"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz

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"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz
„Gelber Schein“ entfällt, was bleibt?
                            Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht

                                          Dr. Stefan Lingemann          Dr. Rut Steinhauser

                                          Gleiss Lutz                   Gleiss Lutz
Webinar                                   Berlin                        Berlin
Jahrestagung Arbeitsrecht
4. Februar 2021

                                                                                              1
"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz
Themenübersicht

                  Grundsätzliches      Aktuelle     Elektronische   Online-AUB
                     zur AUB        Entwicklungen    AUB (eAU)
                                       Corona

                                                                             2
"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz
Einleitung

                Digitalisierung
     “Papier soll im Gesundheitswesen endlich
        zum Auslaufmodell werden.“ (BMG)

           Aktuelle Entwicklungen:
      E-Rezept, elektronische Patientenakte,
 Stärkung der „Telemedizin“, eAU, sog. Online-AUB

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"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz
Grundsätzliches
   zur AUB

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"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz
Grundsätzliches zur AUB
Form und Inhalt

                   AN bekommt schriftliche AUB, die aus drei Ausfertigungen besteht:
                     Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse
                     Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
                     Ausfertigung für Versicherte
                   Zusätzlich: eine Ausfertigung verbleibt beim Arzt

                  (Verbindliches Muster 1, Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung)

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Grundsätzliches zur AUB
Form und Inhalt

                    Ausfertigung zur Vorlage
                    bei der Krankenkasse

                                    Ausfertigung zum
                                    Verbleib beim Arzt

                                         Ausfertigung
                                         zum Verbleib
                                         beim
                                         Versicherten

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Grundsätzliches zur AUB
Form und Inhalt

                          Ausfertigung zur Vorlage
                          beim Arbeitgeber
                           Erst- oder Folgebescheinigung?
                           Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
                           Dauer der Arbeitsunfähigkeit
                           Stempel des Arztes
                           Keine Angaben zur Diagnose

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Grundsätzliches zur AUB
Beweiswert

              Ordnungsgemäß ausgestellte AUB: hoher Beweiswert (Rspr.)
              (Widerlegliche) Vermutung: AN war „infolge Krankheit“ arbeitsunfähig (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)
              Beweiswert erschüttern bzw. entkräften insb. bei:
                häufigen Kurzerkrankungen, v.a. wenn diese vermehrt auf Wochenanfang/-ende oder Brückentage fallen
                Ausstellung durch Arzt, der durch viele AUB auffällig geworden
                angekündigten Fernbleibens

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"Gelber Schein" entfällt, was bleibt? - Praxistipps im Umgang mit eAU, Online-AUB, Masken- und Impfpflicht - Gleiss Lutz
Grundsätzliches zur AUB
München, 1982

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Grundsätzliches zur AUB
Lockerung des standesrechtlichen Fernbehandlungsverbots: § 7 Abs. 4 MBO-Ä

                     2011                                                     2018
1Ärztinnenund Ärzte dürfen individuelle ärztliche        1Ärztinnen  und Ärzte beraten und behandeln
Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht            Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt.
ausschließlich      über       Print-        und         2Sie    können     dabei   Kommunikationsmedien
Kommunikationsmedien durchführen.
                                                         unterstützend einsetzen.
2Auch    bei telemedizinischen Verfahren ist zu          3Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung
gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die
                                                         über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall
Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.
                                                         erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die
                                                         erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch
                                                         die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung,
                                                         Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und
                                                         die Patientin oder der Patient auch über die
                                                         Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und
                                                         Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt
                                                         wird.

                                                                                                          10
Grundsätzliches zur AUB
Regelungen zur Feststellung der AU

                                                    § 4 Abs. 1 AU-RL
   § 31 Bundesmantelvertrag-
                                           1Bei      der     Feststellung      der
             Ärzte
 1Die
                                           Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher,
      Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
                                           geistiger       und          seelischer
 und ihrer voraussichtlichen Dauer
                                           Gesundheitszustand der oder des
 sowie       die     Ausstellung    der
                                           Versicherten     gleichermaßen       zu
 Bescheinigung darf nur auf Grund
                                           berücksichtigen. 2Deshalb darf die
 einer     ärztlichen    Untersuchung
                                           Feststellung von Arbeitsunfähigkeit nur
 erfolgen. 2Näheres bestimmen die
                                           auf     Grund    einer     unmittelbar
 Richtlinien      des     Gemeinsamen
                                           persönlichen                ärztlichen
 Bundesausschusses.
                                           Untersuchung erfolgen.

                                                                                     11
Grundsätzliches zur AUB
Krankschreibung per Videosprechstunde

                                        § 4 Abs. 5 AU-RL (seit 7.10.2020)
                                         Patient ist dem Arzt unmittelbar persönlich bekannt
                                         Erkrankung schließt dies nicht aus
                                         Feststellung erstmaliger AU: für bis zu 7 Tage
                                         Feststellung des Fortbestehens der AU: nur wenn Krankheit
                                          zuvor bereits unmittelbar persönlich festgestellt wurde

                                                          = bleibende Regelung

                                                                                                      12
Aktuelle Entwicklungen
        Corona

                         13
Aktuelle Entwicklungen
AUB in Zeiten von Corona

                 Sonderregelung im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
                 § 8 Abs. 1 AU-RL i.F. 19.10.2020 (gültig vom 19.10.2020 bis 31.03.2021)
                 1[…] Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der
                 oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, darf für einen Zeitraum
                 von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese und zwar im Wege
                 der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der oder des Versicherten
                 durch eingehende telefonische Befragung erfolgen; […]

                                  Beweiswert der AUB per Telefon?

                                                                                                      14
Aktuelle Entwicklungen
   Maskenpflicht

 Regeln in den Corona-
  Schutzverordnungen der Länder                                                                        Arbeitsrechtliche Maskenpflicht:
  (z.B. § 4 SARS-CoV-2-InfektionsschutzmaßnahmenVO Berlin)
                                                                                                        Gegenseitige Rücksichtnahme- und
                                                                                                         Fürsorgepflichten im Arbeitsverhältnis
 In Büro- und Verwaltungsgebäuden:
                                                                                                        Einführung im Betrieb durch Weisung
  Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-
                                                                                                         des Arbeitgebers gem. § 106 S. 2
  Schutzes, wenn der Mindestabstand
                                                                                                         GewO
  (1,5m) nicht eingehalten werden kann

                                                             Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht?

                                                                                                                                            15
Aktuelle Entwicklungen
Impfpflicht

                         Pflicht zur Durchführung einer Impfung?

                                     Pflicht zum Nachweis einer Impfung?

                         Mittelbare Impf- oder Nachweispflicht?

                                                                           16
Elektronische AUB
       (eAU)

                    17
Elektronische AUB (eAU)
(Halber) Abschied vom gelben Schein

                                                             eAU

                          1. Schritt                                                         2. Schritt
                   TSVG (ab 1.10.2021)                                               BEG III (ab 1.1.2022)

  (Vertrags-)Ärzte übermitteln Arbeitsunfähigkeitsdaten            Arbeitgeber rufen Daten nach Meldung durch
   digital an Krankenkassen                                          Krankenkasse elektronisch ab
   (§ 295 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 1b SGB V iF ab 1.1.2021)           (§ 109 Abs. 1 S. 1 SGB IV iF ab 1.1.2022)
  Arbeitnehmer sind von AUB-Vorlage bei Krankenkasse               Arbeitnehmer müssen AUB auch beim Arbeitgeber nicht
   befreit (bisher § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)                          mehr vorlegen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EFZG)
                                                                    Vorlagepflicht ersetzt durch Pflicht, Arbeitsunfähigkeit
                                                                     rechtzeitig feststellen zu lassen und sich AUB
                                                                     aushändigen zu lassen
                                                                     (§ 5 Abs. 1a S. 1 EFZG iF ab 1.1.2022)

                                                                                                                                18
Elektronische AUB (eAU)
(Halber) Abschied vom gelben Schein

                                      Weiterhin bestehende Relevanz des „gelben
                                      Scheins“?
                                       Papierbescheinigung nach wie vor als Beweismittel
                                       Nachweispflicht und Haftung im Falle nicht
                                        funktionierender Übermittlung gehören zum Risikobereich
                                        des Arbeitnehmers

                                                                                                  19
Elektronische AUB (eAU)
Praxistipps

              Ab 1.1.2022: Formulierung der Regelung zur Arbeitsverhinderung/
              Entgeltfortzahlung im Arbeitsvertrag anpassen

               Aktuell:
                „Der/die Arbeitnehmer/in zeigt jede Arbeitsunfähigkeit […] und deren voraussichtliche Dauer
                unverzüglich der Personalleitung an. Er/Sie weist die Arbeitsunfähigkeit binnen [zwei]
                Arbeitstagen durch ärztliches Attest nach. Dasselbe gilt bei Folgeerkrankungen.“

               Ab 1.1.2022:
                „Der/die Arbeitnehmer/in zeigt jede Arbeitsunfähigkeit […] und deren voraussichtliche Dauer
                unverzüglich der Personalleitung an. Er/Sie weist die Arbeitsunfähigkeit binnen [zwei]
                Arbeitstagen durch ärztliches Attest nach. Satz 2 gilt nicht für den/die Arbeitnehmer/in, wenn
                er/sie Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Dann ist er/sie verpflichtet, spätestens
                am [zweiten] Kalendertag das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren
                voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
                aushändigen zu lassen. Dasselbe gilt bei Folgeerkrankungen“

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Online-AUB

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Online-AUB

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              Start-up aus Hamburg
              Seit 2018 über 90.000 AUB ausgestellt (eigene Angaben)
              Im Gegensatz zu anderen Anbietern erfolgt i.d.R. keinerlei
               persönlicher Kontakt zum Arzt

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Online-AUB
AU-Schein.de

Quelle: AU-Schein.de (24.11.2020)

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Online-AUB
AU-Schein.de

Quelle: AU-Schein.de (24.11.2020)

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Online-AUB
AU-Schein.de

Quelle: AU-Schein.de (24.11.2020)

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Online-AUB
AU-Schein.de

                99% der Fälle: ausgewählte Krankheit wird attestiert und Online-AUB ausgestellt (Aussage
                 Homepage)
                Gespräche mit Arzt finden grundsätzlich nicht statt
                Zeitweise wurde AUB sogar per WhatsApp verschickt (Service inzwischen eingestellt)

                                      wbs-law.de (22.1.19)                                                 Zeit.de (21.7.19)

                                       Merkur.de (17.2.20)                                            BZ-Berlin.de (30.1.19)

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Online-AUB
Geschäftsmodell: Berufsordnung Schleswig-Holstein

                  Lockerung des standesrechtlichen Fernbehandlungsverbots in 2018: § 7 Abs. 4 MBO-Ä

                  Weite Regelung in § 7 Abs. 4 S. 3 BO Ärztekammer Schleswig-Holstein (Standort von AU-
                   Schein.de):
                     Vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen ist eine Beratung oder Behandlung
                     ausschließlich über Kommunikationsmedien erlaubt, wenn diese ärztlich vertretbar und ein
                     persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten nicht erforderlich ist.

                  Widerspruch zu § 7 Abs. 4 S. 3 der Muster-Berufsordnung – berufsrechtlich zulässig?
                     Eine ausschließliche Beratung … ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und
                     die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch … gewahrt wird und die Patientin
                     oder der Patient auch über die Besonderheiten … aufgeklärt wird.

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Online-AUB
Entscheidungen vom LG Hamburg

                                LG Hamburg, Urt. vom 3.9.2019 – 406 HKO 56/19
                                1. Es ist mit der ärztlichen Sorgfalt nicht vereinbar, wenn der
                                   Arzt grundsätzlich auf den persönlichen Kontakt mit
                                   dem Patienten verzichtet, bevor er eine AUB ausstellt.
                                2. Die Ausstellung von AUB im Wege der Ferndiagnose auf Grund von
                                   vorformulierten Fragen, die per WhatsApp durch den Patienten
                                   beantwortet werden und einem Arzt zur Ausstellung einer AUB
                                   dienen, ist unlauter, weil es gegen die unternehmerische Sorgfalt
                                   verstößt, Krankschreibungen in einer solchen Weise zu organisieren.

                                LG Hamburg, Urt. vom 21.7.2020 – 406 HKO 162/19

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Online-AUB
Arbeitsrechtliche Konsequenzen

                 Beweiswert? – zumindest fraglich
                  (regelmäßig) kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient
                  keine getrennte Prüfung von Krankheit und darauf basierender Arbeitsunfähigkeit
                  Rückdatierung online problemlos möglich

                 Zurückweisung der Online-AUB?
                  Risiko, dass Gericht Beweiswert anerkennt
                  Risiko, dass AN auf andere Weise der Nachweis gelingt
                  Nicht notwendigerweise erkennbar, ob Online-AUB

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Online-AUB
Praxistipps

    Rechtsprechung zum      Offene Kommunikation     Vereinbarung, dass nur   Vereinbarung, dass AUB
   Beweiswert der Online-   gegenüber AN (Zweifel       AUB, die infolge       weiterhin in Papierform
      AUB abwarten           an Zulässigkeit von       persönlichem bzw.           vorzulegen ist
                                 Online-AUB)        fernmündlichem Kontakt        (auch ab 2022)?
                                                      zum Arzt ausgestellt
                              Einschaltung MDK         wurden, akzeptiert
                                                       werden (für EFZ)?

                                                                                                         30
Standorte

Berlin                Frankfurt            München                   Brüssel
Washingtonplatz 3     Taunusanlage 11      Karl-Scharnagl-Ring 6     Rue de Loxum 25
10557 Berlin          60329 Frankfurt      80539 München             1000 Brüssel
Deutschland           Deutschland          Deutschland               Belgien
T +49 30 800979-0     T +49 69 95514-0     T +49 89 21667-0          T +32 2 551-1020
F +49 30 800979-979   F +49 69 95514-198   F +49 89 21667-111        F +32 2 551-1039

Düsseldorf            Hamburg              Stuttgart
Dreischeibenhaus 1    Hohe Bleichen 19     Lautenschlagerstraße 21
40211 Düsseldorf      20354 Hamburg        70173 Stuttgart
Deutschland           Deutschland          Deutschland
T +49 211 54061-0     T +49 40 460017-0    T +49 711 8997-0
F +49 211 54061-111   F +49 40 460017-28   F +49 711 855096          www.gleisslutz.com

                                                                                        31
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