Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval

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Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
eurocheval
    Europamesse des Pferdes

     25. - 28. August 2022
     MESSE OFFENBURG

     BESTELLSCHEINE
     für Marketing und Technischen Service
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
LEITFADEN von A bis Z                                                                       25. - 28. August 2022 · Offenburg

Zur Planung Ihrer Messebeteiligung erhalten Sie anbei einen Leitfaden mit Hinweisen und Bestellscheinen.

    erledigt        Formular    Die Anmeldefrist ist der 29. Juni 2022                                                                     Seite

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                               Marketing-Service: Ansprechpartner und Checkliste
                     A        Kostenfreie Werbemittel                                                                                      4
                     B        Einladungskarten                                                                                             5
                     C        Messekatalog                                                                                                 6
                     D        Werbemöglichkeiten                                                                                           7
                     E        Internet-Werbung                                                                                             8
                     F        Ausstellerverzeichnis und Branchenverzeichnis                                                                9
                     G        Rahmenprogramm                                                                                              11
                              Mitaussteller-Anmeldung                                                                                     12
                                                                                                                                           13
                               Technischer Service: Ansprechpartner und Checkliste
                     H        Elektroversorgung                                                                                           14
                     I        Sanitär - Installation                                                                                      16
                     J        Standbau / Standgestaltung                                                                                  18
                     K        Teppichboden / Standbeschriftung / Wandbeschriftung                                                         19
                     L        Mietmobiliar                                                                                                21
                     M        Individual-Standbau                                                                                         25
                     N        Transportmittel / Abhängungen                                                                               27
                     O        Standreinigung                                                                                              29
                     P        Standbewachung / Zusätzliche Auf- und Abbautage                                                             30
                     Q        Ausstellerausweise / Auf- und Abbaukarten                                                                   31
                     R        Parkausweise                                                                                                32
                     S        Medien-Technik                                                                                              34
                     T        Sonstiges – Wir beraten Sie gerne!                                                                          36
                     U        Allgemeine und organisatorische Hinweise – Richtlinien von A-Z                                              37
                     V        Technische Richtlinien                                                                                      39
                     W        Merkblatt für Aussteller                                                                                    41

           Aufbau                Mo. 22. August auf Anfrage möglich
                                 Di. 23. August von 7.00 bis 18.00 Uhr - Mi., 24. August von 7.00 bis 17.00 Uhr

           Öffnungszeiten        Do., 25. August bis So., 28. August täglich von 10.00 bis 18.30 Uhr

           Abbau                 So., 28. August ab 19.00 bis 24.00 Uhr
                                 Mo., 29. + Di., 30. August von 7.00 bis 18.00 Uhr

                                                    Wir beraten Sie gerne!

                                        www.eurocheval.de
                                                                                                                                                   2
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
MARKETING-SERVICE                                                       25. - 28. August 2022 · Offenburg

Checkliste

   Haben Sie die eurocheval schon auf Ihrer Homepage verlinkt?
   Haben Sie die eurocheval schon in Ihrem Online-Terminkalender eingetragen?
   Haben Sie schon einen Facebook-Eintrag getätigt?

Für Ihre Unternehmenskommunikation bieten wir Ihnen unterschiedliche Serviceleistungen.

Die Anmeldefrist ist der 29. Juni 2022
 erledigt    Formular                                                                                       Seite

              A        Kostenfreie Werbemittel                                                              4

               B       Einladungskarten                                                                     5

               C       Messekatalog                                                                         6

              D        Werbemöglichkeiten                                                                   7

               E       Internet-Werbung                                                                     8

               F       Ausstellerverzeichnis und Branchenverzeichnis                                        9

              G        Rahmenprogramm                                                                      11

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Marketingaktivitäten,
denn Ihr erfolgreicher Messeauftritt ist unsere Motivation.
Ihr Erfolg steht im Vordergrund!

Alle Werbemaßnahmen vorbehaltlich Verfügbarkeit.

                        www.eurocheval.de
                                                                                                                    3
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
Unternehmen / Organisation                                                                                                   25. - 28. August 2022 · Offenburg

Strasse
                                                                               Bis spätestens 29. Juni 2022
                                                                               per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                 Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                Kundennummer

Telefon                                                                        Hallennummer                                                                Stand Nr.

E-Mail                                                                         Freigelände                                                                 Stand Nr.

  A            KOSTENFREIE WERBEMITTEL
             Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de

Kostenfrei erhalten Sie von uns folgende Werbemittel für Ihre Besucherwerbung:
Lieferung solange der Vorrat reicht.

A.1          Druckerzeugnisse

             Bitte senden Sie uns

                    Besucher-Flyer                    ______ Stück

                    Plakat DIN A1                     ______ Stück

                    Plakat DIN A3                     ______ Stück
                                                                                                                                                           23.- 28.
                                                                                                                                                           25.  - 26. Juli
                                                                                                                                                                    August
                                                                                                                                                           MESSE OFFENBURG
                                                                                                                                                              www.messe-offenburg.de
A.2          Digitale Werbebanner der eurocheval für Ihre Homepage                                                                 ec18_plakat_a1.indd 1                                                               09.10.17 13:50

             Weisen Sie auf Ihrer Homepage und Ihrem Newsletter auf Ihren Stand bei der eurocheval hin!

                                                                                                                                                                       23.- 28.
                                                                                                                                                                       25.  - 26.  Juli
                                                                                                                                                                                August
                    Full Banner (468 x 60 Pixel)                                                                                                                      MESSE OFFENBURG
                                                                                                                                                                        www.eurocheval.de

                                                                                               ec18_banner_350x80cm.indd 1                                                                                                    17.10.17 17:09

                    Wide Sky (160 x 600 Pixel)                                                                                                                                            eurocheval
                                                                                                                                                                                            Europamesse des Pferdes

                                                                                                                                                                                          Erstmals in diesem Jahr :

                                                                                                                                                                                          PRE-NIGHT
                                                                                                                                                                                          mit Uta Gräf
             Bitte verlinken Sie den Webbanner mit folgender URL:                                                                                                                         am 25. Juli 2018

             www.eurocheval.de

             So gelangt der Kunde direkt auf die Homepage.

                                                                                                                                                                                          Immer auf dem
                                                                                                                                                                                       Laufenden bleiben
                                                                                                                                                                                                                      Rejoignez-nous sur

                                                                                                                                                                                          26.
                                                                                                                                                                                          25. - -28.
                                                                                                                                                                                                  29.  Juli
                                                                                                                                                                                                     August
                                                                                                                                                                                          MESSE OFFENBURG

                                                                                                                                                                                               www.eurocheval.de

                                                                                                                                                                               eche16_anz_54x297.indd 2           20.01.16 16:24
                                                                                                                                                                                                                                               4
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
Unternehmen / Organisation                                                                                25. - 28. August 2022 · Offenburg

Strasse
                                                                                       Bis spätestens 29. Juni 2022
                                                                                       per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                         Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                        Kundennummer

Telefon                                                                                Hallennummer                 Stand Nr.

E-Mail                                                                                 Freigelände                  Stand Nr.

    B       EINLADUNGSKARTEN
           Ihr Ansprechpartner: Jessica Sendel· FON +49 (0)781 9226-239 · Mail: sendel@messe-offenburg.de

Laden Sie gezielt Ihre Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner zur eurocheval ein.
Gerne bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an.

B.1        Einladungskarten bestellen
           Ihre Kunden können durch die Vorlage der Einladungskarten kostenfrei an der Veranstaltung teilnehmen.
           Nur eingelöste Karten werden Ihnen nach der Messe zu Vorzugspreisen in Rechnung gestellt.

           Und so einfach geht’s

•          Sie bestellen die Einladungskarten (z.B. 100 Stück).
           Sie versenden die Einladungskarten an Ihre Kunden (z.B. 90 Stück).
           Ihre Kunden lösen 80 Eintrittskarten ein.

•          Jede eingelöste Einladungskarte wird Ihnen nach der Veranstaltung mit je 11 EUR in Rechnung gestellt.
           (Sie sparen 3 EUR pro Karte. Normaler Tageskartenpreis 14 EUR).

•          Bitte senden Sie uns ______ Einladungskarten portofrei zu.

B.2        Eintrittskarten: Ticket über Reservix und Ticketmaster
           Weisen Sie Ihre Kunden zusätzlich darauf hin, dass sie Karten im Vorverkauf erwerben können,
           dabei sparen und das Schlangestehen an der Kasse vermeiden.

           Verschicken Sie dafür die folgende Adresse in Ihrer Kundenpost oder Ihrem Newsletter:
           Vorverkauf unter www.eurocheval.de

           Ort, Datum                                Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                                              5
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
Unternehmen / Organisation                                                                                  25. - 28. August 2022 · Offenburg

Strasse
                                                                                      Bis spätestens 29. Juni 2022
                                                                                      per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                        Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                       Kundennummer

Telefon                                                                               Hallennummer                      Stand Nr.

E-Mail                                                                                Freigelände                       Stand Nr.

  C         MESSEKATALOG
           Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de

           Anzeigenschaltung
           Zeigen Sie Präsenz im Messekatalog, der in einer Auflage von 10.000 Exemplaren
           kostenfrei an die Besucher verteilt wird. Nutzen Sie diese Möglichkeit der
           zielgruppenorientierten Ansprache mit einer optimal platzierten Anzeige.

           Anzeigenschluss ist der 29. Juni 2022

                                                                                                    Einzelpreis EUR zzgl. USt.

                                                                                                                                           Einzelpreis
           Pos.                                            Größe                                       Breite x Höhe mm                  EUR zzgl. USt.

           116031                                         1/1 Seite im Beschnitt                      210 x 148 mm                             805,00

           116030                                         2. bzw. 3. Umschlagseite                    210 x 148 mm                             995,00
           116032                                         1/2 Seite                                   105 x 148 mm                             448,00

           116033                                         1/3 Seite                                    70 x 148 mm                             350,00

           Alle Formate inkl. 3 mm Beschnitt.

           Ort, Datum                               Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                                                          6
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
Unternehmen / Organisation                                                                                     25. - 28. August 2022 · Offenburg

Strasse
                                                                                       Bis spätestens 29. Juni 2022
                                                                                       per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                         Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                        Kundennummer

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E-Mail                                                                                 Freigelände                          Stand Nr.

 D          WERBEMÖGLICHKEITEN
           Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de

Während der Veranstaltung haben Sie als Aussteller
die Möglichkeit, Ihr Unternehmen durch verschiedene
Werbemöglichkeiten zu präsentieren.

Wir bestellen hiermit: (bitte ankreuzen)

D.1        Werbemöglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände
                                                                                                                                              Einzelpreis EUR
           Pos.                    Artikel                                                                                                          zzgl. USt.

            116052                Unternehmenslogo auf den Hallenübersichten (z.B. 20 x 30 mm)                                                           25,00

                                  Verteilung am Eingang von Give-Aways wie z. B. USB-Sticks, Drop-Stops, Schlüsselbänder oder Anderem
                                   (nur in Absprache mit der Messe Offenburg) auf der Tribüne pro Tag (exkl. Personal) max. 2.000 Besucher              150,00
                                    25. August  26. August  27. August  28. August
                                  Ihr Promotion-Team auf dem Veranstaltungsgelände: Verteilen Sie Ihre Prospekte / Give-Aways!
                                   Maximal kann diese Maßnahme von 2 Unternehmen gebucht werden. Es gilt der Eingang der Bestellung.
                                                                                                                                                        500,00
                                   Promotionteam tageweise (exklusiv Personal): pro Tag
                                    25. August  26. August  27. August  28. August
                                  Fussbodenaufkleber
                                                                                                                                                    39,00 / Stk.
                                   (50 x 50 cm, inkl. Produktion, Mindestabnahme 5 Stück, max. 10 Stück), Anzahl:___________
            116008                Bannerwerbung (Hängung nach Verfügbarkeit)                                                                      100,00 / lfm.

                                  Plakatwerbung Sanitäranlagen Herren
                                                                                                                                                    42,00 / Stk.
                                   Format DINA A 4 , Maximal 30 Stück; Anzahl: ________________

           Alle Werbeflächen vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Messegesellschaft behält sich das Hausrecht vor. Alle
           Werbemittel, die nicht durch die Messe genehmigt wurden, werden entfernt und in Rechnung gestellt.

           Ort, Datum                                Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                                                                   7
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
Unternehmen / Organisation                                                                                 25. - 28. August 2022 · Offenburg

                                                                                     Bis spätestens 29. Juni 2022
Strasse
                                                                                     per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                       Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                      Kundennummer

Telefon                                                                              Hallennummer                    Stand Nr.

E-Mail                                                                               Freigelände                     Stand Nr.

  E         INTERNET-WERBUNG
           Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de

E.1        Kostenpflichtige Internet-Werbung auf der Homepage der Messe Offenburg-Ortenau.
                                                                                                                                           Einzelpreis EUR
           Pos.                    Artikel                                                                                                       zzgl. USt.

            116055                Ihr Web-Banner 6 Monate auf der Startseite der eurocheval 2022 (exklusiv)                                    2.000,00

            116055                Ihr Web-Banner 6 Monate auf der Hauptnavigationsseite der eurocheval 2022 (im Wechsel)                       1.500,00

            116057                Ihr Web-Banner 6 Monate auf der Unternavigationsseite der eurocheval 2022 (im Wechsel)                       1.000,00

          *alle Preise zzgl. USt. * Bei Interesse einer Buchung eines längeren Zeitraumes setzen Sie
                                    sich bitte mit uns in Verbindung, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

           Alle Werbeflächen vorbehaltlich Verfügbarkeit.
           Die Messegesellschaft behält sich das Hausrecht vor.

                                                                                                                                                  Ihr
                                                                                                                                   Hier könnte
                                                                                                                                            a n n e r
                                                                                                                                     Web-B
                                                                                                                                            rt se in  !
                                                                                                                                    platzie

           Ort, Datum                              Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                                                              8
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
Unternehmen / Organisation                                                                                    25. - 28. August 2022 · Offenburg

Strasse
                                                                                         Bis spätestens 29. Juni 2022
                                                                                         per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                           Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                          Kundennummer

Telefon                                                                                  Hallennummer                     Stand Nr.

E-Mail                                                                                   Freigelände                      Stand Nr.

    F       AUSSTELLERVERZEICHNIS / BRANCHEN-VERZEICHNIS
           Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders· FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de

Der Pflichteintrag im Ausstellerverzeichnis umfasst einen Eintrag in die alphabetische Ausstellerliste sowie in das Branchenverzeichnis, das den Be-
suchern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Der Eintrag ist obligatorisch und wird so vorgenommen, wie Sie es auf Ihrer Anmeldung vermerkt haben.
Der entsprechende Betrag wird mit der Standmiete in Rechnung gestellt.

•          Der Eintrag beinhaltet Firmenname, PLZ und Ort, Internet-URL, Hallen- und Standnummer sowie eine kurze Artikelbezeichnung.

•          Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag in der Online-Ausstellerliste ca. 6 Wochen vor Messestart.
           Hierfür benötigen wir dringend eine ausführliche Auflistung Ihrer Artikel/Produkte, die Sie anbieten werden.

•          Aus der Masse hervorheben:

                                                                                                                                              Einzelpreis EUR
           Pos.                       Artikel                                                                                                       zzgl. USt.

           116050                    Logo der Firma im alphabetischen Verzeichnis Das Logo wird als PDF-Datei geliefert
                                      im Format 45 x 13 mm Höhe. Ist eine Bearbeitung des Logos notwendig, werden einmalig weitere                    65,00
                                      20 EUR berechnet.

           116054                    Logo der Firma im online Ausstellerverzeichnis inkl. Verlinkung                                                 65,00

           116048                    Firmenname im alphabetischen Verzeichnis fett, pro Eintrag                                                      45,00

           116048                    Firmenname im Branchen-Verzeichnig fett, pro Eintrag                                                            45,00

           117001                    Zusätzlicher Eintrag im alphabetischen Verzeichnis (sofern in Firmierung vorhanden)                             78,00

           117001                    Zusätzlicher Eintrag im Branchen Verzeichnis (über die beiden freien Einträge hinaus)                           78,00

           Ihr zusätzlicher Eintrag

           ______________________________________________________________________________________________________

           ______________________________________________________________________________________________________

           Ort, Datum                                  Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                            Für den Branchenschlüssel bitte wenden              9
Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
F          BRANCHENSCHLÜSSEL                                                               25. - 28. August 2022 · Offenburg

    01.     Reitbahntechnik                                                 09.     Pferdesportzubehör
   01.1    Reitplätze, Böden, Beläge                                      09.1    Sättel, Trensen, Geschirre etc.
   01.2    Sonstige Technik                                               09.2    Textiles Zubehör (Decken, Halfter etc.)
                                                                           09.3    Reitbekleidung
    02.     Weide- und Feldwirtschaft                                      09.4    Sport- und Freizeitbekleidung
   02.1    Zaunsysteme                                                    09.5    Gebisse, Beschläge, sonstige Metalwaren
   02.2    Weidehütten und Weidetränken                                   09.6    Spezialzubehör (Peitschen, Gerten, Gamaschen etc.)
   02.3    Maschinen zur Heu-, Stroh- / Silageernte                       09.7    Textil- und Lederpflege
   02.4    Transportgeräte                                                09.8    Kutschen, Planwagen, Schlitten, Sulky
   02.5    Sonstiges                                                      09.9    Fahrsportzubehör
                                                                           09.10   Reithelme, Hüte, Kopfbedeckungen
    03.     Bauten für Pferdesport und Pferdehaltung                       09.11   Computerstickerei
   03.1    Reitanlagentechnik                                             09.12   Westernbekleidung
   03.2    Stalleinrichtungen / Stallungen                                09.13   Reitstiefel, Schuhe
   03.3    Boxen, Innen, Außen, Paddocks,                                 09.14   Turnierausstattung
            Miet- und Containerboxen
                                                                           09.15   Sonstiges
   03.4    Schmiedeeinrichtungen und -zubehör
   03.5    Sonstige Stallanlagen / Haltungssysteme                         10.     Pferdezucht / Pferdesport
                                                                           10.1    Nationale Zuchtverbände
    04.     Stalltechnik
                                                                           10.2    Internationale Zuchtverbände
   04.1    Stallbodenbeläge, Einstreu
                                                                           10.3    Interessengemeinschaften, Vereine
   04.2    Tränken, Tröge
                                                                           10.4    Züchter, Private Hengsthalter
   04.3    Futterautomaten, Getreidequetschen, Strohhäcksler
                                                                           10.5    Staatliche Gestüte, Landgestüte
   04.4    Alarmanlagen, Kontrollgeräte
                                                                           10.6    Trainingsanstalten / Ausbildung für das Pferd
   04.5    Entmistungsanlagen, -geräte, Entstaubungsanlagen, -geräte
                                                                           10.7    Reitschulen / Berufsausbilungszentren / Lehrgänge
   04.6    Reinigungsgeräte, Spezialgeräte
                                                                           10.8    Pferdesportorganisationen
   04.7    Fütterungstechnik und -konzepte
                                                                           10.9    Berufsausbildung
   04.8    Solaranlagen für Gebäude
   04.9    Sonstiges                                                       11.     Dienstleistungen / Hippologische Zentren /
                                                                                    Urlaub, Freizeit mit Pferden
    05.     Transport / Fahrzeuge                                          11.1    Versicherungen
   05.1    PKW, Allrad- und Nutzfahrzeuge                                 11.2    Forschungsinstitute / Universitäten
   05.2    Pferdeanhänger / Pferdetransporter                             11.3    Berufsausbildung
   05.3    Traktoren / Hoftrucks                                          11.4    Fremdenverkehrsverbände / Reiseveranstalter /
   05.4    Zubehör                                                                 Urlaubsreitbetriebe
                                                                           11.5    Freizeitparks / Vereine / Clubs
    06.     Futtermittel
                                                                           11.6    Sonstiges
   06.1    Allgemeine Futtermittel
   06.2    Spezial- / Ergänzungs- / Diätfuttermittel                       12.     Veranstaltungsbedarf
   06.3    Fütterungsberatung                                             12.1    Veranstalter (Turniere, Messen)
                                                                           12.2    Hindernisse
    07.     Pferdepflege
                                                                           12.3    Sonstiges
   07.1    Equipment und Präparate für Pferdepflege
   07.2    Equipment und Präparate für den Huf / Hufbeschlag               13.     Medien / Verlage / Audio-Vision /
   07.3    Pferdesolaren                                                           Elektr. Datenverarbeitung
   07.4    Laufbänder / Trainingstechnik                                  13.1    Internationale / Nationale / Regionale Fachzeitschriften
   07.5    Sonstiges                                                      13.2    Fachbuchhandel
                                                                           13.3    Vordrucke / Kalender / Poster / Bücher
    08.     Veterinärmedizin                                               13.4    Video / Film / Musik / Fotos
   08.1    Diagnostische Geräte                                           13.5    Computerprogramme für Zucht- und Reitbetriebe
   08.2    Veterinär- und Labortechnik
   08.3    Therapien                                                       14.     Das Pferd in der Kunst / Geschenkartikel
   08.4    Sonstiges                                                      14.1    Malerei
                                                                           14.2    Plastik / Skulptur
                                                                           14.3    Design / Sportstyle
                                                                           14.4    Geschenkartikel / Spielzeug / Schmuck

                                                                           15.     Sonder-, Lehr- und Infoschauen / Sonderprojekte

                                                                            16.     Zusätzliche Gruppen
                                                                           16.1    Nahrungs- und Genussmittel

                                                                            17.     Sonstiges
                                                                                                                                               10
Unternehmen / Organisation                                                                        25. - 28. August 2022 · Offenburg

Strasse
                                                                                   Bis spätestens 29. Juni 2022
                                                                                   per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per
PLZ, Ort, Land                                                                     Mail an eurocheval@messe-offenburg.de
Ansprechpartner                                                                    Kundennummer

Telefon                                                                            Hallennummer              Stand Nr.

E-Mail                                                                             Freigelände               Stand Nr.

 G          RAHMENPROGRAMM
           Ihr Ansprechpartner: Gabriele Weislogel· FON +49 (0)781 9226-246 · Mail: weislogel@messe-offenburg.de

Wir haben Interesse, sich mit einem Auftritt oder Vortrag am Rahmenprogramm zu beteiligen?
Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner:
Gabriele Weislogel
FON +49 (0)781 9226-246
FAX +49 (0)781 9226-277
Email: weislogel@messe-offenburg.de

           Ort, Datum                            Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                                      11
MITAUSSTELLER                                                                                     Wird vom Veranstalter ausgefüllt:
                                                                                                                               Kd-Nr. ________________________________________
                                                                                                                               Halle/FG ___________________ Stand Nr __________
                             eurocheval
 Kontaktdaten

                                                                                                                               Größe ________________________________________
  Veranstalter

                             25. - 28. August 2022                                                                             Stand-Art / Preis ______________________________

                             Messe Offenburg-Ortenau GmbH                                                                      Bitte unbedingt ausfüllen:
                             Postfach 21 10                                                                                    Eintrag im Handelsregister:                ja             nein
                             D-77611 Offenburg
                                                                                                                               Ort / Nr. ______________________________________
                             FAX +49 (0)781 9226-277
                                                                                                                               UST Ident _____________________________________

                               Unternehmen 1,2 _________________________________________________________________________________________
2 Daten für Online-Eintrag
1 Daten für Katalog print

                               Inhaber / Geschäftsführer _________________________________________________________________________________
                               Straße / Postfach 2________________________________________________________________________________________
                               Land / PLZ/ Ort 1,2 ________________________________________________________________________________________
                               Telefon 2 ________________________________ Homepage 1,2 ___________________________________________________

                               Name für alphabetischen Katalogeintrag (Anfangsbuchstabe der Fimierung) ________________________________________
                               (falls keine Angaben gemacht werden, werden o.g. Daten übernommen)

                               Eintrag unter folgender Branche (Branchenschlüssel sh. Anhang): Nr. ________ Ausstellungsartikel 1,2 _______________________
                               _______________________________________________________________________________________________________
                               _______________________________________________________________________________________________________
Korrespondenz

                               Anprechpartner 3 _________________________________________________________________________________________
 3 Daten für

                               Telefon 3 _________________________________ Telefax ________________________________________________________
                               E-Mail 3 ___________________________________ Mobil 3______________________________________________________
                                    Abweichende Rechnungsadresse _______________________________________________________________________

                               Unsere Beteiligung erfolgt im Zusammenhang mit anderen Firmen: Siehe Position 6 der Besonderen Ausstellungsbedingungen
                               der eurocheval 2022 und Hausordnung der Messe Offenburg-Ortenau GmbH. Die Gebühr für Mitaussteller beträgt 200,00 EUR
                               inklusive dem Eintrag in den Ausstellerkatalog sowie Internetpauschale.
                               Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

                               Die Firma ist vertreten mit                                                    Die Mitaussteller-Gebühr wird entrichtet vom

                                       eigener Ware                                                                  Hauptaussteller

                                       eigenem Personal                                                              Mitaussteller

                                       eigenem Firmenschild

                             Wichtiger Hinweis: Zusätzliche Leistungen buchen Sie bitte unter https://www.eurocheval.de/de/servicemappe_eurocheval
                             Anmeldeschluss ist der 30. April 2022
                             Mit der Abgabe der Mitaussteller-Anmeldung werden die Besonderen Ausstellungsbedingungen der eurocheval 2022 und Sicherheitsbestimmungen der Messe Offenburg-Orten-
                             au anerkannt. Die Technischen Unterlagen und ihre Richtlinien sind Vertragsbestandteile Ihrer Beteiligung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
                             Der Unterzeichner erklärt sich ausdrücklich als für die rechtsverbindliche Abgabe dieser Anmeldung bevollmächtigt.

                             Ort, Datum                                                                      Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Haupaussteller

                             Sofern Rechnungslegung an Mitaussteller

                             Ort, Datum                                                                     Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Mitaussteller
                                                                                                                                                                                                              12
ALLGEMEINE UND ORGANISATORISCHE HINWEISE
    U        RICHTLINIEN VON A-Z                                                                                 25. - 28. August 2022 · Offenburg

Sehr geehrter Aussteller, als Dienstleistungsunternehmen sind wir in Kontakt mit     7   Ausstellerausweise
dem Aussteller um eine optimale Zusammenarbeit bemüht. Aus diesem Grunde                 Ihre Auf- und Abbaukarten, sowie Ausstellerausweise erhalten Sie ab
haben wir die Bestellscheine für Serviceleistungen und Ausstellungstechnik durch         Aufbaubeginn im Ausstellungsbüro. Die Ausgabe erfolgt nur, wenn
die „Allgemeinen und organisatorischen Hinweise – Richtlinien von A-Z“ ergänzt,          die Standmiete vollständig bezahlt ist.
um Ihnen dadurch wichtige Informationen schnellstens an Hand zu geben. Wir
bitten Sie deshalb, diese Informationen sorgfältig durchzulesen und diese auch an    8   Besucheransprache
Ihre Mitarbeiter (Auf- und Abbau-, sowie Standpersonal) weiterzuleiten.                  Die Ansprache der Besucher und die Vorführung von Geräten darf nur vom
Diese Informationen, die Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen                  Stand aus in korrekter und höflicher Form erfolgen. Der Einsatz von Mikrofon-
des FAMA, sowie die Besonderen Ausstellungsbedingungen der Messe Offen-                  anlagen ist untersagt.
burg-Ortenau GmbH, die Hausordnung der Messe Offenburg-Ortenau GmbH,
sowie die Technischen Richtlinien sind Vertragsbestandteil Ihrer Beteiligung an      9   Bewachung
den Ausstellungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Offenburg.        Die Messehallen und das Gelände werden während des offiziellen Auf- und
                                                                                         Abbaus und während der Veranstaltung allgemein bewacht. Eigene Standwa-
                           Messe Offenburg-Ortenau GmbH                                  chen sowie Bewachung während zusätzlicher Auf- und Abbautage können
                           Postfach 2110, 77611 Offenburg                                durch das Formular S bestellt werden. Fremdbewachung ist nicht erlaubt.
                           FON +49 (0)781 9226-0
                           FAX +49 (0)781 9226-277                                   10 EC-Geldautomat
                           E-Mail: info@messe-offenburg.de                              Am Verwaltungsgebäude und im Foyer der Baden-Arena befindet sich ein
                           Internet: www.messe-offenburg.de                             EC-Geldautomat.

1   Abfallvermeidung/Mülltrennung                                                    11 Elektroinstallation
    Grundsätzlich sind alle Aussteller verpflichtet, den von ihnen produzierten Ab-      Siehe Formular J
    fall, sowohl beim Auf- und Abbau, als auch während der Ausstellung, selbst          Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur vom zuständigen
    zu entsorgen. Wichtig: Verpackungsmaterial ist kein Abfall! Es ist durch den        Messeelektriker vorgenommen werden. Eigene Stromversorgungsanlagen
    Aussteller zu sammeln und mitzunehmen.                                              sind nicht zulässig.
    Anfallender Basismüll (bis 1 cbm) über die gesamte Dauer der Ausstellung,
    wird durch die Messe Offenburg-Ortenau GmbH entsorgt. Hierbei ist zu beach-      12 Feuerwehr
    ten, dass der Abfall nach verwertbaren Stoffen und Restmüll zu trennen ist, um      Die Diensträume der Feuerwehr befinden sich in der Halle 1B. Bitte beach-
    für eine sachgerechte Müllbeseitigung zu sorgen. Gastronomischen Ausstellern        ten Sie unbedingt die Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestim-
    kann bei Bedarf ein Entsorgungscontainer zur Verfügung gestellt werden. Die         mungen in den Technischen Richtlinien.
    anfallenden Abfallkosten werden dann in Rechnung gestellt.
    Für Fragen steht Ihnen die Ausstellungsleitung zur Verfügung.                    13 Sanitäter
                                                                                        Die Diensträume der Sanitäter befinden sich in der Oberrheinhalle.
2   Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränken
    Die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr ist nach             14 Firmenschilder
    § 12 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig. Die erforderliche Genehmigung       An jedem Stand muss der Firmenname und die komplette Anschrift des
    erteilt der Fachbereich „Bürgerservice + Soziales, Abt. Zentrales Bürgerbüro,       Ausstellers deutlich sichtbar angebracht werden. Diese Angaben werden ge-
    Ordnungswesen“ der Stadt Offenburg. Aussteller, welche Speisen zubereiten           mäß § 70b der GwO von der Genehmigungsbehörde verlangt und kontrol-
    und diese zum Verkauf anbieten, sind gemäß § 10 der Gaststättenverordnung           liert.
    dazu verpflichtet, ein besonderes Handwaschbecken mit Flüssigseife und Ein-
    malhandtüchern innerhalb ihrer Standfläche zu montieren.                          15 GEMA
    Für den Getränkeausschank dürfen nur Gläser oder Pfandflaschen verwendet             In folgenden Fällen müssen Sie als Aussteller Kontakt zur GEMA aufnehmen:
    werden. Die Benutzung von Einwegware (Plastikbecher, Einwegglasflaschen              Beim Einsatz von Live-Musik, Musik von Band, Schallpatte, Kassette oder CD,
    oder Dosen) ist verboten! Für die Abgabe von Speisen ist, soweit der Einsatz        bei Vorführungen von Tonfilmen oder Videos mit Musik oder wenn Sie einem
    von Geschirr notwendig ist, nur Mehrweggeschirr zu verwenden.                       AV- oder TV-Medium angehören.

3   Abholung von Waren durch die Besucher /                                          16 Lautsprecheranlagen / Musikdarbietungen / Filme,
    Ausgabe des Passierscheines nur im Ausstellungsbüro                                 Dia- und Videovorführungen
    Rückfragen am Stand, Umtausch oder Abholung von Waren sind für Besucher             Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall der
    mit einem Passierschein (max. Aufenthalt auf 30 Min. beschränkt) möglich.           ausdrücklichen Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung
    Dieser ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-Eintritts-       (vgl. Technische Richtlinien).
    preises im Ausstellungsbüro ausgegeben. Den Besuchern kann aus Sicher-
    heitsgründen nicht erlaubt werden, mit dem eigenen PKW in das Ausstel-           17 Leergut
    lungsgelände zu fahren.                                                             In den Ausstellungsständen und Gängen darf kein Leergut gelagert werden.
    Verkaufte Exponate, die zur Ausstellung des Standes gehören, dürfen
    nur am letzten Messetag, aber nicht vor Ausstellungsende abgegeben               18 Musikgeräte
    werden. Bei Abholung von Waren mit einem Fahrzeug ist die Einfahrt                  dürfen nur mit Kopfhörer vorgeführt werden.
    in das Gelände erst eine halbe Stunde nach Ausstellungsende möglich.
    Wir empfehlen den Ausstellern, ihren Kunden Einladungskarten zu geben.           19 Preisauszeichnung
    Diese Karten berechtigen die Kunden zum kostenlosen Eintritt in das Aus-            Alle Exponate müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit
    stellungsgelände und werden nach Ende der Ausstellung den Ausstellern               Preisen inklusive Steuer ausgezeichnet sein.
    zum reduzierten Eintrittspreis gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.
                                                                                     20 Reinigung
4   Anlieferung von Waren Siehe Hinweise Nummer 27                                      Allgemeine Reinigung
                                                                                        Die Reinigung des Geländes ist Sache des Veranstalters. Ausstellungsgegen-
5   Rauchverbot                                                                         stände sind darin nicht enthalten. Siehe dazu Abfall- und Müllentsorgung
    In allen Messe- und Veranstaltungshallen, sowie Nebenräumen ist Rauchverbot.        Punkt Nr. 1.
    Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen           Standreinigung
    Zigaretten „E-Zigaretten“.                                                          Siehe Formular R
                                                                                        Die Reinigung des Standes ist Sache des Ausstellers. Für die Standreinigung
6   Auftragsbücher                                                                      steht eine Vertragsfirma zur Verfügung.
    Die Auftragsformulare müssen Name und Anschrift des Ausstellers tragen –
    falls für den Hersteller verkauft wird – zusätzlich dessen Name und Anschrift.
    Wird bei der Kontrolle durch die Ausstellungsleitung ein Verstoß gegen diese
    Auflage festgestellt, so kann der Stand zum Schutz der Besucher geschlossen
    werden.

                                                                                                                                                Bitte wenden 

                                                                                                                                                                        37
ALLGEMEINE UND ORGANISATORISCHE HINWEISE
  U           RICHTLINIEN VON A-Z                                                                                   25. - 28. August 2022 · Offenburg

21 Standbetreuung                                                                        25 Versicherung
   Die Aussteller sind verpflichtet, die Stände während der gesamten Dauer                   Für Schäden jeglicher Art, wie zum Beispiel Feuer-, Diebstahl, Leitungswasser-
   der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der                    und Witterungsschäden, haftet die Ausstellungsleitung nicht. Der Aussteller
   Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit fachkun-            haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb ent-
   digem Personal besetzt zu halten.                                                        steht, selbStk. Außerdem trägt er das gesamte Risiko für seinen Ausstellungs-
   Sie erwarten mit Recht von Ihrer Ausstellungsleitung einen guten Erfolg.                 stand und die Ausstellungsgüter.
   Durch wirksame Werbung, gutes Niveau und einwandfreie Organisation der
   Ausstellung bemühen wir uns, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu              26 Wasserinstallation
   schaffen. Alle auf der Ausstellung tätigen Mitarbeiter der ausstellenden Fir-            Siehe Formulare K
   men können zu dem für Sie wichtigen Erfolg beitragen. Bitte beachten Sie                 Wasserinstallation darf nur durch den von der Ausstellungsleitung beauftrag-
   die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften der Gewerbeordnung, der Preisaus-              ten Messeinstallateur vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden in
   zeichnungsverordnung und des Rabattgesetzes, sowie die allgemeinen Bedin-                Rechnung gestellt.
   gungen des FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen).                                  Wenn die Ausstellungsleitung, sowie die Feuerwehr in Offenburg in Ausnah-
                                                                                            mefällen dem Aussteller eine Genehmigung zur Verwendung von Propangas
22 Steuerrückerstattung                                                                     erteilt, so darf die komplette Gasanlage nur nach vorheriger Abnahme durch
   (USt für ausländische Unternehmen)                                                       den Messeinstallateur in Betrieb genommen werden.
   Informationen, Bestätigungsabfrage, Antragsformulare finden Sie im Inter-
   net. Das Umsatzsteuergesetz für ausländische Unternehmen hat sich zum                 27 Warenanlieferungen
   1. Januar 2011 geändert. Unternehmen, die den Firmensitz im Ausland haben                Die Anlieferung von Waren mit PKW oder LKW kann nur bis 9.30 Uhr oder
   und dort umsatzsteuerpflichtig sind, erhalten künftig die Beteiligungsrech-               nach 19.00 Uhr erfolgen. Zulieferungen außerhalb dieser Zeiten können nur
   nungen (Standmiete, AUMA, Entsorgungspauschale, Strom, Wasser, Katalog)                  ohne Zufahrt auf das Messegelände vorgenommen werden.
   für den Messeauftritt umsatzsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist es, dass Ihr
   Unternehmen beim (ausländischen) Finanzamt registriert iStk. Sie erhalten             28 Video-Überwachung
   von Ihrem Finanzamt eine USt-Identnummer.                                                Das Gelände der Messe Offenburg ist in einigen Bereichen videoüberwacht.
                                                                                            Die Videodaten werden ausschließlich für interne Zwecke der Messe Offen-
23 Störungen                                                                                burg erhoben.
   Bei Störungen an Ihren Standinstallationen bitten wir Sie die Ausstellungslei-
   tung unter Angabe Ihrer Anschrift, der Hallennummer bzw. im Freigelände               29 Film- und Fotoaufnahmen
   des Blocks und der Standnummer zu verständigen. Wir werden die Scha-                     Wir informieren unsere Aussteller und Besucher, dass auf dieser öffent-
   densbehebung schnellstmöglich gegen Berechnung der Kosten veranlassen.                   lichen Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die für
   Störungen allgemeiner Art werden kostenlos behoben.                                      werbliche Zwecke vom Veranstalter genutzt werden können. Meiden Sie
                                                                                            diesen Bereich falls Aufnahmen und spätere Veröffentlichungen von Ihnen
24 Verkehrs- und Parkregelung / Parken                                                      nicht gewünscht werden. Andernfalls gehen wir von einer honorarfreien
   Um beim Aufbau einen reibungslosen Ablauf des Fahrzeugverkehrs innerhalb                 Gestattung aus.
   des Geländes zu gewährleisten, wird bei der Einfahrt eine Kaution in Höhe
   von EUR 100,00 pro Fahrzeug und Anhänger vom Wachpersonal einbehal-
   ten. Die Einfahrtzeit ist auf 3 Stunden begrenzt. Bei Ausfahrt innerhalb dieser
   Zeit wird die Kaution erstattet. Danach müssen die Fahrzeuge außerhalb des               – Änderungen vorbehalten. –
   Geländes geparkt werden.                                                                 Der Herausgeber
   Während der Öffnungszeiten der Ausstellung ist jeglicher Fahrzeugverkehr
   innerhalb des Ausstellungsgeländes untersagt. Das Parken von Fahrzeugen                  Eine Haftung für die Richtigkeit und etwaige redaktionelle und technische
   ist innerhalb des Ausstellungsgeländes nur auf den gekennzeichneten Park-                Fehler kann nicht übernommen werden.
   plätzen gestattet. Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe
   der Hallen, vor allem aber vor den Ausgängen, ist unzulässig. In Zeiten des
   Auf- und Abbaus dürfen die Fahrzeuge nur während des Ab- bzw. Auf-
   ladens an den vorgenannten Stellen halten und müssen umgehend
   entladen werden. Fahrzeuge, die nicht zum Be- und Entladen während der
   Auf- und Abbauzeit benötigt werden, sind auf den Ausstellerparkplätzen ab-
   zustellen. Die beantragten Parkausweise sind ab Aufbaubeginn im Ausstel-
   lungsbüro erhältlich.
   Im Ausstellungsgelände gilt die StVO. Wir bitten durch Beachtung der Ver-
   kehrs- und Parkregelung mitzuhelfen, dass ein reibungsloser und unfallfreier
   Fahrzeugverkehr abgewickelt werden kann.
   Verkehrsregelung
   Die Ein- und Ausfahrt in das Ausstellungsgelände erfolgt während des Auf-
   baus, während der Ausstellung, sowie während des Abbaus ausschließlich
   über die besonders gekennzeichneten Ausstellereinfahrten (siehe Lage-
   plan). Das Ausstellungsgelände darf mit Kraftfahrzeugen ab Ausstellungs-
   beginn nur mit einer Parkplatzkarte, die gut sichtbar an der Windschutz-
   scheibe angebracht sein muss, befahren werden. Die Kontrollen an der
   Ausstellereinfahrt sind angewiesen, Fahrzeuge, welche die Parkplatzkar-
   te nicht gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt haben, nicht einfahren zu las-
   sen. Die Fahrzeuge können nur auf öffentlichen Parkplätzen außerhalb des
   Ausstellungsgeländes abgestellt werden. Weiterhin müssen alle Wagenin-
   sassen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte bzw. eines Ausstellerausweises sein.

                                                                                                                                                                             38
V        TECHNISCHE RICHTLINIEN                                                                             25. - 28. August 2022 · Offenburg

Bei nachstehenden Richtlinien handelt es sich um eine Zusammenfassung              2     Standabbau
wesentlicher Daten, die durch die „Allgemeinen und Besonderen Ausstellungs-        2.1   Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wie-
bedingungen“, auf die wir nochmals ausdrücklich verweisen, nicht erfasst sind.           derherzustellen. Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens
                                                                                         und der Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müs-
1     Standaufbau                                                                        sen entfernt werden.
      Die Standaufbauhöhe beträgt in den Hallen 2,50 Meter. In Einzelfällen        2.2   Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen, sowie der Außenanlagen
      können durch die Ausstellungsleitung Ausnahmegenehmigungen erteilt                 durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall der Ausstel-
      werden. Eine rechtzeitige Abstimmung vor Aufbaubeginn mit der Tech-                lungsleitung gemeldet werden. Aussteller, die im Freigelände Grabungen
      nischen Abteilung ist unbedingt erforderlich. Je nach Aufplanung und Plat-         (auch für Masten) vornehmen wollen, haben vorher die Genehmigung der
      zierung der Ausstellungsstände muss die Höhe der Halleneingangstüren               Ausstellungsleitung einzuholen. Sie haften voll für Schäden und ihre Fol-
      beim Aufbau besonders beachtet werden. Sie beträgt unter Umständen                 gen bei Beschädigungen von Rohrleitungen und Kabel. Im Freigelände auf-
      ca. 2,10 m bei einer lichten Breite von 2,15 m.                                    gebrachtes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand
      Aussteller, die größere, nicht demontable Standaufbauten oder                      des Geländes wiederhergestellt werden.
      Exponate ausstellen wollen, müssen dies gegebenenfalls beachten                    Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter
      und vorab die Ausstellungsleitung informieren.                                     werden nach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegten Termin (sh.
      Wandmaterial: Die Ausstellungswände dürfen weder gestrichen, bena-                 Ausstellerrundschreiben) auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt
      gelt noch sonst beschädigt werden. Die Wände können mit Stoff bespannt             und eingelagert.
      oder unter Verwendung von leichtem Leim tapeziert werden (ausgenom-
      men Systemstellwände). Anstriche sind nur nach vorheriger Tapezierung        3     Brandschutzmaßnahmen und
      der Trennwände gestattet. Selbst angebrachte Tapeten sind von dem Aus-             feuersicherheitstechnische Bestimmungen
      steller nach Beendigung der Ausstellung zu entfernen und zu entsorgen.       3.1   Die Feuerwehr Offenburg gibt unter Hinweis auf alle Feuersicherheits-
      Das Lagern von Leergut in den Hallenzwischengängen ist nicht gestattet.            bestimmungen auszugsweise die für die Aussteller wichtigsten Brandverhü-
1.1   Hallenwände, Dachstützpfeiler, Binder der Dachkonstruktion dürfen durch            tungsmaßnahmen bekannt. Den Ausstellern wird deshalb empfohlen, sich
      den Standaufbau nicht belastet werden.                                             in allen feuerschutztechnischen Zweifelsfällen rechtzeitig mit der Feuerwehr
1.2   Abhängungen von Standdecken, Ausstellungsgut, Werbeschilder usw. von               Offenburg, Am Kestendamm 4, 77652 Offenburg, in Verbindung zu setzen.
      der Hallendecke, den Bindern, der Dachkonstruktion können über Formu-              FON +49 (0)781 - 91934-0
      lar Q-Abhängungen bestellt werden                                            3.2   Feuerschutz. In den Hallen gilt allgemeines Rauchverbot! Der Gebrauch
1.3   Der Bodenbelag in den Hallen besteht aus Asphalt bzw. Spezialbeton.                von offenem Feuer in den Hallen ist verboten! Die Inbetriebnahme elek-
      Um eine evtl. Verschmutzung der Auslegwaren wie Teppichboden, -fliesen,             trischer Wärmegeräte, Gasfeuerstellen, sonstiger offener Feuerstellen so-
      -läufer u.ä. zu vermeiden, raten wir dringend, den Boden vor dem Belegen           wie das Aufstellen von Fahrzeugen in den Hallen bedürfen der besonderen
      mit Wellpappe oder einem anderen Material abzudecken. Der Fußboden                 Genehmigung der Ausstellungsleitung. Die Genehmigung kann nur erteilt
      darf nicht gestrichen und geklebt werden. In der Oberrheinhalle darf ge-           werden, wenn Folgendes beachtet wird:
      nerell kein Teppich geklebt werden. Bei der Planung Ihrer Standkonzeption          1. Firmen, welche elektrobetriebene Geräte vorführen, müssen:
      bitten wir darauf zu achten, dass der Fußboden nicht angebohrt werden              a. die VDE-Vorschriften einhalten und dafür Sorge tragen, dass
      darf. Besondere Gefahr besteht im Bereich des Hallenabschnittes                    b. die Theken auf dem Boden verankert sind, c. fachkundiges Personal zur
      1B (Eislaufhalle), wo unter dem Spezialbetonboden 22.000 lfd. Me-                  Bedienung der Geräte eingesetzt ist und d. die Geräte gegen den Zugriff
      ter Stahlrohre verlegt sind, welche das hochgiftige Kältemittel NH3                von Kindern abgesichert sind.
      enthalten. Bei evtl. Beschädigungen muss der Verursacher sowohl                    2. Firmen, welche Fahrzeuge in den Ausstellungshallen ausstellen bzw. für
      für die Schäden selbst als auch für Folgeschäden haften.                           Vorführzwecke oder als Dekoration benötigen, müssen folgende Auflagen
1.4   Die Abnahmeschächte für Wasser und Strom dürfen von Ausstellern nicht              beachten:
      geöffnet werden.                                                                   a. Der Tankinhalt darf höchstens 5 l betragen
1.5   Der Hallenboden in der Oberrheinhalle besitzt eine maximale Belastungs-            b. Fahrzeuge, die nicht unter Aufsicht stehen, müssen verschlossen sein.
      fähigkeit von 500 kg/qm. Bei Exponaten, welche dieses Gewicht übersch-             Der Schlüssel muss griffbereit verwahrt werden.
      reiten, ist mit dem Veranstalter Rücksprache zu halten.                            3. Ausnahmegenehmigungen zum Gebrauch von offenem Feuer können
1.6   Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standab-                 nur erteilt werden, wenn die TRF (Technische Verordnung über Flüssiggas)
      messung rechnen. Diese ergeben sich aus den Wandstärken der Tren-                  beachtet wird. Dabei gelten folgende Grundforderungen:
      nwände und können in Front und Tiefe bis zu ca. 5 cm betragen.                     a. feuerfester Abzug über dem Gerät
      Der Einsatz eines Systemstandes sollte deshalb rechtzeitig vor Wandaufbau          b. Lagerung von höchstens zwei Gasflaschen bis je 11 kg in einem sep-
      der Messe-/Ausstellungsleitung zur Kenntnis gebracht werden.                       araten Lagerraum
1.7   Pfeiler, Wandvorsprünge, Feuerlöscheinrichtungen, Trennwände, Verteiler-           c. Bei Lagerung von mehr als zwei Gasflaschen je 11 kg muss außerhalb
      kästen und sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der                 der Halle ein Raum (Mindestabstand von der Halle 1 m) vorhanden sein.
      zugeteilten Standflächen.Feuerlöscher dürfen nicht zugebaut werden (s.              Der Lagerraum muss verschlossen, an drei Seiten belüftet und mit einer
      3.5)                                                                               Tür nach außen aufgehend versehen sein. Das Dach muss vor Sonnenein-
1.8   Die Rück- und Seitenwände der Ausstellungsstände bestehen aus Hart-                strahlung schützen.
      faserplatten und Holzrahmen. Standbegrenzungen im Mittelbereich              3.3   Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörde, Polizei und Feuerwehr, sowie
      werden grundsätzlich nicht gestellt, können aber direkt bei der                    Beauftragte der Ausstellungsleitung sind berechtigt, Weisungen im Rahmen
      Ausstellungsleitung kostenlos beantragt werden. Diese werden in                    der Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt
      gereinigtem Zustand zur Verfügung gestellt und müssen vom Aussteller               zu den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewäh-
      wieder sauber zurückgegeben werden. Andernfalls werden die Tren-                   ren.
      nwände auf Kosten des Ausstellers gereinigt. Das Ablösen der Tapeten         3.4   Ausgänge, Gänge, Notausgänge. Sämtliche Ausgänge und Laufgänge,
      kann durch unsere Vertragsfirma veranlasst werden (siehe Formular N). Zur           die in den Hallen planmäßig festgelegt sind, müssen in voller Breite
      Anbringung von schweren Gegenständen sind die Standwände nicht gee-                freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Veranstaltung un-
      ignet; desgleichen können sie keinerlei Stützfunktionen während des Auf-           versperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst unkenntlich ge-
      und Abbaus übernehmen. Leichte Stücke können entlang den Nagelleisten              macht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht an Zu- bzw.
      befestigt werden.                                                                  Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden. An den Hallenein-
1.9   Das anfallende Schmutzwasser darf nur in die extra installierten und ge-           und -ausgangstüren und an besonders markierten Plätzen befinden sich
      kennzeichneten Ausgussbecken eingeleitet werden (nicht in die Straßen-             Handfeuerlöscher, die im Notfall (bei Ausbruch eines Brandes) benützt
      bzw. Platzentwässerung und nicht in die Handwaschbecken der Toiletten-             werden dürfen. Im Notfall ist umgehend die Ausstellungsleitung,
      und Sanitärräume).                                                                 Fon +49 (0)781 - 9226-0 zu verständigen und Feueralarm auszulösen.
1.A   Belegung von Gangflächen                                                      3.5   Feuerlöscher, Wandhydranten, Feuermelder. Die in den Hallen vorhan-
      Die Bebauung oder Belegung von Gangflächen mit Standbauelemen-                      denen Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfnebenmelder dürfen
      ten, Waren oder sonstigem ist außer mit der ausdrücklichen, schriftlichen          unter keinen Umständen verbaut oder sonst wie unzugänglich gemacht
      Genehmigung der Messeleitung nicht gestattet.                                      werden. Die Druckschläuche der Hydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke
                                                                                         verwendet werden (Behälter, Becken usw.).

                                                                                                                                               Bitte wenden 

                                                                                                                                                                        39
V            TECHNISCHE RICHTLINIEN                                                                            25. - 28. August 2022 · Offenburg

3.6  Standgestaltung. Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine              4     Anzeige-, abnahme- und genehmigungspflichtige Anlagen
     schwer kontrollierbaren Winkel entstehen. Standdecken müssen so be-                    und Einrichtungen
     schaffen sein, dass die in den Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht         4.1   Bildwerfer, Filmvorführungen. Das Aufstellen von Bildwerfern jeder Art
     unwirksam werden.                                                                      zu Filmvorführungen bedarf der Zustimmung der Ausstellungsleitung.
3.7 Brennbare Flüssigkeiten, sowie brennbare Gase dürfen in den Stän-                 4.2   Hochfrequenz- und Funkgeräte, Musikdarbietungen. Hochfrequenz-
     den weder betrieben noch gelagert werden.                                              und Funkgeräte, die in Betrieb vorgeführt werden sollen, müssen von der
     Jede Flüssiggasanlage ist vor Inbetriebnahme nach den Richtlinien für die              Deutschen Bundespost (FTZ) genehmigt und zugelassen sein. Befristete Vor-
     Verwendung von Flüssiggas (Ausgabe 3. 1978) des Hauptverbandes der                     führ- bzw. Betriebsgenehmigungen erteilt auf Antrag das zuständige Fern-
     gewerblichen Berufsgenossenschaften von einem Sachkundigen (Fach-                      meldeamt. Musikalische Darbietungen sind geführenpflichtig, auch wenn
     mann mit entsprechender fachlicher Ausbildung und Erfahrung sowie                      diese lediglich der Untermalung des Angebotes dienen. Der Aussteller hat
     ausreichender Kenntnis über Flüssiggasanlagen) abnehmen zu lassen. Eine                sich mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion in Verbindung zu setzen.
     Bescheinigung über die erfolgte Abnahme ist am Stand bereitzuhalten.                   Bei der Vorführung von geräuschentwickelnden Ausstellungsgütern darf der
     Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedienung der Anlage ist an gut                 Geräuschpegel an der Standgrenze 60 dBA nicht überschreiten.
     sichtbarer Stelle aufzuhängen.                                                   4.3   Maschinen, Apparate oder sonstige Betriebseinrichtungen müssen
3.8 Dekorationen. Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Materi-                       den amtlichen und sonstigen gültigen Vorschriften entsprechen. Dies-
     alien müssen mindestens der Baustoffklasse B 1 – schwer entflammbar                     bezügliche Nachweise sind an den Ständen bereitzuhalten.
     – nach DIN 4102 Teil 1 entsprechen. Die Eigenschaft „schwer entflamm-
     bar“ kann nachträglich nur bei einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung         5     Informationspflicht
     mit einem Flammschutzmittel erreicht werden. Die verwendeten Flamm-              5.1   Die Aussteller haben die von ihnen beauftragten Gestalter, Handwerker
     schutzmittel müssen amtlich zugelassen sein. Die Bestätigung über die                  und sonstige Dritte über diese Bedingungen zu unterrichten.
     Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Im-
     prägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzu-         6     Behördliche Genehmigung
     halten.                                                                          6.1   Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und die Tätigkeit
     Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu De-                   seiner Beauftragten auf dem Stand oder dem Gelände erforderlichen Ge-
     korationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der Messe                    nehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen oder
     festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leich-               polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Bestehende Zweifel sind bei
     ter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa                 den zuständigen Behörden und, soweit es sich um gewerberechtliche Vor-
     50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzün-            schriften handelt, beim Gewerbeaufsichtsamt zu klären.
     dungsgefahr durch Rauchzeug).
     Größere Mengen Styropor oder andere im Brandfall stark rußende Kunst-
     stoffe dürfen nur mit Zustimmung der Branddirektion verwendet werden.
3.9 Spiritus und Mineralöle (Benzin, Petroleum usw.) dürfen zu Koch-, Heiz-
     oder Betriebszwecken nicht benutzt werden.
3.10 Anfallende Abfälle müssen laufend entfernt werden.
3.11 Rauchverbot. In den gesamten Hallen besteht Rauchverbot. Das Rauch-
     verbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaret-
     ten “E-Zigaretten”.
     Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg
     §5       Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen
              Einrichtungen des Landes und der Kommunen.
     (1)      In den Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des
              Landes und der Kommunen ist das Rauchen untersagt. § 2
              Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Das Rauchverbot nach Satz 1 gilt
              auch in Dienstfahrzeugen. Kommunen im Sinne von Satz 1 sind
              Gemeinden, Gemeindverbände, Zweckverbände, Regionalver-
              bände sowie Stadt- und Landkreise.
     Bundesnichtraucherschutzgesetz
     §1       Rauchverbot
     (1)      Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten.
          1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des
              Bundes,
          2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
          3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

      Sichern Sie sich gegen Diebstahl • Tipps der Ausstellungsleitung
      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Diebstahlverhütung:

      Aufbau
      Lassen Sie Ihren Stand nach Anlieferung der Exponate nicht mehr unbeaufsichtigt. Das Messegelände wird nachts bewacht, trotzdem sollten Sie alle
      handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter sichern. Durch unsere Vertragsfirma können Sie verschließbare Schränke und Vitrinen anmieten.

      Veranstaltungszeit
      Besetzen Sie Ihren Stand vor der Öffnungszeit und lassen Sie ihn auch während der Mittagszeit nicht unbesetzt. Diebstahlgefährdete Exponate sollten
      gesichert werden. Eventuell lassen Sie Ihren gesamten Stand am Abend mit einem Abschlussvorhang zusätzlich absichern.

      Abbau
      Die meisten Diebstähle geschehen in den ersten Stunden des Abbaus. Verlassen Sie deshalb Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate sichergestellt,
      verladen oder der Spedition übergeben worden sind. Wenn dies nicht möglich ist, empfehlen wir, eine Standwache bis zum Beginn des Abbaus zu bestellen.
      Die Ausstellungsleitung prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb Ihrem Abbauleiter eine Bescheinigung
      mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll.
      Die Projektleitung und die Abteilung Technik beraten Sie gerne. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung.
      Melden Sie einen Diebstahl unverzüglich bei der Ausstellungsleitung. Dort erfahren Sie auch,
      an welche Polizeidienststellen Sie sich außerdem wegen Erstattung einer Anzeige wenden müssen.

      Wir danken für Ihre Mithilfe.

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W         MERKBLATT FÜR AUSSTELLER                                                                    25. - 28. August 2022 · Offenburg

Die ausstellenden Firmen und ihre Mitarbeiter werden in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, folgende Bestimmungen
unbedingt einzuhalten:

1     Firmierung
      An allen Ständen muss die vollständige Anschrift des Ausstellers (ggf. auch der für die Beteiligung zuständigen Niederlassung) in vom Gang aus
      deutlich lesbarer Größe angebracht sein. (Firmenname, Straße, Hausnummer, Ort mit Postleitzahl – Angabe des Postfachs genügt nicht.)

2     Preisauszeichnung
      Alle angebotenen Waren müssen grundsätzlich einzeln, so weit serienmäßig angeboten, durch ein Preisschild ausgezeichnet werden.
      Die Preise müssen Endpreise sein.

3     Auftragsbücher
      Verwendet der Aussteller Auftragsbücher seiner Lieferfirma, so muss auf jedem Formular zusätzlich zu der Firma des Lieferanten
      die vollständige Anschrift der ausstellenden Firma aufgedruckt oder aufgestempelt sein.

4     Besucheransprache
      Die Ansprache der Besucher darf nur vom Stand aus und innerhalb des Standes in korrekter und höflicher Form erfolgen,
      um dem Informationsbedürfniss der Besucher in gleicher Form zu entsprechen. Der Einsatz von Mikrofonanlagen ist untersagt.

5     Werbliche Aussagen
      Alle Angaben über die angebotenen Waren, besonders über Beschaffenheit, Leistung, Menge, Preis, Nebenkosten, Reparatur-
      und Ersatzmöglichkeit, müssen zutreffend und vollständig sein.

6     Liefertermine
      Zugesagte Liefertermine sind einzuhalten. Verzögert sich die Lieferung aus wichtigen Gründen, so ist der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

7     Sonderanfertigungen
      Bei Sonderanfertigungen sind die erforderlichen Angaben, insbesondere Farbe, Design, Maße, mit größter Sorgfalt aufzunehmen.
      Das Risiko von Fertigungsmängeln und die Kosten ihrer Behebung dürfen nicht dem Besteller angelastet werden.

8     Reklamationen
      Reklamationen und Beschwerden sind unverzüglich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, korrekt zu erledigen.
      Bei Streitfällen empfielt es sich, die Ausstellungsleitung – den Veranstalter – einzuschalten.

9     Plagiate
      Jeder Aussteller muss die bevorrechtigten Schutzrechte anderer Aussteller beachten. Der Aussteller, dem eine Verletzung dieser Schutzrechte
      nachgewiesen wird, verpflichtet sich, die betroffenen Gegenstände von seinem Messestand zu entfernen (siehe besondere Ausstellungs-
      bedingungen, Punkt 16)

Aussteller, die diese Bestimmungen trotz erfolgter schriftlicher Abmahnung nicht einhalten, müssen mit Schließung des Standes und Ausschluss
von weiteren Veranstaltungen rechnen.

Mängel, die die Veranstaltung selbst betreffen, müssen der Ausstellungsleitung noch während der Ausstellung schriftlich mitgeteilt werden,
damit eine sofortige Überprüfung und gegebenenfalls Beseitigung der berechtigten Reklamation noch während der Laufzeit erfolgen kann.

    Diese Richtlinien wurden mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) abgestimmt.

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