Frauennotruf Koblenz Fach- und Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
JAHRESBERICHT 2020 mit Übersetzung in Leichte Sprache Frauennotruf Koblenz Fach- und Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Frauennotruf e.V. · Löhrstraße 64a · 56068 Koblenz · Tel. 0261 - 35 000 · mail@frauennotruf-koblenz.de · www.frauennotruf-koblenz.de
INHALTSVERZEICHNIS Jahres-Bericht 2020 ab Seite 3 Wir über uns 11 Öffentliche Förderung 12 Statistik: Kontakte 13 Information 14 Prävention 15 Aktuelle Projekte des Frauennotrufs 17 Beratung 20 Qualitätssicherung 28 Perspektiven 29 Ungenügende finanzielle Förderung 30 des Frauennotrufs Danke 31 Der Jahresbericht ist sowohl in schwerer als auch in Leichter Sprache verfasst. Der Teil in Leichter Sprache ist am blauen „Inclusion Europe - Logo“ zu erkennen.
Jahres-Bericht 2020 vom Frauen-Notruf Koblenz in Leichter Sprache Auf den nächsten Seiten können Sie lesen, was der Frauen-Notruf Koblenz im Jahr 2020 gemacht hat. Dazu sagen wir auch: Jahres-Bericht. Im Jahres-Bericht gibt es Antworten auf diese Fragen: Welche Frauen arbeiten im Frauen-Notruf Koblenz? Was hat der Frauen-Notruf Koblenz im Jahr 2020 gemacht? Was fordert der Frauen-Notruf Koblenz von der Politik? Auf den Seiten 3 bis 10. Wollen Sie mehr Informationen haben? Dann rufen Sie uns an: Telefon-Nummer: 02 61 – 35 00 0 Wir freuen uns auf Sie! 3
Das ist der Frauen-Notruf Koblenz: Den Frauen-Notruf Koblenz gibt es seit dem Jahr 1991. Das sind die Ziele vom Frauen-Notruf Koblenz: Keine sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen Frauen und Mädchen sollen sich sicher fühlen. Frauen und Mädchen sollen selbst bestimmen können. Dafür sollen sich alle Menschen stark machen. Der Frauen-Notruf Koblenz hilft Frauen und Mädchen ab 14 Jahren. Diese Frauen arbeiten beim Frauen-Notruf Koblenz: Jacqueline Bröhl Franziska Godlewsky Martina Steinseifer Conny Zech Die Mitarbeiterinnen haben alle eine gute Ausbildung. 4
Die Mitarbeiterinnen haben mit vielen Menschen zu tun. Im letzten Jahr hat der Frauen- Notruf Koblenz mit vielen Menschen gesprochen. Oder telefoniert. Oder E-Mails geschrieben. Der Frauen-Notruf Koblenz hat Frauen und Mädchen unterstützt hat Menschen geholfen, die mit Frauen und Mädchen arbeiten hat sich mit anderen Helferinnen und Helfern getroffen. Das macht der Frauen-Notruf Koblenz: Beim Frauen-Notruf Koblenz gibt es Informationen Tipps Beratung. Frauen und Mädchen lernen, wie sie sich wehren können. 5
Der Frauen-Notruf Koblenz hat im letzten Jahr 377 Menschen beraten: Frauen und Mädchen Freundinnen und Schwestern Mütter und Väter Lehrerinnen und Lehrer Sozial-Pädagoginnen und Sozial-Pädagogen viele andere Menschen. 6
Der Frauen-Notruf Koblenz erzählt anderen Menschen wichtige Sachen. Zum Beispiel: Behinderte Frauen und Mädchen erleben besonders oft sexualisierte Gewalt. Viel öfter als andere Frauen und Mädchen. Der Frauen-Notruf Koblenz will: Alle Frauen und Mädchen sollen sicher sein. Und glücklich leben. 7
Aktion Mensch Zum Glück gibt es die Aktion Mensch. Die Aktion Mensch hilft dem Frauen-Notruf Koblenz. Zum Beispiel mit Geld. Das hilft auch den Mitarbeiterinnen. Aber der Frauen-Notruf Koblenz braucht noch viel mehr Geld: Der Frauen-Notruf Koblenz braucht Geld für diese Sachen: Lohn für Mitarbeiterinnen Miete viele andere Sachen Wenn der Frauen-Notruf Koblenz das alles nicht bezahlen kann, gibt es den Frauen-Notruf Koblenz bald nicht mehr. 8
Seit Februar 2018 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz: Die Istanbul-Konvention. Das Gesetz sagt: Frauen und Mädchen sollen sicher sein. Sie sollen keine Gewalt erleben. Alle Frauen und Mädchen sollen Hilfe bekommen, wenn sie Gewalt erlebt haben. Deutschland hat versprochen: Wir halten uns an dieses Gesetz. Der Frauen-Notruf Koblenz fordert: Die Politik muss dafür sorgen, dass Deutschland sich an das Gesetz hält. Dann gibt es den Frauen-Notruf Koblenz auch in Zukunft. 9
Bilderlizenz: © Reinhild Kassing Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen finden Sie hier: www.leicht-lesbar.eu Der Text wurde geprüft von der Prüflesegruppe Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen in Zusammenarbeit mit dem Kompetenz Zentrum Leichte Sprache im Landkreis Altenkirchen in Zusammenarbeit mit dem Kompetenz Zentrum Leichte Sprache in Westerburg. 10
WIR ÜBER UNS Als gemeinnützige Einrichtung arbeiten wir seit 1991 mit dem Ziel, Gewalt gegen Frauen und Mädchen entgegenzuwirken und betroffene Frauen und Mädchen vielfältig zu unterstützen. Unsere Fach- und Beratungsstelle ist eine feministische Einrichtung. Wir unterstützen Mädchen und Frauen darin, ihren eigenen Weg zu einem selbstbestimmten Leben zu finden. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist geschlechtsspezifische, sexistische Gewalt, die Frauen erfahren, weil sie Frauen sind. Wir setzen uns dafür ein, solche gesellschaftlichen Strukturen zu verändern. Zugleich stehen wir solidarisch an der Seite der betroffenen Frauen und Mädchen und ordnen deren Erlebnisse in einen gesellschaftlichen Zusammenhang ein. Unsere Angebote richten sich an Mädchen ab dem 14. Lebensjahr und an Frauen. Für jugendliche Mädchen gibt es das spezielle Angebot „justforgirls-koblenz“ mit einer eigenen Internetseite, einer Online-Beratung und einer regelmäßigen offenen Sprechstunde. 2020 waren wir ein Team von 4 Mitarbeiterinnen, die von weiteren qualifizierten Frauen ehrenamtlich unterstützt wurden. Das Notrufteam bestand aus: Jacqueline Bröhl, Diplom-Pädagogin und Focusing-Beraterin Ansprechpartnerin für Beratung, Finanzierung, Spenden und Medizinische Soforthilfe Franziska Godlewsky, Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin (DGSF) Ansprechpartnerin für Beratung, Spenden, Öffentlichkeitsarbeit, Geflüchtete Frauen und Mädchen, Externe Fachberatung bei Verdacht auf sex. Missbrauch/ sex. Gewalt in Institutionen und für das Aktion-Mensch-Projekt „Hilfe und Unterstützung für ALLE Mädchen und Frauen“ Martina Steinseifer, Sozialpädagogin und Sozialtherapeutin Ansprechpartnerin für Beratung, Finanzierung, Qualitätssicherung, geflüchtete Frauen und Mädchen, Externe Fachberatung bei Verdacht auf sex. Missbrauch/ sex. Gewalt in Institutionen und Medizinische Soforthilfe Conny Zech, Sozialarbeiterin und Selbstverteidigungslehrerin Ansprechpartnerin für Beratung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Fortbildung von Berufsgruppen, Vernetzung und Prävention Wir sind vor allem qualifiziert durch die langjährige Arbeit und ein umfassendes Wissen zu sexualisierter Gewalt. Alle Mitarbeiterinnen verfügen über Zusatzausbildungen in stabilisierender Traumaberatung, personzentrierter und/oder systemischer Beratung/ Therapie und/oder Focusing. Darüber hinaus nehmen die Beraterinnen regelmäßig an weiteren Fortbildungen und Workshops teil. Das Mitarbeiterinnen-Team erhält regelmäßig externe Supervision. 11
ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG Der Notruf wird gefördert durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz, durch die Landkreise Mayen- Koblenz, Ahrweiler, Rhein-Lahn, Neuwied und Cochem-Zell, durch die Städte Koblenz, Neuwied, Bendorf, Lahnstein und Andernach sowie durch Verbandsgemeinden aus dem Kreis Mayen-Koblenz. Dies entspricht dem Einzugsgebiet des Mädchen- und Frauennotrufs. Das Land Rheinland-Pfalz übernahm den größten Anteil der anrechenbaren Kosten. Die übrige öffentliche Gesamtförderung verteilte sich in etwa zu gleichen Teilen auf unsere Region und wurde über Eigenmittel erbracht. Es verblieb ein Defizit in Höhe von 8.072,78€. Defizit -5% Eigenmittel und Einnahmen Landeszuschuss 30% 36% Öffentliche Förderung Koblenz und Umland 29% Die anrechenbaren Kosten entsprechen dem Minimalbedarf zur Sicherstellung des sogenannten „Kerngeschäfts“ des Notrufs. Vor allem der Personalkostenansatz ist zu niedrig bemessen, da wir mindestens eine weitere halbe Personalstelle benötigen. Ein großer Teil der Sachkosten muss aus Spenden oder befristeten Projektmitteln finanziert werden. Über Spendengelder und die Corona-Hilfsprogramme von Stadt, Land und Bund konnten wir unsere digitale Ausstattung verbessern, Hygieneartikel kaufen und antivirale Luftfilter anschaffen. Damit haben wir sehr kurzfristig und relativ unbürokratisch Hilfe erhalten, die uns auch künftig die Arbeit sehr erleichtern wird. 12
STATISTIK: KONTAKTE Herkunft 2020 % (825 Personen Beratung und Prävention, 1375 Kontakte) Stadt Koblenz 48,7 Landkreis Mayen-Koblenz 19,2 Landkreis Ahrweiler 6,8 Landkreis Neuwied 6,9 Stadt Neuwied 6,1 Rhein-Lahn-Kreis 6,8 Landkreis Cochem-Zell 3,7 anonym/unbekannt/überregional 1,8 2020 erreichten wir 829 Personen: Im Rahmen von Beratung 377 und über die Prävention und in Arbeitskreisen 452 Personen. Die Kontakte fanden persönlich, telefonisch und online bzw. per Email statt. (Näheres siehe im Kapitel Beratung) Zu den Präventionskontakten zählen die Menschen, die wir Präventions- und Fortbildungsveranstaltungen für Einrichtungen wie Schulen und andere Beratungsstellen und Institutionen erreichen. Auch die Vernetzungsarbeit in Arbeitskreisen und Runden Tischen, Hilfeplankonferenzen sowie mit anderen Fachstellen, Stiftungen, etc. zählt hier dazu. Aufgrund der Coronapandemie sind viele Veranstaltungen ausgefallen bzw. auf später verschoben worden, sodass die Zahl der Präventionskontakte niedriger als in den Vorjahren ausgefallen ist. Unsere Arbeit braucht einen intensiven Austausch mit unseren Netzwerkpartner:innen. Inzwischen gehören Telefon- und Videokonferenzen in unseren Arbeitsalltag. Auch Webinare sind eine selbstverständliche Bereicherung für uns geworden. Bei allem, was natürlich fehlt, wenn es keinen persönlichen Kontakt gibt: Wir machen die Erfahrung, dass wir an vielen Stellen mehr Austausch und Fortbildung haben können, wenn die Fahrtzeiten wegfallen. 13
DIE ARBEITSBEREICHE DES FRAUENNOTRUFS: Information Prävention Beratung Unsere Arbeitsbereiche stehen gleichberechtigt nebeneinander und ergänzen sich gegenseitig. INFORMATION Pressearbeit Pressemitteilungen zu aktuellen Themen und Veranstaltungen, um Angebote und Arbeitsschwerpunkte unserer Arbeit bekannt zu machen, in 2020: 7 Pressemitteilungen, die alle veröffentlicht wurden 1 Presseinterview zum Thema Sexuelle Belästigung an der Schule und im Beruf 2 Radiointerviews zum 08. März bzw. 25.11.2020 Infomaterial 2020 wurden insgesamt 2.762 Exemplare schriftlicher Informationen verbreitet (Flyer, Infomaterial, Rundbriefe). Einige themenbezogene Flyer des Frauennotrufs: Notruf Koblenz – Allgemeine Infos Notruf Koblenz – Allgemeine Infos in Leichter Sprache Flyer justforgirls, Sichere Onlineberatung und Offene Sprechstunde für Mädchen Flyer Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung, Koblenz Flyer Netzwerk Nebenklage Koblenz Weitere Materialien zum Thema sexualisierte Gewalt und Gewalt in engen sozialen Beziehungen auf Nachfrage. Websites / Internet www.frauennotruf-koblenz.de www.justforgirls-koblenz.de onlineberatung.frauennotruf-koblenz.de Facebook-Seite www.facebook.com/FrauennotrufKoblenz 14
PRÄVENTION Selbstverteidigung und Selbstbehauptung Individuelle Trainings einzelner Klientinnen SV Kurse für Frauen und Mädchen konnten 2020 Corona bedingt nicht stattfinden 4 Workshops und Vorbereitungstreffen zu OneBillionRising mit Frauen Angebote für jugendliche Mädchen - justforgirls Online-Beratung für jugendliche Mädchen Offene Sprechstunde für Mädchen: dienstags 15 – 16 Uhr (bis zum Lockdown im November 2020) 1 Vorstellung Frauennotruf in Förderschule inklusive Tanzworkshop anlässlich OBR 2020 Fachvorträge, Infostände, Notrufvorstellung 1 Spendenübergabe mit Notrufvorstellung 1 Vortrag mit Vorstellung des Projekts „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ 2x Vortrag Angebote Frauennotruf Koblenz 2x Treffen mit Politiker*innen im Rahmen der politischen Lobbyarbeit Fortbildung Berufsgruppen, berufliche Kooperationstreffen 2 Schulungen von medizinischen Fachkräften im Rahmen der Implementierung der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung am Kemperhof in Koblenz 1 Interner Fortbildungstag für das Kollegium an einem Koblenzer Gymnasium "Grenzüberschreitungen erkennen" 1 Digitale Fragestunde von Studierenden der HS Koblenz an den Frauennotruf 2 Kooperationstreffen mit unterschiedlichen Regionalvertreter*innen des Weißen Rings 2 Kooperationstreffen des Netzwerks psychosoziale Prozessbegleitung in Koblenz Jährliche Veranstaltungen rund um die Aktionstage: 14.02. „One Billion Rising“ (Tanzveranstaltung am Koblenzer Löhrrondell) 08.03. Internationaler Frauentag 15
25.11. Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen (Beteiligung an „Orange the City“) Information und Prävention Anzahl der erreichten 2020 Personen 21 Veranstaltungen 340 Regionale Vernetzung Runder Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Koblenz und dazugehörige Netzwerktreffen (RIGG) Runder Tisch Ahrweiler Netzwerk Nebenklage und Prozessbegleitung Koblenz Aktionsbündnis One Billion Rising Supervision für Ehrenamtliche in der Arbeit mit geflüchteten Frauen Externe Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Institutionen Arbeitskreis Mädchenarbeit Koblenz Überregionale Vernetzung Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG) und Mitarbeit in den Arbeits-/Fachgruppen: FG Prävention, FG DSGVO, FG Beeinträchtigte Frauen, FG „make it work“ und Unterarbeitsgruppe Interventionsverbund des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG). 16
AKTUELLE PROJEKTE DES FRAUENNOTRUFS make it work Wir beteiligen uns an der bundesweiten Kampagne unseres Bundesverbands „make it work“ gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Rheinland-Pfalz wurde als Modellregion auserwählt. In Zusammenarbeit mit anderen rheinland-pfälzischen Frauennotrufen wurde ein gemeinsames Konzept entwickelt, das sowohl Informationen zu sexueller Belästigung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz als auch die Installierung von Schutzkonzepten in Betrieben und anderen Einrichtungen beinhaltet. 2020 hat Conny Zech an einer 2tägigen Fortbildung „Train the Trainer*in“ teilgenommen und ihre Kompetenz in diesem Bereich weiter ausgebaut. Wir können für alle interessierten Einrichtungen, Unternehmen und Behörden eine gut konzipierte Fortbildung anbieten, die sowohl die Fortbildung der Führungskräfte als auch die Schulung von Ansprechpersonen und die Information der Mitarbeitenden beinhaltet. 17
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung Gewalt gegen Frauen und Mädchen zählt zu den größten Gesundheitsrisiken von Frauen. Wenn Hilfe gesucht wird, dann sind Ärztinnen und Ärzte oft die ersten Ansprechpersonen. Um diese bei der Durchführung der Erstversorgung von Vergewaltigungsopfern zu unterstützen, wird unter unserer Federführung in Kooperation mit dem Kemperhof seit April 2020 das Modellprojekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ umgesetzt. Das rheinland-pfälzische Frauen- und Familienministerium unterstützt die flächendeckende Etablierung finanziell. In Koblenz können sich Frauen und jugendliche Mädchen im Gemeinschafts-klinikum Mittelrhein/ Kemperhof versorgen lassen. Die Betroffene wendet sich dort an die Zentrale Notaufnahme. Es wird eine Fachärztin/ein Facharzt dorthin gerufen, um sie medizinisch zu versorgen. Wenn sie das wünscht, erfolgt zudem eine Sicherung möglicher Spuren. 18
Vor dem Projektstart hat der Frauennotruf zwei Schulungen für Ärzt*innen und Pflegepersonal der Frauenklinik und der Notaufnahme durchgeführt. Thema der ersten Schulung war die klinikinterne Implementierung der Medizinischen Soforthilfe. Die Besprechung der notwendigen Formulare für die Untersuchung und die Befundsicherung, psychische Sensibilität bei der Untersuchung nach sexualisierter Gewalt, rechtliche Aspekte bei den Themen Minderjährigkeit, Anzeigepflicht und Schweigepflicht waren die wichtigsten Inhalte. Eine zweite Fortbildung zu den rechtsmedizinischen Erfordernissen wurde in Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Mainz angeboten. Eine projekteigene Materialbox leitet Ärztinnen und Ärzte durch die Untersuchung und enthält alle notwendigen Utensilien zur sachgerechten Befundsicherung. Die sogenannten Spurensicherungskits werden per Kurierdienst zum Rechtsmedizinischen Institut in Frankfurt gebracht und dort für 1 Jahr gelagert. Betroffene, die nicht sofort Strafanzeige erstatten möchten, können sich in Ruhe überlegen, ob sie den Täter/ die Täter anzeigen und dann auf die Unterlagen und gesicherten Spuren zurückgreifen. Im Modell der Medizinischen Soforthilfe wurden in Koblenz 2020 insgesamt 6 Frauen ohne vorherige Anzeigeerstattung medizinisch versorgt. In zwei Fällen erfolgte zusätzlich eine vertrauliche Spurensicherung. In vier Fällen wurden die Frauen vom Frauennotruf weiter beraten. Im ersten Jahr der Umsetzung wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich acht bis 10 Frauen die Medizinische Soforthilfe in Anspruch nehmen. Damit liegen wir bei der Umsetzung für 8 Monate im Trend, obwohl die Inanspruchnahme der medizinischen Soforthilfe wegen der Corona-Pandemie 2020 bundesweit zu einer geringeren Auslastung führte. Nach Artikel 25 der Istanbul-Konvention müssen umfassende Versorgungsangebote für alle Betroffenen leicht zugänglich und in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das neue Gesetz zur Vertraulichen Spurensicherung (§27 SGB V) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention, es weist aber erhebliche Lücken auf: 19
Insbesondere müssten die notwendigen und sehr umfangreichen ärztlichen Leistungen praxisorientiert vergütet werden. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung in Kliniken (insbesondere Laborkosten/Notfallkontrazeption) fehlt. Auch strukturelle Kosten (Materialkosten in Form von so genannten Spurensicherungskits) sowie die notwendige kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und andere Qualifizierungsmaßnahmen für medizinisches Fachpersonal, Begleitdienste sowie Koordinierungsaufgaben sind nicht finanziert. Die Umsetzung des Gesetzes seitens des Landes Rheinland-Pfalz und der Krankenkassen steht noch aus. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Die bisher mangelnde Finanzierung der Leistungen von Krankenhäusern im Rahmen der Medizinischen Soforthilfe bedeutet, dass nur durch deren besonderes Engagement und das einzelner Ärzt*innen und weiterer notwendiger Akteur*innen dieses Angebot zu realisieren ist. Weitere Infos: https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/ „Hilfe und Respekt für ALLE Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt“/ Aktion Mensch Dieses von der Aktion Mensch geförderte Projekt ermöglicht es uns seit zwei Jahren, innere und äußere Barrieren zu senken und uns immer mehr Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen zu öffnen. So veröffentlichen wir unsere Jahresberichte seit 2019 mit einem Teil in Leichter Sprache. Auch in die Beratung hat, wenn es sprachliche Hürden senkt, die Leichte Sprache Einzug gehalten. Ebenso in unser Informationsmaterial und in unsere neuen Websites. Das Aktion Mensch-Projekt wird im Sommer nach 3 Jahren auslaufen. Es hat uns während dieser Zeit eine Teilzeit-Personalstelle ermöglicht. Wir hoffen, dass es eine Verlängerung mit einer Anschlussfinanzierung geben wird. Das steht allerdings noch nicht fest, auch nicht, ab wann. Im Rahmen von „Hilfe und Respekt für ALLE Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt“ konnten wir, zu einem großen Teil über die Aktion Mensch finanziert, den Relaunch unserer drei Websites finanzieren, - unserer Frauennotruf-, unserer justforgirls-koblenz- und unserer Onlineberatungs-Website. Die ersten beiden sind bereits online und wir sind stolz und freuen uns, mit in jeder Hinsicht neugestalteten, noch dazu barrierefreien Websites in der Öffentlichkeit sichtbar zu sein. www.frauennotruf-koblenz.de und www.justforgirls-koblenz.de 20
BERATUNG Unser Beratungsschwerpunkt liegt auf den Auswirkungen von sexualisierter Gewalt an Frauen* und Mädchen* ab dem 14. Lebensjahr (in Ausnahmefällen auch schon ab dem 12. Lebensjahr). Wir bieten telefonische, persönliche und sicher verschlüsselte Onlineberatung an. Für die telefonische Beratung nennen wir auf unserem Anrufbeantworter die Zeiten, in denen eine Mitarbeiterin in jedem Fall telefonisch erreichbar ist. Für die persönliche Beratung wird vorher ein Termin vereinbart. Wir versuchen alle Anfragen so bald wie möglich zu beantworten. Frauen* und Mädchen* können sich auch anonym an uns wenden. Vielen fällt es schwer, über die erlebte Gewalt zu sprechen. Im Notruf müssen keine Erlebnisse geschildert werden. Was genau im jeweiligen Beratungsgespräch in den Fokus genommen wird, richtet sich nach den Wünschen derjenigen, die sich an uns wenden. Sie sind für uns die Expert*innen in eigener Sache, und wir begegnen jedem geäußerten Anliegen offen und wertschätzend. Oft stehen aktuelle Probleme und die Bewältigung des Alltags im Vordergrund. Falls es weiterhin eine Bedrohung gibt, kann ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet werden. Wir unterstützen Frauen* und Mädchen* sowohl nach aktuellen sexualisierten Übergriffen als auch wenn diese längere Zeit, manchmal Jahre, zurückliegen. 21
Stellt sich im Laufe einer Beratung heraus, dass es Anliegen auch in Bezug auf andere Formen von Gewalt oder andere als problematisch erlebte Themen gibt, vermitteln wir an geeignete Fachberatungsstellen zu diesen Themen. Ebenso unterstützen wir die Suche nach einem geeigneten ambulanten oder stationären Psychotherapie-Angebot. Die langen Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie fangen wir mit einem stabilisierenden Beratungsangebot auf. Auch die Suche nach einer geeigneten Nebenklagevertretung und einer psychosozialen Prozessbegleiterin unterstützen wir. Zu Beginn des Lockdowns im Frühjahr waren wir als Beraterinnen vor allem für Frauen und Mädchen gefragt, die bereits in einem Beratungsprozess mit uns waren oder diesen eigentlich abgeschlossen hatten. Viele Frauen und Mädchen empfanden mit der gesellschaftlich verordneten Isolation über Wochen ein Ausgeliefertsein, das Erinnerungen an traumatische Erfahrungen wachrief. Es gab es eine auffällig hohe Zahl an Frauen, die aufgrund früherer sexualisierter Gewalterfahrungen bereits schwere psychische Beeinträchtigungen haben und durch die Corona Situation getriggert und in akute seelische und psychische Not geraten sind. Diese Frauen fallen immer wieder durchs soziale Netz, weil es nicht genug niedrigschwellige psychiatrische Angebote und Anlaufstellen gibt. Diese Frauen haben in den letzten Monaten, vor allem im und um den Lockdown herum, gehäuft bei uns nachgefragt. Auch ehemalige Klientinnen haben sich öfter als üblich wieder hier gemeldet, weil sie durch die beängstigende gesellschaftliche Situation destabilisiert wurden. In den ersten Wochen des Lockdowns hatten wir mit erweiterten Sprechzeiten unser Beratungsangebot zunächst ganz auf die telefonische und die Online-Beratung umgestellt, im Sommer konnten wir zeitweise auch wieder persönliche Beratung anbieten, ab Herbst nur für sehr dringende Notfälle. 22
Selbstverständlich gibt es standardisierte Hygieneregeln, vor allem achten wir auf Abstand und Händedesinfektion. Da aber Beratung mit Maske für die Beratung nicht umsetzbar war, haben wir auf Luftfilter gesetzt. Diese konnten wir mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln von Land und Bund in ausreichender Menge anschaffen wie auch unsere technische Ausstattung für Videokonferenzen, Homeoffice etc. verbessern. Auch konnten wir unser Beratungsangebot um die Video-Beratung ergänzen. Insgesamt haben sich mehr Menschen als im vergangenen Jahr im Frauennotruf gemeldet. 179 132 Im Jahr 2020 wurden 377 Menschen beraten 66 selbst betroffene Mädchen Bezugspersonen Fachkräfte und Frauen 23
Pandemiebedingt gab es weniger persönliche Beratungskontakte, die Anfragen bei der telefonischen Beratung und bei der Onlineberatung sind gestiegen. Insgesamt gab es 923 Beratungskontakte. 67,6 dieser Beratungen führten wir mit selbst betroffenen Frauen und Mädchen (624 Beratungen). Selbst betroffene Frauen und Mädchen nutzten dabei besonders häufig unser Onlineberatungsangebot: Über die Hälfte aller Beratungen mit diesen waren Onlineberatungen. 624 Beratungskontakte mit selbstbetroffenen Mädchen und Frauen 53,7 31,1 15,2 persönliche telefonische Onlineberatungen Beratungsgespräche Beratungsgespräche Bezugspersonen und Fachkräfte hingegen nutzten besonders oft unser Angebot der telefonischen Beratung: 44% aller Beratungen mit diesen führten wir telefonisch. 299 Beratungskontakte mit Bezugspersonen und Fachkräften 52,2 37,1 10,7 persönliche telefonische Onlineberatungen Beratungsgespräche Beratungsgespräche 24
Besonders von bzw. für Frauen zwischen 18 und 60 Jahren wurde unser Beratungsangebot genutzt (78,8%). Frauen ab 60 Jahren hingegen äußerten kaum Beratungsbedarf, obwohl sie von sexualisierter Gewalt genauso betroffen sind wie jüngere Frauen. Wir sehen hier nach wie vor großen Handlungsbedarf. 36,6 25,1 17,0 13,9 6,0 0,5 0,9 unter 14 1517 Jahre 18 26 Jahre 27 44 Jahre 45 60 über 60 keine Jahre Jahre Angabe 74,3 % aller Beratungen fanden im Bereich der Jugendhilfe statt. Hierzu zählen alle Beratungen mit selbst betroffenen Mädchen bis 25 Jahre und alle Beratungen von Bezugspersonen und Fachkräften, in denen es um die Unterstützung betroffener Mädchen bis 25 Jahren geht. Ebenso zählen hierzu Beratungen mit selbst betroffenen Müttern, die minderjährige Kinder haben. In diesen Beratungen ist es unsere Aufgabe, auch das Wohl der Kinder/ Jugendlichen im Blick zu haben. Beratung Erwachsener ohne Kinder 25,7 Beratung Erwachsener, deren Kinder 20,6 mitbetroffen waren Beratung selbst betroffener Jugendlicher 53,7 25
Als Fachberatungsstelle für vergewaltigte Frauen* und Mädchen* beraten wir schwerpunktmäßig bei sexualisierter Gewalt ab dem jugendlichen Alter. Viele Frauen (27,5% der Frauen in unserer Beratung) thematisieren aber zusätzlich auch Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit. Durch die aktuellen Gewalterfahrungen wurden bei ihnen Erinnerungen an oft lange zurückliegende Gewalterfahrungen aktualisiert. Diese müssen ebenso wie die aktuellen Gewalterfahrungen bearbeitet werden, um innere Stabilität zurückgewinnen zu können. Thematisierte Gewaltformen (Mehrfachnennung möglich) Vergewaltigung 55,2 sexuelle Belästigung 30,2 Digitale Gewalt 6,6 Stalking 5,3 Rituelle/ organisierte Gewalt 1,1 sexuelle Gewalt i.d. Kindheit 22,5 aktuelle sexuelle Gewalt i.d. Kindheit 3,7 andere Formen von Gewalt 24,9 Sexualisierte Gewalttaten sind Beziehungstaten: In mehr als 68% wurden sie im privaten Raum verübt, in nur 5,5% der Fälle kannte die Frau/ das Mädchen, die wir beraten haben, den Täter nicht. In 5% der Fälle erlebte die Frau /das Mädchen sexualisierte Gewalt durch eine Tätergruppe. In 3 Fällen wurde die Tat in Komplizenschaft mit einer Frau verübt. Angaben zu den Tätern Unbekannte / fremde Person 5,5 (Ex)Partner*in 27,6 Verwandtschaft 19,1 Bekanntschaft 29,1 Chef*in, Kolleg*in, Kund*in etc. 5,5 Lehrer*in, Ärzt*in, Therapeut*in 3,0 keine Angaben 10,1 26
Die Entscheidung anzuzeigen, fällt vielen betroffenen Mädchen/ Frauen schwer. Mehr als die Hälfte der Mädchen und Frauen thematisiert in den Beratungsgesprächen die Frage, ob ein Ermittlungsverfahren sinnvoll ist oder auch wie die Auswirkungen des Ermittlungsverfahrens auf ihr Leben waren oder sind. Im Berichtsjahr haben 36,1% angezeigt und 42,2% eine Anzeige geplant. 27
QUALITÄTSSICHERUNG Dokumentation der Arbeit durch statistische Erfassung der Kontakte in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Notrufs, Auswertung dieser Daten und Veröffentlichung der Ergebnisse im Jahresbericht Supervision und Intervision: Regelmäßige externe Team- und Fallsupervision, in 2020: 7x Wöchentliche Teamsitzungen mit kollegialer Fallbesprechung, Reflexion von Projekten und Veranstaltungen Berufliche Fort- und Weiterbildungen: Kampagne gegen Sexuelle Belästigung am Ausildungs- und Arbeitsplatz „make it work“: Fortbildung „Train the Trainer*in“ Webinar Videokonferenzsysteme Rechtsmedizinische Erfordernisse bei der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung Berufliche Fachtage: Onlinekongress Trauma, Michela Huber: Transgenerationale Traumatisierung Diversity, Vielfalts-Kompetenz Digitale Fachkonferenz "Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt" des Deutschen Instituts für Menschenrechte Besuch von Vortragsveranstaltungen: Vortrag Antirassismus und Feminismus Aktive Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Runden Tischen auf regionaler und überregionaler Ebene Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen des regionalen Hilfesystems Verbindliche Datenschutz-Standards für den Umgang mit Klientinnendaten Orientierung an den Ethikrichtlinien des Bundesverbands Frauenberatung und Frauennotrufe (bff) 28
4. PERSPEKTIVEN Auch 2021 soll im Rahmen der Gewaltprävention in Zusammenarbeit mit dem Landesministerium eine Fortbildung „Umgang mit sexualisierter Gewalt an der Schule“ für Fachkräfte und Lehrer*innen angeboten werden. Fortführung des Angebots der Supervision von Ehrenamtlichen in der Arbeit mit geflüchteten Frauen zum Thema sexualisierte Gewalt Angebot von Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen für jugendliche Mädchen und für erwachsene Frauen auf Nachfrage Jedes Jahr am 14. Februar engagieren wir uns bei der weltweiten Aktion „One- Billion-Rising“ gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Übers Jahr verteilt 6 auf einander aufbauende Antirassismus-Workshops zur Weiterentwicklung Interkultureller Kompetenz und zur Öffnung der weißen Strukturen für Women of Color Onlineveranstaltung „Ableismus – Was ist das?“/ Vortrag und Austausch für Fachberaterinnen mit Weibernetz e.V., der politischen Interessenvertretung behinderter Frauen Antrag bei der Aktion Mensch auf eine zweijährige Verlängerung unseres Projekts „Hilfe und Respekt für ALLE Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt“ Abschluss Relaunch unserer Onlineberatung und Veröffentlichung der damit verbundenen Website Etablierung des zusätzlichen Angebots der Video-Beratung Angebot einer Fortbildung für Ansprechpersonen von Mitarbeitenden im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres Angebot einer Fortbildung für Einrichtungen und Unternehmen zum Schutz vor und bei sexueller Belästigung/Diskriminierung am Arbeitsplatz Weiterbildung zur Durchführung von digitalen Fortbildungsangeboten 29
UNGENÜGENDE FINANZIELLE FÖRDERUNG DER ARBEIT DES FRAUENNOTRUFS Um die Versorgung von Mädchen und Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, sicher zu stellen, braucht es ein starkes und verlässliches finanzielles Engagement von Bund, Land, Kreisen, Städten und Gemeinden – auch im eigenen Interesse, denn geschlechtsspezifische Gewalt verursacht neben den persönlichen Folgen hohe Folgekosten für die Gesellschaft. Als Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt reduzieren wir diese Folgekosten bereits. Trotzdem ist die finanzielle Situation unsrer Fach- und Beratungsstelle nach wie vor ungenügend. Folgende Umstände sind für die mangelnde Existenzsicherung des Frauennotrufs verantwortlich: Keine Planungssicherheit. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über freiwillige Leistungen aus kommunalen Mitteln und/oder Landesmitteln, die jederzeit gekürzt werden können. Rückwirkende Bewilligungen im laufenden Jahr. Anfang des Jahres ist unklar, wie hoch die Zuschüsse tatsächlich ausfallen. Manche Zuschussgeber bewilligen ihre Zuschüsse erst jährlich im November mit entsprechend später Auszahlung und dem finanziellen Risiko für uns. Kurze Bewilligungszeiträume. Die jährlich nötigen Anträge, Verwendungsnachweise und Statistiken kosten viel Arbeitszeit. Aufwändige Eigen- und Drittmittel. Spendengelder, Bußgelder oder Stiftungsförderungen sind aufwändig zu akquirieren und bringen keine Planungssicherheit für Regelangebote. Befristete Projektgelder. Sponsoren und Projektgelder fördern neue Arbeitsfelder für eine bestimmte Zeit. Anschließend können diese oft nicht weitergeführt werden, auch wenn die Bedarfe sehr deutlich sind. Kostensteigerungen und wachsende Anfragen. Trotz steigender Kosten stagnieren die Zuschüsse, das bedeutet für den Frauennotruf eine faktische Kürzung. Mit steigender Sensibilität in der Öffentlichkeit nehmen die Anfragen an uns als Fachberatungsstelle zu. Mit sinkenden Ressourcen müssen wir ein steigendes Beratungsaufkommen bewältigen. Folgen der schlechten Finanzierung für die Mitarbeiterinnen. Wir Mitarbeiterinnen einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt arbeiten in einem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld, das ein hohes Maß an Professionalität und Qualifizierung verlangt. Wir sind stark gefordert durch belastende Themen, gewaltvolle Biografien und traumatisierte Klientinnen. Ungeachtet dessen arbeiten wir Mitarbeiterinnen mit viel Idealismus und hoher Mo- tivation. Die unterschiedlichen Arbeitsfelder – die Unterstützung von Betroffenen, Beratung von Bezugspersonen und Fachkräften einerseits sowie Präventions- angebote, Fortbildungen, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit andererseits - müssen trotz der dünnen Personaldecke koordiniert werden. Dies führt zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung. Diese Umstände müssen dringend verändert werden. 30
Jede Spende ist kostbar! Sie setzt ein Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen Sie signalisiert, dass es ein Recht auf Beratung und Unterstützung gibt. Wir sind weiterhin auf finanzielle und ideelle Unterstützung angewiesen. Dies kann sowohl in Form von zweckgebundenen Spenden (z. B. auf dem Überweisungsträger ausgewiesen „für Existenzsicherung“) und der Zuweisung von Bußgeldern erfolgen, als auch im Einsatz für eine verbindliche und finanziell ausreichende öffentliche Förderung des Notrufs. Auch die Beteiligung an der Finanzierung spezieller Projekte ist denkbar. Sprechen Sie uns an! Spendenkonten Sparkasse Koblenz IBAN: DE59 5705 0120 0000 1828 40 BIC: MALADE51KOB Volksbank RheinAhrEifel IBAN: DE71 5776 1591 1037 3660 00 BIC: GENODED1BNA Jeder Spender/ jede Spenderin erhält selbstverständlich eine Spendenbescheinigung. 31
Sie können auch lesen