Projektcharta NET ZERO BANKING ALLIANCE GERMANY - Mai 2021

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Projektcharta NET ZERO BANKING ALLIANCE GERMANY - Mai 2021
NET ZERO BANKING ALLIANCE GERMANY

Projektcharta

Mai 2021
Projektcharta NET ZERO BANKING ALLIANCE GERMANY - Mai 2021
Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V.
Adickesallee 32- 34
60322 Frankfurt am Main
Germany

info@gsfc-germany.com
www.gsfc-germany.com
Projektcharta NET ZERO BANKING ALLIANCE GERMANY - Mai 2021
Inhaltsverzeichnis
Einleitung                           1

1.   Kartellrechtliche Leitlinien   3

2. Selbstverständnis                5

3. Ziele                            6

4. Arbeitsfelder                    8

5.   Governance                     12
Einleitung
    Wir alle sind dazu aufgefordert, jetzt zu handeln, um der Klimakrise zu begegnen. Die Weltgemein-
    schaft hat sich deshalb im Jahr 2015 mit dem Pariser Klimaabkommen und den Zielen der Vereinten
    Nationen für nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zur Entwicklung einer
    nachhaltigen Zukunft verpflichtet.

    Diese Selbstverpflichtungen schaffen den Rahmen für eine grundlegende Umgestaltung der bestehenden
    Wirtschaftsstrukturen. Daraus abgeleitet haben sich politische Entscheidungsträger:innen und private
    Akteur:innen konkrete Nachhaltigkeitsziele gesetzt: beispielsweise haben sich die Europäische Union und
    China dazu verpflichtet, bis 2050 bzw. 2060 klimaneutral zu werden.

    Vor dem Hintergrund dieses Politikwechsels beginnen Unternehmen ebenfalls damit, eigene Klima-
    ziele festzuglegen und auch Finanzinstitute werden bei der Gestaltung von Maßnahmen zum Klima-
    schutz zunehmend proaktiv. Auf internationaler Ebene haben im Jahr 2018 fünf Banken die Kattowitzer
    ­Verpflichtung unterzeichnet, die die Transformation des Bankensektors in Richtung Klimaneutralität
    weiter vorantreibt. Auf diesen Selbstverpflichtungen aufbauend, haben bis Ende 2020 weitere Banken aus
    Spanien, den Niederlanden und Deutschland nationale Selbstverpflichtungen abgegeben.

    Klimaschutz wird zusehends als eine zentrale Entwicklung deutschen Bankensektor erkannt. Im Jahr
    2020 haben 16 im deutschen Finanzsystem operierende Banken die Klimaschutz-Selbstverpflichtung des
    Finanzsektors unterzeichnet. Sie schafft die Voraussetzungen für die methodische Umsetzung der Klima­
    ambitionen durch den deutschen Bankensektor innerhalb der nächsten zwei Jahre bis Ende 2022.
    Die Unterzeichner:innen streben die Entwicklung von Methoden, Zielen und Umsetzungsprozessen an, ­
    die einen Wandel der eigenen Portfolios im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und
    Netto-Null-Emissionen bis 2050 ermöglichen.

    Die Net Zero-Banking Alliance Germany (NZBAG) unterstützt den Finanzplatz vorwettbewerblich
    bei der methodischen Umsetzung der Klimaschutzambition und stellt dabei eine ­wissenschaftliche
    ­Fundierung sicher. Das gemeinsame Handeln der NZBAG wird durch das Green and Sustainable
    ­Finance Cluster Germany e.V. koordiniert.

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Teilnehmende Institutionen
Net Zero Banking Alliance
1 Kartellrechtliche Leitlinien

    Das Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V. (Cluster) ist eine Plattform, die Akteure aus
    dem privaten und öffentlichen Finanzsektor, Regulatoren, politische Entscheidungsträger:innen, NGOs
    und Vertreter:innen der Wissenschaft zusammenbringt. Das Cluster unterstützt die NZBAG mit Grund-
    lagenforschung und Koordination dabei, Methoden und Prozesse zu entwickeln, um die Klimaschutz-­
    Selbstverpflichtung des Finanzsektors zu erfüllen.

    Im Folgenden finden sich kartellrechtliche Leitlinien, die bei der gemeinnützigen Tätigkeit des Clusters
    zu beachten sind. In den Leitlinien des Clusters sowie darüberhinausgehend sind der Artikel 101 Absatz 1
    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
    beschränkungen (GWB) beachtet.

    „Die Positionierung des Finanzstandortes Frankfurt als Zentrum für klimaschonende und nachhaltige
    Finanzanlagen“ sowie „die Bildung eines Netzwerks […], in dem Expertise bezüglich Finanz- und Risiko-
    fragen mit Bezug zu nachhaltigen und klimarelevanten Finanzprodukten gebündelt wird“, ist satzungs-
    gemäßer Zweck des Clusters. Dieser Zweck wird durch die Konstituierung und die folgende Grundlagen-
    forschung der Net Zero Banking Alliance Germany (NZBAG) zu Dekarbonisierung an der Schnittstelle
    von (Real-)Wirtschaft und Banken erfüllt. Ziel der kartellrechtlichen Leitlinien ist es, ein Verhalten zu
    ver­hindern, das potenziell zu einer Verschließung des Markts gegenüber innovativen Technologien und
    Unternehmen oder zu einer Verringerung des Innovationswettbewerbs führen könnte.

    Im Rahmen der Tätigkeit der NZBAG werden ausschließlich Aktivitäten unternommen, die vorwett­
    bewerblich sind und den Regeln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Förderung
    der Industriellen Gemeinschaftsforschung entsprechen. Dabei soll die gesamte Finanzbranche profitieren.

    An allen offiziellen Sitzungen der mit der NZBAG verbundenen Tätigkeiten hat ein:e Mitarbeiter:in
    des Clusters oder im Einzelfall ein vergleichbar geschulter Ersatz teilzunehmen. Diese:r Mitarbeiter:in
    ­achtet gemeinsam mit allen teilnehmenden Unternehmen und Personen auf die Einhaltung der kartell­
    rechtlichen Regeln.

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Diskussionen innerhalb der NZBAG sollen nur zum Forschungsvorhaben stattfinden. Zwischen den
  ­teilnehmenden Finanzinstituten darf kein Austausch und keine Abstimmung stattfinden über:

  •   Eine mögliche individuelle und konkrete Verwertung der Ergebnisse der einzelnen Forschungs­
      vorhaben, z.B. die Überführung in Produkte oder wettbewerbsrelevante Prozesse.
  •   Vertrauliche Informationen zur Tätigkeit der teilnehmenden Unternehmen; im Gegensatz zu öffentlich
      allgemein bekannten Informationen.
  •   Kosten von Forschungsprojekten, wenn sie von den Unternehmen selbst durchgeführt werden
      ­würden.
  •   Individuelles technisches Know-how eines Unternehmens, das nicht allgemein bekannt (geheim) und
      wesentlich ist, und das für die weitere Entwicklung oder Verwertung der vorgestellten Forschungs-
      ergebnisse relevant ist.
  •   Mögliche oder tatsächlich geplante eigene Forschung und Entwicklung der jeweiligen Unternehmen,
      die auf den vorgestellten Ergebnissen aufbaut, ebenso eigene vergleichbare Forschung.
  •   Eine Beschränkung der eigenen Forschung und Entwicklung eines Unternehmens in einem außer-
      halb des konkreten Forschungsvorhabens liegenden Bereichs sowie die Beschränkung der eigenen
      ­Forschung und Entwicklung eines Unternehmens im Bereich des konkreten Forschungsvorhabens
      nach dessen Abschluss.
  •   Aspekte, die einem einzelnen oder mehreren Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen würde.
  •   Die Adaption und wettbewerbliche Umsetzung der Ergebnisse in Produkte, Verfahren oder Dienst­
      leistungen findet im Anschluss an das Projekt in den Unternehmen statt.
  •   Eine Offenlegung der Arbeitsergebnisse der NZBAG, z.B. über Publikationen und Fachtagungen, ist
      über den Kreis der Teilnehmer:innen hinaus vorgesehen.
  •   Im Rahmen der NZBAG darf es selbstverständlich zu keinem Austausch oder Absprachen über kartell-
      rechtlich unzulässige Themen kommen.

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2 Selbstverständnis

    Die NZBAG wird dabei unterstützen, die Klimaschutz-Selbstverpflichtung des Finanzsektors und die
    ­allgemeinen Klimaambitionen im deutschen Bankwesen in praktikable und methodisch fundierte
    ­Ansätze und Prozesse umzusetzen. Alle Maßnahmen orientieren sich dabei am Pariser Klimaabkommen.

    Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

    Der Erfolg ist entscheidend vom Umfang und der Qualität der Mitarbeit der teilnehmenden Finanzinstitute
    abhängig. Der Beitrag der einzelnen Institute soll über die Projektlaufzeit möglichst ausgeglichen sein.

    •   Die NZBAG erhält so viel Struktur wie nötig.
    •   Die NZBAG beabsichtigt nicht, eigene regulatorischen und politischen Aktivitäten zu entwickeln.
    •   Die NZBAG soll sonstige Aktivitäten und Initiativen zur Erreichung der Klimaschutzziele ergänzen.
    •   Die inhaltlichen Fragen sind zeitlich dringend und erfordern eine schnelle Fokussierung in einem
        aktiven Rahmen. Die Inhalte müssen in breitere Prozesse übergehen.
    •   Die NZBAG wird ihre Arbeit bis Ende 2022 abschließen.
    •   Die Aufgaben können geteilt und parallel bearbeitet werden. Dabei sollen Redundanzen vermieden
        und die Beiträge der beteiligten Institute gezielt eingesetzt werden.
    •   Bei der Zusammenarbeit besteht eine freie Wahl von Methoden. Dabei geben wissenschaftliche
        ­Erkenntnisse eine Orientierung für die Mindestanforderungen bei Umsetzung und Reporting vor.

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3 Ziele

    In der NZBAG werden gemeinsam die notwendigen Methoden zur Messung der Klimaauswirkungen der
    Kredit- und Investmentportfolien und deren Steuerung im Einklang mit den nationalen und internatio­
    nalen Klimazielen entwickelt. Damit trägt die NZBAG dazu bei, die Klimaschutzambitionen im Banken-
    sektor zu operationalisieren. Die Klimaschutzambitionen sind entlang des Pariser Klimaabkommens
    definiert, d. h. das globale Aufheizen der Erde soll auf weit unter 2°C – wenn möglich auf 1,5°C – begrenzt
    werden. Die Ziele müssen den Anforderungen der Wissenschaft gerecht werden und nachvollziehbar sein.

    Die NZBAG baut auf den Zielen der Klimaschutz-Selbstverpflichtung des Finanzsektors auf1:

    •   Kredit- und Investmentportfolien im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens
        ­auszurichten […] [d.h.] die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen und das 1,5 Grad­
        Ziel ­anzustreben.
    •   Grundlage: Die Klimaziele der Bundesrepublik und ihre internationalen Verpflichtungen im
        ­Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens inkl. der jeweils gültigen Zwischenziele und eine
        ­Klimaneutralität bis 2050.
    •   Fokus: Auf Bereiche und Infrastrukturen konzentrieren, wo die Unterzeichner:innen die größte
        ­Wirkung haben oder erzielen können.
    •   Gemeinsam die notwendigen Methoden zur Messung der Klimaauswirkungen des Kredit- und
        ­Investmentportfolien und deren Steuerung im Einklang mit […] Klimazielen entwickeln
    •   Spätestens bis Ende 2022 sektorspezifische, szenariobasierte Klimaziele für Portfolien zu
        ­formu­lieren.
    •   Innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung werden erste Maßnahmen implementiert und es
        wird darüber berichtet.

    Die Grundlage der Ambitionen der NZBAG ist die Klimaschutz-Selbstverpflichtung des Finanzsektors
    und hat zum Ziel, sich „gegenseitig dabei unterstützen, die notwendigen Fähigkeiten bei jedem beteilig-
    ten F
        ­ inanzakteur aufzubauen“. Das Potenzial der Kooperation geht dabei über die Erfüllung der Selbst­
    verpflichtung hinaus und soll den Finanzplatz Deutschland stärken.

1       Siehe: https://www.klima-selbstverpflichtung-finanzsektor.de/

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•   Die NZBAG hat zum Ziel, die Finanzstandorte Deutschland und
                               Europa durch privatwirtschaftliches Handeln zu stärken.
    Sicherung der
                           •   Die Mitglieder sollen dabei unterstützt werden, ihre Geschäfts­
    Wettbewerbsfähigkeit
                               modelle resilienter auszurichten.

                           •   Die methodischen Herausforderungen sind marktübergreifend

    Transaktionskosten         vergleichbar.
    reduzieren             •   Die Teilnehmer:innen bringen komplementäre Kompetenzprofile
                               mit.

                           •   Die Kooperation ermöglicht es, den wachsenden regulatorischen
                               Anforderungen proaktiv zu begegnen.

    Aufsicht und           •   Eine vorwettbewerbliche Harmonisierung von Methoden
    Regulierung begegnen       ­er­leichtern den Dialog über die technische Ausgestaltung von
                               Regularien hinaus

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4 Arbeitsfelder

Die NZBAG fokussiert sich auf vier Arbeitsfelder:

                                  •   Einklang mit den Klimazielen: Gesamtemissionen des ­Portfolios­
                                      (absolut und relativ), Ausschluss schädlicher Aktivitäten,
  KPIs auf Portfolio-
                                      ­Temperature Scores
  Ebene
                                  •   Positive Wirkung: Anteil der Aktivitäten konform zur EU-Taxono-
                                      mie, Förderung bestehender Aktivitäten

                                  •   Auswahl Klima-Szenarien: Auswahl Portfolien für Dekarboni­
                                      sierungspfade (IPCC SR1.,5°C P1-P3, IEA SDS1.5-1.6, NGFS etc.),
                                      ­Bestimmung relevanter Variablen (CDR, BECCS, AFOLU, etc.)
  Zielsetzung entlang ­
                                  •   Umsetzung auf Sub-Portfolio-Ebene: Bedeutung für Produkte,
  der KPIs
                                      Sektoren und ggf. Anlageklassen
                                  •   Parameter für die Umsetzung: Frequenz, Abdeckung, Aufhängung

                                  •   Kund:innen: Fragenkatalog, Checklisten, Risikomatrix, Mobili­
                                      sierung Asset Allocation
                                  •   Mitarbeiter:innen: Anforderungen an Aus- und Weiterbildung,
 Operative Umsetzung
                                      Sprechfähigkeit entwickeln
 der Ziele
                                  •   Governance: Verantwortlichkeiten, Anreizsysteme (monetär und
                                      nicht-monetär), MRV Ansätze
                                  •   Daten: Link zu FBDC / ESAP, Anforderungen an Datenanbieter

                                  •   Mindestanforderungen: Quantitative und qualitative Datenpunkte
  Reporting                       •   Verankerung: Ergänzung bestehender Berichterstattung, Datener-
                                      hebung auf Webseite der Klimaselbstverpflichtung, Teil der NFRD

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Die Aktivitäten stehen dabei in Verbindung zu bestehenden Klimaschutzinitiativen und legen einen
    Schwerpunkt auf die Vorbereitung zur operativen Umsetzung.

    Die Operationalisierung erfolgt auf der Ebene der Portfoliosteuerung. So sollen Portfolien auf einen
    ­kompatiblen Pfad gebracht und die Wechselwirkung von KPIs besser verstanden werden.

    Die NZBAG baut auf bestehendem Know-how auf, treibt den Aufbau von Wissen voran und will eine
    ­möglichste hohe Harmonisierung des Marktes erreichen. Dazu soll der Dialog mit relevanten Stakeholdern
    gesucht und – wo sinnvoll – Kooperationen eingegangen werden.

    Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit mit Pathways to Paris (P2P Projekt), einem Projekt des World
    Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland und PricewaterhouseCoopers Deutschland (PwC), das sich auf
    die Operationalisierung der Dekarbonisierung in der (Real-)Wirtschaft konzentriert. Die enge Kooperation
    mit der NZBAG ermöglicht eine direkte Verbindung zwischen Banken und Unternehmen.

    Die Projekte sind ergänzend zu- und aufeinander aufbauend konzipiert.

                                      •   Das P2P Projekt hat den Fokus auf der Entwicklung von sektora-
         KPIs auf Portfolio-
                                          len Transformationspfaden mit Teilnehmer:innen aus Industrie
               Ebene
                                          und (Real-)Wirtschaft.

                                      •   Die NZBAG hat den Fokus auf der Umsetzung der Klimaschutz-
                                          Selbstverpflichtung für den Finanzsektor. Der Schwerpunkt liegt
        Zielsetzung entlang ­
                                          dabei auf methodischer Ebene zur Messung der Klimawirkung
              der KPIs
                                          der Kredit- und Investmentportfolien sowie deren Steuerung im
                                          Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen.

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•   Szenarien als Grundlage synchronisieren: M
                                                                                ­ arktharmonisierung
                                       der Nutzung hilft dabei, Strategien, Produktentwicklungen,
                                       Nachhaltigkeitsabteilungen und Risikomanagement (Integration
                                       von Klimaanalysen, damit Vergleichbarkeit, präzisere Analysen,
                                       Kenntnis über und Schaffen von verbesserten Zugänge zu Daten

      Operative Umsetzung              (zumindest den Anforderungen) ermöglicht wird.
            der Ziele              •   Ableitung einer Struktur und eines Verlaufs von Transformations­
                                       pfaden: sektorale Indikatoren zu Fortschrittscheck möglich.
                                       Marktnahe Abteilungen nutzen gezielt in Kreditvergabe KPIs.
                                   •   Von Szenario-Rahmen, zur KPI-Ebene, bis hin zum Dialog mit
                                       Kund:innen: durchgängige Operationalisierung möglich. Konkrete
                                       Handlungsempfehlungen an der Schnittstelle zu Kund:innen

  Durch die gezielte Zusammenarbeit werden Synergien geschaffen. Beide Projekte kommen durch
  ihren eigenen Ansatz inhaltlich bereits befähigt und nahezu zeitgleich zum Abschnitt der sektoralen
  ­Differenzierung. Der sektorale Input der P2P Projekts wird überschneidungsfrei in die NZBAG eingebracht.
  ­Redundanzen werden vermieden und eine höhere Reichweite geschaffen. Es ergibt sich eine deutlich
  breitere externe Abstützung und Austauschfläche. Durch eine eng abgestimmte Kooperation bei Schwer-
  punkten, Zielen, Inhalten, Timing und Ressourcen, wird eine Doppelbelastung aller Teilnehmer:innen
  vermieden.

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5 Governance

     Die Governance der NZBAG folgt dem Prinzip, so wenig Strukturen wie möglich vorzugeben und gleich-
     zeitig die Arbeit der beteiligten Finanzinstitute inhaltlich zu unterstützen.
     Die folgende Struktur ist vorgesehen.

                                                          Net Zero Banking Alliance Germany
                                                                    Sounding Board

                                                                    Teilnehmer:innen:
                                                      Leiter:innen AGs, Cluster Geschäftsführung & ­
                                                              Projektleitung, WWF und Gäste

                                                   Projektmanagement und Sekretariat NZBAG bis zu
                                                 3 FTE des Clusters, mit direkter Beteiligung in den AGs
           A R B E I T S F E L DE R

       KPIs auf Portfolio-
                                          AG KPIs + Szenarien
       Ebene

       Zielsetzung entlang ­
                                                                       AG Target Setting Protocol
       der KPIs

       Sektorale KPIs                                 „Sektorale Daten“ und „Pathways to Paris“

       Operative Umsetzung                     AG Operative Umsetzung (Ansprache, Wissensgrundlagen,
       der Ziele                                          Governance, Incentivierung, Daten

       Reporting                                                                           AG Reporting

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Sounding Board
  Das Sounding Board dient der Ergebnisabsicherung und agiert als Impulsgeber:in. Damit erfüllt es eine
  querschnittliche Aufgabe.
  Es setzt sich aus mindestens einem:er Vertreter:in der teilnehmenden Finanzinstitute, den Leitungen der
  AGs, der Geschäftsführung des Clusters und dem WWF zusammen. Eine Personalunion über die Leitung
  oder Co-Leitung einer AG ist dabei besonders erwünscht. Gäste können eingeladen werden, sofern sie
  einen Beitrag für die Zielsetzung erbringen.
  Entscheidungen werden mit einer einfachen Mehrheit getroffen. Ein Entscheidungsbedarf kann sich z.B.
  aus den Abstimmungen für Veröffentlichungen ergeben.
  Das Sounding Board kann anlassbezogen tagen, in der Regel alle vier bis sechs Wochen.

  Arbeitsgruppen (AGs)
  Die beteiligten Banken organisieren eigenständig die AGs (inhaltliche Planung, Organisation und
  ­Kapazität/Expertise). Das geschieht durch die eingebrachte Expertise und Leitung der teilnehmenden
  Finanz­institute.
  Das Cluster unterstützt die AGs und deren Leitungen inhaltlich und organisatorisch mit max. drei FTE.
  Um Themen fokussierter zu bearbeiten, kann sich eine Arbeitsgruppe – falls erforderlich – in unter-
  schiedliche Teams aufteilen.
  Arbeitsergebnisse werden mit einer einfachen Mehrheit verabschiedet. Falls eine Einigung nicht möglich
  ist, erfolgt eine Diskussion innerhalb des Sounding Boards. Eine Unterscheidung zwischen obligatorischen
  („müssen“) und empfehlenden Ergebnissen („sollten“) wird empfohlen.
  Die NZBAG startet mit den AGs „KPIs“ und „Operative Umsetzung“.

  Dokumentation
  Bei der Dokumentation werden alle Standards der deutschen Bankenbranche eingehalten. Außerdem
  werden die den Anforderungen der Projektsponsoren Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
  Verkehr und Wohnen und European Climate Foundation erfüllt. Das Sekretariat der NZBAG bereitet die
  entsprechenden Vorlagen zur Verwendung vor.
  Das Sekretariat der NZBAG legt Dokumente und Arbeitsversionen zentral ab. Für den Ablauf der
  ­Zusammenarbeit und den Austausch von Dokumenten finden die AGs eigenständige Vereinbarungen.

  Kosten und Aufwände
  Die eigenen Kosten tragen die beteiligten Institute selbst. Das Cluster stellt in Abhängig von der Finan­
  zierung bis zu drei FTEs zur Verfügung und trägt die Kosten für potenzielle Veröffentlichungen.

  Beitritt weiterer Institute
  Der Beitritt weiterer Institute zur NZBAG ist gewünscht. Ein Beitritt ist einem klaren Bekenntnis zu den
  Zielen des Pariser Klimaabkommens gleichzusetzen.

GSFC Germany e.V | Net Zero Banking Alliance | Projektcharta | Mai 2021                                       12
Abkürzungsverzeichnis

     AFOLU		         Agriculture, Forestry and other Land Use
     AG			Arbeitsgruppe
     BECCS		         Bioenergy with Carbon Capture and Storage
     CDR			          Carbon Direct Removal
     Cluster		       Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V.
     ESAP		          European Single Access Point
     FBDC		          Financial Big Data Cluster
     FTE			Fulltime Employee
     IEA			          International Energy Agency
     IEA SDS		       IEA Sustainable Development Scenario
     IPCC		          Intergovernmental Panel on Climate Change
     IPCC SR1.5		    IPCC Special Report on Global Warming of 1.5°C
     KPI			          Key Performance Indicator
     MRV		           Monitoring, Reporting and Verification
     NGFS		          Network for Greening the Financial System
     NZBAG		         Net Zero Banking Alliance Germany
     P2P			          Pathways to Paris
     PwC		PricewaterhouseCoopers
     WWF		           World Wildlife Fund

13                               GSFC Germany e.V | Net Zero Banking Alliance | Projektcharta | Mai 2021
Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V.
Adickesallee 32-34
60322 Frankfurt am Main

www.gsfc.germany.com

Das Cluster dankt dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen sowie der European Climate
­Foundation für die finanzielle ­Unterstützung des Projekts.
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