Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung - Aktualisierung ab 2019/2020 weitere Maßnahmenplanung bis 2025/2026 - Forum ...
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Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung Aktualisierung ab 2019/2020 weitere Maßnahmenplanung bis 2025/2026
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Inhaltsverzeichnis Einleitung ………………………………………………………………………………………………. 3 1. Gesetzliche Grundlagen ..……………………………………………………………………….. 3 1.1. Planungsauftrag ...……………………………………………………………………………. 3 1.2. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ...……………………………………………………………… 3 1.3. Kinderförderungsgesetz (KiföG) ……………………………………………………………. 4 1.4. Rahmenbedingungen ………………………………………………………………………… 4 1.4.1. Allgemeiner Grundsatz ………………………………………………………………. 4 1.4.2. Aufgaben und Ziele …………………………………………………………………… 4 1.4.3. Förderung in der Kindertagespflege ………………………………………………… 5 1.4.4. Förderung in Kindertageseinrichtungen……………………………………………. 5 1.4.5. Integrative Kindergartengruppen / Kinder mit Behinderung ……………………… 6 2. Bestandsaufnahme ……………………………………………………………………………… 7 2.1. Ermittlung des Bestandes an Plätzen nach KiBiz ………………………………………… 7 2.1.1. Plätze in Kindertagespflegestellen mit Bestandsübersicht………………………. 7 2.1.2. Plätze in Kindertageseinrichtungen ………………………………………………… 9 2.1.3. Stadtplan mit Lage der Kindertageseinrichtungen………………………………… 10 3. Bedarfsermittlung ………………………………………………………………………………. 11 3.1. Allgemeines …………………………………………………………………………………... 11 3.1.1. Planungsbereiche ……………………………………………………………………. 11 3.1.2. Aufteilung der Bedarfsermittlung …………………………………………………… 11 3.1.3. Geburtsjahrgänge je Kindergartenjahr ……………………………………………. 11 3.1.4. Voraussichtliche Bedarfsquote in Wermelskirchen ………………………………. 12 3.1.4.1. Betreuung in Kindertageseinrichtungen ü3 .……………………………. 12 3.1.4.2. Betreuung in Kindertageseinrichtungen u3 …………………………….. 12 3.1.4.3. Betreuung in Kindertagespflegestellen u3 ……………………………… 13 3.1.4.4. Online Anmeldeverfahren „Little Bird“ für Kinderbetreuungsplätze ….. 13 3.1.4.5. Gruppenstärkenüberschreitung ………………………………………….. 13 3.1.5. Prognose zu Bevölkerungsentwicklung in Wermelskirchen …………………….. 14 3.1.6. Wohnbaugebiete …………………………………………………………………….. 14 4. Planungsbereiche ………………………………………………………………………………. 15 4.1. Gesamtübersicht der Kindertagesstätten nach Planungsbereichen KGJ 2019/2020 .. 16 4.2. Betreuungssituation in Wermelskirchen – Stadtgebiet …………………………………. 17 4.3. Betreuungssituation im Planungsbereich Dabringhausen ……………………………… 20 4.4. Betreuungssituation im Planungsbereich Dhünn ………………………………………... 21 4.5. Betreuungssituation im Planungsbereich Hünger ……………………………………….. 22 4.6. Betreuungssituation im Planungsbereich Mitte und Ost ………………………………… 23 4.7. Betreuungssituation im Planungsbereich Tente …………………………………………. 24 5. In Umsetzung befindlichen Maßnahmen durch Beschlüsse bis zum Jahr 2018..……. 25 6. Zusammenfassung der neuen Maßnahmen („Maßnahmenpaket 2019“)…….………… 25 6.1. Betreuung in Kindertagespflegestellen unter 2-jähriger Kinder ………………………… 26 6.2. Betreuung in Kindertageseinrichtungen (2 Jahre bis unter 3 Jahre) …………………... 26 6.3. Betreuung in Kindertageseinrichtungen (3 Jahre bis zum Schuleintritt) ………………. 26 7. Umsetzung und Finanzierung der neuen Maßnahmen …………………………………… 26 8. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 27 Anhänge: Elternbefragung aus dem Jahr 2016………………………………………..……….. 28 Seite 2
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Einleitung Diese Aktualisierung ist eine zweite Überarbeitung des Anfang 2017 beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanes 2017/2018 bis 2019/2020 mit Tendenz 2024/2025. Im Zuge der Evaluation wird diese Planung jährlich aktualisiert und fortgeschrieben. Der seinerzeit festgestellte Fehlbedarf an Kindergartenplätzen hat sich Ende 2018 erneut bestätigt. Die im Jahr 2018 beschlossenen Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase, mit der Fertigstellung der meisten Maßnahmen wird aus heutiger Sicht im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 gerechnet. Die weitere Entwicklung der Anmeldezahlen (Auswertung des Online Anmeldeverfahrens Little Bird) hat jedoch gezeigt, dass (auch im Hinblick auf das zweite beitragsfreie Kita- Jahres voraussichtlich ab Sommer 2020) die Betreuungsquote für Kinder im Alter von über 3 Jahren von 95 % auf 100 % erhöht werden muss, um den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können. Daher ist eine neue Bewertung der Kindergartenplatzsituation zum 01.08.2019 auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Anmeldungen vorgenommen worden. Dies erfordert weitere Maßnahmen. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass voraussichtlich stadtweit bis Ende 2025/2026 noch rd. 50 u3 Plätze und rd. 50 ü3 Plätze fehlen werden. Die zu erwartende Entwicklung ab 01.08.2022 kann nur mit Einrechnung von Prognosewerte betrachtet werden. Diese mögliche Entwicklung wird jedoch überwacht und bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Eine Kombination aus Baumaßnahmen und dem weiteren Ausbau der Kindertagespflege ist daher erforderlich. Sofern sich langfristig geringere Bedarfe ergeben sollten, bieten Überhänge das Potenzial, die pädagogische Arbeit zu verbessern, geringere Gruppenstärken zu betreiben, eine Vollversorgung zu erreichen sowie mehr Plätze für u3 zu schaffen. Die Ende Oktober/Anfang November 2016 durchgeführte Elternbefragung ist unverändert aus dem Anhang ersichtlich. Auch die Flüchtlingssituation hatte/hat auf alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe Einfluss. Denn gemäß § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eine Unterscheidung der Kinder (ob mit oder ohne Flüchtlingshintergrund) wird in der vorliegenden Planung jedoch nicht vorgenommen. Stattdessen wurden die aktuellen Bevölkerungszahlen für das Wermelskirchener Stadtgebiet (Stichtag: 07.12.2018) ermittelt und den entsprechenden Berechnungen zugrunde gelegt. 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1. Planungsauftrag Gemäß § 80 SGB VIII tragen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) die Planungsverantwortung für die örtliche Jugendhilfeplanung. Dies beinhaltet die Planung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (vgl. § 1 Abs. 3 KiBiz). 1.2. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) bildet seit dem 1. August 2008 die Grundlage der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Das KiBiz löste das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) des Landes ab und setzte die Vorgaben des Bundes um, die mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Kinder- und Jugendhilfe- weiterentwicklungsgesetz in das SGB VIII aufgenommen wurden. Seite 3
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Im Jahr 2010 hat die Landesregierung eine Revision des KiBiz beschlossen und entschieden, dabei schrittweise vorzugehen. Die erste Revisionsstufe trat am 1. August 2011 in Kraft. Hierdurch wurde besonders der Personalschlüssel für die u3-Betreuung durch zusätzliche Personalkraftstunden verbessert und die Elternbeitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung eingeführt. Zudem soll ab Sommer 2020 in NRW ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei werden. Die zweite Revisionsstufe, die zum 1. August 2014 in Kraft trat, zielte vor allem auf die Verbesserung der Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder. Weitere Akzente betreffen die Neuausrichtung der Sprachbildung, die Stärkung des Bildungsauftrags und eine gemeinsame Verständigung über Bildungsziele, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal, mehr Bedarfsgerechtigkeit des Angebots sowie mehr Planungssicherheit für Personal und Träger. Mit dem Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung, das am 1. August 2016 in Kraft trat, wurde insbesondere der jährliche Dynamisierungsfaktor der Kindpauschalen befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 auf 3 Prozent verdoppelt. Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 liegt dieser Faktor somit wieder bei 1,5 Prozent. Das KiBiz betont die frühe Bildung und Förderung von Kindern und will für Eltern mehr Flexibilität bei der Nutzung des Angebots. (Quelle: KiTa.NRW) 1.3. Kinderförderungsgesetz (KiföG) Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten und stärkt das bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebot der Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Das Kinderförderungsgesetz enthält folgende wichtige Regelungen: - Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. - Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und stärkt dabei auch die Kindertagespflege. Dazu werden klare Standards festgesetzt, z.B. zur Anzahl der betreuten Kinder. 1.4. Rahmenbedingungen 1.4.1. Allgemeiner Grundsatz Gemäß § 2 KiBiz hat jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern. 1.4.2. Aufgaben und Ziele Gemäß § 3 KiBiz haben Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Hierzu besteht gemäß § 3a KiBiz ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. die Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Kindertagesbetreuungsangeboten (bei u3 Kindern beinhaltet es auch die Wahl zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen) zu wählen. Außerdem haben sie das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder Seite 4
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen (§§ 6 ff. KiBiz) und in Kindertagespflege (§ 4 KiBiz) entsprechen. Um den Bedarfen der Eltern entsprechen zu können, müssen diese bekannt sein, weshalb eine Elternbefragung für u3 Kinder Ende Oktober/Anfang November 2016 durchgeführt wurde (s. Anhang). Das Onlineanmeldeverfahren Little Bird wird (aussagekräftig seit der Abfrage im Dezember 2018) ebenfalls zugrunde gelegt, um den aktuellen Bedarf der Eltern darzustellen und um Abweichungen zum Anmeldeverhalten ebenfalls zeitnah mit aufgreifen zu können. 1.4.3. Förderung in der Kindertagespflege In der Kindertagespflege können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Erlaubnis zur Betreuung kann im Einzelfall für maximal acht Kindern erteilt werden, die jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein dürfen. Bei Großtagespflegestellen dürfen gleichzeitig bis zu neun Kinder betreut werden. Die Anzahl der betreuten Kinder gemäß Pflegeerlaubnis richtet sich darüber hinaus nach der Erfahrung der Kindertagespflegeperson und wird durch die Fachberatung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung der Eignung, Wohnungsgröße u.a. festgelegt. 1.4.4. Förderung in Kindertageseinrichtungen Kinder brauchen Bildung genauso wie Erziehung, Betreuung und klare Regeln. In den ersten Lebensjahren lernen Kinder am besten. Um sie auf den Start in die schulische Bildung vorbereiten zu können, sind die Kindertageseinrichtungen zwingend erforderlich, auszubauen und zu erhalten. Zum 01. August 2016 wurde insbesondere der jährliche Dynamisierungs- faktor der Kindpauschalen befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 auf 3 Prozent verdoppelt. Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 liegt der jährliche Dynamisierungsfaktor der Kindpauschalen wieder bei 1,5 Prozent. § 19 KiBiz sieht folgende Gruppenformen mit jeweiligen Betreuungszeiten zwischen 25, 35 und 45 Stunden in der Woche vor: Gruppenform I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon vier bis sechs Zweijährige Kinderzahl Wöchentliche Kindpauschale in € Betreuungszeit (KGJ 2019/20) a 20 25 Stunden 5.357,18 € b 20 35 Stunden 7.178,44 € c 20 45 Stunden 9.205,86 € Gruppenform II: 10 Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl Wöchentliche Kindpauschale in € Betreuungszeit (KGJ 2019/20) a 10 25 Stunden 11.044,53 € b 10 35 Stunden 14.819,05 € c 10 45 Stunden 19.005,92 € Seite 5
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Gruppenform III: 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl Wöchentliche Kindpauschale in € Betreuungszeit (KGJ 2019/20) a 25 25 Stunden 3.953,84 € b 25 35 Stunden 5.278,08 € c 20 45 Stunden 8.459,00 € Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind und bei denen diese von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b. Die sich aus den vorgenannten Kindpauschalen ergebenen anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskosten werden gem. § 20 KiBiz durch das örtliche Jugendamt wie folgt bezuschusst: Träger Zuschuss des Jugendamtes an die freien Träger lt. KiBiz Kirchliche Trägerschaft 88 % andere freie Trägerschaft 91 % Elterninitiativen 96 % Kommunale Trägerschaft 79 % Das Jugendamt refinanziert gem. § 21 KiBiz / § 23 KiBiz den sich aus den vorgenannten Kindpauschalen ergebenden anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskostenzuschuss aus den Elternbeiträgen und aus dem Zuschuss des Landes NW, der in folgender Höhe gewährt wird: Träger Zuschuss des Landes an das Jugendamt lt. KiBiz Kirchliche Trägerschaft 36,5 % andere freie Trägerschaft 36,0 % Elterninitiativen 38,5 % Kommunale Trägerschaft 30,0 % Für den Landeszuschuss sind die Platzanmeldungen für das nächste Kindergartenjahr jeweils bis zum 15. März des Jahres zu melden. 1.4.5. Integrative Kindergartengruppen / Kinder mit Behinderung Gemäß § 8 KiBiz sollen Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. Integrative Tagesstättengruppen haben 15 Plätze, wovon 5 Plätze auf Kinder mit Behinderung und 10 Plätze auf nicht behinderte Kinder entfallen. In Wermelskirchen besteht eine integrative Gruppe in der heilpädagogischen Kindertagesstätte Wellerbusch in Trägerschaft der Lebenshilfe Service gGmbH. Darüber hinaus werden Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in den anderen Kindertagesstätten/ Regelkindertageseinrichtungen des Stadtgebietes betreut. Die Träger können aufgrund der besonderen Bedürfnisse der Kinder außerdem einen Platz in der Gruppe reduzieren und zu der 3,5fachen Pauschale die sogenannte FInK- Seite 6
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Pauschale (5.000 € pro Kind) beim Landschaftsverband beantragen, um einen finanziellen Ausgleich für die Platzreduzierung zu erhalten. Neben der integrativen Gruppe im Kindergarten Wellerbusch hat diese Kindertageseinrichtung noch zwei heilpädagogischen Gruppen (mit je acht Kindern), welche nicht in der Bestandsübersicht aufgeführt sind, da sie nicht über KiBiz.web abgerechnet werden und auch die meisten Kinder aus anderen Städten kommen. Gemäß der Vereinbarung mit der Lebenshilfe Rhein Wupper e.V. als Träger der Einrichtung werden freiwerdende Plätze vorrangig mit Kindern aus Wermelskirchen belegt. Sofern ein solcher Bedarf nicht vorhanden sein sollte, können diese Plätze für Kinder aus anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Diese Kinder können aufgrund ihres besonderen Förderbedarfes nicht in Regelgruppen betreut werden. Detaillierte Aussagen über den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Behinderung sind auf kommunaler Ebene nur sehr schwer zu treffen, da flächendeckende Erfassungen nicht vorliegen und bei diesen Kindern meist erst im Laufe der Kindergartenzeit eine entsprechende Diagnose vorliegt. „Nach Schätzungen kann man jedoch davon ausgehen, dass rd. 5 % aller Kinder und Jugendlichen als behindert bezeichnet werden können.“ (Hochschulde Fulda, Beck in Rauschenbach u.a. 2004, 160). Die für das Kindergartenjahr 2019/2020 berücksichtigten Kinder mit Behinderung in Regelgruppen können aus der Bestandsübersicht entnommen werden. Mit 17 Plätzen macht dies eine Quote von (nur) 1,7 % von den gesamten Plätzen (1.022) aus. 2. Bestandsaufnahme 2.1. Ermittlung des Bestandes an Plätzen nach KiBiz 2.1.1. Plätze in Kindertagespflegestellen Seit dem 01.10.2016 erfolgt die Vermittlung und Beratung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Wermelskirchen durch eine Fachberatung, welche im Amt für Jugend, Bildung und Sport angesiedelt ist. Die nachfolgende Tabelle gibt einen zusammenfassenden Überblick über den momentanen Bestand (Stand zum 01.01.2019) und die Angebotsstruktur der Kindertagespflege in Wermelskirchen. Die Zuordnung zu den Stadtteilen und Bezirken ergibt sich aus den Wohnorten der derzeit 22 Kindertagespflegepersonen. Die anschließende Bedarfsberechnung und die Versorgung mit Kindertagespflegeplätzen (Ziff. 4.2) wird im Folgenden nicht stadtteilorientiert vorgenommen, da die Betreuung durch Kindertagespflege nicht immer im näheren Wohnumfeld erfolgt. Eine Differenz zwischen PE-Plätzen (PE = Pflegeerlaubnis) und Platzbelegung kann sich daher ergeben, dass mehrere Plätze mit je zwei Kindern belegt sind („Platz-Sharing“). Darüber hinaus sind die Kindertagespflegepersonen freiberuflich tätig, sodass sie auch private Pflegeverhältnisse (mit Kindern aus Wermelskirchen oder den Nachbarstädten) annehmen oder nicht alle Plätze, die ihnen durch PE möglich sind, belegen müssen. Hierauf hat die Stadt Wermelskirchen als Kommunen keinen Einfluss. Im nächsten Qualifizierungskurs befinden sich zwei Kindertagespflegepersonen, die voraussichtlich zum 01. Januar 2020 mit ihrem Betreuungsangebot starten werden. In den letzten Jahren haben alle Seite 7
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Kindertagespflegepersonen, die den Qualifizierungskurs absolviert haben, auch tatsächlich mit der Kindertagespflege begonnen. Eine Sicherheit hierfür gibt es aber aufgrund deren Selbständigkeit natürlich nicht. Seite 8
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 2.1.2. Plätze in Kindertageseinrichtungen In der Stadt Wermelskirchen stehen zu Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 ohne die in Umsetzung befindlichen sowie neuen Maßnahmen derzeit 17 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 983 Plätzen zur Verfügung (Plätze gemäß Betriebserlaubnis). Die Plätze teilen sich auf 170 Plätze für Kinder im Altern von zwei bis unter drei Jahren (u3) und 813 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (ü3) auf. Kinder im Alter von null bis unter zwei Jahren werden (derzeit noch) ausschließlich über die Kindertagespflege betreut. Bislang wurden an dieser Stelle stets die vorhandenen Plätze gemäß der Meldung zum 15.03. eines Jahres dargestellt. Diese befinden sich für das kommende Kita-Jahr (2019/2020) auch weiterhin in der Übersicht unter Ziffer 4.1. Da aber aufgrund der aktuell angespannten Betreuungssituation Überbelegungen fast die Regel sind, werden nachfolgend (wie auch bei der Berechnung des Fehlbedarfes, ab Ziffer 4.2) nur von den Regelplätzen gemäß der jeweiligen Betriebserlaubnis ausgegangen. Diese sind durch das Landesjugendamt genehmigt. Überbelegungen sollten zukünftig nur die Ausnahme sein. Die 17 Kindertageseinrichtungen befinden sich in der folgenden Trägerschaft: Träger Einrichtung Plätze gemäß Betriebserlaubnis Deutsches Rotes Kreuz DRK Berliner Straße 70 Kinder Evangelische Kirche Dabringhausen 60 Kinder Dhünn 65 Kinder Heisterbusch 65 Kinder Tente 40 Kinder Wielstraße 65 Kinder Johanniter Waldkindergarten 20 Kinder Braunsberg Katholische Kirche St. Michael 65 Kinder Lebenshilfe Service gGmbH Grunewald 20 Kinder Wellerbusch (integrativ) 20 Kinder Stadt Wermelskirchen Am Ecker 65 Kinder Bussardweg 80 Kinder Danziger Straße 65 Kinder Forstring 65 Kinder Jahnstraße 105 Kinder Jörgensgasse 50 Kinder Wirtsmühle 63 Kinder 983 Kinder Die beschlossenen Maßnahmen (2. Gruppe Grunewald, 2. Waldkitagruppe Braunsberg, 4. + 5. Gruppe Am Ecker, 4. Gruppe Forstring) sollen aus heutiger Sicht im Laufe des KGJ 2019/2020 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Ebenso sollen bis dahin die zwei Neubauten (Eichholzer Str. und Hilfringhauser Str.) stehen, für die derzeit das Vergabeverfahren läuft. Die Lage der aktuell bestehenden Kindertagesstätte kann dem nachfolgenden Stadtplan entnommen werden. Die Einrichtungen sind in der Gesamtübersicht (Ziff. 4.1) sowie in der anschließenden Planungsbereichsübersicht näher beschrieben. Die Nummerierung entspricht dort den laufenden Nummern der Gesamtübersicht. Seite 9
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 2.1.3. Stadtplan mit Lage der derzeit bestehenden Kindertageseinrichtungen Seite 10
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 a 3. Bedarfsermittlung 3.1. Allgemeines 3.1.1.Planungsbereiche Die Planungsbereiche orientieren sich grundsätzlich an den sechs Grundschulbezirken. Da die Eltern jedoch im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes frei die für sie und ihr Kind passende Einrichtung wählen können, wurden die Planungsbereiche Mitte und Ost zusammengefasst. 3.1.2.Aufteilung der Bedarfsermittlung Zur Bedarfsermittlung konnte im Dezember 2018 das Online Anmeldesystem Little Bird ausgewertet werden. Die nachstehende Bedarfsermittlung zeichnet weiterhin einen Fehlbedarf zum 01.08.2019 aus, sowie für die Planungsjahre bis 2021/2022 und die Prognosejahre bis 2025/2026. Hierbei ist anzumerken, dass die Prognosezahlen aufgrund verschiedener Faktoren im Laufe der Zeit stets ungenauer werden. Die Bedarfsermittlung für jedes Planungsjahr teilt sich in die Planungsgruppen auf: - Kinder in Kindertageseinrichtungen o 3-jährige Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht (bis 6-jährige Kinder) o 2 bis 3-jährige Kinder Der bisher zu beobachtende Wandel, dass die meisten Kinder nach Vollendung des zweiten Lebensjahres in die Betreuung durch die Kindertageseinrichtungen wechseln und nur noch selten 3-jährige Kinder in Kindertagespflege betreut werden, bestätigt sich bislang. 3.1.3.Geburtsjahrgänge je Kindergartenjahr Gemäß § 24 SGB VIII (Änderung durch das KiföG seit 01.08.2013) haben Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen bereits einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Spätestens ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben alle Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres soll die Betreuung bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Demzufolge sind die entsprechenden Geburtsjahrgänge bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt worden. Bei diesen Geburtsjahrgängen ist jedoch die Trennung von ü3 Kindern (3-jährige Kinder bis zum Schuleintritt) und u3 Kindern (Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren) zu beachten, da gemäß § 19 Abs. 5 KiBiz bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen ist, welches die Kinder bis zum 1. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden. Dies betrifft aufgrund der Zuordnung der u3/ü3 Plätze insbesondere die Kinder, die von Beginn des Kindergartenjahres 01.08. bis zum 31.10. des Jahres drei Jahre alt werden und somit für das gesamte Kindergartenjahr keinen u3-Platz belegen. Darüber hinaus ist der Einschulungsstichtag (30.09.) berücksichtigt worden. Gegenüber der ersten Fassung dieses Planes, wurde ab dem Kindergartenjahr 2018/2019, die 1. November-Regel ebenfalls auf die Altersgruppen 2-3 Jahre und 1-2 Jahre angewandt, da dies aufgrund der bisherigen Entwicklung den tatsächlichen Betreuungswünschen der Eltern näher kommt. Seite 11
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Für das Basis-Kindergartenjahr dieser Fortschreibung betrifft das beispielsweise folgende Kinder: Kindergartenjahr 2018/2019, Stand 07.12.2018 Zuordnung Alter Geburtszeitraum 0-1 01.11.2017 - 31.07.2018 u3 1-2 01.11.2016 - 31.10.2017 2-3 01.11.2015 - 31.10.2016 3-4 01.08.2014 - 31.10.2015 ü3 4-5 01.08.2013 - 31.07.2014 5-6 01.10.2012 - 31.07.2013 3.1.4.Voraussichtliche Bedarfsquote in Wermelskirchen 3.1.4.1. Betreuung in Kindertageseinrichtung ü3 3-jährige Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht Wie bereits erwähnt, haben alle Kinder dieser Altersgruppe einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Somit müsste man eigentlich eine 100%igen Bedarfsquote für diese Jahrgänge zugrunde legen. Bislang ist man jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte (u.a. Elternbefragung von Ende 2016) davon ausgegangen, dass die Bedarfsquote ü3 bei 95% bleibt. Wie jedoch die Auswertung aus Little Bird im Dez. 2018 gezeigt hat, liegen die tatsächlichen Anmeldungen für das Kita-Jahr 2019/2020 inzwischen darüber, nämlich bei 96,3%. Beachtet man darüber hinaus, dass in NRW voraussichtlich zum Sommer 2020 ein weiteren Kindergartenjahr beitragsfrei angeboten werden soll und bei Kinder mit Behinderungen diese meist erst im Laufe des Kitabesuches diagnostiziert wird (hierbei ist ggf. eine Platzreduzierung erforderlich), ist eine Erhöhung der Betreuungsquote auf 100 % zwingend erforderlich. Nur so könnten die möglichen Überbelegungen genutzt werden, um wirklich unvorhersehbare Bedarfe auffangen zu können. Eine flächendeckende Bedarfsquote in Wermelskirchen von 100% wird im Rahmen der Bedarfsberechnung den angebotenen IST-- Betreuungsplätzen und der tatsächlichen Kinderanzahl gegenüber- gestellt. Sofern die Quote von 100% im Vergleich zu der IST- Betreuungsquote (%-Satz in Bezug auf die tatsächlich belegten Plätze) einen Überschuss ergeben sollte, wird auf einen Abbau dieser Plätze verzichtet. Für die Planung neuer Plätze wird nunmehr die Betreuungsquote von 100% angesetzt. 3.1.4.2. Betreuung in Kindertageseinrichtung u3 2-jährige Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Seit Einführung des Rechtsanspruches für diese Altersgruppe (zum 01.08.2013) ist ein starker Wandel erkennbar. Die Eltern wollen vermehrt ab dem 2. Lebensjahr ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. So gaben beispielsweise 75% der befragten Eltern an, dass sie für ihr unter drei jähriges Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung wählen würden und nur 18% in der Kindertagespflege. Dies wird in der Praxis bestätigt, sodass die u3- Plätze meist vollständig ausgelastet sind. Die Elternbefragung ergab darüber hinaus, dass 80% der Eltern ab dem zweiten Lebensjahr einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen. Diese Seite 12
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Quote wurde durch Abfrage aus Little Bird im Dez. 2018 bestätigt und stimmt somit mit dem tatsächlichen Anmeldeverhalten derzeit überein. Daher wird diese Bedarfsquote in der nachfolgenden Darstellung der Betreuungssituation zugrunde gelegt. 3.1.4.3. Betreuung in Kindertagespflegestellen u3 0 Jahre bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres Aktuell, mit Stand vom 01.01.2019, betreuen 22 Kindertagespflegepersonen 110 Wermelskirchener Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren. Weitere zwei Kindertagespflegepersonen befinden sich derzeit in einem Qualifizierungskurs. Da nur noch wenige Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch die Kindertagespflege betreut werden, wird diese Betreuungsquote hier nicht gesondert berücksichtigt, sondern fließt in die Betreuungsquote zu Ziffer 3.1.4.2 mit ein. Für die Kinderbetreuung im Alter von 0 bis unter 1 Jahr ergab die Elternbefragung einen Betreuungswunsch von 1%. Dem entgegen spricht jedoch die tatsächliche Betreuungssituation, sodass aktuell tatsächlich 5% (im Vorjahr waren es noch 3%) dieser Kinder derzeit von Kindertagespflegepersonen betreut werden. Gleiches kann man für die Kinder im Alter von 1 bis unter 2 Jahren feststellen. So ergab die Elternbefragung einen Bedarf von 19% und die aktuell tatsächliche Belegung liegt bei derzeit 17%. Die Betreuungssituation ist somit schwer kalkulierbar. Bislang konnte der Bedarf der Eltern teilweise mit den vorhandenen Betreuungsplätzen in Kindertagespflege abgedeckt werden, eine Warteliste wird geführt. Auf der Warteliste sind aufgrund der aktuell angespannten Betreuungs- situation jeweils rd. 30 Kinder für das laufende und kommende Kita-Jahr. Weiterhin werden jedoch neue Kindertagespflegepersonen gesucht und qualifiziert um auch den zukünftigen Bedarf abdecken, sowie mögliche Schließungen anderer Kindertagesmütter/-väter abfangen zu können. Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege verbessert und diese in Wermelskirchen attraktiver werden. Außerdem wurden bislang bereits zwei Großtagespflegestellen installiert. 3.1.4.4. Online Anmeldeverfahren „Little Bird“ für Kinderbetreuungsplätze Am 01.06.2016 startete das Online Anmeldeverfahren „Little Bird“ für Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen, Leichlingen, Overath und Rösrath. Bergisch Gladbach sowie der Rheinisch-Bergische Kreis gingen zum 01.09.2016 online. Seit dem KGJ 2018/2019 sind inzwischen alle Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in Little Bird aufgeführt. Somit konnten im Dezember 2018 zum ersten Mal alle Daten für den Kita-Betreuungsbedarf ausgewertet werden, wodurch die Bedarfe der Eltern transparenter werden. 3.1.4.5. Gruppenstärkenüberschreitung Zur Abdeckung von kurzfristigen Fehlbedarfen dürfen gemäß § 18 Abs. 4 KiBiz die Gruppenstärken mit je zwei Kindern überschritten werden. Dies würde bei den städtischen Einrichtungen 40 Plätzen entsprechen und wiederrum bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft weitere 44 Plätze ausmachen. Aufgrund der aktuell angespannten Betreuungsplatzsituation wird diese Möglichkeit der Gruppenstärkenüberschreitung meist ausgeschöpft. Seite 13
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 Zukünftig sollte sie jedoch lediglich für unvorhersehbare Bedarfe vorgehalten werden. 3.1.5.Prognose zur Bevölkerungsentwicklung in Wermelskirchen Im letzten Kindertagesstättenbedarfsplan wurde die Bevölkerungsprognose von IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik – LDS) aus dem Jahr 2011 für die weiteren Planungen zugrunde gelegt, da diese kleinräumig für Wermelskirchen zur Verfügung stand. Diesen Service bietet IT.NRW nicht mehr an, sodass Prognosewerte lediglich für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis abrufbar sind und aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit der verschiedenen Kommunen nicht mehr als Grundlage genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wurde überprüft, ob die Bevölkerungsprognose aus 2011 immer noch der aktuellen Situation entspricht. Seit dem Jahr 2014 steigen jedoch die Geburten in Wermelskirchen (wie auch im gesamten Bundesgebiet – daher erfolgte u.a. ein Beschluss des Bundeskabinett am 14.12.2016 über einen Gesetzesentwurf, der den Ausbau der Kindertagesbetreuung aufgrund steigenden Bedarfs vorsieht) wieder an, sodass diese Prognose nicht mehr die Realität darstellt. Wie bereits angekündigt, wurde für eine genauere Prognose (die natürlich auch weiterhin lediglich eine mögliche Tendenz aufzeichnen kann), das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe eingekauft. Dieses ermöglicht es, Geburten, Zu- und Abwanderungen etc. in Zukunft für Wermelskirchen besser kalkulieren zu können. Auf Datengrundlage zum 31.12.2018 geht das Bevölkerungsmodell bei ausklingenden Wanderungen derzeit von einer Abwärtskurve bei Kinder im Alter von 0-6 Jahre aus. Dies ist natürlich jährlich neu zu beobachten und hat selbstverständlich keinen Einfluss auf aktuell notwendige Plätze (Rechtsanspruch). © Hildesheimer Planungsgruppe, Bevölkerungsmodell 3.1.6.Wohnbaugebiete Neben der zuvor genannten Bevölkerungsentwicklung wurden zudem zukünftige bzw. aktuelle Wohnbaugebiete berücksichtigt. Als Vergleich wurden die größtenteils vollbezogenen Wohngebiete Eifgenblick und Märchenviertel betrachtet. Aus beiden gemeinsam ergab sich, dass durchschnittlich 0,6 Kinder im Alter von unter 6 Jahren in einer Wohneinheit leben und inzwischen durchschnittlich 50% der Bewohner aus den umliegenden Städten kommen. Seite 14
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4. Planungsbereiche Seite 15
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.1. Gesamtübersicht der derzeit bestehenden Kindertagesstätten nach Planungsbereichen Kindergartenjahr 2019/2020, vorbehaltlich des JHA-Beschlusses am 07.03.2019 Seite 16
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.2. Betreuungssituation in Wermelskirchen Versorgung der 0 bis 6-jährigen Kinder im gesamten Stadtgebiet a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020 Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.) Kinder in Gruppenformen Gruppen I I II III u3 ü3 Gesamt (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.) 46 160 380 10 433 170 813 983 12 30 86 20 93 50 179 229* 58 190 466 30 526 220 992 1.212 * bereits beschlossene Maßnahmen, die sich noch in der Umsetzung befinden b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026 Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018 Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder: Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder: 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 1.015 1.070 1.073 1.000 977 942 976 991 vorh. Kita-Plätze* 813 992 992 942 942 942 942 942 Versorg. IST % 80% 93% 92% 94% 96% 100% 96% 95% Versorg. ZIEL % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% benötigte Plätze 1.015 1.069 1.072 1.000 977 941 975 992 fehl./übersch. Pl. -203 -77 -80 -57 -35 1 -33 -50 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen / ab 2021/2022 jedoch ohne Kita Jörgensgasse Seite 17
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 i Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder: Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder: 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 333 334 305 314 314 313 328 338 vorh. Kita-Plätze* 170 220 220 220 220 220 220 220 Versorg. IST % 51% 66% 72% 70% 70% 70% 67% 65% Versorg. ZIEL % 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% benötigte Plätze 266 267 244 252 251 249 262 270 fehl./übersch. Pl. -96 -47 -24 -32 -31 -29 -42 -50 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Kinderbetreuung in Kindertagespflege für 0 bis 3-jährige Kinder (Stand: 01.01.2019): 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 0 bis 1-jährige Kinder Kinder (100%) 221 229 226 227 227 228 228 228 vorhandene Plätze 11 11 11 11 11 11 11 11 IST-Belegung 5% 5% 5% 5% 5% 5% 5% 5% benötigte Plätze 11 11 11 11 11 11 11 11 fehl./übersch. Pl. 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 18
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 1 bis 2-jährige Kinder Kinder (100%) 329 308 318 317 317 317 317 317 vorh. Plätze 60 60 60 60 60 60 60 60 IST-Belegung 17% 17% 17% 17% 17% 17% 17% 17% benötigte Plätze 60 54 56 55 55 55 55 55 fehl./übersch. Pl. 0 -6 -4 -5 -5 -5 -5 -5 2 bis 3-jährige Kinder Kinder (100%) 333 334 305 314 314 313 328 338 vorh. Plätze 37 37 37 37 37 37 37 37 IST-Belegung 12% 12% 12% 12% 12% 12% 12% 12% benötigte Plätze 37 39 36 37 37 37 38 40 fehl./übersch. Pl. 0 2 -1 0 0 0 1 3 Ab 2018/2019 sind alle Kinder im Alter von 2-3 Jahren (=12 Monate statt zuvor 9 Monate) abgebildet. Die Anzahl der 0-1 Jährigen stellt jedoch lediglich 9 Monate dar. c) Ermittlung der Maßnahmen zur Regulierung des Fehlbedarfs insgesamt Planungszeitraum 2019/2020 bis 2021/2022 im Hinblick auf die befristete Betriebserlaubnis für die Städt. Kita Jörgensgasse Neue Plätze Neue Plätze Maßnahmen u3 Plätze ü3 Plätze Umbau für eine 3. Gruppe am Kindergarten Grunewald +25 Plätze Erweiterung um eine 4. Gruppe am Kindergarten Hilfringhauser Str. (Neubau) +10 Plätze Neubau einer dreigruppigen Einrichtung Stadtmitte bzw. Schaffung von drei Kindergartengruppen mit Suche nach einem/mehrerer geeigneten Standort/e (Standortsuche in Mitte&Ost; ebenfalls nutzbar für Tente und Hünger) +14 Plätze +41 Plätze Summe der Plätze +24 Plätze +66 Plätze Von einer Aufteilung dieser Maßnahmen auf Planungsjahre wird derzeit abgesehen. Die Umsetzung und Schaffung der Plätze mit den o.g Maßnahmen ist zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz jedoch unverzüglich erforderlich. Die Erweiterung der 3. Gruppe an der Kita Grunewald sollte im Hinblick auf die mögliche Landesförderung und aktuelle Planung der 2. Gruppe mitbedacht werden. Die Erweiterung der 4. Gruppe an der Hilringhauser Straße sollte direkt im Zuge des Neubaus entstehen und stünde ggf. vor dem 01.08.2020 zur Verfügung (Vergabeverfahren der Ausschreibung läuft derzeit). Seite 19
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.3. Betreuungssituation im Planungsbereich Dabringhausen Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020 Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.) Kinder in Gruppenformen Gruppen I I II III u3 ü3 Gesamt (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.) Ev. Kita Dabringhausen 3 18 42 0 0 18 42 60 Lebenshilfe Grunewald 1 6 14 0 0 6 14 20 Städt. Kita Bussardweg 4 0 0 10 70 10 70 80 8 24 56 10 70 34 126 160 * 2 21 0 6 2 27 29 26 77 10 76 36 153 189 * 2. Gruppe Grunewald, 20% Eichholzer Str. (beschlossen; in Umsetzung) b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026 Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018 Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 171 183 183 176 168 153 161 165 vorh. Kita-Plätze* 126 153 153 153 153 153 153 153 Versorg. IST % 74% 84% 84% 87% 91% 100% 95% 93% Versorg. ZIEL % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% benötigte Plätze 171 183 183 176 168 153 161 165 fehl./übersch. Pl. -45 -30 -30 -23 -15 0 -8 -12 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 61 64 48 53 51 51 56 60 vorh. Kita-Plätze* 34 36 36 36 36 36 36 36 Versorg. IST % 55% 57% 76% 68% 71% 70% 64% 60% Versorg. ZIEL % 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% benötigte Plätze 49 51 38 43 41 41 45 48 fehl./übersch. Pl. -15 -15 -2 -7 -5 -5 -9 -12 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Seite 20
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.4. Betreuungssituation im Planungsbereich Dhünn Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020 Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.) Kinder in Gruppenformen Gruppen I I II III u3 ü3 Gesamt (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.) Ev. Kita Dhünn 3 12 28 0 25 12 53 65 3 12 28 0 25 12 53 65 * 14 30 0 28 14 58 72 26 58 0 53 26 111 137 * 30% Hilfringhauser Str., 80% Eichholzer Str. (beschlossen; in Umsetzung) b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026 Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018 Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 96 94 84 76 80 84 83 85 vorh. Kita-Plätze* 53 111 111 111 111 111 111 111 Versorg. IST % 55% 118% 132% 145% 138% 132% 133% 130% Versorg. ZIEL % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% benötigte Plätze 96 94 84 76 80 84 83 85 fehl./übersch. Pl. -43 17 27 35 31 27 28 26 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 23 23 28 27 27 29 29 29 vorh. Kita-Plätze* 12 26 26 26 26 26 26 26 Versorg. IST % 52% 111% 92% 95% 95% 89% 89% 89% Versorg. ZIEL % 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% benötigte Plätze 19 19 23 22 22 23 23 23 fehl./übersch. Pl. -7 7 3 4 4 3 3 3 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Seite 21
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.5. Betreuungssituation im Planungsbereich Hünger Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020 Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.) Kinder in Gruppenformen Gruppen I I II III u3 ü3 Gesamt (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.) Städt. Kita Am Ecker 3 12 28 0 25 12 53 65 3 12 28 0 25 12 53 65 * 6 14 10 0 16 14 30 18 42 10 25 28 67 95 * Anbau Am Ecker (bereits beschlossen; in Umsetzung) b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026 Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018 Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 101 108 96 90 90 101 110 113 vorh. Kita-Plätze* 53 67 67 67 67 67 67 67 Versorg. IST % 53% 62% 70% 74% 74% 66% 61% 59% Versorg. ZIEL % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% benötigte Plätze 101 108 96 90 90 101 110 113 fehl./übersch. Pl. -48 -41 -29 -23 -23 -34 -43 -46 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 28 25 30 31 31 34 37 39 vorh. Kita-Plätze* 12 28 28 28 28 28 28 28 Versorg. IST % 43% 111% 92% 89% 89% 82% 76% 72% Versorg. ZIEL % 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% benötigte Plätze 22 20 24 25 25 27 30 31 fehl./übersch. Pl. -10 8 4 3 3 1 -2 -3 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Seite 22
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.6. Betreuungssituation im Planungsbereich Mitte und Ost Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020 Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.) Kinder in Gruppenformen Gruppen I I II III u3 ü3 Gesamt (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.) Städt. Kita Jörgensgasse 2 0 0 0 50 0 50 50 DRK Kita Berliner Str. 3 0 0 0 70 0 70 70 Ev. Kita Wielstraße 3 12 28 0 25 12 53 65 Ev. Kita Heisterbusch 3 12 28 0 25 12 53 65 Kath. Kita St. Michael 3 12 28 0 25 12 53 65 Lebenshilfe Wellerbusch 1 4 16 0 0 4 16 20 Städt. Kita Danziger Str. 3 12 28 0 25 12 53 65 Städt. Kita Jahnstraße 5 24 56 0 25 24 81 105 Städt. Kita Wirtsmühle 3 12 28 0 23 12 51 63 26 88 212 0 268 88 480 568 * 8 20 0 17 8 37 45 96 232 0 285 96 517 613 * 70% Eichholzer Str. (bereits beschlossen; in Umsetzung) b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026 Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018 Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 496 529 535 499 489 465 478 485 vorh. Kita-Plätze* 480 517 517 467 467 467 467 467 Versorg. IST % 97% 98% 97% 94% 95% 100% 98% 96% Versorg. ZIEL % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% benötigte Plätze 496 529 535 499 489 465 478 485 fehl./übersch. Pl. -16 -12 -18 -32 -22 2 -11 -18 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen / ab 2021/2022 jedoch ohne Kita Jörgensgasse Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 174 164 152 157 160 154 159 163 vorh. Kita-Plätze* 88 96 96 96 96 96 96 96 Versorg. IST % 51% 59% 63% 61% 60% 62% 60% 59% Versorg. ZIEL % 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% benötigte Plätze 139 131 122 126 128 123 127 130 fehl./übersch. Pl. -51 -35 -26 -30 -32 -27 -31 -34 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Seite 23
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2019 4.7. Betreuungssituation im Planungsbereich Tente Versorgung der 2 bis 6-jährigen Kinder a) Vorhandene Kindertageseinrichtungen zu Beginn des KGJ 2019/2020 Plätze gem. jeweiliger Betriebserlaubnis (statt zuvor Meldung zum 15.03. d.J.) Kinder in Gruppenformen Gruppen I I II III u3 ü3 Gesamt (2-3 J.) (3-6 J.) (0-2 J.) (3-6 J.) Ev. Kita Tente 2 12 28 0 0 12 28 40 Städt. Kita Forstring 3 12 28 0 25 12 53 65 Johanniter-Waldkindergarten (Braunsberg) 1 0 0 0 20 0 20 20 6 24 56 0 45 24 101 125 * 0 0 10 43 10 43 53 24 56 10 88 34 144 178 * Anbau Ev. Tente, Forstring, 2. Waldkitagruppe (beschlossen; Umsetz.) b) Platzsituation Planungsjahr 2018/2019 bis 2021/2022 mit Tendenz bis 2025/2026 Kinderzahlen zum Stichtag 07.12.2018 Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 3 bis 6-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 152 155 174 158 150 138 143 144 vorh. Kita-Plätze* 101 144 144 144 144 144 144 144 Versorg. IST % 67% 93% 83% 91% 96% 104% 100% 100% Versorg. ZIEL % 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% benötigte Plätze 152 155 174 158 150 138 143 144 fehl./übersch. Pl. -51 -11 -30 -14 -6 6 1 0 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen für 2 bis 3-jährige Kinder 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kindergartenjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stichtag 01.08.18 01.08.19 01.08.20 01.08.21 01.08.22 01.08.23 01.08.24 01.08.25 Kinder (100%) 47 58 46 45 44 43 46 47 vorh. Kita-Plätze* 24 34 34 34 34 34 34 34 Versorg. IST % 51% 59% 74% 76% 77% 78% 74% 72% Versorg. ZIEL % 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% 80% benötigte Plätze 37 46 37 36 35 35 37 38 fehl./übersch. Pl. -13 -12 -3 -2 -1 -1 -3 -4 * ab 2019/2020 inkl. bereits beschlossenen Maßnahmen Seite 24
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