Ergänzungen zum Hygieneplan
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Oberschule Bad Essen Platanenallee 5 –7 49152 Bad Essen 05472–2820 Fax 05472–958978 e-mail info@oberschule-badessen.de Oberschule Bad Essen Platanenallee 5-7 49152 Bad Essen Bad Essen, den 15.09.2020 Ergänzungen zum Hygieneplan „Infektionsschutzmaßnahmen Corona“ für die Oberschule Bad Essen Stand September 2020
INHALT Vorwort 1. Unterrichtsorganisation 2. Wegeführung 3. Persönliche Hygiene 4. Raumhygiene 5. Reinigung 6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf 7.Konferenzen und Versammlungen 8. Meldepflicht 2
Vorwort Ziel des Hygieneplans ist es möglichst sichere Unterrichts- und Arbeitsbe- dingungen an der Oberschule Bad Essen zu schaffen. Auf den Schutz vor Ansteckungen wird besonderes Augenmerk gerichtet. Dieser Plan zum Themenschwerpunkt „Corona“ dient als Ergänzung des Hygieneplans der Oberschule lt. § 36 i.V. m. § 33 des Infektionsschutzge- setzes (IfSG). Er gilt solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Er wird laufend ergänzt und an die sich verändernden Gegebenheiten ange- passt. Er basiert auf den Vorgaben des „Niedersächsischen Rahmen-Hygi- eneplan Corona Schule“ (Stand: 23.08.2020) und des Leitfadens „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ (Stand: 06.07.2020). Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch im Schuljahr 2020/21 verstärkte Hygienemaßnahmen an der Oberschule Bad Essen notwendig. Alle Beschäftigten der Schule, der Schulträger, alle Schülerinnen und Schü- ler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind zudem angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbe- hörden zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen werden das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person unterrichtet. Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird mit allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Unterweisungen altersangemessen themati- siert. 3
1. Unterrichtsorganisation • Wichtigster Grundsatz ist die Verbreitung der Krankheit zu minimie- ren! Wir schützen uns und andere durch Einhaltung der Vereinbarun- gen. • Personen dürfen Schulgelände und -gebäude nur dann betreten, wenn sie frei von Corona Krankheitszeichen sind. Lediglich der Ver- dacht berechtigt zum Ausschluss dieser Personen. Hinweise für das Vorgehen gibt das Papier „Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule?“ • Sämtliche Schulgebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) betreten werden. Die Tragepflicht gilt für alle Flure und für die Aula (ggf. Sonderreglungen bei Veranstaltungen). Personen, die aufgrund von medizinischen Notwendigkeiten keinen MNS tragen können, müssen dieses mithilfe einer ärztlichen Beschei- nigung belegen. Auf dem Schulhof soll grundsätzlich ein Mund- Nasen Schutz getragen werden. Er kann zum Essen und Trinken abgenommen werden. Im Unterricht muss nur ein MNS getragen werden, wenn die unterrich- tende Lehrkraft dies für erforderlich hält. • Lehrkräfte und Mitarbeiter übernehmen positive Vorbildfunktion hin- sichtlich der Einhaltung der Abstandsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes. • Die Lehrkräfte informieren am 1. Tag des Wiederbeginns des Unter- richts die Lerngruppe über die Regeln und erläutern diese. Die Doku- mentation erfolgt im Klassenbuch. An die Nachunterweisung fehlen- der Schüler und Schülerinnen ist zu denken (einschließlich Dokumen- tation). • Ein fester Sitzplan wird erstellt und ebenfalls im Klassenbuch doku- mentiert und in den Unterrichtsräumen hinterlegt. Dies gilt auch für Gruppenarbeiten. 4
• Alle Lehrkräfte achten darauf, dass die Abstandsregeln auch im Leh- rerzimmer eingehalten werden. Grundsätzlich gilt auch hier die Pflicht zum Tragen des Nasen- Mundschutzes. Der Lehrerarbeitsraum soll verstärkt genutzt werden. Präsenzzeiten können durch Erreichbarkeit über Handy auch in andere Bereiche der Schule verlagert werden. • Wenn Geräte von mehreren Personen genutzt werden – wie z.B. Computermäuse, Tastaturen, Telefone müssen die Hände vor und nach Gebrauch gewaschen bzw. desinfiziert werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, Geräte und Werkzeuge, die mit den Händen bedient oder genutzt werden nach Möglichkeit personenbe- zogen zu verwenden. Die gemeinsam genutzten Gegenstände sind am Ende des Unterrichts hygienisch abzuwischen, soweit dies mög- lich ist. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend. Vor und nach der gemeinsamen Nutzung von Ge- genständen, die mit den Händen berührt werden, sind die Hände gründlich zu waschen. Handdesinfektionsmittel stellt Herrn Stiegl- bauer bereit. • Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden. • Weitere Maßnahmen für den praktischen Unterricht regeln die Fach- konferenzen mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen auf der Grund- lage des Rahmenhygieneplans vom 05.08.2020 und der Hinweise zum Rahmenhygieneplan vom 11.09.2020. • Die Regelungen für den Mensabetrieb vom 04.09.2020 sind zu be- achten. • Die Aufsichten in den großen Pausen sowie Bus- und Frühaufsicht finden wie gewohnt statt. Zusätzlich wird eine Aufsicht für das WC im A-Gebäude in den großen Pausen implementiert. Die Innenaufsicht im B-Gebäude regelt den WC-Betrieb im Gebäude (siehe WC-Nut- zung). Die Frühaussicht achtet verstärkt auf die WC-Nutzung vor Schulbe- ginn im A-Gebäude. Die aufsichtführenden Personen achten verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln (insbesondere Nasen- Mundschutz Tragepflicht sowie Abstandsgebot) und darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler in den richtigen Schulhofzonen aufhalten. 5
2. Wegeführung • Grundsätzlich sollen die Begegnungen von mehreren Personen im Schulgebäude und auf dem Schulhof vermieden werden, damit die Abstandsregelung von mindestens 1,5 m eingehalten wird. • Der Schulhof wird in zwei Zonen unterteilt, auf denen sich die Schü- lerinnen und Schüler in den großen Pausen, der Mittagsbetreu- ung/Mittagspause und vor Unterrichtsanfang sowie nach Unter- richtsende aufhalten dürfen: Jahrgang 8-10 unterer Schulhof Jahrgang 5-7 oberer Schulhof Somit soll die Einhaltung des Abstandsgebotes ermöglicht sowie eine zu starke Durchmischung der Schülerschaft unterbunden werden. Auch hier gilt grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Na- sen- Mundschutzes. • Die 5-Minuten Pausen sind nur noch für Raumwechsel vorgesehen. Findet kein Raumwechsel statt, verbleiben die Schülerinnen und Schüler im Fach- bzw. Klassenraum (Besonderheit Fachraum: nur un- ter Aufsicht). • Die Toiletten werden in dem Gebäude genutzt, in dem auch der je- weilige Unterricht stattfindet. Schülerinnen und Schüler, die im C Ge- bäude Unterricht haben, nutzen die Toiletten im B Gebäude. Es ist darauf zu achten, dass sich dort nur die maximal mögliche Anzahl von Personen laut Beschilderung gleichzeitig aufhält. • Die Sanitäranlagen sollen möglichst während des Unterrichts aufge- sucht werden, da so die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Toilette aufsuchen, besser begrenzt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern von der Lehr- kraft nur einzeln zur Toilette geschickt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind auf das gründliche Händewaschen vor und nach dem Toilettengang hinzuweisen. Auch in der Mittagsbetreuung dürfen Schülerinnen und Schüler nur einzeln zur Toilette geschickt werden. 6
Das aufsichtführende schulische Personal achtet verstärkt darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten. • Folgende Bereiche sind für Schülerinnen und Schüler gesperrt und dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden: 1. der Trakt vor dem Lehrerzimmer 2. der Verwaltungstrakt 3. Persönliche Hygiene Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleim- haut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Wichtigste Maßnahmen: • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. • Schülerinnen und Schüler, die sich krank fühlen, müssen nach wie vor sofort nach Hause geschickt werden. Dies erfolgt nur nach Infor- mation eines Erziehungsberechtigten über das Sekretariat. Diese Schülerinnen und Schüler müssen im Krankenzimmer (alleine), sofern das Wetter es zulässt, draußen auf dem Schulhof oder auf dem Flur im Verwaltungstrakt auf die erziehungsberechtigte Person warten. Während des Wartevorgangs müssen insbesondere Schülerinnen und Schüler mit möglichen Corona-Symptomen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Ge- ruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) immer ei- nen Mund-Nasen-Schutz tragen. Schülerinnen und Schüler müssen die Liege oder den Stuhl nach Ver- lassen des Krankenzimmers oder des Verwaltungstraktes mithilfe von Desinfektionstüchern desinfizieren. Diese erhalten sie im Sekretariat. • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten. 7
• Mit den Händen nicht das Gesicht berühren, das gilt insbesondere für die Schleimhäute, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. • Keine Berührungen z.B. Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln. • Gegenstände z.B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden. • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen z.B. Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen. • Husten- und Niesetikette Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Nie- sen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. • Gründliche Händehygiene Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife, z. B. → nach Husten oder Niesen; → nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; → vor dem Essen; vor dem Aufsetzen → vor und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes → nach dem Toiletten-Gang. Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen. • Händedesinfektion Im Normalfall reicht gründliches Händewaschen und Abtrocknen aus. Ist die Handdesinfektion notwendig und muss sie von der Lehrkraft überwacht werden 8
• Mund-Nasen-Schutz Auf dem Schulgelände und im Gebäude ist das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes verpflichtend. Wenn der Sicherheitsabstand im Un- terricht (mindestens 1,5 m) gewährleistet ist, kann nach Absprache mit der Lehrkraft darauf verzichtet werden. 4. Raumhygiene • Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion soll auch im Schulbetrieb Abstand gehalten werden. Die Sitzordnung und die Unterrichtsmethoden sollten darauf abzielen. • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da hier- durch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindes- tens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicher- heitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung un- ter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Die Lehrkräfte sind auch für das Wiederverschließen des Fensters verantwortlich. 5. Reinigung Alle Räume werden nach den Vorgaben des Schulträgers (Reini- gungsplan) gereinigt. 6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid -19 Krankheitsverlauf Die Maßnahmen für den genannten Personenkreis leiten sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab. Die Grundlage bildet eine ärztliche Bescheinigung. In Zusammenarbeit von Schulleitung, Fach- kraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin wird diese erstellt. 9
7. Konferenzen und Versammlungen Besprechungen und Konferenzen werden auf das notwendige Maß beschränkt. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Auch hier sind die bestehenden Hygieneregeln – insbesondere der Mindestab- stand das Tragen des Nasen- Mundschutzes einzuhalten. Die Dienstversammlung am Dienstag in der ersten großen Pause wird durch eine digitale Dienstversammlung ersetzt. 8. Meldepflicht Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes wird sowohl der begründete Ver- dacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Oberschule Bad Essen dem Gesundheitsamt gemeldet. Die „Rundverfügung 1-2020 der NLSchB - Verfahren und Meldepflich- ten bei Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vom 06.03.2020 wird beachtet. Aktualisiert am 15.09.2020 i.A. Erika Werner 10
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