EVG Jugend JAV Wahl 2020 Ordentliches Verfahren
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Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 1 Ab sofort Bestellung des Wahlvorstandes (WV) und des Vorsitzenden durch den Betriebsrat (BR). spätestens 8 § 63 Abs. 2 BetrVG spätestens Der WV muss aus mindestens 3 Arbeitnehmern bestehen. Ihm muss ein zum BR Wählbarer Wochen vor Ablauf i.V.m. § 38 WO bis angehören. An Ersatzmitglieder denken! Wir empfehlen ebenfalls einen JAV Wählbaren in den der Amtszeit der 10.08.2020 Wahlvorstand zu bestellen. bisherigen JAV DB AG: Meldung der WV-Mitglieder an die Koordinierungsstelle Wahlen. 2 Ab Bestellung Erste Sitzung des Wahlvorstandes: unverzüglich nach § 16 Abs. 1 Satz 4- spätestens -Konstituierung des WV Bestellung des 6, bis -Aufstellung eines Arbeitsplanes Wahlvorstandes § 18 Abs. 1 Satz 1 17.08.2020 -ggf. Beschluss einer Geschäftsordnung BetrVG i.V.m. -Beschluss über die Teilnahme an Schulungen § 63 Abs. 2 Satz 2 Entsprechende Schulungen finden ab Juni durch die EVA Akademie statt. BetrVG 3 unverzüglich Maßnahmen zur Einleitung der Wahl: unverzüglich in der § 2 Abs. 1 WO bis - Aufstellen der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern Zeit bis zum Erlass i.V. m. 24.08.2020 - Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Beschäftigten des § 38 WO - Festlegung der Zahl der zu wählenden JAV – Mitglieder Wahlausschreibens Bei der Größe der JAV die Azubis beachten die in Kürze eingestellt werden! - Festlegung von Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe - ggf. Festlegung der Briefwähler DB AG: Bestellung der benötigten Briefwahlunterlagen und Wahlumschläge bei der Koordinierungsstelle Wahlen durch Eilmeldung. Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 4 25.08.2020 Einleitung der Wahl spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe § 3 WO Erlass und Aushang des Wahlausschreibens i.V.m. § 38 WO 5 25.08.2020 Auslegung der Wählerliste und der gleichzeitig mit Erlass und Aushang des Wahlausschreibens § 2 Abs. 4 WO Wahlordnung i.V. m. § 38 WO 6 08.09.2020 Letzter Tag für Einsprüche gegen die Richtigkeit Ende der Einspruchsfrist vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des § 4 Abs. 1 WO der Wählerliste Wahlausschreibens i.V. m. § 38 WO 7 08.09.2020 Letzter Tag für die Einreichung von Ende der Einreichungsfrist vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des § 6 Abs. 1 Satz 2 WO Wahlvorschlägen Wahlausschreibens i.V. m. § 39 Abs. 1WO 8 bis 08.09.2020 Prüfung der Wahlvorschläge durch den unverzüglich, spätestens binnen § 7 Abs. 2 Satz 2 WO Wahlvorstand 2 Arbeitstagen, am letzten Tag der Einspruchsfrist sofort. i.V. m. § 39 WO 9 Unverzüglich. Aufforderung zur Erklärung, welche Unterschrift unverzüglich nach Feststellung. § 6 Abs. 5 Satz 2 WO falls Erklärungsfrist bei Unterzeichnung mehrerer Wahlvorschläge Setzung einer Frist von 3 Arbeitstagen ggf. plus 2 Werktage i.V. m. § 39 WO erfor- endet aufrechterhalten werden soll Postlaufzeit derlich spätestens am 15.09.2020 10 Unverzüglich. Aufforderung zur Erklärung, welche Kandidatur unverzüglich nach Feststellung. § 6 Abs. 7 WO falls Erklärungsfrist bei Bewerbung auf mehreren Vorschlagslisten Setzung einer Frist von 3 Arbeitstagen ggf. plus 2 Werktage i.V. m. § 39 WO erfor- endet aufrechterhalten werden soll. Postlaufzeit derlich spätestens am 15.09.2020 Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 11 bis 08.09.2020 Mitteilung der Ungültigkeit von Wahlvorschlägen aufgrund von unverzüglich nach §§ 7 Abs. 2 Satz 2, falls "unheilbaren Mängeln" gegenüber dem jeweiligen Listenvertreter Feststellung 8 Abs. 1 WO erfor- i.V.m. § 39 WO derlich 12 unverzüglich, Mitteilung von Ungültigkeit von Wahlvorschlägen aufgrund von "heilbaren unverzüglich nach §§ 7 Abs. 2 Satz 2, falls Erklärungsfrist Mängeln" im Wahlvorschlag gegenüber dem jeweiligen Listenvertreter Feststellung. 8 Abs. 2 WO § 39 WO erfor- endet spätestens mit der Aufforderung zur Beseitigung. Setzung einer Frist von 3 i.V.m. § 39 WO derlich am 15.09.2020 Arbeitstagen ggf. plus 2 Werktage Postlaufzeit 13 Unverzüglich, Mitteilung an den Listenvertreter, dass nach Streichung von Unterschriften unverzüglich nach §§ 6 Abs. 5 Satz 3, falls Nachreichungsfrist gem. § 6 Abs. 5 der Wahlvorschlag nicht mehr die erforderliche Zahl von Feststellung. 8 Abs. 2 Nr. 3 WO erfor- endet spätestens Unterschriften aufweist. Der Listenvertreter ist aufzufordern, diesen Setzung einer Frist von 3 i.V. m. § 39 WO derlich am 15.09.2020 ggf. Mangel zu beseitigen. Arbeitstagen später wenn vorher Nachfrist nach Nr. 9 14 09.09.2020 Nachfrist Einreichung Wahlvorschlag unverzüglich nach § 9 Abs. 1 und 2 WO falls bis 16.09.2020 Liegt nach Ablauf der Frist kein gültiger Wahlvorschlag vor, so hat der Feststellung, Bekanntgabe i.V. m. § 39 WO erfor- Wahlvorstand für die Einreichung von Vorschlagslisten einmalig eine setzt eine Nachfrist von derlich Nachfrist zu setzen und diese bekanntzugeben. 1 Woche in Lauf Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 15 unverzüglich Einladung der Listenvertreter zum Losentscheid über die Reihenfolge der sofort nachdem die gültigen § 10 Abs. 1 Satz 2 falls nachdem die Ordnungsnummern der Vorschlagslisten, falls mehrere gültige Listen Wahlvorschläge feststehen WO erfor- gültigen eingegangen sind i.V. m. § 39 WO derlich Wahlvorschläge feststehen 16 schnellstmöglich Auslosung der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten schnellstmöglich nachdem die § 10 Abs. 1 Satz 1 falls gültigen Wahlvorschläge WO erfor- feststehen i.V. m. § 39 WO derlich 17 Sofort, Bekanntmachung der Wahlvorschläge spätestens 1 Woche vor Beginn § 10 Abs. 2 WO spätestens der Stimmabgabe i.V. m. § 39 WO bis 05.10.2020 18 Sofort Technische Wahlvorbereitungen: Rechtzeitig vor Versendung der §§ 11, 12 Abs. 1, -Anfertigung von Stimmzetteln und Wahlumschlägen Briefwahlunterlagen bzw. vor 20 Abs. 2, 24 WO -Beschaffung der benötigten Unterlagen für die Briefwähler, Kopien von Beginn der Stimmabgabe i.V. m. § 39 WO Wahlausschreiben und Bekanntmachung der Wahlvorschläge anfertigen -Beschaffung von Wahlurnen und Kabinen DB AG: Briefwahlunterlagen und Wahlumschläge erhaltet ihr bei der Koordinierungsstelle Wahlen (siehe Nr. 3) Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 19 schnellstmöglich Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe So rechtzeitig, dass die § 24 WO Rücksendung noch vor Abschluss i.V. m. § 39 WO der Stimmabgabe möglich ist 20 12.10.2020 Letzter Tag für Änderung der Wählerliste spätestens am Tag vor Beginn § 4 Abs. 3 WO der Stimmabgabe i.V. m. § 38 WO 21 12.10.2020 spätestens am Tag vor Beginn § 4 Abs. 2 WO Letzter Tag für die Mitteilung von Entscheidungen über Einsprüche gegen die der Stimmabgabe i.V. m. § 38 WO Wählerliste 22 13.- 15.10.2020 Wahltage! § 3 Abs. 1 Satz 3 Bei nur einem Wahltag, diesen auf den letzten Tag legen WO i.V. m. § 38 WO 23 15.10.2020 Öffnung der Freiumschläge und Entnahme der Wahlumschläge der Briefwähler unmittelbar vor Abschluss der §§ 25, 26 Abs.1 WO Stimmabgabe i.V. m. § 39 WO 24 15.10.2020 Öffentliche Stimmauszählung unverzüglich nach Abschluss der §§ 13 bis 16, 21 Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand und Wahl bis 23 WO Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlraum. i.V. m. § 39 WO DB AG: Ergebnismeldung schnellstens an Koordinierungsstelle Wahlen durch Eilmeldung!!! Erstellung der Wahlniederschrift Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 25 15.10.2020 oder Benachrichtigung der Gewählten von der Wahl unverzüglich nach §§ 17, 23 WO 16.10.2020 Feststellung des i.V. m. § 39 WO Wahlergebnisses 26 16.10.2020 Abnahme der bisherigen Bekanntmachungen am Tag nach dem letzten Tag §§ 38 und 39 WO der Stimmabgabe i.V. m. §§ 3 Abs. 4, 10 Abs. 2 WO 27 20. bis Letzter Tag der Möglichkeit zur Ablehnung der Wahl binnen 3 Arbeitstagen nach §§ 17 Abs. 1 Satz 2, 22.10.2020 Zugang der Benachrichtigung 23 WO ggf. bis 2 Werktage Postlaufzeit i.V. m. § 39 WO 28 21. bis Bekanntmachung der Namen der gewählten JAV - Mitglieder. unverzüglich nachdem die §§ 18 Satz 1, 23 23.10.2020 Beginn der Wahlanfechtungsfrist. Gewählten endgültig feststehen WO i.V. m. § 39 WO 29 21. bis unverzüglich nachdem die § 18 Satz 2 WO 23.10.2020 Übersendung je einer Abschrift der Wahlniederschrift an den Arbeitgeber, Gewählten endgültig feststehen i.V. m. § 39 WO sowie an die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. 30 bis 22.10.2020 Einberufung der konstituierenden Sitzung der gewählten Jugend- und vor Ablauf von einer Woche § 29 Abs. 1 BetrVG Auszubildendenvertretung. nach dem letzten Wahltag i.V.m. § 65 Abs. 2 BetrVG Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
Nr. Termine Ereignisse / Aufgaben Fristen Rechtsgrundlagen 31 rechtzeitig vor Konstituierende JAV Sitzung. rechtzeitig vor Ende der § 29 Abs. 1 BetrVG Ende der Der WV-Vorsitzende leitet die Sitzung bis zur Wahl eines Wahlleiters. Amtszeit der alten JAV i.V.m. Amtszeit der DB AG: § 65 Abs. 2 BetrVG alten JAV Sofort nach der konstituierenden Sitzung, Meldung der JAV- Mitglieder an die Koordinierungsstelle Wahlen mit Eilmeldung! 32 04. bis 06.11. Letzter Tag für die Anfechtung der Wahl Ende der Anfechtungsfrist von § 19 Abs. 2 Satz 2 2020 zwei Wochen seit Bekanntgabe BetrVG i.V. m. des Wahlergebnisses § 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG 33 05. bis 09.11. Abnahme der Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder am Tag nach dem Ablauf der § 18 Satz 1 WO 2020 Anfechtungsfrist (siehe Nr. 32) i.V. m. § 39 WO 34 Ab 24.11.2020 Vernichtung verspätet eingegangener Briefwahlumschläge Einen Monat nach Bekanntgabe § 26 Abs. 2 Satz 2 des Wahlergebnisses, wenn die WO i.V. m. Wahl nicht angefochten worden § 39 WO ist, andernfalls nach rechtskräftiger Entscheidung über die Wahlanfechtung 35 Übergabe der Wahlakten an den BR durch den Wahlvorstand. Aufbewahrung der Wahlakten § 19 WO, § 39 WO mindestens bis zum Ende der i. V. m. § 64 Abs. 2 Amtszeit der JAV Satz 1 BetrVG Terminplan Normales Wahlverfahren 13. – 15. Oktober 2020 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft VB BISP Referat Jugendpolitik Datum: 12.06.2020 Wir leben Gemeinschaft
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