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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus
Das neuartige Coronavirus (COVID-19) hat ab 16. März 2020 landesweit zu Betretungsverboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- stellen geführt, die derzeit noch andauern. Von Anfang an war für bestimmte, eng abgegrenzte Personenkreise (kritische Infrastruktur) eine Notbetreuung möglich. Weitere schrittweise Ausweitungen der Notbetreuung bedurften und bedürfen weiterhin einer sorgfältigen Prüfung. Der Schutz der Gesund- heit steht dabei an oberster Stelle. Die Ausgestaltung der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Zeiten der Corona-Pandemie ist ein dynamischer Prozess. Die Rückmeldungen der Praxis helfen dabei, diesen Prozess kon- struktiv weiterzuentwickeln. Erster und wichtigster Ansprechpartner bei dürfen auch dann nicht in der Kindertagesein- allen Fragen zum Infektionsgeschehen ist das richtung betreut werden, wenn ein Familienan- örtliche Gesundheitsamt. gehöriger nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krank- Soweit Kindertagesbetreuung in Zeiten des heitszeichen zeigt. Es empfiehlt sich, diese Coronavirus stattfinden kann, gilt es, soweit Fragestellung in geeigneter Form den Eltern zu möglich Normalität zu wahren und nur wo nötig vermitteln. Anpassungen in der Arbeit mit den Kindern vorzunehmen. Die Kommunale Unfallversiche- rung Bayern, das Bayerische Landesamt für 2. Thema „Masken“ Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Staatsinstitut für Frühpädagogik und das 2.1 Von welchem „Maskentyp“ sprechen wir Staatsministerium für Familie, Arbeit und im Kontext von Kindertagesbetreuung? Soziales haben daher die folgenden Handlungs- empfehlungen erarbeitet, die in bewusst knap- Mund-Nasen-Bedeckungen per Form die hier zentralen Themen behandeln. (MNB, sog. Community-Masken) sind Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Sie sind weder ein Medizinprodukt (wie Mund-Nasen- Nachfolgend finden Sie die w ichtigsten Schutz-Masken, sog. OP-Masken) noch Teil der Handlungsempfehlungen für die Praxis persönlichen Schutzausrüstung (wie FFP2/FFP3 Masken). Community-Masken können die Infektionsgefahr verringern und helfen dabei, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu 1. Ausschluss kranker Kinder verlangsamen. Sie dienen dem Fremdschutz. Der Stoff für Community-Masken sollte mög- Appellieren Sie nachdrücklich an die Eltern, nur lichst dicht sein, aus 100 % Baumwolle bestehen Kinder, die gesund sind, zu bringen. In diesen und täglich gewaschen (mind. 60 Grad) werden. Zeiten gilt gemäß der Allgemeinverfügung für Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der die Kindertagesbetreuung ein strenger Maßstab Einsatz von MNB die zentralen Schutzmaßnah- für den Ausschluss kranker Kinder! Kinder men, wie die (Selbst-)Isolation Erkrankter, die 2
Handreichung fürdie Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1,5 m, die Hustenregeln und die Es gibt keine Empfehlung zum generellen Händehygiene zum Schutz vor Ansteckung, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in nicht ersetzen kann. Diese zentralen Schutz- der Kinder tagesbetreuung. maßnahmen müssen also weiterhin strikt eingehalten werden. Siehe hierzu https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/ EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20_MNB. Bei Beschäftigten, die nach den Informationen pdf?__blob=publicationFile. des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein → K inder müssen in der Kindertageseinrichtung höheres Risiko für einen schweren Krankheits- bzw. Kindertagespflege keine „Masken“ verlauf haben, sollte der Träger mit dem Be- tragen. Es besteht das Risiko eines unsachge- triebsarzt und der/dem Beschäftigten geeignete mäßen Umgangs damit. Schutzmaßnahmen vereinbaren. → P ersonal kann situationsbedingt eine Mund- Bei Kindern, die nach den Informationen des Nasen-Bedeckung tragen, beispielsweise, Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen wenn das Abstandsgebot (mindestens 1,5 gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein Meter) vorhersehbar und planbar nicht höheres Risiko für einen schweren Krankheits- eingehalten werden kann. verlauf haben, klären die Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen und mit dem Träger deren Umsetzung in der Kindertagesbetreuung ab. Beispiele für den situationsbedingten Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckungen: Situation Mund-Nasen-Bedeckung Beschäftigte im Kontakt mit Eltern, z.B. Bring- Ja (Beschäftigte und Eltern, vor allem, wenn und Abholsituation 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann) Beschäftigte im Kontakt untereinander Ja (insbesondere, wenn 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann) Beschäftigte im Kontakt mit Externen Ja (Beschäftigte und Externe) Kinder im Kontakt untereinander Nein Kinder nehmen Kontakt zu Beschäftigten auf Nein Beschäftigte im Kontakt zu Kindern Nur in vorhersehbaren und planbaren Situationen → es wird die Analyse kritischer Hygienesituationen im pädagogischen Alltag empfohlen Pflegerische Tätigkeiten der Beschäftigten, z.B. Ja Wickeln, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Auftragen von Sonnencreme Auf die gebotene (körperliche) Nähe zum Kind, z.B. Trösten, kann und sollte nicht verzichtet werden.
3. Empfehlungen zur Gestaltung des echselseitigen Gebrauch von Alltagsmaterial → W Tagesablaufs (z.B. Spielzeug) zwischen den Gruppen mög- lichst vermeiden. Vor der Aufnahme neuer ie Bring- und Abholsituation sollte so → D Kinder oder der Bildung neuer Gruppen ist eine gestaltet werden, dass Kontakte möglichst Reinigung zu empfehlen. reduziert werden (zwischen Beschäftigten und Eltern, Eltern untereinander). Hierbei → Außenbereich verstärkt nutzen. könnten gestaffelte Zeiten oder eine Überga- be im Außenbereich helfen. Für die Übergabe → E lterngespräche telefonisch oder durch den kann beispielsweise eine Decke verwendet Einsatz von Plexiglaswänden geschützt durch- werden: Die Eltern setzen dabei das Kind auf führen. die Decke, die Beschäftigen nehmen dann das Kind von der Decke behutsam in Empfang. → A usflüge in der näheren Umgebung sind möglich (auf Abstandsgebot zu Kita-fremden → feste, möglichst kleine Gruppen bilden Personen achten, keine ÖPNV-Nutzung), soweit nicht durch eine Ausgangsbeschrän- → A ufgrund der unterschiedlichen Gegeben- kung untersagt. heiten vor Ort können hier keine konkre- ten Zahlen zu Gruppen- oder Raum → D as Betreten der Kita durch Externe (z.B. größen gemacht werden. Fachdienste, Lieferanten) sollte vom Träger auf seine Notwendigkeit hin überprüft und auf →O ffene und teiloffene Konzepte sollten ein Mindestmaß reduziert werden. Externe, vorübergehend ausgesetzt und Geschwis- wie z.B. Lieferanten, müssen eine Mund- terkinder in einer Gruppe betreut werden. Nasen-Bedeckung tragen. → Infektionsketten bleiben nachvollziehbar. → A ngebote zur sprachlichen Bildung, wie z.B. die Vorkurse Deutsch, oder andere Förderan- → feste Bezugspersonen pro Gruppe (mög- gebote, z.B. im heilpädagogischen Bereich, lichst kein Personalwechsel zwischen den können in Abstimmung aller Beteiligter und Gruppen, dadurch bleiben Infektionsketten unter Wahrung des Infektionsschutzes nachvollziehbar). Sollten Sprachfördermaß- durchgeführt werden. Die Förderung sollte so nahmen, therapeutische / pädagogische durchgeführt werden, dass die Maßgaben zur Förderangebote durch Beschäftigte stattfin- Betreuung der Kinder durch einen festen den, so sollen diese möglichst nicht zwischen Personenstamm eingehalten werden. den Gruppen wechseln. → W eitere Schutzmaßnahmen können individu- → N utzung aller Räume für die Gruppen ell und nach Bedarf vereinbart und eingesetzt bildung, z. B. auch den Mehrzweckraum oder werden. den Turnraum. → Funktionsräume, d.h. Wasch- und Toiletten- bereiche, Essbereich, Turnräume, Ruheräume etc. – sofern möglich – festen Gruppen zuweisen bzw. zeitversetzt nutzen. 4
Handreichung fürdie Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus 4. Hygiene Darüberhinausgehend: Die aufgeführten Maßnahmen des Hygie- → Die Anwendung von Desinfektionsmitteln neplans, über den jede Kindertageseinrichtung sollte auf die im Hygieneplan vorgesehenen verfügt, sind weiterhin grundsätzlich ausrei- Anwendungsbereiche beschränkt bleiben. chend. → I nsbesondere sind keine routinemäßigen In Pandemiefällen ist darüber hinaus der Bayeri- Flächendesinfektionsmaßnahmen (Boden, sche Influenza-Pandemieplan zu beachten Möbel, Sanitärbereich) erforderlich. Auch bei (https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/ häufigen Handkontaktflächen reicht eine uploads/2020/02/influenza-bayern.pdf). Reinigung mit einem handelsüblichen Reiniger aus. Falls nicht bereits im Hygieneplan vorgesehen, sollten die Hygienemaßnahmen mindestens wie eben den Beschäftigten der Kindertagesein- → N folgt erweitert werden: richtungen sollten auch Externe und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung → K ontaktflächen täglich mit dem laut Hygie- sich gründlich die Hände waschen. Eine neplan vorgesehen Reinigungsmittel reinigen. zusätzliche oder alternative Handdesinfektion von Personengruppen nach Betreten der → H andkontaktflächen (insbesondere Tür Kindertageseinrichtung ist nicht zielführend. klinken, Tischoberflächen, Fenstergriffe, in Kinderkrippen auch Fußböden) je nach → B etreuungsräume häufig, mindestens viermal Bedarf auch häufiger am Tag reinigen. Hier täglich für zehn Minuten, lüften. könnte eine Kennzeichnung hilfreich sein. esonders wichtig: vermehrte Händehygiene → B 5. Personaleinsatz und Erstellung eines Hautschutzplans für Beschäftigte und Kinder. Hierbei ist auch die → G rundsätzlich obliegen die konkrete Ausge- Pflege der Hände der Kinder mit einem staltung des Personaleinsatzes und der geeigneten Hautschutzmittel zu berücksichti- Einsatz spezifischer Schutzmaßnahmen, z.B. gen. von Beschäftigen mit erhöhtem gesundheitli- chen Risiko, dem Arbeitgeber. → R egelmäßiges und alters- und entwicklungs- angemessenes Einüben der gängigen Hygie- → B ei der Frage, ob und in welchem Umfang neetikette (richtiges Händewaschen, Husten Beschäftigte eingesetzt werden können, kann und Niesen in den Ellbogen) mit den Kindern. sich der Träger durch seinen Betriebsarzt beraten lassen. → Ü ber Personengruppen, bei denen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, informiert das Robert-Koch-Institut. in Beschäftigungsverbot besteht für → E schwangere Beschäftigte 5
6. Verhalten beim Auftreten von 7. Dokumentation zur Nachverfolgung Krankheitszeichen möglicher Infektionsketten Grundsätzlich darf die Notbetreuung aus- → T ägliche Dokumentation der Zusammenset- schließlich von Kindern ohne Krankheitssympto- zung der gebildeten (Klein-) Gruppen (Namen me in Anspruch genommen werden. Auch das der Kinder) Personal muss gesund sein. → T ägliche Dokumentation der Betreuer der → K rankheitszeichen bei Kindern: Kleingruppen (Namen und Einsatzzeit) Kinder mit Krankheitssymptomen müssen zur Abklärung der Symptomatik so schnell wie → T ägliche Dokumentation der Anwesenheit möglich den Eltern übergeben werden. externer Personen in der Kita (Namen und Anwesenheit, Ausnahme: Eltern bzw. abhol- → K rankheitszeichen bei Beschäftigten: berechtigte Personen in der Bring- und Zeigen sich während der Betreuung der Abholzeit) Kinder einschlägige Symptome (siehe Hinwei- se des RKI https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ 8. Eingewöhnung in Zeiten der Not Steckbrief.html) bei Beschäftigen, ist die betreuung Arbeitstätigkeit sofort zu beenden. Es wird empfohlen, sich dann an einen Arzt / eine Ärz- Grundsätzlich wird die Eingewöhnung im Zuge tin oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst neuer Betreuungsverhältnisse in der Regel über zu wenden (Informationen siehe https:// einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen von www.116117.de/de/coronavirus.php). Die Eltern und Beschäftigten eng begleitet. Fachleute entscheiden dann, ob ein Test angezeigt und was weiter zu tun ist. Aus fachlicher Sicht ist der Beginn neuer Betreu- ungsverhältnisse im Rahmen der Notbetreuung → S ollte bei einem in der Einrichtung betreuten möglich. Allerdings wird die Eingewöhnung vor Kind oder bei einem Beschäftigten eine allem bei Kleinstkindern in den ersten drei Infektion mit COVID-19 nachgewiesen Lebensjahren nicht bei jedem Kind und wenn, werden, so ist umgehend das zuständige dann nur äußerst behutsam möglich sein und Gesundheitsamt (https://www.stmgp. gelingen. Zu beachten ist hierbei vor allem die bayern.de/service/ansprechpartner-und- Reaktion und das Temperament des Kindes. fachstellen/#Gesundheitsaemter) zu informie- ren, um die weiteren Maßnahmen abzustim- → O b und wie die Eingewöhnung neuer Kinder men. im Rahmen der Notbetreuung erfolgen kann, ist in Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und im Einvernehmen mit den Eltern zu klären. → F örderlich auswirken kann sich beispielsweise, wenn das einzugewöhnende (Klein)Kind mit einem älteren Geschwisterkind in der Notbe- treuung betreut wird. Entsprechend kennt das Kind die Einrichtung, das Personal und andere 6
Handreichung fürdie Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus Kinder bereits vom Bringen/Abholen des Elterngespräche können alternativ beispiels- Geschwisterkindes und kann auf diese weise telefonisch, per Videochat oder durch Erfahrungen aufbauen. Plexiglasscheiben geschützt durchgeführt werden. 9. Praktische Tipps für die Gestaltung → Mit Eltern und Kindern in Kontakt bleiben der Notbetreuung aus Sicht der Früh- Wenn Sie als Fachkraft nicht in die Notbetreu- pädagogik ung von Kindern eingebunden sind, lohnt es sich trotzdem während der Kita-Schließung → Normalität im Alltag und gewohnte Routinen mit Ihren Bezugskindern und Familien in geben Sicherheit Kontakt zu bleiben. Das zeigt Ihr Interesse Auch wenn Sie nur einzelne oder sehr wenige und Ihre Wertschätzung gegenüber dem Kind Kinder in der Kindertageseinrichtung betreu- und der Familie, es unterstützt die Eltern in en, versuchen Sie so viel Normalität im der Betreuungssituation daheim und es Kitaalltag wie möglich herzustellen und mit erleichtert den Übergang zur Rückkehr in den dem Kind oder den wenigen Kindern an den gewohnten Kita-Alltag für alle. Alltagsritualen und der gewohnten Tages- struktur, soweit es möglich und für die Kinder Sie können in Ihren Botschaften auch die gut ist, festzuhalten. Erinnerung an Kita-Rituale und Spiele wach- halten, indem Sie beispielsweise ein Lieblings- → Besondere Spielerlebnisse ermöglichen lied der Kinder singen oder ein kurzes Bilder- Versuchen Sie auf individuelle oder aufwendi- buch zeigen. Ältere Kinder können Sie auch ge Spielwünsche des Kindes einzugehen, die ermutigen, Ihnen ein Bild zu malen oder etwas mit der größeren Gruppe nicht möglich sind. zu bauen, von dem die Kinder Ihnen dann ein So ermöglichen Sie in der Notbetreuung Foto schicken. Sie haben auch die Möglich- besonders schöne Erlebnisse. Beispiele keit, so den Kontakt zwischen den Kindern könnten größere Bauprojekte z.B. mit einer virtuell herzustellen. Damit helfen Sie Kindern großen Eisenbahnlandschaft oder aufwendige und ihren Familien sich in dieser Krisensituati- Mal- und Bastelprojekte sein. Lassen Sie sich on nicht so einsam zu fühlen und stärken das von dem Kind und seinen Interessen leiten, Miteinander in Ihrer Kindertageseinrichtung. beteiligen Sie sich aber aktiv. Gerade wenn Sie nur ein oder zwei Kinder betreuen, sind Anregungen hierzu finden Sie auf der Sie auch als Spielpartner/in sehr wichtig. Homepage des Familienministeriums unter folgendem Link: https://www.stmas. → Eltern Sicherheit geben bayern.de/unser-soziales-bayern/familien- Eltern die ihr Kind zur Betreuung in die fachkraefte/corona-fachkraefte.php Kindertageseinrichtung bringen, stehen möglicherweise unter Anspannung oder sind verunsichert. Sie können Eltern und ihre Kinder am besten unterstützen, wenn Sie den Eltern signalisieren, dass Sie das Kind gerne betreuen und alles daransetzen werden, um mit dem Kind einen anregungsreichen und entspannten Tag zu verbringen. 7
10. Weiterführende Links: → I nformationen zu routinemäßigen Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/hygienemassnahmen_ kindertageseinrichtungen.pdf In Pandemiefällen ist der Bayerische Influenza-Pandemieplan zu beachten https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/02/influenza-bayern.pdf → Informationen zu Schutzmasken → https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/ Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf → ttps://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/ h coronavirus/faq.htm → ttps://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/ h schutzmasken.html → Z ur Verantwortung der Träger in Bezug auf Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheits- schutz der Kinder und Beschäftigten: https://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Kitas/200421_2. _aktual.Zusammenstellung.pdf → Informationen für Familien und Kindertageseinrichtungen mit Notbetreuung in Zeiten des Coronavirus https://www.stmas.bayern.de/unser-soziales-bayern/familien-fachkraefte/index.php www.stmas.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Winzererstr. 9, 80797 München E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@stmas.bayern.de Gestaltung: CMS – Cross Media Solutions GmbH, Würzburg Bildnachweis: © highwaystarz/Fotolia (Titelfoto) Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier (FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat) Stand: 24. April 2020 Bürgerbüro: Tel.: 089 1261-1660, Fax: 089 1261-1470 Mo. bis Fr. 9.30 bis 11.30 Uhr und Mo. bis Do. 13.30 bis 15.00 Uhr E-Mail: buergerbuero@stmas.bayern.de
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