FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
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LIEBE mit der Betriebsratswahl 2018 wurde der Generationenwechsel in den Betriebsratsgremien fortgesetzt. Rund 40 % von Euch sind erst- mals gewählt und haben ein Amt übernommen, das heute, unter den KOLLEGIN, gegebenen gesellschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingun- gen besondere Herausforderungen an Euch stellt. Besonders die industriepolitischen Herausforderungen, ob bei der Umgestaltung hin LIEBER zur Arbeit 4.0 oder bei Umstrukturierungen der Unternehmen, stellen Betriebsräte in der Region Mönchengladbach vor große Aufgaben. Es gilt die Transmission dahingehend zu gestalten, dass die Kolleginnen KOLLEGE, und Kollegen über Weiterbildungsangebote mitgenommen und für die neuen Anforderungen fit gemacht werden. Auch der gesellschaftliche Rechtsruck erschwert die solidarische Gestaltung der Arbeitswelt und den gemeinsamen Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen. Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den „alten Hasen“ im Team zu bewältigen. Mit unserem regionalen Seminarangebot wollen wir die Grundlagen für die Bewältigung dieser Anforderungen legen, es umfasst natürlich BR I und AuG I, sowie weiterführende Seminare wie BR kompakt 1 und 2, Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss und Entgelt-Seminare und vieles andere mehr. Unsere Referentinnen und Referenten kommen mit ihren Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis und verfügen über fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht. Das Ziel eines jeden Seminars ist neben der Vermittlung von Fach-, Handlungs- und Lösungskompetenz die Bildung von Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie. Unsere Seminare sollen Euch bei der Bewältigung betrieblicher Problemstellungen und der praktischen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen helfen und auf Euch und Euren Betrieb zugeschnittene Handlungsmöglichkeiten geben. Wir beraten Euch gerne bei der Planung Eurer Weiterbildung und hoffen, dass unsere Angebote Euch ansprechen. Solltet Ihr spezielle Themen haben, die Ihr in unserem Angebot nicht findet, so sprecht uns bitte an. Wir finden passende Lösungen. Reimund Strauß Elke Hülsmann 1. Bevollmächtigter Geschäftsführerin IG Metall Mönchengladbach DGB-Bildungswerk NRW e.V. Martin Freitag Fachbereichsleiter Industriegewerkschaften DGB-Bildungswerk NRW e.V. 2 3
SEMINARE Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte 8 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 11 BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln 12 BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln 13 Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht 15 Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 17 Der „NEUE“ Manteltarifvertrag (MTV) ist da. 19 Sozialversicherungsrecht – Einführung in die Leistungsberechnung 20 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 1 21 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 2 22 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 3 23 Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung: B edeutung für Betriebsräte aus der Industrie 24 Rund um das Direktionsrecht 25 Entgeltgestaltung I (EG I) 26 Der Wirtschaftsausschuss 27 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) 29 INFORMATIVES Kontakte 33 Unsere Referentinnen und Referenten 34 Tagungshäuser 36 Seminardurchführung 38 Ratgeber Freistellung 40 Der Weg zur Teilnahme 44 Vorgehen bei Streitigkeiten 46 Musterschreiben 48 Termine 50 Impressum 52 Seminaranmeldung 55 4 5
HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN- Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb Eurer betrieblichen Interessenvertretungsarbeit. Es vermittelt Euch grund Einsteigerseminare für neue Betriebsräte legende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmens- Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte recht und gibt eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. zu ermöglichen, ist der „BR I“, das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ die nach wie vor beste Möglichkeit und Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits- Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglich- schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb. keiten nach dem Betriebsverfassungsrecht. Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten Aber … es ist nur ein Einstieg. im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert. Darüber hinaus haben wir noch weitere Grundlagenseminare im Angebot, um Euch für die Betriebsratsarbeit fit zu machen. Gremienschulungen Eine Kurzbeschreibung der Seminare findet Ihr nachfolgend, alle Mitbestimmung praktisch machen – „Strategische weiteren Informationen erhaltet Ihr in den Seminarausschreibungen Betriebsratsarbeit/Effektive Arbeit im BR-Gremium“ auf den nachfolgenden Seiten. Während BR I und die beiden BR kompakt Seminare einen inhaltlich geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten, BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln haben die Gremienschulungen zu „Strategische BRArbeit/Effektive Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim- Arbeit im BR-Gremium“ genau dies auch zum Schwerpunkt: mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im W elche Schwerpunkte müssen in der gemeinsamen Arbeit Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs- gesetzt werden? möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen W ie soll die Arbeit auf die Schultern verteilt werden? oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. W ie macht der Betriebsrat seine Arbeit praktisch richtig? W elche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber, BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln welche eigenen Ziele, Ideen und Initiativen sollen umgesetzt Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, werden? Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und W ie organisiert das BR-Gremium seine Arbeit am besten, damit Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen auch wirklich viel für die Beschäftigten dabei herumkommt? Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich- tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet. Entgeltgestaltung (EG I) Hier geht es im Schwerpunkt um die Entlohnung, um Arbeit, Leistung und Entgelt und um das Zusammenwirken von tariflicher und betrieblicher Handlungsebene. Behandelt werden die Grund entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Betriebliche Anwendungsmöglichkeiten der tariflichen Entgelt- grundsätze und Entgeltmethoden und Eure Aufgaben und Hand- lungsmöglichkeiten als Betriebsrat werden behandelt. 8 9
EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS- RATSARBEIT (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs- rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs- rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Themen Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig @ Martin Lässig, Köln Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts- GEMEINSAM SIND WIR ordnung Grundlagen der Betriebsverfassung: NOCH BESSER! Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und Ein Seminar für das gesamte Gremium? Warum nicht! Das Anforderungen an die BR-Arbeit DGB-Bildungswerk NRW bietet Gremienschulungen für Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG Betriebs- oder Personalräte und Mitarbeitervertretungen an. Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Damit ist gewährleistet, dass alle Gremienmitglieder auf dem Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem gleichen Wissensstand sind. Themen können sein: Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt- schaftlichen Angelegenheiten Grundlagen des Betriebsverfassungs- oder Personalver- Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen tretungs- beziehungsweise Mitarbeitervertretungsrechts. der Beschäftigten Wahlvorstandsschulungen, wenn beispielsweise außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums gewählt wird. Spezielle Themen, wenn aufgrund eines konkreten Anlasses 18.03. – 22.03.2019 spezieller Schulungsbedarf besteht. Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Anfragen, Beratung und Planung: zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 525,– Euro (zzgl. USt) Ahmet Özkan Seminarnummer: D12-199562-175 Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf T. 0211 17523-271, F. 0211 17523-198 13.05. – 17.05.2019 ohne Übernachtung! aoezkan@dgb-bw-nrw.de Wegberg, Burg Wegberg www.dgb-bildungswerk-nrw.de Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) JAHRE zzgl. Verpflegung: ca. 295,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199563-175 11
BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG BR KOMPAKT 2: PERSONELLE UND BETRIEBSRATSHANDELN (BR II) MASSNAHMEN UND BETRIEBS- In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern- RATSHANDELN (BR II) stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs- rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxis- Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der naher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten Arbeit im Betrieb eingeübt. gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Themen Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Themen Einigungsstellenverfahren Ü berblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung in personellen Angelegenheiten Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach V erfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen §§ 87 + 88 BetrVG Maßnahmen Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen B eteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung § 99 BetrVG: (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit; Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung, Ordnung und Verhalten im Betrieb … Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG B eteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung A ktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung 11.02. – 15.02.2019 Geldern, Hotel See Park Janssen 20.05. – 24.05.2019 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Geldern, Hotel See Park Janssen zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D12-199564-175 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199566-175 01.07. – 05.07.2019 Geldern, Hotel See Park Janssen 23.09. – 27.09.2019 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Kleve, The Rilano Hotel Cleve City zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D12-199565-175 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 620,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199567-175 07.10. – 11.10.2019 ohne Übernachtung! Wegberg, Burg Wegberg Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 295,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199569-175 12 13
GRUNDLEGENDES AUS DEM Eine Ausbildungsreihe ARBEITSRECHT für Betriebsräte Die Teilnehmer*innen beschäftigen sich in diesem Seminar mit Grundlagen des Arbeitsrechts. Sie erhalten einen Einblick in die Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats- arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir sowie in die Beteiligungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten der damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. betrieblichen Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Belangen. Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das Schwerpunkte des Seminars sind der Aufbau des Arbeitsrechts gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungs- Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen schutz. Um die praktische Umsetzung und Anwendung des Arbeits- Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. rechts in der Rechtsprechung nachvollziehen zu können, wird eine Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht besucht. Themen Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen Der Umfang des Arbeitsrechts Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt? Der Aufbau der Arbeitsordnung ** Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten *** Anbahnung des Arbeitsverhältnisses: Schuldrechtsverhältnis, Direktionsrecht Teilzeit und Befristung, Urlaub, Entgeltfortzahlung *** ** Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beendigungsarten, Umstrukturie- Aufhebungsverträge * *** Kündigungsschutzgesetz, Formen und Fristen rungen im Unternehmen *** 23.09. – 27.09.2019 Geldern, Hotel See Park Janssen Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) *** zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) *** Seminarnummer: D12-199568-175 * Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden. ** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs- gangs VL. 15
EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG (JAV I) Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ge- wählt. Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die Jugend bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im Betrieb gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netz- werk in Deiner Region aufbauen. Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz. Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind. Themen A ufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG) G eschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) S prechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) J ugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) G esamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) B eteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaß nahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) Z usammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) 14.04. – 18.04.2019 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 420,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199561-175 16 17
Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie NRW DER „NEUE“ MANTELTARIF- VERTRAG (MTV) IST DA. Teil der Tarifvereinbarung vom Frühjahr 2018 war eine Überarbeitung des Manteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie NRW. Neben den neuen Tarifregelungen zur Arbeitszeit welche in den neuen MTV integriert wurden, werden ab dem 1.1.2019 verschiedene Tarifverträge in den Manteltarifvertrag überführt. Insgesamt wurde der Manteltarifvertrag völlig neu sortiert und mo- dernisiert. Der neue MTV umfasst nun mehr als 50 Paragraphen die unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten einwirkt. Es lohnt sich für jedes BR-/JAV-Mitglieder über den „neuen“ MTV @ Martin Lässig, Köln sich mit den Themen im Tarifvertrag auseinanderzusetzen. Themen (in der neuen Kapitelfolge des MTV) WIR SIND EINFACH a. Arbeitsverhältnis (Beginn und Ende) b. Arbeitszeitdauer (von verkürzter Vollzeit bis zur Kurzarbeit) DANKBAR, c. Arbeitszeitverteilung (Verteilungsgrundsätze, Flexi-Konten …) d. Freistellungszeiten (Freistellungstage und „Sonderurlaub“) e. Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft, Reisezeiten dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflich- f. Mehr-, Schicht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit einschl. ten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in Zuschlagsregelungen der beruflichen Praxis und immer up to date. g. Arbeitsverhinderung/ Arbeitsausfall (persönliche u. betriebliche Danke für so viel Engagement! Gründe) h. Urlaub (Dauer, Verfahren, Zusätzliche Urlaubsvergütung) Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. i. Vergütungsbestimmungen (Monatsentgelt, Berechnungs- Anfragen zu unseren Seminaren, regelungen, Entgeltsicherung ältere Beschäftigter) Beratung und Planung: j. Bestimmungen für Auszubildende T. 0211 17523-149 k. Verfahren bei Streitfällen (Geltendmachungsfristen, Einigungs- info@dgb-bw-nrw.de stelle) dgb-bildungswerk-nrw.de l. Schlussbestimmungen 06.02. – 08.02.2019 ohne Übernachtung! Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale: 610,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 144,– Euro (zzgl. USt) JAHRE Seminarnummer: D12-199574-175 19
SOZIALVERSICHERUNGSRECHT – AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS- EINFÜHRUNG IN DIE LEISTUNGS- LEBEN – MODUL 1 BERECHNUNG Die gesetzliche (Alters-) Rente – Grundlagen der Ein Überblick über Leistungen der Sozialversiche- Rentenberechnung rung bei Krankheit, Erwerbsminderung, Kurzarbeit, Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch Arbeitslosigkeit und Altersrente die Rentenreformen und die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit mehrfach verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden erwartenden Leistungen ist damit mehrfach auf eine neue Basis Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, können. Dazu gehören auch die Hinweise auf Umstände, die nega- um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personal- tive Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben könnten. planung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch, die Themen Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe Einführung in das Krankengeld: Überblick über Anspruchsdauer abschätzen zu können. und Höhe von Entgeltfortzahlung und Krankengeld sowie anschließendem Arbeitslosengeld (wg. Langzeiterkrankung) Themen Grundlagen der Erwerbsminderungsrente: Überblick über R entenauskunft und Renteninformation Voraussetzungen und Höhe der Erwerbsminderungsrente R entenrechtliche Zeiten Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Bezugsdauer Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen und Höhe des Kurzarbeitergeldes und Transfer-KuG geminderten und ungeminderten Rentenbeginne Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblick A uswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die über Bezugsdauer und Höhe von ALG I, Sperrzeiten, Ruhezeiten Ausstiegstermine und die Rentenhöhe sowie Berücksichtigung von Abfindungen G rundlagen der Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminde- Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressionsvorbe- rungsrente halt, Steuerklassenwahl B rutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Einführung in die Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeu- Besteuerung tung der Daten auf der Renteninformation und Rentenauskunft Z ahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- V oll- und Teilrenten – Hinzuverdienstmöglichkeiten geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- ein excelbasiertes Berechnungstool zu den Voraussetzungen, der Dauer und der geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und Höhe der Sozialversicherungsleistungen. ein excelbasiertes Berechnungstool. 03.06.2019 28.10. –30.10.2019 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Kleve, The Rilano Hotel Cleve City Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei) Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 48,– Euro (zzgl. USt) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199572-175 Seminarnummer: D12-199573-175 20 21
AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS- AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS- LEBEN – MODUL 2 LEBEN – MODUL 3 Altersteilzeit – Gestaltungsspielräume des Betriebs- Update: Rente und Altersteilzeit rats bei gesetzlicher und tariflicher Regelung? Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente und Durch die Rentengesetzgebung und die aktuellen Tarifverträge der Altersteilzeit, wie sie in den Modulen 1+2 zum Ausstieg aus dem Metall- und Elektro-, Eisen- und Stahl- sowie der Textilindustrie Erwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar werden stellt sich für Betriebsräte die Frage, wie im Betrieb die Regelungen Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berechnungen der Tarifverträge umgesetzt werden oder durch Betriebsverein (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, dem Altersteil- barungen ergänzt werden sollen. Fehleinschätzungen können für zeitentgelt und der Aufstockung) mit Hilfe eines excelbasierten die Beschäftigten zu materiellen Einbußen führen. Um als Betriebs- Berechnungstools durchgeführt. Ziel ist, mögliche Alternativen zu rat die Folgen für die betriebliche Praxis, bestehende Betriebsver- erkennen, aufzuzeigen und berechnen zu können. einbarungen und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zu den Tarifverträgen und zur Berechnung Themen von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, M ögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von Renten die im Seminar behandelt werden. beginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit E influss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeits Themen losigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der B erechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeit Altersteilzeit S teuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente, Altersteil Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? zeitentgelt und Aufstockung Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persön V ergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt und lichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und unge dem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krank- minderten Rentenbeginnen heit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche B eratungssituationen im Betrieb Rentenbeiträge Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und Altersteilzeitentgelt und Regelarbeitsentgelt ein excelbasiertes Berechnungstool. Voraussetzung für dieses Seminar ist die Berechnung der Aufstockung Teilnahme an den Seminaren Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1 und 2. Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- 15.06. – 16.06.2020 geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und Kleve, The Rilano Hotel Cleve City ein excelbasiertes Berechnungstool. Empfehlenswert für dieses Seminar ist die Seminarkostenpauschale: ca. 495,– Euro (USt-frei) Teilnahme am Seminar Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1. zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 200,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-209562-175 09.03. –11.03.2020 Kleve, The Rilano Hotel Cleve City Seminarkostenpauschale: ca. 665,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 350,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-209561-175 22 23
DIE NEUE EU DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: BEDEUTUNG FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DER INDUSTRIE Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestim- mung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in den Un- ternehmen in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzuwen- RUND UM DAS DIREKTIONSRECHT den, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzen- Das „Weisungsrecht des Arbeitgebers“ ergibt sich aus § 106 der de neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Gewerbeordnung. Es umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung Änderungen ergeben sich daraus für den Arbeitnehmerdaten- sowie die Ordnung und dass Verhalten der Arbeitnehmer*innen im schutz? Was bedeutet dies für die Arbeitsweise von Arbeitnehmer- Betrieb. vertretungen bei der Verhandlung von Vereinbarungen mit daten- Dabei sind die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder schutzrechtlichen Regelungen? gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies Bei diesem Tagesseminar handelt es sich um eine kompakte Dar- oft zu Konflikten, wenn Arbeitnehmer*innen sich über Gebühr in stellung der neuen Rechtslage. Die Teilnehmenden lernen, die für ihren Rechten eingeschränkt und bevormundet fühlen. Das Seminar den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen der EU informiert über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessen- DSGVO sowie des neuen BDSG kennen. Zudem werden Handlungs- vertretungen im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der ansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsver- Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberforderungen. einbarungen erläutert. Themen Themen B egriffsbestimmung Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung und andere Rechtsnormen Grundprinzipien der DSGVO U mfang des Direktionsrechtes, z.B.: Arbeitszeiten/Bereit Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt schaftsdienste, äußeres Erscheinungsbild/Kleidung des/der Datenminimierung Arbeitnehmer*in Zweckbindung A rbeitsort, Versetzungen Bußgelder V eränderung der Tätigkeiten Datenschutz-Folgenabschätzung D irektionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der DSGVO und Arbeitnehmerdatenschutz Rechtsprechung Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, G renzen zwischen Direktionsrecht und Mitbestimmung anhand Aufsichtsbehörde ausgewählter Beispiele Regelungsmodelle Rahmen- und Einzelvereinbarungen 16.05.2019 13.11.2019 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei) Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 48,– Euro (zzgl. USt) zzgl. Verpflegung: ca. 48,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199570-175 Seminarnummer: D12-199571-175 24 25
DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Tätigkeiten in diesem Gremium. Es vermittelt grundlegende be- triebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine ENTGELTGESTALTUNG I (EG I) Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich Themen der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungs- D ie Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer regulation. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung nach Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen §§ 107 und 108 BetrVG Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und U nterrichtung in „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ nach Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen. § 106 BetrVG Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und internes Themen Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und Wirtschaftsausschuss Leistungsbedingungen gestaltet? A ufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grund- Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts lage und Bewertung Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen G rundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden R echtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich Informationspolitik (§§ 109 und 110 BetrVG) keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei Ein- gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglich- 24.06. – 28.06.2019 keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei Geldern, Hotel See Park Janssen leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich- zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) keiten Seminarnummer: D12-199711-073 11.11. – 15.11.2019 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199595-028 26 27
ARBEITS- UND GESUNDHEITS- SCHUTZ I (AUG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits- sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Themen R olle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) R echtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten E inführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG) Ü berblick über das Arbeitsschutzsystem Z usammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) UNSER KLASSIKER FÜR 25.11. – 29.11.2019 DEN VORSITZ Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Seminarnummer: D12-199597-028 BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs- seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Information und Programm: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Detlef Tarn T. 0211 17523-319 F. 0211 17523-198 dtarn@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm JAHRE 29
INFORMATIVES 30 31
KONTAKTE Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Ahmet Özkan T. 0211 17523-271 aoezkan@dgb-bw-nrw.de Bei Fragen zur Anmeldung Martina Lüder T. 0211 17523-262 F. 0211 17523-197 mlueder@dgb-bw-nrw.de VON PROFIS FÜR PROFIS Eure IG Metall Mönchengladbach Das gemeinsame Seminarprogramm von DGB-Bildungswerk NRW e.V. und TBS NRW liefert Expert*innenwissen, um die aktuellen Rheydter Str. 328, 41065 Mönchengladbach Herausforderungen in Betrieb und Dienststelle zu meistern. www.moenchengladbach.igmetall.de Information und Programm: Bei Fragen zur Anmeldung DGB-Bildungswerk NRW e.V. Marga Hilkens Jan Christoph Gail T. 02161 9269-320 Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf F. 02161 9269-333 T. 0211 17523-194 marga.hilkens@igmetall.de F. 0211 17523-197 jcgail@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de/profis JAHRE 33
Die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung der IG Metall Mönchengladbach: Olaf Caplan, Mitglied des Betriebsrates, Schorch GmbH Manfred Gorißen, Betriebsratsvorsitzender, Otto Fuchs Dülken GmbH & Co. KG You-Lee Hyun, IG Metall Mönchengladbach Norbert Jehnes, Betriebsratsvorsitzender, Trützschler GmbH & Co. KG Günter Kursch, ehem. Betriebsratsvorsitzender, Schorch GmbH, ehem. ehrenamtlicher zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Mönchengladbach Armin Krüger, Betriebsratsvorsitzender, Ungricht GmbH Hans Lehmann, ehem. Betriebsratsvorsitzender, Monforts Werkzeugmaschinen GmbH Manfred Mostert, Mitglied des Betriebsrates, Trützschler GmbH & Co. KG Thomas Schmitz, Betriebsratsvorsitzender, Achter und Ebels GmbH Reimund Strauß, IG Metall Mönchengladbach UNSERE REFERENTINNEN UND Frank Taufenbach, IG Metall Mönchengladbach REFERENTEN Viktor Steinberger, Soziologe, TBS NRW Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfah- ren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil Maximilian Warschun, Stellvertr. VK-Leiter, SMS group GmbH sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerk- schaftlichen Interessenvertretung in Mönchengladbach aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein. 34 35
Hotel Burg Wegberg TAGUNGSHÄUSER Bergstraße 8, 41844 Wegberg T. 02434 98222-0, F. 02434 98222-22 Hotel See Park in Geldern kontakt@burg-wegberg.de Danziger Straße 5, 47608 Geldern www.burg-wegberg.de T. 02831 929-0, F. 02831 929-299 info@seepark.de www.seepark.de Hotel-Restaurant Esser von-Agris-Str. 43, 41844 Wegberg T. 02161 58620, F. 02161-570854 Sport- und Tagungshotel de Poort info@hotel-esser.de Jahnstraße 6, 47574 Goch www.hotel-esser.de T. 02823 960-0, F. 02823 960-333 info@depoort.de www.dePoort.de The Rilano Hotel Cleve City Bensdorpstrasse 3, 47533 Kleve T. 02821 7118-1030, F. 02821 7118-100 info-clevecity@rilano.com www.rilano.com Hotel Haus Rasche Wilhelmstraße 1, 59505 Bad Sassendorf T. 02921 555-01, F. 02921 555-16 info@haus-rasche.de www.haus-rasche.de Burghotel Pass Burgplatz 1, 46354 Oeding T. 02862 583-0, F. 02862 583-70 info@burghotel-pass.de www.burghotel-pass.de 36 37
Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Besser ist es, sich früher anzumelden. Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten pauschale berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle- gung berechnet. SEMINARDURCHFÜHRUNG Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte Die Verantwortung für Planung und Durchführung der (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen von Ahmet Özkan. (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Kosten Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten- versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll- Lösung zu finden. pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver- pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um- satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1) BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf- grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen. 38 39
RATGEBER FREISTELLUNG Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an- Erforderliches Wissen fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen- Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Beschlussfassung Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend- Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1) recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu- BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4) lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus- SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund- das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der lagen- und Spezialwissen. Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Grundlagenwissen Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit- Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön- muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen- Betriebsverfassungsrecht den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – Allgemeines Arbeitsrecht mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi- Arbeitssicherheit/Unfallverhütung nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs- punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam. Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können. Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. 40 41
Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)? Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon- kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Seminarausschreibung/Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus- @ Martin Lässig, Köln reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung („Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte. Weiterführende Literatur/Links: BERUFLICHE WEITER BILDUNG ZAHLT SICH AUS www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag Schnell und unbürokratisch bis zu 500 € Zuschuss mit dem Bildungsscheck NRW oder der Bildungsprämie sichern. Sie wollen sich beruflich weiterbilden, berufsbegleitend studieren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas Neues beginnen? Oder Sie sind Arbeitgeber eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens und wollen Ihre Mitarbeiter*in- nen weiter qualifizieren? Nutzen Sie dazu die Zuschüsse des Bildungsscheck NRW oder die der Bildungsprämie. Aktuelle Fördervoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage. Wir beraten Sie gern zum passenden Förderprogramm. Ute Pippert und Team Anfragen, Beratung und Planung: T. 0211 17523-193 praemie-scheck@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 42
DER WEG ZUR TEILNAHME DER WEG ZUR TEILNAHME für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG für Schwerbehindertenvertretungen nach § 179 (4) SGB IX 1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen- 1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom- den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit BR-Sitzung ein. erforderlich sind. 2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen 2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr- (Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen gangsteilnahme. Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss 3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das noch freie Plätze sind. DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft). 3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück- 4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium teilt dem Arbeitgeber die E ntscheidung mit (siehe Musterschreiben den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. in diesem Heft). 4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über 5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V. die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der (siehe Anmeldebogen in diesem Heft). Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi- nardurchführung beauftragen. 5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). 6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil- dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen: Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber 44 45
VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Der Arbeitgeber hält die be- wenn der Arbeitgeber kein wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit des Lehrgangs. trieblichen Notwendigkeiten für gerichtliches Verfahren einleitet Einigungsstelle nicht nicht genügend berücksichtigt. oder nicht auf den Beschluss anruft oder kurzfristig des Betriebsrates reagiert oder (ca. zwei Wochen vorab) trotz kurzfristig ohne vorherige frühzeitiger Anmeldung Ein arbeitsgerichtliches Der Arbeitgeber muss die Eini- Ankündigung die Seminar die Teilnahme am Seminar Beschlussverfahren kann gungsstelle anrufen. Sie ent- teilnahme verhindern will. verhindern will. eingeleitet werden, wenn scheidet über die Lage der die Teilnahme des Betriebs zeitlichen Teilnahme. Daher Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung ratsmitglieds verhindert frühzeitige Mitteilung an den der Seminarkosten und des Entgelts. werden soll. Arbeitgeber. Seminarkosten Der BR leitet nach Rücksprache mit dem Wenn der Arbeitgeber die Wenn der Arbeitgeber die DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Erforderlichkeit bestreitet, Berücksichtigung der betrieb Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. sofort eine Betriebsratssitzung lichen Notwendigkeiten Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. einberufen. Beschließen, dass bestreitet, zeitnah eine der BR an der Schulung festhält BR-Sitzung einberufen. Entgeltausfall und die Erforderlichkeit ordent- Beschließen, dass der BR an Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall lich begründen. Den Beschluss der Schulung festhält und ent- im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die mit der Begründung dem sprechend begründen. IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Arbeitgeber mitteilen. Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen. Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen. 46 47
MUSTERSCHREIBEN Mitteilung an den Arbeitgeber für Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG Schwerbehindertenvertretungen Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Name, Vorname gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am Titel entschieden, dass vom bis zu entsenden. Name, Vorname Die Veranstaltung findet statt in in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß die Kosten werden ca. Euro betragen. § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung Titel vom bis teilnimmt. Mitteilung an den Arbeitgeber Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Name, Vorname gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Mit freundlichem Gruß Titel vom bis zu entsenden. Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in die Kosten werden ca. Euro betragen. Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen: beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber 48 49
Juni 2019 03.06. Sozialversicherungsrecht – Einführung in die Leistungsberechnung 24.06. – 28.06. Der Wirtschaftsausschuss (WA I) Juli 2019 01.07. – 05.07. BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) September 2019 23.09. – 27.09. BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und TERMINE Betriebsratshandeln (BR II) 23.09. – 27.09. Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht Februar 2019 11.02. – 15.02. BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) Oktober 2019 06.02. – 08.02. Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie 07.10. – 11.10. BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsrats- NRW, der „NEUE“ Manteltarifvertrag (MTV) ist da. handeln (BR II) ohne Übernachtung! ohne Übernachtung! 28.10. – 30.10. Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 1 März 2019 November 2019 18.03. – 22.03. Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 11.11. – 15.11. Entgeltgestaltung I (EG I) 13.11. Rund um das Direktionsrecht 25.11. – 29.11. Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) April 2019 14.04. – 18.04. Einstieg in die Jugend- und Auszubildenden vertretung (JAV I) März 2020 09.03. – 11.03. Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 2 Mai 2019 13.05. – 17.05. Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Juni 2020 ohne Übernachtung! 15.06. – 16.06. Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 3 16.05. Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung: Bedeutung für Betriebsräte aus der Industrie 20.05. – 24.05. BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) 50 51
Impressum Herausgegeben von: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Verantwortlich: Elke Hülsmann CDVorgaben: die Guerillas, Wuppertal Umsetzung und Druckvorlage: graphik und druck, Dieter Lippmann und Georg Bungarten, Köln Druck: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln Bildnachweis: Titel: © Thomas Range, Bochum @ TommL, istock Seite 4: Reimund Strauß, Mönchengladbach Seite 6: © Thomas Range, Bochum Seite 16: © Thomas Range, Bochum BILDUNGSURLAUB – Seite 25: © Thomas Range, Bochum Seite 26: © Thomas Range, Bochum ENDLICH MAL MACHEN! Seite 33 (oben): © Lässig Film & Foto UG, Köln Seite 33 (unten): © Reimund Strauß, Mönchengladbach Seite 34: © Thomas Range, Bochum Seite 38: © nd3000, fotolia Raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Seite 50: © Thomas Range, Bochum Gleichgesinnten austauschen – das Recht auf Freistellung von der Arbeit, um fundierte Weiterbildungsangebote für sich zu nutzen, ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und Wir danken den Tagungshäusern für geschützt. 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. die zur Verfügung gestellten Fotos. Wir informieren gern dazu. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anfragen, Beratung und Planung: T. 0211 17523-147 info@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 52
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