Bedarfs- und Entwicklungsplanung - für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Stadt Tann (Rhön) - Tann (Rhön)
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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Stadt Tann (Rhön) Freiwillige Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) - Der Magistrat - 2. Fortschreibung 1
Inhaltsverzeichnis: Seite 1. VORWORT 3 2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 4 2.1 Kommunale Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr gemäß HBKG 5 3. KURZBESCHREIBUNG DER STADT TANN (RHÖN) 6 3.1 Ist Überprüfung der Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) 6 4. RISIKOPOTENZIALE 7 4.1 Allgemeine Risikoeinschätzung 7 4.2 Eintrittswahrscheinlichkeit 7 4.3 Schaden; Gefahrenabwehr, grundsätzliche Aufgabenstellung 8 5. SPEZIELLE AUFGABENSTELLUNG IN DER STADT TANN (RHÖN) 9 5.1 Abwehrender Brandschutz 9 5.2 Brandbekämpfung 9 5.3 Wasserversorgung 11 5.4 Technische Hilfeleistung 11 5.5 Mitgliedergewinnung 12 5.6 Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung 12 6. SCHUTZZIELE 12 7. RISIKOKATEGORIEN 13 7.1 Brandschutz 13 7.2 Technische Hilfe 13 7.3 Atomare, Biologische, Chemische Stoffe 14 7.4 Wassernotfälle 14 7.5 Richtwerte des Hessischen Ministerium für Inneres und Sport 14 8. PERSONALSTRUKTUR 17 8.1 Mindeststärke 17 8.2 Personalentwicklung 19 8.3 Verfügbarkeit des Personals 19 8.4 Ausbildungsstände der Stadtteilwehren 20 8.5 Qualifikationen Führungskräfte Ist / Soll 21 8.6 Fahrerlaubnisstruktur 22 9. FEUERWEHRSTANDORTE 23 10. AUSRÜSTUNG 27 10.1 Fahrzeuge 27 10.2 Gebäude 31 10.3 Technische Ausrüstung 32 10.4 Persönliche Ausrüstung 34 11. SCHLUSSBEMERKUNGEN 36 2
1. Vorwort Die Änderungen des Hessischen Brandschutzrechtes (HBKG) mit aktuellem Stand vom 14.01.2014 verpflichtet die Stadt Tann, in Abstimmung mit dem Landkreis eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und, daran orientiert, eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Das Land hat mit dem HBKG und der Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV) in der Fassung vom 17.12.2013 einen allgemein gehaltenen rechtlichen Rahmen vorgegeben. Aufgabe der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kommune ist es, örtliche Belange und Risikopotenziale verständlich und nachvollziehbar darzustellen, zu bewerten und damit der Feuerwehr und den politisch verantwortlichen Organen Planungssicherheit und eine verbindliche Perspektive zu eröffnen. Die Führungskräfte der Feuerwehr haben sich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung dieser Aufgabe gestellt und mit dem folgenden Papier zuverlässige und ausgewogene Informationen und Daten zusammengetragen, die mittelfristig eine verlässliche Planungsgrundlage für die Kommunalpolitik schafft. Im Dezember 2017 Thomas Jörges Mario Dänner Stadtbrandinspektor Bürgermeister Björn Schmidt Wolfgang Schack Stellv. Stadtbrandinspektor 1. Stadtrat Timo Semmler Peter Neubert 2. Stellv. Stadtbrandinspektor Stadtverordnetenvorsteher 3
2. Gesetzliche Grundlagen Grundlage der staatlichen Daseinsfürsorge bildet das Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Aus diesen beiden Artikeln leitet sich die staatliche Daseinsvorsorge ab. Im Weiteren übernimmt jedoch die Bundesrepublik Deutschland diese Daseinsvorsorge im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebung nur für den Verteidigungsfall. Artikel 30 Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Friedensmäßige Gefahrenabwehr ist Ländersache Gesetze, die dem Schutze der Zivilbevölkerung dienen, können demzufolge gemäß Art 30 GG in Länderhoheit erlassen werden. So kommen Gefahrenabwehrgesetze zu Stande wie das: HRDG Hessisches Rettungsdienstgesetz HSOG Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung HBKG Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und und den Katastrophenschutz Das HBKG wird mit allen Rechten und Pflichten dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung, welche im Grundgesetz Art 28, der Hessischen Verfassung und der Hessischen Landkreisordnung verankert ist, gerecht. Artikel 28 GG (2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. 4
2.1 Kommunale Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr gemäß HBKG § 3 Aufgaben der Gemeinden • Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe • in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten, • für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, • Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen, • für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen, • Notrufmöglichkeiten einzurichten und an die Zentrale Leitstelle des Landkreises anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen, • den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen. • Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. § 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr • Die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor leitet die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde. Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren (Ortsteilfeuerwehren oder Stadtteilfeuerwehren). Orts- oder Stadtteilfeuerwehren werden von einer Wehrführerin oder einem Wehrführer geleitet. Sie oder er unterliegt den Weisungen der Stadtbrandinspektorin oder des Stadtbrandinspektors. • (6) Die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor ist für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich und hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten. 5
3. Kurzbeschreibung der Stadt Tann (Rhön) Einwohnerzahl: 4.463 (Stand 30.9.2016) Fläche: 6.042 ha Höhenlage: 330 – 700 Meter über NN Stadtteile: - Tann - Günthers - Habel - Hundsbach - Lahrbach - Neuschwambach - Neuswarts - Schlitzenhausen - Theobaldshof - Wendershausen 3.1 Ist Überprüfung der Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) Die Gemeindliche Feuerwehr besteht aus 10 Stadtteilwehren. Gesamtstärke der Einsatzabteilung: Davon männlich: 234 Davon weiblich: 13 Jugendfeuerwehr: Davon männlich: 45 Davon weiblich: 11 Kinderfeuerwehr: Davon männlich: 15 Davon weiblich: 6 Ehren- und Altersabteilung: Davon männlich: 109 Davon weiblich: 0 (Stand 09.2017) Die oben aufgeführten Zahlen erwecken den Eindruck, die Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) sei personell ausreichend besetzt. Doch sind diese Zahlen nur Statistikwerte; effektiv fallen bei Einsätzen und Übungen diese Zahlen, vor allem der Einsatzabteilungen, aus den verschiedensten Gründen erheblich niedriger aus. Nähere Angaben hierzu sind unter Punkt 8 „Personalstruktur“ zu entnehmen. 6
4. Risikopotentiale 4.1 Allgemeine Risikoeinschätzung In der Versicherungswirtschaft ist der Grundsatz der Risikoeinschätzung von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Er wird wie folgt gefasst: Risiko = zu erwartende Schadenhöhe x Eintrittswahrscheinlichkeit 4.2 Eintrittswahrscheinlichkeit Hier soll nur selbsterklärend ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zitiert werden, um die Rechtsauffassung der Gerichte zu dem Thema zu verdeutlichen: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar. Mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 Zur Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadenereignisses ist weiterhin feststellbar, dass sich die durchschnittliche Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich der Gefahrenabwehr in den letzten vierzig Jahren verzehnfacht hat. Einsätze 1970 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brandbekämpfung 7 4 7 20 4 6 Technische Hilfeleistung 17 34 8 16 13 18 Fehlalarmierung 4 2 4 1 3 2 GESAMT 3 28 40 19 37 20 26 7
4.3 Schaden; Gefahrenabwehr, grundsätzliche Aufgabenstellung Durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA wurde in den 70er Jahren aufgrund der Initiative kommunaler Spitzenverbände eine Studie aufgestellt, was eine Feuerwehr zu leisten in der Lage sein muss, um den grundgesetzlichen Ansprüchen auf körperliche Unversehrtheit zu genügen. Diese Studie hat bis heute als kritischer Brand Gültigkeit. Man geht von einem Schadenfeuer in einem Wohngebäude aus, bei dem der sogenannte erste Rettungsweg (notwendiger Treppenraum) verraucht ist und als Rettungsweg der, gemäß Hessischer Bauordnung festgelegte, zweite Rettungsweg genutzt werden muss, um eingeschlossene Personen aus den Obergeschossen zu retten. Der zweite Rettungsweg ist, wenn baulich nicht vorhanden, durch Leitern der Feuerwehr sicherzustellen. Rettung über Treppe Einsatzleitung Fahrer und Maschinist Aufbau der Rettung über Wasserver- tragbare sorgung Leitern 8
5. Spezielle Aufgabenstellung in der Stadt Tann (Rhön) 5.1 Abwehrender Brandschutz Im Bereich der Wohnbebauung steht, wie oben angeführt, die Menschenrettung im Vordergrund. Der zweite Flucht- und Rettungsweg kann über tragbare Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr sichergestellt werden. Aufgrund der Bebauung im Innenstadtbereich (Naturkundemuseum/ Schloss usw.) der Stadt Tann (Rhön) sind die Forderungen der Hessischen Bauordnung sehr häufig nicht erfüllt. Dort wird festgelegt, dass bei Rettungshöhen über 8m Brüstungshöhe eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) vorhanden sein muss. Da sehr häufig zweite bauliche Rettungswege sowie Hubrettungsfahrzeuge nicht vorhanden sind bedarf es Kompensationsmaßnahmen. Diese können Brandfrüherkennung oder Sicherheitstreppenräume sein. Ein umfassender, personalintensiver und frühzeitiger Einsatz eines kompletten Löschzuges wird hier dringend erforderlich (kritischer Brand siehe S. 8). 5.2 Vorbeugender Brandschutz Die vorhergehend zitierte Hessische Bauordnung sieht Maximalgrenzen für Brandabschnitte vor (max. 40m x 40m). Brandabschnitte sind Gebäudeumfassungen die einem Schadenfeuer über 90 Minuten erfolgreich einen baulichen Widerstand bieten. Diese Forderung ist bei einer sehr großen Anzahl von Gebäuden (Fachwerkbauart in den Stadtteilen und insbesondere der Kernstadt) nicht erfüllt. Um Defizite im vorbeugenden Brandschutz durch die Feuerwehr zu kompensieren, ist ein sehr intensiver Personalansatz durch Atemschutzgeräteträger erforderlich 9
20 min 20 min 20 min 20 min Entweder 4 Geschosse oder 40 m Einsatz- breite in einer Ebene Ein Trupp unter Atemschutz ist ca. 20 min lang einsetzbar. Um die baulich geforderten 90 Minuten Feuerwiderstand zu er- reichen sind demzufolge 8 Atemschutzgeräteträger pro Geschoss oder 10 m Einsatzbreite erforderlich Soll die Brandausbreitung durch den Einsatz der Feuerwehr verhindert werden, so ist diese Aufgabe sehr personalintensiv und häufig weniger erfolgreich. Bei einer Deckungsbreite eines im Inneneinsatz vorgenommenen Strahlrohres von ca. 10m, werden 4 Strahlrohre gebraucht um eine fehlende brandabschnittliche Trennung durch den Einsatz der Feuerwehr zu kompensieren. Da allerdings ein Trupp unter Atemschutz nur 20 Minuten eingesetzt werden kann, sind für den Ersatz von 90 Minuten, Feuerbeständigkeit durch den abwehrenden Brandschutz 4 Trupps unter Atemschutz erforderlich. Der Personaleinsatz für einen fehlenden Brandabschnitt erfordert demzufolge 32 Atemschutzgeräteträger an den Strahlrohren. Selbstverständlich ist noch weiteres Personal für die eigentliche Brandbekämpfung im betroffenen Brandabschnitt, die Wasserversorgung und die Führungsarbeit erforderlich. 10
5.3 Wasserversorgung Im Gemeindegebiet der Stadt Tann (Rhön) ist die abhängige Löschwasserversorgung stellenweise in einem guten Zustand. Dies wurde immer wieder bei Übungen und Einsätzen in den vergangenen Jahren festgestellt. Lediglich in dem Stadtteil Neuschwambach in der Ortslage Aura und Neuschwambach sowie in einigen Aussiedlerhöfen (Schweidhof, Friedrichshof, Paradieshof etc.) und abgelegene Ortschaften (Habelgraben, Sinswinden, etc.) ist eine Nutzung der örtlichen abhängigen Wasserversorgung nur begrenzt möglich. Um dieses Defizit auszugleichen ist es notwendig im Brandfall wasserführende Fahrzeuge einzusetzen. Im Verlauf längerer Einsätze oder bei einer größeren Schadenslage an solchen Orten muss die Wasserversorgung durch die Stadtteilfeuerwehren sichergestellt werden. Bei der sogenannten Wasserversorgung auf langer Wegstrecke kommt dann auch der SW 1000 der FF Tann zum Einsatz. Der Einsatz von wasserführenden Fahrzeugen und Schlauchwagen ersetzt jedoch nicht die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser aus der abhängigen Löschwasserversorgung oder Löschteichen und Zisternen. 5.4 Technische Hilfeleistung Der Einsatz der Feuerwehr zur Durchführung technischer Hilfeleistungen wird überwiegend durch Straßenverkehrsteilnehmer verursacht. Häufigste Aufgabenstellung der Feuerwehr ist, neben dem Öffnen von Türen, dem Beseitigen von Verkehrsgefahren, die Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen. Auch zunehmende Unwetterereignisse wie Sturm, Starkregen oder Hochwasser fordern die Feuerwehr immer mehr. So muss jede Feuerwehr in der Lage sein, bei solchen Schadenereignissen erste sichernde Maßnahmen zu treffen und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Technische Hilfeleistungen fordern die Feuerwehren immer häufiger Im Bereich der Technischen Hilfeleistung hat die Feuerwehr Tann und der jeweilig betroffene Stadtteil Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsverbindungsstraßen zu betreuen. Diese belaufen sich bis an die Gemarkungsgrenzen der Stadt Tann (Rhön) sowie bis an die Kreisgrenzen zum benachbarten Landkreis Wartburgkreis. 11
5.5 Mitgliedergewinnung Die Einrichtung der Kinderfeuerwehr ist ein wichtiger Schritt für die Mitgliedergewinnung. Aufgrund der personellen Gegebenheiten ist in Zukunft der Dienst in der Feuerwehr im vermehrten Maße zu bewerben und zu fördern. Dies geschieht mitunter durch gezielte Anwerbung im Rahmen von Feuerwehrveranstaltungen, Werbeaktionen unter Mithilfe und Einbezug der örtlichen Märkte, gezieltes Ansprechen und Anwerben von Jugendlichen im Jugendfeuerwehralter sowie im Rahmen der jährlichen Brandschutz- erziehung in der Schule und den Kindergärten. 5.6 Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung In den § 3,4 und 5 HBKG ist geregelt, dass das Land, der Kreis und die Gemeinde die Brandschutzerziehung zu fördern haben. Im Stadtgebiet Tann gibt es momentan zwei Schulen (Regenbogenschule Schlitzenhausen, Eberhardtschule Tann) und mehrere Kindergärten (Tann, Schlitzenhausen, Wendershausen). In diesen Einrichtungen muss mindestens einmal im Jahr Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung betrieben werden. Damit dieses gewährleistet werden kann wird Personal und Material benötigt. In den folgenden Jahren ist ein Betrag von 200,-€ jährlich für die Brandschutzerziehung einzuplanen. Im Personalbereich ist Verdienstausfall einzukalkulieren. 6. Schutzziele Um den Aufgabestellungen der staatlichen Daseinsvorsorge, die für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe, auf die Feuerwehren übertragen wurde, zu genügen, muss jeder Feuerwehrstandort in der Lage sein, folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Eine Menschenrettung über zwei voneinander unabhängige Angriffswege unter Atemschutz. • Befreiung von eingeklemmten Personen mit vorhandenen Mitteln aus Straßenfahrzeugen und im Bereich Schwerlastverkehr. • Sicherungsmaßnahmen bei Verkehrsunfällen mit Einleitung Erste-Hilfe- Maßnahmen. • Technische Hilfeleistung bei Bauunfällen mit vorhandenen Mitteln. • Aufbau einer Löschwasserversorgung. • Stellung von Atemschutzreserve. • Hochwasserschutz / Starkregenereignisse • Für die Stadtteilwehr Tann kommen folgende Aufgaben hinzu: • Befreiung von eingeklemmten Personen aus Straßenfahrzeugen mit hydraulischem Rettungsgerät; auch im Bereich des Schwerlastverkehrs. • Beseitigen von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter • Umfassende Brandbekämpfungsmaßnahmen • Gewährleistung von nachbarschaftlicher Hilfe • Tierrettung • Amtshilfe 12
7. Risikokategorien Für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung wird von folgenden Gefahrenarten und Risikokategorien ausgegangen: Gefahrenart Anzahl und Risikokategorien I. Brand B1–B4 II. Allgemeine Hilfe: 1 Technische Hilfe TH 1 – TH 4 2 Atomare, Biologische und Chemische Stoffe ABC 1 – ABC 3 3. Wassernotfälle W1–W3 Die Einordnung in die Risikokategorien richtet sich in der Regel nicht nach Einzelobjekten sondern nach der Gesamtstruktur des örtlichen Gefahrenpotentiales. 7.1 Brandschutz Die Stadtteile der Stadt Tann (Rhön) fallen unter die Risikokategorie B1/B2, die sich wie folgt ergibt: • weitgehend/überwiegend offene Bauweise (teilweise Reihenbebauung) • im wesentlichen/überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete) • Gebäudehöhe: höchstens 8m Brüstungshöhe • keine nennenswerten/einzelne kleinere Gewerbebetriebe / Handwerksbetriebe / Beherbergungsbetriebe • Keine oder nur eingeschossige Gebäude besonderer Art und Nutzung Besonderheiten sind auch einzelne Gebäude / Bauernhöfe in den Stadtteilen, sowie die umfangreiche Bewaldung in der Stadt Tann (Rhön). Die Kernstadt Tann ist in die Risikokategorie B3 einzuordnen, die sich wie folgt ergibt: • Überwiegend geschlossene Bebauung (im Stadtkern) • Mischnutzung unter anderem mit Gewerbegebieten • Bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung (Sägewerk) • Gebäudehöhe: über 8m Brüstungshöhe (Naturkundemuseum, Schloss) • Industrie- und Gewerbebetriebe ohne erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr 7.2 Technische Hilfe Alle Stadtteile der Gesamtstadt Tann (Rhön) fallen unter die Risikokategorie TH2/TH3, die sich wie folgt ergibt: • größere Ortsverbindungsstraßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraße) • kleinere Gewerbebetriebe oder größere Handwerksbetriebe 13
7.3 Atomare, Biologische, Chemische Stoffe Hier ist keinerlei genehmigungspflichtiger oder bedeutsamer Umgang mit ABC-Stoffen in der Gesamtstadt Tann (Rhön) bekannt. 7.4 Wassernotfälle Sechs Stadtteile der Gesamtstadt Tann (Rhön) fallen nach § 24 HWG Anlage 2 begründet durch die Ulster unter die Risikokategorie W2. Die weiteren vier Stadtteile fallen unter die Risikokategorie W1 (keine nennenswerten Gewässer; kleinere Bäche). 7.5 Richtwerte des Hessischen Ministerium für Inneres und Sport Aufgrund der Richtwerte des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport, sollten für vorgenannte Risikokategorien folgende Fahrzeuge vorhanden sein (Stufe 1; Stufe 2 in Klammern): - B1 = KLF, TSF oder TSF-Wasser (LF 10 u. StLF 20/25) - B2 = TSF-Wasser oder MLF (LF 10 u. StLF 20/25) - B3 = LF 10 u. STLF 20/25 (ELW 1, LF 20, TLF 4000 u. GW-L) - TH2 = TSF-Wasser oder MLF mit Zusatzbeladung TH (HLF 20) - TH3 = HLF 10 (ELW 1, HLF 20 m. MaZE) - W1 = KLF, TSF oder TSF-Wasser (LF 10) - W2 = LF 10, RTB oder MZB (HLF 20) - ABC 1 = KLF, TSF oder TSF-Wasser (ELW 1 u. GW-L1 mit GG) Schutzbereich Neuschwambach Schlitzenhausen Wendershausen Theobaldshof Hundsbach Neuswarts Lahrbach Günthers Habel Tann Gefährdungsstufe für Schutzbereich Brand 2 2 1 2 1 1 1 3 2 2 Gefährdungsstufe für Schutzbereich TH 3 2 2 3 2 2 2 3 2 3 Gefährdungsstufe für Schutzbereich ABC 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Gefährdungsstufe für Schutzbereich W 2 2 1 2 2 1 1 2 1 2 14
Soll (nach FwOV Soll (nach FwOV Handlungs Feuerwehr Ist Stufe 1) Stufe 2) bedarf Tann ELW 1 ELW 1 ELW 1 StLF 20/25 StLF 20/25 StLF 20/25 LF 16/12 LF 10 LF 20 GW-N GW-L *1,2 MTF SW 1000 HLF 20 m. MaZE *2 TLF 4000 *5 x RZB oder MTB *6 Günthers TSF-W HLF 10 *3 x Habel TSF TSF-W *4 od. MLF *3 Hundsbach TSF TSF-W *4 od. MLF *3 x Lahrbach TSF-W HLF 10 *3 Neuschwambach LF 10 TSF-W *4 od. MLF *3 Neuswarts TSF TSF-W *4 od. MLF *3 Schlitzenhausen TSF TSF-W *4 od. MLF *3 Theobaldshof TSF TSF-W *4 od. MLF *3 x Wendershausen TSF HLF 10 *3 *1 mit Zusatzbeladung Gefahrgut *2 wird im Rahmen nachbarlicher Hilfe durch andere Kommunen bereitgestellt *3 wird durch die Stadtteilwehr Tann vorgehalten mit entsprechenden Ausnahmen *4 mit Zusatzbeladung Stromerzeuger, Leitungsroller, Beleuchtungseinrichtung, Trennschleifmaschine, Motorkettensäge, Kombirettungsgerät In den Stadtteilen Hundsbach, Theobaldshof und Wendershausen wird eine Zusammenführung mit Tann angestrebt (näheres unter Punkt 9 Feuerwehrstandorte). Somit ergibt sich hier kein Handlungsbedarf für eine Zusatzbeladung oder größere Fahrzeuge. *5 In Tann werden die Komponenten der Stufe 2 durch nachbarliche Hilfe sichergestellt mit Ausnahme eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000). Dieses Tanklöschfahrzeug wird kompensiert durch die geplante Beschaffung eines LF 10 für die Stadtteilwehr Günthers und durch den Rahmen der gegenseitigen Hilfe mit den benachbarten Gemeinden Hilders (TLF 16/25) und Hofbieber (StLF 20/25). 15
*6 Aufgrund der Größe der Ulster ist diese weder mit einem Rettungsboot noch einem Mehrzweckboot befahrbar. Auch die Einsatzstatistik der Vergangenheit bestätigt, dass diesbezüglich keinerlei Handlungsbedarf besteht. Es wird davon abgesehen, hier eine Investition zu tätigen. Sollte es wider Erwarten zu einem Einsatzmittelbedarf kommen, so wird dieses mittels Nachalarmierung aus dem Landkreis hinzu gezogen. In Günthers wird aufgrund der erforderlichen Fahrzeugvorhaltung auf ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 erhöht. Dies ist erforderlich, da im Gesamtkonzept bezugnehmend auf die vorgenannte Zusammenführung von vier Stadtteilwehren (Tann, Wendershausen, Theobaldshof und Hundsbach) zwei Feuerwehrfahrzeuge entfallen. Infrastruktur, Ausbildungsstand und Führerscheinproblematik sprechen zudem für die Fahrzeugerhöhung am Standort Günthers. Um zu gewährleisten, das o.g. Fahrzeug auch zu den Regelarbeitszeiten einsatzbereit besetzt wird, ist eine gemeinsame Alarmierung mit der Stadtteilwehr Schlitzenhausen vorgesehen. Zudem stellt dies eine Kompensationsmaßnahme für eine perspektivische Zusammenführung der Wehren Günthers und Schlitzenhausen dar (näheres unter Punkt 9 Feuerwehrstandorte). Am Standort Habel und Lahrbach ergibt sich kein Handlungsbedarf, da die erforderlichen Einsatzmittel der Stufe 1 durch Neuschwambach sichergestellt werden können. Für die Gefahren im Bereich ABC ist die Stadt Tann (Rhön) an allen Standorten ausreichend abgesichert. 16
8. Personalstruktur Aus vorgenannter Grundaufgabenstellung ergeben sich für jeden Feuerwehrstandort folgende einsatztaktischen Funktionen (kritischer Brand S. 8): Erforderliche Maßnahme Personalbedarf 1 Fahrer für das Feuerwehrfahrzeug: nach dem Eintreffen Bedienen 1 der Pumpe, weil die Vornahme eines Rohres Voraussetzung für die Rettung und den Eigenschutz der Einsatzkräfte ist. Mitarbeit bei der Bereitstellung der Geräte 2 Herstellen des Angriffs- bzw. Rettungsweges. 3 In Stellung bringen einer tragbaren Leiter: Leiter vom Dach des Fahrzeuges holen und zum Einsatzort tragen; aufrichten und anleitern; Herstellen der Löschwasserversorgung; Hydrant betriebsbereit machen und anschließen; 3 Vordringen zum Aufenthaltsort der zu rettenden Person, 2 heraustragen, ins Freie schaffen. Eigenschutzmaßnahmen: Anlegen der Atemschutzgeräte 4 Begleitende Schutz- und Hilfsmaßnahmen: 2 nach der Unterstützung beim In Stellung bringen der Leiter; Strahlrohr mit vornehmen, Rettungsweg frei machen; Rettungsmaßnahmen sichern, Brand zurückdrängen; Sicherung des Angriffstrupp; 5 Leitung, Koordinierung, Aufsicht, Kontrolle 1 Gesamt- Rettungsmaßnahme 9 8.1 Mindeststärke So ergibt sich für jeden Feuerwehrstandort folgende Mindeststärke: Erforderliche Ausbildung von 21 Funktion Führungs- Sollfunktionen: Einheits- schaften Anzahl Mann- führer kräfte 21 Truppmänner 11 Truppführer 1 8 9 Grundbesatzung 18 Atemschutzgeräteträger 1 8 9 Reserve lt. FwOV 7 Maschinisten 1 1 Wehrführer 9 Sprechfunker 1 1 Stellv. Wehrführer 1 1 Jugendfeuerwehrwart 5 Gruppenführer (mit stellv. Grufü 7) 21 Soll - Besetzung 2 Zugführer (nur Tann) 2 Wehrführer (incl. Stellv.) 17
Für die Stadt Tann (Rhön) ergeben sich daraus folgende Mindestmannschaftsstärken Mannschaft besatzung Führungs- Differenz Einheits- Aufgabe Reserve Gesamt Grund- führer kräfte Ist ELW, StLF, LF 1 3 18 22 22 44 GW-N 1 2 3 3 6 SW 1000 2 2 2 4 Wehrführer u. St 2 2 StBI u. Stellv. 2 2 Gesamt Kernstadtwehr 58 28 - 30 Wendershausen 2 3 16 21 21 16 - 5 Lahrbach 2 3 16 21 21 28 +7 Hundsbach 2 3 16 21 21 23 +2 Neuschwambach 2 3 16 21 21 34 + 13 Habel 2 3 16 21 21 23 +2 Günthers 2 3 16 21 21 37 +16 Neuswarts 2 3 16 21 21 26 +5 Schlitzenhausen 2 3 16 21 21 20 - 1 Theobaldshof 2 3 16 21 21 12 - 9 Tann Gesamt 247 247 0 Daraus resultiert eine Mindest-Mannschaftsstärke für die Gesamtstadt Tann (Rhön) von 247 Kameraden (aktive Feuerwehrangehörige). Der Personalstand im Oktober 2017 beträgt 247 aktive Kameraden. Sowohl die Feuerwehr Tann als auch die Wehren in Wendershausen und Theobaldshof erreichen die Sollvorgabe nicht. Die anderen 7 Stadtteilwehren erreichen nahezu die erforderliche Soll-Stärke. Allerdings handelt es sich bei den zuvor angegebenen Personalstandsdaten um statistische Werte. In der Regel fällt diese Zahl aus den verschiedensten Gründen (Arbeitsplatz, Urlaub, Krankheit, etc.) um ein Vielfaches geringer aus. Dies ist auf die Verfügbarkeit des Personals zurückzuführen; insbesondere bei der Tagesalarmsicherheit. 18
8.2 Personalentwicklung 2013 2014 2015 2016 2017 Einsatzabteilung männlich 261 254 262 251 234 Einsatzabteilung weiblich 8 8 12 13 13 Jugendfeuerwehr männlich 46 38 37 38 43 Jugendfeuerwehr weiblich 20 17 9 8 13 8.3 Verfügbarkeit des Personals Die Tagesalarmsicherheit ist ein großes Problem in der Gesamtstadt Tann (Rhön). Leider ist die Arbeitsplatzsituation in der Stadt Tann (Rhön) sehr schlecht, immer mehr Kameraden arbeiten außerhalb der Region Tann und stehen somit tagsüber nicht für den Einsatzdienst zur Verfügung. Um eine Verbesserung der Tagesalarmsicherheit herbeizuführen ist angestrebt, das städtische Personal in die Tagesalarmierung einzubeziehen, auf Zugehörigkeit zur Feuerwehr ist bei Neueinstellungen zu achten. Tagesalarmverfügbarkeit: Neuschwambach Schlitzenhausen Wendershausen Personalverfügung der Theobaldshof Hundsbach Neuswarts Lahrbach Stadtteilwehren Günthers Habel Tann während der Regelarbeitszeit Mo-Fr 06:00–18:00 Uhr Als Grundlage dienen Einsatzberichte und Erfahrungswerte der jeweiligen Stadtteilwehr Anzahl Kameraden im Tagesalarm 7 6 3 6 5 4 4 9 2 2 19
8.4 Ausbildungsstände der Stadtteilwehren Verbandsführer Gruppenführer Grundlehrgang Verkehrsunfall Atemschutz* Truppführer Mitglieder Zugführer TH - Stadtteilwehr Günthers 36 27 16 4 14 7 4 1 Habel 23 18 12 1 11 3 1 1 Hundsbach *2 23 13 6 6 2 Lahrbach 28 23 14 4 13 3 1 Neuschwambach 34 29 10 6 15 6 5 1 Neuswarts *1 27 20 7 1 10 3 1 Schlitzenhausen *1 20 13 3 6 1 *2 Tann-Mitte 28 28 21 8 22 19 6 2 Theobaldshof *2 12 9 7 2 5 3 2 *2 Wendershausen 16 15 10 2 12 5 3 * Anzahl der Kameraden mit Atemschutz-Ausbildung. Die Tauglichkeiten sind teils deutlich niedriger (Hundsbach und Theobaldshof derzeit 0, Schlitzenhausen 1) *1 Sowohl in Neuswarts als auch in Schlitzenhausen ist geplant, innerhalb der nächsten zwei Jahre je einen Kameraden zum Gruppenführer sowie zwei Kameraden als Atemschutzgeräteträger auszubilden. *2 Die Situation in Tann, Wendershausen, Hundsbach und Theobaldshof zwingt uns dazu, einen neuen Weg der Zusammenführung zu begehen. Nähere Informationen sind unter dem Punkt 9 „Feuerwehrstandorte“ zu entnehmen. 20
8.5 Qualifikationen Führungskräfte Ist / Soll GABC Einsatz / Seminar Leiter einer Feuerwehr VB Führungskräfte Hilfeleistung BAU Erstmaßnahmen Hilfeleistung VU Verbandsführer Gruppenführer Atemschutz Zugführer Lehrgänge Führungskräfte Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll SBI x x x x x x x x x x x x x x x x Stellv. SBI x x x x x x x x x x x x x x x 2. Stellv. SBI x x x x x x x x x x x x x x x WeFü Günthers x x x x Stellv. Günthers x x x x x x WeFü Habel x x x x x x x x x x Stellv. Habel x x x WeFü Hundsbach x x x x Stellv. Hundsbach x x x x WeFü Lahrbach x x x x Stellv. Lahrbach x x x x x x WeFü Neuschwambach x x x x x x Stellv. Neuschwambach x x x x x x x x 2. Stellv. Neuschwambach x x x x x x x WeFü Neuswarts x x x x Stellv. Neuswarts x x x x WeFü Schlitzenhausen x x x x Stellv. Schlitzenhausen x x WeFü Tann x x x x x x x x x x x Stellv. Tann x x x x x x x x x *1 WeFü Theobaldshof x x *1 Stellv. Theobaldshof x x WeFü Wendershausen x x x x x x Stellv. Wendershausen x x x x x x 2. Stellv. Wendershausen x x x x x x x *1 Die Stadtteilwehr Theobaldshof wird derzeit von Tann geführt. 21
8.6 Fahrerlaubnisstruktur Die EU-Führerscheinregelung stellt für die Feuerwehr ein großes Problem dar. Alle Feuerwehrangehörigen die den Führerschein der Klasse B (ehem. Klasse 3) besitzen, dürfen nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t fahren. Da fast alle Feuerwehrfahrzeuge der Großgemeinde Tann dieses Gewicht überschreiten, darf dieser Personenkreis die Einsatzfahrzeuge nicht fahren. Nach der neuen Fahrerlaubnisverordnung besteht nun die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige durch eine geeignete Person (z.B. Wehrführer) auf dem jeweiligen Feuerwehrfahrzeug des Ortsteils eine Einweisung bekommen, und dann das Fahrzeug fahren dürfen. Diese Regelung, im Fachjargon „kleiner Feuerwehrführerschein“ genannt, ist aber auf das zulässige Gesamtgewicht von 4,75 t begrenzt. Da in dem zukünftigen Fahrzeugkonzept kein Fahrzeug unter 4,75t zul. Gesamtgewicht liegt, findet diese Regelung keine Anwendung. Das Land Hessen hat parallel die Möglichkeit für den Erwerb des sog. „großen Feuerwehr-Führerscheines“ geschaffen, mit welchem Einsatzfahrzeuge bis 7,49t durch Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B gefahren werden dürfen. Die praktische Umsetzung ist dem Erlass zu entnehmen. Diese Fahrerlaubnis käme den Ortsteilfeuerwehren mit einem TSF-W sowie der Kernwehr bezogen auf GW-N und SW1000 zugute und würde hier die Fahrerproblematik entspannen. Problematisch ist der Zeitaufwand anzusehen, da jeder Fahrschüler 8x 45 Minuten Ausbildungsfahrt sowie eine 45minütige Prüfungsfahrt zu absolvieren hat. Hier ist eine Vergütung für den Ausbilder und den Prüfer vorzusehen. Die Fixkosten für diese Fahrberechtigung belaufen sich auf etwa 200€ je Feuerwehrkamerad. Um zu gewährleisten, dass auch die Großfahrzeuge >7,49 t zu jeder Zeit zum Einsatzort gefahren werden können, sind jährlich 2-3 Führerscheine der Klasse C auszubilden. Da im neuen Fahrerlaubnisrecht ein privater Gebrauch des Führerscheines Klasse C im gewerblichen Sinne ohne teure Nebenausbildungen keine Einsatzmöglichkeit mehr bietet, ist hier eine vollständige Kostenübernahme durch die Kommune vorgesehen. Bei lediglich anteiliger Kostenerstattung ist davon auszugehen, dass sich niemand finden wird, private Finanzmittel zu investieren, um ein Feuerwehrfahrzeug fahren zu dürfen. Darüber hinaus sind die ärztlichen Folgeuntersuchungen nach turnusmäßig 5 Jahren ebenfalls durch die Kommune zu tragen. 22
9. Feuerwehrstandorte Die Art und Weise der Bebauung der Stadt Tann (Rhön) (siehe auch 7.1), die sowohl aus Wohngebäuden älterer und neuer Bauart besteht und auch durch Gewerbebauten geprägt ist, erfordert einen personalintensiven abwehrenden Brandschutz. Nicht zu vergessen sind die zahlreich vorhandenen Bauern- und Aussiedlerhöfe. Deshalb ist es notwendig, dass auch in Stadtteilen, die innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von anderen Standorten erreicht werden, weiterhin funktionierende Feuerwehren aufrecht zu erhalten sind, um bedarfsgerechte und risikoorientierte Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Die in den Vorgaben des WIBERA-Gutachten (kritischer Brand S. 8) festgelegten Maßnahmen, müssen gemäß den gesetzlichen Grundlagen des HBKG 10 Minuten nach Alarmeingang durch die Feuerwehr in Staffelstärke eingeleitet werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass während des Tages nicht die vorgeschriebene Einsatzstärke erreicht wird. Im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften und der Sicherheit der Einsatzkräfte wird eine sofortige Verstärkung erforderlich (Siehe Verfügbarkeit des Personals unter 8.2). Wenn man eine Ausrückzeit der Freiwilligen Feuerwehr von 5 Minuten ansetzt, ergeben sich weitere 5 Minuten für eine Anfahrt. Die durchschnittliche Marschgeschwindigkeit einer Feuerwehr beträgt innerstädtisch 40 km/Std. und außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/Std. Grundlage der ermittelten Geschwindigkeiten sind die Werte, die im Abschlussgutachten des Landesrechnungshofes bei der Überprüfung der Feuerwehrstandorte angenommen wurden. Bedingt durch die rückläufigen Mitgliederzahlen der Einsatzabteilungen (Tabelle 8.1), des teils schlechten Ausbildungsstandes (Tabelle 8.3), notwendig anstehenden Gebäudeinvestitionen (Tabelle 10.2), Tagesalarm-Personalschwäche (Tabelle 8.2) und damit entstandenen Problemen bei der Hilfsfristenerfüllung ist eine Neustrukturierung unausweichlich. Ein Zusammenschluss der Wehren Tann, Hundsbach, Wendershausen und Theobaldshof, verbunden mit einem gemeinsamen Gebäudeneubau an einem strategisch zu positionierenden Standort, soll diesen aufgeführten Defiziten entgegenwirken. Der Standort ist so zu wählen, dass die Hilfsfristen im Bereich der vier vorgenannten Wehren in Gänze zu halten sind. Möglicher Standort wäre das Gewerbegebiet „Am Kuhleich“ mit direkter Anbindung zur L 3175. Dies schafft zudem Attraktivität und führt zudem zu einer verbesserten Jugendarbeit. Auch wird hierdurch eine qualitative Ausbildung bedingt durch eine höhere Anzahl an Teilnehmer erreicht. Hierzu wurde im Rahmen der Erstellung des BEP in jeder betreffenden Wehr zu Informations- und Austauschgesprächen geladen, welche protokollarisch festgehalten wurden. Darüber hinaus wurden die Führungskräfte der Wehren im Arbeitskreis Bedarfs- und Entwicklungsplan in die Thematik mit einbezogen. Der Großteil der betroffenen Kameraden steht der Zusammenführung positiv gegenüber. 23
Oben dargestellt der aktuelle Ausrückebereich der Feuerwehr Tann. Bezugnehmend auf den Standort des Feuerwehrhauses im unteren Stadtbereich, in dessen Nähe nur sehr wenige Einsatzkräfte wohnhaft sind, wurde im Einsatzjahr 2017 eine durchschnittliche Ausrückezeit von 7 Minuten ermittelt. Die Grafik weist den etwaigen Fahrbereich vom derzeitigen Standort binnen 3 Minuten auf. 24
Oben dargestellt der mögliche Ausrückebereich vom perspektivisch neuen Standort „Am Kuhleich“ mit einer gerechneten Rüstzeit und Fahrzeit von je 5 Minuten. Dies ist realistisch, da ein Großteil der Einsatzkräfte geographisch in unmittelbarer Nähe wohnhaft sind. Aufgrund der geographischen Veränderung des Standortes der Feuerwehr Tann steigt das Aufgabenpotential der Wehren Neuswarts, Günthers und Schlitzenhausen. Insbesondere für Neuswarts, Schlitzenhausen, Meerswinden und Sinswinden bekommt die Leistungsstärke der Feuerwehr Günthers eine besondere Bedeutung. Diese Ortschaften sind innerhalb der 10minütigen Hilfsfrist von dem neuen Standort nicht mehr erreichbar. Es ist unabdingbar, das hier in Zukunft eine intensivere Zusammenarbeit der Wehren Neuswarts, Günthers und Schlitzenhausen notwendig wird, bis hin zu einem möglichen Zusammenschluss der Wehren in den kommenden Jahren. Darüber hinaus hat dies bei dem Fahrzeugkonzept der Wehren Berücksichtigung zu finden. 25
● Standort Feuerwehrhäuser Die aufgezeigten Entfernungen sind Fahrtstrecken 26
Ortsteil/Ortslage Entfernung von Eintreffen der Kernstadtfeuerwehr der Kernwehr bei einer Ausrückzeit von 5 min Tann (vom möglichen neuen Standort „Am Kuhleich“ mit StLF 20/25) Nüsterrasen 6,20 km 11,20 min. Aura 8,80 km 13,40 min. Theobaldshof* 5,10 km 11,00 min. Kleinfischbach 4,10 km 10,00 min. Günthers Grenzübergang 5,40 km 11,10 min. Neuswarts 6,00 km 12,40 min. * Ausrückezeit mit TSF-W aktueller Bauart 09,50 min. Es ergeben sich folgende Grundaufgaben für jeden Feuerwehrstandort: Jeder Feuerwehrstandort stellt mit einer Löschgruppe plus Reserve den Grundschutz sicher. Gemäß Alarmplan der Feuerwehr der Stadt Tann unterstützen ein bis zwei weitere Feuerwehrstandorte die Aufgaben des betroffenen Stadtteils. Die Feuerwehr Tann und Neuschwambach ist für die technische Hilfeleistung zusammen mit dem betroffenen Standort zuständig. 10. Ausrüstung Im Folgenden wird der Bedarf der Feuerwehren an technischer und persönlicher Ausrüstung beschrieben. Im Einzelnen sind das: - Fahrzeuge - Gebäude - Technische Ausrüstung - Persönliche Ausrüstung 10.1 Fahrzeuge Zur Bewältigung ihrer Aufgabenstellung stehen der Feuerwehr der Stadt Tann derzeit zur Verfügung: Wieder- Fahrzeuge Baujahr Verwendungszweck beschaffungsjahr Feuerwehr Tann-Mitte ELW 1 2008 Einsatzleitung bei Schadenslagen 2028 Rettung und Brandbekämpfung im größeren LF 16/12 1986 2016 *1 Umfang. Einfache Technische Hilfeleistung. GW-N 1991 Nachschub von Material für Einsätze 2021 StLF 20/25 2010 Brandbekämpfung und Wasserversorgung 2035 SW 1000 1981 Aufbau langer Schlauchleitungssysteme *2 27
Feuerwehr Wendershausen TSF-W 1992 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2022 *4 Feuerwehr Lahrbach TSF-W 1993 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2023 Feuerwehr Hundsbach TSF 1995 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2025 *3 Feuerwehr Neuschwambach Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz LF 10 2016 2041 Einfache Technische Hilfeleistung Feuerwehr Habel TSF 1994 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2024 Feuerwehr Neuswarts TSF 1997 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2027 Feuerwehr Günthers TSF-W 1995 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2025 Feuerwehr Schlitzenhausen TSF 1998 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2028 Feuerwehr Theobaldshof TSF 1990 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2020 *3 Die Wiederbeschaffungsjahre für die oben angegebenen Fahrzeuge ergeben sich aus den Regelungen der Brandschutzförderrichtlinien (Anlage 2). In der wie folgt geregelt ist: Zuwendungen werden in der Regel gewährt für Fahrzeuge, deren Nutzungsdauer folgende Richtwerte erreicht haben. Kommandowagen (KdoW) mind. 7 Jahre od. 170000 Km, Einsatzleitwagen (ELW 1) mind. 12 Jahre, alle anderen Fahrzeuge mind. 25 Jahre. Aufgrund der guten Allgemeinzustände und der Pflege der Fahrzeuge ist eine Fahrzeugnutzung von etwa 30 Jahren denkbar. Für das ELW 1 ist von einer Laufzeit nach aktuellem Zustand von mindestens 20 Jahren auszugehen. 28
Fahrzeugkonzeption nach Zusammenschluss der Wehren Tann, Wendershausen, Hundsbach und Theobaldshof: Neben dem Fahrzeugstand der Kernwehr ist zusätzlich ein TSF-W zu stationieren. Die beiden weiteren TSF entfallen ersatzlos. Für Günthers ist im Hinblick einer perspektivischen Zusammenführung mit der Wehr Schlitzenhausen ein LF10 vorzusehen; Neuswarts und Schlitzenhausen fungieren zukünftig als Unterstützungskomponente. Für Neuswarts ist als Ersatzfahrzeug ein TSF- Logistik vorzusehen. Für Lahrbach und Habel ist jeweils ein TSF-W vorzusehen. *1 LF 16/12: Ersatzbeschaffung beantragt; Zuwendungsbescheid liegt vor. *2 Zur vorübergehenden Sicherstellung des Brandschutzes, insbesondere wegen mangelhafter Löschwasserversorgung in Günthers, Theobaldshof, Kernstadt (Defizite hier bereits durch die Neuordnung der Wasserversorgung behoben), wurde der SW 1000 angeschafft. Dieser braucht nur dann nicht ersetzt werden, wenn die Löschwassermängel komplett beseitigt sind (schlechte Versorgung derzeit noch in Neuschwambach und Aura). Wenn das Fahrzeug technisch ausscheidet, sind Finanzmittel einzuplanen, um das Schlauchmaterial in Gitterboxlösungen zu verlasten, welche die Möglichkeiten zur Schlauchverlegung mittels des GW-N bieten. *3 TSF Theobaldshof und Hundsbach: Ersatzbeschaffung entfällt bezugnehmend auf Fahrzeugkonzept nach Zusammenschluss. *4 TSF-W Wendershausen: Ersatzbeschaffung ist so zu planen, dass das Fahrzeug zeitgleich mit dem Zusammenschluss in Dienst gestellt werden kann. Kurzfristig sind in der Investitionsplanung folgende Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge zu berücksichtigen: Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert TSF-W 65.000 € 2022 TSF-W * (Wendershausen) kommunaler Anteil Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert TSF-W 65.000 € 2023 TSF-W * (Lahrbach) kommunaler Anteil Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert TSF 65.000 € 2024 TSF-W * (Habel) kommunaler Anteil 29
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert TSF-W 180.000 € 2025 LF 10 (Günthers) kommunaler Anteil Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert TSF 70.000 € 2027 TSF-L (Neuswarts) kommunaler Anteil Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert TSF 2017 entfällt 0€ (Theobaldshof) Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert SW 1000 2006 entfällt 0€ (Tann) Die derzeit gültige Brandschutzförderrichtlinie ist zu beachten. * Das Land Hessen fördert die Beschaffung von TSF-W Fahrzeugen in Form von Landesbeschaffungen der Fahrgestelle. Diese werden den Kommunen kostenfrei überlassen; kommunaler Anteil ist der Fahrzeugaufbau. Dieser ist bei einem TSF-W in Höhe von ca. 50.000 € zu kalkulieren. Hinzu kommt die Beladung von ca. 15.000 € excl. Tragkraftspritze. Diese sind in einem guten Zustand und daher zu keinem Austausch vorgesehen. LF 10: Kommunaler Anteil des Fahrzeuges beläuft sich derzeit auf ca. 145.000 €. Hinzu kommen etwa 30.000 € Kosten für die Beladung des Fahrzeuges. Mit Hinblick auf das Wiederbeschaffungsjahr ist eine Kostenerhöhung des Fahrzeuges mit 5.000 € einkalkuliert. Für folgende Fahrzeuge sind mittelfristig Reifen zu beschaffen: Feuerwehr Fahrzeuge Beschaffungs- Beschaffungs- jahr Betrag Hundsbach TSF 2018 400 € Neuswarts TSF 2019 400 € Schlitzenhausen TSF 2019 400 € Tann SW 1000 2019 600 € Tann StLF 20/25 2021 3.000 € Neuschwambach LF10 KatS 2026 2.500 € 30
10.2 Gebäude Die Feuerwehrhäuser sind teilweise in einem guten bis sehr gutem Zustand. Die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen der Feuerwehrhäuser werden durch die Stadt getragen. Neuschwambach Schlitzenhausen Wendershausen Theobaldshof Hundsbach Neuswarts Lahrbach Günthers Habel Tann 1. Stellplätze ausreichend Nein 3 3 3 3 3 Verstoß gegen UVV Ausreichend, in Ordnung 1 1 1 1 1 2. Zustand des Feuerwehrhauses schlecht, z.B. feucht, keine Heizung 3 3 3 3 normal 2 2 2 gut 1 1 1 3. Unterrichtsraum fehlt 3 3 zu klein, kalt, Raumhöhe zu niedrig 2 gut 1 1 1 1 1 1 1 4. Umkleideraum fehlt 3 3 3 3 zu klein, kalt, Raumhöhe zu niedrig 2 2 gut 1 1 1 1 5. Sanitäranlagen fehlt 3 3 3 zu klein, Duschen fehlen 2 gut 1 1 1 1 1 1 6. Raum für die JFw fehlt * * * * 3 zu klein, kalt, Raumhöhe zu niedrig 2 gut 1 1 1 1 7. Verkehrsanbindung/Parkplätze schlecht 3 ausreichend 2 2 2 2 gut 1 1 1 1 1 Summe: 11 17 9 12 6 8 17 11 20 7 Erklärung: unter 10 Punkte = geringer Handlungsbedarf 10 – 15 Punkte = Mängel, die zeitnah beseitigt werden müssen mehr als 15 Punkte = dringender Handlungsbedarf * keine Jugendfeuerwehr vorhanden 31
Für die Feuerwehrhäuser, welche in der vorherigen Tabelle schlecht abschneiden, ist mittelfristig Abhilfe zu schaffen. Der Neubau des Feuerwehrhauses Habel hat begonnen und wird voraussichtlich in 2018 fertig gestellt. In Tann ist für den gemeinsamen Neubau der 4 Wehren kurzfristig (2019/2020) Förderantrag zu stellen. Am Standort Lahrbach ist das vorhandene Feuerwehrhaus um eine Umkleidemöglichkeit sowie eine Werkstatt mit Lagermöglichkeit zu erweitern. Der Fahrzeugstellplatz ist für ein TSF-W aktueller Bauart zu eng bemessen. Hier ist konzeptionell eine Fahrzeughalle vor der Bestandshalle zu errichten. Die alte Fahrzeughalle ist dann zum Umkleideraum und Werkstatt umzubauen. Förderantrag hierzu ist mittelfristig zu stellen. Perspektivisch ist dies mit der Ersatzbeschaffung des TSF-W umzusetzen. Am Standort Neuswarts sind Umkleideräumlichkeiten sowie eine Dusche zu errichten. Förderantrag für diese Maßnahme ist mittelfristig zu stellen. 10.3 Technische Ausrüstung In der Technischen Ausrüstung ergeben sich aufgrund von Prüfvorschriften und Nutzungsrichtlinien die von den zuständigen Stellen herausgegeben werden folgende Sachkosten: Atemschutz Die Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) verfügt über 40 Atemschutzgeräte sowie über 90 Atemluftflaschen. Da die Anforderungen an den Betrieb von Atemschutzwerkstätten sehr hoch sind und im Gegenzug es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Einsatzkräfte für die Wartung der sensiblen Gerätschaften zu finden, wurde der Beitritt zum Dienstleistungszentrum Brand- und Katastrophenschutz im Hessischen Kegelspiel erklärt. Diese gemeindeübergreifende Gemeinschaftslösung bietet eine wirtschaftliche und qualitative Erfüllung der Prüfvorschriften mit Synergieeffekten. Die Füllung der Atemluftflaschen sowie die umfangreicheren Geräteprüfungen werden somit in interkommunaler Zusammenarbeit im Dienstleistungszentrum Hünfeld ausgeführt. Folgende Unterhaltungskosten fallen für diese Gerätschaften an: - Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ............................................. alle 1/2 Jahre (Ersatzteile pro Stück) - Pressluftatmer mit Lungenautomat ..................................................... alle 6 Jahre (400,00 € pro Stück) - Vollmaskenprüfung........................................................................... alle 2 Jahre (Ersatzteile pro Stück) - TÜV Atemluftflaschen............................................................................ alle 5 Jahre (15,00 € pro Stück) - Flaschenfüllung für Atemluftflaschen* ......................................................................... (7,00 € pro Stück) - Reinigung Feuerschutzkleidung*……………………………………………………….(20,00 € pro Stück) * abhängig von der Einsatzhäufigkeit 32
In dem Jahr 2020 sowie wiederkehrend 2025 steht für 81 der 90 Atemluftflaschen die TÜV-Prüfung an. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen. In der Stadt Tann (Rhön) sind folgende Atemschutzgeräte vorhanden: Feuerwehr Anzahl Gerätetyp Baujahr 6-jahres Wartungsentgelt Prüfung ca. Tann-Mitte 6 PSS 90 2003 2021 2400,00 € 2 PSS 90 2008 2020 800,00 € 1 RPS 2003 2021 400,00 € Wendershausen 4 PA 94 + 1996 2020 1600,00 € Lahrbach 4 PSS 90 2007 2020 1600,00 € Habel 4 PA 90 up 1994 2019 1600,00 € Neuschwambach 4 PSS 3000 2010 2023 2800,00 € 1 RPS 2015 2021 400,00 € Neuswarts 2 PAS-N 2008 2020 800,00 € Günthers 4 PSS 3000 2011 2023 2800,00 € POOL 2 PAS-N 2008 2020 800,00 € POOL 4 PSS 3000 2014 2020 2800,00 € POOL 2 PSS 3000 2013 2019 1400,00 € In Schlitzenhausen, Hundsbach und Theobaldshof sind derzeit keine Atemschutzgeräte auf den Fahrzeugen verlastet, da hier keinerlei Atemschutztauglichkeit vorgewiesen werden kann. Diese Geräte werden derzeit als Pool-Geräte für Atemschutzübungen verwendet. Sollten die vorgenannten Wehren wieder atemschutztauglich sein, sind die Fahrzeuge wieder mit den Geräten zu bestücken. Für die 14 PSS3000-Geräte sind in den Folgejahren je Gerät 300€ einzuplanen, um diese vfdb 0802 – konform (Feuerwehr-Zulassung) mit dem Tragesystem-Upgrade PSS 4000 auszustatten. Dies ist spätestens bei dem kommenden 6-jahres-Prüfintervall umzusetzen. Die Kosten hierfür sind im Wartungsentgelt berücksichtigt. Hydraulische Rettungsgeräte Die Feuerwehr Tann besitzt zwei Sätze hydraulischer Rettungsgeräte für die folgende Unterhaltungskosten anfallen: Sicherheitsüberprüfung (Spreizer, Schere,) ............................................................ alle 3 Jahre (50,00 €) Austausch aller Druckschläuche für Spreizer, Schere ...................................... alle 10 Jahre (2500,00 €) Erneuerung Akku………………………………………………………………………nach Bedarf (1000,00 €) Sicherheitsüberprüfung (Hydr. Winde) .................................................................... alle 1 Jahre (65,00 €) Sicherheitsüberprüfung (Rettungszylinder) ............................................................. alle 3 Jahre (65,00 €) Sonstige Gerätschaften Sicherheitsüberprüfung (Hebekissen) ................................................................... alle 5 Jahre (210,00 €) 33
10.4 Persönliche Ausrüstung Bei einer Istbesetzung von 247 Feuerwehrangehörigen entstehen für den Verwaltungshaushalt folgende Sachkosten für persönliche Ausrüstung: Dienst - u. Schutzkleidung der Feuerwehrangehörigen Ausrüstungsgegenstand Neupreis Tragezeit in Jahreskosten Gesamt/Jahr Jahren je Fw-ler Dienstkleidung Feuerwehrdienstjacke 100,00 € 10 10,00 € 2470,00 € Feuerwehrdiensthose* 80,00 € 10 8,00 € 1976,00 € Schirmmütze 15,00 € 20 0,75 € 185,25 € Diensthemd* 18,00 € 3 6,00 € 1482,00 € Binder* 4,00 € 20 0,20 € 49,40 € Schutzkleidung Feuerwehrüberjacke 128,00 € 10 12,80 € 3161,60 € Feuerwehrüberhose 64,00 € 10 6,40 € 1580,80 € Feuerwehrschutzhandschuhe 30,00 € 3 10,00 € 2470,00 € Feuerwehrhelm 120,00 € 20 6,00 € 1482,00 € Feuerwehrsicherheitsschuhwerk 50,00 € 10 5,00 € 1235,00 € 609,00 € 65,15 € 16092,05 € Schutzkleidung Atemschutz Feuerschutzanzugjacke HuPF 320,00 € 8 40,00 € 2280,00 € Feuerschutzanzughose HuPF 240,00 € 8 30,00 € 1710,00 € Feuerschutzhandschuhe 60,00 € 3 20,00 € 1140,00 € 620,00 € 90,00 € 5130,00 € Gesamt 1229,00€ 155,15 € 21222,05 € * Finanzierung überwiegend über die jeweiligen Feuerwehrvereine. Zu den reinen Kosten der Schutzbekleidung kommen noch ergänzend die Untersuchungs- und Ausbildungskosten für Atemschutzgeräteträger hinzu. In der Stadt Tann (Rhön) versehen zu Zeit 57 Atemschutzgeräteträger Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr. Im Durchschnitt wird im Dreijahresrhythmus eine arbeitsmedizinische Tauglichkeits- untersuchung fällig. Die Kosten hierfür liegen derzeit bei ca. 100,00 €. Hinzu kommen Kosten für den jährlich erforderlichen Streckenbegang der Atemschutzübungsstrecke in Höhe von 15,00 € je Person und Jahr, so dass für den Bereich Atemschutz ca. 2.800,00 € zu kalkulieren sind. Im Durchschnitt entstehen pro Feuerwehrangehörige Kosten in Höhe von: Feuerwehrangehörige ohne Atemschutz pro Jahr 65,15 € Feuerwehrangehörige mit Atemschutz pro Jahr 203,48 € 34
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