(FIFA) Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt - Info-Veranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen 08.09.2015

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(FIFA) Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt - Info-Veranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen 08.09.2015
Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
                          (FIFA)

 Info-Veranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
                               08.09.2015
                                                                           1
(FIFA) Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt - Info-Veranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen 08.09.2015
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Schwerpunkte der Förderung

• Berufliche Qualifizierung von nichterwerbstätigen Frauen zur Integration
  in den Arbeitsmarkt
• Qualifizierung zum beruflichen Aufstieg einschließlich Mentoring für
  beschäftigte Frauen
• Unterstützung der Existenzgründung von Frauen
• Modellprojekte

Ziel:
Verbesserung der Gleichstellung im Arbeitsleben einschließlich Erhöhung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie

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Förderbedingungen
•   Antragsberechtigt sind:
    Bildungsträger, Kommunen, Kammern und Verbände
•   Das Programmgebiet teilt sich in zwei Regionenkategorien:
    1. Stärker entwickelte Region (SER, ehemals RWB)
    2. Übergangsregion (ÜR, ehemals Konvergenz)
•   Voraussetzung: Betriebsstätte, Sitz des Unternehmens, Wohnort der TN (mit
    Ausnahme von Beschäftigtenprojekten) und Durchführungsort liegen in einer
    der beiden Regionenkategorien
•   Projektlaufzeit: maximal 24 Monate (soweit konzeptionell erforderlich)
•   Bei erstmaliger Beantragung eines FIFA-Projektes besteht Beratungspflicht,
    ansonsten steht die Beratung allen Trägern offen.
•   Der ESF-Anteil (in SER und ÜR) beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen
    Gesamtausgaben.

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Besonderheiten
      Besonderheiten: Modellprojekte nur auf Anfrage in der Beratung.
• Anspruch: Mit Modellprojekten sollen übertragbare Methoden oder
  Erkenntnisse gewonnen werden, um die Gleichstellung von Frauen im
  Arbeitsleben und/oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
  verbessern.
• Modellprojekte können wissenschaftlich begleitet und gefördert werden.
• Ergebnisse des Modellprojektes müssen innerhalb der Projektlaufzeit
  zusammen mit dem verantwortlichen Ressort öffentlichkeitswirksam
  präsentiert werden.
• Die Förderung von Studien und Handlungskonzepten zur Vorbereitung
  eines Projektes ist möglich.

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Besonderheiten bei Beschäftigtenprojekten
• Es können keine Freistellungsausgaben für Beschäftigte aus Großunter-
  nehmen geltend gemacht werden. Die Kofinanzierung hat durch einen
  Direktbeitrag zu erfolgen.
• Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Beihilfen zur allgemeinen
  Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 ABI EU NR L 187.
• Die Beihilfeintensität darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht
  überschreiten.
• Keine Teilnahme von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw.
  Einrichtungen öffentlichen Rechts – außer:
   •   Bereich der vorschulischen Erziehung
   •   Pflegeeinrichtungen
• Keine Teilnahme von Männern außer in Einzelfällen, soweit es der
  Zielsetzung dient und bei der Antragstellung besonders begründet wird.

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Finanzierung - Neuerungen
Neue Pauschale für indirekte Kosten:
•   Die Pauschale für indirekte Ausgaben umfasst die gleichen Ausgabepositionen
    wie bisher (z.B. Ausgaben für Verwaltungspersonal und allgemeine Sachkosten
    der Verwaltung)
•   Die Bezugsgröße für die Pauschale sind die Ausgaben für das Bildungs- und
    Beratungspersonal (einschließlich der Honorarkräfte des
    Zuwendungsempfängers) sowie die Verbrauchsausgaben.
•   Ausgaben für „Lehrgänge externer Einrichtungen“ sowie Ausgaben für
    Teilnehmerinnen sind nicht in der Bezugsgröße enthalten.
•   Die Pauschale beträgt 25 %.
•   Vorteil: Wenn sich die TN-Einkommen verringern (z.B. weil mehr Frauen ohne
    Leistungsbezug teilnehmen als geplant), bleibt die Pauschale unverändert.

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Finanzierung - Neuerungen
Neue Bemessungsgrenzen:
• Die Bemessungsgrenze für Nicht-Erwerbstätigenprojekte beträgt zukünftig
  9 Euro pro TN-Stunde.
• Die Bemessungsgrenze für Beschäftigtenprojekte beträgt zukünftig
  17 Euro pro TN-Stunde.
• Die Bemessungsgrenze für Existenzgründungsprojekte beträgt zukünftig
  1.000 Euro pro Intensivberatung. Darin sind alle weiteren mit der
  Einzelberatung von Gründerinnen zusammenhängenden Leistungen
  abgegolten (Kurz- und Telefonberatung, Seminare, Infoangebote,
  Netzwerkaktivitäten).
• Die Bemessungsgrenze für Studien und Handlungskonzepte beträgt
  weiterhin 8.000 Euro pro Leistungsmonat.

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Scoring Modell für FIFA-Qualitätskriterien

1.   Ausrichtung des Projektes am Arbeitsmarkt (30 Punkte)
2.   Qualität des Fachkonzeptes (50 Punkte)
3.   Querschnittsziel „Gleichstellung von Frauen und Männern“ (10 Punkte)
4.   Querschnittsziel „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ (5 Punkte)
5.   Querschnittsziel „Gute Arbeit“ (5 Punkte)

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Antragsstichtage
• (Neu) Antragsstichtage mit thematischen Schwerpunkten
  Sie werden mindestens 3 Monate vor Projektbeginn durch das
  programmverantwortliche Ressort (hier MS) bekanntgegeben.
  Erster Stichtag: 01.11.2015 mit Projektbeginn am 01.02.2016

• (Neu) Vorgeschaltetes Interessensbekundungsverfahren
  Das programmverantwortliche Ressort (hier MS) erstellt einen
  Förderaufruf für interessierte Träger.
  Es findet eine Vorauswahl und ggf. eine Trägerkonferenz statt.
  Die Auswahl erfolgt über ein vereinfachtes Scoring.
  Einzelheiten werden rechtzeitig bekanntgegeben
  Das programmverantwortliche Ressort kann vom zweistufigen Verfahren
  abweichen (Abweichung beim 1. Stichtag)

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Erster Antragstichtag (01.11.2015)
                          Schwerpunkt 1:
 Beruflicher Aufstieg (einschl. Mentoring) für beschäftigte Frauen
• Beitrag zum Gleichstellungsziel
    Mehr Frauen in Führungspositionen
    Entgeltungleichheit abbauen
    Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen

• Inhalte des Fachkonzeptes:
    Fachlicher Aufstieg oder
    Aufstieg zur Führungskraft (mit/ohne Personalverantwortung)
    Vermittlung von Kompetenzen (fachlich, sozial, methodisch)
    ggf. Einbindung (männlicher) Vorgesetzter bzw.
      Personalverantwortlicher (Begründung!)
    Sensibilisierung für Themen wie gläserne Decke, Vereinbarkeit
    Netzwerke

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Schwerpunkt 2:
                Qualifizierung von Alleinerziehenden
• Beitrag zum Gleichstellungsziel:
    Existenzsicherndes Einkommen/Armut von Frauen (und Kindern)
       mindern
    Berufsspektrum für Frauen erweitern
    Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen
• Inhalt des Fachkonzepts:
    Qualifizierung in Berufen mit guten Arbeitsbedingungen
    Ablaufphasen des Projektes (Zeiten von betrieblicher Praxis, flexible
      Teilzeitmaßnahme, Ferienzeiten)
    besondere Beratung, Hilfestellungen zu Finanzierung/Lebensunterhalt
      (sozialpädagogische Begleitung)
    Vernetzungsangebote zu anderen Alleinerziehenden
    Kinderbetreuung
    Zugang zur Zielgruppe (Akquise der TN, Auswahl und deren Kriterien)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

                       Marita Riggers
  marita.riggers@ms.niedersachsen.de, Tel.: 0511.120-3018 (MS)

                Weitere Ansprechpartnerinnen:

                      Katja Taranczewski
katja.taranczewski@ms.niedersachsen.de, Tel.: 0511.120-3014 (MS)

                         Silke Bischoff
     silke.bischoff@nbank.de, Tel.: 0511.30031-606 (NBank)
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