Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr

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Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr
Stabilisierungshilfe II und verbesserte
                                      Überbrückungshilfe III im Vergleich

                    - Stand: 05. Mai 2021 – 13:30 Uhr

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Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr
Für Sie heute im Gespräch
                                                         Sascha Matussek
                    Timo Becker                          Steuerberater & Dipl.-
                    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
                    und Wohnungsbau Baden-               Finanzwirt (FH)
                    Württemberg                           Referent Steuerberaterkammer
                     Team Stabilisierungshilfe            Stuttgart & Nordbaden zur
                                                           Überbrückungshilfe III

                                                         Michael Köhler
                    Verena Armbruster                    DEHOGA Beratung
                    DEHOGA Akademie                       DEHOGA Betriebsberater
                     Organisation & Projektmanagement
                                                          Ansprechpartner Coronahilfen
                                                           Gastgewerbe

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Begrüßung

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Service für Antragsteller

                                     www.dehogabw.de/stb

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Inhalt des Webinars
                        Schnellüberblick der zwei aktuell
                         relevanten Coronahilfen
                        Verbesserungen und förderfähige
                         Kosten der Überbrückungshilfe III
                        Beihilferechtliche Grundlagen
                         beider Hilfen
                        Aktualisierte
                         Kombinationsmöglichkeiten beider
                         Hilfen
                        Beantwortung Ihrer Fragen zur
                         Stabilisierungshilfe II und
                         Überbrückungshilfe III
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Ihre Fragen       Bitte stellen Sie Ihre Fragen…
                     • an der Stelle im Webkurs, an der sie
                       thematisch passt
                     • mit Benennung der konkreten Hilfe,
                       die sie betrifft   .

                     • Rückfragen immer mit Bezug zur
                       Ausgangsfrage.
                     Antworten:
                     • Einfache Fragen, werden per Chat
                       wenn möglich direkt beantwortet
                     • Der Rest live am Schluss!

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Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr
 Alternative vom Land Baden-Württemberg
  Einordnung                            Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)
                                        Neu: Antrag bis 30. Juni!
                                           Stabilisierungshilfe II
                                                                                                    ?
                                             (Januar bis März)
          November         Dezember       Januar      Februar        März        April        Mai       Juni

                     Eventuell                                  Überbrückungshilfe III
                    Nov. + Dez.
                                                                                                                        !
                                                                 (November bis Juni)
                                        Hilfe vom Bund
                                        Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)
                                        Antrag bis 31. August

                                      Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!
                                        (November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!

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Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr
Ihre Chance in Baden-Württemberg:

                                Stabilisierungshilfe II
                                  (Januar bis März)
          November   Dezember   Januar   Februar        März     April      Mai        Juni

                                                   Überbrückungshilfe III
                                                    (November bis Juni)

       In den Monaten, in denen die Überbrückungshilfe III nicht ausreicht, um den betrieblichen
        Liquiditätsengpass zu decken, können Sie alternativ die Stabilisierungshilfe II beantragen.
       Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser beider Hilfen für den gleichen Förderzeitraum ist
        ausgeschlossen.
       Deshalb müssen beide Hilfen verglichen werden.

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Antragsvoraussetzungen Stabilisierungshilfe II

                                    Diese Informationen finden Sie im
                                     Themenbereich Coronahilfen

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Ermittlung des Liquiditätsengpasses
                                                                                                                                             Grundsatz: Liquiditätsbetrachtung
        Liquiditätsplanung                                                                                                                   •   Tag der tatsächlichen Zahlung
        1-3 beliebige zusammenhängende
                                                                  Januar              Februar              März               gesamt         •   Auch gestundete, fällige und tatsächlich
        Monatszeiträume (30 Tage)zwischen 1. Januar
        und 31. März 2021                                                                                                                        gezahlte Beträge
                                                                                                                                             •   Auch Jahresrechnungen (z.B. Versicherung)
        Umsatzerlöse                                               9.000,00 €         18.000,00 €         25.000,00 €         52.000,00 €    Ausnahme:
    - Wa renkos ten                                                4.000,00 €          6.000,00 €          8.000,00 €         18.000,00 €
                                                                                                                                             • KUG
                                                                                                                                             • Auszahlung anderer Hilfen, die für einen
    - Pers ona l kos ten (ohne KUG)                                8.000,00 €         10.000,00 €         14.000,00 €         32.000,00 €
                                                                                                                                                 abweichenden Förderzeitraum bezahlt werden
                             …                                …                   …                   …                   …
    -
      Ums a tzs teuer-Za hl l a s t (a ufgel a ufen und
                                                                                                                                             •   Entsch. Betriebsschließungsversicherung
    - a ktuel l )                                                   500,00 €            900,00 €           1.800,00 €          3.200,00 €    •   Kosten prüfender Dritte für die Antragsstellung
        Lebens unterha l t                                                                                                                   Umsatz:
    - (ma x. 1.180€/Mona t/Pers on)                                1.180,00 €          1.180,00 €          1.180,00 €          3.540,00 €
                                                                                                                                             • Einnahmen aus dem laufenden
        a ufgel a ufene i m Mona t beza hl te Kos ten
    - (offene Rechnungen, ges tundete Bei trä ge)                  4.000,00 €          1.000,00 €                 -   €        5.000,00 €        Geschäftsbetrieb
    - Ti l gung                                                         -   €               -   €          3.500,00 €          3.500,00 €
                                                                                                                                             •   Keine Rückerstattungen (z.B. Umsatzsteuer,
      Inves titionen zur Aufrechterha l tung des                                                                                                 Energiekosten…)
      Ges chä fts betri ebs (z.B. Inves titionen i n
    - Hygi ene oder Li efers ervi ce etc.)                                             3.500,00 €                 -   €        3.500,00 €    Ergebnis:
    = Defizit / Liquiditätsengpass                        -       14.580,00 € -        9.430,00 € -        8.160,00 € -       32.170,00 €    • Liquiditätsengpass oder Überschuss

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Welche Kosten sind nicht förderfähig?
  Keine zeitlich vorgezogenen Kosten                           Keine ergebnisorientierten Steuern
              Pacht / Kapitaldienst für nächsten Monat             (Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe-)

             Keine Kostenabgrenzung
    Anteilige Anrechnung der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags          Keine Abschreibung
                        aus Dezember

   Keine künstlich generierten Kosten                               Keine Privatentnahmen
       Sondertilgungen, nicht geplante Renovierungskosten                 Private Versicherungen

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Höhe der Stabilisierungshilfe II
                                     Stabilisierungshilfe II =
                                      Liquiditätsengpass aber max:
                                       3.000,- Euro pro Unternehmen +
                                       2.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent (VZÄ)
                                     Ausnahme: Betriebe zwischen 30% und
                                      50% gastgewerblichem Umsatzanteil:
                                       2.000,- Euro pro Unternehmen +
                                       1.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent(VZÄ)

                                     Beihilfegrenze:
                                       Ausschließlich Bundesregelung
                                       Kleinbeihilfen 2020 (max. 1.800 TEU)

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Berechnung der Vollzeitäquivalente
         Stichtag:
           •        A) letzter Tag des gewählten Förderzeitraums
           •        B) Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen ab 31.12.2019: Jahresdurchschnitt 2020)
       Anzahl Beschäftigte (VZÄ) nach Arbeitsumfang (des
                                                                                     Anzahl MA         Faktor                  VZÄ
       Gesamtunternehmens)

       Anza hl geri ngfügi g Bes chä ftigte (Aus hi l fen/Mi ni jobber, 450-             8,0                    0,3                  2,4           Auch ruhende
       Euro-Ba s i s )
       Tei l zei tkrä fte bi s 20 Stunden pro Woche                                      2,0                    0,5                   1
                                                                                                                                                    Arbeitsverhältnis
       Tei l zei tkrä fte bi s 30 Stunden pro Woche                                      2,0                    0,75                 1,5            se zählen mit
       Tei l zei tkrä fte über 30 Stunden pro Woche                                      2,0                     1                    2
       Vol l zei tkrä fte (i nkl . Aus zubi l dende)                                     8,0                     1                    8
       Unternehmer/i n (a uch mi tarbei tende GbR-Ges el l s cha fter)                   1,0                     1                    1
       Anzahl Beschäftigte, komplett (VZÄ)                                                                                           15,90
                                                                                                                                                   Maximalbetrag
       es wird stets aufgerundet:                                                                                                    16,00          unabhängig von
       ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei 30%- 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von:             18.000 €     der Länge des
       ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei mi nd. 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von:           35.000 €
                                                                                                                                                    Förderzeitraums!
                                                                                                                                                   Aber: max.
        Bei der Durchschnittsbetrachtung: gearbeitete Tage /225 Tage                                                                               Engpass!
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10% - Regel:
       Stabilisierungshilfe II darf nur beantragt werden für Förderzeiträume, in
        denen die Hilfe mindestens 10% höher ist als die rechnerische zu
        erwartende Überbrückungshilfe III
       Förderzeitraum = individuell gewählter Förderzeitraum (nicht Jan-März!)
       Vergleich mit verbesserten Überbrückungshilfe III

       … und jetzt:

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Vorbemerkung Überbrückungshilfe III
   Hilfsprogramm & Investitionsförderprogramm
   ?!Wunsch nach rechtlicher Absicherung!?
   Kein Rechtsanspruch!
   Grundlage: FAQs -> Darüber hinaus?
       • Hotline ?
       • Pressemitteilungen?
   Lediglich als Orientierung:
       • Steuerberaterkammern
       • DATEV /Addison …
       • Liste förderfähiger Ausgaben
       • Heutiges DEHOGA Webinar

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Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

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 Alternative vom Land Baden-Württemberg
  Einordnung                            Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)
                                        Neu: Antrag bis 30. Juni!
                                           Stabilisierungshilfe II
                                                                                                    ?
                                             (Januar bis März)
          November         Dezember       Januar      Februar        März        April        Mai       Juni

                     Eventuell                                  Überbrückungshilfe III
                    Nov. + Dez.
                                                                                                                        !
                                                                 (November bis Juni)
                                        Hilfe vom Bund
                                        Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)
                                        Antrag bis 31. August

                                      Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!
                                        (November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!

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Antragsvoraussetzungen Überbrückungshilfe III

                                   Diese Informationen finden Sie im
                                    Themenbereich Coronahilfen

                                   Neu:
                                    • Antragsberechtigung für Betriebe mit
                                      Gründung bis 31. Oktober 2020

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Überbrückungshilfe - Grundlagen
  Abhängig von der Höhe des
   Umsatzeinbruchs, werden die Fixkosten
   in den Monaten November 2020 bis Juni
   2021 anteilig gefördert
  Bei Umsatzeinbruch von:
       • mehr als 70%       -> 100% der Fixkosten
       • zwischen 50-70%    -> 60% der Fixkosten
       • zwischen 30-50%    -> 40% der Fixkosten
       • unter 30%          -> keine
          Antragsberechtigung
          ► Bezogen auf den Fördermonat im Vergleich zum
              Vergleichsmonat 2019 (nicht 2020)
          ► Kleine und Kleinstbetriebe (max. 50 MA & 10 Mio. €
              Jahresumsatz) und Betriebe jünger als 1.1.2019
                                                                 Bild von Free-Photos auf Pixabay
              wahlweise durchschnittlicher Monatsumsatz 2019
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Umsatz
  Umsatz ist der steuerbare Umsatz gem. §1 UStG in einem
   Besteuerungszeitraum. Ein Umsatz gilt dann als erzielt, wenn die Leistung in
   diesem Monat erbracht wurde.
   Des Weiteren zählt als Umsatz:
   • Dienstleistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und nicht
          steuerbar sind
    •     Erlöse aus Anlageverkäufen (sofern nicht corona-bedingter Notverkauf)
    •     Erhaltene Anzahlungen (außer Fitness-Studio)
    •     Sachbezüge
    •     Unentgeltliche Wertabgaben / Eigenverbrauch (wohl eher nicht ?! Unklar!)

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Kein Umsatz:
  Innergemeinschaftliche Erwerbe
  Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen
  Corona-Hilfen von Bund und Ländern
  Versicherungsleistungen
  Verkauf von Mehrzweckgutscheinen
  Dauerleistungen (private Vermietungen)
  Noch nicht abgerechnete Forderungen

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Förderfähige Kosten
  Fortlaufende,
  Im Förderzeitraum anfallende,
  Nicht einseitig veränderbare,
  Betriebliche Kosten,
  Verpflichtung vor 1.1.21 (Nr. 1-11) und im Förderzeitraum fällig,
  Lt. nachstehender Fixkostenliste

  Zeitliche Einordnung:
  Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit (Datum auf der Rechnung)

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Förderfähige Kosten

                                                                                4. Handelsrechtliche
  1. Mieten und Pachten     2. Weitere Mietkosten    3. Betriebliche Zinsen                             5. Leasingkosten
                                                                               Abschreibungen (50 %)

      6. Notwendige                                 8. Grund-     9. Lizenz-    10. Versicherungen,       11. Kosten für
                             7. Verbrauchskosten
    Instandhaltungen                                 steuern      gebühren      Abonnements, etc.       prüfenden Dritten

                                        12. Personalkosten                  Neuer
                                          pauschal 20 %              Eigenkapitalzuschuss

                                    14.1
  13. Kosten für Azubis /                            14.2. Investition für       15. Marketing &        16. Ausgaben für
                            Umbaumaßnahmen
     duale Studenten                                   Digitalisierung            Werbekosten          Hygienemaßnahmen
                            wg. Hygienekonzepte

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Neu: Eigenkapitalzuschuss
  Für besonders betroffene Betriebe

  + 25% - 40% auf Fixkosten (Pos. 1-11) ab dem dritten Monat mit mind. 50%
   Umsatzrückgang

  Monate, in denen November- und Dezemberhilfe beantragt wurde, zähen
   dazu

  Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wurde, aktuell ungeklärt!
  • Bei Neuanträgen: seit 20.04. berücksichtigt
  • Bei bereits gestellten Anträgen: über Änderungsantrag (seit Ende April) oder
          Schlussabrechnung
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Neu: Fiktiver Unternehmerlohn (bisher nur BW):
  Pauschal 1.000€ zusätzliche Hilfe pro Monat mit mind. 30%
   Umsatzeinbruch

  Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (und zwar für
   jeden Gesellschafter!)

  Am relevantesten bei kleinen Betrieben (bis zu 6.000€ von Januar bis Juni)

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Rechenbeispiel

   Wirkungsweise
      • Eigenkapitalzuschuss
      • Fiktiver Unternehmerlohn

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#14.1: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder
  Umbaumaßnahmen
   bauliche Maßnahmen
   zur Umsetzung von Hygienekonzepten
  z.B. Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbauarbeiten, Luftfilteranlagen,
  Trenn-/Schutzwände…

  Das große ABER:
  • extrem genaue Dokumentation des Hygienekonzepts notwendig
      (siehe z.B. IHK Nürnberg und Themenbereich Widereröffnung )
    • nur tatsächlich im Zuge des geltenden Hygienekonzepts angefallene Kosten
      dürfen gefördert werden
   schmaler Grad bis zum Subventionsbetrug
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#14.2: Digitalisierung

  Investitionen für die Digitalisierung des Unternehmens, wie z.B. die Anlage
   eines Online-Shops, die Anschaffung entsprechender Hardware für Home-
   Office, o.Ä. wird ebenfalls einmalig mit bis zu 20.000,- € als erstattungsfähig
   anerkannt.
  Elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a AO sind explizit als
   förderfähig genannt!
  • Kassen/ Hotelprogramme / TSE!

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#14 allgemein:

  Kosten, die AB November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat
   zuzurechnen.

  Die Kosten März bis Oktober können frei auf den Förderzeitraum verteilt
   werden.

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#14. „Positiv-Liste“ – Digitalisierung & Hygienemaßnahme

  Unverbindlicher vorläufiger Zwischenstand, was alles förderfähig sein soll.
  Offensichtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt!
  Als „Möglichkeit im Einzelfall“ zu sehen, nicht als Freibrief
  Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung!!!

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#14. „Positiv-Liste“ – Umbau wg. Hygienemaßnahme (mtl. 20.000)
  & Hygienemaßnahmen + temporäre Verlagerung in den
  Außenbereich
     Personalkosten zur           Personalkosten zur
      Umsetzung von                 Verlagerung in             Desinfektionsmittel         Trennwände, Plexiglas               Luftfilter
    Hygienemaßnahmen                Außenbereiche

                               Installation/Erneuerung/
      Fester Einbau von                                        Lüftungsanlagen für        Schnell- & Selbsttests für    Handtrockner mit UVC
                               Aufrüstung von Klima- &
      Lüftungsanlagen                                             Personalräume           Kunden oder Mitarbeiter               Licht
                                   Lüftungsanlagen

                               Austausch Teppichboden             Errichtung                                            Schaffung zusätzlicher
  Dampfreiniger mit UVC-                                                                      Modernisierung
                                   gg. abwischbare            Doppelstrukturen (2.                                       sanitärer Anlagen für
          Licht                                                                               Toiletten/Sanitär
                                     Oberfläche                     Theke)                                                     Personal

      Umstrukturierung
                                 Abschaffung mobiler           Einbau von (neuen)         Wechsel auf Spülmaschine     Umrüstung auf kontaktlose
 Gastraum wg. Abstand (z.B.
                               Raumteiler für Gasträume        Fenstern zum Lüften         mit höherer Temperatur          Türschließanlage
       auch Elektrik)

                                In Eigenregie erbrachte          Einrichtung für
     Sonnenschirme mit                                                                    Anschaffung/Austausch von      Überdachung für den
                                 Arbeitsleistungen, z.B.        Außengastronomie
  integrierten Heizstrahlern                                                                 Terassenbestuhlung             Außenbereich
                               Aufstellen von Heizstrahler   (Mobiliar, Theke, Kühlung)

     Windschutz für den
       Außenbereich

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#14. „Positiv-Liste“ –Digitalisierung (einmalig 20.000€)
                                                                                          Anschaffung
                             Anschaffung Hardware
                                                        Bearbeitung/Aktualisieru    Laptop/sonstiger IT-Hard-
  Einrichtung Online-Shop   zur besseren Präsentation                                                              Ausbau WLAN
                                                         ng des Internetauftritts        & Software wg.
                                 im Online-Shop
                                                                                          Homeoffice

                              Kosten für digitales
                                                        Kosten für die Betreuung       Weiterbildung zur           Dokumenten-
     Glasfaseranschluss      Marketing (SEO, Social
                                                        von social media Kanälen        Digitalisierung            Management
                                 Media, etc.)

                                                                                         Anschaffung
                              Implementierung von                                                                  Anschaffung
   Update von Software-                                   Neue cloudbasierte        Smartphones/Tablets zur
                                 Buchungs- und                                                                   Konvektomat mit
        Systemen                                            Telefonanlage                  digitalen
                             Reservierungssystemen                                                              Internetanbindung
                                                                                      Kontaktverfolgung
                                  Wechsel des                                       Anschaffung von Hard- &
      Anschaffung von                                      Digitalisierung von
                            Kassensystems für neue                                       Software (auch              App für
     Registrierkassen &                                 Informationsmappe und
                             digitale Services (z.B.                                 Flatscreen) für digitale   Kundenregistriegung
     Software (z.B. TSE)                                      Speisekarten
                              Bestellen am Tisch)                                         Gästemappe

         Token zur
     Infektionsketten-      Gästebindungsprogramm                                    Taxameter und ähnliche
                                                        Warenwirtschafts-System
  Ermittlung & Abstands-               e                                            taxispezifische Hardware
         Warnung

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#16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen (bisher unter #7)

  (Aktuell) keine betragsmäßige Begrenzung vorgesehen!
  Unterscheidung 16 zu 14 m.E. das benötigte Werkzeug.
  Beispiele:
  • Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender
  • Hinweis- und Warntafeln
  • Schutzkleidung
  • Papierhandtücher und Papierhandtuchspender
  • Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender
  • Hinweis- und Warntafeln
  • Schutzkleidung
  • Papierhandtücher und Papierhandtuchspender

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Berechnung Überbrückungshilfe

                                  Alternative:
                                   • Jahresdurchschnitt
                                     2019 hier eintragen
                                   • Konsequent
                                     Durchschnitt

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Kombinationsmöglichkeiten
  Kompaktvergleich Coronahilfen
   https://www.dehogabw.de/servicecenter/s
   ervicecenter-
   details/kompaktvergleich_coronahilfen.ht
   ml
  Vergleichsrechnung Coronahilfen (Excel)
   https://www.dehogabw.de/servicecenter/s
   ervicecenter-
   details/vergleichrechnung_coronahilfen.ht
   ml

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Relevante Beihilferahmen

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Extra Info: Beihilferahmen

                               De-Minimis und
                                Kleinbeihilfe
                                bedingungslos!
                               Fixkostenhilfe: max. bis
                                70% /90% des
                                tatsächlichen Verlusts

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Beihilferahmen
  Stabilisierungshilfe II       Überbrückungshilfe III
  Bundesregelung               Wahlrecht:
   Kleinbeihilfe (1,8 Mio. €)     • Kleinbeihilfe und De-Minimis (2 Mio. €)
                                  • Fixkostenhilfe (10 Mio. €)
                                  • Kleinbeihilfe und Fixkostenhilfe (11,8 Mio.€)
                                  • Kleinbeihilfe, De-Minimis und Fixkosten (12 Mio.€)

Empfehlung:
Ev. Rückgabe KfW Kredit prüfen
November- und Dezemberhilfe so wählen, dass in Kleinbeihilfe noch Platz
 für Stabilisierungshilfe II ist
Überbrückungshilfe III nicht als De-Minimis beantragen
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Ihre Fragen

  Herr Timo Becker

  Herr Sascha Matussek

  Herr Michael Köhler

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Viel Erfolg bei der Umsetzung!

  Kontakt zum Referent
  Michael Köhler
  info@dehoga-beratung.de
  Kontakt zur Akademie
  Verena Armbruster
  armbruster@dehogabw.de

  Mitschnitt und Unterlagen:                           Bleiben Sie in Kontakt mit uns:
  Stets aktuell Version unter:                            www.dehoga-akademie.de
  www.dehogabw.de/stb                                     dehoga_akademie
  Die Unterlagen werden nicht per Email zugeschickt!      DEHOGAAkademie

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