Aktuelles aus der AK Steyr: Im Dauereinsatz gegen Unterentlohnung - Ihr Gesprächspartner: Mag. Gerhard Klinger, MBL
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Ihr Gesprächspartner: Mag. Gerhard Klinger, MBL AK-Bezirksstellenleiter Aktuelles aus der AK Steyr: Im Dauereinsatz gegen Unterentlohnung Sommergespräch Freitag, 28. August 2015, 12 Uhr, Restaurant Orangerie, Steyr
Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der AK Steyr. Tausende Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk suchen Rat und Hilfe in der Bezirksstelle. Dabei geht es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfer- tigungen. Hauptthema in der Beratung und Vertretung ist ungebrochen Unter- entlohnung. Dauerproblem Unterentlohnung In den Kollektivverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern/- innen ausgehandelt werden und in der Regel für eine gesamte Branche gelten, sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeits- verhältnis geregelt. Das sind vor allem Bestimmungen zu Entlohnung (Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne), Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit. Die Einstufung der Arbeitnehmer/-innen in den Lohn- und Gehaltsordnungen der Kollektivverträge erfolgt nach bestimmten Kriterien : Ausbildung, Vordienst- zeiten etc. Ausschlaggebend ist aber die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Diese wiederum ist in den Kollektivverträgen genau beschrieben. Immer wieder kommt es aber vor, dass die Einstufung bzw. Bezahlung nicht den in den Kollektivverträgen vorgesehenen Lohn- und Gehaltsstufen entspricht oder dass erbrachte Leistungen und Ansprüche, wie Überstunden oder Zulagen, ein- fach nicht bezahlt werden. In der Arbeiterkammer Steyr ist Unterentlohnung ein Dauerthema. 2
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein junger Mann ist in die AK Steyr gekommen, weil er nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die Endabrechnung kontrollieren lassen wollte. Dabei stellte sich heraus, dass er über Monate hinweg falsch eingestuft war und zu wenig Lohn bekommen hatte. Er hatte als Lehrling in der Firma – ein Steyrer Metallverarbeitungsbetrieb – be- gonnen. Nach der Lehrabschlussprüfung absolvierte er seinen Präsenzdienst. Anschließend nahm er seine Arbeit im Betrieb wieder auf, nun als Facharbeiter. Sechs Monate war er dort noch beschäftigt. In dieser Zeit bekam er um zwei Eu- ro zu wenig Stundenlohn, weil er nicht gemäß seiner abgeschlossenen Facharbei- terausbildung eingestuft worden war. Die AK Steyr intervenierte für den Mann und forderte die Differenz auf die kor- rekte Lohnabrechnung ein: insgesamt 800 Euro brutto. Die Firma hat sofort rea- giert und das Geld umgehend auf das Konto ihres ehemaligen Mitarbeiters überwiesen. In diesem Fall konnten die Ansprüche gesichert werden, weil der Mann gerade noch rechtzeitig zur Arbeiterkammer gekommen ist. Nur wenige Wochen später hätte er nicht mehr das gesamte Geld einfordern können, weil die Verfallsfrist laut Kollektivvertrag in dieser Branche sechs Monate beträgt. AK fordert Abschaffung der Verfallsfristen Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie heikel das Thema Verfallsfristen ist. Sie führen dazu, dass Beschäftigte häufig Geld verlieren, obwohl sie dafür gearbeitet haben. Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfris- ten. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tra- gen. 3
Die Forderung nach Abschaffung der Verfallsfristen ist Teil einer Parlamentari- schen Bürgerinitiative der AK Oberösterreich. Diese beinhaltet zusätzlich noch die Forderung nach einer Informationspflicht bei Unterentlohnung. Erste Erfolge für AK-Bürgerinitiative Die Initiative der AK brachte nun erste Erfolge: Arbeitnehmer/-innen müssen ab sofort informiert werden, wenn es infolge einer Betriebsprüfung durch die Ge- bietskrankenkasse oder das Finanzamt zu einer Strafanzeige wegen Unterentloh- nung kommt. Zudem machen sich Arbeitgeber seit 1.1.2015 nach dem neuen Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSDBG) strafbar, wenn sie ihren Beschäftigten nicht zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivver- trag zustehende Entgelt leisten, also den Lohn oder das Gehalt inklusive Über- stunden, Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachts- geld. Die AK wird die Umsetzung des neuen Gesetzes genau überwachen und sich dafür einsetzen, dass den von Lohn- und Sozialdumping betroffenen Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern das vorenthaltene Entgelt nachgezahlt wird. 4
AK-Tipps • Lohnabrechnungen kontrollieren lassen! Die Praxis lehrt: Nie darauf ver- trauen, dass die Lohnabrechnung stimmt. Es können sich bei einer Überprüfung (große) Nachzahlungen ergeben. • Infos einholen! Viele Arbeitnehmer/-innen kommen erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses zur Arbeiterkammer. Es empfiehlt sich aber, schon im aufrechten Arbeitsverhältnis Informationen einzuholen, ob man rich- tig eingestuft ist – so kann manche böse Überraschung verhindert wer- den. • Arbeitszeiten genau aufzeichnen! Es kann nicht oft genug und deutlich genug gesagt werden: Alle Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen und wenn möglich von Arbeitskollegen/-innen bestätigen lassen. Denn damit hat man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen durchsetzen zu können. 5
AK Steyr – Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr Persönlich: Während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/6906-5116 wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonisch: Während der Öffnungszeiten, dienstags zusätzlich bis 19 Uhr, unter der Telefonnummer 050/6906-1 – aus ganz Oberösterreich. Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/steyr E-Mail: steyr@akooe.at 6
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