ENDLICH 18 - akzente JUGENDINFO - WAS SICH MIT DER VOLLJÄHRIGKEIT ALLES ÄNDERT

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akzente
                                     JUGENDINFO

ENDLICH 18
WAS SICH MIT DER VOLLJÄHRIGKEIT ALLES ÄNDERT
INHALT
         MEHR INFOS ZUM THEMA                                             1. ALTER....................................................... 4

         jugend.akzente.net
                                                                          2. ARBEIT..................................................... 4
                                                                          3. AUSBILDUNGSPFLICHT............................. 5
                                                                          4. AUSGEHEN & KONSUM............................ 6
                                                                          5. FAMILIE UND ELTERN............................... 7
                                                                          6. FINANZEN & WAS DAZU GEHÖRT............. 8
                          Gedruckt nach der Richtlinie                    7. GESUNDHEIT.......................................... 12
                          „Druckerzeugnisse“ des
                          Österreichischen Umweltzeichens,                8. HEIRAT & PARTNERSCHAFT.................... 14
                          Druckerei Land Salzburg
                          UW-Nr. 1271                                     9. SEX UND LIEBE...................................... 15
                                                                          10. MOBIL & UNTERWEGS SEIN................. 16
                                                                          11. VERSTÖSSE GEGEN GESETZE.............. 18
    IMPRESSUM
                                                                          12. WAHLRECHT......................................... 20
    Medieninhaber & Herausgeber: akzente Salzburg – Initiativen für
    junge Leute!, Glockengasse 4c, 5020 Salzburg, info@akzente.net,       13. WEHRPFLICHT & ZIVILDIENST.............. 21
    Tel.: 0662/84 92 91-71, jugend.akzente.net, ZVR-Zahl: 178566481
                                                                          14. WOHNEN.............................................. 22
    Redaktion: akzente Jugendinfo, Schallmooser Hauptstraße 4, 5020
    Salzburg, Tel.: 0662/84 92 91-71 Grafik: akzente Salzburg –
    Initiativen für junge Leute! Druck: Landesdruckerei Salzburg Stand:
    September 2021

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1. ALTER                                    2. ARBEIT                                                            TIPP:
                                                                                                                     Auf Jobsuche? ferialjob.akzente.net sowie die Broschü-
                                                                                                                     re Ferien- & Nebenjobsuche helfen dir hier weiter!
                                                                                                                     Zum Download unter jugend.akzente.net oder direkt in der
                                                                                                                     akzente Jugendinfo!
    In Österreich unterscheidet man zwi-        Mit der Volljährigkeit tritt für alle
    schen vier Altersstufen:                    Arbeitnehmer:innen das Arbeitszeitge-
                                                setz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz
    • bis 7 Jahre: Kind                         (ARG) in Kraft. Du darfst nun also mehr
    • 7 – 14 Jahre: unmündige:r                 als 40 Stunden pro Woche, samstags,
      Minderjährige:r                           sonntags und auch in der Nacht arbeiten
    • 14 – 18 Jahre: mündige:r
      Minderjährige:r
                                                (in bestimmten Branchen, z.B. Handel,
                                                Gastgewerbe, ist das auch unter 18 Jah-   3. AUSBILDUNGSPFLICHT
    • über 18 Jahre: volljährig                 ren erlaubt).

    Endlich 18
    Mit der Volljährigkeit giltst du als er-                                              Mit der Volljährigkeit endet offiziell die
    wachsen. Damit ändert sich jede Men-                                                  Ausbildungspflicht in Österreich! Mit
    ge. Rechtliche Beschränkungen, die für                                                dem Abschluss einer Lehre oder berufs-
    Minderjährige gelten, entfallen nun und                                               bildenden mittleren Schule vor dem 18.
    du musst nicht mehr die Zustimmung                                                    Geburtstag ist die Ausbildungspflicht
    der Eltern einfordern. Dein Wort und dei-                                             ebenfalls erfüllt.
    ne Unterschrift reichen nun alleine aus,
    um Entscheidungen zu treffen!

    Es kommen neue Rechte und Pflichten                                                                                   Gut zu wissen:
    auf dich zu. In dieser Broschüre sind die           Für mehr Infos                          Mit dem 18. Geburtstag endet die Auskunftspflicht des
    wichtigsten Veränderungen für dich zu-                  such auf                           Lehrpersonals gegenüber deinen Erziehungsberechtigten.
    sammengefasst!
                                                       jugend.akzente.net                  Du musst schriftlich bestätigen, dass deine Lehrer:innen weiterhin
                                                      nach dem Schlagwort                  Informationen (über dich, deine Noten, dein Verhalten…) an deine
                                                            „Arbeit“.                                Erziehungsberechtigten weitergeben dürfen.

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4. AUSGEHEN & KONSUM                                                                                                  Gut zu wissen:
                                                                                                Der Konsum von Tabak und Alkohol in der Schule und bei
                                                                                             Schulveranstaltungen ist generell verboten, egal, wie alt du bist!
    Mit 18 Jahren gibt es für dich keine ge-    Wer gegen das Suchtmittelgesetz ver-
    setzlichen Ausgehzeiten mehr. Das Auf-      stößt, begeht eine Straftat. Eine Anzei-
    enthaltsbestimmungsrecht deiner Eltern      ge, ein Gerichtsverfahren und eine Ver-
    erlischt. Wo du dich aufhältst und wie      urteilung können die Folge sein.
    lange, entscheidest nun du. Auch der
    Besuch von Casinos oder Nachtlokalen        Unabhängig vom Alter stellt der regelmä-   5. FAMILIE UND ELTERN
    steht dir nun frei.                         ßige Konsum von Alkohol, Tabak bzw. ta-
                                                bakähnlichen Produkten und sonstigen
    ALKOHOL- UND TABAKKONSUM                    Rausch- und Suchtmitteln eine große        Die Aufsichtspflicht der Eltern sowie die   UNTERHALTSANSPRUCH
    Ebenso ist dir nun auch der Konsum von      Gefährdung deiner Gesundheit dar, für      Vorsorgevollmacht enden mit 18 Jahren.      Auch nach deinem 18. Geburtstag hast
    hochprozentigem Alkohol und Tabakwa-        die du nun alleine verantwortlich bist.    Du stehst nun auf eigenen Beinen und        du noch Anspruch auf Unterhalt von dei-
    ren erlaubt.                                                                           versorgst dich selbst!!                     nen Eltern, nämlich dann, wenn du noch
                                                                                                                                       nicht selbsterhaltungsfähig bist, da du
    VERBOTENE SUCHTMITTEL                                                                  Du nimmst nun u.a. deine Post selbst        dich noch in einer Ausbildung oder in
    Achtung! Der Erwerb, Besitz, Konsum                                                    entgegen, brauchst keine Unterschrift       einem Studium befindest. Diese Ausbil-
    und die Weitergabe von Drogen wie                                                      der Eltern mehr und in der Schule oder      dung muss jedoch „ernsthaft betrieben“
    Cannabis, Heroin oder Kokain sowie                                                     im medizinischen Bereich darf ohne dei-     werden. Lebst du noch zu Hause bei dei-
    Stoffen, die rauschähnliche Zustände                                                   ne Zustimmung keine Auskunft mehr           nen Eltern, wird dieser Unterhalt in Form
    hervorrufen, ist in jedem Alter verboten.                                              über dich erteilt werden.                   von Essen und Wohnung erbracht. Bist
    Es gibt keine erlaubte Menge, die man                                                                                              du bereits ausgezogen, hast du Anspruch
    selbst konsumieren und besitzen darf,                                                  FAMILIENBEIHILFE                            auf eine finanzielle Unterstützung!
    selbst geringe Mengen werden bestraft.              Für mehr Infos                     Wenn du volljährig bist, Anspruch auf
                                                                                           Familienbeihilfe hast und deine Eltern      Mit der Volljährigkeit hast du das Recht
                                                           such auf
                                                                                           zustimmen, dann kannst du diese nun         Alimente, die ein Elternteil dem anderen
                                                      jugend.akzente.net                   direkt auf ein eigenes Konto überweisen     Elternteil für dich bezahlt, selbst zu be-
                                                             nach                          lassen.                                     ziehen. Eine Unterstützung in Form von
                                                    „Sucht & Abhängigkeit“.                                                            Wohnung und Essen ist auch möglich.

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6. FINANZEN &                                                                                                                      Beachte :
       WAS DAZU GEHÖRT                                                                                Bist du volljährig, machst du dich strafbar, wenn du Inhalte aus
                                                                                                   jugendgefährdenden Medien Minderjährigen zugänglich machst, d.h.
    GESCHÄFTSFÄHIGKEIT                             Verträge, die du ohne die Zustimmung               z.B. einen Porno besorgst oder ein Computerspiel mit USK 18!
    Ab dem 18. Geburtstag bist du voll ge-         eines Erziehungsberechtigten unter 18
    schäftsfähig. D.h. du kannst nun eigen-        ungültig abgeschlossen hast, werden
    ständig Verträge abschließen und über          mit deinem 18. Geburtstag nicht auto-
    dein Vermögen frei verfügen. Dies betrifft     matisch wirksam. Der Vertrag wird erst         GLÜCKSSPIEL                                  die zuvor eröffnet wurden, beinhalten oft
    sowohl den Kauf in einem Geschäft als          dann gültig, wenn du gegenüber deinem          Um dich an Orten aufzuhalten, an denen       eine Zeichnungsberechtigung der Eltern.
    auch online. Deine Eltern müssen nun           Vertragspartner (z.B. Verkaufspersonal)        um Geld gespielt wird bzw. um an Glücks-     Diese erlischt nicht automatisch mit
    weder zustimmen, noch gibt es die Mög-         freiwillig und schriftlich erklärst, dass du   spielen teilnehmen zu dürfen, musst du       dem 18. Geburtstag! Um dies rückgän-
    lichkeit, ein Geschäft rückgängig zu ma-       das möchtest (z.B. ein Handy kaufen).          ebenfalls 18 Jahre alt sein. Das gilt auch   gig zu machen, musst du dich aktiv an
    chen, wenn es von Nachteil für dich ist.                                                      für Glücksspiele im Internet bzw. für Ge-    deine Bank wenden.
                                                   JUGENDGEFÄHRDENDE MEDIEN                       winnspiele, bei denen um Geld gespielt
    Du musst nun für alles was du tust,            Medien wie Magazine, Filme oder Com-           wird.                                        Für Kinder und Jugendliche ist die Kon-
    selbst die Verantwortung übernehmen.           puterspiele, die als „jugendgefährdend“                                                     toführung in der Regel gratis. Ab der
    Die Verpflichtungen, die aus diesen Ver-       gelten und daher eine Altersbeschrän-          KONTOFÜHRUNG                                 Volljährigkeit ändern sich hier die Kon-
    trägen entstehen, müssen nun auch von          kung haben, dürfen ab dem 18. Geburts-         Mit dem 18. Geburtstag brauchst du           ditionen. Ein Vergleich lohnt sich. Einige
    dir erfüllt werden (z.B. Miete zahlen, Kre-    tag gekauft und selbst konsumiert wer-         keine Zustimmung mehr, wenn du ein           Banken bieten weiterhin kostenlos Kon-
    ditraten abzahlen etc.).                       den.                                           Bankkonto eröffnen möchtest. Konten,         ten an (z.B. Studierendenkonten).

    TIPP:
    Bei allen Verträgen, auch im Netz, ist es wichtig die Allge-
    meinen Geschäftsbedingungen (AGBs) genau zu lesen.
    In diesen gesetzlichen Bestimmungen sind oftmals Pas-
    sagen versteckt, die sich für dich nachteilig auswirken
    können.

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Achtung bei Kreditabschlüssen und           allgemeinen Geschäftsbedingungen gut
     Einrichtung von Überziehungsrah-            durch! Raten gelten als Schulden, daher
     men! Für einen Kredit bei deiner Bank       ist es nicht unüblich, dass Unterneh-     VERSICHERUNGEN
     anzusuchen oder einen Überziehungs-         men deine Daten an den Kreditschutz-      Mit deinem 18. Geburtstag bist du nicht    Auf Arbeitssuche kannst du ebenfalls bis
     rahmen für dein Konto einzurichten,         geberverband (KSV) weitergeben. Dies      mehr automatisch bei deinen Eltern mit-    zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag
     sollte gut überlegt sein. Hier können fi-   kann später ein Hindernis sein, wenn      versichert. Gehst du noch zur Schule       oder ab dem Ende einer Schul- oder Be-
     nanzielle Probleme auf dich zukommen,       du Verträge abschließen möchtest (z.B.    oder studierst du, musst du der jewei-     rufsausbildung mitversichert werden.
     wenn du den Kredit nicht wie vereinbart     Handyvertrag).                            ligen Sozialversicherungsanstalt eine      Bist du berufstätig, dann bist du über
     zurückzahlen kannst bzw. du dauerhaft                                                 Schul- bzw. Studienbestätigung vorlegen,   den:die Arbeitgeber:in sozialversichert.
     bei deinem Konto im Minus bist.             TESTAMENT & ERBSCHAFTEN                   um mitversichert zu bleiben.               Für weitere freiwillige Versicherungen
                                                 Du kannst ab 18 Jahren dein eigenes                                                  (private Haftpflicht-, Unfallversicherung,
     Viele Geschäfte bieten den Kauf eines       Testament verfassen, ein Erbe anneh-      Eine Mitversicherung bei deinen Eltern     Altersvorsorge etc.), wendest du dich am
     Artikels (wie z.B. einen Flat Screen)       men oder auch ausschlagen.                während der Ausbildung ist längstens bis   besten an ein Versicherungsunterneh-
     auf Ratenzahlung an. Lies dir hier die                                                zum 27. Geburtstag möglich.                men deines Vertrauens.

             Für mehr Infos                                                                                          TIPP:
                  such auf                                                                                           Möchtest du mehr zum Thema Geld, Geschäftsfähigkeit,
             jugend.akzente.net                                                                                      Versicherungen & Co erfahren, dann hol dir unser Finanz-
                    nach                                                                                             magazin „Was kostet die Welt? – Alles, was du über Geld
                                                                                                                     wissen musst“ in der akzente Jugendinfo.
              „Rund ums Geld“.

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7. GESUNDHEIT                                                                                                         Gut zu wissen:
                                                                                                      In Österreich bist du automatisch Organspender:in,
                                                                                                    es sei denn du hast zu Lebzeiten schon widersprochen.
                                                                                                              Widerrufen kannst du ab 14 Jahren.
     BLUT- UND PLASMASPENDE                      PIERCINGS & CO.
     Bist du gesund und möchtest anderen         Ab dem 18. Geburtstag brauchst du kei-
     Menschen in Not helfen, dann hast du        ne Einverständniserklärung deiner Erzie-
     ab 18 Jahren die Möglichkeit eigenes        hungsberechtigten mehr, wenn du dich
     Blut oder Blutplasma zu spenden.            tätowieren oder dir ein Piercing stechen   ZIVILCOURAGE
                                                 lassen möchtest. Auch Solarienbesuche      Zu helfen, wenn Menschen in Not sind,       Es lohnt sich regelmäßig seine „Ers-
     Nach Auslandsaufenthalten in bestimm-       oder eine Schönheitsoperation kannst       sollte selbstverständlich sein. In man-     te-Hilfe-Kenntnisse“ aufzufrischen!
     ten Regionen kann es sein, dass du für      du nun selbstbestimmt durchführen las-     chen Fällen schreibt es sogar das Gesetz    So fühlst du dich einfach sicherer anzu-
     einen längeren Zeitraum nicht Blut oder     sen.                                       vor, dass man helfen muss.                  packen, wenn Hilfe benötigt wird. Einige
     Plasma spenden darfst.                                                                                                             Erste-Hilfe-Kurse sind kostenlos oder
                                                                                            Wer bei einem Unfall oder einer offen-      werden über den:die Arbeitgeber:in gra-
     PATIENT:INNENVERFÜGUNG                                                                 sichtlichen Gefahr nicht die nötige Hilfe   tis angeboten.
     Bis zum 18. Lebensjahr können Eltern                                                   leistet, um einen anderen Menschen vor
     über deine Behandlungsmöglichkeiten in-                                                dem Tod oder einer Körperverletzung zu
     klusive der Organspende bestimmen. Da-                                                 bewahren, macht sich strafbar. Du musst
     nach regelt deine schriftliche Willenser-                                              jedoch nicht helfen, wenn du dich da-
     klärung, also die Patient:innenverfügung,                                              durch selbst in Gefahr bringen würdest.
     welche medizinischen Behandlungen du
     wünschst bzw. ablehnst, solltest du nicht
     mehr selbst in der Lage sein zu entschei-

                                                         Für mehr Infos
     den (bspw. du bist bewusstlos).

                                                               such auf
                                                         jugend.akzente.net
                                                           nach „Piercings,
                                                            Tattoos & Co“.

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8. HEIRAT & PARTNERSCHAFT                                       9. SEX UND LIEBE
                                                                     Ab dem 14. Geburtstag sind prinzipiell    Nicht strafbar ist ...
     EHEMÜNDIGKEIT & EINGEHEN                                        alle Formen des sexuellen Kontakts er-    • Geschlechtsverkehr ab 13 Jahren,
     EINER PARTNERSCHAFT                                             laubt, wenn alle Beteiligten mindestens      wenn der:die Partner:in nicht mehr
     Ab 18 darfst du jetzt auch ohne Zustim-                         14 Jahre alt und einverstanden sind.         als 3 Jahre älter ist oder
     mung deiner Erziehungsberechtigten                                                                        • Petting (= Zärtlichkeiten ohne
     heiraten oder eine eingetragene Partner-                        Sexuelle Handlungen mit unter                Geschlechtsverkehr) ab 12 Jahren,
     schaft eingehen.                                                14-Jährigen sind verboten!                   wenn der:die Partner:in nicht mehr
                                                                                                                  als 4 Jahre älter ist.
     Egal ob du schwul, lesbisch oder hetero
     bist, beide Möglichkeiten stehen dir ab                                                                   Ab 18 Jahren ist es nun auch offiziell
     der Volljährigkeit seit 2019 offen!                                                                       erlaubt Pornos zu schauen oder für
                                                                                                               Sexdienstleitungen zu bezahlen.
     Eine Heirat gegen deinen Willen ist ver-
     boten (Zwangsheirat)!
     Du hast das Recht selbst zu entscheiden

                                                                                                       Achtung:
     ob bzw. wen du heiratest oder mit wem
     du eine Partnerschaft eingehst.
                                                                         Ist ein:e Sexualpartner:in zwischen 14 und 16 Jahren alt und
                                                                          der:die Andere wesentlich älter, kann sich die ältere Person
                                                                       strafbar machen, wenn sie die „Unreife für sexuelle Handlungen“
                                                Für mehr Infos                          der jüngeren Person ausnutzt!
                                                     such auf
                                                jugend.akzente.net
                                                       nach
                                                  „Liebe & Sex“.

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10. MOBIL &                                                                          TIPP!
                                                                                          Au Pair, Work & Travel, Freiwilligenarbeit im ESK … Du

     UNTERWEGS SEIN                                                                       möchtest die Welt entdecken, bist dir aber unsicher was
                                                                                          möglich ist und was zu dir passt? Dann komm in die
                                                                                          akzente Jugendinfo! Wir helfen dir gerne weiter, das für
     FÜHRERSCHEIN                             Aufgepasst: Bis zum 21. Geburtstag          dich passende Auslandsabenteuer zu finden!
     Sobald du 17 Jahre alt bist, kannst du   und während des Probeführerscheins
     die Prüfung für den „L17“ ablegen. Mit   gilt die 0,1 Promille Grenze bei Alkohol
     15 ½ kannst du bereits mit der Ausbil-   im Straßenverkehr. Du darfst also nicht
     dung beginnen.                           einmal eine geringe Menge Alkohol
                                                                                         REISEN                                       Achtung: Für dich gilt immer das Ju-
                                              konsumieren.
                                                                                         Ab dem 18. Geburtstag bestimmen nicht        gendgesetz des jeweiligen Ortes (Staat
     Mit der Ausbildung für den regulären
                                                                                         mehr deine Eltern deinen Aufenthaltsort,     oder Bundesland), in dem du dich auf-
     Führerschein kannst du 6 Monate vor      Mit der „L17“ Lenkberechtigung darfst
                                                                                         sondern du alleine. Mit einem gültigen       hältst. Informiere dich daher vorab wel-
     deinem 18. Geburtstag beginnen. Die      du außerhalb Österreichs auch in Groß-
                                                                                         Reisepass oder Personalausweis kannst        che Bestimmungen (z.B. bzgl. Alkohol-
     Fahrprüfung ist dann ab deinem 18. Ge-   britannien und Nordirland, in Dänemark
                                                                                         du somit nach Lust und Laune die Welt        oder Tabakkonsum) an deinem Reise-
     burtstag möglich.                        und in Deutschland unterwegs sein.
                                                                                         bereisen. Alle Möglichkeiten stehen dir      ziel gelten! Mit 18 Jahren gelten welt-
                                                                                         nun prinzipiell offen.                       weit unterschiedliche Richtlinien was
                                              Ab dem 18. Geburtstag gilt die Lenkbe-
                                                                                                                                      beispielsweise den Alkoholkonsum an-
                                              rechtigung dann uneingeschränkt und
                                                                                                                                      geht.
                                              international.

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                 such auf                                                                                                                     Für mehr Infos
            jugend.akzente.net                                                                                                                    such auf
           nach dem Schlagwort                                                                                                               jugend.akzente.net
              „Führerschein“.                                                                                                               nach dem Schlagwort

16                                                                                                                                         „Auslandsaufenthalte“.
                                                                                                                                                                                 17
11. VERSTÖSSE                                                                               TIPP!
                                                                                                 Auf der Jugendrecht-Plattform „Kenn‘ dein Recht“

     GEGEN GESETZE                                                                               (jugendportal.at/kenndeinrecht) gibt’s viele Infos zu
                                                                                                 Rechtsthemen, wie z.B. Jugendstrafrecht, Umgang mit
                                                                                                 der Polizei uvm.
     DELIKTFÄHIGKEIT                                 Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
     Mit 18 Jahren gilt grundsätzlich nicht          sind im Jugendgerichtsgesetz und im
     mehr das Jugendstrafrecht, sondern das          Strafgesetzbuch mildere Sonderregelun-
     Erwachsenenstrafrecht.                          gen vorgesehen:
                                                                                                                                          PROZESSFÄHIGKEIT
     Wer ab dem 18. Geburtstag eine Straftat         • Örtlich zuständig ist das Gericht, in   • Zu Vernehmungen kannst du eine           Du kannst nun alle Prozesshandlun-
     begeht, muss also damit rechnen, stren-           dessen Sprengel du wohnst.                Vertrauensperson hinzuziehen.            gen selbst oder durch selbst gewählte
     ger bestraft zu werden.                         • Für 18- bis 20-Jährige ist das          • In einer Hauptverhandlung kann           Vertreter:innen wirksam vornehmen. Du
                                                       Jugendgericht zuständig. Mindest-         die Öffentlichkeit ausgeschlossen        kannst also selbst bei einem Zivilgericht
                                                       strafen entfallen, du kannst maximal      werden.                                  klagen und auch geklagt werden.
                                                       15 Jahre eingesperrt werden (nicht      • Die Hauptverhandlung darf nicht in
                                                       lebenslang).                              deiner Abwesenheit durchgeführt
                                                     • Wird eine unbedingte Haftstrafe           werden.
                                                       verhängt, kann diese länger als ein
                                                       Jahr aufgeschoben werden, wenn
                                                       dies für den Abschluss einer Berufs-
                                                       ausbildung erforderlich ist.

     BEACHTE:
                                                                                                                                                  Für mehr Infos
     Unter 18-Jährigen eine Übertretung des Jugendschutz-                                                                                             zum Thema
     gesetzes zu erleichtern oder zu ermöglichen, also z.B.                                                                                        „Rechtsberatung“
     Alkohol oder Tabakwaren weitergeben, ist für dich als                                                                                             such auf
     Volljährige:r ebenfalls strafbar. Auch hier betrifft dich der
     Jugendschutz nach wie vor!
                                                                                                                                                  jugend.akzente.net
                                                                                                                                                  nach „Rat & Hilfe“.

18                                                                                                                                                                                    19
12. WAHLRECHT                                                           13. WEHRPFLICHT &
                                                                                 ZIVILDIENST
     Das aktive Wahlrecht, also, dass du
     wählen gehen darfst, gilt bereits mit 16                                Jeder männliche österreichische Staats-     • das Freiwillige Umweltjahr (FUJ)
     Jahren.                                                                 bürger muss in dem Jahr, in dem er das      • der Zivildienstersatz im Ausland
                                                                             18. Lebensjahr erreicht, zur Stellung.        (anerkannte Trägerorganisationen
     Wenn du folgende Voraussetzungen er-                                    Dafür bekommst du eine Ladung zur             beachten!)
     füllst, darfst du dich als Kandidat:in zur                              Stellung per Post zugeschickt.              • oder ein 2-jähriger Entwicklungshilfe-
     Wahl (z.B. zur Gemeindevertretungswahl)                                 Bei der Stellung wird festgestellt, ob du     dienst
     aufstellen lassen (= passives Wahl-                                     „tauglich“ bist.
     recht):                                                                                                             Ab sechs Monate nach der Stellung und
                                                                             Entscheidest du dich für den Zivildienst,   wenn du 18 bist, kann der Einberufungs-
     • österreichische Staatsbürgerschaft                                    musst du rechtzeitig (bis 6 Monate nach     befehl für den Grundwehrdienst jederzeit
     • Vollendung des 18. Lebensjahres                                       dem Stellungsverfahren) eine Zivildienst­   kommen. Unter bestimmten Vorausset-
       am Tag der Wahl                                                       erklärung abgeben.                          zungen ist ein Aufschub des Wehr- bzw.
     • keine Wahlausschlussgründe                                                                                        Zivildienstes möglich (z.B. Studium und
       (z.B. bestimmte strafrechtliche                                       Folgende Projekte können derzeit als        Ausbildung).
       Verurteilungen)                                                       Zivildienstersatz angerechnet werden,
                                                                             wenn sie mind. 10 Monate dauern:
                                                                             • das Freiwillige Sozialjahr (FSJ)

                                                     Für mehr Infos
                                                          such auf                                                               Für mehr Infos
                                                     jugend.akzente.net                                                               such auf
                                                    nach dem Schlagwort        TIPP!                                             jugend.akzente.net
                                                                               Hol dir unsere Infobroschüre                             nach
                                                  „Wählen & Mitbestimmen“.
                                                                               „Bundesheer & Zivildienst“
                                                                                                                                   „Bundesheer &

20                                                                                                                                                                  21
                                                                                                                                    Zivildienst“.
14. WOHNEN
     Mit 18 kannst du ohne Erlaubnis dei-
     ner Eltern von zu Hause ausziehen und
     deinen Wohnort selbst bestimmen. Du
     darfst selbstständig einen Miet- oder
     Kaufvertrag abschließen. Bevor du aus-
                                                                                  UNSERE INFOBROSCHÜREN GIBT ES ZU FOLGENDEN THEMEN:
     ziehst, solltest du dir aber überlegen,
     ob deine finanziellen Mittel für Wohnung
     und Lebensunterhalt reichen.                                                 • Arbeiten im Ausland                                       •   Freiwilligeneinsätze
                                                                                  • Au Pair                                                   •   Lehre
     Im Rahmen eines Umzugs in eine eigene                                        • Beratung & Hilfe                                          •   Studieren
     Wohnung kommen einmalige Kosten wie                                          • Bundesheer & Zivildienst                                  •   Endlich 18
     Kaution, Ablöse, neue Möbel oder eine                                        • Demokratie Magazin                                        •   Tattoos & Piercings
     Maklerprovision sowie laufende Kosten,                                       • Einfach weg – Auslandsaufenthalte                         •   Workshop-Angebote in Salzburg
     wie Miete und Betriebskosten auf dich                                          für junge Leute                                           •   Jugendschutz in Österreich
     zu. Bedenke auch Lebenshaltungskos-                                          • Erster Sex und große Liebe                                •   Klimaschutz/Klimawandel
     ten wie Strom, Internet, Kleidung, Essen,                                    • Ferien- und Nebenjobsuche
     Handy, Versicherungen, Auto usw.                                             • Finanzmagazin „Was kostet die
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                                                      „Wohnen“.        Bei der Erstellung der Infohefte orientieren wir uns an den Qualitätskriterien des Bundesnetzwerks der Österreichischen Jugendinfos.

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