Fachbereich AKTUELL Unterweisung im Homeoffice - DGUV ...
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Fachbereich AKTUELL FBORG-004 Unterweisung im Homeoffice Sachgebiet Grundlegende Themen der Organisation Stand: 25.06.2021 Einleitung Diese Fachbereich AKTUELL gibt daher Hilfestellung bei der Klärung einiger Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument wichtiger organisatorischer Fragen zur des betrieblichen Arbeitsschutzes. Beschäftigte Unterweisung im Homeoffice. erhalten dadurch sowohl allgemeine als auch auf ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten zugeschnittene Informationen, Erläuterungen 1 Auf einen Blick und Anweisungen, damit sie Gefährdungen Nachfolgend auf einen Blick die wichtigsten erkennen und sich sicherheits- und Aussagen dieser Fachbereich AKTUELL: gesundheitsgerecht verhalten können. Arbeiten Beschäftigte nicht im Unternehmen oder in Auch für Arbeiten im Homeoffice gilt einer Betriebsstätte des Unternehmens selbst, sondern etwa im Homeoffice, tauchen Fragen zur Organisation und Durchführung der ● Auf die Unterweisung kann nicht verzichtet erforderlichen Unterweisung auf. Dabei geht es werden. im Homeoffice in der Regel um PC- ● Jeweils geforderte Unterweisungsfristen Arbeitsplätze, also Bildschirmarbeit. sind einzuhalten. ● Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Müssen in einem Unternehmen, etwa bedingt Erstunterweisung erforderlich. durch besondere Situationen wie die Covid-19- ● Eine Unterweisung ist angemessen Pandemie, sehr kurzfristig Tätigkeiten in das durchzuführen. Homeoffice verlagert werden, stellt sich die ● Die Wirksamkeit einer Unterweisung ist zu Frage, wie dies schnell und effizient zu überprüfen. organisieren ist. Hierzu gibt die Fachbereich ● Es können elektronische Medien als AKTUELL FB VW 402 „Arbeiten im Homeoffice Hilfsmittel zur Unterweisung eingesetzt – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2- werden. Epidemie“ [1] eine allgemeine Hilfestellung. ● Elektronische Medien zur Unterweisung müssen Mindestanforderungen erfüllen. Das Thema „Unterweisung“ gerät aber unter ● Eine Unterweisung ist zu dokumentieren. Umständen in solchen Situationen ungewollt ● Unterweisungsnachweise müssen aus dem Blickpunkt, obwohl die Pflicht dazu unterschrieben werden, wenn dies unverändert weiterbesteht. gefordert ist. ● Eine Unterschrift kann ggf. auch elektronisch erfolgen (QES). 1/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 Inhaltsverzeichnis 2 Grundlegendes 2.1 Pflicht zur Unterweisung 1 Auf einen Blick................... 1 Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich 2 Grundlegendes .................. 2 u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 2.1 Pflicht zur Unterweisung ...... 2 sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der 2.2 Abgrenzung Telearbeit, Prävention“. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 mobiles Arbeiten und ArbSchG [2] sowie § 4 Abs. 1 der DGUV Homeoffice .......................... 2 Vorschrift 1 [3] hat der Unternehmer die 2.3 Inhalte der Unterweisung..... 3 Beschäftigten über Sicherheit und 3 Häufige Fragestellungen Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Unterweisung im insbesondere über die mit ihrer Arbeit Homeoffice ......................... 3 verbundenen Gefährdungen und die 3.1 Kann in einer Maßnahmen zu ihrer Verhütung, während ihrer „Ausnahmesituation“ nicht Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu ausnahmsweise auf die unterweisen. Die Unterweisung hat Unterweisung verzichtet Anweisungen und Erläuterungen, die eigens werden? ............................... 3 auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich 3.2 Wann muss eine der Beschäftigten ausgerichtet sind, zu Unterweisung durchgeführt umfassen. werden? ............................... 4 3.3 Wann ist eine Unterweisung Aber auch aus anderen rechtlichen angemessen durchgeführt? . 5 Regelungen ergeben sich Pflichten und 3.4 Muss ich auch für das Anforderungen zur Unterweisung, die die Homeoffice überprüfen, ob Forderungen des ArbSchG und der DGUV eine Unterweisung wirksam Vorschrift 1 ergänzen oder konkretisieren war? ..................................... 5 können. Erste Aufgabe des Unternehmers ist 3.5 Können Unterweisungen es also zu ermitteln, welche Gesetze, auch mit elektronischen Verordnungen und Vorschriften für eine Medien durchgeführt Tätigkeit im Homeoffice relevant sind. werden? ............................... 5 3.6 Welche Anforderungen sind an elektronische 2.2 Abgrenzung Telearbeit, Unterweisungsmedien zu mobiles Arbeiten und stellen, wenn ich sie für eine Homeoffice Unterweisung einsetzen „Beim mobilen Arbeiten wird eine möchte? ............................... 6 Bildschirmtätigkeit an einem Ort außerhalb der 3.7 Wie ist die Unterweisung zu Betriebsstätte ausgeübt, zum Beispiel im dokumentieren? ................... 6 Restaurant, im Zug oder im Hotel. Das 3.8 Kann eine Unterschrift, wenn Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere gewünscht, auch elektronisch Form des mobilen Arbeitens, die es erfolgen?.............................. 7 Beschäftigten ermöglicht, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich tätig zu sein. Grundsätzlich unterliegt mobile Arbeit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und 2/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 des Arbeitszeitgesetzes. Spezielle Regelungen ‒ Arbeitszeitgestaltung allgemein wie bei Telearbeit gibt es derzeit nicht. ‒ Ruhe- und Bewegungspausen ‒ Ergonomie Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um ‒ elektrische Einrichtungen einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz ‒ allgemeiner Zustand der Räume im privaten oder häuslichen Umfeld des (Luftqualität und Klima, Beleuchtung etc.) Beschäftigten, für dessen Einrichtung der ‒ Beschaffenheit zurückzulegender Wege Arbeitgeber verantwortlich ist. Der im häuslichen Bereich Telearbeitsplatz unterliegt den Regelungen der ‒ Psychosoziale Belastungen Arbeitsstättenverordnung und ist idealerweise vergleichbar gestaltet und eingerichtet wie ein Hinweis Bildschirmarbeitsplatz im Unternehmen.“ Zitat aus [1]. Spätestens im Rahmen der Hierzu wird auch die Drucksache des Erstunterweisung sollte, zum Beispiel durch Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Nachfragen an die unterwiesene Person, „Telearbeit und Mobiles Arbeiten - überprüft werden, ob der für das Homeoffice Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche vorgesehene Ort tatsächlich dafür geeignet Rahmenbedingungen“ empfohlen [4]. ist. 2.3 Inhalte der Unterweisung Im Wesentlichen sollte sich die Unterweisung 3 Häufige Fragestellungen zur Arbeit im Homeoffice auf die dortigen zur Unterweisung im Gegebenheiten beziehen, wie etwa: Homeoffice ‒ Beleuchtung und Lichtverhältnisse Nachfolgend soll auf einige allgemeine, aber ‒ Raumklima und Lärm auch spezielle Fragestellungen zur ‒ Arbeitstisch und Arbeitsfläche Unterweisung im Homeoffice eingegangen ‒ Sitzmöglichkeit, z.B. Büroarbeitsstuhl werden. ‒ Anordnung der Arbeitsmittel (zueinander und im Raum) 3.1 Kann in einer „Ausnahmesituation“ nicht Aber auch die ggf. speziell für die Arbeit im ausnahmsweise auf die Homeoffice vom Unternehmen zur Verfügung Unterweisung verzichtet gestellte IT-Ausstattung, insbesondere für werden? Videokonferenzen, sollte berücksichtigt Nein. Dies ist nicht möglich. werden. Neben der Erfüllung einer gesetzlichen Den Beschäftigten ist im Rahmen der Forderung ist der eigentliche Zweck der Unterweisung außerdem zu verdeutlichen, Unterweisung, Informationen zu vermitteln, dass sie im Homeoffice eine größere Anweisungen zu geben und auf das richtige Eigenverantwortung für die Sicherheit und Verhalten am Arbeitsplatz bzw. bei Tätigkeiten Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz haben, da hinzuweisen sowie die Beschäftigten in die der Unternehmer keinen direkten Einfluss auf Lage zu versetzen, auftretende Gefahren zu die Arbeitsplatzgestaltung hat. Dies betrifft erkennen und ihnen richtig zu begegnen. insbesondere folgende Randbedingungen: 3/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 Auch unter Epidemie-Bedingungen gelten die Gemäß § 4 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 muss Arbeitsschutzvorschriften unverändert weiter die Unterweisung regelmäßig wiederholt [5], solange sie nicht explizit durch den werden. Sie muss mindestens einmal jährlich Regelungsgeber zeitweise ausgesetzt sind. erfolgen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht Bestehen in solchen Situationen für seinen Regelungsbereich vor, dass Kontaktbeschränkungen und besondere Unterweisungen in angemessenen Hygieneregelungen, kann auf eine Zeitabständen – mindestens aber halbjährlich – Unterweisung dennoch nicht verzichtet werden. zu wiederholen sind [7]. Bezüglich der organisatorischen und medialen Ausgestaltung einer Unterweisung gibt es Ziel einer Unterweisung ist in erster Linie, keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. So ist Beschäftigte zu informieren, zu qualifizieren, nicht gefordert, eine gemeinschaftliche anzuweisen und auch zu motivieren, um ein Unterweisung in einer Gruppe durchzuführen, sicherheits- und gesundheitsgerechtes sondern diese Form wird in der Regel aus Verhalten zu erreichen. organisatorischen Gründen bevorzugt. Grundsätzlich könnten aber auch Da Unfälle und arbeitsbedingte Einzelunterweisungen oder Unterweisungen in Gesundheitsgefahren sehr häufig kleinen Gruppen erfolgen, wenn dabei ggf. verhaltensbasierte Ursachen haben, muss einzuhaltende besondere Hygienevorschriften durch Unterweisungen auf eine verstetigte und Hygieneempfehlungen beachtet werden. Änderung des Verhaltens während der Arbeit Eine Übersicht über mögliche Methoden und hingewirkt werden. Menschliches Verhalten Instrumente zu Unterweisungen gibt [6]. Zur lässt sich durch eine einmalige Unterweisung Einbeziehung elektronischer Medien siehe 3.5. kaum nachhaltig beeinflussen, sondern es bedarf vielmehr einer Kultur des ständigen und kontinuierlichen Thematisierens. Daher ist eine Hinweis regelmäßige Wiederholung der Unterweisung erforderlich, um neben einer Veränderung des Sollten die zu unterweisenden Personen sich Verhaltens der Beschäftigten auch eine planmäßig nicht ausschließlich im Veränderung der persönlichen Einstellung zu Homeoffice befinden, so könnte die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu Unterweisung auch am erreichen. Unternehmensstandort durchgeführt werden. Während einer epidemischen Situation Dies ist der Grund, warum eine Unterweisung erforderliche Hygienemaßnahmen sind dabei innerhalb von 12 Monaten (einem Jahr), einzuhalten. respektive 6 Monaten bei Jugendlichen, nach dem Zeitpunkt der letzten Unterweisung durchgeführt werden soll. Die maximal 3.2 Wann muss eine verbleibende Zeit bis zur nächsten Unterweisung durchgeführt Unterweisung beginnt dabei ab dem Datum der werden? letzten Unterweisung zu laufen (wie bei der Prüfung von Arbeitsmitteln). Vor Aufnahme einer Tätigkeit ist zwingend eine Erstunterweisung erforderlich. Sollte es aus Wird aufgrund einer Ausnahmesituation die gegebenen Gründen nicht möglich sein, eine Frist zur Unterweisung ungewollt überschritten, solche Erstunterweisung durchzuführen, darf so sollte die Abweichung durch die für die die entsprechende Arbeit oder Tätigkeit nicht Unterweisung verantwortliche Person aufgenommen werden. begründet und dies dokumentiert werden. Es darf nicht übersehen werden, dass die 4/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 Verzögerung einer erforderlichen Unterweisung die Unterweisung stets hinterfragt und ihre ggf. zu einem geringeren Schutzniveau führen Umsetzung kontrolliert werden muss. Das kann. ergibt sich auch aus dem Arbeitsschutzgesetz [8], welches zum Ausdruck bringt, dass 3.3 Wann ist eine Unterweisung Arbeitsschutzmaßnahmen „auf ihre angemessen durchgeführt? Wirksamkeit zu überprüfen" sind. Unterweisungen müssen, auch bei der Arbeit Wirksam ist eine Unterweisung dann, wenn die im Homeoffice, „angemessen und ausreichend" unterwiesene Person das in der Unterweisung sein und „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Vermittelte dauerhaft anwendet und befolgt. Aufgabenbereich" ausgerichtete Erläuterungen umfassen [2], wobei ggf. Hintergründe und 3.5 Können Unterweisungen auch Zusammenhänge erklärt werden müssen. mit elektronischen Medien Der Unternehmer hat sich außerdem zu durchgeführt werden? vergewissern, dass die Beschäftigten die Ja, wenn dies mit der Möglichkeit für Inhalte verstanden haben und die ergänzende mündliche Erläuterungen Anweisungen befolgen. Dies ist für das verbunden ist, zum Beispiel im Rahmen einer Homeoffice zum Beispiel möglich: Video- oder Telefonkonferenz, einzeln oder in einer Gruppe, und dabei die Möglichkeit für ‒ durch das Stellen von Verständnisfragen Rückfragen besteht. an die Beschäftigten ‒ durch Vorführen oder Schildern des Die Unterweisung kann über elektronische Handlungsablaufs, wenn eine geeignete Kommunikationsmittel, etwa eine Videoübertragung möglich ist Videokonferenzsoftware, erfolgen. Dabei ist zu ‒ im Rahmen eines Gesprächs zwischen beachten, dass eine Verständnisprüfung der unterweisenden und der erfolgen muss und die Unterwiesenen unterwiesenen Person mündlich nachfragen können. Es reicht nicht aus, den Beschäftigten lediglich Die alleinige Übergabe von schriftliche oder elektronische Anweisungen für Unterweisungsinhalten zum Selbststudium, die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung zu auch in elektronischer Form, oder die stellen. Vielmehr sollte eine angemessene ausschließliche Bearbeitung einer Unterweisung auch immer zusätzliche Unterweisungssoftware, ohne entweder der mündliche Erläuterungen bzw. Möglichkeit eines ergänzenden mündlichen Nachfragemöglichkeiten umfassen. Kontakts oder der Möglichkeit der Rückfrage, reichen nicht aus. 3.4 Muss ich auch für das Homeoffice überprüfen, ob Entsprechende Aussagen finden sich auch in eine Unterweisung wirksam der DGUV Regel 100-001 unter 2.3 war? „Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln“ [9], wonach elektronische Medien als Hilfsmittel Ja. Denn eine Unterweisung ist erst dann als einsetzbar sind. Die Grundsätze für die Mittel richtig eingesetzt, wenn sie den Prüfung und Zertifizierung von Blended- angestrebten Erfolg erzielt. Learning-Programmen im Arbeitsschutz [10] (siehe dazu auch nachfolgend 3.6) sehen bei Dies muss aber im Prinzip in irgendeiner Form einer freiwilligen Zertifizierung solcher auch nachgewiesen sein. Das bedeutet, dass Programme die Pflicht zur ergänzenden 5/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 mündlichen Unterweisung durch die ‒ In der Dokumentation wird deutlich auf die Führungskraft vor, damit beim Einsatz von Pflicht zur ergänzenden mündlichen Blended-Learning-Programmen der konkrete Unterweisung hingewiesen, mit der der Bezug zur Tätigkeit hergestellt und die konkrete Bezug zur Tätigkeit hergestellt arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen und die und die arbeitsplatzspezifischen dagegen getroffenen Maßnahmen vermittelt Gefährdungen vermittelt werden. Es werden. werden didaktische Hinweise für eine sinnvolle Verzahnung der beiden Weitere Informationen hierzu und zu den Unterweisungsbestandteile dargestellt. verschiedenen Methoden der Unterweisung im ‒ Im Lernprogramm wird zumindest zu Arbeitsschutz finden sich in der Fachbereich Beginn und am Ende des Lernmoduls auf AKTUELL FBORG-001 [6] sowie der DGUV die Pflicht zur ergänzenden mündlichen Information 211-005 "Unterweisung - Unterweisung hingewiesen. Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ [11] (derzeit in Überarbeitung). Ein Unterweisungsprogramm erfüllt also nur dann die gemäß den Prüfgrundsätzen für eine 3.6 Welche Anforderungen sind Zertifizierung durch DGUV Test gestellten an elektronische Anforderungen, wenn es auch auf das Unterweisungsmedien zu Erfordernis zu einer ergänzenden mündlichen Unterweisung hinweist. stellen, wenn ich sie für eine Unterweisung einsetzen 3.7 Wie ist die Unterweisung zu möchte? dokumentieren? Aus Sicht der Unfallversicherungsträger ist bei Nach der DGUV Vorschrift 1 [3] muss die Unterweisungssoftware der Einsatz von Unterweisung dokumentiert werden. geprüften und zertifizierten Produkten zu empfehlen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Gefordert ist vom Unternehmer der Nachweis, des Instituts für Arbeit und Gesundheit der dass er seiner Unterweisungsverpflichtung DGUV (IAG), als Teil des DGUV Test, nachgekommen ist. Ein solcher Nachweis kann zertifiziert auf freiwilliger Basis elektronische z. B. durch eine schriftliche Bestätigung über Hilfsmittel für die Unterweisung auf der die durchgeführte Unterweisung, die von den Grundlage eines entsprechenden Unterwiesenen und vom Unterweisenden Prüfgrundsatzes [10]. unterschrieben ist, erbracht werden. Eine Unterschrift ist meist jedoch nicht zwingend Der Prüfgrundsatz beschreibt die vorgeschrieben. Eine Ausnahme besteht nur Anforderungen, die an entsprechende Software dann, wenn dies in speziellen Vorschriften gestellt wird, unter anderem: gefordert wird. ‒ Dem Produkt liegt eine ausführliche Unabhängig hiervon sollten Unterweisungen Dokumentation mit einer aus Beweisgründen, insbesondere im Bedienungsanleitung sowie einer Interesse des Unternehmers, schriftlich fixiert Programmbeschreibung bei. Damit werden, damit der Unternehmer nachweisen können die Unterweisenden die kann, dass er seiner Verpflichtung zur Einsatzmöglichkeiten, aber auch die Durchführung der Unterweisung auch Grenzen des jeweiligen Produkts nachgekommen ist. Hierzu dienen i. d. R. einschätzen. Bedienhinweise für die zu schriftliche Unterlagen. unterweisende Person können einleitend in die Lernmodule integriert werden. 6/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 3.8 Kann eine Unterschrift, wenn Soll also eine elektronische Unterschrift als gewünscht, auch elektronisch rechtlicher Nachweis für eine Unterweisung erfolgen? Bestand haben, so hat diese durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu Ja, dies ist im Prinzip möglich. erfolgen. Es muss aber unterschieden werden, ob die Unterschrift Weiterführende Links ● einfach nur in ein Dokument „hineinkopiert“ „Auch im Homeoffice unfallversichert“ - wird, etwa als Bilddatei, Pressemitteilung der DGUV vom ● unter ein Papierdokument gesetzt und 19.03.20201 dieses dann eingescannt wird oder ● über eine sogenannte qualifizierte „Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und elektronische Signatur (QES) erfolgt. gesund“ - Pressemitteilung der DGUV vom 16.03.20202 Das bloße Einfügen einer eingescannten Unterschrift in ein Nachweisdokument ist kein „Gesund arbeiten am PC“ – Faltblatt der eindeutiger Unterschriftsnachweis. Das VBG Version 3.0/2020-103 Einscannen eines eigenhändig unterschriebenen Dokuments ist hierfür besser „How to Homeoffice“, aus Certo - Magazin geeignet. für Sicherheit und Gesundheit der VBG4 Die qualifizierte elektronische Signatur ist „CHECK-UP Homeoffice“ – Checkliste zur dagegen seit 2001 der handschriftlichen Arbeit im Homeoffice – IAG der DGUV5 Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Das Regelwerk zum Arbeitsschutz enthält 1 https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_3 keine Aussagen darüber, ob eine elektronische 85796.jsp Signatur zulässig ist [12]. Dagegen führt das 2 https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/ Bürgerliche Gesetzbuch – BGB in § 126 [13] quartal_1/details_1_385472.jsp aus: „Die schriftliche Form kann durch die 3 https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien- elektronische Form ersetzt werden, wenn sich Center/DE/Broschuere/Themen/Bildschirm_und_Bueroarbeit/ nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Gesund_arbeiten_am_PC_Faltblatt.pdf;jsessionid=6E016C3A 3D75AD7C583D3369E78EBD19.live2?__blob=publicationFile Weiter erläutert wird dies in Abs. 1 § 126a des &v=28 BGB: „(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene 4 https://www.certo-portal.de/arbeit-gestalten/artikel/zuhause- schriftliche Form durch die elektronische Form arbeiten-how-to-homeoffice/ ersetzt werden, so muss der Aussteller der 5 https://publikationen.dguv.de/forschung/iag/weitere- Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen informationen/4018/check-up-homeoffice-langversion und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.“ 7/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 [10] DGUV Test: „Grundsätze für die Prüfung Literaturverzeichnis und Zertifizierung von Blended-Learning- Programmen im Arbeitsschutz“, GS-IA- [1] Fachbereich AKTUELL FBVW-402 G01, Mai 2016. „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“, Stand [11] DGUV Information 211-005 (vormals BGI 20.08.2020, DGUV Berlin, Sachgebiet 527) "Unterweisung - Bestandteil des Büro des Fachbereichs Verwaltung. betrieblichen Arbeitsschutzes. [2] § 12 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz - [12] komnet-Dialog 26845 unter ArbSchG. https://www.komnet.nrw.de. [3] DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der [13] § 126 „Schriftform“ Abs. 3 Bürgerliches Prävention“ §4 Abs. 1. Gesetzbuch – BGB. [4] Telearbeit und Mobiles Arbeiten - Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen“, WD 6 - 3000 - 149/16, Wissenschaftl.Dienste des Deutschen Bundestages, 10.07.2017. [5] SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Bek. d. BMAS v. 10.8.2020 – IIIb3-34503-14/1 in der Fassung vom 22.02.2021, GMBl 2020, S. 484-495 (Nr. 24/2020 v. 20.08.2020), geändert: GMBl 2021 S. 227-232 (Nr. 11/2021 v. 22.02.2021). [6] Fachbereich Aktuell FBORG-001 „Untersuchung von Methoden und Instrumenten zur nachhaltigen Verbesserung der betrieblichen Verhaltensprävention durch Unterweisung“, April 2018. [7] §29 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. [8] § 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG. [9] DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention", 2.3 Unterweisung der Versicherten. 8/9
Fachbereich AKTUELL FBORG-004 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Grundlegende Themen der Organisation im Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV www.dguv.de Webcode: d668744 Die Fachbereiche der DGUV werden von den Unfallkassen, den branchenbezogenen Berufsgenossenschaften sowie dem Spitzenverband DGUV selbst getragen. Für den Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit ist die DGUV federführend und damit auf Bundesebene erste Ansprechpartnerin in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für Fragen zu diesem Gebiet. 9/9
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