Rettungsdienstbedarfsplan 2020 - Landeshauptstadt Düsseldorf

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Rettungsdienstbedarfsplan

           2020

        September 2019
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Version 1.3
Ausgabedatum 11.09.2019

Landeshauptstadt Düsseldorf
Feuerwehr und Rettungsdienst

11.09.2019                                                                        i
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

INHALTSVERZEICHNIS

1      ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................. 3
2      ALLGEMEINES............................................................................................ 4
3      LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF ........................................................... 5
4      NOTFALLMEDIZINISCHE INFRASTRUKTUR UND VERSORGUNG ................... 6
5      PLANUNGSGRÖSSEN .................................................................................. 7
5.1    HILFSFRIST IN DER NOTFALLRETTUNG ............................................................ 7
5.2    FESTLEGUNG DER PLANUNGSGRÖSSEN........................................................... 8
6      EINRICHTUNGEN DES RETTUNGSDIENSTES ............................................... 9
6.1    LEISTUNGEN ............................................................................................... 9
6.2    QUALITÄTSSICHERUNG UND DOKUMENTATION .............................................. 12
6.3    LEITSTELLE ............................................................................................... 13
6.4    RETTUNGSDIENSTSCHULE ........................................................................... 13
6.5    RETTUNGSDIENSTSTANDORTE ..................................................................... 14
6.6    BEREICHSÜBERGREIFENDE RETTUNGSDIENSTLICHE HILFELEISTUNG................ 16
6.7    FLÄCHENABDECKUNG ................................................................................. 17
6.8    HYGIENE UND DESINFEKTION ...................................................................... 18
7      EINSATZDATENAUSWERTUNG ................................................................. 19
7.1    INANSPRUCHNAHME DES RETTUNGSDIENSTES .............................................. 19
7.2    AUSWERTUNG DER EINTREFFZEIT BEI NOTFÄLLEN ......................................... 19
8      RETTUNGSWAGEN ................................................................................... 20
8.1    BEMESSUNGSMETHODE .............................................................................. 20
8.2    EINSATZBEREICHE ..................................................................................... 22
8.3    VORHALTUNG ............................................................................................ 23
9      NOTARZTEINSATZFAHRZEUGE ................................................................. 26
9.1    BEMESSUNGSMETHODE .............................................................................. 26
9.2    EINSATZBEREICHE ..................................................................................... 27
9.3    VORHALTUNG ............................................................................................ 28
10     KRANKENTRANSPORT .............................................................................. 30
10.1   BEMESSUNGSMETHODE .............................................................................. 30
10.2   VORHALTUNG ............................................................................................ 31
11     DIGITALISIERUNG .................................................................................. 34
12     FORTSCHREIBUNG ................................................................................... 36
13     ANHANG .................................................................................................. 37
13.1   REFERENZIERTE NORMEN UND DOKUMENTE .................................................. 38
13.2   DARSTELLUNGEN ZUR ABDECKUNGSANALYSE UND RESSOURCENBEMESSUNG ... 39

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

1   ZUSAMMENFASSUNG

ALLGEMEINES

• Die Bemessung des Rettungsdienstes erfolgt analog zur Bedarfsplanung 2013. Das
  umfasst sowohl die Bemessungsmethoden als auch die Planungsgrößen.

NOTARZTEINSATZFAHRZEUGE

• Die notärztliche Versorgung ist auch zukünftig bedarfsdeckend. Auf Basis der Analyse
  kann die Vorhaltung sogar um 24 Stunden pro Woche auf 1.380 Stunden pro Woche
  angepasst werden. Die Anzahl der besetzten Fahrzeuge bleibt gleich.

RETTUNGSWAGEN

• Aufgrund einer Erhöhung der Inanspruchnahme von Rettungswagen um 37,6% im
  Vergleich zum Bemessungszeitraum des Rettungsdienstbedarfsplans 2013, ist die
  Vorhaltung um 22,9% auf 4.226 Stunden pro Woche zu steigern. Die Anzahl der regulär
  besetzten Fahrzeuge erhöht sich dabei von 25 auf 31.

KRANKENTRANSPORT

• Die Fahrzeugflotte im Krankentransport ist aktuell hoch ausgelastet. Zur Kompensation
  der gestiegenen Inanspruchnahme von 7,7% im Vergleich zum Bemessungszeitraum
  des Rettungsdienstbedarfsplans 2013 ist eine Erhöhung um drei regulär besetzte
  Fahrzeuge erforderlich. Die Wochenvorhaltung muss auf 1.347 Stunden pro Woche
  erhöht werden.

STANDORTE

• Die erforderliche Flächenabdeckung im Stadtgebiet wird durch die vorhandenen
  Standorte für Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) gewährleistet.
  Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen 2010 und 2013 aufgeführte Verlegung
  einer Rettungswache im Norden hat sich durch die vorliegende Analyse nochmal
  bestätigt.

• Die zentrale Desinfektion für den Rettungsdienst an der Feuer- und Rettungswache 1
  weist erhebliche Mängel auf. Um den Arbeitsschutz und die fachlichen Vorgaben für eine
  zentrale Desinfektion einhalten zu können, ist die Errichtung einer neuen zentralen
  Desinfektion in Zusammenhang mit der Sanierung der Feuerwache 10 erforderlich.

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

2    ALLGEMEINES

Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf
beschreibt   die   notwendige   Weiterentwicklung   der  Notfallrettung und   des
Krankentransportes der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmen (RettG NRW) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte als Träger
des Rettungsdienstes durch § 6 Abs. 1, die bedarfsgerechte und flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.

Darüber hinaus            hat     die     Trägerin    des    Rettungsdienstes         folgende,   zusätzliche
Verpflichtungen:

• Die Trägerin des Rettungsdienstes unterhält eine Leitstelle1, die mit der Leitstelle für
  den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zusammenzufassen ist2.

• Der Rettungsdienst ist in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des
  Qualitätsmanagements3 von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu leiten und zu
  überwachen4.

• Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker trifft die
  Trägerin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und
  des notwendigen Personals5.

• Der Träger des Rettungsdienstes arbeitet zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und
  Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Sie legen im Einvernehmen mit
  den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest6.

Der vorliegende Bedarfsplan entspricht den Anforderungen nach § 12 RettG NRW. Es
werden    insbesondere   Anzahl   und    Standorte  der  Rettungswachen,    weitere
Qualitätsanforderungen sowie die Anzahl der erforderlichen Notarzteinsatzfahrzeuge
(NEF), Rettungswagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW) festgelegt.

Der Entwurf des Bedarfsplanes ist nach § 12 Abs. 2 RettG NRW mit den vollständigen
Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen
Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem
Landesverband    der   gewerblichen     Berufsgenossenschaften  und   der   örtlichen
Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten.

Gemäß § 14 RettG NRW haben die Träger die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz
obliegenden rettungsdienstlichen Aufgaben zu tragen. Zur Kostendeckung wird eine
Gebührensatzung nach § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) festgelegt.

1
  § 7 Abs. 1 RettG NRW
2
  § 7 Abs. 1 RettG NRW und § 28 Abs. 1 BHKG
3
  § 7 Abs. 3 RettG NRW
4
  § 7 Abs. RettG NRW
5
  § 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG NRW
6
  § 11 Abs. 1 RettG NRW

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

3       LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF

Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Düsseldorf wächst stetig und liegt mit Stichtag
zum 31.12.2018 bei 642.304 Einwohnern7. Wie auch in anderen Großstädten
Deutschlands wird dieses Wachstum voraussichtlich mittelfristig andauern. Die Bemessung
der Rettungsmittel im Rettungsdienstbedarfsplan 2013 basiert auf der Auswertung der
Einsatzdaten aus dem Kalenderjahr 2011. Zwischen 2011 und 2018 hat die Bevölkerung
um    51.637    Einwohner   zugenommen.      Die    folgende      Abbildung   zeigt  die
Bevölkerungsentwicklung nach Jahren.

                                                                               628.437           635.704           639.407           642.304
      590.667           593.057           597.102            603.210

                                                        +51.637 Einwohner

         2011              2012              2013              2014              2015               2016              2017            2018
      Bevölkerungsentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2019

Abbildung 3.1: Bevölkerungsentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf

In den Versorgungsbereich des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf
pendeln täglich etwa 307.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während etwa
104.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Düsseldorf in andere Städte pendeln8.
Damit versorgt der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf täglich etwa 845.000
Menschen im Zuständigkeitsbereich. Allein der deutliche Bevölkerungszuwachs zwischen
2011 und 2018 erfordert eine Neubemessung der vorzuhaltenden Rettungsmittel, um eine
bedarfsgerechte Versorgung darzustellen.

7
    Quelle: Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf
8
    Quelle: Landesamt für Statistik – Stichtag 31.12.2017

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

4    NOTFALLMEDIZINISCHE INFRASTRUKTUR UND VERSORGUNG

Die Stadt Düsseldorf verfügt über 15 allgemeine Krankenhäuser. Elf dieser Krankenhäuser
übernehmen Notfallpatienten des Rettungsdienstes. Die Patientenzuweisung erfolgt primär
über den Krankenhäusern zugewiesene Notfallaufnahmebereiche. Die Einteilung der
Notfallaufnahmebereiche erfolgte über eine Vereinbarung zwischen dem Gesundheitsamt,
dem Verband der leitenden Krankenhausärzte und dem Zweckverband der Düsseldorfer
Krankenhäuser. Die nachfolgende Abbildung zeigt die aufnehmenden Krankenhäuser und
deren Lage im Stadtgebiet.

Abbildung 4.1: Notfallkrankenhäuser in der Landeshauptstadt Düsseldorf

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

5    PLANUNGSGRÖSSEN

Planungsgrößen in der Gefahrenabwehr und dem Rettungsdienst beschreiben die Reaktion
auf definierte Schadensereignisse oder Notfälle. Dabei ist insbesondere festzulegen:

• die Zeit, in der die Einheiten der Gefahrenabwehr oder des Rettungsdienstes an der
  Einsatzstelle eintreffen (Hilfsfrist),
• in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindeststärke) und
• in welchem Umfang die Erfüllung des Schutzziels angestrebt wird (Erreichungsgrad).

Für den Rettungsdienst ist die Hilfsfrist die wichtigste Planungsgröße. Die Hilfsfrist und
deren Erfüllungsgrad begründen Standorte und Anzahl der Rettungswachen und
Rettungsmittel im Stadtgebiet. Hierbei muss planerisch eine vollständige Abdeckung des
gesamten Stadtgebietes innerhalb dieser Hilfsfrist angestrebt werden, weil nicht
erfassbare Einflussgrößen - wie Verkehrsbehinderungen - nicht berücksichtigte
Wetterbedingungen oder außergewöhnlich viele zeitgleiche Notfälle in der Regel zu einem
abgesenkten Erreichungsgrad führen.

5.1 HILFSFRIST IN DER NOTFALLRETTUNG

Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten
lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit
herzustellen und sie unter Vermeidung weiterer Schäden in ein für die Versorgung
geeignetes Krankenhaus zu bringen9. Die medizinische Hilfe für Notfallpatientinnen und
Notfallpatienten, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere
gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, muss unverzüglich erfolgen10. In der
amtlichen Begründung zum Rettungsgesetz NRW von 1992 werden Eintreffzeiten von 5 bis
8 Minuten angegeben11. Durch die fehlende gesetzliche Definition können also nur diese
genannten Parameter als Kriterien für die Planung und Auslegung des Rettungssystems
gemäß Bedarfsplanung nach § 12 RettG NRW herangezogen werden. In der folgenden
Darstellung wird die Eintreffzeit weiter ausdifferenziert. Dabei werden alle
planungsrelevanten Zeiten definiert.

       Notrufannahme/ Dispositionsbeginn
                                                                   0 min
                in der Leitstelle
                                                                                Dispositionszeit
             Alarmierung der Einheiten                             1 min
                                                                                Ausrückzeit
              Ausrücken der Einheiten                              2 min

                                                                   3 min

                                                                   4 min

                                                                   5 min        Fahrzeit

                                                                   6 min

                                                                   7 min

          Eintreffen an der Einsatzadresse                         8 min

                                                                   9 min

Abbildung 5.1: Darstellung der zeitlichen Abläufe zur Hilfsfrist

9
  vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 RettG NRW
10
   vgl. § 2 Abs. 2 RettG NRW
11
   Prütting, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen - Kommentar für die Praxis, 3. Auflage, Seite 37

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Auf der Basis dieses Zeitablaufs werden in Düsseldorf ausschließlich folgende (messbare)
Zeitanteile in die Hilfsfrist eingerechnet:

• Dispositionszeit in der Leitstelle
• Ausrückezeit des Einsatzmittels
• Fahrzeit zur Notfalladresse

Die Hilfsfrist beginnt mit der Annahme des Notrufs und der zeitgleichen
Einsatzeröffnung12, es folgt die Dispositionszeit in der Leitstelle und die Zeit, die die
Einsatzkräfte vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Ausrücken mit dem Einsatzmittel
benötigen. Der letzte, für die Hilfsfrist relevante Zeitabschnitt ist die Fahrzeit bis zum
Eintreffen des Rettungsmittels an der Einsatzadresse. Diese Definition deckt sich in den
relevanten Bereichen mit der zurzeit allgemein akzeptierten Definition nach DIN 14011
Begriffe im Feuerwehrwesen sowie nach DIN 13050 Begriffe im Rettungsdienst und den
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland
(AGBF)13.
Während die Zeit in Minuten einfach beschreib- und messbar ist, müssen die
medizinischen Maßnahmen begrifflich zusammengefasst werden. Dabei gilt, dass für
allgemeine Rettungs- und medizinische Basismaßnahmen ein Rettungswagen mit Personal
und Ausstattung als ausreichend anzusehen ist, während alle medizinisch invasiven
Maßnahmen von einer Notärztin oder einem Notarzt durchgeführt werden müssen.
Hierdurch erhält man eine Staffelung in der Notfallrettung sowohl nach Priorität der
Notfälle als auch nach Wahl des geeigneten Einsatzmittels.

Die erörterten Zeitspannen der Hilfsfrist dienen ausschließlich zur Standortanalyse und
nicht zur Bemessung der notwendigen Ressourcen.

5.2 FESTLEGUNG DER PLANUNGSGRÖSSEN

Unter   Beachtung     der    beschriebenen     Rahmenbedingungen                               werden         folgende
Planungsgrößen für die Notfallrettung festgelegt:

• Hilfsfrist:
  Der Gesamtzeitansatz der Hilfsfrist beträgt 8 Minuten. Hierbei sind 2 Minuten für
  Gesprächs-, Dispositions-, Alarmierungs- und Ausrückezeit angesetzt. Die restlichen 6
  Minuten entfallen auf die reine Anfahrt zum Einsatzort.
  Die so als kostenbildendes Qualitätsmerkmal im Sinne des § 12 Abs. 5 Satz 2 RettG
  NRW festgelegte Hilfsfrist gilt für das Stadtgebiet Düsseldorf und bedeutet, dass
  beginnend mit der Abfrage des Notrufs in der Leitstelle nach höchstens 8 Minuten ein
  Notfallrettungsmittel am Einsatzort (an einer öffentlichen Straße liegend) eingetroffen
  sein muss.

• Erreichungsgrad:
  Zur oben genannten Hilfsfrist wurde ein anzustrebender Zielerreichungsgrad von 90 %
  aller hilfsfristrelevanten Fälle festgelegt.

12
   Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfspläne / Definition des Begriffs „Hilfsfrist“ in der Notfallrettung, RdErl. der
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 08.11.2010 – AZ 231 – 0712.1.2
13
   Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in
Städten, 1998 , Fortschreibung vom 19. November 2015

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

• Mindeststärken:
  Als Mindestbesatzungen wurden folgende Personalstärken auf den Rettungsmitteln
  festgelegt:
  - für NEF: 1/1
  - für RTW: 1/1
  - für KTW: 1/1

• Auslastung:
  Die durch Einsätze verursachte Auslastung von RTW und NEF erlangt ihre Grenze
  zwischen 20% und 40%14. Planerisch wird eine Auslastung von 30% berücksichtigt.
  Signifikant höhere gemittelte Werte können nur zu Lasten eines höheren Risikos
  bezüglich des Auftretens von Kapazitätsengpässen infolge zeitgleicher Notfälle erzielt
  werden und sind daher planerisch zu verhindern15.

Für den Krankentransport werden folgende Richtwerte zur Planung festgelegt:

• Wartezeit
  Die Wartezeit bei nicht vorangemeldeten Transporten soll einen Richtwert von maximal
  30 Minuten erfüllen.

• Effizienz
  Die Ressourcenbemessung soll so angelegt sein, dass der Richtwert der Wartezeit in
  75% aller Transporte unterschritten werden kann.

6    EINRICHTUNGEN DES RETTUNGSDIENSTES

6.1 LEISTUNGEN

Der    Rettungsdienst           der      Landeshauptstadt           Düsseldorf        unterscheidet            drei
Versorgungsstufen:

• Notärztliche Versorgung mit Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und Rettungswagen (RTW)
• Notfallrettung mit einem Rettungswagen (RTW)
• Krankentransport mit einem Krankentransportwagen (KTW)

Die Feuerwehr Düsseldorf betrachtet die Gefahrenabwehr und den Rettungsdienst als
organisatorische Einheit. Durch die rettungsdienstliche Ausbildung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Einsatzdienstes kann bei jedem Schadensereignis durch die
Einsatzkräfte der Feuerwehr eine optimale notfallmedizinische Versorgung sichergestellt
werden.

6.1.1 Notärztliche Versorgung

Indikation eines Notarzteinsatzes ist ein lebensbedrohlicher Zustand des Patienten bzw.
die Vermutung eines lebensbedrohlichen Zustands, der die Versorgung des Patienten
durch Ärzte mit besonderen notfallmedizinischen Kenntnissen und Qualifikationen
erfordert.

14
   Die Auslastung gilt für den Rettungsdienst in Gebieten mit 200 bis 1.000 Einwohnern pro qkm. (vgl.
Rettungsdienstbedarfsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2010)
15
   Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der
Landeshauptstadt Düsseldorf, FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH, 2001

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Die Personalstärke eines Notarzteinsatzfahrzeugs in Düsseldorf beträgt 1/1. Die
Qualifikation richtet sich nach den gültigen gesetzlichen Regeln16. Diese sehen vor, dass
die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer über die Qualifikation zur Notfallsanitäterin
bzw. zum Notfallsanitäter17 verfügt. In der Anfangsphase eines größeren Einsatzes
übernimmt die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer die Funktion des
Einsatzabschnittsleiters Rettungsdienst. Daher müssen die Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführer zusätzlich über die feuerwehrtechnische Ausbildung zur Gruppenführerin
bzw. zum Gruppenführer mit einem Zusatzmodul für den Rettungsdienst verfügen. Die
eingesetzten Notärzte verfügen über die Qualifikation Arzt im Rettungsdienst.

Ergänzend zum bodengebundenen Notarztdienst stehen mehrere im Umkreis stationierte
Rettungshubschrauber zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist Teil der
Trägergemeinschaft zum Betrieb des Rettungshubschraubers Christoph 9, der in Duisburg
stationiert ist. Diese bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist ebenfalls
Bestandteil des vorliegenden Bedarfsplans.

6.1.2 Notfallrettung (ohne Notarzt)

Die Notfallrettung ohne Arzt wird mit einem Rettungswagen durchgeführt. Als Indikation
eines solchen Einsatzes gilt das Vorhandensein oder die Annahme eines
lebensbedrohlichen Zustandes für die Notfallpatientin oder den Notafallpatienten. Ein
Rettungswagen dient zum Transport von Notfallpatienten, die vor und während des
Transportes medizinischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der
vitalen Funktionen bedürfen.
Die Personalstärke eines Rettungswagens in Düsseldorf beträgt 1/1. Als gesetzliche
Auflage gilt, dass der zur Betreuung und Versorgung der Notfallpatientin oder des
Notfallpatienten eingesetzte Transportführer die Qualifikation eines Notfallsanitäters18
haben muss und der Fahrer des RTW mindestens Rettungssanitäter sein muss.

6.1.3 Krankentransport

Indikation für einen Krankentransporteinsatz ist der Beförderungsbedarf einer kranken,
verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Person, die kein Notfallpatient ist, aber
fachgerechter Betreuung durch qualifiziertes Personal bedarf.
Die Personalstärke eines Krankentransportwagens in Düsseldorf beträgt 1/1. Entsprechend
den gesetzlichen Regelungen ist im Krankentransport der Einsatz von mindestens einem
Rettungssanitäter als Transportführer und einem Rettungshelfer als Fahrer ausreichend.

6.1.4 Schadensereignisse mit vielen Verletzten

Für besondere Schadensereignisse, die durch die regulären Kapazitäten des
Rettungsdienstes nicht bewältigt werden können, hat die Feuerwehr Düsseldorf folgende
Vorbereitungen getroffen:

• Der Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten deckt sowohl
  zentrale als auch dezentrale Schadensereignisse ab, bei denen viele Verletzte
  gleichzeitig an der Einsatzstelle versorgt und anschließend in Krankenhäuser
  transportiert werden müssen.

16
   § 4 Abs. 3 und Abs. 4 RettG NRW
17
   Sofern eine noch nicht ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Qualifikation zur
Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter verfügt, ist bis zum 31.12.2026 die Aufgabenwahrnehmung mit der
Qualifikation zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten möglich. (vgl. § 4 Abs. 7 RettG NRW)
18
   Sofern eine noch nicht ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Qualifikation zur
Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter verfügt, kann die Funktion bis zum 31.12.2026 auch mit
Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten besetzt werden. (vgl. § 4 Abs. 7 RettG NRW)

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

• Jede Feuer- und Rettungswache ist mit einem Gerätewagen Rettungsdienst (GW-Rett)
  ausgestattet. Auf diesen Fahrzeugen befindet sich rettungsdienstliche Ausrüstung, um
  bis zu zehn Notfallpatientinnen und Notfallpatienten an einer Einsatzstelle zu versorgen.

• Die Feuerwehr Düsseldorf kann zusammen mit den Hilfsorganisationen einen
  Behandlungsplatz 5019 nach dem landeseinheitlichen Sanitätsdienstkonzept des
  Innenministeriums NRW betreiben. Dieser Behandlungsplatz ermöglicht die
  Erstversorgung und Transportvorbereitung von 50 Patientinnen und Patienten pro
  Stunde.

• Es werden vier voll ausgestattete und einsatzbereite Rettungswagen an einem Standort
  vorgehalten, die im Fall eines hohen und nicht durch den regulären Rettungsdienst zu
  deckenden Ressourcenbedarfs, durch Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr besetzt
  werden. Da eine Reduktion der Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr nicht immer möglich
  ist, halten die beteiligten Partner im Rettungsdienst vertraglich definierte
  Zusatzkapazitäten vor, die durch die Feuerwehr aktiviert werden können.

6.1.5 Hochinfektionstransport

Das Universitätsklinikum Düsseldorf betreibt ein Behandlungszentrum, das für die
Aufnahme und Behandlung von hochkontagiösen Patientinnen und Patienten geeignet ist.
Das Zentrum entspricht den Vorgaben des „Rahmenkonzeptes zur Gefahrenabwehr bei
außergewöhnlichen Seuchengeschehen“20 und ermöglicht die Infektionsversorgung für von
Mensch zu Mensch übertragbare hämorrhagische Fieber21 und erfüllt damit die
höchstmögliche Versorgungsstufe.
Der Flughafen Düsseldorf ist einer der Flughäfen in Deutschland, der für die Landung eines
Flugzeugs mit an einer hochansteckenden oder unbekannten Krankheit infizierten
Passagieren vorgesehen ist22. Der Transport der erkrankten Passagiere erfolgt durch den
Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Da beide Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Trägerin des Rettungsdienstes
liegen, gehört die Fähigkeit einen Hochinfektionstransport durchzuführen damit zur
Verpflichtung der Trägerin nach § 6 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW).
Anders als in der regulären Notfallrettung bilden Transport und Behandlung in diesem
speziellen Fall eine organisatorische und technische Einheit. Der Transport muss im
Regelfall unter ärztlicher Begleitung erfolgen. Diese Begleitung kann nur von – sowohl in
den Transportsystemen, der Transport- und Übergabeorganisation als auch den
stationären Behandlungsbedingungen – geschulten Ärztinnen und Ärzten übernommen
werden. Die gegenseitige Geübtheit des ärztlichen und nichtärztlichen Personals bei der
Vorbereitung und Durchführung des Transportes sowie bei der Überführung des Patienten
in die stationäre Behandlung unter Isolationsbedingungen ist aus Gründen des
Arbeitsschutzes zwingend erforderlich23. Die Feuerwehr Düsseldorf ist derzeit die einzige
Feuerwehr in NRW, die derzeit in der Lage ist, den fachgerechten Transport eines
Patienten in das Behandlungszentrum der Uniklinik Düsseldorf durchzuführen.

19
   Sanitätsdienst-Konzept NRW „Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW“ (BHP-B 50 NRW), Ministerium des Inneren
NRW, 2009
20
   Fock, Peters, Wirtz, Scholz, Fell, Bußmann; Rahmenkonzept zur Gefahrenabwehr bei außergewöhnlichen
Seuchengeschehen; Gesundheitswesen 2001; 63:695-702; Georg Thieme Verlag Stuttgart
21
   Stufe C - Stufenkonzept zur klinischen Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten in NRW –
Anforderungsprofil für Krankenhäuser
22
   § 8 Abs. 1 Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer
Gesetze
23
   vgl. Einsatzplan Hochinfektionstransport – Feuerwehr Düsseldorf, 2015

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

6.1.6 Intensivverlegungen

Sekundärverlegungen werden im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell
in vier Kategorien unterteilt:

•     Kategorie    1   -   Akute Lebensgefahr
•     Kategorie    2   -   Kritisch kranker Patient
•     Kategorie    3   -   Stabiler Patient
•     Kategorie    4   -   Überwachungspatient

Den Kategorien sind jeweils eine Einsatzmittelkette sowie eine Dispositionspriorität
zugeordnet. Das Konzept wird stetig evaluiert und zusammen mit den Krankenhäusern
weiterentwickelt. Alle Rettungsmittel des Rettungsdienstes sind technisch so ausgestattet,
dass grundsätzlich Sekundärtransporte aller Kategorien durchgeführt werden können.

Sofern spezielle technische oder medizinische Anforderungen seitens des Rettungsdienstes
nicht erfüllt werden können, werden die Transportanforderungen an Dienstleister
übergeben, die über eine gültige Genehmigung zur Durchführung von Intensivtransporten
für das Stadtgebiet Düsseldorf nach § 17 RettG NRW verfügen.

6.1.7 Fahrzeugflotte

Die Feuerwehr Düsseldorf unterhält eine Fahrzeugflotte in jeder Fahrzeugkategorie, um
die bedarfsgerechte Sicherstellung der beschriebenen Leistungen sicherzustellen. Neben
den regulär besetzten Einsatzfahrzeugen umfasst die Flotte Reservefahrzeuge in jeder
Fahrzeugkategorie zur Kompensation von technischen Ausfällen und Sonderfahrzeuge für
die beschriebenen Leistungen im Bereich des Hochinfektionstransportes und des
Transportes für schwergewichtige Patienten. Sofern möglich, werden Leistungsfähigkeiten
in Fahrzeugen kombiniert, um eine möglichst effiziente Fahrzeugvorhaltung zu
gewährleisten.

6.2 QUALITÄTSSICHERUNG UND DOKUMENTATION

Die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes leitet das Qualitätsmanagement in der
notfallmedizinischen Versorgung. Zu den qualitätssichernden Aufgaben der ärztlichen
Leitung gehört unter anderen die Ausbildung, Zertifizierung, Fortbildung und
Rezertifzierung des nichtärztlichen Personals in invasiven Maßnahmen und Maßnahmen
der Notkompetenz. Im Sinne einer stetigen Evaluierung werden alle Inanspruchnahmen
von Notkompetenz sowie die Durchführung invasiver Maßnahmen auf Basis der
Einsatzdokumentation geprüft.
Wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems ist die mobile Datenerfassung
im Rettungsdienst. Dabei wird das Notarztprotokoll der DIVI24 durch die Einsatzkräfte auf
mobilen Endgeräten ausgefüllt. Die so zunächst lokal gespeicherten Daten zur
rettungsdienstlichen Versorgung werden an eine zentrale Datenbank übermittelt und
können ausgewertet werden. Neben der Verbesserung der Prozessabläufe zur Abrechnung
wird eine Möglichkeit generiert, die Versorgungsqualität im Rettungsdienst kontinuierlich
zu überwachen und multidimensionale Fragestellungen abzubilden.

24
     DIVI - Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

6.3 LEITSTELLE

Die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf hat die Aufgabe, Hilfeersuchen aller Art aus der
Bevölkerung und anderer Stellen anzunehmen, zu klassifizieren, zu bewerten und die
erforderlichen Einsatzfahrzeuge zu alarmieren und an die Einsatzstelle zu führen. Während
des Einsatzes übernimmt die Leitstelle Aufgaben der Dokumentation des Einsatzverlaufs
und unterstützt die Einsatzkräfte in organisatorischen und informationstechnischen
Bereichen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist
die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf eine integrierte Leitstelle für den Feuerschutz, die
Hilfeleistung, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz25. Neben den bereits
beschriebenen Grundtätigkeiten kommen der Leitstelle gemäß RettG NRW im
Rettungsdienst zusätzlich Aufgaben der Einsatzlenkung26 und die Führung des zentralen
Nachweises       über    freie   Behandlungskapazitäten        der     Krankenhäuser     im
Zuständigkeitsbereich27 zu.
Sämtliche Aufgaben der Feuerwehr sind Grundlagen für die Dimensionierung der Leitstelle.
Sowohl im Brandschutz und der Hilfeleistung als auch im Rettungsdienst existieren
bemessungsrelevante Planungsgrößen, die Einfluss auf die Dimensionierung der
personellen und materiellen Ausstattung der Leitstelle haben.
Dabei sind die Anzahl gleichzeitig eingehender und parallel anzunehmender Notrufe und
die Begrenzung der Dispositionszeit auf eine Minute die relevantesten Planungsgrößen.

Die Bemessung der Leitstelle aus dem Rettungsdienstbedarfsplan 2013 ist weiterhin gültig
und erfüllt alle Planungs- und Qualitätskriterien.

6.4 RETTUNGSDIENSTSCHULE

Die Feuerwehr Düsseldorf unterhält als Trägerin des Rettungsdienstes eine
Rettungsdienstschule. Die Rettungsdienstschule ist personell und technisch so
ausgestattet, dass alle notwendigen Aus- und Fortbildungen durchgeführt werden. Die
Ausbildungskapazität wird jeweils so ausgelegt, dass alle Personalabgänge durch
Neuausbildungen kompensiert werden können. Die Kapazität für Fortbildungen an der
Rettungsdienstschule wird so bemessen, dass für alle im Rettungsdienst eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendigen Fortbildungen angeboten werden
können. Zu den Aus- und Fortbildungen gehören im Wesentlichen:

• Aus- und Fortbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter
• Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter
• Jährliche Fortbildung und Zertifizierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
  Rettungsdienst

25
     § 7 Abs. 1 RettG NRW und § 28 Abs. 1 BHKG
26
     § 8 Abs. 1 RettG NRW
27
     § 8 Abs. 3 RettG NRW

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

6.5 RETTUNGSDIENSTSTANDORTE

6.5.1 Rettungswachen

Die Leistungen des Rettungsdienstes werden derzeit von vierzehn Fahrzeugstandorten aus
erbracht. Acht dieser Standorte werden kombiniert als Feuer- und Rettungswachen durch
die Feuerwehr betrieben. Sechs weitere Standorte sind reine Rettungswachen, von denen
die Rettungswache Diakonie und die Rettungswache Hassels durch die Feuerwehr und die
vier anderen Rettungswachen durch die am Rettungsdienst beteiligten Partner betrieben
werden.
Im Einzelnen sind in der Landeshauptstadt Düsseldorf die nachfolgend aufgeführten
rettungsdienstlichen Fahrzeugstandorte mit mindestens einem rund um die Uhr besetzten
Notfallrettungsmittel (RTW) eingerichtet:

• Feuer- und Rettungswache 1, Hüttenstraße 68
• Feuer- und Rettungswache 2, Quirinstraße 49
• Feuer- und Rettungswache 3, Münsterstraße 15
• Feuer- und Rettungswache 4, Behrenstraße 74
• Feuer- und Rettungswache 5, Flughafenstraße 65
• Feuer- und Rettungswache 6, Frankfurter Straße 245
• Feuer- und Rettungswache 7, Werstener Feld 30
• Feuer- und Rettungswache 8, Gräulinger Straße 27
• Rettungswache 50 Diakonie, Kreuzbergstraße 79
• Rettungswache 21 ASB, Kronprinzenstraße 123
• Rettungswache 22 DRK, Sankt-Franziskus-Straße 11128
• Rettungswache 23 JUH, Vennhauser Allee 269

• Rettungswache 24 MHD, Fürstenwall 206
• Rettungswache 60 Hassels, Forststraße 128 a

Die Abbildung 6.1 zeigt die aufgeführten Standorte im Stadtgebiet. An diesen
Wachenstandorten sowie am DRK-Standort Erkrather Straße und an der MHD-Unterkunft
Borbecker   Straße,   werden     ebenfalls alle im    Rettungsdienst eingesetzten
Krankentransportkapazitäten vorgehalten.

28
     Verlegung des Standortes von der Ludwig-Beck-Straße 11, Indienstnahme Mitte 2019

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Abbildung 6.1: Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

6.5.2 Notarztstandorte

Die notärztliche Versorgung der Bevölkerung in der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt
von acht Notarztstandorten. Im Einzelnen werden Notärzte an folgenden Standorten
vorgehalten:

• Feuer- und Rettungswache 1, Hüttenstraße 68
• Feuer- und Rettungswache 3, Münsterstraße 15
• Feuer- und Rettungswache 4, Behrenstraße 74
• Feuer- und Rettungswache 5, Flughafenstraße 65
• Feuer- und Rettungswache 6, Frankfurter Straße 245
• Feuer- und Rettungswache 7, Werstener Feld 30
• Feuer- und Rettungswache 8, Gräulinger Straße 27
• Feuer- und Rettungswache 10, Posener Straße 171-183

Einige Krankenhäuser sind – wie gesetzlich vorgesehen29 – in die Gestellung von
Notärztinnen und Notätzten für die Notfallrettung vertraglich eingebunden. Um einen
effizienten Personaleinsatz und die Nutzung von Synergieeffekten zu ermöglichen, werden
die Tages-NEF der Feuer- und Rettungswachen 5 und 6 während der Dienstzeit in
Abstimmung mit dem Gesundheitsamt an die Uniklinik bzw. an die Diakonie verlegt.

6.6 BEREICHSÜBERGREIFENDE RETTUNGSDIENSTLICHE HILFELEISTUNG

Der Rettungsdienst der Stadt Düsseldorf praktiziert jedoch im Regelrettungsdienst die
rettungsdienstbereichsübergreifende        Hilfeleistung    mit      allen     benachbarten
Rettungsdienstbereichen.     Dabei    werden       Fahrzeugkapazitäten     des   öffentlichen
Rettungsdienstes von der Leitstelle auch zu Einsatzorten außerhalb des Stadtgebietes
alarmiert, sofern sie von Nachbarleitstellen angefordert und im Stadtgebiet Düsseldorf frei
sind. Die Leitstelle Düsseldorf fordert bei Bedarf ebenfalls Nachbarschaftshilfe aus den
benachbarten Rettungsdienstbereichen an.

29
     § 11 Abs. 2 Nr. 2 RettG NRW

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

6.7 FLÄCHENABDECKUNG

Als Bewertungsmaßstab für die Flächenabdeckung in der Landeshauptstadt Düsseldorf gilt
die planerische Hilfsfristvorgabe. Wie bereits unter 5.1 Planungsgrößen beschrieben, wird
für die Erreichbarkeitsanalyse eine maximal tolerable Fahrzeit für Rettungsdienstfahrzeuge
von 6 Minuten ausgehend von Standorten mit einem Rettungswagen innerhalb der
Hilfsfrist von 8 Minuten festgelegt. Die Ermittlung der Flächenabdeckung erfolgt über
simulierte Einsatzfahrten in einem virtuellen Straßennetz30. Die folgende Abbildung stellt
die Flächenabdeckung innerhalb der Hilfsfirst dar.

Abbildung 6.2: Fahrzeitanalyse für Rettungsdienstfahrzeuge

30
     vgl. Projektbericht Feuerwehr 2020 – MOONROC Advisory Partners, November 2017

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Die Abdeckung innerhalb von 6 Minuten Fahrzeit umfasst etwa 90% der bewohnten Fläche
Düsseldorfs31. Die meisten Notfälle ereignen sich in den Gebieten mit hoher
Bevölkerungsdichte. Diese Bereiche können innerhalb der vorgegebenen Fahrzeit erreicht
werden. Der tatsächliche Erreichungsgrad kann also deutlich höher liegen, sofern die
Rettungsmittelvorhaltung an den Standorten bedarfsgerecht ist. Durch die Verlegung der
Rettungswache 22 kann erwartet werden, dass der nördliche Bereich besser erreicht wird.
Die    dargestellte    Analyse     bestätigt    zwei     Feststellungen    aus     den
Rettungsdienstbedarfsplänen 2010 und 2013:

• Der optimale Standort der Rettungswache 50 liegt im Schnittbereich der Einbrunger
  Straße mit dem Gerichtsschreiberweg. Hierdurch ergibt sich eine Optimierung der
  Notfallversorgung insbesondere in den Stadtteilen Wittlaer, Angermund, Kalkum und
  Kaiserswerth. Solange die Umsetzung der RW Nord an den optimalen Standort noch
  nicht möglich ist, wird die derzeitige Rettungswache 50 weiter genutzt.

• In Abhängigkeit von der Entwicklung des Einsatzaufkommens im Hafen wird die
  Notwendigkeit einer Verlagerung der Rettungswache 21 Richtung Westen regelmäßig
  geprüft.

6.8 HYGIENE UND DESINFEKTION

Die Basis für alle Desinfektionsmaßnahmen im Rettungsdienst ist der Hygieneplan der
Landeshauptstadt Düsseldorf. Dieser wird zusammen mit dem Gesundheitsamt stetig
evaluiert und weiterentwickelt. Der Hygieneplan legt unter anderem fest, welche
Desinfektionsmaßnahmen durch die Fahrzeugbesatzungen an den Standorten und welche
Desinfektionsmaßnahmen in der zentralen Desinfektion durchgeführt werden.
Die zentrale Desinfektion ist zurzeit am Standort der Feuer- und Rettungswache 1 in der
Hüttenstraße installiert. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Überwachung und
Durchführung der Desinfektionsmaßnahmen an Rettungsdienstfahrzeugen auch die
Mitwirkung bei der Koordination des Fahrzeug- und Geräteeinsatzes im Bereich NEF, RTW
und KTW sowie bei der Kontrolle der gesetzlich vorgegebenen Ausrüstungsüberprüfung
nach dem Gesetz über Medizinprodukte32.

Die bauliche und technische Infrastruktur entspricht nicht den fachlichen Vorgaben und
genügt einigen Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht. Als Standort für die Einrichtung
einer neuen zentralen Desinfektion inklusive der Stellflächen für die taktische und
technische Reserve ist das Gelände der Feuerwache 10 vorgesehen.

31
     vgl. Projektbericht Feuerwehr 2020 – MOONROC Advisory Partners, November 2017
32
     Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

7    EINSATZDATENAUSWERTUNG

Für die Analysen zur Ressourcenvorhaltung werden die Daten zu den Einsätzen des
Rettungsdienstes im Kalenderjahr 2018 verwendet. Die Aufbereitung und Aggregation
erfolgt analog zum Rettungsdienstbedarfsplan 2013. Im Fokus stehen hier die Bindung der
Rettungsmittel durch Einsätze und die Erfüllung der Vorgaben zu Fahrzeit in der
Notfallrettung.

7.1 INANSPRUCHNAHME DES RETTUNGSDIENSTES

Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
in Relation zur Entwicklung der Bevölkerung. Aufgeführt werden die Alarmierungsraten der
einzelnen Versorgungsstufen. Als Alarmierungsrate bezeichnet man die Anzahl der
Alarmierungen pro 1.000 Einwohner. Dabei wird zwischen dem Einsatz von
Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen und Krankentransportwagen unterschieden.

       Notarztrate                27,6                                                              30,5
                                                                         26,5
         Alarmierungen
      pro 1.000 Einwohner
                                                                 +20,1%
                                                             NEF-Alarmierungen

        Notfallrate                                                                                110,4
         Alarmierungen            87,3                                   94,7
      pro 1.000 Einwohner

                                                                 +37,6%
                                                             RTW-Alarmierungen

       Kranken-
     transportrate                71,7                                   75,7                       71,0
     Krankentransporte pro
       1.000 Einwohner
                                                                  +7,7%
                                                             Krankentransporte

                                  2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Abbildung 7.1: Einsatzraten im Rettungsdienst

Die Notarztrate ist von 27,6 Alarmierungen pro 1.000 Einwohner auf 30,5 Alarmierungen
pro 1.000 Einwohner angestiegen. Absolut ist das eine Steigerung der Alarmierungen um
20,1%. Sowohl das Niveau der Notarztrate als auch die Steigerungen liegen im zu
erwartenden und bundesweit regulären Bereich33. Die Rettungsmittelvorhaltung aus dem
Rettungsdienstbedarfsplan 2013 basiert auf der Analyse der Einsatzdaten des Jahres
2011. Die Steigerungsraten in den Alarmierungen und das starke Bevölkerungswachstum
erfordern eine Neubemessung der Rettungsmittelvorhaltung.

7.2 AUSWERTUNG DER EINTREFFZEIT BEI NOTFÄLLEN

Die Einhaltung der Fahrzeitvorgaben bei Notfällen ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal in
der Notfallrettung. Die Einhaltung der Vorgabe wird in 90% aller Notfälle gefordert. Für die
Auswertung der Fahrzeiten wird das ersteintreffende Rettungsmittel gewertet.

33
  Behrendt et al., Das Rettungsdienstliche Leistungsgeschehen in Deutschland zwischen 1994/95 und 2012/13,
Handbuch des Rettungswesens, Ergänzung 1/2018

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Dabei ist in der Auswertung unerheblich, ob es sich dabei um einen Rettungswagen oder
ein Notarzteinsatzfahrzeug handelt. Die folgende Darstellung stellt den Erreichungsgrad
kumuliert dar.

Abbildung 7.2: Hilfsfristerreichungsgrad im Stadtgebiet

Der Erreichungsgrad der reinen Fahrzeit von 6 Minuten liegt im Jahr 2018 bei 79,7% und
unterschreitet den Zielerreichungsgrad von 90% um etwa 10%. Aus dem Nachweis der
Flächenabdeckung in Kapitel 6.7 ergibt sich allerdings, dass der regelkonforme
Erreichungsgrad planerisch mit den aktuellen Standorten möglich ist. Die Unterschreitung
ergibt sich also aus einer aktuellen Unterdeckung in der Rettungsmittelvorhaltung.

8      RETTUNGSWAGEN

8.1 BEMESSUNGSMETHODE

Die bedarfsgerechte, standortabhängige Bemessung der Anzahl an Rettungswagen, die für
die Leistungen in der Notfallrettung erforderlich sind, wird ausschließlich dezentral und
risikoabhängig durchgeführt. Für jeden festgelegten und in Abbildung 8.1 dargestellten
Einsatzbereich erfolgt die Bemessung auf Grundlage der Alarmierungsrate, also der
gleichzeitigen Inanspruchnahme von Rettungsmitteln innerhalb eines Zeitintervalls und
der zugehörigen gemittelten Einsatzdauer. Die Einsatzdauer ergibt sich aus der Zeitspanne
zwischen der Zuteilung eines Rettungsmittels zu einem Einsatz und dem Zeitpunkt der
erneuten Verfügbarkeit für einen weiteren Einsatz.

Die notwendigen Ressourcen zur Nachfragedeckung bei Intensivverlegungen im Sinne der
obigen Definition werden zentral bemessen und dem Einsatzbereich Mitte zugeteilt. Damit
werden kleinere Einsatzbereiche planerisch nicht überbemessen. Im Folgenden werden die
Eingangsgrößen sowie Bemessungsbedingungen explizit aufgestellt:

• Verfahren
  Die Anzahl notwendiger RTW zur Abdeckung der Notfallrettung und der Nachfrage nach
  Intensivverlegungen wird risikoabhängig ermittelt. Dazu wird das in der Literatur34
  beschriebene Verfahren unter Nutzung der Poisson-Verteilung angewendet.

34
     Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst, Springer Wissenschaftsverlag 2004, S.67 ff.

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Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

• Einsatzbereiche
  Die Bemessung für die Notfallrettung erfolgt getrennt für jeden Einsatzbereich. Die
  Einsatzbereiche sind in der Abbildung 8.1 dargestellt. In dem Bemessungsverfahren
  werden alle den jeweiligen Einsatzbereichen geographisch zuordenbare Notfälle – also
  die Nachfrage in einem Einsatzbereich – berücksichtigt.
  Für die Ressourcenbemessung in der Intensivverlegung wird der stadtweite Bedarf
  zentral betrachtet und in die dezentrale Bemessung des Einsatzbereichs Mitte integriert.
  Damit entfällt eine separate Bemessung von Intensivtransportfahrzeugen.

• Bemessungszeitraum
  Die Bemessung wird getrennt für die Zeiträume Montag bis Freitag, Samstag und
  Sonntag durchgeführt.

• Bemessungsintervalle
  Als Bemessungsintervall – in der Literatur auch Schicht35 genannt – wird die Dauer von
  einer Stunde gewählt.

• Einsatzdauer
  Die für jedes Bemessungsintervall und jeden Bemessungszeitraum ermittelte mittlere
  Einsatzdauer ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen der Zuteilung des Rettungsmittels
  zu einem Einsatz und dem Zeitpunkt der erneuten Verfügbarkeit für einen nächsten
  Notfall.

• Wiederkehrzeit
  Die Wiederkehrzeit gibt die mittlere Zeitspanne zwischen zwei Unterdeckungsfällen an.
  Für die Bemessung der RTW in der Notfallrettung wird die Wiederkehrzeit auf 40
  Schichten gesetzt. Dieser Wert korrespondiert mit den in der Literatur angegebenen
  Werten36.   Darin    wird   eine    nicht   normierte   Zeitspanne   zwischen    zwei
  Unterdeckungsfällen mit 40 Stunden abgegeben.

• Auslastungsgrenzen
  Bei der Bemessung der RTW in der Notfallrettung wird eine prognostische Auslastung
  zwischen 20% und 30% als Grenzauslastung angesehen (vgl. 5.2 Festlegung der
  Planungsgrößen). Die Auslastungsgrenze ist neben der risikoabhängigen Bemessung
  bezogen auf die Gleichzeitigkeit von Notfällen ein unabhängiges Kriterium und wird als
  hinreichendes Kriterium verstanden.

35
     Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst, Springer Wissenschaftsverlag 2004, S.67 ff.
36
     Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst, Springer Wissenschaftsverlag 2004, S.67 ff.

11.09.2019                                                                                             21
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

8.2 EINSATZBEREICHE

Die Einsatzbereiche sind bereits in der Rettungsdienstbedarfsplanung 2010 und 2013
definiert worden. Die aktuelle Analyse zur Flächenabdeckung bestätigt diese Aufteilung
erneut. Die folgende Abbildung stellt die Einsatzbereiche und die zugehörigen Standorte
für Rettungswagen dar.

Abbildung 8.1: Bedarfsgerechte Einsatzbereiche für die Notfallrettung mit Rettungswagen

11.09.2019                                                                                22
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Für jeden Einsatzbereich findet die Bemessung der notwendigen Rettungswagen getrennt
statt. So wird gewährleistet, dass bei Notfällen ein Rettungswagen durch die Leitstelle
disponiert werden kann, der planerisch die Fahrzeitvorgabe einhält und so effizient Hilfe
leisten kann.

8.3 VORHALTUNG

Aus der Ressourcenbemessung für jeden einzelnen Einsatzbereich und für jeden
Bemessungszeitraum (Montag bis Freitag, Samstag, Sonntag) ergibt sich die
Notwendigkeit einer Erhöhung der Vorhaltung im Bereich der Rettungswagen. Bezogen auf
die Wochenvorhaltungsstunden ist eine Erhöhung um 22,9% auf 4.226 Stunden pro
Woche erforderlich. Die Vorhaltung verteilt sich auf insgesamt 31 regulär zu besetzende
Rettungswagen. Die folgende Darstellung fasst die Ressourcenveränderung zusammen.

                                                 +22,9%

                                                                                4.226
                                                                               h/Woche

                      3.439
                    h/Woche
             18                                                         22
       24h-RTW                                                      24h-RTW

                                      7             NEU
                                                                                                 9
                                 Tages-RTW                                                 Tages-RTW

                   RDBP 2013                                                  RDBP 2020
Abbildung 8.2: Veränderung der Vorhaltung von Rettungswagen im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf

Nominal ergibt sich ein Zuwachs von 6 Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte. Allerdings
verändern sich die Dienstzeiten der Tages-RTW zum Teil erheblich.

Für den Einsatzbereich Mitte ergeben sich folgende, notwendige Anpassungen:

• Die Dienstzeit des 01-RTW-03 wird stundeneutral von Montag bis Freitag um zwei
  Stunden verlängert. An Sonntagen wird das Fahrzeug nicht mehr besetzt.

• An der Feuer- und Rettungswache 4 ist die Etablierung eines zusätzlichen 24h-
  Rettungswagens erforderlich. Darüber hinaus muss die Dienstzeit des bestehenden
  Tages-RTW von Montag bis Freitag um fünf Stunden verlängert werden.

• An der Feuer- und Rettungswache 5 muss ebenfalls ein zusätzlicher 24h-
  Rettungswagen etabliert werden, um die Bedarfsdeckung im Einsatzbereich Nord zu
  erreichen. Zusätzlich muss die Besetzung des Tages-RTW von Montag bis Freitag erhöht
  und auf das Wochenende mit jeweils 12 Stunden pro Tag erhöht werden. Eine
  Ressourcenerhöhung an der Rettungswache 50, die die Versorgung im Einsatzbereich
  Nord übernimmt, ist aus baulichen Gründen nicht möglich.

11.09.2019                                                                                                      23
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

• Der Tages-Rettungswagen an der Feuer- und Rettungswache 7 muss in der Dienstzeit
  an Werktagen jeweils um eine Stunde verlängert werden.

• Ein zusätzlicher Tages-RTW mit einer Dienstzeit von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr an
  Werktagen muss etabliert werden. Der Standort muss im Einsatzbereich Mitte liegen.

Die folgende Abbildung stellt sowohl die Gesamtvorhaltung als auch die
fahrzeugbezogenen Änderungen für den Einsatzbereich Mitte im Detail dar. Die neu
hinzukommenden Vorhaltungen sind blau markiert.

                                                                                 00:00
                                                                                         01:00
                                                                                                 02:00
                                                                                                         03:00
                                                                                                                 04:00
                                                                                                                         05:00
                                                                                                                                 06:00
                                                                                                                                         07:00
                                                                                                                                                 08:00
                                                                                                                                                         09:00
                                                                                                                                                                 10:00
                                                                                                                                                                         11:00
                                                                                                                                                                                 12:00
                                                                                                                                                                                         13:00
                                                                                                                                                                                                 14:00
                                                                                                                                                                                                         15:00
                                                                                                                                                                                                                 16:00
                                                                                                                                                                                                                         17:00
                                                                                                                                                                                                                                 18:00
                                                                                                                                                                                                                                         19:00
                                                                                                                                                                                                                                                 20:00
                                                                                                                                                                                                                                                         21:00
                                                                                                                                                                                                                                                                 22:00
                                                                                                                                                                                                                                                                         23:00
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Vorhaltung
  Bereich            Standort            Einsatzmittel   Betreiber   Wochentag
                                                                                                                                                                                                                                                                                 [h/Woche]

                                                                       Mo-Fr
                                         01-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
            Feuer- und Rettungswache 1
                                         01-RTW-02         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
                  Hüttenstraße 68
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr                                                                                                                                     Fr      Fr      Fr      Fr      Fr      Fr      Fr      Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                    (62)
                                         01-RTW-03         DRK          Sa
                                                                                                                                                                                                                                                                                     62
                                                                        So                                                                                        -       -       -       -       -       -       -       -       -       -       -       -
                                                                       Mo-Fr
                                         03-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
            Feuer- und Rettungswache 3
                                         03-RTW-02         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
                 Münsterstraße 15
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                    (43)
                                         03-RTW-03          JUH         Sa                                                                        -       -       -       -       -       -       -       -       -       -       -       -       -
                                                                                                                                                                                                                                                                                     30
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         04-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
            Feuer- und Rettungswache 4
                                         04-RTW-02         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
                  Behrenstraße 74
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                    (35)
                                         04-RTW-03          JUH         Sa
                                                                                                                                                                                                                                                                                     60
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         05-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
            Feuer- und Rettungswache 5
  MITTE                                  05-RTW-02         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
                Flughafenstraße 65
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                    (35)
                                         05-RTW-03         DRK          Sa
                                                                                                                                                                                                                                                                                     64
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         07-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
            Feuer- und Rettungswache 7
                                         07-RTW-02         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
                Werstener Feld 30
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr                                                                                                                     Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                    (34)
                                         07-RTW-03         MHD          Sa
                                                                                                                                                                                                                                                                                     40
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                Rettungswache 21
                                         21-RTW-01         ASB          Sa                                                                                                                                                                                                          168
              Kronprinzenstraße 123
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                Rettungswache 22
                                         22-RTW-01         DRK          Sa                                                                                                                                                                                                          168
              Ludwig-Beck-Straße 11
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                Rettungswache 23
                                         23-RTW-01          JUH         Sa                                                                                                                                                                                                          168
               Vennhauser Allee 269
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                Rettungswache 24
                                         24-RTW-01         MHD          Sa                                                                                                                                                                                                          168
                 Fürstenwall 206
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr                                                                                                                                                                                                        168
                Rettungswache 60
                                         06-RTW-11         N.N.         Sa
                 Forststraße 128a
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                      N.N.               XX-RTW-XX         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          60
                                                                        So
                                                                                 00:00
                                                                                         01:00
                                                                                                 02:00
                                                                                                         03:00
                                                                                                                 04:00
                                                                                                                         05:00
                                                                                                                                 06:00
                                                                                                                                         07:00
                                                                                                                                                 08:00
                                                                                                                                                         09:00
                                                                                                                                                                 10:00
                                                                                                                                                                         11:00
                                                                                                                                                                                 12:00
                                                                                                                                                                                         13:00
                                                                                                                                                                                                 14:00
                                                                                                                                                                                                         15:00
                                                                                                                                                                                                                 16:00
                                                                                                                                                                                                                         17:00
                                                                                                                                                                                                                                 18:00
                                                                                                                                                                                                                                         19:00
                                                                                                                                                                                                                                                 20:00
                                                                                                                                                                                                                                                         21:00
                                                                                                                                                                                                                                                                 22:00
                                                                                                                                                                                                                                                                         23:00

                                                                                                                                                                                                                                                                                 Vorhaltung
  Bereich            Standort            Einsatzmittel   Betreiber   Wochentag
                                                                                                                                                                                                                                                                                 [h/Woche]

Abbildung 8.3: Bedarfsgerechte Gesamtvorhaltung der RTW für den Einsatzbereich Mitte

11.09.2019                                                                                                                                                                                                                                                                                 24
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020

Für die Bereiche Nord, Ost, Süd und West ergeben sich folgende Anpassungen im
Vergleich zur aktuellen Vorhaltung:

• Die notwendige Erhöhung der Fahrzeugvorhaltung für den Bereich Nord wird über die
  Etablierung des zweiten 24h-Rettungswagens an der Feuer- und Rettungswache 5
  abgebildet. Eine Stationierung des Fahrzeugs an der Rettungswache 50 ist nicht
  möglich. Im Zuge der Verlagerung des Standortes muss dieses Fahrzeug bei der
  Planung berücksichtigt werden.

• Für die bedarfsgerechte Versorgung im Bereich Ost, muss an der Feuer- und
  Rettungswache 8 der bisherige Tages-Rettungswagen in einen 24h-Rettungswagen
  umgewandelt werden.

• Die bestehende Vorhaltung an der Feuer- und Rettungswache 6 für den Einsatzbereich
  Süd muss um zwei Tages-Rettungswagen erhöht werden. Ein Rettungswagen wird
  jeden Tag – von Montag bis Sonntag – jeweils für 12 Stunden benötigt. Die
  Anfangszeiten variieren zwischen dem Bemessungszeitraum Samstag und Sonntag und
  dem Bemessungszeitraum Montag bis Freitag. Der zweite Rettungswagen ist von
  Montag bis Samstag jeweils für 11 Stunden zu besetzen.

• Für den rechtsrheinischen Einsatzbereich West ist die Erweiterung des jetzigen Tages-
  Rettungswagens auf einen 24h-Rettungswagen erforderlich. Zusätzlich ist die
  Etablierung eines Tages-RTW sowohl an Werktagen als auch am Wochenende
  notwendig. Die Dienstzeit von Montag bis Freitag liegt bei 8 Stunden und an den
  Wochenenden – Samstag und Sonntag – jeweils bei 12 Stunden.

Die folgende Abbildung stellt sowohl die Gesamtvorhaltung als auch die
fahrzeugbezogenen Änderungen für die Einsatzbereiche Nord, Ost, Süd und West im Detail
dar. Die neu hinzukommenden Vorhaltungen sind blau markiert.
                                                                                 00:00
                                                                                         01:00
                                                                                                 02:00
                                                                                                         03:00
                                                                                                                 04:00
                                                                                                                         05:00
                                                                                                                                 06:00
                                                                                                                                         07:00
                                                                                                                                                 08:00
                                                                                                                                                         09:00
                                                                                                                                                                 10:00
                                                                                                                                                                         11:00
                                                                                                                                                                                 12:00
                                                                                                                                                                                         13:00
                                                                                                                                                                                                 14:00
                                                                                                                                                                                                         15:00
                                                                                                                                                                                                                 16:00
                                                                                                                                                                                                                         17:00
                                                                                                                                                                                                                                 18:00
                                                                                                                                                                                                                                         19:00
                                                                                                                                                                                                                                                 20:00
                                                                                                                                                                                                                                                         21:00
                                                                                                                                                                                                                                                                 22:00
                                                                                                                                                                                                                                                                         23:00
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Vorhaltung
  Bereich            Standort            Einsatzmittel   Betreiber   Wochentag
                                                                                                                                                                                                                                                                                 [h/Woche]

                                                                       Mo-Fr
                Rettungswache 50
  NORD                                   05-RTW-11         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
                Kreuzbergstraße 79
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         08-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
            Feuer- und Rettungswache 8                                  So
   OST
               Gräulinger Straße 27                                    Mo-Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                    (93)
                                         08-RTW-03         N.N.         Sa
                                                                                                                                                                                                                                                                                    168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         02-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
            Feuer- und Rettungswache 2                                                                                                                                                                                                                                             (111)
  WEST                                   02-RTW-02         N.N.         Sa
                  Quirinstraße 49                                                                                                                                                                                                                                                   168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         02-RTW-03         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          64
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         06-RTW-01       Feuerwehr      Sa                                                                                                                                                                                                          168
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         06-RTW-02         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          168
            Feuer- und Rettungswache 6                                  So
   SÜD
               Frankfurter Straße 245                                  Mo-Fr
                                         06-RTW-03         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          84
                                                                        So
                                                                       Mo-Fr
                                         06-RTW-05         N.N.         Sa                                                                                                                                                                                                          66
                                                                        So
                                                                                 00:00
                                                                                         01:00
                                                                                                 02:00
                                                                                                         03:00
                                                                                                                 04:00
                                                                                                                         05:00
                                                                                                                                 06:00
                                                                                                                                         07:00
                                                                                                                                                 08:00
                                                                                                                                                         09:00
                                                                                                                                                                 10:00
                                                                                                                                                                         11:00
                                                                                                                                                                                 12:00
                                                                                                                                                                                         13:00
                                                                                                                                                                                                 14:00
                                                                                                                                                                                                         15:00
                                                                                                                                                                                                                 16:00
                                                                                                                                                                                                                         17:00
                                                                                                                                                                                                                                 18:00
                                                                                                                                                                                                                                         19:00
                                                                                                                                                                                                                                                 20:00
                                                                                                                                                                                                                                                         21:00
                                                                                                                                                                                                                                                                 22:00
                                                                                                                                                                                                                                                                         23:00

                                                                                                                                                                                                                                                                                 Vorhaltung
  Bereich            Standort            Einsatzmittel   Betreiber   Wochentag
                                                                                                                                                                                                                                                                                 [h/Woche]

Abbildung 8.4: Bedarfsgerechte Gesamtvorhaltung der RTW für die Einsatzbereiche Nord, Ost, Süd und West

11.09.2019                                                                                                                                                                                                                                                                                 25
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