Einreisebedingungen: Aruba - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Aruba EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise. Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise: Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und. Typhus und Tollwut empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten), auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen. Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf: Dengue-Fieber Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen. Chikungunya Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Malaria Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei. Persönlicher Mückenschutz Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einreisebedingungen: Seite 1 von 10 Aruba
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden. Bilharziose Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden. Ciguatera Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland"). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab! Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20693] Allgemeine Reiseinformationen Zuständige Auslandsvertretung Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande). Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande. In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Straßenverkehr Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2. Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet. Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20693] Einreisebedingungen: Seite 2 von 10 Aruba
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Es gibt ausgezeichnete medizinische Einrichtungen, und in vielen Hotels gibt es einen Bereitschaftsarzt. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Typhus & Polio 2 - Cholera Nein - Gelbfieber 1 - Essen & Trinken 3 - Malaria Nein - Anmerkungen Impfungen [1]: Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 6 Monate alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Aruba. [2]: Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. [3]: Leitungswasser wird aus einer Meerwasserentsalzungsanlage gewonnen und ist im Allgemeinen unbedenklich. Milch ist pasteurisiert; Milchprodukte sind daher ebenso zum Verzehr geeignet wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vorsichtsmaßnahmen werden dennoch angeraten. Beim Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten. Andere Risiken Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt isch ein wirksamer Mückenschutz. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Fri, 15 Jun 2018 08:30:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Thu, 06 Sep 2018 16:21:57 +0200) Einschließlich Niederländische Überseegebiete Letzte Änderungen: Landespezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität) Redaktionelle Änderungen AKTUELLE HINWEISE Der Hurrikan „Irma" hat auf der Karibikinsel Sint Maarten im September 2017 schwere Schäden verursacht, die Aufräumarbeiten Einreisebedingungen: Seite 3 von 10 Aruba
dauern an. Aktuelle Informationen in englischer Sprache bietet Government.nl. LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Terrorismus Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen verstärkt. Reisende sollten insbesondere auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit Verzögerungen rechnen. Kriminalität Insbesondere in Großstädten ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Reisende sollten an von Touristen stark frequentierten Orten (z.B. auch Warteschlangen an Museen, Coffeeshops etc.), Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders auf ihre Wertsachen achten. Für die niederländischen Überseegebiete gilt allgemein, dass die Kriminalitätsrate noch relativ niedrig ist. Diebstähle, Kleinkriminalität und Straßenüberfälle kommen allerdings durchaus vor. Daher sollten die allgemein gültigen Sicherheitsvorkehrungen (keine größeren Summen Bargeld oder Wertgegenstände wie Schmuck bei sich zu tragen) beachtet werden. Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) sollten stets nur in Fotokopie mitgeführt und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden. Aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik wird Reisenden empfohlen, ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt zu lassen. Unter gar keinen Umständen sollten sie sich darauf einlassen, für Dritte etwas zu transportieren. Naturkatastrophen In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit in den karibischen Teil der Niederlande werden daher um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Zuständige Auslandsvertretung Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande). Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande. In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Straßenverkehr Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2. Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet. Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Einreisebedingungen: Seite 4 von 10 Aruba
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Aruba,Curação, St. Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba Für die überseeischen Länder Aruba, Curação und St. Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der für den Aufenthalt in Curaçãao während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist, mit sich führen. Für weiterführende Reisen in andere Länder müssen diese Dokumente weitere drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande wurde aufgehoben. Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren sind bei der Botschaft der Niederlande in Berlin erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden. Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten. Pfefferspray, Tränengas und CO-2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Das Mitführen und der Gebrauch von Pfefferspray sind daher verboten und werden mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet, die in der Stadt Den Haag z.B. 95,- Euro betragen. MEDIZINISCHE HINWEISE Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise. Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise: Einreisebedingungen: Seite 5 von 10 Aruba
Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten), auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen. Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf: Dengue-Fieber Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen. Chikungunya Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes- Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Malaria Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei. Persönlicher Mückenschutz Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden. Bilharziose Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden. Ciguatera Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland"). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab! Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Deutschland Ja Nein Ja Österreich Ja Nein Ja Schweiz Ja Nein Ja Andere EU-Länder Ja Nein Ja Türkei Ja 1 Ja Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt: (a) EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer bei Besuchen von mehreren karibischen Inseln der Niederlande in einem Zeitraum von 180 Tagen (Ausnahme: Niederländer max. 180 aufeinanderfolgende Tage in einem Zeitraum von 365 Tagen). (b) [1] Türkische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum, das mehrere Einreisen gestattet, oder mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, mit einem Visum oder Aufenthaltstitel für Großbritannien oder Irland (Rep.) für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 180 Tagen. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Einreisebedingungen: Seite 7 von 10 Aruba
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen sein oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen, der seinen Wohnsitz in Aruba hat, in Empfang genommen werden. Allein Reisende Minderjährige benötigen außerdem eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung sowie Passkopien der Sorgeberechtigten. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Katzen, Hunde, Papageien und Sittiche wird ein maximal 14 Tage altes Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage, jedoch nicht länger als 1 Jahr vor der Ankunft vorgenommen worden sein. Hunde, Katzen, Affen und Papageien aus Südamerika dürfen nicht nach Aruba verbracht werden. Auch die Durchreise von Hunden und Katzen aus Südamerika ist untersagt. Anmerkung: Hotels akzeptieren i.d.R. keine Haustiere. Bearbeitungsdauer In der Regel maximal 1 Woche. Gültigkeit Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage. Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind und die innerhalb von 24 Stunden in ein Drittland weiterreisen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ein visumfreier Flughafentransit ist nur zwischen 07:00-23:00 Uhr möglich. Übernachtungen sind nicht gestattet. Visaarten und Kosten Es gibt ein gemeinsames Visum für alle in der Karibik gelegenen Teile des Königreichs der Niederlande (Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba): - Visum für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen. (Beispiel für einen maximalen Aufenthalt: 30 Tage in Aruba, 21 Tage in Curaçao, 21 Tage in Bonaire und 18 Tage in Sint Maarten.) - Visum für einen Aufenthalt von über 90 Tagen. Kosten Kurzzeitvisum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 35 €. Antrag erforderlich (a) ein ausgefülltes Antragsformular. (b) ein aktuelles farbiges Passbild. (c) Nachweis über ein gebuchtes Rückreiseticket. (d) Unterkunftsnachweis. (e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist, plus Kopie der relevanten Seiten. (f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines Einwohners oder einer Organisation erhalten hat. (g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu können. (h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien, Irland (Rep.), Kanada oder die USA. (i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$. (j) Minderjährige: Geburtsurkunde und Nachweis über Elternschaft / Erziehungsberechtigung der mitreisenden Erwachsenen. Alleinreisende Minderjährige: Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten. [col] Geld Einreisebedingungen: Seite 8 von 10 Aruba
Geldwechsel Der US-Dollar ist gängiges Zahlungsmittel. Andere Fremdwährungen können in Banken gewechselt werden. In Oranjestad gibt es Bankautomaten, an denen Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann. Aruba-Florins können nur innerhalb von Aruba umgetauscht werden. Währung 1 Aruba-Florin = 100 Cents. Währungskürzel: AFl, AWG (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 25 und 10 AFl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennwerten 5, 2,5 und 1 AFl sowie 50, 25, 10 und 5 Cent. Anmerkung: Der Aruba-Florin ist an den US-Dollar gebunden. Der US-Dollar wird ebenfalls als Zahlungsmittel akzeptiert. Devisenbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung (US-$ empfohlen) und von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich, Deklarationspflicht besteht ab einem Betrag von über 20.000 Aruba-Florin. Kreditkarten Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Reiseschecks Sollten in US-Dollar oder Euros ausgestellt sein und werden von Banken und den größeren Hotels akzeptiert. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr (z. T. auch durchgehend). [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Die folgenden Artikel können zollfrei nach Aruba eingeführt werden (Personen ab 16 J., die nicht auf Aruba wohnen): 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen, Geschenke und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch bis zum Gegenwert von 400 Afl. [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20693] Aruba - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 15.06.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie Einreisebedingungen: Seite 9 von 10 Aruba
einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 15.06.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 10 von 10 Aruba
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