FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
SEMINARE 2019
FÜR BETRIEBLICHE
INTERESSEN­
VERTRETUNGEN

       IG METALL
MÖNCHENGLADBACH
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
LIEBE
               mit der Betriebsratswahl 2018 wurde der Generationenwechsel in
               den Betriebsratsgremien fortgesetzt. Rund 40 % von Euch sind erst-
               mals gewählt und haben ein Amt übernommen, das heute, unter den

   KOLLEGIN,
               gegebenen gesellschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingun-
               gen besondere Herausforderungen an Euch stellt. Besonders die
               industriepolitischen Herausforderungen, ob bei der Umgestaltung hin

  LIEBER
               zur Arbeit 4.0 oder bei Umstrukturierungen der Unternehmen, stellen
               Betriebsräte in der Region Mönchengladbach vor große Aufgaben. Es
               gilt die Transmission dahingehend zu gestalten, dass die Kolleginnen

 KOLLEGE,
               und Kollegen über Weiterbildungsangebote mitgenommen und für die
               neuen Anforderungen fit gemacht werden. Auch der gesellschaftliche
               Rechtsruck erschwert die solidarische Gestaltung der Arbeitswelt
               und den gemeinsamen Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen.
               Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den „alten Hasen“ im
               Team zu bewältigen.
               Mit unserem regionalen Seminarangebot wollen wir die Grundlagen
               für die Bewältigung dieser Anforderungen legen, es umfasst natürlich
               BR I und AuG I, sowie weiterführende Seminare wie BR kompakt 1
               und 2, Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss
               und Entgelt-Seminare und vieles andere mehr.
               Unsere Referentinnen und Referenten kommen mit ihren Erfahrungen
               aus der betrieblichen Praxis und verfügen über fundierte Kenntnisse
               im Arbeits- und Sozialrecht. Das Ziel eines jeden Seminars ist neben
               der Vermittlung von Fach-, Handlungs- und Lösungskompetenz die
               Bildung von Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie.
               Unsere Seminare sollen Euch bei der Bewältigung betrieb­licher
               ­Problemstellungen und der praktischen Anwendung der gesetzlichen
                Bestimmungen helfen und auf Euch und Euren Betrieb zugeschnittene
                Handlungsmöglichkeiten geben.
                Wir beraten Euch gerne bei der Planung Eurer Weiterbildung und
                ­hoffen, dass unsere Angebote Euch ansprechen. Solltet Ihr spezielle
                 Themen haben, die Ihr in unserem Angebot nicht findet, so sprecht
                 uns bitte an. Wir finden passende Lösungen.

               Reimund Strauß                  Elke Hülsmann
               1. Bevollmächtigter             Geschäftsführerin
               IG Metall Mönchengladbach       DGB-Bildungswerk NRW e.V.

               Martin Freitag
               Fachbereichsleiter
               Industriegewerkschaften
               DGB-Bildungswerk NRW e.V.
2                                                                                 3
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
SEMINARE
    Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte          8
    Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)                  11
    BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln          12
    BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln 13
    Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht                           15
    Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 17
    Der „NEUE“ Manteltarif­vertrag (MTV) ist da.                 19
    Sozialversicherungsrecht – Einführung in die
    Leistungsberechnung                                          20
    Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 1                      21
    Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 2                      22
    Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 3                      23
    Die neue EU Datenschutz-­Grundverordnung: B  ­ edeutung für
    ­Betriebsräte aus der Industrie                              24
     Rund um das Direktionsrecht                                 25
     Entgeltgestaltung I (EG I)                                  26
     Der Wirtschaftsausschuss                                    27
     Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)                    29

    INFORMATIVES
    Kontakte                                                    33
    Unsere Referentinnen und Referenten                         34
    Tagungshäuser                                               36
    Seminardurchführung                                         38
    Ratgeber Freistellung                                       40
    Der Weg zur Teilnahme                                       44
    Vorgehen bei Streitigkeiten                                 46
    Musterschreiben                                             48
    Termine                                                     50
    Impressum                                                   52
    Seminaranmeldung                                            55

4                                                                     5
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
SEMINARE

6              7
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN-                                       Der Wirtschaftsausschuss
                                                                      Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
    SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE                                        des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb Eurer
                                                                      betrieblichen Interessenvertretungsarbeit. Es vermittelt Euch grund­
 Einsteigerseminare für neue Betriebsräte                             legende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmens-
 Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte     recht und gibt eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.
 zu ermöglichen, ist der „BR I“, das Seminar „Einführung in die
 Betriebsratsarbeit (BR I)“ die nach wie vor beste Möglichkeit und    Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
 unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die       Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits-
 Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglich-      schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb.
 keiten nach dem Betriebsverfassungsrecht.                            Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten
 Aber … es ist nur ein Einstieg.                                      im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert.
 Darüber hinaus haben wir noch weitere Grundlagenseminare im
 Angebot, um Euch für die Betriebsratsarbeit fit zu machen.           Gremienschulungen
 Eine Kurzbeschreibung der Seminare findet Ihr nachfolgend, alle      Mitbestimmung praktisch machen – „Strategische
 weiteren Informationen erhaltet Ihr in den Seminarausschreibungen    Betriebsratsarbeit/Effektive Arbeit im BR-Gremium“
 auf den nachfolgenden Seiten.                                        Während BR I und die beiden BR kompakt Seminare einen inhaltlich
                                                                      geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten,
 BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln                  haben die Gremienschulungen zu „Strategische BRArbeit/Effektive
 Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim-         Arbeit im BR-Gremium“ genau dies auch zum Schwerpunkt:
 mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im         W
                                                                         elche Schwerpunkte müssen in der gemeinsamen Arbeit
 Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs-       gesetzt werden?
 möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen       W
                                                                         ie soll die Arbeit auf die Schultern verteilt werden?
 oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet.                  W
                                                                         ie macht der Betriebsrat seine Arbeit praktisch richtig?
                                                                        W
                                                                         elche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber,
 BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln             welche eigenen Ziele, Ideen und Initiativen sollen umgesetzt
 Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen,             werden?
 Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und           W
                                                                         ie organisiert das BR-Gremium seine Arbeit am besten, damit
 Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen          auch wirklich viel für die Beschäftigten dabei herumkommt?
 Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich-
 tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und
 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet.

 Entgeltgestaltung (EG I)
 Hier geht es im Schwerpunkt um die Entlohnung, um Arbeit,
 ­Leistung und Entgelt und um das Zusammenwirken von tariflicher
  und betrieblicher Handlungsebene. Behandelt werden die Grund­
  entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung.
  Betriebliche Anwendungsmöglichkeiten der tariflichen Entgelt-
  grundsätze und Entgeltmethoden und Eure Aufgaben und Hand-
  lungsmöglichkeiten als Betriebsrat werden behandelt.

8                                                                                                                                            9
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS-
                                                               RATSARBEIT (BR I)
                                                               Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-
                                                               rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs-
                                                               rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
                                                               Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
                                                               sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen
                                                               der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
                                                               behandelt.

                                                               Themen
                                                                 Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
@ Martin Lässig, Köln
                                                                 Beschäftigten
                                                                 Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts-

GEMEINSAM SIND WIR                                               ordnung
                                                                 Grundlagen der Betriebsverfassung:

NOCH BESSER!                                                       Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
                                                                   Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und
Ein Seminar für das gesamte Gremium? Warum nicht! Das              Anforderungen an die BR-Arbeit
DGB-Bildungswerk NRW bietet Gremienschulungen für                  Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG
Betriebs- oder Personalräte und Mitarbeitervertretungen an.        Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
Damit ist gewährleistet, dass alle Gremienmitglieder auf dem     Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem
gleichen Wissensstand sind. Themen können sein:                  Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt-
                                                                 schaftlichen Angelegenheiten
    Grundlagen des Betriebsverfassungs- oder Personalver-        Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
    tretungs- beziehungsweise Mitarbeitervertretungsrechts.      der Beschäftigten
    Wahlvorstandsschulungen, wenn beispielsweise außerhalb
    des gesetzlichen Wahlzeitraums gewählt wird.
    Spezielle Themen, wenn aufgrund eines konkreten Anlasses   18.03. – 22.03.2019
    spezieller Schulungsbedarf besteht.                        Goch, Sport-und Tagungshotel DePoort
                                                               Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
Anfragen, Beratung und Planung:                                zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 525,– Euro (zzgl. USt)
Ahmet Özkan                                                    Seminarnummer: D12-199562-175
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
T. 0211 17523-271, F. 0211 17523-198                           13.05. – 17.05.2019 ohne Übernachtung!
aoezkan@dgb-bw-nrw.de                                          Wegberg, Burg Wegberg
www.dgb-bildungswerk-nrw.de                                    Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                 JAHRE         zzgl. Verpflegung: ca. 295,– Euro (zzgl. USt)
                                                               Seminarnummer: D12-199563-175

                                                                                                                                     11
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG                                                   BR KOMPAKT 2: PERSONELLE
     UND BETRIEBSRATSHANDELN (BR II)                                               MASSNAHMEN UND BETRIEBS-
     In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern-               RATSHANDELN (BR II)
     stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs-
     rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxis-          Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
     naher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die                  betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
     Arbeit im Betrieb eingeübt.                                                   gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein­
                                                                                   beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und
     Themen                                                                        Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
         Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
          Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,                 Themen
        ­Einigungsstellenverfahren                                                    Ü berblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
           Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung                in personellen Angelegenheiten
            Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach                  V erfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
                §§ 87 + 88 BetrVG                                                     Maßnahmen
             Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen                  B eteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach
                Ange­legenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung               § 99 BetrVG:
                (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit;      Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung,
                Ordnung und Verhalten im Betrieb …                                    ­Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag
              Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG                    B
                                                                                        eteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG:
               Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG                     Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung
       A ktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung               Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung

     11.02. – 15.02.2019
     Geldern, Hotel See Park Janssen                                               20.05. – 24.05.2019
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)                                 Geldern, Hotel See Park Janssen
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)                      Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
     Seminarnummer: D12-199564-175                                                 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                   Seminarnummer: D12-199566-175
     01.07. – 05.07.2019
     Geldern, Hotel See Park Janssen                                               23.09. – 27.09.2019
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)                                 Kleve, The Rilano Hotel Cleve City
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)                      Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
     Seminarnummer: D12-199565-175                                                 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 620,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                   Seminarnummer: D12-199567-175
     07.10. – 11.10.2019 ohne Übernachtung!
     Wegberg, Burg Wegberg
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Verpflegung: ca. 295,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-199569-175

12                                                                                                                                                       13
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
GRUNDLEGENDES AUS DEM
Eine Ausbildungsreihe                                                                                            ARBEITSRECHT
für Betriebsräte                                                                                                 Die Teilnehmer*innen beschäftigen sich in diesem Seminar mit
                                                                                                                 Grundlagen des Arbeitsrechts. Sie erhalten einen Einblick in die
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit                             Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats-
arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir                                   sowie in die Beteiligungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten der
damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.                                           betrieblichen Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Belangen.
Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das                                       Schwerpunkte des Seminars sind der Aufbau des Arbeitsrechts
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
                                                                                                                 sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungs-
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen                                  schutz. Um die praktische Umsetzung und Anwendung des Arbeits-
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.                                                rechts in der Rechtsprechung nachvollziehen zu können, wird eine
                                                                                                                 Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht besucht.

                                                                                                                 Themen
                                                                                                                   Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen
                                                                                                                   Der Umfang des Arbeitsrechts
                                                                                                                   Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt?
                                                                                                                   Der Aufbau der Arbeitsordnung
                                                                     **
                                                                                                                   Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten
                                             ***
                                                                                                                   Anbahnung des Arbeitsverhältnisses: Schuldrechtsverhältnis,
                                                                                                                   Direktionsrecht
                                                                                                                   Teilzeit und Befristung, Urlaub, Entgeltfortzahlung
                           ***                                                                 **                  Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beendigungsarten,
      Umstrukturie-                                                                                                Aufhebungsverträge
                                                                *                               ***                Kündigungsschutzgesetz, Formen und Fristen
      rungen im
      Unternehmen ***

                                                                                                                 23.09. – 27.09.2019
                                                                                                                 Geldern, Hotel See Park Janssen
                                                                                                                 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                          ***                                                                    zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                ***                              Seminarnummer: D12-199568-175

    * Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden.
  ** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und
      Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in
      einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
*** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün
      gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs-
      gangs VL.                                                                                                                                                                       15
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND
     AUSZUBILDENDENVERTRETUNG
     (JAV I)
     Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ge-
     wählt. Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die
     Jugend bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im
     Betrieb gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netz-
     werk in Deiner Region aufbauen.
     Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick
     über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele
     verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz.
     Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung
     zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind.

     Themen
       A ufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
       (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
       G eschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
       S prechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
       J ugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
       G esamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
       B eteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaß­
       nahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
       Z usammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)

     14.04. – 18.04.2019
     Oeding, Burghotel Pass
     Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 420,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-199561-175

16                                                                         17
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019
Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie NRW
                                                                 DER „NEUE“ MANTELTARIF-
                                                                 VERTRAG (MTV) IST DA.
                                                                 Teil der Tarifvereinbarung vom Frühjahr 2018 war eine Überarbeitung
                                                                 des Manteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie NRW.
                                                                 Neben den neuen Tarifregelungen zur Arbeitszeit welche in den
                                                                 neuen MTV integriert wurden, werden ab dem 1.1.2019 verschiedene
                                                                 Tarifverträge in den Manteltarifvertrag überführt.
                                                                 Insgesamt wurde der Manteltarifvertrag völlig neu sortiert und mo-
                                                                 dernisiert. Der neue MTV umfasst nun mehr als 50 Paragraphen die
                                                                 unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten einwirkt.
                                                                 Es lohnt sich für jedes BR-/JAV-Mitglieder über den „neuen“ MTV
@ Martin Lässig, Köln
                                                                 sich mit den Themen im Tarifvertrag auseinanderzusetzen.

                                                                 Themen (in der neuen Kapitelfolge des MTV)

WIR SIND EINFACH
                                                                 a. Arbeitsverhältnis (Beginn und Ende)
                                                                 b. Arbeitszeitdauer (von verkürzter Vollzeit bis zur Kurzarbeit)

DANKBAR,
                                                                 c. Arbeitszeitverteilung (Verteilungsgrundsätze, Flexi-Konten …)
                                                                 d. Freistellungszeiten (Freistellungstage und „Sonderurlaub“)
                                                                 e. Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft, Reisezeiten
dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflich-   f. Mehr-, Schicht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit einschl.
ten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in        Zuschlagsregelungen
der beruflichen Praxis und immer up to date.                     g. Arbeitsverhinderung/ Arbeitsausfall (persönliche u. betriebliche
Danke für so viel Engagement!                                       Gründe)
                                                                 h. Urlaub (Dauer, Verfahren, Zusätzliche Urlaubsvergütung)
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.                               i. Vergütungsbestimmungen (Monatsentgelt, Berechnungs-
Anfragen zu unseren Seminaren,                                      regelungen, Entgeltsicherung ältere Beschäftigter)
Beratung und Planung:                                            j. Bestimmungen für Auszubildende
T. 0211 17523-149                                                k. Verfahren bei Streitfällen (Geltendmachungsfristen, Einigungs-
info@dgb-bw-nrw.de                                                  stelle)
dgb-bildungswerk-nrw.de                                          l. Schlussbestimmungen

                                                                 06.02. – 08.02.2019 ohne Übernachtung!
                                                                 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
                                                                 Seminarkostenpauschale: 610,– Euro (USt-frei)
                                                                 zzgl. Verpflegung: ca. 144,– Euro (zzgl. USt)
                                                 JAHRE           Seminarnummer: D12-199574-175

                                                                                                                                       19
SOZIALVERSICHERUNGSRECHT –                                                        AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS-
 EINFÜHRUNG IN DIE LEISTUNGS-                                                      LEBEN – MODUL 1
 BERECHNUNG                                                                        Die gesetzliche (Alters-) Rente – Grundlagen der
 Ein Überblick über Leistungen der Sozialversiche-                                 Rentenberechnung
 rung bei Krankheit, Erwerbsminderung, Kurzarbeit,                                 Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch
 Arbeitslosigkeit und Altersrente                                                  die Rentenreformen und die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit
                                                                                   mehrfach verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten
 Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen                 zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu
 Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden                  erwartenden Leistungen ist damit mehrfach auf eine neue Basis
 Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser                 gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild
 Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu                  über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln,
 können. Dazu gehören auch die Hinweise auf Umstände, die nega-                    um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personal-
 tive Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben könnten.                      planung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit
                                                                                   gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch, die
 Themen                                                                            Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe
   Einführung in das Krankengeld: Überblick über Anspruchsdauer                   abschätzen zu können.
         und Höhe von Entgeltfortzahlung und Krankengeld sowie
         ­anschließendem Arbeitslosengeld (wg. Langzeiterkrankung)                 Themen
    Grundlagen der Erwerbsminderungsrente: Überblick über                             R  entenauskunft und Renteninformation
          ­Voraussetzungen und Höhe der Erwerbsminderungsrente                         R  entenrechtliche Zeiten
     Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Bezugsdauer                 Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen
           und Höhe des Kurzarbeitergeldes und Transfer-KuG                           geminderten und ungeminderten Rentenbeginne
      Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblick                   A uswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die
           über Bezugsdauer und Höhe von ALG I, Sperrzeiten, Ruhezeiten                ­Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
           sowie Berücksichtigung von Abfindungen                                       G rundlagen der Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminde-
       Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressionsvorbe-                     rungsrente
           halt, Steuerklassenwahl                                                      B rutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
        Einführung in die Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeu-               ­Besteuerung
           tung der Daten auf der Renteninformation und Rentenauskunft                  Z ahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
 Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-                V oll- und Teilrenten – Hinzuverdienstmöglichkeiten
 geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und   Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-
 ein excelbasiertes Berechnungstool zu den Voraussetzungen, der Dauer und der      geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und
 Höhe der Sozialversicherungsleistungen.                                           ein excelbasiertes Berechnungstool.

 03.06.2019                                                                        28.10. –30.10.2019
 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser                                         Kleve, The Rilano Hotel Cleve City
 Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei)                                     Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei)
 zzgl. Verpflegung: ca. 48,– Euro (zzgl. USt)                                      zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt)
 Seminarnummer: D12-199572-175                                                     Seminarnummer: D12-199573-175

20                                                                                                                                                                   21
AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS-                                                         AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS-
     LEBEN – MODUL 2                                                                   LEBEN – MODUL 3
     Altersteilzeit – Gestaltungsspielräume des Betriebs-                              Update: Rente und Altersteilzeit
     rats bei gesetzlicher und tariflicher Regelung?
                                                                                       Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente und
     Durch die Rentengesetzgebung und die aktuellen Tarifverträge der                  Altersteilzeit, wie sie in den Modulen 1+2 zum Ausstieg aus dem
     Metall- und Elektro-, Eisen- und Stahl- sowie der Textilindustrie                 Erwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar werden
     stellt sich für Betriebsräte die Frage, wie im Betrieb die Regelungen             Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berechnungen
     der Tarifverträge umgesetzt werden oder durch Betriebsverein­                     (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, dem Altersteil-
     barungen ergänzt werden sollen. Fehleinschätzungen können für                     zeitentgelt und der Aufstockung) mit Hilfe eines excelbasierten
     die Beschäftigten zu materiellen Einbußen führen. Um als Betriebs-                Berechnungstools durchgeführt. Ziel ist, mögliche Alternativen zu
     rat die Folgen für die betriebliche Praxis, bestehende Betriebsver-               erkennen, aufzuzeigen und berechnen zu können.
     einbarungen und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden
     umfassende Kenntnisse zu den Tarifverträgen und zur Berechnung                    Themen
     von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt,                 M ögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von Renten­
     die im Seminar behandelt werden.                                                    beginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit
                                                                                         E influss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeits­
     Themen                                                                              losigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe
        Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der                   B erechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeit
                Altersteilzeit                                                           S teuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente, Altersteil­
         Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?                           zeitentgelt und Aufstockung
          Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persön­               V ergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt und
                lichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und unge­               dem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krank-
                minderten Rentenbeginnen                                                 heit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen
           Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche                     B eratungssituationen im Betrieb
       ­Rentenbeiträge                                                                 Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-
                                                                                       geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und
            Altersteilzeitentgelt und Regelarbeitsentgelt                             ein excelbasiertes Berechnungstool. Voraussetzung für dieses Seminar ist die
             Berechnung der Aufstockung                                               Teilnahme an den Seminaren Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1 und 2.
              Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
               Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
     Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-           15.06. – 16.06.2020
     geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und   Kleve, The Rilano Hotel Cleve City
     ein excelbasiertes Berechnungstool. Empfehlenswert für dieses Seminar ist die     Seminarkostenpauschale: ca. 495,– Euro (USt-frei)
     Teilnahme am Seminar Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1.
                                                                                       zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 200,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                       Seminarnummer: D12-209562-175
     09.03. –11.03.2020
     Kleve, The Rilano Hotel Cleve City
     Seminarkostenpauschale: ca. 665,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 350,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-209561-175

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DIE NEUE EU DATENSCHUTZ-­
     GRUNDVERORDNUNG:
     ­BEDEUTUNG FÜR BETRIEBSRÄTE
      AUS DER INDUSTRIE
     Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestim-
     mung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in den Un-
     ternehmen in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzuwen-        RUND UM DAS DIREKTIONSRECHT
     den, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für
     den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzen-      Das „Weisungsrecht des Arbeitgebers“ ergibt sich aus § 106 der
     de neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche        Gewerbeordnung. Es umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
     Änderungen ergeben sich daraus für den Arbeitnehmerdaten-           sowie die Ordnung und dass Verhalten der Arbeitnehmer*innen im
     schutz? Was bedeutet dies für die Arbeitsweise von Arbeitnehmer-    Betrieb.
     vertretungen bei der Verhandlung von Vereinbarungen mit daten-      Dabei sind die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder
     schutzrechtlichen Regelungen?                                       ­gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies
     Bei diesem Tagesseminar handelt es sich um eine kompakte Dar-        oft zu Konflikten, wenn Arbeitnehmer*innen sich über Gebühr in
     stellung der neuen Rechtslage. Die Teilnehmenden lernen, die für     ihren Rechten eingeschränkt und bevormundet fühlen. Das Seminar
     den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen der EU           informiert über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessen-
     DSGVO sowie des neuen BDSG kennen. Zudem werden Handlungs-           vertretungen im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der
     ansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsver-      ­Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberforderungen.
     einbarungen erläutert.
                                                                         Themen
     Themen                                                                  B egriffsbestimmung
       Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz                       Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung und andere Rechtsnormen
        Grundprinzipien der DSGVO                                           U mfang des Direktionsrechtes, z.B.: Arbeitszeiten/Bereit­
             Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt                        schaftsdienste, äußeres Erscheinungsbild/Kleidung des/der
             Datenminimierung                                            ­Arbeitnehmer*in
               Zweckbindung                                               A rbeitsort, Versetzungen
             Bußgelder                                                    V eränderung der Tätigkeiten
             Datenschutz-Folgenabschätzung                                D irektionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der
         DSGVO und Arbeitnehmerdatenschutz                                 ­Rechtsprechung
          Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter,       G renzen zwischen Direktionsrecht und Mitbestimmung anhand
            Aufsichtsbehörde                                                 ausgewählter Beispiele
           Regelungsmodelle Rahmen- und Einzelvereinbarungen

 16.05.2019                                                              13.11.2019
 Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser                               Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant Esser
 Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei)                           Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei)
 zzgl. Verpflegung: ca. 48,– Euro (zzgl. USt)                            zzgl. Verpflegung: ca. 48,– Euro (zzgl. USt)
 Seminarnummer: D12-199570-175                                           Seminarnummer: D12-199571-175

24                                                                                                                                            25
DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS
                                                                              Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
                                                                              des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der
                                                                              betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend
                                                                              von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit
                                                                              in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der
                                                                              Tätigkeiten in diesem Gremium. Es vermittelt grundlegende be-
                                                                              triebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine
     ENTGELTGESTALTUNG I (EG I)                                               Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.

     Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich          Themen
     der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick                Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
     über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungs-           D  ie Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
     regulation. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen             Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung nach
     Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen               §§ 107 und 108 BetrVG
     Anwendungs­möglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und               U  nterrichtung in „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ nach
     Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.           § 106 BetrVG
                                                                                Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und ­internes
     Themen                                                                      Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den
       Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und            Wirtschaftsausschuss
            Leistungsbedingungen gestaltet?                                      A ufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grund-
        Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts                                 lage und Bewertung
         Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen            G rundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation
            Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs­         des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen
            gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden                        R echtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
          Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich­           Informationspolitik (§§ 109 und 110 BetrVG)
            keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei Ein-
            gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen
           Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglich-       24.06. – 28.06.2019
            keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei        Geldern, Hotel See Park Janssen
            ­leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs­         Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
             beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich-    zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)
             keiten                                                           Seminarnummer: D12-199711-073

     11.11. – 15.11.2019
     Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-199595-028

26                                                                                                                                                  27
ARBEITS- UND GESUNDHEITS-
                                                                      SCHUTZ I (AUG I)
                                                                      Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits-
                                                                      und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits-
                                                                      sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
                                                                      und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.

                                                                      Themen
                                                                        R olle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits-
                                                                        schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
                                                                        R echtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
                                                                        E inführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des
                                                                        Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG)
                                                                        Ü berblick über das Arbeitsschutzsystem
                                                                        Z usammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
                                                                        wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
                                                                        und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)

UNSER KLASSIKER FÜR                                                   25.11. – 29.11.2019

DEN VORSITZ
                                                                      Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
                                                                      Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                      zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende   Seminarnummer: D12-199597-028
BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs-
seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den
aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Information und Programm:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Detlef Tarn
T. 0211 17523-319
F. 0211 17523-198
dtarn@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm

                                                     JAHRE
                                                                                                                                            29
INFORMATIVES

30             31
KONTAKTE
                                                                                        Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

                                                                                       Ahmet Özkan
                                                                                       T. 0211 17523-271
                                                                                       aoezkan@dgb-bw-nrw.de

                                                                    Bei Fragen zur Anmeldung
                                                                    Martina Lüder
                                                                    T. 0211 17523-262
                                                                    F. 0211 17523-197
                                                                    mlueder@dgb-bw-nrw.de

VON PROFIS FÜR PROFIS
                                                                             Eure IG Metall Mönchengladbach
Das gemeinsame Seminarprogramm von DGB-Bildungswerk
NRW e.V. und TBS NRW liefert Expert*innenwissen, um die aktuellen   Rheydter Str. 328, 41065 Mönchengladbach
Herausforderungen in Betrieb und Dienststelle zu meistern.          www.moenchengladbach.igmetall.de

Information und Programm:                                                              Bei Fragen zur Anmeldung
DGB-Bildungswerk NRW e.V.                                                              Marga Hilkens
Jan Christoph Gail                                                                     T. 02161 9269-320
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf                                                      F. 02161 9269-333
T. 0211 17523-194                                                                      marga.hilkens@igmetall.de
F. 0211 17523-197
jcgail@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de/profis

                                                  JAHRE
                                                                                                                         33
Die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung der
                                                                        IG Metall Mönchengladbach:
                                                                        Olaf Caplan, Mitglied des Betriebsrates, Schorch GmbH

                                                                        Manfred Gorißen, Betriebsratsvorsitzender, Otto Fuchs Dülken
                                                                        GmbH & Co. KG

                                                                        You-Lee Hyun, IG Metall Mönchengladbach

                                                                        Norbert Jehnes, Betriebsratsvorsitzender,
                                                                        Trützschler GmbH & Co. KG

                                                                        Günter Kursch, ehem. Betriebsratsvorsitzender, Schorch GmbH,
                                                                        ehem. ehrenamtlicher zweiter Bevollmächtigter der IG Metall
                                                                        Mönchengladbach

                                                                        Armin Krüger, Betriebsratsvorsitzender, Ungricht GmbH

                                                                        Hans Lehmann, ehem. Betriebsratsvorsitzender, Monforts
                                                                        ­Werkzeugmaschinen GmbH

                                                                        Manfred Mostert, Mitglied des Betriebsrates,
                                                                        Trützschler GmbH & Co. KG

                                                                        Thomas Schmitz, Betriebsratsvorsitzender, Achter und Ebels GmbH

                                                                        Reimund Strauß, IG Metall Mönchengladbach
     UNSERE REFERENTINNEN UND                                           Frank Taufenbach, IG Metall Mönchengladbach
     REFERENTEN
                                                                        Viktor Steinberger, Soziologe, TBS NRW
     Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfah-
     ren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil      Maximilian Warschun, Stellvertr. VK-Leiter, SMS group GmbH
     sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerk-
     schaftlichen Interessenvertretung in Mönchengladbach aus der
     eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei
     der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben,
     sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und
     ­Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.

34                                                                                                                                        35
Hotel Burg Wegberg
 TAGUNGSHÄUSER                                  Bergstraße 8, 41844 Wegberg
                                                T. 02434 98222-0, F. 02434 98222-22
        Hotel See Park in Geldern               kontakt@burg-wegberg.de
        Danziger Straße 5, 47608 Geldern        www.burg-wegberg.de
        T. 02831 929-0, F. 02831 929-299
        info@seepark.de
        www.seepark.de                          Hotel-Restaurant Esser
                                                von-Agris-Str. 43, 41844 Wegberg
                                                T. 02161 58620, F. 02161-570854
        Sport- und Tagungshotel de Poort        info@hotel-esser.de
        Jahnstraße 6, 47574 Goch                www.hotel-esser.de
        T. 02823 960-0, F. 02823 960-333
        info@depoort.de
        www.dePoort.de

        The Rilano Hotel Cleve City
        Bensdorpstrasse 3, 47533 Kleve
        T. 02821 7118-1030, F. 02821 7118-100
        info-clevecity@rilano.com
        www.rilano.com

        Hotel Haus Rasche
        Wilhelmstraße 1, 59505 Bad Sassendorf
        T. 02921 555-01, F. 02921 555-16
        info@haus-rasche.de
        www.haus-rasche.de

        Burghotel Pass
        Burgplatz 1, 46354 Oeding
        T. 02862 583-0, F. 02862 583-70
        info@burghotel-pass.de
        www.burghotel-pass.de

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Anmeldung
                                                                     In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
                                                                     acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
                                                                     Besser ist es, sich früher anzumelden.

                                                                     Ausfallkosten
                                                                     Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehr­tages-
                                                                     Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
                                                                     d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkoste­n­­­
                                                                     pauschale berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn
                                                                     eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen
                                                                     stellen wir 100 % der Seminarkoste­n­pauschale in Rechnung. Werden
                                                                     dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am
                                                                     Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
                                                                     gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tages­seminaren
                                                                     kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
                                                                     werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 %
                                                                     der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle-
                                                                     gung berechnet.

     SEMINAR­DURCHFÜHRUNG                                            Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
                                                                     Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte
 Die Verantwortung für Planung und Durchführung der                  (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen
 ­Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen            (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen
 von Ahmet Özkan.                                                    (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3)
                                                                     BetrVG) in Anspruch genommen werden.
 Kosten                                                              Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden
 Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten-        versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
 pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll-     Lösung zu finden.
 pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver-
 pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die
 Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um-
 satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1)
 BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG
 oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX
 vom Arbeitgeber zu tragen.

 Seminarabsage
 Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-
 grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der
 Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen.

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RATGEBER FREISTELLUNG                                                    Speziell erforderliches Wissen
                                                                              Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an­-
     Erforderliches Wissen                                                    fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
     Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver­             des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch
     tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das           ­Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete
     entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen.           ­Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines
     Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son­     Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer
     dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen-           Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch
     vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme        spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
     bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen,
     die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen.                  Beschlussfassung
     Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend-       Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte­
     und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl­            ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst
     vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1)         recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu-
     BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4)               lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus-
     SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche       schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft
     Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund-         das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der
     lagen- und Spezialwissen.                                                Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und
                                                                              auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche
     Grundlagenwissen                                                         Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung
     Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab­            eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht
     hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des           (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit-
     Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als           geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern,
     gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön-           muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen.
     nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder:                     Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss,
                                                                              d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen-
       Betriebsverfassungsrecht                                               den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ –
       Allgemeines Arbeitsrecht                                               mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi-
       Arbeitssicherheit/Unfallverhütung                                      nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs-­
                                                                              punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam.
 Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend
 ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
 regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
 Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können.
 Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
 den Grundlagenseminaren teilnehmen.

40                                                                                                                                                    41
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
   Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)?
   Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten
   Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon-
   kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
   Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten
   hinzukommen)
   Anbieter
   Seminarausschreibung/Themenplan

 Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
 verhindern?
 Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
 bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus-
                                                                      @ Martin Lässig, Köln
 reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung
 („Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie
 der Betriebsrat dann verfahren sollte.

 Weiterführende Literatur/Links:                                      BERUFLICHE WEITER­
                                                                      BILDUNG ZAHLT SICH AUS
 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
 Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
 Bund-Verlag
                                                                      Schnell und unbürokratisch bis zu 500 € Zuschuss mit dem
                                                                      Bildungsscheck NRW oder der Bildungsprämie sichern. Sie
                                                                      wollen sich beruflich weiterbilden, berufsbegleitend studieren,
                                                                      Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas
                                                                      Neues beginnen? Oder Sie sind Arbeitgeber eines kleinen oder
                                                                      mittelständischen Unternehmens und wollen Ihre Mitarbeiter*in-
                                                                      nen weiter qualifizieren? Nutzen Sie dazu die Zuschüsse des
                                                                      Bildungsscheck NRW oder die der Bildungsprämie. Aktuelle
                                                                      Fördervoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage. Wir
                                                                      beraten Sie gern zum passenden Förderprogramm.

                                                                      Ute Pippert und Team

                                                                      Anfragen, Beratung und Planung:
                                                                      T. 0211 17523-193
                                                                      praemie-scheck@dgb-bw-nrw.de
                                                                      dgb-bildungswerk-nrw.de
                                                                                                                        JAHRE
42
DER WEG ZUR TEILNAHME                                                DER WEG ZUR TEILNAHME
 für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG                      für Schwerbehindertenvertretungen
                                                                      nach § 179 (4) SGB IX
 1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
 „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen-         1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom-
 den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen      mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit
 BR-Sitzung ein.                                                      erforderlich sind.

 2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen               2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
 aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die    Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr-
 (Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen    gangsteilnahme.
 Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.
 Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss      3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin­
 erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar     dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das
 noch freie Plätze sind.                                              ­DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).

 3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück-       4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung
 sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium    teilt dem Arbeitgeber die E­ ntscheidung mit (siehe Musterschreiben
 den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.                           in diesem Heft).

 4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über        5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält
 die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V.       die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der
 (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).                                 Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi-
                                                                      nardurchführung beauftragen.
 5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den
 ­Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

 6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom
 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil-
 dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

  Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die
 ­Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder     Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
  des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre       ­Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
  Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG.        www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

44                                                                                                                                          45
VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN                                                     Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
                                                                                  des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
     Wenn der Arbeitgeber blockt

      Der Arbeitgeber bestreitet die      Der Arbeitgeber hält die be-       wenn der Arbeitgeber kein           wenn der Arbeitgeber die
     Erforderlichkeit des Lehrgangs.    trieblichen Notwendigkeiten für   gerichtliches Verfahren einleitet         ­Einigungsstelle nicht
                                        nicht genügend berücksichtigt.     oder nicht auf den Beschluss            anruft oder kurzfristig
                                                                          des Betriebsrates reagiert oder     (ca. zwei Wochen vorab) trotz
                                                                             kurzfristig ohne vorherige           frühzeitiger Anmeldung
          Ein arbeitsgerichtliches      Der Arbeitgeber muss die Eini-      ­Ankündigung die Seminar­           die Teilnahme am Seminar
       ­Beschlussverfahren kann          gungsstelle anrufen. Sie ent-       teilnahme verhindern will.                 verhindern will.
        ­eingeleitet werden, wenn         scheidet über die Lage der
      die Teilnahme des Betriebs­         zeitlichen Teilnahme. Daher                 Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
          ratsmitglieds verhindert       frühzeitige Mitteilung an den                 der Seminarkosten und des Entgelts.
                werden soll.                       Arbeitgeber.
                                                                                                  Seminarkosten
                                                                                      Der BR leitet nach Rücksprache mit dem
         Wenn der Arbeitgeber die          Wenn der Arbeitgeber die           DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur
        ­Erforderlichkeit bestreitet,   ­Berücksichtigung der betrieb­      Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
     ­sofort eine Betriebsratssitzung       lichen Notwendigkeiten                    Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
      einberufen. Beschließen, dass          ­bestreitet, ­zeitnah eine
     der BR an der Schulung festhält        ­BR-Sitzung ­einberufen.                                Entgeltausfall
     und die Erforderlichkeit ordent-    Beschließen, dass der BR an            Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
     lich begründen. Den Beschluss      der Schulung festhält und ent-       im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die
         mit der Begründung dem               sprechend begründen.               IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
           ­Arbeitgeber mitteilen.                                                Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen

                                                                           Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch
                                                                                   den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen.
           Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen.

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MUSTERSCHREIBEN                                              Mitteilung an den Arbeitgeber für
     Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG                   Schwerbehindertenvertretungen

     Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen        An den Arbeitgeber

                                                                  Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
     Name, Vorname
     gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung           Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am
     Titel                                                                                             entschieden, dass
     vom                     bis                  zu entsenden.
                                                                  Name, Vorname
     Die Veranstaltung findet statt in
                                                                  in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß
     die Kosten werden ca.                    Euro betragen.      § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung

                                                                  Titel
                                                                  vom                     bis                   teilnimmt.
     Mitteilung an den Arbeitgeber
                                                                  Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
     Sehr geehrte Damen und Herren,                               beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
     der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen   hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
                                                                  damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.

     Name, Vorname
     gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung           Mit freundlichem Gruß

     Titel
     vom                     bis                  zu entsenden.   Unterschrift

     Die Veranstaltung findet statt in

     die Kosten werden ca.                    Euro betragen.

                                                                  Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
     Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie   ­Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
     ­bei­liegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.    www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

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Juni 2019
                                                                          03.06. 	Sozialversicherungsrecht – Einführung in die
                                                                                   ­Leistungsberechnung
                                                                          24.06. – 28.06. Der Wirtschaftsausschuss (WA I)

                                                                          Juli 2019
                                                                          01.07. – 05.07.	BR kompakt 1: Mitbestimmung und
                                                                                           ­Betriebsratshandeln (BR II)

                                                                          September 2019
                                                                          23.09. – 27.09.	BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und

 TERMINE                                                                                   ­Betriebsratshandeln (BR II)
                                                                          23.09. – 27.09. Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht
 Februar 2019
 11.02. – 15.02.	BR kompakt 1: Mitbestimmung und
                  ­Betriebsratshandeln (BR II)                            Oktober 2019

     06.02. – 08.02.	Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie   07.10. – 11.10.	BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsrats-
                      NRW, der „NEUE“ Manteltarifvertrag (MTV) ist da.                     handeln (BR II) ohne Übernachtung!
                      ohne Übernachtung!                                  28.10. – 30.10. Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 1

     März 2019                                                            November 2019
     18.03. – 22.03. Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)          11.11. – 15.11.   Entgeltgestaltung I (EG I)
                                                                          13.11.            Rund um das Direktionsrecht
                                                                          25.11. – 29.11. Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)
     April 2019
     14.04. – 18.04.	Einstieg in die Jugend- und Auszubildenden­
                      vertretung (JAV I)                                  März 2020
                                                                          09.03. – 11.03. Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 2
     Mai 2019
     13.05. – 17.05.	Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)         Juni 2020
                      ohne Übernachtung!
                                                                          15.06. – 16.06. Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 3
     16.05.	Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung:
             ­Bedeutung für Betriebsräte aus der Industrie
     20.05. – 24.05.	BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und
                      ­Betriebsratshandeln (BR II)
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Impressum

     Herausgegeben von:
     DGB-Bildungswerk NRW e.V.
     Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
     Verantwortlich: Elke Hülsmann

     CD­Vorgaben: die Guerillas, Wuppertal
     Umsetzung und Druckvorlage: graphik und druck,
     Dieter Lippmann und Georg Bungarten, Köln
     Druck: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln

     Bildnachweis:
     Titel: © Thomas Range, Bochum
                                                           @ TommL, istock
     Seite 4: Reimund Strauß, Mönchengladbach
     Seite 6: © Thomas Range, Bochum
     Seite 16: © Thomas Range, Bochum

                                                           BILDUNGSURLAUB –
     Seite 25: © Thomas Range, Bochum
     Seite 26: © Thomas Range, Bochum

                                                           ENDLICH MAL MACHEN!
     Seite 33 (oben): © Lässig Film & Foto UG, Köln
     Seite 33 (unten): © Reimund Strauß, Mönchengladbach
     Seite 34: © Thomas Range, Bochum
     Seite 38: © nd3000, fotolia                           Raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit
     Seite 50: © Thomas Range, Bochum                      Gleichgesinnten austauschen – das Recht auf Freistellung
                                                           von der Arbeit, um fundierte Weiterbildungsangebote für sich
                                                           zu nutzen, ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und
     Wir danken den Tagungshäusern für                     geschützt. 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben.
     die zur Verfügung gestellten Fotos.                   Wir informieren gern dazu.

                                                           Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

                                                           Anfragen, Beratung und Planung:
                                                           T. 0211 17523-147
                                                           info@dgb-bw-nrw.de
                                                           dgb-bildungswerk-nrw.de

                                                                                                             JAHRE
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