FernUniversität in Hagen - Landtag NRW
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17 STELLUNGNAHME ~ FernUniversität in Hagen 17/2686 An den A10 Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 DIE REKTORIN 40002 Düsseldorf Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Universitätsstraße 47, Gebäude 9 Ausschusssekretariat 58097 Hagen z.Hd. Frau Anke Seifert Fon: +49 2331 987-2400 Rektorin@fernuni-hagen.de E-Mail: anke.seifert@landtag.nrw.de 12.05.2020 Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 20.05.2020 Stellungnahme der FernUniversität in Hagen zum Antrag der Fraktion der SPD: „Den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen lassen – Die Landesregierung muss mehr für die FernUniversität Hagen tun!“ (Drucksache 17/8424) 1. Ausgangslage Die FernUniversität in Hagen ist die einzige staatliche Fernuniversität im deutschsprachigen Raum. Als die Universität des Lebenslangen Lernens befördert sie Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und schafft attraktive Perspektiven für die Personalentwicklung von Unternehmen. Ein innovatives Blended-Learning-Modell, großes Know-How zu Digitalisierungsprozessen von Hochschu- len, besondere Erfahrungen mit heterogenen Studierenden sowie eine einmalige bundesweite Infra- struktur – all dies bietet auch exzellente Chancen für Modell- und Pilotprojekte von Bund und Land. Die NRW-Landesregierung hat die besondere Rolle und das Entwicklungspotential der FernUniversität erkannt und mit einem vielversprechenden Vorhaben ihres Koalitionsvertrags 2017-2022 unterstrichen: Demnach soll die FernUniversität zu einer „weltweit führenden und forschungsorientierten Open Uni- versity Hagen“ (S. 28) ausgebaut werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die FernUniversität mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) als ersten Schritt im Jahr 2018 das Umset- zungskonzept „Entwicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ (Open University-Projekt) ab- gestimmt. 1 Ziel ist es, durch eine stufenweise Erhöhung des Grundbudgets zentrale bildungspolitische Innovationen in Forschung und Lehre anzustoßen (vgl. Abschnitt 2.). Im Hochschulgesetz sind ab dem 01.10.2019 auch die gesetzlichen Voraussetzungen für den Umbau im neuen § 77b geschaffen worden. Die planmäßige Umsetzung des Vorhabens steht jedoch seit Ende 2019 infrage, da die vorgesehene Aufstockung des Grundhaushaltes in 2020 trotz breiter politischer Befürwortung und Priorisierung durch Ministerin Pfeiffer-Poensgen wider Erwarten nicht im Landeshaushalt berücksichtigt wurde; auch für das Haushaltsjahr 2021 erscheinen die Haushaltgelder derzeit eher ungewiss. Bisherige Kompensa- tionsmittel und alternative Finanzierungsszenarien des MKW stellen aus Sicht der FernUniversität zwar eine gewisse Zwischenlösung, aber keine langfristig tragbare Perspektive dar (vgl. Abschnitt 2.). Eine plangemäße Aufstockung des Grundbudgets ist aus Sicht der FernUniversität jedoch unerlässlich, um den Ausbau gemäß Koalitionsvertrag zu verwirklichen. Der Sachstand der diesbezüglichen Planung und finanzieller Umsetzungsfragen soll im Folgenden noch einmal näher umrissen werden. 1 Das Konzept wurde im Wissenschaftsausschuss des Landtags NRW (12.09.2018) und bei der Klausurtagung des Arbeitskrei- ses Wissenschaft der CDU- und FDP-Landtagsfraktion (07.01.2019) durch die Rektorin der FernUniversität vorgestellt.
~ FernUniversität in Hagen 2. Koalitionsvertrag: Eckpunkte des Umsetzungskonzepts Zielsetzung und Potentiale Das Ziel des Koalitionsvertrags 2017-2022, die FernUniversität zu einer „weltweit führenden und for- schungsorientierten Open University Hagen“ auszubauen, ist nach einjähriger Aushandlung 2018 in eine pragmatische und moderate Form der Umsetzungsplanung gegossen worden, die im Konzept „Ent- wicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ (Open University-Projekt) zum Tragen kommt. Im Einzelnen wurden vier zentrale Förderstränge vereinbart: Konzeptlinie I Stärkung des Forschungsprofils Konzeptlinie II Umsetzung des „Open University“-Ansatzes Konzeptlinie III Unterstützung der Digitalisierung von Lehre und Studium Konzeptlinie IV Verstetigung befristeter Lehrressourcen Mit der institutionellen Weiterentwicklung der FernUniversität sollen zugleich weiterführende Innovati- onsimpulse im Bildungssektor gesetzt werden. Zielsetzung und Impact gestalten sich wie folgt: Konzeptlinie I Die Stärkung des Forschungsprofils zielt auf den Ausbau der Forschungsschwerpunktbil- Forschungsprofil dung der FernUniversität durch einen Aufwuchs von insgesamt 10 Professuren. Impact: Förderung gesellschafts- und bildungspolitisch relevanter Forschung, v.a. mit Bezug auf die Themen Digitalisierung, Lebenslanges Lernen und Nachhaltigkeit. Konzeptlinie II Das Open University-Modell zielt auf die Erhöhung des Studienerfolgs unter Berücksichti- Open University- gung multipler Bildungshintergründe und Qualifikationsziele der Studierenden, insb. durch Modell − Reform der Studienstruktur (z.B. Neueinführung des Zertifikatstudiums zur Ermögli- chung von Abschlüssen unterhalb von Bachelor und Master) − Aufbau einer zentralen Organisationseinheit (Arbeitstitel: Learning Innovation Center) − Entwicklung neuer Stellenprofile auf der Grundlage des Tarifvertrags der Länder (u.a. Lernbegleitung bzw. Lern-Coach). Impact: Schaffung von Lösungsansätzen für Anforderungen des Lebenslangen Lernens und Weiterentwicklung entsprechender Angebotsstrukturen im Hochschulsektor. Konzeptlinie III Die Unterstützung der Digitalisierung von Studium und Lehre zielt auf technische und di- Digitalisierung v. daktische Neuerungen im Feld digitaler Hochschulbildung, u.a. durch: Studium u. Lehre − Weiterentwicklung virtueller und hybrider Lehr- und Lernformate, interaktiver und kol- laborativer game-based-Lernszenarien und personalisierter Lehr- und Lernumgebungen − Entwicklung studienbezogener Apps − Innovationen im Bereich Learning Analytics Impact: Beförderung von Digitalisierungsprozessen im Lehr-Lernbereich des Hochschul- sektors. Konzeptlinie IV Die Verstetigung von Lehrressourcen bezieht sich auf Lehr- und Betreuungskapazitäten, die Verstetigung v. nach gesteigerter Studiennachfrage bisher aus zeitlich befristeten Sondermitteln finanziert Lehrressourcen wurden. Grundvoraussetzung für die institutionelle Entwicklungsfähigkeit der FernUniversität. Seite 2 von 5
~ FernUniversität in Hagen Finanzierung Zur Umsetzung des Konzepts „Entwicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ ist gemäß Kos- tenplan vom 22.11.2018 folgender Mittelaufwuchs vereinbart worden: 2018/2019 Bereitstellung von Hochschulpaktmitteln rd. 4 Mio. € 2020 Erhöhung des jährlichen Grundbudgets (Haushaltsmittel) rd. 9 Mio. € Ab 2021 Dauerhafte Erhöhung des jährlichen Grundbudgets (Haushaltsmittel) rd. 12,5 Mio. € Abweichung vom Kostenplan 2020 Nachdem die geplante Erhöhung des Grundbudgets in Höhe von 9 Mio. € im Jahr 2020 ausgeblieben ist, hat das MKW alternativ die Nutzung von HSP-Restmitteln in Höhe von 6 Mio. € vorgeschlagen. Eine schriftliche Bestätigung dieser Ersatzmittel ist Ende April 2020 erfolgt. 2 Das Ausbleiben der Grundbudget-Erhöhung in 2020 hat zu Abweichungen der Umsetzungsplanung geführt und die Umsetzung des Projekts insgesamt gefährdet: Denn aufgrund des im Wesentlichen personellen Aufwuchses ist eine Etatisierung im Landeshaushalt dem Grundsatz nach unverzichtbar. Die Ersatzmittel in 2020 sind Ausdruck der Unterstützungsbemühungen des MKW; sie stellen jedoch nicht nur aufgrund der geringeren Summe (Diskrepanz: 3 Mio. €) und der verzögerten Mittelzusage eine Schwierigkeit für die Umsetzungsplanung dar, sondern aufgrund ihrer Befristung. Für die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist es aus Sicht der FernUniversität daher entscheidend, dass die geplante Aufstockung des Grundhaushalts für das Jahr 2021 plangemäß erfolgt und die vorgesehe- nen Haushaltsmittel in Höhe von 12,5 Mio. € in den Landeshaushalt 2021 eingestellt werden. Der Bedarf dieser Mittel zur Verwirklichung des Projektes verdeutlicht sich angesichts der strukturellen Schieflage, die eine Weiterentwicklung der Hochschule aus eigenen Kräften hemmt: So ist die FernUni- versität mit 75.000 Studierenden die größte Universität Deutschlands, dieser hohen Anzahl an Studie- renden stehen jedoch lediglich 89 Universitätsprofessuren gegenüber – eine Situation, die Lehre und Forschung an der FernUnversität schon im aktuellen Regelbetrieb vor große Herausforderungen stellt (siehe Anlage). Alternativmodelle zum Kostenplan 2021 – Nutzung von ZSL-Mitteln Alternative Finanzierungsmodelle des MKW für 2021, wonach das Open University-Projekt anteilig über ZSL-Mitteln finanziert werden könnte, sind schon aufgrund der unterschiedlichen Projekt- und Vertrags- zielsetzungen und der entsprechenden Zweckbindung der ZSL-Mittel nicht erstrebenswert. Eine Vermi- schung der beiden Finanzierungsfragen sollte aus Sicht der FernUniversität aber auch deshalb vermieden werden, da die zugewiesenen ZSL-Mittel für weitere Belange im Bereich Studium und Lehre dringend benötigt werden. Eine Nutzung von ZSL-Mitteln in Kompensation für einen reduzierten Mittelaufwuchs des Open University-Projektes würde das Ziel des Koalitionsvertrags konterkarieren. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die FernUniversität durch den zugrunde gelegten Verteilmechanismus im ZSL gegenüber den anderen NRW-Universitäten benachteiligt ist. Denn trotz gewisser finanzieller Zuwächse gegenüber dem Hochschulpakt III bekommt die FernUniversität als größte Universität des Landes NRW und der gesamten Republik nur ca. ein Drittel jener ZSL-Gelder durch 2 MKW-Schreiben von Ministerin Pfeiffer-Poensgen vom 17.04.2020 (Eingang am 27.04.2020). Seite 3 von 5
~ FernUniversität in Hagen das Land zugewiesen, die die anderen Universitäten durchschnittlich erhalten. 3 Diesem ungleichen Ver- teilsystem liegt die historisch gewachsene Annahme zugrunde, dass die Fernlehre (und mit ihr das Blen- ded-Learning-Konzept) weniger aufwendig sei als die reine Präsenzlehre. Dies entspricht jedoch nicht der Realität: Denn die Betreuung der Studierenden erfolgt nur mit anderen Rollen und Medien, sie er- fordert aber wissenschaftliches Personal in gleichem Umfang wie in der Präsenzlehre. Auch sind die Anforderungen an die Forschung dieselben wie an den Präsenzuniversitäten; hier wiegt die geringe Ausstattung mit Professuren an der FernUniversität doppelt schwer. Die intensiven Bemühungen seitens der Hochschulleitung, zu anderen Berechnungsparametern der ZSL-Mittelzuweisung für die FernUniver- sität zu gelangen, blieben in der ZSL-Verhandlung mit dem MKW leider erfolglos. 3. Fazit Die Zielsetzung des Koalitionsvertrags, die FernUniversität zu einer „weltweit führenden und forschungs- orientierten Open University Hagen“ auszubauen, verdeutlicht das Interesse der Landesregierung, ein wegweisendes Entwicklungsprojekt in der deutschen Hochschullandschaft anzustoßen. Die mit dem MKW vereinbarte Umsetzungsplanung hat die Basis für eine solide und moderate Umsetzungsplanung gelegt. Durch erste erfolgte Finanzierungen in 2018/2019 über HSP-Sondermittel wurde das Open Uni- versity-Projekt plangemäß angeschoben. Wie schon durch ihre Unterstützung des Forschungsschwer- punkts „Digitalisierung, Diversität und Lebenslanges Lernen. Konsequenzen für die Hochschulbildung“ in 2017 zeigt die Landesregierung damit, dass sie durch die Förderung der FernUniversität wichtige bildungspolitische Signale setzt. Die breite politische Zustimmung zum Umsetzungskonzept des Koaliti- onsvertrags erklärt sich dabei auch aus der Tatsache, dass die Innovationspotentiale im Bildungssektor über die singuläre Weiterentwicklung der FernUniversität weit hinausreichen. Jetzt braucht es den politischen Willen, das Open University-Projekt auch tatsächlich nachhaltig zu rea- lisieren: Unabdingbar dafür ist dessen planmäßige finanzielle Verankerung im Landeshaushalt 2021 und die damit einsetzende dauerhafte Erhöhung des jährlichen Grundbudgets der FernUniversität. Ein er- neuter Stopp würde die Weiterentwicklung der FernUniversität massiv behindern und wäre auch äußerst kontraproduktiv hinsichtlich weiterer Zielsetzungen der Landesregierung (z.B. Digitalisierungsoffensive). Angesichts möglicher negativer Steuerprognosen für das Jahr 2021 und neuer Sparzwänge durch die Corona-Krise wird das Land im kommenden Jahr sicherlich finanzielle Einschnitte vornehmen müssen. Das Open University-Projekt des Koalitionsvertrags ist jedoch dazu angetan, wichtige Investitionen in die Zukunft zu leisten, die nicht nur bildungspolitisch sinnvoll sind, sondern auch gesellschaftlich und wirt- schaftlich von hoher Bedeutung: Die Themen Lebenslanges Lernen und Digitalisierung von Studium und Lehre gehören sicherlich dazu. Die Corona-Krise verdeutlicht diese Bedarfe jetzt in verschärfter Form. Die Hochschulleitung der FernUniversität arbeitet unter dem Motto, dass der intelligenten Kooperation die Zukunft gehört. Aktuelle Initiativen wie die „Community of Practice“ im Hochschulforum Digitalisie- rung als Unterstützung für die Präsenzuniversitäten geben davon auch im Corona-Krisenmodus einen kleinen Eindruck. Eine Investition in die FernUniversität ist eine Investition in den Hochschulsektor insge- samt. Es ist auch eine Investition in eine lebensnahe Bildungseinrichtung, die die Themen „New Learn- ing“ und „New Work“ verbindet und weiterentwickelt. Will man die o.g. Herausforderungen zielgerichtet verfolgen und unter Rückgriff auf bestehende Wis- sensressourcen, Erfahrungswerte und Infrastruktur angehen, bietet die FernUniversität hierfür deutsch- landweit die beste Ausgangsbasis – und das Open University-Projekt eine konkrete Perspektive. 3 So werden in Fortschreibung der Berechnungs- und Zuweisungspraxis im Hochschulpakt III, in dem die Studienanfänger*innen der FernUniversität nur zu einem Viertel prämiert wurden, nun die Studierenden in Regelstudienzeit nur zu einem Viertel prä- miert. Bis zu rund 11 Mio. € p.a. gehen der FernUniversität durch eine geringere Prämierung der Studierenden verloren; zudem partizipiert sie nicht an der Erhöhung der Verstetigungsmittel und erhält keine Qualitätsverbesserungsmittel. Seite 4 von 5
~ FernUniversität in Hagen 4. Anhang Benchmark Studierende: Nichttraditionelle Studierende sind an der FernUniversität die Regel Vergleichskriterium FernUniversität NRW Präsenz-Universitäten Zugang über berufliche Qualifikation 11% 1% Beruflicher Abschluss 53% 15% Elternhaus ohne Hochschulabschluss 59% 44% Ausländische Staatsangehörigkeit 10% 4 4% Alter 66% > 31 Jahre 13% > 30 Jahre Eigene Kinder 33% 6% Erwerbstätigkeit neben Studium 85% > 19 Stunden 10% > 20 Stunden FernUni-Daten aus interner Statistik, Vergleichsdaten aus der 21. Sozialerhebung Von den über 75.000 Studierenden der FernUniversität sind: − 8% (ca. 6.000) im Akademiestudium 5 − 3% (ca. 2.300 Studierende) in einem Weiterbildungsstudium − 8% (ca. 6.000) im Ausland wohnhaft − 28% (ca. 21.000) in NRW wohnhaft − 64% (ca. 48.000) in anderen Bundesländern wohnhaft Die Diversität der Berufsfelder und sozialen Gruppen der Studierenden ist groß: Darunter sind Profi- sportler/innen; Politiker/innen; Menschen mit Behinderung; Alleinerziehende, Inhaftierte… Betreuungsrelation: Die FernUniversität steht vor besonderen Herausforderungen Vergleichskriterium FernUniversität NRW Präsenz-Universitäten Studierende pro Professur 740 94 Landeszuschuss pro Student*in 1.214 € 7.656 € Daten von IT.NRW 2017 ohne med. Einrichtungen; Auslastungsdaten vom MKW; Finanzdaten ohne RWTH Aachen Fast 600 Modulprüfungen entfallen pro Semester auf jede der rund 90 Professuren. Zieht man die wissenschaftlich Beschäftigten hinzu, sind es über 100 Modulprüfungen pro Lehrperson. Absolvent/innen: Die FernUniversität verhilft Studierenden unter besonderen Bedingungen zum Abschluss Vergleichskriterium FernUniversität NRW Präsenz-Universitäten Absolvent*innen pro Professur 36 15 Landeszuschuss pro Absolvent*in 25.000 € 53.000 € Alle Daten von IT.NRW 2017 ohne medizinische Einrichtungen; Finanzdaten ohne RWTH Aachen 61% der Studienanfänger*innen legen eine Prüfung ab. Von diesen liegt die Quote der erreichten Soll- ECTS zum jeweiligen Studienzeitpunkt im Bachelor bei 58% und im Master bei 66% (Stand 2019). Weiterführende Informationen Imagevideo der FernUniversität in Hagen: https://fernuni.de/fernuni-fuer-alle Homepage der FernUniversität in Hagen: https://www.fernuni-hagen.de/ 4 Unter den NRW-Universitäten hat nur die RWTH Aachen einen höheren Anteil an ausländischen Studierenden. 10% der ausländischen Studierenden in NRW studieren an der FernUniversität. 5 Akademiestudierende können auch ohne Hochschulzugangsberechtigung Module aus dem Studienangebot der FernUniver- sität belegen und in einigen Fällen auch Prüfungen ablegen. Seite 5 von 5
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