Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung - Aktualisierung ab 2019/2020 weitere Maßnahmenplanung bis 2025/2026 - Forum ...

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Fortschreibung der
Kindertagesstättenbedarfsplanung
       Aktualisierung ab 2019/2020
weitere Maßnahmenplanung bis 2025/2026
Jugendhilfeplanung
                                                      Kindertagesbetreuung                                                  2019

Inhaltsverzeichnis

Einleitung ………………………………………………………………………………………………. 3
1. Gesetzliche Grundlagen ..………………………………………………………………………..                                                                        3
   1.1. Planungsauftrag ...…………………………………………………………………………….                                                                        3
   1.2. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ...………………………………………………………………                                                                 3
   1.3. Kinderförderungsgesetz (KiföG) …………………………………………………………….                                                                  4
   1.4. Rahmenbedingungen …………………………………………………………………………                                                                           4
       1.4.1. Allgemeiner Grundsatz ……………………………………………………………….                                                                    4
       1.4.2. Aufgaben und Ziele ……………………………………………………………………                                                                      4
       1.4.3. Förderung in der Kindertagespflege …………………………………………………                                                             5
       1.4.4. Förderung in Kindertageseinrichtungen…………………………………………….                                                            5
       1.4.5. Integrative Kindergartengruppen / Kinder mit Behinderung ………………………                                                 6
2. Bestandsaufnahme ……………………………………………………………………………… 7
   2.1. Ermittlung des Bestandes an Plätzen nach KiBiz ………………………………………… 7
       2.1.1. Plätze in Kindertagespflegestellen mit Bestandsübersicht………………………. 7
       2.1.2. Plätze in Kindertageseinrichtungen ………………………………………………… 9
       2.1.3. Stadtplan mit Lage der Kindertageseinrichtungen………………………………… 10
3. Bedarfsermittlung ………………………………………………………………………………. 11
   3.1. Allgemeines …………………………………………………………………………………... 11
       3.1.1. Planungsbereiche ……………………………………………………………………. 11
       3.1.2. Aufteilung der Bedarfsermittlung …………………………………………………… 11
       3.1.3. Geburtsjahrgänge je Kindergartenjahr ……………………………………………. 11
       3.1.4. Voraussichtliche Bedarfsquote in Wermelskirchen ………………………………. 12
              3.1.4.1. Betreuung in Kindertageseinrichtungen ü3 .……………………………. 12
              3.1.4.2. Betreuung in Kindertageseinrichtungen u3 …………………………….. 12
              3.1.4.3. Betreuung in Kindertagespflegestellen u3 ……………………………… 13
              3.1.4.4. Online Anmeldeverfahren „Little Bird“ für Kinderbetreuungsplätze ….. 13
              3.1.4.5. Gruppenstärkenüberschreitung ………………………………………….. 13
       3.1.5. Prognose zu Bevölkerungsentwicklung in Wermelskirchen …………………….. 14
       3.1.6. Wohnbaugebiete …………………………………………………………………….. 14
4. Planungsbereiche ……………………………………………………………………………….                                                                            15
   4.1. Gesamtübersicht der Kindertagesstätten nach Planungsbereichen KGJ 2019/2020 ..                                         16
   4.2. Betreuungssituation in Wermelskirchen – Stadtgebiet ………………………………….                                                     17
   4.3. Betreuungssituation im Planungsbereich Dabringhausen ………………………………                                                      20
   4.4. Betreuungssituation im Planungsbereich Dhünn ………………………………………...                                                        21
   4.5. Betreuungssituation im Planungsbereich Hünger ………………………………………..                                                        22
   4.6. Betreuungssituation im Planungsbereich Mitte und Ost …………………………………                                                     23
   4.7. Betreuungssituation im Planungsbereich Tente ………………………………………….                                                         24
5. In Umsetzung befindlichen Maßnahmen durch Beschlüsse bis zum Jahr 2018..……. 25
6. Zusammenfassung der neuen Maßnahmen („Maßnahmenpaket 2019“)…….………… 25
   6.1. Betreuung in Kindertagespflegestellen unter 2-jähriger Kinder ………………………… 26
   6.2. Betreuung in Kindertageseinrichtungen (2 Jahre bis unter 3 Jahre) …………………... 26
   6.3. Betreuung in Kindertageseinrichtungen (3 Jahre bis zum Schuleintritt) ………………. 26
7. Umsetzung und Finanzierung der neuen Maßnahmen …………………………………… 26
8. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 27
Anhänge: Elternbefragung aus dem Jahr 2016………………………………………..……….. 28

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Jugendhilfeplanung
                                         Kindertagesbetreuung                              2019

Einleitung

Diese Aktualisierung ist eine zweite Überarbeitung des Anfang 2017 beschlossenen
Kindertagesstättenbedarfsplanes 2017/2018 bis 2019/2020 mit Tendenz 2024/2025. Im Zuge
der Evaluation wird diese Planung jährlich aktualisiert und fortgeschrieben.

Der seinerzeit festgestellte Fehlbedarf an Kindergartenplätzen hat sich Ende 2018 erneut
bestätigt. Die im Jahr 2018 beschlossenen Maßnahmen befinden sich derzeit in der
Umsetzungsphase, mit der Fertigstellung der meisten Maßnahmen wird aus heutiger Sicht
im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 gerechnet.
Die weitere Entwicklung der Anmeldezahlen (Auswertung des Online Anmeldeverfahrens
Little Bird) hat jedoch gezeigt, dass (auch im Hinblick auf das zweite beitragsfreie Kita-
Jahres voraussichtlich ab Sommer 2020) die Betreuungsquote für Kinder im Alter von über 3
Jahren von 95 % auf 100 % erhöht werden muss, um den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen
zu können. Daher ist eine neue Bewertung der Kindergartenplatzsituation zum 01.08.2019
auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Anmeldungen vorgenommen worden. Dies
erfordert weitere Maßnahmen.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass voraussichtlich stadtweit bis Ende 2025/2026 noch rd.
50 u3 Plätze und rd. 50 ü3 Plätze fehlen werden. Die zu erwartende Entwicklung ab
01.08.2022 kann nur mit Einrechnung von Prognosewerte betrachtet werden. Diese
mögliche Entwicklung wird jedoch überwacht und bei der Maßnahmenplanung
berücksichtigt. Eine Kombination aus Baumaßnahmen und dem weiteren Ausbau der
Kindertagespflege ist daher erforderlich. Sofern sich langfristig geringere Bedarfe ergeben
sollten, bieten Überhänge das Potenzial, die pädagogische Arbeit zu verbessern, geringere
Gruppenstärken zu betreiben, eine Vollversorgung zu erreichen sowie mehr Plätze für u3 zu
schaffen.

Die Ende Oktober/Anfang November 2016 durchgeführte Elternbefragung ist unverändert
aus dem Anhang ersichtlich.

Auch die Flüchtlingssituation hatte/hat auf alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe Einfluss.
Denn gemäß § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben alle Kinder ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder
in Kindertagespflege. Eine Unterscheidung der Kinder (ob mit oder ohne
Flüchtlingshintergrund) wird in der vorliegenden Planung jedoch nicht vorgenommen.
Stattdessen wurden die aktuellen Bevölkerungszahlen für das Wermelskirchener Stadtgebiet
(Stichtag: 07.12.2018) ermittelt und den entsprechenden Berechnungen zugrunde gelegt.

1.   Gesetzliche Grundlagen

     1.1. Planungsauftrag
          Gemäß § 80 SGB VIII tragen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)
          die Planungsverantwortung für die örtliche Jugendhilfeplanung. Dies beinhaltet die
          Planung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (vgl. § 1 Abs. 3
          KiBiz).

     1.2. Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
          Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –
          KiBiz) bildet seit dem 1. August 2008 die Grundlage der rechtlichen und finanziellen
          Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen.

          Das KiBiz löste das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) des Landes
          ab und setzte die Vorgaben des Bundes um, die mit dem
          Tagesbetreuungsausbaugesetz       und     dem    Kinder-    und    Jugendhilfe-
          weiterentwicklungsgesetz in das SGB VIII aufgenommen wurden.

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Jugendhilfeplanung
                                   Kindertagesbetreuung                               2019

    Im Jahr 2010 hat die Landesregierung eine Revision des KiBiz beschlossen und
    entschieden, dabei schrittweise vorzugehen. Die erste Revisionsstufe trat am
    1. August 2011 in Kraft. Hierdurch wurde besonders der Personalschlüssel für die
    u3-Betreuung durch zusätzliche Personalkraftstunden verbessert und die
    Elternbeitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung eingeführt. Zudem soll ab
    Sommer 2020 in NRW ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei werden.

    Die zweite Revisionsstufe, die zum 1. August 2014 in Kraft trat, zielte vor allem auf
    die Verbesserung der Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder.
    Weitere Akzente betreffen die Neuausrichtung der Sprachbildung, die Stärkung des
    Bildungsauftrags und eine gemeinsame Verständigung über Bildungsziele, die
    Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal, mehr Bedarfsgerechtigkeit
    des Angebots sowie mehr Planungssicherheit für Personal und Träger.

    Mit dem Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der
    Kindertagesbetreuung, das am 1. August 2016 in Kraft trat, wurde insbesondere der
    jährliche  Dynamisierungsfaktor    der   Kindpauschalen       befristet für   die
    Kindergartenjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 auf 3 Prozent verdoppelt.
    Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 liegt dieser Faktor somit wieder bei 1,5
    Prozent.

    Das KiBiz betont die frühe Bildung und Förderung von Kindern und will für Eltern
    mehr Flexibilität bei der Nutzung des Angebots.            (Quelle: KiTa.NRW)

1.3. Kinderförderungsgesetz (KiföG)
     Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten
     und stärkt das bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebot der Betreuung
     für Kinder unter drei Jahren.

    Das Kinderförderungsgesetz enthält folgende wichtige Regelungen:
    - Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für
       alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
    - Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und stärkt
       dabei auch die Kindertagespflege. Dazu werden klare Standards festgesetzt,
       z.B. zur Anzahl der betreuten Kinder.

1.4. Rahmenbedingungen

     1.4.1. Allgemeiner Grundsatz
            Gemäß § 2 KiBiz hat jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und auf
            Förderung seiner Persönlichkeit. Die Familie ist der erste und bleibt ein
            wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und
            Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
            ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der
            Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl
            des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.

     1.4.2. Aufgaben und Ziele
            Gemäß § 3 KiBiz haben Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
            einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
            Hierzu besteht gemäß § 3a KiBiz ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. die Eltern
            haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen
            der    örtlichen  Jugendhilfeplanungen      zur   Verfügung     stehenden
            Kindertagesbetreuungsangeboten (bei u3 Kindern beinhaltet es auch die
            Wahl zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen) zu wählen.
            Außerdem haben sie das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder

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Jugendhilfeplanung
                               Kindertagesbetreuung                                  2019

      entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die
      Träger der Kindertageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen
      Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien
      ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in
      Kindertageseinrichtungen (§§ 6 ff. KiBiz) und in Kindertagespflege (§ 4 KiBiz)
      entsprechen.
      Um den Bedarfen der Eltern entsprechen zu können, müssen diese bekannt
      sein, weshalb eine Elternbefragung für u3 Kinder Ende Oktober/Anfang
      November 2016 durchgeführt wurde (s. Anhang).
      Das Onlineanmeldeverfahren Little Bird wird (aussagekräftig seit der Abfrage
      im Dezember 2018) ebenfalls zugrunde gelegt, um den aktuellen Bedarf der
      Eltern darzustellen und um Abweichungen zum Anmeldeverhalten ebenfalls
      zeitnah mit aufgreifen zu können.

1.4.3. Förderung in der Kindertagespflege
       In der Kindertagespflege können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut
       werden. Die Erlaubnis zur Betreuung kann im Einzelfall für maximal acht
       Kindern erteilt werden, die jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein dürfen.
       Bei Großtagespflegestellen dürfen gleichzeitig bis zu neun Kinder betreut
       werden.
       Die Anzahl der betreuten Kinder gemäß Pflegeerlaubnis richtet sich darüber
       hinaus nach der Erfahrung der Kindertagespflegeperson und wird durch die
       Fachberatung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung der Eignung,
       Wohnungsgröße u.a. festgelegt.

1.4.4. Förderung in Kindertageseinrichtungen
       Kinder brauchen Bildung genauso wie Erziehung, Betreuung und klare
       Regeln. In den ersten Lebensjahren lernen Kinder am besten. Um sie auf
       den Start in die schulische Bildung vorbereiten zu können, sind die
       Kindertageseinrichtungen zwingend erforderlich, auszubauen und zu
       erhalten.

      Zum 01. August 2016 wurde insbesondere der jährliche Dynamisierungs-
      faktor der Kindpauschalen befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017,
      2017/2018 und 2018/2019 auf 3 Prozent verdoppelt. Ab dem
      Kindergartenjahr 2019/2020 liegt der jährliche Dynamisierungsfaktor der
      Kindpauschalen wieder bei 1,5 Prozent.

      § 19 KiBiz sieht folgende Gruppenformen mit jeweiligen Betreuungszeiten
      zwischen 25, 35 und 45 Stunden in der Woche vor:

      Gruppenform I:      20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
                          davon vier bis sechs Zweijährige

                                Kinderzahl     Wöchentliche     Kindpauschale in €
                                               Betreuungszeit        (KGJ 2019/20)
                           a        20          25 Stunden                5.357,18 €
                           b        20          35 Stunden                7.178,44 €
                           c        20          45 Stunden                9.205,86 €

      Gruppenform II:     10 Kinder im Alter von unter drei Jahren

                                Kinderzahl     Wöchentliche     Kindpauschale in €
                                               Betreuungszeit        (KGJ 2019/20)
                           a        10          25 Stunden              11.044,53 €
                           b        10          35 Stunden              14.819,05 €
                           c        10          45 Stunden              19.005,92 €

                                     Seite 5
Jugendhilfeplanung
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      Gruppenform III:    25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

                                  Kinderzahl    Wöchentliche     Kindpauschale in €
                                                Betreuungszeit      (KGJ 2019/20)
                           a         25          25 Stunden              3.953,84 €
                           b         25          35 Stunden              5.278,08 €
                           c         20          45 Stunden              8.459,00 €

      Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung
      bedroht sind und bei denen diese von einem Träger der Eingliederungshilfe
      festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b.

      Die     sich   aus   den      vorgenannten    Kindpauschalen ergebenen
      anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskosten werden gem. § 20 KiBiz durch
      das örtliche Jugendamt wie folgt bezuschusst:

      Träger                                    Zuschuss des Jugendamtes an
                                                die freien Träger lt. KiBiz
      Kirchliche Trägerschaft                                  88 %
      andere freie Trägerschaft                                91 %
      Elterninitiativen                                        96 %
      Kommunale Trägerschaft                                   79 %

      Das Jugendamt refinanziert gem. § 21 KiBiz / § 23 KiBiz den sich aus den
      vorgenannten    Kindpauschalen       ergebenden     anerkennungsfähigen
      Gesamtbetriebskostenzuschuss aus den Elternbeiträgen und aus dem
      Zuschuss des Landes NW, der in folgender Höhe gewährt wird:

      Träger                                    Zuschuss des Landes an das
                                                Jugendamt lt. KiBiz
      Kirchliche Trägerschaft                                36,5 %
      andere freie Trägerschaft                              36,0 %
      Elterninitiativen                                      38,5 %
      Kommunale Trägerschaft                                 30,0 %

      Für den Landeszuschuss sind die Platzanmeldungen für das nächste
      Kindergartenjahr jeweils bis zum 15. März des Jahres zu melden.

1.4.5. Integrative Kindergartengruppen / Kinder mit Behinderung
       Gemäß § 8 KiBiz sollen Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer
       Behinderung bedroht sind, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung
       gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder sind bei der
       pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.

      Integrative Tagesstättengruppen haben 15 Plätze, wovon 5 Plätze auf Kinder
      mit Behinderung und 10 Plätze auf nicht behinderte Kinder entfallen.
      In Wermelskirchen besteht eine integrative Gruppe in der heilpädagogischen
      Kindertagesstätte Wellerbusch in Trägerschaft der Lebenshilfe Service
      gGmbH. Darüber hinaus werden Kinder mit Behinderung gemeinsam mit
      Kindern ohne Behinderung in den anderen Kindertagesstätten/
      Regelkindertageseinrichtungen des Stadtgebietes betreut. Die Träger können
      aufgrund der besonderen Bedürfnisse der Kinder außerdem einen Platz in der
      Gruppe reduzieren und zu der 3,5fachen Pauschale die sogenannte FInK-

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Jugendhilfeplanung
                                     Kindertagesbetreuung                                2019

             Pauschale (5.000 € pro Kind) beim Landschaftsverband beantragen, um einen
             finanziellen Ausgleich für die Platzreduzierung zu erhalten.
             Neben der integrativen Gruppe im Kindergarten Wellerbusch hat diese
             Kindertageseinrichtung noch zwei heilpädagogischen Gruppen (mit je acht
             Kindern), welche nicht in der Bestandsübersicht aufgeführt sind, da sie nicht
             über KiBiz.web abgerechnet werden und auch die meisten Kinder aus
             anderen Städten kommen. Gemäß der Vereinbarung mit der Lebenshilfe
             Rhein Wupper e.V. als Träger der Einrichtung werden freiwerdende Plätze
             vorrangig mit Kindern aus Wermelskirchen belegt. Sofern ein solcher Bedarf
             nicht vorhanden sein sollte, können diese Plätze für Kinder aus anderen
             Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Diese Kinder können aufgrund
             ihres besonderen Förderbedarfes nicht in Regelgruppen betreut werden.
             Detaillierte Aussagen über den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen für
             Kinder mit Behinderung sind auf kommunaler Ebene nur sehr schwer zu
             treffen, da flächendeckende Erfassungen nicht vorliegen und bei diesen
             Kindern meist erst im Laufe der Kindergartenzeit eine entsprechende
             Diagnose vorliegt.
             „Nach Schätzungen kann man jedoch davon ausgehen, dass rd. 5 % aller
             Kinder und Jugendlichen als behindert bezeichnet werden können.“
             (Hochschulde Fulda, Beck in Rauschenbach u.a. 2004, 160).

             Die für das Kindergartenjahr 2019/2020 berücksichtigten Kinder mit
             Behinderung in Regelgruppen können aus der Bestandsübersicht entnommen
             werden. Mit 17 Plätzen macht dies eine Quote von (nur) 1,7 % von den
             gesamten Plätzen (1.022) aus.

2. Bestandsaufnahme
  2.1. Ermittlung des Bestandes an Plätzen nach KiBiz
      2.1.1. Plätze in Kindertagespflegestellen
             Seit dem 01.10.2016 erfolgt die Vermittlung und Beratung der
             Kindertagespflege im Bereich der Stadt Wermelskirchen durch eine
             Fachberatung, welche im Amt für Jugend, Bildung und Sport angesiedelt ist.

             Die nachfolgende Tabelle gibt einen zusammenfassenden Überblick über den
             momentanen Bestand (Stand zum 01.01.2019) und die Angebotsstruktur der
             Kindertagespflege in Wermelskirchen. Die Zuordnung zu den Stadtteilen und
             Bezirken    ergibt   sich   aus    den   Wohnorten    der   derzeit    22
             Kindertagespflegepersonen.

             Die anschließende Bedarfsberechnung und die Versorgung mit
             Kindertagespflegeplätzen (Ziff. 4.2) wird im Folgenden nicht stadtteilorientiert
             vorgenommen, da die Betreuung durch Kindertagespflege nicht immer im
             näheren Wohnumfeld erfolgt.
             Eine Differenz zwischen PE-Plätzen (PE = Pflegeerlaubnis) und
             Platzbelegung kann sich daher ergeben, dass mehrere Plätze mit je zwei
             Kindern belegt sind („Platz-Sharing“). Darüber hinaus sind die
             Kindertagespflegepersonen freiberuflich tätig, sodass sie auch private
             Pflegeverhältnisse (mit     Kindern aus Wermelskirchen oder den
             Nachbarstädten) annehmen oder nicht alle Plätze, die ihnen durch PE möglich
             sind, belegen müssen. Hierauf hat die Stadt Wermelskirchen als Kommunen
             keinen Einfluss.
             Im       nächsten      Qualifizierungskurs       befinden      sich       zwei
             Kindertagespflegepersonen, die voraussichtlich zum 01. Januar 2020 mit
             ihrem Betreuungsangebot starten werden. In den letzten Jahren haben alle

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Jugendhilfeplanung
                       Kindertagesbetreuung                             2019

Kindertagespflegepersonen, die den Qualifizierungskurs absolviert haben,
auch tatsächlich mit der Kindertagespflege begonnen. Eine Sicherheit hierfür
gibt es aber aufgrund deren Selbständigkeit natürlich nicht.

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Jugendhilfeplanung
                                Kindertagesbetreuung                                2019

2.1.2. Plätze in Kindertageseinrichtungen
       In der Stadt Wermelskirchen stehen zu Beginn des Kindergartenjahres
       2019/2020 ohne die in Umsetzung befindlichen sowie neuen Maßnahmen
       derzeit 17 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 983 Plätzen zur Verfügung
       (Plätze gemäß Betriebserlaubnis). Die Plätze teilen sich auf 170 Plätze für
       Kinder im Altern von zwei bis unter drei Jahren (u3) und 813 Plätze für Kinder
       im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (ü3) auf. Kinder im Alter von null
       bis unter zwei Jahren werden (derzeit noch) ausschließlich über die
       Kindertagespflege betreut.
       Bislang wurden an dieser Stelle stets die vorhandenen Plätze gemäß der
       Meldung zum 15.03. eines Jahres dargestellt. Diese befinden sich für das
       kommende Kita-Jahr (2019/2020) auch weiterhin in der Übersicht unter Ziffer
       4.1. Da aber aufgrund der aktuell angespannten Betreuungssituation
       Überbelegungen fast die Regel sind, werden nachfolgend (wie auch bei der
       Berechnung des Fehlbedarfes, ab Ziffer 4.2) nur von den Regelplätzen gemäß
       der jeweiligen Betriebserlaubnis ausgegangen. Diese sind durch das
       Landesjugendamt genehmigt. Überbelegungen sollten zukünftig nur die
       Ausnahme sein.

       Die 17 Kindertageseinrichtungen befinden sich in der folgenden Trägerschaft:

       Träger                          Einrichtung                  Plätze gemäß
                                                                    Betriebserlaubnis
       Deutsches Rotes Kreuz           DRK Berliner Straße                  70 Kinder
       Evangelische Kirche             Dabringhausen                        60 Kinder
                                       Dhünn                                65 Kinder
                                       Heisterbusch                         65 Kinder
                                       Tente                                40 Kinder
                                       Wielstraße                           65 Kinder
       Johanniter                      Waldkindergarten                     20 Kinder
                                       Braunsberg
       Katholische Kirche              St. Michael                          65 Kinder
       Lebenshilfe Service gGmbH       Grunewald                            20 Kinder
                                       Wellerbusch (integrativ)             20 Kinder
       Stadt Wermelskirchen            Am Ecker                             65 Kinder
                                       Bussardweg                           80 Kinder
                                       Danziger Straße                      65 Kinder
                                       Forstring                            65 Kinder
                                       Jahnstraße                          105 Kinder
                                       Jörgensgasse                         50 Kinder
                                       Wirtsmühle                           63 Kinder
                                                                          983 Kinder

       Die beschlossenen Maßnahmen (2. Gruppe Grunewald, 2. Waldkitagruppe
       Braunsberg, 4. + 5. Gruppe Am Ecker, 4. Gruppe Forstring) sollen aus
       heutiger Sicht im Laufe des KGJ 2019/2020 fertiggestellt und in Betrieb
       genommen werden. Ebenso sollen bis dahin die zwei Neubauten (Eichholzer
       Str. und Hilfringhauser Str.) stehen, für die derzeit das Vergabeverfahren läuft.

       Die Lage der aktuell bestehenden Kindertagesstätte kann dem nachfolgenden
       Stadtplan entnommen werden. Die Einrichtungen sind in der Gesamtübersicht
       (Ziff. 4.1) sowie in der anschließenden Planungsbereichsübersicht näher
       beschrieben. Die Nummerierung entspricht dort den laufenden Nummern der
       Gesamtübersicht.

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Jugendhilfeplanung
                           Kindertagesbetreuung                          2019

2.1.3. Stadtplan mit Lage der derzeit bestehenden Kindertageseinrichtungen

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Jugendhilfeplanung
                                     Kindertagesbetreuung                              2019

   a
3. Bedarfsermittlung

   3.1. Allgemeines

      3.1.1.Planungsbereiche
            Die Planungsbereiche orientieren sich grundsätzlich an den sechs
            Grundschulbezirken. Da die Eltern jedoch im Rahmen des Wunsch- und
            Wahlrechtes frei die für sie und ihr Kind passende Einrichtung wählen können,
            wurden die Planungsbereiche Mitte und Ost zusammengefasst.

      3.1.2.Aufteilung der Bedarfsermittlung
            Zur Bedarfsermittlung konnte im Dezember 2018 das Online Anmeldesystem
            Little Bird ausgewertet werden.
            Die nachstehende Bedarfsermittlung zeichnet weiterhin einen Fehlbedarf zum
            01.08.2019 aus, sowie für die Planungsjahre bis 2021/2022 und die
            Prognosejahre bis 2025/2026. Hierbei ist anzumerken, dass die Prognosezahlen
            aufgrund verschiedener Faktoren im Laufe der Zeit stets ungenauer werden.

           Die Bedarfsermittlung für jedes Planungsjahr teilt sich in die Planungsgruppen
           auf:
           - Kinder in Kindertageseinrichtungen
              o 3-jährige Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht (bis 6-jährige Kinder)
              o 2 bis 3-jährige Kinder

           Der bisher zu beobachtende Wandel, dass die meisten Kinder nach Vollendung
           des zweiten Lebensjahres in die Betreuung durch die Kindertageseinrichtungen
           wechseln und nur noch selten 3-jährige Kinder in Kindertagespflege betreut
           werden, bestätigt sich bislang.

      3.1.3.Geburtsjahrgänge je Kindergartenjahr
            Gemäß § 24 SGB VIII (Änderung durch das KiföG seit 01.08.2013) haben Kinder
            bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen
            bereits einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Spätestens ab
            Vollendung des ersten Lebensjahres haben alle Kinder einen Rechtsanspruch
            auf Betreuung in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung. Ab Vollendung
            des dritten Lebensjahres soll die Betreuung bis zum Schuleintritt in
            Kindertageseinrichtungen erfolgen.

           Demzufolge       sind  die    entsprechenden     Geburtsjahrgänge      bei   der
           Bedarfsermittlung berücksichtigt worden.
           Bei diesen Geburtsjahrgängen ist jedoch die Trennung von ü3 Kindern (3-jährige
           Kinder bis zum Schuleintritt) und u3 Kindern (Kinder im Alter von 0 bis unter 3
           Jahren) zu beachten, da gemäß § 19 Abs. 5 KiBiz bei der Zuordnung der Kinder
           zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen für das gesamte
           Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen ist, welches die Kinder bis zum 1.
           November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden. Dies
           betrifft aufgrund der Zuordnung der u3/ü3 Plätze insbesondere die Kinder, die
           von Beginn des Kindergartenjahres 01.08. bis zum 31.10. des Jahres drei Jahre
           alt werden und somit für das gesamte Kindergartenjahr keinen u3-Platz belegen.
           Darüber hinaus ist der Einschulungsstichtag (30.09.) berücksichtigt worden.
           Gegenüber der ersten Fassung dieses Planes, wurde ab dem Kindergartenjahr
           2018/2019, die 1. November-Regel ebenfalls auf die Altersgruppen 2-3 Jahre und
           1-2 Jahre angewandt, da dies aufgrund der bisherigen Entwicklung den
           tatsächlichen Betreuungswünschen der Eltern näher kommt.

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Jugendhilfeplanung
                               Kindertagesbetreuung                               2019

     Für das Basis-Kindergartenjahr dieser Fortschreibung betrifft das beispielsweise
     folgende Kinder:

       Kindergartenjahr 2018/2019, Stand 07.12.2018
         Zuordnung            Alter             Geburtszeitraum
                                 0-1               01.11.2017 - 31.07.2018
              u3                 1-2               01.11.2016 - 31.10.2017
                                 2-3               01.11.2015 - 31.10.2016
                                 3-4               01.08.2014 - 31.10.2015
              ü3                 4-5               01.08.2013 - 31.07.2014
                                 5-6               01.10.2012 - 31.07.2013

3.1.4.Voraussichtliche Bedarfsquote in Wermelskirchen

     3.1.4.1. Betreuung in Kindertageseinrichtung ü3
              3-jährige Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht
              Wie bereits erwähnt, haben alle Kinder dieser Altersgruppe einen
              Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Somit
              müsste man eigentlich eine 100%igen Bedarfsquote für diese Jahrgänge
              zugrunde legen. Bislang ist man jedoch aufgrund der bisherigen
              Erfahrungswerte (u.a. Elternbefragung von Ende 2016) davon
              ausgegangen, dass die Bedarfsquote ü3 bei 95% bleibt. Wie jedoch die
              Auswertung aus Little Bird im Dez. 2018 gezeigt hat, liegen die
              tatsächlichen Anmeldungen für das Kita-Jahr 2019/2020 inzwischen
              darüber, nämlich bei 96,3%. Beachtet man darüber hinaus, dass in
              NRW voraussichtlich zum Sommer 2020 ein weiteren Kindergartenjahr
              beitragsfrei angeboten werden soll und bei Kinder mit Behinderungen
              diese meist erst im Laufe des Kitabesuches diagnostiziert wird (hierbei
              ist ggf. eine Platzreduzierung erforderlich), ist eine Erhöhung der
              Betreuungsquote auf 100 % zwingend erforderlich. Nur so könnten die
              möglichen      Überbelegungen     genutzt    werden,   um      wirklich
              unvorhersehbare Bedarfe auffangen zu können.

             Eine flächendeckende Bedarfsquote in Wermelskirchen von 100% wird
             im Rahmen der Bedarfsberechnung den angebotenen IST--
             Betreuungsplätzen und der tatsächlichen Kinderanzahl gegenüber-
             gestellt. Sofern die Quote von 100% im Vergleich zu der IST-
             Betreuungsquote (%-Satz in Bezug auf die tatsächlich belegten Plätze)
             einen Überschuss ergeben sollte, wird auf einen Abbau dieser Plätze
             verzichtet. Für die Planung neuer Plätze wird nunmehr die
             Betreuungsquote von 100% angesetzt.

     3.1.4.2. Betreuung in Kindertageseinrichtung u3
              2-jährige Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
              Seit Einführung des Rechtsanspruches für diese Altersgruppe (zum
              01.08.2013) ist ein starker Wandel erkennbar. Die Eltern wollen
              vermehrt ab dem 2. Lebensjahr ihre Kinder in einer
              Kindertageseinrichtung betreuen lassen. So gaben beispielsweise 75%
              der befragten Eltern an, dass sie für ihr unter drei jähriges Kind einen
              Platz in einer Kindertageseinrichtung wählen würden und nur 18% in der
              Kindertagespflege. Dies wird in der Praxis bestätigt, sodass die u3-
              Plätze meist vollständig ausgelastet sind.
              Die Elternbefragung ergab darüber hinaus, dass 80% der Eltern ab dem
              zweiten Lebensjahr einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen. Diese

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Jugendhilfeplanung
                          Kindertagesbetreuung                              2019

        Quote wurde durch Abfrage aus Little Bird im Dez. 2018 bestätigt und
        stimmt somit mit dem tatsächlichen Anmeldeverhalten derzeit überein.
        Daher wird diese Bedarfsquote in der nachfolgenden Darstellung der
        Betreuungssituation zugrunde gelegt.

3.1.4.3. Betreuung in Kindertagespflegestellen u3
         0 Jahre bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres
         Aktuell,     mit     Stand      vom     01.01.2019,  betreuen     22
         Kindertagespflegepersonen 110 Wermelskirchener Kinder im Alter von 0
         bis unter 3 Jahren. Weitere zwei Kindertagespflegepersonen befinden
         sich derzeit in einem Qualifizierungskurs.

        Da nur noch wenige Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Vollendung
        des 3. Lebensjahres durch die Kindertagespflege betreut werden, wird
        diese Betreuungsquote hier nicht gesondert berücksichtigt, sondern
        fließt in die Betreuungsquote zu Ziffer 3.1.4.2 mit ein.

        Für die Kinderbetreuung im Alter von 0 bis unter 1 Jahr ergab die
        Elternbefragung einen Betreuungswunsch von 1%. Dem entgegen
        spricht jedoch die tatsächliche Betreuungssituation, sodass aktuell
        tatsächlich 5% (im Vorjahr waren es noch 3%) dieser Kinder derzeit von
        Kindertagespflegepersonen betreut werden. Gleiches kann man für die
        Kinder im Alter von 1 bis unter 2 Jahren feststellen. So ergab die
        Elternbefragung einen Bedarf von 19% und die aktuell tatsächliche
        Belegung liegt bei derzeit 17%.

        Die Betreuungssituation ist somit schwer kalkulierbar. Bislang konnte
        der Bedarf der Eltern teilweise mit den vorhandenen Betreuungsplätzen
        in Kindertagespflege abgedeckt werden, eine Warteliste wird geführt.
        Auf der Warteliste sind aufgrund der aktuell angespannten Betreuungs-
        situation jeweils rd. 30 Kinder für das laufende und kommende Kita-Jahr.
        Weiterhin werden jedoch neue Kindertagespflegepersonen gesucht und
        qualifiziert um auch den zukünftigen Bedarf abdecken, sowie mögliche
        Schließungen anderer Kindertagesmütter/-väter abfangen zu können.
        Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege
        verbessert und diese in Wermelskirchen attraktiver werden. Außerdem
        wurden bislang bereits zwei Großtagespflegestellen installiert.

3.1.4.4. Online Anmeldeverfahren „Little Bird“ für Kinderbetreuungsplätze
         Am 01.06.2016 startete das Online Anmeldeverfahren „Little Bird“ für
         Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen, Leichlingen, Overath und
         Rösrath. Bergisch Gladbach sowie der Rheinisch-Bergische Kreis
         gingen zum 01.09.2016 online. Seit dem KGJ 2018/2019 sind
         inzwischen alle Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in Little
         Bird aufgeführt. Somit konnten im Dezember 2018 zum ersten Mal alle
         Daten für den Kita-Betreuungsbedarf ausgewertet werden, wodurch die
         Bedarfe der Eltern transparenter werden.

3.1.4.5. Gruppenstärkenüberschreitung
         Zur Abdeckung von kurzfristigen Fehlbedarfen dürfen gemäß § 18
         Abs. 4 KiBiz die Gruppenstärken mit je zwei Kindern überschritten
         werden. Dies würde bei den städtischen Einrichtungen 40 Plätzen
         entsprechen und wiederrum bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft
         weitere 44 Plätze ausmachen.
         Aufgrund der aktuell angespannten Betreuungsplatzsituation wird diese
         Möglichkeit der Gruppenstärkenüberschreitung meist ausgeschöpft.

                               Seite 13
Jugendhilfeplanung
                                Kindertagesbetreuung                                            2019

              Zukünftig sollte sie jedoch lediglich für unvorhersehbare Bedarfe
              vorgehalten werden.

3.1.5.Prognose zur Bevölkerungsentwicklung in Wermelskirchen
      Im letzten Kindertagesstättenbedarfsplan wurde die Bevölkerungsprognose von
      IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik – LDS) aus dem
      Jahr 2011 für die weiteren Planungen zugrunde gelegt, da diese kleinräumig für
      Wermelskirchen zur Verfügung stand.
      Diesen Service bietet IT.NRW nicht mehr an, sodass Prognosewerte lediglich für
      den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis abrufbar sind und aufgrund der
      fehlenden Vergleichbarkeit der verschiedenen Kommunen nicht mehr als
      Grundlage genutzt werden können.
      In diesem Zusammenhang wurde überprüft, ob die Bevölkerungsprognose aus
      2011 immer noch der aktuellen Situation entspricht. Seit dem Jahr 2014 steigen
      jedoch die Geburten in Wermelskirchen (wie auch im gesamten Bundesgebiet –
      daher erfolgte u.a. ein Beschluss des Bundeskabinett am 14.12.2016 über einen
      Gesetzesentwurf, der den Ausbau der Kindertagesbetreuung aufgrund
      steigenden Bedarfs vorsieht) wieder an, sodass diese Prognose nicht mehr die
      Realität darstellt. Wie bereits angekündigt, wurde für eine genauere Prognose
      (die natürlich auch weiterhin lediglich eine mögliche Tendenz aufzeichnen kann),
      das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe eingekauft. Dieses
      ermöglicht es, Geburten, Zu- und Abwanderungen etc. in Zukunft für
      Wermelskirchen besser kalkulieren zu können.
      Auf Datengrundlage zum 31.12.2018 geht das Bevölkerungsmodell bei
      ausklingenden Wanderungen derzeit von einer Abwärtskurve bei Kinder im Alter
      von 0-6 Jahre aus. Dies ist natürlich jährlich neu zu beobachten und hat
      selbstverständlich    keinen     Einfluss    auf   aktuell  notwendige    Plätze
      (Rechtsanspruch).

                                                  © Hildesheimer Planungsgruppe, Bevölkerungsmodell

3.1.6.Wohnbaugebiete
      Neben der zuvor genannten Bevölkerungsentwicklung wurden zudem zukünftige
      bzw. aktuelle Wohnbaugebiete berücksichtigt. Als Vergleich wurden die
      größtenteils vollbezogenen Wohngebiete Eifgenblick und Märchenviertel
      betrachtet. Aus beiden gemeinsam ergab sich, dass durchschnittlich 0,6 Kinder
      im Alter von unter 6 Jahren in einer Wohneinheit leben und inzwischen
      durchschnittlich 50% der Bewohner aus den umliegenden Städten kommen.

                                      Seite 14
Jugendhilfeplanung
                      Kindertagesbetreuung   2019

4. Planungsbereiche

                           Seite 15
Jugendhilfeplanung
                                 Kindertagesbetreuung                         2019

4.1. Gesamtübersicht der derzeit bestehenden Kindertagesstätten nach Planungsbereichen
     Kindergartenjahr 2019/2020, vorbehaltlich des JHA-Beschlusses am 07.03.2019

                                       Seite 16
Jugendhilfeplanung
                                               Kindertagesbetreuung                                      2019

   4.2. Betreuungssituation in Wermelskirchen
        Versorgung der 0 bis 6-jährigen Kinder im gesamten Stadtgebiet

a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020
   Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.)

                             Kinder in Gruppenformen
           Gruppen         I        I       II       III              u3       ü3      Gesamt
                       (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.)
              46         160      380      10       433              170       813      983
              12          30       86      20       93               50        179     229*
              58         190      466      30       526              220       992     1.212
           * bereits beschlossene Maßnahmen, die sich noch in der Umsetzung befinden

b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026
   Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018

   Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder:

Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder:
                    2018    2019    2020    2021     2022     2023   2024                       2025
Kindergartenjahr
                    2019    2020    2021    2022     2023     2024   2025                       2026
Stichtag                 01.08.18   01.08.19   01.08.20   01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)       1.015   1.070   1.073 1.000    977     942 976    991
vorh. Kita-Plätze*    813     992     992    942   942     942 942    942
Versorg. IST %     80%    93%     92%     94%    96%    100% 96%    95%
Versorg. ZIEL % 100% 100%         100%    100% 100% 100% 100% 100%
benötigte Plätze    1.015   1.069   1.072 1.000    977     941 975    992
fehl./übersch. Pl.   -203     -77     -80    -57    -35      1  -33    -50
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen / ab 2021/2022 jedoch ohne Kita Jörgensgasse

                                                      Seite 17
Jugendhilfeplanung
                                              Kindertagesbetreuung                                              2019

i
Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder:

Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder:
                    2018    2019    2020    2021     2022     2023   2024                            2025
Kindergartenjahr
                    2019    2020    2021    2022     2023     2024   2025                            2026
Stichtag               01.08.18    01.08.19   01.08.20   01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)         333    334     305    314    314    313    328    338
vorh. Kita-Plätze*    170    220     220    220    220    220    220    220
Versorg. IST %     51%    66%     72%     70%    70%    70%    67%    65%
Versorg. ZIEL % 80%       80%     80%     80%    80%    80%    80%    80%
benötigte Plätze      266    267     244    252    251    249    262    270
fehl./übersch. Pl.    -96     -47     -24    -32    -31    -29    -42    -50
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

  Kinderbetreuung in Kindertagespflege für 0 bis 3-jährige Kinder (Stand: 01.01.2019):
                   2018    2019     2020    2021     2022     2023    2024    2025
Kindergartenjahr
                   2019    2020     2021    2022     2023     2024    2025    2026
Stichtag                01.08.18   01.08.19   01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25
0 bis 1-jährige Kinder
Kinder (100%)               221         229        226        227        227        228        228        228
vorhandene Plätze            11          11         11         11         11         11         11         11
IST-Belegung           5%          5%         5%         5%         5%         5%         5%         5%
benötigte Plätze             11         11         11         11         11         11         11         11
fehl./übersch. Pl.            0          0          0          0          0          0          0          0

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Jugendhilfeplanung
                                               Kindertagesbetreuung                                          2019

                          2018       2019        2020      2021       2022      2023      2024        2025
Kindergartenjahr
                          2019       2020        2021      2022       2023      2024      2025        2026
Stichtag                 01.08.18   01.08.19   01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25
1 bis 2-jährige Kinder
Kinder (100%)          329    308    318   317    317    317    317    317
vorh. Plätze            60     60     60     60     60     60     60     60
IST-Belegung        17%    17%    17%    17%    17%    17%    17%    17%
benötigte Plätze        60     54     56     55     55     55     55     55
fehl./übersch. Pl.       0     -6     -4     -5     -5     -5     -5     -5
2 bis 3-jährige Kinder
Kinder (100%)          333    334    305   314    314    313    328    338
vorh. Plätze            37     37     37     37     37     37     37     37
IST-Belegung        12%    12%    12%    12%    12%    12%    12%    12%
benötigte Plätze        37     39     36     37     37     37     38     40
fehl./übersch. Pl.       0      2     -1      0      0      0      1      3
Ab 2018/2019 sind alle Kinder im Alter von 2-3 Jahren (=12 Monate statt zuvor 9 Monate) abgebildet.
Die Anzahl der 0-1 Jährigen stellt jedoch lediglich 9 Monate dar.

c) Ermittlung der Maßnahmen zur Regulierung des Fehlbedarfs insgesamt
   Planungszeitraum 2019/2020 bis 2021/2022
   im Hinblick auf die befristete Betriebserlaubnis für die Städt. Kita Jörgensgasse

                                                           Neue Plätze                 Neue Plätze
Maßnahmen
                                                           u3 Plätze                   ü3 Plätze
Umbau für eine 3. Gruppe am Kindergarten
Grunewald                                                                            +25 Plätze

Erweiterung um eine 4. Gruppe am
Kindergarten Hilfringhauser Str. (Neubau)                 +10 Plätze

Neubau einer dreigruppigen Einrichtung
Stadtmitte bzw. Schaffung von drei
Kindergartengruppen mit Suche nach
einem/mehrerer geeigneten Standort/e
(Standortsuche in Mitte&Ost; ebenfalls nutzbar für
Tente und Hünger)                                         +14 Plätze                 +41 Plätze
Summe der Plätze                                          +24 Plätze                 +66 Plätze

Von einer Aufteilung dieser Maßnahmen auf Planungsjahre wird derzeit abgesehen.

Die Umsetzung und Schaffung der Plätze mit den o.g Maßnahmen ist zur Sicherstellung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz jedoch unverzüglich erforderlich.

Die Erweiterung der 3. Gruppe an der Kita Grunewald sollte im Hinblick auf die mögliche
Landesförderung und aktuelle Planung der 2. Gruppe mitbedacht werden.

Die Erweiterung der 4. Gruppe an der Hilringhauser Straße sollte direkt im Zuge des Neubaus
entstehen und stünde ggf. vor dem 01.08.2020 zur Verfügung (Vergabeverfahren der
Ausschreibung läuft derzeit).

                                                        Seite 19
Jugendhilfeplanung
                                                Kindertagesbetreuung                                            2019

   4.3. Betreuungssituation im Planungsbereich Dabringhausen
        Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder

a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020
   Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.)

                                                  Kinder in Gruppenformen
                             Gruppen            I        I        II       III               u3        ü3        Gesamt
                                             (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.)
Ev. Kita Dabringhausen            3             18          42         0           0         18       42           60
Lebenshilfe Grunewald             1             6           14         0           0         6        14           20
Städt. Kita Bussardweg            4             0           0          10         70         10       70           80
                                  8             24          56         10         70         34       126          160
                                         *      2           21         0           6         2        27           29
                                                26          77         10         76         36       153          189
                                             * 2. Gruppe Grunewald, 20% Eichholzer Str. (beschlossen; in Umsetzung)

b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026
   Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018

  Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder
                        2018    2019     2020     2021      2022     2023                            2024        2025
Kindergartenjahr
                        2019    2020     2021     2022      2023     2024                            2025        2026
Stichtag                      01.08.18       01.08.19    01.08.20   01.08.21   01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                      171  183     183    176      168     153  161   165
vorh. Kita-Plätze*                 126  153     153    153      153     153  153   153
Versorg. IST %               74%     84%     84%    87%     91%      100% 95%    93%
Versorg. ZIEL %              100%    100%    100% 100%      100%     100% 100% 100%
benötigte Plätze                 171    183     183    176      168     153  161   165
fehl./übersch. Pl.               -45     -30    -30     -23      -15      0   -8    -12
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

   Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder
                         2018    2019     2020    2021       2022    2023                            2024        2025
Kindergartenjahr
                         2019    2020     2021    2022       2023    2024                            2025        2026
Stichtag                      01.08.18       01.08.19    01.08.20   01.08.21   01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                         61           64          48         53         51         51         56          60
vorh. Kita-Plätze*                    34           36          36         36         36         36         36          36
Versorg. IST %               55%             57%         76%        68%        71%        70%        64%         60%
Versorg. ZIEL %              80%             80%         80%        80%        80%        80%        80%         80%
benötigte Plätze                    49              51         38         43         41         41         45           48
fehl./übersch. Pl.                 -15             -15         -2         -7         -5         -5         -9          -12
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

                                                         Seite 20
Jugendhilfeplanung
                                                 Kindertagesbetreuung                                           2019

   4.4. Betreuungssituation im Planungsbereich Dhünn
        Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder

a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020
   Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.)

                                            Kinder in Gruppenformen
                      Gruppen             I        I        II       III             u3        ü3      Gesamt
                                       (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.)
Ev. Kita Dhünn             3              12        28          0          25         12       53          65
                           3              12        28          0          25         12       53          65
                                   *      14        30          0          28         14       58          72
                                          26        58          0          53         26       111        137
                                       * 30% Hilfringhauser Str., 80% Eichholzer Str. (beschlossen; in Umsetzung)

b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026
   Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018

  Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder
                   2018    2019    2020    2021     2022      2023    2024                              2025
Kindergartenjahr
                   2019    2020    2021    2022     2023      2024    2025                              2026
Stichtag                01.08.18       01.08.19 01.08.20 01.08.21      01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)           96     94   84   76    80     84   83   85
vorh. Kita-Plätze*      53    111  111  111   111    111  111  111
Versorg. IST %     55%     118% 132% 145% 138%    132% 133% 130%
Versorg. ZIEL % 100%       100% 100% 100% 100%    100% 100% 100%
benötigte Plätze        96     94   84   76    80     84   83   85
fehl./übersch. Pl.     -43     17   27   35    31     27   28   26
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

   Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder
                   2018    2019    2020    2021      2022     2023    2024                              2025
Kindergartenjahr
                   2019    2020    2021    2022      2023     2024    2025                              2026
Stichtag                01.08.18       01.08.19 01.08.20 01.08.21      01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)          23     23     28     27     27     29     29     29
vorh. Kita-Plätze*     12     26     26     26     26     26     26     26
Versorg. IST %     52%    111% 92%      95%    95%    89%    89%    89%
Versorg. ZIEL % 80%       80%    80%    80%    80%    80%    80%    80%
benötigte Plätze       19     19     23     22     22     23     23     23
fehl./übersch. Pl.     -7      7      3      4      4      3      3      3
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

                                                         Seite 21
Jugendhilfeplanung
                                                  Kindertagesbetreuung                                     2019

   4.5. Betreuungssituation im Planungsbereich Hünger
        Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder

a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020
   Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.)

                                                Kinder in Gruppenformen
                          Gruppen            I         I       II       III              u3       ü3        Gesamt
                                          (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.)
Städt. Kita Am Ecker          3              12         28          0         25         12       53             65
                              3              12         28          0         25         12       53             65
                                     *        6         14         10          0         16       14             30
                                             18         42         10         25         28       67             95
                                     * Anbau Am Ecker (bereits beschlossen; in Umsetzung)

b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026
   Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018

  Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder
                     2018     2019    2020     2021       2022     2023                         2024       2025
Kindergartenjahr
                     2019     2020    2021     2022       2023     2024                         2025       2026
Stichtag                  01.08.18       01.08.19   01.08.20   01.08.21   01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                 101   108       96      90       90    101   110    113
vorh. Kita-Plätze*             53     67      67      67       67     67     67     67
Versorg. IST %           53%     62%     70%     74%     74%      66%    61%    59%
Versorg. ZIEL %          100%    100%    100%    100%    100%     100% 100% 100%
benötigte Plätze             101    108       96      90       90    101   110    113
fehl./übersch. Pl.           -48     -41     -29     -23      -23    -34    -43    -46
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

   Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder
                     2018     2019     2020    2021       2022      2023                        2024       2025
Kindergartenjahr
                     2019     2020     2021    2022       2023      2024                        2025       2026
Stichtag                  01.08.18       01.08.19   01.08.20   01.08.21   01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                   28   25     30     31                           31         34         37         39
vorh. Kita-Plätze*              12   28     28     28                           28         28         28         28
Versorg. IST %           43%     111%   92%    89%    89%                            82%        76%        72%
Versorg. ZIEL %          80%     80%    80%    80%    80%                            80%        80%        80%
benötigte Plätze              22     20     24     25                           25         27         30         31
fehl./übersch. Pl.           -10      8      4      3                            3          1         -2         -3
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

                                                       Seite 22
Jugendhilfeplanung
                                                 Kindertagesbetreuung                                            2019

   4.6. Betreuungssituation im Planungsbereich Mitte und Ost
        Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder

a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020
   Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.)

                                                     Kinder in Gruppenformen
                                Gruppen            I        I        II       III               u3          ü3     Gesamt
                                                (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.)
Städt. Kita Jörgensgasse            2               0           0          0          50         0          50          50
DRK Kita Berliner Str.              3               0           0          0          70         0          70          70
Ev. Kita Wielstraße                 3              12          28          0          25        12          53          65
Ev. Kita Heisterbusch               3              12          28          0          25        12          53          65
Kath. Kita St. Michael              3              12          28          0          25        12          53          65
Lebenshilfe Wellerbusch             1               4          16          0          0          4          16          20
Städt. Kita Danziger Str.           3              12          28          0          25        12          53          65
Städt. Kita Jahnstraße              5              24          56          0          25        24          81          105
Städt. Kita Wirtsmühle              3              12          28          0          23        12          51          63
                                    26             88          212         0         268        88          480         568
                                            *       8          20          0          17         8          37          45
                                                   96          232         0         285        96          517         613
                                                * 70% Eichholzer Str. (bereits beschlossen; in Umsetzung)

b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026
   Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018

  Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder
                          2018    2019    2020     2021      2022     2023                             2024        2025
Kindergartenjahr
                          2019    2020    2021     2022      2023     2024                             2025        2026
Stichtag                         01.08.18       01.08.19    01.08.20   01.08.21   01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                        496   529    535    499      489    465  478   485
vorh. Kita-Plätze*                   480   517    517    467      467    467  467   467
Versorg. IST %                  97%     98%    97%    94%     95%     100% 98%    96%
Versorg. ZIEL %                 100%    100% 100% 100%        100%    100% 100% 100%
benötigte Plätze                    496    529    535    499      489    465  478   485
fehl./übersch. Pl.                  -16    -12    -18     -32     -22      2  -11    -18
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen / ab 2021/2022 jedoch ohne Kita Jörgensgasse

   Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder
                          2018    2019     2020     2021      2022    2023                             2024        2025
Kindergartenjahr
                          2019    2020     2021     2022      2023    2024                             2025        2026
Stichtag                         01.08.18       01.08.19    01.08.20   01.08.21   01.08.22   01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                        174   164    152    157      160   154    159    163
vorh. Kita-Plätze*                    88    96     96      96      96     96     96     96
Versorg. IST %                  51%     59%    63%    61%     60%     62%    60%    59%
Versorg. ZIEL %                 80%     80%    80%    80%     80%     80%    80%    80%
benötigte Plätze                    139    131    122    126      128   123    127    130
fehl./übersch. Pl.                  -51    -35    -26     -30     -32    -27    -31    -34
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

                                                           Seite 23
Jugendhilfeplanung
                                                 Kindertagesbetreuung                                            2019

   4.7. Betreuungssituation im Planungsbereich Tente
        Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder

a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020
   Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.)

                                                        Kinder in Gruppenformen
                                     Gruppen          I         I       II       III            u3         ü3     Gesamt
                                                   (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.)
Ev. Kita Tente                          2            12         28          0           0       12         28          40
Städt. Kita Forstring                   3            12         28          0          25       12         53          65
Johanniter-Waldkindergarten
(Braunsberg)                            1            0          0          0           20        0          20      20
                                        6            24         56         0           45       24         101      125
                                              *      0          0          10          43       10          43      53
                                                     24         56         10          88       34         144      178
                                                  * Anbau Ev. Tente, Forstring, 2. Waldkitagruppe (beschlossen; Umsetz.)

b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026
   Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018

  Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder
                     2018    2019     2020   2021       2022     2023    2024                               2025
Kindergartenjahr
                     2019    2020     2021   2022       2023     2024    2025                               2026
Stichtag                  01.08.18    01.08.19    01.08.20   01.08.21   01.08.22     01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                  152  155    174      158     150    138  143  144
vorh. Kita-Plätze*             101  144    144      144     144    144  144  144
Versorg. IST %           67%     93%    83%     91%     96%     104% 100% 100%
Versorg. ZIEL %          100%    100% 100%      100%    100%    100% 100% 100%
benötigte Plätze             152    155    174      158     150    138  143  144
fehl./übersch. Pl.           -51    -11     -30     -14      -6      6    1    0
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

   Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder
                     2018     2019    2020    2021      2022     2023     2024                              2025
Kindergartenjahr
                     2019     2020    2021    2022      2023     2024     2025                              2026
Stichtag                  01.08.18    01.08.19    01.08.20   01.08.21   01.08.22     01.08.23 01.08.24 01.08.25
Kinder (100%)                   47          58          46         45           44         43         46          47
vorh. Kita-Plätze*              24          34          34         34           34         34         34          34
Versorg. IST %           51%         59%          74%        76%        77%          78%        74%        72%
Versorg. ZIEL %          80%         80%          80%        80%        80%          80%        80%        80%
benötigte Plätze                37           46         37         36           35         35         37          38
fehl./übersch. Pl.             -13          -12         -3         -2           -1         -1         -3          -4
* ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen

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