Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb - Neubau NMS Sporthalle Vomp/Stans zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den

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Geladener 1-stufiger
          Realisierungswettbewerb

                                                   zur
Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
                                              für den

         Neubau NMS Sporthalle Vomp/Stans

                                     Stand: Juni 2019
Inhaltsverzeichnis

   Allgemeiner Teil .................................................................................................... 2

      1.      Ausloberin, Wettbewerbsbüro ......................................................................... 2
      2.      Gegenstand des Wettbewerbes ....................................................................... 2
      3.      Art des Verfahrens............................................................................................. 2
      4.      Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe ............................................. 3
      5.      Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ........................................................ 4
      6.      Termine .............................................................................................................. 4
      7.      Formale Bedingungen und Kennzeichnung ..................................................... 7
      8.      Vergütung .......................................................................................................... 8
      9.      Preisrichter, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ....................................... 9
      10.     Absichtserklärung der Ausloberin .................................................................... 9
      11.     Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ................................................10

   Besonderer Teil ................................................................................................... 11

      12.     Aufgabenstellung .............................................................................................11
      13.     Planungsrichtlinien und Planungshinweise ....................................................12
      14.     Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ...................................16
      15.     Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen .........................................17
      16.     Beurteilungskriterien ........................................................................................18

                                              Allgemeiner Hinweis

 Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen
     und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsneutralen Form zu verstehen!

ao-architekten ZT-GmbH                                                                                                        Seite 1
Allgemeiner Teil

1.      Ausloberin, Wettbewerbsbüro

1.1.    Ausloberin:

        Marktgemeinde Vomp
        Dorf 69, 6134 Vomp

1.2.    Wettbewerbsbüro:

        ao-architekten ZT-GmbH
        Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck
        T +43 512 362373 mail: office@ao-architekten.com
        Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr

2.      Gegenstand des Wettbewerbes

        Gegenstand    des    Wettbewerbes     ist  die   Erlangung     von   baukünstlerischen
        Vorentwurfskonzepten für den Neubau der NMS Sporthalle Vomp / Stans.

3.      Art des Verfahrens

        Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb gemäß
        Bundesvergabegesetz (BVergG) mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die allfällige
        Vergabe des Planungsauftrags Architektur oder Generalplanerleistung durchgeführt.

        Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum
        Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten.

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4.      Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe

4.1.    Teilnahmeberechtigt sind:

        1.   LAAC ZT.OG, Innsbruck
        2.   Architektin Dipl.Ing. Sabine Penz, Innsbruck                von der Kammer nominiert
        3.   Architekt DI Johann Sailer, Vomp
        4.   Scharfetter_Rier Architekten, Innsbruck
        5.   Architekt DI Thomas Schnizer, Innsbruck
        6.   Schwärzler Architekten ZT GmbH, Innsbruck
        7.   Vogl-Fernheim ZT-GmbH, Innsbruck
        8.   Architekt Dipl.Ing. Christian Widmann, Kramsach             von der Kammer nominiert

        Mit der Abgabe einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Teilnehmer über die allgemeine
        berufliche Zuverlässigkeit, über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und über
        die technische Leistungsfähigkeit gemäß Bundesvergabegesetz zu verfügen.

        Der Nachweis dieser Leistungsfähigkeit kann auch im Sinne des § 86 BVergG, also durch
        Beiziehung eines Unternehmens, welches über die geforderte technische Leistungsfähigkeit
        verfügt, geführt werden. Bei der Beiziehung eines Unternehmens ist das Einvernehmen der
        Auftraggeberin herzustellen, welche die Zustimmung zu einem beizuziehenden Unternehmen
        nur aus sachlichen Gründen verweigern kann.

4.2.    Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten:

        Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit nicht zugeladenen Büros
        sind zur Freigabe dem Auslober bis vor dem Hearing über das Wettbewerbsbüro (office@ao-
        architekten.com) bekannt zu geben. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim
        Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt.

        Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen
        einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin
        freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am
        Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an
        denen der Verfasser beteiligt ist.

        Varianten sind nicht zulässig.

4.3.    Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen:

        Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des
        Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der
        Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen.

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4.4.    Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:

        Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 und die
        Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010.

5.      Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln

5.1.    Rechtsgrundlagen:

        Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:
        a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings
        b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen
        c) das Bundesvergabegesetz 2018 idgF (BVergG)
        d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)

        Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

5.2     Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

        Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in
        dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.

        Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des
        eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung
        des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.

5.3     Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:

        Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und
        Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der
        Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.
        Mit Schreiben vom 27.05.2019 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch
        Bekanntgabe der Verfahrensnummer 19/19 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.

6.      Termine

        Konstituierende Sitzung:                                   14.06.2019
        Ausgabe der Unterlagen:                                    17.06.2019
        Örtliche Begehung und Hearing:                             26.06.2019
        Treffpunkt: 09:30 Uhr, NMS Vomp-Stans, Fiecht 1, 6134 Vomp

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Schriftliche Rückfragen bis                                    27.06.2019
        Übermittlung Protokoll Hearing:                                02.07.2019
        Abgabe Pläne:                                                  30.08.2019 - 12:00 Uhr
        Abgabe Modell:                                                 06.09.2019 - 12:00 Uhr
        Abgabeort:
        ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck
        Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr
        Beurteilungssitzung des Preisgerichts: voraussichtlich am      11.09.2019
        Ausstellung: im Anschluss an die Jurysitzung, Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben.

6.1.     Konstituierende Sitzung:

        Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgte am 14.06.2019.

        Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte:
        Architekt Dipl.Ing. Manfred Gsottbauer zum Juryvorsitzenden
        Architektin Dipl.Ing. Karin Triendl zur stellvertretenden Vorsitzenden
        Bgm Karl-Josef Schubert zum Schriftführer

6.2.     Ausgabe der Unterlagen:

        Am 17.06.2019 erhalten die Teilnehmer per mail (Beilagen per wetransfer) die Unterlagen
        vom Wettbewerbsbüro. Die Modelleinsatzplatten werden beim Hearing übergeben.

6.3.     Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:

        Am 26.06.2019 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und
        Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort statt.
        Treffpunkt: 09:30 Uhr, NMS Vomp-Stans, Fiecht 1, 6134 Vomp

        Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 27.06.2019 einlangend zulässig.
        Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die
        Fragebeantwortung ein.
        Alle Rückfragen sind ausnahmslos per mail an das Wettbewerbsbüro ao-architekten
        (office@ao-architekten.com) zu richten.

        Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings
        werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes bis 02.07.2019 per mail
        übermittelt.

6.4.     Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:

        Die Wettbewerbsbeiträge müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens
        30.08.2019 – 12:00 Uhr (Pläne) bzw. 06.09.2019 – 12:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro
        ao-architekten ZT-GmbH (Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr, FR
        08:00 – 12:00 Uhr), Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck unter Wahrung der Anonymität
        einlangen.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                       Seite 5
Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.

        Auch die mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsbeiträge müssen
        spätestens zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein.
        Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.

        Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und
        Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.

6.5.     Vorprüfung:

        Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es werden
        schriftliche Berichte für das Preisgericht verfasst, welche lediglich den Jurymitgliedern zur
        Kenntnis gebracht werden und nicht für Veröffentlichungen vorgesehen sind.

6.6.     Beurteilungssitzung des Preisgerichts:

        Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten
        voraussichtlich am 11.09.2019 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht
        öffentlich.

        Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind
        an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das
        Preisgericht gebunden.

        Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten anhand
        der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht.

        Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen
        hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbs-
        ergebnisses, abzugeben.

        Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der
        Verfasserkuverts.

        Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen,
        wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne
        Stimmrecht und ohne Vergütung.

        Bei Bedarf kann die Jury Berater ohne Stimmrecht zur Unterstützung bei der
        Entscheidungsfindung in Sachfragen beiziehen. Diese sind aber nicht stimmberechtigt.

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6.7.     Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:

        Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen
        Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der
        Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.

        Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der
        zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis
        übermittelt.

        Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes
        ca. 3-5 Tage ausgestellt. Details dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

        Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die
        volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten,
        sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben.

6.8.     Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet

        Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer
        Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der
        Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe
        publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne
        weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
        - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf Datenträger.
           Dieser muss unter Microsoft- Betriebssystemen lesbar sein;
        - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB);
        - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“;
        - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente.

6.9.     Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten

        Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme des Siegerprojektes), so sie die Ausloberin
        nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber,
        abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt (entsprechende Fristen werden noch
        bekanntgegeben).

7.      Formale Bedingungen und Kennzeichnung

7.1.     Pläne und Schriftstücke:

        Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

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Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern
        besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen
        ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.
        Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift „Neubau NMS
        Sporthalle Vomp/Stans“ zu enthalten.

        Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die
        innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere
        Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.

7.2.     Verfasserbrief:

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen,
        der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt
        aufweist:
        Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und
        beigezogenen Fachplaner (gemäß Beilage C05).

        Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen.

7.3.     Beilagenverzeichnis:

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.

8.        Vergütung

        Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser
        Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 4.000,00.

        Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung):
        1.Rang = Gewinner               Euro 4.000,00
        2.Rang                          Euro 3.000,00
        3.Rang                          Euro 2.000,00

        Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen
        Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine
        andere Aufteilung des Preisgeldes erfolgen.

        Die Aufwandsentschädigung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den
        Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten nach
        Rechnungslegung ausbezahlt.

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9.      Preisrichter, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung

9.1.     Preisrichter:

        Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S)

        Architektin Dipl.Ing. Karin Triendl (F) von der Kammer nominiert
        Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Michaela Mair-Nothegger

        Architekt Dipl.Ing. Manfred Gsottbauer (F), von der Kammer nominiert
        Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Sebastian Neuschmid

        Bgm. Karl-Josef Schubert (S), Marktgemeinde Vomp
        Ersatz: GV Hubert Scheiber

        Bgm. Michael Huber (S), Gemeinde Stans
        Ersatz: GV DI Gerhard Meixner

        VizeBgm. Klaus Mair (S), Obmann Bauausschuss Marktgemeinde Vomp
        Ersatz: GV DI (FH) Heidi Geisler

9.2.     Berater ohne Stimmrecht

        Derzeit keine benannt.

9.3.     Vorprüfung:

        Bmst. Ing. Stefan Heiss

10.     Absichtserklärung der Ausloberin

        Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des
        Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen
        gemäß Bundesvergabegesetz § 37 Abs.1 Z 7 über eine Planer- oder Generalplaner-
        Beauftragung zu führen.

        Gegenstand der Verhandlungen werden der Auftragsumfang, die Zusammensetzung des
        Planerteams und das Honorar sein.

        Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen:
        Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailplanung, künstlerische Oberleitung
        der   Bauausführung.     Darüberhinausgehende      Leistungen   sind    Gegenstand      des
        Verhandlungsverfahrens.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                       Seite 9
Die örtliche Bauaufsicht wird jedenfalls getrennt vergeben.

        Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,
        sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der
        Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die
        wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

        Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

11.     Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

        Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
        Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin über.

        Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den jeweiligen Verfassern. Die
        Verwertungsrechte (Werknutzung) an den nicht beauftragten Projekten verbleiben bei den
        jeweiligen Verfassern. Im Falle einer Beauftragung und Bezahlung der beauftragten Leistung
        steht das Verwertungsrecht (Werknutzung) ausschließlich und uneingeschränkt der
        Auftraggeberin zu.

        Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die
        jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen
        Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.

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Besonderer Teil

12.     Aufgabenstellung

12.1.    Allgemein:

         Die Marktgemeinde Vomp befindet sich unmittelbar westlich der Bezirkshauptstadt Schwaz
         und liegt auf der Sonnenseite des Inntales. Eine urkundliche Erwähnung erfolgte bereits vor
         über 1000 Jahren, wobei erste Besiedlungen bereits in vorrömischer Zeit stattfanden. Die
         Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 5000 Personen, das Flächenausmaß auf ca. 180 km².
         Vomp ist somit, gemessen an der Personenzahl die drittgrößte Gemeinde des Bezirkes
         Schwaz und gemessen an der Flächenausdehnung die zweitgrößte. Das Gemeindegebiet
         erstreckt sich vom Inn nach Norden über das Karwendelgebirge bis an die deutsche
         Staatsgrenze. Aus wirtschaftlicher Sicht ist Vomp neben landwirtschaftlichen Betrieben vor
         allem von einer großen Anzahl an Gewerbe- und Industriebetrieben geprägt. Durch die
         Situierung des Gewerbegebietes in Ortsrandlage konnte sich daneben aber auch ein
         beträchtliches Maß an tourismusorientierten Betrieben entwickeln.

         Unmittelbar nord-östlich angrenzend befindet sich die deutlich kleinere Gemeinde Stans,
         welche ebenfalls auf der Sonnenseite des Inntals gelegen ist; der Ortskern liegt auf einem
         Schuttkegel oberhalb der Talsohle. Die Gemeinde wurde erstmals um das Jahr 800 schriftlich
         erwähnt, eine erste Besiedelung aus prähistorischer Zeit wurde durch Grabungen
         nachgewiesen. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 2000 Personen, das Flächenausmaß
         des Gemeindegebietes auf ca. 20 km². Das Gemeindegebiet erstreckt sich nördlich des Inn
         bis zum prägenden Gebirgszug des Stanser Jochs. Neben bedeutenden Gewerbebetrieben
         (z.B. Darbo) sind vor allem das Schloss Tratzberg und das Kloster Georgenberg
         erwähnenswert.

         Als gemeinsame Einrichtung dieser beiden Gemeinden befindet sich ziemlich mittig zwischen
         den beiden Ortskernen im Ortsteil Fiecht, welcher zur Gemeinde Vomp gehört, die Neue
         Mittelschule Vomp/Stans. Das Gebäude stammt aus den 60er Jahren des vorigen
         Jahrhunderts, daher gibt es mittlerweile einen erheblichen Erneuerungs- und
         Sanierungsbedarf. Als erste größere Baumaßnahme soll eine neue Ballspielhalle den
         vorhandenen Turnsaal ersetzen, diese soll im nord-östlichen Freibereich an das
         Bestandsgebäude angebaut werden. Neben dem Schulsport soll diese neue Halle auch den
         verschiedenen Vereinen zur Verfügung gestellt werden, daher ist auch eine Tribüne für ca.
         250 Personen vorgesehen sowie eine Erweiterung des Stellplatzangebotes für ca. 30 PKW.

         Das neue Gebäude soll sich harmonisch in die umgebende Bebauung integrieren. Aus
         heutiger Sicht der Ausloberin ist die Planung eines geneigten Daches gewünscht,
         Scheinsatteldächer mit überwiegendem Anteil an Gaupen sollen jedoch vermieden werden.

         Um dem Gedanken des nachhaltigen Bauens Rechnung zu tragen, können nicht
         erdberührende Bauteile bzw. Geschoße auch in Holzbauweise errichtet werden.

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12.2.    Wettbewerbsareal:

        Das Wettbewerbsgebiet befindet sich auf Teilen der Grundparzellen 540/4, 540/69 und
        540/70 der KG 87011 Vomp. Das unmittelbare Planungsgebiet kann der Beilage C01
        entnommen werden, es ist im Lageplan markiert. Eine Grundstückszusammenlegung ist
        vorgesehen.
        Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Wegparzelle GP 540/5 im Osten und
        untergeordnet über die GP 540/64 im Norden.

12.3.    Kostenrahmen:

        Die einzuhaltenden Zielkosten werden von der Ausloberin wie folgt angegeben:

        Netto € 4,4 Mio. Bauwerkskosten (Gruppen 2, 3, 4) und Außenanlagen (Gruppe 6) laut ÖNORM
        B1801-1.

        Von Seiten der Ausloberin wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Instandhaltung der
        neuen Ball-Spielhalle gelegt. Diesbezügliche Überlegungen sollen im Wettbewerbsprojekt
        berücksichtigt werden.

12.4.    Zeitrahmen:

        Für die gesamten Planungsarbeiten (incl. der Ausschreibungen und Vergaben) steht der
        Zeitraum von Oktober 2019 bis März 2020 zur Verfügung.
        Der Baubeginn soll im 2. Quartal 2020 erfolgen, die Übergabe des Bauvorhabens ist für Ende
        August 2021 geplant (Bauzeit ca. 14 Monate).

        Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in
        Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem
        Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.

13.     Planungsrichtlinien und Planungshinweise

13.1.    Vorschriften, Richtlinien, Normen:

        Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler
        Bauordnung      (TBO),    das   Tiroler   Raumordnungsgesetz    (TROG),     alle   weiteren
        Durchführungsverordnungen           (insbesondere      die      OIB-Richtlinien),       das
        ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) incl. der zugehörigen Verordnungen (insbesondere
        die Arbeitsstättenverordnung AStV), das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den
        Gesetzen verankerte ÖNORMEN insbesondere die ÖNORMEN B1600 und B1601 sowie die
        TRVBs, jeweils in der gültigen Fassung.
        Für die Planung der Sporthalle ist die ÖNORM B2608 Sporthallen, Richtlinie für Planung und
        Ausführung sowie die ÖISS-Richtlinien unbedingt einzuhalten.

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13.2.    Bebauungsbestimmungen:

        Das Baufeld ist derzeit als Sonderfläche gewidmet, somit ist die im Wettbewerb geplante
        Bebauung im Rahmen der Vorgaben der Raumordnung möglich. Grundsätzlich gelten die
        Grundstücksabstände gemäß TBO (mind. 4,0 m bzw. 0,6 x der Höhe). Es können jedoch nach
        Osten und Norden für das gegenständliche Bauvorhaben die Abstände mittels Baufluchtlinie
        geregelt werden. Trotzdem sollten die Abstände zumindest nach Norden möglichst
        eingehalten werden um die Situation für die angrenzenden Nachbarn so wenig wie möglich zu
        beeinflussen. Zumindest in der Höhenentwicklung sollte dieser Umstand berücksichtigt
        werden.
        Der Bebauungsplan wird projektbezogen nach dem Sieger- bzw. Ausführungsprojekt erlassen.

13.3.    Öffentliche Netze:

        Die Bestandsleitungen von öffentlichen Netzen wurden erhoben, im unmittelbaren
        Planungsbereich gibt es keine einschränkenden Einbauten.

13.4.    Raum- und Funktionsprogramm:

        Grundsätzlich sind die Flächenangaben dem beiliegendem Datenblatt Raum- und
        Funktionsprogramm (Beilage C04) zu entnehmen.
        Es wird darauf hingewiesen, dass das gegenständliche Bauvorhaben als öffentliches Gebäude
        barrierefrei geplant werden muss.

        Der Neubau muss so mit der bestehenden Schule verbunden sein, dass die Schüler einen
        direkten konditionierten Zugang zur Sporthalle haben. Aus heutiger Sicht wäre dies
        idealerweise in der Schulebene Untergeschoss gegeben, da sich hier die Umbauarbeiten im
        Bestand in Grenzen halten würden.
        Zusätzlich ist für die außerschulische Nutzung der Sporthalle zumindest ein externer Zugang
        erforderlich. Wünschenswert ist ein Zugang vom westlichen, hangaufwärts gelegenen
        Parkplatz, ein weiterer östlich der Schule.

        Turnhallenbereich:

        Standartsporthalle:
        Hauptziel des Wettbewerbs ist die Planung einer multifunktional nutzbaren Schul- und
        Vereinssporthalle mit Schwerpunktnutzung Turnen und Ballsportarten.
        Die Ausführung muss der ÖNORM B2608 entsprechend als Ball-Spielhalle mit den lichten
        Abmessungen von 22 x 44 x 7 m (b x l x h) erfolgen, was den Rohbauabmessungen von
        mind. 22,6 x 44,9 x 7,5 m lt. ÖNORM entspricht. Die Halle muss einmal so abtrennbar sein,
        dass ein Spielfeldmaß von 22 x 18 m und ein zweites Spielfeldmaß von 22 x 26 m entstehen.

        Neben diversen Einrichtungen für Ballsportarten (Tore, Netze usw) soll die Halle auch mit den
        nötigen Geräten für das Schulturnen ausgestattet werden (Sprossenwände, Bänke, Kästen,

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Barren, Reck, Ringe usw.). Auch eine entsprechende technische Ausstattung wie z.B.
        Spielanzeigetafel und Beschallung sind vorgesehen.

        Eine mechanische Belüftung ist notwendig, trotzdem ist die Halle so zu planen, dass eine
        natürliche Lüftung möglich ist; die Möglichkeit einer Querdurchlüftung sollte angestrebt
        werden.
        Gemäß ÖNORM und ÖISS-Richtlinien ist bei der Belichtung auf eine blendfreie Anordnung
        von Verglasungsflächen zu achten.

        Geräteraum:
        Es ist ein Geräteraum mit der Größe von ca. 130 m² so einzuplanen, dass bei abgetrennter
        Halle für jeden Teil ein Geräteraum zugänglich ist. Der Geräteraum ist entsprechend der
        Hallentrennung ebenfalls abtrennbar auszuführen, damit eine akustische Beeinflussung
        möglichst vermieden wird. Der Geräteraum ist an der Längsseite der Sporthalle einzuplanen.
        Zu beachten ist die Erfordernis eines externen Zugangs für Geräteanlieferung und Service in
        der lichten Größe von 1,5 x 2,2 m. Dieser Zugang soll zumindest mit Kleintransportern bzw.
        Klein-LKW bis 7,5 t anfahrbar sein.

        Garderoben und Duschen:
        Es sind 4 Umkleideräume mit je ca. 15 m² einzuplanen um die Sporthalle in abgetrenntem
        Zustand optimal nutzen zu können. Jedem Umkleideraum ist ein Duschraum mit ca. 10 m²
        direkt zuzuordnen.
        Zusätzlich sind 2 Lehrergarderoben in der Größe von je ca. 8 m² vorzusehen, jeder
        Lehrergarderobe ist ein eigener Sanitärraum mit Dusche und WC mit ca. 4 m² direkt
        zuzuordnen. Die Lehrergarderoben können auch als Arztzimmer und Massageraum bzw.
        Schiedsrichterräume genutzt werden.

        WC-Anlagen:
        In unmittelbarer Nähe zu den Garderoben sind WCs für Damen und Herren bzw. Mädchen
        und Knaben in der Größe von je ca. 12 m² vorzusehen, zusätzlich ist ein barrierefreies WC
        einzuplanen.
        In der Sporthallenebene ist ein Putzraum mit ca. 5 m² vorzusehen.

        Sprecherraum/-kabine:
        Für die Abhaltung von Sportveranstaltungen ist eine Sprecherkabine mit 8 bis 10 m²
        erforderlich, von der das gesamte Spielfeld einsehbar sein muss. In diesem Raum soll auch
        die Steuerung sämtlicher technischen Erfordernisse der Halle wie z.B. Lüftung, Heizung,
        Beleuchtung, Beschallung, Spielanzeigen, usw. eingebaut werden.

        Spielerbereich:
        Unmittelbar an das Spielfeld angrenzend sollen zwei Bereiche für die Spieler gegnerischer
        Mannschaften eingerichtet werden. Eine Verbreiterung der gesamten Halle wird dafür aus
        wirtschaftlichen Gründen nicht gewünscht, diese Bereiche sollen als Nischen mit der Fläche
        von je ca. 10 m² ausgeführt werden. Die Anordnung muss an der Längsseite so erfolgen,
        dass bei einer Abtrennung der Halle ein Spielerbereich pro Hallenteil zur Verfügung steht.

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Publikumsbereich/Zuschauerraum:

        Tribüne:
        An einer Längsseite der Sporthalle soll eine Zuschauertribüne für ca. 250 Personen errichtet
        werden, wovon ca. die Hälfte als Sitzplätze ausgeführt werden sollen. Die Zuschauertribüne
        muss sich nicht in der Ebene der Sporthalle befinden, es ist z.B. vorstellbar, diese auf den
        Geräteräumen oder den Umkleiden vorzusehen. Als Flächenbedarf sind dafür ca. 200 m²
        vorzusehen. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Blickfeld für die Zuschauer möglichst
        wenig durch Stützen eingeschränkt wird.

        Foyer/Bar (für Catering), WCs:
        Im Anschlussbereich an die Zuschauertribüne ist ein Bereich für eine Gastronomie mit Bar
        und Vorbereitungsraum/Lager einzuplanen, dieser Bereich könnte gleichzeitig als Foyer bzw.
        Eingangszone fungieren. Es handelt sich nicht um eine ständig bewirtschaftete Gastronomie,
        sondern um die Möglichkeit bei Veranstaltungen eine Verköstigung durch einen externen
        Cateringbetrieb durchzuführen. Daher sollte die Küche primär die Möglichkeit bieten, diverse
        Zubereitungsgeräte anschließen zu können. Für das Foyer bzw. die Bar sind ca. 100 m²
        vorgesehen, für den Küche/Lager ca. 20m².
        In unmittelbarer Nähe zur Bar bzw. Foyer sind WCs für Damen und Herren in der Größe von
        je ca. 12 m² vorzusehen, zusätzlich ist ein barrierefreies WC einzuplanen.

        Technikräume:
        Die Beheizung soll über die bestehende Gasheizung der Schule erfolgen, es sind hier
        genügend Kapazitäten vorhanden.
        Ein Elektroverteilerraum sowie ein Niederspannungsverteilerraum mit jeweils 10 m² sind zu
        berücksichtigen.
        Für die Lüftungstechnik sollte ein Raum mit ca. 100 m² vorgesehen werden. Diese Größe
        stellt einen unverbindlichen Vorschlag dar, der entsprechend einer sinnvollen und
        nachvollziehbaren Haustechnikplanung angepasst werden kann. Ein freistehendes
        Lüftungsgerät auf dem Dach der Sporthalle ist nicht gewünscht, eine Integration in die
        Dachform sollte angestrebt werden.

        Stellplätze - Tiefgarage:

        Das zu planende Gebäude soll mit einem öffentlichen Parkdeck bzw. einer Tiefgarage
        ausgestattet werden.
        Es sind ca. 30 Stellplätze unterzubringen, drei davon als Behindertenstellplätze.
        Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Fahrgassen und Stellplatzgrößen
        entsprechend der OIB-Richtlinie 2018 geplant werden müssen (u.a. lichte Parkplatzgröße
        2,50 x 5,00 m, darüberhinausgehend wird die Fahrgassenbreite mit mind. 6,30 m
        gefordert). Auf Grund der Hanglage des Grundstücks, bietet sich die Zufahrt vom Osten bzw.
        vom Norden über die öffentliche Gemeindestraße an.
        Ein direkter Zugang von der Tiefgarage, zumindest in den Eingangsbereich der Sporthalle
        muss möglich sein.

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Außenanlagen:

        Der Auslober erwartet sich eine den örtlichen Gegebenheiten adäquate neue Gestaltung des
        Umfeldes, der ein würdiges und einladendes Entree für das neue Sportgebäude darstellen
        soll.

        Innere Erschließung/Aufzüge:

        Da das Gebäude als öffentliche Einrichtung der Gemeinden Vomp und Stans gesehen werden
        muss, ist eine barrierefreie Erschließung aller Geschoße mit einem Personenlift notwendig.

13.5.    Ökonomie, Ökologie und Energieeffizienz

        Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer
        wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine
        entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt.

        Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit
        Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls
        Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung,
        Wärmerückgewinnung, etc.). Jedenfalls muss ein wirksamer Schutz vor sommerlicher
        Überhitzung gegeben sein.

14.     Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen

        Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses
        Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

        C01          Lage- und Höhenplan, übersichtsplan Wettbewerbsgebiet
        C02          Fotos
        C03          Bestandspläne NMS
        C04          Datenblatt mit Raumprogramm und Kostenangabe
        C05          Verfasserbrief

        Modell 1:500:
        Den Teilnehmern wird eine Modelleinsatzplatte zur Verfügung gestellt. Diese erhalten alle
        Teilnehmer beim Hearing.

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15.     Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen

        Präsentationspläne mit:
        -   Lageplan, 1:500, genordet
            mit Bestandsgebäude, Außenanlagen, Grünflächen und Erschließung
        -   Grundrisse aller Geschoße 1:200, genordet
            mit Raumbezeichnungen, m²-Angaben in raumbezogener Darstellung
            Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwandstärken mit 45 cm anzunehmen.
        -   Schnitte und Ansichten 1:200
            mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände

        Fluchtwegkonzept (kann auch in Grundrisse eingearbeitet sein)

        Präsentationspläne verkleinert auf A3

        Erläuterungsbericht
        mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum
        statischen Konzept, zum haustechnischen Konzept sowie zum Energiekonzept (max. 1 A4
        Seite)

        Datenblatt
        laut Formblatt Beilage C04

        Verfasserbrief
        laut Formblatt Beilage C05 mit verkleinertem Wettbewerbsplan

        Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen

        Modell 1:500
        Für die bessere Vergleichbarkeit ist das Modell in weißer Farbe auszuführen.

        1 CD für die Vorprüfung
        -    Wettbewerbspläne als pdf – in einer Datei (mit entsprechend geringer Auflösung für die
             Veröffentlichung auf der Homepage Architekturwettbewerbe der Kammer)
        -    Prüfpläne als dwg oder dxf
             Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen.
        -    Datenblatt (excel)
        ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers
        preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.

        Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten steht pro Projekt eine Fläche von maximal
        2 Blättern im Hochformat DIN A0 zur Verfügung.

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16.     Beurteilungskriterien

        Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend.

        Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich
        gewichteten Kriterien bewertet:

16.1.    Städtebauliche und architektonische Kriterien:
        -     Städtebauliche Qualität im Kontext mit dem Bestand
        -     Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum
        -     Freiraumqualität

16.2.    Funktionale Kriterien:
        -     Äußere Erschließung, innere Erschließung
        -     Bewältigung des Raumprogramms

16.3.    Ökonomische Kriterien:
        -     Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb
        -     Wirtschaftlichkeit des statisch-konstruktiven Systems
        -     Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen
        -     Energieeffizienz und –effektivität

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