Einreisebedingungen: Neuseeland - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Neuseeland EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Impfschutz Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Die Gelbfieberimpfung wird auch bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nicht mehr gefordert. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten. Medizinische Versorgung Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z. B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln!). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20674] Allgemeine Reiseinformationen Versorgung im Notfall Reisende nach Neuseeland sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Straßenverkehr/Verkehrssicherheit Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen. Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz verweigert werden kann. Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die - auch deutschsprachige - Webseite zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland zu konsultieren. Außerdem hält die neuseeländische Verkehrsbehörde ein Merkblatt in deutscher Sprache zu den wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln bereit, das hier heruntergeladen werden kann. In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Das erfordert insbesondere bei schwierigen Straßenverhältnissen selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit und hat Gefahrenpotenzial. Auch Entfernungen werden hinsichtlich anzusetzender Reisezeiten oftmals unterschätzt. Die Straßenverhältnisse in Neuseeland lassen im Vergleich zu mitteleuropäischen Verhältnissen nur deutlich geringere Reisegeschwindigkeiten zu. Ausbau und Zustand von Straßen unterscheiden sich in Neuseeland teils erheblich von den Verhältnissen in Mitteleuropa. Einreisebedingungen: Seite 1 von 9 Neuseeland
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin. Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert. Auf den Durchgangsstrecken sind viele Lastkraftwagen unterwegs. Zu allen Jahreszeiten können die klimatischen Verhältnisse mit starken Regenfällen und starken Winden (insbesondere für Wohnmobile und Motorräder) zusätzliche Herausforderungen bedeuten. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege. Reisende sollten Fahrtzeiten entsprechend sorgfältig und großzügig kalkulieren und mit Behinderungen rechnen. Auf ausreichende Ruhezeiten sollte insbesondere nach einer langen Fluganreise sowie auf ausreichende Pausen geachtet werden, ungeduldige oder gar aggressivere andere Verkehrsteilnehmer sollten vorbei gelassen werden, indem an Haltebuchten kurz gestoppt wird. Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Straßenverhältnissen sind bei der New Zealand Transport Agency https://www.govt.nz/organisations/new-zealand-transport-agency/ erhältlich. Führerschein Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten -einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt. Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde. Ausflüge/Extremsportaktivitäten Vor Wanderungen in der Wildnis sollten sich Reisende mit passender Ausrüstung für alle Wetterlagen ausstatten und mit allen Risiken vertraut machen. Dazu gehört der "Outdoor Safety Code" der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC. Weitere Informationen sind vor Ort, beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site, erhältlich. Angesichts der wechselnden und teils extremen Wetterlagen bergen auch Rundflüge Risiken, die Reisende kennen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten. Vor der Durchführung der in ganz Neuseeland angebotenen Extremsportaktivitäten sollten Reisende sich vergewissern, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt und dass ausreichender Versicherungsschutz besteht. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich. [20674] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Medizinische und zahnärztliche Behandlungen sind für ausländische Besucher kostenpflichtig. Es ist empfohlen, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte bzw. Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift). Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practioner) aufgesucht werden, der dann ggf. die Überweisung an einen Facharzt veranlasst. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken 1 - Malaria Nein - Typhus & Polio Nein - Cholera Nein - Gelbfieber Nein - Einreisebedingungen: Seite 2 von 9 Neuseeland
Anmerkungen Impfungen [1] Trinkwasser birgt keine Gefahren. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden. Gesundheitszeugnis Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Andere Risiken Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die UV-Strahlung in Neuseeland ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Tue, 09 Oct 2018 16:30:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Tue, 09 Oct 2018 11:13:51 +0200) Letzte Änderungen: Besondere Zollvorschriften (Elektronische Datenträger) Redaktionelle Änderungen LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Kriminalität Insbesondere an Orten, an denen sich Touristen aufhalten, kommt es häufig zu Diebstählen und Autoaufbrüchen. Gepäck, insbesondere Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z.B. Reisepässe) sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt im Auto/Campervan zurückgelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker-Unterkünften der erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping"). Naturkatastrophen Neuseeland befindet sich in einer seismisch aktiven Zone und schwächere Erdbeben sind an der Tagesordnung. Reisende sollten sich deshalb mit Verhaltensregeln bei Erdbeben und eventuell daraus resultierenden Tsunamis vertraut machen. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Aktuelle Informationen in englischer Sprache - auch für den Notfall - bieten die folgenden neuseeländischen Webseiten von Civil Defence, Geonet und WREMOnz. In der Zeit von November bis April kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Versorgung im Notfall Reisende nach Neuseeland sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Straßenverkehr/Verkehrssicherheit Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen. Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann. Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die - auch deutschsprachige - Webseite zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland zu konsultieren. Außerdem hält die neuseeländische Verkehrsbehörde ein Merkblatt in deutscher Sprache zu den wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln bereit, das hier heruntergeladen werden kann. Einreisebedingungen: Seite 3 von 9 Neuseeland
In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Das erfordert insbesondere bei schwierigen Straßenverhältnissen selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit und hat Gefahrenpotenzial. Auch Entfernungen werden hinsichtlich anzusetzender Reisezeiten oftmals unterschätzt. Die Straßenverhältnisse in Neuseeland lassen im Vergleich zu mitteleuropäischen Verhältnissen nur deutlich geringere Reisegeschwindigkeiten zu. Ausbau und Zustand von Straßen unterscheiden sich in Neuseeland teils erheblich von den Verhältnissen in Mitteleuropa. Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin. Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert. Auf den Durchgangsstrecken sind viele Lastkraftwagen unterwegs. Zu allen Jahreszeiten können die klimatischen Verhältnisse mit starken Regenfällen und starken Winden (insbesondere für Wohnmobile und Motorräder) zusätzliche Herausforderungen bedeuten. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege. Reisende sollten Fahrtzeiten entsprechend sorgfältig und großzügig kalkulieren und mit Behinderungen rechnen. Auf ausreichende Ruhezeiten sollte insbesondere nach einer langen Fluganreise sowie auf ausreichende Pausen geachtet werden, ungeduldige oder gar aggressivere andere Verkehrsteilnehmer sollten vorbei gelassen werden, indem an Haltebuchten kurz gestoppt wird. Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Straßenverhältnissen sind bei der New Zealand Transport Agency https://www.govt.nz/organisations/new-zealand-transport-agency/ erhältlich. Führerschein Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten EU-einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt. Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde. Ausflüge/Extremsportaktivitäten Vor Wanderungen in der Wildnis sollten sich Reisende mit passender Ausrüstung für alle Wetterlagen ausstatten und mit allen Risiken vertraut machen. Dazu gehört der „Outdoor Safety Code" der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC. Weitere Informationen sind vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site, erhältlich. Angesichts der wechselnden und teils extremen Wetterlagen bergen auch Rundflüge Risiken, die Reisende kennen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten. Vor der Durchführung der in ganz Neuseeland angebotenen Extremsportaktivitäten sollten Reisende sich vergewissern, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt und dass ausreichender Versicherungsschutz besteht. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein, siehe Information der neuseeländischen Einwanderungsbehörde. Visum Deutsche Staatsangehörige, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsreisende in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen sind auf der Webseite der neuseeländischen Einwanderungsbehörde erhältlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die indigene Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen u. a. alle Lebensmittel, Pflanzen, Saaten, Tiere und Tierprodukte sowie sonstige Organismen. Auch gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wander- und andere Einreisebedingungen: Seite 4 von 9 Neuseeland
Sportschuhe, Gartengeräte und andere Gegenstände, denen Reste von Erdreich, Saaten oder Wasser anhaften könnten, sind zu deklarieren. Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen. Selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, kann zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen. Bei der Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, d.h. Durchsuchung des Gepäcks u. a. mit Spürhunden, sowie Durchleuchtung, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400,- NZ Dollar) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet. Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD. Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll. Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, so auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit., Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert NZD 10.000 beträgt oder übersteigt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen. MEDIZINISCHE HINWEISE Impfschutz Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Die Gelbfieberimpfung wird auch bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nicht mehr gefordert. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten. Medizinische Versorgung Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z. B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln!). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Einreisebedingungen: Seite 5 von 9 Neuseeland
Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Türkei Ja Ja Ja Andere EU-Länder Ja Nein Ja Schweiz Ja Nein Ja Österreich Ja Nein Ja Deutschland Ja Nein Ja Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (Deutsche Staatsbürger: 1 Monat über die Ausreise hinaus). Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben): EU-Länder und Schweiz (Briten mit dauerhaftem Wohnsitz in Großbritannien: 6 Monate.). Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen). Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Achtung: Für Minderjährige unter 17 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt werden. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry for Primary Industries). American Pit Bull Terrier und die Züchtungen Brasilianischer Fila, Dogo Argentino, Japanischer Tosa und Perro de Presa Canario dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden. Bearbeitungsdauer In London dauert die Bearbeitung bis zu 25 Tage (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger). Gültigkeit Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std. Einreisebedingungen: Seite 6 von 9 Neuseeland
Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende, die zur Gruppe der Visa-Waiver-Länder gehören sowie Staatsangehörige der Länder, die von der Visumpflicht für den Transit befreit sind. Visaarten und Kosten U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen von New Zealand Immigration. Kosten Deutschland Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht). Besuchervisum: 105 £ (bei persönlicher Beantragung) /165 NZ$ online (für Deutsche und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland). Studenten- und Traineevisum: 182 £ bei persönlicher Beantragung (für Deutsche und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland) / 298 NZ$ online. Germany Working Holiday Visa: 208 NZ$ online Österreich und die Schweiz Schweizer und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht). Besuchervisum: 105 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer, Österreicher und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz oder Österreich)/ 165 NZ$ online. Studenten- oder Traineevisum: 182 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer, Österreicher und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz oder Österreich) / 298 NZ$ online. Austria Working Holiday Visa: 208 NZ$ online. Bearbeitungsgebühr des New Zealand Visa Application Centres in London: 18 £. Antrag erforderlich Besuchervisum: (a) 1 Antragsformular. (b) 2 aktuelle Passfotos. (c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. (d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck). (e) Nachweis des bezahlten Rück-/Weiterflugtickets. (f) Lebenslauf der letzten 5 Jahre mit Auflistung der Arbeitgeber. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug). (h) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rickumschlag (DIN A5). Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird. [col] Geld Geldwechsel Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten. Währung 1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf. Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$. Kreditkarten American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Reiseschecks werden empfohlen und sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Hotels, Banken und in einigen Geschäften akzeptiert. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden: 50 Zigaretten oder 50 g Tabak (Personen ab 17 J.); drei Flaschen Spirituosen (maximal 1125 Milliliter pro Flasche) (jedoch nicht Anisette oder Absinth) und 4,5 l Wein oder 4,5 l Bier (Personen ab 17 J.); Persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 700 NZ$ (ausgenommen Tabak und Alkohol). Verbotene Importe Lebensmittel (zum Beispiel Fleisch, Früchte, Honig), Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere sowie Pflanzen- und Tierprodukte. [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20674] Neuseeland - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 11.10.2018 (Unverändert gültig seit: 09.10.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 11.10.2018 (Unverändert gültig seit: 09.10.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Einreisebedingungen: Seite 8 von 9 Neuseeland
Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 9 von 9 Neuseeland
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