VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "GERMERINGER NORDEN 2. BA - BRIEFVERTEILZENTRUM POST" - FASSUNG VOM 27.10.2020
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „GERMERINGER NORDEN 2. BA - BRIEFVERTEILZENTRUM POST“ FASSUNG VOM 27.10.2020
259/9 A FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 266/3 259/27 259/18 259/13 Geltungsbereich 266 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 259/10 259/15 Maß der baulichen Nutzung GR 46.900 m2 Grundfläche GF Geschossfläche 49.750 m2 259/11 Wandhöhe als Höchstmaß in Meter WH 13 über Höhenbezugspunkt 532,72 m ü. NN 532,72 Höhenbezugspunkt 259/14 in Metern über Normalnull (NN) 10,3 7,3 Baugrenzen 259/19 Baugrenze 48,6 259/12 e raß er-St 144 R W -Me it n Verkehrsflächen Lise eg ,6 200 ler w St TS Köh Parkdeck Beschränkt öffentlicher Weg 532,72 R Abgrenzung von Flächen für St Stellplätze und Fahrradstellplätze Rampe 7,3 LSW TG 16,8 R St Fläche für Stellplätze St St R BetriebsKita Fläche für Stellplätze der Betriebskindertagesstätte TS Erschließungshof F St Fläche für Fahrradstellplätze BetriebsKita der Betriebskindertagesstätte LSW Tiefgarage 136/2 Grünordnung max. GR 46.900 m2 max. GF 49.750 m2 A Ausgleichsfläche WH 13 m 135 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 149 135/2 von Boden, Natur und Landschaft ,4 Logistikhalle mit Büroeinbau Fläche landschaftsgerecht zu gestalten und zu begrünen 4,0 Fläche zu begrünen 232 ,1 134 Bäume zu pflanzen (1. und 2. Wuchsordnung) 245 Verwaltung 247/6 256/9 259/6 /4 258/9 273 259/17 Dachbegrünung /21 259/8 131 WH 11 m 259/5 259 265 259/16 259/9 133 Fassadenbegrünung 266/3 259/27 259/18 259/13 144/6 248 266 142/4 258 259/10 /11 R Retentionsfläche 276/5 259/15 142/6 /5 268 142/5 270 267 245 134/2 142/7 /8 259/11 259/20 142/11 245/7 er- 10,1 6 259/26 kind 259/14 29,7 bs trie tte Wall 276/18276/19 259/19 läche inder- Begesstä F St 271 259/12 245/6 f ta Freitriebsktte BetriebsKita 144 Be esstä 276 tag A 81,9 LSW Sonstige 248/8 1 245/ 5 274/3 276/6 136/3 274/7 276/10 136/2 Trafostation 279 274/4 TS 59, 274/6 276/9 142/10 135 276/1 276/8 276/2 274 2 130/3 135/2 6 276/3 130/1 276/14 276/13 276/7 276/12 130/5 276/4 7 276/11 130/14 5 276/1 130/6 276/1 130/12 1263/39 130/13 130/11 R W Wertstoffcontainer 130/7 134 130/10/9 114/9 130/8 130 131/6 114 11 114/8 4/7 130/16 131 134/2 281 2/5 130/30 130/17 130/29 130 136/4 114/6 5 11 4/ 130/18 112/1 114/4 11 112/4 130/19 133 1264 113 130/20130/21 136/5 130/31 116/2 114/3 Rampe 130/22 130/32 130/2 130/15 112/7 116/7 114/2 130/23 1263/12 116/5116/6 130/24130/25 /4 1129 130/33 112 1332 116/4 112/2 114/1 130/26 131/6 130/34 130/27 LSW /5 117/3 130/28 112/6 Kita Lärmschutzwand 112/ 3 116/3 130/4 130/35 130/36 ebs 117/6117/7 125/1 131/2 332 /5 1263/38 131/4 t r i 2 7/1117/10 /1 1 A St B e 11 117/11 117/4117/5 117/1 1 131/3 135/1 1268 131/4 117/13 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen 125/2 /5 /5 23 117/2 1332 131 131/2 117 131/1 1268 1267 1265 1263/11 119 1129/20 1129/2 1266 46,7 23/5 1264/2 1 123 3/2 5 im Erdgeschoss 23/4 23/6 125 3/1 781/1 1268/6 112 23/3 1263 1129/4 1129/8 3 1269 /69 121 123/1 4 1264/3 /47 12 20/10 19 1129/7 1264/5 R 13/2 1129/2 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen 769/2 7 6 63/48 20/9 40,6 112 13/1 11 1264/1 1264/4 9/3 /1 1268 16/3 2 135/1 im Obergeschoss 769/3 17 11/1 779/2 1129/9 29/12 11 791/206 16/2 20/19 0/1820/1 769/6 20/3 15 781 1268/5 791/211 A 13 1129/24 2 769/7 131/3 20/16 7 1268 aße Abgrenzung unterschiedlicher Wandhöhen rger Str Lageplan M 1:5.000 Augsbu /5 131 131/1 1129/20 1267 Private Wegefläche 1129/2 1 Eingeschränkte Ladetätigkeit gemäß 781/1 Festsetzung 15.6. 3/2 1268/6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung 5 "Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post" 3/1 Hinweise nördlich Augsburger Straße 1269 82110 Germering 3 Geplante Gebäude Freifläche Betriebskindertagesstätte Vorhabenträger Planverfasser Deutsche Post AG mahl∙gebhard∙konzepte Verwaltung Geplante Nutzungen Charles de Gaulle Str. 20 Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner 53113 Bonn Partnerschaftsgesellschaft mbB Feuerwehrflächen 112 Hubertusstraße 4 80639 München 9/3 7 6 2 vertreten durch T. 089 96 160 89-0 F. 089 96 160 89-69 Angrenzender Bebauungsplan DPDHL Corporate Real Estate www.mahlgebhardkonzepte.com Management GmbH Flurstücksgrenze Fritz-Erler-Str. 5 53113 Bonn 779/2 135/2 Flurstücksnummer 11,0 Maßzahl N Bodendenkmal 781 vom 27. Oktober 2020 M 1:1.000 1268/5 1129/24
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ der Stadt Germering vom 27.10.2020 Vorhabenträgerin vertreten durch Deutsche Post AG DPDHL Corporate Real Estate Management GmbH Charles de Gaulle Str. 20 Fritz-Erler-Str. 5 53113 Bonn 53113 Bonn Verfasser mahl·gebhard·konzepte mahl gebhard konzepte landschaftsarchitekten bdla und stadtplaner partnerschaftsgesellschaft mbB Hubertusstraße 4 80639 München Tel. 089 / 96 160 89 0 Fax. 089 / 96 160 89 69 mail@mgk-la.com mahlgebhardkonzepte.com
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ B Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Es wird ein Briefverteilzentrum mit den Nutzungen Logistik, Verwaltung, Parken, Betriebskindertagesstätte, Trafo-Station und Wertstoffcontainer festgesetzt. 2. Maß der baulichen Nutzung Die festgesetzte Wandhöhe bezieht sich auf den Höhenbezugspunkt von 532,72 m ü. NN. 3. Baugrenzen 3.1. Die Baugrenzen können durch Rampen, Überdachungen, bauliche Lärmschutzmaßnahmen, Balkone, frei- stehende Treppenanlagen, Tiefgaragenzufahrt oder Stellplätze an den im Plan zur Bauraumüberschreitung (siehe Abb. 01) dargestellten Orten in dem festgelegten Umfang überschritten werden. Abbildung 01: Bauraumüberschreitung (Maßstab 1:2.500) Seite 2
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ 3.2. Gestalterische Fassadenbestandteile (Lisene) können die Baugrenze um maximal 50 cm überschreiten. 4. Bauform 4.1. Die Logistikhalle mit Büroeinbau, Verwaltung und das Parkdeck sind zusammenhängend und ohne Unter- brechung, mit Ausnahme zur Lise-Meitner-Straße, um einen Erschließungshof anzuordnen. 4.2. Die Betriebskindertagessstätte ist in das Gebäude zu integrieren. 5. Abstandsflächen Die Abstandsflächen werden auf das sich aus der Planzeichnung ergebene Maß verkürzt. 6. Gestaltung 6.1. Als Dachform sind Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 8 Grad zugelassen. 6.2. Das Flachdach der Logistikhalle ist intensiv zu begrünen. Technischen Anlagen zur Nutzung der Sonnen- energie und des Sonnenlichts sowie untergeordnete technische Anlagen sind zulässig. 6.3. Alle anderen Dächer sind extensiv zu begrünen. Diese Dächer sind ab einer Fläche von 200 qm mit techni- schen Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts auszustatten. Untergeordnete techni- sche Anlagen sowie Aufbauten zur Zugänglichkeit der Dachflächen für Kontroll- und Pflegemaßnahmen sind zulässig. 7. Stellplätze 7.1. Die Anzahl der Stellplätze für PKW und Fahrrad sind gemäß Stellplatzsatzung (Stellplatzsatzung KfzFAbS vom 19.03.2013) innerhalb der in der Planzeichnung gekennzeichneten Abgrenzung von Flächen für Stell- plätze und Fahrradstellplätze sowie der Tiefgarage nachzuweisen. 7.2. Für die Betriebskindertagesstätte sind 5 oberirdische PKW-Stellplätze und 8 oberirdische Fahrradstellplätze festgesetzt. Diese sind innerhalb der in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereiche (St BetriebsKita und F St BetriebsKita) nachzuweisen. 8. Befestigte Flächen 8.1. Befestigte und wasserundurchlässige Flächen sind im Erschließungshof sowie auf der Tiefgaragenrampe zulässig. 8.2. In Abweichung zu § 4 Nr. 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Germering (Stellplatzsatzung-KfzFABS vom 19.03.2013) können Stellplätze asphaltiert oder betoniert werden. 8.3. Die offenen Stellplätze an der Augsburger Straße (in der Planzeichnung als St BetriebsKita gekennzeichnet) sind als Rasenfugenpflaster herzustellen. 8.4. Beschränkt öffentliche Wege sind mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen. Wasserdurchlässiger As- phalt und wassergebundene Wegedecke sind zulässig. Seite 3
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ 9. Grünordnung 9.1. Allgemein 9.1.1. Die Bepflanzung und Begrünung des Planungsgebietes ist entsprechend der planlichen und textlichen Festsetzungen herzustellen. Baumplanzungen sind zu pflegen, zu erhalten und bei Abgang in der jewei- ligen festgesetzten Mindestqualität zu ersetzten. Notwendige Zugänge und Zufahrten sind von den Be- grünungsfestsetzungen ausgenommen. 9.1.2. Bei der Pflanzung von Bäumen in Belagsflächen oder auf der Tiefgarage ist bei Bäumen der 1. Wuchs- ordnung eine spartenfreie, offene, durchwurzelbare Mindestfläche von 24 qm, bei Bäumen der 2. Wuchsordnung eine spartenfreie, durchwurzelbare Mindestfläche von 12 qm vorzusehen. 9.1.3. Die Mindestpflanzgrößen, der zu pflanzen festgesetzten Bäume betragen: - für große Bäume (1. Wuchsordnung, Endwuchshöhe größer als 20 m) 20 - 25 cm oder 60 cm Stamm- umfang, - für mittelgroße Bäume (2. Wuchsordnung, Endwuchshöhe 10 - 20 m) 18 - 25 cm Stammumfang 9.1.4. Für die Pflanzung von Bäumen 1. Wuchsordnung sind ausschließlich folgende Arten zu verwenden: - Quercus robur (Stieleiche) - Quercus petraea (Traubeneiche) - Pinus silvestris (Waldkiefer, Föhre) - Acer platanoides (Spitzahorn) Für die Pflanzung von Bäume 2. Wuchsordnung sind ausschließlich folgende Arten zu verwenden: - Prunus avium (Vogelkirsche) - Prunus padus (Traubenkirsche) - Sorbus domestica (Speierling) 9.1.5. Für die Pflanzung von Sträuchern und Hecken sind ausschließlich standortgerechte heimische Arten zu verwenden. 9.2. Fläche landschaftsgerecht zu gestalten und zu begrünen 9.2.1. Die landschaftsgerecht zu gestaltende und zu begrünende Fläche ist als artenreiches Extensivgrünland mit Bäumen der 1. und 2. Wuchsordnung gemäß Plandarstellung zu begrünen. 9.3. Fläche zu begrünen 9.3.1. Die zu begrünenden Flächen sind als artenreiches Extensivgrünland mit Bäumen der 1. und 2. Wuchs- ordnung gemäß Plandarstellung anzulegen. 9.3.2. Für die Feuerwehrumfahrung und Feuerwehrbewegungsflächen innerhalb der zu begrünenden Fläche sind Rasenfugenpflaster zulässig. 9.4. Dachbegrünung 9.4.1. Für die intensive Dachbegrünung ist eine durchwurzelbare Schichtdicke von mindestens 20 cm vorzu- sehen. Die Dachfläche ist als magere Wiesenfläche zu begrünen und zu pflegen (siehe Pflege- und Entwicklungskonzept). Seite 4
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ 9.4.2. Für die extensive Dachbegrünung ist eine durchwurzelbare Schichtdecke von mindestens 6 cm und maximal 10 cm vorzusehen. 9.5. Fassadenbegrünung Alle Fassaden, ab einer geschlossenen Fassade von über 20 m Fassadenabwicklung, sind mindestens je 2 m mit einem hochwüchsigen, selbstklimmenden Gehölz, Rank- oder Klettergehölz an geeigneten Rankhilfen zu begrünen. Die Mindestpflanzqualität soll h: 100 - 125 cm betragen. (Empfohlene Arten, siehe Hinweise 5.) 9.6. Von den Festsetzungen zur Grünordnung kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abwei- chung grünordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung von nachbarlichen Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 9.7. Die Freiflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünung sind gemäß Pflege- und Entwicklungskonzept herzu- stellen. 9.8. Mit dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen. 10. Ausgleichsflächen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 10.1. Die Ausgleichsflächen sind als artenreiches Extensivgrünland unter Verwendung von autochthonem Saatgut mit Baumgruppen herzustellen. 10.2. Auf den Ausgleichsflächen sind insgesamt 75 Bäume der 1. und 2. Wuchsordnung zu pflanzen. Davon müssen 25 Bäume einen Stammumfang von 60 cm und 50 Bäume einen Stammumfang von 20 - 25 cm ha- ben. Die Bäume sind in Baumgruppen anzuordnen. 10.3. Innerhalb der Ausgleichsfläche ist eine Retentionsfläche zulässig. 10.4. Innerhalb der Ausgleichsflächen sind der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie eine in- tensive Pflege nicht zulässig. 11. Umgang mit unverschmutztem Niederschlagswasser 11.1. Niederschlagswasser von befestigten Flächen und Dachflächen müssen entsprechend den entwässe- rungstechnischen Bestimmungen kontrolliert, flächig und unter Ausnutzung der Reinigungswirkung der be- lebten Bodenzone und Rigolen versickert werden. 11.2. Die Retentionsflächen im Erschließungshof sind gemäß Plandarstellung anzulegen. 11.3. Innerhalb der Ausgleichfläche ist eine Retentionsfläche anzulegen. Von der in der Plandarstellung fest- gesetzten Lage kann um bis zu 5 m abgewichen werden. 12. Maßnahmen zum Artenschutz Zum Schutz von Insekten und auch Zugvögeln ist die Beleuchtung auf ein notwendiges Mindestmaß zu re- duzieren. Als Beleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel in geschlossenen und nach unten ausge- Seite 5
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ richteten Gehäusen zu verwenden. Die Leuchtmittel sind nach dem neuesten Stand der Technik herzustel- len. Geeignet sind beispielsweise LEDs mit warmweißer Lichtfarbe. Eine Lampen-Temperatur von 60 °C sollte nicht überstiegen werden. 13. Geländeanschüttungen und -abgrabungen 13.1. Auf der zu begrünenden Fläche und der Ausgleichsfläche sind Geländeanschüttungen und -abtragungen zur Gestaltung sowie Retentionsflächen/Mulden und Rinnen zur Ableitung und Versickerung von unver- schmutztem Niederschlagswasser zulässig. 13.2. Geländeaufschüttungen sind bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m bezogen auf den Höhenbezugs- punkt von 532,72 m ü. NN. zulässig. 13.3. Dauerhafte Geländeabtragungen sind bis zu einer maximalen Tiefe von 2,0 m bezogen auf den Höhen- bezugspunkt von 532,72 m ü. NN. zulässig. 13.4. Innerhalb der Ausgleichsfläche ist ein Wall mit einer maximalen Höhe von 2,50 m zu errichten. Von der in der Plandarstellung festgesetzten Lage kann auf nördlicher, westlicher und südlicher Seite um bis zu 3 m abgewichen werden. 14. Einfriedungen 14.1. In Abweichung zu § 3 und § 5 der Einfriedungssatzung der Stadt Germering (Einfriedungssatzung vom 19.12.2006) ist ein Stabgitterzaun mit einer maximalen Höhe von 2 m zulässig. 14.2. Einfriedungen sind nur an der Ost-, Süd- und Westseite entlang des Gebäudes zulässig. 14.3. Einfriedungen sind sockelfrei herzustellen. 15. Schallschutz 15.1. Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind techni- sche Vorkehrungen nach Tabelle 7 der DIN 4109, Juli 2016, Schallschutz im Hochbau zum Schutz vor Ver- kehrs- und Anlagenlärm vorzusehen. 15.2. An den maßgeblichen Immissionsorten in der schutzbedürftigen Nachbarschaft dürfen folgende Immis- sionsrichtwertanteile (IRWA) durch den Teil-Beurteilungspegel des Briefverteilzentrums nicht überschritten werden: Seite 6
7. Formulierungsvorschläge für die Satzung und Begründung des Bebauungsplans 7.1 Satzung Textliche Festsetzungen und Hinweise (1) vorhabenbezogenen zum Bei der Errichtung undBebauungsplan Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind mit Grünordnung technischeNorden „Germeringer Vorkehrungen 2. BA -nach Tabelle 7 der DINPost“ Briefverteilzentrum 4109, Juli 2016, Schallschutz im Hochbau zum Schutz vor Verkehrs- und Anlagenlärm vorzusehen. (2) An den maßgeblichen Immissionsorten in der schutzbedürftigen Nachbarschaft dürfen folgende Immissionsrichtwertanteile (IRWA) durch den Teil-Beurteilungspegel des Briefzentrums nicht über- schritten werden: Nutzung TA Lärm IRWA [dB(A)] Bezeichnung Adresse/ Lage Kategorie Tag Nacht IO 01 B-Plan IG 28, Bildäckerweg 14 6.1 e) WA 53,9 38,9 IO 02 Landwirtschaft FNP, Gertrude-Blanch-Straße 1 6.1 d) MI 58,2 43,9 IO 03 Landwirtschaft FNP, Aubinger Weg 5 6.1 d) MI 58,3 44,1 IO 04 B-Plan IG 21 e, Dresdner Straße 10 6.1 d) MI 57,9 43,0 IO 05 B-Plan IG 21 e, Aubinger Weg 6 6.1 e) WA 51,4 37,8 IO 06a B-Plan IG 27 a, Ludwigstraße 23 6.1 e) WA 54,0 39,0 IO 06b B-Plan IG 27 a, Carl-Orff-Weg 23 6.1 f) WR 47,0 32,1 IO 07 B-Plan IG 27 a, Ludwigstraße 16 6.1 e) WA 50,1 35,1 IO 08 B-Plan IG 27 b, Münchener Straße 2 6.1 f) WR 44,0 29,0 IO 09a B-Plan IG 22, Hörwegstraße 13 6.1 f) WR 48,3 33,4 IO 09b Hörwegstraße 6 6.1 f) WR 48,1 33,2 IO 10 Augsburger Straße 51 6.1 d) MI 59,3 44,3 IO 11 Augsburger Straße 51a 6.1 d) MI 59,3 44,3 IO G1 B-Plan GE4 Germeringer Norden, Fl.Nr. 136/ 2 6.1 b) GE 62,0 50,0 IO G2 B-Plan GE2 Germeringer Norden, Fl.Nr. 259/ 12 6.1 b) GE 62,0 50,0 IO G3 B-Plan GE2 Germeringer Norden, Fl.Nr. 259/ 11 6.1 b) GE 62,0 50,0 IO G4 B-Plan GE1 Germeringer Norden, Hochpunkt 6.1 b) GE 62,0 47,8 (3) Die Innendecken der 2 Ebenen des Parkdecks sind über eine Fläche je Geschoss von mindes- tens 2.800 m² schallabsorbierend zu verkleiden und haben einen Absorptionskoeffizienten von a500 ≥ 0,9 bei 500 Hz aufzuweisen. Die Nord-, West- und Ostseite sowie das Dach des Parkdecks sind mit einer Schalldämmung von mindestens R` W = 35 dB geschlossen auszuführen. (4) Im Bereich der 27 Lkw-Ladetore des Briefzentrums sind östlich und westlich Schallschutzabschir- mungen mit einer Höhe von mindestens h = 6,25 m über eine Länge von l = 20 m zu errichten. Die Wände sind schallabsorbierend und mit einer Mindest-Schalldämmung von RW = 20 dB aus- zuführen. Abbildung 02: Immissionsorte: Anlagengeräusche – Schallquellenplan gewerbliche Vorbelastung 15.3. Die Innendecken der zwei Ebenen des Parkdecks sind über eine Fläche je Geschoss von mindestens 2.800 qm schallabsorbierend zu verkleiden und haben einen Absorptionskoeffizienten von a500 ≥ 0,9 bei 500 Hz aufzuweisen. Die Nord-, West- und Ostseite sowie das Dach des Parkdecks sind mit einer Schalldäm- Seite 7
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ mung von mindestens R`W = 35 dB geschlossen auszuführen. 15.4. An der nördlichen Gebäudeseite der Logistikhalle mit Büroeinbau sind gemäß Plandarstellung östlich und westlich Lärmschutzwände mit einer Höhe von mindestens 6,25 m über eine Länge von 20 m zu errich- ten. Die Lärmschutzwände sind schallabsorbierend und mit einer Mindest-Schalldämmung von RW = 20 dB auszuführen. Abweichungen von der festgesetzten Höhe und Länge sind zulässig, wenn die schalltechnische Verträglich- keit mit der schutzbedürftigen Nachbarschaft außerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen werden kann, d.h. wenn die Einhaltung der Immissionsrichtwertanteile entsprechend 15.2. nachgewiesen werden kann. 15.5. Ver- und Entsorgungsfahrten sowie Ladetätigkeiten im Zusammenhang mit der Kantine, Wertstoffcon- tainern und der Betriebskindertagesstätte sind auf den Tagzeitraum (6-22 Uhr) zu begrenzen. 15.6. Die Ladetätigkeiten an den Ladentoren an dem in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereich dürfen nur tagsüber (6-22 Uhr) stattfinden. 15.7. Innerhalb der Verwaltung und der Logistikhalle mit Büroeinbau darf ein Innenpegel von LI = 75 dB(A) nicht überschritten werden. Die Außenbauteile sind mit folgenden Mindest-Schalldämmungen auszuführen: - Fassaden: R`W = 40 dB - Dach: R` W = 45 dB - Dachoberlichter: R` W = 30 dB - Fenster (geschlossen): R` W = 30 dB - Fenster (gekippt): R` W = 15 dB 15.8. Zur erforderlichen Belüftung sind bei schutzbedürftigen Schlaf- und Ruheräumen der Betriebskinderta- gesstätte, die Fenster aufweisen, an denen der Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von 55 dB(A) am Tag überschritten wird, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen vorzusehen. Schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder andere technisch geeignete Maßnahmen zur Belüftung sind beim Nachweis des erforderlichen Schallschutzes gegen Außenlärm zu berücksichtigen und können entfal- len, sofern der betroffene Aufenthaltsraum durch ein weiteres Fenster an einer lärmabgewandten Gebäu- deseite, an dem ein Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von tags 55 dB(A) nicht überschritten wird, belüf- tet werden kann. 15.9. Überfahrbare Abdeckungen in der Tiefgaragenzufahrt und bei der Zufahrt des Parkdecks sind dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend, mit verschraubten Abdeckungen oder technisch Gleichwerti- gem, lärmarm auszuführen. Garagenrolltor, Schranken o. Ä. sind dem Stand der Technik entsprechend zu er- richten und zu betreiben. 16. Sonstiges 16.1. Versorgungsleitungen Die Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen. Seite 8
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ C Hinweise 1. Bauschutzbereich Im südlichen Bereich des Bebauungsplanumgriffs verläuft in Ost-West-Richtung eine Richtfunkstrecke der Deutschen Telekom AG (Niederlassung München) in einer Höhe oberhalb 40 m. 2. Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes bedürfen Bodeneingriffe jeglicher Art in jedem Fall einer vorherigen Erlaubnis nach Art.7.1 BayDSchG. 3. Ver- und Entsorgung Das Baugrundstück ist durch die zentrale Wasserversorgungsanlage der Stadt Germering und die Ab- wasserbeseitigungsanlage des Amperverbandes erschlossen. Die Grundstücksentwässerung muss nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 ff) erstellt werden. Die Vorhabenträgerin hat sich selbst gegen Grund- und Schichtwasser zu sichern. Die ausreichende Versorgung mit Hydranten ist si- cherzustellen. 4. Fassadenbegrünung Die nachfolgenden Arten werden zur Fassadenbegrünung empfohlen: Selbstklimmende Gehölze zur Begrünung der Fassaden geeignet - Parthenocissus tricuspidata "Veitchii" - Wilder Wein - Parthenocissus quinquefolia "Englmannii" - Wilder Wein - Hydrangea petiolaris "arborescens" - Kletterhortensie Ranker und Kletterer für Rankhilfen geeignet: - Aristolochia macrophylla - Pfeifenwinde - Celastrus orbiculatus - Baumwürger - Lonicera in kletternden Arten und Sorten - Kletterndes Geißblatt, Heckenkirsche - Wisteria sinensis - Blaurebe - Hedera helix - Efeu 5. Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellung von Gründungspfählen oder Bodenan- kern mittels Injektion), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde be- züglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen. 6. Maßnahmen zum Artenschutz Vor Beginn der Baumaßnahme ist eine CEF-Maßnahme für die Feldlerche umzusetzen. Diese ist gemäß „Artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche für Ackerbrüter: Herstellung und Bewirtschaftung der Fläche“ von Bio-Büro Schreiber vom 19.02.2020 herzustellen und gemäß „Artenschutzrechtliche Ausgleichsflä- che für Ackerbrüter: Monitoring/Erfolgskontrolle“ von Bio-Büro Schreiber vom 19.02.2020 zu pflegen. Seite 9
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ 7. Örtliche Bauvorschriften - Satzungen Die Stadt Germering hat folgende Satzungen erlassen: - Satzung der Stadt Germering über örtliche Bauvorschriften für Werbeanlagen (WerbS), 01.08.2019 - Satzung der Großen Kreisstadt Germering über örtliche Bauvorschriften über Art, Gestaltung, Zulässig- keit und Höhe von Einfriedungen (Einfriedungssatzung), 19.12.2006 -Satzung über Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadt Germering (Stellplatzsatzung KfzF- AbS), 19.03.2013 Der Bebauungsplan trifft abweichende Regelungen (siehe Festsetzung 8.2.) zu der Satzung über Kfz- Stellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadt Germering (Stellplatzsatzung-KfzFABS vom 19.03.2013). Der Bebauungsplan trifft abweichende Regelungen (siehe Festsetzung 14.1.) zur Einfriedungssatzung, 19.12.2006. 8. Barrierefreie Nutzung Auf die DIN 180246 Teil 1 "Straßen, Plätze, Wege, öffentlich Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spiel- plätze“ und Art. 48 BayBO "Barrierefreies Bauen" wird hingewiesen. Aufgestellt am 21.05.2019 Geändert am 07.07.2020 27.10.2020 Ausgefertigt am 14.12.2020 ......................................... Andreas Haas Oberbürgermeister D Verfahrensvermerke: 1. Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2019 orts- üblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und An- hörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.11.2019 fand in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 statt. Seite 10
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schrei- ben vom 16.12.2019 frühzeitig zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.11.2019 beteiligt und um Stellungnahme bis 31.01.2020 gebeten. 4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 07.07.2020 mit der Begrün- dung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.08.2020 bis 28.09.2020 öffentlich aus. 5. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.08.2020 zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 07.07.2020 beteiligt und um Stellungnahme bis 28.09.2020 gebeten. 6. Die Stadt hat mit Beschluss des Stadtrats vom 27.10.2020 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 27.10.2020 als Satzung beschlossen. Germering, den 14.12.2020 ........................................... Andreas Haas Oberbürgermeister 7. Der Satzungsbeschluss des Stadtrats zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Germeringer Norden 2. BA - Briefverteilzentrum Post“ wurde am 15.12.2020 ortsüblich durch Anschlag an die Amtstafel vor dem Rathaus Germering, Rathausplatz 1, bekannt gemacht (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Der vorhaben- bezogene Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegt seit diesem Tag bei der Stadt Germering, Zimmer 409, 4. Stock während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht be- reit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Germeringer Norden 2. BA – Briefverteilzentrum Post" ist da- mit nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§214 und 215 BauGB wurden in der Bekanntmachung hingewiesen. Germering, den 16.12.2020 ........................................... Andreas Haas Oberbürgermeister Seite 11
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