Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich - Stand: 05. Mai 2021 - 13:30 Uhr
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stabilisierungshilfe II und verbesserte
Überbrückungshilfe III im Vergleich
- Stand: 05. Mai 2021 – 13:30 Uhr
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deDie wichtigsten Funktionen Im Webinar sind Sie als Teilnehmende stummgeschaltet. Stellen Sie Fragen! Jederzeit Anonym Zur direkten Beantwortung oder für unsere Diskussionsrunde am Ende! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Für Sie heute im Gespräch
Sascha Matussek
Timo Becker Steuerberater & Dipl.-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Wohnungsbau Baden- Finanzwirt (FH)
Württemberg Referent Steuerberaterkammer
Team Stabilisierungshilfe Stuttgart & Nordbaden zur
Überbrückungshilfe III
Michael Köhler
Verena Armbruster DEHOGA Beratung
DEHOGA Akademie DEHOGA Betriebsberater
Organisation & Projektmanagement
Ansprechpartner Coronahilfen
Gastgewerbe
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deInhalt des Webinars
Schnellüberblick der zwei aktuell
relevanten Coronahilfen
Verbesserungen und förderfähige
Kosten der Überbrückungshilfe III
Beihilferechtliche Grundlagen
beider Hilfen
Aktualisierte
Kombinationsmöglichkeiten beider
Hilfen
Beantwortung Ihrer Fragen zur
Stabilisierungshilfe II und
Überbrückungshilfe III
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deIhre Fragen Bitte stellen Sie Ihre Fragen…
• an der Stelle im Webkurs, an der sie
thematisch passt
• mit Benennung der konkreten Hilfe,
die sie betrifft .
• Rückfragen immer mit Bezug zur
Ausgangsfrage.
Antworten:
• Einfache Fragen, werden per Chat
wenn möglich direkt beantwortet
• Der Rest live am Schluss!
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de Alternative vom Land Baden-Württemberg
Einordnung Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)
Neu: Antrag bis 30. Juni!
Stabilisierungshilfe II
?
(Januar bis März)
November Dezember Januar Februar März April Mai Juni
Eventuell Überbrückungshilfe III
Nov. + Dez.
!
(November bis Juni)
Hilfe vom Bund
Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)
Antrag bis 31. August
Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!
(November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deIhre Chance in Baden-Württemberg:
Stabilisierungshilfe II
(Januar bis März)
November Dezember Januar Februar März April Mai Juni
Überbrückungshilfe III
(November bis Juni)
In den Monaten, in denen die Überbrückungshilfe III nicht ausreicht, um den betrieblichen
Liquiditätsengpass zu decken, können Sie alternativ die Stabilisierungshilfe II beantragen.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser beider Hilfen für den gleichen Förderzeitraum ist
ausgeschlossen.
Deshalb müssen beide Hilfen verglichen werden.
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deAntragsvoraussetzungen Stabilisierungshilfe II
Diese Informationen finden Sie im
Themenbereich Coronahilfen
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deErmittlung des Liquiditätsengpasses
Grundsatz: Liquiditätsbetrachtung
Liquiditätsplanung • Tag der tatsächlichen Zahlung
1-3 beliebige zusammenhängende
Januar Februar März gesamt • Auch gestundete, fällige und tatsächlich
Monatszeiträume (30 Tage)zwischen 1. Januar
und 31. März 2021 gezahlte Beträge
• Auch Jahresrechnungen (z.B. Versicherung)
Umsatzerlöse 9.000,00 € 18.000,00 € 25.000,00 € 52.000,00 € Ausnahme:
- Wa renkos ten 4.000,00 € 6.000,00 € 8.000,00 € 18.000,00 €
• KUG
• Auszahlung anderer Hilfen, die für einen
- Pers ona l kos ten (ohne KUG) 8.000,00 € 10.000,00 € 14.000,00 € 32.000,00 €
abweichenden Förderzeitraum bezahlt werden
… … … … …
-
Ums a tzs teuer-Za hl l a s t (a ufgel a ufen und
• Entsch. Betriebsschließungsversicherung
- a ktuel l ) 500,00 € 900,00 € 1.800,00 € 3.200,00 € • Kosten prüfender Dritte für die Antragsstellung
Lebens unterha l t Umsatz:
- (ma x. 1.180€/Mona t/Pers on) 1.180,00 € 1.180,00 € 1.180,00 € 3.540,00 €
• Einnahmen aus dem laufenden
a ufgel a ufene i m Mona t beza hl te Kos ten
- (offene Rechnungen, ges tundete Bei trä ge) 4.000,00 € 1.000,00 € - € 5.000,00 € Geschäftsbetrieb
- Ti l gung - € - € 3.500,00 € 3.500,00 €
• Keine Rückerstattungen (z.B. Umsatzsteuer,
Inves titionen zur Aufrechterha l tung des Energiekosten…)
Ges chä fts betri ebs (z.B. Inves titionen i n
- Hygi ene oder Li efers ervi ce etc.) 3.500,00 € - € 3.500,00 € Ergebnis:
= Defizit / Liquiditätsengpass - 14.580,00 € - 9.430,00 € - 8.160,00 € - 32.170,00 € • Liquiditätsengpass oder Überschuss
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deWelche Kosten sind nicht förderfähig?
Keine zeitlich vorgezogenen Kosten Keine ergebnisorientierten Steuern
Pacht / Kapitaldienst für nächsten Monat (Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe-)
Keine Kostenabgrenzung
Anteilige Anrechnung der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags Keine Abschreibung
aus Dezember
Keine künstlich generierten Kosten Keine Privatentnahmen
Sondertilgungen, nicht geplante Renovierungskosten Private Versicherungen
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deHöhe der Stabilisierungshilfe II
Stabilisierungshilfe II =
Liquiditätsengpass aber max:
3.000,- Euro pro Unternehmen +
2.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent (VZÄ)
Ausnahme: Betriebe zwischen 30% und
50% gastgewerblichem Umsatzanteil:
2.000,- Euro pro Unternehmen +
1.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent(VZÄ)
Beihilfegrenze:
Ausschließlich Bundesregelung
Kleinbeihilfen 2020 (max. 1.800 TEU)
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deBerechnung der Vollzeitäquivalente
Stichtag:
• A) letzter Tag des gewählten Förderzeitraums
• B) Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen ab 31.12.2019: Jahresdurchschnitt 2020)
Anzahl Beschäftigte (VZÄ) nach Arbeitsumfang (des
Anzahl MA Faktor VZÄ
Gesamtunternehmens)
Anza hl geri ngfügi g Bes chä ftigte (Aus hi l fen/Mi ni jobber, 450- 8,0 0,3 2,4 Auch ruhende
Euro-Ba s i s )
Tei l zei tkrä fte bi s 20 Stunden pro Woche 2,0 0,5 1
Arbeitsverhältnis
Tei l zei tkrä fte bi s 30 Stunden pro Woche 2,0 0,75 1,5 se zählen mit
Tei l zei tkrä fte über 30 Stunden pro Woche 2,0 1 2
Vol l zei tkrä fte (i nkl . Aus zubi l dende) 8,0 1 8
Unternehmer/i n (a uch mi tarbei tende GbR-Ges el l s cha fter) 1,0 1 1
Anzahl Beschäftigte, komplett (VZÄ) 15,90
Maximalbetrag
es wird stets aufgerundet: 16,00 unabhängig von
ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei 30%- 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von: 18.000 € der Länge des
ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei mi nd. 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von: 35.000 €
Förderzeitraums!
Aber: max.
Bei der Durchschnittsbetrachtung: gearbeitete Tage /225 Tage Engpass!
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de10% - Regel:
Stabilisierungshilfe II darf nur beantragt werden für Förderzeiträume, in
denen die Hilfe mindestens 10% höher ist als die rechnerische zu
erwartende Überbrückungshilfe III
Förderzeitraum = individuell gewählter Förderzeitraum (nicht Jan-März!)
Vergleich mit verbesserten Überbrückungshilfe III
… und jetzt:
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deVorbemerkung Überbrückungshilfe III
Hilfsprogramm & Investitionsförderprogramm
?!Wunsch nach rechtlicher Absicherung!?
Kein Rechtsanspruch!
Grundlage: FAQs -> Darüber hinaus?
• Hotline ?
• Pressemitteilungen?
Lediglich als Orientierung:
• Steuerberaterkammern
• DATEV /Addison …
• Liste förderfähiger Ausgaben
• Heutiges DEHOGA Webinar
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deVerbesserungen der Überbrückungshilfe III © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Alternative vom Land Baden-Württemberg
Einordnung Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)
Neu: Antrag bis 30. Juni!
Stabilisierungshilfe II
?
(Januar bis März)
November Dezember Januar Februar März April Mai Juni
Eventuell Überbrückungshilfe III
Nov. + Dez.
!
(November bis Juni)
Hilfe vom Bund
Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)
Antrag bis 31. August
Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!
(November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deAntragsvoraussetzungen Überbrückungshilfe III
Diese Informationen finden Sie im
Themenbereich Coronahilfen
Neu:
• Antragsberechtigung für Betriebe mit
Gründung bis 31. Oktober 2020
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deÜberbrückungshilfe - Grundlagen
Abhängig von der Höhe des
Umsatzeinbruchs, werden die Fixkosten
in den Monaten November 2020 bis Juni
2021 anteilig gefördert
Bei Umsatzeinbruch von:
• mehr als 70% -> 100% der Fixkosten
• zwischen 50-70% -> 60% der Fixkosten
• zwischen 30-50% -> 40% der Fixkosten
• unter 30% -> keine
Antragsberechtigung
► Bezogen auf den Fördermonat im Vergleich zum
Vergleichsmonat 2019 (nicht 2020)
► Kleine und Kleinstbetriebe (max. 50 MA & 10 Mio. €
Jahresumsatz) und Betriebe jünger als 1.1.2019
Bild von Free-Photos auf Pixabay
wahlweise durchschnittlicher Monatsumsatz 2019
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deUmsatz
Umsatz ist der steuerbare Umsatz gem. §1 UStG in einem
Besteuerungszeitraum. Ein Umsatz gilt dann als erzielt, wenn die Leistung in
diesem Monat erbracht wurde.
Des Weiteren zählt als Umsatz:
• Dienstleistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und nicht
steuerbar sind
• Erlöse aus Anlageverkäufen (sofern nicht corona-bedingter Notverkauf)
• Erhaltene Anzahlungen (außer Fitness-Studio)
• Sachbezüge
• Unentgeltliche Wertabgaben / Eigenverbrauch (wohl eher nicht ?! Unklar!)
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deKein Umsatz: Innergemeinschaftliche Erwerbe Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen Corona-Hilfen von Bund und Ländern Versicherungsleistungen Verkauf von Mehrzweckgutscheinen Dauerleistungen (private Vermietungen) Noch nicht abgerechnete Forderungen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Förderfähige Kosten Fortlaufende, Im Förderzeitraum anfallende, Nicht einseitig veränderbare, Betriebliche Kosten, Verpflichtung vor 1.1.21 (Nr. 1-11) und im Förderzeitraum fällig, Lt. nachstehender Fixkostenliste Zeitliche Einordnung: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit (Datum auf der Rechnung) © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Förderfähige Kosten
4. Handelsrechtliche
1. Mieten und Pachten 2. Weitere Mietkosten 3. Betriebliche Zinsen 5. Leasingkosten
Abschreibungen (50 %)
6. Notwendige 8. Grund- 9. Lizenz- 10. Versicherungen, 11. Kosten für
7. Verbrauchskosten
Instandhaltungen steuern gebühren Abonnements, etc. prüfenden Dritten
12. Personalkosten Neuer
pauschal 20 % Eigenkapitalzuschuss
14.1
13. Kosten für Azubis / 14.2. Investition für 15. Marketing & 16. Ausgaben für
Umbaumaßnahmen
duale Studenten Digitalisierung Werbekosten Hygienemaßnahmen
wg. Hygienekonzepte
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deNeu: Eigenkapitalzuschuss
Für besonders betroffene Betriebe
+ 25% - 40% auf Fixkosten (Pos. 1-11) ab dem dritten Monat mit mind. 50%
Umsatzrückgang
Monate, in denen November- und Dezemberhilfe beantragt wurde, zähen
dazu
Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wurde, aktuell ungeklärt!
• Bei Neuanträgen: seit 20.04. berücksichtigt
• Bei bereits gestellten Anträgen: über Änderungsantrag (seit Ende April) oder
Schlussabrechnung
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deNeu: Fiktiver Unternehmerlohn (bisher nur BW): Pauschal 1.000€ zusätzliche Hilfe pro Monat mit mind. 30% Umsatzeinbruch Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (und zwar für jeden Gesellschafter!) Am relevantesten bei kleinen Betrieben (bis zu 6.000€ von Januar bis Juni) © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Rechenbeispiel
Wirkungsweise
• Eigenkapitalzuschuss
• Fiktiver Unternehmerlohn
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de#14.1: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder
Umbaumaßnahmen
bauliche Maßnahmen
zur Umsetzung von Hygienekonzepten
z.B. Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbauarbeiten, Luftfilteranlagen,
Trenn-/Schutzwände…
Das große ABER:
• extrem genaue Dokumentation des Hygienekonzepts notwendig
(siehe z.B. IHK Nürnberg und Themenbereich Widereröffnung )
• nur tatsächlich im Zuge des geltenden Hygienekonzepts angefallene Kosten
dürfen gefördert werden
schmaler Grad bis zum Subventionsbetrug
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de#14.2: Digitalisierung Investitionen für die Digitalisierung des Unternehmens, wie z.B. die Anlage eines Online-Shops, die Anschaffung entsprechender Hardware für Home- Office, o.Ä. wird ebenfalls einmalig mit bis zu 20.000,- € als erstattungsfähig anerkannt. Elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a AO sind explizit als förderfähig genannt! • Kassen/ Hotelprogramme / TSE! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14 allgemein: Kosten, die AB November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzurechnen. Die Kosten März bis Oktober können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden. © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14. „Positiv-Liste“ – Digitalisierung & Hygienemaßnahme Unverbindlicher vorläufiger Zwischenstand, was alles förderfähig sein soll. Offensichtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt! Als „Möglichkeit im Einzelfall“ zu sehen, nicht als Freibrief Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung!!! © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
#14. „Positiv-Liste“ – Umbau wg. Hygienemaßnahme (mtl. 20.000)
& Hygienemaßnahmen + temporäre Verlagerung in den
Außenbereich
Personalkosten zur Personalkosten zur
Umsetzung von Verlagerung in Desinfektionsmittel Trennwände, Plexiglas Luftfilter
Hygienemaßnahmen Außenbereiche
Installation/Erneuerung/
Fester Einbau von Lüftungsanlagen für Schnell- & Selbsttests für Handtrockner mit UVC
Aufrüstung von Klima- &
Lüftungsanlagen Personalräume Kunden oder Mitarbeiter Licht
Lüftungsanlagen
Austausch Teppichboden Errichtung Schaffung zusätzlicher
Dampfreiniger mit UVC- Modernisierung
gg. abwischbare Doppelstrukturen (2. sanitärer Anlagen für
Licht Toiletten/Sanitär
Oberfläche Theke) Personal
Umstrukturierung
Abschaffung mobiler Einbau von (neuen) Wechsel auf Spülmaschine Umrüstung auf kontaktlose
Gastraum wg. Abstand (z.B.
Raumteiler für Gasträume Fenstern zum Lüften mit höherer Temperatur Türschließanlage
auch Elektrik)
In Eigenregie erbrachte Einrichtung für
Sonnenschirme mit Anschaffung/Austausch von Überdachung für den
Arbeitsleistungen, z.B. Außengastronomie
integrierten Heizstrahlern Terassenbestuhlung Außenbereich
Aufstellen von Heizstrahler (Mobiliar, Theke, Kühlung)
Windschutz für den
Außenbereich
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de#14. „Positiv-Liste“ –Digitalisierung (einmalig 20.000€)
Anschaffung
Anschaffung Hardware
Bearbeitung/Aktualisieru Laptop/sonstiger IT-Hard-
Einrichtung Online-Shop zur besseren Präsentation Ausbau WLAN
ng des Internetauftritts & Software wg.
im Online-Shop
Homeoffice
Kosten für digitales
Kosten für die Betreuung Weiterbildung zur Dokumenten-
Glasfaseranschluss Marketing (SEO, Social
von social media Kanälen Digitalisierung Management
Media, etc.)
Anschaffung
Implementierung von Anschaffung
Update von Software- Neue cloudbasierte Smartphones/Tablets zur
Buchungs- und Konvektomat mit
Systemen Telefonanlage digitalen
Reservierungssystemen Internetanbindung
Kontaktverfolgung
Wechsel des Anschaffung von Hard- &
Anschaffung von Digitalisierung von
Kassensystems für neue Software (auch App für
Registrierkassen & Informationsmappe und
digitale Services (z.B. Flatscreen) für digitale Kundenregistriegung
Software (z.B. TSE) Speisekarten
Bestellen am Tisch) Gästemappe
Token zur
Infektionsketten- Gästebindungsprogramm Taxameter und ähnliche
Warenwirtschafts-System
Ermittlung & Abstands- e taxispezifische Hardware
Warnung
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de#16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen (bisher unter #7) (Aktuell) keine betragsmäßige Begrenzung vorgesehen! Unterscheidung 16 zu 14 m.E. das benötigte Werkzeug. Beispiele: • Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender • Hinweis- und Warntafeln • Schutzkleidung • Papierhandtücher und Papierhandtuchspender • Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender • Hinweis- und Warntafeln • Schutzkleidung • Papierhandtücher und Papierhandtuchspender © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Berechnung Überbrückungshilfe
Alternative:
• Jahresdurchschnitt
2019 hier eintragen
• Konsequent
Durchschnitt
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deKombinationsmöglichkeiten Kompaktvergleich Coronahilfen https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter- details/kompaktvergleich_coronahilfen.ht ml Vergleichsrechnung Coronahilfen (Excel) https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter- details/vergleichrechnung_coronahilfen.ht ml © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Relevante Beihilferahmen © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Extra Info: Beihilferahmen
De-Minimis und
Kleinbeihilfe
bedingungslos!
Fixkostenhilfe: max. bis
70% /90% des
tatsächlichen Verlusts
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deBeihilferahmen
Stabilisierungshilfe II Überbrückungshilfe III
Bundesregelung Wahlrecht:
Kleinbeihilfe (1,8 Mio. €) • Kleinbeihilfe und De-Minimis (2 Mio. €)
• Fixkostenhilfe (10 Mio. €)
• Kleinbeihilfe und Fixkostenhilfe (11,8 Mio.€)
• Kleinbeihilfe, De-Minimis und Fixkosten (12 Mio.€)
Empfehlung:
Ev. Rückgabe KfW Kredit prüfen
November- und Dezemberhilfe so wählen, dass in Kleinbeihilfe noch Platz
für Stabilisierungshilfe II ist
Überbrückungshilfe III nicht als De-Minimis beantragen
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.deIhre Fragen Herr Timo Becker Herr Sascha Matussek Herr Michael Köhler © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Viel Erfolg bei der Umsetzung! Kontakt zum Referent Michael Köhler info@dehoga-beratung.de Kontakt zur Akademie Verena Armbruster armbruster@dehogabw.de Mitschnitt und Unterlagen: Bleiben Sie in Kontakt mit uns: Stets aktuell Version unter: www.dehoga-akademie.de www.dehogabw.de/stb dehoga_akademie Die Unterlagen werden nicht per Email zugeschickt! DEHOGAAkademie © DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Sie können auch lesen