15 16.09.2020 Rheda-Wiedenbrück - Die branchenübergreifende Plattform für Beschaffung und Produktdesign

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15 16.09.2020 Rheda-Wiedenbrück - Die branchenübergreifende Plattform für Beschaffung und Produktdesign
Die branchenübergreifende Plattform
für Beschaffung und Produktdesign

                   Beschaffung

                   Kunststoff-
  Fertigung                      Entwicklung
                    produkte

               Projektierung

15. – 16.09.2020
Rheda-Wiedenbrück

www.kpa-messe.de
WANN UND WO?
      INFORMATIONEN ZUR KPA 2020

     VERANSTALTUNGSORT
     Messehallen A2 Forum
     Gütersloher Straße 100
     33378 Rheda-Wiedenbrück

     ÖFFNUNGSZEITEN
     1. Messetag, 15.09.2020 | 9:00 bis 17:00 Uhr
     2. Messetag, 16.09.2020 | 9:00 bis 16:00 Uhr

     EINTRITTSPREIS
     Tageskarte: € 20,– inkl. MwSt. bei Kauf vor Ort
     Kostenfrei bei vorheriger Registrierung über www.kpa-messe.de

     PARKEN
     Parkplätze direkt am Messegelände
     Kostenlose Sonderparkflächen für Aussteller
     (Zufahrt nur mit Ausstellerausweis)

     VERANSTALTER
     Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
     Kolbergerstraße 22
     81679 München
     Tel.: +49 89 99830-687
     Fax: +49 89 99830-157
     info@kpa-messe.de
     www.kpa-messe.de

02
DAS MESSEPROFIL DER KPA
 KUNSTSTOFFPRODUKTE IM MITTELPUNKT

Branchenübergreifend präsentieren Kunststoffverarbeiter sowie Material- und Farbenhersteller
auf der KPA – Kunststoff Produkte Aktuell ihre Produkte und Dienstleistungen in der Region.
Die Messe hat den Anspruch, das gesamte Kompetenzspektrum der Kunststoffverarbeitung zu
zeigen, denn unterschiedlichste Industrien benötigen Kunststoffteile, -komponenten und -systeme.

Die KPA-Fachbesucher – Einkäufer, Konstrukteure, Designer und Entscheidungsträger –
kommen aus einer Vielzahl an Branchen der verarbeitenden Industrie aus der Region und nutzen
die Messe für folgende Ziele:

                                          Beschaffung

                                           Kunststoff-
                  Fertigung                                        Entwicklung
                                            produkte

                                         Projektierung

Beschaffung von Kunststoffteilen – Einkäufer und Projektleiter finden auf der KPA leistungsfähige
Zulieferer mit unterschiedlichsten Kompetenzen im Bereich der Kunststoffbe- und -verarbeitung.

Entwicklung von Kunststoffteilen – Neue Materialien und professionelle Fertigungskompetenz
vereinfachen die Entwicklung von Kunststoffteilen. In der offenen KPA-Kommunikationsatmo-
sphäre können Besonderheiten und Anforderungen von Neuteilen schnell besprochen werden und
durch Vergleich die geeigneten Zulieferer gefunden werden.

Fertigung von Kunststoffteilen – Die KPA-Aussteller punkten durch eine breite Fertigungs-
kompetenz. Von der reinen Lohnfertigung bis hin zur Fertigung und Montage von Baugruppen
und Systemen, die KPA ermöglicht schnelle Orientierung und persönlichen Austausch mit
den Anbietern.

Projektierung von Neuprodukten – Zeitgemäßes Produktdesign betrachtet den gesamten Lebens-
zyklus eines Neuproduktes. Durch die Präsentation von neuesten Materialien, besten Fertigungs-
methoden und auch konstruktiver Werkzeugplanung unterstützt das breite Kompetenzspektrum der
KPA das Design von Neuprodukten von der Idee bis zur Umsetzung.

Nutzen Sie die Gelegenheit und seien Sie dabei, wenn die KPA im September 2020 zum
ersten Mal in der norddeutschen Region präsentiert und profitieren Sie von einem unkomplizierten
Messeauftritt und einem Full-Service-Paket!

Wir freuen uns auf Sie!

                                                                                                    03
MESSESTANDORT – INMITTEN STARKER INDUSTRIE-CLUSTER
     Der Messestandort Rheda-Wiedenbrück liegt mitten im starken Industriecluster Ostwestfalen,
     das durch zahlreiche gewachsene Familienunternehmen und Hidden Champions geprägt ist.

     Innerhalb von 1,5 Autostunden liegen weitere bekannte Industriestandorte mit namhaften
     Marktführern aus unterschiedlichsten Industriesektoren. Das unterstreicht die gute Erreichbarkeit
     des KPA-Standorts im Norden.

                                                   Bremen

                                           Osnabrück
                               NL                                          Wolfsburg
                                                              Hannover

                                     Dortmund              Kassel
                                                  Siegen
                                    Köln

                                                Frankfurt

     Mit der jährlich dort stattfindenden Zuliefermesse KUTENO hat der Standort bereits ein sehr gutes
     Standing und einen hohen Bekanntheitsgrad innerhalb der Kunststoffindustrie. Mit der KPA
     erhalten nun auch Kunststoffbe- und -verarbeiter eine Plattform im norddeutschen Raum, auf der
     Sie Ihre Fertigungskompetenz und Ihr Leistungsportfolio effizient präsentieren können.

             Aussteller                Besucher              Aussteller                  Besucher

                                                                                           Verarbeitende
      Zulieferunternehmen                       Kunststoffbe-                              Industrien, die
      für die kunststoffver-   KUTENO           und -verarbeiter*         KPA              Kunststoffteile
      arbeitende Industrie
                                                                                           benötigen

                                                                          *KPA-Ausstellerzielgruppen im Detail
                                                                           auf der rechten Seite

04
WER IST DA?
 AUSSTELLER DER KPA

                                      Ausstellerzielgruppe

     Kunststoffbe- und                 Prototypenbau und                     Material- und
       -verarbeiter                      Abmusterung                         Farbhersteller

                      Konstruktionsbüros                   Software für
                       und Dienstleister              Konstruktion/Simulation

                                      Verfahrenstechniken

         Spritzguss                      Thermoforming                         Extrusion

                       Compoundierung                   Additive Fertigung

VORTEILE FÜR AUSSTELLER AUF EINEN BLICK

Das KPA-Konzept ermöglicht Ihnen, sich bei fairen Kosten, mit wenig Aufwand und in eng begrenzter
Zeit in einem starken Industriecluster zu präsentieren. Zugleich haben Sie auf dieser Arbeitsmesse
die Möglichkeit des intensiven Netzwerkens: Sie können Kooperationspartner finden oder mit
anderen zusammen ein Kundenbedürfnis abdecken, zu dem Sie alleine nicht in der Lage wären.

Auf der KPA spricht man miteinander. Erfahrungen werden ausgetauscht. Die KPA inspiriert.

• Branchenübergreifende Plattform für die Präsentation des kompletten Kompetenzportfolios
• Arbeitsmesse mit Konzentration auf die Produkte
• Die KPA als Anstoß für Produktentwicklung und Substitution
• Die KPA als Dialog- und Diskussionsplattform:
  Expertengespräche auf Augenhöhe in familiärer Arbeitsatmosphäre
• Schlüsselfertiges Standbaukonzept mit Full-Service-Paket:
  kein eigener Standbau notwendig und optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis
• Hohe Besucherqualität aus branchenübergreifenden Betrieben der verarbeitenden Industrie
• Die Messe bietet Raum für Kreativität und Kommunikation:
  Kurzvorträge zur Produktentwicklung und kreativer Netzwerkabend

                                                                                                     05
DIE KPA-MESSEHALLE – RAUM FÜR KOMMUNIKATION

     GEZIELTES NETZWERKEN – INSPIRATION FÜR NEUE GESCHÄFTE.

     Die Planung der Halle und die Messestände sind auf Kommunikation ausgerichtet.
     In den Catering-Zonen können Sie auch in größeren Gruppen Gespräche führen.
           Die branchenübergreifende Plattform
     Auf Ihr besonderes Produkt-Highlight können Sie in den New Product Displays hinweisen.
            für Beschaffung und Produktdesign
     Die Displays stehen zentral im Eingangsbereich und erzielen besondere Aufmerksamkeit.
     Die Vitrinen
            15. – sind abschließbar2020,
                  16. September     und können mit Standnummer und Logo versehen werden.
                                         Rheda-Wiedenbrück

                                                                                          15 m2
           Catering

                                                                                          12 m2

                                                                                          9 m2

                                                                                         New Product
                                                                                         Display

                                                               Eingang

                                                               Eingang
                                                          Forum

              Catering

06
DAS KPA-MESSESTANDSYSTEM
 FOKUS AUF DAS WESENTLICHE – IHRE KUNDEN

FERTIGER MESSESTAND – KEIN MESSEBAU MEHR NOTWENDIG.

Die hochwertigen Messestände werden für Sie einheitlich vorbereitet. Licht und Standbeschilde-
rung, Präsentationstresen, Stehtisch und zwei Barhocker, Teppich, Grundreinigung, Strom
und mehr – alles ist bereits aufgebaut, wenn Sie mit Ihren Exponaten anreisen. Einfach Produkte
einräumen und anfangen!

Die Bewirtung für Sie und Ihre Gäste mit Kaffee, Tee, Softdrinks, Sandwiches und Kuchen ist
inklusive. Somit können Sie die zwei Messetage voll und ganz Ihrer Kundschaft widmen!

Eckstand                                          Einheitliches Standsystem

Catering-Zonen                                                     New Product Display

                                                                                                  07
WER WIRD ANGESPROCHEN?
      BESUCHER DER KPA

                           Entscheider und Mitarbeiter aus den Abteilungen ...

        Unternehmens-
                                      Einkauf                  Konstruktion             Produktion
            leitung

                        Design                      Logistik              Entwicklung

                              Branchencluster der Region Rheda-Wiedenbrück

                 Consumer
                                                      Ladenbau                       Chemieprodukte
                 Products

                                Maschinenbau                         Nutzfahrzeuge

                Möbel /                                                              Verpackung /
                                                       Automotive
                Beleuchtung                                                          Nahrungsmittel

                                Zulieferindustrie                      Textilien

     Auf der KPA stehen Kunststoffprodukte im Mittelpunkt der Präsentation. Kunststoffverarbeiter
     zeigen branchenübergreifend dem Fachpublikum Ihr Kompetenzspektrum:

     Aerolift                          Wirthwein                         Scheplast

08
WIE WIRD DIE MESSE BEKANNT GEMACHT?
 WERBE- UND MARKETINGAKTIONEN

Mittels Direktwerbung, Anzeigenwerbung und Pressearbeit in der Fachpresse und in regionalen
Tageszeitungen sowie über Online-Medien wird die KPA-Fachmesse weiter bekannt gemacht,
um sich als marktrelevante Messe zu platzieren.

Eine zielgerichtete Besucheransprache erfolgt durch einen umfangreichen Marketing- und
Werbemaßnahmenplan:

• Direktmarketing über mehrstufige Mailings, u.a. eine Messezeitung*
• Onlinewerbung (Newsletter, Termineinträge, Banner, etc.)
• Anzeigenwerbung in Fachzeitschriften der KPA-Besucherbranchen
• Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Verbänden, Netzwerken und Clusterinitiativen aus
  den KPA-Besucherbranchen
• Zusammenarbeit mit lokalen Medien
• Zielgerichtete Presseinformationen für unterschiedliche Branchen
• KPA-Infostände und Präsentationen auf Branchenveranstaltungen, wie Messen, Netzwerk-
  treffen, Tagungen, Technologietagen, etc.
• Social Media: Xing, LinkedIn, Twitter
• Kostenfreie Marketing- und Einladungspakete für Aussteller zur Besucherwerbung

*MESSEZEITUNG
Im Vorfeld der KPA wird eine Messezeitung mit allen wichtigen Informationen zur Messe und
spannenden Branchennews von uns an ca. 21.000 potentielle Besucher postalisch versendet.
Weiterhin erscheint die Messezeitung als Vollbeilage der Fachzeitschrift Kunststoffe.

Aussteller haben die Möglichkeit mit einem Firmenportät vertreten zu sein.

                                                                                              09
DAS RAHMENPROGRAMM DER KPA
      MEHRWERT FÜR AUSSTELLER UND BESUCHER

     DAS VORTRAGSPROGRAMM – VORTEILE DURCH WISSENSVORSPRUNG
     Auf der KPA gibt es Highlights aus der Kunststoffverarbeitung nicht nur an den Ausstellerständen
     zu entdecken. Ein auf die Bedürfnisse der Fachbesucher ausgerichtetes und von Branchenexperten
     präsentiertes Fachvortragsprogramm im Zentrum des Messegeschehens vermittelt den
     Messeteilnehmern wertvolles Wissen und generiert zusätzliches Besucherinteresse aus den
     Branchenclustern der Region.

     KPA Ulm 2019

     DIE SPECIAL AREA – EINTAUCHEN IN DIE WELT DER KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
     Die KPA bietet den Messeteilnehmern auf der Special Area interessante und live erlebbare Einblicke in
     die Geschichte der Kunststoffindustrie und deren Anwendungsgebiete. Die Special Area ist inhaltlich
     so konzipiert, dass Designer aus verarbeitenden Industriebranchen der Region angesprochen werden.

     KPA Ulm 2019

10
15. und 16. September 2020
                                                                in Rheda-Wiedenbrück

                 VERBINDLICHE BUCHUNG HAUPTAUSSTELLER
                 Fax an: +49 89 99830-157 oder Mail an info@kpa-messe.de

                 HAUPTAUSSTELLER

                 Firma

                 Straße                                                            PLZ / Ort

                 Internet                                                          E-Mail

                 Telefon                                                           Fax

                 USt.ID Nummer (EU Ausland)                                        Buchstabe für Ausstellerverzeichnis
Hier abtrennen

                 Ansprechpartner                                                   Messeorganisation

                 Telefon                                                           Telefon

                 E-Mail                                                            E-Mail

                 MESSESTÄNDE UND PREISE
                 Die Messestände beinhalten Standbau, Wände, Beleuchtung, Teppich, Grundreinigung,
                 Standschild, 230V Stromanschluss, einen Counter, einen Stehtisch und zwei Barhocker, Catering,
                 Katalogeintrag, und Ausstellerausweise.

                 ■ 5 x 3 m Eckstand = 15 qm € 5.750,–                              ■ 4 x 3 m Eckstand = 12 qm € 4.820,–
                 ■ 5 x 3 m Reihenstand = 15 qm € 5.250,–                           ■ 4 x 3 m Reihenstand = 12 qm € 4.320,–
                 ■ 3 x 3 m Eckstand = 9 qm € 3.830,–                               ■ New Product Display € 390,–
                                                                                         (nur in Kombination mit einem Messestand buchbar)

                 + Anmeldegebühr € 170,–                                           + Werbepauschale € 290,–
                                                                                       (beinhaltet Firmeneintrag, Logo und Werbemittel u.v.m.)

                 Alle genannten Preise zzgl. MwSt.

                 Ort / Datum                                                                 Stempel und rechtsgültige Unterschrift
                 Die Rechnungslegung erfolgt ca. 10 Wochen vor der Veranstaltung. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung
                 innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen.
                 Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen.
                                                                                                                                                 11
15. und 16. September 2020
                                                      in Rheda-Wiedenbrück

     VERBINDLICHE BUCHUNG MITAUSSTELLER
     Fax an: +49 89 99830-157 oder Mail an info@kpa-messe.de

     MITAUSSTELLER

     Firma

     Straße                                                               PLZ / Ort

     Internet                                                             E-Mail

     Telefon                                                              Fax

     USt.ID Nummer (EU Ausland)                                           Buchstabe für Ausstellerverzeichnis

                                                                                                                                           Hier abtrennen
     Ansprechpartner                                                      Messeorganisation

     Telefon                                                              Telefon

     E-Mail                                                               E-Mail

     HAUPTAUSSTELLER

     Firma / Standnummer

     KOSTEN
     Pro Mitaussteller werden € 460,– zzgl. ges. MwSt. als Organisationspauschale berechnet. Darin enthalten sind der Grundeintrag im
     Messekatalog und im Internet. Pro Hauptaussteller sind maximal zwei Mitaussteller möglich. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an
     den Mitaussteller. Im Preis enthalten ist ein Ausstellerausweis sowie umfangreiche Werbemittel.

     Weitere Ausweise müssen kostenpflichtig bestellt werden. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Rücktritt des
     Mitausstellers. Bei Rücktritt des Mitausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist das Entgelt für den
     Mitaussteller in voller Höhe zzgl. ges. MwSt. zu zahlen. Buchungen wie Möbel oder Versorgungsleistungen erfolgen grundsätzlich über
     den Hauptaussteller.

     Ort / Datum                                                                    Stempel und rechtsgültige Unterschrift
     Die Rechnungslegung erfolgt ca. 10 Wochen vor der Veranstaltung. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung
     innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen.
     Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen.
12
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messeveranstaltungen der Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG

1 Veranstalter                                                 5 Zahlungsbedingungen
Verwender der Allgemeinen Teilnahmebedingungen und             Die in der Zulassung bzw. in Besonderen Teilnahmebedin-         lers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Veranstalter ist die Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG,         gungen der jeweiligen Messeveranstaltung genannten              8.2 Haftung des Ausstellers, Verpflichtung des Ausstellers
Kolbergerstraße 22, 81679 München, Tagungen und Messen,        Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle           zum Versicherungsschutz
Tel.: +49 89 99830-0, Fax: +49 89 99830-157,                   Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den            Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine
E-Mail: tagungen@hanser.de, Internet: www.hanser.de,           Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in einem       Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungs-
(nachfolgend »Veranstalter« genannt).                          evtl. Katalog und für die Aushändigung der Ausstelleraus-       gegenstände und -einrichtungen schuldhaft verursacht
Der Veranstalter ist berechtigt, ganz oder teilweise aus       weise. Alle Rechnungsbeträge in sämtlichen vom Veran-           werden. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle
dem Vertragsverhältnis zwischen Aussteller und Veran-          stalter oder von einem vom Veranstalter beauftragten            Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorg-
stalter resultierende Rechte und Pflichten auf einen Drit-     Dritten erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit           faltspflichten schuldhaft verursacht werden; insbesondere
ten zu übertragen. Es gelten ausschließlich diese Allge-       der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter An-       auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten-
meinen Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen vom           gabe der Kundennummer spesenfrei und in Euro auf das in         oder Heizungsanlagen, Stromleitungen, etc. unsachgemäß
Veranstalter einbezogenen Bedingungen, wie Besondere           der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.                    behandelt werden.
Teilnahmebedingungen und ggfs. Technische Bedingungen                                                                          Der Aussteller muss darauf hinwirken, dass Besucher und
für die jeweilige Messeveranstaltung. Abweichende Ge-          6 Rücktritt                                                     Dritte in seinem Ausstellungsbereich nichts beschädigen
schäftsbedingungen der Aussteller werden nicht aner-           6.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters                           oder Personen verletzen. Der Aussteller haftet für alle
kannt.                                                         Leistet der Aussteller nach dem Vertrag fällige Zahlungen       Personen- oder Sachschäden, die von Besuchern oder
                                                               nicht, so kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktre-      Dritten aufgrund nicht ausreichender Beaufsichtigung
2 Angebot, Messethema, Aussteller, Mitaussteller               ten, wenn er dem Aussteller erfolglos eine angemessene          durch den Aussteller im Zusammenhang mit der Messe
2.1 Angebot                                                    Frist zur Leistung bestimmt hat. Die Fristsetzung ist in den    verursacht werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden
Der Veranstalter bietet dem Aussteller mit der Messever-       Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Veranstalter       an Gebäuden, Hallen und Mobiliar, die durch den Aussteller
anstaltung Präsentationsflächen/Ausstellungsflächen zur        kann ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aus-        selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Be-
Miete. Darüber hinaus kann der Veranstalter bzw. von ihm       steller eine vertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rech-   auftragten oder deren Mitarbeiter entstehen.
beauftragte Dritte weitere Dienstleistungen für den Aus-       te, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters verletzt       Der Aussteller haftet auch für alle Schäden, die am Fens-
steller wie z.B. die Vermietung von Standaufbauten,            und dem Veranstalter ein Festhalten am Vertrag nicht            ter- und Türglas sowie an den Schaufensterscheiben durch
-möblierung, Messebau, Sponsoring- und Werbeaktivitä-          mehr zugemutet werden kann. Bei allen oben genannten            ihn selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
ten etc. erbringen.                                            Fällen eines Rücktritts durch den Veranstalter ist er neben     Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen, sofern
2.2 Messethema                                                 dem Rücktritt auch berechtigt, vom Aussteller alle verein-      nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters
Das Thema der Messveranstaltung wird in den Besonderen         barten Zahlungen als pauschalen Schadensersatz zu ver-          oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegen. Der Aussteller
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstal-            langen. Der Veranstalter kann jedoch auch einen darüber         haftet für alle Schäden, die aus der Inbetriebnahme von
tung hinreichend spezifiziert.                                 hinausgehenden Schadensersatz verlangen. Der Ausstel-           technischen Einrichtungen, welche der Aussteller einge-
2.3 Aussteller, Zulassung von Unternehmen und Exponaten        ler kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadenser-           bracht hat, erwachsen, sofern die Schäden nicht auf Vor-
Zugelassen werden können alle in- und ausländischen            satzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstal-        satz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters
Hersteller, Dienstleistungsunternehmen, Verbände, Fach-        ter ein geringerer Schaden als der pauschal geltend             oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Aussteller
zeitschriften, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie      gemachte Schaden entstanden ist.                                hat sich vor der Aufstellung von Maschinen, Apparaten und
diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autori-        6.2. Rücktritt des Ausstellers                                  sonstigen Aufbauten über die zulässige Belastung, insbe-
siert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate     Nach der Zulassung des Ausstellers zur Messeveranstal-          sondere Punktbelastung, der Hallenböden beim Veran-
müssen dem vom Aussteller für diese Ausstellung erstell-       tung und Zustandekommen des Vertrags ist ein Rücktritt          stalter bzw. der Messegesellschaft zu erkundigen und die
ten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. dem Mes-        oder eine Standflächenreduzierung durch den Aussteller          mitgeteilten Maximalbelastungen zu beachten. Jeder Aus-
sethema entsprechen und in der Anmeldung (die gleichzei-       generell nicht mehr möglich, es sei denn, ein Grund für den     steller ist verpflichtet, eine die genannten Risiken abde-
tig ein Antrag auf Zulassung ist) genau bezeichnet werden.     Rücktritt ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches      ckende Versicherung mit ausreichendem Versicherungs-
Ebenso muss der Stand vom Veranstalter gemäß Ziff. 4.          Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Gleiches gilt       schutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
genehmigt werden. Andere als die angemeldeten und vom          für etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen. Sagt der         Versicherer abzuschließen und alle hierfür fälligen Zahlun-
Veranstalter zugelassenen Exponate dürfen nicht ausge-         Aussteller seine Teilnahme an der Messe ab, ist der Veran-      gen rechtzeitig zu entrichten.
stellt werden. Über die Zulassung von Unternehmen, Mit-        stalter berechtigt, über die an den Aussteller vermietete       8.3 Verantwortung für rechtliche, insbesondere wettbe-
ausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (sie-       Fläche anderweitig zu verfügen. Dies gilt unabhängig, ob            werbsrechtliche Zulässigkeit und Zulässigkeit hin-
he Ziff. 2.4) sowie Exponaten entscheidet der Veranstalter.    dem Aussteller ein Rücktrittsrecht zusteht.                         sichtlich Schutzrechten, Haftungsfreistellung des Ver-
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Organi-        Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Messe absagt,            anstalters durch den Aussteller
satoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aus-         ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat alle verein-     Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche,
steller. Für einen Gemeinschaftsstand muss somit ein           barten Zahlungen an den Veranstalter zu leisten, wenn die       insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
Aussteller eine Anmeldung einreichen, welche die anderen       Ausstellungsfläche zur Veranstaltung leer steht. Dies gilt      der in einem etwaigen Ausstellerverzeichnis, einem evtl.
Beteiligten des Gemeinschaftsstandes als Mitaussteller         auch, wenn der Veranstalter die Fläche anderweitig ver-         Messekatalog und der evtl. angelegten Internetdatenbank
führt.                                                         wertet hat. In diesem Fall muss sich der Veranstalter je-       auf sein Betreiben hin veröffentlichten Daten, Bildern, etc.
2.4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen        doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni-         und Anzeige(n) sowie dafür, dass diese kein gewerbliches
Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertrete-      gen Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen     Schutzrecht (z. B. Markenrecht, Urheberrecht, etc.) eines
nen Unternehmen (hierzu gehören auch verbundene                Verwertung der Ausstellungsfläche erhält. Weiterführen-         Dritten verletzen. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den
Unternehmen wie z. B. Tochter- und Schwestergesell-            de Vereinbarungen zum Rücktritt des Ausstellers können          Veranstalter wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbs-
schaften) ist in Schriftform zu beantragen. Für jeden          sich aus den besonderen Teilnahmebedingungen der Mes-           rechtlichen oder aus einem Verstoß gegen gewerbliche
Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unterneh-        severanstaltung ergeben.                                        Schutzrechte begründeten Unzulässigkeit einer Anzeige
men ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Darüber hi-                                                                     oder sonstiger veröffentlichter Daten geltend machen, so
naus ist der Aussteller ist nicht berechtigt die angemietete   7 Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung                       stellt der Aussteller den Veranstalter von sämtlichen gel-
Ausstellungsfläche – auch unentgeltlich – an Dritte zu         Sofern die Messe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund          tend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher
überlassen.                                                    anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe           Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei. Zu dieser
                                                               nicht stattfinden kann oder dem Veranstalter die Durch-         Freistellung ist der Aussteller ebenso verpflichtet, wenn
3 Anmeldung                                                    führung unzumutbar geworden ist, und der Veranstalter           die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Anzeige
Die Anmeldung zu einer Messeveranstaltung und die Be-          die Messe aus einem dieser Gründe absagt, trägt jede Par-       oder wegen sonstiger veröffentlichter Daten eines Mitaus-
stellung weiterer Leistungen ist ausschließlich auf den        tei ihre bis dahin angefallenen Kosten selbst. Für Schäden      stellers des Ausstellers oder eines am Stand des Ausstel-
Anmeldeformularen des Veranstalters unter Anerkennung          oder Nachteile des Ausstellers haftet der Veranstalter          lers zusätzlich vertretenen Unternehmens erfolgt. Der
der Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen            nicht. Sofern der Veranstalter mit Kosten in Vorleistung        Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller unverzüglich
und ggfs. der Technischen Bedingungen durchzuführen.           getreten ist, die gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedin-         mitzuteilen, wenn ein Dritter derartige Ansprüche gegen
Die Exponate der Aussteller sind durch Beschreibung, bei       gungen, den für die Messe gültigen Besonderen Teilnah-          den Veranstalter erhebt, und die Rechtsverteidigung mit
Anlagen und Maschinen auch mit Gewicht und Maßen, ge-          mebedingungen oder gemäß sonstiger vertraglicher Rege-          dem Aussteller abzustimmen.
nau anzugeben. Zur Darstellung sind auf Verlangen des          lungen vom Aussteller zu tragen sind, so sind diese Kosten      8.4 Ansprüche des Ausstellers, Verjährung
Veranstalters Produktbeschreibungen einzureichen. Die          vom Aussteller zu erstatten. Ist der Veranstalter durch         Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus
Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung        höhere Gewalt oder wegen anderer von ihm nicht zu ver-          dem Vertragsverhältnis und alle damit zusammenhängen-
durch den Veranstalter. Die Anmeldung ist mit dem Zugang       tretender Gründe genötigt, einen Messebereich zeitweise         den Ansprüche sind innerhalb von 10 Tagen nach Ab-
beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung     oder für längere Zeit zu räumen oder die Messe zu verschie-     schluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu
über die Zulassung oder Nichtzulassung.                        ben oder zu verkürzen, so begründet dies keine Rücktritts-      machen. Sollten Mängel und Störungen währen der Lauf-
Zuteilung der Ausstellungsfläche                               oder Kündigungsrechte und ebenso keine sonstigen                zeit der Messe auftreten, müssen diese dem Veranstalter
Die Zuteilung der Ausstellungsfläche obliegt dem Veran-        Ansprüche, insbesondere auch keine Schadensersatz-              unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Gel-
stalter. Die berechtigten Interessen des Ausstellers wer-      ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter.               tendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlos-
den nach billigem Ermessen des Veranstalters berück-                                                                           sen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung
sichtigt.                                                      8 Haftung, Freistellung, Verjährung, Aufrechnung                des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
                                                               8.1 Haftung des Veranstalters                                   deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmög-
4 Zulassung, Zustandekommen des Vertrags                       Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Aus-               lichkeit. Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb
Über die Annahme der Anmeldung und die Zulassung des           stellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche) sind            von drei Monaten, es sei denn, die Haftung des Veranstal-
Ausstellers entscheidet, ggfs. nach Anhörung, der Veran-       ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter          ters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. In diesem Fal-
stalter. Die Zulassung als Aussteller mit den beabsichtig-     zwingend gesetzlich haftet, insbesondere bei Vorsatz,           le sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens,
ten Exponaten bzw. technischen Präsentationen wird vom         grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,         des Körpers oder der Gesundheit sowie bei deliktischen
Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der    des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verlet-         Ansprüchen, Arglist und schuldhafter Unmöglichkeit gilt
Zulassung sind der Ausstellungsvertrag und die Vereinba-       zung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersat-         die regelmäßige Verjährung.
rung weiterer Leistungen zwischen dem Aussteller und           zanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflich-       8.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
dem Veranstalter rechtsverbindlich geschlossen. Weicht         ten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren        Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem
der Inhalt der Zulassungsbestätigung (z.B. Standfläche,        Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr-         Aussteller gegenüber dem Veranstalter nur zu, wenn seine
Belegungsplan) vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers        lässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,       Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
ab, so kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Zulassungs-       des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; diese Haf-       vom Veranstalter anerkannt sind.
bestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller wider-       tungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmern, juris-
spricht schriftlich innerhalb von zwei Wochen. Der Veran-                                                                      9 Hausrecht, Ausschluss von zukünftigen Messen bei
                                                               tischen Personen des öffentlichen Rechts und öffent-
stalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn                                                                        Verletzung von Teilnahmebedingungen
                                                               lichrechtlichen Sondervermögen. Insbesondere haftet der
sie aufgrund falscher Angaben oder Voraussetzungen er-         Veranstalter nicht für Schäden an und Verluste von vom          9.1 Das Hausrecht steht während der gesamten Veranstal-
teilt wurde. Falls es zwingende technische oder organisa-      Aussteller eingebrachten Gegenständen, Standeinrich-            tung, einschließlich Auf- und Abbau, der Messegesell-
torische Gründe erfordern, ist der Veranstalter auch nach      tung sowie Standelementen gegenüber Ausstellern, die            schaft zu, die es jederzeit gegenüber jedermann ausüben
Zustandekommen des Vertrags berechtigt, dem Aussteller         Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen              kann. Zusätzlich übt jedoch der Veranstalter zusammen
abweichend von der Standzuweisung einen Stand in ande-         Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind,          mit der Messegesellschaft für die Zeit von Aufbau bis Ab-
rer Lage zuzuweisen, die Größe der Ausstellungsfläche zu       gleich wann diese Schäden oder Verluste entstehen. Glei-        bau der Messe das Hausrecht aus. Den Anweisungen des
ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände zu verlegen         ches gilt für von Ausstellern, deren Angestellten oder Be-      Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu
oder zu schließen. Ein Rücktrittsrecht des Ausstellers wird    auftragten auf dem Messegelände abgestellte Fahrzeuge.          leisten.
hierbei nicht begründet.                                       Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstel-

                                                                                                                                                                                              13
8 Rücktritt des Ausstellers
     9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Aussteller, die trotz ei-   16.2 Salvatorische Klausel                                        Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und bedarf der Ge-
     nes diesbezüglichen Hinweises des Veranstalters gegen            Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnah-           nehmigung des Veranstalters. Wird nach verbindlicher
     die Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die für die            mebedingungen oder anderer Teile der vertraglichen Re-            Anmeldung und Zulassung dem Aussteller vom Veranstal-
     jeweilige Messe geltenden Besonderen Teilnahmebedin-             gelungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter             ter ein Rücktritt gewährt, so gelten folgende Stornogebüh-
     gungen ver-stoßen, unbeschadet sämtlicher sonstiger              ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen,             ren zzgl. USt: Bei Rücktritt bis:
     Rechte von der Beteiligung an zukünftigen Messen auszu-          oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein              02.05.2020: 50% der Leistungen; ab 03.05.2020 bis
     schließen.                                                       oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestim-         09.08.2020: 75% der gebuchten Leistungen; ab 10.08.2020:
                                                                      mungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestim-            100% der gebuchten Leistungen (inkl. etwaiger bestellter
     10 Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen            mung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem          Möbel und Versorgungsleistungen).
     10.1 Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeich-       wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss         Bei Rücktritt eines Unterausstellers nach dem Buchungs-
     nungen und Videoaufnahmen sind innerhalb der Ausstel-            am nächsten kommt.                                                schluss für den Messekatalog ab 31.07.2020 ist das Entgelt
     lungsräume nur Personen gestattet, die hierfür vom Ver-          16.3 Anwendbares Recht                                            für Unteraussteller in Höhe von EUR 460,– (zzgl. USt.) voll
     anstalter zugelassen sind und einen vom Veranstalter             Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aus-            zu zahlen. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt gleich-
     ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Herstellung         steller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik          zeitig zum Ausschluss der Unteraussteller.
     von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den              Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als ver-
     Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig.        einbart.                                                          9 Standbesetzung
     Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter unter Anwen-           16.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand                              Der vom Veranstalter zugelassene Aussteller ist verpflich-
     dung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Auf-           Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen          tet an der Messe teilzunehmen und den Stand rechtzeitig in
     nahmematerials verlangen.                                        Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betref-             Betrieb zu nehmen. Während der Dauer der Messe und der
     10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeich-        fende Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen              vorgeschriebenen Öffnungszeiten muss der Stand ord-
     nungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegesche-                und aus sonstigen vertraglichen Bedingungen und Rege-             nungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal
     hen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen           lungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhang mit             besetzt sein.
     zu lassen und diese für Werbezwecke oder allgemeine              ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für          Bezieht ein Aussteller seinen Stand nicht oder räumt die-
     Presseveröffentlichungen zu verwenden.                           beide Seiten München.                                             sen vorzeitig, so verpflichtet er sich – unabhängig von den
                                                                                                                                        bezahlten Leistungen – einen Betrag in Höhe von EUR
     11 Bewirtschaftung                                               Stand: Mai 2019                                                   1.500,– (zzgl. USt.) als Vertragsstrafe an den Veranstalter
     Die gastronomische Betreuung ist ausschließlich Cate-                                                                              oder den von ihm benannten Dritten zu zahlen.
     ring-Dienstleistern der Messegesellschaft oder des Ver-
     anstalters vorbehalten. Die gastronomische Nutzung der                                                                             10 Standgestaltung und Standausrüstung
     Ausstellungsflächen durch den Aussteller ist grundsätz-                                                                            Die Mindestgröße eines Standes beträgt 9 qm. Die Einho-
     lich ausgeschlossen, soweit keine gesonderte Ausnahme-                                                                             lung von erforderlichen behördlichen und sonstigen öf-
     genehmigung erteilt wird.                                                                                                          fentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung
                                                                      Besondere Teilnahmebedingungen zur KPA Kunststoff                 von Anmeldepflichten (bei Behörden und bei der GEMA)
     12 Werbung                                                       Produkte Aktuell, 15. und 16. September 2020                      und ebenso die Tragung von damit und mit der Befolgung
     Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Wer-          1 Veranstaltung                                                   von behördlichen Auflagen zusammenhängenden Kosten
     bemitteln ist nur auf der eigenen Ausstellerfläche zuläs-                                                                          obliegt dem Aussteller für den gesamten Stand.
     sig. Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb               KPA KUNSTSTOFF PRODUKTE AKTUELL                                   Der Aussteller ist für die Verkehrs-, Betriebs- und Brand-
     des Standes ist im Messegelände untersagt. Werbemaß-             Die branchenübergreifende Plattform für Beschaffung               sicherheit des gesamten Standes sowie die Einhaltung al-
     nahmen sind insbesondere auch der Einsatz von Personen           und Produktdesign                                                 ler hierzu gültigen rechtlichen Bestimmungen verantwort-
     als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von         A2 Forum, Rheda-Wiedenbrück,                                      lich, auch soweit dieser von Mitausstellern oder zusätzlich
     Werbematerial jeder Art (Plakate, Aufkleber, Prospekte,          15. und 16. September 2020                                        vertretenen Unternehmen erstellt bzw. betrieben wird.
     usw.). Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die unzu-                                                                        Der Aussteller ist zur Einstellung des Betriebs seines
     lässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des Mes-          2 Veranstalter                                                    Standes verpflichtet, wenn die von ihm eingesetzten Ma-
     segeländes zu verweisen, unzulässige Werbemittel zu be-          Veranstalter der KPA Kunststoff Produkte Aktuell                  schinen, Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht
     schlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten und             ist die Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG,                         betriebsfähig sind oder wenn die Betriebsvorschriften
     hierfür vom Aussteller, zu dessen Gunsten die Werbemaß-          Kolbergerstraße 22, 81679 München, Tagungen und Messen,           nicht eingehalten werden können.
     nahmen durch-geführt wurden, einen pauschalen Aufwen-            Tel.: +49 89 99830-0, Fax: 49 89 99830-157,
     dungsersatz von € 300,– zzgl. USt. für jeden Einzelfall zu       E-Mail: info@kpa-messe.de,                                        11 Standbegrenzungswände
     verlangen. Das Recht des Veranstalters, einen weiterge-          Internet: www.kpa-messe.de, www.hanser.de                         Standbegrenzungswände werden vom Veranstalter zur
     henden Aufwendungsersatz zu verlangen bleibt unbe-                                                                                 Verfügung gestellt und dürfen nicht beschädigt werden,
     rührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des Aufwen-         3 Messethema                                                      andernfalls erfolgt die Berechnung der beschädigen Wän-
     dungsersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem             Die KPA Kunststoff Produkte Aktuell ist die B2B Branchen-         de an den Aussteller.
     Veranstalter nur geringere Aufwendungen entstanden               plattform für Kunststoffprodukte branchenübergreifend.
     sind.                                                            Aussteller sind unter anderem Anbieter von Produkten, Bau-        12 Technische Einrichtungen, Anschlüsse, Verbrauchs-
                                                                      teilen, Baugruppen, Veredelung, Handling oder Services aus           kosten
     13 Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie                   den Bereichen Verpackung, Automotive, Elektro/Elektronik,         Bestellungen für Versorgungsleistungen können nur be-
     Der Aussteller ist verpflichtet, die bevorrechtigten Schutz-     Haushaltswaren, Möbel, Medizin- und Biotechnologie.               rücksichtigt werden, wenn sie über den Online Shop unter
     rechte Dritter zu beachten. Für den Fall, dass der Ausstel-                                                                        www.kpa-messe.de termingerecht eingehen.
     ler in ordnungsgemäßer Weise darauf hingewiesen wird,            4 Auf- und Abbau                                                  Es ist dem Aussteller nicht gestattet, in die elektrische
     dass er durch das Ausstellen oder Anbieten von Produkten         Bis zum Ende der Aufbauzeit müssen sämtliche Liefer- und          Versorgung einzugreifen, bzw. die Beleuchtung eigenhän-
     oder Dienstleistungen bzw. durch eine werbliche Darstel-         Aufbaufahrzeuge aus dem Freigelände entfernt sein. Das            dig zu verändern.
     lung oder in anderer Weise die bevorrechtigten Schutz-           Befahren der Halle ist untersagt. Fahrzeuge, die sich nach
     rechte Dritter verletzt, verpflichtet sich der Aussteller im     den vorgenannten Zeiten noch im Freigelände befinden,             13 Fertigstände
     Voraus, die betreffenden Gegenstände vom Stand zu ent-           werden vom Veranstalter auf Gefahr und Kosten des jewei-          Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel
     fernen.                                                          ligen Ausstellers entfernt. Die aktuellen Auf- und Abbau-         mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und
                                                                      zeiten werden rechtzeitig unter www.kpa-messe.de. be-             nicht immer neuwertig ist. Das überlassen des Mietgutes
     14 Hallenaufsicht, Reinigung, Müllentsorgung                     kannt gegeben. Messezeiten sind wie folgt: 15. September          an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter hat sich bei der
     14.1 Der Veranstalter sorgt lediglich außerhalb der Öff-         2020 von 9 bis 17 Uhr, 16. September 2020 von 9 bis 16 Uhr.       Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Ver-
     nungszeiten der Messe/Ausstellung für eine allgemeine Hal-                                                                         kehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu
     lenaufsicht des Messe- und Ausstellungsgeländes. Leistun-        5 Anmeldefrist                                                    überzeugen.
     gen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmung             Anmeldeschluss für die Ausstellung: 20.08.2020. Anmeldun-
     von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht.             gen werden nur in Schriftform berücksichtigt. Eine nicht frist-   14 Beanstandungen
     14.2 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung         gerechte Buchung von Möbeln und Versorgungsleitungen wird         Beanstandungen von Standvermietungen oder Rechnun-
     des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Stan-        mit einem Aufschlag berechnet. Bei einer späteren Anmeldung       gen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich
     des/der Standfläche obliegt dem Aussteller. Sie muss täg-        kann keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Liefe-      erfolgen, spätestens bis zum Vortrag der Veranstaltung.
     lich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der         rung gegeben werden.                                              Eine Mängelrüge ist unverzüglich schriftlich an den Ver-
     Vergabe der Standreinigung hat der Aussteller sich eines                                                                           mieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zu erheben.
     vom Veranstalter zu benennenden Reinigungsunternehmen            6 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen             Ist der Messestand bei Anlieferung nicht personell be-
     zu bedienen.                                                     Zur Zulassung von Mitausstellern siehe Allgemeine Teil-           setzt, so gilt mit dem Abstellen auf dem Messestand das
     14.3 Der Aussteller verpflichtet sich zur Müllvermeidung         nahmebedingungen Ziffer 2.4. Für jeden Mitaussteller und          Mietgut als ordnungsgemäß übergeben.
     bzw., sich den Entsorgungskonzepten des Veranstalters            jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Ge-             Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die Legitimation der auf
     anzuschließen. Sollte der Aussteller nach Räumung der            bühr in Höhe von € 460,– (zzgl. Ust.) erhoben. Verdeckte,         dem Stand anwesenden Personen zu überprüfen.
     Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelas-          also nicht gemeldete, aber prominent »eindeutig sicht- und
     sen haben, ist der Veranstalter berechtigt, diesen bzw. die-     erkennbare« Mitaussteller sind verpflichtet, die Mitaus-          15 Ausstellerausweise
     se auf Kosten des Ausstellers beseitigen und vernichten zu       stellerpauschale nach Rechnungslegung innerhalb 10 Ta-            Jedem Aussteller werden zwei Ausstellerausweise kos-
     lassen.                                                          gen nachzuzahlen.                                                 tenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Ausstellerausweise
                                                                                                                                        sind über den Online Shop unter www.kpa-messe.de zu
     15 Datenschutz                                                   7 Zahlungsfristen und -bedingungen                                erwerben. Die Ausstellerausweise sind nur für das Stand-
     Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der           Die Rechnungslegung erfolgt am 10.07.2020. Die Forde-             personal bestimmt; sie dürfen nicht an Dritte weitergege-
     Anmeldung und der weiteren Vertragsabwicklung dem Ver-           rungen aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug             ben werden. Bei Missbrauch erfolgt der ersatzlose Entzug.
     anstalter mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Be-        fällig bis zum 24.07.2020.                                        Bei der Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich ver-
     stimmungen des BDSG und des TMG der Bundesrepublik               Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge            tretenen Unternehmen wird jeweils ein weiterer kosten-
     Deutschland gespeichert und dienen zur zweckbestimmten           ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche und            freier Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt.
     Abwicklung der vertraglichen Geschäftsprozesse mit dem           für die Eintragung im Katalog. Aus umsatzsteuerrechtli-
     Aussteller, der Zusendung veranstaltungsbegleitender An-         chen Gründen können Rechnungen nur auf den Aussteller             16 Änderungen
     gebote und der Information vor und nach der Veranstaltung.       als Leistungsempfänger und Vertragspartner, nicht aber            Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen
     Der Aussteller hat das Recht, dem Veranstalter schriftlich       auf einen von diesem benannten sonstigen Rechnungs-               vor, soweit diese für die technische Abwicklung oder für die
     zu erklären, dass er weitere Informationen über Folgever-        empfänger ausgestellt werden.                                     Sicherheit notwendig sind.
     anstaltungen nicht wünscht.                                      Der Veranstalter ist berechtigt für die Durchführung der
                                                                      Rechnungsstellung Dienstleister zu beauftragen. Die ver-          Stand: Mai 2019
     16 Schriftformerfordernis,   salvatorische    Klausel,           einbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rech-
        anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand               nungsbeträge nicht rechtzeitig auf das in der Rechnung
     16.1 Schriftformerfordernis                                      genannte Konto des Veranstalters oder des von ihm Beauf-
     Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Aussteller            tragten ein, so ist dieser berechtigt ohne vorherige Mah-
     und Veranstalter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der               nung bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von
     Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses        8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247
     Schriftformerfordernis.                                          BGB zu verlangen.

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DAS SAGEN
 AUSSTELLER UND BESUCHER

»Wir sind bereits seit der ersten KPA Messe 2017 dabei, das
 spricht doch schon für sich. Die Atmosphäre hier in Ulm ist
 familiär geprägt und man kann sich den Fragen und Problem-
 stellungen der Besucher eingehend widmen.«
Walter Klaus – Klaus Kunststofftechnik GmbH (Aussteller KPA Ulm)

                                            »Die KPA bietet eine gute Atmosphäre für intensive Fachgespräche.
                                             Das einheitliche, gleichberechtigte Stand-Konzept erleichtert es,
                                             sich auf die Produkte und Angebote zu konzentrieren und
                                             das offene Catering lädt zum Netzwerken ein. Wir konnten unser
                                             Ziel neue Geschäftsverbindungen aufzubauen erreichen.«
                                            Nicole Friedel – Friedel Kunststoffrecycling GmbH (Besucher KPA Ulm)

»Wir treffen hier Vorort sowohl unsere Bestandskunden als auch
 Besucher, die mit konkreten Fragestellungen auf die Messe
 kommen. Das Messekonzept mit den Netzwerk-Areas ist ideal
 um sich in einer ruhigen und angenehmen Umgebung
 den Fragen und Problemstellungen der Kunden zu widmen.«
Albrecht Meyer – Grässlin Süd GmbH (Aussteller KPA Ulm)

                                            »Im Maschinenbau sind wir eher ›stahl-lastig‹, suchen aber
                                             immer mehr Kunststoff-Alternativen. Auf der KPA haben
                                             wir viel Input über neue Möglichkeiten und den Einsatz neuer
                                             Materialien erhalten und neue Lieferanten angefragt.
                                             Wir waren den ganzen Tag in Gesprächen. Viele ausgestellte
                                             Produkte und Leistungen hatten direkten Bezug zu
                                             unserer eigenen Praxis. Da die Messe in unserer Region ist,
                                             konnten mehrere Mitarbeiter mit dabei sein.«
                                            Hendrik Trotter – Putzmeister Concrete Pumps GmbH (Besucher KPA Ulm)

                                                                                                                   15
WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Jan Harms                        Horst Rudolph
Projektleitung                   Vertrieb (PLZ Bereiche: 0 – 3)
+49 89 99830-648                 +49 172 523 8849
jan.harms@hanser.de              horst.rudolph@kpa-messe.de

Bernd Stedtfeld                  Elke Jost
Vertrieb (PLZ Bereiche: 4 – 5)   Vertrieb (PLZ Bereiche 6 – 9)
+49 173 522 9694                 +49 89 99830-687
bernd.stedtfeld@kpa-messe.de     elke.jost@hanser.de

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