Rettungsdienstbedarfsplan 2020 - Landeshauptstadt Düsseldorf
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Rettungsdienstbedarfsplan 2020 September 2019
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Version 1.3 Ausgabedatum 11.09.2019 Landeshauptstadt Düsseldorf Feuerwehr und Rettungsdienst 11.09.2019 i
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................. 3 2 ALLGEMEINES............................................................................................ 4 3 LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF ........................................................... 5 4 NOTFALLMEDIZINISCHE INFRASTRUKTUR UND VERSORGUNG ................... 6 5 PLANUNGSGRÖSSEN .................................................................................. 7 5.1 HILFSFRIST IN DER NOTFALLRETTUNG ............................................................ 7 5.2 FESTLEGUNG DER PLANUNGSGRÖSSEN........................................................... 8 6 EINRICHTUNGEN DES RETTUNGSDIENSTES ............................................... 9 6.1 LEISTUNGEN ............................................................................................... 9 6.2 QUALITÄTSSICHERUNG UND DOKUMENTATION .............................................. 12 6.3 LEITSTELLE ............................................................................................... 13 6.4 RETTUNGSDIENSTSCHULE ........................................................................... 13 6.5 RETTUNGSDIENSTSTANDORTE ..................................................................... 14 6.6 BEREICHSÜBERGREIFENDE RETTUNGSDIENSTLICHE HILFELEISTUNG................ 16 6.7 FLÄCHENABDECKUNG ................................................................................. 17 6.8 HYGIENE UND DESINFEKTION ...................................................................... 18 7 EINSATZDATENAUSWERTUNG ................................................................. 19 7.1 INANSPRUCHNAHME DES RETTUNGSDIENSTES .............................................. 19 7.2 AUSWERTUNG DER EINTREFFZEIT BEI NOTFÄLLEN ......................................... 19 8 RETTUNGSWAGEN ................................................................................... 20 8.1 BEMESSUNGSMETHODE .............................................................................. 20 8.2 EINSATZBEREICHE ..................................................................................... 22 8.3 VORHALTUNG ............................................................................................ 23 9 NOTARZTEINSATZFAHRZEUGE ................................................................. 26 9.1 BEMESSUNGSMETHODE .............................................................................. 26 9.2 EINSATZBEREICHE ..................................................................................... 27 9.3 VORHALTUNG ............................................................................................ 28 10 KRANKENTRANSPORT .............................................................................. 30 10.1 BEMESSUNGSMETHODE .............................................................................. 30 10.2 VORHALTUNG ............................................................................................ 31 11 DIGITALISIERUNG .................................................................................. 34 12 FORTSCHREIBUNG ................................................................................... 36 13 ANHANG .................................................................................................. 37 13.1 REFERENZIERTE NORMEN UND DOKUMENTE .................................................. 38 13.2 DARSTELLUNGEN ZUR ABDECKUNGSANALYSE UND RESSOURCENBEMESSUNG ... 39 11.09.2019 ii
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 1 ZUSAMMENFASSUNG ALLGEMEINES • Die Bemessung des Rettungsdienstes erfolgt analog zur Bedarfsplanung 2013. Das umfasst sowohl die Bemessungsmethoden als auch die Planungsgrößen. NOTARZTEINSATZFAHRZEUGE • Die notärztliche Versorgung ist auch zukünftig bedarfsdeckend. Auf Basis der Analyse kann die Vorhaltung sogar um 24 Stunden pro Woche auf 1.380 Stunden pro Woche angepasst werden. Die Anzahl der besetzten Fahrzeuge bleibt gleich. RETTUNGSWAGEN • Aufgrund einer Erhöhung der Inanspruchnahme von Rettungswagen um 37,6% im Vergleich zum Bemessungszeitraum des Rettungsdienstbedarfsplans 2013, ist die Vorhaltung um 22,9% auf 4.226 Stunden pro Woche zu steigern. Die Anzahl der regulär besetzten Fahrzeuge erhöht sich dabei von 25 auf 31. KRANKENTRANSPORT • Die Fahrzeugflotte im Krankentransport ist aktuell hoch ausgelastet. Zur Kompensation der gestiegenen Inanspruchnahme von 7,7% im Vergleich zum Bemessungszeitraum des Rettungsdienstbedarfsplans 2013 ist eine Erhöhung um drei regulär besetzte Fahrzeuge erforderlich. Die Wochenvorhaltung muss auf 1.347 Stunden pro Woche erhöht werden. STANDORTE • Die erforderliche Flächenabdeckung im Stadtgebiet wird durch die vorhandenen Standorte für Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) gewährleistet. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen 2010 und 2013 aufgeführte Verlegung einer Rettungswache im Norden hat sich durch die vorliegende Analyse nochmal bestätigt. • Die zentrale Desinfektion für den Rettungsdienst an der Feuer- und Rettungswache 1 weist erhebliche Mängel auf. Um den Arbeitsschutz und die fachlichen Vorgaben für eine zentrale Desinfektion einhalten zu können, ist die Errichtung einer neuen zentralen Desinfektion in Zusammenhang mit der Sanierung der Feuerwache 10 erforderlich. 11.09.2019 3
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 2 ALLGEMEINES Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf beschreibt die notwendige Weiterentwicklung der Notfallrettung und des Krankentransportes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes durch § 6 Abs. 1, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Darüber hinaus hat die Trägerin des Rettungsdienstes folgende, zusätzliche Verpflichtungen: • Die Trägerin des Rettungsdienstes unterhält eine Leitstelle1, die mit der Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zusammenzufassen ist2. • Der Rettungsdienst ist in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements3 von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu leiten und zu überwachen4. • Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker trifft die Trägerin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals5. • Der Träger des Rettungsdienstes arbeitet zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Sie legen im Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest6. Der vorliegende Bedarfsplan entspricht den Anforderungen nach § 12 RettG NRW. Es werden insbesondere Anzahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Anzahl der erforderlichen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF), Rettungswagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW) festgelegt. Der Entwurf des Bedarfsplanes ist nach § 12 Abs. 2 RettG NRW mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Gemäß § 14 RettG NRW haben die Träger die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden rettungsdienstlichen Aufgaben zu tragen. Zur Kostendeckung wird eine Gebührensatzung nach § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) festgelegt. 1 § 7 Abs. 1 RettG NRW 2 § 7 Abs. 1 RettG NRW und § 28 Abs. 1 BHKG 3 § 7 Abs. 3 RettG NRW 4 § 7 Abs. RettG NRW 5 § 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG NRW 6 § 11 Abs. 1 RettG NRW 11.09.2019 4
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 3 LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Düsseldorf wächst stetig und liegt mit Stichtag zum 31.12.2018 bei 642.304 Einwohnern7. Wie auch in anderen Großstädten Deutschlands wird dieses Wachstum voraussichtlich mittelfristig andauern. Die Bemessung der Rettungsmittel im Rettungsdienstbedarfsplan 2013 basiert auf der Auswertung der Einsatzdaten aus dem Kalenderjahr 2011. Zwischen 2011 und 2018 hat die Bevölkerung um 51.637 Einwohner zugenommen. Die folgende Abbildung zeigt die Bevölkerungsentwicklung nach Jahren. 628.437 635.704 639.407 642.304 590.667 593.057 597.102 603.210 +51.637 Einwohner 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bevölkerungsentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2019 Abbildung 3.1: Bevölkerungsentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf In den Versorgungsbereich des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf pendeln täglich etwa 307.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während etwa 104.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Düsseldorf in andere Städte pendeln8. Damit versorgt der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf täglich etwa 845.000 Menschen im Zuständigkeitsbereich. Allein der deutliche Bevölkerungszuwachs zwischen 2011 und 2018 erfordert eine Neubemessung der vorzuhaltenden Rettungsmittel, um eine bedarfsgerechte Versorgung darzustellen. 7 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf 8 Quelle: Landesamt für Statistik – Stichtag 31.12.2017 11.09.2019 5
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 4 NOTFALLMEDIZINISCHE INFRASTRUKTUR UND VERSORGUNG Die Stadt Düsseldorf verfügt über 15 allgemeine Krankenhäuser. Elf dieser Krankenhäuser übernehmen Notfallpatienten des Rettungsdienstes. Die Patientenzuweisung erfolgt primär über den Krankenhäusern zugewiesene Notfallaufnahmebereiche. Die Einteilung der Notfallaufnahmebereiche erfolgte über eine Vereinbarung zwischen dem Gesundheitsamt, dem Verband der leitenden Krankenhausärzte und dem Zweckverband der Düsseldorfer Krankenhäuser. Die nachfolgende Abbildung zeigt die aufnehmenden Krankenhäuser und deren Lage im Stadtgebiet. Abbildung 4.1: Notfallkrankenhäuser in der Landeshauptstadt Düsseldorf 11.09.2019 6
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 5 PLANUNGSGRÖSSEN Planungsgrößen in der Gefahrenabwehr und dem Rettungsdienst beschreiben die Reaktion auf definierte Schadensereignisse oder Notfälle. Dabei ist insbesondere festzulegen: • die Zeit, in der die Einheiten der Gefahrenabwehr oder des Rettungsdienstes an der Einsatzstelle eintreffen (Hilfsfrist), • in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindeststärke) und • in welchem Umfang die Erfüllung des Schutzziels angestrebt wird (Erreichungsgrad). Für den Rettungsdienst ist die Hilfsfrist die wichtigste Planungsgröße. Die Hilfsfrist und deren Erfüllungsgrad begründen Standorte und Anzahl der Rettungswachen und Rettungsmittel im Stadtgebiet. Hierbei muss planerisch eine vollständige Abdeckung des gesamten Stadtgebietes innerhalb dieser Hilfsfrist angestrebt werden, weil nicht erfassbare Einflussgrößen - wie Verkehrsbehinderungen - nicht berücksichtigte Wetterbedingungen oder außergewöhnlich viele zeitgleiche Notfälle in der Regel zu einem abgesenkten Erreichungsgrad führen. 5.1 HILFSFRIST IN DER NOTFALLRETTUNG Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Vermeidung weiterer Schäden in ein für die Versorgung geeignetes Krankenhaus zu bringen9. Die medizinische Hilfe für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, muss unverzüglich erfolgen10. In der amtlichen Begründung zum Rettungsgesetz NRW von 1992 werden Eintreffzeiten von 5 bis 8 Minuten angegeben11. Durch die fehlende gesetzliche Definition können also nur diese genannten Parameter als Kriterien für die Planung und Auslegung des Rettungssystems gemäß Bedarfsplanung nach § 12 RettG NRW herangezogen werden. In der folgenden Darstellung wird die Eintreffzeit weiter ausdifferenziert. Dabei werden alle planungsrelevanten Zeiten definiert. Notrufannahme/ Dispositionsbeginn 0 min in der Leitstelle Dispositionszeit Alarmierung der Einheiten 1 min Ausrückzeit Ausrücken der Einheiten 2 min 3 min 4 min 5 min Fahrzeit 6 min 7 min Eintreffen an der Einsatzadresse 8 min 9 min Abbildung 5.1: Darstellung der zeitlichen Abläufe zur Hilfsfrist 9 vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 RettG NRW 10 vgl. § 2 Abs. 2 RettG NRW 11 Prütting, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen - Kommentar für die Praxis, 3. Auflage, Seite 37 11.09.2019 7
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Auf der Basis dieses Zeitablaufs werden in Düsseldorf ausschließlich folgende (messbare) Zeitanteile in die Hilfsfrist eingerechnet: • Dispositionszeit in der Leitstelle • Ausrückezeit des Einsatzmittels • Fahrzeit zur Notfalladresse Die Hilfsfrist beginnt mit der Annahme des Notrufs und der zeitgleichen Einsatzeröffnung12, es folgt die Dispositionszeit in der Leitstelle und die Zeit, die die Einsatzkräfte vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Ausrücken mit dem Einsatzmittel benötigen. Der letzte, für die Hilfsfrist relevante Zeitabschnitt ist die Fahrzeit bis zum Eintreffen des Rettungsmittels an der Einsatzadresse. Diese Definition deckt sich in den relevanten Bereichen mit der zurzeit allgemein akzeptierten Definition nach DIN 14011 Begriffe im Feuerwehrwesen sowie nach DIN 13050 Begriffe im Rettungsdienst und den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF)13. Während die Zeit in Minuten einfach beschreib- und messbar ist, müssen die medizinischen Maßnahmen begrifflich zusammengefasst werden. Dabei gilt, dass für allgemeine Rettungs- und medizinische Basismaßnahmen ein Rettungswagen mit Personal und Ausstattung als ausreichend anzusehen ist, während alle medizinisch invasiven Maßnahmen von einer Notärztin oder einem Notarzt durchgeführt werden müssen. Hierdurch erhält man eine Staffelung in der Notfallrettung sowohl nach Priorität der Notfälle als auch nach Wahl des geeigneten Einsatzmittels. Die erörterten Zeitspannen der Hilfsfrist dienen ausschließlich zur Standortanalyse und nicht zur Bemessung der notwendigen Ressourcen. 5.2 FESTLEGUNG DER PLANUNGSGRÖSSEN Unter Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen werden folgende Planungsgrößen für die Notfallrettung festgelegt: • Hilfsfrist: Der Gesamtzeitansatz der Hilfsfrist beträgt 8 Minuten. Hierbei sind 2 Minuten für Gesprächs-, Dispositions-, Alarmierungs- und Ausrückezeit angesetzt. Die restlichen 6 Minuten entfallen auf die reine Anfahrt zum Einsatzort. Die so als kostenbildendes Qualitätsmerkmal im Sinne des § 12 Abs. 5 Satz 2 RettG NRW festgelegte Hilfsfrist gilt für das Stadtgebiet Düsseldorf und bedeutet, dass beginnend mit der Abfrage des Notrufs in der Leitstelle nach höchstens 8 Minuten ein Notfallrettungsmittel am Einsatzort (an einer öffentlichen Straße liegend) eingetroffen sein muss. • Erreichungsgrad: Zur oben genannten Hilfsfrist wurde ein anzustrebender Zielerreichungsgrad von 90 % aller hilfsfristrelevanten Fälle festgelegt. 12 Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfspläne / Definition des Begriffs „Hilfsfrist“ in der Notfallrettung, RdErl. der Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 08.11.2010 – AZ 231 – 0712.1.2 13 Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, 1998 , Fortschreibung vom 19. November 2015 11.09.2019 8
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 • Mindeststärken: Als Mindestbesatzungen wurden folgende Personalstärken auf den Rettungsmitteln festgelegt: - für NEF: 1/1 - für RTW: 1/1 - für KTW: 1/1 • Auslastung: Die durch Einsätze verursachte Auslastung von RTW und NEF erlangt ihre Grenze zwischen 20% und 40%14. Planerisch wird eine Auslastung von 30% berücksichtigt. Signifikant höhere gemittelte Werte können nur zu Lasten eines höheren Risikos bezüglich des Auftretens von Kapazitätsengpässen infolge zeitgleicher Notfälle erzielt werden und sind daher planerisch zu verhindern15. Für den Krankentransport werden folgende Richtwerte zur Planung festgelegt: • Wartezeit Die Wartezeit bei nicht vorangemeldeten Transporten soll einen Richtwert von maximal 30 Minuten erfüllen. • Effizienz Die Ressourcenbemessung soll so angelegt sein, dass der Richtwert der Wartezeit in 75% aller Transporte unterschritten werden kann. 6 EINRICHTUNGEN DES RETTUNGSDIENSTES 6.1 LEISTUNGEN Der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf unterscheidet drei Versorgungsstufen: • Notärztliche Versorgung mit Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und Rettungswagen (RTW) • Notfallrettung mit einem Rettungswagen (RTW) • Krankentransport mit einem Krankentransportwagen (KTW) Die Feuerwehr Düsseldorf betrachtet die Gefahrenabwehr und den Rettungsdienst als organisatorische Einheit. Durch die rettungsdienstliche Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einsatzdienstes kann bei jedem Schadensereignis durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr eine optimale notfallmedizinische Versorgung sichergestellt werden. 6.1.1 Notärztliche Versorgung Indikation eines Notarzteinsatzes ist ein lebensbedrohlicher Zustand des Patienten bzw. die Vermutung eines lebensbedrohlichen Zustands, der die Versorgung des Patienten durch Ärzte mit besonderen notfallmedizinischen Kenntnissen und Qualifikationen erfordert. 14 Die Auslastung gilt für den Rettungsdienst in Gebieten mit 200 bis 1.000 Einwohnern pro qkm. (vgl. Rettungsdienstbedarfsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2010) 15 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf, FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH, 2001 11.09.2019 9
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Die Personalstärke eines Notarzteinsatzfahrzeugs in Düsseldorf beträgt 1/1. Die Qualifikation richtet sich nach den gültigen gesetzlichen Regeln16. Diese sehen vor, dass die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer über die Qualifikation zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter17 verfügt. In der Anfangsphase eines größeren Einsatzes übernimmt die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer die Funktion des Einsatzabschnittsleiters Rettungsdienst. Daher müssen die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zusätzlich über die feuerwehrtechnische Ausbildung zur Gruppenführerin bzw. zum Gruppenführer mit einem Zusatzmodul für den Rettungsdienst verfügen. Die eingesetzten Notärzte verfügen über die Qualifikation Arzt im Rettungsdienst. Ergänzend zum bodengebundenen Notarztdienst stehen mehrere im Umkreis stationierte Rettungshubschrauber zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist Teil der Trägergemeinschaft zum Betrieb des Rettungshubschraubers Christoph 9, der in Duisburg stationiert ist. Diese bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist ebenfalls Bestandteil des vorliegenden Bedarfsplans. 6.1.2 Notfallrettung (ohne Notarzt) Die Notfallrettung ohne Arzt wird mit einem Rettungswagen durchgeführt. Als Indikation eines solchen Einsatzes gilt das Vorhandensein oder die Annahme eines lebensbedrohlichen Zustandes für die Notfallpatientin oder den Notafallpatienten. Ein Rettungswagen dient zum Transport von Notfallpatienten, die vor und während des Transportes medizinischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der vitalen Funktionen bedürfen. Die Personalstärke eines Rettungswagens in Düsseldorf beträgt 1/1. Als gesetzliche Auflage gilt, dass der zur Betreuung und Versorgung der Notfallpatientin oder des Notfallpatienten eingesetzte Transportführer die Qualifikation eines Notfallsanitäters18 haben muss und der Fahrer des RTW mindestens Rettungssanitäter sein muss. 6.1.3 Krankentransport Indikation für einen Krankentransporteinsatz ist der Beförderungsbedarf einer kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Person, die kein Notfallpatient ist, aber fachgerechter Betreuung durch qualifiziertes Personal bedarf. Die Personalstärke eines Krankentransportwagens in Düsseldorf beträgt 1/1. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist im Krankentransport der Einsatz von mindestens einem Rettungssanitäter als Transportführer und einem Rettungshelfer als Fahrer ausreichend. 6.1.4 Schadensereignisse mit vielen Verletzten Für besondere Schadensereignisse, die durch die regulären Kapazitäten des Rettungsdienstes nicht bewältigt werden können, hat die Feuerwehr Düsseldorf folgende Vorbereitungen getroffen: • Der Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten deckt sowohl zentrale als auch dezentrale Schadensereignisse ab, bei denen viele Verletzte gleichzeitig an der Einsatzstelle versorgt und anschließend in Krankenhäuser transportiert werden müssen. 16 § 4 Abs. 3 und Abs. 4 RettG NRW 17 Sofern eine noch nicht ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Qualifikation zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter verfügt, ist bis zum 31.12.2026 die Aufgabenwahrnehmung mit der Qualifikation zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten möglich. (vgl. § 4 Abs. 7 RettG NRW) 18 Sofern eine noch nicht ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Qualifikation zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter verfügt, kann die Funktion bis zum 31.12.2026 auch mit Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten besetzt werden. (vgl. § 4 Abs. 7 RettG NRW) 11.09.2019 10
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 • Jede Feuer- und Rettungswache ist mit einem Gerätewagen Rettungsdienst (GW-Rett) ausgestattet. Auf diesen Fahrzeugen befindet sich rettungsdienstliche Ausrüstung, um bis zu zehn Notfallpatientinnen und Notfallpatienten an einer Einsatzstelle zu versorgen. • Die Feuerwehr Düsseldorf kann zusammen mit den Hilfsorganisationen einen Behandlungsplatz 5019 nach dem landeseinheitlichen Sanitätsdienstkonzept des Innenministeriums NRW betreiben. Dieser Behandlungsplatz ermöglicht die Erstversorgung und Transportvorbereitung von 50 Patientinnen und Patienten pro Stunde. • Es werden vier voll ausgestattete und einsatzbereite Rettungswagen an einem Standort vorgehalten, die im Fall eines hohen und nicht durch den regulären Rettungsdienst zu deckenden Ressourcenbedarfs, durch Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr besetzt werden. Da eine Reduktion der Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr nicht immer möglich ist, halten die beteiligten Partner im Rettungsdienst vertraglich definierte Zusatzkapazitäten vor, die durch die Feuerwehr aktiviert werden können. 6.1.5 Hochinfektionstransport Das Universitätsklinikum Düsseldorf betreibt ein Behandlungszentrum, das für die Aufnahme und Behandlung von hochkontagiösen Patientinnen und Patienten geeignet ist. Das Zentrum entspricht den Vorgaben des „Rahmenkonzeptes zur Gefahrenabwehr bei außergewöhnlichen Seuchengeschehen“20 und ermöglicht die Infektionsversorgung für von Mensch zu Mensch übertragbare hämorrhagische Fieber21 und erfüllt damit die höchstmögliche Versorgungsstufe. Der Flughafen Düsseldorf ist einer der Flughäfen in Deutschland, der für die Landung eines Flugzeugs mit an einer hochansteckenden oder unbekannten Krankheit infizierten Passagieren vorgesehen ist22. Der Transport der erkrankten Passagiere erfolgt durch den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf. Da beide Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Trägerin des Rettungsdienstes liegen, gehört die Fähigkeit einen Hochinfektionstransport durchzuführen damit zur Verpflichtung der Trägerin nach § 6 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW). Anders als in der regulären Notfallrettung bilden Transport und Behandlung in diesem speziellen Fall eine organisatorische und technische Einheit. Der Transport muss im Regelfall unter ärztlicher Begleitung erfolgen. Diese Begleitung kann nur von – sowohl in den Transportsystemen, der Transport- und Übergabeorganisation als auch den stationären Behandlungsbedingungen – geschulten Ärztinnen und Ärzten übernommen werden. Die gegenseitige Geübtheit des ärztlichen und nichtärztlichen Personals bei der Vorbereitung und Durchführung des Transportes sowie bei der Überführung des Patienten in die stationäre Behandlung unter Isolationsbedingungen ist aus Gründen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich23. Die Feuerwehr Düsseldorf ist derzeit die einzige Feuerwehr in NRW, die derzeit in der Lage ist, den fachgerechten Transport eines Patienten in das Behandlungszentrum der Uniklinik Düsseldorf durchzuführen. 19 Sanitätsdienst-Konzept NRW „Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW“ (BHP-B 50 NRW), Ministerium des Inneren NRW, 2009 20 Fock, Peters, Wirtz, Scholz, Fell, Bußmann; Rahmenkonzept zur Gefahrenabwehr bei außergewöhnlichen Seuchengeschehen; Gesundheitswesen 2001; 63:695-702; Georg Thieme Verlag Stuttgart 21 Stufe C - Stufenkonzept zur klinischen Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten in NRW – Anforderungsprofil für Krankenhäuser 22 § 8 Abs. 1 Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze 23 vgl. Einsatzplan Hochinfektionstransport – Feuerwehr Düsseldorf, 2015 11.09.2019 11
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 6.1.6 Intensivverlegungen Sekundärverlegungen werden im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell in vier Kategorien unterteilt: • Kategorie 1 - Akute Lebensgefahr • Kategorie 2 - Kritisch kranker Patient • Kategorie 3 - Stabiler Patient • Kategorie 4 - Überwachungspatient Den Kategorien sind jeweils eine Einsatzmittelkette sowie eine Dispositionspriorität zugeordnet. Das Konzept wird stetig evaluiert und zusammen mit den Krankenhäusern weiterentwickelt. Alle Rettungsmittel des Rettungsdienstes sind technisch so ausgestattet, dass grundsätzlich Sekundärtransporte aller Kategorien durchgeführt werden können. Sofern spezielle technische oder medizinische Anforderungen seitens des Rettungsdienstes nicht erfüllt werden können, werden die Transportanforderungen an Dienstleister übergeben, die über eine gültige Genehmigung zur Durchführung von Intensivtransporten für das Stadtgebiet Düsseldorf nach § 17 RettG NRW verfügen. 6.1.7 Fahrzeugflotte Die Feuerwehr Düsseldorf unterhält eine Fahrzeugflotte in jeder Fahrzeugkategorie, um die bedarfsgerechte Sicherstellung der beschriebenen Leistungen sicherzustellen. Neben den regulär besetzten Einsatzfahrzeugen umfasst die Flotte Reservefahrzeuge in jeder Fahrzeugkategorie zur Kompensation von technischen Ausfällen und Sonderfahrzeuge für die beschriebenen Leistungen im Bereich des Hochinfektionstransportes und des Transportes für schwergewichtige Patienten. Sofern möglich, werden Leistungsfähigkeiten in Fahrzeugen kombiniert, um eine möglichst effiziente Fahrzeugvorhaltung zu gewährleisten. 6.2 QUALITÄTSSICHERUNG UND DOKUMENTATION Die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes leitet das Qualitätsmanagement in der notfallmedizinischen Versorgung. Zu den qualitätssichernden Aufgaben der ärztlichen Leitung gehört unter anderen die Ausbildung, Zertifizierung, Fortbildung und Rezertifzierung des nichtärztlichen Personals in invasiven Maßnahmen und Maßnahmen der Notkompetenz. Im Sinne einer stetigen Evaluierung werden alle Inanspruchnahmen von Notkompetenz sowie die Durchführung invasiver Maßnahmen auf Basis der Einsatzdokumentation geprüft. Wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems ist die mobile Datenerfassung im Rettungsdienst. Dabei wird das Notarztprotokoll der DIVI24 durch die Einsatzkräfte auf mobilen Endgeräten ausgefüllt. Die so zunächst lokal gespeicherten Daten zur rettungsdienstlichen Versorgung werden an eine zentrale Datenbank übermittelt und können ausgewertet werden. Neben der Verbesserung der Prozessabläufe zur Abrechnung wird eine Möglichkeit generiert, die Versorgungsqualität im Rettungsdienst kontinuierlich zu überwachen und multidimensionale Fragestellungen abzubilden. 24 DIVI - Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin 11.09.2019 12
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 6.3 LEITSTELLE Die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf hat die Aufgabe, Hilfeersuchen aller Art aus der Bevölkerung und anderer Stellen anzunehmen, zu klassifizieren, zu bewerten und die erforderlichen Einsatzfahrzeuge zu alarmieren und an die Einsatzstelle zu führen. Während des Einsatzes übernimmt die Leitstelle Aufgaben der Dokumentation des Einsatzverlaufs und unterstützt die Einsatzkräfte in organisatorischen und informationstechnischen Bereichen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf eine integrierte Leitstelle für den Feuerschutz, die Hilfeleistung, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz25. Neben den bereits beschriebenen Grundtätigkeiten kommen der Leitstelle gemäß RettG NRW im Rettungsdienst zusätzlich Aufgaben der Einsatzlenkung26 und die Führung des zentralen Nachweises über freie Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser im Zuständigkeitsbereich27 zu. Sämtliche Aufgaben der Feuerwehr sind Grundlagen für die Dimensionierung der Leitstelle. Sowohl im Brandschutz und der Hilfeleistung als auch im Rettungsdienst existieren bemessungsrelevante Planungsgrößen, die Einfluss auf die Dimensionierung der personellen und materiellen Ausstattung der Leitstelle haben. Dabei sind die Anzahl gleichzeitig eingehender und parallel anzunehmender Notrufe und die Begrenzung der Dispositionszeit auf eine Minute die relevantesten Planungsgrößen. Die Bemessung der Leitstelle aus dem Rettungsdienstbedarfsplan 2013 ist weiterhin gültig und erfüllt alle Planungs- und Qualitätskriterien. 6.4 RETTUNGSDIENSTSCHULE Die Feuerwehr Düsseldorf unterhält als Trägerin des Rettungsdienstes eine Rettungsdienstschule. Die Rettungsdienstschule ist personell und technisch so ausgestattet, dass alle notwendigen Aus- und Fortbildungen durchgeführt werden. Die Ausbildungskapazität wird jeweils so ausgelegt, dass alle Personalabgänge durch Neuausbildungen kompensiert werden können. Die Kapazität für Fortbildungen an der Rettungsdienstschule wird so bemessen, dass für alle im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendigen Fortbildungen angeboten werden können. Zu den Aus- und Fortbildungen gehören im Wesentlichen: • Aus- und Fortbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter • Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter • Jährliche Fortbildung und Zertifizierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst 25 § 7 Abs. 1 RettG NRW und § 28 Abs. 1 BHKG 26 § 8 Abs. 1 RettG NRW 27 § 8 Abs. 3 RettG NRW 11.09.2019 13
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 6.5 RETTUNGSDIENSTSTANDORTE 6.5.1 Rettungswachen Die Leistungen des Rettungsdienstes werden derzeit von vierzehn Fahrzeugstandorten aus erbracht. Acht dieser Standorte werden kombiniert als Feuer- und Rettungswachen durch die Feuerwehr betrieben. Sechs weitere Standorte sind reine Rettungswachen, von denen die Rettungswache Diakonie und die Rettungswache Hassels durch die Feuerwehr und die vier anderen Rettungswachen durch die am Rettungsdienst beteiligten Partner betrieben werden. Im Einzelnen sind in der Landeshauptstadt Düsseldorf die nachfolgend aufgeführten rettungsdienstlichen Fahrzeugstandorte mit mindestens einem rund um die Uhr besetzten Notfallrettungsmittel (RTW) eingerichtet: • Feuer- und Rettungswache 1, Hüttenstraße 68 • Feuer- und Rettungswache 2, Quirinstraße 49 • Feuer- und Rettungswache 3, Münsterstraße 15 • Feuer- und Rettungswache 4, Behrenstraße 74 • Feuer- und Rettungswache 5, Flughafenstraße 65 • Feuer- und Rettungswache 6, Frankfurter Straße 245 • Feuer- und Rettungswache 7, Werstener Feld 30 • Feuer- und Rettungswache 8, Gräulinger Straße 27 • Rettungswache 50 Diakonie, Kreuzbergstraße 79 • Rettungswache 21 ASB, Kronprinzenstraße 123 • Rettungswache 22 DRK, Sankt-Franziskus-Straße 11128 • Rettungswache 23 JUH, Vennhauser Allee 269 • Rettungswache 24 MHD, Fürstenwall 206 • Rettungswache 60 Hassels, Forststraße 128 a Die Abbildung 6.1 zeigt die aufgeführten Standorte im Stadtgebiet. An diesen Wachenstandorten sowie am DRK-Standort Erkrather Straße und an der MHD-Unterkunft Borbecker Straße, werden ebenfalls alle im Rettungsdienst eingesetzten Krankentransportkapazitäten vorgehalten. 28 Verlegung des Standortes von der Ludwig-Beck-Straße 11, Indienstnahme Mitte 2019 11.09.2019 14
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Abbildung 6.1: Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet 11.09.2019 15
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 6.5.2 Notarztstandorte Die notärztliche Versorgung der Bevölkerung in der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt von acht Notarztstandorten. Im Einzelnen werden Notärzte an folgenden Standorten vorgehalten: • Feuer- und Rettungswache 1, Hüttenstraße 68 • Feuer- und Rettungswache 3, Münsterstraße 15 • Feuer- und Rettungswache 4, Behrenstraße 74 • Feuer- und Rettungswache 5, Flughafenstraße 65 • Feuer- und Rettungswache 6, Frankfurter Straße 245 • Feuer- und Rettungswache 7, Werstener Feld 30 • Feuer- und Rettungswache 8, Gräulinger Straße 27 • Feuer- und Rettungswache 10, Posener Straße 171-183 Einige Krankenhäuser sind – wie gesetzlich vorgesehen29 – in die Gestellung von Notärztinnen und Notätzten für die Notfallrettung vertraglich eingebunden. Um einen effizienten Personaleinsatz und die Nutzung von Synergieeffekten zu ermöglichen, werden die Tages-NEF der Feuer- und Rettungswachen 5 und 6 während der Dienstzeit in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt an die Uniklinik bzw. an die Diakonie verlegt. 6.6 BEREICHSÜBERGREIFENDE RETTUNGSDIENSTLICHE HILFELEISTUNG Der Rettungsdienst der Stadt Düsseldorf praktiziert jedoch im Regelrettungsdienst die rettungsdienstbereichsübergreifende Hilfeleistung mit allen benachbarten Rettungsdienstbereichen. Dabei werden Fahrzeugkapazitäten des öffentlichen Rettungsdienstes von der Leitstelle auch zu Einsatzorten außerhalb des Stadtgebietes alarmiert, sofern sie von Nachbarleitstellen angefordert und im Stadtgebiet Düsseldorf frei sind. Die Leitstelle Düsseldorf fordert bei Bedarf ebenfalls Nachbarschaftshilfe aus den benachbarten Rettungsdienstbereichen an. 29 § 11 Abs. 2 Nr. 2 RettG NRW 11.09.2019 16
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 6.7 FLÄCHENABDECKUNG Als Bewertungsmaßstab für die Flächenabdeckung in der Landeshauptstadt Düsseldorf gilt die planerische Hilfsfristvorgabe. Wie bereits unter 5.1 Planungsgrößen beschrieben, wird für die Erreichbarkeitsanalyse eine maximal tolerable Fahrzeit für Rettungsdienstfahrzeuge von 6 Minuten ausgehend von Standorten mit einem Rettungswagen innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten festgelegt. Die Ermittlung der Flächenabdeckung erfolgt über simulierte Einsatzfahrten in einem virtuellen Straßennetz30. Die folgende Abbildung stellt die Flächenabdeckung innerhalb der Hilfsfirst dar. Abbildung 6.2: Fahrzeitanalyse für Rettungsdienstfahrzeuge 30 vgl. Projektbericht Feuerwehr 2020 – MOONROC Advisory Partners, November 2017 11.09.2019 17
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Die Abdeckung innerhalb von 6 Minuten Fahrzeit umfasst etwa 90% der bewohnten Fläche Düsseldorfs31. Die meisten Notfälle ereignen sich in den Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte. Diese Bereiche können innerhalb der vorgegebenen Fahrzeit erreicht werden. Der tatsächliche Erreichungsgrad kann also deutlich höher liegen, sofern die Rettungsmittelvorhaltung an den Standorten bedarfsgerecht ist. Durch die Verlegung der Rettungswache 22 kann erwartet werden, dass der nördliche Bereich besser erreicht wird. Die dargestellte Analyse bestätigt zwei Feststellungen aus den Rettungsdienstbedarfsplänen 2010 und 2013: • Der optimale Standort der Rettungswache 50 liegt im Schnittbereich der Einbrunger Straße mit dem Gerichtsschreiberweg. Hierdurch ergibt sich eine Optimierung der Notfallversorgung insbesondere in den Stadtteilen Wittlaer, Angermund, Kalkum und Kaiserswerth. Solange die Umsetzung der RW Nord an den optimalen Standort noch nicht möglich ist, wird die derzeitige Rettungswache 50 weiter genutzt. • In Abhängigkeit von der Entwicklung des Einsatzaufkommens im Hafen wird die Notwendigkeit einer Verlagerung der Rettungswache 21 Richtung Westen regelmäßig geprüft. 6.8 HYGIENE UND DESINFEKTION Die Basis für alle Desinfektionsmaßnahmen im Rettungsdienst ist der Hygieneplan der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dieser wird zusammen mit dem Gesundheitsamt stetig evaluiert und weiterentwickelt. Der Hygieneplan legt unter anderem fest, welche Desinfektionsmaßnahmen durch die Fahrzeugbesatzungen an den Standorten und welche Desinfektionsmaßnahmen in der zentralen Desinfektion durchgeführt werden. Die zentrale Desinfektion ist zurzeit am Standort der Feuer- und Rettungswache 1 in der Hüttenstraße installiert. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Überwachung und Durchführung der Desinfektionsmaßnahmen an Rettungsdienstfahrzeugen auch die Mitwirkung bei der Koordination des Fahrzeug- und Geräteeinsatzes im Bereich NEF, RTW und KTW sowie bei der Kontrolle der gesetzlich vorgegebenen Ausrüstungsüberprüfung nach dem Gesetz über Medizinprodukte32. Die bauliche und technische Infrastruktur entspricht nicht den fachlichen Vorgaben und genügt einigen Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht. Als Standort für die Einrichtung einer neuen zentralen Desinfektion inklusive der Stellflächen für die taktische und technische Reserve ist das Gelände der Feuerwache 10 vorgesehen. 31 vgl. Projektbericht Feuerwehr 2020 – MOONROC Advisory Partners, November 2017 32 Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) 11.09.2019 18
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 7 EINSATZDATENAUSWERTUNG Für die Analysen zur Ressourcenvorhaltung werden die Daten zu den Einsätzen des Rettungsdienstes im Kalenderjahr 2018 verwendet. Die Aufbereitung und Aggregation erfolgt analog zum Rettungsdienstbedarfsplan 2013. Im Fokus stehen hier die Bindung der Rettungsmittel durch Einsätze und die Erfüllung der Vorgaben zu Fahrzeit in der Notfallrettung. 7.1 INANSPRUCHNAHME DES RETTUNGSDIENSTES Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in Relation zur Entwicklung der Bevölkerung. Aufgeführt werden die Alarmierungsraten der einzelnen Versorgungsstufen. Als Alarmierungsrate bezeichnet man die Anzahl der Alarmierungen pro 1.000 Einwohner. Dabei wird zwischen dem Einsatz von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen und Krankentransportwagen unterschieden. Notarztrate 27,6 30,5 26,5 Alarmierungen pro 1.000 Einwohner +20,1% NEF-Alarmierungen Notfallrate 110,4 Alarmierungen 87,3 94,7 pro 1.000 Einwohner +37,6% RTW-Alarmierungen Kranken- transportrate 71,7 75,7 71,0 Krankentransporte pro 1.000 Einwohner +7,7% Krankentransporte 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Abbildung 7.1: Einsatzraten im Rettungsdienst Die Notarztrate ist von 27,6 Alarmierungen pro 1.000 Einwohner auf 30,5 Alarmierungen pro 1.000 Einwohner angestiegen. Absolut ist das eine Steigerung der Alarmierungen um 20,1%. Sowohl das Niveau der Notarztrate als auch die Steigerungen liegen im zu erwartenden und bundesweit regulären Bereich33. Die Rettungsmittelvorhaltung aus dem Rettungsdienstbedarfsplan 2013 basiert auf der Analyse der Einsatzdaten des Jahres 2011. Die Steigerungsraten in den Alarmierungen und das starke Bevölkerungswachstum erfordern eine Neubemessung der Rettungsmittelvorhaltung. 7.2 AUSWERTUNG DER EINTREFFZEIT BEI NOTFÄLLEN Die Einhaltung der Fahrzeitvorgaben bei Notfällen ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal in der Notfallrettung. Die Einhaltung der Vorgabe wird in 90% aller Notfälle gefordert. Für die Auswertung der Fahrzeiten wird das ersteintreffende Rettungsmittel gewertet. 33 Behrendt et al., Das Rettungsdienstliche Leistungsgeschehen in Deutschland zwischen 1994/95 und 2012/13, Handbuch des Rettungswesens, Ergänzung 1/2018 11.09.2019 19
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Dabei ist in der Auswertung unerheblich, ob es sich dabei um einen Rettungswagen oder ein Notarzteinsatzfahrzeug handelt. Die folgende Darstellung stellt den Erreichungsgrad kumuliert dar. Abbildung 7.2: Hilfsfristerreichungsgrad im Stadtgebiet Der Erreichungsgrad der reinen Fahrzeit von 6 Minuten liegt im Jahr 2018 bei 79,7% und unterschreitet den Zielerreichungsgrad von 90% um etwa 10%. Aus dem Nachweis der Flächenabdeckung in Kapitel 6.7 ergibt sich allerdings, dass der regelkonforme Erreichungsgrad planerisch mit den aktuellen Standorten möglich ist. Die Unterschreitung ergibt sich also aus einer aktuellen Unterdeckung in der Rettungsmittelvorhaltung. 8 RETTUNGSWAGEN 8.1 BEMESSUNGSMETHODE Die bedarfsgerechte, standortabhängige Bemessung der Anzahl an Rettungswagen, die für die Leistungen in der Notfallrettung erforderlich sind, wird ausschließlich dezentral und risikoabhängig durchgeführt. Für jeden festgelegten und in Abbildung 8.1 dargestellten Einsatzbereich erfolgt die Bemessung auf Grundlage der Alarmierungsrate, also der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Rettungsmitteln innerhalb eines Zeitintervalls und der zugehörigen gemittelten Einsatzdauer. Die Einsatzdauer ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen der Zuteilung eines Rettungsmittels zu einem Einsatz und dem Zeitpunkt der erneuten Verfügbarkeit für einen weiteren Einsatz. Die notwendigen Ressourcen zur Nachfragedeckung bei Intensivverlegungen im Sinne der obigen Definition werden zentral bemessen und dem Einsatzbereich Mitte zugeteilt. Damit werden kleinere Einsatzbereiche planerisch nicht überbemessen. Im Folgenden werden die Eingangsgrößen sowie Bemessungsbedingungen explizit aufgestellt: • Verfahren Die Anzahl notwendiger RTW zur Abdeckung der Notfallrettung und der Nachfrage nach Intensivverlegungen wird risikoabhängig ermittelt. Dazu wird das in der Literatur34 beschriebene Verfahren unter Nutzung der Poisson-Verteilung angewendet. 34 Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst, Springer Wissenschaftsverlag 2004, S.67 ff. 11.09.2019 20
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 • Einsatzbereiche Die Bemessung für die Notfallrettung erfolgt getrennt für jeden Einsatzbereich. Die Einsatzbereiche sind in der Abbildung 8.1 dargestellt. In dem Bemessungsverfahren werden alle den jeweiligen Einsatzbereichen geographisch zuordenbare Notfälle – also die Nachfrage in einem Einsatzbereich – berücksichtigt. Für die Ressourcenbemessung in der Intensivverlegung wird der stadtweite Bedarf zentral betrachtet und in die dezentrale Bemessung des Einsatzbereichs Mitte integriert. Damit entfällt eine separate Bemessung von Intensivtransportfahrzeugen. • Bemessungszeitraum Die Bemessung wird getrennt für die Zeiträume Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag durchgeführt. • Bemessungsintervalle Als Bemessungsintervall – in der Literatur auch Schicht35 genannt – wird die Dauer von einer Stunde gewählt. • Einsatzdauer Die für jedes Bemessungsintervall und jeden Bemessungszeitraum ermittelte mittlere Einsatzdauer ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen der Zuteilung des Rettungsmittels zu einem Einsatz und dem Zeitpunkt der erneuten Verfügbarkeit für einen nächsten Notfall. • Wiederkehrzeit Die Wiederkehrzeit gibt die mittlere Zeitspanne zwischen zwei Unterdeckungsfällen an. Für die Bemessung der RTW in der Notfallrettung wird die Wiederkehrzeit auf 40 Schichten gesetzt. Dieser Wert korrespondiert mit den in der Literatur angegebenen Werten36. Darin wird eine nicht normierte Zeitspanne zwischen zwei Unterdeckungsfällen mit 40 Stunden abgegeben. • Auslastungsgrenzen Bei der Bemessung der RTW in der Notfallrettung wird eine prognostische Auslastung zwischen 20% und 30% als Grenzauslastung angesehen (vgl. 5.2 Festlegung der Planungsgrößen). Die Auslastungsgrenze ist neben der risikoabhängigen Bemessung bezogen auf die Gleichzeitigkeit von Notfällen ein unabhängiges Kriterium und wird als hinreichendes Kriterium verstanden. 35 Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst, Springer Wissenschaftsverlag 2004, S.67 ff. 36 Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst, Springer Wissenschaftsverlag 2004, S.67 ff. 11.09.2019 21
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 8.2 EINSATZBEREICHE Die Einsatzbereiche sind bereits in der Rettungsdienstbedarfsplanung 2010 und 2013 definiert worden. Die aktuelle Analyse zur Flächenabdeckung bestätigt diese Aufteilung erneut. Die folgende Abbildung stellt die Einsatzbereiche und die zugehörigen Standorte für Rettungswagen dar. Abbildung 8.1: Bedarfsgerechte Einsatzbereiche für die Notfallrettung mit Rettungswagen 11.09.2019 22
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Für jeden Einsatzbereich findet die Bemessung der notwendigen Rettungswagen getrennt statt. So wird gewährleistet, dass bei Notfällen ein Rettungswagen durch die Leitstelle disponiert werden kann, der planerisch die Fahrzeitvorgabe einhält und so effizient Hilfe leisten kann. 8.3 VORHALTUNG Aus der Ressourcenbemessung für jeden einzelnen Einsatzbereich und für jeden Bemessungszeitraum (Montag bis Freitag, Samstag, Sonntag) ergibt sich die Notwendigkeit einer Erhöhung der Vorhaltung im Bereich der Rettungswagen. Bezogen auf die Wochenvorhaltungsstunden ist eine Erhöhung um 22,9% auf 4.226 Stunden pro Woche erforderlich. Die Vorhaltung verteilt sich auf insgesamt 31 regulär zu besetzende Rettungswagen. Die folgende Darstellung fasst die Ressourcenveränderung zusammen. +22,9% 4.226 h/Woche 3.439 h/Woche 18 22 24h-RTW 24h-RTW 7 NEU 9 Tages-RTW Tages-RTW RDBP 2013 RDBP 2020 Abbildung 8.2: Veränderung der Vorhaltung von Rettungswagen im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Nominal ergibt sich ein Zuwachs von 6 Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte. Allerdings verändern sich die Dienstzeiten der Tages-RTW zum Teil erheblich. Für den Einsatzbereich Mitte ergeben sich folgende, notwendige Anpassungen: • Die Dienstzeit des 01-RTW-03 wird stundeneutral von Montag bis Freitag um zwei Stunden verlängert. An Sonntagen wird das Fahrzeug nicht mehr besetzt. • An der Feuer- und Rettungswache 4 ist die Etablierung eines zusätzlichen 24h- Rettungswagens erforderlich. Darüber hinaus muss die Dienstzeit des bestehenden Tages-RTW von Montag bis Freitag um fünf Stunden verlängert werden. • An der Feuer- und Rettungswache 5 muss ebenfalls ein zusätzlicher 24h- Rettungswagen etabliert werden, um die Bedarfsdeckung im Einsatzbereich Nord zu erreichen. Zusätzlich muss die Besetzung des Tages-RTW von Montag bis Freitag erhöht und auf das Wochenende mit jeweils 12 Stunden pro Tag erhöht werden. Eine Ressourcenerhöhung an der Rettungswache 50, die die Versorgung im Einsatzbereich Nord übernimmt, ist aus baulichen Gründen nicht möglich. 11.09.2019 23
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 • Der Tages-Rettungswagen an der Feuer- und Rettungswache 7 muss in der Dienstzeit an Werktagen jeweils um eine Stunde verlängert werden. • Ein zusätzlicher Tages-RTW mit einer Dienstzeit von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr an Werktagen muss etabliert werden. Der Standort muss im Einsatzbereich Mitte liegen. Die folgende Abbildung stellt sowohl die Gesamtvorhaltung als auch die fahrzeugbezogenen Änderungen für den Einsatzbereich Mitte im Detail dar. Die neu hinzukommenden Vorhaltungen sind blau markiert. 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 Vorhaltung Bereich Standort Einsatzmittel Betreiber Wochentag [h/Woche] Mo-Fr 01-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr Feuer- und Rettungswache 1 01-RTW-02 N.N. Sa 168 Hüttenstraße 68 So Mo-Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr (62) 01-RTW-03 DRK Sa 62 So - - - - - - - - - - - - Mo-Fr 03-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr Feuer- und Rettungswache 3 03-RTW-02 N.N. Sa 168 Münsterstraße 15 So Mo-Fr (43) 03-RTW-03 JUH Sa - - - - - - - - - - - - - 30 So Mo-Fr 04-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr Feuer- und Rettungswache 4 04-RTW-02 N.N. Sa 168 Behrenstraße 74 So Mo-Fr (35) 04-RTW-03 JUH Sa 60 So Mo-Fr 05-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr Feuer- und Rettungswache 5 MITTE 05-RTW-02 N.N. Sa 168 Flughafenstraße 65 So Mo-Fr (35) 05-RTW-03 DRK Sa 64 So Mo-Fr 07-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr Feuer- und Rettungswache 7 07-RTW-02 N.N. Sa 168 Werstener Feld 30 So Mo-Fr Fr (34) 07-RTW-03 MHD Sa 40 So Mo-Fr Rettungswache 21 21-RTW-01 ASB Sa 168 Kronprinzenstraße 123 So Mo-Fr Rettungswache 22 22-RTW-01 DRK Sa 168 Ludwig-Beck-Straße 11 So Mo-Fr Rettungswache 23 23-RTW-01 JUH Sa 168 Vennhauser Allee 269 So Mo-Fr Rettungswache 24 24-RTW-01 MHD Sa 168 Fürstenwall 206 So Mo-Fr 168 Rettungswache 60 06-RTW-11 N.N. Sa Forststraße 128a So Mo-Fr N.N. XX-RTW-XX N.N. Sa 60 So 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 Vorhaltung Bereich Standort Einsatzmittel Betreiber Wochentag [h/Woche] Abbildung 8.3: Bedarfsgerechte Gesamtvorhaltung der RTW für den Einsatzbereich Mitte 11.09.2019 24
Landeshauptstadt Düsseldorf – Rettungsdienstbedarfsplan 2020 Für die Bereiche Nord, Ost, Süd und West ergeben sich folgende Anpassungen im Vergleich zur aktuellen Vorhaltung: • Die notwendige Erhöhung der Fahrzeugvorhaltung für den Bereich Nord wird über die Etablierung des zweiten 24h-Rettungswagens an der Feuer- und Rettungswache 5 abgebildet. Eine Stationierung des Fahrzeugs an der Rettungswache 50 ist nicht möglich. Im Zuge der Verlagerung des Standortes muss dieses Fahrzeug bei der Planung berücksichtigt werden. • Für die bedarfsgerechte Versorgung im Bereich Ost, muss an der Feuer- und Rettungswache 8 der bisherige Tages-Rettungswagen in einen 24h-Rettungswagen umgewandelt werden. • Die bestehende Vorhaltung an der Feuer- und Rettungswache 6 für den Einsatzbereich Süd muss um zwei Tages-Rettungswagen erhöht werden. Ein Rettungswagen wird jeden Tag – von Montag bis Sonntag – jeweils für 12 Stunden benötigt. Die Anfangszeiten variieren zwischen dem Bemessungszeitraum Samstag und Sonntag und dem Bemessungszeitraum Montag bis Freitag. Der zweite Rettungswagen ist von Montag bis Samstag jeweils für 11 Stunden zu besetzen. • Für den rechtsrheinischen Einsatzbereich West ist die Erweiterung des jetzigen Tages- Rettungswagens auf einen 24h-Rettungswagen erforderlich. Zusätzlich ist die Etablierung eines Tages-RTW sowohl an Werktagen als auch am Wochenende notwendig. Die Dienstzeit von Montag bis Freitag liegt bei 8 Stunden und an den Wochenenden – Samstag und Sonntag – jeweils bei 12 Stunden. Die folgende Abbildung stellt sowohl die Gesamtvorhaltung als auch die fahrzeugbezogenen Änderungen für die Einsatzbereiche Nord, Ost, Süd und West im Detail dar. Die neu hinzukommenden Vorhaltungen sind blau markiert. 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 Vorhaltung Bereich Standort Einsatzmittel Betreiber Wochentag [h/Woche] Mo-Fr Rettungswache 50 NORD 05-RTW-11 N.N. Sa 168 Kreuzbergstraße 79 So Mo-Fr 08-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 Feuer- und Rettungswache 8 So OST Gräulinger Straße 27 Mo-Fr (93) 08-RTW-03 N.N. Sa 168 So Mo-Fr 02-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr Feuer- und Rettungswache 2 (111) WEST 02-RTW-02 N.N. Sa Quirinstraße 49 168 So Mo-Fr 02-RTW-03 N.N. Sa 64 So Mo-Fr 06-RTW-01 Feuerwehr Sa 168 So Mo-Fr 06-RTW-02 N.N. Sa 168 Feuer- und Rettungswache 6 So SÜD Frankfurter Straße 245 Mo-Fr 06-RTW-03 N.N. Sa 84 So Mo-Fr 06-RTW-05 N.N. Sa 66 So 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 Vorhaltung Bereich Standort Einsatzmittel Betreiber Wochentag [h/Woche] Abbildung 8.4: Bedarfsgerechte Gesamtvorhaltung der RTW für die Einsatzbereiche Nord, Ost, Süd und West 11.09.2019 25
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