FernUniversität in Hagen - Landtag NRW

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                                                          STELLUNGNAHME
                                                                                  ~ FernUniversität in Hagen
                                                         17/2686
An den                                                    A10
Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen
Postfach 10 11 43                                                                         DIE REKTORIN
40002 Düsseldorf

Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen                                   Universitätsstraße 47, Gebäude 9
Ausschusssekretariat                                                                      58097 Hagen
z.Hd. Frau Anke Seifert                                                                   Fon: +49 2331 987-2400
                                                                                          Rektorin@fernuni-hagen.de
E-Mail: anke.seifert@landtag.nrw.de
                                                                                          12.05.2020

Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 20.05.2020
Stellungnahme der FernUniversität in Hagen zum Antrag der Fraktion der SPD:
 „Den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen lassen – Die Landesregierung muss mehr für die
FernUniversität Hagen tun!“ (Drucksache 17/8424)

1. Ausgangslage
Die FernUniversität in Hagen ist die einzige staatliche Fernuniversität im deutschsprachigen Raum. Als
die Universität des Lebenslangen Lernens befördert sie Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit im
Bildungssystem und schafft attraktive Perspektiven für die Personalentwicklung von Unternehmen. Ein
innovatives Blended-Learning-Modell, großes Know-How zu Digitalisierungsprozessen von Hochschu-
len, besondere Erfahrungen mit heterogenen Studierenden sowie eine einmalige bundesweite Infra-
struktur – all dies bietet auch exzellente Chancen für Modell- und Pilotprojekte von Bund und Land.
Die NRW-Landesregierung hat die besondere Rolle und das Entwicklungspotential der FernUniversität
erkannt und mit einem vielversprechenden Vorhaben ihres Koalitionsvertrags 2017-2022 unterstrichen:
Demnach soll die FernUniversität zu einer „weltweit führenden und forschungsorientierten Open Uni-
versity Hagen“ (S. 28) ausgebaut werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die FernUniversität
mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) als ersten Schritt im Jahr 2018 das Umset-
zungskonzept „Entwicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ (Open University-Projekt) ab-
gestimmt. 1 Ziel ist es, durch eine stufenweise Erhöhung des Grundbudgets zentrale bildungspolitische
Innovationen in Forschung und Lehre anzustoßen (vgl. Abschnitt 2.). Im Hochschulgesetz sind ab dem
01.10.2019 auch die gesetzlichen Voraussetzungen für den Umbau im neuen § 77b geschaffen worden.
Die planmäßige Umsetzung des Vorhabens steht jedoch seit Ende 2019 infrage, da die vorgesehene
Aufstockung des Grundhaushaltes in 2020 trotz breiter politischer Befürwortung und Priorisierung
durch Ministerin Pfeiffer-Poensgen wider Erwarten nicht im Landeshaushalt berücksichtigt wurde; auch
für das Haushaltsjahr 2021 erscheinen die Haushaltgelder derzeit eher ungewiss. Bisherige Kompensa-
tionsmittel und alternative Finanzierungsszenarien des MKW stellen aus Sicht der FernUniversität zwar
eine gewisse Zwischenlösung, aber keine langfristig tragbare Perspektive dar (vgl. Abschnitt 2.).
Eine plangemäße Aufstockung des Grundbudgets ist aus Sicht der FernUniversität jedoch unerlässlich,
um den Ausbau gemäß Koalitionsvertrag zu verwirklichen. Der Sachstand der diesbezüglichen Planung
und finanzieller Umsetzungsfragen soll im Folgenden noch einmal näher umrissen werden.

1
  Das Konzept wurde im Wissenschaftsausschuss des Landtags NRW (12.09.2018) und bei der Klausurtagung des Arbeitskrei-
ses Wissenschaft der CDU- und FDP-Landtagsfraktion (07.01.2019) durch die Rektorin der FernUniversität vorgestellt.
~ FernUniversität in Hagen
2. Koalitionsvertrag: Eckpunkte des Umsetzungskonzepts
Zielsetzung und Potentiale
Das Ziel des Koalitionsvertrags 2017-2022, die FernUniversität zu einer „weltweit führenden und for-
schungsorientierten Open University Hagen“ auszubauen, ist nach einjähriger Aushandlung 2018 in
eine pragmatische und moderate Form der Umsetzungsplanung gegossen worden, die im Konzept „Ent-
wicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ (Open University-Projekt) zum Tragen kommt.
Im Einzelnen wurden vier zentrale Förderstränge vereinbart:
 Konzeptlinie I       Stärkung des Forschungsprofils
 Konzeptlinie II      Umsetzung des „Open University“-Ansatzes
 Konzeptlinie III     Unterstützung der Digitalisierung von Lehre und Studium
 Konzeptlinie IV      Verstetigung befristeter Lehrressourcen

Mit der institutionellen Weiterentwicklung der FernUniversität sollen zugleich weiterführende Innovati-
onsimpulse im Bildungssektor gesetzt werden. Zielsetzung und Impact gestalten sich wie folgt:

 Konzeptlinie I       Die Stärkung des Forschungsprofils zielt auf den Ausbau der Forschungsschwerpunktbil-
 Forschungsprofil
                      dung der FernUniversität durch einen Aufwuchs von insgesamt 10 Professuren.
                         Impact: Förderung gesellschafts- und bildungspolitisch relevanter Forschung, v.a. mit
                          Bezug auf die Themen Digitalisierung, Lebenslanges Lernen und Nachhaltigkeit.

 Konzeptlinie II      Das Open University-Modell zielt auf die Erhöhung des Studienerfolgs unter Berücksichti-
 Open University-
                      gung multipler Bildungshintergründe und Qualifikationsziele der Studierenden, insb. durch
 Modell               −   Reform der Studienstruktur (z.B. Neueinführung des Zertifikatstudiums zur Ermögli-
                          chung von Abschlüssen unterhalb von Bachelor und Master)
                      −   Aufbau einer zentralen Organisationseinheit (Arbeitstitel: Learning Innovation Center)
                      −   Entwicklung neuer Stellenprofile auf der Grundlage des Tarifvertrags der Länder (u.a.
                          Lernbegleitung bzw. Lern-Coach).
                         Impact: Schaffung von Lösungsansätzen für Anforderungen des Lebenslangen Lernens
                          und Weiterentwicklung entsprechender Angebotsstrukturen im Hochschulsektor.

 Konzeptlinie III     Die Unterstützung der Digitalisierung von Studium und Lehre zielt auf technische und di-
 Digitalisierung v.
                      daktische Neuerungen im Feld digitaler Hochschulbildung, u.a. durch:
 Studium u. Lehre     −   Weiterentwicklung virtueller und hybrider Lehr- und Lernformate, interaktiver und kol-
                          laborativer game-based-Lernszenarien und personalisierter Lehr- und Lernumgebungen
                      −   Entwicklung studienbezogener Apps
                      −   Innovationen im Bereich Learning Analytics
                         Impact: Beförderung von Digitalisierungsprozessen im Lehr-Lernbereich des Hochschul-
                          sektors.

 Konzeptlinie IV      Die Verstetigung von Lehrressourcen bezieht sich auf Lehr- und Betreuungskapazitäten, die
 Verstetigung v.      nach gesteigerter Studiennachfrage bisher aus zeitlich befristeten Sondermitteln finanziert
 Lehrressourcen       wurden.
                         Grundvoraussetzung für die institutionelle Entwicklungsfähigkeit der FernUniversität.

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Finanzierung
Zur Umsetzung des Konzepts „Entwicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ ist gemäß Kos-
tenplan vom 22.11.2018 folgender Mittelaufwuchs vereinbart worden:
    2018/2019           Bereitstellung von Hochschulpaktmitteln                              rd. 4 Mio. €
    2020                Erhöhung des jährlichen Grundbudgets (Haushaltsmittel)               rd. 9 Mio. €
    Ab 2021             Dauerhafte Erhöhung des jährlichen Grundbudgets (Haushaltsmittel)    rd. 12,5 Mio. €

Abweichung vom Kostenplan 2020
Nachdem die geplante Erhöhung des Grundbudgets in Höhe von 9 Mio. € im Jahr 2020 ausgeblieben
ist, hat das MKW alternativ die Nutzung von HSP-Restmitteln in Höhe von 6 Mio. € vorgeschlagen. Eine
schriftliche Bestätigung dieser Ersatzmittel ist Ende April 2020 erfolgt. 2
Das Ausbleiben der Grundbudget-Erhöhung in 2020 hat zu Abweichungen der Umsetzungsplanung
geführt und die Umsetzung des Projekts insgesamt gefährdet: Denn aufgrund des im Wesentlichen
personellen Aufwuchses ist eine Etatisierung im Landeshaushalt dem Grundsatz nach unverzichtbar.
Die Ersatzmittel in 2020 sind Ausdruck der Unterstützungsbemühungen des MKW; sie stellen jedoch
nicht nur aufgrund der geringeren Summe (Diskrepanz: 3 Mio. €) und der verzögerten Mittelzusage eine
Schwierigkeit für die Umsetzungsplanung dar, sondern aufgrund ihrer Befristung.
Für die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist es aus Sicht der FernUniversität daher entscheidend, dass
die geplante Aufstockung des Grundhaushalts für das Jahr 2021 plangemäß erfolgt und die vorgesehe-
nen Haushaltsmittel in Höhe von 12,5 Mio. € in den Landeshaushalt 2021 eingestellt werden.
Der Bedarf dieser Mittel zur Verwirklichung des Projektes verdeutlicht sich angesichts der strukturellen
Schieflage, die eine Weiterentwicklung der Hochschule aus eigenen Kräften hemmt: So ist die FernUni-
versität mit 75.000 Studierenden die größte Universität Deutschlands, dieser hohen Anzahl an Studie-
renden stehen jedoch lediglich 89 Universitätsprofessuren gegenüber – eine Situation, die Lehre und
Forschung an der FernUnversität schon im aktuellen Regelbetrieb vor große Herausforderungen stellt
(siehe Anlage).

Alternativmodelle zum Kostenplan 2021 – Nutzung von ZSL-Mitteln
Alternative Finanzierungsmodelle des MKW für 2021, wonach das Open University-Projekt anteilig über
ZSL-Mitteln finanziert werden könnte, sind schon aufgrund der unterschiedlichen Projekt- und Vertrags-
zielsetzungen und der entsprechenden Zweckbindung der ZSL-Mittel nicht erstrebenswert. Eine Vermi-
schung der beiden Finanzierungsfragen sollte aus Sicht der FernUniversität aber auch deshalb vermieden
werden, da die zugewiesenen ZSL-Mittel für weitere Belange im Bereich Studium und Lehre dringend
benötigt werden. Eine Nutzung von ZSL-Mitteln in Kompensation für einen reduzierten Mittelaufwuchs
des Open University-Projektes würde das Ziel des Koalitionsvertrags konterkarieren.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die FernUniversität durch den zugrunde gelegten
Verteilmechanismus im ZSL gegenüber den anderen NRW-Universitäten benachteiligt ist. Denn trotz
gewisser finanzieller Zuwächse gegenüber dem Hochschulpakt III bekommt die FernUniversität als
größte Universität des Landes NRW und der gesamten Republik nur ca. ein Drittel jener ZSL-Gelder durch

2
    MKW-Schreiben von Ministerin Pfeiffer-Poensgen vom 17.04.2020 (Eingang am 27.04.2020).

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das Land zugewiesen, die die anderen Universitäten durchschnittlich erhalten. 3 Diesem ungleichen Ver-
teilsystem liegt die historisch gewachsene Annahme zugrunde, dass die Fernlehre (und mit ihr das Blen-
ded-Learning-Konzept) weniger aufwendig sei als die reine Präsenzlehre. Dies entspricht jedoch nicht
der Realität: Denn die Betreuung der Studierenden erfolgt nur mit anderen Rollen und Medien, sie er-
fordert aber wissenschaftliches Personal in gleichem Umfang wie in der Präsenzlehre. Auch sind die
Anforderungen an die Forschung dieselben wie an den Präsenzuniversitäten; hier wiegt die geringe
Ausstattung mit Professuren an der FernUniversität doppelt schwer. Die intensiven Bemühungen seitens
der Hochschulleitung, zu anderen Berechnungsparametern der ZSL-Mittelzuweisung für die FernUniver-
sität zu gelangen, blieben in der ZSL-Verhandlung mit dem MKW leider erfolglos.

3. Fazit
Die Zielsetzung des Koalitionsvertrags, die FernUniversität zu einer „weltweit führenden und forschungs-
orientierten Open University Hagen“ auszubauen, verdeutlicht das Interesse der Landesregierung, ein
wegweisendes Entwicklungsprojekt in der deutschen Hochschullandschaft anzustoßen. Die mit dem
MKW vereinbarte Umsetzungsplanung hat die Basis für eine solide und moderate Umsetzungsplanung
gelegt. Durch erste erfolgte Finanzierungen in 2018/2019 über HSP-Sondermittel wurde das Open Uni-
versity-Projekt plangemäß angeschoben. Wie schon durch ihre Unterstützung des Forschungsschwer-
punkts „Digitalisierung, Diversität und Lebenslanges Lernen. Konsequenzen für die Hochschulbildung“
in 2017 zeigt die Landesregierung damit, dass sie durch die Förderung der FernUniversität wichtige
bildungspolitische Signale setzt. Die breite politische Zustimmung zum Umsetzungskonzept des Koaliti-
onsvertrags erklärt sich dabei auch aus der Tatsache, dass die Innovationspotentiale im Bildungssektor
über die singuläre Weiterentwicklung der FernUniversität weit hinausreichen.
Jetzt braucht es den politischen Willen, das Open University-Projekt auch tatsächlich nachhaltig zu rea-
lisieren: Unabdingbar dafür ist dessen planmäßige finanzielle Verankerung im Landeshaushalt 2021 und
die damit einsetzende dauerhafte Erhöhung des jährlichen Grundbudgets der FernUniversität. Ein er-
neuter Stopp würde die Weiterentwicklung der FernUniversität massiv behindern und wäre auch äußerst
kontraproduktiv hinsichtlich weiterer Zielsetzungen der Landesregierung (z.B. Digitalisierungsoffensive).
Angesichts möglicher negativer Steuerprognosen für das Jahr 2021 und neuer Sparzwänge durch die
Corona-Krise wird das Land im kommenden Jahr sicherlich finanzielle Einschnitte vornehmen müssen.
Das Open University-Projekt des Koalitionsvertrags ist jedoch dazu angetan, wichtige Investitionen in die
Zukunft zu leisten, die nicht nur bildungspolitisch sinnvoll sind, sondern auch gesellschaftlich und wirt-
schaftlich von hoher Bedeutung: Die Themen Lebenslanges Lernen und Digitalisierung von Studium und
Lehre gehören sicherlich dazu. Die Corona-Krise verdeutlicht diese Bedarfe jetzt in verschärfter Form.
Die Hochschulleitung der FernUniversität arbeitet unter dem Motto, dass der intelligenten Kooperation
die Zukunft gehört. Aktuelle Initiativen wie die „Community of Practice“ im Hochschulforum Digitalisie-
rung als Unterstützung für die Präsenzuniversitäten geben davon auch im Corona-Krisenmodus einen
kleinen Eindruck. Eine Investition in die FernUniversität ist eine Investition in den Hochschulsektor insge-
samt. Es ist auch eine Investition in eine lebensnahe Bildungseinrichtung, die die Themen „New Learn-
ing“ und „New Work“ verbindet und weiterentwickelt.
Will man die o.g. Herausforderungen zielgerichtet verfolgen und unter Rückgriff auf bestehende Wis-
sensressourcen, Erfahrungswerte und Infrastruktur angehen, bietet die FernUniversität hierfür deutsch-
landweit die beste Ausgangsbasis – und das Open University-Projekt eine konkrete Perspektive.

3
 So werden in Fortschreibung der Berechnungs- und Zuweisungspraxis im Hochschulpakt III, in dem die Studienanfänger*innen
der FernUniversität nur zu einem Viertel prämiert wurden, nun die Studierenden in Regelstudienzeit nur zu einem Viertel prä-
miert. Bis zu rund 11 Mio. € p.a. gehen der FernUniversität durch eine geringere Prämierung der Studierenden verloren; zudem
partizipiert sie nicht an der Erhöhung der Verstetigungsmittel und erhält keine Qualitätsverbesserungsmittel.

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~ FernUniversität in Hagen
4. Anhang
    Benchmark
      Studierende: Nichttraditionelle Studierende sind an der FernUniversität die Regel

      Vergleichskriterium                                        FernUniversität         NRW Präsenz-Universitäten
      Zugang über berufliche Qualifikation                             11%                             1%
      Beruflicher Abschluss                                            53%                             15%
      Elternhaus ohne Hochschulabschluss                               59%                             44%
      Ausländische Staatsangehörigkeit                                10% 4                            4%
      Alter                                                      66% > 31 Jahre                13% > 30 Jahre
      Eigene Kinder                                                    33%                             6%
      Erwerbstätigkeit neben Studium                           85% > 19 Stunden               10% > 20 Stunden
      FernUni-Daten aus interner Statistik, Vergleichsdaten aus der 21. Sozialerhebung

           Von den über 75.000 Studierenden der FernUniversität sind:
            − 8% (ca. 6.000) im Akademiestudium 5
            − 3% (ca. 2.300 Studierende) in einem Weiterbildungsstudium
            − 8% (ca. 6.000) im Ausland wohnhaft
            − 28% (ca. 21.000) in NRW wohnhaft
            − 64% (ca. 48.000) in anderen Bundesländern wohnhaft
           Die Diversität der Berufsfelder und sozialen Gruppen der Studierenden ist groß: Darunter sind Profi-
            sportler/innen; Politiker/innen; Menschen mit Behinderung; Alleinerziehende, Inhaftierte…

      Betreuungsrelation: Die FernUniversität steht vor besonderen Herausforderungen

      Vergleichskriterium                               FernUniversität                  NRW Präsenz-Universitäten
      Studierende pro Professur                                        740                             94
      Landeszuschuss pro Student*in                                  1.214 €                         7.656 €
          Daten von IT.NRW 2017 ohne med. Einrichtungen; Auslastungsdaten vom MKW; Finanzdaten ohne RWTH Aachen

           Fast 600 Modulprüfungen entfallen pro Semester auf jede der rund 90 Professuren.
       Zieht man die wissenschaftlich Beschäftigten hinzu, sind es über 100 Modulprüfungen pro Lehrperson.

      Absolvent/innen: Die FernUniversität verhilft Studierenden unter besonderen Bedingungen zum Abschluss

      Vergleichskriterium                               FernUniversität                  NRW Präsenz-Universitäten
      Absolvent*innen pro Professur                                     36                             15
      Landeszuschuss pro Absolvent*in                               25.000 €                         53.000 €
          Alle Daten von IT.NRW 2017 ohne medizinische Einrichtungen; Finanzdaten ohne RWTH Aachen

           61% der Studienanfänger*innen legen eine Prüfung ab. Von diesen liegt die Quote der erreichten Soll-
            ECTS zum jeweiligen Studienzeitpunkt im Bachelor bei 58% und im Master bei 66% (Stand 2019).

    Weiterführende Informationen

       Imagevideo der FernUniversität in Hagen: https://fernuni.de/fernuni-fuer-alle
       Homepage der FernUniversität in Hagen: https://www.fernuni-hagen.de/

4
  Unter den NRW-Universitäten hat nur die RWTH Aachen einen höheren Anteil an ausländischen Studierenden. 10% der
ausländischen Studierenden in NRW studieren an der FernUniversität.
5
  Akademiestudierende können auch ohne Hochschulzugangsberechtigung Module aus dem Studienangebot der FernUniver-
sität belegen und in einigen Fällen auch Prüfungen ablegen.

                                                                                                                   Seite 5 von 5
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