Fachbereich AKTUELL Unterweisung im Homeoffice - DGUV ...

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Fachbereich AKTUELL                                                               FBORG-004

Unterweisung im Homeoffice

Sachgebiet Grundlegende Themen der Organisation
Stand: 25.06.2021

Einleitung                                        Diese Fachbereich AKTUELL gibt daher
                                                  Hilfestellung bei der Klärung einiger
Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument
                                                  wichtiger organisatorischer Fragen zur
des betrieblichen Arbeitsschutzes. Beschäftigte
                                                  Unterweisung im Homeoffice.
erhalten dadurch sowohl allgemeine als auch
auf ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten
zugeschnittene Informationen, Erläuterungen
                                                  1    Auf einen Blick
und Anweisungen, damit sie Gefährdungen           Nachfolgend auf einen Blick die wichtigsten
erkennen und sich sicherheits- und                Aussagen dieser Fachbereich AKTUELL:
gesundheitsgerecht verhalten können. Arbeiten
Beschäftigte nicht im Unternehmen oder in
                                                   Auch für Arbeiten im Homeoffice gilt
einer Betriebsstätte des Unternehmens selbst,
sondern etwa im Homeoffice, tauchen Fragen
zur Organisation und Durchführung der              ● Auf die Unterweisung kann nicht verzichtet
erforderlichen Unterweisung auf. Dabei geht es       werden.
im Homeoffice in der Regel um PC-                  ● Jeweils geforderte Unterweisungsfristen
Arbeitsplätze, also Bildschirmarbeit.                sind einzuhalten.
                                                   ● Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine
Müssen in einem Unternehmen, etwa bedingt            Erstunterweisung erforderlich.
durch besondere Situationen wie die Covid-19-      ● Eine Unterweisung ist angemessen
Pandemie, sehr kurzfristig Tätigkeiten in das        durchzuführen.
Homeoffice verlagert werden, stellt sich die       ● Die Wirksamkeit einer Unterweisung ist zu
Frage, wie dies schnell und effizient zu             überprüfen.
organisieren ist. Hierzu gibt die Fachbereich      ● Es können elektronische Medien als
AKTUELL FB VW 402 „Arbeiten im Homeoffice            Hilfsmittel zur Unterweisung eingesetzt
– nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-              werden.
Epidemie“ [1] eine allgemeine Hilfestellung.       ● Elektronische Medien zur Unterweisung
                                                     müssen Mindestanforderungen erfüllen.
Das Thema „Unterweisung“ gerät aber unter          ● Eine Unterweisung ist zu dokumentieren.
Umständen in solchen Situationen ungewollt         ● Unterweisungsnachweise müssen
aus dem Blickpunkt, obwohl die Pflicht dazu          unterschrieben werden, wenn dies
unverändert weiterbesteht.                           gefordert ist.
                                                   ● Eine Unterschrift kann ggf. auch
                                                     elektronisch erfolgen (QES).

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Inhaltsverzeichnis                                   2    Grundlegendes
                                                     2.1 Pflicht zur Unterweisung
1     Auf einen Blick................... 1
                                                     Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich
2     Grundlegendes .................. 2
                                                     u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2.1   Pflicht zur Unterweisung ...... 2
                                                     sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der
2.2   Abgrenzung Telearbeit,
                                                     Prävention“. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
      mobiles Arbeiten und
                                                     ArbSchG [2] sowie § 4 Abs. 1 der DGUV
      Homeoffice .......................... 2
                                                     Vorschrift 1 [3] hat der Unternehmer die
2.3   Inhalte der Unterweisung..... 3
                                                     Beschäftigten über Sicherheit und
3     Häufige Fragestellungen
                                                     Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
      zur Unterweisung im
                                                     insbesondere über die mit ihrer Arbeit
      Homeoffice ......................... 3
                                                     verbundenen Gefährdungen und die
3.1   Kann in einer
                                                     Maßnahmen zu ihrer Verhütung, während ihrer
      „Ausnahmesituation“ nicht
                                                     Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu
      ausnahmsweise auf die
                                                     unterweisen. Die Unterweisung hat
      Unterweisung verzichtet
                                                     Anweisungen und Erläuterungen, die eigens
      werden? ............................... 3
                                                     auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich
3.2   Wann muss eine
                                                     der Beschäftigten ausgerichtet sind, zu
      Unterweisung durchgeführt
                                                     umfassen.
      werden? ............................... 4
3.3   Wann ist eine Unterweisung
                                                     Aber auch aus anderen rechtlichen
      angemessen durchgeführt? . 5
                                                     Regelungen ergeben sich Pflichten und
3.4   Muss ich auch für das
                                                     Anforderungen zur Unterweisung, die die
      Homeoffice überprüfen, ob
                                                     Forderungen des ArbSchG und der DGUV
      eine Unterweisung wirksam
                                                     Vorschrift 1 ergänzen oder konkretisieren
      war? ..................................... 5
                                                     können. Erste Aufgabe des Unternehmers ist
3.5   Können Unterweisungen
                                                     es also zu ermitteln, welche Gesetze,
      auch mit elektronischen
                                                     Verordnungen und Vorschriften für eine
      Medien durchgeführt
                                                     Tätigkeit im Homeoffice relevant sind.
      werden? ............................... 5
3.6   Welche Anforderungen sind
      an elektronische                               2.2 Abgrenzung Telearbeit,
      Unterweisungsmedien zu                             mobiles Arbeiten und
      stellen, wenn ich sie für eine                     Homeoffice
      Unterweisung einsetzen                         „Beim mobilen Arbeiten wird eine
      möchte? ............................... 6      Bildschirmtätigkeit an einem Ort außerhalb der
3.7   Wie ist die Unterweisung zu                    Betriebsstätte ausgeübt, zum Beispiel im
      dokumentieren? ................... 6           Restaurant, im Zug oder im Hotel. Das
3.8   Kann eine Unterschrift, wenn                   Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere
      gewünscht, auch elektronisch                   Form des mobilen Arbeitens, die es
      erfolgen?.............................. 7      Beschäftigten ermöglicht, nach vorheriger
                                                     Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im
                                                     Privatbereich tätig zu sein.

                                                     Grundsätzlich unterliegt mobile Arbeit den
                                                     Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und

                                                                                                  2/9
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des Arbeitszeitgesetzes. Spezielle Regelungen          ‒ Arbeitszeitgestaltung allgemein
wie bei Telearbeit gibt es derzeit nicht.              ‒ Ruhe- und Bewegungspausen
                                                       ‒ Ergonomie
Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um          ‒ elektrische Einrichtungen
einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz       ‒ allgemeiner Zustand der Räume
im privaten oder häuslichen Umfeld des                   (Luftqualität und Klima, Beleuchtung etc.)
Beschäftigten, für dessen Einrichtung der              ‒ Beschaffenheit zurückzulegender Wege
Arbeitgeber verantwortlich ist. Der                      im häuslichen Bereich
Telearbeitsplatz unterliegt den Regelungen der         ‒ Psychosoziale Belastungen
Arbeitsstättenverordnung und ist idealerweise
vergleichbar gestaltet und eingerichtet wie ein
                                                    Hinweis
Bildschirmarbeitsplatz im Unternehmen.“ Zitat
aus [1].
                                                    Spätestens im Rahmen der
Hierzu wird auch die Drucksache des                 Erstunterweisung sollte, zum Beispiel durch
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages         Nachfragen an die unterwiesene Person,
„Telearbeit und Mobiles Arbeiten -                  überprüft werden, ob der für das Homeoffice
Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche            vorgesehene Ort tatsächlich dafür geeignet
Rahmenbedingungen“ empfohlen [4].                   ist.

2.3 Inhalte der Unterweisung
Im Wesentlichen sollte sich die Unterweisung
                                                   3       Häufige Fragestellungen
zur Arbeit im Homeoffice auf die dortigen                  zur Unterweisung im
Gegebenheiten beziehen, wie etwa:                          Homeoffice
  ‒   Beleuchtung und Lichtverhältnisse            Nachfolgend soll auf einige allgemeine, aber
  ‒   Raumklima und Lärm                           auch spezielle Fragestellungen zur
  ‒   Arbeitstisch und Arbeitsfläche               Unterweisung im Homeoffice eingegangen
  ‒   Sitzmöglichkeit, z.B. Büroarbeitsstuhl       werden.
  ‒   Anordnung der Arbeitsmittel (zueinander
      und im Raum)                                 3.1 Kann in einer
                                                       „Ausnahmesituation“ nicht
Aber auch die ggf. speziell für die Arbeit im          ausnahmsweise auf die
Homeoffice vom Unternehmen zur Verfügung               Unterweisung verzichtet
gestellte IT-Ausstattung, insbesondere für             werden?
Videokonferenzen, sollte berücksichtigt
                                                   Nein. Dies ist nicht möglich.
werden.

                                                   Neben der Erfüllung einer gesetzlichen
Den Beschäftigten ist im Rahmen der
                                                   Forderung ist der eigentliche Zweck der
Unterweisung außerdem zu verdeutlichen,
                                                   Unterweisung, Informationen zu vermitteln,
dass sie im Homeoffice eine größere
                                                   Anweisungen zu geben und auf das richtige
Eigenverantwortung für die Sicherheit und
                                                   Verhalten am Arbeitsplatz bzw. bei Tätigkeiten
Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz haben, da
                                                   hinzuweisen sowie die Beschäftigten in die
der Unternehmer keinen direkten Einfluss auf
                                                   Lage zu versetzen, auftretende Gefahren zu
die Arbeitsplatzgestaltung hat. Dies betrifft
                                                   erkennen und ihnen richtig zu begegnen.
insbesondere folgende Randbedingungen:

                                                                                                  3/9
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Auch unter Epidemie-Bedingungen gelten die       Gemäß § 4 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 muss
Arbeitsschutzvorschriften unverändert weiter     die Unterweisung regelmäßig wiederholt
[5], solange sie nicht explizit durch den        werden. Sie muss mindestens einmal jährlich
Regelungsgeber zeitweise ausgesetzt sind.        erfolgen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht
Bestehen in solchen Situationen                  für seinen Regelungsbereich vor, dass
Kontaktbeschränkungen und besondere              Unterweisungen in angemessenen
Hygieneregelungen, kann auf eine                 Zeitabständen – mindestens aber halbjährlich –
Unterweisung dennoch nicht verzichtet werden.    zu wiederholen sind [7].
Bezüglich der organisatorischen und medialen
Ausgestaltung einer Unterweisung gibt es         Ziel einer Unterweisung ist in erster Linie,
keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. So ist    Beschäftigte zu informieren, zu qualifizieren,
nicht gefordert, eine gemeinschaftliche          anzuweisen und auch zu motivieren, um ein
Unterweisung in einer Gruppe durchzuführen,      sicherheits- und gesundheitsgerechtes
sondern diese Form wird in der Regel aus         Verhalten zu erreichen.
organisatorischen Gründen bevorzugt.
Grundsätzlich könnten aber auch                  Da Unfälle und arbeitsbedingte
Einzelunterweisungen oder Unterweisungen in      Gesundheitsgefahren sehr häufig
kleinen Gruppen erfolgen, wenn dabei ggf.        verhaltensbasierte Ursachen haben, muss
einzuhaltende besondere Hygienevorschriften      durch Unterweisungen auf eine verstetigte
und Hygieneempfehlungen beachtet werden.         Änderung des Verhaltens während der Arbeit
Eine Übersicht über mögliche Methoden und        hingewirkt werden. Menschliches Verhalten
Instrumente zu Unterweisungen gibt [6]. Zur      lässt sich durch eine einmalige Unterweisung
Einbeziehung elektronischer Medien siehe 3.5.    kaum nachhaltig beeinflussen, sondern es
                                                 bedarf vielmehr einer Kultur des ständigen und
                                                 kontinuierlichen Thematisierens. Daher ist eine
 Hinweis
                                                 regelmäßige Wiederholung der Unterweisung
                                                 erforderlich, um neben einer Veränderung des
 Sollten die zu unterweisenden Personen sich     Verhaltens der Beschäftigten auch eine
 planmäßig nicht ausschließlich im               Veränderung der persönlichen Einstellung zu
 Homeoffice befinden, so könnte die              Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu
 Unterweisung auch am                            erreichen.
 Unternehmensstandort durchgeführt werden.
 Während einer epidemischen Situation            Dies ist der Grund, warum eine Unterweisung
 erforderliche Hygienemaßnahmen sind dabei       innerhalb von 12 Monaten (einem Jahr),
 einzuhalten.                                    respektive 6 Monaten bei Jugendlichen, nach
                                                 dem Zeitpunkt der letzten Unterweisung
                                                 durchgeführt werden soll. Die maximal
3.2 Wann muss eine                               verbleibende Zeit bis zur nächsten
    Unterweisung durchgeführt                    Unterweisung beginnt dabei ab dem Datum der
    werden?                                      letzten Unterweisung zu laufen (wie bei der
                                                 Prüfung von Arbeitsmitteln).
Vor Aufnahme einer Tätigkeit ist zwingend eine
Erstunterweisung erforderlich. Sollte es aus
                                                 Wird aufgrund einer Ausnahmesituation die
gegebenen Gründen nicht möglich sein, eine
                                                 Frist zur Unterweisung ungewollt überschritten,
solche Erstunterweisung durchzuführen, darf
                                                 so sollte die Abweichung durch die für die
die entsprechende Arbeit oder Tätigkeit nicht
                                                 Unterweisung verantwortliche Person
aufgenommen werden.
                                                 begründet und dies dokumentiert werden. Es
                                                 darf nicht übersehen werden, dass die
                                                                                                  4/9
Fachbereich AKTUELL                                                                  FBORG-004

Verzögerung einer erforderlichen Unterweisung      die Unterweisung stets hinterfragt und ihre
ggf. zu einem geringeren Schutzniveau führen       Umsetzung kontrolliert werden muss. Das
kann.                                              ergibt sich auch aus dem Arbeitsschutzgesetz
                                                   [8], welches zum Ausdruck bringt, dass
3.3 Wann ist eine Unterweisung                     Arbeitsschutzmaßnahmen „auf ihre
    angemessen durchgeführt?                       Wirksamkeit zu überprüfen" sind.

Unterweisungen müssen, auch bei der Arbeit
                                                   Wirksam ist eine Unterweisung dann, wenn die
im Homeoffice, „angemessen und ausreichend"
                                                   unterwiesene Person das in der Unterweisung
sein und „eigens auf den Arbeitsplatz oder den
                                                   Vermittelte dauerhaft anwendet und befolgt.
Aufgabenbereich" ausgerichtete Erläuterungen
umfassen [2], wobei ggf. Hintergründe und
                                                   3.5 Können Unterweisungen auch
Zusammenhänge erklärt werden müssen.
                                                       mit elektronischen Medien
Der Unternehmer hat sich außerdem zu                   durchgeführt werden?
vergewissern, dass die Beschäftigten die           Ja, wenn dies mit der Möglichkeit für
Inhalte verstanden haben und die                   ergänzende mündliche Erläuterungen
Anweisungen befolgen. Dies ist für das             verbunden ist, zum Beispiel im Rahmen einer
Homeoffice zum Beispiel möglich:                   Video- oder Telefonkonferenz, einzeln oder in
                                                   einer Gruppe, und dabei die Möglichkeit für
  ‒ durch das Stellen von Verständnisfragen        Rückfragen besteht.
    an die Beschäftigten
  ‒ durch Vorführen oder Schildern des             Die Unterweisung kann über elektronische
    Handlungsablaufs, wenn eine geeignete          Kommunikationsmittel, etwa eine
    Videoübertragung möglich ist                   Videokonferenzsoftware, erfolgen. Dabei ist zu
  ‒ im Rahmen eines Gesprächs zwischen             beachten, dass eine Verständnisprüfung
    der unterweisenden und der                     erfolgen muss und die Unterwiesenen
    unterwiesenen Person                           mündlich nachfragen können.

Es reicht nicht aus, den Beschäftigten lediglich   Die alleinige Übergabe von
schriftliche oder elektronische Anweisungen für    Unterweisungsinhalten zum Selbststudium,
die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung zu          auch in elektronischer Form, oder die
stellen. Vielmehr sollte eine angemessene          ausschließliche Bearbeitung einer
Unterweisung auch immer zusätzliche                Unterweisungssoftware, ohne entweder der
mündliche Erläuterungen bzw.                       Möglichkeit eines ergänzenden mündlichen
Nachfragemöglichkeiten umfassen.                   Kontakts oder der Möglichkeit der Rückfrage,
                                                   reichen nicht aus.
3.4 Muss ich auch für das
    Homeoffice überprüfen, ob                      Entsprechende Aussagen finden sich auch in
    eine Unterweisung wirksam                      der DGUV Regel 100-001 unter 2.3
    war?                                           „Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln“
                                                   [9], wonach elektronische Medien als Hilfsmittel
Ja. Denn eine Unterweisung ist erst dann als       einsetzbar sind. Die Grundsätze für die
Mittel richtig eingesetzt, wenn sie den            Prüfung und Zertifizierung von Blended-
angestrebten Erfolg erzielt.                       Learning-Programmen im Arbeitsschutz [10]
                                                   (siehe dazu auch nachfolgend 3.6) sehen bei
Dies muss aber im Prinzip in irgendeiner Form      einer freiwilligen Zertifizierung solcher
auch nachgewiesen sein. Das bedeutet, dass         Programme die Pflicht zur ergänzenden
                                                                                                5/9
Fachbereich AKTUELL                                                                    FBORG-004

mündlichen Unterweisung durch die                     ‒ In der Dokumentation wird deutlich auf die
Führungskraft vor, damit beim Einsatz von               Pflicht zur ergänzenden mündlichen
Blended-Learning-Programmen der konkrete                Unterweisung hingewiesen, mit der der
Bezug zur Tätigkeit hergestellt und die                 konkrete Bezug zur Tätigkeit hergestellt
arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen und die           und die arbeitsplatzspezifischen
dagegen getroffenen Maßnahmen vermittelt                Gefährdungen vermittelt werden. Es
werden.                                                 werden didaktische Hinweise für eine
                                                        sinnvolle Verzahnung der beiden
Weitere Informationen hierzu und zu den                 Unterweisungsbestandteile dargestellt.
verschiedenen Methoden der Unterweisung im            ‒ Im Lernprogramm wird zumindest zu
Arbeitsschutz finden sich in der Fachbereich            Beginn und am Ende des Lernmoduls auf
AKTUELL FBORG-001 [6] sowie der DGUV                    die Pflicht zur ergänzenden mündlichen
Information 211-005 "Unterweisung -                     Unterweisung hingewiesen.
Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“
[11] (derzeit in Überarbeitung).                    Ein Unterweisungsprogramm erfüllt also nur
                                                    dann die gemäß den Prüfgrundsätzen für eine
3.6 Welche Anforderungen sind                       Zertifizierung durch DGUV Test gestellten
    an elektronische                                Anforderungen, wenn es auch auf das
    Unterweisungsmedien zu                          Erfordernis zu einer ergänzenden mündlichen
                                                    Unterweisung hinweist.
    stellen, wenn ich sie für eine
    Unterweisung einsetzen                          3.7 Wie ist die Unterweisung zu
    möchte?                                             dokumentieren?
Aus Sicht der Unfallversicherungsträger ist bei
                                                    Nach der DGUV Vorschrift 1 [3] muss die
Unterweisungssoftware der Einsatz von
                                                    Unterweisung dokumentiert werden.
geprüften und zertifizierten Produkten zu
empfehlen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle
                                                    Gefordert ist vom Unternehmer der Nachweis,
des Instituts für Arbeit und Gesundheit der
                                                    dass er seiner Unterweisungsverpflichtung
DGUV (IAG), als Teil des DGUV Test,
                                                    nachgekommen ist. Ein solcher Nachweis kann
zertifiziert auf freiwilliger Basis elektronische
                                                    z. B. durch eine schriftliche Bestätigung über
Hilfsmittel für die Unterweisung auf der
                                                    die durchgeführte Unterweisung, die von den
Grundlage eines entsprechenden
                                                    Unterwiesenen und vom Unterweisenden
Prüfgrundsatzes [10].
                                                    unterschrieben ist, erbracht werden. Eine
                                                    Unterschrift ist meist jedoch nicht zwingend
Der Prüfgrundsatz beschreibt die
                                                    vorgeschrieben. Eine Ausnahme besteht nur
Anforderungen, die an entsprechende Software
                                                    dann, wenn dies in speziellen Vorschriften
gestellt wird, unter anderem:
                                                    gefordert wird.

  ‒ Dem Produkt liegt eine ausführliche
                                                    Unabhängig hiervon sollten Unterweisungen
    Dokumentation mit einer
                                                    aus Beweisgründen, insbesondere im
    Bedienungsanleitung sowie einer
                                                    Interesse des Unternehmers, schriftlich fixiert
    Programmbeschreibung bei. Damit
                                                    werden, damit der Unternehmer nachweisen
    können die Unterweisenden die
                                                    kann, dass er seiner Verpflichtung zur
    Einsatzmöglichkeiten, aber auch die
                                                    Durchführung der Unterweisung auch
    Grenzen des jeweiligen Produkts
                                                    nachgekommen ist. Hierzu dienen i. d. R.
    einschätzen. Bedienhinweise für die zu
                                                    schriftliche Unterlagen.
    unterweisende Person können einleitend
    in die Lernmodule integriert werden.
                                                                                                  6/9
Fachbereich AKTUELL                                                                              FBORG-004

3.8 Kann eine Unterschrift, wenn                  Soll also eine elektronische Unterschrift als
    gewünscht, auch elektronisch                  rechtlicher Nachweis für eine Unterweisung
    erfolgen?                                     Bestand haben, so hat diese durch eine
                                                  qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu
Ja, dies ist im Prinzip möglich.                  erfolgen.

Es muss aber unterschieden werden, ob die
Unterschrift                                       Weiterführende Links

● einfach nur in ein Dokument „hineinkopiert“      „Auch im Homeoffice unfallversichert“ -
  wird, etwa als Bilddatei,                        Pressemitteilung der DGUV vom
● unter ein Papierdokument gesetzt und             19.03.20201
  dieses dann eingescannt wird oder
● über eine sogenannte qualifizierte               „Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und
  elektronische Signatur (QES) erfolgt.            gesund“ - Pressemitteilung der DGUV vom
                                                   16.03.20202
Das bloße Einfügen einer eingescannten
Unterschrift in ein Nachweisdokument ist kein      „Gesund arbeiten am PC“ – Faltblatt der
eindeutiger Unterschriftsnachweis. Das             VBG Version 3.0/2020-103
Einscannen eines eigenhändig
unterschriebenen Dokuments ist hierfür besser      „How to Homeoffice“, aus Certo - Magazin
geeignet.                                          für Sicherheit und Gesundheit der VBG4

Die qualifizierte elektronische Signatur ist       „CHECK-UP Homeoffice“ – Checkliste zur
dagegen seit 2001 der handschriftlichen            Arbeit im Homeoffice – IAG der DGUV5
Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Das Regelwerk zum Arbeitsschutz enthält
                                                    1
                                                     https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_3
keine Aussagen darüber, ob eine elektronische       85796.jsp
Signatur zulässig ist [12]. Dagegen führt das
                                                    2
                                                     https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/
Bürgerliche Gesetzbuch – BGB in § 126 [13]          quartal_1/details_1_385472.jsp
aus: „Die schriftliche Form kann durch die
                                                    3
                                                     https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-
elektronische Form ersetzt werden, wenn sich        Center/DE/Broschuere/Themen/Bildschirm_und_Bueroarbeit/
nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“           Gesund_arbeiten_am_PC_Faltblatt.pdf;jsessionid=6E016C3A
                                                    3D75AD7C583D3369E78EBD19.live2?__blob=publicationFile
Weiter erläutert wird dies in Abs. 1 § 126a des     &v=28
BGB: „(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene
                                                    4
                                                     https://www.certo-portal.de/arbeit-gestalten/artikel/zuhause-
schriftliche Form durch die elektronische Form      arbeiten-how-to-homeoffice/
ersetzt werden, so muss der Aussteller der
                                                    5
                                                     https://publikationen.dguv.de/forschung/iag/weitere-
Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen            informationen/4018/check-up-homeoffice-langversion
und das elektronische Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur
versehen.“

                                                                                                                7/9
Fachbereich AKTUELL                                                                FBORG-004

                                                 [10] DGUV Test: „Grundsätze für die Prüfung
Literaturverzeichnis                                  und Zertifizierung von Blended-Learning-
                                                      Programmen im Arbeitsschutz“, GS-IA-
[1] Fachbereich AKTUELL FBVW-402                      G01, Mai 2016.
    „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der
    Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“, Stand         [11] DGUV Information 211-005 (vormals BGI
    20.08.2020, DGUV Berlin, Sachgebiet               527) "Unterweisung - Bestandteil des
    Büro des Fachbereichs Verwaltung.                 betrieblichen Arbeitsschutzes.

[2] § 12 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz -     [12] komnet-Dialog 26845 unter
    ArbSchG.                                          https://www.komnet.nrw.de.

[3] DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der            [13] § 126 „Schriftform“ Abs. 3 Bürgerliches
    Prävention“ §4 Abs. 1.                            Gesetzbuch – BGB.

[4] Telearbeit und Mobiles Arbeiten -
    Voraussetzungen, Merkmale und
    rechtliche Rahmenbedingungen“, WD 6 -
    3000 - 149/16, Wissenschaftl.Dienste des
    Deutschen Bundestages, 10.07.2017.

[5] SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Bek. d.
    BMAS v. 10.8.2020 – IIIb3-34503-14/1 in
    der Fassung vom 22.02.2021, GMBl
    2020, S. 484-495 (Nr. 24/2020 v.
    20.08.2020), geändert: GMBl 2021 S.
    227-232 (Nr. 11/2021 v. 22.02.2021).

[6] Fachbereich Aktuell FBORG-001
    „Untersuchung von Methoden und
    Instrumenten zur nachhaltigen
    Verbesserung der betrieblichen
    Verhaltensprävention durch
    Unterweisung“, April 2018.

[7] §29 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz -
    JArbSchG.

[8] § 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz -
    ArbSchG.

[9] DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der
    Prävention", 2.3 Unterweisung der
    Versicherten.

                                                                                                8/9
Fachbereich AKTUELL                            FBORG-004

Herausgeber

Deutsche Gesetzliche
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Grundlegende Themen der Organisation
im Fachbereich
Organisation von Sicherheit und Gesundheit
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Die Fachbereiche der DGUV werden von den
Unfallkassen, den branchenbezogenen
Berufsgenossenschaften sowie dem
Spitzenverband DGUV selbst getragen. Für
den Fachbereich Organisation von Sicherheit
und Gesundheit ist die DGUV federführend und
damit auf Bundesebene erste
Ansprechpartnerin in Sachen Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit für Fragen zu
diesem Gebiet.

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