Fehler beim Die 7 größten - Immobilienverkauf im Jahr 2021! - immobye

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Fehler beim Die 7 größten - Immobilienverkauf im Jahr 2021! - immobye
Die   7 größten
Fehler beim
Immobilienverkauf
    im Jahr 2021!
Fehler beim Die 7 größten - Immobilienverkauf im Jahr 2021! - immobye
Vorwort

      2021 wird ein Jahr der Ungewissheit und Veränderung. Ob im alltäglichen
      Leben, im Beruf oder im Immobilienmarkt! Bereits das Jahr 2020 war
      mit diesen Stichworten behaftet und hat der Menschheit viel abverlangt.
      Lockdowns, Maskenpflicht und Kontaktverbote sind nur einige der
      Maßnahmen, welche in diesem Jahr verabschiedet wurden, die uns
      mittlerweile im alltäglichen Leben begleiten. Auch in diesem Jahr stehen wir
      vor alten und neuen Herausforderungen in allen Facetten unseres Lebens.
      Damit Sie zumindest in der Immobilienbranche im Jahr 2021 gewappnet
      sind, haben wir für Sie die 7 teuersten Fehler zusammengestellt, welche
      Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie unterlaufen können!

      Am Ende jeden Fehlers finden Sie eine Beispielrechnung, welche anhand
      von konkreten Zahlen den Verlust darstellt, der entstehen könnte. Als
      Berechnungsgrundlage wird eine Beispielimmobilie im Wert von 300.000 €
      zu Grunde gelegt. Hinweis: Das Modell lässt sich aber auch auf andere
      Immobilienwerte durch einfachen Dreisatz übertragen.

               Übersicht der 7 teuersten Fehler

    1 Verkaufsaufwand und
        Verkaufsaufwand   Kosten
                        und      werden
                            Kosten      unterschätzt
                                   werden unterschätzt

    2 Verkaufsaufwand  und Kosten werden
        Gesetzliche Bestimmungen         unterschätzt
                                  der Spekulationssteuer werden missachtet

    3 Verkaufsaufwand und Kosten und
        Aufwendige Renovierungs- werden unterschätzt
                                     Modernisierungsmaßnahmen

    4 Verkaufsaufwand   und Kosten
        Die Bonität des Käufers wirdwerden  unterschätzt
                                     nicht überprüft

    5 Verkaufsaufwand   und Kosten
        Der falsche Zeitpunkt        werden
                              für einen     unterschätzt
                                        Immobilienverkauf

    6 Verkaufsaufwand   und
        Mängel und lästige  Kosten werden
                           Nachbarn werdenunterschätzt
                                          verschwiegen

    7 Verkaufsaufwand und
        Der Verkehrswert ist Kosten werden
                             unbekannt     unterschätzt
                                        oder falsch ermittelt worden

2
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Verkaufsaufwand und Kosten
       #1             werden unterschätzt (ca. 4.000 €)

        Viele Eigentümer entscheiden sich Ihre Immobilie selbst zu verkaufen.
        Nicht selten ist der leitende Gedanke dieser Unternehmung die Ersparnis
        der Maklercourtage. Seine Immobilie privat zu verkaufen ist möglich, jedoch
        sollte der damit einhergehende Aufwand, das erforderliche Knowhow und
        die anfallenden Kosten nicht unterschätzt werden. Andernfalls laufen Sie
        Gefahr, kostspielige Fehler zu begehen.1 Hier sehen Sie einen kleinen Teil
        der Aufgaben, welche Sie erwartet, wenn Sie sich dafür entschließen Ihre
        Immobilie privat zu veräußern:

        •    Umfassende Marktanalyse zur Bestimmung des Verkaufspreises

        •    Einholen von Vergleichsangeboten

        •    Organisieren von Lageplänen und Bauzeichnungen

        •    Bestellung des Grundbuchauszugs, sowie des Energieausweises

        •    Überprüfung auf etwaige Baulasten

        •    Aufnahme hochwertiger Fotos

        •    Berechnung der Wohnfläche

        •    Schaltung einer rechtssicheren Anzeige

        •    Erstellung eines Exposés

        •    Kommunikation mit den Interessenten

        •    Durchführung von Besichtigungen

        •    Führen von Preisverhandlungen

        •    Beauftragung eines Notars und Überprüfung des Kaufvorvertrages

        •    Zusammenstellung von Finanzierungsunterlagen

        •    Auseinandersetzung mit den Themen Energieausweis und

             Geldwäscheprävention

1
  Focus Online: Immobilien verkaufen ohne Makler, https://service.focus.de/immobilienverkauf/immobilie-ver-
kaufen/ abgerufen am 02.02.2021
2
  Immobye GmbH & Co. KG, Der Immobilienmakler aus Ihrer Region, https://www.immobye.de/lp/makler/ ab-         3
gerufen am 01.02.2021
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Bereits dieser kleine Auszug aus den Tätigkeiten, welche für einen
    erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie notwendig ist, kann sich über mehrere
    Monate hinziehen. Haben Sie ausreichend Zeit, das fachliche Knowhow und
    verfügen über die nötige Stressresistenz? Dann steht dem Versuch des
    privaten Verkaufs grundsätzlich nichts im Wege.

    Fehlt Ihnen eine der o.g. Voraussetzungen, empfiehlt es sich einen Profi
    heranzuziehen. So sparen Sie sich den enormen Zeitaufwand und laufen
    nicht Gefahr Fehler zu begehen, welche Sie im schlimmsten Fall eine
    ordentliche Summe Geld kosten könnten. Viele Makler haben weiterhin eine
    große Datenbank mit potenziellen Kaufinteressenten, sodass der Verkauf
    im Idealfall bereits nach wenigen Wochen erfolgen kann!3

            3
             Sparkasse: Immobilie verkaufen – mit oder ohne Makler?, https://www.sparkasse.de/themen/immobilie-ver-
            kaufen/mit-oder-ohne-makler.html abgerufen am 02.02.2021

4
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Beispielrechnung
In der folgenden Beispielrechnung schauen wir uns einmal die Tätigkeiten
und die damit verbundenen Kosten im Detail an. Zur Berechnung dient
eine fiktive Immobilie. Dafür wählen wir ein Einfamilienhaus mit einem
Verkaufswert von ca. 300.000 €. Des Weiteren wird ein fiktiver Stundenlohn
von 20 € / Stunde angenommen.

                       Aufgabe                            Zeitaufwand              Kosten

                                                                              750 € für den
Angebotspreis ermitteln                                           2
                                                                               Gutachter
Dokumente zusammenstellen und
                                                                  10               200 €
digitalisieren
Energieausweis                                                    2             89 € + 40 €

Fotograf (extern)                                                 2             250 - 500 €
Anzeigen auf verschiedenen Portalen
                                                                  5             500 - 900 €
erstellen
Anfragen sichten und bearbeiten                                   10               200 €

Immobilie für Besichtigung vorbereiten                            8                 160 €
Besichtigungen inklusive Terminabsagen
                                                                  10               200 €
und Neuvereinbarungen
Nachbearbeitung Besichtigung                                      7                 140 €

Zweitbesichtigung                                                 2                 40 €

Kaufpreisverhandlung                                              3                 60 €

Vorab-Kommunikation mit dem Notar                                 4                 80 €

Evtl. Verhandlung mit Käufer zu Vertrag                           4                 80 €

Notartermin                                                       3                 60 €

Übergabe Immobilie                                                2                 40 €

Fahrtzeiten insgesamt                                             6                 120 €

Summe                                                            80            Ca. 4.000 €
Tabelle 1, angelehnt an: Homeday GmbH, Hausverkauf privat: So viel kostet der Zeitaufwand,
https://www.homeday.de/de/blog/hausverkauf-privat/ abgerufen am 02.02.2021

                                                                                              5
Fehler beim Die 7 größten - Immobilienverkauf im Jahr 2021! - immobye
Streng genommen handelt es sich bei diesem Punkt nicht um einen Fehler,
    sondern vielmehr um eine Darstellung des Zeit- und Kostenaufwands,
    wenn die Immobilie privat verkauft werden soll. Um den Prozess realistisch
    darzustellen, sollte jedoch antizipiert werden, dass selbst dem besten
    Privatverkäufer auch hier und da ein Fehler unterlaufen kann, welcher im
    schlimmsten Fall auch Mehrkosten mit sich bringt. Des Weiteren ist es
    möglich, dass der Interessent noch im letzten Moment, ohne das Nennen
    von Gründen, abspringt und der gesamte Prozess wieder von vorne losgeht.

    Mit Kosten von 4.000 € landet dieser Fehler deshalb auf Platz 7 der 7
    teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!

6
Fehler beim Die 7 größten - Immobilienverkauf im Jahr 2021! - immobye
Die gesetzlichen Bestimmungen der
         #2             Spekulationssteuer werden nicht beachtet

           Was ist die Spekulationssteuer?
           Bei dem Begriff „Spekulationssteuer“ handelt es sich um eine veraltete
           Bezeichnung. Sie bezieht sich auf den zu versteuernden Gewinn aus privaten
           Verkäufen.4 Die gesetzliche Grundlage wird dabei in §22 EstG festgehalten.
           Dieser Paragraph besagt, dass alle Gewinne aus privaten Veräußerungen
           und alle Einkünfte aus Kapitalanlagen zu versteuern sind.5

           Wann muss ich Spekulationssteuern zahlen?
           Die Spekulationssteuer bei Immobilien fällt meistens dann an, wenn das
           Objekt nicht selbst genutzt wird und gewinnbringend innerhalb von 10
           Jahren weiterverkauft wird. Erfreulicherweise gibt es einige Möglichkeiten
           diese Steuer zu umgehen.

           •   Wird die Immobilie nach 10 Jahren verkauft, so fällt unabhängig von
               der Nutzungsart keine Spekulationssteuer an. Maßgebend hierfür ist
               das Datum, an dem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Eine
               Immobilie, welche am 15. April 2010 gekauft wurde, kann somit am 16.
               April 2020 steuerfrei verkauft werden.

           •   Wird die Immobilie ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt, so
               kann diese auch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist steuerfrei verkauft werden.
               Selbst genutzt ist die Immobilie auch, wenn Kinder darin leben, für die
               Sie Kindergeld bekommen.

           •   Wird die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen
               Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, obwohl Sie diese in den
               Jahren zuvor als Kapitalanlage genutzt haben, so fällt ebenfalls keine
               Spekulationssteuer an.

           •   Wird eine Immobilie sowohl für eigene Wohnzwecke, als auch zur
               Kapitalanlage genutzt, so werden die verschiedenen Wohneinheiten der
               Immobilie einzeln für die jeweiligen Spekulationsfristen betrachtet und
               ggf. unterschiedlich versteuert.

4
  Financescout24: Spekulationssteuer: Vermeidbar beim Verkauf, https://www.financescout24.de/wissen/rat-
geber/spekulationssteuer abgerufen am 01.02.2021
5
    Einkommensteuergesetz (EStG): § 22 Arten der sonstigen Einkünfte                                       7
Hintergrund für diese Art der Versteuerung liegt beim Gesetzgeber.
    Immobilien zählen zu den sogenannten „knappen Gütern“. Mit Hilfe
    dieser Regelung sollen Spekulationen von Eigentümern aufgrund der
    Wertsteigerung verhindert werden. Insbesondere beim Verkauf von
    vermieteten Immobilien spielt dies eine wichtige Rolle. Mietobjekte sollen
    nicht zur „Spekulationsware“ werden, da dann die Mietpreise unbegrenzt
    steigen könnten.6

    Beispielrechnung
    Sie haben vor 5 Jahren ein kleines Mehrfamilienhaus im Wert von 300.000 €
    gekauft und möchten es nun für 350.000 € weiterverkaufen, was Ihnen auch
    gelingt. Da die 10-Jahres-Frist nicht abgelaufen ist und Sie die Immobilie im
    Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren nicht ausschließlich
    selbst bewohnt haben, fällt Ihr Mehrfamilienhaus unter die gesetzlichen
    Bedingungen der Spekulationssteuer. Bei einem persönlichen Steuersatz
    von 40% sind Sie verpflichtet, 40% des Gewinns zu versteuern. Sie erleiden
    somit Geldeinbußen von 20.000 €. Je nach Immobilienwert, Steuersatz und
    erzieltem Gewinn kann dieser Betrag auch stark variieren.

    Mit einer Preiseinbuße von 20.000 € landet dieser Fehler deshalb auf
    Platz 6 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!

            6
             Immoverkauf24: Spekulationssteuer – Wichtige Infos zur Spekulationsfrist & Beispielrechnung, https://www.
            immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/spekulationssteuer/ abgerufen am 01.02.2021

8
Aufwendige Renovierungs- und
#3            Modernisierungsmaßnahmen

    In der Immobilienbranche kursieren in allen Bereichen die wildesten Theorien
    und Gerüchte. So auch hinsichtlich der wertsteigernden Renovierungs- und
    Modernisierungsmaßnahmen. Aber welche dieser Aktionen steigert nun
    wirklich den Wert Ihrer Immobilie und welche Aufwendungen sind nur
    rausgeschmissenes Geld?

    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jede Renovierung, Sanierung oder
    Modernisierung dem Objekt positiv zugutekommt, jedoch steigern nicht
    alle dieser Maßnahmen auch gleichzeitig den Verkaufspreis der Immobilie.
    Aus diesem Grund ist es erforderlich zwischen werterhaltenden und
    wertsteigernden Maßnahmen zu unterscheiden.

    Werterhaltende Maßnahmen
    Werterhaltende Maßnahmen sorgen, wie der Name schon vermuten lässt,
    dafür, dass die Immobilie über die Zeit nicht an Wert verliert. Die Begriffe
    „Instandhaltung, Renovierung oder Sanierung“ werden häufig im Kontext
    der Werterhaltung verwendet. Dazu zählen z.B. das Streichen der Fassade, die
    Schließung von Rissen im Mauerwerk, das Befestigen von losen Dachziegeln
    sowie andere Schönheitsreparaturen. Diese Maßnahmen beeinflussen zwar
    den Wert der Immobilie nicht direkt, jedoch wird die Chance auf einen
    Verkauf deutlich gesteigert!

    Wertsteigernde Maßnahmen
    Wie auch dieser Name schon vermuten lässt, helfen die wertsteigernden
    Maßnahmen dabei den Wert Ihrer Immobilie deutlich zu steigern und
    dadurch auch den zu erzielenden Verkaufspreis. Oftmals fällt dabei der
    Begriff „Modernisierungen“. Dazu zählen wiederum z.B. energetische
    Sanierungen, Modernisierungen des Bades, der Heizung oder eine
    hochwertige Innenausstattung. Je nach Maßnahme steigern Sie den
    Verkaufswert um mehr als die getätigte Investition, wodurch ein positiver
    Return on Investment (ROI) erwirtschaftet werden kann!

    Die Frage, die sich jedoch in diesem Artikel stellt, ist: „Welche Fehler
    können mir während der Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
    unterlaufen und wie viel kann mich das am Ende kosten?“

    Der größte Fehler wäre es wahllos alle möglichen Maßnahmen umzusetzen.
    Ganz nach dem Prinzip „viel hilft viel“, denn genauso verhält es sich eben
    nicht. Im schlimmsten Fall haben Sie dann viel Geld in Renovierungen
    und Modernisierungen investiert, die aber keiner haben möchte. Ob
    Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen lohnend sind, hängt von
    der Nachfrage und Situation des örtlichen Immobilienmarktes ab.

7
 Immobilienbesitzer-München, Wertsteigerung durch Sanierung, https://www.immobilienbesitzer-muenchen.
de/blog-posts/wertsteigerung-immobilie-durch-sanierung/ abgerufen am 02.02.2021
8
  Immobilienscout24, Welche Renovierungsmaßnahmen steigern den Verkaufspreis? https://www.immobilien-   9
scout24.de/wissen/verkaufen/welche-renovierungsmassnahmen-steigern-verkaufspreis.html abgerufen am
02.02.2021
Regionen mit schwacher Infrastruktur und geringer wirtschaftlicher
     Entwicklung
     In diesen Orten ist die Bevölkerungsentwicklung häufig negativ, wodurch
     viele (alte) Häuser zum Verkauf stehen. Im Kontrast dazu fehlen jedoch
     die potentiellen Kaufinteressenten, wodurch ein Überangebot am Markt
     entsteht. Ein Haus zu renovieren und dann zu verkaufen lohnt sich in diesem
     Szenario eher nicht. Die Maßnahmen können zwar den Wert der Immobilie
     steigern, jedoch wirkt die geringe Nachfrage dagegen und verhindert
     höhere Verkaufspreise.

     Regionen mit ausgeglichener Nachfrage und ausgeglichenem Angebot
     In diesem Szenario gleicht das Angebot an Immobilien die Nachfrage der
     Kaufinteressenten aus. Eine Renovierung, Sanierung oder Modernisierung
     ermöglicht durchaus einen höheren Verkaufspreis. Außerdem hebt sich die
     Immobilie dann von den anderen, auf dem Markt befindlichen Objekten,
     positiv ab.

     Regionen     mit    ausgeprägter      Infrastruktur     und  zunehmender
     wirtschaftlicher Entwicklung
     Diese Regionen wirken für viele Menschen als Wohn- und Arbeitsort
     sehr attraktiv. Es kommt zu einer erhöhten Nachfrage und einem
     begrenzten Angebot an Immobilien. Durch die Sanierung, Renovierung
     oder Modernisierung Ihrer Immobilie lassen sich hier durchaus höhere
     Verkaufspreise erzielen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Bereitschaft
     einen höheren Kaufpreis zu zahlen ebenfalls hoch. Zusätzlich kommt noch
     hinzu, dass potentielle Käufer die Kosten für derartige Maßnahmen schlecht
     einschätzen können und daher sanierungsbedürftige Immobilien eher
     meiden!9

     Steuerliche Vorteile
     Um das meiste aus der Immobilie mit Hilfe von Modernisierungsmaßnahmen
     rauszuholen, gibt es einen weiteren, nicht unbedeutenden Trick bezüglich
     der Steuer. Nach Anschaffung einer Immobilie sollten die Kosten der
     Modernisierungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nicht über 15% des
     Anschaffungswertes der Immobilie liegen. Nur dann ist es Ihnen möglich
     mit der Modernisierung auch Steuern zu sparen. Liegt der Wert in den ersten
     drei Jahren über der 15%-Grenze, können Sie den Erhaltungsaufwand nicht
     mehr sofort abziehen.10

             9
              Homeday: Haus renovieren: Lohnt der Aufwand vor dem Verkauf? https://www.homeday.de/de/immobilien-
             verkauf/renovieren/ abgerufen am 02.02.2021

10           10
                  Einkommenssteuergesetz (EstG), § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Sie können dann zwar weiterhin steuermindernde Abzüge geltend machen,
           jedoch nur über die Gebäudeabschreibung von in der Regel 50 Jahren. Die
           Ausgaben werden dann steuerlich auf 50 Jahre in kaum merkliche Beträge
           gestreckt (also nur 2% pro Jahr!) und unterliegen zusätzlich noch der
           Progression.11

           Bevor jedoch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen auch in die Tat
           umgesetzt werden können, ist es unerlässlich sich mit der Definition der
           Anschaffungskosten auseinanderzusetzen und sicher zu stellen, welche
           Kosten zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen:

           „Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um
           einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten
           Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln
           zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören
           auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.
           Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln
           zugeordnet werden können, sind abzusetzen“12

           Sollten Sie sich mit der Materie nicht gut genug auskennen, ist es
           empfehlenswert einen Steuerberater mit einzubeziehen. Dadurch bleiben
           Sie bei dieser Thematik und vielen weiteren auf der sicheren Seite.

           Beispielrechnung
           Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einem aktuellen Verkehrswert von
           300.000 € und überlegen dieses zeitnah zu veräußern. Sie möchten jedoch
           mit Modernisierungsmaßnahmen den Wert steigern und einen höheren
           Verkaufspreis erzielen. Ihre Investitionen sehen wie folgt aus:

                                      Posten                                   Investitionskosten

            Einbau einer neuen Gas-Zentralheizung                                      9.600 €

            12cm Geschossdeckendämmung                                                 3.600 €

            Sanierung des Badezimmers                                                   3.500 €

            Neuer Anstrich der Fassade                                                 4.300 €

            Gesamtkosten                                                               21.000 €

11
  Steuerbüro Bachmann, Für Vermieter: Zur Berechnung der 15%-Grenze bei anschaffungsnahen Herstel-
lungskosten, https://steuerbuero-bachmann.de/fuer-vermieter-zur-berechnung-der-15-grenze-bei-anschaf-
fungsnahen-herstellungskosten/ abgerufen am 02.02.2021
                                                                                                        11
12
     Handelsgesetzbuch (HGB), § 255 Abs. 1 HGB
Sie erhoffen sich durch diese Maßnahmen einen Wertzuwachs Ihrer
     Immobilie und damit einen Verkaufspreis von 330.000 €. Bei einem
     erfolgreichen Verkauf hätten Sie 9.000 € Gewinn gemacht. Die Region, in
     der die Immobilie liegt, weist jedoch einen Rückgang der Bevölkerung über
     die letzten Jahre auf, wodurch das Angebot an Immobilien höher als die
     Nachfrage ist. Trotz der aufwendigen und kostspieligen Maßnahmen lässt
     sich das Objekt leider nicht für 330.000 € verkaufen,
     sondern nur für 300.000 €.

     Mit einer Preiseinbuße von 21.000 € landet dieser Fehler deshalb auf Platz
     5 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!

12
Die Bonität des Käufers
       #4               wird nicht überprüft

              Die Ausmaße dieses Fehlers werden häufig von Verkäufern unterschätzt.
              Insbesondere wenn sich nach einer langen Vermarktung der Immobilie
              endlich ein Käufer meldet, welcher einen akzeptablen Preis für das Objekt
              bezahlen möchte. Doch genau hier können Sie ungewollt ein hohes Risiko
              eingehen und auf böse Überraschungen treffen.

              Wann haften Käufer und Verkäufer?
              Grundsätzlich haften Käufer und Verkäufer gleichermaßen für die
              Nebenkosten beim Immobilienkauf:

              „Nach § 13 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes schulden sowohl Käufer als
              auch Verkäufer die Grunderwerbsteuer. Ist der Käufer nicht zur Entrichtung
              der Steuer in der Lage, so muss der Verkäufer die Steuerschuld begleichen“

              •   Auch §32 Abs. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes haftet der
                  Verkäufer für die Kosten des Notars, wenn der Käufer nicht in der
                  Lage ist diese zu bezahlen, denn „Mehrere Kostenschuldner haften als
                  Gesamtschuldner“13

              •   Noch gravierender wirkt sich die schlechte Bonität auf den Verkäufer
                  aus, wenn dieser auf die Kaufpreiszahlung angewiesen ist, etwa weil
                  er damit seinen Lebensunterhalt bezahlen muss oder bereits andere
                  Verpflichtungen eingegangen ist. Durch eine frühzeitige Bonitätsprüfung
                  können Sie sich unnötigen Ärger und eventuelle Mehrkosten sparen.14

              1. Bonitätsprüfung anhand einer Selbstauskunft des Käufers
              Eine Selbstauskunft kann jedes Unternehmen und jede Privatperson einmal
              im Jahr kostenlos anfordern. In dieser Auskunft sind persönliche Daten,
              Score-Werte, die das Zahlungsrisiko abbilden sowie Auskünfte über positive
              und negative Zahlungserfahrungen enthalten.15 Eine höhere Sorgfalt ist
              geboten, wenn der Verkäufer Ihnen anhand von Kontoauszügen oder
              Depotauszügen seine Bonität bestätigen möchte. Damit eine Fälschung
              möglichst ausgeschlossen werden kann, sollten Originaldokumente
              angefordert werden. Weiterhin sollten die Dokumente ein aktuelles
              Datum aufweisen können, da Kontostände oder Wertpapiere erheblichen
              Schwankungen unterliegen können. Bei Unternehmen ist in der Regel
              eine genauere Analyse erforderlich. Anhand von Bilanzen, Gewinn- und
              Verlustrechnungen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen lässt sich
              auch ein Unternehmen auf seine Liquidität gut prüfen.

13
   Makler-Vergleich.de: Bonitätsprüfung beim Immobilienkauf, https://www.makler-vergleich.de/immobilien-
verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/bonitaet-kaeufer-pruefen.html#3 abgerufen am 01.02.2021
14
     Gerichts- und Notarkostengesetz §32 Abs. 1
                                                                                                             13
 Bayrischer Rundfunk: Warum Sie einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anfordern sollten, https://
15

www.br.de/radio/bayern1/schufa-116.html abgerufen am 01.02.2021
2. Bonitätsprüfung anhand einer Finanzierungsbestätigung der Bank
     Die Finanzierungsbestätigung der Bank gilt als ein vergleichsweise
     zuverlässiger Nachweis bezüglich der anstehenden Kaufpreiszahlung. Sie
     sollten jedoch auch hier nicht auf jede Finanzierungsbestätigung blind
     vertrauen und diese genauer unter die Lupe nehmen.

     Wesentliche Aspekte einer Finanzierungsbestätigung sind, dass

     •   diese ausdrücklich zur Finanzierung des Kaufobjekts
         ausgestellt worden ist,
     •   die Auszahlung des Darlehens nicht von weiteren
         Bedingungen abhängig ist,
     •   die Darlehenshöhe in etwa dem Kaufpreis entspricht.

     Bei einer zu hohen Differenz zwischen dem Darlehen und dem Kaufpreis
     muss der Käufer den restlichen Betrag ebenfalls zur Verfügung haben. Auch
     die Kaufnebenkosten werden in der Regel aus dem Eigenkapital heraus
     bezahlt. Bei einer hohen Differenz bzw. hohen Kaufnebenkosten empfiehlt
     es sich somit zusätzlich einen Eigenkapitalnachweis anzufordern. Dadurch
     stehen Sie als Verkäufer zu 100% auf der sicheren Seite!16

     3. Bonitätsprüfung anhand einer Wirtschaftsauskunftei
     Die dritte aber auch gleichzeitig unbeliebteste Möglichkeit für den Verkäufer
     ist die Auskunft über eine Wirtschaftsauskunftei anzufordern. Auskünfte
     solcher Art sind häufig nur mit einer Mitgliedschaft in der jeweiligen Auskunftei
     möglich und eine solche Mitgliedschaft ist mit sehr hohen Beiträgen
     verbunden. Weiterhin stellt §29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes
     (BDSG) eine weitere Voraussetzung: „Werden Daten Dritter im Zuge
     der Aufnahme oder im Rahmen eines Mandatsverhältnisses an einen
     Berufsgeheimnisträger übermittelt, so besteht die Pflicht der übermittelnden
     Stelle zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der
     Verordnung (EU) 679/2016 nicht, sofern nicht das Interesse der betroffenen
     Person an der Informationserteilung überwiegt.“17 Somit ist ein „berechtigtes
     Interesse“ erforderlich, dessen Nachweis hohen Anforderungen unterliegen.

             16
                Makler-Vergleich: Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf, https://www.makler-vergleich.de/immobilien-
             verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/bonitaet-kaeufer-pruefen.html abgerufen am 02.02.2021

14           17
                  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): § 29 Abs. 2
Wussten Sie schon? Immobye ist Mitglied der
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                       Dadurch sind Sie immer auf der sicheren Seite
                       und stoßen bei der Kaufpreiszahlung nicht auf
                       böse Überraschungen.

Beispielrechnung
Sie verkaufen eine Immobilie im Wert von 300.000 €. Der Käufer
kann eine gültige Finanzierungsbestätigung von 250.000 € vorlegen
und es kommt zum Abschluss eines Kaufvertrages. Aufgrund eines
unvorhersehbaren Ereignisses ist der Käufer jedoch nicht mehr in der Lage
die Kaufnebenkosten zu tragen. Aufgrund der gesamtschuldnerischen
Haftung sind nun Sie als Verkäufer dafür verantwortlich die Kosten vom
Käufer zu übernehmen:

Grunderwerbssteuer in NRW: 300.000 € * 6,5% = 19.500 €
Notarkosten und Grundschuldeintragung (ca. 2%): ca. 6.000 €
Gesamtkosten für den Verkäufer: 25.500 €

Mit einer Preiseinbuße von 25.500 € landet dieser Fehler deshalb auf
Platz 4 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!

                                                                            15
Der falsche Zeitpunkt für
 #5       einen Immobilienverkauf

     „Wir erleben gerade außergewöhnliche und schwierige Zeiten. Das
     Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff…“ 18

     Am 27. Januar 2020 tauchte das erste Mal ein positives Covid-19
     Testergebnis in Deutschland auf. Das Coronavirus hat Deutschland
     erreicht und seitdem das Leben jedes einzelnen Menschen maßgeblich
     verändert. Ob im Beruf und Arbeitsverhalten, der Freizeit, im Miteinander
     oder finanziell. Unplanbarkeit und Unsicherheit hat sich auf der ganzen
     Welt ausgebreitet und beherrscht uns noch heute.19

     Auch der Immobilienmarkt bleibt von der aktuellen Situation nicht
     unverschont. Viele Eigentümer und Kapitalanleger fragen sich, ob sie mit
     dem Kauf bzw. Verkauf noch warten sollten oder nicht. Durchaus eine
     berechtigte Frage, denn wenn an dieser Stelle die falsche Entscheidung
     getroffen wird, könnte dies eine hohe finanzielle Einbuße zur Folge
     haben. Um den richtigen Zeitpunkt zu erörtern, ist es notwendig, sich die
     Entwicklung des Immobilienmarktes anzuschauen.

     Grundsätzlich lässt sich folgende Aussage treffen: der Immobilienmarkt
     ist weiterhin stabil und die Immobilienpreise sind im Jahr 2020 weiter
     gestiegen. So sind zum Beispiel die Preise der Eigentumswohnungen von
     Februar bis Dezember 2020 um mehr als 13% gestiegen. Auch Ein- und
     Zweifamilienhäuser verzeichnen ein Preiswachstum von durchschnittlich
     ca. 10%. Insbesondere das niedrige Zinsniveau begünstig aktuell den
     Immobilienerwerb. Des Weiteren gelten Immobilien noch immer als eine
     der sichersten Geldanlagen in Krisenzeiten.

     Ähnlich sieht es bei Ferienimmobilien aus. Durch das aktuelle „Corona-
     Zeitalter“ ist der internationale Flugverkehr sowie die weltweiten
     Urlaubsmöglichkeiten stark beschränkt. Umso beliebter werden
     dadurch die Ferienmöglichkeiten innerhalb Deutschlands. Besonders
     ruhige Lagen abseits der klassischen Urlaubsorte sind stark nachgefragt.
     Ferienimmobilien sind somit seit Sommer 2020 so gefragt wie noch nie
     zuvor.20

     Lediglich bei Gewerbeimmobilien unterscheidet sich die aktuelle Lage.
     Hier wechselten 20% weniger den Eigentümer als noch im Vorjahr. Die
     Mieter in Gewerbeimmobilien können aufgrund des Lockdowns Ihr
     Geschäft nicht mehr am Laufen halten und so drohen auch ausfallende
     Mieteinnahmen beim Vermieter. Die Nachfrage geht ebenfalls zurück.
     Büroräume, Hotels und Einzelhandelsflächen verlieren langsam an
     Attraktivität.

            18
               Stadt Bottrop: Rede zu Ostern, https://www.bottrop.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Bott-
            rop/113010100000219342.php.media/219344/OBRedezuOstern.pdf abgerufen am 02.02.2021
             Aachener Zeitung: Wie Corona uns verändert hat, https://www.aachener-zeitung.de/coronavirus/wie-corona-
            19

16          uns-veraendert-hat_aid-52303757 abgerufen am 02.02.2021
            20
               Engel & Völkers AG: Immobilienpreise in der Corona-Krise: Rezession auf dem Immobilienmarkt? https://
            www.engelvoelkers.com/de-de/immobilienpreise/corona-krise/#warten abgerufen am 02.02.2021
Doch wie lange kann dieser Anstieg an Immobilienpreisen und niedrigem
             Zinsniveau noch anhalten? Aufgrund der aktuellen Lage ist es schwierig
             eine genaue Prognose für die Zukunft zu geben. Die verschiedenen
             Teilbereiche des Immobilienmarktes werden sich voraussichtlich sehr
             unterschiedlich entwickeln. Wohnimmobilien könnten weiterhin stabil
             bleiben, wobei Gewerbeimmobilien in der Zukunft im Preis fallen könnten,
             da sie von der Corona-Krise stärker betroffen sind.21

             Aber wann ist nun der richtige Zeitpunkt, um seine Immobilie zu
             verkaufen?
             Selbstverständlich sind Eigentümer aktuell verunsichert und fragen sich,
             ob sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie noch warten sollen. Aus unserer
             Sicht ist der geeignete Zeitpunkt, um seine Immobilie zu verkaufen, genau
             Jetzt! An der Börse halten viele Aktionäre ihre Aktie mit der Hoffnung
             auf dauerhafte Rendite. Doch wer verkauft bei Höchststand? Wie schon
             oben genannt steigen die Immobilienpreise weiterhin und der Markt
             ist weitestgehend stabil, jedoch ist es schwierig dieselbe Vorhersage
             für die Zukunft zu tätigen. Experten haben aufgrund der vermehrten
             Arbeitslosigkeit und Insolvenz eine geringere Mietpreiserwartung, welche
             durch das geringere Haushaltseinkommen bedingt ist. Diese Entwicklung
             könnte sich auf den Immobilienmarkt auswirken. Die Folgen könnten
             einen Rückgang der Immobilienpreise um bis zu 12% bedeuten.21 Auch
             der Vergleich des Bruttoinlandsprodukts zum Vorjahr weist einen starken
             Rückgang von 11,2% auf. Zwar schlägt sich diese Rezession noch nicht
             auf den Immobilienmarkt nieder, jedoch ist dies nur eine Frage der Zeit.
             Insbesondere der länger anhaltende Lockdown könnte zu stagnierenden
             oder sogar sinkenden Immobilienpreisen führen.22

             Beispielrechnung
             Sie besitzen ein Wohn- und Geschäftshaus mit 5 Wohneinheiten und 1
             Gewerbeeinheit als Kapitalanlage mit einem aktuellen Verkehrswert von
             300.000 €. Die Spekulationsfrist ist bereits abgelaufen und das Objekt
             voll vermietet. Sie entscheiden sich aufgrund der aktuellen Situation
             lieber „auf Nummer sicher“ zu gehen und das Objekt noch im Bestand zu
             halten. Nach 2 Jahren sind die Spätfolgen der Corona Krise so präsent wie
             noch nie, was Folgen für den Immobilienmarkt hat: Ihr Gewerbemieter
             ist insolvent und kann die Miete nicht mehr bezahlen. Weiterhin sind die
             Immobilienpreise aufgrund der Situation um 12% gesunken. Der Wert
             Ihrer Immobilie hat sich auf ca. 264.000 € reduziert und Sie erleiden einen
             Verlust in Höhe von 36.000 €!

             Mit einer Preiseinbuße von 36.000 € landet dieser Fehler deshalb auf
             Platz 3 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!

21
     Homeday: Corona-Ticker, https://www.homeday.de/de/covid-19/ticker/ abgerufen am 02.02.2021
22
  Homeday: Immobilienblase 2021: Droht Deutschland eine Immobilienkrise? https://www.homeday.de/de/
blog/immobilienblase/ abgerufen am 02.02.2021
23
  Sparkasse: Corona-Krise: Entwicklung am Immobilienmarkt, https://www.sparkasse.de/aktuelles/coronavi-
                                                                                                          17
rus-immobilienmarkt.html abgerufen am 02.02.2021
Mängel und lästige Nachbarn
 #6       werden verschwiegen

     Wird eine Immobilie verkauft so wird in den meisten Fällen ein
     Besichtigungstermin mit dem potentiellen Käufer vereinbart. Dieser darf
     sich an diesem Tag die Immobilie genau anschauen und abwägen, ob
     sie seinen Vorstellungen entspricht, oder ob noch an manchen Stellen
     Investitionsbedarf aufgrund von Mängeln besteht. Nichtsdestotrotz kann
     auch dem wachsamsten Auge einiges entgehen. Problematisch wird
     dies vor allem, wenn der Eigentümer oder Makler diese Mängel bewusst
     versteckt bzw. verschweigt. Werden solche Mängel nämlich vor dem
     Verkauf nicht offengelegt, so können Gewährleistungsansprüche und
     Schadensersatzforderungen vom Käufer entstehen. Im schlimmsten
     Fall kann auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages eingefordert
     werden.24

     Ein Kaufvertragsrecht wird ein Mangel nach §438 BGB wie folgt definiert:
     „…wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach
     dem Willen der Parteien haben soll“25 und stellt somit ein Abweichen der
     vereinbarten Beschaffenheit dar.

     Verkäufer sollten daher dem Käufer alle bekannten Mängel aufzeigen.
     Dies kann zwar zu einer Minderung des Verkaufspreises führen, jedoch
     sind die Folgen eines arglistig verschwiegenen Mangels um einiges
     weitreichender und kostspieliger!

     Aber wann liegt überhaupt eine arglistige Täuschung vor?
     „Arglistig ist eine Täuschung dabei, wenn der andere Teil durch Täuschung
     in den Irrtum gelangt war, und der andere – Käufer – dadurch bereit war,
     den Kaufvertrag abzuschließen bzw. zu diesem Preis abzuschließen“26

     Damit eine arglistige Täuschung in Betracht gezogen werden kann, reicht
     es bereits aus, dass der Verkäufer einen Mangel für „möglich“ gehalten
     habe, z.B. wenn das Dach veraltet ist, aber bisher nie überprüft worden
     ist. Ein Schaden am Dach in Form eines Lochs wäre somit möglich.
     Auch Aussagen, welche „ins Blaue hinein“ getätigt werden, zählen zur
     arglistigen Täuschung. Beispielsweise wenn der Verkäufer angibt, dass
     aufgrund eines Rohrbruchs kein Schimmelbefall entstanden ist, obwohl
     er sich dessen nicht sicher sein kann.
     Weiterhin muss der Verkäufer nicht unbedingt wissen, dass der Käufer

           24
              DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG: Das gekaufte Haus hat Mängel – was jetzt? https://www.
           allrecht.de/alles-was-recht-ist/das-gekaufte-haus-hat-maengel/ abgerufen am 02.02.2021
           25
                Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 438 Verjährung und Mängelansprüche
18         26
             Anwalt.de: Arglistige Täuschung beim Immobilienkaufvertrag – wann liegt das vor, welche Folgen hat dies?
           https://www.anwalt.de/rechtstipps/arglistige-taeuschung-beim-immobilienkaufvertrag-wann-liegt-das-vor-
           welche-folgen-hat-dies_160645.html abgerufen am 02.02.2021
einen Mangel nicht zur Kenntnis genommen hat. Würde der Käufer bei
          Kenntnis des Mangels einen geringeren Kaufpreis anbieten, so würde dies
          ebenfalls ausreichen, um von einer arglistigen Täuschung zu sprechen.27

          Beispielrechnung
          Sie verkaufen Ihr Einfamilienhaus im Wert von 300.000 € an einen Käufer.
          Ihnen ist bekannt, dass das Dach, seitdem das Gebäude 1952 errichtet
          wurde, nicht erneuert wurde und die Holzbalken bereits porös sind. Bei
          der Besichtigung verschweigen Sie diese Tatsache. Ein Kaufvertrag wird
          geschlossen.

          Szenario 1: Der Käufer bemerkt den verschwiegenen Mangel und kann
          Ihnen nachweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. Er setzt einen
          Anspruch auf „Nacherfüllung“ durch. Dieser Anspruch kostet Sie 20.000
          €.

          Szenario 2: Nach 2 Jahren legt sich im Winter eine schwere Schneedecke
          auf das Dach, welches letztendlich nachgibt und einstürzt. Der Käufer
          kann Ihnen hier ebenfalls nachweisen, dass Sie die porösen Holzbalken
          arglistig verschwiegen haben und fordert nun Schadensersatz in Höhe
          von 65.000 €. Vor Gericht werden Sie bei einem Vergleich auf einen
          Schadensatz von 22.500 € verurteilt.

          Mit einer gemittelten Preiseinbuße von 42.500 € landet dieser Fehler
          deshalb auf Platz 2 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im
          Jahr 2021!

27
  Immoverkauf24: Versteckter Mangel beim Immobilienverkauf, https://www.immoverkauf24.de/immobilien-
verkauf/immobilienverkauf-a-z/versteckter-mangel/ abgerufen am 02.02.2021

                                                                                                       19
Der Verkehrswert ist unbekannt
 #7       oder falsch ermittelt worden

      Ein häufiger Fehler beim Immobilienverkauf beginnt bereits bei der Wahl
      eines Kaufpreises. Die Wahl eines falschen Angebotspreises oder auch
      eine unqualifizierte Wertermittlung kann zu erheblichen Geldeinbußen
      führen. Ein zu hoher Angebotspreis hat statistisch gesehen zur Folge,
      dass die Immobilie nach einem Jahr des Nicht-Verkaufs um 15% an Wert
      verliert.28 Auf der anderen Seite führt ein zu niedriger Angebotspreis dazu,
      dass Sie schlichtweg Geld „verlieren“. Dazu kommt noch, dass fast jeder
      Käufer um den Preis verhandeln möchte.

      Verzichten Sie deshalb auf jeden Fall auf eine unseriöse „Pi-Mal-Daumen“
      Schätzung Ihrer Immobilie! Eine verlässliche Immobilienbewertung
      wird objektiv nach den drei gängigsten Bewertungsverfahren erstellt:
      Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren.

      Das Sachwertverfahren:
      Das Sachwertverfahren wird häufig für Immobilien verwendet, welche
      keinen Ertrag generieren und vom Eigentümer meistens selbst bewohnt
      werden. Es eignet sich damit optimal für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
      Dafür ist dieses Verfahren auch das komplizierteste der drei
      Wertermittlungsverfahren. Es kann allein angewandt werden oder auch
      in Kombination mit dem Vergleichswertverfahren, um das Ergebnis noch
      einmal zu validieren. Die Kombination dieser beiden Verfahren lässt sich
      jedoch nur in gut bewohnten Regionen anwenden.

      Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Gebäudes anhand der
      Bausubstanz und des Bodenrichtwertes abgeleitet. Dabei werden die
      Herstellungskosten eines fiktiven Neubaus unterstellt. Kurz gesagt:
      Wie viel würde es kosten, das Gebäude neu zu bauen und welche
      Wertminderungen ergeben sich aufgrund des Gebäudealters bzw. der
      Abnutzung?29

      Das Ertragswertverfahren:
      Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der Immobilie anhand
      fiktiver oder tatsächlicher Mieteinnahmen ermittelt. Insbesondere
      bei vermieteten Wohnimmobilien wie Mehrfamilienhäusern oder
      Wohnungen als Kapitalanlagen sowie Gewerbeimmobilien kommt
      dieses Wertermittlungsverfahren zum Tragen.

      Dafür wird der Wert des Grundstücks und der Gebäudeertragswert
      getrennt voneinander ermittelt und anschließend addiert. Auch dieses
      Verfahren gehört zu den eher komplexeren Abläufen der Wertermittlung
      und besteht aus einer Reihe von Formeln und Bedingungen.30

           28
              Immotion Home Staging: Die richtige Preisstrategie beim Immobilienverkauf, https://www.homestaging-
           kassel.de/blogartikel/die-richtige-preisstrategie-beim-immobilienverkauf.html abgerufen am 02.02.2021
           29
             Hausgold: Sachwertverfahren – So wird der Sachwert einer Immobilie berechnet, https://www.hausgold.de/
20         immobilienwissen/sachwertverfahren/ abgerufen am 02.02.2021
           30
              Immoverkauf24: Ertragswertverfahren zur Verkehrswertermittlung, https://www.immoverkauf24.de/immo-
           bilienbewertung/wertermittlung/ertragswertverfahren/ abgerufen am 02.02.2021
Das Vergleichswertverfahren:
          Das Vergleichswertverfahren wird sehr häufig in Kombination mit
          den beiden oben genannten Verfahren verwendet, kann aber auch
          alleinstehend angewandt werden. Es zeichnet sich durch eine realistische
          Abbildung des Marktgeschehens aus und gilt somit auch als eines der
          präzisesten Wertermittlungsverfahren von Immobilien.

          Wie der Name schon vermuten lässt wird der Wert aus vergleichbaren
          Immobilien ermittelt. Grundlage dafür sind Datenbanken, welche
          ähnliche, bereits verkaufte Immobilien abbilden und deren realistisch
          erzielten Verkaufspreise aufzeigen. Das Marktgeschehen spielt somit
          eine zentrale Rolle. Schließlich ist eine Immobilie immer das wert, was
          ein anderer bereit ist dafür zu bezahlen!

          Voraussetzung für dieses Verfahren sind jedoch vorhandene
          Vergleichswerte und eine aussagekräftige Datenbank. Insbesondere in
          wenig gut bewohnten Regionen ist es schwierig, einen realistischen Wert
          mit Hilfe dieser Methode zu erzielen. Auch für spezielle und ungewöhnliche
          Immobilien ist das Vergleichswertverfahren eher ungeeignet.31

          Beispielrechnung:
          Wie oben schon erwähnt führt ein falscher Angebotspreis zu erheblichen
          Geldeinbußen bei der Vermarktung der Immobilie. Um dies an einem
          Beispiel zu verdeutlichen gehen wir wie immer davon aus, dass ein
          Einfamilienhaus im Wert von ca. 300.000 € verkauft wird.

          Die Immobilie hat einen Marktwert von 300.000 €, wird aber für 399.000
          € angeboten. Die Folgen dafür wären wie folgt:

          •   Die Immobilie wird von weniger Interessenten angeklickt und es gibt
              weniger Kontaktanfragen
          •   Es wird sich kein Käufer finden, der bereit ist diesen Preis zu zahlen
          •   Nach spätestens einem Jahr ist die Immobilie „verramscht“ und wird
              zum Ladenhüter.
          •   Die Immobilie verliert ca. 15% ihres ursprünglichen Wertes
          •   Käufer werden nur noch zu einem Preis von ca. 250.000 € bereit
              sein die Immobilie zu erwerben, da sie denken, dass die Immobilie
              aufgrund der langen Onlinepräsenz einen „Haken“ hat

          Mit einer Preiseinbuße von 45.000 € landet dieser Fehler deshalb auf
          Platz 1 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!

31
   Heid Immobilien GmbH: Vergleichswertverfahren für Immobilien, https://www.heid-immobilienbewertung.
de/ratgeber/vergleichswertverfahren/ abgerufen am 02.02.2021

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Schlusswort

     Am Ende noch etwas zum Nachdenken:

     “Buy low and sell high“
     			               - Warren Buffet (Börsenlegende)

     “Kaufe günstig und verkaufe teuer“ – eine Börsenweisheit und Strategie, die
     vor langer Zeit die lebende Legende Warren Buffet auf die Aktienmärkte
     bezog. Dieser Spruch lässt sich auch auf den Immobilienmarkt übertragen
     - mit dem Unterschied, dass sich dieser historisch gesehen deutlich
     stabiler entwickelt hat als der Aktienmarkt.

     Als Eigentümer/-in einer Immobilie wissen Sie mit Sicherheit zu welchem
     Preis Sie damals Ihr Haus, Ihre Wohnung oder gar beides gekauft haben.
     Und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit war dieser Preis (deutlich)
     geringer als der Preis, den Sie bei einem Verkauf heute erzielen könnten.

     Es stellen sich jedoch zwei entscheidende Fragen:
     1. Wie hoch wäre der aktuell zu erzielende Verkaufspreis für meine
        Immobilie(n)?
     2. Wird meine Immobilie in 5, 10 oder 20 Jahren noch viel mehr wert sein
        als heute?

     Der Vorteil an der Börse ist, dass Sie den Aktienkurs bis auf den Cent
     genau einsehen können und ggf. mit marginaler Abweichung in
     Sekundenschnelle verkaufen können. Bei Immobilien ist dies nicht so
     transparent und einfach, denn jede Immobilie ist einzigartig und bedarf
     einer genauen Wertermittlung.

     Wieso verkaufen dann viele Eigentümer trotzdem nur mit grober
     Schätzung?
     Wahrscheinlich, weil sie denken, dass ihr Gewinn bereits lohnend genug
     ist oder Sie aufgrund der Maklercourtage keinen Makler beauftragen
     möchten.
     Wie würden Sie aber reagieren, wenn wir Sie ehrlich fragen:

     „Was würden Sie einem guten Bekannten raten, wenn dieser durch
     den Immobilienverkauf mit Immobye nach Abzug der Makler-Courtage
     dennoch 10.000€, 20.000€ oder gar mehr verdienen würde als ohne
     Immobye?“

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Die Antwort ist eindeutig.
Daher möchten wir nicht nur Ihrem Bekannten, sondern auch Ihnen die
Möglichkeit auf diese Chance geben.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unter Angabe des Gutscheincodes
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Gerne beraten wir Sie auch über weitere Schritte und den Ablauf einer
professionellen und sicheren Immobilienvermittlung.

Ihr Marco Kunzmann & Timon Gottschalk
Gründer & Geschäftsführer der Immobye GmbH & Co. KG

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