TEILNAHME-BEDINGUNGEN - ZAHLEN UND FAKTEN ZUR MESSE
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TEILNAHME- BEDINGUNGEN ZAHLEN UND FAKTEN ZUR MESSE
1. TERMINE FÜR IHRE PLANUNG (ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN) E-Mail-Versand für Online-Anmeldung Mai 2020 an Aussteller Empfangsbestätigung per E-Mail mit Login-Daten nach Eingang der Online-Anmeldung bei BERNEXPO AG für die Bestellungen des Katalogeintrags, Aussteller- und Parkkarten und Werbemittel Anmeldefrist für Aussteller/Mitaussteller 30. November 2020 bei BERNEXPO AG E-Mail-Versand der Standeinteilungen, Februar 2021 an Aussteller technische Bestellungen im Online Service Center (OSC1) Versand der Akontorechnung März 2021 an Aussteller Fälligkeit der Akontorechnung gemäss Zahlungsfrist bei BERNEXPO AG Einsendeschluss technisches Dossier 15. März 2021 bei BERNEXPO AG (Bestellung via OSC) Versand Werbemittel ab Mitte März 2021 an Aussteller Detaillierte Auf- und Abbauinformationen Mitte Mai 2021 an Aussteller / Webseite (Verkehrskonzept) Versand Aussteller- und Parkkarten Anfang Juni 2021 (nach Zahlungseingang der Akontorechnung) an Aussteller Aufbau gemäss Aufbauplanung Webseite Versand mit Standbestätigung Ausstellung 8. – 11. Juni 2021 Abbau gemäss Abbauplanung Webseite Versand mit Standeinteilung Schlussrechnung Ende Juni 2021 an Aussteller Fälligkeit der Schlussrechnung 30 Tage ab Fakturadatum bei BERNEXPO AG 2. ÖFFNUNGSZEITEN (ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN) OFFIZIELLE ÖFFNUNGSZEITEN DER VERANSTALTUNG: Dienstag – Donnerstag 8. – 10.Juni 9.00 bis 17.00 Uhr Freitag 11. Juni 9.00 bis 16.00 Uhr Für Aussteller: 07:00 – 18:00 Uhr 3. PATRONAT Schweizerischer Gemeindeverband Laupenstrasse 35 T +41 31 380 70 00 3001 Bern www.chgemeinden.ch Schweizerische Städteverband Monbijoustrasse 8 T +41 31 356 32 32 3001 Bern www.staedteverband.ch Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur Monbijoustrasse 8 T +41 31 356 32 42 3001 Bern www.kommunale-infrastruktur.ch 1 aussteller.bernexpo.ch/aussteller/spu-de.aspx 2
4. VERANSTALTER BERNEXPO AG Suisse Public T +41 31 340 11 11 Mingerstrasse 6 suissepublic@bernexpo.ch Postfach www.suissepublic.ch 3000 Bern 22 5. GELTUNGSBEREICH Die vorliegenden «Teilnahmebedingungen» gelten für die Teilnahme an der Messe «Suisse Public 2021» (hiernach «Messe» genannt) und ergänzen die jeweils gültigen «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» der BERNEXPO AG. Ebenfalls massgebend sind die jeweils gültige «Betriebsordnung» der BERNEXPO AG und die jeweils gültigen «Technischen Informationen über die Hallen». (alle Unterlagen finden Sie unter www.suissepublic.ch) 6. ZWECK DER MESSE Die Aufgabe der Messe besteht darin, öffentliche Betriebe (Städte, Gemeinden, Kantone, Bund, Industrie usw.) und Grossunternehmen über das Angebot an Erzeugnissen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen, zu informieren. 7. ZUGELASSENE AUSSTELLER Als Aussteller sind alle Unternehmungen und Privatpersonen zugelassen, die einen Bezug zum Themengebiet haben. Es besteht kein Recht auf Zulassung. Zulassungsgesuche können ohne Begründung abgewiesen werden. 8. ZUGELASSENE AUSSTELLUNGSGÜTER Als Aussteller sind alle mit dem Themengebiet zusammenhängenden Unternehmen und Privatpersonen zugelassen. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht. Zulassungsgesuche können ohne Begründung abgewiesen werden. 9. BAUHÖHE Standbauten über 4 Meter müssen in jedem Fall von der Messeleitung schriftlich bewilligt werden. Trennwände dürfen nur zwischen den Ständen, aber auf keinen Fall auf der Seite der Besucherwege aufgestellt werden. Ausnahmen können von der Messeleitung auf schriftliche Anfrage schriftlich bewilligt werden, wenn diese für andere Stände nicht sichtbehindernd sind. 3
10. TARIFE (PREISANGABEN ZZGL. MWST.) Folgende Leistungen kommen zur Standmiete in jedem Fall hinzu: • Kommunikationspaket (Punkt 14) • Kehrichtentsorgung (Punkt 15) 10.1 STANDMIETE IN HALLEN (STANDFLÄCHE) Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro m2 100200 Standmiete Halle, Reihenstrand (1 Front) CHF 171.00 100200 Standmiete Halle, Eckstand (2 Fronten) CHF 188.00 100200 Standmiete Halle, Kopfstand (3 Fronten) CHF 207.00 100200 Standmiete Halle, freistehender Stand (4 Fronten) CHF 221.00 100012 Standmiete Halle, zweite und weitere Standebene CHF 83.00 10.2 STANDPAKET – ALL INCLUSIVE Weitere Details gemäss Angaben im OSC. STANDPAKET BUDGET* Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis 104104 Standpaket BUDGET 12 m2 CHF 6 000.00 104104 Zusätzlicher m 2 CHF 435.00 104104 Freistehender Stand 12m (4 Fronten) 2 CHF 5% STANDPAKET COMFORT* Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis 104204 Standpaket COMFORT 12 m2 CHF 6 900.00 104204 Zusätzlicher m 2 CHF 510.00 104204 Freistehender Stand 12m (4 Fronten) 2 CHF 5% STANDPAKET DELUXE* Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis 104304 Standpaket DELUXE 12 m2 CHF 8 800.00 104304 Zusätzlicher m 2 CHF 675.00 104304 Freistehender Stand 12m (4 Fronten) 2 CHF 5% STANDPAKET PREMIUM** Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis 104410 Standpaket Suisse Public SMART 12 m2 CHF 7 000.00 104410 Zusätzlicher m 2 CHF 490.00 Mindestgrösse: 9m 2 *in der Halle 3.2 nicht verfügbar **in allen Hallen verfügbar 4
10.3 STANDMIETE FREIGELÄNDE (STRASSENBELAG, OHNE JEGLICHE EINRICHTUNG) Bitte beachten Sie, dass im Freigelände, der Standbau und die Standeinrichtung gegen Windeinflüsse genügend beschwert oder befestigt werden muss. Für allenfalls eintretende Schäden durch ungenügende Absicherung haftet der betreffende Aussteller. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro m2 100030 Standmiete Freigelände (1 – 4 Fronten) CHF 111.00 100032 Standmiete Freigelände, zweite und weitere Standebene CHF 53.00 10.4 MINIMALMIETE Für Stand- und Platzmiete wird in jedem Falle die Minimalmiete berechnet, auch wenn der Preis in Bezug auf die m2 geringer wäre. Artikelbezeichnung Pauschalpreis Minimalmiete CHF 1 500.00 10.5 MITAUSSTELLERGEBÜHR Mitaussteller nach Definition der jeweils gültigen «Allgemeinen Teilnahmebedingungen». Mit der Bezahlung der Mitausstellergebühr erlangt der Mitaussteller folgende Rechte: • Firmenanschrift auf dem Stand des Hauptausstellers • Verkaufstätigkeit auf dem Stand des Hauptausstellers • Eintrag im Ausstellerverzeichnis • Anrecht auf Gutscheine/Gästekarten Bestellung • Anrecht auf Werbemittel für Aussteller Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 100060 Mitaussteller CHF 1 500.00 10.6 VERPFLEGUNGSSTÄNDE Für alle Verpflegungsstände wird eine Umsatzabgabe von 17% erhoben. Die Vorauszahlung einer Minimalmiete von mindestens CHF 2 000.00 ist obligatorisch. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 102010 Verpflegungsstand Minimalmiete CHF 2 000.00 11. RÜCKTRITT VON DER ANMELDUNG 11.1 DURCH EINEN AUSSTELLER Bei einem Rücktritt von der Anmeldung (via Online Anmeldung oder schriftliche Zusage per Email) gelten vorbehaltlich Ziffer 11.3 die nachfolgenden Annullationsbedingungen. Erfolgt die Annullation bis drei Monate vor der Messe, werden 25% der gesamten Standmiete verrechnet, danach 100%. Diese Bestimmung gilt auch, wenn ein Stand nach erfolgter Annullation wieder vermietet werden kann. Bestellte Dienstleistungen sind vom Aussteller zu entschädigen, soweit sie bereits erbracht wurden. 11.2 DURCH EINEN MITAUSSTELLER Der volle Mitausstellerzuschlag sowie die angefallenen Nebenkosten bleiben in jedem Fall geschuldet, auch wenn ein angemeldeter Mitaussteller nicht an der Messe teilnimmt. 5
11.3 BEI VERSCHIEBUNG DER MESSE INFOLGE DER COVID-19 PANDEMIE Wird die Messe infolge der Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie verschoben, gilt anstelle von Ziffer 11.1 die nachfolgende Regelung. Ein Rücktritt von der Anmeldung (via Online Anmeldung oder schriftliche Zusage per Email) bleibt ungeachtet jeglicher Frist für den Aussteller ohne Kostenfolgen. Kosten, welche dem Aussteller infolge von in eigenem Namen erteilten Aufträgen an Dritte (zum Bsp. für Standbau) oder in Form von sonstigem Aufwand (Spesen, Hotelübernachtungen usw.) entstanden sind, trägt der Aussteller selbst. Die BERNEXPO AG leistet keine Entschädigungen. 11.4 BEI ABSAGE DER MESSE INFOLGE DER COVID-19 PANDEMIE Wird die Messe infolge der Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie abgesagt, fallen dem Aussteller keine Annullationskosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Kosten, welche dem Aussteller infolge von in eigenem Namen erteilten Aufträgen an Dritte (zum Bsp. für Standbau) oder in Form von sonstigem Aufwand (Spesen, Hotelübernachtungen usw.) entstanden sind, trägt der Aussteller selbst. Die BERNEXPO AG leistet insofern keine Entschädigungen. 12. AUSSTELLERKARTEN Jeder Aussteller erhält pro 5m2 Standfläche eine Ausstellerkarte, mind. 2 Karten, max. 15 Karten (ab 500 m2 max. 25 Karten), gültig für den unbeschränkten Eintritt zur Veranstaltung. Zusätzliche, kostenpflichtige Ausstellerausweise können in beschränktem Umfang bei der Veranstaltungsleitung schriftlich bestellt werden. Die Karten werden nach Eingang der Zahlung, ca. zwei Wochen vor der Messe, verschickt. Die Ausstellerkarten werden nur während der Veranstaltung benötigt. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro Stück 150010 Ausstellerkarten zusätzlich CHF 37.15 13. EINTRITTSKARTEN 13.1 GUTSCHEINE (PAPIER & ELEKTRONISCH) Zur Abgabe an Kunden, Interessenten usw. stellen wir den Ausstellern Gutscheincodes zur Verfügung. Der Besucher erhält mit Eingabe des Gutscheincodes bei seiner online Registrierung eine Reduktion von CHF 10.00 auf den Tageseintritt. Die Eintrittsvergünstigungen sind ausschliesslich für Tageseintrittskarten von CHF 25.00 (Erwachsene) gültig. Pro Billett kann nur eine Eintrittsvergünstigung angerechnet werden. Es sind vorgängig genügend Gutscheine zu bestellen. Die Gutscheine finden Sie in unserem Online Service Center. Sie erhalten für die Bestellung ein Login. 14. KOMMUNIKATIONSGRUNDPAKET AUSSTELLERVERZEICHNIS Der obligatorische Grundeintrag im Ausstellerverzeichnis ist kostenpflichtig. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 606020 Kommunikationspaket Basic Grundeintrag (obligatorisch) CHF 950.00 606021 Kommunikationspaket Medium CHF + 950.00 606022 Kommunikationspaket Premium CHF + 1 540.00 6
14.1 ELEKTRONISCHES AUSSTELLERVERZEICHNIS: VISIT.SUISSEPUBLIC.CH Das elektronische Ausstellerverzeichnis der Messe wird jeweils ab März des Durchführungsjahres aufgeschaltet. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen werden dann aufgeschaltet. Alle später eingehenden Anmeldungen werden bis Messebeginn fortlaufend aufgeschaltet. Die Präsenz endet jeweils im März des nächsten Durchführungsjahres. Ausgleichs- oder sonstige Ansprüche gegen die BERNEXPO AG können nicht geltend gemacht werden, falls der Teilnehmer den Zweijahreszeitraum nicht ausschöpft. Alle Daten können innerhalb dieses Zeitraumes von den Ausstellern bzw. Mitausstellern jederzeit aktualisiert werden. 15. KEHRICHTENTSORGUNG/RECYCLING Kehricht und Abfall müssen in die bereitgestellten Kehrichtbehälter geleert werden. Am Abend vor der Eröffnung kann der Abfall vor den Ständen in den Gängen deponiert werden. Der Reinigungsdienst entsorgt abends Abfall, Glas und Papier. Farbkübel dürfen nicht in den WC-Lavabos gereinigt werden. Für das Recycling von Altglas sind Altglascontainer aufgestellt. Jedem Aussteller wird pro Stand ein Anteil an die Kosten der Kehrichtentsorgung/Recycling nach folgendem Schlüssel mit der Schlussabrechnung belastet. Bei besonderen Verhältnissen oder grossen Mengen (Teppich, Standbauten) bleibt die Erhöhung der Entsorgungskosten vorbehalten: Artikel-Nummer Artikel-Bezeichnung Preis 554026 Kehrichtentsorgung (bis Standgrösse 25 m2) CHF 53.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 26 bis 50 m )2 CHF 63.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 51 bis 100 m ) 2 CHF 93.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 101 bis 300 m2) CHF 163.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 301 m2) CHF 245.00 16. WARENANLIEFERUNGEN Während der Veranstaltung: Täglich 1,5 Stunde vor Messebeginn. Die Lieferfahrzeuge müssen das Ausstellungsgelände ½ Stunde vor Messebeginn verlassen haben. 17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die hier angegebenen Preise verstehen sich (falls nicht anders angegeben) ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung in deutscher Sprache. KONTAKT BERNEXPO AG Suisse Public T +41 31 340 11 11 Mingerstrasse 6 suissepublic@bernexpo.ch Postfach www.suissepublic.ch 3000 Bern 22 7
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