Bedarfs- und Entwicklungsplanung - für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Stadt Tann (Rhön) - Tann (Rhön)
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Bedarfs-
und
Entwicklungsplanung
für den Brandschutz
und die Allgemeine Hilfe
der Stadt Tann (Rhön)
Freiwillige Feuerwehr
der Stadt Tann (Rhön)
- Der Magistrat -
2. Fortschreibung
1Inhaltsverzeichnis:
Seite
1. VORWORT 3
2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 4
2.1 Kommunale Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr gemäß HBKG 5
3. KURZBESCHREIBUNG DER STADT TANN (RHÖN) 6
3.1 Ist Überprüfung der Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) 6
4. RISIKOPOTENZIALE 7
4.1 Allgemeine Risikoeinschätzung 7
4.2 Eintrittswahrscheinlichkeit 7
4.3 Schaden; Gefahrenabwehr, grundsätzliche Aufgabenstellung 8
5. SPEZIELLE AUFGABENSTELLUNG IN DER STADT TANN (RHÖN) 9
5.1 Abwehrender Brandschutz 9
5.2 Brandbekämpfung 9
5.3 Wasserversorgung 11
5.4 Technische Hilfeleistung 11
5.5 Mitgliedergewinnung 12
5.6 Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung 12
6. SCHUTZZIELE 12
7. RISIKOKATEGORIEN 13
7.1 Brandschutz 13
7.2 Technische Hilfe 13
7.3 Atomare, Biologische, Chemische Stoffe 14
7.4 Wassernotfälle 14
7.5 Richtwerte des Hessischen Ministerium für Inneres und Sport 14
8. PERSONALSTRUKTUR 17
8.1 Mindeststärke 17
8.2 Personalentwicklung 19
8.3 Verfügbarkeit des Personals 19
8.4 Ausbildungsstände der Stadtteilwehren 20
8.5 Qualifikationen Führungskräfte Ist / Soll 21
8.6 Fahrerlaubnisstruktur 22
9. FEUERWEHRSTANDORTE 23
10. AUSRÜSTUNG 27
10.1 Fahrzeuge 27
10.2 Gebäude 31
10.3 Technische Ausrüstung 32
10.4 Persönliche Ausrüstung 34
11. SCHLUSSBEMERKUNGEN 36
21. Vorwort
Die Änderungen des Hessischen Brandschutzrechtes (HBKG) mit aktuellem Stand vom
14.01.2014 verpflichtet die Stadt Tann, in Abstimmung mit dem Landkreis eine Bedarfs-
und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und, daran orientiert, eine den
örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.
Das Land hat mit dem HBKG und der Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV) in der
Fassung vom 17.12.2013 einen allgemein gehaltenen rechtlichen Rahmen vorgegeben.
Aufgabe der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kommune ist es, örtliche Belange
und Risikopotenziale verständlich und nachvollziehbar darzustellen, zu bewerten und
damit der Feuerwehr und den politisch verantwortlichen Organen Planungssicherheit und
eine verbindliche Perspektive zu eröffnen.
Die Führungskräfte der Feuerwehr haben sich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
dieser Aufgabe gestellt und mit dem folgenden Papier zuverlässige und ausgewogene
Informationen und Daten zusammengetragen, die mittelfristig eine verlässliche
Planungsgrundlage für die Kommunalpolitik schafft.
Im Dezember 2017
Thomas Jörges Mario Dänner
Stadtbrandinspektor Bürgermeister
Björn Schmidt Wolfgang Schack
Stellv. Stadtbrandinspektor 1. Stadtrat
Timo Semmler Peter Neubert
2. Stellv. Stadtbrandinspektor Stadtverordnetenvorsteher
32. Gesetzliche Grundlagen
Grundlage der staatlichen Daseinsfürsorge bildet das Grundgesetz
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der
Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.
Aus diesen beiden Artikeln leitet sich die staatliche Daseinsvorsorge ab.
Im Weiteren übernimmt jedoch die Bundesrepublik Deutschland diese Daseinsvorsorge im Rahmen der
ausschließlichen Gesetzgebung nur für den Verteidigungsfall.
Artikel 30
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder,
soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Friedensmäßige Gefahrenabwehr ist Ländersache
Gesetze, die dem Schutze der Zivilbevölkerung dienen, können demzufolge gemäß Art 30 GG in
Länderhoheit erlassen werden. So kommen Gefahrenabwehrgesetze zu Stande wie das:
HRDG Hessisches Rettungsdienstgesetz
HSOG Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
HBKG Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe
und und den Katastrophenschutz
Das HBKG wird mit allen Rechten und Pflichten dem Grundsatz der kommunalen
Selbstverwaltung, welche im Grundgesetz Art 28, der Hessischen Verfassung und der Hessischen
Landkreisordnung verankert ist, gerecht.
Artikel 28 GG
(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im
Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der
Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen
Eigenverantwortung.
42.1 Kommunale Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr gemäß HBKG
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
• Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
• in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine
Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den
örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den
notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu
unterhalten,
• für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
• Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen,
fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
• für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen,
• Notrufmöglichkeiten einzurichten und an die Zentrale Leitstelle des Landkreises anzuschließen,
Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,
• den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu
sorgen.
• Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres
Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten
kann.
§ 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr
• Die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor leitet die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde. Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren (Ortsteilfeuerwehren
oder Stadtteilfeuerwehren). Orts- oder Stadtteilfeuerwehren werden von einer Wehrführerin oder
einem Wehrführer geleitet. Sie oder er unterliegt den Weisungen der Stadtbrandinspektorin oder des
Stadtbrandinspektors.
• (6) Die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor ist für die Einsatzbereitschaft der
Feuerwehr verantwortlich und hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen Fragen des
Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten.
53. Kurzbeschreibung der Stadt Tann (Rhön)
Einwohnerzahl: 4.463 (Stand 30.9.2016)
Fläche: 6.042 ha
Höhenlage: 330 – 700 Meter über NN
Stadtteile:
- Tann
- Günthers
- Habel
- Hundsbach
- Lahrbach
- Neuschwambach
- Neuswarts
- Schlitzenhausen
- Theobaldshof
- Wendershausen
3.1 Ist Überprüfung der Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön)
Die Gemeindliche Feuerwehr besteht aus 10 Stadtteilwehren.
Gesamtstärke der Einsatzabteilung:
Davon männlich: 234
Davon weiblich: 13
Jugendfeuerwehr:
Davon männlich: 45
Davon weiblich: 11
Kinderfeuerwehr:
Davon männlich: 15
Davon weiblich: 6
Ehren- und Altersabteilung:
Davon männlich: 109
Davon weiblich: 0
(Stand 09.2017)
Die oben aufgeführten Zahlen erwecken den Eindruck, die Feuerwehr der Stadt Tann
(Rhön) sei personell ausreichend besetzt. Doch sind diese Zahlen nur Statistikwerte;
effektiv fallen bei Einsätzen und Übungen diese Zahlen, vor allem der
Einsatzabteilungen, aus den verschiedensten Gründen erheblich niedriger aus.
Nähere Angaben hierzu sind unter Punkt 8 „Personalstruktur“ zu entnehmen.
64. Risikopotentiale
4.1 Allgemeine Risikoeinschätzung
In der Versicherungswirtschaft ist der Grundsatz der Risikoeinschätzung von großer wirtschaftlicher
Bedeutung. Er wird wie folgt gefasst:
Risiko = zu erwartende Schadenhöhe x Eintrittswahrscheinlichkeit
4.2 Eintrittswahrscheinlichkeit
Hier soll nur selbsterklärend ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zitiert
werden, um die Rechtsauffassung der Gerichte zu dem Thema zu verdeutlichen:
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung
eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der
Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand
ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern
stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar. Mit dessen Ende
jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
Zur Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadenereignisses ist weiterhin feststellbar, dass
sich die durchschnittliche Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich der
Gefahrenabwehr in den letzten vierzig Jahren verzehnfacht hat.
Einsätze 1970 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Brandbekämpfung 7 4 7 20 4 6
Technische Hilfeleistung 17 34 8 16 13 18
Fehlalarmierung 4 2 4 1 3 2
GESAMT 3 28 40 19 37 20 26
74.3 Schaden; Gefahrenabwehr, grundsätzliche Aufgabenstellung
Durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA wurde in den 70er Jahren
aufgrund der Initiative kommunaler Spitzenverbände eine Studie aufgestellt, was eine
Feuerwehr zu leisten in der Lage sein muss, um den grundgesetzlichen Ansprüchen auf
körperliche Unversehrtheit zu genügen. Diese Studie hat bis heute als kritischer Brand
Gültigkeit. Man geht von einem Schadenfeuer in einem Wohngebäude aus, bei dem der
sogenannte erste Rettungsweg (notwendiger Treppenraum) verraucht ist und als
Rettungsweg der, gemäß Hessischer Bauordnung festgelegte, zweite Rettungsweg
genutzt werden muss, um eingeschlossene Personen aus den Obergeschossen zu
retten. Der zweite Rettungsweg ist, wenn baulich nicht vorhanden, durch Leitern der
Feuerwehr sicherzustellen.
Rettung über Treppe
Einsatzleitung
Fahrer und Maschinist Aufbau der
Rettung über Wasserver-
tragbare sorgung
Leitern
85. Spezielle Aufgabenstellung in der Stadt Tann (Rhön)
5.1 Abwehrender Brandschutz
Im Bereich der Wohnbebauung steht, wie oben angeführt, die Menschenrettung im
Vordergrund. Der zweite Flucht- und Rettungsweg kann über tragbare Leitern oder
Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr sichergestellt werden. Aufgrund der Bebauung im
Innenstadtbereich (Naturkundemuseum/ Schloss usw.) der Stadt Tann (Rhön) sind die
Forderungen der Hessischen Bauordnung sehr häufig nicht erfüllt. Dort wird festgelegt,
dass bei Rettungshöhen über 8m Brüstungshöhe eine Aufstellfläche für
Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) vorhanden sein muss. Da sehr häufig zweite bauliche
Rettungswege sowie Hubrettungsfahrzeuge nicht vorhanden sind bedarf es
Kompensationsmaßnahmen. Diese können Brandfrüherkennung oder
Sicherheitstreppenräume sein.
Ein umfassender, personalintensiver und frühzeitiger Einsatz eines kompletten
Löschzuges wird hier dringend erforderlich (kritischer Brand siehe S. 8).
5.2 Vorbeugender Brandschutz
Die vorhergehend zitierte Hessische Bauordnung sieht Maximalgrenzen für
Brandabschnitte vor (max. 40m x 40m).
Brandabschnitte sind Gebäudeumfassungen die einem Schadenfeuer über 90 Minuten
erfolgreich einen baulichen Widerstand bieten. Diese Forderung ist bei einer sehr großen
Anzahl von Gebäuden (Fachwerkbauart in den Stadtteilen und insbesondere der
Kernstadt) nicht erfüllt.
Um Defizite im vorbeugenden Brandschutz durch
die Feuerwehr zu kompensieren, ist ein sehr
intensiver Personalansatz durch
Atemschutzgeräteträger erforderlich
920 min 20 min 20 min 20 min
Entweder 4
Geschosse
oder 40 m
Einsatz-
breite in
einer Ebene
Ein Trupp unter Atemschutz ist ca. 20 min lang einsetzbar.
Um die baulich geforderten 90 Minuten Feuerwiderstand zu er-
reichen sind demzufolge 8 Atemschutzgeräteträger pro Geschoss
oder 10 m Einsatzbreite erforderlich
Soll die Brandausbreitung durch den Einsatz der Feuerwehr verhindert werden, so ist
diese Aufgabe sehr personalintensiv und häufig weniger erfolgreich. Bei einer
Deckungsbreite eines im Inneneinsatz vorgenommenen Strahlrohres von ca. 10m,
werden 4 Strahlrohre gebraucht um eine fehlende brandabschnittliche Trennung durch
den Einsatz der Feuerwehr zu kompensieren. Da allerdings ein Trupp unter Atemschutz
nur 20 Minuten eingesetzt werden kann, sind für den Ersatz von 90 Minuten,
Feuerbeständigkeit durch den abwehrenden Brandschutz 4 Trupps unter Atemschutz
erforderlich. Der Personaleinsatz für einen fehlenden Brandabschnitt erfordert
demzufolge 32 Atemschutzgeräteträger an den Strahlrohren. Selbstverständlich ist noch
weiteres Personal für die eigentliche Brandbekämpfung im betroffenen Brandabschnitt,
die Wasserversorgung und die Führungsarbeit erforderlich.
105.3 Wasserversorgung
Im Gemeindegebiet der Stadt Tann (Rhön) ist die abhängige Löschwasserversorgung
stellenweise in einem guten Zustand. Dies wurde immer wieder bei Übungen und
Einsätzen in den vergangenen Jahren festgestellt. Lediglich in dem Stadtteil
Neuschwambach in der Ortslage Aura und Neuschwambach sowie in einigen
Aussiedlerhöfen (Schweidhof, Friedrichshof, Paradieshof etc.) und abgelegene
Ortschaften (Habelgraben, Sinswinden, etc.) ist eine Nutzung der örtlichen abhängigen
Wasserversorgung nur begrenzt möglich. Um dieses Defizit auszugleichen ist es
notwendig im Brandfall wasserführende Fahrzeuge einzusetzen. Im Verlauf längerer
Einsätze oder bei einer größeren Schadenslage an solchen Orten muss die
Wasserversorgung durch die Stadtteilfeuerwehren sichergestellt werden. Bei der
sogenannten Wasserversorgung auf langer Wegstrecke kommt dann auch der SW 1000
der FF Tann zum Einsatz. Der Einsatz von wasserführenden Fahrzeugen und
Schlauchwagen ersetzt jedoch nicht die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser
aus der abhängigen Löschwasserversorgung oder Löschteichen und Zisternen.
5.4 Technische Hilfeleistung
Der Einsatz der Feuerwehr zur Durchführung technischer Hilfeleistungen wird
überwiegend durch Straßenverkehrsteilnehmer verursacht.
Häufigste Aufgabenstellung der Feuerwehr ist, neben dem Öffnen von Türen, dem
Beseitigen von Verkehrsgefahren, die Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen. Auch
zunehmende Unwetterereignisse wie Sturm, Starkregen oder Hochwasser fordern die
Feuerwehr immer mehr. So muss jede Feuerwehr in der Lage sein, bei solchen
Schadenereignissen erste sichernde Maßnahmen zu treffen und Erste-Hilfe-Maßnahmen
durchzuführen.
Technische Hilfeleistungen fordern
die Feuerwehren immer häufiger
Im Bereich der Technischen
Hilfeleistung hat die Feuerwehr
Tann und der jeweilig
betroffene Stadtteil Bundes-,
Landes-, Kreis- und
Ortsverbindungsstraßen zu
betreuen. Diese belaufen sich
bis an die Gemarkungsgrenzen
der Stadt Tann (Rhön) sowie
bis an die Kreisgrenzen zum
benachbarten Landkreis
Wartburgkreis.
115.5 Mitgliedergewinnung
Die Einrichtung der Kinderfeuerwehr ist ein wichtiger Schritt für die Mitgliedergewinnung.
Aufgrund der personellen Gegebenheiten ist in Zukunft der Dienst in der Feuerwehr im
vermehrten Maße zu bewerben und zu fördern. Dies geschieht mitunter durch gezielte
Anwerbung im Rahmen von Feuerwehrveranstaltungen, Werbeaktionen unter Mithilfe
und Einbezug der örtlichen Märkte, gezieltes Ansprechen und Anwerben von
Jugendlichen im Jugendfeuerwehralter sowie im Rahmen der jährlichen Brandschutz-
erziehung in der Schule und den Kindergärten.
5.6 Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
In den § 3,4 und 5 HBKG ist geregelt, dass das Land, der Kreis und die Gemeinde die
Brandschutzerziehung zu fördern haben. Im Stadtgebiet Tann gibt es momentan zwei
Schulen (Regenbogenschule Schlitzenhausen, Eberhardtschule Tann) und mehrere
Kindergärten (Tann, Schlitzenhausen, Wendershausen). In diesen Einrichtungen muss
mindestens einmal im Jahr Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung betrieben
werden. Damit dieses gewährleistet werden kann wird Personal und Material benötigt. In
den folgenden Jahren ist ein Betrag von 200,-€ jährlich für die Brandschutzerziehung
einzuplanen. Im Personalbereich ist Verdienstausfall einzukalkulieren.
6. Schutzziele
Um den Aufgabestellungen der staatlichen Daseinsvorsorge, die für den Brandschutz
und die allgemeine Hilfe, auf die Feuerwehren übertragen wurde, zu genügen, muss
jeder Feuerwehrstandort in der Lage sein, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Eine Menschenrettung über zwei voneinander unabhängige Angriffswege unter
Atemschutz.
• Befreiung von eingeklemmten Personen mit vorhandenen Mitteln aus
Straßenfahrzeugen und im Bereich Schwerlastverkehr.
• Sicherungsmaßnahmen bei Verkehrsunfällen mit Einleitung Erste-Hilfe-
Maßnahmen.
• Technische Hilfeleistung bei Bauunfällen mit vorhandenen Mitteln.
• Aufbau einer Löschwasserversorgung.
• Stellung von Atemschutzreserve.
• Hochwasserschutz / Starkregenereignisse
•
Für die Stadtteilwehr Tann kommen folgende Aufgaben hinzu:
• Befreiung von eingeklemmten Personen aus Straßenfahrzeugen mit
hydraulischem Rettungsgerät; auch im Bereich des Schwerlastverkehrs.
• Beseitigen von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter
• Umfassende Brandbekämpfungsmaßnahmen
• Gewährleistung von nachbarschaftlicher Hilfe
• Tierrettung
• Amtshilfe
127. Risikokategorien
Für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung wird von folgenden Gefahrenarten und
Risikokategorien ausgegangen:
Gefahrenart Anzahl und Risikokategorien
I. Brand B1–B4
II. Allgemeine Hilfe:
1 Technische Hilfe TH 1 – TH 4
2 Atomare, Biologische und Chemische Stoffe ABC 1 – ABC 3
3. Wassernotfälle W1–W3
Die Einordnung in die Risikokategorien richtet sich in der Regel nicht nach
Einzelobjekten sondern nach der Gesamtstruktur des örtlichen Gefahrenpotentiales.
7.1 Brandschutz
Die Stadtteile der Stadt Tann (Rhön) fallen unter die Risikokategorie B1/B2, die sich wie
folgt ergibt:
• weitgehend/überwiegend offene Bauweise (teilweise Reihenbebauung)
• im wesentlichen/überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete)
• Gebäudehöhe: höchstens 8m Brüstungshöhe
• keine nennenswerten/einzelne kleinere Gewerbebetriebe / Handwerksbetriebe /
Beherbergungsbetriebe
• Keine oder nur eingeschossige Gebäude besonderer Art und Nutzung
Besonderheiten sind auch einzelne Gebäude / Bauernhöfe in den Stadtteilen, sowie die
umfangreiche Bewaldung in der Stadt Tann (Rhön).
Die Kernstadt Tann ist in die Risikokategorie B3 einzuordnen, die sich wie folgt ergibt:
• Überwiegend geschlossene Bebauung (im Stadtkern)
• Mischnutzung unter anderem mit Gewerbegebieten
• Bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung (Sägewerk)
• Gebäudehöhe: über 8m Brüstungshöhe (Naturkundemuseum, Schloss)
• Industrie- und Gewerbebetriebe ohne erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne
Werkfeuerwehr
7.2 Technische Hilfe
Alle Stadtteile der Gesamtstadt Tann (Rhön) fallen unter die Risikokategorie TH2/TH3,
die sich wie folgt ergibt:
• größere Ortsverbindungsstraßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraße)
• kleinere Gewerbebetriebe oder größere Handwerksbetriebe
137.3 Atomare, Biologische, Chemische Stoffe
Hier ist keinerlei genehmigungspflichtiger oder bedeutsamer Umgang mit ABC-Stoffen in
der Gesamtstadt Tann (Rhön) bekannt.
7.4 Wassernotfälle
Sechs Stadtteile der Gesamtstadt Tann (Rhön) fallen nach § 24 HWG Anlage 2
begründet durch die Ulster unter die Risikokategorie W2. Die weiteren vier Stadtteile
fallen unter die Risikokategorie W1 (keine nennenswerten Gewässer; kleinere Bäche).
7.5 Richtwerte des Hessischen Ministerium für Inneres und Sport
Aufgrund der Richtwerte des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport, sollten für
vorgenannte Risikokategorien folgende Fahrzeuge vorhanden sein (Stufe 1; Stufe 2 in
Klammern):
- B1 = KLF, TSF oder TSF-Wasser (LF 10 u. StLF 20/25)
- B2 = TSF-Wasser oder MLF (LF 10 u. StLF 20/25)
- B3 = LF 10 u. STLF 20/25 (ELW 1, LF 20, TLF 4000 u. GW-L)
- TH2 = TSF-Wasser oder MLF mit Zusatzbeladung TH (HLF 20)
- TH3 = HLF 10 (ELW 1, HLF 20 m. MaZE)
- W1 = KLF, TSF oder TSF-Wasser (LF 10)
- W2 = LF 10, RTB oder MZB (HLF 20)
- ABC 1 = KLF, TSF oder TSF-Wasser (ELW 1 u. GW-L1 mit GG)
Schutzbereich
Neuschwambach
Schlitzenhausen
Wendershausen
Theobaldshof
Hundsbach
Neuswarts
Lahrbach
Günthers
Habel
Tann
Gefährdungsstufe für Schutzbereich
Brand 2 2 1 2 1 1 1 3 2 2
Gefährdungsstufe für Schutzbereich
TH 3 2 2 3 2 2 2 3 2 3
Gefährdungsstufe für Schutzbereich
ABC 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Gefährdungsstufe für Schutzbereich
W 2 2 1 2 2 1 1 2 1 2
14Soll (nach FwOV Soll (nach FwOV Handlungs
Feuerwehr Ist
Stufe 1) Stufe 2) bedarf
Tann ELW 1 ELW 1 ELW 1
StLF 20/25 StLF 20/25 StLF 20/25
LF 16/12 LF 10 LF 20
GW-N GW-L *1,2
MTF
SW 1000
HLF 20 m. MaZE *2
TLF 4000 *5 x
RZB oder MTB *6
Günthers TSF-W HLF 10 *3 x
Habel TSF TSF-W *4 od. MLF *3
Hundsbach TSF TSF-W *4 od. MLF *3 x
Lahrbach TSF-W HLF 10 *3
Neuschwambach LF 10 TSF-W *4 od. MLF *3
Neuswarts TSF TSF-W *4 od. MLF *3
Schlitzenhausen TSF TSF-W *4 od. MLF *3
Theobaldshof TSF TSF-W *4 od. MLF *3 x
Wendershausen TSF HLF 10 *3
*1 mit Zusatzbeladung Gefahrgut
*2 wird im Rahmen nachbarlicher Hilfe durch andere Kommunen bereitgestellt
*3 wird durch die Stadtteilwehr Tann vorgehalten mit entsprechenden Ausnahmen
*4 mit Zusatzbeladung Stromerzeuger, Leitungsroller, Beleuchtungseinrichtung,
Trennschleifmaschine, Motorkettensäge, Kombirettungsgerät
In den Stadtteilen Hundsbach, Theobaldshof und Wendershausen wird eine
Zusammenführung mit Tann angestrebt (näheres unter Punkt 9 Feuerwehrstandorte).
Somit ergibt sich hier kein Handlungsbedarf für eine Zusatzbeladung oder größere
Fahrzeuge.
*5 In Tann werden die Komponenten der Stufe 2 durch nachbarliche Hilfe sichergestellt
mit Ausnahme eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000). Dieses Tanklöschfahrzeug wird
kompensiert durch die geplante Beschaffung eines LF 10 für die Stadtteilwehr Günthers
und durch den Rahmen der gegenseitigen Hilfe mit den benachbarten Gemeinden
Hilders (TLF 16/25) und Hofbieber (StLF 20/25).
15*6 Aufgrund der Größe der Ulster ist diese weder mit einem Rettungsboot noch einem
Mehrzweckboot befahrbar. Auch die Einsatzstatistik der Vergangenheit bestätigt, dass
diesbezüglich keinerlei Handlungsbedarf besteht. Es wird davon abgesehen, hier eine
Investition zu tätigen. Sollte es wider Erwarten zu einem Einsatzmittelbedarf kommen, so
wird dieses mittels Nachalarmierung aus dem Landkreis hinzu gezogen.
In Günthers wird aufgrund der erforderlichen Fahrzeugvorhaltung auf ein
Löschgruppenfahrzeug LF 10 erhöht. Dies ist erforderlich, da im Gesamtkonzept
bezugnehmend auf die vorgenannte Zusammenführung von vier Stadtteilwehren (Tann,
Wendershausen, Theobaldshof und Hundsbach) zwei Feuerwehrfahrzeuge entfallen.
Infrastruktur, Ausbildungsstand und Führerscheinproblematik sprechen zudem für die
Fahrzeugerhöhung am Standort Günthers. Um zu gewährleisten, das o.g. Fahrzeug auch
zu den Regelarbeitszeiten einsatzbereit besetzt wird, ist eine gemeinsame Alarmierung
mit der Stadtteilwehr Schlitzenhausen vorgesehen. Zudem stellt dies eine
Kompensationsmaßnahme für eine perspektivische Zusammenführung der Wehren
Günthers und Schlitzenhausen dar (näheres unter Punkt 9 Feuerwehrstandorte).
Am Standort Habel und Lahrbach ergibt sich kein Handlungsbedarf, da die erforderlichen
Einsatzmittel der Stufe 1 durch Neuschwambach sichergestellt werden können.
Für die Gefahren im Bereich ABC ist die Stadt Tann (Rhön) an allen Standorten
ausreichend abgesichert.
168. Personalstruktur
Aus vorgenannter Grundaufgabenstellung ergeben sich für jeden Feuerwehrstandort
folgende einsatztaktischen Funktionen (kritischer Brand S. 8):
Erforderliche Maßnahme Personalbedarf
1 Fahrer für das Feuerwehrfahrzeug: nach dem Eintreffen Bedienen 1
der Pumpe, weil die Vornahme eines Rohres Voraussetzung für die
Rettung und den Eigenschutz der Einsatzkräfte ist. Mitarbeit bei der
Bereitstellung der Geräte
2 Herstellen des Angriffs- bzw. Rettungsweges. 3
In Stellung bringen einer tragbaren Leiter:
Leiter vom Dach des Fahrzeuges holen und zum Einsatzort tragen;
aufrichten und anleitern;
Herstellen der Löschwasserversorgung;
Hydrant betriebsbereit machen und anschließen;
3 Vordringen zum Aufenthaltsort der zu rettenden Person, 2
heraustragen, ins Freie schaffen. Eigenschutzmaßnahmen: Anlegen
der Atemschutzgeräte
4 Begleitende Schutz- und Hilfsmaßnahmen: 2
nach der Unterstützung beim In Stellung bringen der Leiter;
Strahlrohr mit vornehmen, Rettungsweg frei machen;
Rettungsmaßnahmen sichern, Brand zurückdrängen;
Sicherung des Angriffstrupp;
5
Leitung, Koordinierung, Aufsicht, Kontrolle 1
Gesamt- Rettungsmaßnahme 9
8.1 Mindeststärke
So ergibt sich für jeden Feuerwehrstandort folgende Mindeststärke:
Erforderliche Ausbildung von 21
Funktion
Führungs-
Sollfunktionen:
Einheits-
schaften
Anzahl
Mann-
führer
kräfte
21 Truppmänner
11 Truppführer
1 8 9 Grundbesatzung 18 Atemschutzgeräteträger
1 8 9 Reserve lt. FwOV 7 Maschinisten
1 1 Wehrführer
9 Sprechfunker
1 1 Stellv. Wehrführer
1 1 Jugendfeuerwehrwart 5 Gruppenführer (mit stellv. Grufü 7)
21 Soll - Besetzung 2 Zugführer (nur Tann)
2 Wehrführer (incl. Stellv.)
17Für die Stadt Tann (Rhön) ergeben sich daraus folgende Mindestmannschaftsstärken
Mannschaft
besatzung
Führungs-
Differenz
Einheits-
Aufgabe
Reserve
Gesamt
Grund-
führer
kräfte
Ist
ELW, StLF, LF 1 3 18 22 22 44
GW-N 1 2 3 3 6
SW 1000 2 2 2 4
Wehrführer u. St 2 2
StBI u. Stellv. 2 2
Gesamt Kernstadtwehr 58 28 - 30
Wendershausen 2 3 16 21 21 16 - 5
Lahrbach 2 3 16 21 21 28 +7
Hundsbach 2 3 16 21 21 23 +2
Neuschwambach 2 3 16 21 21 34 + 13
Habel 2 3 16 21 21 23 +2
Günthers 2 3 16 21 21 37 +16
Neuswarts 2 3 16 21 21 26 +5
Schlitzenhausen 2 3 16 21 21 20 - 1
Theobaldshof 2 3 16 21 21 12 - 9
Tann Gesamt 247 247 0
Daraus resultiert eine Mindest-Mannschaftsstärke für die Gesamtstadt Tann (Rhön) von
247 Kameraden (aktive Feuerwehrangehörige).
Der Personalstand im Oktober 2017 beträgt 247 aktive Kameraden. Sowohl die
Feuerwehr Tann als auch die Wehren in Wendershausen und Theobaldshof erreichen
die Sollvorgabe nicht. Die anderen 7 Stadtteilwehren erreichen nahezu die erforderliche
Soll-Stärke. Allerdings handelt es sich bei den zuvor angegebenen Personalstandsdaten
um statistische Werte. In der Regel fällt diese Zahl aus den verschiedensten Gründen
(Arbeitsplatz, Urlaub, Krankheit, etc.) um ein Vielfaches geringer aus. Dies ist auf die
Verfügbarkeit des Personals zurückzuführen; insbesondere bei der
Tagesalarmsicherheit.
188.2 Personalentwicklung
2013 2014 2015 2016 2017
Einsatzabteilung männlich 261 254 262 251 234
Einsatzabteilung weiblich 8 8 12 13 13
Jugendfeuerwehr männlich 46 38 37 38 43
Jugendfeuerwehr weiblich 20 17 9 8 13
8.3 Verfügbarkeit des Personals
Die Tagesalarmsicherheit ist ein großes Problem in der Gesamtstadt Tann (Rhön).
Leider ist die Arbeitsplatzsituation in der Stadt Tann (Rhön) sehr schlecht, immer mehr
Kameraden arbeiten außerhalb der Region Tann und stehen somit tagsüber nicht für den
Einsatzdienst zur Verfügung.
Um eine Verbesserung der Tagesalarmsicherheit herbeizuführen ist angestrebt, das
städtische Personal in die Tagesalarmierung einzubeziehen, auf Zugehörigkeit zur
Feuerwehr ist bei Neueinstellungen zu achten.
Tagesalarmverfügbarkeit:
Neuschwambach
Schlitzenhausen
Wendershausen
Personalverfügung der
Theobaldshof
Hundsbach
Neuswarts
Lahrbach
Stadtteilwehren
Günthers
Habel
Tann
während der Regelarbeitszeit
Mo-Fr 06:00–18:00 Uhr
Als Grundlage dienen Einsatzberichte und
Erfahrungswerte der jeweiligen Stadtteilwehr
Anzahl Kameraden im Tagesalarm 7 6 3 6 5 4 4 9 2 2
198.4 Ausbildungsstände der Stadtteilwehren
Verbandsführer
Gruppenführer
Grundlehrgang
Verkehrsunfall
Atemschutz*
Truppführer
Mitglieder
Zugführer
TH -
Stadtteilwehr
Günthers 36 27 16 4 14 7 4 1
Habel 23 18 12 1 11 3 1 1
Hundsbach *2 23 13 6 6 2
Lahrbach 28 23 14 4 13 3 1
Neuschwambach 34 29 10 6 15 6 5 1
Neuswarts *1 27 20 7 1 10 3 1
Schlitzenhausen *1 20 13 3 6 1
*2
Tann-Mitte 28 28 21 8 22 19 6 2
Theobaldshof *2 12 9 7 2 5 3 2
*2
Wendershausen 16 15 10 2 12 5 3
* Anzahl der Kameraden mit Atemschutz-Ausbildung. Die Tauglichkeiten sind teils
deutlich niedriger (Hundsbach und Theobaldshof derzeit 0, Schlitzenhausen 1)
*1 Sowohl in Neuswarts als auch in Schlitzenhausen ist geplant, innerhalb der
nächsten zwei Jahre je einen Kameraden zum Gruppenführer sowie zwei Kameraden als
Atemschutzgeräteträger auszubilden.
*2 Die Situation in Tann, Wendershausen, Hundsbach und Theobaldshof zwingt uns
dazu, einen neuen Weg der Zusammenführung zu begehen. Nähere Informationen sind
unter dem Punkt 9 „Feuerwehrstandorte“ zu entnehmen.
208.5 Qualifikationen Führungskräfte Ist / Soll
GABC Einsatz / Seminar
Leiter einer Feuerwehr
VB Führungskräfte
Hilfeleistung BAU
Erstmaßnahmen
Hilfeleistung VU
Verbandsführer
Gruppenführer
Atemschutz
Zugführer
Lehrgänge
Führungskräfte
Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll
SBI x x x x x x x x x x x x x x x x
Stellv. SBI x x x x x x x x x x x x x x x
2. Stellv. SBI x x x x x x x x x x x x x x x
WeFü Günthers x x x x
Stellv. Günthers x x x x x x
WeFü Habel x x x x x x x x x x
Stellv. Habel x x x
WeFü Hundsbach x x x x
Stellv. Hundsbach x x x x
WeFü Lahrbach x x x x
Stellv. Lahrbach x x x x x x
WeFü Neuschwambach x x x x x x
Stellv. Neuschwambach x x x x x x x x
2. Stellv. Neuschwambach x x x x x x x
WeFü Neuswarts x x x x
Stellv. Neuswarts x x x x
WeFü Schlitzenhausen x x x x
Stellv. Schlitzenhausen x x
WeFü Tann x x x x x x x x x x x
Stellv. Tann x x x x x x x x x
*1
WeFü Theobaldshof x x
*1
Stellv. Theobaldshof x x
WeFü Wendershausen x x x x x x
Stellv. Wendershausen x x x x x x
2. Stellv. Wendershausen x x x x x x x
*1 Die Stadtteilwehr Theobaldshof wird derzeit von Tann geführt.
218.6 Fahrerlaubnisstruktur
Die EU-Führerscheinregelung stellt für die Feuerwehr ein großes Problem dar. Alle
Feuerwehrangehörigen die den Führerschein der Klasse B (ehem. Klasse 3) besitzen,
dürfen nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t fahren. Da fast
alle Feuerwehrfahrzeuge der Großgemeinde Tann dieses Gewicht überschreiten, darf
dieser Personenkreis die Einsatzfahrzeuge nicht fahren.
Nach der neuen Fahrerlaubnisverordnung besteht nun die Möglichkeit, dass
Feuerwehrangehörige durch eine geeignete Person (z.B. Wehrführer) auf dem jeweiligen
Feuerwehrfahrzeug des Ortsteils eine Einweisung bekommen, und dann das Fahrzeug
fahren dürfen. Diese Regelung, im Fachjargon „kleiner Feuerwehrführerschein“ genannt,
ist aber auf das zulässige Gesamtgewicht von 4,75 t begrenzt. Da in dem zukünftigen
Fahrzeugkonzept kein Fahrzeug unter 4,75t zul. Gesamtgewicht liegt, findet diese
Regelung keine Anwendung.
Das Land Hessen hat parallel die Möglichkeit für den Erwerb des sog. „großen
Feuerwehr-Führerscheines“ geschaffen, mit welchem Einsatzfahrzeuge bis 7,49t durch
Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B gefahren werden dürfen. Die praktische Umsetzung
ist dem Erlass zu entnehmen. Diese Fahrerlaubnis käme den Ortsteilfeuerwehren mit
einem TSF-W sowie der Kernwehr bezogen auf GW-N und SW1000 zugute und würde
hier die Fahrerproblematik entspannen. Problematisch ist der Zeitaufwand anzusehen,
da jeder Fahrschüler 8x 45 Minuten Ausbildungsfahrt sowie eine 45minütige
Prüfungsfahrt zu absolvieren hat. Hier ist eine Vergütung für den Ausbilder und den
Prüfer vorzusehen. Die Fixkosten für diese Fahrberechtigung belaufen sich auf etwa
200€ je Feuerwehrkamerad.
Um zu gewährleisten, dass auch die Großfahrzeuge >7,49 t zu jeder Zeit zum Einsatzort
gefahren werden können, sind jährlich 2-3 Führerscheine der Klasse C auszubilden.
Da im neuen Fahrerlaubnisrecht ein privater Gebrauch des Führerscheines Klasse C im
gewerblichen Sinne ohne teure Nebenausbildungen keine Einsatzmöglichkeit mehr
bietet, ist hier eine vollständige Kostenübernahme durch die Kommune vorgesehen. Bei
lediglich anteiliger Kostenerstattung ist davon auszugehen, dass sich niemand finden
wird, private Finanzmittel zu investieren, um ein Feuerwehrfahrzeug fahren zu dürfen.
Darüber hinaus sind die ärztlichen Folgeuntersuchungen nach turnusmäßig 5 Jahren
ebenfalls durch die Kommune zu tragen.
229. Feuerwehrstandorte
Die Art und Weise der Bebauung der Stadt Tann (Rhön) (siehe auch 7.1), die sowohl aus
Wohngebäuden älterer und neuer Bauart besteht und auch durch Gewerbebauten
geprägt ist, erfordert einen personalintensiven abwehrenden Brandschutz. Nicht zu
vergessen sind die zahlreich vorhandenen Bauern- und Aussiedlerhöfe.
Deshalb ist es notwendig, dass auch in Stadtteilen, die innerhalb der gesetzlichen
Hilfsfrist von anderen Standorten erreicht werden, weiterhin funktionierende
Feuerwehren aufrecht zu erhalten sind, um bedarfsgerechte und risikoorientierte
Gefahrenabwehr zu gewährleisten.
Die in den Vorgaben des WIBERA-Gutachten (kritischer Brand S. 8) festgelegten
Maßnahmen, müssen gemäß den gesetzlichen Grundlagen des HBKG 10 Minuten nach
Alarmeingang durch die Feuerwehr in Staffelstärke eingeleitet werden. Die Erfahrung der
letzten Jahre zeigt, dass während des Tages nicht die vorgeschriebene Einsatzstärke
erreicht wird. Im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften und der Sicherheit der
Einsatzkräfte wird eine sofortige Verstärkung erforderlich (Siehe Verfügbarkeit des
Personals unter 8.2).
Wenn man eine Ausrückzeit der Freiwilligen Feuerwehr von 5 Minuten ansetzt, ergeben
sich weitere 5 Minuten für eine Anfahrt. Die durchschnittliche Marschgeschwindigkeit
einer Feuerwehr beträgt innerstädtisch 40 km/Std. und außerhalb geschlossener
Ortschaften 60 km/Std.
Grundlage der ermittelten Geschwindigkeiten sind die Werte, die im Abschlussgutachten
des Landesrechnungshofes bei der Überprüfung der Feuerwehrstandorte angenommen
wurden.
Bedingt durch die rückläufigen Mitgliederzahlen der Einsatzabteilungen (Tabelle 8.1), des
teils schlechten Ausbildungsstandes (Tabelle 8.3), notwendig anstehenden
Gebäudeinvestitionen (Tabelle 10.2), Tagesalarm-Personalschwäche (Tabelle 8.2) und
damit entstandenen Problemen bei der Hilfsfristenerfüllung ist eine Neustrukturierung
unausweichlich. Ein Zusammenschluss der Wehren Tann, Hundsbach, Wendershausen
und Theobaldshof, verbunden mit einem gemeinsamen Gebäudeneubau an einem
strategisch zu positionierenden Standort, soll diesen aufgeführten Defiziten
entgegenwirken. Der Standort ist so zu wählen, dass die Hilfsfristen im Bereich der vier
vorgenannten Wehren in Gänze zu halten sind. Möglicher Standort wäre das
Gewerbegebiet „Am Kuhleich“ mit direkter Anbindung zur L 3175. Dies schafft zudem
Attraktivität und führt zudem zu einer verbesserten Jugendarbeit. Auch wird hierdurch
eine qualitative Ausbildung bedingt durch eine höhere Anzahl an Teilnehmer erreicht.
Hierzu wurde im Rahmen der Erstellung des BEP in jeder betreffenden Wehr zu
Informations- und Austauschgesprächen geladen, welche protokollarisch festgehalten
wurden. Darüber hinaus wurden die Führungskräfte der Wehren im Arbeitskreis Bedarfs-
und Entwicklungsplan in die Thematik mit einbezogen. Der Großteil der betroffenen
Kameraden steht der Zusammenführung positiv gegenüber.
23Oben dargestellt der aktuelle Ausrückebereich der Feuerwehr Tann. Bezugnehmend auf
den Standort des Feuerwehrhauses im unteren Stadtbereich, in dessen Nähe nur sehr
wenige Einsatzkräfte wohnhaft sind, wurde im Einsatzjahr 2017 eine durchschnittliche
Ausrückezeit von 7 Minuten ermittelt. Die Grafik weist den etwaigen Fahrbereich vom
derzeitigen Standort binnen 3 Minuten auf.
24Oben dargestellt der mögliche Ausrückebereich vom perspektivisch neuen Standort „Am
Kuhleich“ mit einer gerechneten Rüstzeit und Fahrzeit von je 5 Minuten. Dies ist
realistisch, da ein Großteil der Einsatzkräfte geographisch in unmittelbarer Nähe
wohnhaft sind.
Aufgrund der geographischen Veränderung des Standortes der Feuerwehr Tann steigt
das Aufgabenpotential der Wehren Neuswarts, Günthers und Schlitzenhausen.
Insbesondere für Neuswarts, Schlitzenhausen, Meerswinden und Sinswinden bekommt
die Leistungsstärke der Feuerwehr Günthers eine besondere Bedeutung. Diese
Ortschaften sind innerhalb der 10minütigen Hilfsfrist von dem neuen Standort nicht mehr
erreichbar. Es ist unabdingbar, das hier in Zukunft eine intensivere Zusammenarbeit der
Wehren Neuswarts, Günthers und Schlitzenhausen notwendig wird, bis hin zu einem
möglichen Zusammenschluss der Wehren in den kommenden Jahren. Darüber hinaus
hat dies bei dem Fahrzeugkonzept der Wehren Berücksichtigung zu finden.
25● Standort Feuerwehrhäuser
Die aufgezeigten Entfernungen sind Fahrtstrecken
26Ortsteil/Ortslage Entfernung von Eintreffen der Kernstadtfeuerwehr
der Kernwehr bei einer Ausrückzeit von 5 min
Tann (vom möglichen neuen Standort
„Am Kuhleich“ mit StLF 20/25)
Nüsterrasen 6,20 km 11,20 min.
Aura 8,80 km 13,40 min.
Theobaldshof* 5,10 km 11,00 min.
Kleinfischbach 4,10 km 10,00 min.
Günthers Grenzübergang 5,40 km 11,10 min.
Neuswarts 6,00 km 12,40 min.
* Ausrückezeit mit TSF-W aktueller Bauart 09,50 min.
Es ergeben sich folgende Grundaufgaben für jeden Feuerwehrstandort:
Jeder Feuerwehrstandort stellt mit einer Löschgruppe plus Reserve den Grundschutz
sicher. Gemäß Alarmplan der Feuerwehr der Stadt Tann unterstützen ein bis zwei
weitere Feuerwehrstandorte die Aufgaben des betroffenen Stadtteils.
Die Feuerwehr Tann und Neuschwambach ist für die technische Hilfeleistung zusammen
mit dem betroffenen Standort zuständig.
10. Ausrüstung
Im Folgenden wird der Bedarf der Feuerwehren an technischer und persönlicher
Ausrüstung beschrieben. Im Einzelnen sind das:
- Fahrzeuge
- Gebäude
- Technische Ausrüstung
- Persönliche Ausrüstung
10.1 Fahrzeuge
Zur Bewältigung ihrer Aufgabenstellung stehen der Feuerwehr der Stadt Tann derzeit zur
Verfügung:
Wieder-
Fahrzeuge Baujahr Verwendungszweck
beschaffungsjahr
Feuerwehr Tann-Mitte
ELW 1 2008 Einsatzleitung bei Schadenslagen 2028
Rettung und Brandbekämpfung im größeren
LF 16/12 1986 2016 *1
Umfang. Einfache Technische Hilfeleistung.
GW-N 1991 Nachschub von Material für Einsätze 2021
StLF 20/25 2010 Brandbekämpfung und Wasserversorgung 2035
SW 1000 1981 Aufbau langer Schlauchleitungssysteme *2
27Feuerwehr Wendershausen
TSF-W 1992 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2022 *4
Feuerwehr Lahrbach
TSF-W 1993 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2023
Feuerwehr Hundsbach
TSF 1995 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2025 *3
Feuerwehr Neuschwambach
Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz
LF 10 2016 2041
Einfache Technische Hilfeleistung
Feuerwehr Habel
TSF 1994 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2024
Feuerwehr Neuswarts
TSF 1997 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2027
Feuerwehr Günthers
TSF-W 1995 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2025
Feuerwehr Schlitzenhausen
TSF 1998 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2028
Feuerwehr Theobaldshof
TSF 1990 Rettung und Brandbekämpfung im Ersteinsatz 2020 *3
Die Wiederbeschaffungsjahre für die oben angegebenen Fahrzeuge ergeben sich aus
den Regelungen der Brandschutzförderrichtlinien (Anlage 2). In der wie folgt geregelt ist:
Zuwendungen werden in der Regel gewährt für Fahrzeuge, deren Nutzungsdauer
folgende Richtwerte erreicht haben.
Kommandowagen (KdoW) mind. 7 Jahre od. 170000 Km,
Einsatzleitwagen (ELW 1) mind. 12 Jahre,
alle anderen Fahrzeuge mind. 25 Jahre.
Aufgrund der guten Allgemeinzustände und der Pflege der Fahrzeuge ist eine
Fahrzeugnutzung von etwa 30 Jahren denkbar. Für das ELW 1 ist von einer Laufzeit
nach aktuellem Zustand von mindestens 20 Jahren auszugehen.
28Fahrzeugkonzeption nach Zusammenschluss der Wehren Tann, Wendershausen,
Hundsbach und Theobaldshof:
Neben dem Fahrzeugstand der Kernwehr ist zusätzlich ein TSF-W zu stationieren. Die
beiden weiteren TSF entfallen ersatzlos.
Für Günthers ist im Hinblick einer perspektivischen Zusammenführung mit der Wehr
Schlitzenhausen ein LF10 vorzusehen; Neuswarts und Schlitzenhausen fungieren
zukünftig als Unterstützungskomponente. Für Neuswarts ist als Ersatzfahrzeug ein TSF-
Logistik vorzusehen.
Für Lahrbach und Habel ist jeweils ein TSF-W vorzusehen.
*1 LF 16/12: Ersatzbeschaffung beantragt; Zuwendungsbescheid liegt vor.
*2 Zur vorübergehenden Sicherstellung des Brandschutzes, insbesondere wegen
mangelhafter Löschwasserversorgung in Günthers, Theobaldshof, Kernstadt (Defizite
hier bereits durch die Neuordnung der Wasserversorgung behoben), wurde der SW 1000
angeschafft. Dieser braucht nur dann nicht ersetzt werden, wenn die
Löschwassermängel komplett beseitigt sind (schlechte Versorgung derzeit noch in
Neuschwambach und Aura).
Wenn das Fahrzeug technisch ausscheidet, sind Finanzmittel einzuplanen, um das
Schlauchmaterial in Gitterboxlösungen zu verlasten, welche die Möglichkeiten zur
Schlauchverlegung mittels des GW-N bieten.
*3 TSF Theobaldshof und Hundsbach: Ersatzbeschaffung entfällt bezugnehmend auf
Fahrzeugkonzept nach Zusammenschluss.
*4 TSF-W Wendershausen: Ersatzbeschaffung ist so zu planen, dass das Fahrzeug
zeitgleich mit dem Zusammenschluss in Dienst gestellt werden kann.
Kurzfristig sind in der Investitionsplanung folgende Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge
zu berücksichtigen:
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
TSF-W 65.000 €
2022 TSF-W *
(Wendershausen) kommunaler Anteil
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
TSF-W 65.000 €
2023 TSF-W *
(Lahrbach) kommunaler Anteil
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
TSF 65.000 €
2024 TSF-W *
(Habel) kommunaler Anteil
29Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
TSF-W 180.000 €
2025 LF 10
(Günthers) kommunaler Anteil
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
TSF 70.000 €
2027 TSF-L
(Neuswarts) kommunaler Anteil
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
TSF
2017 entfällt 0€
(Theobaldshof)
Fahrzeug Wiederbeschaffungsjahr Ersetzt durch: Beschaffungswert
SW 1000
2006 entfällt 0€
(Tann)
Die derzeit gültige Brandschutzförderrichtlinie ist zu beachten.
* Das Land Hessen fördert die Beschaffung von TSF-W Fahrzeugen in Form von
Landesbeschaffungen der Fahrgestelle. Diese werden den Kommunen kostenfrei
überlassen; kommunaler Anteil ist der Fahrzeugaufbau. Dieser ist bei einem TSF-W in
Höhe von ca. 50.000 € zu kalkulieren. Hinzu kommt die Beladung von ca. 15.000 € excl.
Tragkraftspritze. Diese sind in einem guten Zustand und daher zu keinem Austausch
vorgesehen.
LF 10: Kommunaler Anteil des Fahrzeuges beläuft sich derzeit auf ca. 145.000 €. Hinzu
kommen etwa 30.000 € Kosten für die Beladung des Fahrzeuges. Mit Hinblick auf das
Wiederbeschaffungsjahr ist eine Kostenerhöhung des Fahrzeuges mit 5.000 €
einkalkuliert.
Für folgende Fahrzeuge sind mittelfristig Reifen zu beschaffen:
Feuerwehr Fahrzeuge Beschaffungs- Beschaffungs-
jahr Betrag
Hundsbach TSF 2018 400 €
Neuswarts TSF 2019 400 €
Schlitzenhausen TSF 2019 400 €
Tann SW 1000 2019 600 €
Tann StLF 20/25 2021 3.000 €
Neuschwambach LF10 KatS 2026 2.500 €
3010.2 Gebäude
Die Feuerwehrhäuser sind teilweise in einem guten bis sehr gutem Zustand. Die
laufenden Unterhaltungsmaßnahmen der Feuerwehrhäuser werden durch die Stadt
getragen.
Neuschwambach
Schlitzenhausen
Wendershausen
Theobaldshof
Hundsbach
Neuswarts
Lahrbach
Günthers
Habel
Tann
1. Stellplätze ausreichend
Nein 3 3 3 3 3
Verstoß gegen UVV
Ausreichend, in Ordnung 1 1 1 1 1
2. Zustand des Feuerwehrhauses
schlecht, z.B. feucht, keine Heizung 3 3 3 3
normal 2 2 2
gut 1 1 1
3. Unterrichtsraum
fehlt 3 3
zu klein, kalt, Raumhöhe zu niedrig 2
gut 1 1 1 1 1 1 1
4. Umkleideraum
fehlt 3 3 3 3
zu klein, kalt, Raumhöhe zu niedrig 2 2
gut 1 1 1 1
5. Sanitäranlagen
fehlt 3 3 3
zu klein, Duschen fehlen 2
gut 1 1 1 1 1 1
6. Raum für die JFw
fehlt * * * * 3
zu klein, kalt, Raumhöhe zu niedrig 2
gut 1 1 1 1
7. Verkehrsanbindung/Parkplätze
schlecht 3
ausreichend 2 2 2 2
gut 1 1 1 1 1
Summe: 11 17 9 12 6 8 17 11 20 7
Erklärung:
unter 10 Punkte = geringer Handlungsbedarf
10 – 15 Punkte = Mängel, die zeitnah beseitigt werden müssen
mehr als 15 Punkte = dringender Handlungsbedarf
* keine Jugendfeuerwehr vorhanden
31Für die Feuerwehrhäuser, welche in der vorherigen Tabelle schlecht abschneiden, ist
mittelfristig Abhilfe zu schaffen.
Der Neubau des Feuerwehrhauses Habel hat begonnen und wird voraussichtlich in 2018
fertig gestellt.
In Tann ist für den gemeinsamen Neubau der 4 Wehren kurzfristig (2019/2020)
Förderantrag zu stellen.
Am Standort Lahrbach ist das vorhandene Feuerwehrhaus um eine Umkleidemöglichkeit
sowie eine Werkstatt mit Lagermöglichkeit zu erweitern. Der Fahrzeugstellplatz ist für ein
TSF-W aktueller Bauart zu eng bemessen. Hier ist konzeptionell eine Fahrzeughalle vor
der Bestandshalle zu errichten. Die alte Fahrzeughalle ist dann zum Umkleideraum und
Werkstatt umzubauen. Förderantrag hierzu ist mittelfristig zu stellen. Perspektivisch ist
dies mit der Ersatzbeschaffung des TSF-W umzusetzen.
Am Standort Neuswarts sind Umkleideräumlichkeiten sowie eine Dusche zu errichten.
Förderantrag für diese Maßnahme ist mittelfristig zu stellen.
10.3 Technische Ausrüstung
In der Technischen Ausrüstung ergeben sich aufgrund von Prüfvorschriften und
Nutzungsrichtlinien die von den zuständigen Stellen herausgegeben werden folgende
Sachkosten:
Atemschutz
Die Feuerwehr der Stadt Tann (Rhön) verfügt über 40 Atemschutzgeräte sowie über 90
Atemluftflaschen. Da die Anforderungen an den Betrieb von Atemschutzwerkstätten sehr
hoch sind und im Gegenzug es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Einsatzkräfte für
die Wartung der sensiblen Gerätschaften zu finden, wurde der Beitritt zum
Dienstleistungszentrum Brand- und Katastrophenschutz im Hessischen Kegelspiel
erklärt. Diese gemeindeübergreifende Gemeinschaftslösung bietet eine wirtschaftliche
und qualitative Erfüllung der Prüfvorschriften mit Synergieeffekten. Die Füllung der
Atemluftflaschen sowie die umfangreicheren Geräteprüfungen werden somit in
interkommunaler Zusammenarbeit im Dienstleistungszentrum Hünfeld ausgeführt.
Folgende Unterhaltungskosten fallen für diese Gerätschaften an:
- Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ............................................. alle 1/2 Jahre (Ersatzteile pro Stück)
- Pressluftatmer mit Lungenautomat ..................................................... alle 6 Jahre (400,00 € pro Stück)
- Vollmaskenprüfung........................................................................... alle 2 Jahre (Ersatzteile pro Stück)
- TÜV Atemluftflaschen............................................................................ alle 5 Jahre (15,00 € pro Stück)
- Flaschenfüllung für Atemluftflaschen* ......................................................................... (7,00 € pro Stück)
- Reinigung Feuerschutzkleidung*……………………………………………………….(20,00 € pro Stück)
* abhängig von der Einsatzhäufigkeit
32In dem Jahr 2020 sowie wiederkehrend 2025 steht für 81 der 90 Atemluftflaschen die
TÜV-Prüfung an. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.
In der Stadt Tann (Rhön) sind folgende Atemschutzgeräte vorhanden:
Feuerwehr Anzahl Gerätetyp Baujahr 6-jahres Wartungsentgelt
Prüfung ca.
Tann-Mitte 6 PSS 90 2003 2021 2400,00 €
2 PSS 90 2008 2020 800,00 €
1 RPS 2003 2021 400,00 €
Wendershausen 4 PA 94 + 1996 2020 1600,00 €
Lahrbach 4 PSS 90 2007 2020 1600,00 €
Habel 4 PA 90 up 1994 2019 1600,00 €
Neuschwambach 4 PSS 3000 2010 2023 2800,00 €
1 RPS 2015 2021 400,00 €
Neuswarts 2 PAS-N 2008 2020 800,00 €
Günthers 4 PSS 3000 2011 2023 2800,00 €
POOL 2 PAS-N 2008 2020 800,00 €
POOL 4 PSS 3000 2014 2020 2800,00 €
POOL 2 PSS 3000 2013 2019 1400,00 €
In Schlitzenhausen, Hundsbach und Theobaldshof sind derzeit keine Atemschutzgeräte
auf den Fahrzeugen verlastet, da hier keinerlei Atemschutztauglichkeit vorgewiesen
werden kann. Diese Geräte werden derzeit als Pool-Geräte für Atemschutzübungen
verwendet. Sollten die vorgenannten Wehren wieder atemschutztauglich sein, sind die
Fahrzeuge wieder mit den Geräten zu bestücken.
Für die 14 PSS3000-Geräte sind in den Folgejahren je Gerät 300€ einzuplanen, um
diese vfdb 0802 – konform (Feuerwehr-Zulassung) mit dem Tragesystem-Upgrade PSS
4000 auszustatten. Dies ist spätestens bei dem kommenden 6-jahres-Prüfintervall
umzusetzen. Die Kosten hierfür sind im Wartungsentgelt berücksichtigt.
Hydraulische Rettungsgeräte
Die Feuerwehr Tann besitzt zwei Sätze hydraulischer Rettungsgeräte für die folgende
Unterhaltungskosten anfallen:
Sicherheitsüberprüfung (Spreizer, Schere,) ............................................................ alle 3 Jahre (50,00 €)
Austausch aller Druckschläuche für Spreizer, Schere ...................................... alle 10 Jahre (2500,00 €)
Erneuerung Akku………………………………………………………………………nach Bedarf (1000,00 €)
Sicherheitsüberprüfung (Hydr. Winde) .................................................................... alle 1 Jahre (65,00 €)
Sicherheitsüberprüfung (Rettungszylinder) ............................................................. alle 3 Jahre (65,00 €)
Sonstige Gerätschaften
Sicherheitsüberprüfung (Hebekissen) ................................................................... alle 5 Jahre (210,00 €)
3310.4 Persönliche Ausrüstung
Bei einer Istbesetzung von 247 Feuerwehrangehörigen entstehen für den
Verwaltungshaushalt folgende Sachkosten für persönliche Ausrüstung:
Dienst - u. Schutzkleidung der Feuerwehrangehörigen
Ausrüstungsgegenstand Neupreis Tragezeit in Jahreskosten Gesamt/Jahr
Jahren je Fw-ler
Dienstkleidung
Feuerwehrdienstjacke 100,00 € 10 10,00 € 2470,00 €
Feuerwehrdiensthose* 80,00 € 10 8,00 € 1976,00 €
Schirmmütze 15,00 € 20 0,75 € 185,25 €
Diensthemd* 18,00 € 3 6,00 € 1482,00 €
Binder* 4,00 € 20 0,20 € 49,40 €
Schutzkleidung
Feuerwehrüberjacke 128,00 € 10 12,80 € 3161,60 €
Feuerwehrüberhose 64,00 € 10 6,40 € 1580,80 €
Feuerwehrschutzhandschuhe 30,00 € 3 10,00 € 2470,00 €
Feuerwehrhelm 120,00 € 20 6,00 € 1482,00 €
Feuerwehrsicherheitsschuhwerk 50,00 € 10 5,00 € 1235,00 €
609,00 € 65,15 € 16092,05 €
Schutzkleidung Atemschutz
Feuerschutzanzugjacke HuPF 320,00 € 8 40,00 € 2280,00 €
Feuerschutzanzughose HuPF 240,00 € 8 30,00 € 1710,00 €
Feuerschutzhandschuhe 60,00 € 3 20,00 € 1140,00 €
620,00 € 90,00 € 5130,00 €
Gesamt 1229,00€ 155,15 € 21222,05 €
* Finanzierung überwiegend über die jeweiligen Feuerwehrvereine.
Zu den reinen Kosten der Schutzbekleidung kommen noch ergänzend die
Untersuchungs- und Ausbildungskosten für Atemschutzgeräteträger hinzu. In der Stadt
Tann (Rhön) versehen zu Zeit 57 Atemschutzgeräteträger Dienst in der Freiwilligen
Feuerwehr.
Im Durchschnitt wird im Dreijahresrhythmus eine arbeitsmedizinische Tauglichkeits-
untersuchung fällig. Die Kosten hierfür liegen derzeit bei ca. 100,00 €. Hinzu kommen
Kosten für den jährlich erforderlichen Streckenbegang der Atemschutzübungsstrecke in
Höhe von 15,00 € je Person und Jahr, so dass für den Bereich Atemschutz ca. 2.800,00
€ zu kalkulieren sind.
Im Durchschnitt entstehen pro Feuerwehrangehörige Kosten in Höhe von:
Feuerwehrangehörige ohne Atemschutz pro Jahr 65,15 €
Feuerwehrangehörige mit Atemschutz pro Jahr 203,48 €
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