Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola - sachsen.de

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Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola - sachsen.de
Gemeinde Elsterheide
                                     Halštrowska Hola

                                                  VORENTWURF

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll
                                            Kirchberg“
                         Planteil C – Begründung zum Bebauungsplan

                                 Planungsstand:                     Vorentwurf

                                   Planfassung:                    30.04.2021

                                     Verfasser:          Gemeinde Elsterheide

                                                                  Am Anger 36

                                                  02979 Elsterheide/ OT Bergen

                                    Gemarkung:                         Bergen
Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola - sachsen.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                                        Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                                         „Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Inhaltsverzeichnis

1. Ziele, Anlass und Erforderlichkeit ........................................................................................................................ 1
2. Beschreibung des Plangebietes .......................................................................................................................... 2
2.1 Räumliche Lage in der Gemeinde ..................................................................................................................... 2

2.3 Bestandsbeschreibung des Plangebietes.......................................................................................................... 4

3. Übergeordnete planerische Vorgaben ................................................................................................................. 4
3.1 Landesentwicklungsplan ................................................................................................................................... 4

3.2 Regionalplan...................................................................................................................................................... 5

3.3 Flächennutzungsplan ........................................................................................................................................ 5

4 Schutzgebiete und -bestimmungen ...................................................................................................................... 6
4.1 Natur- und Landschaftsschutz ........................................................................................................................... 6

4.2 Denkmalschutz .................................................................................................................................................. 6

4.3 Wald .................................................................................................................................................................. 6

5. Städtebauliche Konzeption .................................................................................................................................. 6
5.1 Planungskonzept und Vorhabenbeschreibung .................................................................................................. 6

5.2 Verkehrsflächen................................................................................................................................................. 7

5.3 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................................................... 7

5.4 Löschwasserversorgung / Brandschutz ............................................................................................................. 8

6. Begründung der Festsetzungen .......................................................................................................................... 9
6.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen .............................................................................................................. 9

6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ............................................................................................................. 9

6.3 Grünordnerische Festsetzungen ....................................................................................................................... 9

7. Flächenbilanz .................................................................................................................................................... 10
8. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................................. 11

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Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola - sachsen.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                          Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                          „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

1. Ziele, Anlass und Erforderlichkeit

Der Gemeinderat Elsterheide fasste am 23. März 2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (vB-Plan) „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ mit der Zweckbestimmung „Touristische
Zwecke“. Es sind Zimmervermietung, Caravan-Stellplätze sowie Camping vorgesehen. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird für einen Geltungsbereich am südlichen Ortsrand in der Ortschaft Bergen aufgestellt, um
den bestehenden Gebäudebestand zu erhalten und diesen städtebaulich neu zu ordnen. Die Gemeinde
Elsterheide hat das Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue touristische Infrastruktur zu schaffen.
Im Geltungsbereich sollen durch bauliche Maßnahmen die Bestandsgebäude einer gesicherten und neuen
Nutzung zugeführt werden. Darüber hinaus sollen desolate Nebenanlagen abgerissen und
Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Im Geltungsbereich wurde die bisherige Nutzung aufgegeben, die Gebäude stehen leer. Um die bauliche
Substanz nachhaltig zu nutzen, sind Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Ganz im Sinne der
Vision für das Lausitzer Seenland soll mit diesem Bebauungsplan eine rentable, langfristige Nachnutzung für
touristische Zwecke vorbereitet werden.

Die Gemeinde hat sich bereits mit der zukünftigen Nutzung der Flurstücke 402 und 355/2 in der Gemarkung
Neuwiese Flur 7 befasst und sieht vor den Gebäudebestand zu sichern. Eine touristische Nachnutzung ist im
Sinne der Gemeindeentwicklung.

Der Fremdenverkehr soll auf Grundlage dieses Bebauungsplans gefördert und als Wirtschaftselement
weiterentwickelt werden. Das Weiternutzen der bestehenden Baustruktur im Geltungsbereich soll für
Erholungsnutzung erfolgen. Über den Geltungsbereich in der unmittelbaren Umgebung und im Lausitzer
Seenland bieten sich vielfältige Möglichkeiten für Aktivitäten und Ausflüge u.a. nach Hoyerswerda und
Senftenberg.

Die Gemeinde will ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und aktiv die Energiewende vor Ort gestalten. Für das
Satzungsgebiet wird eine Energieautarkie angestrebt. Zur Wasser- und Stromversorgung können Photovoltaik-,
Solar- und Geothermieanlagen verwendet werden.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                               Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                               „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

2. Beschreibung des Plangebietes

2.1 Räumliche Lage in der Gemeinde

Elsterheide ist eine Gemeinde des Landkreis Bautzen im Lausitzer Seenland.

Die Gemeinde Elsterheide liegt nordwestlich von Hoyerswerda an der Grenze zu Brandenburg.

Das Gemeindegebiet erstreckt sich auf einer Fläche von 127,52 km² mit einer Gesamteinwohnerzahl von 3.438
(zum Stichtag 30.11.2020).

Abbildung 1: Topographische Karte (Quelle: geoportal.sachsen.de, bearbeitet durch LA Panse)

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                                „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Abbildung 2: Luftbild (Quelle: geoportal.sachsen.de, bearbeitet LA Panse, Geltungsbereich pink umrandet)

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortschaft Bergen in der Gemeinde Elsterheide nahe der
Staatsstraße S 234.

Die Flurstücke 402 und 355/2 der Gemarkung Neuwiese Flur 7 sind durch den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes berührt: Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Abgrenzung
des Geltungsbereiches basiert auf dem geplanten Vorhaben, dem der Gemeinderat Elsterheide zugestimmt hat.

Abbildung 3: ALK mit Geltungsbereich

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                         Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                         „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

2.3 Bestandsbeschreibung des Plangebietes

Die Fläche dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans beträgt 7.011 m². Die äußere Erschließung des
Geltungsbereichs ist durch den gering frequentierten „Alten Kirchweg“ gesichert. Südlich liegt die Staatsstraße
S 234, die an die Bundesstraße B96 (Senftenberg-Hoyerswerda) anschließt und an das regionale Verkehrsnetz
anbindet.

Im Geltungsbereich befindet sich derzeit eine leerstehende Ziegel-Baracke (ehemalige Arztpraxis). Südlich des
Bestandsgebäudes existieren noch Fragmente eines abgebrannten Gebäudes. An der Nordgrenze steht ein altes
Pförtnerhaus sowie eine carportähnliche Überdachung. Der vormalige Patientenparkplatz grenzt direkt an den
„Alten Kirchweg“. Die rückwärtigen Flächen werden als Grün- und Gartenfläche genutzt und sind z.T. durch
Gehölzbestand geprägt. Die Flächen werden gärtnerisch genutzt.

3. Übergeordnete planerische Vorgaben

3.1 Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) als landesplanerisches Gesamtkonzept für die räumliche
Ordnung und langfristige Entwicklung Sachsens und seiner Teilräume setzt den Rahmen für fachliche
Planungen.

Folgende Ziele des LEP 2013 sind für diesen Bebauungsplan von Relevanz:

Z 2.2.1.4        Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nur
                 in Ausnahmefällen zulässig, wenn innerhalb dieser Ortsteile nicht ausreichend Flächen in
                 geeigneter Form zur Verfügung stehen. Solche neuen Baugebiete sollen in städtebaulicher
                 Anbindung an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgesetzt werden.

Z 2.2.1.7        Brachliegende und brachfallende Bauflächen, insbesondere Gewerbe-, Industrie-, Militär- und
                 Verkehrsbrachen sowie nicht mehr nutzbare Anlagen der Landwirtschaft, sind zu beplanen und
                 die Flächen wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn die Marktfähigkeit des
                 Standortes gegeben ist und den Flächen keine siedlungsklimatische Funktion zukommt. Durch
                 eine vorrangige Altlastenbehandlung auf Industriebrachen ist deren Wiedernutzbarmachung zu
                 beschleunigen. Nicht revitalisierbare Brachen sollen rekultiviert oder renaturiert werden.

Die Ziele des LEP 2013 werden beachtet. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortschaft Bergen.
Mit der Darstellung einer Sondergebietsfläche beabsichtigt die Gemeinde Elsterheide, den Bedarf an touristischer
Infrastruktur im Gemeindegebiet zu decken.

Folgende Grundsätze sind im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes einschließlich der Erarbeitung der
Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bewertungsmaßstäbe zu berücksichtigen:

G 2.3.3.5        Camping- und Caravaningplätze sowie Ferienhaus- und Ferienwohnungsanlagen sollen
                 naturverträglich geplant und in Größe, Kapazität und Qualität auf die Leistungsfähigkeit der
                 vorhandenen Infrastruktur abgestimmt und möglichst an bebaute Ortslagen angebunden
                 werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                        Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                        „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

G 2.3.3.7        Urlaub im ländlichen Raum, naturverträgliche Erholungsnutzungen, Wasser- und
                 Aktivtourismus sollen in den dafür geeigneten Regionen als attraktive Angebote des Tourismus
                 ausgebaut und weiterentwickelt werden.

3.2 Regionalplan

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in der Raumnutzungskarte der 1. Gesamtfortschreibung des
Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien ohne Ausweisung. Auch im Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung
werden keine Ausweisungen definiert. Die 2. Gesamtfortschreibung befindet sich noch im Verfahren und ist damit
nicht verbindlich.

Gemäß Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien hat die Gemeinde Elsterheide die besonderen
Gemeindefunktionen Tourismus und Gewerbe. Die Gemeinde Elsterheide strebt im Rahmen des Strukturwandels
die Ausweisung neuer touristischer Infrastruktur an. Es stehen jedoch kaum verfügbare Flächen zur Verfügung,
die entsprechend der geplanten Nutzung sinnvoll umstrukturiert oder verwendet werden können. Die Gemeinde
Elsterheide weist anhand konkreter Nachfrage (zahlreiche Anfragen für touristische Beherbergung) die
Sondergebietsfläche aus.

3.3 Flächennutzungsplan

Abbildung 4: Auszug Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide

Die Gemeinde Elsterheide verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Im FNP der Gemeinde
Elsterheide ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (pink) ist als gemischte Bauflächen dargestellt.
Die Darstellung im FNP wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB in eine Sonderbaufläche geändert.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                      Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                      „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

4 Schutzgebiete und -bestimmungen

4.1 Natur- und Landschaftsschutz

Innerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches sind keine Naturschutzobjekte und -gebiete im Sinne von §§ 13 bis 19
SächsNatSchG vorhanden oder werden durch die Planung beeinflusst. Besonders geschützte Biotope nach § 30
BNatschG i.V.m. § 21 SächsNatSchG liegen nicht innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs. Schutzgebiete
gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete sind von dem Bebauungsplan nicht
betroffen.

4.2 Denkmalschutz

Die Gebäude im Geltungsbereich unterliegen keinem Denkmalschutz.

4.3 Wald

Im Geltungsbereich befindet sich kein Wald gemäß SächsWaldG.

5. Städtebauliche Konzeption

5.1 Planungskonzept und Vorhabenbeschreibung

Das bedarfsgerechte Weiterentwickeln der touristischen Attraktivität der Gemeinde Elsterheide ist ein
wesentliches, städtebauliches Ziel. Das wirtschaftlich nachhaltige Nutzen der Bestandsgebäude als
Ferienwohnungen sowie die Anlage von Caravanstellplätzen und Camping innerhalb des Geltungsbereichs sind
in diesem sonstigen Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt.

Vom Vorhabenträger wird ein zielgruppenorientiertes Angebot für Freizeit und Erholung geschaffen, u.a.
Übernachtungsmöglichkeiten und Caravanstellplätze sowie eine Frühstückspension. Unter dem Namen „Land-
Idyll Kirchberg“ soll das naturbelassene Grundstück für familienfreundliche touristische Zwecke mit einer
Zimmervermietung und einem Caravanstellplatz genutzt werden. Die Baracke und das Pförtnerhaus werden
erhalten und landhausähnlich umgestaltet. Das bestehende Pförtnerhaus soll als Einlass und als kleiner
Selbstversorger-Kiosk mit regionalen Produkten fungieren.

Als Höchstmaß für die Bebauung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für das sonstige Sondergebiet
festgesetzt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zwei Baufenster vorgesehen. Die baulichen
Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen sind nur innerhalb der Baugrenze möglich.
Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen sind die Aufstellflächen für Caravan sowie Nebengebäude wie
Garagen, Carports, Gerätehäuschen etc. sowie Anlagen für spielerische und sportliche Betätigung, Wege und
Zufahrten zulässig. Die nicht bebauten Flächen werden parkartig begrünt.

Das Eingrünen in das Orts- und Landschaftsbild erfolgt über die geplanten Hecken entlang der
Geltungsbereichsgrenze. Als Anpflanzungen sind standorttypische, heimische Sträucher vorgesehen.

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Abbildung 5: Städtebauliche Konzeption (Quelle: architektur-idee Schiffner)

5.2 Verkehrsflächen

Die äußere Erschließung des sonstigen Sondergebietes erfolgt über den „Alten Kirchweg“.

Mit Anlage einer Verkehrsfläche wird die Zugänglichkeit des benachbarten Flurstücks 364/3 der Gemarkung
Neuwiese Flur 7 gewährleistet.

Die innere Erschließung dient als Zufahrt zu den Caravanstellplätzen und ist im Vorhaben- und
Erschließungsplan dargestellt. Am „Alten Kirchweg“ existiert bereits ein großer Parkplatz, welcher auch in Zukunft
als Gäste- und Personalparkplatz genutzt wird. Zufahrten und Erschließungswege innerhalb des Sondergebietes
sind als private Verkehrsfläche auszubilden.

5.3 Ver- und Entsorgung

Telekommunikation

Das Plangebiet ist mit unterirdischen Telekommunikationsleitungen erschlossen.

Stromversorgung

Die Stromversorgung des Plangebietes erfolgt über die ENSO Netz GmbH.

Trinkwasser

Der Geltungsbereich ist mit Trinkwasser erschlossen. Der Trinkwasseranbieter ist die EWAG Kamenz.

Abwasser

Die Abwasserentsorgung erfolgt zentral über die EWAG Kamenz.

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Regenwasser

Das anfallende, unverschmutzte Niederschlagswasser ist vorrangig innerhalb des Plangebietes mittels
geeigneter Versickerungseinrichtungen schadlos zu versickern. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist
standortkonkret nachzuweisen und es ist zu gewährleisten, dass die Versickerungen schadlos erfolgen sowie
Vernässungserscheinungen auf den betroffenen Flächen und eine Beeinträchtigung Dritter ausgeschlossen sind.

Bau und Bemessung der Versickerungsanlage hat nach den einschlägigen technischen Regeln zu erfolgen
(DWA A 138 – Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser).

Abfall

Die Abfallentsorgung erfolgt über die verantwortlichen Entsorgungsunternehmen entsprechend den geltenden
Vereinbarungen der Abfallsatzung des Landkreises Bautzen.

5.4 Löschwasserversorgung / Brandschutz

Löschwasser

Entsprechend der zulässigen/geplanten Bebauung ist gemäß dem Arbeitsblatt W 405 für das Plangebiet ein
Löschwasserbedarf von 48 m³/h für die Dauer von 2 h erforderlich.

Zur Löschwasserentnahme sollte das öffentliche Trinkwassernetz genutzt werden alternativ muss die
Löschwasserversorgung über Teiche, Brunnen oder Zisternen sichergestellt werden. Die standortkonkrete
Einordnung der Gebäude einschließlich Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge erfolgt im
nachfolgenden Gestattungsverfahren.

Bauliche Anlagen

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche
Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht
gefährdet werden und der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt
werden. Die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand und wirksame Löscharbeiten sind zu
gewährleisten. (§ 3 (1), § 14 SächsBO).

Flächen für die Feuerwehr

Feuerwehr-Zufahrten nach § 5 SächsBO zu den Grundstücksteilen sind nicht erforderlich, da die Gebäude
weniger als 50 m von der öffentlichen Straße entfernt liegen. Zur unfallschutzgerechten Entfaltung der Kräfte der
Feuerwehr und der Entnahme der Geräte aus den Fahrzeugen sind ausreichend Bewegungsflächen (7 m x 12 m)
vorzuhalten. Als Bewegungsflächen für die Feuerwehr gem. § 5 SächsBO i. V. m. VwVSächsBO Nr. 5 und DIN
14090 (7 x 12 m) können aus o. g. Gründen auch die öffentlichen Verkehrsflächen „Alter Kirchweg“ sowie „Am
Anger“ genutzt werden. Eine zusätzliche Aufstellmöglichkeit auf den privaten Verkehrsflächen ist nicht
erforderlich.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                        Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                        „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

6. Begründung der Festsetzungen

6.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

Art der baulichen Nutzung

Das Plangebiet ist als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Touristische
Zwecke“ festgesetzt. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden folgende der Erholung und dem
Fremdenverkehr dienende Nutzungen und dafür erforderliche Infrastruktur zugelassen:

·   Betriebe des Hotel- und Beherbergungsgewerbes, Zimmervermietung
·   Stellflächen für Caravan und Camping
·   Anlagen für die Verwaltung und Information,
·   Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter,
·   die zur Deckung des touristischen Bedarfes des Gebietes dienenden Läden, Schank- und
    Speisewirtschaften und sonstige Ver- und Entsorgungsanlagen,
·   Anlagen für alternative Energien,
·   Anlagen für eine sportliche und spielerische Betätigung,
·   Private Verkehrswege (inkl. Stellplätze, Zufahrten),
·   Nebenanlagen, sonstige der Zweckbestimmung dienende Anlagen

Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baugrenze

Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) im sonstigen Sondergebiet beträgt 0,6. Es ist eine offene Bauweise
festgesetzt.

Nebenanlagen

Nebenanlagen dürfen inner- und außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Gemäß den Regelungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen nach § 89 (1) Nr. 1 SächsBO sind im
Geltungsbereich das Herstellen von vollflächig verspiegelten oder reflektierenden Fassaden unzulässig. Als
Dachform sind Flach-, Sattel- und Zeltdächer zugelassen.

6.3 Grünordnerische Festsetzungen

Zum Schutz und zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind die nicht überbauten Flächen auf den
Grundstücken parkartig zu begrünen. Ebenso sind die Grünflächen parkartig zu begrünen.

Die Aufstellflächen für Abfallbehälter, Gehwege, Stellplatzflächen und ihre Zufahrten sind nur in wasser- und
luftdurchlässigem Aufbau (z.B. mit Rasensteinen, Schotterrasen oder Pflaster) zu befestigen. Auch Wasser- und
Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung oder
Betonierung sind unzulässig.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                           Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                           „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

7. Flächenbilanz

Tabelle 1: Flächenbilanz

Flächennutzung                                                 Fläche in m²
Sonstiges Sondergebiet                                                6.363
         davon Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
         und sonstigen Bepflanzungen                                  1.053
Grünfläche                                                               55
Verkehrsfläche                                                          275
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Privater                 318
Parkplatz
Geltungsbereich Gesamt                                                7.011

                                                                                                              10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                      Gemeinde Elsterheide
Teil C – Begründung                                                      „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

8. Rechtsgrundlagen

BAUGB - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

BAUNVO - Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S.
3786).

BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

SÄCHSNATSCHG - Sächsisches Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist.

SächsWaldG - Waldgesetz für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist

Übergeordnete Planungen

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE ELSTERHEIDE, in Kraft getreten 2010.
REGIONALPLAN OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN in der Fassung zur 1. Gesamtfortschreibung, erstellt durch
Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien; Satzungsbeschluss: 09.04.2009 (öffentliche
Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger des Sächs.ABl., Jg. 2010, Bl.Nr. 5, S. A49).

REGIONALPLAN OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN in der Fassung zur 2. Gesamtfortschreibung, erstellt durch
Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien; Entwurf: 06.12.2019.

LANDESENTWICKLUNGSPLAN; Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan
Sachsen (LEP 2013) vom 12. Juli 2013, bekannt gemacht am 14. August 2013.

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