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Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola VORENTWURF Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Planteil C – Begründung zum Bebauungsplan Planungsstand: Vorentwurf Planfassung: 30.04.2021 Verfasser: Gemeinde Elsterheide Am Anger 36 02979 Elsterheide/ OT Bergen Gemarkung: Bergen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Inhaltsverzeichnis 1. Ziele, Anlass und Erforderlichkeit ........................................................................................................................ 1 2. Beschreibung des Plangebietes .......................................................................................................................... 2 2.1 Räumliche Lage in der Gemeinde ..................................................................................................................... 2 2.3 Bestandsbeschreibung des Plangebietes.......................................................................................................... 4 3. Übergeordnete planerische Vorgaben ................................................................................................................. 4 3.1 Landesentwicklungsplan ................................................................................................................................... 4 3.2 Regionalplan...................................................................................................................................................... 5 3.3 Flächennutzungsplan ........................................................................................................................................ 5 4 Schutzgebiete und -bestimmungen ...................................................................................................................... 6 4.1 Natur- und Landschaftsschutz ........................................................................................................................... 6 4.2 Denkmalschutz .................................................................................................................................................. 6 4.3 Wald .................................................................................................................................................................. 6 5. Städtebauliche Konzeption .................................................................................................................................. 6 5.1 Planungskonzept und Vorhabenbeschreibung .................................................................................................. 6 5.2 Verkehrsflächen................................................................................................................................................. 7 5.3 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................................................... 7 5.4 Löschwasserversorgung / Brandschutz ............................................................................................................. 8 6. Begründung der Festsetzungen .......................................................................................................................... 9 6.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen .............................................................................................................. 9 6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ............................................................................................................. 9 6.3 Grünordnerische Festsetzungen ....................................................................................................................... 9 7. Flächenbilanz .................................................................................................................................................... 10 8. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................................. 11 I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 1. Ziele, Anlass und Erforderlichkeit Der Gemeinderat Elsterheide fasste am 23. März 2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vB-Plan) „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ mit der Zweckbestimmung „Touristische Zwecke“. Es sind Zimmervermietung, Caravan-Stellplätze sowie Camping vorgesehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird für einen Geltungsbereich am südlichen Ortsrand in der Ortschaft Bergen aufgestellt, um den bestehenden Gebäudebestand zu erhalten und diesen städtebaulich neu zu ordnen. Die Gemeinde Elsterheide hat das Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue touristische Infrastruktur zu schaffen. Im Geltungsbereich sollen durch bauliche Maßnahmen die Bestandsgebäude einer gesicherten und neuen Nutzung zugeführt werden. Darüber hinaus sollen desolate Nebenanlagen abgerissen und Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Geltungsbereich wurde die bisherige Nutzung aufgegeben, die Gebäude stehen leer. Um die bauliche Substanz nachhaltig zu nutzen, sind Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Ganz im Sinne der Vision für das Lausitzer Seenland soll mit diesem Bebauungsplan eine rentable, langfristige Nachnutzung für touristische Zwecke vorbereitet werden. Die Gemeinde hat sich bereits mit der zukünftigen Nutzung der Flurstücke 402 und 355/2 in der Gemarkung Neuwiese Flur 7 befasst und sieht vor den Gebäudebestand zu sichern. Eine touristische Nachnutzung ist im Sinne der Gemeindeentwicklung. Der Fremdenverkehr soll auf Grundlage dieses Bebauungsplans gefördert und als Wirtschaftselement weiterentwickelt werden. Das Weiternutzen der bestehenden Baustruktur im Geltungsbereich soll für Erholungsnutzung erfolgen. Über den Geltungsbereich in der unmittelbaren Umgebung und im Lausitzer Seenland bieten sich vielfältige Möglichkeiten für Aktivitäten und Ausflüge u.a. nach Hoyerswerda und Senftenberg. Die Gemeinde will ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und aktiv die Energiewende vor Ort gestalten. Für das Satzungsgebiet wird eine Energieautarkie angestrebt. Zur Wasser- und Stromversorgung können Photovoltaik-, Solar- und Geothermieanlagen verwendet werden. 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 2. Beschreibung des Plangebietes 2.1 Räumliche Lage in der Gemeinde Elsterheide ist eine Gemeinde des Landkreis Bautzen im Lausitzer Seenland. Die Gemeinde Elsterheide liegt nordwestlich von Hoyerswerda an der Grenze zu Brandenburg. Das Gemeindegebiet erstreckt sich auf einer Fläche von 127,52 km² mit einer Gesamteinwohnerzahl von 3.438 (zum Stichtag 30.11.2020). Abbildung 1: Topographische Karte (Quelle: geoportal.sachsen.de, bearbeitet durch LA Panse) 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Abbildung 2: Luftbild (Quelle: geoportal.sachsen.de, bearbeitet LA Panse, Geltungsbereich pink umrandet) Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortschaft Bergen in der Gemeinde Elsterheide nahe der Staatsstraße S 234. Die Flurstücke 402 und 355/2 der Gemarkung Neuwiese Flur 7 sind durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes berührt: Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches basiert auf dem geplanten Vorhaben, dem der Gemeinderat Elsterheide zugestimmt hat. Abbildung 3: ALK mit Geltungsbereich 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 2.3 Bestandsbeschreibung des Plangebietes Die Fläche dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans beträgt 7.011 m². Die äußere Erschließung des Geltungsbereichs ist durch den gering frequentierten „Alten Kirchweg“ gesichert. Südlich liegt die Staatsstraße S 234, die an die Bundesstraße B96 (Senftenberg-Hoyerswerda) anschließt und an das regionale Verkehrsnetz anbindet. Im Geltungsbereich befindet sich derzeit eine leerstehende Ziegel-Baracke (ehemalige Arztpraxis). Südlich des Bestandsgebäudes existieren noch Fragmente eines abgebrannten Gebäudes. An der Nordgrenze steht ein altes Pförtnerhaus sowie eine carportähnliche Überdachung. Der vormalige Patientenparkplatz grenzt direkt an den „Alten Kirchweg“. Die rückwärtigen Flächen werden als Grün- und Gartenfläche genutzt und sind z.T. durch Gehölzbestand geprägt. Die Flächen werden gärtnerisch genutzt. 3. Übergeordnete planerische Vorgaben 3.1 Landesentwicklungsplan Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) als landesplanerisches Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und langfristige Entwicklung Sachsens und seiner Teilräume setzt den Rahmen für fachliche Planungen. Folgende Ziele des LEP 2013 sind für diesen Bebauungsplan von Relevanz: Z 2.2.1.4 Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn innerhalb dieser Ortsteile nicht ausreichend Flächen in geeigneter Form zur Verfügung stehen. Solche neuen Baugebiete sollen in städtebaulicher Anbindung an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgesetzt werden. Z 2.2.1.7 Brachliegende und brachfallende Bauflächen, insbesondere Gewerbe-, Industrie-, Militär- und Verkehrsbrachen sowie nicht mehr nutzbare Anlagen der Landwirtschaft, sind zu beplanen und die Flächen wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn die Marktfähigkeit des Standortes gegeben ist und den Flächen keine siedlungsklimatische Funktion zukommt. Durch eine vorrangige Altlastenbehandlung auf Industriebrachen ist deren Wiedernutzbarmachung zu beschleunigen. Nicht revitalisierbare Brachen sollen rekultiviert oder renaturiert werden. Die Ziele des LEP 2013 werden beachtet. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortschaft Bergen. Mit der Darstellung einer Sondergebietsfläche beabsichtigt die Gemeinde Elsterheide, den Bedarf an touristischer Infrastruktur im Gemeindegebiet zu decken. Folgende Grundsätze sind im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes einschließlich der Erarbeitung der Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bewertungsmaßstäbe zu berücksichtigen: G 2.3.3.5 Camping- und Caravaningplätze sowie Ferienhaus- und Ferienwohnungsanlagen sollen naturverträglich geplant und in Größe, Kapazität und Qualität auf die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur abgestimmt und möglichst an bebaute Ortslagen angebunden werden. 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ G 2.3.3.7 Urlaub im ländlichen Raum, naturverträgliche Erholungsnutzungen, Wasser- und Aktivtourismus sollen in den dafür geeigneten Regionen als attraktive Angebote des Tourismus ausgebaut und weiterentwickelt werden. 3.2 Regionalplan Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in der Raumnutzungskarte der 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien ohne Ausweisung. Auch im Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung werden keine Ausweisungen definiert. Die 2. Gesamtfortschreibung befindet sich noch im Verfahren und ist damit nicht verbindlich. Gemäß Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien hat die Gemeinde Elsterheide die besonderen Gemeindefunktionen Tourismus und Gewerbe. Die Gemeinde Elsterheide strebt im Rahmen des Strukturwandels die Ausweisung neuer touristischer Infrastruktur an. Es stehen jedoch kaum verfügbare Flächen zur Verfügung, die entsprechend der geplanten Nutzung sinnvoll umstrukturiert oder verwendet werden können. Die Gemeinde Elsterheide weist anhand konkreter Nachfrage (zahlreiche Anfragen für touristische Beherbergung) die Sondergebietsfläche aus. 3.3 Flächennutzungsplan Abbildung 4: Auszug Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide Die Gemeinde Elsterheide verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Im FNP der Gemeinde Elsterheide ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (pink) ist als gemischte Bauflächen dargestellt. Die Darstellung im FNP wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB in eine Sonderbaufläche geändert. 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 4 Schutzgebiete und -bestimmungen 4.1 Natur- und Landschaftsschutz Innerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches sind keine Naturschutzobjekte und -gebiete im Sinne von §§ 13 bis 19 SächsNatSchG vorhanden oder werden durch die Planung beeinflusst. Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatschG i.V.m. § 21 SächsNatSchG liegen nicht innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs. Schutzgebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete sind von dem Bebauungsplan nicht betroffen. 4.2 Denkmalschutz Die Gebäude im Geltungsbereich unterliegen keinem Denkmalschutz. 4.3 Wald Im Geltungsbereich befindet sich kein Wald gemäß SächsWaldG. 5. Städtebauliche Konzeption 5.1 Planungskonzept und Vorhabenbeschreibung Das bedarfsgerechte Weiterentwickeln der touristischen Attraktivität der Gemeinde Elsterheide ist ein wesentliches, städtebauliches Ziel. Das wirtschaftlich nachhaltige Nutzen der Bestandsgebäude als Ferienwohnungen sowie die Anlage von Caravanstellplätzen und Camping innerhalb des Geltungsbereichs sind in diesem sonstigen Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt. Vom Vorhabenträger wird ein zielgruppenorientiertes Angebot für Freizeit und Erholung geschaffen, u.a. Übernachtungsmöglichkeiten und Caravanstellplätze sowie eine Frühstückspension. Unter dem Namen „Land- Idyll Kirchberg“ soll das naturbelassene Grundstück für familienfreundliche touristische Zwecke mit einer Zimmervermietung und einem Caravanstellplatz genutzt werden. Die Baracke und das Pförtnerhaus werden erhalten und landhausähnlich umgestaltet. Das bestehende Pförtnerhaus soll als Einlass und als kleiner Selbstversorger-Kiosk mit regionalen Produkten fungieren. Als Höchstmaß für die Bebauung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für das sonstige Sondergebiet festgesetzt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zwei Baufenster vorgesehen. Die baulichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen sind nur innerhalb der Baugrenze möglich. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen sind die Aufstellflächen für Caravan sowie Nebengebäude wie Garagen, Carports, Gerätehäuschen etc. sowie Anlagen für spielerische und sportliche Betätigung, Wege und Zufahrten zulässig. Die nicht bebauten Flächen werden parkartig begrünt. Das Eingrünen in das Orts- und Landschaftsbild erfolgt über die geplanten Hecken entlang der Geltungsbereichsgrenze. Als Anpflanzungen sind standorttypische, heimische Sträucher vorgesehen. 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Abbildung 5: Städtebauliche Konzeption (Quelle: architektur-idee Schiffner) 5.2 Verkehrsflächen Die äußere Erschließung des sonstigen Sondergebietes erfolgt über den „Alten Kirchweg“. Mit Anlage einer Verkehrsfläche wird die Zugänglichkeit des benachbarten Flurstücks 364/3 der Gemarkung Neuwiese Flur 7 gewährleistet. Die innere Erschließung dient als Zufahrt zu den Caravanstellplätzen und ist im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Am „Alten Kirchweg“ existiert bereits ein großer Parkplatz, welcher auch in Zukunft als Gäste- und Personalparkplatz genutzt wird. Zufahrten und Erschließungswege innerhalb des Sondergebietes sind als private Verkehrsfläche auszubilden. 5.3 Ver- und Entsorgung Telekommunikation Das Plangebiet ist mit unterirdischen Telekommunikationsleitungen erschlossen. Stromversorgung Die Stromversorgung des Plangebietes erfolgt über die ENSO Netz GmbH. Trinkwasser Der Geltungsbereich ist mit Trinkwasser erschlossen. Der Trinkwasseranbieter ist die EWAG Kamenz. Abwasser Die Abwasserentsorgung erfolgt zentral über die EWAG Kamenz. 7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Regenwasser Das anfallende, unverschmutzte Niederschlagswasser ist vorrangig innerhalb des Plangebietes mittels geeigneter Versickerungseinrichtungen schadlos zu versickern. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist standortkonkret nachzuweisen und es ist zu gewährleisten, dass die Versickerungen schadlos erfolgen sowie Vernässungserscheinungen auf den betroffenen Flächen und eine Beeinträchtigung Dritter ausgeschlossen sind. Bau und Bemessung der Versickerungsanlage hat nach den einschlägigen technischen Regeln zu erfolgen (DWA A 138 – Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser). Abfall Die Abfallentsorgung erfolgt über die verantwortlichen Entsorgungsunternehmen entsprechend den geltenden Vereinbarungen der Abfallsatzung des Landkreises Bautzen. 5.4 Löschwasserversorgung / Brandschutz Löschwasser Entsprechend der zulässigen/geplanten Bebauung ist gemäß dem Arbeitsblatt W 405 für das Plangebiet ein Löschwasserbedarf von 48 m³/h für die Dauer von 2 h erforderlich. Zur Löschwasserentnahme sollte das öffentliche Trinkwassernetz genutzt werden alternativ muss die Löschwasserversorgung über Teiche, Brunnen oder Zisternen sichergestellt werden. Die standortkonkrete Einordnung der Gebäude einschließlich Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge erfolgt im nachfolgenden Gestattungsverfahren. Bauliche Anlagen Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand und wirksame Löscharbeiten sind zu gewährleisten. (§ 3 (1), § 14 SächsBO). Flächen für die Feuerwehr Feuerwehr-Zufahrten nach § 5 SächsBO zu den Grundstücksteilen sind nicht erforderlich, da die Gebäude weniger als 50 m von der öffentlichen Straße entfernt liegen. Zur unfallschutzgerechten Entfaltung der Kräfte der Feuerwehr und der Entnahme der Geräte aus den Fahrzeugen sind ausreichend Bewegungsflächen (7 m x 12 m) vorzuhalten. Als Bewegungsflächen für die Feuerwehr gem. § 5 SächsBO i. V. m. VwVSächsBO Nr. 5 und DIN 14090 (7 x 12 m) können aus o. g. Gründen auch die öffentlichen Verkehrsflächen „Alter Kirchweg“ sowie „Am Anger“ genutzt werden. Eine zusätzliche Aufstellmöglichkeit auf den privaten Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. 8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 6. Begründung der Festsetzungen 6.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet ist als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Touristische Zwecke“ festgesetzt. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden folgende der Erholung und dem Fremdenverkehr dienende Nutzungen und dafür erforderliche Infrastruktur zugelassen: · Betriebe des Hotel- und Beherbergungsgewerbes, Zimmervermietung · Stellflächen für Caravan und Camping · Anlagen für die Verwaltung und Information, · Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter, · die zur Deckung des touristischen Bedarfes des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften und sonstige Ver- und Entsorgungsanlagen, · Anlagen für alternative Energien, · Anlagen für eine sportliche und spielerische Betätigung, · Private Verkehrswege (inkl. Stellplätze, Zufahrten), · Nebenanlagen, sonstige der Zweckbestimmung dienende Anlagen Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baugrenze Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) im sonstigen Sondergebiet beträgt 0,6. Es ist eine offene Bauweise festgesetzt. Nebenanlagen Nebenanlagen dürfen inner- und außerhalb der Baugrenze errichtet werden. 6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Gemäß den Regelungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen nach § 89 (1) Nr. 1 SächsBO sind im Geltungsbereich das Herstellen von vollflächig verspiegelten oder reflektierenden Fassaden unzulässig. Als Dachform sind Flach-, Sattel- und Zeltdächer zugelassen. 6.3 Grünordnerische Festsetzungen Zum Schutz und zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind die nicht überbauten Flächen auf den Grundstücken parkartig zu begrünen. Ebenso sind die Grünflächen parkartig zu begrünen. Die Aufstellflächen für Abfallbehälter, Gehwege, Stellplatzflächen und ihre Zufahrten sind nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau (z.B. mit Rasensteinen, Schotterrasen oder Pflaster) zu befestigen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 7. Flächenbilanz Tabelle 1: Flächenbilanz Flächennutzung Fläche in m² Sonstiges Sondergebiet 6.363 davon Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 1.053 Grünfläche 55 Verkehrsfläche 275 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Privater 318 Parkplatz Geltungsbereich Gesamt 7.011 10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil C – Begründung „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 8. Rechtsgrundlagen BAUGB - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist. BAUNVO - Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. SÄCHSNATSCHG - Sächsisches Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist. SächsWaldG - Waldgesetz für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist Übergeordnete Planungen FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE ELSTERHEIDE, in Kraft getreten 2010. REGIONALPLAN OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN in der Fassung zur 1. Gesamtfortschreibung, erstellt durch Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien; Satzungsbeschluss: 09.04.2009 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger des Sächs.ABl., Jg. 2010, Bl.Nr. 5, S. A49). REGIONALPLAN OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN in der Fassung zur 2. Gesamtfortschreibung, erstellt durch Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien; Entwurf: 06.12.2019. LANDESENTWICKLUNGSPLAN; Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) vom 12. Juli 2013, bekannt gemacht am 14. August 2013. 11
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