Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb - Neubau NMS Sporthalle Vomp/Stans zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den
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Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau NMS Sporthalle Vomp/Stans Stand: Juni 2019
Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil .................................................................................................... 2 1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro ......................................................................... 2 2. Gegenstand des Wettbewerbes ....................................................................... 2 3. Art des Verfahrens............................................................................................. 2 4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe ............................................. 3 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ........................................................ 4 6. Termine .............................................................................................................. 4 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ..................................................... 7 8. Vergütung .......................................................................................................... 8 9. Preisrichter, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ....................................... 9 10. Absichtserklärung der Ausloberin .................................................................... 9 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ................................................10 Besonderer Teil ................................................................................................... 11 12. Aufgabenstellung .............................................................................................11 13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise ....................................................12 14. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ...................................16 15. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen .........................................17 16. Beurteilungskriterien ........................................................................................18 Allgemeiner Hinweis Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsneutralen Form zu verstehen! ao-architekten ZT-GmbH Seite 1
Allgemeiner Teil 1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro 1.1. Ausloberin: Marktgemeinde Vomp Dorf 69, 6134 Vomp 1.2. Wettbewerbsbüro: ao-architekten ZT-GmbH Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck T +43 512 362373 mail: office@ao-architekten.com Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr 2. Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau der NMS Sporthalle Vomp / Stans. 3. Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur oder Generalplanerleistung durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten. ao-architekten ZT-GmbH Seite 2
4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe 4.1. Teilnahmeberechtigt sind: 1. LAAC ZT.OG, Innsbruck 2. Architektin Dipl.Ing. Sabine Penz, Innsbruck von der Kammer nominiert 3. Architekt DI Johann Sailer, Vomp 4. Scharfetter_Rier Architekten, Innsbruck 5. Architekt DI Thomas Schnizer, Innsbruck 6. Schwärzler Architekten ZT GmbH, Innsbruck 7. Vogl-Fernheim ZT-GmbH, Innsbruck 8. Architekt Dipl.Ing. Christian Widmann, Kramsach von der Kammer nominiert Mit der Abgabe einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Teilnehmer über die allgemeine berufliche Zuverlässigkeit, über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und über die technische Leistungsfähigkeit gemäß Bundesvergabegesetz zu verfügen. Der Nachweis dieser Leistungsfähigkeit kann auch im Sinne des § 86 BVergG, also durch Beiziehung eines Unternehmens, welches über die geforderte technische Leistungsfähigkeit verfügt, geführt werden. Bei der Beiziehung eines Unternehmens ist das Einvernehmen der Auftraggeberin herzustellen, welche die Zustimmung zu einem beizuziehenden Unternehmen nur aus sachlichen Gründen verweigern kann. 4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten: Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit nicht zugeladenen Büros sind zur Freigabe dem Auslober bis vor dem Hearing über das Wettbewerbsbüro (office@ao- architekten.com) bekannt zu geben. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Varianten sind nicht zulässig. 4.3. Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 3
4.4. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe: Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 und die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010. 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1. Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen c) das Bundesvergabegesetz 2018 idgF (BVergG) d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. 5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 27.05.2019 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 19/19 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. 6. Termine Konstituierende Sitzung: 14.06.2019 Ausgabe der Unterlagen: 17.06.2019 Örtliche Begehung und Hearing: 26.06.2019 Treffpunkt: 09:30 Uhr, NMS Vomp-Stans, Fiecht 1, 6134 Vomp ao-architekten ZT-GmbH Seite 4
Schriftliche Rückfragen bis 27.06.2019 Übermittlung Protokoll Hearing: 02.07.2019 Abgabe Pläne: 30.08.2019 - 12:00 Uhr Abgabe Modell: 06.09.2019 - 12:00 Uhr Abgabeort: ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr Beurteilungssitzung des Preisgerichts: voraussichtlich am 11.09.2019 Ausstellung: im Anschluss an die Jurysitzung, Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben. 6.1. Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgte am 14.06.2019. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte: Architekt Dipl.Ing. Manfred Gsottbauer zum Juryvorsitzenden Architektin Dipl.Ing. Karin Triendl zur stellvertretenden Vorsitzenden Bgm Karl-Josef Schubert zum Schriftführer 6.2. Ausgabe der Unterlagen: Am 17.06.2019 erhalten die Teilnehmer per mail (Beilagen per wetransfer) die Unterlagen vom Wettbewerbsbüro. Die Modelleinsatzplatten werden beim Hearing übergeben. 6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: Am 26.06.2019 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort statt. Treffpunkt: 09:30 Uhr, NMS Vomp-Stans, Fiecht 1, 6134 Vomp Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 27.06.2019 einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Alle Rückfragen sind ausnahmslos per mail an das Wettbewerbsbüro ao-architekten (office@ao-architekten.com) zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes bis 02.07.2019 per mail übermittelt. 6.4. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Wettbewerbsbeiträge müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens 30.08.2019 – 12:00 Uhr (Pläne) bzw. 06.09.2019 – 12:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH (Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr), Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck unter Wahrung der Anonymität einlangen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 5
Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Auch die mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. 6.5. Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es werden schriftliche Berichte für das Preisgericht verfasst, welche lediglich den Jurymitgliedern zur Kenntnis gebracht werden und nicht für Veröffentlichungen vorgesehen sind. 6.6. Beurteilungssitzung des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich am 11.09.2019 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbs- ergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Bei Bedarf kann die Jury Berater ohne Stimmrecht zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen beiziehen. Diese sind aber nicht stimmberechtigt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 6
6.7. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ca. 3-5 Tage ausgestellt. Details dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. 6.8. Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf Datenträger. Dieser muss unter Microsoft- Betriebssystemen lesbar sein; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“; - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente. 6.9. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme des Siegerprojektes), so sie die Ausloberin nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt (entsprechende Fristen werden noch bekanntgegeben). 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1. Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 7
Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift „Neubau NMS Sporthalle Vomp/Stans“ zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. 7.2. Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Fachplaner (gemäß Beilage C05). Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen. 7.3. Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. 8. Vergütung Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 4.000,00. Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): 1.Rang = Gewinner Euro 4.000,00 2.Rang Euro 3.000,00 3.Rang Euro 2.000,00 Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung des Preisgeldes erfolgen. Die Aufwandsentschädigung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten nach Rechnungslegung ausbezahlt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 8
9. Preisrichter, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung 9.1. Preisrichter: Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S) Architektin Dipl.Ing. Karin Triendl (F) von der Kammer nominiert Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Michaela Mair-Nothegger Architekt Dipl.Ing. Manfred Gsottbauer (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Sebastian Neuschmid Bgm. Karl-Josef Schubert (S), Marktgemeinde Vomp Ersatz: GV Hubert Scheiber Bgm. Michael Huber (S), Gemeinde Stans Ersatz: GV DI Gerhard Meixner VizeBgm. Klaus Mair (S), Obmann Bauausschuss Marktgemeinde Vomp Ersatz: GV DI (FH) Heidi Geisler 9.2. Berater ohne Stimmrecht Derzeit keine benannt. 9.3. Vorprüfung: Bmst. Ing. Stefan Heiss 10. Absichtserklärung der Ausloberin Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz § 37 Abs.1 Z 7 über eine Planer- oder Generalplaner- Beauftragung zu führen. Gegenstand der Verhandlungen werden der Auftragsumfang, die Zusammensetzung des Planerteams und das Honorar sein. Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailplanung, künstlerische Oberleitung der Bauausführung. Darüberhinausgehende Leistungen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. ao-architekten ZT-GmbH Seite 9
Die örtliche Bauaufsicht wird jedenfalls getrennt vergeben. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den jeweiligen Verfassern. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) an den nicht beauftragten Projekten verbleiben bei den jeweiligen Verfassern. Im Falle einer Beauftragung und Bezahlung der beauftragten Leistung steht das Verwertungsrecht (Werknutzung) ausschließlich und uneingeschränkt der Auftraggeberin zu. Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 10
Besonderer Teil 12. Aufgabenstellung 12.1. Allgemein: Die Marktgemeinde Vomp befindet sich unmittelbar westlich der Bezirkshauptstadt Schwaz und liegt auf der Sonnenseite des Inntales. Eine urkundliche Erwähnung erfolgte bereits vor über 1000 Jahren, wobei erste Besiedlungen bereits in vorrömischer Zeit stattfanden. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 5000 Personen, das Flächenausmaß auf ca. 180 km². Vomp ist somit, gemessen an der Personenzahl die drittgrößte Gemeinde des Bezirkes Schwaz und gemessen an der Flächenausdehnung die zweitgrößte. Das Gemeindegebiet erstreckt sich vom Inn nach Norden über das Karwendelgebirge bis an die deutsche Staatsgrenze. Aus wirtschaftlicher Sicht ist Vomp neben landwirtschaftlichen Betrieben vor allem von einer großen Anzahl an Gewerbe- und Industriebetrieben geprägt. Durch die Situierung des Gewerbegebietes in Ortsrandlage konnte sich daneben aber auch ein beträchtliches Maß an tourismusorientierten Betrieben entwickeln. Unmittelbar nord-östlich angrenzend befindet sich die deutlich kleinere Gemeinde Stans, welche ebenfalls auf der Sonnenseite des Inntals gelegen ist; der Ortskern liegt auf einem Schuttkegel oberhalb der Talsohle. Die Gemeinde wurde erstmals um das Jahr 800 schriftlich erwähnt, eine erste Besiedelung aus prähistorischer Zeit wurde durch Grabungen nachgewiesen. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 2000 Personen, das Flächenausmaß des Gemeindegebietes auf ca. 20 km². Das Gemeindegebiet erstreckt sich nördlich des Inn bis zum prägenden Gebirgszug des Stanser Jochs. Neben bedeutenden Gewerbebetrieben (z.B. Darbo) sind vor allem das Schloss Tratzberg und das Kloster Georgenberg erwähnenswert. Als gemeinsame Einrichtung dieser beiden Gemeinden befindet sich ziemlich mittig zwischen den beiden Ortskernen im Ortsteil Fiecht, welcher zur Gemeinde Vomp gehört, die Neue Mittelschule Vomp/Stans. Das Gebäude stammt aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts, daher gibt es mittlerweile einen erheblichen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf. Als erste größere Baumaßnahme soll eine neue Ballspielhalle den vorhandenen Turnsaal ersetzen, diese soll im nord-östlichen Freibereich an das Bestandsgebäude angebaut werden. Neben dem Schulsport soll diese neue Halle auch den verschiedenen Vereinen zur Verfügung gestellt werden, daher ist auch eine Tribüne für ca. 250 Personen vorgesehen sowie eine Erweiterung des Stellplatzangebotes für ca. 30 PKW. Das neue Gebäude soll sich harmonisch in die umgebende Bebauung integrieren. Aus heutiger Sicht der Ausloberin ist die Planung eines geneigten Daches gewünscht, Scheinsatteldächer mit überwiegendem Anteil an Gaupen sollen jedoch vermieden werden. Um dem Gedanken des nachhaltigen Bauens Rechnung zu tragen, können nicht erdberührende Bauteile bzw. Geschoße auch in Holzbauweise errichtet werden. ao-architekten ZT-GmbH Seite 11
12.2. Wettbewerbsareal: Das Wettbewerbsgebiet befindet sich auf Teilen der Grundparzellen 540/4, 540/69 und 540/70 der KG 87011 Vomp. Das unmittelbare Planungsgebiet kann der Beilage C01 entnommen werden, es ist im Lageplan markiert. Eine Grundstückszusammenlegung ist vorgesehen. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Wegparzelle GP 540/5 im Osten und untergeordnet über die GP 540/64 im Norden. 12.3. Kostenrahmen: Die einzuhaltenden Zielkosten werden von der Ausloberin wie folgt angegeben: Netto € 4,4 Mio. Bauwerkskosten (Gruppen 2, 3, 4) und Außenanlagen (Gruppe 6) laut ÖNORM B1801-1. Von Seiten der Ausloberin wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Instandhaltung der neuen Ball-Spielhalle gelegt. Diesbezügliche Überlegungen sollen im Wettbewerbsprojekt berücksichtigt werden. 12.4. Zeitrahmen: Für die gesamten Planungsarbeiten (incl. der Ausschreibungen und Vergaben) steht der Zeitraum von Oktober 2019 bis März 2020 zur Verfügung. Der Baubeginn soll im 2. Quartal 2020 erfolgen, die Übergabe des Bauvorhabens ist für Ende August 2021 geplant (Bauzeit ca. 14 Monate). Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. 13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise 13.1. Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-Richtlinien), das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) incl. der zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Arbeitsstättenverordnung AStV), das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN insbesondere die ÖNORMEN B1600 und B1601 sowie die TRVBs, jeweils in der gültigen Fassung. Für die Planung der Sporthalle ist die ÖNORM B2608 Sporthallen, Richtlinie für Planung und Ausführung sowie die ÖISS-Richtlinien unbedingt einzuhalten. ao-architekten ZT-GmbH Seite 12
13.2. Bebauungsbestimmungen: Das Baufeld ist derzeit als Sonderfläche gewidmet, somit ist die im Wettbewerb geplante Bebauung im Rahmen der Vorgaben der Raumordnung möglich. Grundsätzlich gelten die Grundstücksabstände gemäß TBO (mind. 4,0 m bzw. 0,6 x der Höhe). Es können jedoch nach Osten und Norden für das gegenständliche Bauvorhaben die Abstände mittels Baufluchtlinie geregelt werden. Trotzdem sollten die Abstände zumindest nach Norden möglichst eingehalten werden um die Situation für die angrenzenden Nachbarn so wenig wie möglich zu beeinflussen. Zumindest in der Höhenentwicklung sollte dieser Umstand berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan wird projektbezogen nach dem Sieger- bzw. Ausführungsprojekt erlassen. 13.3. Öffentliche Netze: Die Bestandsleitungen von öffentlichen Netzen wurden erhoben, im unmittelbaren Planungsbereich gibt es keine einschränkenden Einbauten. 13.4. Raum- und Funktionsprogramm: Grundsätzlich sind die Flächenangaben dem beiliegendem Datenblatt Raum- und Funktionsprogramm (Beilage C04) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das gegenständliche Bauvorhaben als öffentliches Gebäude barrierefrei geplant werden muss. Der Neubau muss so mit der bestehenden Schule verbunden sein, dass die Schüler einen direkten konditionierten Zugang zur Sporthalle haben. Aus heutiger Sicht wäre dies idealerweise in der Schulebene Untergeschoss gegeben, da sich hier die Umbauarbeiten im Bestand in Grenzen halten würden. Zusätzlich ist für die außerschulische Nutzung der Sporthalle zumindest ein externer Zugang erforderlich. Wünschenswert ist ein Zugang vom westlichen, hangaufwärts gelegenen Parkplatz, ein weiterer östlich der Schule. Turnhallenbereich: Standartsporthalle: Hauptziel des Wettbewerbs ist die Planung einer multifunktional nutzbaren Schul- und Vereinssporthalle mit Schwerpunktnutzung Turnen und Ballsportarten. Die Ausführung muss der ÖNORM B2608 entsprechend als Ball-Spielhalle mit den lichten Abmessungen von 22 x 44 x 7 m (b x l x h) erfolgen, was den Rohbauabmessungen von mind. 22,6 x 44,9 x 7,5 m lt. ÖNORM entspricht. Die Halle muss einmal so abtrennbar sein, dass ein Spielfeldmaß von 22 x 18 m und ein zweites Spielfeldmaß von 22 x 26 m entstehen. Neben diversen Einrichtungen für Ballsportarten (Tore, Netze usw) soll die Halle auch mit den nötigen Geräten für das Schulturnen ausgestattet werden (Sprossenwände, Bänke, Kästen, ao-architekten ZT-GmbH Seite 13
Barren, Reck, Ringe usw.). Auch eine entsprechende technische Ausstattung wie z.B. Spielanzeigetafel und Beschallung sind vorgesehen. Eine mechanische Belüftung ist notwendig, trotzdem ist die Halle so zu planen, dass eine natürliche Lüftung möglich ist; die Möglichkeit einer Querdurchlüftung sollte angestrebt werden. Gemäß ÖNORM und ÖISS-Richtlinien ist bei der Belichtung auf eine blendfreie Anordnung von Verglasungsflächen zu achten. Geräteraum: Es ist ein Geräteraum mit der Größe von ca. 130 m² so einzuplanen, dass bei abgetrennter Halle für jeden Teil ein Geräteraum zugänglich ist. Der Geräteraum ist entsprechend der Hallentrennung ebenfalls abtrennbar auszuführen, damit eine akustische Beeinflussung möglichst vermieden wird. Der Geräteraum ist an der Längsseite der Sporthalle einzuplanen. Zu beachten ist die Erfordernis eines externen Zugangs für Geräteanlieferung und Service in der lichten Größe von 1,5 x 2,2 m. Dieser Zugang soll zumindest mit Kleintransportern bzw. Klein-LKW bis 7,5 t anfahrbar sein. Garderoben und Duschen: Es sind 4 Umkleideräume mit je ca. 15 m² einzuplanen um die Sporthalle in abgetrenntem Zustand optimal nutzen zu können. Jedem Umkleideraum ist ein Duschraum mit ca. 10 m² direkt zuzuordnen. Zusätzlich sind 2 Lehrergarderoben in der Größe von je ca. 8 m² vorzusehen, jeder Lehrergarderobe ist ein eigener Sanitärraum mit Dusche und WC mit ca. 4 m² direkt zuzuordnen. Die Lehrergarderoben können auch als Arztzimmer und Massageraum bzw. Schiedsrichterräume genutzt werden. WC-Anlagen: In unmittelbarer Nähe zu den Garderoben sind WCs für Damen und Herren bzw. Mädchen und Knaben in der Größe von je ca. 12 m² vorzusehen, zusätzlich ist ein barrierefreies WC einzuplanen. In der Sporthallenebene ist ein Putzraum mit ca. 5 m² vorzusehen. Sprecherraum/-kabine: Für die Abhaltung von Sportveranstaltungen ist eine Sprecherkabine mit 8 bis 10 m² erforderlich, von der das gesamte Spielfeld einsehbar sein muss. In diesem Raum soll auch die Steuerung sämtlicher technischen Erfordernisse der Halle wie z.B. Lüftung, Heizung, Beleuchtung, Beschallung, Spielanzeigen, usw. eingebaut werden. Spielerbereich: Unmittelbar an das Spielfeld angrenzend sollen zwei Bereiche für die Spieler gegnerischer Mannschaften eingerichtet werden. Eine Verbreiterung der gesamten Halle wird dafür aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewünscht, diese Bereiche sollen als Nischen mit der Fläche von je ca. 10 m² ausgeführt werden. Die Anordnung muss an der Längsseite so erfolgen, dass bei einer Abtrennung der Halle ein Spielerbereich pro Hallenteil zur Verfügung steht. ao-architekten ZT-GmbH Seite 14
Publikumsbereich/Zuschauerraum: Tribüne: An einer Längsseite der Sporthalle soll eine Zuschauertribüne für ca. 250 Personen errichtet werden, wovon ca. die Hälfte als Sitzplätze ausgeführt werden sollen. Die Zuschauertribüne muss sich nicht in der Ebene der Sporthalle befinden, es ist z.B. vorstellbar, diese auf den Geräteräumen oder den Umkleiden vorzusehen. Als Flächenbedarf sind dafür ca. 200 m² vorzusehen. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Blickfeld für die Zuschauer möglichst wenig durch Stützen eingeschränkt wird. Foyer/Bar (für Catering), WCs: Im Anschlussbereich an die Zuschauertribüne ist ein Bereich für eine Gastronomie mit Bar und Vorbereitungsraum/Lager einzuplanen, dieser Bereich könnte gleichzeitig als Foyer bzw. Eingangszone fungieren. Es handelt sich nicht um eine ständig bewirtschaftete Gastronomie, sondern um die Möglichkeit bei Veranstaltungen eine Verköstigung durch einen externen Cateringbetrieb durchzuführen. Daher sollte die Küche primär die Möglichkeit bieten, diverse Zubereitungsgeräte anschließen zu können. Für das Foyer bzw. die Bar sind ca. 100 m² vorgesehen, für den Küche/Lager ca. 20m². In unmittelbarer Nähe zur Bar bzw. Foyer sind WCs für Damen und Herren in der Größe von je ca. 12 m² vorzusehen, zusätzlich ist ein barrierefreies WC einzuplanen. Technikräume: Die Beheizung soll über die bestehende Gasheizung der Schule erfolgen, es sind hier genügend Kapazitäten vorhanden. Ein Elektroverteilerraum sowie ein Niederspannungsverteilerraum mit jeweils 10 m² sind zu berücksichtigen. Für die Lüftungstechnik sollte ein Raum mit ca. 100 m² vorgesehen werden. Diese Größe stellt einen unverbindlichen Vorschlag dar, der entsprechend einer sinnvollen und nachvollziehbaren Haustechnikplanung angepasst werden kann. Ein freistehendes Lüftungsgerät auf dem Dach der Sporthalle ist nicht gewünscht, eine Integration in die Dachform sollte angestrebt werden. Stellplätze - Tiefgarage: Das zu planende Gebäude soll mit einem öffentlichen Parkdeck bzw. einer Tiefgarage ausgestattet werden. Es sind ca. 30 Stellplätze unterzubringen, drei davon als Behindertenstellplätze. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Fahrgassen und Stellplatzgrößen entsprechend der OIB-Richtlinie 2018 geplant werden müssen (u.a. lichte Parkplatzgröße 2,50 x 5,00 m, darüberhinausgehend wird die Fahrgassenbreite mit mind. 6,30 m gefordert). Auf Grund der Hanglage des Grundstücks, bietet sich die Zufahrt vom Osten bzw. vom Norden über die öffentliche Gemeindestraße an. Ein direkter Zugang von der Tiefgarage, zumindest in den Eingangsbereich der Sporthalle muss möglich sein. ao-architekten ZT-GmbH Seite 15
Außenanlagen: Der Auslober erwartet sich eine den örtlichen Gegebenheiten adäquate neue Gestaltung des Umfeldes, der ein würdiges und einladendes Entree für das neue Sportgebäude darstellen soll. Innere Erschließung/Aufzüge: Da das Gebäude als öffentliche Einrichtung der Gemeinden Vomp und Stans gesehen werden muss, ist eine barrierefreie Erschließung aller Geschoße mit einem Personenlift notwendig. 13.5. Ökonomie, Ökologie und Energieeffizienz Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Jedenfalls muss ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Überhitzung gegeben sein. 14. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. C01 Lage- und Höhenplan, übersichtsplan Wettbewerbsgebiet C02 Fotos C03 Bestandspläne NMS C04 Datenblatt mit Raumprogramm und Kostenangabe C05 Verfasserbrief Modell 1:500: Den Teilnehmern wird eine Modelleinsatzplatte zur Verfügung gestellt. Diese erhalten alle Teilnehmer beim Hearing. ao-architekten ZT-GmbH Seite 16
15. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Präsentationspläne mit: - Lageplan, 1:500, genordet mit Bestandsgebäude, Außenanlagen, Grünflächen und Erschließung - Grundrisse aller Geschoße 1:200, genordet mit Raumbezeichnungen, m²-Angaben in raumbezogener Darstellung Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwandstärken mit 45 cm anzunehmen. - Schnitte und Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände Fluchtwegkonzept (kann auch in Grundrisse eingearbeitet sein) Präsentationspläne verkleinert auf A3 Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum statischen Konzept, zum haustechnischen Konzept sowie zum Energiekonzept (max. 1 A4 Seite) Datenblatt laut Formblatt Beilage C04 Verfasserbrief laut Formblatt Beilage C05 mit verkleinertem Wettbewerbsplan Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen Modell 1:500 Für die bessere Vergleichbarkeit ist das Modell in weißer Farbe auszuführen. 1 CD für die Vorprüfung - Wettbewerbspläne als pdf – in einer Datei (mit entsprechend geringer Auflösung für die Veröffentlichung auf der Homepage Architekturwettbewerbe der Kammer) - Prüfpläne als dwg oder dxf Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. - Datenblatt (excel) ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden. Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten steht pro Projekt eine Fläche von maximal 2 Blättern im Hochformat DIN A0 zur Verfügung. ao-architekten ZT-GmbH Seite 17
16. Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet: 16.1. Städtebauliche und architektonische Kriterien: - Städtebauliche Qualität im Kontext mit dem Bestand - Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum - Freiraumqualität 16.2. Funktionale Kriterien: - Äußere Erschließung, innere Erschließung - Bewältigung des Raumprogramms 16.3. Ökonomische Kriterien: - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb - Wirtschaftlichkeit des statisch-konstruktiven Systems - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen - Energieeffizienz und –effektivität ao-architekten ZT-GmbH Seite 18
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