Ergänzungen zum Hygieneplan

 
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Ergänzungen zum Hygieneplan
Oberschule Bad Essen
                                                                               Platanenallee 5 –7
                                                                               49152 Bad Essen
                                                                                   05472–2820
                                                                              Fax 05472–958978
                                                                     e-mail info@oberschule-badessen.de
Oberschule Bad Essen  Platanenallee 5-7  49152 Bad Essen

                                                                   Bad Essen, den 15.09.2020

                    Ergänzungen zum
                      Hygieneplan
            „Infektionsschutzmaßnahmen
                       Corona“
                für die
         Oberschule Bad Essen

                        Stand September 2020
INHALT

Vorwort

1. Unterrichtsorganisation
2. Wegeführung
3. Persönliche Hygiene
4. Raumhygiene
5. Reinigung
6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
7.Konferenzen und Versammlungen
8. Meldepflicht

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Vorwort

Ziel des Hygieneplans ist es möglichst sichere Unterrichts- und Arbeitsbe-
dingungen an der Oberschule Bad Essen zu schaffen. Auf den Schutz vor
Ansteckungen wird besonderes Augenmerk gerichtet.

Dieser Plan zum Themenschwerpunkt „Corona“ dient als Ergänzung des
Hygieneplans der Oberschule lt. § 36 i.V. m. § 33 des Infektionsschutzge-
setzes (IfSG). Er gilt solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Er
wird laufend ergänzt und an die sich verändernden Gegebenheiten ange-
passt. Er basiert auf den Vorgaben des „Niedersächsischen Rahmen-Hygi-
eneplan Corona Schule“ (Stand: 23.08.2020) und des Leitfadens „Schule in
Corona-Zeiten 2.0“ (Stand: 06.07.2020).

Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch im Schuljahr 2020/21 verstärkte
Hygienemaßnahmen an der Oberschule Bad Essen notwendig.

Alle Beschäftigten der Schule, der Schulträger, alle Schülerinnen und Schü-
ler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen
sind zudem angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbe-
hörden zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen werden das Personal, die Schülerinnen und
Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise durch die
Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person unterrichtet.
Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird mit allen Schülerinnen
und Schülern im Rahmen von Unterweisungen altersangemessen themati-
siert.

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1. Unterrichtsorganisation

• Wichtigster Grundsatz ist die Verbreitung der Krankheit zu minimie-
  ren! Wir schützen uns und andere durch Einhaltung der Vereinbarun-
  gen.

• Personen dürfen Schulgelände und -gebäude nur dann betreten,
  wenn sie frei von Corona Krankheitszeichen sind. Lediglich der Ver-
  dacht berechtigt zum Ausschluss dieser Personen. Hinweise für das
  Vorgehen gibt das Papier „Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die
  Schule?“

• Sämtliche Schulgebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasen-Schutz
  (MNS) betreten werden. Die Tragepflicht gilt für alle Flure und für die
  Aula (ggf. Sonderreglungen bei Veranstaltungen).
  Personen, die aufgrund von medizinischen Notwendigkeiten keinen
  MNS tragen können, müssen dieses mithilfe einer ärztlichen Beschei-
  nigung belegen.
  Auf dem Schulhof soll grundsätzlich ein Mund- Nasen Schutz getragen
  werden. Er kann zum Essen und Trinken abgenommen werden.
  Im Unterricht muss nur ein MNS getragen werden, wenn die unterrich-
  tende Lehrkraft dies für erforderlich hält.

• Lehrkräfte und Mitarbeiter übernehmen positive Vorbildfunktion hin-
  sichtlich der Einhaltung der Abstandsregeln und des Tragens eines
  Mund-Nasen-Schutzes.

• Die Lehrkräfte informieren am 1. Tag des Wiederbeginns des Unter-
  richts die Lerngruppe über die Regeln und erläutern diese. Die Doku-
  mentation erfolgt im Klassenbuch. An die Nachunterweisung fehlen-
  der Schüler und Schülerinnen ist zu denken (einschließlich Dokumen-
  tation).

• Ein fester Sitzplan wird erstellt und ebenfalls im Klassenbuch doku-
  mentiert und in den Unterrichtsräumen hinterlegt. Dies gilt auch für
  Gruppenarbeiten.

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• Alle Lehrkräfte achten darauf, dass die Abstandsregeln auch im Leh-
  rerzimmer eingehalten werden. Grundsätzlich gilt auch hier die Pflicht
  zum Tragen des Nasen- Mundschutzes. Der Lehrerarbeitsraum soll
  verstärkt genutzt werden. Präsenzzeiten können durch Erreichbarkeit
  über Handy auch in andere Bereiche der Schule verlagert werden.

• Wenn Geräte von mehreren Personen genutzt werden – wie z.B.
  Computermäuse, Tastaturen, Telefone müssen die Hände vor und
  nach Gebrauch gewaschen bzw. desinfiziert werden.
  Grundsätzlich gilt die Empfehlung, Geräte und Werkzeuge, die mit den
  Händen bedient oder genutzt werden nach Möglichkeit personenbe-
  zogen zu verwenden. Die gemeinsam genutzten Gegenstände sind
  am Ende des Unterrichts hygienisch abzuwischen, soweit dies mög-
  lich ist. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind
  hier ausreichend. Vor und nach der gemeinsamen Nutzung von Ge-
  genständen, die mit den Händen berührt werden, sind die Hände
  gründlich zu waschen. Handdesinfektionsmittel stellt Herrn Stiegl-
  bauer bereit.

• Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden.

• Weitere Maßnahmen für den praktischen Unterricht regeln die Fach-
  konferenzen mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen auf der Grund-
  lage des Rahmenhygieneplans vom 05.08.2020 und der Hinweise
  zum Rahmenhygieneplan vom 11.09.2020.

• Die Regelungen für den Mensabetrieb vom 04.09.2020 sind zu be-
  achten.

• Die Aufsichten in den großen Pausen sowie Bus- und Frühaufsicht
  finden wie gewohnt statt. Zusätzlich wird eine Aufsicht für das WC im
  A-Gebäude in den großen Pausen implementiert. Die Innenaufsicht
  im B-Gebäude regelt den WC-Betrieb im Gebäude (siehe WC-Nut-
  zung).
  Die Frühaussicht achtet verstärkt auf die WC-Nutzung vor Schulbe-
  ginn im A-Gebäude.
  Die aufsichtführenden Personen achten verstärkt auf die Einhaltung
  der Corona-Regeln (insbesondere Nasen- Mundschutz Tragepflicht
  sowie Abstandsgebot) und darauf, dass sich die Schülerinnen und
  Schüler in den richtigen Schulhofzonen aufhalten.
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2. Wegeführung

  • Grundsätzlich sollen die Begegnungen von mehreren Personen im
    Schulgebäude und auf dem Schulhof vermieden werden, damit die
    Abstandsregelung von mindestens 1,5 m eingehalten wird.

  • Der Schulhof wird in zwei Zonen unterteilt, auf denen sich die Schü-
    lerinnen und Schüler in den großen Pausen, der Mittagsbetreu-
    ung/Mittagspause und vor Unterrichtsanfang sowie nach Unter-
    richtsende aufhalten dürfen:
    Jahrgang 8-10 unterer Schulhof
    Jahrgang 5-7 oberer Schulhof
    Somit soll die Einhaltung des Abstandsgebotes ermöglicht sowie eine
    zu starke Durchmischung der Schülerschaft unterbunden werden.
    Auch hier gilt grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Na-
    sen- Mundschutzes.

  • Die 5-Minuten Pausen sind nur noch für Raumwechsel vorgesehen.
    Findet kein Raumwechsel statt, verbleiben die Schülerinnen und
    Schüler im Fach- bzw. Klassenraum (Besonderheit Fachraum: nur un-
    ter Aufsicht).

  • Die Toiletten werden in dem Gebäude genutzt, in dem auch der je-
    weilige Unterricht stattfindet. Schülerinnen und Schüler, die im C Ge-
    bäude Unterricht haben, nutzen die Toiletten im B Gebäude. Es ist
    darauf zu achten, dass sich dort nur die maximal mögliche Anzahl von
    Personen laut Beschilderung gleichzeitig aufhält.

  • Die Sanitäranlagen sollen möglichst während des Unterrichts aufge-
    sucht werden, da so die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die
    Toilette aufsuchen, besser begrenzt werden kann.
    Hierbei ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern von der Lehr-
    kraft nur einzeln zur Toilette geschickt werden. Die Schülerinnen und
    Schüler sind auf das gründliche Händewaschen vor und nach dem
    Toilettengang hinzuweisen.
    Auch in der Mittagsbetreuung dürfen Schülerinnen und Schüler nur
    einzeln zur Toilette geschickt werden.

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Das aufsichtführende schulische Personal achtet verstärkt darauf,
     dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln
     insbesondere in den WC-Anlagen einhalten.

  • Folgende Bereiche sind für Schülerinnen und Schüler gesperrt und
    dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden:
    1.   der Trakt vor dem Lehrerzimmer
    2.   der Verwaltungstrakt

3. Persönliche Hygiene

     Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
     Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt
     vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus
     ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleim-
     haut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine
     Übertragung möglich.

     Wichtigste Maßnahmen:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot,
    Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen,
    Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

  • Schülerinnen und Schüler, die sich krank fühlen, müssen nach wie
    vor sofort nach Hause geschickt werden. Dies erfolgt nur nach Infor-
    mation eines Erziehungsberechtigten über das Sekretariat. Diese
    Schülerinnen und Schüler müssen im Krankenzimmer (alleine), sofern
    das Wetter es zulässt, draußen auf dem Schulhof oder auf dem Flur
    im Verwaltungstrakt auf die erziehungsberechtigte Person warten.
    Während des Wartevorgangs müssen insbesondere
    Schülerinnen und Schüler mit möglichen Corona-Symptomen (z. B.
    Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Ge-
    ruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) immer ei-
    nen Mund-Nasen-Schutz tragen.
    Schülerinnen und Schüler müssen die Liege oder den Stuhl nach Ver-
    lassen des Krankenzimmers oder des Verwaltungstraktes mithilfe von
    Desinfektionstüchern desinfizieren. Diese erhalten sie im Sekretariat.

  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.

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• Mit den Händen nicht das Gesicht berühren, das gilt insbesondere
      für die Schleimhäute, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

    • Keine Berührungen z.B. Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust
      und kein Händeschütteln.

    • Gegenstände z.B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte
      sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

    • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen z.B. Türklinken oder
      Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand
      bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

•     Husten- und Niesetikette
      Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören
      zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Nie-
      sen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten
      wegdrehen.

•     Gründliche Händehygiene
      Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser
      ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife, z. B.
          → nach Husten oder Niesen;
         → nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes;
         → vor dem Essen; vor dem Aufsetzen
         → vor und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
         → nach dem Toiletten-Gang.
      Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten
      die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den
      Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.

•     Händedesinfektion
      Im Normalfall reicht gründliches Händewaschen und Abtrocknen aus.
      Ist die Handdesinfektion notwendig und muss sie von der Lehrkraft
      überwacht werden

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•     Mund-Nasen-Schutz
      Auf dem Schulgelände und im Gebäude ist das Tragen eines Mund-
      Nasen-Schutzes verpflichtend. Wenn der Sicherheitsabstand im Un-
      terricht (mindestens 1,5 m) gewährleistet ist, kann nach Absprache mit
      der Lehrkraft darauf verzichtet werden.

4. Raumhygiene

    • Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion soll
      auch im Schulbetrieb Abstand gehalten werden. Die Sitzordnung und
      die Unterrichtsmethoden sollten darauf abzielen.

    • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da hier-
      durch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindes-
      tens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist
      eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster
      über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend
      wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicher-
      heitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung un-
      ter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Die Lehrkräfte sind auch
      für das Wiederverschließen des Fensters verantwortlich.

5. Reinigung

      Alle Räume werden nach den Vorgaben des Schulträgers (Reini-
      gungsplan) gereinigt.

6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid -19
   Krankheitsverlauf

      Die Maßnahmen für den genannten Personenkreis leiten sich aus der
      individuellen Gefährdungsbeurteilung ab. Die Grundlage bildet eine
      ärztliche Bescheinigung. In Zusammenarbeit von Schulleitung, Fach-
      kraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin wird diese erstellt.

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7. Konferenzen und Versammlungen

     Besprechungen und Konferenzen werden auf das notwendige Maß
     beschränkt. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Auch hier
     sind die bestehenden Hygieneregeln – insbesondere der Mindestab-
     stand das Tragen des Nasen- Mundschutzes einzuhalten.

     Die Dienstversammlung am Dienstag in der ersten großen Pause wird
     durch eine digitale Dienstversammlung ersetzt.

8. Meldepflicht

     Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung
     von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das
     gilt auch für das gesamte Personal der Schule.
     Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und §
     36 des Infektionsschutzgesetzes wird sowohl der begründete Ver-
     dacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen
     in der Oberschule Bad Essen dem Gesundheitsamt gemeldet.
     Die „Rundverfügung 1-2020 der NLSchB - Verfahren und Meldepflich-
     ten bei Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vom 06.03.2020 wird beachtet.

     Aktualisiert am 15.09.2020                       i.A. Erika Werner

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