FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
SEMINARE 2019
FÜR BETRIEBLICHE
INTERESSEN­
VERTRETUNGEN

 BILDUNGSREGION
  BOCHUM-HERNE
      DORTMUND
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
LIEBE
               mit der Betriebsratswahl 2018 übernehmen viele von Euch erstmals
               ein Amt, das heute, in Anbetracht der veränderten gesellschaftlichen
               und betrieblichen Rahmenbedingungen, besondere Anforderungen

   KOLLEGIN,
               an viele von Euch stellt. Besonders die industriepolitischen Heraus-
               forderungen, ob bei der Umgestaltung hin zur Arbeit 4.0 oder bei
               Umstrukturierungen der Unternehmen, stellen Betriebsräte in der

  LIEBER
               Bildungsregion Bochum-Herne/Dortmund vor große Aufgaben. Es gilt
               die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen und für diese
               Herausforderungen fit zu machen.

 KOLLEGE,
               Daher umfasst unser Seminarangebot natürlich Grundlagenseminare
               wie BR I, und AuG I sowie weiterführende Seminare wie BR I – Ver-
               tiefung, BR kompakt 1 und 2, Wirtschaftsausschuss- und Ent-
               gelt-Seminare und vieles andere mehr.
               Unsere Referentinnen und Referenten kommen mit ihren Erfahrungen
               aus der betrieblichen Praxis und verfügen über fundierte Kenntnisse
               im Arbeits- und Sozialrecht. Das Ziel eines jeden Seminars ist neben
               der Vermittlung von Fach-, Handlungs- und Lösungskompetenz die
               Bildung von Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie.
               Unsere Seminare sollen Euch bei der Bewältigung betrieblicher
               ­Problemstellungen und der praktischen Anwendung der gesetzlichen
                Bestimmungen helfen und auf Euch und Euren Betrieb zugeschnittene
                Handlungsmöglichkeiten geben.
                Wir beraten Euch gerne bei der Planung Eurer Weiterbildung und
                ­hoffen, dass unsere Angebote Euch ansprechen. Sollte Ihr spezielle
                 Themen haben, die Ihr in unserem Angebot nicht findet, so sprecht
                 uns bitte an. Wir finden passende Lösungen.

               Eure IG Metall Bildungsregion Bochum-Herne/Dortmund

               Eva Kerkemeier                      Ulrike Hölter
               1. Bevollmächtigte                  1. Bevollmächtigte
               IG Metall Bochum-Herne              IG Metall Dortmund

               Elke Hülsmann                       Martin Freitag
               Geschäftsführerin                   Fachbereichsleiter
               DGB-Bildungswerk NRW e.V.           Industriegewerkschaften
               		                                  DGB-Bildungswerk NRW e.V.

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SEMINARE                                                            INFORMATIVES
    Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte            8   Kontakte                              38

    Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)                    10   Unsere Referentinnen und Referenten   40
    BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung             12
    BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)    15   Tagungshäuser                         42
    BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und
    Betriebsratshandeln (BR II)                                    17   Seminardurchführung                   44

    Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)   19   Ratgeber Freistellung                 46

    Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)                       21   Der Weg zur Teilnahme                 50
    SBV-Tage 2019: Aktuelle Themen im Auf­gabenbereich
    der Schwer­behindertenvertretung                               23   Vorgehen bei Streitigkeiten           52

    Entgeltgestaltung I (EG I)                                     24   Musterschreiben                       54
    Wirtschaftsausschuss                                           25
                                                                        Termine                               56
    era. Kompakt                                                   26
    era. Leistungsbeurteilung                                      27   Impressum                             58

    Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 1                        28   Seminaranmeldung                      59
    Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 2                        29
    Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 3                        30
    Betriebsrätekonferenz 2019                                     31

    Protokollführung und ­Archivierung                             33
    Aktuelles Arbeitsrecht                                         35

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SEMINARE

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN-                                        Der Wirtschaftsausschuss
                                                                       Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
    SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE                                         des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb Eurer
                                                                       betrieblichen Interessenvertretungsarbeit. Es vermittelt Euch grund­
 Einsteigerseminare für neue Betriebsräte                              legende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmens-
 Um Euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte zu   recht und gibt eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.
 ermöglichen, ist das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit
 (BR I)“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare          Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
 ­Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des       Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits-
  Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem     schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb.
  Betriebsverfassungsrecht.                                            Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten
  Aber … es ist nur ein Einstieg.                                      im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert.
  Darüber hinaus haben wir noch weitere Grundlagenseminare im
  Angebot, um Euch für die Betriebsratsarbeit fit zu machen. Eine      Gremienschulungen
  Kurzbeschreibung der Seminare findest du nachfolgend, alle weite-    Mitbestimmung praktisch machen – „Strategische
  ren Informationen erhaltet Ihr in den Seminarausschreibungen auf     Betriebsratsarbeit/Effektive Arbeit im BR-Gremium“
  den nachfolgenden Seiten.                                            Während BR I und die beiden BR kompakt Seminare einen inhaltlich
                                                                       geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten,
 BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln                   haben die Gremienschulungen zu „Strategische BRArbeit/Effektive
 Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim-          Arbeit im BR-Gremium“ genau dies auch zum Schwerpunkt:
 mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im          W
                                                                          elche Schwerpunkte müssen in der gemeinsamen Arbeit
 Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs-        gesetzt werden?
 möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen        W
                                                                          ie soll die Arbeit auf die Schultern verteilt werden?
 oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet.                   W
                                                                          ie mache ich als Betriebsrat meine Arbeit praktisch richtig?
                                                                         W
                                                                          elche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber,
 BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln              welche eigenen Ziele, Ideen und Initiativen sollen umgesetzt
 Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen,              werden?
 Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und            W
                                                                          ie organisiere ich die Arbeit im BR-Gremium am besten, damit
 Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen           auch wirklich viel für die Beschäftigten dabei herumkommt?
 Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich-
 tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und
 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet.

 Entgeltgestaltung (EG I)
 Hier geht es im Schwerpunkt um die Entlohnung, um Arbeit,
 ­Leistung und Entgelt und um das Zusammenwirken von tariflicher
  und betrieblicher Handlungsebene. Behandelt werden die Grund­
  entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung.
  Betriebliche Anwendungsmöglichkeiten der tariflichen Entgelt-
  grundsätze und Entgeltmethoden und Eure Aufgaben und Hand-
  lungsmöglichkeiten als Betriebsrat werden behandelt.

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
11.02. – 15.02.2019
                                                                                Ascheberg, Hotel Clemens-August
                                                                                Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 505,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                Seminarnummer: D12-199583-028

                                                                                04.11. – 08.11.2019
                                                                                Kleve, The Rilano Hotel Cleve City
                                                                                Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 620,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                Seminarnummer: D12-199584-028

                                                                                20.05. – 24.05.2019
     EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS-                                                (verblockt mit BR I Vertiefung vom 25.11. – 29.11.2019)
                                                                                Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
     RATSARBEIT (BR I)                                                          Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 775,– Euro (zzgl. USt)
     Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-            Seminarnummer: D12-199585-028
     rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs­
     rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und             15.07. – 19.07.2019
     Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,           (verblockt mit BR I Vertiefung vom 14.10. – 18.10.2019)
     sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen                Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
     der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden              Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
     behandelt.                                                                 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 780,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                Seminarnummer: D12-199586-028
     Themen                                                                     Mit kostenfreier Kinderbetreuung buchbar!
        Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
       ­Beschäftigten
         Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts­
             ordnung
          Grundlagen der Betriebsverfassung:
               Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
                Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und
                 Anforderungen an die BR-Arbeit
                 Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG
                  Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
           Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem
             Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt-
             schaftlichen Angelegenheiten
            Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
             der Beschäftigten

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
14.10. – 18.10.2019
                                                                             (verblockt mit BR I vom 15.07. – 19.07.2019)
                                                                             Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
                                                                             Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                             zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)
                                                                             Seminarnummer: D12-199587-028

                                                                             25.11. – 29.11.2019
                                                                             (verblockt mit BR I vom 20.05. – 24.05.2019)
                                                                             Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
                                                                             Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                             zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 775,– Euro (zzgl. USt)
                                                                             Seminarnummer: D12-199588-028

     BR I VERTIEFUNG: GRUNDLAGEN
     DER BETRIEBSVERFASSUNG
     Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und
     der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und Pflich-
     ten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung des
     Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im Mit-
     telpunkt des Seminars.

     Themen
       Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebs­
            verfassungsgesetz
        Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
         Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieb­
            lichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen
          Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des
            Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
            nach §§ 99 – 102 BetrVG)
           Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in
            ausgewählten Feldern (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.)
            der sozialen Angelegenheiten (nach § 87 BetrVG)

12                                                                                                                                      13
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG
                                                                UND BETRIEBSRATSHANDELN
                                                                In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern-
                                                                stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs-
                                                                rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand
                                                                praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für
                                                                die Arbeit im Betrieb eingeübt.

                                                                Themen
                                                                  Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
                                                                  Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
                                                                  Einigungsstellenverfahren
@ baona, istock @ Thomas Range, Bochum
                                                                  Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung
                                                                  Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach
                                                                  §§ 87 + 88 BetrVG
JEDERZEIT INFORMIEREN UND BUCHEN                                  Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen

ÜBER UNSERE WEBSITE
                                                                  Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung
                                                                  (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit;

BEQUEM
                                                                  Ordnung und Verhalten im Betrieb…
                                                                  Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG

SEMINARE FINDEN
                                                                  Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG
                                                                  Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung

Online buchen, Fragen rund um die Freistellung von der Arbeit
zu Bildungszwecken klären oder für das direkte Gespräch die     13.05. – 17.05.2019
Übersicht mit allen Ansprechpartner*innen und ihren Aufgaben-   Geldern, Hotel See Park Janssen
bereichen nutzen: Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserer   Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
Website.                                                        zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)
                                                                Seminarnummer: D12-199590-028
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Anfragen, Beratung und Planung:
T. 0211 17523-149
info@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de

                                                JAHRE
                                                                                                                                     15
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
BR KOMPAKT 2: PERSONELLE
Eine Ausbildungsreihe                                                                                            MASSNAHMEN UND BETRIEBS-
für Betriebsräte                                                                                                 RATSHANDELN
                                                                                                                 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats-
                                                                                                                 betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir                                   gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein-
damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.                                           beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und
Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
                                                                                                                 Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen                                  Themen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.                                                  Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
                                                                                                                   in personellen Angelegenheiten
                                                                                                                   Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
                                                                                                                   Maßnahmen
                                                                                                                   Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach
                                                                                                                   § 99 BetrVG:
                                                                                                                   Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung,
                                                                                                                   Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag
                                                                     **
                                             ***                                                                   Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG:
                                                                                                                   Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung
                                                                                                                   Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
                           ***                                                                 **
      Umstrukturie-                                                                                              18.02. – 22.02.2019
                                                                *                               ***              Kleve, The Rilano Hotel Cleve City
      rungen im
      Unternehmen ***                                                                                            Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                                                 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 620,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                                                 Seminarnummer: D12-199589-028

                                                                                                                 18.11. – 22.11.2019
                                          ***                                                                    Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
                                                                                ***                              Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                                                 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 775,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                                                 Seminarnummer: D12-199591-028

    * Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden.
  ** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und
      Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in
      einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
*** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün
      gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs-
      gangs VL.
                                                                                                                                                                                      17
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND
                                                                 AUSZUBILDENDENVERTRETUNG
                                                                 (JAV I)
                                                                 Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ge-
                                                                 wählt. Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die
                                                                 Jugend bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im
                                                                 Betrieb gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netz-
                                                                 werk in Deiner Region aufbauen.
                                                                 Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick
                                                                 über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele
                                                                 verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz.
                                                                 Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung
@ Martin Lässig, Köln
                                                                 zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind.

                                                                 Themen

WIR SIND EINFACH
                                                                   Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
                                                                   (§§ 60; § 70 BetrVG)

DANKBAR,
                                                                   Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
                                                                   Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
                                                                   Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflich-     Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
ten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in       Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaß-
der beruflichen Praxis und immer up to date.                       nahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
Danke für so viel Engagement!                                      Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
                                                                 14.04. – 18.04.2019
Anfragen zu unseren Seminaren,                                   Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Beratung und Planung:                                            Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt-frei)
T. 0211 17523-149                                                zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 740,– Euro (zzgl. USt)
info@dgb-bw-nrw.de                                               Seminarnummer: D12-199580-028
dgb-bildungswerk-nrw.de

                                                 JAHRE
                                                                                                                                       19
HINWEIS                                                               ARBEITS- UND GESUNDHEITS-
                                                                       SCHUTZ I (AUG I)
  Zusätzlich zu den hier aufgeführten Angeboten besteht
  die Möglichkeit zu weiteren Seminaren und Schulungen,                Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits-
  die i­ndividuell auf Eure Fragestellungen in den Betrieben           und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits-
 ­zugeschnitten sind.                                                  sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
                                                                       und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
 Beispielsweise:
   Start in die neue Amtszeit                                         Themen
    Protokollführung – einfach und rechtssicher                         R olle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits-
                                                                         schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
     Entgeltrahmenabkommen (era.) kompakt                               R echtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
      era. – Leistungsbeurteilung                                       E inführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des
                                                                         Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG)
     Leiharbeit und Werkverträge                                        Ü berblick über das Arbeitsschutzsystem
                                                                         Z usammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
     Betriebliches Eingliederungsmanagement                             wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
                                                                         und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
     Lesen von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
      Coaching des Wirtschaftsausschuss (speziell für einen Betrieb
       ausgerichtet)                                                   25.11. – 29.11.2019
                                                                       Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
                                                                       Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
 Anfragen bitte an die Geschäftsstellen der IG Metall oder an          zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)
 das DGB-Bildungswerk NRW e.V.                                         Seminarnummer: D12-199597-028

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SBV-TAGE 2019
                                                               Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der
                                                               Schwerbehindertenvertretung

                                                               Es tut gut, sich im Kreis von Kolleg*innen vertrauensvoll austau-
                                                               schen zu können und dabei alles zum Thema machen zu dürfen,
                                                               was sonst zu wenig Zeit und Raum bekommt. Die Teilnehmenden
                                                               informieren sich darüber hinaus über weitere Neuerungen und
                                                               Pflichten im Aufgabenfeld der betrieblichen Interessenvertretung
                                                               für Menschen mit Behinderungen.
                                                               Ebenfalls wird durch eine Betriebsbesichtigung die konkrete Praxis
                                                               der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für gesundheitlich beeinträch-
                                                               tigte und behinderte Mitarbeiter*innen vorgestellt.
@ Martin Lässig, Köln

                                                               Themen

GEMEINSAM SIND WIR
                                                                 Prävention § 167 Abs. 2, erste Erfahrungen mit den Änderungen
                                                                 durch die Einführung des Teilhabeplanverfahren

NOCH BESSER!
                                                                 Austausch von Best-Practice-Beispielen von Barrierefreiheit
                                                                 und Inklusion, Besuch der Firma KOMATSU Düsseldorf /
                                                                 Wuppertal
Ein Seminar für das gesamte Gremium? Warum nicht! Das            Aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die
DGB-Bildungswerk NRW bietet Gremienschulungen für                betriebliche Praxis
Betriebs- oder Personalräte und Mitarbeitervertretungen an.      Aktuelle Änderungen aus dem Rentenrecht
Damit ist gewährleistet, dass alle Gremienmitglieder auf dem
gleichen Wissensstand sind. Themen können sein:
                                                               09.09. – 13.09.2019
    Grundlagen des Betriebsverfassungs- oder Personalver-      Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
    tretungs- beziehungsweise Mitarbeitervertretungsrechts.    Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
    Wahlvorstandsschulungen, wenn beispielsweise außerhalb     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)
    des gesetzlichen Wahlzeitraums gewählt wird.               Seminarnummer: D12-199592-028
    Spezielle Themen, wenn aufgrund eines konkreten Anlasses
    spezieller Schulungsbedarf besteht.

Anfragen, Beratung und Planung:
Ahmet Özkan
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
T. 0211 17523-271, F. 0211 17523-198
aoezkan@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de                              JAHRE
                                                                                                                                     23
ENTGELTGESTALTUNG I (EG I)                                               DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS
  Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich          Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
  der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick            des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der
  über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungs-         betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend
  regulation. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen           von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit
  Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen             in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der
  Anwendungs­möglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und             Tätigkeiten in diesem Gremium. Es vermittelt grundlegende be-
  Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.         triebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine
                                                                           Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.
  Themen
    Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und         Themen
         Leistungsbedingungen gestaltet?                                       Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
     Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts                                D  ie Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
      Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen           Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung nach
         Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs­        §§ 107 und 108 BetrVG
         gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden                       U  nterrichtung in „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ nach
       Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich­          § 106 BetrVG
         keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei Ein-     Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und ­internes
         gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen                       Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den
        Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglich-          Wirtschaftsausschuss
         keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei           A ufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grund-
         ­leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs­            lage und Bewertung
          beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich-       G rundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation
          keiten                                                              des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen
                                                                              R echtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
                                                                              Informationspolitik (§§ 109 und 110 BetrVG)
 11.11. – 15.11.2019
 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)                             24.06. – 28.06.2019
 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)                  Geldern, Hotel See Park Janssen
 Seminarnummer: D12-199595-028                                             Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                           zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt)
                                                                           Seminarnummer: D12-199711-073

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ERA. LEISTUNGSBEURTEILUNG
                                                                           Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in
                                                                           denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeur-
                                                                           teilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwer-
                                                                           punkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leis-
                                                                           tungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern
                                                                           favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre
                                                                           Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der
                                                                           tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und dis-
                                                                           kutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Be-
                                                                           troffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt
     ERA. KOMPAKT                                                          auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten
                                                                           liegen.
     Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile
     eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Sys­   Themen
     tematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben          Ü berleitungsvorschriften im Überblick
     zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und            B eurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der
     Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.          individuellen Leistungsbeurteilung
                                                                              A nwendung der tariflichen Korrekturverfahren:
     Themen                                                                   Soll- und Kann-Vorschriften; betriebliche Auswirkungen
       Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung      B eanstandungen und Reklamationsverfahren
               und die Beteiligung des Betriebsrats                           F reiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines
        Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era.           ­ab­weichenden Beurteilungsverfahrens
         Arbeitsaufgabenbeschreibungen                                       E rste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen
          Niveaubeispiele                                                    im ­Betrieb
           Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen                             K ombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im
            Kostenneutralität                                                Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung
             Überschreiter/Unterschreiter
              Anpassungsfonds
                                                                           13.11. – 15.11.2019
                                                                           Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
     24.06. – 28.06.2019                                                   Seminarkostenpauschale: 610,– Euro (USt-frei)
     Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche                                     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)                         Seminarnummer: D12-199594-028
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-199593-028

26                                                                                                                                             27
AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS-                                                         AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS-
     LEBEN – MODUL 1                                                                   LEBEN – MODUL 2
     Die gesetzliche (Alters-)Rente – Grundlagen der                                   Altersteilzeit – Gestaltungsspielräume des Betriebs-
     Rentenberechnung                                                                  rats bei gesetzlicher und tariflicher Regelung?
     Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch                 Durch die Rentengesetzgebung und die aktuellen Tarifverträge der
     die Rentenreformen und die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit              Metall- und Elektro-, Eisen- und Stahl- sowie der Textilindustrie
     mehrfach verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten                      stellt sich für Betriebsräte die Frage, wie im Betrieb die Regelungen
     zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu                          der Tarifverträge umgesetzt werden oder durch Betriebsverein­
     erwartenden Leistungen ist damit mehrfach auf eine neue Basis                     barungen ergänzt werden sollen. Fehleinschätzungen können für
     gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild             die Beschäftigten zu materiellen Einbußen führen. Um als Betriebs-
     über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln,                  rat die Folgen für die betriebliche Praxis, bestehende Betriebsver-
     um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personal-                      einbarungen und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden
     planung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit                  umfassende Kenntnisse zu den Tarifverträgen und zur Berechnung
     gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch, die                     von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt,
     Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe              die im Seminar behandelt werden.
     abschätzen zu können.
                                                                                       Themen
     Themen                                                                               E inführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der
         Rentenauskunft und Renteninformation                                            Altersteilzeit
          Rentenrechtliche Zeiten                                                        W as muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
       Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen                  D auer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persön­
        geminderten und ungeminderten Rentenbeginne                                       lichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und unge­
           Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die                    minderten Rentenbeginnen
                ­Ausstiegstermine und die Rentenhöhe                                      A ntragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
            Grundlagen der Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminde-                     ­Rentenbeiträge
                 rungsrente                                                               A ltersteilzeitentgelt und Regelarbeitsentgelt
             Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,                    B erechnung der Aufstockung
        ­Besteuerung                                                                      K rankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
              Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen                               E ckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
               Voll- und Teilrenten – Hinzuverdienstmöglichkeiten                     Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-
     Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-           geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und
     geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und   ein excelbasiertes Berechnungstool. Empfehlenswert für dieses Seminar ist die
     ein excelbasiertes Berechnungstool.                                               Teilnahme am Seminar Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1.

     08.05. – 10.05.2019                                                               26.06. – 28.06.2019
     Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche                                                 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
     Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei)                                     Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt)                          zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-199598-028                                                     Seminarnummer: D12-199599-028

28                                                                                                                                                                       29
AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS-
     LEBEN – MODUL 3
     Update: Rente und Altersteilzeit

     Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente und
     Altersteilzeit, wie sie in den Modulen 1+2 zum Ausstieg aus dem
     Erwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar werden
     Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berechnungen
     (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, dem Altersteil-
     zeitentgelt und der Aufstockung) mit Hilfe eines excelbasierten
     Berechnungstools durchgeführt. Ziel ist, mögliche Alternativen zu
     erkennen, aufzuzeigen und berechnen zu können.

     Themen
       Mögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von Renten­
             beginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit
        Einfluss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeits­
             losigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe
         Berechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeit
          Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente, Altersteil­
                                                                                       BETRIEBSRÄTEKONFERENZ 2019
             zeitentgelt und Aufstockung                                               Vom 07. bis 08.10.2019
           Vergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt und
             dem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krank-        In Wesel ist wieder unsere Betriebsrätekonferenz, mit spannenden
             heit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen               Vorträgen und interessanten Foren.
            Beratungssituationen im Betrieb                                           Themen werden noch bekannt gegeben.
     Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch-
     geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und
     ein excelbasiertes Berechnungstool. Voraussetzung für dieses Seminar ist die
     Teilnahme an den Seminaren Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1 und 2.           07.10. – 08.10.2019
                                                                                       Wesel, Welcome Hotel
                                                                                       Seminarkostenpauschale: 310,– Euro (USt-frei)
     28.11. – 29.11.2019                                                               zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 270,– Euro (zzgl. USt)
     Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche                                                 Seminarnummer: D12-199596-028
     Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D12-199600-028

30                                                                                                                                                        31
PROTOKOLLFÜHRUNG UND
                                                                   ARCHIVIERUNG
                                                                   Die Sitzungsniederschrift muss rechtlich vorgegebenen, formalen
                                                                   Kriterien entsprechen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
                                                                   mit dem Arbeitgeber werden häufig die Sitzungsniederschriften
                                                                   als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und
                                                                   Beschlussfassung des Betriebsrats überprüft. Die rechtlichen,
                                                                   inhaltlichen und formalen Anforderungen werden im Seminar be-
                                                                   handelt. Dabei richtet sich das Seminar sowohl an neu gewählte
                                                                   Betriebsräte wie auch an erfahrenere Kolleginnen und Kollegen,
                                                                   die ihre Schriftführung überprüfen und verbessern wollen.

@ peopleimages, istock
                                                                   Themen
                                                                     Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach dem BetrVG
                                                                     zu berücksichtigen?
ÜBER UNS                                                             Wie wird das Protokoll rechtssicher?

QUALITÄT ENTSTEHT IN
                                                                     Was muss protokolliert werden?
                                                                     Was geschieht mit Beschlüssen?

DER TÄGLICHEN ARBEIT
                                                                     Wie werden die Teilnehmer*innen an den Sitzungen erfasst?
                                                                     Was ist mit „schnellen“ Beschlüssen?
                                                                     Wie ausführlich muss das Protokoll sein?
Hohe Qualitätsmaßstäbe sind uns sehr wichtig: 2017 wurden            Übungen zu verschiedenen Themen
wir erneut mit dem Zertifikat „Recognised for Excellence 4 star“     Archivierung
der European Foundation for Quality Management (EFQM)                Mitbestimmungsrechte nach BetrVG
ausgezeichnet.                                                       Datenschutzrechte nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und
                                                                     EU-DSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung)
Anfragen, Beratung und Planung:
T. 0211 17523-149                                                  Hinweis: Dieses Seminar findet ohne Übernachtung statt.
info@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de
                                                                   29.01. – 30.01.2019
                                                                   Kamen, SportCentrum Kamen-Kaiserau
                                                                   Seminarkostenpauschale: 460,– Euro (USt-frei)
                                                                   zzgl. Verpflegung: ca. 100,– Euro (zzgl. USt)
                                                                   Seminarnummer: D12-199601-028

                                                  JAHRE
                                                                                                                                     33
AKTUELLES ARBEITSRECHT
                                                                      Aktuelle Rechtsprechung im Individual­arbeitsrecht
                                                                      und im Betriebsverfassungsrecht

                                                                      Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die
                                                                      sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer
                                                                      kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich
                                                                      durch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des
                                                                      Bundes­arbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen
                                                                      Neuerungen zu berücksichtigen sind?

                                                                      Der vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Peter
                                                                      Schmidt, stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen
                                                                      Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeits­
                                                                      gerichts und des Europäischen Gerichtshofs vor und er­läutert in
                                                                      verständlicher Form deren kollektivrechtliche und arbeitsvertrag­
                                                                      liche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit. Da die Aktuali-
                                                                      tät der Themen im Vordergrund dieser Seminare steht, werden die
                                                                      konkreten Seminarschwerpunkte mit einer Einzel­ausschreibung

UNSER KLASSIKER FÜR
                                                                      gesondert bekannt gegeben.

DEN VORSITZ                                                           22.10.2019
                                                                      Kamen, SportCentrum Kamen-Kaiserau
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende   Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei)
BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs-    zzgl. Verpflegung: ca. 50,– Euro (zzgl. USt)
seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den         Seminarnummer: D12-199602-028
aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Information und Programm:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Detlef Tarn
T. 0211 17523-319
F. 0211 17523-198
dtarn@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm

                                                     JAHRE
                                                                                                                                              35
INFORMATIVES

36             37
KONTAKTE                                                   Eure IG Metall vor Ort

                                                      IG Metall Bochum-Herne
                     Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.   Büro Bochum
                                                      Alleestr. 80, 44793 Bochum
                    Ahmet Özkan                       www.bochum.igmetall.de
                    T. 0211 17523-271
                    aoezkan@dgb-bw-nrw.de             Büro Herne
                                                      Viktor-Reuter-Str. 23, 44623 Herne
                                                      www.herne.igmetall.de

 Bei Fragen zur Anmeldung                             IG Metall Dortmund
 Martina Lüder                                        Ostwall 17 – 21, 44135 Dortmund
 T. 0211 17523-262, F. 0211 17523-197                 www.dortmund.igmetall.de
 mlueder@dgb-bw-nrw.de

                                                                           Bildungssekretär
                                                                           Michael Niggemann
                                                                           T. 0231 57706-29
                                                                           michael.niggemann@igmetall.de

                                                      Bei Fragen zur Anmeldung
                                                      Andrea Jans
                                                      T. 0234 96446-29, F. 0234 96446-10
                                                      andrea.jans@igmetall.de

38                                                                                                         39
Franco Biaggiotti, ehem. Betriebsrat

                                                                          Ulrich Borchers, ehem. Betriebsrat

                                                                          Lothar Degner, Opel Group Warehousing GmbH, Betriebsrat

                                                                          Jürgen Dieckmann, ehem. Betriebsrat

                                                                          Marco Dummér, Opel Group Warehousing GmbH, Betriebsrat

                                                                          Alexandra Ebert, Daimler AG, Betriebsrätin

                                                                          Michael Freier, KHS GmbH, Betriebsrat

     UNSERE REFERENTINNEN UND                                             Dirk Grützner, Opel Group Warehousing GmbH, Betriebsrat

     REFERENTEN                                                           Christoph Heymann, GMH Recycling GmbH, Betriebsrats­
                                                                          vorsitzender
     Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfah-
     ren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil        Reiner Riedel, ehem. Betriebsrat
     sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerk-
     schaftlichen Interessenvertretung in Bochum-Herne und Dortmund       Thomas Rösler, thyssenkrupp Steel Europe Bochum, Betriebsrat
     aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Ex-
     perten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den         Hans Siebenhühner, Aluminiumwerk Unna AG, Betriebsrats­
     Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit   vorsitzender
     und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.
                                                                          Richard Stanek, Laird Bochum GmbH, ehem. Betriebsrat
     Die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung:
                                                                          Dirk Stüter, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH,
     Mohamed Achanyar, thyssenkrupp Rothe Erde GmbH, Betriebsrat          Betriebsratsvorsitzender

     Sinan Aksoy, Opel Group Warehousing GmbH, Vorsitzender der           Ralf Taube, KHS GmbH, Betriebsrat
     Jugend- und Auszubildendenvertretung
                                                                          Christian Volke, thyssenkrupp Steel Europe Bochum, Vertrauens-
     Franz Armbruster, ehem. Betriebsrat                                  mann

     Wolfgang Buchholz, ehem. Bildungsreferent                            Kirstin Zeidler, thyssenkrupp Steel Europe AG, stellv. Betriebs-
                                                                          ratsvorsitzende
     Detlef Böhm, ehem. Betriebsrat
                                                                           Thomas Zweier, Continental Automotive GmbH, Mitglied der
     Martin Böhmer, thyssenkrupp Rothe Erde GmbH, Betriebsrat             ­Vertrauenskörperleitung

40                                                                                                                                           41
TAGUNGSHÄUSER                                       Waldhotel Tannenhäuschen
                                                     Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel
        IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel        T. 0281 9669-0, F. 0281 9669-99
        Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel     www.tannenhaeuschen.de
        T. 02324 706-0, F. 02324 706-330             info@tannenhaeuschen.de
        www.igmetall-sprockhoevel.de
        sprockhoevel@igmetall.de
                                                     SportCentrum Kamen-Kaiserau
                                                     Jakob-Koenen-Straße 2, 59174 Kamen
        Hotel Haus Rasche                            T. 02307 371-0, F. 02307 371-526
        Wilhelmstraße 1, 59505 Bad Sassendorf        www.sportcentrumkamenkaiserau.de
        T. 02921 555-01, F. 02921 555-16             post@flvw.de
        www.haus-rasche.de
        info@haus-rasche.de
                                                     Welcome Hotel Wesel
                                                     Rheinpromenade 10, 46487 Wesel
        Hotel Restaurant Clemens-August              T. 0281 3000-0, F. 0281 3000-333
        Burgstr. 54–58, 59387 Ascheberg-Davensberg   www.welcome-hotel-wesel.de
        T. 02593 604-0, F. 02593 604-178             info.wes@welcome-hotels.com
        www.hotel-clemens-august.de
        info@hotel-clemens-august.de

        Hotel See Park in Geldern
        Danziger Straße 5, 47608 Geldern
        T. 02831 929-0, F. 02831 929-299
        www.seepark.de
        info@seepark.de

        The Rilano Hotel Cleve City
        Bensdorpstrasse 3, 47533 Kleve
        T. 02821 7118-1030, F. 02821 7118-100
        www.rilano.com
        info-clevecity@rilano.com

42                                                                                        43
Anmeldung
                                                                     In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
                                                                     acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
                                                                     Besser ist es, sich früher anzumelden.

                                                                     Ausfallkosten
                                                                     Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehr­tages-
                                                                     lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
                                                                     d.h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkoste­n­­­
                                                                     pauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn
                                                                     eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen
                                                                     stellen wir 100 % der Seminarkoste­n­pauschale in Rechnung. Werden
                                                                     dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am
                                                                     Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
                                                                     gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tages­seminaren
                                                                     kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
                                                                     werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 %
                                                                     der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle-
                                                                     gung berechnet.

                                                                     Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
 SEMINAR­DURCHFÜHRUNG                                                Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte
 Die Verantwortung für Planung und Durchführung der                  (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen
 ­Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen            (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen
 von Ahmet Özkan.                                                    (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3)
                                                                     BetrVG) in Anspruch genommen werden.
 Kosten                                                              Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden
 Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten-        versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
 pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll-     Lösung zu finden.
 pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver-
 pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die
 Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um-
 satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1)
 BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG
 oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX
 vom Arbeitgeber zu tragen.

 Seminarabsage
 Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-
 grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der
 Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen.

44                                                                                                                                         45
RATGEBER FREISTELLUNG                                                    Speziell erforderliches Wissen
                                                                              Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an­-
     Erforderliches Wissen                                                    fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
     Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver­             des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch
     tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das           ­Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete
     entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen.           ­Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines
     Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son­     Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer
     dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen-           Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch
     vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme        spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
     bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen,
     die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen.                  Beschlussfassung
     Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend-       Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte­
     und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl­            ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst
     vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1)         recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu-
     BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4)               lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus-
     SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche       schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft
     Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund-         das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der
     lagen- und Spezialwissen.                                                Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und
                                                                              auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche
     Grundlagenwissen                                                         Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung
     Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab­            eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht
     hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des           (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit­
     Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als           geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern,
     gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön-           muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen.
     nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder:                     Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss,
                                                                              d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen-
       Betriebsverfassungsrecht                                               den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ –
       Allgemeines Arbeitsrecht                                               mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi-
       Arbeitssicherheit/Unfallverhütung                                      nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs-­
                                                                              punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam.
     Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend
     ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
     regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
     Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können.
     Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
     den Grundlagenseminaren teilnehmen.

46                                                                                                                                                    47
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
       Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)?
       Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten
       Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon-
       kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
       Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten
       hinzukommen)
       Anbieter
       Seminarausschreibung/Themenplan

     Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
     verhindern?
     Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
     bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus-
                                                                          @ Martin Lässig, Köln
     reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung
     („Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie
     der Betriebsrat dann verfahren sollte.

     Weiterführende Literatur/Links:                                      BERUFLICHE WEITER­
                                                                          BILDUNG ZAHLT SICH AUS
     www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
     Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
     Bund-Verlag
                                                                          Schnell und unbürokratisch bis zu 500 € Zuschuss mit dem
                                                                          Bildungsscheck NRW oder der Bildungsprämie sichern.
                                                                          Sie wollen sich beruflich weiterbilden, berufsbegleitend studie-
                                                                          ren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder
                                                                          etwas Neues beginnen? Oder Sie sind Arbeitgeber eines kleinen
                                                                          oder mittelständischen Unternehmens und wollen Ihre Mitarbei-
                                                                          ter*innen weiter qualifizieren? Nutzen Sie dazu die Zuschüsse
                                                                          des Bildungsscheck NRW oder die der Bildungsprämie. Aktuelle
                                                                          Fördervoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage. Wir
                                                                          beraten Sie gern zum passenden Förderprogramm.

                                                                          Ute Pippert und Team

                                                                          Anfragen, Beratung und Planung:
                                                                          T. 0211 17523-193
                                                                          praemie-scheck@dgb-bw-nrw.de
                                                                          dgb-bildungswerk-nrw.de
                                                                                                                            JAHRE
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DER WEG ZUR TEILNAHME                                                DER WEG ZUR TEILNAHME
 für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG                      für Schwerbehindertenvertretungen
                                                                      nach § 179 (4) SGB IX
 1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
 „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen-         1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom-
 den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen      mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit
 BR-Sitzung ein.                                                      erforderlich sind.

 2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen               2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
 aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die    Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr-
 (Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen    gangsteilnahme.
 Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.
 Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss      3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin­
 erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar     dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das
 noch freie Plätze sind.                                              ­DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).

 3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück-       4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung
 sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium    teilt dem Arbeitgeber die E­ ntscheidung mit (siehe Musterschreiben
 den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.                           in diesem Heft).

 4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über        5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält
 die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V.       die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der
 (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).                                 Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi-
                                                                      nardurchführung beauftragen.
 5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den
 ­Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

 6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom
 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil-
 dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

  Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die
 ­Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder     Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
  des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre       ­Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
  Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG.        www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

50                                                                                                                                          51
VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN                                                         Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
                                                                                  des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
 Wenn der Arbeitgeber blockt

      Der Arbeitgeber bestreitet die      Der Arbeitgeber hält die be-       wenn der Arbeitgeber kein           wenn der Arbeitgeber die
     Erforderlichkeit des Lehrgangs.    trieblichen Notwendigkeiten für   gerichtliches Verfahren einleitet         ­Einigungsstelle nicht
                                        nicht genügend berücksichtigt.     oder nicht auf den Beschluss            anruft oder kurzfristig
                                                                          des Betriebsrates reagiert oder     (ca. zwei Wochen vorab) trotz
                                                                             kurzfristig ohne vorherige           frühzeitiger Anmeldung
          Ein arbeitsgerichtliches      Der Arbeitgeber muss die Eini-      ­Ankündigung die Seminar­           die Teilnahme am Seminar
       ­Beschlussverfahren kann          gungsstelle anrufen. Sie ent-       teilnahme verhindern will.                 verhindern will.
        ­eingeleitet werden, wenn         scheidet über die Lage der
      die Teilnahme des Betriebs­         zeitlichen Teilnahme. Daher                 Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
          ratsmitglieds verhindert       frühzeitige Mitteilung an den                 der Seminarkosten und des Entgelts.
                werden soll.                       Arbeitgeber.
                                                                                                  Seminarkosten
                                                                                      Der BR leitet nach Rücksprache mit dem
         Wenn der Arbeitgeber die          Wenn der Arbeitgeber die           DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur
        ­Erforderlichkeit bestreitet,   ­Berücksichtigung der betrieb­      Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
     ­sofort eine Betriebsratssitzung       lichen Notwendigkeiten                    Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
      einberufen. Beschließen, dass          ­bestreitet, ­zeitnah eine
     der BR an der Schulung festhält        ­BR-Sitzung ­einberufen.                                Entgeltausfall
     und die Erforderlichkeit ordent-    Beschließen, dass der BR an            Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
     lich begründen. Den Beschluss      der Schulung festhält und ent-       im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die
         mit der Begründung dem               sprechend begründen.               IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
           ­Arbeitgeber mitteilen.                                                Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen

                                                                           Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch
                                                                                   den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen.
           Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen.

52                                                                                                                                            53
MUSTERSCHREIBEN                                              Mitteilung an den Arbeitgeber für
     Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG                   Schwerbehindertenvertretungen

     Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen        An den Arbeitgeber

                                                                  Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
     Name, Vorname
     gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung           Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am
     Titel                                                                                             entschieden, dass
     vom                     bis                  zu entsenden.
                                                                  Name, Vorname
     Die Veranstaltung findet statt in
                                                                  in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß
     die Kosten werden ca.                    Euro betragen.      § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung

                                                                  Titel
                                                                  vom                     bis                   teilnimmt.
     Mitteilung an den Arbeitgeber
                                                                  Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
     Sehr geehrte Damen und Herren,                               beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
     der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen   hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
                                                                  damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.

     Name, Vorname
     gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung           Mit freundlichem Gruß

     Titel
     vom                     bis                  zu entsenden.   Unterschrift

     Die Veranstaltung findet statt in

     die Kosten werden ca.                    Euro betragen.

                                                                  Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
     Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie   ­Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
     ­bei­liegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.    www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

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