ENDLICH 18 - akzente JUGENDINFO - WAS SICH MIT DER VOLLJÄHRIGKEIT ALLES ÄNDERT
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
akzente JUGENDINFO ENDLICH 18 WAS SICH MIT DER VOLLJÄHRIGKEIT ALLES ÄNDERT
INHALT MEHR INFOS ZUM THEMA 1. ALTER....................................................... 4 jugend.akzente.net 2. ARBEIT..................................................... 4 3. AUSBILDUNGSPFLICHT............................. 5 4. AUSGEHEN & KONSUM............................ 6 5. FAMILIE UND ELTERN............................... 7 6. FINANZEN & WAS DAZU GEHÖRT............. 8 Gedruckt nach der Richtlinie 7. GESUNDHEIT.......................................... 12 „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, 8. HEIRAT & PARTNERSCHAFT.................... 14 Druckerei Land Salzburg UW-Nr. 1271 9. SEX UND LIEBE...................................... 15 10. MOBIL & UNTERWEGS SEIN................. 16 11. VERSTÖSSE GEGEN GESETZE.............. 18 IMPRESSUM 12. WAHLRECHT......................................... 20 Medieninhaber & Herausgeber: akzente Salzburg – Initiativen für junge Leute!, Glockengasse 4c, 5020 Salzburg, info@akzente.net, 13. WEHRPFLICHT & ZIVILDIENST.............. 21 Tel.: 0662/84 92 91-71, jugend.akzente.net, ZVR-Zahl: 178566481 14. WOHNEN.............................................. 22 Redaktion: akzente Jugendinfo, Schallmooser Hauptstraße 4, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/84 92 91-71 Grafik: akzente Salzburg – Initiativen für junge Leute! Druck: Landesdruckerei Salzburg Stand: September 2021 2 3
1. ALTER 2. ARBEIT TIPP: Auf Jobsuche? ferialjob.akzente.net sowie die Broschü- re Ferien- & Nebenjobsuche helfen dir hier weiter! Zum Download unter jugend.akzente.net oder direkt in der akzente Jugendinfo! In Österreich unterscheidet man zwi- Mit der Volljährigkeit tritt für alle schen vier Altersstufen: Arbeitnehmer:innen das Arbeitszeitge- setz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz • bis 7 Jahre: Kind (ARG) in Kraft. Du darfst nun also mehr • 7 – 14 Jahre: unmündige:r als 40 Stunden pro Woche, samstags, Minderjährige:r sonntags und auch in der Nacht arbeiten • 14 – 18 Jahre: mündige:r Minderjährige:r (in bestimmten Branchen, z.B. Handel, Gastgewerbe, ist das auch unter 18 Jah- 3. AUSBILDUNGSPFLICHT • über 18 Jahre: volljährig ren erlaubt). Endlich 18 Mit der Volljährigkeit giltst du als er- Mit der Volljährigkeit endet offiziell die wachsen. Damit ändert sich jede Men- Ausbildungspflicht in Österreich! Mit ge. Rechtliche Beschränkungen, die für dem Abschluss einer Lehre oder berufs- Minderjährige gelten, entfallen nun und bildenden mittleren Schule vor dem 18. du musst nicht mehr die Zustimmung Geburtstag ist die Ausbildungspflicht der Eltern einfordern. Dein Wort und dei- ebenfalls erfüllt. ne Unterschrift reichen nun alleine aus, um Entscheidungen zu treffen! Es kommen neue Rechte und Pflichten Gut zu wissen: auf dich zu. In dieser Broschüre sind die Für mehr Infos Mit dem 18. Geburtstag endet die Auskunftspflicht des wichtigsten Veränderungen für dich zu- such auf Lehrpersonals gegenüber deinen Erziehungsberechtigten. sammengefasst! jugend.akzente.net Du musst schriftlich bestätigen, dass deine Lehrer:innen weiterhin nach dem Schlagwort Informationen (über dich, deine Noten, dein Verhalten…) an deine „Arbeit“. Erziehungsberechtigten weitergeben dürfen. 4 5
4. AUSGEHEN & KONSUM Gut zu wissen: Der Konsum von Tabak und Alkohol in der Schule und bei Schulveranstaltungen ist generell verboten, egal, wie alt du bist! Mit 18 Jahren gibt es für dich keine ge- Wer gegen das Suchtmittelgesetz ver- setzlichen Ausgehzeiten mehr. Das Auf- stößt, begeht eine Straftat. Eine Anzei- enthaltsbestimmungsrecht deiner Eltern ge, ein Gerichtsverfahren und eine Ver- erlischt. Wo du dich aufhältst und wie urteilung können die Folge sein. lange, entscheidest nun du. Auch der Besuch von Casinos oder Nachtlokalen Unabhängig vom Alter stellt der regelmä- 5. FAMILIE UND ELTERN steht dir nun frei. ßige Konsum von Alkohol, Tabak bzw. ta- bakähnlichen Produkten und sonstigen ALKOHOL- UND TABAKKONSUM Rausch- und Suchtmitteln eine große Die Aufsichtspflicht der Eltern sowie die UNTERHALTSANSPRUCH Ebenso ist dir nun auch der Konsum von Gefährdung deiner Gesundheit dar, für Vorsorgevollmacht enden mit 18 Jahren. Auch nach deinem 18. Geburtstag hast hochprozentigem Alkohol und Tabakwa- die du nun alleine verantwortlich bist. Du stehst nun auf eigenen Beinen und du noch Anspruch auf Unterhalt von dei- ren erlaubt. versorgst dich selbst!! nen Eltern, nämlich dann, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, da du VERBOTENE SUCHTMITTEL Du nimmst nun u.a. deine Post selbst dich noch in einer Ausbildung oder in Achtung! Der Erwerb, Besitz, Konsum entgegen, brauchst keine Unterschrift einem Studium befindest. Diese Ausbil- und die Weitergabe von Drogen wie der Eltern mehr und in der Schule oder dung muss jedoch „ernsthaft betrieben“ Cannabis, Heroin oder Kokain sowie im medizinischen Bereich darf ohne dei- werden. Lebst du noch zu Hause bei dei- Stoffen, die rauschähnliche Zustände ne Zustimmung keine Auskunft mehr nen Eltern, wird dieser Unterhalt in Form hervorrufen, ist in jedem Alter verboten. über dich erteilt werden. von Essen und Wohnung erbracht. Bist Es gibt keine erlaubte Menge, die man du bereits ausgezogen, hast du Anspruch selbst konsumieren und besitzen darf, FAMILIENBEIHILFE auf eine finanzielle Unterstützung! selbst geringe Mengen werden bestraft. Für mehr Infos Wenn du volljährig bist, Anspruch auf Familienbeihilfe hast und deine Eltern Mit der Volljährigkeit hast du das Recht such auf zustimmen, dann kannst du diese nun Alimente, die ein Elternteil dem anderen jugend.akzente.net direkt auf ein eigenes Konto überweisen Elternteil für dich bezahlt, selbst zu be- nach lassen. ziehen. Eine Unterstützung in Form von „Sucht & Abhängigkeit“. Wohnung und Essen ist auch möglich. 6 7
6. FINANZEN & Beachte : WAS DAZU GEHÖRT Bist du volljährig, machst du dich strafbar, wenn du Inhalte aus jugendgefährdenden Medien Minderjährigen zugänglich machst, d.h. GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Verträge, die du ohne die Zustimmung z.B. einen Porno besorgst oder ein Computerspiel mit USK 18! Ab dem 18. Geburtstag bist du voll ge- eines Erziehungsberechtigten unter 18 schäftsfähig. D.h. du kannst nun eigen- ungültig abgeschlossen hast, werden ständig Verträge abschließen und über mit deinem 18. Geburtstag nicht auto- dein Vermögen frei verfügen. Dies betrifft matisch wirksam. Der Vertrag wird erst GLÜCKSSPIEL die zuvor eröffnet wurden, beinhalten oft sowohl den Kauf in einem Geschäft als dann gültig, wenn du gegenüber deinem Um dich an Orten aufzuhalten, an denen eine Zeichnungsberechtigung der Eltern. auch online. Deine Eltern müssen nun Vertragspartner (z.B. Verkaufspersonal) um Geld gespielt wird bzw. um an Glücks- Diese erlischt nicht automatisch mit weder zustimmen, noch gibt es die Mög- freiwillig und schriftlich erklärst, dass du spielen teilnehmen zu dürfen, musst du dem 18. Geburtstag! Um dies rückgän- lichkeit, ein Geschäft rückgängig zu ma- das möchtest (z.B. ein Handy kaufen). ebenfalls 18 Jahre alt sein. Das gilt auch gig zu machen, musst du dich aktiv an chen, wenn es von Nachteil für dich ist. für Glücksspiele im Internet bzw. für Ge- deine Bank wenden. JUGENDGEFÄHRDENDE MEDIEN winnspiele, bei denen um Geld gespielt Du musst nun für alles was du tust, Medien wie Magazine, Filme oder Com- wird. Für Kinder und Jugendliche ist die Kon- selbst die Verantwortung übernehmen. puterspiele, die als „jugendgefährdend“ toführung in der Regel gratis. Ab der Die Verpflichtungen, die aus diesen Ver- gelten und daher eine Altersbeschrän- KONTOFÜHRUNG Volljährigkeit ändern sich hier die Kon- trägen entstehen, müssen nun auch von kung haben, dürfen ab dem 18. Geburts- Mit dem 18. Geburtstag brauchst du ditionen. Ein Vergleich lohnt sich. Einige dir erfüllt werden (z.B. Miete zahlen, Kre- tag gekauft und selbst konsumiert wer- keine Zustimmung mehr, wenn du ein Banken bieten weiterhin kostenlos Kon- ditraten abzahlen etc.). den. Bankkonto eröffnen möchtest. Konten, ten an (z.B. Studierendenkonten). TIPP: Bei allen Verträgen, auch im Netz, ist es wichtig die Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGBs) genau zu lesen. In diesen gesetzlichen Bestimmungen sind oftmals Pas- sagen versteckt, die sich für dich nachteilig auswirken können. 8 9
Achtung bei Kreditabschlüssen und allgemeinen Geschäftsbedingungen gut Einrichtung von Überziehungsrah- durch! Raten gelten als Schulden, daher men! Für einen Kredit bei deiner Bank ist es nicht unüblich, dass Unterneh- VERSICHERUNGEN anzusuchen oder einen Überziehungs- men deine Daten an den Kreditschutz- Mit deinem 18. Geburtstag bist du nicht Auf Arbeitssuche kannst du ebenfalls bis rahmen für dein Konto einzurichten, geberverband (KSV) weitergeben. Dies mehr automatisch bei deinen Eltern mit- zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag sollte gut überlegt sein. Hier können fi- kann später ein Hindernis sein, wenn versichert. Gehst du noch zur Schule oder ab dem Ende einer Schul- oder Be- nanzielle Probleme auf dich zukommen, du Verträge abschließen möchtest (z.B. oder studierst du, musst du der jewei- rufsausbildung mitversichert werden. wenn du den Kredit nicht wie vereinbart Handyvertrag). ligen Sozialversicherungsanstalt eine Bist du berufstätig, dann bist du über zurückzahlen kannst bzw. du dauerhaft Schul- bzw. Studienbestätigung vorlegen, den:die Arbeitgeber:in sozialversichert. bei deinem Konto im Minus bist. TESTAMENT & ERBSCHAFTEN um mitversichert zu bleiben. Für weitere freiwillige Versicherungen Du kannst ab 18 Jahren dein eigenes (private Haftpflicht-, Unfallversicherung, Viele Geschäfte bieten den Kauf eines Testament verfassen, ein Erbe anneh- Eine Mitversicherung bei deinen Eltern Altersvorsorge etc.), wendest du dich am Artikels (wie z.B. einen Flat Screen) men oder auch ausschlagen. während der Ausbildung ist längstens bis besten an ein Versicherungsunterneh- auf Ratenzahlung an. Lies dir hier die zum 27. Geburtstag möglich. men deines Vertrauens. Für mehr Infos TIPP: such auf Möchtest du mehr zum Thema Geld, Geschäftsfähigkeit, jugend.akzente.net Versicherungen & Co erfahren, dann hol dir unser Finanz- nach magazin „Was kostet die Welt? – Alles, was du über Geld wissen musst“ in der akzente Jugendinfo. „Rund ums Geld“. 10 11
7. GESUNDHEIT Gut zu wissen: In Österreich bist du automatisch Organspender:in, es sei denn du hast zu Lebzeiten schon widersprochen. Widerrufen kannst du ab 14 Jahren. BLUT- UND PLASMASPENDE PIERCINGS & CO. Bist du gesund und möchtest anderen Ab dem 18. Geburtstag brauchst du kei- Menschen in Not helfen, dann hast du ne Einverständniserklärung deiner Erzie- ab 18 Jahren die Möglichkeit eigenes hungsberechtigten mehr, wenn du dich Blut oder Blutplasma zu spenden. tätowieren oder dir ein Piercing stechen ZIVILCOURAGE lassen möchtest. Auch Solarienbesuche Zu helfen, wenn Menschen in Not sind, Es lohnt sich regelmäßig seine „Ers- Nach Auslandsaufenthalten in bestimm- oder eine Schönheitsoperation kannst sollte selbstverständlich sein. In man- te-Hilfe-Kenntnisse“ aufzufrischen! ten Regionen kann es sein, dass du für du nun selbstbestimmt durchführen las- chen Fällen schreibt es sogar das Gesetz So fühlst du dich einfach sicherer anzu- einen längeren Zeitraum nicht Blut oder sen. vor, dass man helfen muss. packen, wenn Hilfe benötigt wird. Einige Plasma spenden darfst. Erste-Hilfe-Kurse sind kostenlos oder Wer bei einem Unfall oder einer offen- werden über den:die Arbeitgeber:in gra- PATIENT:INNENVERFÜGUNG sichtlichen Gefahr nicht die nötige Hilfe tis angeboten. Bis zum 18. Lebensjahr können Eltern leistet, um einen anderen Menschen vor über deine Behandlungsmöglichkeiten in- dem Tod oder einer Körperverletzung zu klusive der Organspende bestimmen. Da- bewahren, macht sich strafbar. Du musst nach regelt deine schriftliche Willenser- jedoch nicht helfen, wenn du dich da- klärung, also die Patient:innenverfügung, durch selbst in Gefahr bringen würdest. welche medizinischen Behandlungen du wünschst bzw. ablehnst, solltest du nicht mehr selbst in der Lage sein zu entschei- Für mehr Infos den (bspw. du bist bewusstlos). such auf jugend.akzente.net nach „Piercings, Tattoos & Co“. 12 13
8. HEIRAT & PARTNERSCHAFT 9. SEX UND LIEBE Ab dem 14. Geburtstag sind prinzipiell Nicht strafbar ist ... EHEMÜNDIGKEIT & EINGEHEN alle Formen des sexuellen Kontakts er- • Geschlechtsverkehr ab 13 Jahren, EINER PARTNERSCHAFT laubt, wenn alle Beteiligten mindestens wenn der:die Partner:in nicht mehr Ab 18 darfst du jetzt auch ohne Zustim- 14 Jahre alt und einverstanden sind. als 3 Jahre älter ist oder mung deiner Erziehungsberechtigten • Petting (= Zärtlichkeiten ohne heiraten oder eine eingetragene Partner- Sexuelle Handlungen mit unter Geschlechtsverkehr) ab 12 Jahren, schaft eingehen. 14-Jährigen sind verboten! wenn der:die Partner:in nicht mehr als 4 Jahre älter ist. Egal ob du schwul, lesbisch oder hetero bist, beide Möglichkeiten stehen dir ab Ab 18 Jahren ist es nun auch offiziell der Volljährigkeit seit 2019 offen! erlaubt Pornos zu schauen oder für Sexdienstleitungen zu bezahlen. Eine Heirat gegen deinen Willen ist ver- boten (Zwangsheirat)! Du hast das Recht selbst zu entscheiden Achtung: ob bzw. wen du heiratest oder mit wem du eine Partnerschaft eingehst. Ist ein:e Sexualpartner:in zwischen 14 und 16 Jahren alt und der:die Andere wesentlich älter, kann sich die ältere Person strafbar machen, wenn sie die „Unreife für sexuelle Handlungen“ Für mehr Infos der jüngeren Person ausnutzt! such auf jugend.akzente.net nach „Liebe & Sex“. 14 15
10. MOBIL & TIPP! Au Pair, Work & Travel, Freiwilligenarbeit im ESK … Du UNTERWEGS SEIN möchtest die Welt entdecken, bist dir aber unsicher was möglich ist und was zu dir passt? Dann komm in die akzente Jugendinfo! Wir helfen dir gerne weiter, das für FÜHRERSCHEIN Aufgepasst: Bis zum 21. Geburtstag dich passende Auslandsabenteuer zu finden! Sobald du 17 Jahre alt bist, kannst du und während des Probeführerscheins die Prüfung für den „L17“ ablegen. Mit gilt die 0,1 Promille Grenze bei Alkohol 15 ½ kannst du bereits mit der Ausbil- im Straßenverkehr. Du darfst also nicht dung beginnen. einmal eine geringe Menge Alkohol REISEN Achtung: Für dich gilt immer das Ju- konsumieren. Ab dem 18. Geburtstag bestimmen nicht gendgesetz des jeweiligen Ortes (Staat Mit der Ausbildung für den regulären mehr deine Eltern deinen Aufenthaltsort, oder Bundesland), in dem du dich auf- Führerschein kannst du 6 Monate vor Mit der „L17“ Lenkberechtigung darfst sondern du alleine. Mit einem gültigen hältst. Informiere dich daher vorab wel- deinem 18. Geburtstag beginnen. Die du außerhalb Österreichs auch in Groß- Reisepass oder Personalausweis kannst che Bestimmungen (z.B. bzgl. Alkohol- Fahrprüfung ist dann ab deinem 18. Ge- britannien und Nordirland, in Dänemark du somit nach Lust und Laune die Welt oder Tabakkonsum) an deinem Reise- burtstag möglich. und in Deutschland unterwegs sein. bereisen. Alle Möglichkeiten stehen dir ziel gelten! Mit 18 Jahren gelten welt- nun prinzipiell offen. weit unterschiedliche Richtlinien was Ab dem 18. Geburtstag gilt die Lenkbe- beispielsweise den Alkoholkonsum an- rechtigung dann uneingeschränkt und geht. international. Für mehr Infos such auf Für mehr Infos jugend.akzente.net such auf nach dem Schlagwort jugend.akzente.net „Führerschein“. nach dem Schlagwort 16 „Auslandsaufenthalte“. 17
11. VERSTÖSSE TIPP! Auf der Jugendrecht-Plattform „Kenn‘ dein Recht“ GEGEN GESETZE (jugendportal.at/kenndeinrecht) gibt’s viele Infos zu Rechtsthemen, wie z.B. Jugendstrafrecht, Umgang mit der Polizei uvm. DELIKTFÄHIGKEIT Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Mit 18 Jahren gilt grundsätzlich nicht sind im Jugendgerichtsgesetz und im mehr das Jugendstrafrecht, sondern das Strafgesetzbuch mildere Sonderregelun- Erwachsenenstrafrecht. gen vorgesehen: PROZESSFÄHIGKEIT Wer ab dem 18. Geburtstag eine Straftat • Örtlich zuständig ist das Gericht, in • Zu Vernehmungen kannst du eine Du kannst nun alle Prozesshandlun- begeht, muss also damit rechnen, stren- dessen Sprengel du wohnst. Vertrauensperson hinzuziehen. gen selbst oder durch selbst gewählte ger bestraft zu werden. • Für 18- bis 20-Jährige ist das • In einer Hauptverhandlung kann Vertreter:innen wirksam vornehmen. Du Jugendgericht zuständig. Mindest- die Öffentlichkeit ausgeschlossen kannst also selbst bei einem Zivilgericht strafen entfallen, du kannst maximal werden. klagen und auch geklagt werden. 15 Jahre eingesperrt werden (nicht • Die Hauptverhandlung darf nicht in lebenslang). deiner Abwesenheit durchgeführt • Wird eine unbedingte Haftstrafe werden. verhängt, kann diese länger als ein Jahr aufgeschoben werden, wenn dies für den Abschluss einer Berufs- ausbildung erforderlich ist. BEACHTE: Für mehr Infos Unter 18-Jährigen eine Übertretung des Jugendschutz- zum Thema gesetzes zu erleichtern oder zu ermöglichen, also z.B. „Rechtsberatung“ Alkohol oder Tabakwaren weitergeben, ist für dich als such auf Volljährige:r ebenfalls strafbar. Auch hier betrifft dich der Jugendschutz nach wie vor! jugend.akzente.net nach „Rat & Hilfe“. 18 19
12. WAHLRECHT 13. WEHRPFLICHT & ZIVILDIENST Das aktive Wahlrecht, also, dass du wählen gehen darfst, gilt bereits mit 16 Jeder männliche österreichische Staats- • das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) Jahren. bürger muss in dem Jahr, in dem er das • der Zivildienstersatz im Ausland 18. Lebensjahr erreicht, zur Stellung. (anerkannte Trägerorganisationen Wenn du folgende Voraussetzungen er- Dafür bekommst du eine Ladung zur beachten!) füllst, darfst du dich als Kandidat:in zur Stellung per Post zugeschickt. • oder ein 2-jähriger Entwicklungshilfe- Wahl (z.B. zur Gemeindevertretungswahl) Bei der Stellung wird festgestellt, ob du dienst aufstellen lassen (= passives Wahl- „tauglich“ bist. recht): Ab sechs Monate nach der Stellung und Entscheidest du dich für den Zivildienst, wenn du 18 bist, kann der Einberufungs- • österreichische Staatsbürgerschaft musst du rechtzeitig (bis 6 Monate nach befehl für den Grundwehrdienst jederzeit • Vollendung des 18. Lebensjahres dem Stellungsverfahren) eine Zivildienst kommen. Unter bestimmten Vorausset- am Tag der Wahl erklärung abgeben. zungen ist ein Aufschub des Wehr- bzw. • keine Wahlausschlussgründe Zivildienstes möglich (z.B. Studium und (z.B. bestimmte strafrechtliche Folgende Projekte können derzeit als Ausbildung). Verurteilungen) Zivildienstersatz angerechnet werden, wenn sie mind. 10 Monate dauern: • das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) Für mehr Infos such auf Für mehr Infos jugend.akzente.net such auf nach dem Schlagwort TIPP! jugend.akzente.net Hol dir unsere Infobroschüre nach „Wählen & Mitbestimmen“. „Bundesheer & Zivildienst“ „Bundesheer & 20 21 Zivildienst“.
14. WOHNEN Mit 18 kannst du ohne Erlaubnis dei- ner Eltern von zu Hause ausziehen und deinen Wohnort selbst bestimmen. Du darfst selbstständig einen Miet- oder Kaufvertrag abschließen. Bevor du aus- UNSERE INFOBROSCHÜREN GIBT ES ZU FOLGENDEN THEMEN: ziehst, solltest du dir aber überlegen, ob deine finanziellen Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt reichen. • Arbeiten im Ausland • Freiwilligeneinsätze • Au Pair • Lehre Im Rahmen eines Umzugs in eine eigene • Beratung & Hilfe • Studieren Wohnung kommen einmalige Kosten wie • Bundesheer & Zivildienst • Endlich 18 Kaution, Ablöse, neue Möbel oder eine • Demokratie Magazin • Tattoos & Piercings Maklerprovision sowie laufende Kosten, • Einfach weg – Auslandsaufenthalte • Workshop-Angebote in Salzburg wie Miete und Betriebskosten auf dich für junge Leute • Jugendschutz in Österreich zu. Bedenke auch Lebenshaltungskos- • Erster Sex und große Liebe • Klimaschutz/Klimawandel ten wie Strom, Internet, Kleidung, Essen, • Ferien- und Nebenjobsuche Handy, Versicherungen, Auto usw. • Finanzmagazin „Was kostet die Welt“ Für mehr Infos such auf jugend.akzente.net nach dem Schlagwort „Wohnen“. Bei der Erstellung der Infohefte orientieren wir uns an den Qualitätskriterien des Bundesnetzwerks der Österreichischen Jugendinfos. 22 Die Inhalte des Infoheftes werden von den Mitarbeiter:innen von akzente Jugendinfo mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Die Auflistung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung.
NOCH FRAGEN? Wir helfen dir weiter – schnell, einfach & kostenlos! akzente JUGENDINFO Schallmooser Hauptstraße 4 5020 Salzburg Tel: 0662/84 92 91-71 info@akzente.net jugend.akzente.net Mit Unterstützung von
Sie können auch lesen