Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Stand: 24.06.2016
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1. Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Stand: 24.06.2016 1
Einleitung Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 4 2. Kurzbeschreibung der Stadt 5 3. Ist Überprüfung der vorhandenen Feuerwehr 5 3.1 Kurzbeschreibung der Feuerwehr 5 3.1.1 Aufgliederung der Mitglieder auf die Ortsteilwehr / Schutzbereiche 6-11 3.1.2 Ausbildungsstand innerhalb der Feuerwehren 12 3.1.3 Bestand der Einsatzfahrzeuge 13 3.1.4 Sonstige Einsatzgeräte und Materialien 13-14 3.1.5 Feuerwehrgerätehäuser 14-15 3.2 Schutzbereiche / Einhaltung der Hilfsfrist 15 3.2.1 Schutzbereiche Bestand 15 3.2.2 Hilfsfristerfüllung 16 3.2.3 Ausrückstärke 16 3.2.4 Ausrückzeit 16 3.2.5 Personal – Untersuchung, Arbeitsstelle, Wohnort 17 3.2.6 Tagesalarmsicherheit 17-19 3.2.7 Entfernung 19 4. Bedarfsermittlung der Schutzbereiche 20 5. Risikoanalyse und Einstufung der Schutzbereiche 21 5.1 Beschreibung der Schutzbereiche 21 5.1.1 Fläche, Einwohner, Siedlungsverhalten, Pendler 21 5.1.2 Bebauungspläne 22 5.1.3 Flächennutzungspläne 23 5.1.4 Straßen, Schiene, Wasserflächen 24 5.1.5 Waldflächen, Geländestrukturen 24 5.1.6 Objekte besonderer Art und Nutzung 25-28 5.1.7 Löschwasserversorgung 29-31 5.1.8 Besondere Gefahren und Unfallschwerpunkte 32 2
5.1.9 Gefahrstoffe 32 5.1.10 Radioaktive Stoffe 32 5.1.11 Biogefährdung und Labore 32 5.1.12 Störfallbetriebe 32 5.1.13 Werkfeuerwehren 33 5.1.14 Gebäudehöhen, Festlegungen B-Plan Geschossigkeit 33 5.1.15 Besondere zukünftige Entwicklungen im Schutzbereich 34 5.2 Einstufung der Schutzbereiche nach FwOVO 34-35 5.3 Übernahme überörtlicher Aufgaben, Ausstattung, Ausrüstung 36 5.4 Personalbedarf 36 5.5 Funktionsstellenbedarf, Mindestausbildungen, Qualifikation der Funktionsträger 37-39 5.6 Alarmierung 39 6. Warnung der Bevölkerung 39 7. Nachwuchsgewinnung, Personalgewinnung, Jugendfeuerwehren 40 8. Brandschutzerziehung und Selbstschutz der Bevölkerung 40 9. Besondere bauliche und technische Einrichtungen der Feuerwehr 40 10. Fahrzeuge / Beurteilung Soll/Ist Vergleich 41 11. Zukunftsplanungen / Umsetzungsverfahren / Investitionsplanungen 42 12. Abstimmungsverfahren mit dem Lahn – Dill – Kreis 42 13. Inkrafttreten 43 Anlage Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOVO) 44-47 3
Einleitung Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan kennzeichnet den Stand des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in der Stadt Solms. Er dient dazu, den Bedarf festzustellen, Entwicklungen aufzuzeigen und die notwendigen Standorte der Feuerwehren und deren Ausstattung festzulegen. 1. Gesetzliche Grundlagen Grundlage für die Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes ist das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Hier ist der Bedarfs- und Entwicklungsplan vorgeschrieben (HBKG). §3 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe 1. in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten, 2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, 3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen, 4. für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen, 5. Notrufmöglichkeiten einzurichten und an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen, 6. für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen. (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. (3) Für die kreisfreien Städte gilt darüber hinaus § 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 entsprechend. 4
Für die Mindestausstattung der Feuerwehren ist die Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausstattungen der öffentlichen Feuerwehren in Kraft. Diese Verordnung findet in der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Berücksichtigung. 2. Kurzbeschreibung der Stadt Einwohner: 13.590 (mit Hauptwohnsitz) (Stand: Dezember 2015) Fläche: 3.405 ha davon Waldfläche: 1.150 ha Landwirtschaftliche Fläche: 1.159 ha Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Wasser: 1.096 ha Ausdehnung: Nord-Süd: 6,2 km Ost-West: 6,0 km Höhenlage: 141 – 387 m über NN Stadtteile: Albshausen Burgsolms Niederbiel Oberbiel Oberndorf Arbeitsplätze: nicht bekannt 3. Ist-Überprüfung der vorhandenen Feuerwehr 3.1 Kurzbeschreibung der Feuerwehr Die Städtische Feuerwehr besteht aus 5 Stadtteilfeuerwehren (Stand 31.12.2015). Gesamtstärke der Einsatzabteilung: 116 davon männlich: 105 davon weiblich: 11 Jugendfeuerwehr: 39 davon männlich: 34 davon weiblich: 5 Alters- und Ehrenabteilung: 34 5
3.1.1 Aufgliederung der Mitglieder auf die Stadtteilwehren / Schutzbereiche: Stadtteil Albshausen 18 16 14 12 10 Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr 8 Alters- und Ehrenabteilung 6 4 2 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Albshausen 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Einsatzabteilung M 13 13 13 10 10 12 W 5 5 5 5 5 4 Jugendfeuerwehr M 8 8 5 7 7 7 W 3 3 2 4 4 5 Alters- und 2 2 2 3 3 4 Ehrenabteilung 6
Stadtteil Burgsolms 25 20 15 Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr 10 Alters- und Ehrenabteilung 5 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Burgsolms 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Einsatzabteilung M 18 19 19 19 21 19 20 W 1 1 1 Jugendfeuerwehr M 2 4 6 5 5 W 2 2 3 2 Alters- und 2 2 2 2 2 2 2 Ehrenabteilung 7
Stadtteil Niederbiel 35 30 25 20 Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr 15 Alters- und Ehrenabteilung 10 5 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Niederbiel 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Einsatzabteilung M 22 22 28 28 30 32 32 W 3 Jugendfeuerwehr M 4 4 7 7 8 8 8 W 1 Alters- und 12 12 9 6 4 5 5 Ehrenabteilung 8
Stadtteil Oberbiel 35 30 25 20 Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr 15 Alters- und Ehrenabteilung 10 5 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Oberbiel 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Einsatzabteilung M 33 33 33 30 33 29 25 W 2 2 2 2 2 1 1 Jugendfeuerwehr M 4 4 4 4 6 5 4 W 1 Alters- und 10 10 10 8 8 8 9 Ehrenabteilung 9
Stadtteil Oberndorf 25 20 15 Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr 10 Alters- und Ehrenabteilung 5 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Oberndorf 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 EinsatzabteilungM 18 18 17 13 14 14 19 W 4 4 4 3 3 1 1 Jugendfeuerwehr M 10 14 14 14 12 10 16 W 0 0 0 1 0 2 3 Alters- und 8 8 8 8 8 8 8 Ehrenabteilung 10
Mitgliederentwicklung der Feuerwehr Solms (alle Stadtteile) 140 120 100 80 Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr 60 Alters- und Ehrenabteilung 40 20 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Einsatzabteilung 116 121 113 119 112 118 Jugendfeuerwehr 39 36 33 45 45 51 Alters- und 36 29 26 25 26 28 Ehrenabteilung Altersstruktur der Feuerwehr (Einsatzabteilung) 12 10 Albshausen 8 Burgsolms 6 Niederbiel 4 2 Oberbiel 0 Oberndorf bis 25 26 - 31 - 36 - 41 - 46 - 51 - 56 - bis 65 30 35 40 45 50 55 60 11
3.1.2 Ausbildungsstand innerhalb der Feuerwehren: Stadtteil Albshausen Burgsolms Oberndorf Niederbiel Oberbiel Gesamt Lehrgang Grundlehrgang 18 18 22 30 19 107 Sprechfunklehrgang 14 18 19 27 13 91 Atemschutzgerätträger I mit jährl. 9 12 10 16 6 53 Wiederholung und gültiger G 26 Maschinist für Löschfahrzeuge 8 20 20 18 4 70 Truppführer 9 13 17 18 7 64 Gruppenführer 5 8 9 8 3 33 Zugführer 3 5 5 5 1 19 Leiter einer Feuerwehr 1 1 1 3 0 6 Führer von Führungsgruppen und 0 0 1 1 1 3 Verbänden Technische Hilfe VU 0 4 2 4 1 11 Technische Hilfe Bau 0 1 1 2 2 6 Gefahrgut I 0 0 3 0 0 3 Gefahrgut II 0 0 2 0 0 2 Strahlenschutz I 0 0 1 2 0 3 Strahlenschutz II 0 0 1 0 0 1 Atemschutzgeräteträger II 0 0 2 0 0 2 Gerätewart 0 1 2 2 1 6 Atemschutzgerätewart I 0 2 1 2 0 5 Atemschutzgerätewart II 0 0 1 0 0 1 Führerschein B 16 18 20 31 19 104 Führerschein BE 0 18 19 15 5 57 Führerschein C1 6 18 5 15 4 48 Führerschein C1E 6 18 5 15 4 48 Führerschein C 6 14 5 10 4 39 Führerschein CE 6 14 5 13 4 32 Bootsführerschein 0 1 3 0 3 7 Motor-Kettensäge 7 4 18 13 13 55 Jugend-FW – A-Lehrg. 0 6 1 1 1 9 Jugend-FW – B-Lehrg. 0 6 1 0 1 8 Fahrsicherheitstraining 3 0 3 7 1 14 San.-Helfer/Rett.Assist. 0 0 4 1 1 6 Brandschutzerz. Ki-Ta 2 1 1 3 1 8 Florix Grundlehrg. 1 0 1 0 0 2 12
3.1.3 Bestand der Einsatzfahrzeuge (inkl. Baujahr): Stadtteil Albshausen Burgsolms Oberndorf Niederbiel Oberbiel Gesamt Fahrzeug ELW 1 0 0 0 0 1 (2001) 1 MTW 1 1 1 1 1 5 (2014) (2015) (2001) (2013) (2015) TLF 20/25 1 0 0 0 0 1 (2005) TSF – W 1 1 1 1 1 5 (1994) (2002) (1996) (2003) (1995) MZB/RTB 1xMZB 1xRTB 0 0 0 2 (1995) (2008) TS-A 1 1 1 0 1 4 LF 10/6 1 0 0 0 0 1 (2004) LF 16/TS 1 1 (1983) 3.1.4 Sonstige Einsatzgeräte und Materialien: Stadtteil Albshausen Burgsolms Oberndorf Niederbiel Oberbiel Einsatzgerät Atemschutzgeräte Stck. 8 8 4 8 4 Hochleistungslüfter / Stck. - 1 1 - - Belüftungsgerät Ölbindemittel Sack 5 3 9 8 6 Ölsperren - Schwimmbarriere Meter - 3 40 3 - Auffangbehälter Liter - 1x ca 45 - 1 x ca 30 - Liter Liter- Rettungsboot Stck. - - 1 - - Mehrzweckboot Stck. - 1 - - - Hydr. Rettungsgerät Stck. - 1 - 1 - Rettungsschere Rettungsspreizer Stck. - 1 (inkl. - 1 (inkl. - Kettensatz) Kettensatz) 13
Stadtteil Albshausen Burgsolms Oberndorf Niederbiel Oberbiel Einsatzgeräte Rettungszylinder Stck. - 2 - 1 - Mehrbereichsschaummittel Liter 120 120 40 280 40 Sandsäcke gefüllt / ungefüllt Stck. ca. 220 50 50/200 - Beleuchtungssatz Stck. 1 3 1 3 2 Funkgeräte 4 m Stck. 3 3 2 3 2 Funkgeräte 2 m Stck. 7 10 5 9 4 MRT Stck. 2 3 4 3 4 HRT Stck. 12 12 10 12 9 Funkmeldeempfänger Stck. 18 18 29 30 19 Mobiltelefone Stck. 0 0 0 0 0 Sirenen inkl. Sirenensteuerung Stck. 2 2 (1 nicht in 2 1 2 Betrieb) Gaswarngeräte Stck. 1 1 1 1 1 Heuwehrsonde Stck. 0 1 1 0 0 Die Angaben sind inkl. Der auf den Fahrzeugen verlasteten Mengen anzugeben. 3.1.5 Feuerwehrgerätehäuser Standort Straße Zustand Bemerkungen Albshausen Am Sportfeld 2 Gut Burgsolms Bahnhofsallee 24 Gut Niederbiel Ringstraße 12 momentan Keine getrennten Umkleiden für ausreichend Damen und Herren Oberbiel Norrstraße 24 verbesserungswürdig Keine getrennten Umkleiden für Damen und Herren; Umkleiden sind zu klein; Keine Duschen vorhanden Ersatz für Außen- und Innentüren, Fenster dringend nötig, separater Werkstattbereich wg. rechtlicher Anforderungen zu prüfen Oberndorf Jahnstraße 8 verbesserungswürdig - Werkstatt und Jugendfeuerwehrumkleide in einem Raum - 3. Stellplatz fehlt - Umkleide Einsatzabteilung zu klein - Keine Geschlechtertrennung in der Umkleide möglich 14
Um die Notstromversorgung in den Gerätehäusern zu sichern, ist die Nachrüstung mit Notstromaggregaten wie folgt vorgesehen: Standort Lage Geplante Priorität Umsetzung Albshausen Am Sportfeld 2 2014 1 Burgsolms Bahnhofsallee 24 2015 2 Oberbiel Norrstrasse 24 2017 4 Oberndorf Jahnstrasse 8 2018 5 Niederbiel Ringstrasse 12 2016 3 3.2 Schutzbereiche / Hilfsfristerfüllung 3.2.1 Schutzbereiche Bestand 15
3.2.2 Hilfsfristerfüllung Aufgrund der bisherigen Standorte und Einsätze wurden die Hilfsfristen überprüft. Hierbei wurden mindestens die Einsätze des letzten Jahres untersucht. Waren keine hilfsfristrelevanten Einsätze zu verzeichnen, wurde ein weiteres Jahr rückwirkend betrachtet. Die Markierung der Hilfsfrist erfolgt mindestens durch ein Löschfahrzeug (Mannschaft und Gerät). Eintreffzeit des erstes Löschfahrzeuges bei Anzahl Einsätzen:
3.2.5 Personal – Untersuchung, Arbeitsstelle, Wohnort Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in Minuten: Stadtteil 1 min 2 min 3 min 4 min 5 min 6 min 7 min 8 min 9 min Albshausen 3 3 2 1 3 2 2 0 Burgsolms 3 10 3 1 1 Niederbiel 20 8 2 2 2 1 Oberbiel 13 7 2 2 5 1 2 2 Oberndorf 3 5 6 3 3 Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in Minuten von der Arbeitsstelle Stadtteil
< 5 min < 5 min < 5 min < 20 min < 15 min < 10 min < 20 min < 15 min Oberbiel < 20 min < 15 min < 10 min Stadtteil: Stadtteil: < 10 min Stadtteil: Niederbiel Burgsolms Truppmann- Truppmann- Truppmann- - 4 5 2 2 2 3 3 2 3 3 1 funktion funktion funktion Führerschein C Führerschein C Führerschein C - - 1 1 3 1 1 2 1 1 3 1 Führerschein C1 Führerschein C1 Führerschein C1 - - - 1 2 1 1 2 1 1 3 1 Führerschein B Führerschein B Führerschein B - - 8 3 3 1 3 3 4 3 2 12 Maschinist Maschinist Maschinist - - 8 2 1 1 4 2 3 3 1 12 18 Gruppenführer Gruppenführer Gruppenführer - - - - - 3 1 2 2 1 1 1 Zugführer Zugführer Zugführer - - - - - 3 1 1 2 1 1 1 Führer von Führer von Führer von - - - - - - - - - - 2 1 Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand Führungsgruppen Führungsgruppen Führungsgruppen Atemschutz- Atemschutz- Atemschutz- - - - 1 3 1 2 3 1 2 3 2 gerätträger gerätträger gerätträger Träger von CSA Träger von CSA Träger von CSA - - - - - - - - - - - 2 Drehleiter- Drehleiter- Drehleiter- - - - - - - - - - - - 1 maschinist maschinist maschinist Bootsführer Bootsführer Bootsführer - - - - - - - - - - 1 1
Stadtteil: Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand Oberndorf Führungsgruppen Führerschein C1 Träger von CSA Führerschein C Führerschein B Gruppenführer Atemschutz- Truppmann- Bootsführer gerätträger maschinist Führer von Maschinist Drehleiter- Zugführer funktion < 5 min 6 3 1 6 1 - - - 2 - - 1 < 10 min 3 - - 3 1 - - - 1 - - - < 15 min 2 1 1 2 1 - - - - - - - < 20 min 2 1 1 2 1 2 1 - 2 - - 2 3.2.7 Entfernung Für die Ermittlung der möglichen Fahrstrecke können verschiedene Kilometerleistungen / Minute angenommen werden. Als Standardwert kann heute eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h bei Löschfahrzeugen zugrunde gelegt werden. Bei besonderen Straßenverhältnissen, Steigung, Schnellstraßen, Schnee usw. können auch andere Durchschnittsgeschwindigkeiten Berücksichtigung finden. Zur Ermittlung der Fahrstrecke ist nicht nur eine Darstellung als Radius von Bedeutung, sondern auch die Darstellung der tatsächlich möglichen Strecke im Straßenverlauf. Unter Umständen sind auch Fahrversuche erforderlich. Durchschnitts- m/ Entfernung in Metern in Minuten geschwindigkeit Minute 3 min. 4 min. 5 min. 6 min. 7 min. 30 km / h 500 1500 2000 2500 3000 3500 35 km / h 583 1750 2333 3500 3500 4084 40 km / h 667 2000 2667 4000 4000 4667 45 km / h 750 2250 3000 4500 4500 5250 50 km / h 833 2500 3334 5000 5000 5834 60 km / h 1000 3000 4000 6000 6000 7000 19
4. Bedarfsermittlung der Schutzbereiche Aufgrund der Datenerhebung unter Punkt 3 sind die Schutzbereiche zu planen, festzulegen und zu benennen. Die Schutzbereiche entsprechen den Stadtteilgrenzen (teilweise überschreiten sie die Stadtteilgrenzen). Durch die Reproduktion der Karte ist die Ansicht nicht ganz maßstabgerecht. Die Schutzbereiche wurden jedoch unter Beachtung der verfügbaren Fahrtzeit gekennzeichnet. Albshausen – Burgsolms – Niederbiel – Oberbiel – Oberndorf 20
Risikoanalyse und Einstufung der Schutzbereiche 5.1 Beschreibung der Schutzbereiche anhand Topographischer Karte Schutzbereich Kurzbeschreibung Albshausen Der Schutzbereich geht außer nach Westen über seine Gemarkungsgrenzen hinaus. Durch Albshausen führt eine Kreisstraße (K 828) und eine Landesstraße (L 3451), Gleise der Deutschen Bahn inkl. Bahnhof und die Lahn als Bundeswasserstraße. Im Ortsbereich befinden sich mehrere 3-geschossige Wohnbauten. Ein Waldgebiet grenzt in südlicher Richtung an. Burgsolms Der Schutzbereich geht über die Bebauungs- und Gemarkungsgrenzen hinaus. Vorwiegend Wohnbebauung neben landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Zahlreiche kleinere und mittlere Gewerbebetriebe. Im Schutzbereich laufen verschiedene Landstraßen sowie die B 49. Niederbiel Der Schutzbereich entspricht weitgehend der bebauten Ortslage inkl. dem Wochenendgebiet mit der Gewerbelage Riemannstraße, dem Gewerbegebiet Mittelbiel und einem Teilbereich der B 49 sowie der Landstraße nach Leun. Oberbiel Beinhaltet die Gemarkung Altenberg und wird außer der Ortslage durch landwirtschaftliche Fläche geprägt. Weite Bereiche der B 49, sowie der Tunnel Wetzlar, das Gewerbegebiet Mittelbiel und das Gewerbegebiet Kling werden abgedeckt. Zahlreiche kleinere und mittlere Gewerbebetriebe. Grube Fortuna Oberndorf Weitgehende Deckung mit der Ortslage mit mittleren Gewerbebereichen im Süden und der Landstraße nach Bonbaden und Braunfels. 5.1.1 Fläche, Einwohner (Stand 31.12.2014I), Siedlungsverhalten, Pendler Schutzbereich Fläche Einwohner Siedlungs- Pendler Beschäftigte Km² verhalten Arbeitnehmer Albshausen 2,67 2022 n.b. n.b. n.b. Altenberg 5,60 siehe n.b. n.b. n.b. Oberbiel Burgsolms 6,87 4540 n.b. n.b. n.b. Niederbiel 8,20 2244 n.b. n.b. n.b. Oberbiel 5,46 2699 n.b. n.b. n.b. Oberndorf 5,24 2469 n.b. n.b. n.b. Gesamt: 34,04 13974 - - - 21
5.1.2 Bebauungspläne Gemarkung/ WR km² WA km² MD km² MI km² Nutzung, Geschossigkeit I II III I II III I II III I II III Albshausen 0,037 0 0 0,028 0,737 0 0 0,004 0 0 0,6 0 Burgsolms 0,111 0 0 0,063 2,185 0,011 0 0,082 0,007 0 1,375 0 Niederbiel 0,111 0 0 0,056 3,726 0 0 0,008 0 0 1,2 0 Oberbiel 0,296 0 0 0,175 7,35 0,011 0 0,096 0,007 0 3,775 0 Oberndorf 0,592 0 0 0,336 14,7 0,022 0 0,192 0,014 0 7,55 0 Gesamt - km² Gemarkung/ GE km² GI km² SO km² Nutzung, Geschossigkeit I II III I II III I II III überplante Fläche Albshausen 0 0 0 0 0 0 0,002 0,004 0 1,412 Burgsolms 0 0 0,113 0 0 0 0,014 0,016 0,01 4,005 Niederbiel 0 0 0 0 0 0 0,004 0,008 0 5,113 Oberbiel 0 0 0,113 0 0 0 0,022 0,032 0,01 11,905 Oberndorf 0 0 0,226 0 0 0 0,043 0,062 0,02 23,793 Gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO), § 1 (2) können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellt werden als 1. Kleinsiedlungsgebiete (WS) 2. reine Wohngebiete (WR) 3. allgemeine Wohngebiete (WA) 4. besondere Wohngebiete (WB) 5. Dorfgebiete (MD) 6. Mischgebiete (MI) 7. Kerngebiete (MK) 8. Gewerbegebiete (GE) 9. Industriegebiete (GI) 10. Sondergebiete (SO). 22
5.1.3 Flächennutzungsplan Der seit 1996 rechtskräftige Flächennutzungsplan setzt Bauerweiterungsflächen fest: Albshausen: Baugebietserweiterung Flutgrabenstraße in Richtung Steindorf (Umsetzungsbeginn nicht absehbar) Burgsolms: Baugebiet Viehgräben (umgesetzt), westliche Ortslage in Richtung Braunfels (Umsetzungsbeginn nicht absehbar), östliche Ortslage in Richtung Albshausen (Umsetzungsbeginn nicht absehbar) und Gewerbegebiet Kalkgraben (umgesetzt). Niederbiel: östliche Ortslage „Specken“ (Umsetzungsbeginn nicht absehbar), westliche Ortslage „Auf der Höll“ (Umsetzungsbeginn nicht absehbar) Oberbiel: Nördliche Ortslage „Auf dem Nußbaum“ (Planung begonnen) Oberndorf: westliche Ortslage „Im Krautgarten“ (Umsetzungsbeginn nicht absehbar), östliche Ortslage „Am Weidfeldsweg“ (Umsetzungsbeginn nicht absehbar) Darüber hinaus gibt es Überlegungen zu Baugebieten, die so nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können und deshalb eines Abweichungsverfahrens bedürften. Es ist beabsichtigt, den FNP (Stand 1996) mit den bereits erfolgten partiellen Änderungen, die aus der Bauleitplanung der Stadt Solms hervorgegangen sind, zu digitalisieren. 23
5.1.4 Straßen, Schiene, Wasserflächen Alle Angaben in km bzw. für See/Weiher und Talsperre in km². Schutz- bereich Bezeichnung Albshausen Burgsolms Oberndorf Niederbiel Oberbiel Gesamt Verkehrsweg Bundesstraße - - 2,74 3,75 - B 49 6,49 Landesstraße 2,19 0,30 2,48 L3020, L3283, 1,44 2,12 14,11 1,11 2,98 1,49 L3451 Kreisstraße 1,37 K828, K378 1,00 - - - 4,8 2,43 Bahnstrecke 1,6 3,98 - - - 5,58 Fluss schiffbar 8,07 - Lahn 8,07 Fluss/Bach 0,47 1,0 Grundbäche 2,31 4,54 3,34 15,42 0,58 3,8 und Solmsbach See/Weiher 0,05 0,19 0,02 0,26 5.1.5 Waldflächen, Geländestrukturen In der Gemarkung Solms sind 1.150 ha Forstfläche (Waldfläche + Nebenflächen). Albshausen 97 ha Burgsolms 160 ha Niederbiel 431 ha Oberbiel 221 ha (Gemarkung Oberbiel 47 ha (fürstlicher Wald)) Gemarkung Altenberg 9 ha (Gemarkung Altenberg 333 ha (fürstlicher Wald)) Oberndorf 224 ha (Braunfels 8 ha (im Besitz der Stadt Solms)) Durch den hohen Laubwaldanteil ist eine erhöhte Waldbrandgefahr im Vergleich zu Nadelholzbeständen nicht gegeben. 24
5.1.6 Objekte besonderer Art und Nutzung Bei den Objekten besonderer Art und Nutzung, die der Gefahrenverhütungsschau unterliegen, handelt es sich z.B. um Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, bei denen ein besonderes Risiko für die im Objekt betroffenen Menschen vorhanden ist, eine große Zahl an Personen betroffen ist oder bei denen durch ihre besondere Nutzung ein erhöhtes Risiko besteht. Dies sind im Einzelnen in Solms: Stadtteil Albshausen Betrieb Art Solmser Kunststofftechnik GmbH Chemie Gaststätte „La Stella“ Gaststätte Gaststätte „Alt Albshausen“ Gaststätte Gaststätte „Insulaner“ Gaststätte Kinderheim „Haus Waldeck“ Heime Kinderheim „Haus Waldeck“ Heime Wohnheim für Behinderte der Lebenshilfe Heime Wohnheim für Behinderte der Lebenshilfe Heime Interkabel GmbH Industrie Kindertagesstätte „Unter dem Regenbogen“ Kindertagesstätte Kindergrippe „Hand in Hand“ Kindertagesstätte Mehrzweckhalle Versammlungsstätten Vereinsheim der Freien Ev. Kirche Versammlungsstätten Ev. Gemeindehaus Versammlungsstätten Flüchtlingsheim (ehe. Parksauna) Sammelunterkünfte Stadtteil Burgsolms Betrieb Art Rech Containerdienst GmbH & Co. KG Containerdienst Tankstelle Ex Gefahr Tanklager Ex Gefahr Schweißtchnischer Fachhandel Ex Gefahr Schilder Metz GmbH Ex Gefahr Kurt Schweitzer Industrielackierungen GmbH Ex Gefahr Gaststätte “Homberger Hof” Gaststätten Gaststätte “Da Fulvio” Gaststätten Gaststätte “Bergschlösschen” Gaststätten Gaststätte “Zum Äppelchen” Gaststätten Gaststätte “Selena” Gaststätten Gaststätte “La Famiglia” Gaststätten Gaststätte “Rock’n Ride” Gaststätten Gaststätte “Twistlounge” Gaststätten Gaststätte “Salt and Pepper” (Taunushalle) Gaststätten Gaststätte FC-Clubheim Gaststätten 25
Spielhallen Gaststätten Pflegeheim Heime Schreiner Berghäuser & Müller Holz, Textil, Papier Steinbach Fensterbau Holz, Textil, Papier Möbellager Müller Holz, Textil, Papier Druckerei Holz, Textil, Papier Fa. Helector Industrie Bürogebäude mit Produktionshalle Gebäude (ehem. Fa. Leica Camera AG) Industrie Malerbetrieb Fa. Habig Industrie Solmser Feinblech u. Apparatebau GmbH (sfa) Industrie Fa. J. Hauser GmbH & Co. KG Industrie Fa. Weil Industrie Produktion Pulverbeschichtung Borelly GmbH & Co. KG, Kunst-Versandhandel Industrie Dehrner Transporte Egenolf Spedition KG Läger Kindertagesstätte Burgsolms Kindertagesstätte Reithalle Urte Kern Landwirtschaft Wohnheim für ausländische Flüchtlinge Sammelunterkünfte Grund- und Gesamtschule Burgsolms Schulen Großsporthalle Versammlungsstätte Stadthalle – Taunushalle/Rathaus/Gastronomie Versammlungsstätten Hallenbad und Freibad Versammlungsstätten Turnhalle TV Burgsolms Versammlungsstätte ALDI Lebensmittelmarkt REWE Lebensmittlemarkt Diverse Dachdeckerbetriebe Holz Diverse Kfz-Betriebe Kfz-Werkstatt Fa. Dimmer Lackierung / Ex-Gefahr Bathen Metallverarbeitung Industrie W. Schütz Holzbau und Sägewerk Holz Makeli Atulese, Solmser Reifenhandel Handel Kronen Apotheke Handel Arthur Dietz Holzhandlung Holz / Handel Stadtteil Niederbiel Betrieb Art Gaststätte „Saalbau Schäfer“ Gaststätten Gaststätte „Zur Linde“ Gaststätten Wohnheim für ausländische Flüchtlinge Sammelunterkünfte Fa. Baumann Industrie Maschinenbau Solms GmbH & Co. KG Glasstec GmbH & Co. KG Industrie Fa. Herhof Umwelttechnik Industrie Fa. Fritsch Industrievermietung Kindertagesstätte „Lummerland“ Kindertagesstätte Landwirtschaftliche Betriebe Landwirtschaft 26
Gerätehalle Landwirtschaft Grundschule Niederbiel Schulen Mehrzweckhalle/Feuerwehrgerätehaus Versammlungsstätten Ev. Gemeindehaus Versammlungsstätten TOTAL / Mittelbiel Tankstelle Stadtteil Oberbiel Betrieb Art Spritzlackiererei Ex Gefahr Schützenhaus Gaststätte Gaststätte „Konrad’s“ Gaststätte Pizzeria „Memo“ Gaststätte Gaststätte „Zum Lahntal“ Gaststätte Gaststätte “Playersbar“ im Sporthaus Kaps Gaststätte Gaststätte im Sporthaus Kaps Gaststätte Gaststätte „Zum Zechenhaus“ Gaststätte Wohnhaus der Lebenshilfe Heime Schreinerei (Vits/Schmidt) Holz, Textil, Papier Graphischer Betrieb Holz, Textil, Papier Schreinerei Holz, Textil, Papier Lagerhalle Chramas Georgios Holz, Textil, Papier B J Schildbach GmbH Industrie IBC-Wälzlager Industrie D. Reinhardt Werkzeugbau und Elektronik Industrie Werkzeugmaschinenfabrik Herkules-Werk Industrie Kindertagesstätte „Li-La-Launeburg“ Kindertagesstätten Waldkindergarten Kindertagesstätten TransPak GmbH Fachgroßhandel für Läger Verpackungsmittel Friedrich Kurz GmbH & Co. KG Läger Lagerhalle/Papierlager TransPak AG Läger Lagerhalle Läger Grundschule Oberbiel Schulen Feld- und Grubenbahnmuseum Unterirdische Bauwerke (Grube Fortuna Sport- und Modehaus Kaps Verkaufsstätten > 2000 m² Kloster Altenberg Versammlungsstätten Mehrzweckhalle Versammlungsstätten Ev. Gemeindehaus Versammlungsstätten Stadtteil Oberndorf Betrieb Art Berlejung und Pausch Spielhalle Gaststätte „Blauer Fasan“ Gaststätte Gaststätte „Bockenheimer Eck“ Gaststätte Gaststätte „Solmser Löwe“ Gaststätte 27
Holzbau Friedrich Holz, Textil, Papier Gewerbehallen (Oberndorfer Hütte) Industrie - Fa. Mohr Metallbau - Fa. Bück Steinmetz - Fa. Rücker Dreherei - Fa. Zimmermann Pulverbeschichtung - Fa. DOH Förderbänder - Fa. DOH und Jennes Förderrollen - Fa. Wagner Erodiertechnik - Fa. OSL Fräserei - Fa. Rahn Schreinerei / Holzlager - Fa. Richter Markisen - Fa. Bauteam Trockenbau - Fa. Schmidt Gerüstbau - Fa. Brückmann Motorsägen - Fa. Maisterei Versandbäckerei Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Kindertagesstätten Grundschule Oberndorf Schulen Jugendzentrum Versammlungsstätte Solmsbachhalle Versammlungsstätte Sporthalle TV Oberndorf Versammlungsstätte Ev. Gemeindehaus Versammlungsstätte Tankstelle Ex Gefahr Penny Lebensmittelmarkt Fa. Heimann Bauunternehmen Knoth GbR Bestattungen / Holzlager Fa. Gerth Metzgerei Fa. Stroh Metzgerei Fa. Reich Kfz-Betrieb Fa. Sattler Schreinerei Fa Jordan Markisen und Metallbau Fa. Papola Kfz-Werkstatt / Lackiererei Fa. Garry Bauunternehmen Bauhof der Stadt Solms Baubetriebshof E-on Umspannwerk 28
5.1.7 Löschwasserversorgung Gesetzlich erforderliche Menge nach W 405: 29
Löschwassermenge in den Schutzbereichen der Stadt Solms Anzahl I / II / III MK Kerngebiete Vollgeschosse WR reine Wohngebiete MD Dorfgebiete Gewerbegeb WA allgem. Wohngebiete GE iete Sondergebie MI Mischgebiete SO te Altenberg Grundschutz Albshausen 5) Burgsolms Niederbiel Oberbiel Oberndorf teilw. vorh. 48 m3/h WA I/II 1) vorh. vorh. vorh. vorh. vorh. WR vorh. vorh. vorh. vorh. vorh. vorh. MD vorh. vorh. vorh. vorh. vorh. vorh. teilw. vorh. MI vorh. vorh. 2) vorh. vorh. vorh. vorh. (WE- SO - - - - - Gebiet) 96 m3/h GE vorh. - vorh. vorh. vorh. 5) vorh. SO - - vorh. - - - 144 m3/h GE - - - - vorh. 6) 7) - 6) 7) SO - - - - vorh. - 3 192 m /h im Stadtgebiet nicht erforderlich Löschwasserteiche - - - - 3) - - Vorausgesetzt, der zugrunde gelegte Wasserleitungsbestand entspricht den örtlichen Gegebenheiten, wird in folgenden Straßen die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt: 1) Albshausen: Laubacher Weg von Hausnr. 24 bis Grube Laubach 2) Burgsolms: Bahnhofsallee bis zur Helgenhöhe 3) Niederbiel: der vorh. Löschwasserteich im Ortskern wird für den Brandschutz weiterhin benötigt 4) Löschwasserentnahmestelle an der Lahn 5) Klingwerke Oberbiel -> Auf Grund der Lahnnähe ist die Löschwasserversorgung ohne die Trinkwasserversorgung sichergestellt 6) Altenberger Str. 1 u. 5 (GE Ost Oberbiel) 2.400l/min lt. Baugenehmigungsauflage Altenberger Str. 3 (SO – Sporthaus Kaps) 2400l/min. lt. Baugenehmigungsauflage Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung erfolgt über die Wasserversorgungsleitung der Firma enwag, Wetzlar, die von der Grube Fortuna in Richtung Kalsmunt in der unmittelbaren Nähe des Gewerbegebietes vorbei führt. Genutzt wird eine sog. Trockenleitung, in welche im Brandfall Löschwasser aus der Leitung der Firma enwag eingespeist wird. 30
7) Der Brandschutz des Klosters Altenberg wird über eine neu hergestellte Nassleitung DA 180 sichergestellt. Die Einspeisung erfolgt von dem Überflurhydrant (rot) der „enwag“ bis zum Überflurhydrant (grau). 8) Im Bereich der Kindertagesstätte Niederbiel (Am Rotdorn) wurde eine Zisterne mit einer Füllmenge von 200 m3 zur Sicherstellung des Brandschutzes erbaut. 9) Vereinsheim TVO / Grillhütte (am Sportplatz / Weidfeldsweg) Aussiedlerhof Haag (Verlängerung Wolfsgasse) Gesamter Straßenbereich „Attenbach“ Hydraulische Berechnung Zur genauen Feststellung der vorhandenen Löschwassermengen, und um die im Arbeitsblatt W 405 geforderten Auflagen für den Stadtbereich zu ermitteln, wurde das Wasserversorgungsnetz der Stadt Solms im Jahr 2014 vollständig hydraulisch überrechnet. Für die Bereiche, in welchen die geforderte Löschwassermenge nicht vorhanden war, wurden Löschwasserbereiche mit einem Radius von 300 m definiert und erneut hydraulisch berechnet. Es wurde eine Löschwasserentnahme von 1600 l/min angenommen und an den gewählten Netzknoten die noch zur Verfügung stehenden Druckhöhen ermittelt. Die Beurteilung der Löschwasserversorgung erfolgte durch das Rechenzentrum für kommunale Netze (RKN GmbH, 40721 Hilden), sowie durch Herrn Kühn von der städtischen Wasserversorgung Solms. Löschwasserergänzung durch Löschwasserkonzept Die Stadt Solms hat sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Löschwasserversorgung am Konzept zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung der Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis beteiligt. Ziel ist die Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Rahmen des Grundschutzes als kommunale Aufgabe. Beim Löschwasserkonzept des Lahn-Dill-Kreises handelt es sich um ein mobiles Zisternensystem (Abrollbehältersystem auf Wechselladerfahrzeugen), welches im Notfall an die Bedarfsstellen transportiert werden kann. Das Rohrnetz bleibt somit ausschließlich für die Trinkwassersicherstellung erhalten. Alle acht Behälter des Löschwassersystems sind aus V4a-Edelstahl mit Lebensmittelzulassung gefertigt. 31
Besondere Gefahren/Unfallschwerpunkte Albshausen und Oberndorf: L 3451 (unübersichtlicher Streckenverlauf, Wildunfälle) L 3283 Oberndorf Richtung Bonbaden (vermehrt Verkehrsunfälle) 5.1.9 Gefahrstoffe Erfassung von Betrieben, Unternehmen und Einrichtungen, die mit Gefahrstoffen umgehen, produzieren oder lagern. Hierbei sind nicht Betriebe gemeint, die mit Kleinmengen umgehen. Von den Gefahrstoffen muss über das normale Risiko eine Gefährdung ausgehen. Name Gewerbeart 1. Fischer Mineralöl GmbH Brennstoffhändler Steinstr. 4 35606 Solms-Burgsolms 2. Tankstelle mit Shop und Waschstraße Hormel, Oliver Solmser Gewerbepark 4 Tankstelle 35606 Solms-Burgsolms 3. Esso Roth Tankstelle Braunfelser Straße 15 35606 Solms-Oberndorf 4. Total Tankstelle Tankstelle Mittelbiel 2 35606 Solms-Niederbiel 5.1.10 Radioaktive Stoffe Die Erfassung von Betrieben unter Angabe der Aktivität und Einstufung gemäß FwDV 500, die mit radioaktiven Stoffen umgehen und unter die Feuerwehrgefahrengruppe I-III (bzw. I A – III A) fallen. -FEHLANZEIGE- 5.1.11 Biogefährdung und Labore Erfassung von Betrieben, die im Bereich der Gentechnik tätig sind und unter die Gefahrengruppe I B – III B fallen. -FEHLANZEIGE- 5.1.12 Störfallbetriebe -FEHLANZEIGE- 32
5.1.13 Werkfeuerwehren -FEHLANZEIGE- 5.1.14 Gebäudehöhen, Festlegungen B-Plan Geschossigkeit Bei der Betrachtung der Gebäudehöhen ist die tatsächliche Höhe der Anleiterbarkeit vom vorhandenen Geländeniveau zu berücksichtigen. Es darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass höhere Gebäude teilweise innere zweite Rettungswege besitzen, die ein Rettungsgerät der Feuerwehr nicht erforderlich machen. Informationen hierzu kann auch der B-Plan geben, sofern eindeutige Regelungen hierin getroffen wurden. Schutz- Anleiterbarkeit Anleiterbarkeit Anleiterbarkeit Anleiterbarkeit Bemerkun- bereich bis 7 m von 7 m bis 12 von 12 m bis von 18 m bis gen Brüstungshöhe m 18 m 23 m Brüstungshöhe Brüstungshöhe Brüstungshöhe Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Albshausen X X X X Altenberg X X X X Burgsolms X X X X Niederbiel X X X X Oberbiel X X X X Oberndorf X X X X In den Bebauungsplänen der Stadt Solms werden Gebäude mit Brüstungshöhen oberhalb 8 m zugelassen. Die Stadt Solms stellt für diese Objekte den zweiten Rettungsweg über Kraftfahrdrehleitern bzw. Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht sicher. Eine Vorhaltung einer Kraftfahrdrehleiter erfolgt nicht. Die baurechtlich notwendigen Rettungswege oberhalb 8 m Brüstungshöhe sind bauseits sicherzustellen. 33
5.1.15 Besondere zukünftige Entwicklungen im Schutzbereich (Einwohner, Verkehrsaufkommen, Gewerbe, Industrie) Mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch den 4-spurigen Ausbau der B49 wird gerechnet. Die Bevölkerungszahlen sind konstant. Daher ist mit keinen wesentlichen Änderungen zu rechnen. In den Gemarkungen Niederbiel und Oberbiel entwickelt sich das Gewerbegebiet „Mittelbiel“ kontinuierlich. 5.2 Einstufung der Schutzbereiche nach Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOVO) Die Einstufung der Schutzbereiche erfolgt gemäß den Vorgaben der Feuerwehrorganisationsverordnung (siehe Anlage) und den zusätzlichen Ermittlungen. Die notwendigen Daten zur Einstufung ergeben sich aus den vorgenannten Erhebungen. In den Bebauungsplänen der Stadt Solms werden Gebäude mit Brüstungshöhen oberhalb 8 m zugelassen. Die Stadt Solms stellt für diese Objekte den zweiten Rettungsweg über Kraftfahrdrehleitern bzw. Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht sicher. Eine Vorhaltung einer Kraftfahrdrehleiter erfolgt nicht. Die baurechtlich notwendigen Rettungswege oberhalb 8 m Brüstungshöhe sind bauseits sicherzustellen. Ein ELW 1 ist nach dem Katastrophenschutzkonzept des Landes als Zugtruppfahrzeug und als Führungsfahrzeug bei Schadensereignissen in der Gemeinde bedarfsnotwendig. Die MTW sind für die Arbeit der Minifeuerwehr, Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung und Ehrenabteilung unbedingt notwendig, ebenso für die Warnung der Bevölkerung. Der MTW Niederbiel sollte geeignet sein ein RTB 1 zu ziehen und ins Wasser zu lassen. Unter der Betrachtung, dass kein Standort die Hilfsfrist für einen anderen Standort sichern kann und auch das notwendige Einsatzpotential nicht für jeden Schutzbereich zur Verfügung steht, wird in der Risikobetrachtung das gleiche Risiko zusammengeführt und gemeinsame Bereiche mit zwei Standorten zur Hilfsfristsicherung vorgehalten. Dieses bedeutet, dass an jedem Standort eine Grundausstattung vorgehalten wird, aber in der Summe das Gesamtrisiko gemäß dem Gruppengleichwert zur Gesamtabdeckung nach Feuerwehrorganisationsverordnung bewertet wird. Dieses führt zu nachfolgendem Bedarf: 34
Schutzbereiche B1 B2 B3 B4 T1 T2 T3 T4 ABC1 ABC2 ABC3 W1 W2 W3 Fahrzeug- Fahrzeugbedarf Fahrzeugbedarf Stufe II Stufe III bedarf Bei 15 Min. Überörtlich Stufe I Fahrzeit und 40 Bei 25 Min. km/h = 10 km Fahrzeit und 40 Fahrstrecke. km/h = 16,6 km Fahrstrecke TSF-W HLF 20 Wetzlar GW-L/WV Albshausen X X X X Albshausen FW 1 Holzhausen LF 10 K TLF 20/40 GW-AS Haiger Burgsolms Wetzlar FW 1 ELW 2 Herborn StLF 20/25 GW-L Wetzlar Dekon P Dillenburg Oberbiel FW 1 StrSpTrFz ELW 1 TM (DLK) Dillenburg Oberndorf Wetzlar FW 1 RW 1 Braunfels TH Oberbiel GWG - Wetzlar FW 1 RW Wetzlar FW 1 LF 10 K LF 20 Braunfels GW-L/WV Burgsolms X X X X Burgsolms TLF 20/40 Holzhausen TSF – W Braunfels GW-AS Haiger Burgsolms GW-L Wetzlar ELW 2 Herborn-- StLF 20/25 DLK 23/12 Dekon P Dillenburg Oberbiel Braunfels StrSpTrFz RTB Niederbiel TH – Oberbiel Dillenburg TH Burgsolms GWG – Wetzlar RW 1 Braunfels ELW 1 HLF 20/16 MZE Oberndorf Biskirchen TSF - W LF 20 Braunfels GW-L/WV Niederbiel X X X X Niederbiel TLF 20/40 Holzhausen LF 10 K Braunfels GW-AS Haiger Burgsolms GW-L Wetzlar ELW 2 Herborn StLF 20/25 DLK 23/12 Dekon P Dillenburg Oberbiel Braunfels StrSpTrFz TH Oberbiel TH – Burgsolms Dillenburg RTB Niederbiel GWG – Wetzlar RW 1 Braunfels ELW 1 HLF 20/16 MZE Oberndorf Biskirchen StLF20/25 LF 20 Braunfels GW-L/WV Oberbiel X X X X Oberbiel TLF 20/40 Holzhausen TSF – W Braunfels GW-AS Haiger Oberbiel GW-L Wetzlar ELW 2 Herborn LF 10 K DLK 23/12 Dekon P Dillenburg Burgsolms Braunfels StrSpTrFz TH – Oberbiel TH – Burgsolms Dillenburg RTB Niederbiel GWG – Wetzlar RW 1 Braunfels ELW 1 HLF 20/16 MZE Oberndorf Biskirchen TSF-W LF 20 Braunfels GW-L/WV Oberndorf X X X X Oberndorf TLF 20/40 Holzhausen LF 10 K Braunfels GW-AS Haiger Burgsolms GW-L Wetzlar ELW 2 Herborn StLF 20/25 DLK 23/12 Dekon P Dillenburg Oberbiel Braunfels StrSpTrFz TH Burgsolms TH- Oberbiel Dillenburg ELW 1 GWG - Wetzlar RW 1 Braunfels Oberndorf HLF 20/16 MZE Biskirchen 35
5.3 Übernahme überörtlicher Aufgaben, Ausstattung, Ausrüstung Die Stadt Solms übernimmt keine überörtlichen Aufgaben. 5.4 Personalbedarf Schutzbereich Fahrzeugbedarf Sollstärke Ausfallreserve Gesamt Ist +- 100 % schutzbereich Albshausen TSF-W, MTW, 8 8 16 18 +2 Burgsolms LF 10/6, 17 17 34 19 -15 TSF-W, MTW Niederbiel TSF-W, MTW 12 12 24 22 -2 Oberbiel St LF 20/25, 14 14 28 34 +6 TSF-W, MTW Oberndorf TSF-W, ELW 10 10 20 22 +2 Gesamt 61 61 122 115 -7 Feuerwehr 36
5.5 Funktionsstellenbedarf, Mindestausbildung, Qualifikation der Funktionsträger Funktionsstellenbedarf Organisation ist soll Differenz Stadtbrandinspektor 1 1 0 Stellvertr. Stadtbrandinspektor 1 1 0 Stadtjugendfeuerwehrwart 1 1 0 Stellvertr. .Stadtjugendfeuerwehrwart 1 1 0 Beauftr. Person f. Brandschutzerziehung im Kindergarten 1 1 0 Beauftr. Person f. Brandschutzerziehung in der Grundschule 1 1 0 Atemschutzgerätewart I 1 1 0 Sicherheitsbeauftragter 1 1 0 Schutzbereiche gesamt: Organisation Wehrführer 5 5 0 stv. Wehrführer 5 5 0 Jugendfeuerwehrwart 5 5 0 stv. Jugendfeuerwehrwart 5 5 0 Gerätewart 5 5 0 stv. Gerätewart 0 5 -5 Atemschutzverantwortlicher 2 1 +1 Einsatzdienst Zugführer 15 5 + 10 Gruppenführer 20 10 +10 Truppführer 45 50 -5 Truppmann 100 100 0 Maschinist mit Fahrerlaubnis C1E (Ausfallreserve mind. 600%) 15 30 - 15 Maschinist mit Fahrerlaubnis CE (Ausfallreserve mind. 600%) 20 12 +8 Maschinist mit Fahrerlaubnis BE (Ausfallreserve mind. 600%) 70 30 + 40 Zusatzausbildung Atemschutzgerätträger I m. gült. G26 u. jährl. Übung 30 56 - 26 Atemschutzgerätträger II m. CSA Ausbildung 4 0 +4 Drehleitermaschinist (Ausfallreserve mind. 400%) 1 0 +1 Gefahrgutausbildung 2 2 0 Strahlenschutzausbildung 37 2 2 0
Bei den Führerscheinen ist die Verfügbarkeit der Führerscheininhaber konkret zu prüfen. Unter Umständen ist zur Sicherstellung der notwendigen Maschinisten der Ansatz zu erhöhen. Mindestqualifikation der Führungskräfte Solms Atemschutzgerätträger II Atemschutzgerätträger I Truppmannausbildung Leiter einer Feuerwehr Technische Hilfe Bau Sprechfunklehrgang Technische Hilfe VU Brandschutz für Verbandsführer Führungskräfte GABC Führung Gruppenführer Vorbeugender GABC Einsatz Truppführer Zugführer Juleica StBI, GBI X X X X X X X X X B X B X B Stellv. X X X X X X X X X B X B X B StJFW, GJFW X X X X X Stellv. X X X X X Schutzbereich: Albshausen Wehrführer X X X X X Stellv. X X X X X Jugendwart X X X S X Stellv. X X X S X Schutzbereich: Burgsolms Wehrführer X X X X X X Stellv. X X X X X X Jugendwart X X X S X Stellv. X X X S X Schutzbereich: Niederbiel Wehrführer X X X X X Stellv. X X X X X Jugendwart X X X S X Stellv. X X X S X Schutzbereich: Oberbiel Wehrführer X X X X X X Stellv. X X X X X X Jugendwart X X X S X Stellv. X X X S X Schutzbereich: Oberndorf Wehrführer X X X X X Stellv. X X X X X Jugendwart X X X S 38 X Stellv. X X X S X
Vorgenannte Tabelle regelt die Mindestqualifikation gemäß der Hessischen Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung) vom 19.12.2012. Die Ausnahmen des Brandschutzaufsichtsdienstes sind hierin eingeflossen. Ausnahmen hierüber hinaus sind im Einzelfall zu beantragen. X = Pflichtlehrgang (Muss) S = Soll B = Empfohlen 5.6 Alarmierung Die Alarmierungsmittel der Feuerwehren werden wie nachfolgend festgelegt: Schutzbereich Funkmeldeempfänger Sirenenstandorte Albshausen Meldeempfänger - Bahnhofstraße/Parkanlage 15 - Schulstraße 20/Verwaltungsstelle Burgsolms 19 - Kegelbahnstraße 41 - Parkplatz Schule Bergstraße Niederbiel 21 - Feuerwehrgerätehaus/Ringstr.12 - Ulmenweg Oberbiel 28 - Norrstr. 22 (Schule) Oberndorf 19 - Braunfelser Str. 32 - Oberndorfer Hütte Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren wird Ende des Jahres 2016/2017, voraussichtlich Anfang des Jahres 2016, auf die digitale Alarmierung in Hessen umgestellt. Unter Nutzung der digitalen Alarmierung zur Verbesserung der Tagesalarmsicherheit und Reaktion der Öffentlichen Feuerwehren gegenüber Schadensereignissen, besteht die Notwendigkeit, dass zukünftig jedes Feuerwehrmitglied über einen Funkmeldeempfänger verfügt. 6. Warnung der Bevölkerung Die Warnung der Bevölkerung soll sichergestellt werden durch: 1.) Sirenen (ein entsprechender Umbau ist noch vorzunehmen, damit zentral eine Warnung durch den Kreis erfolgen kann). 2.) Lautsprecherdurchsagen mittels der Mannschaftstransportwagen und des Einsatzleitfahrzeuges der Feuerwehr (hierfür werden die MTW der Feuerwehren gesondert gefördert). 39
7. Nachwuchsgewinnung, Personalgewinnung, Jugendfeuerwehren, Kindergruppen und Bambinigruppen Die Jugendfeuerwehren stellten bereits in den vergangenen Jahren die wichtigste Nachwuchsquelle für die Einsatzabteilungen dar – Quereinsteiger sind im Gegensatz dazu nahezu nicht zu verzeichnen. Der Nachwuchs der Einsatzabteilung wird daher nahezu ausschließlich durch diese Einrichtung sichergestellt. Die Jugendfeuerwehren erfüllen eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. Die Tätigkeit der Jugendfeuerwehren ist deshalb besonders zu fördern. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von: - Dienst- und Schutzbekleidung, einschließlich geeigneter Wetterschutzbekleidung - Räumlichkeiten für die Ausbildung - Ausstattung und Materialien für die Ausbildung - Fahrzeuge für Ausbildung und die Jugendarbeit, ohne regelmäßig eine Interessenkollision mit den Aufgaben des Einsatzdienstes herbeizuführen (z. B. Vorhaltung von Mannschaftstransportfahrzeugen) Auch ist es erforderlich, geeignete Kräfte der Einsatzabteilung für die Jugendarbeit zu gewinnen (Jugendfeuerwehrwarte und Ausbilder). Diese müssen entsprechend ausgebildet werden. Unabdingbar ist, dass die allgemeine Präsenz in der Öffentlichkeit zunimmt (z.B. Tag der offenen Tür, Informationsveranstaltungen, Übungsveranstaltungen) und hierfür die notwendigen Kräfte freigestellt sowie dem Arbeitgeber ggf. Ersatzleistungen gezahlt werden. Es gilt, die Jugendarbeit weiterhin zu intensivieren und auch monetär zu fördern. Freiwillige Feuerwehr Oberndorf Der Kindergarten besucht einmal im Jahr das Feuerwehrgerätehaus zusätzlich zur Brandschutzerziehung. Die Einsatzabteilung betreut einmal jährlich einen Projekttag der 4. Klasse der Astrid-Lindgren Grundschule Oberndorf. Freiwillige Feuerwehr Oberbiel Im Januar 2015 wurde eine Minifeuerwehr gegründet. Ziel ist es, Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren an das Thema Feuerwehr heranzuführen um diese frühzeitig für die Feuerwehr und den späteren Dienst in der Jugendfeuerwehr aber auch in der Einsatzabteilung zu gewinnen. 8. Brandschutzerziehung und Selbstschutz der Bevölkerung Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Grundschulen; Informationsveranstaltungen im Rahmen „Tag der offenen Tür“; 9. Besondere bauliche und technische Einrichtungen der Feuerwehr (Atemschutz- und Schlauchwerkstatt, Prüfgeräte u.s.w.) Fehlanzeige 40
10. Fahrzeuge / Beurteilung Soll/Ist Vergleich FFW Fahrzeug Beschaffung Ersatzbeschaffung Burgsolms LDK-2313 Tragkraftspritzenfahrzeug 2002 2025 (TSF-W) LDK-2366 Mannschaftstransportwagen 2016 nach Bedarf (MTW) LDK-2378 Löschfahrzeug 10/6 2004 2029 LDK-2319 Anhänger 1990 nach Bedarf LDK-2320 Anhänger 1990 nach Bedarf LDK-2321 Anhänger 1990 nach Bedarf LDK-2361 Anhänger 1995 nach Bedarf LDK-2364 Anhänger für Motorboot 1995 nach Bedarf FFW Fahrzeug Beschaffung Ersatzbeschaffung Albshausen LDK-LF 16 Löschgruppenfahrzeug 1983 Übernahme von wird nicht LDK 2010 ersatzbeschafft LDK-2342 Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) 1994 2019 LDK-FA 119 Mannschaftstransportwagen 2014 nach Bedarf (MTW) LDK-2372 Anhänger 1996 nach Bedarf FFW Fahrzeug Beschaffung Ersatzbeschaffung Oberndorf LDK-2300 Einsatzleitfahrzeug 2001 2017 LDK-2363 Tragkraftspritzenfahrzeug 1995 2020 (TSF-W) LDK-FF-519 Mannschaftstransportwagen 2015 nach Bedarf (MTW) LDK-2365 Anhänger 1995 nach Bedarf LDK-2351 Anhänger nach Bedarf FFW Fahrzeug Beschaffung Ersatzbeschaffung Niederbiel LDK-2310 Tragkraftspritzenfahrzeug 1996 2021 (TSF-W) LDK-2315 Mannschaftstransportwagen 2001 nach Bedarf (MTW) LDK-2328 Anhänger 1991 nach Bedarf LDK-2306 Anhänger 1999 nach Bedarf Boot nach Bedarf FFW Oberbiel Fahrzeug Beschaffung Ersatzbeschaffung LDK-2394 Tanklöschfahrzeug 2005 2030 (TLF 20/25) LDK-2377 Tragkraftspritzenfahrzeug 2003 2028 (TSF-W) LDK-FO-419 Mannschaftstransportwagen 2013 nach Bedarf (MTW) LDK-2350 Anhänger 1983 nach Bedarf LDK-FO-112 Anhänger (geschl. Kasten) nach Bedarf Lichtmast-Anhänger 41 im Aufbau nach Bedarf
Die Beschaffung der geeigneten Fahrzeuge erfolgt nach Risikoanalyse und Gesamtkonzeption der Stadt Solms. Die nach der Feuerwehrbedarfsverordnung erforderlichen Fahrzeuge werden bei allen Feuerwehren vorgehalten. Die Unterbringung der Fahrzeuge erfolgt ordnungsgemäß. Die TSF-W Burgsolms und Oberbiel können auch gegen einen GW-L ausgetauscht werden. Bei der Anschaffung eines GW-L für Oberbiel sollte darüber nachgedacht werden diesen mit einem Ladekran auszustatten. Dieser wäre für Hilfeleistungen aller Art und zur Unterstützung der Feuerwehr Niederbiel bei Einsätzen des zukünftigen RTB1 einsetzbar. 11. Zukunftsplanung/Umsetzungsverfahren/Investitionsplanung Albhausen: LF16 TS wird vorläufig nicht Ersatz beschafft. Oberndorf: Ersatzbeschaffung ELW 1 Stellplatz ELW Umbau der Umkleiden der Einsatzabteilungen / Trennung der Herren- und Damenumkleiden Umbau / Trennung JF Umkleiden und Werkstatt Komplettsanierung Gerätehaus / Sanitäre Anlagen Oberbiel: Umbau/Erweiterung der Umkleiden zw. Trennung der Herren- und Damenumkleiden, Erweiterung des Umkleidebereichs für Unterbringung der Jugend- und Minifeuerwehr, Sanierung der Sanitären Anlagen (ggf. zzgl. Duschen) 12. Abstimmungsverfahren mit dem Lahn-Dill-Kreis Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Solms, sowie die 1. Fortschreibung wurden vor Beschlussfassung mit dem Kreisbrandinspektor des Lahn-Dill-Kreises abgestimmt. Mit Schreiben vom 23.06.2016 hat der Kreisbrandinspektor seine Zustimmung zur 1. Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans erteilt. 42
13. Inkrafttreten Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.05.2005 beschlossen. Die erste Fortschreibung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2016 beschlossen. Diese 1. Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans tritt mit Wirkung vom 09.07.2016 in Kraft. Solms, 09.07.2016 Der Magistrat der Stadt Solms Frank Inderthal Bürgermeister 43
-ANLAGE- Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOV) (GVBl. Nr. 30 vom 23. Dezember 2013, Seite 693) Aufgrund des § 69 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung vom 3. Dezember 2010 (GVBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (GVBl. S. 632), verordnet der Minister des Innern und für Sport: §1 Grundsatzregelung Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren richten sich nach den nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu erarbeiten-den Bedarfs- und Entwicklungsplänen. Die Richtwerte für die Ausrüstung der Feuerwehren ent- sprechend den Gefahrenarten und Gefährdungsstufen werden in der Anlage festgelegt. §2 Bedarfs- und Entwicklungsplanung Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Be- darfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind alle zehn Jahre oder bei erheblichen Verände- rungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Sie beinhalten 1. eine Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert), 2. die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Aus- rüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten Richtwerte für die Ausrüstung der Feuerwehren unter Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Ge- fährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist des § 3 Abs. 2 des Hessischen Brand- und Kata- strophenschutzgesetzes (Soll-Wert), 3. eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfüg- barkeit, Ausbildung und Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwick- lungsplanung für die erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert, 4. eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, ins- besondere unter Berücksichtigung der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren, 5. die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel. §3 Stärke einer Feuerwehr (1) Die Stärke der Gemeindefeuerwehr in der niedrigsten Gefährdungsstufe muss mindestens der einer Gruppe im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3, in Kraft gesetzt durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 1. Juni 2012 (StAnz. S. 638), entspre- chen. Im Übrigen orientiert sie sich an der fahrzeug- und gerätebezogenen Mannschaftsstärke, die entsprechend der Eingruppierung in die jeweils zutreffende Gefährdungsstufe zu ermitteln ist, sowie an der Bedarfs- und Entwicklungsplanung. (2) Für taktische Einheiten (Zug, Gruppe, Staffel, Selbstständiger Trupp) ist eine Personal- ausfallreserve in gleicher Stärke aufzustellen. 44
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