Einreisebedingungen: Neuseeland - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Neuseeland

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Die Gelbfieberimpfung wird auch bei Einreise aus einem
   Gelbfiebergebiet nicht mehr gefordert.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
   Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen
   Tropen-/Reisemediziner beraten.

   Medizinische Versorgung
   Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen
   Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem
   Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen
   (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z. B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig
   in Erkältungsmitteln!).
   Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die
   Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
   Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend
   notwendig.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20674]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Versorgung im Notfall
   Reisende nach Neuseeland sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

   Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
   Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich
   zunehmend junge Touristen.
   Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem
   selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur
   umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf
   das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter
   Konsequenz verweigert werden kann.
   Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die - auch deutschsprachige - Webseite zur Straßenverkehrssicherheit
   in Neuseeland zu konsultieren. Außerdem hält die neuseeländische Verkehrsbehörde ein Merkblatt in deutscher Sprache zu den
   wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln bereit, das hier heruntergeladen werden kann.
   In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Das erfordert insbesondere bei schwierigen Straßenverhältnissen selbst bei erfahrenen
   Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit und hat Gefahrenpotenzial.
   Auch Entfernungen werden hinsichtlich anzusetzender Reisezeiten oftmals unterschätzt. Die Straßenverhältnisse in Neuseeland
   lassen im Vergleich zu mitteleuropäischen Verhältnissen nur deutlich geringere Reisegeschwindigkeiten zu.
   Ausbau und Zustand von Straßen unterscheiden sich in Neuseeland teils erheblich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 1 von 9
Neuseeland
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen
   Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
   Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es
   starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert. Auf den Durchgangsstrecken sind viele
   Lastkraftwagen unterwegs.
   Zu allen Jahreszeiten können die klimatischen Verhältnisse mit starken Regenfällen und starken Winden (insbesondere für
   Wohnmobile und Motorräder) zusätzliche Herausforderungen bedeuten. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder
   Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.
   Reisende sollten Fahrtzeiten entsprechend sorgfältig und großzügig kalkulieren und mit Behinderungen rechnen. Auf
   ausreichende Ruhezeiten sollte insbesondere nach einer langen Fluganreise sowie auf ausreichende Pausen geachtet werden,
   ungeduldige oder gar aggressivere andere Verkehrsteilnehmer sollten vorbei gelassen werden, indem an Haltebuchten kurz
   gestoppt wird.
   Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Straßenverhältnissen sind bei der New Zealand Transport Agency
   https://www.govt.nz/organisations/new-zealand-transport-agency/ erhältlich.

   Führerschein
   Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der
   Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt
   werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten -einheitlichen
   Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in
   Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt.
   Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen
   Verkehrsbehörde.

   Ausflüge/Extremsportaktivitäten
   Vor Wanderungen in der Wildnis sollten sich Reisende mit passender Ausrüstung für alle Wetterlagen ausstatten und mit allen
   Risiken vertraut machen. Dazu gehört der "Outdoor Safety Code" der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC. Weitere
   Informationen sind vor Ort, beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site, erhältlich.
   Angesichts der wechselnden und teils extremen Wetterlagen bergen auch Rundflüge Risiken, die Reisende kennen und bei ihrer
   Entscheidung berücksichtigen sollten. Vor der Durchführung der in ganz Neuseeland angebotenen Extremsportaktivitäten sollten
   Reisende sich vergewissern, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt und dass ausreichender
   Versicherungsschutz besteht.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit
   Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
   [20674]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Medizinische und zahnärztliche Behandlungen sind für ausländische Besucher
   kostenpflichtig.

   Es ist empfohlen, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika
   enthalten, die entsprechenden Rezepte bzw. Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift).

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Im Krankheitsfall muss
   zunächst ein Allgemeinarzt (General Practioner) aufgesucht werden, der dann ggf. die Überweisung an einen Facharzt
   veranlasst.

   Impfungen

     Titel                       Besondere Vorsichtsmaßnahmen                        Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken            1                                                   -

       Malaria                    Nein                                                -

       Typhus & Polio             Nein                                                -

       Cholera                    Nein                                                -

       Gelbfieber                 Nein                                                -

Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 2 von 9
Neuseeland
Anmerkungen Impfungen
   [1] Trinkwasser birgt keine Gefahren. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel,
   Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.

   Gesundheitszeugnis
   Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

   Andere Risiken
   Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   Die UV-Strahlung in Neuseeland ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende
   Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Tue, 09 Oct 2018 16:30:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Tue, 09 Oct 2018 11:13:51 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Besondere Zollvorschriften (Elektronische Datenträger)
   Redaktionelle Änderungen

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Kriminalität
   Insbesondere an Orten, an denen sich Touristen aufhalten, kommt es häufig zu Diebstählen und Autoaufbrüchen. Gepäck,
   insbesondere Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z.B. Reisepässe) sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt im
   Auto/Campervan zurückgelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker-Unterkünften der erhöhten
   Diebstahlgefahr bewusst sein.
   Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts
   außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping").
   Naturkatastrophen
   Neuseeland befindet sich in einer seismisch aktiven Zone und schwächere Erdbeben sind an der Tagesordnung. Reisende
   sollten sich deshalb mit Verhaltensregeln bei Erdbeben und eventuell daraus resultierenden Tsunamis vertraut machen.
   Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
   Aktuelle Informationen in englischer Sprache - auch für den Notfall - bieten die folgenden neuseeländischen Webseiten von Civil
   Defence, Geonet und WREMOnz.
   In der Zeit von November bis April kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten,
   die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle
   Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Versorgung im Notfall
   Reisende nach Neuseeland sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
   Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich
   zunehmend junge Touristen.
   Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem
   selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur
   umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf
   das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter
   Konsequenz ggf. verweigert werden kann.
   Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die - auch deutschsprachige - Webseite zur Straßenverkehrssicherheit
   in Neuseeland zu konsultieren. Außerdem hält die neuseeländische Verkehrsbehörde ein Merkblatt in deutscher Sprache zu den
   wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln bereit, das hier heruntergeladen werden kann.
Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 3 von 9
Neuseeland
In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Das erfordert insbesondere bei schwierigen Straßenverhältnissen selbst bei erfahrenen
   Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit und hat Gefahrenpotenzial.
   Auch Entfernungen werden hinsichtlich anzusetzender Reisezeiten oftmals unterschätzt. Die Straßenverhältnisse in Neuseeland
   lassen im Vergleich zu mitteleuropäischen Verhältnissen nur deutlich geringere Reisegeschwindigkeiten zu.
   Ausbau und Zustand von Straßen unterscheiden sich in Neuseeland teils erheblich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
   Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen
   Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
   Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es
   starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert. Auf den Durchgangsstrecken sind viele
   Lastkraftwagen unterwegs.
   Zu allen Jahreszeiten können die klimatischen Verhältnisse mit starken Regenfällen und starken Winden (insbesondere für
   Wohnmobile und Motorräder) zusätzliche Herausforderungen bedeuten. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder
   Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.
   Reisende sollten Fahrtzeiten entsprechend sorgfältig und großzügig kalkulieren und mit Behinderungen rechnen. Auf
   ausreichende Ruhezeiten sollte insbesondere nach einer langen Fluganreise sowie auf ausreichende Pausen geachtet werden,
   ungeduldige oder gar aggressivere andere Verkehrsteilnehmer sollten vorbei gelassen werden, indem an Haltebuchten kurz
   gestoppt wird.
   Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Straßenverhältnissen sind bei der New Zealand Transport Agency
   https://www.govt.nz/organisations/new-zealand-transport-agency/ erhältlich.
   Führerschein
   Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der
   Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt
   werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten EU-einheitlichen
   Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in
   Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt.
   Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen
   Verkehrsbehörde.
   Ausflüge/Extremsportaktivitäten
   Vor Wanderungen in der Wildnis sollten sich Reisende mit passender Ausrüstung für alle Wetterlagen ausstatten und mit allen
   Risiken vertraut machen. Dazu gehört der „Outdoor Safety Code" der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC. Weitere
   Informationen sind vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site, erhältlich.
   Angesichts der wechselnden und teils extremen Wetterlagen bergen auch Rundflüge Risiken, die Reisende kennen und bei ihrer
   Entscheidung berücksichtigen sollten. Vor der Durchführung der in ganz Neuseeland angebotenen Extremsportaktivitäten sollten
   Reisende sich vergewissern, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt und dass ausreichender
   Versicherungsschutz besteht.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit
   Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig
   sein, siehe Information der neuseeländischen Einwanderungsbehörde.
   Visum
   Deutsche Staatsangehörige, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsreisende in Neuseeland aufhalten wollen,
   benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück-
   oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle
   Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen.
   Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein
   Visum erforderlich. Weitere Informationen sind auf der Webseite der neuseeländischen Einwanderungsbehörde erhältlich.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte,
   die ein Risiko für die indigene Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als
   Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen u. a. alle Lebensmittel, Pflanzen, Saaten,
   Tiere und Tierprodukte sowie sonstige Organismen. Auch gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wander- und andere

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 4 von 9
Neuseeland
Sportschuhe, Gartengeräte und andere Gegenstände, denen Reste von Erdreich, Saaten oder Wasser anhaften könnten, sind
   zu deklarieren. Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes
   des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen. Selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im
   Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, kann zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen.
   Bei der Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, d.h. Durchsuchung des Gepäcks u. a. mit Spürhunden, sowie
   Durchleuchtung, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel
   mindestens 400,- NZ Dollar) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.
   Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act
   2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden.
   Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.
   Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder
   Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak
   bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem
   Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll.
   Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, so auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere
   Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit., Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich
   Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit
   ihr Gesamtwert NZD 10.000 beträgt oder übersteigt.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des
   deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche
   Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar. Verstöße werden hart geahndet, auch bei
   Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren
   Tausend Neuseeland-Dollar. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für
   alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet)
   und Orchideen.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Impfschutz
   Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Die Gelbfieberimpfung wird auch bei Einreise aus einem
   Gelbfiebergebiet nicht mehr gefordert.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
   Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen
   Tropen-/Reisemediziner beraten.
   Medizinische Versorgung
   Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen
   Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem
   Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen
   (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z. B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig
   in Erkältungsmitteln!).
   Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die
   Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
   Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend
   notwendig.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen

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Neuseeland
Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                        Pass erforderlich           Visum erforderlich            Rückflugticket erforderlich

       Türkei                       Ja                         Ja                            Ja

       Andere EU-Länder             Ja                         Nein                          Ja

       Schweiz                      Ja                         Nein                          Ja

       Österreich                   Ja                         Nein                          Ja

       Deutschland                  Ja                         Nein                          Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (Deutsche
   Staatsbürger: 1 Monat über die Ausreise hinaus).

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für
   einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders
   angegeben):

   EU-Länder und Schweiz (Briten mit dauerhaftem Wohnsitz in Großbritannien: 6 Monate.).

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
   Schweizer: Eigener Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Achtung: Für Minderjährige unter 17 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte
   Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt
   werden.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen,
   wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt
   werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry for
   Primary Industries).

   American Pit Bull Terrier und die Züchtungen Brasilianischer Fila, Dogo Argentino, Japanischer Tosa und Perro de Presa Canario
   dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.

   Bearbeitungsdauer
   In London dauert die Bearbeitung bis zu 25 Tage (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger).

   Gültigkeit
   Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 6 von 9
Neuseeland
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach
Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den
Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende, die zur Gruppe der Visa-Waiver-Länder gehören sowie
Staatsangehörige der Länder, die von der Visumpflicht für den Transit befreit sind.

Visaarten und Kosten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und
30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für schweizer Bürger existiert ein Working Holiday
Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen von New Zealand Immigration.

Kosten
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein
Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind von der Visumgebühr für ein
Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
Besuchervisum: 105 £ (bei persönlicher Beantragung) /165 NZ$ online (für Deutsche und Bürger anderer Nationalitäten mit
gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland).
Studenten- und Traineevisum: 182 £ bei persönlicher Beantragung (für Deutsche und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland) / 298 NZ$ online.
Germany Working Holiday Visa: 208 NZ$ online
Österreich und die Schweiz
Schweizer und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere
Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz oder in
Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
Besuchervisum: 105 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer, Österreicher und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger
Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz oder Österreich)/ 165 NZ$ online.
Studenten- oder Traineevisum: 182 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer, Österreicher und Bürger anderer
Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz oder Österreich) / 298 NZ$ online.
Austria Working Holiday Visa: 208 NZ$ online.
Bearbeitungsgebühr des New Zealand Visa Application Centres in London: 18 £.

Antrag erforderlich
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rück-/Weiterflugtickets.
(f) Lebenslauf der letzten 5 Jahre mit Auflistung der Arbeitgeber.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person
pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder
Kontoauszug).
(h) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rickumschlag (DIN A5).
Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz
haben (diese muss wie der Reisepass noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein), eine schriftliche
Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz
zurückkehren wird.

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Geld
Geldwechsel
Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten.

Währung
1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10
und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.

Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen
   (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.

   Kreditkarten
   American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden
   Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Reiseschecks werden empfohlen und sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Hotels, Banken und in
   einigen Geschäften akzeptiert.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.

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   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden:
   50 Zigaretten oder 50 g Tabak (Personen ab 17 J.);
   drei Flaschen Spirituosen (maximal 1125 Milliliter pro Flasche) (jedoch nicht Anisette oder Absinth) und 4,5 l Wein oder 4,5 l Bier
   (Personen ab 17 J.);
   Persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 700 NZ$ (ausgenommen Tabak und Alkohol).

   Verbotene Importe
   Lebensmittel (zum Beispiel Fleisch, Früchte, Honig), Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere sowie Pflanzen- und Tierprodukte.

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    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

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    QUELLENANGABEN
   [20674] Neuseeland - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 11.10.2018 (Unverändert gültig seit:
   09.10.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 11.10.2018 (Unverändert gültig seit: 09.10.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
Einreisebedingungen:                                                                                                         Seite 8 von 9
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