Erasmus+ Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - International Credit Mobility
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Zuständigkeiten Zuständigkeiten Zentrum für Auslandsstudien Studienrecht & Anerkennung Anerkennung Kurse Stipendium (Feststellungsbescheid & Anerkennung & Bestätigung IBW Auslandserfahrung)
Überblick VOR dem Auslandsstudium Bewerbung Leistungsnachweis Online Tool (Feststellungsbescheid & Learning Agreement) WÄHREND des Auslandsstudiums NACH dem Auslandsstudium Tatsächliche Anerkennung von Prüfungen
Voraussetzungen Nominierung an einer WU Partneruniversität, für die Erasmus+ Stipendium zur Verfügung steht, für das WS 2020 Bei mehr Bewerbungen als Stipendienplätze: Reihung im Bewerbungssystem Budgetabhängiger Zuschuss ≠ keine Garantie für zukünftige Semester Info Erasmus+ Stipendium: https://www.wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/erasmus-international-credit- mobility/
Erasmus+ International Credit Mobility Auszahlung über WU Wien Auszahlungsmodus: 80% nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu Beginn (im Jänner), restliche 20% nach fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation nur auf das eigene Konto Überweisungen auf ausländische Konten – anfallende Bankspesen zu Lasten des Empfängers
Bewerbung Das Grant Agreement bekommen Sie im Juni per Mail an Ihre WU- Adresse zugeschickt. Es muss dann vollständig ausgefüllt und unterzeichnet im ZAS abgegeben werden! Eine Deadline wird in der Mail bekannt gegeben.
Grant Agreement – Seite 1 • Persönliche Daten bereits vor-ausgefüllt • Gelb markierte Felder bitte ausfüllen
Grant Agreement – Seite 2 Infos zum Aufenthalt und Stipendienhöhe • Aufenthaltsdauer: mit 4 oder 5 Monaten festgesetzt • Individual Support: EUR 700 / Monat • Travel Support: Höhe je nach Gastland
Studienbeihilfe Studienbeihilfe ≠ Familienbeihilfe Eine Doppelfinanzierung Erasmus+ und österreichische Studienbeihilfe ist ab jetzt möglich! Studienbeihilfenbezieher/innen müssen sich parallel für eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) bei der Studienbeihilfenbehörde bewerben Das Antragsformular SB-AS1 wird im Bereich Studienrecht & Anerkennung bestätigt - Schalter 2 BAS wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt (Studienbeihilfe + BAS) Info Studienbeihilfe: https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/
Versicherungsschutz Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend ÖH Versicherung grundsätzlich ausreichend Info Versicherung: https://www.oeh.ac.at/service/versicherung#/versicherung
Verhaltensregeln Einhaltung aller Verhaltensregeln und akademischen Standards der WU Sie haben als WU Vertreter/in eine Verantwortung! Verhalten im Kurs und im gesamten Universitäts-Umfeld (unterschiedliche Kulturen) Missachtung kann gravierende Konsequenzen haben! Verhaltensregeln: http://short.wu.ac.at/fbe9
Leistungsnachweis Erasmus+ Zuschuss an Leistungsnachweis gebunden! no loss of progress – Prinzip: Studienleistung an Gasthochschule soll dem an Heimathochschule entsprechen = 30 ECTS Credits Rückforderungsgrenze für Mobilitätszuschuss: 3 ECTS Credits pro Monat Kurse müssen als Studienplanpunkte an WU anerkannt werden > Feststellungsbescheid verpflichtend (Kontrolle)!
Mindestleistung im Ausland Erasmus+ Zuschuss IBW-Auslandserfahrung Mindestleistung 3 ECTS Mindestleistung 24 ECTS-Credits Credits/Monat Kurse müssen als Kurse müssen nicht anerkannt Studienplanpunkte an WU werden anerkannt werden Kurse müssen wirtschaftsbezogen Kurse müssen nicht sein (auch als freies Wahlfach) wirtschaftsbezogen sein Auslandserfahrung gilt nicht im Heimatland (Staatsbürgerschaft)
Prüfungsanerkennung & Learning Agreement Feststellungs- Bescheid Anerkennungs- Learning Auslandssemester Bescheid Agreement VOR Tatsächliche Anerkennung von Prüfungen dem Auslandsaufenthalt NACH dem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt https://www.wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen- und-learning-agreement/
Online Anerkennungsdatenbank
Kombinationen, zB International Course Partneruniversität WU Kurs 1 zB 4 ECTS credits Kurs 1 zB 6 ECTS credits zB International Course 4 ECTS credits Kurs 2 zB 6 ECTS credits Kurs 2 zB 4 ECTS credits
zB Freie Wahlfächer/Electives Partneruniversität WU Kurs 1 zB 4 ECTS credits Kurs 1 zB 6 ECTS credits Freies Wahlfach/Elective Freies Wahlfach/Elective Kurs 2 zB 6 ECTS credits Kurs 2 zB 4 ECTS credits
zB WIKO / Business Communication Partneruniversität WU Kurs 1 zB 4 ECTS credits wirtschaftsbezog. Kurs zB 6 ECTS credits zB EBC IV 4 ECTS credits Sprachkurs zB 6 ECTS credits Freies Wahlfach/Elective
Spezialisierungen Partneruniversität WU Spezialisierung Kurs 1 – nicht abgelegt Kurs 1 zB 6 ECTS credits Kurs 2 Kurs 3 Kurs 2 zB 6 ECTS credits Kurs 4 Kurs 5
Vor dem Auslandsaufenthalt Online-Antrag auf: https://bach.wu.ac.at/z/stud/vorausbescheid/ Vorausanerkennung (Feststellen der Gleichwertigkeit v. Prüfungen) Learning Agreement: Vertrag zwischen WU, Partneruniversität und Studierenden über die geplanten Prüfungsleistungen Feststellungs -bescheid Online Antrag Learning Agreement
Online Antrag Überprüfung der IBW Auslandserfahrung? JA/NEIN
Online Antrag Anmerkungen im Tool beachten! Studienplanpunkt muss frei sein!! Nur Kurse mit einer Note im Link mit Nachweis Zeugnis können als Freie über Lehrinhalte + Wahlfächer anerkannt werden! ECTS - Nachweis!
Online Antrag
Online Antrag
Wahlfächer (Masterprogramme) Anerkennung Ergänzende Wahlfächer / Courses Abroad: Masterniveau Note im Zeugnis (der Partneruniversität) ACHTUNG !! Auch inhaltlicher Bezug zum (jeweiligen) Masterstudium muss gegeben sein!
Feststellungsbescheid + Bestätigung der IBW Auslandserfahrung
Learning Agreement & Feststellungsbescheid vor dem Auslandaufenthalt
Erasmus+ während des Auslandsstudiums
Learning Agreement (während Auslandsaufenthalt))
Während des Auslandsaufenthalts Prüfungen, die nicht am Feststellungsbescheid und/oder Anerkennungsliste genannt sind: Lehrinhalte (Deutsch, Englisch) von Learning Agreement: der Partneruniversität mit Stempel Seite 4 „Changes to the original und Unterschrift bestätigt Learning Agreement” ausfüllen und bestätigen lassen! (keine Bestätigung seitens der WU!)
Learning Agreement (während Auslandsaufenthalt))
Erasmus+ Stipendium Aufenthaltsbestätigung mit Vereinbarung übereinstimmend in der letzten Woche des Aufenthalts von Gasthochschule ausstellen lassen Formulare: https://bildung.erasmusplus.at/de/hochschulbildung/studierende-und-graduierte/#c8895
Erasmus+ nach dem Auslandsstudium
Nach dem Auslandsaufenthalt ZEUGNIS mit Echtheitsbestätigung vom ZAS Antragstellung im Study Service Center - Schalter 1 bis 3 (Anerkennung) eventuell Lehrinhalte von Partneruniversität Antrag auf Bestätigung der unterschriebenes IBW Auslandserfahrung Learning Agreement
IBW-Auslandserfahrung (BaWiso) Antragsstellung im SSC gem. mit Antrag auf Anerkennung
IBW-Auslandserfahrung / Bescheid SEITE 39
Leistungsnachweis Stipendium Kopie des Bescheids (Mindestleistung 3 ECTS Credits/Monat) innerhalb von 3 Monaten im ZAS Front Office abgeben oder gescannt per E-Mail an martina.stalitzer@wu.ac.at schicken (spätestens 30.09.2021, da wir diese Daten für den Abschlussbericht brauchen) ZAS Erfahrungsbericht innerhalb von 3 Monaten in Internetdienste für Studierende hochladen
Leistungsnachweis Erasmus+ Aufenthaltsbestätigung im Original muss innerhalb von 4 Wochen im ZAS eintreffen (Unterschrift, Stempel) Studierendenbericht muss fristgerecht im Mobility Tool fertiggestellt sein (Link per E-Mail) = Basis der Auszahlung der letzten Rate
Leistungsnachweis Studienbeihilfe Zusätzlich Bestätigung des Formulars SB-AS2 im Bereich Studienrecht & Anerkennung, Schalter 1 und 2 nach der tatsächlichen Anerkennung Achtung Fristen der Studienbeihilfenbehörde beachten!
Kontakt Zentrum für Auslandsstudien Stipendien: Martina Stalitzer martina.stalitzer@wu.ac.at 01 31336 4319 https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/dienstleistungseinrichtungen/zentrum-fuer- auslandsstudien/oeffnungszeiten/
Kontakt Studienrecht & Anerkennung Feststellungsbescheid & Studienbeihilfe: Schalter 2 course.abroad@wu.ac.at 01 31336 3505 Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt: Schalter 1 anerkennung@wu.ac.at 01 31336 3504
Fragen? Bitte Fragen gerne an die zuständigen Kontaktpersonen richten.
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