Euro cheval - BESTELLSCHEINE MESSE OFFENBURG - eurocheval
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eurocheval Europamesse des Pferdes 25. - 28. August 2022 MESSE OFFENBURG BESTELLSCHEINE für Marketing und Technischen Service
LEITFADEN von A bis Z 25. - 28. August 2022 · Offenburg Zur Planung Ihrer Messebeteiligung erhalten Sie anbei einen Leitfaden mit Hinweisen und Bestellscheinen. erledigt Formular Die Anmeldefrist ist der 29. Juni 2022 Seite 3 Marketing-Service: Ansprechpartner und Checkliste A Kostenfreie Werbemittel 4 B Einladungskarten 5 C Messekatalog 6 D Werbemöglichkeiten 7 E Internet-Werbung 8 F Ausstellerverzeichnis und Branchenverzeichnis 9 G Rahmenprogramm 11 Mitaussteller-Anmeldung 12 13 Technischer Service: Ansprechpartner und Checkliste H Elektroversorgung 14 I Sanitär - Installation 16 J Standbau / Standgestaltung 18 K Teppichboden / Standbeschriftung / Wandbeschriftung 19 L Mietmobiliar 21 M Individual-Standbau 25 N Transportmittel / Abhängungen 27 O Standreinigung 29 P Standbewachung / Zusätzliche Auf- und Abbautage 30 Q Ausstellerausweise / Auf- und Abbaukarten 31 R Parkausweise 32 S Medien-Technik 34 T Sonstiges – Wir beraten Sie gerne! 36 U Allgemeine und organisatorische Hinweise – Richtlinien von A-Z 37 V Technische Richtlinien 39 W Merkblatt für Aussteller 41 Aufbau Mo. 22. August auf Anfrage möglich Di. 23. August von 7.00 bis 18.00 Uhr - Mi., 24. August von 7.00 bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten Do., 25. August bis So., 28. August täglich von 10.00 bis 18.30 Uhr Abbau So., 28. August ab 19.00 bis 24.00 Uhr Mo., 29. + Di., 30. August von 7.00 bis 18.00 Uhr Wir beraten Sie gerne! www.eurocheval.de 2
MARKETING-SERVICE 25. - 28. August 2022 · Offenburg Checkliste Haben Sie die eurocheval schon auf Ihrer Homepage verlinkt? Haben Sie die eurocheval schon in Ihrem Online-Terminkalender eingetragen? Haben Sie schon einen Facebook-Eintrag getätigt? Für Ihre Unternehmenskommunikation bieten wir Ihnen unterschiedliche Serviceleistungen. Die Anmeldefrist ist der 29. Juni 2022 erledigt Formular Seite A Kostenfreie Werbemittel 4 B Einladungskarten 5 C Messekatalog 6 D Werbemöglichkeiten 7 E Internet-Werbung 8 F Ausstellerverzeichnis und Branchenverzeichnis 9 G Rahmenprogramm 11 Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Marketingaktivitäten, denn Ihr erfolgreicher Messeauftritt ist unsere Motivation. Ihr Erfolg steht im Vordergrund! Alle Werbemaßnahmen vorbehaltlich Verfügbarkeit. www.eurocheval.de 3
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Strasse Bis spätestens 29. Juni 2022 per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. A KOSTENFREIE WERBEMITTEL Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de Kostenfrei erhalten Sie von uns folgende Werbemittel für Ihre Besucherwerbung: Lieferung solange der Vorrat reicht. A.1 Druckerzeugnisse Bitte senden Sie uns Besucher-Flyer ______ Stück Plakat DIN A1 ______ Stück Plakat DIN A3 ______ Stück 23.- 28. 25. - 26. Juli August MESSE OFFENBURG www.messe-offenburg.de A.2 Digitale Werbebanner der eurocheval für Ihre Homepage ec18_plakat_a1.indd 1 09.10.17 13:50 Weisen Sie auf Ihrer Homepage und Ihrem Newsletter auf Ihren Stand bei der eurocheval hin! 23.- 28. 25. - 26. Juli August Full Banner (468 x 60 Pixel) MESSE OFFENBURG www.eurocheval.de ec18_banner_350x80cm.indd 1 17.10.17 17:09 Wide Sky (160 x 600 Pixel) eurocheval Europamesse des Pferdes Erstmals in diesem Jahr : PRE-NIGHT mit Uta Gräf Bitte verlinken Sie den Webbanner mit folgender URL: am 25. Juli 2018 www.eurocheval.de So gelangt der Kunde direkt auf die Homepage. Immer auf dem Laufenden bleiben Rejoignez-nous sur 26. 25. - -28. 29. Juli August MESSE OFFENBURG www.eurocheval.de eche16_anz_54x297.indd 2 20.01.16 16:24 4
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Strasse Bis spätestens 29. Juni 2022 per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. B EINLADUNGSKARTEN Ihr Ansprechpartner: Jessica Sendel· FON +49 (0)781 9226-239 · Mail: sendel@messe-offenburg.de Laden Sie gezielt Ihre Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner zur eurocheval ein. Gerne bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an. B.1 Einladungskarten bestellen Ihre Kunden können durch die Vorlage der Einladungskarten kostenfrei an der Veranstaltung teilnehmen. Nur eingelöste Karten werden Ihnen nach der Messe zu Vorzugspreisen in Rechnung gestellt. Und so einfach geht’s • Sie bestellen die Einladungskarten (z.B. 100 Stück). Sie versenden die Einladungskarten an Ihre Kunden (z.B. 90 Stück). Ihre Kunden lösen 80 Eintrittskarten ein. • Jede eingelöste Einladungskarte wird Ihnen nach der Veranstaltung mit je 11 EUR in Rechnung gestellt. (Sie sparen 3 EUR pro Karte. Normaler Tageskartenpreis 14 EUR). • Bitte senden Sie uns ______ Einladungskarten portofrei zu. B.2 Eintrittskarten: Ticket über Reservix und Ticketmaster Weisen Sie Ihre Kunden zusätzlich darauf hin, dass sie Karten im Vorverkauf erwerben können, dabei sparen und das Schlangestehen an der Kasse vermeiden. Verschicken Sie dafür die folgende Adresse in Ihrer Kundenpost oder Ihrem Newsletter: Vorverkauf unter www.eurocheval.de Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 5
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Strasse Bis spätestens 29. Juni 2022 per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. C MESSEKATALOG Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de Anzeigenschaltung Zeigen Sie Präsenz im Messekatalog, der in einer Auflage von 10.000 Exemplaren kostenfrei an die Besucher verteilt wird. Nutzen Sie diese Möglichkeit der zielgruppenorientierten Ansprache mit einer optimal platzierten Anzeige. Anzeigenschluss ist der 29. Juni 2022 Einzelpreis EUR zzgl. USt. Einzelpreis Pos. Größe Breite x Höhe mm EUR zzgl. USt. 116031 1/1 Seite im Beschnitt 210 x 148 mm 805,00 116030 2. bzw. 3. Umschlagseite 210 x 148 mm 995,00 116032 1/2 Seite 105 x 148 mm 448,00 116033 1/3 Seite 70 x 148 mm 350,00 Alle Formate inkl. 3 mm Beschnitt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 6
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Strasse Bis spätestens 29. Juni 2022 per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. D WERBEMÖGLICHKEITEN Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de Während der Veranstaltung haben Sie als Aussteller die Möglichkeit, Ihr Unternehmen durch verschiedene Werbemöglichkeiten zu präsentieren. Wir bestellen hiermit: (bitte ankreuzen) D.1 Werbemöglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände Einzelpreis EUR Pos. Artikel zzgl. USt. 116052 Unternehmenslogo auf den Hallenübersichten (z.B. 20 x 30 mm) 25,00 Verteilung am Eingang von Give-Aways wie z. B. USB-Sticks, Drop-Stops, Schlüsselbänder oder Anderem (nur in Absprache mit der Messe Offenburg) auf der Tribüne pro Tag (exkl. Personal) max. 2.000 Besucher 150,00 25. August 26. August 27. August 28. August Ihr Promotion-Team auf dem Veranstaltungsgelände: Verteilen Sie Ihre Prospekte / Give-Aways! Maximal kann diese Maßnahme von 2 Unternehmen gebucht werden. Es gilt der Eingang der Bestellung. 500,00 Promotionteam tageweise (exklusiv Personal): pro Tag 25. August 26. August 27. August 28. August Fussbodenaufkleber 39,00 / Stk. (50 x 50 cm, inkl. Produktion, Mindestabnahme 5 Stück, max. 10 Stück), Anzahl:___________ 116008 Bannerwerbung (Hängung nach Verfügbarkeit) 100,00 / lfm. Plakatwerbung Sanitäranlagen Herren 42,00 / Stk. Format DINA A 4 , Maximal 30 Stück; Anzahl: ________________ Alle Werbeflächen vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Messegesellschaft behält sich das Hausrecht vor. Alle Werbemittel, die nicht durch die Messe genehmigt wurden, werden entfernt und in Rechnung gestellt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 7
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Bis spätestens 29. Juni 2022 Strasse per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. E INTERNET-WERBUNG Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders · FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de E.1 Kostenpflichtige Internet-Werbung auf der Homepage der Messe Offenburg-Ortenau. Einzelpreis EUR Pos. Artikel zzgl. USt. 116055 Ihr Web-Banner 6 Monate auf der Startseite der eurocheval 2022 (exklusiv) 2.000,00 116055 Ihr Web-Banner 6 Monate auf der Hauptnavigationsseite der eurocheval 2022 (im Wechsel) 1.500,00 116057 Ihr Web-Banner 6 Monate auf der Unternavigationsseite der eurocheval 2022 (im Wechsel) 1.000,00 *alle Preise zzgl. USt. * Bei Interesse einer Buchung eines längeren Zeitraumes setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Alle Werbeflächen vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Messegesellschaft behält sich das Hausrecht vor. Ihr Hier könnte a n n e r Web-B rt se in ! platzie Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 8
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Strasse Bis spätestens 29. Juni 2022 per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. F AUSSTELLERVERZEICHNIS / BRANCHEN-VERZEICHNIS Ihr Ansprechpartner: Carolin Mölders· FON +49 (0)781 9226-211 · Mail: moelders@messe-offenburg.de Der Pflichteintrag im Ausstellerverzeichnis umfasst einen Eintrag in die alphabetische Ausstellerliste sowie in das Branchenverzeichnis, das den Be- suchern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Der Eintrag ist obligatorisch und wird so vorgenommen, wie Sie es auf Ihrer Anmeldung vermerkt haben. Der entsprechende Betrag wird mit der Standmiete in Rechnung gestellt. • Der Eintrag beinhaltet Firmenname, PLZ und Ort, Internet-URL, Hallen- und Standnummer sowie eine kurze Artikelbezeichnung. • Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag in der Online-Ausstellerliste ca. 6 Wochen vor Messestart. Hierfür benötigen wir dringend eine ausführliche Auflistung Ihrer Artikel/Produkte, die Sie anbieten werden. • Aus der Masse hervorheben: Einzelpreis EUR Pos. Artikel zzgl. USt. 116050 Logo der Firma im alphabetischen Verzeichnis Das Logo wird als PDF-Datei geliefert im Format 45 x 13 mm Höhe. Ist eine Bearbeitung des Logos notwendig, werden einmalig weitere 65,00 20 EUR berechnet. 116054 Logo der Firma im online Ausstellerverzeichnis inkl. Verlinkung 65,00 116048 Firmenname im alphabetischen Verzeichnis fett, pro Eintrag 45,00 116048 Firmenname im Branchen-Verzeichnig fett, pro Eintrag 45,00 117001 Zusätzlicher Eintrag im alphabetischen Verzeichnis (sofern in Firmierung vorhanden) 78,00 117001 Zusätzlicher Eintrag im Branchen Verzeichnis (über die beiden freien Einträge hinaus) 78,00 Ihr zusätzlicher Eintrag ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Für den Branchenschlüssel bitte wenden 9
F BRANCHENSCHLÜSSEL 25. - 28. August 2022 · Offenburg 01. Reitbahntechnik 09. Pferdesportzubehör 01.1 Reitplätze, Böden, Beläge 09.1 Sättel, Trensen, Geschirre etc. 01.2 Sonstige Technik 09.2 Textiles Zubehör (Decken, Halfter etc.) 09.3 Reitbekleidung 02. Weide- und Feldwirtschaft 09.4 Sport- und Freizeitbekleidung 02.1 Zaunsysteme 09.5 Gebisse, Beschläge, sonstige Metalwaren 02.2 Weidehütten und Weidetränken 09.6 Spezialzubehör (Peitschen, Gerten, Gamaschen etc.) 02.3 Maschinen zur Heu-, Stroh- / Silageernte 09.7 Textil- und Lederpflege 02.4 Transportgeräte 09.8 Kutschen, Planwagen, Schlitten, Sulky 02.5 Sonstiges 09.9 Fahrsportzubehör 09.10 Reithelme, Hüte, Kopfbedeckungen 03. Bauten für Pferdesport und Pferdehaltung 09.11 Computerstickerei 03.1 Reitanlagentechnik 09.12 Westernbekleidung 03.2 Stalleinrichtungen / Stallungen 09.13 Reitstiefel, Schuhe 03.3 Boxen, Innen, Außen, Paddocks, 09.14 Turnierausstattung Miet- und Containerboxen 09.15 Sonstiges 03.4 Schmiedeeinrichtungen und -zubehör 03.5 Sonstige Stallanlagen / Haltungssysteme 10. Pferdezucht / Pferdesport 10.1 Nationale Zuchtverbände 04. Stalltechnik 10.2 Internationale Zuchtverbände 04.1 Stallbodenbeläge, Einstreu 10.3 Interessengemeinschaften, Vereine 04.2 Tränken, Tröge 10.4 Züchter, Private Hengsthalter 04.3 Futterautomaten, Getreidequetschen, Strohhäcksler 10.5 Staatliche Gestüte, Landgestüte 04.4 Alarmanlagen, Kontrollgeräte 10.6 Trainingsanstalten / Ausbildung für das Pferd 04.5 Entmistungsanlagen, -geräte, Entstaubungsanlagen, -geräte 10.7 Reitschulen / Berufsausbilungszentren / Lehrgänge 04.6 Reinigungsgeräte, Spezialgeräte 10.8 Pferdesportorganisationen 04.7 Fütterungstechnik und -konzepte 10.9 Berufsausbildung 04.8 Solaranlagen für Gebäude 04.9 Sonstiges 11. Dienstleistungen / Hippologische Zentren / Urlaub, Freizeit mit Pferden 05. Transport / Fahrzeuge 11.1 Versicherungen 05.1 PKW, Allrad- und Nutzfahrzeuge 11.2 Forschungsinstitute / Universitäten 05.2 Pferdeanhänger / Pferdetransporter 11.3 Berufsausbildung 05.3 Traktoren / Hoftrucks 11.4 Fremdenverkehrsverbände / Reiseveranstalter / 05.4 Zubehör Urlaubsreitbetriebe 11.5 Freizeitparks / Vereine / Clubs 06. Futtermittel 11.6 Sonstiges 06.1 Allgemeine Futtermittel 06.2 Spezial- / Ergänzungs- / Diätfuttermittel 12. Veranstaltungsbedarf 06.3 Fütterungsberatung 12.1 Veranstalter (Turniere, Messen) 12.2 Hindernisse 07. Pferdepflege 12.3 Sonstiges 07.1 Equipment und Präparate für Pferdepflege 07.2 Equipment und Präparate für den Huf / Hufbeschlag 13. Medien / Verlage / Audio-Vision / 07.3 Pferdesolaren Elektr. Datenverarbeitung 07.4 Laufbänder / Trainingstechnik 13.1 Internationale / Nationale / Regionale Fachzeitschriften 07.5 Sonstiges 13.2 Fachbuchhandel 13.3 Vordrucke / Kalender / Poster / Bücher 08. Veterinärmedizin 13.4 Video / Film / Musik / Fotos 08.1 Diagnostische Geräte 13.5 Computerprogramme für Zucht- und Reitbetriebe 08.2 Veterinär- und Labortechnik 08.3 Therapien 14. Das Pferd in der Kunst / Geschenkartikel 08.4 Sonstiges 14.1 Malerei 14.2 Plastik / Skulptur 14.3 Design / Sportstyle 14.4 Geschenkartikel / Spielzeug / Schmuck 15. Sonder-, Lehr- und Infoschauen / Sonderprojekte 16. Zusätzliche Gruppen 16.1 Nahrungs- und Genussmittel 17. Sonstiges 10
Unternehmen / Organisation 25. - 28. August 2022 · Offenburg Strasse Bis spätestens 29. Juni 2022 per FAX an +49 (0)781 9226-277 oder per PLZ, Ort, Land Mail an eurocheval@messe-offenburg.de Ansprechpartner Kundennummer Telefon Hallennummer Stand Nr. E-Mail Freigelände Stand Nr. G RAHMENPROGRAMM Ihr Ansprechpartner: Gabriele Weislogel· FON +49 (0)781 9226-246 · Mail: weislogel@messe-offenburg.de Wir haben Interesse, sich mit einem Auftritt oder Vortrag am Rahmenprogramm zu beteiligen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ihr Ansprechpartner: Gabriele Weislogel FON +49 (0)781 9226-246 FAX +49 (0)781 9226-277 Email: weislogel@messe-offenburg.de Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 11
MITAUSSTELLER Wird vom Veranstalter ausgefüllt: Kd-Nr. ________________________________________ Halle/FG ___________________ Stand Nr __________ eurocheval Kontaktdaten Größe ________________________________________ Veranstalter 25. - 28. August 2022 Stand-Art / Preis ______________________________ Messe Offenburg-Ortenau GmbH Bitte unbedingt ausfüllen: Postfach 21 10 Eintrag im Handelsregister: ja nein D-77611 Offenburg Ort / Nr. ______________________________________ FAX +49 (0)781 9226-277 UST Ident _____________________________________ Unternehmen 1,2 _________________________________________________________________________________________ 2 Daten für Online-Eintrag 1 Daten für Katalog print Inhaber / Geschäftsführer _________________________________________________________________________________ Straße / Postfach 2________________________________________________________________________________________ Land / PLZ/ Ort 1,2 ________________________________________________________________________________________ Telefon 2 ________________________________ Homepage 1,2 ___________________________________________________ Name für alphabetischen Katalogeintrag (Anfangsbuchstabe der Fimierung) ________________________________________ (falls keine Angaben gemacht werden, werden o.g. Daten übernommen) Eintrag unter folgender Branche (Branchenschlüssel sh. Anhang): Nr. ________ Ausstellungsartikel 1,2 _______________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Korrespondenz Anprechpartner 3 _________________________________________________________________________________________ 3 Daten für Telefon 3 _________________________________ Telefax ________________________________________________________ E-Mail 3 ___________________________________ Mobil 3______________________________________________________ Abweichende Rechnungsadresse _______________________________________________________________________ Unsere Beteiligung erfolgt im Zusammenhang mit anderen Firmen: Siehe Position 6 der Besonderen Ausstellungsbedingungen der eurocheval 2022 und Hausordnung der Messe Offenburg-Ortenau GmbH. Die Gebühr für Mitaussteller beträgt 200,00 EUR inklusive dem Eintrag in den Ausstellerkatalog sowie Internetpauschale. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Firma ist vertreten mit Die Mitaussteller-Gebühr wird entrichtet vom eigener Ware Hauptaussteller eigenem Personal Mitaussteller eigenem Firmenschild Wichtiger Hinweis: Zusätzliche Leistungen buchen Sie bitte unter https://www.eurocheval.de/de/servicemappe_eurocheval Anmeldeschluss ist der 30. April 2022 Mit der Abgabe der Mitaussteller-Anmeldung werden die Besonderen Ausstellungsbedingungen der eurocheval 2022 und Sicherheitsbestimmungen der Messe Offenburg-Orten- au anerkannt. Die Technischen Unterlagen und ihre Richtlinien sind Vertragsbestandteile Ihrer Beteiligung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Unterzeichner erklärt sich ausdrücklich als für die rechtsverbindliche Abgabe dieser Anmeldung bevollmächtigt. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Haupaussteller Sofern Rechnungslegung an Mitaussteller Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Mitaussteller 12
ALLGEMEINE UND ORGANISATORISCHE HINWEISE U RICHTLINIEN VON A-Z 25. - 28. August 2022 · Offenburg Sehr geehrter Aussteller, als Dienstleistungsunternehmen sind wir in Kontakt mit 7 Ausstellerausweise dem Aussteller um eine optimale Zusammenarbeit bemüht. Aus diesem Grunde Ihre Auf- und Abbaukarten, sowie Ausstellerausweise erhalten Sie ab haben wir die Bestellscheine für Serviceleistungen und Ausstellungstechnik durch Aufbaubeginn im Ausstellungsbüro. Die Ausgabe erfolgt nur, wenn die „Allgemeinen und organisatorischen Hinweise – Richtlinien von A-Z“ ergänzt, die Standmiete vollständig bezahlt ist. um Ihnen dadurch wichtige Informationen schnellstens an Hand zu geben. Wir bitten Sie deshalb, diese Informationen sorgfältig durchzulesen und diese auch an 8 Besucheransprache Ihre Mitarbeiter (Auf- und Abbau-, sowie Standpersonal) weiterzuleiten. Die Ansprache der Besucher und die Vorführung von Geräten darf nur vom Diese Informationen, die Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen Stand aus in korrekter und höflicher Form erfolgen. Der Einsatz von Mikrofon- des FAMA, sowie die Besonderen Ausstellungsbedingungen der Messe Offen- anlagen ist untersagt. burg-Ortenau GmbH, die Hausordnung der Messe Offenburg-Ortenau GmbH, sowie die Technischen Richtlinien sind Vertragsbestandteil Ihrer Beteiligung an 9 Bewachung den Ausstellungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Offenburg. Die Messehallen und das Gelände werden während des offiziellen Auf- und Abbaus und während der Veranstaltung allgemein bewacht. Eigene Standwa- Messe Offenburg-Ortenau GmbH chen sowie Bewachung während zusätzlicher Auf- und Abbautage können Postfach 2110, 77611 Offenburg durch das Formular S bestellt werden. Fremdbewachung ist nicht erlaubt. FON +49 (0)781 9226-0 FAX +49 (0)781 9226-277 10 EC-Geldautomat E-Mail: info@messe-offenburg.de Am Verwaltungsgebäude und im Foyer der Baden-Arena befindet sich ein Internet: www.messe-offenburg.de EC-Geldautomat. 1 Abfallvermeidung/Mülltrennung 11 Elektroinstallation Grundsätzlich sind alle Aussteller verpflichtet, den von ihnen produzierten Ab- Siehe Formular J fall, sowohl beim Auf- und Abbau, als auch während der Ausstellung, selbst Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur vom zuständigen zu entsorgen. Wichtig: Verpackungsmaterial ist kein Abfall! Es ist durch den Messeelektriker vorgenommen werden. Eigene Stromversorgungsanlagen Aussteller zu sammeln und mitzunehmen. sind nicht zulässig. Anfallender Basismüll (bis 1 cbm) über die gesamte Dauer der Ausstellung, wird durch die Messe Offenburg-Ortenau GmbH entsorgt. Hierbei ist zu beach- 12 Feuerwehr ten, dass der Abfall nach verwertbaren Stoffen und Restmüll zu trennen ist, um Die Diensträume der Feuerwehr befinden sich in der Halle 1B. Bitte beach- für eine sachgerechte Müllbeseitigung zu sorgen. Gastronomischen Ausstellern ten Sie unbedingt die Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestim- kann bei Bedarf ein Entsorgungscontainer zur Verfügung gestellt werden. Die mungen in den Technischen Richtlinien. anfallenden Abfallkosten werden dann in Rechnung gestellt. Für Fragen steht Ihnen die Ausstellungsleitung zur Verfügung. 13 Sanitäter Die Diensträume der Sanitäter befinden sich in der Oberrheinhalle. 2 Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränken Die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr ist nach 14 Firmenschilder § 12 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig. Die erforderliche Genehmigung An jedem Stand muss der Firmenname und die komplette Anschrift des erteilt der Fachbereich „Bürgerservice + Soziales, Abt. Zentrales Bürgerbüro, Ausstellers deutlich sichtbar angebracht werden. Diese Angaben werden ge- Ordnungswesen“ der Stadt Offenburg. Aussteller, welche Speisen zubereiten mäß § 70b der GwO von der Genehmigungsbehörde verlangt und kontrol- und diese zum Verkauf anbieten, sind gemäß § 10 der Gaststättenverordnung liert. dazu verpflichtet, ein besonderes Handwaschbecken mit Flüssigseife und Ein- malhandtüchern innerhalb ihrer Standfläche zu montieren. 15 GEMA Für den Getränkeausschank dürfen nur Gläser oder Pfandflaschen verwendet In folgenden Fällen müssen Sie als Aussteller Kontakt zur GEMA aufnehmen: werden. Die Benutzung von Einwegware (Plastikbecher, Einwegglasflaschen Beim Einsatz von Live-Musik, Musik von Band, Schallpatte, Kassette oder CD, oder Dosen) ist verboten! Für die Abgabe von Speisen ist, soweit der Einsatz bei Vorführungen von Tonfilmen oder Videos mit Musik oder wenn Sie einem von Geschirr notwendig ist, nur Mehrweggeschirr zu verwenden. AV- oder TV-Medium angehören. 3 Abholung von Waren durch die Besucher / 16 Lautsprecheranlagen / Musikdarbietungen / Filme, Ausgabe des Passierscheines nur im Ausstellungsbüro Dia- und Videovorführungen Rückfragen am Stand, Umtausch oder Abholung von Waren sind für Besucher Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall der mit einem Passierschein (max. Aufenthalt auf 30 Min. beschränkt) möglich. ausdrücklichen Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung Dieser ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-Eintritts- (vgl. Technische Richtlinien). preises im Ausstellungsbüro ausgegeben. Den Besuchern kann aus Sicher- heitsgründen nicht erlaubt werden, mit dem eigenen PKW in das Ausstel- 17 Leergut lungsgelände zu fahren. In den Ausstellungsständen und Gängen darf kein Leergut gelagert werden. Verkaufte Exponate, die zur Ausstellung des Standes gehören, dürfen nur am letzten Messetag, aber nicht vor Ausstellungsende abgegeben 18 Musikgeräte werden. Bei Abholung von Waren mit einem Fahrzeug ist die Einfahrt dürfen nur mit Kopfhörer vorgeführt werden. in das Gelände erst eine halbe Stunde nach Ausstellungsende möglich. Wir empfehlen den Ausstellern, ihren Kunden Einladungskarten zu geben. 19 Preisauszeichnung Diese Karten berechtigen die Kunden zum kostenlosen Eintritt in das Aus- Alle Exponate müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit stellungsgelände und werden nach Ende der Ausstellung den Ausstellern Preisen inklusive Steuer ausgezeichnet sein. zum reduzierten Eintrittspreis gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. 20 Reinigung 4 Anlieferung von Waren Siehe Hinweise Nummer 27 Allgemeine Reinigung Die Reinigung des Geländes ist Sache des Veranstalters. Ausstellungsgegen- 5 Rauchverbot stände sind darin nicht enthalten. Siehe dazu Abfall- und Müllentsorgung In allen Messe- und Veranstaltungshallen, sowie Nebenräumen ist Rauchverbot. Punkt Nr. 1. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Standreinigung Zigaretten „E-Zigaretten“. Siehe Formular R Die Reinigung des Standes ist Sache des Ausstellers. Für die Standreinigung 6 Auftragsbücher steht eine Vertragsfirma zur Verfügung. Die Auftragsformulare müssen Name und Anschrift des Ausstellers tragen – falls für den Hersteller verkauft wird – zusätzlich dessen Name und Anschrift. Wird bei der Kontrolle durch die Ausstellungsleitung ein Verstoß gegen diese Auflage festgestellt, so kann der Stand zum Schutz der Besucher geschlossen werden. Bitte wenden 37
ALLGEMEINE UND ORGANISATORISCHE HINWEISE U RICHTLINIEN VON A-Z 25. - 28. August 2022 · Offenburg 21 Standbetreuung 25 Versicherung Die Aussteller sind verpflichtet, die Stände während der gesamten Dauer Für Schäden jeglicher Art, wie zum Beispiel Feuer-, Diebstahl, Leitungswasser- der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der und Witterungsschäden, haftet die Ausstellungsleitung nicht. Der Aussteller Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit fachkun- haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb ent- digem Personal besetzt zu halten. steht, selbStk. Außerdem trägt er das gesamte Risiko für seinen Ausstellungs- Sie erwarten mit Recht von Ihrer Ausstellungsleitung einen guten Erfolg. stand und die Ausstellungsgüter. Durch wirksame Werbung, gutes Niveau und einwandfreie Organisation der Ausstellung bemühen wir uns, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu 26 Wasserinstallation schaffen. Alle auf der Ausstellung tätigen Mitarbeiter der ausstellenden Fir- Siehe Formulare K men können zu dem für Sie wichtigen Erfolg beitragen. Bitte beachten Sie Wasserinstallation darf nur durch den von der Ausstellungsleitung beauftrag- die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften der Gewerbeordnung, der Preisaus- ten Messeinstallateur vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden in zeichnungsverordnung und des Rabattgesetzes, sowie die allgemeinen Bedin- Rechnung gestellt. gungen des FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen). Wenn die Ausstellungsleitung, sowie die Feuerwehr in Offenburg in Ausnah- mefällen dem Aussteller eine Genehmigung zur Verwendung von Propangas 22 Steuerrückerstattung erteilt, so darf die komplette Gasanlage nur nach vorheriger Abnahme durch (USt für ausländische Unternehmen) den Messeinstallateur in Betrieb genommen werden. Informationen, Bestätigungsabfrage, Antragsformulare finden Sie im Inter- net. Das Umsatzsteuergesetz für ausländische Unternehmen hat sich zum 27 Warenanlieferungen 1. Januar 2011 geändert. Unternehmen, die den Firmensitz im Ausland haben Die Anlieferung von Waren mit PKW oder LKW kann nur bis 9.30 Uhr oder und dort umsatzsteuerpflichtig sind, erhalten künftig die Beteiligungsrech- nach 19.00 Uhr erfolgen. Zulieferungen außerhalb dieser Zeiten können nur nungen (Standmiete, AUMA, Entsorgungspauschale, Strom, Wasser, Katalog) ohne Zufahrt auf das Messegelände vorgenommen werden. für den Messeauftritt umsatzsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist es, dass Ihr Unternehmen beim (ausländischen) Finanzamt registriert iStk. Sie erhalten 28 Video-Überwachung von Ihrem Finanzamt eine USt-Identnummer. Das Gelände der Messe Offenburg ist in einigen Bereichen videoüberwacht. Die Videodaten werden ausschließlich für interne Zwecke der Messe Offen- 23 Störungen burg erhoben. Bei Störungen an Ihren Standinstallationen bitten wir Sie die Ausstellungslei- tung unter Angabe Ihrer Anschrift, der Hallennummer bzw. im Freigelände 29 Film- und Fotoaufnahmen des Blocks und der Standnummer zu verständigen. Wir werden die Scha- Wir informieren unsere Aussteller und Besucher, dass auf dieser öffent- densbehebung schnellstmöglich gegen Berechnung der Kosten veranlassen. lichen Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die für Störungen allgemeiner Art werden kostenlos behoben. werbliche Zwecke vom Veranstalter genutzt werden können. Meiden Sie diesen Bereich falls Aufnahmen und spätere Veröffentlichungen von Ihnen 24 Verkehrs- und Parkregelung / Parken nicht gewünscht werden. Andernfalls gehen wir von einer honorarfreien Um beim Aufbau einen reibungslosen Ablauf des Fahrzeugverkehrs innerhalb Gestattung aus. des Geländes zu gewährleisten, wird bei der Einfahrt eine Kaution in Höhe von EUR 100,00 pro Fahrzeug und Anhänger vom Wachpersonal einbehal- ten. Die Einfahrtzeit ist auf 3 Stunden begrenzt. Bei Ausfahrt innerhalb dieser Zeit wird die Kaution erstattet. Danach müssen die Fahrzeuge außerhalb des – Änderungen vorbehalten. – Geländes geparkt werden. Der Herausgeber Während der Öffnungszeiten der Ausstellung ist jeglicher Fahrzeugverkehr innerhalb des Ausstellungsgeländes untersagt. Das Parken von Fahrzeugen Eine Haftung für die Richtigkeit und etwaige redaktionelle und technische ist innerhalb des Ausstellungsgeländes nur auf den gekennzeichneten Park- Fehler kann nicht übernommen werden. plätzen gestattet. Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, vor allem aber vor den Ausgängen, ist unzulässig. In Zeiten des Auf- und Abbaus dürfen die Fahrzeuge nur während des Ab- bzw. Auf- ladens an den vorgenannten Stellen halten und müssen umgehend entladen werden. Fahrzeuge, die nicht zum Be- und Entladen während der Auf- und Abbauzeit benötigt werden, sind auf den Ausstellerparkplätzen ab- zustellen. Die beantragten Parkausweise sind ab Aufbaubeginn im Ausstel- lungsbüro erhältlich. Im Ausstellungsgelände gilt die StVO. Wir bitten durch Beachtung der Ver- kehrs- und Parkregelung mitzuhelfen, dass ein reibungsloser und unfallfreier Fahrzeugverkehr abgewickelt werden kann. Verkehrsregelung Die Ein- und Ausfahrt in das Ausstellungsgelände erfolgt während des Auf- baus, während der Ausstellung, sowie während des Abbaus ausschließlich über die besonders gekennzeichneten Ausstellereinfahrten (siehe Lage- plan). Das Ausstellungsgelände darf mit Kraftfahrzeugen ab Ausstellungs- beginn nur mit einer Parkplatzkarte, die gut sichtbar an der Windschutz- scheibe angebracht sein muss, befahren werden. Die Kontrollen an der Ausstellereinfahrt sind angewiesen, Fahrzeuge, welche die Parkplatzkar- te nicht gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt haben, nicht einfahren zu las- sen. Die Fahrzeuge können nur auf öffentlichen Parkplätzen außerhalb des Ausstellungsgeländes abgestellt werden. Weiterhin müssen alle Wagenin- sassen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte bzw. eines Ausstellerausweises sein. 38
V TECHNISCHE RICHTLINIEN 25. - 28. August 2022 · Offenburg Bei nachstehenden Richtlinien handelt es sich um eine Zusammenfassung 2 Standabbau wesentlicher Daten, die durch die „Allgemeinen und Besonderen Ausstellungs- 2.1 Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wie- bedingungen“, auf die wir nochmals ausdrücklich verweisen, nicht erfasst sind. derherzustellen. Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müs- 1 Standaufbau sen entfernt werden. Die Standaufbauhöhe beträgt in den Hallen 2,50 Meter. In Einzelfällen 2.2 Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen, sowie der Außenanlagen können durch die Ausstellungsleitung Ausnahmegenehmigungen erteilt durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall der Ausstel- werden. Eine rechtzeitige Abstimmung vor Aufbaubeginn mit der Tech- lungsleitung gemeldet werden. Aussteller, die im Freigelände Grabungen nischen Abteilung ist unbedingt erforderlich. Je nach Aufplanung und Plat- (auch für Masten) vornehmen wollen, haben vorher die Genehmigung der zierung der Ausstellungsstände muss die Höhe der Halleneingangstüren Ausstellungsleitung einzuholen. Sie haften voll für Schäden und ihre Fol- beim Aufbau besonders beachtet werden. Sie beträgt unter Umständen gen bei Beschädigungen von Rohrleitungen und Kabel. Im Freigelände auf- ca. 2,10 m bei einer lichten Breite von 2,15 m. gebrachtes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand Aussteller, die größere, nicht demontable Standaufbauten oder des Geländes wiederhergestellt werden. Exponate ausstellen wollen, müssen dies gegebenenfalls beachten Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter und vorab die Ausstellungsleitung informieren. werden nach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegten Termin (sh. Wandmaterial: Die Ausstellungswände dürfen weder gestrichen, bena- Ausstellerrundschreiben) auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt gelt noch sonst beschädigt werden. Die Wände können mit Stoff bespannt und eingelagert. oder unter Verwendung von leichtem Leim tapeziert werden (ausgenom- men Systemstellwände). Anstriche sind nur nach vorheriger Tapezierung 3 Brandschutzmaßnahmen und der Trennwände gestattet. Selbst angebrachte Tapeten sind von dem Aus- feuersicherheitstechnische Bestimmungen steller nach Beendigung der Ausstellung zu entfernen und zu entsorgen. 3.1 Die Feuerwehr Offenburg gibt unter Hinweis auf alle Feuersicherheits- Das Lagern von Leergut in den Hallenzwischengängen ist nicht gestattet. bestimmungen auszugsweise die für die Aussteller wichtigsten Brandverhü- 1.1 Hallenwände, Dachstützpfeiler, Binder der Dachkonstruktion dürfen durch tungsmaßnahmen bekannt. Den Ausstellern wird deshalb empfohlen, sich den Standaufbau nicht belastet werden. in allen feuerschutztechnischen Zweifelsfällen rechtzeitig mit der Feuerwehr 1.2 Abhängungen von Standdecken, Ausstellungsgut, Werbeschilder usw. von Offenburg, Am Kestendamm 4, 77652 Offenburg, in Verbindung zu setzen. der Hallendecke, den Bindern, der Dachkonstruktion können über Formu- FON +49 (0)781 - 91934-0 lar Q-Abhängungen bestellt werden 3.2 Feuerschutz. In den Hallen gilt allgemeines Rauchverbot! Der Gebrauch 1.3 Der Bodenbelag in den Hallen besteht aus Asphalt bzw. Spezialbeton. von offenem Feuer in den Hallen ist verboten! Die Inbetriebnahme elek- Um eine evtl. Verschmutzung der Auslegwaren wie Teppichboden, -fliesen, trischer Wärmegeräte, Gasfeuerstellen, sonstiger offener Feuerstellen so- -läufer u.ä. zu vermeiden, raten wir dringend, den Boden vor dem Belegen wie das Aufstellen von Fahrzeugen in den Hallen bedürfen der besonderen mit Wellpappe oder einem anderen Material abzudecken. Der Fußboden Genehmigung der Ausstellungsleitung. Die Genehmigung kann nur erteilt darf nicht gestrichen und geklebt werden. In der Oberrheinhalle darf ge- werden, wenn Folgendes beachtet wird: nerell kein Teppich geklebt werden. Bei der Planung Ihrer Standkonzeption 1. Firmen, welche elektrobetriebene Geräte vorführen, müssen: bitten wir darauf zu achten, dass der Fußboden nicht angebohrt werden a. die VDE-Vorschriften einhalten und dafür Sorge tragen, dass darf. Besondere Gefahr besteht im Bereich des Hallenabschnittes b. die Theken auf dem Boden verankert sind, c. fachkundiges Personal zur 1B (Eislaufhalle), wo unter dem Spezialbetonboden 22.000 lfd. Me- Bedienung der Geräte eingesetzt ist und d. die Geräte gegen den Zugriff ter Stahlrohre verlegt sind, welche das hochgiftige Kältemittel NH3 von Kindern abgesichert sind. enthalten. Bei evtl. Beschädigungen muss der Verursacher sowohl 2. Firmen, welche Fahrzeuge in den Ausstellungshallen ausstellen bzw. für für die Schäden selbst als auch für Folgeschäden haften. Vorführzwecke oder als Dekoration benötigen, müssen folgende Auflagen 1.4 Die Abnahmeschächte für Wasser und Strom dürfen von Ausstellern nicht beachten: geöffnet werden. a. Der Tankinhalt darf höchstens 5 l betragen 1.5 Der Hallenboden in der Oberrheinhalle besitzt eine maximale Belastungs- b. Fahrzeuge, die nicht unter Aufsicht stehen, müssen verschlossen sein. fähigkeit von 500 kg/qm. Bei Exponaten, welche dieses Gewicht übersch- Der Schlüssel muss griffbereit verwahrt werden. reiten, ist mit dem Veranstalter Rücksprache zu halten. 3. Ausnahmegenehmigungen zum Gebrauch von offenem Feuer können 1.6 Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standab- nur erteilt werden, wenn die TRF (Technische Verordnung über Flüssiggas) messung rechnen. Diese ergeben sich aus den Wandstärken der Tren- beachtet wird. Dabei gelten folgende Grundforderungen: nwände und können in Front und Tiefe bis zu ca. 5 cm betragen. a. feuerfester Abzug über dem Gerät Der Einsatz eines Systemstandes sollte deshalb rechtzeitig vor Wandaufbau b. Lagerung von höchstens zwei Gasflaschen bis je 11 kg in einem sep- der Messe-/Ausstellungsleitung zur Kenntnis gebracht werden. araten Lagerraum 1.7 Pfeiler, Wandvorsprünge, Feuerlöscheinrichtungen, Trennwände, Verteiler- c. Bei Lagerung von mehr als zwei Gasflaschen je 11 kg muss außerhalb kästen und sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der der Halle ein Raum (Mindestabstand von der Halle 1 m) vorhanden sein. zugeteilten Standflächen.Feuerlöscher dürfen nicht zugebaut werden (s. Der Lagerraum muss verschlossen, an drei Seiten belüftet und mit einer 3.5) Tür nach außen aufgehend versehen sein. Das Dach muss vor Sonnenein- 1.8 Die Rück- und Seitenwände der Ausstellungsstände bestehen aus Hart- strahlung schützen. faserplatten und Holzrahmen. Standbegrenzungen im Mittelbereich 3.3 Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörde, Polizei und Feuerwehr, sowie werden grundsätzlich nicht gestellt, können aber direkt bei der Beauftragte der Ausstellungsleitung sind berechtigt, Weisungen im Rahmen Ausstellungsleitung kostenlos beantragt werden. Diese werden in der Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt gereinigtem Zustand zur Verfügung gestellt und müssen vom Aussteller zu den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewäh- wieder sauber zurückgegeben werden. Andernfalls werden die Tren- ren. nwände auf Kosten des Ausstellers gereinigt. Das Ablösen der Tapeten 3.4 Ausgänge, Gänge, Notausgänge. Sämtliche Ausgänge und Laufgänge, kann durch unsere Vertragsfirma veranlasst werden (siehe Formular N). Zur die in den Hallen planmäßig festgelegt sind, müssen in voller Breite Anbringung von schweren Gegenständen sind die Standwände nicht gee- freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Veranstaltung un- ignet; desgleichen können sie keinerlei Stützfunktionen während des Auf- versperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst unkenntlich ge- und Abbaus übernehmen. Leichte Stücke können entlang den Nagelleisten macht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht an Zu- bzw. befestigt werden. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden. An den Hallenein- 1.9 Das anfallende Schmutzwasser darf nur in die extra installierten und ge- und -ausgangstüren und an besonders markierten Plätzen befinden sich kennzeichneten Ausgussbecken eingeleitet werden (nicht in die Straßen- Handfeuerlöscher, die im Notfall (bei Ausbruch eines Brandes) benützt bzw. Platzentwässerung und nicht in die Handwaschbecken der Toiletten- werden dürfen. Im Notfall ist umgehend die Ausstellungsleitung, und Sanitärräume). Fon +49 (0)781 - 9226-0 zu verständigen und Feueralarm auszulösen. 1.A Belegung von Gangflächen 3.5 Feuerlöscher, Wandhydranten, Feuermelder. Die in den Hallen vorhan- Die Bebauung oder Belegung von Gangflächen mit Standbauelemen- denen Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfnebenmelder dürfen ten, Waren oder sonstigem ist außer mit der ausdrücklichen, schriftlichen unter keinen Umständen verbaut oder sonst wie unzugänglich gemacht Genehmigung der Messeleitung nicht gestattet. werden. Die Druckschläuche der Hydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke verwendet werden (Behälter, Becken usw.). Bitte wenden 39
V TECHNISCHE RICHTLINIEN 25. - 28. August 2022 · Offenburg 3.6 Standgestaltung. Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine 4 Anzeige-, abnahme- und genehmigungspflichtige Anlagen schwer kontrollierbaren Winkel entstehen. Standdecken müssen so be- und Einrichtungen schaffen sein, dass die in den Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht 4.1 Bildwerfer, Filmvorführungen. Das Aufstellen von Bildwerfern jeder Art unwirksam werden. zu Filmvorführungen bedarf der Zustimmung der Ausstellungsleitung. 3.7 Brennbare Flüssigkeiten, sowie brennbare Gase dürfen in den Stän- 4.2 Hochfrequenz- und Funkgeräte, Musikdarbietungen. Hochfrequenz- den weder betrieben noch gelagert werden. und Funkgeräte, die in Betrieb vorgeführt werden sollen, müssen von der Jede Flüssiggasanlage ist vor Inbetriebnahme nach den Richtlinien für die Deutschen Bundespost (FTZ) genehmigt und zugelassen sein. Befristete Vor- Verwendung von Flüssiggas (Ausgabe 3. 1978) des Hauptverbandes der führ- bzw. Betriebsgenehmigungen erteilt auf Antrag das zuständige Fern- gewerblichen Berufsgenossenschaften von einem Sachkundigen (Fach- meldeamt. Musikalische Darbietungen sind geführenpflichtig, auch wenn mann mit entsprechender fachlicher Ausbildung und Erfahrung sowie diese lediglich der Untermalung des Angebotes dienen. Der Aussteller hat ausreichender Kenntnis über Flüssiggasanlagen) abnehmen zu lassen. Eine sich mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion in Verbindung zu setzen. Bescheinigung über die erfolgte Abnahme ist am Stand bereitzuhalten. Bei der Vorführung von geräuschentwickelnden Ausstellungsgütern darf der Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedienung der Anlage ist an gut Geräuschpegel an der Standgrenze 60 dBA nicht überschreiten. sichtbarer Stelle aufzuhängen. 4.3 Maschinen, Apparate oder sonstige Betriebseinrichtungen müssen 3.8 Dekorationen. Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Materi- den amtlichen und sonstigen gültigen Vorschriften entsprechen. Dies- alien müssen mindestens der Baustoffklasse B 1 – schwer entflammbar bezügliche Nachweise sind an den Ständen bereitzuhalten. – nach DIN 4102 Teil 1 entsprechen. Die Eigenschaft „schwer entflamm- bar“ kann nachträglich nur bei einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung 5 Informationspflicht mit einem Flammschutzmittel erreicht werden. Die verwendeten Flamm- 5.1 Die Aussteller haben die von ihnen beauftragten Gestalter, Handwerker schutzmittel müssen amtlich zugelassen sein. Die Bestätigung über die und sonstige Dritte über diese Bedingungen zu unterrichten. Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Im- prägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzu- 6 Behördliche Genehmigung halten. 6.1 Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und die Tätigkeit Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu De- seiner Beauftragten auf dem Stand oder dem Gelände erforderlichen Ge- korationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der Messe nehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen oder festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leich- polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Bestehende Zweifel sind bei ter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa den zuständigen Behörden und, soweit es sich um gewerberechtliche Vor- 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzün- schriften handelt, beim Gewerbeaufsichtsamt zu klären. dungsgefahr durch Rauchzeug). Größere Mengen Styropor oder andere im Brandfall stark rußende Kunst- stoffe dürfen nur mit Zustimmung der Branddirektion verwendet werden. 3.9 Spiritus und Mineralöle (Benzin, Petroleum usw.) dürfen zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken nicht benutzt werden. 3.10 Anfallende Abfälle müssen laufend entfernt werden. 3.11 Rauchverbot. In den gesamten Hallen besteht Rauchverbot. Das Rauch- verbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaret- ten “E-Zigaretten”. Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg §5 Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen. (1) In den Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen ist das Rauchen untersagt. § 2 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Das Rauchverbot nach Satz 1 gilt auch in Dienstfahrzeugen. Kommunen im Sinne von Satz 1 sind Gemeinden, Gemeindverbände, Zweckverbände, Regionalver- bände sowie Stadt- und Landkreise. Bundesnichtraucherschutzgesetz §1 Rauchverbot (1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten. 1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, 2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs, 3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen. Sichern Sie sich gegen Diebstahl • Tipps der Ausstellungsleitung Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Diebstahlverhütung: Aufbau Lassen Sie Ihren Stand nach Anlieferung der Exponate nicht mehr unbeaufsichtigt. Das Messegelände wird nachts bewacht, trotzdem sollten Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter sichern. Durch unsere Vertragsfirma können Sie verschließbare Schränke und Vitrinen anmieten. Veranstaltungszeit Besetzen Sie Ihren Stand vor der Öffnungszeit und lassen Sie ihn auch während der Mittagszeit nicht unbesetzt. Diebstahlgefährdete Exponate sollten gesichert werden. Eventuell lassen Sie Ihren gesamten Stand am Abend mit einem Abschlussvorhang zusätzlich absichern. Abbau Die meisten Diebstähle geschehen in den ersten Stunden des Abbaus. Verlassen Sie deshalb Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate sichergestellt, verladen oder der Spedition übergeben worden sind. Wenn dies nicht möglich ist, empfehlen wir, eine Standwache bis zum Beginn des Abbaus zu bestellen. Die Ausstellungsleitung prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb Ihrem Abbauleiter eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll. Die Projektleitung und die Abteilung Technik beraten Sie gerne. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Melden Sie einen Diebstahl unverzüglich bei der Ausstellungsleitung. Dort erfahren Sie auch, an welche Polizeidienststellen Sie sich außerdem wegen Erstattung einer Anzeige wenden müssen. Wir danken für Ihre Mithilfe. 40
W MERKBLATT FÜR AUSSTELLER 25. - 28. August 2022 · Offenburg Die ausstellenden Firmen und ihre Mitarbeiter werden in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, folgende Bestimmungen unbedingt einzuhalten: 1 Firmierung An allen Ständen muss die vollständige Anschrift des Ausstellers (ggf. auch der für die Beteiligung zuständigen Niederlassung) in vom Gang aus deutlich lesbarer Größe angebracht sein. (Firmenname, Straße, Hausnummer, Ort mit Postleitzahl – Angabe des Postfachs genügt nicht.) 2 Preisauszeichnung Alle angebotenen Waren müssen grundsätzlich einzeln, so weit serienmäßig angeboten, durch ein Preisschild ausgezeichnet werden. Die Preise müssen Endpreise sein. 3 Auftragsbücher Verwendet der Aussteller Auftragsbücher seiner Lieferfirma, so muss auf jedem Formular zusätzlich zu der Firma des Lieferanten die vollständige Anschrift der ausstellenden Firma aufgedruckt oder aufgestempelt sein. 4 Besucheransprache Die Ansprache der Besucher darf nur vom Stand aus und innerhalb des Standes in korrekter und höflicher Form erfolgen, um dem Informationsbedürfniss der Besucher in gleicher Form zu entsprechen. Der Einsatz von Mikrofonanlagen ist untersagt. 5 Werbliche Aussagen Alle Angaben über die angebotenen Waren, besonders über Beschaffenheit, Leistung, Menge, Preis, Nebenkosten, Reparatur- und Ersatzmöglichkeit, müssen zutreffend und vollständig sein. 6 Liefertermine Zugesagte Liefertermine sind einzuhalten. Verzögert sich die Lieferung aus wichtigen Gründen, so ist der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. 7 Sonderanfertigungen Bei Sonderanfertigungen sind die erforderlichen Angaben, insbesondere Farbe, Design, Maße, mit größter Sorgfalt aufzunehmen. Das Risiko von Fertigungsmängeln und die Kosten ihrer Behebung dürfen nicht dem Besteller angelastet werden. 8 Reklamationen Reklamationen und Beschwerden sind unverzüglich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, korrekt zu erledigen. Bei Streitfällen empfielt es sich, die Ausstellungsleitung – den Veranstalter – einzuschalten. 9 Plagiate Jeder Aussteller muss die bevorrechtigten Schutzrechte anderer Aussteller beachten. Der Aussteller, dem eine Verletzung dieser Schutzrechte nachgewiesen wird, verpflichtet sich, die betroffenen Gegenstände von seinem Messestand zu entfernen (siehe besondere Ausstellungs- bedingungen, Punkt 16) Aussteller, die diese Bestimmungen trotz erfolgter schriftlicher Abmahnung nicht einhalten, müssen mit Schließung des Standes und Ausschluss von weiteren Veranstaltungen rechnen. Mängel, die die Veranstaltung selbst betreffen, müssen der Ausstellungsleitung noch während der Ausstellung schriftlich mitgeteilt werden, damit eine sofortige Überprüfung und gegebenenfalls Beseitigung der berechtigten Reklamation noch während der Laufzeit erfolgen kann. Diese Richtlinien wurden mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) abgestimmt. 41
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