FVS-Schulwegkampagne 2022 - Einladung zur Gesuchstellung Pflichtenheft / Beurteilungskriterien Einreichungsfrist: Donnerstag, 30. September 2021

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Bern, 30. Juni 2021

FVS-Schulwegkampagne 2022

Einladung zur Gesuchstellung
Pflichtenheft / Beurteilungskriterien
Einreichungsfrist: Donnerstag, 30. September 2021

Einzureichen an:
Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Monbijoustrasse 43
3011 Bern
info@fvs.ch

Kontakt: Heinz Roth - heinz.roth@fvs.ch

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Inhaltsverzeichnis
FVS-Schulwegkampagne 2022................................................................................................................. 1
   1.     Ausgangslage ............................................................................................................................... 3
   2.     Ziel der Ausschreibung / allgemeines Vorgehen ......................................................................... 3
   3.     Auftrag des FVS: Prävention von Unfällen im Strassenverkehr .................................................. 3
   4.     Wissenschaftliche Grundlagen .................................................................................................... 4
        4.1      Allgemeine wissenschaftliche Grundlagen .......................................................................... 4
        4.2      Bestehende wissenschaftliche / kommunikative Grundlagen (Auswahl) ........................... 4
        4.3      Studien im Auftrag des FVS als Grundlagen der Ausschreibung ......................................... 4
   5.     Formelle Voraussetzungen .......................................................................................................... 6
        5.1      Form der Ausschreibung / Livestream ................................................................................ 6
        5.2      Abgabetermin zur Einreichung der Konzepte ..................................................................... 6
        5.3      Form der Eingabe ................................................................................................................ 6
        5.4      Umfang und Vollständigkeit der Konzepte.......................................................................... 7
   6.     Allgemeine Rahmenbedingungen ............................................................................................... 7
   7.     Allgemeine Anforderungskriterien an die Gesuchsteller ............................................................ 7
   8.     Angaben zum Gesuchsteller und zum Projekt ............................................................................ 8
        8.1      Ziele und Auftrag der Organisation ..................................................................................... 8
        8.2      Projektleitung ...................................................................................................................... 8
        8.3      Qualifikationen der Projektleitung ...................................................................................... 8
        8.4      Angaben zum Projekt .......................................................................................................... 8
        8.5      Angaben zur Projektbeschreibung ...................................................................................... 8
        8.6      Anmerkung zum Konzept-Pretest (Prozessschritt 2.9)........................................................ 8
   9.     Projektkosten / Budget / Kampagnendauer ............................................................................... 9
   10.        Beurteilungsraster der Verwaltungskommission .................................................................. 10
   11.        Zeitplan .................................................................................................................................. 11

Abkürzungen:
VK: Verwaltungskommission
KA: Kampagnenausschuss
GS: Geschäftsstelle FVS
FVS: Fonds für Verkehrssicherheit
bfu: Beratungsstelle für Unfallverhütung

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1.      Ausgangslage

Die Verwaltungskommission (VK) des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat an der 177. Sitzung vom
16.12.2020 den «FVS-Kampagnenprozess 2021» verabschiedet. Der neue Kampagnenprozess setzt
voraus, dass das Thema anhand einer übergeordneten Mehrjahresplanung und einer Situationsana-
lyse festgelegt wurde.
An der 178. Sitzung der Verwaltungskommission wurde entschieden, den «Kampagnenprozess 2021»
mit der Ausschreibung der «Schulwegkampagne 2022» als Pilotprojekt zu starten.

Link zum FVS-Kampagnenprozess:
https://www.fvs.ch/kampagnen
https://www.fvs.ch/fr/campagnes

Rechtliche und weitere Grundlagen des Fonds für Verkehrssicherheit:
https://www.fvs.ch/auftrag
https://www.fvs.ch/fr/mandat

Anmerkung für das gesamte Dokument:
Die Nummerierung der Prozessschritte bezieht sich auf die Angaben im Dokument «FVS-Kampagnen-
prozess 2021».

2.      Ziel der Ausschreibung / allgemeines Vorgehen

Die aktuelle Schulwegkampagne der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) läuft noch bis Ende
2021. Das Thema «Schulweg» soll auch weiterhin ein Schwerpunktthema des FVS bleiben. Auf der
Grundlage des Kampagnenprozesses 2021 soll die «Schulwegkampagne 2022» zu Beginn des Schul-
jahres 2022 (August 2022) operativ sein. Der Entscheid der Verwaltungskommission des FVS zur
Vergabe der Kampagne erfolgt basierend auf einer Präsentation (Prozessschritt 3.9). Zur Präsentation
zugelassen werden Organisationen auf Einladung der Geschäftsstelle FVS, deren Konzept den Anfor-
derungskriterien entspricht (siehe Ziff. 5 bis 9 des Pflichtenhefts). Die Präsentationen sowie der Ent-
scheid zur Kampagnenvergabe erfolgen an der ersten Sitzung der Verwaltungskommission im Feb-
ruar oder März 2022 (Prozessschritt 3.9).

3.      Auftrag des FVS: Prävention von Unfällen im Strassenverkehr

Mit den Mitteln aus den Unfallverhütungsbeiträgen werden Massnahmen zur Verringerung von Un-
fällen und Unfallfolgen im Strassenverkehr finanziert (Art. 1 des Reglements über die Verwendung
der Mittel des Fonds für Verkehrssicherheit). Der FVS fördert und koordiniert diese Massnahmen
oder trifft sie selbst. Die Fondsgelder werden mehrheitlich für die vom FVS festgelegten Schwer-
punkte und Projekte verwendet.

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4.       Wissenschaftliche Grundlagen

4.1      Allgemeine wissenschaftliche Grundlagen
Die Tätigkeiten des FVS basieren auf den statistischen Grundlagen des Unfallgeschehens (ASTRA Un-
fallstatistik Strassenverkehr: www.unfalldaten.ch), den Grundlagenberichten der Beratungsstelle für
Unfallverhütung (www.bfu.ch/de/forschung-und-statistik/forschung) z.B. Sinus Reporte, Sicherheits-
dossiers und Faktenblätter sowie auf allgemeinen wissenschaftlichen Grundlagen in den Bereichen
Verkehrssicherheit und Prävention.

4.2      Bestehende wissenschaftliche / kommunikative Grundlagen (Auswahl)
•     bfu: Sinus Berichte
•     bfu: Kinder auf dem Schulweg: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/sicherer-schulweg
•     bfu: Kinder im Strassenverkehr: https://www.bfu.ch/de/dossiers/kinder-im-strassenverkehr

4.3      Studien im Auftrag des FVS als Grundlagen der Ausschreibung
In Ergänzung zu den bestehenden Grundlagen (Ziff. 4.2) wurden im Sinne des «evidence based Pro-
zesses» zwei Studien in Auftrage gegeben, die Informationen zur Situationsanalyse enthalten (Pro-
zessschritte 1.5 und 1.6). Die Studien der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
und der Universität Hannover dienen der Klärung des Auftrags, sind Bestandteil des Pflichtenhefts
und sollen in das Design der Konzepte einfliessen. Beide Studien sind ab Ende Juni 2021 auf der FVS-
Webseite aufgeschaltet.

4.3.1    Summary Studie 1: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Unfallschwerpunkte auf dem Schulweg
Das Unfallgeschehen von Kindern auf dem Schulweg widerspiegelt im Wesentlichen die Wahl des
Verkehrsmittels. Da die überwiegende Mehrheit der Kinder zu Fuss unterwegs ist, sind die häufigsten
schweren Unfälle in diesem Segment anzusiedeln. Eine besondere Häufung der schweren Unfälle ist
bei den 5-10-jährigen Kindern, mit einem Peak im 7. Altersjahr festzustellen, was in der Regel dem
Alter des Schuleintritts entspricht. In rund einem Fünftel dieser Fussgängerunfälle war das Kind mit
einem fahrzeugähnlichen Gerät (fäG) – hauptsächlich Trottinett – unterwegs. Die überwiegende
Mehrheit der schweren Unfälle zu Fuss oder auf dem fäG geschehen beim Queren, wobei jeder
zweite Querungsunfall auf dem Fussgängerstreifen passiert. Mit zunehmendem Alter nimmt dann die
Bedeutung des Velofahrens deutlich zu. Velounfälle machen somit auch den grössten Anteil an
schweren Unfällen bei den 11-14-Jährigen aus. Ebenfalls problematisch sind dabei Strassenquerun-
gen, zusätzlich insbesondere aber auch Abbiegeunfälle. Besondere Mühe bekunden velofahrende
Kinder an stärker frequentierten Hauptstrassen und in mehrspurigen Kreiseln. Auch das Mofa ge-
winnt mit zunehmendem Alter bei jungen Personen an Bedeutung, die Letalität und Häufigkeit von
schweren Unfällen ist jedoch im Vergleich zu den Fussgängern und Velounfällen als vergleichsweise
gering einzustufen.
Entstehung von Schulwegunfällen
Aus verhaltenspräventiver Sicht ist auffällig, dass nur wenige Faktoren seitens des kindlichen Verhal-
tens auch tatsächlich eine hohe Relevanz für Schulwegunfälle aufweisen. Entwicklungsbedingte Auf-
fälligkeiten lassen sich zwar teils trainieren, jedoch kann aufgrund grosser inter- und intraspezifischer
Streuung nur schwer abgeschätzt werden, über welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ein Kind tatsäch-
lich gerade verfügt und auch konstant an den Tag legen kann. Die möglicherweise nicht vollständig
ausgebildeten kognitiven Fähigkeiten, insbesondere die exekutiven Fähigkeiten stehen an oberster
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Stelle der unfallrelevanten Faktoren. Auch die Sensorik ist an entwicklungsbedingte Abfolgen ge-
knüpft und weist eine erhöhte Unfallrelevanz auf.
Äussere Faktoren und Umstände, welche für Kinder sehr gefährlich sein können, sind hauptsächlich
das Verkehrsaufkommen sowie das Fehlverhalten seitens der Unfallgegner. Besonders Ablenkung,
erhöhte Geschwindigkeiten, mangelndes kinderspezifisches Wissen und mangelnde Regelkunde/Re-
geleinhaltung werden als mögliche Hauptursachen für Unfälle mit Kindern – insbesondere an Fuss-
gängerstreifen – aufgeführt. Erst ab dem Alter von 14 Jahren wählen Kinder adäquat grosse Zeitlü-
cken und günstige Zeitpunkte zum Queren, wobei ein beträchtlicher Anteil auch dann noch Fehl- und
Risikoentscheidungen beim Queren trifft.
Das Fahrrad gewinnt hauptsächlich ab dem 10. Lebensjahr eine unfallrelevante Bedeutung. Unzu-
reichende Regelkenntnisse, geringes Gefahrenbewusstsein, die Selbstüberschätzung sowie Ablen-
kung aufgrund sozialer Interaktionen stellen sich als mögliche Hauptursachen für Unfälle heraus.
Bei den 14-Jährigen Mofalenkenden spielen zunehmend pubertätsbedingte Aspekte, wie beispiels-
weise das Risikoverhalten oder allfälliger Peergroup-Druck eine bedeutendere Rolle. Auch Alkohol-
konsum, überhöhte Geschwindigkeiten und Unaufmerksamkeit gelten als zentrale Risikofaktoren.

Als unfallrelevant wird der sozioökonomische Status der Kinder respektive der Familie des Kindes be-
wertet (Uhr et al., 2017). Demnach wohnen Familien mit tieferem sozioökonomischem Status häufi-
ger in verkehrsreichen Gebieten, wo oft auch höhere zulässige Geschwindigkeiten gelten.

Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg
Die Wirksamkeit von Verkehrserziehungsmassnahmen bei Kindern sollte generell nicht überschätzt
werden, da Kinder das erlernte sichere Verkehrsverhalten nicht immer zuverlässig einhalten. Damit
Massnahmen zur Erhöhung der Kindersicherheit tatsächlich angenommen und akzeptiert werden,
sollte vermehrt auch die Optik aus Kindersicht einbezogen werden. Als sehr empfehlenswert einge-
stuft wird das Hinarbeiten auf einen vorausschauenden, partnerschaftlichen und sicherheitsorientier-
ten Fahrstil spezifisch im Umgang mit Fussgängern und Velofahrenden seitens der Motorfahrzeug-
lenkenden sowie gut konzipierte Kommunikationskampagnen und Aktionen zur Steigerung des fuss-
gänger- und fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins bei Motorfahrzeuglenkenden.

4.3.2   Summary Studie 2: Universität Hannover
Der sichere Schulweg als Gegenstand von Verkehrssicherheitskampagnen
Die aktive Förderung der Schulwegsicherheit bleibt eine komplexe und herausfordernde Dauerauf-
gabe für die Akteure der Verkehrssicherheit. Angesichts weitgehend ausgereizter technischer und
baulicher Möglichkeiten kommt gerade der kommunikativen und kampagnenförmigen Herangehens-
weise eine große Bedeutung zu. Für die Auslegung künftiger Schulwegkampagnen in der Schweiz
stellt die vorliegende Expertise dem FVS eine wissenschaftliche Analyse der vorhandenen Ansätze
und relevanten Forschungsbefunde zu Kampagnen und Verkehrssicherheitskommunikation mit Be-
zug zur Schulwegsicherheit zur Verfügung. Sie umfasst die Betrachtung aktueller Ansätze zur Schul-
wegsicherheit aus verschiedenen Ländern (unter anderem dem groß angelegten „Safe Routes to
School“-Programm in den Vereinigten Staaten), die Würdigung der Befundlage aus relevanter Evalua-
tionsforschung (die indes speziell für das Thema Schulwegsicherheit dramatisch unterentwickelt ist),
die Zusammenstellung zentraler zielgruppenspezifischer Überlegungen aus der Verkehrspsychologie

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und schließlich eine theoretisch-strategische Skizze wichtiger Modelle und Innovationen der Kommu-
nikationswissenschaft bezüglich allgemein potenzialstarker Kampagnenstrategien.
Diese in mehreren Schritten vollzogene Analyse mündet in wissenschaftlich begründete Empfehlun-
gen zur Frage, wie künftige Kampagnen der Schulwegsicherheit konzipiert werden sollten. Planer:in-
nen künftiger Kampagnen wird nahegelegt,
      •   sorgfältige Definitionen von Zielgruppen zu erarbeiten und bislang vernachlässigte Zielpopu-
          lationen zu berücksichtigen (insbesondere Jugendliche und sozial benachteiligte Communi-
          ties),
      •   Kernbotschaften und Vermittlungsstrategien nicht nur unter kreativen Gesichtspunkten zu
          erarbeiten, sondern auch unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Mo-
          delle (z. B. „Entertainment Education“),
      •   digitale Medien und Kanäle in die Verbreitungsstrategie einzubeziehen, namentlich die popu-
          lären sozialen Medien, und dabei „cross-medial“ vorzugehen, also Scharnier-Effekte zwischen
          offline- und online-Maßnahmen anzustreben,
      •   effektive Kooperationsstrukturen mit anderen Akteuren der Schulwegsicherheit, gerade auch
          lokalen Schulgemeinschaften, zu suchen, um Chancen für Synergien zu nutzen,
      •   auf die zeitliche Nachhaltigkeit der Präsenz von Kampagnenelementen zu achten, um dem
          eigenen Konzept ausreichend Chancen auf Wirkungsentfaltung einzuräumen, und
      •   im Rahmen der aktiven Einbindung von Zielgruppen so genannte ko-kreative Gesamtstrate-
          gien zu verfolgen, bei denen die Zielpublika nicht als reine Empfänger vorgefertigter Bot-
          schaften gedacht werden, sondern vielmehr aktiv an der Entwicklung und Verbreitung von
          Kampagnenbausteinen mitwirken.

5.        Formelle Voraussetzungen

5.1       Form der Ausschreibung / Livestream
Die Ausschreibung erfolgt am 30. Juni 2021 per Webinar in einem Livestream (Prozessschritt 1.10).
Dieses Verfahren wird analog zur FVS-Informationsveranstaltung zum neuen Kampagnenprozess
durchgeführt (Webinar 1.2021 vom 21. April 2021). Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der unsiche-
ren Lage bezüglich der Vorgaben des BAG zur Durchführung von Veranstaltungen ausschliesslich digi-
tal: BAG Massnahmen und Verordnungen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html. Alle Infor-
mationen zur Ausschreibung (Pflichtenheft und Begleitstudien) sind auf der FVS-Webseite aufge-
schaltet und damit öffentlich zugänglich. Auskünfte während der Eingabefrist (30.06.2021 –
30.09.2021) sind auf der FVS-Geschäftsstelle erhältlich.

5.2       Abgabetermin zur Einreichung der Konzepte
Die Konzepte zur Durchführung der «Schulwegkampagne 2022» müssen bis am 30. September 2021
bei der Geschäftsstelle FVS, Monbijoustrasse 43, 3011 Bern, eingereicht werden. Gültig sind Einga-
ben, die bis 22.00 Uhr auf der Geschäftsstelle eingehen (Datumsangabe der Eingabe per Mail).

5.3       Form der Eingabe
Die Konzepte sind als pdf-Dokument per Mail an info@fvs.ch sowie als Druckversion in zweifacher
Ausfertigung an die Geschäftsstelle FVS einzureichen.

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5.4    Umfang und Vollständigkeit der Konzepte
Die Konzepte sollen maximal 40‘000 Zeichen umfassen (ca. 20 Seiten). Das Bildmaterial ist bei der
maximalen Zeichengrenze nicht enthalten.
Konzepte, die den formellen Anforderungen nicht entsprechen (Ziffern 7 bis 9) werden bei den wei-
teren Prozessschritten nicht berücksichtigt.

6.     Allgemeine Rahmenbedingungen

Die Schulwegkampagne des FVS gehört seit Jahren zu den in der Bevölkerung am besten bekannten
Kommunikationsmassnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit. Sie muss gesamtschweizerisch in
den drei Landessprachen und Landesteilen durchgeführt werden (deutsch, französisch und italie-
nisch). Eine breite Abstützung der Schulwegkampagne ist zudem eine wichtige Voraussetzung bei der
Beurteilung der Konzepte. So war beispielsweise bisher die Zusammenarbeit mit der Polizei ein wich-
tiger Erfolgsfaktor.

7.     Allgemeine Anforderungskriterien an die Gesuchsteller

1. Die Gesuchsteller müssen fachlich und organisatorisch in der Lage sein, eine mehrjährige Kam-
   pagne im Bereich der Verkehrssicherheit (Prävention von Unfällen im Strassenverkehr) durchzu-
   führen.
2. Die Gesuchsteller müssen Kenntnisse im Bereich der Verkehrssicherheit und Prävention nachwei-
   sen.
3. Die Gesuchsteller müssen die strategische Leitung selber innehaben, wobei der Beizug von Kom-
   munikations- und Werbeagenturen möglich ist.
4. Die Gesuchsteller müssen im Bereich der Verkehrssicherheit national vernetzt sein.
5. Die Kampagne muss in allen drei Landesteilen und Landessprachen durchgeführt werden.
6. Kooperationen von verschiedenen Organisationen sind möglich und erwünscht.
7. Die Gesuchsteller müssen den Kampagnenstart im August 2022 garantieren.

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8.       Angaben zum Gesuchsteller und zum Projekt

8.1      Ziele und Auftrag der Organisation
Welche allgemeinen Ziele verfolgt der Gesuchsteller (Angaben gemäss Statuten, Reglement usw.)?

8.2      Projektleitung
Vorname, Name und Funktion in der Organisation.

8.3      Qualifikationen der Projektleitung
Berufliche Qualifikationen, Erfahrungen auf dem Gebiet der Strassenverkehrssicherheit, Erfahrungen
auf dem Gebiet der Prävention von Unfällen, Erfahrungen auf dem Gebiet von Kommunikationskam-
pagnen.

8.4      Angaben zum Projekt
Die Gesuchsteller sollen in übersichtlicher Weise darstellen, wie die Kampagne aufgebaut ist, wie die
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen angedacht ist und welche Zielgruppen mit welchen
Botschaften über welche Kanäle erreicht werden sollen. Dazu ist darzulegen, auf welchen Aspekten
der Situationsanalysen (Begleitstudien ZHAW und Universität Hannover) das Konzept aufbaut und
wie sich dies in der Umsetzung widerspiegelt (Einbezug der wissenschaftlichen Grundlagen). Das Pro-
jekt soll plausibel aufzeigen, wie eine möglichst hohe Wirkung erzielt werden kann und Vorschläge
für Handlungsanweisungen aufzeigen.

8.5      Angaben zur Projektbeschreibung
•     Zielsetzung: Welche Fragen- und Problemstellungen sollen mit der Durchführung des Projektes
      gelöst werden?
•     Beschreibung der Personengruppen, die erreicht werden sollen (Zielgruppen).
•     Wie lauten die Wirkungs- und Ergebnisziele (Angaben zur erwarteten Gesamtwirkung der Kam-
      pagne auf die Reduktion von Unfällen auf dem Schulweg)?
•     Welche Einsatzmittel / Instrumente gelangen über welche Kanäle zum Einsatz?
•     Wie werden die vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt?
•     Beschreibung der erwarteten Wirkungsmechanismen der Massnahmen.
•     Zeitplan/Projektablauf über die gesamte Projektzeit (Meilensteine).
•     Angaben zur Umsetzung in den drei Landesteilen (Diversität der Regionen).
•     Angaben zur Kooperation mit anderen Organisationen (definitiv oder in Abklärung).
Begriffsklärung zu den Wirkungsmechanismen:
Erwartete Wirkungsmechanismen: Es ist explizit darzulegen, mit welchen Massnahmen welche Wis-
sens-, Einstellungs-, und/oder Verhaltensdimensionen beeinflusst werden sollen und wie dies zur Zie-
lerreichung beiträgt.

8.6      Anmerkung zum Konzept-Pretest (Prozessschritt 2.9)
Beim Pretest geht es um die generelle Plausibilisierung des Kampagnenkonzepts sowie um eine Beur-
teilung der kreativen Umsetzung. Ein Evaluationsinstitut führt den Pretest der Kampagnenkonzepte
hinsichtlich des Verständnisses der Inhalte, Akzeptanz bei den Zielgruppen und den zentralen Wir-
kungsmechanismen der Einsatzmittel durch. Das Konzept muss deshalb soweit ausgearbeitet sein,
dass das Bildmaterial, ein Storyboard für allfällige Spots und weitere Kampagnenmaterialien qualita-
tiv beurteilt werden können.

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9.     Projektkosten / Budget / Kampagnendauer

Das Gesamtbudget für die «Schulwegkampagne 2022» beträgt CHF 3'000'000. Das Budget muss Aus-
kunft über die Projektjahre 2022, 2023 und 2024 geben (Schwerpunkte, Meilensteine, Kampagnen-
wellen). Die Personalkosten müssen getrennt von den Kosten für die Einsatzmittel aufgeführt wer-
den. Die Evaluation wird in einem separaten Entscheid vergeben und ist nicht Teil dieser Ausschrei-
bung.
Mindestangaben zur Detaillierung der Projektkosten:
• Kosten für die Einsatzmittel
• Agenturkosten (Kreation/ Beratung)
• Personalkosten der durchführenden Organisation (Projektleitung/ Sachbearbeitung/ Sekretariat)
   mit einer Aufteilung nach der jeweiligen Kategorie und einer Schätzung des Zeitaufwandes.

Maximale Stundenansätze / Spesen
Siehe FVS-Website: https://www.fvs.ch/gesuche/beitragssaetze

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10.   Beurteilungsraster der Verwaltungskommission

Beurteilungskriterien                                 nicht     teilweise   erfüllt   sehr gut
                                                      erfüllt   erfüllt
1. Fachliche Kompetenz der Organisation im Be-
reich der Unfallprävention im Strassenverkehr

2. Organisatorische Kompetenz / Kooperationen

3. Nationale Vernetzung im Bereich der Verkehrs-
sicherheit

4. Berücksichtigung der drei Landesteile (sprach-
lich und kulturell)

5. Orientiert sich das Konzept an den wissen-
schaftlichen Grundlagen?

6. Einhaltung und Plausibilität des Zeitplans
(Kampagnenstart im August 2022)

7. Einhaltung und Plausibilität des Budgets ge-
mäss Ziffer 9

8. Plausibilität der postulierten Wirkungsmecha-
nismen. Ist es für die VK plausibel, dass die Ziel-
gruppen mit den vorgeschlagenen Massnahmen
erreicht werden und die gewünschte Wirkung er-
zielt werden kann?

9. Wirkungspotential der vorgeschlagenen Mass-
nahmen in Bezug auf die Reduktion von Unfällen
auf dem Schulweg?

10. Gesamtbewertung des Konzepts

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11.     Zeitplan

Nach der Ausschreibung haben interessierte Organisationen drei Monate Zeit, ein Kampagnenkon-
zept zu entwickeln (01. Juli 2021 bis 30. September 2021).
Die eingereichten Konzepte werden vom Kampagnenausschuss begutachtet und in einem Gutachten
dokumentiert. Gleichzeitig führt ein externes Evaluationsinstitut einen Pretest der Konzepte durch
und erstellt einen Bericht pro Konzept (Prozessschritte 2.7 bis 2.11). Die Geschäftsstelle FVS fasst die
Gutachten und Berichte zu einem Kampagnendossier zusammen und stellt die Dossiers der Verwal-
tungskommission zur Beurteilung zu (Prozessschritte 2.12 bis 3.3). Die Geschäftsstelle FVS entschei-
det danach auf Basis der Beurteilung durch die Mitglieder der Verwaltungskommission und der Gut-
achten des Kampagnenausschusses darüber, welche Gesuchsteller zur Präsentation der Kampagnen-
konzepte eingeladen werden (Prozessschritt 3.4). Über die Vergabe der «Schulwegkampagne 2022»
entscheidet die FVS-Verwaltungskommission aufgrund der eingereichten Unterlagen und den Prä-
sentationen (Prozessschritte 3.6 bis 3.9).

                Öffentliche Ausschreibung der «Schulwegkampagne 2022»
 2.1 – 2.2                                                                              30.06.2021
                (Webinar in Form eines Livestreams)

                Entwicklung der Konzepte zur Durchführung der Kampagne
 2.3 – 2.6                                                                              01.07.21 bis
                                                                                        30.09.21
                Einreichdatum der Konzepte auf der Geschäftsstelle FVS                  30.09.2021

                Prüfung der Konzepte durch den Kampagnenausschuss und Pre-
 2.7 – 2.12                                                                             bis Mitte No-
                tests durch die Evaluationsorganisation.
                                                                                        vember 2021
                Dokumentation durch die Geschäftsstelle FVS z.H. VK

 3.1 – 3.5      Beurteilung der Dossiers durch die VK-FVS, Erstellen von Gutachten bis Ende De-
                durch den Kampagnenausschuss, Konsolidierung der Rückmeldun- zember 2021
                gen und Einladung zur Präsentation respektive Absage durch die
                GS FVS

 3.6 – 3.9      Entscheid der Verwaltungskommission                                     Februar /
                                                                                        März 2022

Ende des Dokuments.

                                                                                                        11
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