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Marktgemeinde St. Michael im Lungau Bebauungsplan der Grundstufe 2. Änderung „Ortskern - Katschbergkreuzung“ Verordnung, Rechtsplan und Erläuterungsbericht Beschluss Stand: Juni 2021 GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd ARCHITEKTUR - STÄDTEBAU - RAUMPLANUNG peyker . architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a - 8010 graz tel.: 0316/82 54 40 fax: 0316/82 54 40 - 29 e-mail: office@peyker.at
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 2 VERORDNUNG................................................................................................................3 1 Festlegungen gemäß 51 Abs. (2) ROG 2009 idgF. ................................................3 1.1 Natürliche und rechtliche Festlegungen ................................................................................................. 3 1.2 Verkehrserschließung ............................................................................................................................ 4 1.3 Technische Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung............................................................................. 4 1.4 Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinie und Baugrenzlinien gemäß §§ 54 und 55 Sbg. ROG 2009 .............. 4 1.5 Verlauf der Gemeindestraße .................................................................................................................. 5 1.6 Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen gemäß § 56 Sbg. ROG 2009 idgF. ..................................... 5 1.7 Bauhöhen gemäß § 57 Sbg. ROG 2009 ................................................................................................ 5 1.8 Erfordernis der Aufbaustufe.................................................................................................................... 5 2 Ergänzende Festlegungen gem. § 51 (4) iVm. § 53 (2) Sbg. ROG 2009 idgF.......6 2.1 Fassadengestaltung ............................................................................................................................... 6 2.2 Dachneigung und Dachform ................................................................................................................... 6 2.3 Bauweise ................................................................................................................................................ 6 2.4 Pflanzgebote gem. § 61 (2) 2009 ROG 2009 idgF. ................................................................................ 6 2.5 Auflagen ................................................................................................................................................. 7 2.6 Thermisches Solar und Fotovoltaik ........................................................................................................ 7 2.7 Vorschriften für technische Infrastrukturen ............................................................................................. 7 2.8 Verkehrskonzept .................................................................................................................................... 7 2.9 Schlussbestimmungen ........................................................................................................................... 8 3 Plandarstellung Rechtsplan ...................................................................................9 ERLÄUTERUNGEN ....................................................................................................... 10 1 Allgemeines ........................................................................................................... 10 1.1 Bisherige Änderungen zur Änderung ................................................................................................... 10 1.2 Verfahrensschritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ........................................................... 11 1.3 Plangrundlagen .................................................................................................................................... 11 1.4 Grundlagenerhebung ........................................................................................................................... 11 1.4.1 Natürliche oder rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit/ Bebauung der Umgebung ............. 11 1.4.2 Verkehrserschließung ...................................................................................................................... 12 1.4.3 Technische Infrastruktur................................................................................................................... 13 1.4.4 Ausmaß, Struktur und besondere Erhaltenswürdigkeit der vorhandenen Bausubstanz .................. 13 1.4.5 Bestehende Rechte im Bebauungsplangebiet ................................................................................. 13 …\St. Michael\BPL\BPL 26 Katschbergkreuzung 2. Änd\TEXT\1. Auflage\MICH-BPL-KB-Kreuz-2.Änd-Aufl.-210622.docx Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 3 Marktgemeinde St. Michael im Lungau Bebauungsplan der Grundstufe „Ortskern – Katschbergkreuzung“ (2. Änderung) VERORDNUNG über den von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde St. Michael im Lungau in der Sitzung am ………. 2021 beschlossenen Bebauungsplan der Grundstufe „Ortskern – Katschbergkreuzung“ (2. Änderung)“, geltend für die Grdst.: - 598/25, 597/2, 597/1, 597/3, 595/2 alle KG St. Michael im Lungau Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit von ………. 2021 bis ………. 2021. 1 Festlegungen gemäß 51 Abs. (2) ROG 2009 idgF. (1) Die zeichnerische Darstellung des Planungsgebietes im Maßstab 1:500, verfasst von Architekt DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, ist integraler Bestandteil dieser Verordnung. Sie umfasst den fol- genden Rechtsplan: GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd 1.1 Natürliche und rechtliche Festlegungen (1) Der Bebauungsplan basiert auf der DKM 10/2017 und bildet die Grundlage für die Bebauung, die ver- kehrstechnische Erschließung, die Wasserversorgung, die Stromversorgung und die Abwasserentsor- gung. (2) Der ggst. Bebauungsplan umfasst die Grdst. Nr.: 598/25, 597/2, 597/1, 597/3, 595/2 alle KG St. Michael im Lungau im Ausmaß von insgesamt ca. 8.362m². (3) Der festgelegte Geltungsbereich berücksichtigt die Grdst. gem. Punkt (2), die Abgrenzungen des Baulan- des gem. dem ggw. rechtskräftigen FWP sowie der TAÄ T504/82 „Murtalstraße - Hofer KG“ (GZ: MICH- FWP-ÄND 96-03-05/21 HoferErweit.). (4) Weitere Teilungen innerhalb des Geltungsbereiches sind möglich, jedoch haben diese auf das Grundkon- zept des Bebauungsplanes sowie auf die Erschließung Rücksicht zu nehmen. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 4 1.2 Verkehrserschließung (1) Die öffentliche äußere Anbindung des Geltungsbereiches erfolgt aus nördlicher Richtung über das Grdst. 598/14 KG St. Michael im Lungau (B96 Murtal Straße). (2) Die im Bestand bereits vorhandene Aufschließungsstraße innerhalb des Planungsgebietes ist im Zuliefer- bereich in einer Breite von mindestens 6m und Schleppkurven mit einem Mindestradius von 8m auszufüh- ren. Die Gebäude sind innerhalb der Baugrenzlinien so zu situieren, dass die Anlieferung mittels LKW si- chergestellt werden kann. (3) Die Fußwege zur inneren Erschließung müssen eine Mindestbreite von 1,5m aufweisen. (4) Weiters sind auf Eigengrund im ausreichenden Maße Stellflächen entsprechend den Bestimmungen des §38 Sbg. BauTG 2015 idgF. (Anlage 2) zu errichten. Die genaue Anzahl der erforderlichen Abstellplätze wird im nachfolgenden Bauverfahren festgelegt. (5) Die Bachgasse auf der Grdst. Nr.: 1225/1 im Süden des Geltungsbereiches gelegen ist eine Gemein- destraße. Die neu zu errichtende Aufschließungsstraße (Einfahrt) am Westrand des Geltungsbereiches im Grenzbereich des Grdst. Nr.: 597/3 ist keine öffentliche Gemeindestraße. 1.3 Technische Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung (1) Die Wasserversorgung des Planungsraumes ist im Bestand vorhanden bzw. hat durch Anschluss an das Versorgungsnetz der Marktgemeinde St. Michael im Lungau zu erfolgen. (2) Die Entsorgung der Abwässer ist im Bestand vorhanden bzw. hat durch den Anschluss an das Abwasser- entsorgungsnetz der Marktgemeinde St. Michael zu erfolgen (Reinhalteverband Lungau). (3) Die Stromversorgung ist verkabelt und unter Berücksichtigung des Bestandsnetzes (Wasser- und Kanal) herzustellen. (4) Sämtliche weiteren Versorgungsleitungen sind verkabelt und unter Berücksichtigung des Wasser-, Kanal und Stromnetzes herzustellen. Es ist Rücksicht auf den Verlauf von bestehenden Leitungsführungen zu nehmen. (5) Alle Leitungsbetreiber sind im Zuge nachfolgender Individualverfahren beizuziehen und sind bekannt gegebene Abstände zu Leitungen sowie erteilte Auflagen einzuhalten. 1.4 Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinie und Baugrenzlinien gemäß §§ 54 und 55 Sbg. ROG 2009 (1) Zur Wahrung von Abständen von oberirdischen Bauten gegen eine Verkehrsfläche hin werden Bauflucht- linien für Hauptgebäude festgelegt. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 5 (2) Zur Wahrung von Abständen von oberirdischen Bauten gegen Nachbarbauplätze hin werden Baugrenzli- nien für Hauptgebäude festgelegt (3) Die Festlegungen gem. (1) und (2) sind dem Rechtsplan zu entnehmen. (4) Für die Lage der Bauten im Bauplatz gelten die Mindestabstandsregelungen gem. § 25 Sbg. BebGG idgF. Entlang der übrigen Grenzen gelten die Abstandsbestimmungen nach § 25 Sbg. BebGG. Abs. (5). 1.5 Verlauf der Gemeindestraße (1) Der Verlauf der öffentlichen Verkehrsfläche ist in der Planbeilage gem. dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde (Mappenblatt: 4822-5003_19) ersichtlich gemacht. 1.6 Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen gemäß § 56 Sbg. ROG 2009 idgF. (1) Gemäß § 56 Abs. 4 Sbg ROG 2009 idgF. ist die Geschossflächenzahl das Verhältnis der Gesamtge- schossfläche zur Fläche des Bauplatzes. Zur Geschossfläche zählen die Flächen der einzelnen oberirdi- schen Geschosse. a. Für das Planungsgebiet wird die GFZ mit maximal 0,2 bis 1,8 festgelegt. 1.7 Bauhöhen gemäß § 57 Sbg. ROG 2009 (1) Die maximal zulässige Höchsthöhe wird für das TGB 1 und das TGB 2 mit der Angabe max. Absoluthöhen gem. Rechtsplan angegeben (Firsthöhe). a. TGB 1: Firsthöhe 1.052müA b. TGB 2: Firsthöhe 1.059müA (2) Unter die Höhenbegrenzung fallen nicht: a. im Gesamtbild des Baues untergeordnete Bauteile (Rauchfänge, einzelne Dachausbauten udgl) (3) Nebenanlagen dürfen im höchsten Punkt 4m nicht überschreiten. 1.8 Erfordernis der Aufbaustufe (1) Ein Bebauungsplan der Aufbaustufe gem. § 53 Sbg ROG 2009 idgF. ist nicht erforderlich. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 6 2 Ergänzende Festlegungen gem. § 51 (4) iVm. § 53 (2) Sbg. ROG 2009 idgF (1) Da diese Festlegungen Einschränkungen in der individuellen Baufreiheit bedeuten, sind sie aus Sicht des öffentlichen Interesses im Erläuterungsbericht ausreichend zu begründen. 2.1 Fassadengestaltung (1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind sämtliche Fassaden in naturnahen Farben auszufüh- ren. Grelle oder reflektierende Farben sollen nicht zur Anwendung kommen. (2) Großformatige Werbeaufschriften sind zu vermeiden. (3) Fassaden sind durch entsprechende Geschoss- und Fenstergliederung horizontal zu strukturieren. (4) Großflächige verglaste bzw. verspiegelte Fassadenelemente sind zu vermeiden (5) Holzverschalungen sind in natürlicher Farbgebung auszuführen. (6) Bei der Auswahl der Baumaterialien (besonders Fassaden) soll darauf geachtet werden, dass vornehm- lich heimische bzw. ortsübliche Baustoffe zur Anwendung kommen. 2.2 Dachneigung und Dachform (1) Das Dach ist bei Haupt- u. Nebengebäuden als Flachdach auszuführen (2) Zur Vermeidung von Oberflächenversiegelung können Flachdächer begrünt werden. 2.3 Bauweise (1) Für den gesamten Geltungsbereich wird eine offene (o) Bauweise (offen-gekuppelt oder offen- freistehend) festgelegt. (2) Der natürliche Geländeverlauf ist bei der Situierung der Baukörper zu berücksichtigen. 2.4 Pflanzgebote gem. § 61 (2) 2009 ROG 2009 idgF. (1) Zur Einbindung des Planungsbereiches in das Orts- und Landschaftsbild sind Grünflächen mit entspre- chender Bepflanzung herzustellen. Entlang der der B 96 sowie der B 99 sind - außerhalb der freizuhal- tenden Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich - Baumpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Baumarten (Streusalzbelastung!) vorzunehmen. Die Pflanzung von mindestens 12 Stück Solitärbäu- men/Hochstamm ist gem. Rechtsplan vorzunehmen, wobei Abweichungen bis zu 2,5 m vom der planli- chen Festlegung zulässig sind. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 7 (2) Zusätzlich zu den im Rechtsplan festgelegten Pflanzgeboten werden für die Parkflächen aufgrund des Ortsbildes und zur Beschattung weitere Baumplanzungen empfohlen. Zur Verbesserung der Wachstums- verhältnisse wird vorgeschlagen, Fußwege und Parkflächen unversiegelt auszuführen. 2.5 Auflagen (1) Das Planungsgebiet befindet sich am Rande des immissionsbelasteten Bereiches aufgrund des Ver- kehrsaufkommens auf der B 96 und 99. Bei Bauführungen für Wohneinheiten im Planungsgebiet sind die Planungsrichtwerte nach Ö-NORM S 5021 und Ö-NORM B 8115-2 einzuhalten. Gegebenenfalls ist eine detaillierte lärmtechnische Untersuchung einzuholen. Folgende Auflagen zur Einhaltung der Pla- nungsrichtwerte werden festgelegt: a) Im festgelegten Planungsgebiet ist das Schalldämmmaße der baulichen Hülle zumindest an der Nord- und Ostseite (insbesondere der Fenster) gem. Ö-NORM B 8115-2 auszuführen. b) Die Bebauung ist so auszuführen, dass Schlaf- und Ruhebereiche in einem lärmberuhigten Bereich abgewandt von der Lärmquelle anzuordnen sind (bevorzugt in Richtung Westen). 2.6 Thermisches Solar und Fotovoltaik (1) Für Solaranlagen sowie Fotovoltaikanlagen ist die Verwendung von vertikalen und schrägen Glasele- menten unmittelbar an Gebäuden erlaubt. (2) Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen sind dachparallel/ dachintegriert auszuführen und dürfen keinen Dachüberstand aufweisen. Die freie Aufstellung solcher Anlagen als Solitär ist unzulässig. 2.7 Vorschriften für technische Infrastrukturen (1) Genauere Festlegungen zur Verbringung der Oberflächenwässer sind im Rahmen des Individualverfah- rens zu treffen und hat der Grundstückseigentümer eine nachbarschaftliche Beeinträchtigung verursacht durch die Verbringung von Oberflächenwässern nachweißlich durch geeignete Maßnahmen auszu- schließen. 2.8 Verkehrskonzept (1) Die öffentliche äußere Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt lt. Pkt. 1.2 (1) (2) Die erforderlichen PKW-Abstellplätze sind auf eigenem Grund vorzusehen. Die Abstellplätze können dabei in Form von nicht überdachten Parkplätzen oder als Carports ausgeführt werden. (3) Sowohl Parkflächen ohne Überdachung als auch Fußwege sollen mit sickerfähigem Material als Boden- flächen ausgeführt werden. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 8 2.9 Schlussbestimmungen (1) Sofern zwischen den Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichneri- schen Darstellung im Rechtsplan ein Wiederspruch besteht, gilt im Zweifel die textliche Festlegung dieser Verordnung. (2) Baubewilligungen im Gültigkeitsbereich dieses Bebauungsplanes dürfen erst auf Grundlage der Rechts- kraft dieses Bebauungsplanes bzw. auf Grundlage dieser Verordnung und der zugehörigen zeichneri- schen Darstellung (Rechtsplan GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd) erteilt werden. (3) Soweit durch den ggst. Bebauungsplan keine anderen Festlegungen getroffen werden, gelten die Best- immungen des Sbg. BebGG idgF., Sbg. ROG 2009 idgF. und des Sbg. BauTG idgF.. (4) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Genehmigung durch die Salzburger Landesregierung in Kraft. Mit Inkrafttreten des ggst. BPL (GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd) wird der bis dahin rechtskräftige BPL (GZ: MICH-BPL-01-02/13 1. Änd. Katschbergkreuzung) außer Kraft gesetzt. Für die Gemeindevertretung Marktgemeinde St. Michael i.L. Der Bürgermeister (Ing. Manfred Sampl) Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 9 3 Plandarstellung Rechtsplan • Rechtsplan (rechtsverbindlich) GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
217.416,59 MARKTGEMEINDE St. Michael im Lungau 23.346,39 B 96 - M urtal S traße Bebauungsplan zur FWP-TAÄ T509/82 "Murtalstraße Hofer KG, 2. Änderung" Rechtsplan - Auflageentwurf M 1:500 217.404,07 Stand: 23.06.2021 Stammplan: MICH-BPL-01-01/12-Ortskern-Katschbergkreuzung, rechtsw.: 28.06.2012 23.232,63 1.Änderung: MICH-BPL-01-02/13 1. Änd. Katschbergkreuzung, rechtsw.: 23.07.2013 TGB 2 M 1:10.000 Wid. HG-F, 750m² (EG) Wid. EW/L+F (OG) GFZ 0,2-1,8 TGB 1 FH 1,059müA Wid. HG-V, 1.045m² BW o GFZ 0,2-1,8 FH 1.052müA BW o Legende: 50,0 35,4 Festlegungen gem. § 51 (2) ROG 2009 idgF. Festlegungen gem. § 53 (2) ROG 2009 idgF. Verkehrsfläche (VGD) lt. FWP Baugrenzlinie Pflanzgebote 29 ,4 Sonstige Festlegungen DKM 10/2017 Geltungsbereich des BPL 1,5 Bemaßung in m Verkehrsflächen (innere Aufschließungsstraße) bestehende Bebauung 4, Grenze zw. Bereichen unterschiedlicher Bestimmungen ße 6 ra 4, 7 St g er hb 6, 0 Nutzungsschablone (exemplarisch) sc TGB 3 Teilgebiet lt. RogServ - Verfarhren at 7 Wid. RW rechtskräftige Widmun gem. FWP , 65 -K GRZ 0,20 max. bauliche Ausnutzbarkeit (GRZ, BMZ, GFZ) FH max. Firsthöhe (in m) 9 GH max. Gesimshöhe (in m) B9 BW of Bauweise (of, ok, g, b) BF 1,2 Besondere Festlegungen (in Textform 1,2,3...) öffentliche Auflage (min. 4 Wochen) von: ................. bis: ................. Beschluss des Gemeinderates am: ................. Kundmachung lt. Gemeindeordnung (min. 14 Tage) 0 4, von: ................................ bis: ................................ 217.300,19 Beginn der Rechtskraft: am: ................. (Rundsiegel der Gemeinde und Unterschrift des Bürgermeisters) 217.298,04 23.266,56 Kartengrundlage: DKM Stand 10/2017 23.348,37 Planverfasser: GZ: MICH-BPL-01-06/21 KB-Kreuz.2.Änd Pfad: ...St. Michael\BPL\BPL 26 Katschbergkreuzung 2. Änd\PLAN\1. Auflage gez.: DI Jakob Knap-Rieger (Rundsiegel und Unterschrift des Planbverfassers)
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 10 ERLÄUTERUNGEN 1 Allgemeines Der Geltungsbereich des ggst. Bebauungsplanes umfasst die Grdst. Nr.: 598/25, 597/2, 597/1, 597/3, 595/2, alle KG St. Michael i. L. im Ausmaß von rund 8.362m²und kommt dabei im öst. Bereich des Ortsteils „Auf der Au“, im Kreuzungsberiech der B96 Murtal Straße mit der B99 Katschberg Straße zu liegen. Abbildung 1: Orthofoto des Planungsraumes. (Quelle: SAGIS, abgerufen am 23.06.2021) 1.1 Bisherige Änderungen zur Änderung Nachstehend werden die einzelnen Änderungen in chronologischer Reihenfolge angeführt. Dies dient auch dem Nachvollzug der bisherigen Adaptierungen und wurde der erste Absatz zur 1. Änderung wörtlichen aus dem Erläuterungsbericht des BPL der 1. Änderung (GZ: MICH-BPL-01-02/13 1. Änd. Katschbergkreuzung) übernommen. 1.Änderung: Es liegt im siedlungspolitischen Interesse der Gemeinde den Anteil der Verkehrsanlagen möglichst gering zu halten und gewidmetes Bauland einer höherwertigen Funktion zuzuführen. Die ggst. Änderung des ggst. Bebauungsplanes erfolgt aufgrund geänderter betriebsorganisatorischer Ab- wicklungen im Planungsgebiet sowie im westlich angrenzenden Bereich. Die Anlieferung für den westlich angrenzenden Bereich erfolgt zukünftig über das ggst. Bebauungsplangebiet. Dadurch kann die bisher für die Anlieferung vorgesehene Rampe als Zufahrt für die bestehende Tiefgarage der Liegenschaft „Heimat Österreich“ im Westen und für die geplante Tiefgarage im Planungsgebiet genutzt werden (GP 597/2). Die zuvor genannten Abänderungen aufgrund geänderter Zufahrtsrechte und Anlieferungsrelationen stellen aus Sicht der Gemeinde wesentlich geänderte Planungsvoraussetzungen dar und begründen die ggst. 1. Änderung. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 11 2. Änderung Die 2. Änderung des ggst. BPL gründet in einer Änderung der Planungsgrundlagen. Aufgrund der Erhöhung der max. zulässigen Verkaufsfläche im FWP von 950m² um 95m² auf insgesamt 1.045m² im Zuge der FWP TAÄ 509/82 „Murtalstraße – Hofer KG“ ist der davon betroffene BPL entsprechend zu adaptieren. Im Rah- men dieser inhaltlichen Änderung wurden weiters, sowohl im Rechtsplan als auch im Verordnungstext Än- derungen iZm mit geänderten gesetzl. Bestimmungen (zB.: Kataster) durchgeführt, die Intension des BPL jedoch nicht konterkariert. 1.2 Verfahrensschritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Bei einer gleichzeitigen Änderung des Flächenwidmungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes gem. ROG 2009 idgF. gelten die Verfahrensvorschriften zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sinn- gemäß für die Aufstellung des Bebauungsplanes. 1.3 Plangrundlagen - rechtskräftiges Räumliches Entwicklungskonzept 2012 der Marktgemeinde St. Michael im Lungau (Wortlaut und Entwicklungsplan) - gültiger Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde St. Michael im Lungau (Mappenblattnr.: 4822- 5003_19) - Teilabänderung des Flächenwidmungsplan TAÄ 509/82 „Murtalstraße – Hofer KG“ - DKM 10/2017 1.4 Grundlagenerhebung 1.4.1 Natürliche oder rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit/ Bebauung der Umgebung Für die ehemaligen Bundesstraßen B 99 Katschberg Straße sowie der B 95 Murtal Straße besteht außer- halb geschlossener Ortschaften ein Bauverbotsbereich von 15 m. Bei Unterschreitung der Mindestabstände ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Grundsätzlich ist eine Bebauung in diesem Bereich unter Einbe- ziehung der zuständigen Behörde und Einhaltung der erforderlichen Auflagen möglich. Der ggst. Bereich wurde konsensmäßig errichtet. Abbildung 2: Blick auf den Geltungsbereich aus Nordosten (Kreuzungsbereich), Google Street View, abgerufen am: 22.06.2021 Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 12 Das Gebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Gefahrenzonenplanes der Bundes- wasserbauverwaltung. Abbildung 3: Auszug GFZ-Plan gem. Bundeswasserbauverwaltung, SAGIS Online v. 22.06.2021 Auf den ggst. Grundstücken sind keine Biotope ausgewiesen. Bleibende Eingriffe in das unmittelbar an- grenzende Heckenbiotop Nr. 58024-0043 auf Straßengrund sind anzeigepflichtig. Die westlich und südlich an die Änderungsfläche angrenzenden Parzellen sind überwiegend mit mehrge- schossigen Gewerbe- und Wohnbauten bebaut. Teilflächen werden als Parkplätze genutzt. Die Zufahrt zu den Tiefgaragen im Bereich des Grdst. Nr.: 592 ist so freizuhalten, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird und ist dies im nachfolgenden Verfahren nachzuweisen. Weitere Auflagen können im Zuge der Bauplatzerklärung bzw. der Bauverhandlung erfolgen. 1.4.2 Verkehrserschließung Das Planungsgebiet wird über die öffentliche Landesstraße B 96 Murtal Straße erschlossen und ist im Be- stand bereits vorhanden. Die Gehwegverbindung wurde vom Kreisverkehr Marktstraße - B 96 im Westen bis zur Einfahrt verlängert. Der Fußweg zum Zentrum von St. Michael, wo sich sämtliche öffentliche und soziale Einrichtungen befin- den, beträgt etwa 500m. Von Süden ist der Planungsbereich über die Davidgasse und Bachgasse erreich- bar, eine Durchgangsmöglichkeit zum Sportplatz bleibt im S gegeben sowie wird durch den, sich ggw. in Er- Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
MG St. Michael im Lungau BPL Ortskern - Katschbergkreuzung Seite 13 richtung befindlichen, Kreisverkehr eine weitere Verbesserung der verkehrlichen Situation für Fußgänger er- reicht. Die nächste Bushaltestelle mit regelmäßigen Anschlüssen u.a. nach Tamsweg und in die Nachbargemein- den befindet sich ebenfalls in fußläufiger Entfernung. 1.4.3 Technische Infrastruktur Die gesamte infrastrukturelle Versorgung (Energie, Wasser und Abwasser) ist im Bestand vorhanden. Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch das Ortsnetz der SAFE St. Michael. Die Wasserversor- gung ist durch die Wassergenossenschaft St. Michael gegeben. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über das örtliche Kanalnetz (zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Reinhalteverbandes St. Michael). Die Ober- flächenentwässerung hat durch nachweisliche Versickerung (Errichtung einer Versickerungsanlage) auf Ei- gengrund zu erfolgen. 1.4.4 Ausmaß, Struktur und besondere Erhaltenswürdigkeit der vorhandenen Bausubstanz Im Planungsgebiet befinden sich folgende Gebäude. - Innerhalb des TGB 1 befindet sich das Bestandsgebäude der Hofer Filiale (HG-V 1.045m²) - Innerhalb des TGB 2 befindet sich ein mehrgeschossiges Bestandsgebäude innerhalb einer Schicht- widmung, wobei für das Erdgeschoss die Kategorie HG-F 750m² und für die OG die Kategorie Erwei- tertes Wohngebiet mit einer Kennzeichnung f. Apartmenthäuser festgelegt sind. 1.4.5 Bestehende Rechte im Bebauungsplangebiet Für die bestehenden Bauwerke bestehen aufrechte Baugenehmigungen u. Bescheide. Bebauungsplan Grundstufe Ortsteil Markt - Katschbergkreuzung
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