Marktgemeinde St. Michael im Lungau - Marktgemeinde St. Michael ...

 
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Marktgemeinde
                 St. Michael im Lungau

                            Bebauungsplan der Grundstufe

                                                         2. Änderung
                                     „Ortskern - Katschbergkreuzung“

                      Verordnung, Rechtsplan und Erläuterungsbericht

                                                                  Beschluss

                                                                 Stand: Juni 2021
                                           GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd

ARCHITEKTUR - STÄDTEBAU - RAUMPLANUNG

peyker .                                        architekt di herfried peyker
                                                grabenstraße 23
                                                a - 8010 graz
                                                tel.: 0316/82 54 40
                                                fax: 0316/82 54 40 - 29
                                                e-mail: office@peyker.at
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MG St. Michael im Lungau                                      BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                                                 Seite 2

VERORDNUNG................................................................................................................3
1 Festlegungen gemäß 51 Abs. (2) ROG 2009 idgF. ................................................3
    1.1        Natürliche und rechtliche Festlegungen ................................................................................................. 3
    1.2        Verkehrserschließung ............................................................................................................................ 4
    1.3        Technische Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung............................................................................. 4
    1.4        Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinie und Baugrenzlinien gemäß §§ 54 und 55 Sbg. ROG 2009 .............. 4
    1.5        Verlauf der Gemeindestraße .................................................................................................................. 5
    1.6        Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen gemäß § 56 Sbg. ROG 2009 idgF. ..................................... 5
    1.7        Bauhöhen gemäß § 57 Sbg. ROG 2009 ................................................................................................ 5
    1.8        Erfordernis der Aufbaustufe.................................................................................................................... 5

2         Ergänzende Festlegungen gem. § 51 (4) iVm. § 53 (2) Sbg. ROG 2009 idgF.......6
    2.1        Fassadengestaltung ............................................................................................................................... 6
    2.2        Dachneigung und Dachform ................................................................................................................... 6
    2.3        Bauweise ................................................................................................................................................ 6
    2.4        Pflanzgebote gem. § 61 (2) 2009 ROG 2009 idgF. ................................................................................ 6
    2.5        Auflagen ................................................................................................................................................. 7
    2.6        Thermisches Solar und Fotovoltaik ........................................................................................................ 7
    2.7        Vorschriften für technische Infrastrukturen ............................................................................................. 7
    2.8        Verkehrskonzept .................................................................................................................................... 7
    2.9        Schlussbestimmungen ........................................................................................................................... 8

3         Plandarstellung Rechtsplan ...................................................................................9

ERLÄUTERUNGEN ....................................................................................................... 10

1         Allgemeines ........................................................................................................... 10
    1.1     Bisherige Änderungen zur Änderung ................................................................................................... 10
    1.2     Verfahrensschritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ........................................................... 11
    1.3     Plangrundlagen .................................................................................................................................... 11
    1.4     Grundlagenerhebung ........................................................................................................................... 11
       1.4.1 Natürliche oder rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit/ Bebauung der Umgebung ............. 11
       1.4.2 Verkehrserschließung ...................................................................................................................... 12
       1.4.3 Technische Infrastruktur................................................................................................................... 13
       1.4.4 Ausmaß, Struktur und besondere Erhaltenswürdigkeit der vorhandenen Bausubstanz .................. 13
       1.4.5 Bestehende Rechte im Bebauungsplangebiet ................................................................................. 13

                                      …\St. Michael\BPL\BPL 26 Katschbergkreuzung 2. Änd\TEXT\1. Auflage\MICH-BPL-KB-Kreuz-2.Änd-Aufl.-210622.docx

Bebauungsplan Grundstufe                                                                                                      Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
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MG St. Michael im Lungau                 BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                  Seite 3

                     Marktgemeinde St. Michael im Lungau
                                Bebauungsplan der Grundstufe
                           „Ortskern – Katschbergkreuzung“ (2. Änderung)

                                                VERORDNUNG

über den von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde St. Michael im Lungau in der Sitzung am ………. 2021
beschlossenen Bebauungsplan der Grundstufe „Ortskern – Katschbergkreuzung“ (2. Änderung)“, geltend für die
Grdst.:

- 598/25, 597/2, 597/1, 597/3, 595/2 alle KG St. Michael im Lungau

Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit von ………. 2021 bis ………. 2021.

1      Festlegungen gemäß 51 Abs. (2) ROG 2009 idgF.
(1)    Die zeichnerische Darstellung des Planungsgebietes im Maßstab 1:500, verfasst von Architekt DI Herfried
       Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, ist integraler Bestandteil dieser Verordnung. Sie umfasst den fol-
       genden Rechtsplan:

                                      GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd

1.1    Natürliche und rechtliche Festlegungen
(1)    Der Bebauungsplan basiert auf der DKM 10/2017 und bildet die Grundlage für die Bebauung, die ver-
       kehrstechnische Erschließung, die Wasserversorgung, die Stromversorgung und die Abwasserentsor-
       gung.

(2)    Der ggst. Bebauungsplan umfasst die Grdst. Nr.: 598/25, 597/2, 597/1, 597/3, 595/2 alle KG St. Michael
       im Lungau im Ausmaß von insgesamt ca. 8.362m².

(3)    Der festgelegte Geltungsbereich berücksichtigt die Grdst. gem. Punkt (2), die Abgrenzungen des Baulan-
       des gem. dem ggw. rechtskräftigen FWP sowie der TAÄ T504/82 „Murtalstraße - Hofer KG“ (GZ: MICH-
       FWP-ÄND 96-03-05/21 HoferErweit.).

(4)    Weitere Teilungen innerhalb des Geltungsbereiches sind möglich, jedoch haben diese auf das Grundkon-
       zept des Bebauungsplanes sowie auf die Erschließung Rücksicht zu nehmen.

Bebauungsplan Grundstufe                                                         Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                 BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                   Seite 4

1.2    Verkehrserschließung
(1)    Die öffentliche äußere Anbindung des Geltungsbereiches erfolgt aus nördlicher Richtung über das Grdst.
       598/14 KG St. Michael im Lungau (B96 Murtal Straße).

(2)    Die im Bestand bereits vorhandene Aufschließungsstraße innerhalb des Planungsgebietes ist im Zuliefer-
       bereich in einer Breite von mindestens 6m und Schleppkurven mit einem Mindestradius von 8m auszufüh-
       ren. Die Gebäude sind innerhalb der Baugrenzlinien so zu situieren, dass die Anlieferung mittels LKW si-
       chergestellt werden kann.

(3)    Die Fußwege zur inneren Erschließung müssen eine Mindestbreite von 1,5m aufweisen.

(4)    Weiters sind auf Eigengrund im ausreichenden Maße Stellflächen entsprechend den Bestimmungen des
       §38 Sbg. BauTG 2015 idgF. (Anlage 2) zu errichten. Die genaue Anzahl der erforderlichen Abstellplätze
       wird im nachfolgenden Bauverfahren festgelegt.

(5)    Die Bachgasse auf der Grdst. Nr.: 1225/1 im Süden des Geltungsbereiches gelegen ist eine Gemein-
       destraße. Die neu zu errichtende Aufschließungsstraße (Einfahrt) am Westrand des Geltungsbereiches im
       Grenzbereich des Grdst. Nr.: 597/3 ist keine öffentliche Gemeindestraße.

1.3    Technische Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung
(1)    Die Wasserversorgung des Planungsraumes ist im Bestand vorhanden bzw. hat durch Anschluss an das
       Versorgungsnetz der Marktgemeinde St. Michael im Lungau zu erfolgen.

(2)    Die Entsorgung der Abwässer ist im Bestand vorhanden bzw. hat durch den Anschluss an das Abwasser-
       entsorgungsnetz der Marktgemeinde St. Michael zu erfolgen (Reinhalteverband Lungau).

(3)    Die Stromversorgung ist verkabelt und unter Berücksichtigung des Bestandsnetzes (Wasser- und Kanal)
       herzustellen.

(4)    Sämtliche weiteren Versorgungsleitungen sind verkabelt und unter Berücksichtigung des Wasser-, Kanal
       und Stromnetzes herzustellen. Es ist Rücksicht auf den Verlauf von bestehenden Leitungsführungen zu
       nehmen.

(5)    Alle Leitungsbetreiber sind im Zuge nachfolgender Individualverfahren beizuziehen und sind bekannt
       gegebene Abstände zu Leitungen sowie erteilte Auflagen einzuhalten.

1.4    Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinie und Baugrenzlinien gemäß §§ 54 und 55 Sbg. ROG 2009
(1)    Zur Wahrung von Abständen von oberirdischen Bauten gegen eine Verkehrsfläche hin werden Bauflucht-
       linien für Hauptgebäude festgelegt.

Bebauungsplan Grundstufe                                                          Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
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(2)    Zur Wahrung von Abständen von oberirdischen Bauten gegen Nachbarbauplätze hin werden Baugrenzli-
       nien für Hauptgebäude festgelegt

(3)    Die Festlegungen gem. (1) und (2) sind dem Rechtsplan zu entnehmen.

(4)    Für die Lage der Bauten im Bauplatz gelten die Mindestabstandsregelungen gem. § 25 Sbg. BebGG idgF.
       Entlang der übrigen Grenzen gelten die Abstandsbestimmungen nach § 25 Sbg. BebGG. Abs. (5).

1.5    Verlauf der Gemeindestraße
(1)    Der Verlauf der öffentlichen Verkehrsfläche ist in der Planbeilage gem. dem Flächenwidmungsplan der
       Gemeinde (Mappenblatt: 4822-5003_19) ersichtlich gemacht.

1.6    Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen gemäß § 56 Sbg. ROG 2009 idgF.
(1)    Gemäß § 56 Abs. 4 Sbg ROG 2009 idgF. ist die Geschossflächenzahl das Verhältnis der Gesamtge-
       schossfläche zur Fläche des Bauplatzes. Zur Geschossfläche zählen die Flächen der einzelnen oberirdi-
       schen Geschosse.
       a. Für das Planungsgebiet wird die GFZ mit maximal 0,2 bis 1,8 festgelegt.

1.7    Bauhöhen gemäß § 57 Sbg. ROG 2009
(1)    Die maximal zulässige Höchsthöhe wird für das TGB 1 und das TGB 2 mit der Angabe max. Absoluthöhen
       gem. Rechtsplan angegeben (Firsthöhe).
               a. TGB 1: Firsthöhe 1.052müA
               b. TGB 2: Firsthöhe 1.059müA

(2)    Unter die Höhenbegrenzung fallen nicht:
       a. im Gesamtbild des Baues untergeordnete Bauteile (Rauchfänge, einzelne Dachausbauten udgl)

(3)    Nebenanlagen dürfen im höchsten Punkt 4m nicht überschreiten.

1.8    Erfordernis der Aufbaustufe
(1)    Ein Bebauungsplan der Aufbaustufe gem. § 53 Sbg ROG 2009 idgF. ist nicht erforderlich.

Bebauungsplan Grundstufe                                                        Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                  BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                    Seite 6

2     Ergänzende Festlegungen gem. § 51 (4) iVm. § 53 (2) Sbg. ROG 2009 idgF
(1)      Da diese Festlegungen Einschränkungen in der individuellen Baufreiheit bedeuten, sind sie aus Sicht
         des öffentlichen Interesses im Erläuterungsbericht ausreichend zu begründen.

2.1    Fassadengestaltung
(1)      Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind sämtliche Fassaden in naturnahen Farben auszufüh-
         ren. Grelle oder reflektierende Farben sollen nicht zur Anwendung kommen.

(2)      Großformatige Werbeaufschriften sind zu vermeiden.

(3)      Fassaden sind durch entsprechende Geschoss- und Fenstergliederung horizontal zu strukturieren.

(4)      Großflächige verglaste bzw. verspiegelte Fassadenelemente sind zu vermeiden

(5)      Holzverschalungen sind in natürlicher Farbgebung auszuführen.

(6)      Bei der Auswahl der Baumaterialien (besonders Fassaden) soll darauf geachtet werden, dass vornehm-
         lich heimische bzw. ortsübliche Baustoffe zur Anwendung kommen.

2.2      Dachneigung und Dachform
(1)      Das Dach ist bei Haupt- u. Nebengebäuden als Flachdach auszuführen

(2)      Zur Vermeidung von Oberflächenversiegelung können Flachdächer begrünt werden.

2.3      Bauweise
(1)      Für den gesamten Geltungsbereich wird eine offene (o) Bauweise (offen-gekuppelt oder offen-
         freistehend) festgelegt.

(2)      Der natürliche Geländeverlauf ist bei der Situierung der Baukörper zu berücksichtigen.

2.4      Pflanzgebote gem. § 61 (2) 2009 ROG 2009 idgF.
(1)      Zur Einbindung des Planungsbereiches in das Orts- und Landschaftsbild sind Grünflächen mit entspre-
         chender Bepflanzung herzustellen. Entlang der der B 96 sowie der B 99 sind - außerhalb der freizuhal-
         tenden Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich - Baumpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten
         Baumarten (Streusalzbelastung!) vorzunehmen. Die Pflanzung von mindestens 12 Stück Solitärbäu-
         men/Hochstamm ist gem. Rechtsplan vorzunehmen, wobei Abweichungen bis zu 2,5 m vom der planli-
         chen Festlegung zulässig sind.

Bebauungsplan Grundstufe                                                            Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                    BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                    Seite 7

(2)     Zusätzlich zu den im Rechtsplan festgelegten Pflanzgeboten werden für die Parkflächen aufgrund des
        Ortsbildes und zur Beschattung weitere Baumplanzungen empfohlen. Zur Verbesserung der Wachstums-
        verhältnisse wird vorgeschlagen, Fußwege und Parkflächen unversiegelt auszuführen.

 2.5         Auflagen
(1)     Das Planungsgebiet befindet sich am Rande des immissionsbelasteten Bereiches aufgrund des Ver-
        kehrsaufkommens auf der B 96 und 99. Bei Bauführungen für Wohneinheiten im Planungsgebiet sind
        die Planungsrichtwerte nach Ö-NORM S 5021 und Ö-NORM B 8115-2 einzuhalten. Gegebenenfalls ist
        eine detaillierte lärmtechnische Untersuchung einzuholen. Folgende Auflagen zur Einhaltung der Pla-
        nungsrichtwerte werden festgelegt:
        a)    Im festgelegten Planungsgebiet ist das Schalldämmmaße der baulichen Hülle zumindest an der Nord-
              und Ostseite (insbesondere der Fenster) gem. Ö-NORM B 8115-2 auszuführen.

        b)    Die Bebauung ist so auszuführen, dass Schlaf- und Ruhebereiche in einem lärmberuhigten Bereich
              abgewandt von der Lärmquelle anzuordnen sind (bevorzugt in Richtung Westen).

 2.6         Thermisches Solar und Fotovoltaik
 (1)         Für Solaranlagen sowie Fotovoltaikanlagen ist die Verwendung von vertikalen und schrägen Glasele-
             menten unmittelbar an Gebäuden erlaubt.

 (2)         Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen sind dachparallel/ dachintegriert auszuführen und dürfen keinen
             Dachüberstand aufweisen. Die freie Aufstellung solcher Anlagen als Solitär ist unzulässig.

 2.7         Vorschriften für technische Infrastrukturen

 (1)         Genauere Festlegungen zur Verbringung der Oberflächenwässer sind im Rahmen des Individualverfah-
             rens zu treffen und hat der Grundstückseigentümer eine nachbarschaftliche Beeinträchtigung verursacht
             durch die Verbringung von Oberflächenwässern nachweißlich durch geeignete Maßnahmen auszu-
             schließen.

 2.8         Verkehrskonzept
 (1)         Die öffentliche äußere Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt lt. Pkt. 1.2 (1)

 (2)         Die erforderlichen PKW-Abstellplätze sind auf eigenem Grund vorzusehen. Die Abstellplätze können
             dabei in Form von nicht überdachten Parkplätzen oder als Carports ausgeführt werden.

 (3)         Sowohl Parkflächen ohne Überdachung als auch Fußwege sollen mit sickerfähigem Material als Boden-
             flächen ausgeführt werden.

 Bebauungsplan Grundstufe                                                              Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                 BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                   Seite 8

2.9    Schlussbestimmungen
(1)    Sofern zwischen den Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichneri-
       schen Darstellung im Rechtsplan ein Wiederspruch besteht, gilt im Zweifel die textliche Festlegung dieser
       Verordnung.

(2)    Baubewilligungen im Gültigkeitsbereich dieses Bebauungsplanes dürfen erst auf Grundlage der Rechts-
       kraft dieses Bebauungsplanes bzw. auf Grundlage dieser Verordnung und der zugehörigen zeichneri-
       schen Darstellung (Rechtsplan GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd) erteilt werden.

(3)    Soweit durch den ggst. Bebauungsplan keine anderen Festlegungen getroffen werden, gelten die Best-
       immungen des Sbg. BebGG idgF., Sbg. ROG 2009 idgF. und des Sbg. BauTG idgF..

(4)    Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Genehmigung durch die Salzburger
       Landesregierung in Kraft.

Mit Inkrafttreten des ggst. BPL (GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd) wird der bis dahin rechtskräftige BPL
(GZ: MICH-BPL-01-02/13 1. Änd. Katschbergkreuzung) außer Kraft gesetzt.

                                                      Für die Gemeindevertretung Marktgemeinde St. Michael i.L.
                                                                                                   Der Bürgermeister

                                                                                                (Ing. Manfred Sampl)

Bebauungsplan Grundstufe                                                          Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau             BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                              Seite 9

3    Plandarstellung Rechtsplan
    •    Rechtsplan (rechtsverbindlich)
         GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd

Bebauungsplan Grundstufe                                                 Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
217.416,59
                                                                                                                                                              MARKTGEMEINDE
                                                                                                                                                              St. Michael im Lungau

                                                                                                                         23.346,39
                                                   B 96 - M
                                                            urtal S
                                                                   traße                                                                                      Bebauungsplan zur FWP-TAÄ T509/82
                                                                                                                                                              "Murtalstraße Hofer KG, 2. Änderung"
                                                                                                                                                              Rechtsplan - Auflageentwurf                                                                                   M 1:500
            217.404,07
                                                                                                                                                                                                                                                                        Stand: 23.06.2021
                                                                                                                                                              Stammplan: MICH-BPL-01-01/12-Ortskern-Katschbergkreuzung, rechtsw.: 28.06.2012
23.232,63

                                                                                                                                                              1.Änderung: MICH-BPL-01-02/13 1. Änd. Katschbergkreuzung, rechtsw.: 23.07.2013

                                     TGB           2                                                                                                                                                                                                                        M 1:10.000
                                     Wid.          HG-F, 750m² (EG)
                                     Wid.          EW/L+F (OG)
                                     GFZ           0,2-1,8                        TGB       1
                                     FH            1,059müA                       Wid.      HG-V, 1.045m²
                                     BW            o                              GFZ       0,2-1,8
                                                                                  FH        1.052müA
                                                                                  BW        o

                                                                                                                                                              Legende:
                                                                                               50,0
                                      35,4
                                                                                                                                                              Festlegungen gem. § 51 (2) ROG 2009 idgF.                                     Festlegungen gem. § 53 (2) ROG 2009 idgF.
                                                                                                                                                                                 Verkehrsfläche (VGD) lt. FWP                                          Baugrenzlinie

                                                                                                                                                                                                                                                       Pflanzgebote

                                                                                  29
                                                                                       ,4

                                                                                                                                                              Sonstige Festlegungen
                                                                                                                                                                                 DKM 10/2017

                                                                                                                                                                                 Geltungsbereich des BPL
                                                                                                                                                                     1,5
                                                                                                                                                                                 Bemaßung in m

                                                                                                                                                                                 Verkehrsflächen (innere Aufschließungsstraße)

                                                                                                                                                                                 bestehende Bebauung

                                                    4,                                                                                                                           Grenze zw. Bereichen unterschiedlicher Bestimmungen

                                                                                                                    ße
                                                      6

                                                                                                                    ra
                                                          4,
                                                             7

                                                                                                                 St
                                                                                                               g
                                                                                                            er
                                                                                                            hb
                                                                                  6,
                                                                                    0                                                                         Nutzungsschablone (exemplarisch)

                                                                                                          sc
                                                                                                                                                               TGB 3             Teilgebiet lt. RogServ - Verfarhren

                                                                                                        at
                                                                             7
                                                                                                                                                               Wid. RW           rechtskräftige Widmun gem. FWP

                                                                              ,
                                                                           65

                                                                                                      -K
                                                                                                                                                               GRZ 0,20          max. bauliche Ausnutzbarkeit (GRZ, BMZ, GFZ)
                                                                                                                                                               FH                max. Firsthöhe (in m)

                                                                                                   9
                                                                                                                                                               GH                max. Gesimshöhe (in m)

                                                                                                 B9
                                                                                                                                                               BW of             Bauweise (of, ok, g, b)
                                                                                                                                                               BF 1,2            Besondere Festlegungen (in Textform 1,2,3...)

                                                                                                                                                              öffentliche Auflage (min. 4 Wochen)
                                                                                                                                                              von: ................. bis: .................

                                                                                                                                                              Beschluss des Gemeinderates
                                                                                                                                                              am: .................

                                                                                                                                                              Kundmachung lt. Gemeindeordnung (min. 14 Tage)
                                                                    0
                                                                 4,

                                                                                                                                                              von: ................................ bis: ................................

                                      217.300,19                                                                                                              Beginn der Rechtskraft:
                                                                                                                                                              am: .................                                                                     (Rundsiegel der Gemeinde und Unterschrift des Bürgermeisters)
                                                                                                                                                 217.298,04
                         23.266,56

                                                                                                                                                              Kartengrundlage: DKM Stand 10/2017

                                                                                                                                     23.348,37
                                                                                                                                                              Planverfasser:

                                                                                                                                                              GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd
                                                                                                                                                              Pfad: ...St. Michael\BPL\BPL 26 Katschbergkreuzung 2. Änd\PLAN\1. Auflage
                                                                                                                                                              gez.: DI Jakob Knap-Rieger                                                                      (Rundsiegel und Unterschrift des Planbverfassers)
MG St. Michael im Lungau                      BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                             Seite 10

                                                    ERLÄUTERUNGEN
1    Allgemeines
     Der Geltungsbereich des ggst. Bebauungsplanes umfasst die Grdst. Nr.: 598/25, 597/2, 597/1, 597/3,
     595/2, alle KG St. Michael i. L. im Ausmaß von rund 8.362m²und kommt dabei im öst. Bereich des Ortsteils
     „Auf der Au“, im Kreuzungsberiech der B96 Murtal Straße mit der B99 Katschberg Straße zu liegen.

                           Abbildung 1: Orthofoto des Planungsraumes. (Quelle: SAGIS, abgerufen am 23.06.2021)

1.1 Bisherige Änderungen zur Änderung
     Nachstehend werden die einzelnen Änderungen in chronologischer Reihenfolge angeführt. Dies dient auch
     dem Nachvollzug der bisherigen Adaptierungen und wurde der erste Absatz zur 1. Änderung wörtlichen aus
     dem Erläuterungsbericht des BPL der 1. Änderung (GZ: MICH-BPL-01-02/13 1. Änd. Katschbergkreuzung)
     übernommen.

     1.Änderung:
     Es liegt im siedlungspolitischen Interesse der Gemeinde den Anteil der Verkehrsanlagen möglichst gering
     zu halten und gewidmetes Bauland einer höherwertigen Funktion zuzuführen.

     Die ggst. Änderung des ggst. Bebauungsplanes erfolgt aufgrund geänderter betriebsorganisatorischer Ab-
     wicklungen im Planungsgebiet sowie im westlich angrenzenden Bereich. Die Anlieferung für den westlich
     angrenzenden Bereich erfolgt zukünftig über das ggst. Bebauungsplangebiet. Dadurch kann die bisher für
     die Anlieferung vorgesehene Rampe als Zufahrt für die bestehende Tiefgarage der Liegenschaft „Heimat
     Österreich“ im Westen und für die geplante Tiefgarage im Planungsgebiet genutzt werden (GP 597/2).

     Die zuvor genannten Abänderungen aufgrund geänderter Zufahrtsrechte und Anlieferungsrelationen stellen
     aus Sicht der Gemeinde wesentlich geänderte Planungsvoraussetzungen dar und begründen die ggst. 1.
     Änderung.

Bebauungsplan Grundstufe                                                                           Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                            BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                                  Seite 11

      2. Änderung
      Die 2. Änderung des ggst. BPL gründet in einer Änderung der Planungsgrundlagen. Aufgrund der Erhöhung
      der max. zulässigen Verkaufsfläche im FWP von 950m² um 95m² auf insgesamt 1.045m² im Zuge der FWP
      TAÄ 509/82 „Murtalstraße – Hofer KG“ ist der davon betroffene BPL entsprechend zu adaptieren. Im Rah-
      men dieser inhaltlichen Änderung wurden weiters, sowohl im Rechtsplan als auch im Verordnungstext Än-
      derungen iZm mit geänderten gesetzl. Bestimmungen (zB.: Kataster) durchgeführt, die Intension des BPL
      jedoch nicht konterkariert.

1.2 Verfahrensschritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes
      Bei einer gleichzeitigen Änderung des Flächenwidmungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
      gem. ROG 2009 idgF. gelten die Verfahrensvorschriften zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sinn-
      gemäß für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

1.3         Plangrundlagen
        -    rechtskräftiges Räumliches Entwicklungskonzept 2012 der Marktgemeinde St. Michael im Lungau
             (Wortlaut und Entwicklungsplan)
        -    gültiger Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde St. Michael im Lungau (Mappenblattnr.: 4822-
             5003_19)
        -    Teilabänderung des Flächenwidmungsplan TAÄ 509/82 „Murtalstraße – Hofer KG“
        -    DKM 10/2017

1.4 Grundlagenerhebung

1.4.1       Natürliche oder rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit/ Bebauung der Umgebung
      Für die ehemaligen Bundesstraßen B 99 Katschberg Straße sowie der B 95 Murtal Straße besteht außer-
      halb geschlossener Ortschaften ein Bauverbotsbereich von 15 m. Bei Unterschreitung der Mindestabstände
      ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Grundsätzlich ist eine Bebauung in diesem Bereich unter Einbe-
      ziehung der zuständigen Behörde und Einhaltung der erforderlichen Auflagen möglich. Der ggst. Bereich
      wurde konsensmäßig errichtet.

               Abbildung 2: Blick auf den Geltungsbereich aus Nordosten (Kreuzungsbereich), Google Street View, abgerufen am: 22.06.2021

Bebauungsplan Grundstufe                                                                                   Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                        BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                            Seite 12

     Das Gebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Gefahrenzonenplanes der Bundes-
     wasserbauverwaltung.

                           Abbildung 3: Auszug GFZ-Plan gem. Bundeswasserbauverwaltung, SAGIS Online v. 22.06.2021

     Auf den ggst. Grundstücken sind keine Biotope ausgewiesen. Bleibende Eingriffe in das unmittelbar an-
     grenzende Heckenbiotop Nr. 58024-0043 auf Straßengrund sind anzeigepflichtig.

     Die westlich und südlich an die Änderungsfläche angrenzenden Parzellen sind überwiegend mit mehrge-
     schossigen Gewerbe- und Wohnbauten bebaut. Teilflächen werden als Parkplätze genutzt. Die Zufahrt zu
     den Tiefgaragen im Bereich des Grdst. Nr.: 592 ist so freizuhalten, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des
     Verkehrs nicht beeinträchtigt wird und ist dies im nachfolgenden Verfahren nachzuweisen.

     Weitere Auflagen können im Zuge der Bauplatzerklärung bzw. der Bauverhandlung erfolgen.

1.4.2    Verkehrserschließung
     Das Planungsgebiet wird über die öffentliche Landesstraße B 96 Murtal Straße erschlossen und ist im Be-
     stand bereits vorhanden.

     Die Gehwegverbindung wurde vom Kreisverkehr Marktstraße - B 96 im Westen bis zur Einfahrt verlängert.
     Der Fußweg zum Zentrum von St. Michael, wo sich sämtliche öffentliche und soziale Einrichtungen befin-
     den, beträgt etwa 500m. Von Süden ist der Planungsbereich über die Davidgasse und Bachgasse erreich-
     bar, eine Durchgangsmöglichkeit zum Sportplatz bleibt im S gegeben sowie wird durch den, sich ggw. in Er-

Bebauungsplan Grundstufe                                                                            Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau                 BPL Ortskern - Katschbergkreuzung                                 Seite 13

     richtung befindlichen, Kreisverkehr eine weitere Verbesserung der verkehrlichen Situation für Fußgänger er-
     reicht.
     Die nächste Bushaltestelle mit regelmäßigen Anschlüssen u.a. nach Tamsweg und in die Nachbargemein-
     den befindet sich ebenfalls in fußläufiger Entfernung.

1.4.3    Technische Infrastruktur
     Die gesamte infrastrukturelle Versorgung (Energie, Wasser und Abwasser) ist im Bestand vorhanden. Die
     Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch das Ortsnetz der SAFE St. Michael. Die Wasserversor-
     gung ist durch die Wassergenossenschaft St. Michael gegeben. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über das
     örtliche Kanalnetz (zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Reinhalteverbandes St. Michael). Die Ober-
     flächenentwässerung hat durch nachweisliche Versickerung (Errichtung einer Versickerungsanlage) auf Ei-
     gengrund zu erfolgen.

1.4.4    Ausmaß, Struktur und besondere Erhaltenswürdigkeit der vorhandenen Bausubstanz
     Im Planungsgebiet befinden sich folgende Gebäude.
       - Innerhalb des TGB 1 befindet sich das Bestandsgebäude der Hofer Filiale (HG-V 1.045m²)
       - Innerhalb des TGB 2 befindet sich ein mehrgeschossiges Bestandsgebäude innerhalb einer Schicht-
          widmung, wobei für das Erdgeschoss die Kategorie HG-F 750m² und für die OG die Kategorie Erwei-
          tertes Wohngebiet mit einer Kennzeichnung f. Apartmenthäuser festgelegt sind.

1.4.5    Bestehende Rechte im Bebauungsplangebiet
     Für die bestehenden Bauwerke bestehen aufrechte Baugenehmigungen u. Bescheide.

Bebauungsplan Grundstufe                                                          Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
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