FÜR MEHR SICHERHEIT: VERKEHR NEU GEREGELT - DAS WURDE IN DER STRAßENVERKEHRS-ORDNUNG (STVO) GEÄNDERT.

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FÜR MEHR SICHERHEIT: VERKEHR NEU GEREGELT - DAS WURDE IN DER STRAßENVERKEHRS-ORDNUNG (STVO) GEÄNDERT.
FÜR MEHR SICHERHEIT:
VERKEHR NEU GEREGELT
DAS WURDE IN DER STRAßENVERKEHRS-
ORDNUNG (StVO) GEÄNDERT.
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EINLEITUNG                                                                    INHALTSVERZEICHNIS

Liebe Leserinnen, liebe Leser,                                                 Stärkung des Radverkehrs .............................................. 4

ob Fahrzeuge mit konventionel-           Sicherer, klimafreundlicher und      Deutschland wird #Fahrradland und bringt neue Regeln
len oder elektrischen Motoren,           gerechter: Mit der Novelle der       für Kfz-Fahrer und Radfahrer auf die Straße.
Fahrräder mit oder ohne elektri-         Straßenverkehrs-Ordnung wer-
sche Tretunterstützung – auf             den unter anderem der Radver-         Rettungsgasse rettet Leben ............................................ 12
unseren Straßen herrscht Vielfalt.       kehr und die moderne Mobilität
Und immer mehr Verkehrsteil-             gestärkt. Außerdem werden            Wer nicht rechtzeitig eine Rettungsgasse bildet oder sie
nehmer müssen sich den verfüg-           die Geldbußen für einige Regel-      unerlaubterweise nutzt, wird jetzt strenger bestraft.
baren Platz teilen. Daher ist es         verstöße, wie die unerlaubte
besonders wichtig, aufeinander           Nutzung einer Rettungsgasse           Geldbußen für mehr Verkehrssicherheit ........................ 14
achtzugeben und sich an die              oder das Parken auf Geh- und
Regeln zu halten, damit niemand          Radwegen, erhöht.                    Parken auf dem Behindertenparkplatz oder in zweiter Reihe
gefährdet und das Unfallrisiko                                                sowie vorschriftswidrige Wegnutzung: Solche Verstöße haben
minimiert wird. Das ist im Sinne         Nehmen Sie sich Zeit, sich mit den   härtere Konsequenzen.
aller.                                   neuen Regeln vertraut zu machen,
                                         und halten Sie sich im Straßenver-    Carsharing und moderne Mobilität ................................. 18
Für ein verantwortungsbewuss-            kehr daran – für eine entspannte
tes Miteinander aller Verkehrs-          und sichere Fahrt aller.             Carsharing und elektrische Fahrzeuge sind in der Gesellschaft
teilnehmer und ein sicheres                                                   angekommen. Und brauchen Platz. Das sind die Änderungen
Vorankommen hat das Bundes-              Viel Spaß bei der Lektüre            im Bereich des Carsharings und der E-Mobilität.
verkehrsministerium unter Mit-           wünscht Ihnen
wirkung des Bundesrates mit                                                    Weitere Neuerungen ....................................................... 20
der Novelle der Straßenverkehrs-         „Runter vom Gas“
Ordnung eine Reihe neuer Ver-                                                 Unter anderem: ausdrückliches Verbot der Verwendung
kehrsregeln erlassen.                                                         von Blitzer-Apps und neue Regelungen für Großraum- und
                                                                              Schwertransporte.

                                     2                                                                              3
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NEBENEINANDERFAHREN
                                                                    Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung macht
                                                                    nun noch klarer: Radfahrer dürfen zu zweit neben-
                                                                    einanderfahren, sofern sie andere Verkehrsteil-
                                                                    nehmer dabei nicht behindern. Diese explizite For-
                                                                    mulierung räumt mit dem viel verbreiteten Irrtum
                                                                    auf, Radfahrer müssten stets einzeln hinterein-
                                                                    anderfahren.

              STÄRKUNG                                          1
                                                                     PERSONENBEFÖRDERUNG
  DES RADVERKEHRS                                                   Bisher war es erlaubt, lediglich Kinder bis zur
                                                                    Vollendung des siebten Lebensjahres in geeig-
Immer mehr Menschen in Deutschland fahren Fahrrad.                  neten Kindersitzen auf dem Fahrrad mitzuneh-
Damit sich dieser Trend fortsetzt, lautet das Ziel: mehr Rad-       men. Ab sofort dürfen auch Personen, die älter
verkehr bei gleichzeitig weniger Unfällen. Um dieses Ziel           sind, mitgenommen werden. Vorausgesetzt, die
zu verwirklichen, wurden zahlreiche Änderungen und Er-              Fahrräder sind zur Personenbeförderung gebaut
gänzungen in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen.               und eingerichtet. Der Radfahrer muss mindes-
                                                                    tens 16 Jahre alt sein.

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GRÜNPFEIL FÜR                                        FAHRRADZONEN
 RADFAHRER                                           Fahrradzonen sind Zonen, die grundsätzlich dem
                                                     Radverkehr vorbehalten sind. Verhaltensrechtlich
Das bestehende Grünpfeilschild erlaubt das Ab-       sind sie mit Fahrradstraßen vergleichbar: Neben
biegen aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts      Radfahrern dürfen nur Nutzer von Elektrokleinst-
trotz roter Ampel. Ab sofort gilt es auch für Rad-   fahrzeugen die Fahrradzonen nutzen, es sei denn,
fahrer, die von einem am rechten Fahrbahnrand        ein Zusatzschild gibt die Zone auch für weitere
gelegenen Radfahrstreifen oder aus einem stra-       Verkehrsteilnehmer frei. Ist dies der Fall, dann
ßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich          darf der Radverkehr durch sie weder gefährdet
angelegten Radweg kommend rechts abbiegen            noch behindert werden. Es gilt eine Höchst-
wollen. Zudem wird ein gesonderter Grünpfeil,        geschwindigkeit von 30 km/h.
der nur für Radfahrer gilt, eingeführt. Weiterhin
gilt: Vor dem Abbiegen müssen Verkehrsteil-
nehmer anhalten. Beim Abbiegen darf niemand
behindert oder gefährdet werden.
                                                      PARKFLÄCHEN UND
                                                      LADEZONEN FÜR
 RADSCHNELLWEGE                                       LASTENFAHRRÄDER
Radschnellwege sind Verbindungen im Radver-          Ob für den Waren- oder Kindertransport – Lasten-
kehrsnetz, die wichtige Ziele über größere           fahrräder werden immer beliebter. Mit ihren gro-
Entfernungen verknüpfen. Bisher konnten Rad-         ßen Ladefl ächen sind sie eine umweltschonende
schnellwege nur mit einem Piktogramm auf             und effiziente Alternative zum Auto. Mit dem
der Fahrbahn gekennzeichnet werden. Nun ist          neuen Sinnbild „Lastenfahrrad“ können künftig
auch eine Beschilderung mit dem neu einge-           Parkfl ächen und Ladezonen speziell für Lasten-
führten Hinweiszeichen möglich.                      fahrräder ausgewiesen werden.

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1,5 m
         MINDESTÜBERHOLABSTAND                                        SCHRITTGESCHWINDIGKEIT
        Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und                 FÜR RECHTS ABBIEGENDE
        Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen ist ein aus-
        reichender Seitenabstand einzuhalten. Dieser war              KRAFTFAHRZEUGE
        bislang jedoch nicht mit einer Zahlenangabe in der
        StVO definiert. Um die schwächeren Verkehrsteil-              Kraftfahrzeuge mit mehr als dreieinhalb Tonnen
        nehmer zu schützen, wurde nun ein Mindestabstand             Gewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwin-
        festgelegt: Ab sofort müssen Kfz-Fahrer einen fest-          digkeit rechts abbiegen. Schritttempo gibt den Lkw-
        geschriebenen Abstand von mindestens eineinhalb              Fahrern mehr Zeit, um besser auf Radfahrer und Fuß-
        Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhal-           gänger zu achten, die ihren Weg geradeaus fortsetzen.
        ten. Wo das nicht möglich ist, darf ein Kraftfahrzeug        Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass mit geradeaus
        kein Fahrrad überholen. Wurden Kfz-Fahrer beim               fahrendem Radverkehr oder mit Fußverkehr, der die
        Warten an einer Kreuzung oder Einmündung von                 Fahrbahn im Einbiegungsbereich überquert, nicht zu
        Radfahrern zuvor rechts überholt oder sind Radfah-           rechnen ist (beispielsweise bei gesonderten Licht-
        rer neben dort wartenden Kraftfahrzeugen zum                 zeichen für den rechts abbiegenden Verkehr). Verstöße
        Stillstand gekommen, findet die Regelung jedoch               werden mit 70 Euro Bußgeld geahndet, hinzu kommt
        keine Anwendung.                                             ein Punkt im Fahreignungsregister.

         HAIFISCHZAHN-                                                AUSWEITUNG DES PARK-
         MARKIERUNG                                                   VERBOTS VOR KREUZUNGEN

                                                                8m
        Bitte vorsichtig heranfahren: Haifischzahnmarkie-              UND EINMÜNDUNGEN
        rungen auf Fahrbahnen sollen beispielsweise im
        Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen von                 Wenn ein Radweg entlang einer Straße verläuft, müs-
        Radschnellwegen zum Einsatz kommen. Sie weisen               sen Kfz-Fahrer beim Parken vor Kreuzungen und
        auf vorfahrtberechtigten Radverkehr hin. Darüber             Einmündungen ab sofort einen größeren Abstand zu
        hinaus können sie auf eine Wartepflicht infolge einer         den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten,
        Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam machen.                 nämlich acht Meter.

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GENERELLES HALTEVERBOT                                ÜBERHOLVERBOT VON
 AUF SCHUTZSTREIFEN                                    EINSPURIGEN FAHRZEUGEN
Schutzstreifen trennen den Rad- und Kfz-Verkehr       Vor allem an engen und unübersichtlichen Stellen
mit einer gestrichelten weißen Linie. Bislang durf-   wichtig: Ab sofort kann mehrspurigen Kraft-
ten Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen bis zu drei     fahrzeugen durch ein neues Verkehrszeichen das
Minuten halten. Dies führte jedoch häufig dazu,        Überholen von Fahrrädern, Motorrädern und
dass Radfahrer gefährliche Ausweichmanöver auf        anderen ein- und mehrspurigen Fahrzeugen ver-
die Fahrbahn machen mussten. Daher gilt jetzt         boten werden.
ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen. Bei
Verstößen drohen bis zu 100 Euro Bußgeld.

 PUNKTE FÜRS                                           VORSICHT BEIM
 FALSCHPARKEN                                          EIN- UND AUSSTEIGEN
Bei schwereren Parkverstößen ist ab sofort der        Schwere Verkehrsunfälle können auch bei 0 km/h
Eintrag eines Punktes in das Fahreignungs-            passieren. Wer beim Aussteigen aus dem Auto
register möglich. Dies ist der Fall, wenn Kfz-Fah-    den Schulterblick sowie den Blick in den Außen-
rer verbotswidrig in zweiter Reihe sowie auf          spiegel vergisst, riskiert einen Dooring-Unfall,
Fahrradschutzstreifen oder auf Geh- und Rad-          also eine Kollision von Radfahrern mit einer geöff-
wegen parken oder halten und dadurch andere           neten Tür. Radfahrer können bei solchen Zusam-
Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.          menstößen schwere Verletzungen erleiden. Das
Ein Punkt droht auch bei einer Sachbeschädi-          Verwarngeld für eine Verletzung der Sorgfalts-
gung oder wenn ein Fahrzeug auf dem Geh- oder         pflicht beim Ein- und Aussteigen wird daher von
Radweg länger als eine Stunde parkt.                  20 auf 40 Euro verdoppelt. Bei einer Sachbe-
                                                      schädigung können sogar 50 Euro fällig werden.

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UNERLAUBTES NUTZEN
     RETTUNGSGASSE                                            DER RETTUNGSGASSE

        RETTET LEBEN                                         Das Behindern von Hilfskräften ist kein Kavaliers-
                                                             delikt. Das unerlaubte Nutzen einer Rettungs-
                                                             gasse wird daher ab sofort genauso verfolgt und
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerorts-         geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungs-
straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Rich-      gasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und
tung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Still-   320 Euro für das Nichtbilden einer Rettungs-
stand befinden, gilt: Für die Durchfahrt von Polizei- und     gasse und zwischen 240 und 320 Euro für das
Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem        unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse. In bei-
unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine       den Fällen drohen zudem zwei Punkte im Fahr-
freie Gasse bilden! Dies gilt auch, wenn kein Blaulicht zu   eignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.
sehen bzw. Martinshorn zu hören ist. Für das Bilden der
Rettungsgasse fahren alle Kfz-Fahrer auf der äußersten
linken Spur nach links. Alle anderen nach rechts. Dadurch
können Rettungskräfte schnell zum Unfallort gelangen
und Leben retten. Wer nicht rechtzeitig eine Rettungsgasse    FAHRVERBOT BEI
bildet oder sie unerlaubterweise nutzt, wird jetzt härter
bestraft.                                                     NICHTBILDEN EINER
                                                              RETTUNGSGASSE
                                                             Bisher wurde bei Nichtbilden einer Rettungsgasse
                                                             lediglich dann ein Fahrverbot erteilt, wenn durch
                                                             die nicht gebildete Rettungsgasse eine Behinde-
                                                             rung oder Gefährdung eintrat. Diese Einschrän-
                                                             kung fällt nun weg, sodass bereits für das Nicht-
                                                             bilden einer Rettungsgasse ein Fahrverbot
                                                             verhängt werden kann.

                           12                                              13
UNBERECHTIGT AUF EINEM
           GELDBUßEN                                       Bisher
                                                            35 €
                                                                     SCHWERBEHINDERTEN-
FÜR MEHR VERKEHRS-                                          Nun      PARKPLATZ PARKEN
                                                           55 €     Unberechtigtes Parken auf einem Schwer-
           SICHERHEIT                                               behindertenparkplatz erschwert Menschen mit
                                                                    einer Mobilitätsbeeinträchtigung nicht nur
                                                                    die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es
Ob unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenpark-                 gefährdet die Betroffenen auch. Das Verwarn-
plätzen, vorschriftswidrige Wegnutzung oder Auto-Posing:            geld für das unberechtigte Parken auf einem
Durch verbotswidriges Verhalten werden andere Ver-                  Schwerbehindertenparkplatz wird daher von
kehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Um die Zahl               35 auf 55 Euro angehoben.
dieser Vergehen im Sinne eines guten Miteinanders im
Straßenverkehr weiter zu senken, werden jetzt verschie-
dene Geldbußen erhöht.

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Bisher       STÄRKER SANKTIONIERT:                                Bisher       VORSCHRIFTSWIDRIGE
bis zu 15 €                                                       10–25 €
               GENERELLE HALT-                                                   WEGNUTZUNG
Nun bis zu                                                           Nun
               UND PARKVERSTÖßE                                                 Zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern wird

25 €                                                             55–100 €       die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen,
              Wer falsch parkt oder unerlaubt hält, behindert                   von linksseitig angelegten Radwegen und Seiten-
              und gefährdet regelmäßig andere Verkehrsteil-                     streifen durch Fahrzeuge ab sofort noch stär-
              nehmer. Zukünftig werden allgemeine Halt- und                     ker sanktioniert: Statt mit bisher 10 bis 25 Euro
              Parkverstöße daher mit bis zu 25 Euro statt bis-                  werden derartige Verstöße ab sofort mit 55 bis
              lang bis zu 15 Euro geahndet.                                     100 Euro bestraft.

  Bisher       PARKEN AN ENGEN                                      Bisher       AUTO-POSING
  15 €                                                            bis zu 20 €
               STRAßENSTELLEN                                                   Protzen kostet: Das sogenannte Auto-Posing kann
                                                                                nun konsequenter geahndet werden. So wird
   Nun        Auch durch Parkverstöße an unübersichtlichen           Nun        das Bußgeld für das Verursachen von unnötigem

35 €          oder engen Stellen sowie im Bereich einer schar-
              fen Kurve werden andere Verkehrsteilnehmer
                                                                 100 €          Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästi-
                                                                                gung sowie überflüssiges Hin- und Herfahren auf
              behindert oder gefährdet. Das Verwarngeld für                     100 Euro angehoben (bisher bis zu 20 Euro).
              das verbotswidrige Parken an diesen Punkten
              wird daher von 15 auf 35 Euro angehoben.

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PARKPLÄTZE
                                                              FÜRS CARSHARING
                                                             Für Carsharing-Fahrzeuge soll es künftig extra
                                                             ausgewiesene Parkplätze geben, die ab sofort
                                                             an einem neuen Zusatzzeichen mit dem neuen
                                                             Carsharing-Sinnbild erkennbar sind. Carsharing-
                                                             Fahrzeuge können darüber hinaus von Park-
                                                             gebühren befreit werden.

                                                              KENNZEICHNUNG VON
                                                              CARSHARING-FAHRZEUGEN
                                                             Eine neue Plakette zur Kenntlichmachung von
    CARSHARING UND                                           Carsharing-Fahrzeugen berechtigt zum Parken
                                                             auf den neu ausgewiesenen Flächen. Carsharing-
                                                             Anbieter müssen diese Plakette gut sichtbar an

MODERNE MOBILITÄT                                            der Windschutzscheibe befestigen.

Nur mithilfe der Mobilitätswende kann Deutschland seine       PARKPLÄTZE FÜR
selbstgesteckten Klimaziele erreichen. Ein positiver Trend
hierfür: Die Anzahl der Nutzer von Carsharing-Angeboten       ELEKTRO-FAHRZEUGE
und der Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge auf
Deutschlands Straßen steigt. Zur Stärkung der modernen       Parkfl ächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Mobilität gibt es ab sofort neue Sinnbilder.                 im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes können
                                                             ab sofort ausdrücklich durch ein Sinnbild auf der
                                                             Fahrbahn markiert werden.

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AUSDRÜCKLICHES VERBOT
                                                             VON BLITZER-APPS
                                                            Was bisher noch missverständlich war, ist jetzt
                                                            eindeutig geregelt: Die Verwendung von Apps auf
                                                            Smartphones und Navigationsgeräten von Fahr-
                                                            zeugführern, die auf Blitzer aufmerksam machen,
                                                            ist verboten. Das Bußgeld bei einem Verstoß
                                                            beträgt 75 Euro. Außerdem muss man mit einem
                                                            Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
                WEITERE
         NEUERUNGEN                                          „ELEKTRO-
Das Verwenden von Blitzer-Apps sowie Fahren mit un-          KLEINSTFAHRZEUGE“
angepasster Geschwindigkeit wird jetzt härter geahndet.
Darüber hinaus verändert sich durch die Novelle der Stra-   Ein neues Sinnbild kann ab sofort genutzt werden,
ßenverkehrs-Ordnung auch einiges für Nutzer von Elektro-    um Parkfl ächen für Elektrokleinstfahrzeuge,
kleinstfahrzeugen.                                          z. B. E-Scooter, auszuweisen.

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STRAFEN FÜR ZU                                      „MEHRFACHBESETZTE
 SCHNELLES FAHREN                                    PERSONENKRAFTWAGEN“
Ab sofort werden die Strafen für Tempoverstöße      Die Möglichkeit der Freigabe von Busspuren für
deutlich verschärft: Ein einmonatiges Fahrverbot    Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen wurde
gibt es bereits bei einer Geschwindigkeitsüber-     zwar gestrichen, das neu eingeführte Sinnbild
schreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h      können die Straßenverkehrsbehörden jedoch für
außerorts.                                          die Durchführung von Verkehrsversuchen ver-
                                                    wenden.

 ERWEITERUNG DER                                     NEUE REGELUNGEN FÜR
 ERPROBUNGSKLAUSEL                                   SCHWERTRANSPORTE
Bislang haben die Länder bereits die Möglichkeit,   Um mehrfaches Beantragen von Genehmigungen
verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maß-        für Großraum- und Schwertransporte zu ver-
nahmen zeitlich und örtlich begrenzt zu erproben.   meiden, sieht die Novelle der Straßenverkehrs-
Die Durchführung solcher Verkehrsversuche           Ordnung eine Neuregelung der Zuständigkeiten
wird durch die Novelle der Straßenverkehrs-         für Genehmigungen vor. Darüber hinaus soll es
Ordnung vereinfacht. Eine weitergehende Öffnung     künftig bundeseinheitliche Gebühren geben.
des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche      Diese neuen Regelungen treten im Januar 2021
bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die        in Kraft.
in einem weiteren Schritt angegangen werden soll.

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IMPRESSUM
Herausgeber:
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
www.bmvi.de

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Auguststraße 29
53229 Bonn
www.dvr.de

Stand: Mai 2020

BILDNACHWEISE:
S. 1, S. 24: Imago Images, Rupert Oberhäuser
S. 4: Getty Images, AleksandarNakic
S. 12: Shutterstock, TomDotH
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S. 18: Getty Images, Willie B. Thomas
S. 20: Strandperle, William Perugini, Westend61

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