Aktuelles aus der AK Steyr: Im Dauereinsatz gegen Unterentlohnung - Ihr Gesprächspartner: Mag. Gerhard Klinger, MBL

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Ihr Gesprächspartner:

Mag. Gerhard Klinger, MBL                                AK-Bezirksstellenleiter

                        Aktuelles aus der AK Steyr:
                            Im Dauereinsatz gegen
                              Unterentlohnung

                                    Sommergespräch
                             Freitag, 28. August 2015, 12 Uhr,
                               Restaurant Orangerie, Steyr
Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind
das Kerngeschäft der AK Steyr. Tausende Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk
suchen Rat und Hilfe in der Bezirksstelle. Dabei geht es hauptsächlich um offene
Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfer-
tigungen. Hauptthema in der Beratung und Vertretung ist ungebrochen Unter-
entlohnung.

Dauerproblem Unterentlohnung
In den Kollektivverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern/-
innen ausgehandelt werden und in der Regel für eine gesamte Branche gelten,
sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeits-
verhältnis geregelt. Das sind vor allem Bestimmungen zu Entlohnung
(Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne), Sonderzahlungen (Urlaubs- und
Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit.

Die Einstufung der Arbeitnehmer/-innen in den Lohn- und Gehaltsordnungen
der Kollektivverträge erfolgt nach bestimmten Kriterien : Ausbildung, Vordienst-
zeiten etc. Ausschlaggebend ist aber die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Diese
wiederum ist in den Kollektivverträgen genau beschrieben.

Immer wieder kommt es aber vor, dass die Einstufung bzw. Bezahlung nicht den
in den Kollektivverträgen vorgesehenen Lohn- und Gehaltsstufen entspricht oder
dass erbrachte Leistungen und Ansprüche, wie Überstunden oder Zulagen, ein-
fach nicht bezahlt werden. In der Arbeiterkammer Steyr ist Unterentlohnung ein
Dauerthema.

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Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein junger Mann ist in die AK Steyr gekommen, weil er nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses die Endabrechnung kontrollieren lassen wollte. Dabei stellte
sich heraus, dass er über Monate hinweg falsch eingestuft war und zu wenig
Lohn bekommen hatte.

Er hatte als Lehrling in der Firma – ein Steyrer Metallverarbeitungsbetrieb – be-
gonnen. Nach der Lehrabschlussprüfung absolvierte er seinen Präsenzdienst.
Anschließend nahm er seine Arbeit im Betrieb wieder auf, nun als Facharbeiter.
Sechs Monate war er dort noch beschäftigt. In dieser Zeit bekam er um zwei Eu-
ro zu wenig Stundenlohn, weil er nicht gemäß seiner abgeschlossenen Facharbei-
terausbildung eingestuft worden war.

Die AK Steyr intervenierte für den Mann und forderte die Differenz auf die kor-
rekte Lohnabrechnung ein: insgesamt 800 Euro brutto. Die Firma hat sofort rea-
giert und das Geld umgehend auf das Konto ihres ehemaligen Mitarbeiters
überwiesen.

In diesem Fall konnten die Ansprüche gesichert werden, weil der Mann gerade
noch rechtzeitig zur Arbeiterkammer gekommen ist. Nur wenige Wochen später
hätte er nicht mehr das gesamte Geld einfordern können, weil die Verfallsfrist
laut Kollektivvertrag in dieser Branche sechs Monate beträgt.

AK fordert Abschaffung der Verfallsfristen
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie heikel das Thema Verfallsfristen ist. Sie führen
dazu, dass Beschäftigte häufig Geld verlieren, obwohl sie dafür gearbeitet haben.
Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der
kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen,
sind keine Seltenheit. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfris-
ten. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tra-
gen.

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Die Forderung nach Abschaffung der Verfallsfristen ist Teil einer Parlamentari-
schen Bürgerinitiative der AK Oberösterreich. Diese beinhaltet zusätzlich noch
die Forderung nach einer Informationspflicht bei Unterentlohnung.

Erste Erfolge für AK-Bürgerinitiative
Die Initiative der AK brachte nun erste Erfolge: Arbeitnehmer/-innen müssen ab
sofort informiert werden, wenn es infolge einer Betriebsprüfung durch die Ge-
bietskrankenkasse oder das Finanzamt zu einer Strafanzeige wegen Unterentloh-
nung kommt. Zudem machen sich Arbeitgeber seit 1.1.2015 nach dem neuen
Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSDBG) strafbar, wenn sie ihren
Beschäftigten nicht zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivver-
trag zustehende Entgelt leisten, also den Lohn oder das Gehalt inklusive Über-
stunden, Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachts-
geld.

Die AK wird die Umsetzung des neuen Gesetzes genau überwachen und sich
dafür einsetzen, dass den von Lohn- und Sozialdumping betroffenen Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmern das vorenthaltene Entgelt nachgezahlt wird.

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AK-Tipps
  •   Lohnabrechnungen kontrollieren lassen! Die Praxis lehrt: Nie darauf ver-
      trauen, dass die Lohnabrechnung stimmt. Es können sich bei einer
      Überprüfung (große) Nachzahlungen ergeben.

  •   Infos einholen! Viele Arbeitnehmer/-innen kommen erst nach Ende des
      Arbeitsverhältnisses zur Arbeiterkammer. Es empfiehlt sich aber, schon
      im aufrechten Arbeitsverhältnis Informationen einzuholen, ob man rich-
      tig eingestuft ist – so kann manche böse Überraschung verhindert wer-
      den.

  •   Arbeitszeiten genau aufzeichnen! Es kann nicht oft genug und deutlich
      genug gesagt werden: Alle Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen und wenn
      möglich von Arbeitskollegen/-innen bestätigen lassen. Denn damit hat
      man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen
      durchsetzen zu können.

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AK Steyr – Beratung in
arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Persönlich:    Während der Öffnungszeiten.
               Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/6906-5116
               wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden.

Telefonisch:   Während der Öffnungszeiten, dienstags zusätzlich bis 19 Uhr,
               unter der Telefonnummer 050/6906-1 – aus ganz Oberösterreich.

Homepage:      ooe.arbeiterkammer.at/steyr

E-Mail:        steyr@akooe.at

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