Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr
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Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 – 13:30 Uhr © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Die wichtigsten Funktionen Im Webinar sind Sie als Teilnehmende stummgeschaltet. Stellen Sie Fragen! Jederzeit Anonym Zur direkten Beantwortung oder für unsere Diskussionsrunde am Ende! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Für Sie heute im Gespräch Sascha Matussek Timo Becker Steuerberater & Dipl.- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Finanzwirt (FH) Württemberg Referent Steuerberaterkammer Team Stabilisierungshilfe Stuttgart & Nordbaden zur Überbrückungshilfe III Michael Köhler Verena Armbruster DEHOGA Beratung DEHOGA Akademie DEHOGA Betriebsberater Organisation & Projektmanagement Ansprechpartner Coronahilfen Gastgewerbe © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Inhalt des Webinars Schnellüberblick der zwei aktuell relevanten Coronahilfen Verbesserungen und förderfähige Kosten der Überbrückungshilfe III Beihilferechtliche Grundlagen beider Hilfen Aktualisierte Kombinationsmöglichkeiten beider Hilfen Beantwortung Ihrer Fragen zur Stabilisierungshilfe II und Überbrückungshilfe III © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Ihre Fragen Bitte stellen Sie Ihre Fragen… • an der Stelle im Webkurs, an der sie thematisch passt • mit Benennung der konkreten Hilfe, die sie betrifft . • Rückfragen immer mit Bezug zur Ausgangsfrage. Antworten: • Einfache Fragen, werden per Chat wenn möglich direkt beantwortet • Der Rest live am Schluss! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Alternative vom Land Baden-Württemberg Einordnung Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe) Neu: Antrag bis 30. Juni! Stabilisierungshilfe II ? (Januar bis März) November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Eventuell Überbrückungshilfe III Nov. + Dez. ! (November bis Juni) Hilfe vom Bund Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe) Antrag bis 31. August Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen! (November bis Juni) – Einzelfallentscheidung! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Ihre Chance in Baden-Württemberg: Stabilisierungshilfe II (Januar bis März) November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Überbrückungshilfe III (November bis Juni) In den Monaten, in denen die Überbrückungshilfe III nicht ausreicht, um den betrieblichen Liquiditätsengpass zu decken, können Sie alternativ die Stabilisierungshilfe II beantragen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser beider Hilfen für den gleichen Förderzeitraum ist ausgeschlossen. Deshalb müssen beide Hilfen verglichen werden. © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Antragsvoraussetzungen Stabilisierungshilfe II Diese Informationen finden Sie im Themenbereich Coronahilfen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Ermittlung des Liquiditätsengpasses Grundsatz: Liquiditätsbetrachtung Liquiditätsplanung • Tag der tatsächlichen Zahlung 1-3 beliebige zusammenhängende Januar Februar März gesamt • Auch gestundete, fällige und tatsächlich Monatszeiträume (30 Tage)zwischen 1. Januar und 31. März 2021 gezahlte Beträge • Auch Jahresrechnungen (z.B. Versicherung) Umsatzerlöse 9.000,00 € 18.000,00 € 25.000,00 € 52.000,00 € Ausnahme: - Wa renkos ten 4.000,00 € 6.000,00 € 8.000,00 € 18.000,00 € • KUG • Auszahlung anderer Hilfen, die für einen - Pers ona l kos ten (ohne KUG) 8.000,00 € 10.000,00 € 14.000,00 € 32.000,00 € abweichenden Förderzeitraum bezahlt werden … … … … … - Ums a tzs teuer-Za hl l a s t (a ufgel a ufen und • Entsch. Betriebsschließungsversicherung - a ktuel l ) 500,00 € 900,00 € 1.800,00 € 3.200,00 € • Kosten prüfender Dritte für die Antragsstellung Lebens unterha l t Umsatz: - (ma x. 1.180€/Mona t/Pers on) 1.180,00 € 1.180,00 € 1.180,00 € 3.540,00 € • Einnahmen aus dem laufenden a ufgel a ufene i m Mona t beza hl te Kos ten - (offene Rechnungen, ges tundete Bei trä ge) 4.000,00 € 1.000,00 € - € 5.000,00 € Geschäftsbetrieb - Ti l gung - € - € 3.500,00 € 3.500,00 € • Keine Rückerstattungen (z.B. Umsatzsteuer, Inves titionen zur Aufrechterha l tung des Energiekosten…) Ges chä fts betri ebs (z.B. Inves titionen i n - Hygi ene oder Li efers ervi ce etc.) 3.500,00 € - € 3.500,00 € Ergebnis: = Defizit / Liquiditätsengpass - 14.580,00 € - 9.430,00 € - 8.160,00 € - 32.170,00 € • Liquiditätsengpass oder Überschuss © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Welche Kosten sind nicht förderfähig? Keine zeitlich vorgezogenen Kosten Keine ergebnisorientierten Steuern Pacht / Kapitaldienst für nächsten Monat (Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe-) Keine Kostenabgrenzung Anteilige Anrechnung der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags Keine Abschreibung aus Dezember Keine künstlich generierten Kosten Keine Privatentnahmen Sondertilgungen, nicht geplante Renovierungskosten Private Versicherungen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Höhe der Stabilisierungshilfe II Stabilisierungshilfe II = Liquiditätsengpass aber max: 3.000,- Euro pro Unternehmen + 2.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) Ausnahme: Betriebe zwischen 30% und 50% gastgewerblichem Umsatzanteil: 2.000,- Euro pro Unternehmen + 1.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent(VZÄ) Beihilfegrenze: Ausschließlich Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (max. 1.800 TEU) © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Berechnung der Vollzeitäquivalente Stichtag: • A) letzter Tag des gewählten Förderzeitraums • B) Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen ab 31.12.2019: Jahresdurchschnitt 2020) Anzahl Beschäftigte (VZÄ) nach Arbeitsumfang (des Anzahl MA Faktor VZÄ Gesamtunternehmens) Anza hl geri ngfügi g Bes chä ftigte (Aus hi l fen/Mi ni jobber, 450- 8,0 0,3 2,4 Auch ruhende Euro-Ba s i s ) Tei l zei tkrä fte bi s 20 Stunden pro Woche 2,0 0,5 1 Arbeitsverhältnis Tei l zei tkrä fte bi s 30 Stunden pro Woche 2,0 0,75 1,5 se zählen mit Tei l zei tkrä fte über 30 Stunden pro Woche 2,0 1 2 Vol l zei tkrä fte (i nkl . Aus zubi l dende) 8,0 1 8 Unternehmer/i n (a uch mi tarbei tende GbR-Ges el l s cha fter) 1,0 1 1 Anzahl Beschäftigte, komplett (VZÄ) 15,90 Maximalbetrag es wird stets aufgerundet: 16,00 unabhängig von ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei 30%- 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von: 18.000 € der Länge des ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei mi nd. 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von: 35.000 € Förderzeitraums! Aber: max. Bei der Durchschnittsbetrachtung: gearbeitete Tage /225 Tage Engpass! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
10% - Regel: Stabilisierungshilfe II darf nur beantragt werden für Förderzeiträume, in denen die Hilfe mindestens 10% höher ist als die rechnerische zu erwartende Überbrückungshilfe III Förderzeitraum = individuell gewählter Förderzeitraum (nicht Jan-März!) Vergleich mit verbesserten Überbrückungshilfe III … und jetzt: © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Vorbemerkung Überbrückungshilfe III Hilfsprogramm & Investitionsförderprogramm ?!Wunsch nach rechtlicher Absicherung!? Kein Rechtsanspruch! Grundlage: FAQs -> Darüber hinaus? • Hotline ? • Pressemitteilungen? Lediglich als Orientierung: • Steuerberaterkammern • DATEV /Addison … • Liste förderfähiger Ausgaben • Heutiges DEHOGA Webinar © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Verbesserungen der Überbrückungshilfe III © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Alternative vom Land Baden-Württemberg Einordnung Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe) Neu: Antrag bis 30. Juni! Stabilisierungshilfe II ? (Januar bis März) November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Eventuell Überbrückungshilfe III Nov. + Dez. ! (November bis Juni) Hilfe vom Bund Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe) Antrag bis 31. August Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen! (November bis Juni) – Einzelfallentscheidung! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Antragsvoraussetzungen Überbrückungshilfe III Diese Informationen finden Sie im Themenbereich Coronahilfen Neu: • Antragsberechtigung für Betriebe mit Gründung bis 31. Oktober 2020 © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Überbrückungshilfe - Grundlagen Abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs, werden die Fixkosten in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 anteilig gefördert Bei Umsatzeinbruch von: • mehr als 70% -> 100% der Fixkosten • zwischen 50-70% -> 60% der Fixkosten • zwischen 30-50% -> 40% der Fixkosten • unter 30% -> keine Antragsberechtigung ► Bezogen auf den Fördermonat im Vergleich zum Vergleichsmonat 2019 (nicht 2020) ► Kleine und Kleinstbetriebe (max. 50 MA & 10 Mio. € Jahresumsatz) und Betriebe jünger als 1.1.2019 Bild von Free-Photos auf Pixabay wahlweise durchschnittlicher Monatsumsatz 2019 © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Umsatz Umsatz ist der steuerbare Umsatz gem. §1 UStG in einem Besteuerungszeitraum. Ein Umsatz gilt dann als erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde. Des Weiteren zählt als Umsatz: • Dienstleistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und nicht steuerbar sind • Erlöse aus Anlageverkäufen (sofern nicht corona-bedingter Notverkauf) • Erhaltene Anzahlungen (außer Fitness-Studio) • Sachbezüge • Unentgeltliche Wertabgaben / Eigenverbrauch (wohl eher nicht ?! Unklar!) © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Kein Umsatz: Innergemeinschaftliche Erwerbe Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen Corona-Hilfen von Bund und Ländern Versicherungsleistungen Verkauf von Mehrzweckgutscheinen Dauerleistungen (private Vermietungen) Noch nicht abgerechnete Forderungen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Förderfähige Kosten Fortlaufende, Im Förderzeitraum anfallende, Nicht einseitig veränderbare, Betriebliche Kosten, Verpflichtung vor 1.1.21 (Nr. 1-11) und im Förderzeitraum fällig, Lt. nachstehender Fixkostenliste Zeitliche Einordnung: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit (Datum auf der Rechnung) © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Förderfähige Kosten 4. Handelsrechtliche 1. Mieten und Pachten 2. Weitere Mietkosten 3. Betriebliche Zinsen 5. Leasingkosten Abschreibungen (50 %) 6. Notwendige 8. Grund- 9. Lizenz- 10. Versicherungen, 11. Kosten für 7. Verbrauchskosten Instandhaltungen steuern gebühren Abonnements, etc. prüfenden Dritten 12. Personalkosten Neuer pauschal 20 % Eigenkapitalzuschuss 14.1 13. Kosten für Azubis / 14.2. Investition für 15. Marketing & 16. Ausgaben für Umbaumaßnahmen duale Studenten Digitalisierung Werbekosten Hygienemaßnahmen wg. Hygienekonzepte © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Neu: Eigenkapitalzuschuss Für besonders betroffene Betriebe + 25% - 40% auf Fixkosten (Pos. 1-11) ab dem dritten Monat mit mind. 50% Umsatzrückgang Monate, in denen November- und Dezemberhilfe beantragt wurde, zähen dazu Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wurde, aktuell ungeklärt! • Bei Neuanträgen: seit 20.04. berücksichtigt • Bei bereits gestellten Anträgen: über Änderungsantrag (seit Ende April) oder Schlussabrechnung © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Neu: Fiktiver Unternehmerlohn (bisher nur BW): Pauschal 1.000€ zusätzliche Hilfe pro Monat mit mind. 30% Umsatzeinbruch Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (und zwar für jeden Gesellschafter!) Am relevantesten bei kleinen Betrieben (bis zu 6.000€ von Januar bis Juni) © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Rechenbeispiel Wirkungsweise • Eigenkapitalzuschuss • Fiktiver Unternehmerlohn © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14.1: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten z.B. Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbauarbeiten, Luftfilteranlagen, Trenn-/Schutzwände… Das große ABER: • extrem genaue Dokumentation des Hygienekonzepts notwendig (siehe z.B. IHK Nürnberg und Themenbereich Widereröffnung ) • nur tatsächlich im Zuge des geltenden Hygienekonzepts angefallene Kosten dürfen gefördert werden schmaler Grad bis zum Subventionsbetrug © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14.2: Digitalisierung Investitionen für die Digitalisierung des Unternehmens, wie z.B. die Anlage eines Online-Shops, die Anschaffung entsprechender Hardware für Home- Office, o.Ä. wird ebenfalls einmalig mit bis zu 20.000,- € als erstattungsfähig anerkannt. Elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a AO sind explizit als förderfähig genannt! • Kassen/ Hotelprogramme / TSE! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14 allgemein: Kosten, die AB November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzurechnen. Die Kosten März bis Oktober können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden. © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14. „Positiv-Liste“ – Digitalisierung & Hygienemaßnahme Unverbindlicher vorläufiger Zwischenstand, was alles förderfähig sein soll. Offensichtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt! Als „Möglichkeit im Einzelfall“ zu sehen, nicht als Freibrief Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung!!! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14. „Positiv-Liste“ – Umbau wg. Hygienemaßnahme (mtl. 20.000) & Hygienemaßnahmen + temporäre Verlagerung in den Außenbereich Personalkosten zur Personalkosten zur Umsetzung von Verlagerung in Desinfektionsmittel Trennwände, Plexiglas Luftfilter Hygienemaßnahmen Außenbereiche Installation/Erneuerung/ Fester Einbau von Lüftungsanlagen für Schnell- & Selbsttests für Handtrockner mit UVC Aufrüstung von Klima- & Lüftungsanlagen Personalräume Kunden oder Mitarbeiter Licht Lüftungsanlagen Austausch Teppichboden Errichtung Schaffung zusätzlicher Dampfreiniger mit UVC- Modernisierung gg. abwischbare Doppelstrukturen (2. sanitärer Anlagen für Licht Toiletten/Sanitär Oberfläche Theke) Personal Umstrukturierung Abschaffung mobiler Einbau von (neuen) Wechsel auf Spülmaschine Umrüstung auf kontaktlose Gastraum wg. Abstand (z.B. Raumteiler für Gasträume Fenstern zum Lüften mit höherer Temperatur Türschließanlage auch Elektrik) In Eigenregie erbrachte Einrichtung für Sonnenschirme mit Anschaffung/Austausch von Überdachung für den Arbeitsleistungen, z.B. Außengastronomie integrierten Heizstrahlern Terassenbestuhlung Außenbereich Aufstellen von Heizstrahler (Mobiliar, Theke, Kühlung) Windschutz für den Außenbereich © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14. „Positiv-Liste“ –Digitalisierung (einmalig 20.000€) Anschaffung Anschaffung Hardware Bearbeitung/Aktualisieru Laptop/sonstiger IT-Hard- Einrichtung Online-Shop zur besseren Präsentation Ausbau WLAN ng des Internetauftritts & Software wg. im Online-Shop Homeoffice Kosten für digitales Kosten für die Betreuung Weiterbildung zur Dokumenten- Glasfaseranschluss Marketing (SEO, Social von social media Kanälen Digitalisierung Management Media, etc.) Anschaffung Implementierung von Anschaffung Update von Software- Neue cloudbasierte Smartphones/Tablets zur Buchungs- und Konvektomat mit Systemen Telefonanlage digitalen Reservierungssystemen Internetanbindung Kontaktverfolgung Wechsel des Anschaffung von Hard- & Anschaffung von Digitalisierung von Kassensystems für neue Software (auch App für Registrierkassen & Informationsmappe und digitale Services (z.B. Flatscreen) für digitale Kundenregistriegung Software (z.B. TSE) Speisekarten Bestellen am Tisch) Gästemappe Token zur Infektionsketten- Gästebindungsprogramm Taxameter und ähnliche Warenwirtschafts-System Ermittlung & Abstands- e taxispezifische Hardware Warnung © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen (bisher unter #7) (Aktuell) keine betragsmäßige Begrenzung vorgesehen! Unterscheidung 16 zu 14 m.E. das benötigte Werkzeug. Beispiele: • Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender • Hinweis- und Warntafeln • Schutzkleidung • Papierhandtücher und Papierhandtuchspender • Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender • Hinweis- und Warntafeln • Schutzkleidung • Papierhandtücher und Papierhandtuchspender © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Berechnung Überbrückungshilfe Alternative: • Jahresdurchschnitt 2019 hier eintragen • Konsequent Durchschnitt © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Kombinationsmöglichkeiten Kompaktvergleich Coronahilfen https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter- details/kompaktvergleich_coronahilfen.ht ml Vergleichsrechnung Coronahilfen (Excel) https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter- details/vergleichrechnung_coronahilfen.ht ml © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Relevante Beihilferahmen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Extra Info: Beihilferahmen De-Minimis und Kleinbeihilfe bedingungslos! Fixkostenhilfe: max. bis 70% /90% des tatsächlichen Verlusts © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Beihilferahmen Stabilisierungshilfe II Überbrückungshilfe III Bundesregelung Wahlrecht: Kleinbeihilfe (1,8 Mio. €) • Kleinbeihilfe und De-Minimis (2 Mio. €) • Fixkostenhilfe (10 Mio. €) • Kleinbeihilfe und Fixkostenhilfe (11,8 Mio.€) • Kleinbeihilfe, De-Minimis und Fixkosten (12 Mio.€) Empfehlung: Ev. Rückgabe KfW Kredit prüfen November- und Dezemberhilfe so wählen, dass in Kleinbeihilfe noch Platz für Stabilisierungshilfe II ist Überbrückungshilfe III nicht als De-Minimis beantragen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Ihre Fragen Herr Timo Becker Herr Sascha Matussek Herr Michael Köhler © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Viel Erfolg bei der Umsetzung! Kontakt zum Referent Michael Köhler info@dehoga-beratung.de Kontakt zur Akademie Verena Armbruster armbruster@dehogabw.de Mitschnitt und Unterlagen: Bleiben Sie in Kontakt mit uns: Stets aktuell Version unter: www.dehoga-akademie.de www.dehogabw.de/stb dehoga_akademie Die Unterlagen werden nicht per Email zugeschickt! DEHOGAAkademie © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
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