Gemeinsame Agrarpolitik/ELER nach 2020 -Vorschläge - Erwartungen an Deutschland & Niedersachsen - Europa für ...

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Gemeinsame
  Agrarpolitik/ELER
nach 2020 -Vorschläge
Erwartungen an Deutschland
            &
      Niedersachsen
             Juli 2019
             Hannover
                Peter Kaltenegger
                        GD AGRI
          Europäische Kommission
Stand                                     Post 2020

Voraussetzungen:

  Finanzausstattung – Mehrjähriger Finanzrahmen

  Rechtliche Grundlagen – Verordnungen

Struktur der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Ziele der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Überprüfung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

                                 2
HAUSHALTSVORSCHLAG FÜR 2021-2027
        INSGESAMT (MFR)

        1 279 Mrd. € (laufende Preise)
        1 135 Mrd. € (konstante Preise 2018)

        = 1,114% EU BIP
EU Budget Entwicklung

a) Zentrale Umsetzung - Kommission

              30 %
   (Forschung, Klima, Transport,
             Energy)

b) Geteilte Umsetzung
               Länder + Kommission

                 70%
(Landwirtschafts- und Koähsionspolitik)

                                      4
GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027
                   Vorschlag          Δ%
                        286,2 EGFL
  Lfd. Preise    365
   (Mrd. €)             78,8 ELER     -5
                 Mrd.     ( - 15 %)

                Deutschland:
       33,6 Mrd EGFL
         6,9 Mrd ELER
GAP – post 2020
Neuer Vorschlag basiert auf:

                Erfahrungen / Evaluierungen
                           und
               ELER – RESET (Sachsenpapier)

   « Weg von detailierten Vorgaben auf EU-Ebene, hin zu mehr Subsidiarität, mehr
   Flexibilität für die Mitgliedsstaaten und mehr Vereinfachung für die Landwirte»

   aber

   « Fokussierung auf Problembereiche und Ergebnisse »
ENTWICKLUNG GAP Verordnung 2021-2027

  2016/2017    Öffentliche Anhörung / CORK Konferenz

        2018   Verordnungsvorschläge der Kommission

  2018/2019    Diskussion in den Auschüssen im Rat und im Parlament

        2019   Beschlüsse im Rat und im Parlament (Plenum)

  2019/2020    3 Vorschläge – (Kom, Rat und Parlament)       TRILOG

  2020/2021    Abstimmung - Kompromiss

6000 Änderungsvorschläge aus dem Parlament: jeder
denkt nur an sich und an sein Klientel,
Leider unfähig Kompromisse zu denken, aber gottsei-
dank fähig Kompromisse zu machen – Zeitdruck!
Ein neues Umsetzungsmodell                                   für die GAP

                    1 GAP Strategieplan 1.+2. Säule / Land
                            ELER nicht mehr Teil der ESI VO
                     Kein Rückschritt hinsichtlich Umwelt und Klima
                        Stärker ergebnisorientierte Umsetzung

                                     Allgemeine + spezifische Ziele
            EU                      Kategorien von Interventionen
                              Grundlegende Anforderungen (GAB + GLÖZ)

        Mitglied-                  Interventionen/Maßnahmen-Design
        staaten                       bedarfsgerechte Mittelzuweisung
                                        Ergebnisberichterstattung
Umsetzung in einem föderalen System

Der KOM Vorschlag zur GAP respektiert insofern vollständig die
verfassungsrechtliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern in
Deutschland

•   Eine regionale Umsetzung der ländlichen Entwicklung in Niedersachsen kann
    auch in der Periode nach 2020 stattfinden

•   Der Kommissionsvorschlag gibt die notwendige Felxibiltät

•   Spezielle Herausforderungen/Prioritäten in der Landwirtschaft und den
    ländlichen Räumen, für die regionale Lösungen besser sind, können auch in
    Zukunft durch Länderprogramme zur ländlichen Entwicklung abgedeckt
    werden

•   Diese müssen aber konsistent und kohärent mit dem nationalen GAP
    Startegieplan für Deutschland sein
ZIELE DER GAP
                                                                           Politische Prioritäten der Kommission
                                                                              Nachhaltige Entwicklungsziele
                                                     Art. 39 TFEU
                                                                                  Pariser Klimaabkommen

                Förderung eines intelligenten, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors für Ernährungssicherheit;
ALLGEMEINE      Stärkung der Umwelt und des Klimas der Union;
   ZIELE        Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete

                                                                                                       Social
                        Wirtschaft                                Umwelt                               Sozial
                                                                  & Klima
              Förderung von rentablen                  Beitrag zu Klimaschutz und          Junge Landwirte und
              landwirtschaftlichen Einkommen und       Anpassung an den Klimawandel        Geschäftsentwicklung in ländlichen
              Resilienz in der gesamten Union zur      sowie zu nachhaltiger Energie       Gebieten anziehen;
              Verbesserung der                         Förderung einer nachhaltigen
SPEZIFISCHE   Ernährungssicherheit                                                         Förderung von Beschäftigung,
                                                       Entwicklung und eines effizienten
   ZIELE      Verbesserung der Marktorientierung       Managements der natürlichen         Wachstum, sozialer Eingliederung und
              und Steigerung der                       Ressourcen Wasser / Boden / Luft    lokaler Entwicklung in ländlichen
              Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich     Beitrag zum Schutz der              Gebieten, einschließlich Bioökonomie
              eines stärkeren Fokus auf
                                                       biologischen Vielfalt, zur
              Forschung, Technologie und
                                                       Verbesserung der
              Digitalisierung
              Verbesserung der Position der
                                                       Ökosystemleistungen und zur
              Landwirte in der                         Erhaltung von Lebensräumen und
              Wertschöpfungskette                      Landschaften

              Nachhaltigkeit                  Unterstützung der Entwicklung von Landwirtschaft, Nahrung und ländlichen
HORIZONTALE                                   Gebieten
   ZIELE      Vereinfachung                   Sicherstellung der Vereinfachung und Leistung der CAP-Unterstützung
                                              Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation, Digitalisierung in der
              Modernisierung                  Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung der Akzeptanz
ARTEN VON INTERVENTIONEN

    Direktzahlungen                     Ländliche Entwicklung               Sektorale Programme
        1. Säule                               2. Säule
                                                                            Obst und Gemüse

Grundlegende                         Umwelt-, Klima- und andere             Imkerei
Einkommensunterstützung für          Bewirtschaftungsverpflichtungen        Wein
Nachhaltigkeit -Basisförderung
                                                                            Hopfen
                                   • Gebietsspezifische Benachteiligungen
                                     durch verpfl. Anforderungen            Olivenöl und Tafeloliven
Ergänzende Umverteilungs-
einkommensunterstützung für        • Naturbedingte oder andere              Andere Sektoren
Nachhaltigkeit (kl. Betriebe)        gebietsspezifische Benachteiligungen
                                                                            Zur Gewährleistung der Zieler-
                                     Investitionen
Ergänzende                                                                  reichung stellen die Mitglieds-
Einkommensunterstützung für                                                 staaten Beratungsdienste bereit,
Junglandwirte                        Niederlassung von Junglandwirten und   die wirtschaftliche, ökologische
                                     Existenzgründungen in ländlichen       und soziale Aspekte abdecken.
Regelungen für das Klima und die     Gebieten                               (Verpflichtende Themen -Teil des
Umwelt (Öko-Regelungen)                                                     GAP-Plans.)
                                     Risikomanagementinstrumente

                                     Zusammenarbeit
Gekoppelte Einkommens-
                                     Wissensaustausch und Information
unterstützung für bestimmte
Sektoren
Stärkere Umverteilung an kleinere
 Mehr Subsidiarität         Genauere Ausrichtung
                                                            landwirtschaftliche Betriebe

MS bestimmen                Echte Landwirte                 Kürzung (ab 60,000 EUR) und
Definitionen und            Innerhalb von Programmen,       Kappung (bei 100,000 EUR) je
Interventionen              z. B.:                          Betrieb unter Berücksichti-
(einschließlich der            Fakultative Grundein-        gung der Kosten der Arbeit
Voraussetzungen für die        kommenssicherung für         (sowohl Gehälter als auch
Förderfähigkeit)               Gruppen von Gebieten         Familienarbeitskräfte)
                                                            Obligatorische Umverteilung
Mehr Flexibilität in der                                    der Einkommensstützung
                              Gekoppelte Unter-
Finanzverwaltung              stützung zur                  Gewährleistung einer höheren
(Transfer zw. Säulen –        Verbesserung von              Hektarbeihilfe für kleine und
15% beide Richtungen)         Qualität, Wettbewerb und      mittlere landwirtschaftliche
                              Nachhaltigkeit                Betriebe (Ergebnisindikator)

                           Neu ÖKO-REGELUNG
        1.                 Verpflichtend für MS               1.+2. Säule
       Säule               Freiwillig für Landwirte
(keine Kofinanzierung)     Als Zusatzzahlung, Kosten-            40%
                           ausgleich oder zum                Klimarelevant
                           Ausgleich von Einkommens-
                           verlusten
2. Säule                                                                                Verhältnis ELER zu
                                                                                                anderen Fonds ist in
         ( Kofinanzierung)                                                                       den GAP Plänen zu
                                                                         HIGHLIGHTS                beschreiben, da
                                                                                                ELER nicht mehr ESI
                                                                                                  sein wird. – außer
                             gebiets-                                30 %für AUKMn                    CLLD und
                                                                        ( ohne AZ)               Finanzinstrumente
                           spezifische
                           Benachteili-
                                             Naturbedingte
                                                                       5% LEADER
                          gungen durch
           Wissens-           verpfl.         oder andere
                          Anforderungen         gebiets-
           austausch                                                                            Weiterhin
              und                             spezifische
                                              Benachteili-               Verpflichtende         Möglichkeit der
          Information
                                                                      Programmierung von        Verwendung von FI
                                                gungen                                          (einschließlich
                                                                        Instrumenten für
                       8 breit angelegte EU-                                                    Betriebskapital),
 Existenzgrün-            Interventionen,                              Risikomanagement
                                                      Umwelt-,
     dungen
                    die von den Mitgliedstaaten      Klima- und       (keine Mindestbeträge
(Installation von
                    zugeschnitten und definiert        andere                                      Anhebung des
Junglandwirten                                                             vorgesehen)
                               werden              Bewirtschaftun                               Niederlassung junger
  und ländliche
                          (ersetzt etwa 70         gsverpflichtun-                                    Landwirte
Geschäftsgründ
                          Maßnahmen und                  gen
     ungen)                                                                                     (bis zu 100.000 EUR)
                          Teilmaßnahmen)

                                                                              KO-Finanzierung
             Risiko-                                                 70% weniger entw. Regionen
         management-                         Investitionen           43% übrigen Regionen
          instrumente                                                65% lw. benachteiligte Gebiete
                                                                     Ausnahmen: 80% AUKMn, Leader,    NPI,
                           Zusammen-                                 Natura+WRR, Zusammenarbeit
                             arbeit                                  100% Transfermittel ( 15%)
KLIMA UND UMWELT – grüne Architektur

                                                                Höhe der
                                         Derzeitige Struktur    Forderung                Neue Struktur

                                                                        Öko-Regelungen in   AUK – Massnahmen                       Für MS
                                                                                                                                verpflichtend,
                       Für die
                                          AUK - Maßnahmen der                Säule I      +    der Säule II                        aber für
                      Landwirte
                      freiwillig.                Säule II                                                                         Landwirte
                                                                                                                                  freiwillig.

                                                                             Neue, verstärkte Konditionalität
      Obligatorisch
           für                                 Greening
                                                                     GAB – Grundanforderungen an die Betriebsführung
       Landwirte                                                               (Alle rechtl. Bestimmungen)                       Verpflichtend
 Obliga-                                                                                                                         für Landwirte
                                                                      GLÖZ – Guter landwirtschaftlicher und ökologischer
 torisch                                                                                  Zustand
                                    Cross-Compliance
   für                                                              (vom MS ausgearbeitet und mit KOM abgestimmt
                                           )
Landwirte                                                            10 Stück davon 2 neu : Moor- und Feuchtgebiete
                                                                                            Nährstoffbilanz¨auf Betriebsebene
Bericht über LEISTUNG UND ERGEBNISSE (1)

Ausgaben an Begünstigte werden vierteljährig gegenüber dem ELER
geltend gemacht.

Aber: Rechtfertigung der Zahlungen nicht mehr durch
Regelkonformität, sondern durch „Leistung“ ,gemessen in jährlichen
Outputs und Ergebnissen.

Outputs und Ergebnisse sind in einem jährlichen Leistungsbericht ( 15.
Februar) darzustellen und rechtfertigen letztendlich die Zahlungen an
den MS.
         Die Zahlungen an den Begünstigten sind nicht betroffen !
Bericht über LEISTUNG UND ERGEBNISSE (2)

                        Jährliche Leistungsfreigabe

   zB. 2. Jahr      Verknüpfung der Ausgaben mit dem              Gemeinsame
Zuverlässigkeits-   Ertrag des Programms                        Outputindikatoren
                    zB. Blühstreifen
   erklärung
                    gemeldet MS      3000000€ + 10000 ha
  Abrechnung
                    Überprüfung KOM = 300 €/ha
                       (+- 50 % zu Wert im Programm möglich)

                        Jährliche Leistungsprüfung

   Monitoring       Überprüfung der Fortschritte zur              Gemeinsame
                    Zielerreichung 2027                        Ergebnisindikatoren

                    Zielwert 2027 = 70000 ha

                    10000 ha     =   1/7 erreicht (1. Jahr)
                          (+- 30 % zu Jahreswert möglich)

                         Abschliessende Bewertung
   Evaluierung                                                    Gemeinsame
                     Beurteilung der Leistung, also der
                     Wirkung der Intervention                  Wirkungsindikatoren

                     Biodiversität verbessert = Wichtigste
2. Programmierung im Einklang mit
  Bedarfsanalyse, spezifischen Programmzielen
  und EU Prioritäten –
  SWOT – Bedarfe – Strategie – Interventionen
  - Budget

      4. Audit als Systemprüfung und Grundlage des
         „Single Audit“ Prinzips
ZUSAMMENFASSUNG:
                GEMEINSAME UMSETZUNG DER EUROPÄISCHEN AGRARPOLITIK

                                  Mitgliedstaaten etablieren                   Begleitung und
Die Kommission prüft und          nationale GAP-Pläne                          jährliche
genehmigt GAP Pläne               Analyse des Handlungsbedarfs, Festlegung     Umsetzungs-
und begleitet die                 der Zielwerte und Etappenziele,              berichte
                                  Interventionsdesign, Verwaltungs-und
Umsetzung                                                                      Zuverlässigkeits-
                                  Koordinierungssystem, basierend auf dem
                                                                               erklärung und
                                  Partnerschaftsprinzip
                                                                               Ergebnisprüfung

Festlegung des EU-
                                                   Umsetzung nach Maßgabe des GAP-
Rechtsrahmens
                                                   Strategie-Plans
9 Ziele, gemeinsame Indikatoren,
Definition genereller Interventionstypen           Verbesserung der ökonomischen, sozialen und
                                                   ökologischen Wirkungen der Politik
FAHRPLAN
2018 / 2019
              Debatte im Europäischen Parlament und im Rat über die
                              Vorschläge zur GAP

2019 / 2020    Mögliche Einigung für den nächsten MFR 2021 – 2027
                      von den Staats- und Regierungschefs

              Mögliche Annahme der GAP 2021-2027 durch die beiden
 2020/2021
                            gesetzgebenden Organe

  Mai 2019
                      Wahlen zum Europäischen Parlament

                              Neue Kommission
 Nov. 2019

      2020                    Übergangsregelungen

 2021/2022            Mögliches Inkraftreten der Programme
Erwartungen

,dass in der SWOT-Analyse die bestehenden Probleme in Deutschland,
   aber auch in den verschiedenen Regionen, klar defniert werden !

     ,dass diese Probleme dann auch ernsthaft mit Hilfe des Plans in Angriff
     genommen werden!

                 und vor allem, dass Deutschland die angebotenen
                   Möglichkeiten der Vereinfachung nutzen wird!
Vielen Dank für Ihre
Aufmersamkeit.

                       21
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