Fehler beim Die 7 größten - Immobilienverkauf im Jahr 2021! - immobye
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Vorwort
2021 wird ein Jahr der Ungewissheit und Veränderung. Ob im alltäglichen
Leben, im Beruf oder im Immobilienmarkt! Bereits das Jahr 2020 war
mit diesen Stichworten behaftet und hat der Menschheit viel abverlangt.
Lockdowns, Maskenpflicht und Kontaktverbote sind nur einige der
Maßnahmen, welche in diesem Jahr verabschiedet wurden, die uns
mittlerweile im alltäglichen Leben begleiten. Auch in diesem Jahr stehen wir
vor alten und neuen Herausforderungen in allen Facetten unseres Lebens.
Damit Sie zumindest in der Immobilienbranche im Jahr 2021 gewappnet
sind, haben wir für Sie die 7 teuersten Fehler zusammengestellt, welche
Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie unterlaufen können!
Am Ende jeden Fehlers finden Sie eine Beispielrechnung, welche anhand
von konkreten Zahlen den Verlust darstellt, der entstehen könnte. Als
Berechnungsgrundlage wird eine Beispielimmobilie im Wert von 300.000 €
zu Grunde gelegt. Hinweis: Das Modell lässt sich aber auch auf andere
Immobilienwerte durch einfachen Dreisatz übertragen.
Übersicht der 7 teuersten Fehler
1 Verkaufsaufwand und
Verkaufsaufwand Kosten
und werden
Kosten unterschätzt
werden unterschätzt
2 Verkaufsaufwand und Kosten werden
Gesetzliche Bestimmungen unterschätzt
der Spekulationssteuer werden missachtet
3 Verkaufsaufwand und Kosten und
Aufwendige Renovierungs- werden unterschätzt
Modernisierungsmaßnahmen
4 Verkaufsaufwand und Kosten
Die Bonität des Käufers wirdwerden unterschätzt
nicht überprüft
5 Verkaufsaufwand und Kosten
Der falsche Zeitpunkt werden
für einen unterschätzt
Immobilienverkauf
6 Verkaufsaufwand und
Mängel und lästige Kosten werden
Nachbarn werdenunterschätzt
verschwiegen
7 Verkaufsaufwand und
Der Verkehrswert ist Kosten werden
unbekannt unterschätzt
oder falsch ermittelt worden
2Verkaufsaufwand und Kosten
#1 werden unterschätzt (ca. 4.000 €)
Viele Eigentümer entscheiden sich Ihre Immobilie selbst zu verkaufen.
Nicht selten ist der leitende Gedanke dieser Unternehmung die Ersparnis
der Maklercourtage. Seine Immobilie privat zu verkaufen ist möglich, jedoch
sollte der damit einhergehende Aufwand, das erforderliche Knowhow und
die anfallenden Kosten nicht unterschätzt werden. Andernfalls laufen Sie
Gefahr, kostspielige Fehler zu begehen.1 Hier sehen Sie einen kleinen Teil
der Aufgaben, welche Sie erwartet, wenn Sie sich dafür entschließen Ihre
Immobilie privat zu veräußern:
• Umfassende Marktanalyse zur Bestimmung des Verkaufspreises
• Einholen von Vergleichsangeboten
• Organisieren von Lageplänen und Bauzeichnungen
• Bestellung des Grundbuchauszugs, sowie des Energieausweises
• Überprüfung auf etwaige Baulasten
• Aufnahme hochwertiger Fotos
• Berechnung der Wohnfläche
• Schaltung einer rechtssicheren Anzeige
• Erstellung eines Exposés
• Kommunikation mit den Interessenten
• Durchführung von Besichtigungen
• Führen von Preisverhandlungen
• Beauftragung eines Notars und Überprüfung des Kaufvorvertrages
• Zusammenstellung von Finanzierungsunterlagen
• Auseinandersetzung mit den Themen Energieausweis und
Geldwäscheprävention
1
Focus Online: Immobilien verkaufen ohne Makler, https://service.focus.de/immobilienverkauf/immobilie-ver-
kaufen/ abgerufen am 02.02.2021
2
Immobye GmbH & Co. KG, Der Immobilienmakler aus Ihrer Region, https://www.immobye.de/lp/makler/ ab- 3
gerufen am 01.02.2021Bereits dieser kleine Auszug aus den Tätigkeiten, welche für einen
erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie notwendig ist, kann sich über mehrere
Monate hinziehen. Haben Sie ausreichend Zeit, das fachliche Knowhow und
verfügen über die nötige Stressresistenz? Dann steht dem Versuch des
privaten Verkaufs grundsätzlich nichts im Wege.
Fehlt Ihnen eine der o.g. Voraussetzungen, empfiehlt es sich einen Profi
heranzuziehen. So sparen Sie sich den enormen Zeitaufwand und laufen
nicht Gefahr Fehler zu begehen, welche Sie im schlimmsten Fall eine
ordentliche Summe Geld kosten könnten. Viele Makler haben weiterhin eine
große Datenbank mit potenziellen Kaufinteressenten, sodass der Verkauf
im Idealfall bereits nach wenigen Wochen erfolgen kann!3
3
Sparkasse: Immobilie verkaufen – mit oder ohne Makler?, https://www.sparkasse.de/themen/immobilie-ver-
kaufen/mit-oder-ohne-makler.html abgerufen am 02.02.2021
4Beispielrechnung
In der folgenden Beispielrechnung schauen wir uns einmal die Tätigkeiten
und die damit verbundenen Kosten im Detail an. Zur Berechnung dient
eine fiktive Immobilie. Dafür wählen wir ein Einfamilienhaus mit einem
Verkaufswert von ca. 300.000 €. Des Weiteren wird ein fiktiver Stundenlohn
von 20 € / Stunde angenommen.
Aufgabe Zeitaufwand Kosten
750 € für den
Angebotspreis ermitteln 2
Gutachter
Dokumente zusammenstellen und
10 200 €
digitalisieren
Energieausweis 2 89 € + 40 €
Fotograf (extern) 2 250 - 500 €
Anzeigen auf verschiedenen Portalen
5 500 - 900 €
erstellen
Anfragen sichten und bearbeiten 10 200 €
Immobilie für Besichtigung vorbereiten 8 160 €
Besichtigungen inklusive Terminabsagen
10 200 €
und Neuvereinbarungen
Nachbearbeitung Besichtigung 7 140 €
Zweitbesichtigung 2 40 €
Kaufpreisverhandlung 3 60 €
Vorab-Kommunikation mit dem Notar 4 80 €
Evtl. Verhandlung mit Käufer zu Vertrag 4 80 €
Notartermin 3 60 €
Übergabe Immobilie 2 40 €
Fahrtzeiten insgesamt 6 120 €
Summe 80 Ca. 4.000 €
Tabelle 1, angelehnt an: Homeday GmbH, Hausverkauf privat: So viel kostet der Zeitaufwand,
https://www.homeday.de/de/blog/hausverkauf-privat/ abgerufen am 02.02.2021
5Streng genommen handelt es sich bei diesem Punkt nicht um einen Fehler,
sondern vielmehr um eine Darstellung des Zeit- und Kostenaufwands,
wenn die Immobilie privat verkauft werden soll. Um den Prozess realistisch
darzustellen, sollte jedoch antizipiert werden, dass selbst dem besten
Privatverkäufer auch hier und da ein Fehler unterlaufen kann, welcher im
schlimmsten Fall auch Mehrkosten mit sich bringt. Des Weiteren ist es
möglich, dass der Interessent noch im letzten Moment, ohne das Nennen
von Gründen, abspringt und der gesamte Prozess wieder von vorne losgeht.
Mit Kosten von 4.000 € landet dieser Fehler deshalb auf Platz 7 der 7
teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!
6Die gesetzlichen Bestimmungen der
#2 Spekulationssteuer werden nicht beachtet
Was ist die Spekulationssteuer?
Bei dem Begriff „Spekulationssteuer“ handelt es sich um eine veraltete
Bezeichnung. Sie bezieht sich auf den zu versteuernden Gewinn aus privaten
Verkäufen.4 Die gesetzliche Grundlage wird dabei in §22 EstG festgehalten.
Dieser Paragraph besagt, dass alle Gewinne aus privaten Veräußerungen
und alle Einkünfte aus Kapitalanlagen zu versteuern sind.5
Wann muss ich Spekulationssteuern zahlen?
Die Spekulationssteuer bei Immobilien fällt meistens dann an, wenn das
Objekt nicht selbst genutzt wird und gewinnbringend innerhalb von 10
Jahren weiterverkauft wird. Erfreulicherweise gibt es einige Möglichkeiten
diese Steuer zu umgehen.
• Wird die Immobilie nach 10 Jahren verkauft, so fällt unabhängig von
der Nutzungsart keine Spekulationssteuer an. Maßgebend hierfür ist
das Datum, an dem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Eine
Immobilie, welche am 15. April 2010 gekauft wurde, kann somit am 16.
April 2020 steuerfrei verkauft werden.
• Wird die Immobilie ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt, so
kann diese auch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist steuerfrei verkauft werden.
Selbst genutzt ist die Immobilie auch, wenn Kinder darin leben, für die
Sie Kindergeld bekommen.
• Wird die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen
Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, obwohl Sie diese in den
Jahren zuvor als Kapitalanlage genutzt haben, so fällt ebenfalls keine
Spekulationssteuer an.
• Wird eine Immobilie sowohl für eigene Wohnzwecke, als auch zur
Kapitalanlage genutzt, so werden die verschiedenen Wohneinheiten der
Immobilie einzeln für die jeweiligen Spekulationsfristen betrachtet und
ggf. unterschiedlich versteuert.
4
Financescout24: Spekulationssteuer: Vermeidbar beim Verkauf, https://www.financescout24.de/wissen/rat-
geber/spekulationssteuer abgerufen am 01.02.2021
5
Einkommensteuergesetz (EStG): § 22 Arten der sonstigen Einkünfte 7Hintergrund für diese Art der Versteuerung liegt beim Gesetzgeber.
Immobilien zählen zu den sogenannten „knappen Gütern“. Mit Hilfe
dieser Regelung sollen Spekulationen von Eigentümern aufgrund der
Wertsteigerung verhindert werden. Insbesondere beim Verkauf von
vermieteten Immobilien spielt dies eine wichtige Rolle. Mietobjekte sollen
nicht zur „Spekulationsware“ werden, da dann die Mietpreise unbegrenzt
steigen könnten.6
Beispielrechnung
Sie haben vor 5 Jahren ein kleines Mehrfamilienhaus im Wert von 300.000 €
gekauft und möchten es nun für 350.000 € weiterverkaufen, was Ihnen auch
gelingt. Da die 10-Jahres-Frist nicht abgelaufen ist und Sie die Immobilie im
Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren nicht ausschließlich
selbst bewohnt haben, fällt Ihr Mehrfamilienhaus unter die gesetzlichen
Bedingungen der Spekulationssteuer. Bei einem persönlichen Steuersatz
von 40% sind Sie verpflichtet, 40% des Gewinns zu versteuern. Sie erleiden
somit Geldeinbußen von 20.000 €. Je nach Immobilienwert, Steuersatz und
erzieltem Gewinn kann dieser Betrag auch stark variieren.
Mit einer Preiseinbuße von 20.000 € landet dieser Fehler deshalb auf
Platz 6 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!
6
Immoverkauf24: Spekulationssteuer – Wichtige Infos zur Spekulationsfrist & Beispielrechnung, https://www.
immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/spekulationssteuer/ abgerufen am 01.02.2021
8Aufwendige Renovierungs- und
#3 Modernisierungsmaßnahmen
In der Immobilienbranche kursieren in allen Bereichen die wildesten Theorien
und Gerüchte. So auch hinsichtlich der wertsteigernden Renovierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen. Aber welche dieser Aktionen steigert nun
wirklich den Wert Ihrer Immobilie und welche Aufwendungen sind nur
rausgeschmissenes Geld?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jede Renovierung, Sanierung oder
Modernisierung dem Objekt positiv zugutekommt, jedoch steigern nicht
alle dieser Maßnahmen auch gleichzeitig den Verkaufspreis der Immobilie.
Aus diesem Grund ist es erforderlich zwischen werterhaltenden und
wertsteigernden Maßnahmen zu unterscheiden.
Werterhaltende Maßnahmen
Werterhaltende Maßnahmen sorgen, wie der Name schon vermuten lässt,
dafür, dass die Immobilie über die Zeit nicht an Wert verliert. Die Begriffe
„Instandhaltung, Renovierung oder Sanierung“ werden häufig im Kontext
der Werterhaltung verwendet. Dazu zählen z.B. das Streichen der Fassade, die
Schließung von Rissen im Mauerwerk, das Befestigen von losen Dachziegeln
sowie andere Schönheitsreparaturen. Diese Maßnahmen beeinflussen zwar
den Wert der Immobilie nicht direkt, jedoch wird die Chance auf einen
Verkauf deutlich gesteigert!
Wertsteigernde Maßnahmen
Wie auch dieser Name schon vermuten lässt, helfen die wertsteigernden
Maßnahmen dabei den Wert Ihrer Immobilie deutlich zu steigern und
dadurch auch den zu erzielenden Verkaufspreis. Oftmals fällt dabei der
Begriff „Modernisierungen“. Dazu zählen wiederum z.B. energetische
Sanierungen, Modernisierungen des Bades, der Heizung oder eine
hochwertige Innenausstattung. Je nach Maßnahme steigern Sie den
Verkaufswert um mehr als die getätigte Investition, wodurch ein positiver
Return on Investment (ROI) erwirtschaftet werden kann!
Die Frage, die sich jedoch in diesem Artikel stellt, ist: „Welche Fehler
können mir während der Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
unterlaufen und wie viel kann mich das am Ende kosten?“
Der größte Fehler wäre es wahllos alle möglichen Maßnahmen umzusetzen.
Ganz nach dem Prinzip „viel hilft viel“, denn genauso verhält es sich eben
nicht. Im schlimmsten Fall haben Sie dann viel Geld in Renovierungen
und Modernisierungen investiert, die aber keiner haben möchte. Ob
Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen lohnend sind, hängt von
der Nachfrage und Situation des örtlichen Immobilienmarktes ab.
7
Immobilienbesitzer-München, Wertsteigerung durch Sanierung, https://www.immobilienbesitzer-muenchen.
de/blog-posts/wertsteigerung-immobilie-durch-sanierung/ abgerufen am 02.02.2021
8
Immobilienscout24, Welche Renovierungsmaßnahmen steigern den Verkaufspreis? https://www.immobilien- 9
scout24.de/wissen/verkaufen/welche-renovierungsmassnahmen-steigern-verkaufspreis.html abgerufen am
02.02.2021Regionen mit schwacher Infrastruktur und geringer wirtschaftlicher
Entwicklung
In diesen Orten ist die Bevölkerungsentwicklung häufig negativ, wodurch
viele (alte) Häuser zum Verkauf stehen. Im Kontrast dazu fehlen jedoch
die potentiellen Kaufinteressenten, wodurch ein Überangebot am Markt
entsteht. Ein Haus zu renovieren und dann zu verkaufen lohnt sich in diesem
Szenario eher nicht. Die Maßnahmen können zwar den Wert der Immobilie
steigern, jedoch wirkt die geringe Nachfrage dagegen und verhindert
höhere Verkaufspreise.
Regionen mit ausgeglichener Nachfrage und ausgeglichenem Angebot
In diesem Szenario gleicht das Angebot an Immobilien die Nachfrage der
Kaufinteressenten aus. Eine Renovierung, Sanierung oder Modernisierung
ermöglicht durchaus einen höheren Verkaufspreis. Außerdem hebt sich die
Immobilie dann von den anderen, auf dem Markt befindlichen Objekten,
positiv ab.
Regionen mit ausgeprägter Infrastruktur und zunehmender
wirtschaftlicher Entwicklung
Diese Regionen wirken für viele Menschen als Wohn- und Arbeitsort
sehr attraktiv. Es kommt zu einer erhöhten Nachfrage und einem
begrenzten Angebot an Immobilien. Durch die Sanierung, Renovierung
oder Modernisierung Ihrer Immobilie lassen sich hier durchaus höhere
Verkaufspreise erzielen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Bereitschaft
einen höheren Kaufpreis zu zahlen ebenfalls hoch. Zusätzlich kommt noch
hinzu, dass potentielle Käufer die Kosten für derartige Maßnahmen schlecht
einschätzen können und daher sanierungsbedürftige Immobilien eher
meiden!9
Steuerliche Vorteile
Um das meiste aus der Immobilie mit Hilfe von Modernisierungsmaßnahmen
rauszuholen, gibt es einen weiteren, nicht unbedeutenden Trick bezüglich
der Steuer. Nach Anschaffung einer Immobilie sollten die Kosten der
Modernisierungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nicht über 15% des
Anschaffungswertes der Immobilie liegen. Nur dann ist es Ihnen möglich
mit der Modernisierung auch Steuern zu sparen. Liegt der Wert in den ersten
drei Jahren über der 15%-Grenze, können Sie den Erhaltungsaufwand nicht
mehr sofort abziehen.10
9
Homeday: Haus renovieren: Lohnt der Aufwand vor dem Verkauf? https://www.homeday.de/de/immobilien-
verkauf/renovieren/ abgerufen am 02.02.2021
10 10
Einkommenssteuergesetz (EstG), § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStGSie können dann zwar weiterhin steuermindernde Abzüge geltend machen,
jedoch nur über die Gebäudeabschreibung von in der Regel 50 Jahren. Die
Ausgaben werden dann steuerlich auf 50 Jahre in kaum merkliche Beträge
gestreckt (also nur 2% pro Jahr!) und unterliegen zusätzlich noch der
Progression.11
Bevor jedoch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen auch in die Tat
umgesetzt werden können, ist es unerlässlich sich mit der Definition der
Anschaffungskosten auseinanderzusetzen und sicher zu stellen, welche
Kosten zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen:
„Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um
einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten
Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln
zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören
auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln
zugeordnet werden können, sind abzusetzen“12
Sollten Sie sich mit der Materie nicht gut genug auskennen, ist es
empfehlenswert einen Steuerberater mit einzubeziehen. Dadurch bleiben
Sie bei dieser Thematik und vielen weiteren auf der sicheren Seite.
Beispielrechnung
Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einem aktuellen Verkehrswert von
300.000 € und überlegen dieses zeitnah zu veräußern. Sie möchten jedoch
mit Modernisierungsmaßnahmen den Wert steigern und einen höheren
Verkaufspreis erzielen. Ihre Investitionen sehen wie folgt aus:
Posten Investitionskosten
Einbau einer neuen Gas-Zentralheizung 9.600 €
12cm Geschossdeckendämmung 3.600 €
Sanierung des Badezimmers 3.500 €
Neuer Anstrich der Fassade 4.300 €
Gesamtkosten 21.000 €
11
Steuerbüro Bachmann, Für Vermieter: Zur Berechnung der 15%-Grenze bei anschaffungsnahen Herstel-
lungskosten, https://steuerbuero-bachmann.de/fuer-vermieter-zur-berechnung-der-15-grenze-bei-anschaf-
fungsnahen-herstellungskosten/ abgerufen am 02.02.2021
11
12
Handelsgesetzbuch (HGB), § 255 Abs. 1 HGBSie erhoffen sich durch diese Maßnahmen einen Wertzuwachs Ihrer
Immobilie und damit einen Verkaufspreis von 330.000 €. Bei einem
erfolgreichen Verkauf hätten Sie 9.000 € Gewinn gemacht. Die Region, in
der die Immobilie liegt, weist jedoch einen Rückgang der Bevölkerung über
die letzten Jahre auf, wodurch das Angebot an Immobilien höher als die
Nachfrage ist. Trotz der aufwendigen und kostspieligen Maßnahmen lässt
sich das Objekt leider nicht für 330.000 € verkaufen,
sondern nur für 300.000 €.
Mit einer Preiseinbuße von 21.000 € landet dieser Fehler deshalb auf Platz
5 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!
12Die Bonität des Käufers
#4 wird nicht überprüft
Die Ausmaße dieses Fehlers werden häufig von Verkäufern unterschätzt.
Insbesondere wenn sich nach einer langen Vermarktung der Immobilie
endlich ein Käufer meldet, welcher einen akzeptablen Preis für das Objekt
bezahlen möchte. Doch genau hier können Sie ungewollt ein hohes Risiko
eingehen und auf böse Überraschungen treffen.
Wann haften Käufer und Verkäufer?
Grundsätzlich haften Käufer und Verkäufer gleichermaßen für die
Nebenkosten beim Immobilienkauf:
„Nach § 13 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes schulden sowohl Käufer als
auch Verkäufer die Grunderwerbsteuer. Ist der Käufer nicht zur Entrichtung
der Steuer in der Lage, so muss der Verkäufer die Steuerschuld begleichen“
• Auch §32 Abs. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes haftet der
Verkäufer für die Kosten des Notars, wenn der Käufer nicht in der
Lage ist diese zu bezahlen, denn „Mehrere Kostenschuldner haften als
Gesamtschuldner“13
• Noch gravierender wirkt sich die schlechte Bonität auf den Verkäufer
aus, wenn dieser auf die Kaufpreiszahlung angewiesen ist, etwa weil
er damit seinen Lebensunterhalt bezahlen muss oder bereits andere
Verpflichtungen eingegangen ist. Durch eine frühzeitige Bonitätsprüfung
können Sie sich unnötigen Ärger und eventuelle Mehrkosten sparen.14
1. Bonitätsprüfung anhand einer Selbstauskunft des Käufers
Eine Selbstauskunft kann jedes Unternehmen und jede Privatperson einmal
im Jahr kostenlos anfordern. In dieser Auskunft sind persönliche Daten,
Score-Werte, die das Zahlungsrisiko abbilden sowie Auskünfte über positive
und negative Zahlungserfahrungen enthalten.15 Eine höhere Sorgfalt ist
geboten, wenn der Verkäufer Ihnen anhand von Kontoauszügen oder
Depotauszügen seine Bonität bestätigen möchte. Damit eine Fälschung
möglichst ausgeschlossen werden kann, sollten Originaldokumente
angefordert werden. Weiterhin sollten die Dokumente ein aktuelles
Datum aufweisen können, da Kontostände oder Wertpapiere erheblichen
Schwankungen unterliegen können. Bei Unternehmen ist in der Regel
eine genauere Analyse erforderlich. Anhand von Bilanzen, Gewinn- und
Verlustrechnungen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen lässt sich
auch ein Unternehmen auf seine Liquidität gut prüfen.
13
Makler-Vergleich.de: Bonitätsprüfung beim Immobilienkauf, https://www.makler-vergleich.de/immobilien-
verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/bonitaet-kaeufer-pruefen.html#3 abgerufen am 01.02.2021
14
Gerichts- und Notarkostengesetz §32 Abs. 1
13
Bayrischer Rundfunk: Warum Sie einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anfordern sollten, https://
15
www.br.de/radio/bayern1/schufa-116.html abgerufen am 01.02.20212. Bonitätsprüfung anhand einer Finanzierungsbestätigung der Bank
Die Finanzierungsbestätigung der Bank gilt als ein vergleichsweise
zuverlässiger Nachweis bezüglich der anstehenden Kaufpreiszahlung. Sie
sollten jedoch auch hier nicht auf jede Finanzierungsbestätigung blind
vertrauen und diese genauer unter die Lupe nehmen.
Wesentliche Aspekte einer Finanzierungsbestätigung sind, dass
• diese ausdrücklich zur Finanzierung des Kaufobjekts
ausgestellt worden ist,
• die Auszahlung des Darlehens nicht von weiteren
Bedingungen abhängig ist,
• die Darlehenshöhe in etwa dem Kaufpreis entspricht.
Bei einer zu hohen Differenz zwischen dem Darlehen und dem Kaufpreis
muss der Käufer den restlichen Betrag ebenfalls zur Verfügung haben. Auch
die Kaufnebenkosten werden in der Regel aus dem Eigenkapital heraus
bezahlt. Bei einer hohen Differenz bzw. hohen Kaufnebenkosten empfiehlt
es sich somit zusätzlich einen Eigenkapitalnachweis anzufordern. Dadurch
stehen Sie als Verkäufer zu 100% auf der sicheren Seite!16
3. Bonitätsprüfung anhand einer Wirtschaftsauskunftei
Die dritte aber auch gleichzeitig unbeliebteste Möglichkeit für den Verkäufer
ist die Auskunft über eine Wirtschaftsauskunftei anzufordern. Auskünfte
solcher Art sind häufig nur mit einer Mitgliedschaft in der jeweiligen Auskunftei
möglich und eine solche Mitgliedschaft ist mit sehr hohen Beiträgen
verbunden. Weiterhin stellt §29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) eine weitere Voraussetzung: „Werden Daten Dritter im Zuge
der Aufnahme oder im Rahmen eines Mandatsverhältnisses an einen
Berufsgeheimnisträger übermittelt, so besteht die Pflicht der übermittelnden
Stelle zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der
Verordnung (EU) 679/2016 nicht, sofern nicht das Interesse der betroffenen
Person an der Informationserteilung überwiegt.“17 Somit ist ein „berechtigtes
Interesse“ erforderlich, dessen Nachweis hohen Anforderungen unterliegen.
16
Makler-Vergleich: Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf, https://www.makler-vergleich.de/immobilien-
verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/bonitaet-kaeufer-pruefen.html abgerufen am 02.02.2021
14 17
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): § 29 Abs. 2Wussten Sie schon? Immobye ist Mitglied der
Creditreform und überprüft für Sie die Bonität
aller potentiellen Käufer absolut kostenfrei!
Dadurch sind Sie immer auf der sicheren Seite
und stoßen bei der Kaufpreiszahlung nicht auf
böse Überraschungen.
Beispielrechnung
Sie verkaufen eine Immobilie im Wert von 300.000 €. Der Käufer
kann eine gültige Finanzierungsbestätigung von 250.000 € vorlegen
und es kommt zum Abschluss eines Kaufvertrages. Aufgrund eines
unvorhersehbaren Ereignisses ist der Käufer jedoch nicht mehr in der Lage
die Kaufnebenkosten zu tragen. Aufgrund der gesamtschuldnerischen
Haftung sind nun Sie als Verkäufer dafür verantwortlich die Kosten vom
Käufer zu übernehmen:
Grunderwerbssteuer in NRW: 300.000 € * 6,5% = 19.500 €
Notarkosten und Grundschuldeintragung (ca. 2%): ca. 6.000 €
Gesamtkosten für den Verkäufer: 25.500 €
Mit einer Preiseinbuße von 25.500 € landet dieser Fehler deshalb auf
Platz 4 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!
15Der falsche Zeitpunkt für
#5 einen Immobilienverkauf
„Wir erleben gerade außergewöhnliche und schwierige Zeiten. Das
Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff…“ 18
Am 27. Januar 2020 tauchte das erste Mal ein positives Covid-19
Testergebnis in Deutschland auf. Das Coronavirus hat Deutschland
erreicht und seitdem das Leben jedes einzelnen Menschen maßgeblich
verändert. Ob im Beruf und Arbeitsverhalten, der Freizeit, im Miteinander
oder finanziell. Unplanbarkeit und Unsicherheit hat sich auf der ganzen
Welt ausgebreitet und beherrscht uns noch heute.19
Auch der Immobilienmarkt bleibt von der aktuellen Situation nicht
unverschont. Viele Eigentümer und Kapitalanleger fragen sich, ob sie mit
dem Kauf bzw. Verkauf noch warten sollten oder nicht. Durchaus eine
berechtigte Frage, denn wenn an dieser Stelle die falsche Entscheidung
getroffen wird, könnte dies eine hohe finanzielle Einbuße zur Folge
haben. Um den richtigen Zeitpunkt zu erörtern, ist es notwendig, sich die
Entwicklung des Immobilienmarktes anzuschauen.
Grundsätzlich lässt sich folgende Aussage treffen: der Immobilienmarkt
ist weiterhin stabil und die Immobilienpreise sind im Jahr 2020 weiter
gestiegen. So sind zum Beispiel die Preise der Eigentumswohnungen von
Februar bis Dezember 2020 um mehr als 13% gestiegen. Auch Ein- und
Zweifamilienhäuser verzeichnen ein Preiswachstum von durchschnittlich
ca. 10%. Insbesondere das niedrige Zinsniveau begünstig aktuell den
Immobilienerwerb. Des Weiteren gelten Immobilien noch immer als eine
der sichersten Geldanlagen in Krisenzeiten.
Ähnlich sieht es bei Ferienimmobilien aus. Durch das aktuelle „Corona-
Zeitalter“ ist der internationale Flugverkehr sowie die weltweiten
Urlaubsmöglichkeiten stark beschränkt. Umso beliebter werden
dadurch die Ferienmöglichkeiten innerhalb Deutschlands. Besonders
ruhige Lagen abseits der klassischen Urlaubsorte sind stark nachgefragt.
Ferienimmobilien sind somit seit Sommer 2020 so gefragt wie noch nie
zuvor.20
Lediglich bei Gewerbeimmobilien unterscheidet sich die aktuelle Lage.
Hier wechselten 20% weniger den Eigentümer als noch im Vorjahr. Die
Mieter in Gewerbeimmobilien können aufgrund des Lockdowns Ihr
Geschäft nicht mehr am Laufen halten und so drohen auch ausfallende
Mieteinnahmen beim Vermieter. Die Nachfrage geht ebenfalls zurück.
Büroräume, Hotels und Einzelhandelsflächen verlieren langsam an
Attraktivität.
18
Stadt Bottrop: Rede zu Ostern, https://www.bottrop.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Bott-
rop/113010100000219342.php.media/219344/OBRedezuOstern.pdf abgerufen am 02.02.2021
Aachener Zeitung: Wie Corona uns verändert hat, https://www.aachener-zeitung.de/coronavirus/wie-corona-
19
16 uns-veraendert-hat_aid-52303757 abgerufen am 02.02.2021
20
Engel & Völkers AG: Immobilienpreise in der Corona-Krise: Rezession auf dem Immobilienmarkt? https://
www.engelvoelkers.com/de-de/immobilienpreise/corona-krise/#warten abgerufen am 02.02.2021Doch wie lange kann dieser Anstieg an Immobilienpreisen und niedrigem
Zinsniveau noch anhalten? Aufgrund der aktuellen Lage ist es schwierig
eine genaue Prognose für die Zukunft zu geben. Die verschiedenen
Teilbereiche des Immobilienmarktes werden sich voraussichtlich sehr
unterschiedlich entwickeln. Wohnimmobilien könnten weiterhin stabil
bleiben, wobei Gewerbeimmobilien in der Zukunft im Preis fallen könnten,
da sie von der Corona-Krise stärker betroffen sind.21
Aber wann ist nun der richtige Zeitpunkt, um seine Immobilie zu
verkaufen?
Selbstverständlich sind Eigentümer aktuell verunsichert und fragen sich,
ob sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie noch warten sollen. Aus unserer
Sicht ist der geeignete Zeitpunkt, um seine Immobilie zu verkaufen, genau
Jetzt! An der Börse halten viele Aktionäre ihre Aktie mit der Hoffnung
auf dauerhafte Rendite. Doch wer verkauft bei Höchststand? Wie schon
oben genannt steigen die Immobilienpreise weiterhin und der Markt
ist weitestgehend stabil, jedoch ist es schwierig dieselbe Vorhersage
für die Zukunft zu tätigen. Experten haben aufgrund der vermehrten
Arbeitslosigkeit und Insolvenz eine geringere Mietpreiserwartung, welche
durch das geringere Haushaltseinkommen bedingt ist. Diese Entwicklung
könnte sich auf den Immobilienmarkt auswirken. Die Folgen könnten
einen Rückgang der Immobilienpreise um bis zu 12% bedeuten.21 Auch
der Vergleich des Bruttoinlandsprodukts zum Vorjahr weist einen starken
Rückgang von 11,2% auf. Zwar schlägt sich diese Rezession noch nicht
auf den Immobilienmarkt nieder, jedoch ist dies nur eine Frage der Zeit.
Insbesondere der länger anhaltende Lockdown könnte zu stagnierenden
oder sogar sinkenden Immobilienpreisen führen.22
Beispielrechnung
Sie besitzen ein Wohn- und Geschäftshaus mit 5 Wohneinheiten und 1
Gewerbeeinheit als Kapitalanlage mit einem aktuellen Verkehrswert von
300.000 €. Die Spekulationsfrist ist bereits abgelaufen und das Objekt
voll vermietet. Sie entscheiden sich aufgrund der aktuellen Situation
lieber „auf Nummer sicher“ zu gehen und das Objekt noch im Bestand zu
halten. Nach 2 Jahren sind die Spätfolgen der Corona Krise so präsent wie
noch nie, was Folgen für den Immobilienmarkt hat: Ihr Gewerbemieter
ist insolvent und kann die Miete nicht mehr bezahlen. Weiterhin sind die
Immobilienpreise aufgrund der Situation um 12% gesunken. Der Wert
Ihrer Immobilie hat sich auf ca. 264.000 € reduziert und Sie erleiden einen
Verlust in Höhe von 36.000 €!
Mit einer Preiseinbuße von 36.000 € landet dieser Fehler deshalb auf
Platz 3 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!
21
Homeday: Corona-Ticker, https://www.homeday.de/de/covid-19/ticker/ abgerufen am 02.02.2021
22
Homeday: Immobilienblase 2021: Droht Deutschland eine Immobilienkrise? https://www.homeday.de/de/
blog/immobilienblase/ abgerufen am 02.02.2021
23
Sparkasse: Corona-Krise: Entwicklung am Immobilienmarkt, https://www.sparkasse.de/aktuelles/coronavi-
17
rus-immobilienmarkt.html abgerufen am 02.02.2021Mängel und lästige Nachbarn
#6 werden verschwiegen
Wird eine Immobilie verkauft so wird in den meisten Fällen ein
Besichtigungstermin mit dem potentiellen Käufer vereinbart. Dieser darf
sich an diesem Tag die Immobilie genau anschauen und abwägen, ob
sie seinen Vorstellungen entspricht, oder ob noch an manchen Stellen
Investitionsbedarf aufgrund von Mängeln besteht. Nichtsdestotrotz kann
auch dem wachsamsten Auge einiges entgehen. Problematisch wird
dies vor allem, wenn der Eigentümer oder Makler diese Mängel bewusst
versteckt bzw. verschweigt. Werden solche Mängel nämlich vor dem
Verkauf nicht offengelegt, so können Gewährleistungsansprüche und
Schadensersatzforderungen vom Käufer entstehen. Im schlimmsten
Fall kann auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages eingefordert
werden.24
Ein Kaufvertragsrecht wird ein Mangel nach §438 BGB wie folgt definiert:
„…wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach
dem Willen der Parteien haben soll“25 und stellt somit ein Abweichen der
vereinbarten Beschaffenheit dar.
Verkäufer sollten daher dem Käufer alle bekannten Mängel aufzeigen.
Dies kann zwar zu einer Minderung des Verkaufspreises führen, jedoch
sind die Folgen eines arglistig verschwiegenen Mangels um einiges
weitreichender und kostspieliger!
Aber wann liegt überhaupt eine arglistige Täuschung vor?
„Arglistig ist eine Täuschung dabei, wenn der andere Teil durch Täuschung
in den Irrtum gelangt war, und der andere – Käufer – dadurch bereit war,
den Kaufvertrag abzuschließen bzw. zu diesem Preis abzuschließen“26
Damit eine arglistige Täuschung in Betracht gezogen werden kann, reicht
es bereits aus, dass der Verkäufer einen Mangel für „möglich“ gehalten
habe, z.B. wenn das Dach veraltet ist, aber bisher nie überprüft worden
ist. Ein Schaden am Dach in Form eines Lochs wäre somit möglich.
Auch Aussagen, welche „ins Blaue hinein“ getätigt werden, zählen zur
arglistigen Täuschung. Beispielsweise wenn der Verkäufer angibt, dass
aufgrund eines Rohrbruchs kein Schimmelbefall entstanden ist, obwohl
er sich dessen nicht sicher sein kann.
Weiterhin muss der Verkäufer nicht unbedingt wissen, dass der Käufer
24
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG: Das gekaufte Haus hat Mängel – was jetzt? https://www.
allrecht.de/alles-was-recht-ist/das-gekaufte-haus-hat-maengel/ abgerufen am 02.02.2021
25
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 438 Verjährung und Mängelansprüche
18 26
Anwalt.de: Arglistige Täuschung beim Immobilienkaufvertrag – wann liegt das vor, welche Folgen hat dies?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/arglistige-taeuschung-beim-immobilienkaufvertrag-wann-liegt-das-vor-
welche-folgen-hat-dies_160645.html abgerufen am 02.02.2021einen Mangel nicht zur Kenntnis genommen hat. Würde der Käufer bei
Kenntnis des Mangels einen geringeren Kaufpreis anbieten, so würde dies
ebenfalls ausreichen, um von einer arglistigen Täuschung zu sprechen.27
Beispielrechnung
Sie verkaufen Ihr Einfamilienhaus im Wert von 300.000 € an einen Käufer.
Ihnen ist bekannt, dass das Dach, seitdem das Gebäude 1952 errichtet
wurde, nicht erneuert wurde und die Holzbalken bereits porös sind. Bei
der Besichtigung verschweigen Sie diese Tatsache. Ein Kaufvertrag wird
geschlossen.
Szenario 1: Der Käufer bemerkt den verschwiegenen Mangel und kann
Ihnen nachweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. Er setzt einen
Anspruch auf „Nacherfüllung“ durch. Dieser Anspruch kostet Sie 20.000
€.
Szenario 2: Nach 2 Jahren legt sich im Winter eine schwere Schneedecke
auf das Dach, welches letztendlich nachgibt und einstürzt. Der Käufer
kann Ihnen hier ebenfalls nachweisen, dass Sie die porösen Holzbalken
arglistig verschwiegen haben und fordert nun Schadensersatz in Höhe
von 65.000 €. Vor Gericht werden Sie bei einem Vergleich auf einen
Schadensatz von 22.500 € verurteilt.
Mit einer gemittelten Preiseinbuße von 42.500 € landet dieser Fehler
deshalb auf Platz 2 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im
Jahr 2021!
27
Immoverkauf24: Versteckter Mangel beim Immobilienverkauf, https://www.immoverkauf24.de/immobilien-
verkauf/immobilienverkauf-a-z/versteckter-mangel/ abgerufen am 02.02.2021
19Der Verkehrswert ist unbekannt
#7 oder falsch ermittelt worden
Ein häufiger Fehler beim Immobilienverkauf beginnt bereits bei der Wahl
eines Kaufpreises. Die Wahl eines falschen Angebotspreises oder auch
eine unqualifizierte Wertermittlung kann zu erheblichen Geldeinbußen
führen. Ein zu hoher Angebotspreis hat statistisch gesehen zur Folge,
dass die Immobilie nach einem Jahr des Nicht-Verkaufs um 15% an Wert
verliert.28 Auf der anderen Seite führt ein zu niedriger Angebotspreis dazu,
dass Sie schlichtweg Geld „verlieren“. Dazu kommt noch, dass fast jeder
Käufer um den Preis verhandeln möchte.
Verzichten Sie deshalb auf jeden Fall auf eine unseriöse „Pi-Mal-Daumen“
Schätzung Ihrer Immobilie! Eine verlässliche Immobilienbewertung
wird objektiv nach den drei gängigsten Bewertungsverfahren erstellt:
Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren.
Das Sachwertverfahren:
Das Sachwertverfahren wird häufig für Immobilien verwendet, welche
keinen Ertrag generieren und vom Eigentümer meistens selbst bewohnt
werden. Es eignet sich damit optimal für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Dafür ist dieses Verfahren auch das komplizierteste der drei
Wertermittlungsverfahren. Es kann allein angewandt werden oder auch
in Kombination mit dem Vergleichswertverfahren, um das Ergebnis noch
einmal zu validieren. Die Kombination dieser beiden Verfahren lässt sich
jedoch nur in gut bewohnten Regionen anwenden.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Gebäudes anhand der
Bausubstanz und des Bodenrichtwertes abgeleitet. Dabei werden die
Herstellungskosten eines fiktiven Neubaus unterstellt. Kurz gesagt:
Wie viel würde es kosten, das Gebäude neu zu bauen und welche
Wertminderungen ergeben sich aufgrund des Gebäudealters bzw. der
Abnutzung?29
Das Ertragswertverfahren:
Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der Immobilie anhand
fiktiver oder tatsächlicher Mieteinnahmen ermittelt. Insbesondere
bei vermieteten Wohnimmobilien wie Mehrfamilienhäusern oder
Wohnungen als Kapitalanlagen sowie Gewerbeimmobilien kommt
dieses Wertermittlungsverfahren zum Tragen.
Dafür wird der Wert des Grundstücks und der Gebäudeertragswert
getrennt voneinander ermittelt und anschließend addiert. Auch dieses
Verfahren gehört zu den eher komplexeren Abläufen der Wertermittlung
und besteht aus einer Reihe von Formeln und Bedingungen.30
28
Immotion Home Staging: Die richtige Preisstrategie beim Immobilienverkauf, https://www.homestaging-
kassel.de/blogartikel/die-richtige-preisstrategie-beim-immobilienverkauf.html abgerufen am 02.02.2021
29
Hausgold: Sachwertverfahren – So wird der Sachwert einer Immobilie berechnet, https://www.hausgold.de/
20 immobilienwissen/sachwertverfahren/ abgerufen am 02.02.2021
30
Immoverkauf24: Ertragswertverfahren zur Verkehrswertermittlung, https://www.immoverkauf24.de/immo-
bilienbewertung/wertermittlung/ertragswertverfahren/ abgerufen am 02.02.2021Das Vergleichswertverfahren:
Das Vergleichswertverfahren wird sehr häufig in Kombination mit
den beiden oben genannten Verfahren verwendet, kann aber auch
alleinstehend angewandt werden. Es zeichnet sich durch eine realistische
Abbildung des Marktgeschehens aus und gilt somit auch als eines der
präzisesten Wertermittlungsverfahren von Immobilien.
Wie der Name schon vermuten lässt wird der Wert aus vergleichbaren
Immobilien ermittelt. Grundlage dafür sind Datenbanken, welche
ähnliche, bereits verkaufte Immobilien abbilden und deren realistisch
erzielten Verkaufspreise aufzeigen. Das Marktgeschehen spielt somit
eine zentrale Rolle. Schließlich ist eine Immobilie immer das wert, was
ein anderer bereit ist dafür zu bezahlen!
Voraussetzung für dieses Verfahren sind jedoch vorhandene
Vergleichswerte und eine aussagekräftige Datenbank. Insbesondere in
wenig gut bewohnten Regionen ist es schwierig, einen realistischen Wert
mit Hilfe dieser Methode zu erzielen. Auch für spezielle und ungewöhnliche
Immobilien ist das Vergleichswertverfahren eher ungeeignet.31
Beispielrechnung:
Wie oben schon erwähnt führt ein falscher Angebotspreis zu erheblichen
Geldeinbußen bei der Vermarktung der Immobilie. Um dies an einem
Beispiel zu verdeutlichen gehen wir wie immer davon aus, dass ein
Einfamilienhaus im Wert von ca. 300.000 € verkauft wird.
Die Immobilie hat einen Marktwert von 300.000 €, wird aber für 399.000
€ angeboten. Die Folgen dafür wären wie folgt:
• Die Immobilie wird von weniger Interessenten angeklickt und es gibt
weniger Kontaktanfragen
• Es wird sich kein Käufer finden, der bereit ist diesen Preis zu zahlen
• Nach spätestens einem Jahr ist die Immobilie „verramscht“ und wird
zum Ladenhüter.
• Die Immobilie verliert ca. 15% ihres ursprünglichen Wertes
• Käufer werden nur noch zu einem Preis von ca. 250.000 € bereit
sein die Immobilie zu erwerben, da sie denken, dass die Immobilie
aufgrund der langen Onlinepräsenz einen „Haken“ hat
Mit einer Preiseinbuße von 45.000 € landet dieser Fehler deshalb auf
Platz 1 der 7 teuersten Fehler beim Immobilienverkauf im Jahr 2021!
31
Heid Immobilien GmbH: Vergleichswertverfahren für Immobilien, https://www.heid-immobilienbewertung.
de/ratgeber/vergleichswertverfahren/ abgerufen am 02.02.2021
21Schlusswort
Am Ende noch etwas zum Nachdenken:
“Buy low and sell high“
- Warren Buffet (Börsenlegende)
“Kaufe günstig und verkaufe teuer“ – eine Börsenweisheit und Strategie, die
vor langer Zeit die lebende Legende Warren Buffet auf die Aktienmärkte
bezog. Dieser Spruch lässt sich auch auf den Immobilienmarkt übertragen
- mit dem Unterschied, dass sich dieser historisch gesehen deutlich
stabiler entwickelt hat als der Aktienmarkt.
Als Eigentümer/-in einer Immobilie wissen Sie mit Sicherheit zu welchem
Preis Sie damals Ihr Haus, Ihre Wohnung oder gar beides gekauft haben.
Und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit war dieser Preis (deutlich)
geringer als der Preis, den Sie bei einem Verkauf heute erzielen könnten.
Es stellen sich jedoch zwei entscheidende Fragen:
1. Wie hoch wäre der aktuell zu erzielende Verkaufspreis für meine
Immobilie(n)?
2. Wird meine Immobilie in 5, 10 oder 20 Jahren noch viel mehr wert sein
als heute?
Der Vorteil an der Börse ist, dass Sie den Aktienkurs bis auf den Cent
genau einsehen können und ggf. mit marginaler Abweichung in
Sekundenschnelle verkaufen können. Bei Immobilien ist dies nicht so
transparent und einfach, denn jede Immobilie ist einzigartig und bedarf
einer genauen Wertermittlung.
Wieso verkaufen dann viele Eigentümer trotzdem nur mit grober
Schätzung?
Wahrscheinlich, weil sie denken, dass ihr Gewinn bereits lohnend genug
ist oder Sie aufgrund der Maklercourtage keinen Makler beauftragen
möchten.
Wie würden Sie aber reagieren, wenn wir Sie ehrlich fragen:
„Was würden Sie einem guten Bekannten raten, wenn dieser durch
den Immobilienverkauf mit Immobye nach Abzug der Makler-Courtage
dennoch 10.000€, 20.000€ oder gar mehr verdienen würde als ohne
Immobye?“
22Die Antwort ist eindeutig.
Daher möchten wir nicht nur Ihrem Bekannten, sondern auch Ihnen die
Möglichkeit auf diese Chance geben.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unter Angabe des Gutscheincodes
„Wertermittlung 2021“ eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung
für Ihre Immobilie von unserem Immobilienprofi erstellen.
Gerne beraten wir Sie auch über weitere Schritte und den Ablauf einer
professionellen und sicheren Immobilienvermittlung.
Ihr Marco Kunzmann & Timon Gottschalk
Gründer & Geschäftsführer der Immobye GmbH & Co. KG
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