Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung - ERASMUS+ 2019/20 Changing lives. Opening minds - Hochschule Bremen
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Inhalt 1. Überblick ERASMUS+ 2. Förderbedingungen 3. Programmländer und Partnerhochschulen 4. Stipendium 5. Sonderförderung 6. Bewerbungsverfahren & OLS 7. ERASMUS+ APP 8. Erasmus Charta 9. Rest Richtlinie und Sicherheit 10.Kontakt
1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS + • Weltweit größtes Austauschprogramm von Auslandsaufenthalten • Ziel: Unterstützung der Studierenden bei der Mobilität • Persönliche Entwicklung, Beschäftigungsfähigkeit, Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen • HSB fördert jährlich ca. 500 Personen, Budget: ca. 800.000 € 3
2. Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HSB* Unabhängig von Nationalität und Alter Nur Programmländer Max. 12 Monaten je Bachelor, Master, Promotion Mittelverfügbarkeit SMS SMP Dauer: Min. 90 Tage Dauer: Min. 60 Tage, min. 35h/Woche Erasmus+ Platz an Partner HS Praktikumsplatz Ab 3. Semester Ausnahmen: Nicht förderfähige Unternehmen * Während des Auslandsaufenthaltes musst du an der HSB immatrikuliert sein 5
3.Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Island, Lichtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei und Überseegebiete Die Schweiz ist seit 2016/17 kein Programmland mehr Vereinigtes Königreich je nach Austrittsmodalitäten -> aktuelle Informationen findest du hier Alternativ kannst du dich auf das HAW.International Stipendium bewerben 6
3. Partnerhochschulen Die HSB pflegt Austauschbeziehungen mit ca. 365 Partnern weltweit und mit mehr als 220 Partnern in den Erasmus+ Programmländern Hier kannst Du nach Erasmus+ Partnerhochschulen filtern Viel Spaß beim Erkunden! 7
4. Stipendium Ländergruppen: SMS max*. SMP max*. LGI – Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, 450 €/ Monat 555 €/ Monat Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes 15 €/ Tag 18,50 €/ Tag Königreich** LG II – Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, 390 €/ Monat 495 €/ Monat Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, 13 €/ Tag 16,50 €/ Tag Spanien, Zypern LG III – Bulgarien, Estland, EJR 330 €/ Monat 435 €/ Monat Mazedonien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien 11 €/ Tag 14,50 €/ Tag (ab 01.06), Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn * Die Fördersätze für SMS gelten ab dem 01.06.2019, für SMP ab dem 01.09.2019 und sind abhängig von der Mittelverfügbarkeit ** je nach Austrittsmodalitäten 8
4. Stipendium Förderdauer für SMS und SMP: Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist. • Begrüßungsveranstaltungen > ok 9
4. Stipendium Förderhöhe • 80% des Stipendiums wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt • Restzahlung (ca. 20%) nur nach Einreichung der Abschlussunterlagen, spätestens 30 Tage nach Beendigung • Werden die Abschlussunterlagen nicht eingereicht: Nichtauszahlung der 2. Rate oder eine Stipendienrückforderung 10
4. Stipendium Rechenbeispiel: Student_in XY macht 3 Monate (= 90 Tage) lang ein Studium in der Türkei. Türkei = Ländergruppe 3 = 11 €/Tag 90 Tage x 11 € = 990 € Auszahlung 1. Rate (80%) = 792 €* *Am Ende der Mobilität erfolgt ggf. die Restzahlung. 11
4. Stipendium Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300 €/Monat angerechnet. • Bafög-Bescheinigung auf Anfrage nach erfolgreicher Bewerbung Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus- Stipendium keinen Einfluss • Ausnahme: DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten anderer Stipendiengeber_innen 12
4. Das Stipendium Für ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen! Weitere Infos • SMS: Kopie Krankenversicherung • SMP: Kopie Unfall-,Haft und Krankenversicherung 13
5. Sonderförderung 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 30) • Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrags der entsprechenden Ländergruppe (Top-Up von 200 €) Ländergruppe SMS SMP LG I 650 EUR 650 EUR LG II 590 EUR 590 EUR LG III 530 EUR 530 EUR • Option 2 – Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstandene Mehrkosten (Nachweise erforderlich) 14
5. Sonderförderung 2. Studierenden mit Kind & Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 30) • Studierende, die mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen, erhalten eine festgesetzte Pauschale von 200 €/Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder • Studierende mit einer Behinderung erhalten ebenfalls eine pauschale von 200€/Monat • Beratungsangebot im International Office/Erasmus + 15
6. Bewerbungsverfahren 16
6. Schritt 1 - vor der Mobilität Suche nach einem Studienplatz/ Praktikumsplatz Wer ist zuständig? Das DIO an der jeweiligen Fakultät. Was ist zu tun? • Informationen einholen • SMS: Bewerbung um einen Erasmus+ Platz an Partner HS • SMP: Eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz, Career Service der HSB oder DIO/Professor um Rat bitten 17
6. Schritt 2 – vor der Mobilität Bewerbung für ein ERASMUS+ Stipendium Bewerbungsfristen • SMS im SoSe: 01.12.-31.01 & WiSe 15.05. - 15.07. • SMP: Laufend, rechtzeitig vor der Mobilität (1 Monat) Ausführliche Übersicht zum Bewerbungsablauf: SMS & SMP Die Bewerbung für das Stipendium erfolgt online im Portal 18
6. Schritt 2 – vor der Mobilität Bewerbung für ein ERASMUS+ Stipendium Wer ist zuständig? Frau Yana Yerofeyeva Was ist zu tun? Online-Bewerbung über unser Online-Portal • SMS: Letter of Acceptance der Gasthochschule muss hochgeladen werden • SMP: Learning Agreement for Traineeship muss hochgeladen werden Wann? • SMS: 15.05.2018 - 15.07.2018 • SMP: Laufend, rechtzeitig vor der Mobilität (1 Monat) Ausführliche Übersicht zum Bewerbungsablauf: SMS & SMP 19
6. Schritt 3 – während der Mobilität Wer ist zuständig? Dein DIO der Fakultät und das ERASMUS+ Team Was ist zu tun? Bei folgenden Änderungen • Abbruch • Unterbrechung • Verlängerung/Verkürzung • SMP: Praktikumswechsel Information an International Office/ERASMUS+ und an das DIO deiner Fakultät Wann? Sofort 20
6. Sprachförderung Online-OLS • OLS bietet zwei Komponenten: 1. Verpflichtender Sprach-Test vor und nach der Mobilität • Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität ab 2. Freiwilliger Online-Sprachkurs • Verfügbar für 24 Sprachen Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs • Nur für statistische Zwecke der EU. Ergebnis hat keinen Einfluss auf das Stipendium Mehr Informationen zu OLS 21
„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 6. Schritt 4 – nach der Mobilität Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes bist Du verpflichtet, spätestens innerhalb von 30 Tagen folgende (Online-)Nachweise zu erbringen: SMS SMP Letter of Confirmation for a student stay Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC) abroad SMP (LoC) • Abgabe per E-Mail an Erasmus@hs- • Abgabe per E-Mail an Erasmus@hs- Bremen.de Bremen.de Online-Bericht im Mobility Tool der EU Online-Bericht im Mobility Tool der EU • Link zum Bericht erhältst Du per Email • Link zum Bericht erhältst Du per Email Online-Sprachtest (OLS) Online-Sprachtest (OLS) • Link zum Bericht erhältst Du per Email • Link zum Bericht erhältst Du per Email • Kommunikation nur über HSB-E-Mailadresse (Mmustermann@stud.hs-bremen.de) • Nach Einreichen ALLER Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung • Eine Nichteinreichung bzw. verspätete Erledigung der o.a. Verpflichtungen stellt eine Verletzung der ERASMUS+ Pflichtbestimmungen dar und hat die Nichtauszahlung der 2. Rate oder eine Stipendienrückforderung zur Folge. 22
7. ERASMUS+ APP + Instagram ERASMUS + App Instagram: hsb_international 23
8. Erasmus+ Charta für Studierende Diese Charta informiert dich über deine Rechte und Pflichten sowie darüber, was du in den jeweiligen Phasen des Programms von der HSB und deiner Partner HS bzw. deinem aufnehmenden Unternehmen erwarten darfst 24
9. Rest Richtlinie und Sicherheit im Ausland Safety First Rest Richtlinie 25
Kontakt Ansprechpartnerinnen: Hochschule Bremen International Office/ ERASMUS+ Erasmus Koordinatorin und Stellvertretung Neustadtswall 30 Beantragung Sonderförderung 28199 Bremen Ilka Knippel und Antje Nantcho Raum AB 104/105/106 Beratung, Bewerbung SMS und SMP Yana Yerofeyeva erasmus@hs-bremen.de Auszahlung Stipendium, OLS, Abschlussnachweise Sprechzeiten: Yvonne Huckemeyer Mo: 13.00 – 15.00 Uhr Di und Do: 9.00 – 12.00 Uhr Homepage 26
Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit! Gibt es Fragen?
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