FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk ...
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LIEBE mit der Betriebsratswahl 2018 übernehmen viele von Euch erstmals ein Amt, das heute, in Anbetracht der veränderten gesellschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen, besondere Anforderungen KOLLEGIN, an viele von Euch stellt. Besonders die industriepolitischen Heraus- forderungen, ob bei der Umgestaltung hin zur Arbeit 4.0 oder bei Umstrukturierungen der Unternehmen, stellen Betriebsräte in der LIEBER Bildungsregion Bochum-Herne/Dortmund vor große Aufgaben. Es gilt die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen und für diese Herausforderungen fit zu machen. KOLLEGE, Daher umfasst unser Seminarangebot natürlich Grundlagenseminare wie BR I, und AuG I sowie weiterführende Seminare wie BR I – Ver- tiefung, BR kompakt 1 und 2, Wirtschaftsausschuss- und Ent- gelt-Seminare und vieles andere mehr. Unsere Referentinnen und Referenten kommen mit ihren Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis und verfügen über fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht. Das Ziel eines jeden Seminars ist neben der Vermittlung von Fach-, Handlungs- und Lösungskompetenz die Bildung von Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie. Unsere Seminare sollen Euch bei der Bewältigung betrieblicher Problemstellungen und der praktischen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen helfen und auf Euch und Euren Betrieb zugeschnittene Handlungsmöglichkeiten geben. Wir beraten Euch gerne bei der Planung Eurer Weiterbildung und hoffen, dass unsere Angebote Euch ansprechen. Sollte Ihr spezielle Themen haben, die Ihr in unserem Angebot nicht findet, so sprecht uns bitte an. Wir finden passende Lösungen. Eure IG Metall Bildungsregion Bochum-Herne/Dortmund Eva Kerkemeier Ulrike Hölter 1. Bevollmächtigte 1. Bevollmächtigte IG Metall Bochum-Herne IG Metall Dortmund Elke Hülsmann Martin Freitag Geschäftsführerin Fachbereichsleiter DGB-Bildungswerk NRW e.V. Industriegewerkschaften DGB-Bildungswerk NRW e.V. 2 3
SEMINARE INFORMATIVES Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte 8 Kontakte 38 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 10 Unsere Referentinnen und Referenten 40 BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung 12 BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) 15 Tagungshäuser 42 BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) 17 Seminardurchführung 44 Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 19 Ratgeber Freistellung 46 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) 21 Der Weg zur Teilnahme 50 SBV-Tage 2019: Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung 23 Vorgehen bei Streitigkeiten 52 Entgeltgestaltung I (EG I) 24 Musterschreiben 54 Wirtschaftsausschuss 25 Termine 56 era. Kompakt 26 era. Leistungsbeurteilung 27 Impressum 58 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 1 28 Seminaranmeldung 59 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 2 29 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Modul 3 30 Betriebsrätekonferenz 2019 31 Protokollführung und Archivierung 33 Aktuelles Arbeitsrecht 35 4 5
HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN- Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb Eurer betrieblichen Interessenvertretungsarbeit. Es vermittelt Euch grund Einsteigerseminare für neue Betriebsräte legende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmens- Um Euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte zu recht und gibt eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. ermöglichen, ist das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits- Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb. Betriebsverfassungsrecht. Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten Aber … es ist nur ein Einstieg. im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert. Darüber hinaus haben wir noch weitere Grundlagenseminare im Angebot, um Euch für die Betriebsratsarbeit fit zu machen. Eine Gremienschulungen Kurzbeschreibung der Seminare findest du nachfolgend, alle weite- Mitbestimmung praktisch machen – „Strategische ren Informationen erhaltet Ihr in den Seminarausschreibungen auf Betriebsratsarbeit/Effektive Arbeit im BR-Gremium“ den nachfolgenden Seiten. Während BR I und die beiden BR kompakt Seminare einen inhaltlich geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten, BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln haben die Gremienschulungen zu „Strategische BRArbeit/Effektive Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim- Arbeit im BR-Gremium“ genau dies auch zum Schwerpunkt: mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im W elche Schwerpunkte müssen in der gemeinsamen Arbeit Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs- gesetzt werden? möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen W ie soll die Arbeit auf die Schultern verteilt werden? oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. W ie mache ich als Betriebsrat meine Arbeit praktisch richtig? W elche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber, BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln welche eigenen Ziele, Ideen und Initiativen sollen umgesetzt Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, werden? Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und W ie organisiere ich die Arbeit im BR-Gremium am besten, damit Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen auch wirklich viel für die Beschäftigten dabei herumkommt? Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich- tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet. Entgeltgestaltung (EG I) Hier geht es im Schwerpunkt um die Entlohnung, um Arbeit, Leistung und Entgelt und um das Zusammenwirken von tariflicher und betrieblicher Handlungsebene. Behandelt werden die Grund entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Betriebliche Anwendungsmöglichkeiten der tariflichen Entgelt- grundsätze und Entgeltmethoden und Eure Aufgaben und Hand- lungsmöglichkeiten als Betriebsrat werden behandelt. 8 9
11.02. – 15.02.2019 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 505,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199583-028 04.11. – 08.11.2019 Kleve, The Rilano Hotel Cleve City Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 620,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199584-028 20.05. – 24.05.2019 EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS- (verblockt mit BR I Vertiefung vom 25.11. – 29.11.2019) Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen RATSARBEIT (BR I) Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 775,– Euro (zzgl. USt) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs- Seminarnummer: D12-199585-028 rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und 15.07. – 19.07.2019 Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, (verblockt mit BR I Vertiefung vom 14.10. – 18.10.2019) sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) behandelt. zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 780,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199586-028 Themen Mit kostenfreier Kinderbetreuung buchbar! Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts ordnung Grundlagen der Betriebsverfassung: Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und Anforderungen an die BR-Arbeit Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt- schaftlichen Angelegenheiten Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der Beschäftigten 10 11
14.10. – 18.10.2019 (verblockt mit BR I vom 15.07. – 19.07.2019) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199587-028 25.11. – 29.11.2019 (verblockt mit BR I vom 20.05. – 24.05.2019) Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 775,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199588-028 BR I VERTIEFUNG: GRUNDLAGEN DER BETRIEBSVERFASSUNG Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und Pflich- ten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im Mit- telpunkt des Seminars. Themen Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebs verfassungsgesetz Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieb lichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen nach §§ 99 – 102 BetrVG) Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ausgewählten Feldern (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.) der sozialen Angelegenheiten (nach § 87 BetrVG) 12 13
BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG UND BETRIEBSRATSHANDELN In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern- stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs- rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. Themen Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren @ baona, istock @ Thomas Range, Bochum Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG JEDERZEIT INFORMIEREN UND BUCHEN Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen ÜBER UNSERE WEBSITE Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit; BEQUEM Ordnung und Verhalten im Betrieb… Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG SEMINARE FINDEN Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Online buchen, Fragen rund um die Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken klären oder für das direkte Gespräch die 13.05. – 17.05.2019 Übersicht mit allen Ansprechpartner*innen und ihren Aufgaben- Geldern, Hotel See Park Janssen bereichen nutzen: Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserer Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Website. zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199590-028 Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anfragen, Beratung und Planung: T. 0211 17523-149 info@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 15
BR KOMPAKT 2: PERSONELLE Eine Ausbildungsreihe MASSNAHMEN UND BETRIEBS- für Betriebsräte RATSHANDELN Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats- betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein- damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen Themen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung, Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag ** *** Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung *** ** Umstrukturie- 18.02. – 22.02.2019 * *** Kleve, The Rilano Hotel Cleve City rungen im Unternehmen *** Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 620,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199589-028 18.11. – 22.11.2019 *** Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen *** Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 775,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199591-028 * Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden. ** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs- gangs VL. 17
EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG (JAV I) Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ge- wählt. Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die Jugend bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im Betrieb gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netz- werk in Deiner Region aufbauen. Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz. Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung @ Martin Lässig, Köln zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind. Themen WIR SIND EINFACH Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60; § 70 BetrVG) DANKBAR, Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflich- Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) ten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaß- der beruflichen Praxis und immer up to date. nahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) Danke für so viel Engagement! Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 14.04. – 18.04.2019 Anfragen zu unseren Seminaren, Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Beratung und Planung: Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt-frei) T. 0211 17523-149 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 740,– Euro (zzgl. USt) info@dgb-bw-nrw.de Seminarnummer: D12-199580-028 dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 19
HINWEIS ARBEITS- UND GESUNDHEITS- SCHUTZ I (AUG I) Zusätzlich zu den hier aufgeführten Angeboten besteht die Möglichkeit zu weiteren Seminaren und Schulungen, Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- die individuell auf Eure Fragestellungen in den Betrieben und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits- zugeschnitten sind. sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Beispielsweise: Start in die neue Amtszeit Themen Protokollführung – einfach und rechtssicher R olle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) Entgeltrahmenabkommen (era.) kompakt R echtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten era. – Leistungsbeurteilung E inführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG) Leiharbeit und Werkverträge Ü berblick über das Arbeitsschutzsystem Z usammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen Betriebliches Eingliederungsmanagement wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Lesen von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Coaching des Wirtschaftsausschuss (speziell für einen Betrieb ausgerichtet) 25.11. – 29.11.2019 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Anfragen bitte an die Geschäftsstellen der IG Metall oder an zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) das DGB-Bildungswerk NRW e.V. Seminarnummer: D12-199597-028 20 21
SBV-TAGE 2019 Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung Es tut gut, sich im Kreis von Kolleg*innen vertrauensvoll austau- schen zu können und dabei alles zum Thema machen zu dürfen, was sonst zu wenig Zeit und Raum bekommt. Die Teilnehmenden informieren sich darüber hinaus über weitere Neuerungen und Pflichten im Aufgabenfeld der betrieblichen Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen. Ebenfalls wird durch eine Betriebsbesichtigung die konkrete Praxis der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für gesundheitlich beeinträch- tigte und behinderte Mitarbeiter*innen vorgestellt. @ Martin Lässig, Köln Themen GEMEINSAM SIND WIR Prävention § 167 Abs. 2, erste Erfahrungen mit den Änderungen durch die Einführung des Teilhabeplanverfahren NOCH BESSER! Austausch von Best-Practice-Beispielen von Barrierefreiheit und Inklusion, Besuch der Firma KOMATSU Düsseldorf / Wuppertal Ein Seminar für das gesamte Gremium? Warum nicht! Das Aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die DGB-Bildungswerk NRW bietet Gremienschulungen für betriebliche Praxis Betriebs- oder Personalräte und Mitarbeitervertretungen an. Aktuelle Änderungen aus dem Rentenrecht Damit ist gewährleistet, dass alle Gremienmitglieder auf dem gleichen Wissensstand sind. Themen können sein: 09.09. – 13.09.2019 Grundlagen des Betriebsverfassungs- oder Personalver- Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche tretungs- beziehungsweise Mitarbeitervertretungsrechts. Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Wahlvorstandsschulungen, wenn beispielsweise außerhalb zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) des gesetzlichen Wahlzeitraums gewählt wird. Seminarnummer: D12-199592-028 Spezielle Themen, wenn aufgrund eines konkreten Anlasses spezieller Schulungsbedarf besteht. Anfragen, Beratung und Planung: Ahmet Özkan Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf T. 0211 17523-271, F. 0211 17523-198 aoezkan@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 23
ENTGELTGESTALTUNG I (EG I) DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungs- betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend regulation. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und Tätigkeiten in diesem Gremium. Es vermittelt grundlegende be- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen. triebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Themen Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und Themen Leistungsbedingungen gestaltet? Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts D ie Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung nach Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs §§ 107 und 108 BetrVG gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden U nterrichtung in „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ nach Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich § 106 BetrVG keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei Ein- Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und internes gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglich- Wirtschaftsausschuss keiten des Betriebsrats / der Paritätischen Kommission bei A ufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grund- leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs lage und Bewertung beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich- G rundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation keiten des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen R echtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 und 110 BetrVG) 11.11. – 15.11.2019 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) 24.06. – 28.06.2019 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) Geldern, Hotel See Park Janssen Seminarnummer: D12-199595-028 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199711-073 24 25
ERA. LEISTUNGSBEURTEILUNG Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeur- teilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwer- punkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leis- tungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und dis- kutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Be- troffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt ERA. KOMPAKT auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten liegen. Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Sys Themen tematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben Ü berleitungsvorschriften im Überblick zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und B eurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. individuellen Leistungsbeurteilung A nwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Themen Soll- und Kann-Vorschriften; betriebliche Auswirkungen Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung B eanstandungen und Reklamationsverfahren und die Beteiligung des Betriebsrats F reiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era. abweichenden Beurteilungsverfahrens Arbeitsaufgabenbeschreibungen E rste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen Niveaubeispiele im Betrieb Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen K ombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im Kostenneutralität Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung Überschreiter/Unterschreiter Anpassungsfonds 13.11. – 15.11.2019 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche 24.06. – 28.06.2019 Seminarkostenpauschale: 610,– Euro (USt-frei) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt) Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D12-199594-028 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199593-028 26 27
AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS- AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS- LEBEN – MODUL 1 LEBEN – MODUL 2 Die gesetzliche (Alters-)Rente – Grundlagen der Altersteilzeit – Gestaltungsspielräume des Betriebs- Rentenberechnung rats bei gesetzlicher und tariflicher Regelung? Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch Durch die Rentengesetzgebung und die aktuellen Tarifverträge der die Rentenreformen und die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit Metall- und Elektro-, Eisen- und Stahl- sowie der Textilindustrie mehrfach verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten stellt sich für Betriebsräte die Frage, wie im Betrieb die Regelungen zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu der Tarifverträge umgesetzt werden oder durch Betriebsverein erwartenden Leistungen ist damit mehrfach auf eine neue Basis barungen ergänzt werden sollen. Fehleinschätzungen können für gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild die Beschäftigten zu materiellen Einbußen führen. Um als Betriebs- über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, rat die Folgen für die betriebliche Praxis, bestehende Betriebsver- um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personal- einbarungen und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden planung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit umfassende Kenntnisse zu den Tarifverträgen und zur Berechnung gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch, die von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe die im Seminar behandelt werden. abschätzen zu können. Themen Themen E inführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Rentenauskunft und Renteninformation Altersteilzeit Rentenrechtliche Zeiten W as muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen D auer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persön geminderten und ungeminderten Rentenbeginne lichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und unge Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die minderten Rentenbeginnen Ausstiegstermine und die Rentenhöhe A ntragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Grundlagen der Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminde- Rentenbeiträge rungsrente A ltersteilzeitentgelt und Regelarbeitsentgelt Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, B erechnung der Aufstockung Besteuerung K rankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen E ckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Voll- und Teilrenten – Hinzuverdienstmöglichkeiten Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und ein excelbasiertes Berechnungstool. Empfehlenswert für dieses Seminar ist die ein excelbasiertes Berechnungstool. Teilnahme am Seminar Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1. 08.05. – 10.05.2019 26.06. – 28.06.2019 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei) Seminarkostenpauschale: 665,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199598-028 Seminarnummer: D12-199599-028 28 29
AUSSTIEG AUS DEM ERWERBS- LEBEN – MODUL 3 Update: Rente und Altersteilzeit Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente und Altersteilzeit, wie sie in den Modulen 1+2 zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar werden Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berechnungen (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, dem Altersteil- zeitentgelt und der Aufstockung) mit Hilfe eines excelbasierten Berechnungstools durchgeführt. Ziel ist, mögliche Alternativen zu erkennen, aufzuzeigen und berechnen zu können. Themen Mögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von Renten beginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit Einfluss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeits losigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe Berechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente, Altersteil BETRIEBSRÄTEKONFERENZ 2019 zeitentgelt und Aufstockung Vom 07. bis 08.10.2019 Vergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt und dem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krank- In Wesel ist wieder unsere Betriebsrätekonferenz, mit spannenden heit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen Vorträgen und interessanten Foren. Beratungssituationen im Betrieb Themen werden noch bekannt gegeben. Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durch- geführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und ein excelbasiertes Berechnungstool. Voraussetzung für dieses Seminar ist die Teilnahme an den Seminaren Ausstieg aus dem Erwerbsleben Modul 1 und 2. 07.10. – 08.10.2019 Wesel, Welcome Hotel Seminarkostenpauschale: 310,– Euro (USt-frei) 28.11. – 29.11.2019 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 270,– Euro (zzgl. USt) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarnummer: D12-199596-028 Seminarkostenpauschale: 495,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199600-028 30 31
PROTOKOLLFÜHRUNG UND ARCHIVIERUNG Die Sitzungsniederschrift muss rechtlich vorgegebenen, formalen Kriterien entsprechen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber werden häufig die Sitzungsniederschriften als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung des Betriebsrats überprüft. Die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen werden im Seminar be- handelt. Dabei richtet sich das Seminar sowohl an neu gewählte Betriebsräte wie auch an erfahrenere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Schriftführung überprüfen und verbessern wollen. @ peopleimages, istock Themen Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach dem BetrVG zu berücksichtigen? ÜBER UNS Wie wird das Protokoll rechtssicher? QUALITÄT ENTSTEHT IN Was muss protokolliert werden? Was geschieht mit Beschlüssen? DER TÄGLICHEN ARBEIT Wie werden die Teilnehmer*innen an den Sitzungen erfasst? Was ist mit „schnellen“ Beschlüssen? Wie ausführlich muss das Protokoll sein? Hohe Qualitätsmaßstäbe sind uns sehr wichtig: 2017 wurden Übungen zu verschiedenen Themen wir erneut mit dem Zertifikat „Recognised for Excellence 4 star“ Archivierung der European Foundation for Quality Management (EFQM) Mitbestimmungsrechte nach BetrVG ausgezeichnet. Datenschutzrechte nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und EU-DSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung) Anfragen, Beratung und Planung: T. 0211 17523-149 Hinweis: Dieses Seminar findet ohne Übernachtung statt. info@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de 29.01. – 30.01.2019 Kamen, SportCentrum Kamen-Kaiserau Seminarkostenpauschale: 460,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 100,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D12-199601-028 JAHRE 33
AKTUELLES ARBEITSRECHT Aktuelle Rechtsprechung im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich durch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen Neuerungen zu berücksichtigen sind? Der vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Peter Schmidt, stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeits gerichts und des Europäischen Gerichtshofs vor und erläutert in verständlicher Form deren kollektivrechtliche und arbeitsvertrag liche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit. Da die Aktuali- tät der Themen im Vordergrund dieser Seminare steht, werden die konkreten Seminarschwerpunkte mit einer Einzelausschreibung UNSER KLASSIKER FÜR gesondert bekannt gegeben. DEN VORSITZ 22.10.2019 Kamen, SportCentrum Kamen-Kaiserau Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Seminarkostenpauschale: 225,– Euro (USt-frei) BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs- zzgl. Verpflegung: ca. 50,– Euro (zzgl. USt) seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den Seminarnummer: D12-199602-028 aktuellen Stand der Rechtsprechung. Information und Programm: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Detlef Tarn T. 0211 17523-319 F. 0211 17523-198 dtarn@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm JAHRE 35
INFORMATIVES 36 37
KONTAKTE Eure IG Metall vor Ort IG Metall Bochum-Herne Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Büro Bochum Alleestr. 80, 44793 Bochum Ahmet Özkan www.bochum.igmetall.de T. 0211 17523-271 aoezkan@dgb-bw-nrw.de Büro Herne Viktor-Reuter-Str. 23, 44623 Herne www.herne.igmetall.de Bei Fragen zur Anmeldung IG Metall Dortmund Martina Lüder Ostwall 17 – 21, 44135 Dortmund T. 0211 17523-262, F. 0211 17523-197 www.dortmund.igmetall.de mlueder@dgb-bw-nrw.de Bildungssekretär Michael Niggemann T. 0231 57706-29 michael.niggemann@igmetall.de Bei Fragen zur Anmeldung Andrea Jans T. 0234 96446-29, F. 0234 96446-10 andrea.jans@igmetall.de 38 39
Franco Biaggiotti, ehem. Betriebsrat Ulrich Borchers, ehem. Betriebsrat Lothar Degner, Opel Group Warehousing GmbH, Betriebsrat Jürgen Dieckmann, ehem. Betriebsrat Marco Dummér, Opel Group Warehousing GmbH, Betriebsrat Alexandra Ebert, Daimler AG, Betriebsrätin Michael Freier, KHS GmbH, Betriebsrat UNSERE REFERENTINNEN UND Dirk Grützner, Opel Group Warehousing GmbH, Betriebsrat REFERENTEN Christoph Heymann, GMH Recycling GmbH, Betriebsrats vorsitzender Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfah- ren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil Reiner Riedel, ehem. Betriebsrat sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerk- schaftlichen Interessenvertretung in Bochum-Herne und Dortmund Thomas Rösler, thyssenkrupp Steel Europe Bochum, Betriebsrat aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Ex- perten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Hans Siebenhühner, Aluminiumwerk Unna AG, Betriebsrats Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit vorsitzender und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein. Richard Stanek, Laird Bochum GmbH, ehem. Betriebsrat Die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung: Dirk Stüter, Doncasters Precision Castings Bochum GmbH, Mohamed Achanyar, thyssenkrupp Rothe Erde GmbH, Betriebsrat Betriebsratsvorsitzender Sinan Aksoy, Opel Group Warehousing GmbH, Vorsitzender der Ralf Taube, KHS GmbH, Betriebsrat Jugend- und Auszubildendenvertretung Christian Volke, thyssenkrupp Steel Europe Bochum, Vertrauens- Franz Armbruster, ehem. Betriebsrat mann Wolfgang Buchholz, ehem. Bildungsreferent Kirstin Zeidler, thyssenkrupp Steel Europe AG, stellv. Betriebs- ratsvorsitzende Detlef Böhm, ehem. Betriebsrat Thomas Zweier, Continental Automotive GmbH, Mitglied der Martin Böhmer, thyssenkrupp Rothe Erde GmbH, Betriebsrat Vertrauenskörperleitung 40 41
TAGUNGSHÄUSER Waldhotel Tannenhäuschen Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel T. 0281 9669-0, F. 0281 9669-99 Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel www.tannenhaeuschen.de T. 02324 706-0, F. 02324 706-330 info@tannenhaeuschen.de www.igmetall-sprockhoevel.de sprockhoevel@igmetall.de SportCentrum Kamen-Kaiserau Jakob-Koenen-Straße 2, 59174 Kamen Hotel Haus Rasche T. 02307 371-0, F. 02307 371-526 Wilhelmstraße 1, 59505 Bad Sassendorf www.sportcentrumkamenkaiserau.de T. 02921 555-01, F. 02921 555-16 post@flvw.de www.haus-rasche.de info@haus-rasche.de Welcome Hotel Wesel Rheinpromenade 10, 46487 Wesel Hotel Restaurant Clemens-August T. 0281 3000-0, F. 0281 3000-333 Burgstr. 54–58, 59387 Ascheberg-Davensberg www.welcome-hotel-wesel.de T. 02593 604-0, F. 02593 604-178 info.wes@welcome-hotels.com www.hotel-clemens-august.de info@hotel-clemens-august.de Hotel See Park in Geldern Danziger Straße 5, 47608 Geldern T. 02831 929-0, F. 02831 929-299 www.seepark.de info@seepark.de The Rilano Hotel Cleve City Bensdorpstrasse 3, 47533 Kleve T. 02821 7118-1030, F. 02821 7118-100 www.rilano.com info-clevecity@rilano.com 42 43
Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Besser ist es, sich früher anzumelden. Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehrtages- lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten pauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle- gung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. SEMINARDURCHFÜHRUNG Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte Die Verantwortung für Planung und Durchführung der (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen von Ahmet Özkan. (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Kosten Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten- versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll- Lösung zu finden. pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver- pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um- satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1) BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf- grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen. 44 45
RATGEBER FREISTELLUNG Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an- Erforderliches Wissen fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen- Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Beschlussfassung Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend- Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1) recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu- BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4) lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus- SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund- das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der lagen- und Spezialwissen. Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Grundlagenwissen Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön- muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen- Betriebsverfassungsrecht den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – Allgemeines Arbeitsrecht mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi- Arbeitssicherheit/Unfallverhütung nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs- punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam. Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können. Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. 46 47
Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)? Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon- kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Seminarausschreibung/Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus- @ Martin Lässig, Köln reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung („Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte. Weiterführende Literatur/Links: BERUFLICHE WEITER BILDUNG ZAHLT SICH AUS www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag Schnell und unbürokratisch bis zu 500 € Zuschuss mit dem Bildungsscheck NRW oder der Bildungsprämie sichern. Sie wollen sich beruflich weiterbilden, berufsbegleitend studie- ren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas Neues beginnen? Oder Sie sind Arbeitgeber eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens und wollen Ihre Mitarbei- ter*innen weiter qualifizieren? Nutzen Sie dazu die Zuschüsse des Bildungsscheck NRW oder die der Bildungsprämie. Aktuelle Fördervoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage. Wir beraten Sie gern zum passenden Förderprogramm. Ute Pippert und Team Anfragen, Beratung und Planung: T. 0211 17523-193 praemie-scheck@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 48
DER WEG ZUR TEILNAHME DER WEG ZUR TEILNAHME für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG für Schwerbehindertenvertretungen nach § 179 (4) SGB IX 1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen- 1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom- den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit BR-Sitzung ein. erforderlich sind. 2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen 2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr- (Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen gangsteilnahme. Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss 3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das noch freie Plätze sind. DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft). 3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück- 4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium teilt dem Arbeitgeber die E ntscheidung mit (siehe Musterschreiben den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. in diesem Heft). 4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über 5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V. die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der (siehe Anmeldebogen in diesem Heft). Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi- nardurchführung beauftragen. 5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). 6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil- dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen: Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber 50 51
VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Der Arbeitgeber hält die be- wenn der Arbeitgeber kein wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit des Lehrgangs. trieblichen Notwendigkeiten für gerichtliches Verfahren einleitet Einigungsstelle nicht nicht genügend berücksichtigt. oder nicht auf den Beschluss anruft oder kurzfristig des Betriebsrates reagiert oder (ca. zwei Wochen vorab) trotz kurzfristig ohne vorherige frühzeitiger Anmeldung Ein arbeitsgerichtliches Der Arbeitgeber muss die Eini- Ankündigung die Seminar die Teilnahme am Seminar Beschlussverfahren kann gungsstelle anrufen. Sie ent- teilnahme verhindern will. verhindern will. eingeleitet werden, wenn scheidet über die Lage der die Teilnahme des Betriebs zeitlichen Teilnahme. Daher Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung ratsmitglieds verhindert frühzeitige Mitteilung an den der Seminarkosten und des Entgelts. werden soll. Arbeitgeber. Seminarkosten Der BR leitet nach Rücksprache mit dem Wenn der Arbeitgeber die Wenn der Arbeitgeber die DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Erforderlichkeit bestreitet, Berücksichtigung der betrieb Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. sofort eine Betriebsratssitzung lichen Notwendigkeiten Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. einberufen. Beschließen, dass bestreitet, zeitnah eine der BR an der Schulung festhält BR-Sitzung einberufen. Entgeltausfall und die Erforderlichkeit ordent- Beschließen, dass der BR an Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall lich begründen. Den Beschluss der Schulung festhält und ent- im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die mit der Begründung dem sprechend begründen. IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Arbeitgeber mitteilen. Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen. Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen. 52 53
MUSTERSCHREIBEN Mitteilung an den Arbeitgeber für Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG Schwerbehindertenvertretungen Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Name, Vorname gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am Titel entschieden, dass vom bis zu entsenden. Name, Vorname Die Veranstaltung findet statt in in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß die Kosten werden ca. Euro betragen. § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung Titel vom bis teilnimmt. Mitteilung an den Arbeitgeber Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Name, Vorname gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Mit freundlichem Gruß Titel vom bis zu entsenden. Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in die Kosten werden ca. Euro betragen. Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen: beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber 54 55
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