Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Altdeponie Käseburg 2 - Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die Oberflächenwasserableitung
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Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Altdeponie Käseburg 2 Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die Oberflächenwasserableitung
Impressum Auftraggeber: beaufort 9 GmbH Auftragnehmer: Sweco GmbH Harburger Straße 25 21680 Stade Bearbeitung: Esther Burfeind Bearbeitungszeitraum: 01/2022 Projekt: Brake, PV-Anlage Projektnummer: 0961-22-001 Auftraggeber: Beaufort 9 GmbH Datum: 11.01.2022 2/11
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 5 2 Aufbau und Abmessungen der geplanten PV-Anlage ....................................................................... 6 3 Oberflächengefälle und Aufbau des Untergrundes ........................................................................... 7 4 Oberflächenwasser und Entwässerung .............................................................................................. 8 5 Oberflächenerosion.............................................................................................................................10 6 Zusammenfassung ..............................................................................................................................11 3/11
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Ausschnitt der Grundkarte des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen .............................................................................................................. 5 Abbildung 2-1: Abmessungen der PV-Unterkonstruktion (STAWAG Energie GmbH) ............................. 6 Abbildung 3-1: Schichtenverzeichnis für Bohrungen aus der Nachermittlung an Altablagerungen ..... 7 Abbildung 3-2: Durchlässigkeitsbeiwerte (Arbeitsblatt DWA-A 138-1, Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Teil 1: Planung, Bau, Betrieb, Entwurf vom November 2020) .............................. 8 Tabellenverzeichnis Tabelle 4-1: Niederschlagsspenden nach KOSTRA-DWD 2010R ............................................................... 8 Tabelle 4-2: Bemessung der Flächenversickerung nach DWA-A 138 mit ki = 2,3·10-5 m/s ...................... 9 Tabelle 4-3: Bemessung der Flächenversickerung nach DWA-A 138 mit ki = 1·10-5 m/s ....................... 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Photovoltaikfreiflächenanlage Brake 4/11
1 Allgemeines Auf der 6,2 ha großen Altablagerung Deponie Käseburg 2 im Gebiet der Stadt Brake soll eine Photovoltaikanlage realisiert werden. Zurzeit befindet sich ein Bebauungsplan für das Bauvorhaben in Aufstellung. Die Deponie Käseburg 2 (Timmermanns Helmer) wurde 1974 geschlossen und mit einer dünnen Schicht Mutterboden bedeckt. Derzeit wird die ebene Fläche als Dauergrünland genutzt. Abbildung 1-1: Ausschnitt der Grundkarte des Landesamts für Geoinformation und Landes- vermessung Niedersachsen In dieser Stellungnahme zum Umgang mit dem Oberflächenwasser soll die Menge des voraussichtlich entstehenden Oberflächenwassers und die Auswirkungen auf die Entwässerung der Flächen sowie die mögliche Betroffenheit des Bahnseitengraben grundsätzlich betrachtet werden. Der Anlass hierfür ist eine Stellungnahme der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Vorbereitung der Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage. Die Deutsche Bahn AG fordert eine nähere Untersuchung und Bewertung der Oberflächenentwässerung aufgrund der zusätzlichen Versiegelung der Bodenflächen durch die Auflastfundamente und die dadurch möglicherweise erhöhte Einleitung von Wasser in den Bahnseitengraben. 5/11
2 Aufbau und Abmessungen der geplanten PV- Anlage Die Photovoltaikanlage erstreckt sich voraussichtlich über eine Fläche von ca. 4 ha und soll aus 61 Reihen mit insgesamt 11.418 Modulen bestehen. Der Abstand der einzelnen Reihen der Modultische beträgt 1,70 m. In Anlage 1 sind die Aufstellung und die Ausrichtung der PV-Module dargestellt. Die einzelnen Module sind 2176 mm lang und 1098 mm breit. Die Planung sieht vor, dass auf einem Modultisch je 2 Module mit einer Gesamtlänge von max. 4410 mm montiert werden. Die Modulneigung beträgt hierbei 15°. Abbildung 2-1: Abmessungen der PV-Unterkonstruktion (STAWAG Energie GmbH) Um das Grundwasser vor dem kontaminierten Wasser aus der Altablagerung weiterhin zu schützen, ist eine Tiefgründung der PV-Anlage, die die Abdichtung der Altablagerungen durchstoßen würde, nicht zulässig. Daher werden die Module auf schmalen Betonstreifenfundamenten gegründet. Diese werden auf einer Sand-Vlies-Kombination auf die anstehende Geländeoberkante aufgelagert. 6/11
3 Oberflächengefälle und Aufbau des Untergrundes Der Deponiekörper ist mit einer dünnen Schicht Mutterboden bedeckt. In Abbildung 1-1 sind keine Höhenlinien auf der Fläche der Altdeponie zu erkennen. Daher ist davon auszugehen, dass die Fläche weitestgehend eben ist. Aufgrund der Höhenangaben im Umfeld der Altdeponie (Abbildung 1-1) kann ein maximaler Höhenunterschied von 0,5 m bezogen auf die Gesamtausdehnung der Deponie angenommen werden. Abbildung 3-1: Schichtenverzeichnis für Bohrungen aus der Nachermittlung an Altablage- rungen Laut der Nachermittlung an Altablagerungen (1990) liegt der Durchlässigkeitsbeiwert des Untergrundes zwischen 1·10-4 m/s bis 1·10-6 m/s. Jedoch ist aufgrund des Schichtenverzeichnisses aus der Abbildung 3-1 von einer deutlich geringeren Durchlässigkeit des Untergrundes auszugehen. 7/11
Wie in Abbildung 3-2 zu erkennen ist, liegen die Durchlässigkeitsbeiwerte für Torf und Ton üblicherweise unter dem in der Nachermittlung angegebenen Wertebereich. Abbildung 3-2: Durchlässigkeitsbeiwerte (Arbeitsblatt DWA-A 138-1, Anlagen zur Versicke- rung von Niederschlagswasser, Teil 1: Planung, Bau, Betrieb, Entwurf vom November 2020) 4 Oberflächenwasser und Entwässerung Für die Bemessung der Niederschlagsmenge werden üblicherweise die Daten des Deutschen Wetterdienstes zu Grunde gelegt. Die hierfür maßgeblichen Daten (Rasterfeld: Spalte 23, Zeile 25) sind in der Tabelle 4-1 zusammengestellt. Tabelle 4-1: Niederschlagsspenden nach KOSTRA-DWD 2010R 8/11
Bei einer Überschreitungshäufigkeit von n = 1 und einer maßgebenden kürzesten Regendauer von 15 min (Empfehlung des DWA-A 138-1 für große und flach geneigte Flächen) beträgt die Bemessungsregenspende gemäß KOSTRA-Atlas des Deutschen Wetterdienstes für das Gebiet in Brake 110 l/(s·ha) (inkl. 10 % Toleranzbetrag). Bezogen auf die 6,2 ha große Fläche der Altdeponie fallen 682 l/s Niederschlagswasser an. Zurzeit verteilt sich das Niederschlagswasser großflächig. Mit dem Aufstellen der PV-Anlage verändert sich die anfallende Wassermenge nicht. Lediglich die derzeit großflächige Verteilung des Niederschlags wird auf eine streifenförmige Verteilung reduziert. Das auf die Module auftreffende Niederschlagswasser fließt aufgrund der Neigung der Module bis zu deren Traufkanten, wo es konzentriert auf die Oberkante des Mutterbodens abtropft. Nicht unmittelbar versickerndes Wasser führt zu einem Aufstau und einem seitlichen „Abfließen“ des Wassers oberhalb der Geländeoberkante. Das aufgestaute Niederschlagswasser verteilt sich gleichmäßig auch auf die von den Modulen überdachte Fläche zwischen den einzelnen Betonstreifenfundamenten. Bei der Versickerung handelt es sich um eine Flächenversickerung. Um die erforderliche Versickerungsfläche nach DWA-A 138-1 nachweisen zu können, muss die vorhandene Infiltrationsrate ki die Niederschlagsintensität übersteigen. Dies ist bei Einhaltung der folgenden Bedingung der Fall: ki > 2 · rD(n) · 10-7 = 110 · 10-7 = 2,2 · 10-5 m/s (1) Die Grenzbetrachtung mit ki = 2,3 · 10-5 m/s führt zu folgendem Ergebnis (Tabelle 4-2). Tabelle 4-2: Bemessung der Flächenversickerung nach DWA-A 138 mit ki = 2,3·10-5 m/s Unterschreitet der Durchlässigkeitsbeiwert 2,3·10-5 m/s, ist keine Berechnung mehr möglich (Tabelle 4-3). 9/11
Tabelle 4-3: Bemessung der Flächenversickerung nach DWA-A 138 mit ki = 1·10-5 m/s Die Nichteinhaltung der Randbedingung (Gleichung (1)) führt zu einer negativen Fläche und damit zu einem unrealistischen Ergebnis, d. h. die Niederschlagsmenge übersteigt die mögliche Versickerung. Nach Abbildung 3-2 ist davon auszugehen, dass der für die Grenzbetrachtung angesetzte Durchlässigkeitsbeiwert von 2,3·10-5 m/s bei dem anstehenden Untergrundaufbau nach Abbildung 3-1 deutlich unterschritten wird. Zurzeit ist eine Versickerung des gesamten Niederschlagwassers aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Bodens also nicht möglich. Das aufgestaute Wasser verteilt sich oberhalb der Geländeoberkante und fließt aufgrund der sehr geringen Neigung langsam ab oder versickert im Laufe der Zeit. Durch das Aufstellen der PV-Anlage kommt es nur zu einer Veränderung hinsichtlich der Oberflächenversiegelung durch die Streifenfundamente. Durch Kapillarkräfte und den bei einem Aufstau entstehenden Wasserdruck findet eine Versickerung des Niederschlagswassers auch unterhalb der Streifenfundamente statt. Da deren Breite mit 50 cm gering ist, haben sie keinen nennenswerten Einfluss auf die im Oberboden versickernde Menge. Die nicht versickernde, von der Geländeoberfläche der Altdeponie ablaufende bzw. darauf einstauende und erst im Laufe der Zeit versickernde Niederschlagsmenge bleibt folglich im Vergleich zum Ursprungszustand unverändert. Die Wasserführung des Bahngrabens wird durch die Errichtung der PV-Anlage nicht beeinflusst. 5 Oberflächenerosion Die Verschattung der Bodenfläche durch die Module wird reduziert, da aufgrund des tageszeitlich unterschiedlichen Sonnenstandes nicht alle Flächen dauerhaft und gleichmäßig beschattet werden. Insofern sind Auswirkungen der PV-Anlage auf die Vegetation erwartungsgemäß analog zu den Auswirkungen einer Bepflanzung mit Bäumen. Durch den geringen direkten Lichteinfall entsteht eine schattentolerantere, jedoch kaum weniger produktive Vegetation, da sie weniger dem Hitze- und Trockenheitsstress ausgesetzt ist. Aufgrund der äußerst geringen Neigung der gesamten Fläche und der dadurch geringen Fließgeschwindigkeit des Wassers sind die Schleppspannungen ebenfalls gering. Diese können problemlos von der Vegetation aufgenommen werden. Oberflächenerosionen sind nicht zu erwarten. 10/11
6 Zusammenfassung Aufgrund von geringen Durchlässigkeiten des Untergrundes kann eine vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im gegenwärtigen Zustand der Fläche auch ohne Errichtung der Photovoltaikanlage nicht nachgewiesen werden. Der nicht direkt versickernde Anteil des Niederschlagswassers fließt aufgrund der sehr geringen Neigung der Fläche langsam ab oder versickert im Laufe der Zeit. Mit dem Aufstellen der Betonfundamente und der PV-Anlage verändert sich lediglich die Flächenversiegelung. Die anfallende Wassermenge , deren Verteilung auf der Gesamtfläche und die Versickerungsrate bleiben unverändert. Auch die oberflächliche Versiegelung durch die Streifenfundamente hat keinen nennenswerten Einfluss darauf, da eine seitliche Einsickerung unter die Fundamente stattfindet. Ein Einfluss der Photovoltaikanlage auf die von der Fläche abfließende Wassermenge ist nicht gegeben. Somit wird der Bahnseitengraben durch die Errichtung der PV-Anlage nicht stärker beansprucht als im Ist-Zustand. Stade, 11.01.2022 Sweco GmbH i. V. i. A. Axel Piepenburg Esther Burfeind Ressortleiter Projektbearbeiterin 11/11
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