Re-Start in Italien Präsentation zu "Italien Navigator | umfassend & zielgenau beraten" - 26. Mai 2020 - DIHK
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Re-Start in Italien Präsentation zu „Italien Navigator | umfassend & zielgenau beraten“ – 26. Mai 2020
AHK Italien ➢ Seit 1921 tätig ➢ 700 Mitglieder ➢ 50 spezialisierte und zweisprachige Mitarbeiter ➢ Die größte bilaterale Handelskammer in Italien ➢ Umsatz 2019: € 6m 2
Italian Facts • Wirtschaftlicher Motor Europas: BIP / Kopf wie Süddeutschland • Italien ist EU Netto-Einzahler (ohne GB = Nr. 3) • 2. Industrienation in Europa (21% Anteil am BIP in 2017 ) • 8. größte Volkswirtschaft der Welt (ohne GB = Nr. 3 in Europa) • Rückgrat: Hidden Champions Quelle: eurostat 2017; bpb.de; statista
Perspektive Deutschland 2019 Export (Mrd. €) Import (Mrd. €) Handelsvolumen Total (Mrd. €) 1. USA 118,6 China 109,6 China 205,7 2. Frankreich 106,8 Niederlande 98,7 Niederlande 190,4 3. China 96,1 USA 71,5 USA 190,1 4. Niederland 91,7 Frankreich 66,1 Frankreich 172,9 5. Großbritannien 78,7 Polen 57,6 Italien 125,2 -3,8% vs. PY (130,2) -2,7% -5,1% 6. Italien 68,1 vs. PY (70,0) Italien 57,1 vs. PY (60,2) Polen 123,4 7. Österreich 65,9 Tsch. Republik 47,8 Großbritannien 117,0 8. Polen 65,8 Schweiz 46,3 Österreich 109,9 9. Schweiz 56,3 Österreich 44,0 Schweiz 102,6 10. Belgien 46,1 Belgien 43,1 Tsch. Republik 92,7 Quelle: Destatis, Jan-Dez 2019 4
TOP 5 Handels-Regionen in Italien Handelsvolumina zwischen Deutschland und: [Imp.+Exp.] (Mrd. €) 1. Lombardei 43,3 > Südkorea 29,6 2. Venetien 20,9 > Kanada 16,3 3. Emilia-Romagna 14,4 > Australien 12,2 4. Piemont 11,1 > Thailand 11,0 5. Latium 8,5 > Griechenland 8,2 Quelle: Auswertungen AHK Italien auf der Basis der Daten von Destatis und Istat, Jan-Dez 2019 5
Industrielle Sektoren als Treiber Export Italien nach Deutschland (%) Export Deutschland nach Italien (%) Maschinen (14,5%) Chemie/Pharma (18,6%) Sonstige Sektoren Sonstige Sektoren (21,1%) (24,1%) Stahlindustrie (12,6%) Textil (3,7%) Elektrotechnik und Automotive (16,0%) Elektronik (5,3%) Food (7,3%) Textil (7,0%) Automotive (11,4%) Stahlindustrie (8,5%) Maschinen (13,8%) Food (10,7%) Chemie/Pharma (14,4%) Elektrotechnik und Elektronik (11,0%) Industrie: 58,2% Industrie: 67,9% Quelle: Auswertungen AHK Italien auf der Basis der Daten Destatis, Jan-Dez 2019 6
Zwei eng miteinander verwobene Industrienationen Verarbeitendes Gewerbe (Jan 2017 = 100) 108 106 Italien 104 Deutschland 102 100 Jan Feb Mar Apr Mai Juni Juli Aug Set Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Quelle: Elaborazioni CSC auf Basis Eurostat 7
Supply chain – Perspektive Deutschland 2019 hat Deutschland Halbfertigwaren im Wert von 606 Mrd. Euro importiert: 55% des Gesamtimports Ca. zwei Drittel des Imports von Halbfertigwaren stammen aus der EU. Italien steht dabei auf dem 4. Platz Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis Eurostat 8
Aktuelle Situation ➢ Am 31.01. (vor 114 Tagen) Notstand erklärt ➢ Schulen + Unis seit 23.02. (98 Tage) geschlossen ➢ 09.03. Bewegungseinschränkung (87 Tage) ➢ 70 Tage (11.03.-18.5.) Lockdown im Handel ➢ 42 Tage Lockdown Produktion (23. März – 4. Mai), Ausnahme systemrelevante Wirtschaftszweige ➢ Seit 27.04 / 04.05. Phase 2 9
Phase 2 ➢ 27. April: strategische, industrielle und verarbeitende Unternehmen, mit Exportquote ➢ 4. Mai: großer Teil der Unternehmen, von der verarbeitenden Industrie bis zum Baugewerbe ➢ Dienstreisen/Entsendung: Aufenthalt max. 72h, darüber hinaus 14-tägige Quarantäne ➢ Maskenpflicht in geschlossenen öffentl. Räumen ➢ Temperaturmessung Arbeitsplatz (37,5°C) ➢ Ab 18. Mai Wiedereröffung Einzelhandel ➢ Ab 1. Juni Bars, Restaurant, Frisöre (vorgezogen auf 18. Mai) 10
Maßnahmen ➢ 17. März: Dekret Cura Italia - € 25 Mrd. Paket • Kurzarbeit, Kündigungsschutz • Einmalunterstützung Selbständige • Steuerstundungen • Quarantäne = Krankheit • Elternurlaub ➢ 8. April: Dekret Liquidità - € 400 Mrd. Paket • Für Selbständige, KMU und große Unternehmen • Limit: 25% des Jahresumsatzes 2019 oder max. 2x Personalkosten • Bis € 25.000 keine Genehmigung notwendig • Dauer: 6 Jahre / verhandelbar • Staatsgarantie 100% Staatsfond PMI / 70% SACE (staatl. Garantiegeber) • Covenant: u.a. keine Dividendenausschüttung, Finanzierung von Personalkosten, Investitionen oder working capital 11
Auswirkungen auf die ital. Wirtschaft ➢ BIP 1. Halbjahr -10% ➢ Gesamtjahr 2020: -9% ➢ Erwartetes Wachstum 2021: 5,6% ➢ Erwarteter Verschuldungsgrad: 159% Quelle: Confindustria, 10.5.2020 12
Branchenausblick 2020 Welche Branchen kommen relativ schnell aus der Krise: • Healthcare Aufwärtsentwicklung, wenn auch langsam: • Chemie / Bauwirtschaft / Handel / Konsumgüter Situation weiterhin unsicher: • Automotive / Maschinenbau / Tourismus 13
Steuergutschriften für innovative Anlagen Das Fördersystem wurde Anfang 2020 von Sonderabschreibungen (Superammortamento und Iperammortamento) auf Steuergutschriften (credito d'imposta) umgestellt: • für konventionelles Equipment sind 6 Prozent für Investitionen bis 2 Millionen Euro vorgesehen • für Industrie-4.0-Ausrüstung 40 Prozent für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro • darüber hinaus 20 Prozent für Investitionen bis zu 10 Millionen Euro. • 10 Prozent für effizienzsteigerndes Equipment • Des Weiteren subventioniert Italien weiterhin im Rahmen des Förderinstruments "Nuova Sabatini" Darlehen für den Kauf neuer Kapitalgüter. • Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zur Weiterbildung bezüglich Industrie 4.0 und Digitalisierung in der Industrie. 14
Nach der Corona-Pandemie, Prognosen für den Umsatz 2020: 100% 1,9% 4,5% 5,4% 90% 26,9% 80% 22,0% Eine Zunahme des Umsatzes 70% Eine Ermäßigung von 25% auf 50% 5,5% Eine Ermäßigung zwischen 10% und 25% 60% Eine Ermäßigung von bis zu 10% 28,8% Keine Änderung 50% Es ist noch zu früh, um Einschätzungen 40% vorzunehmen 13,5% 30% 62,2% 5,8% 20% 10% 23,1% 0% 04.03.2020 08.04.2020 15
Falls Sie Auswirkungen auf Ihre Geschäfte hatten: wann wird Ihr Unternehmen Ihrer Meinung nach wieder zur normalen Geschäftstätigkeit zurückkehren? 100% 7,6% 90% 19,2% 80% 19,8% 70% Innerhalb eines Jahres 60% Innerhalb von 6 Monaten 33,0% 48,1% 50% Innerhalb von 3 Monaten 40% Innerhalb eines Monates 30% 15,4% Wir hatten keine Auswirkungen 20% 23,1% 10% 24,2% 5,8% 0% 3,8% 04.03.2020 08-04.2020 16
Personenverkehr innerhalb Italiens (gültig bis zum 02.06.2020) Der Personenverkehr in Italien innerhalb einer Region ist frei und es ist nicht mehr verpflichtend, eine Selbstescheinigung mit sich zu führen. Der Personenverkehr in Italien zwischen unterschiedlichen Regionen ist weiterhin bis zum 02.06.2020 eingeschränkt. Man darf sich zwischen unterschiedlichen Regionen ausschließlich aus folgenden Gründen bewegen: • nachgewiesenes Arbeitsbedürfnis • absolute Dringlichkeit • Gesundheitsgründe Dabei muss immer die aktuelle Fassung der Selbstbescheinigung mit sich geführt werden (Vorlage unter www.interno.gov.it; sollte man die deutsche Hilfsübersetzung unter www.esteri.it benutzen, muss der Satz „ed adottate ai sensi degli artt. 1 e 2 del decreto legge 25 marzo 2020 n. 19“ bzw. „die gemäß Art. 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 ergriffen worden sind“ gestrichen werden) Achtung: Falsche Erklärungen sind strafrechtlich verfolgbar! 17
Lockerung der Einreiseeinschränkungen nach Italien Bevorzugte Herkunftsländer Die Tragweite der Lockerung der Einreiseeinschränkungen nach Italien hängt vom Herkunftsland des Einreisenden ab. Die Einreise aus folgenden Ländern • EU-Mitgliedsstaaten • Schengen-Länder • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland • Andorra • Fürstentum Monaco • San Marino Republik • Vatikanstadt wird bereits seit dem 18.05.2020 vereinfacht. 18
Meldepflichten bei Dienstreisen bzw. Entsendungen nach Italien (1) a. Einreise nach Italien wegen nachgewiesenen Arbeitsbedürfnis (gültig ab dem 18.05.2020) Einreisen aus den unter Punkt 1. aufgelisteten Ländern wegen nachgewiesenen Arbeitsbedürfnis sind ab dem 18.05.20 frei. Aktuell gibt es keine Formvorschrift im Hinblick auf den Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsbedürfnisses. In der Übergangsphase ist es allerdings empfehlenswert, dass der Einreisende z.B. ein Schreiben seines Arbeitgebers (idealerweise auf Italienisch oder Englisch) sowie des italienischen Geschäftspartners (idealerweise auf Italienisch), das den geschäftlichen Grund der Reise erklärt, mit sich führt. Darüber hinaus wird der Einreisende wie üblich die A1 Bescheinigung (hilfsweise den Antrag) mit sich führen müssen. Sollte der Einreisende ein Arbeitnehmer sein, der in Italien im Rahmen der Dienstleistungserbringung zugunsten eines in Italien ansässigen Unternehmens tätig ist, muss dessen Entsendung gemeldet werden und es ist empfehlenswert, dass er auch die entsprechende Meldung mit sich führt (s. Merkblatt der AHK Italien zum Thema Arbeitnehmerentsendung nach Italien) 19
Meldepflichten bei Dienstreisen bzw. Entsendungen nach Italien (2) b. Einreise nach Italien wegen absoluter Dringlichkeit oder Gesundheitsgründe (gültig vom 18.05.2020 bis zum 02.06.2020) Im Falle von Einreisen wegen absoluter Dringlichkeit oder Gesundheitsgründe vom 18.05.2020 bis zum 02.06.2020 aus den unter Punkt 1. aufgelisteten Ländern und einem Aufenthalt in Italien für nicht länger als 72 Stunden (zzgl. weiterer 48 Stunden bei gerechtfertigter Verlängerung), muss keine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden. Bei Einreise müssen allerdings folgende Meldepflichten eingehalten werden: • Meldung bei der beim Grenzübergang örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde der eigenen Anwesenheit in Italien • Übergabe (dem Beförderer bzw. der beim Grenzübergang örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde) einer Erklärung, die folgende Informationen bzw. Verpflichtungen beinhält (falsche Erklärungen sind strafrechtlich verfolgbar!): • Spezifizierung des Einreisegrundes • Dauer des Aufenthalts in Italien • Adresse und Telefonnummer, an denen man während des Aufenthalts anzutreffen bzw. zu erreichen ist • Angabe des benutzten Fahrzeuges, um die o.g. Adresse zu erreichen • Verpflichtung, Italien nach Ablauf der Aufenthaltsdauer sofort zu verlassen oder die 14-tägige Quarantäne zu beginnen • Verpflichtung, bei Krankheitssymptomen die zuständige italienische Gesundheitsbehörde umgehend zu informieren und sich zu isolieren Nach Ablauf der 72 (zzgl. evtl. 48) Stunden muss man • entweder Italien sofort verlassen • oder die 14-tägige Quarantäne beginnen und die entsprechenden Mitteilungen vornehmen (s. Punkt c.) 20
Meldepflichten bei Dienstreisen bzw. Entsendungen nach Italien (3) c. Einreise nach Italien allgemein (gültig vom 18.05.2020 bis zum 02.06.2020) Einreisende nach Italien aus den unter Punkt 1. aufgelisteten Ländern, deren Einreisegrund nicht ein nachgewiesenes Arbeitsbedürfnis, absolute Dringlichkeit oder ein Gesundheitsgrund ist, müssen • eine 14-tägige Quarantäne einhalten • die eigene Anwesenheit der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ortes, wo die Quarantäne eingehalten wird, melden • die Adresse und eine Telefonnummer angeben, wo man während der Quarantäne anzutreffen bzw. zu erreichen ist • das benutzte Privatfahrzeug, um die o.g. genannte Adresse zu erreichen, angeben • bei Einreise mit Flugzeug, Zug o.a., dem Beförderer eine Erklärung mit Angabe der o.g. Informationen zzgl. Reisegrund aushändigen (bei Fieber oder unvollständiger Dokumentation wird die Einreise verweigert) 21
Personenverkehr Ausland → Italien Ausnahmen Die genannten Vorschriften finden keine Anwendung auf ➢ Fahrer von Verkehrsmitteln und begleitendes Personal* ➢ fahrendes Personal von Unternehmen mit Sitz im Ausland* ➢ Pflege- und Gesundheitspersonal ➢ Grenzgänger ➢ Durchfahrt, um ein weiteres Land zu erreichen; hierbei ist zu beachten: ✓ Meldung der Einreise bei der zuständigen Behörde ✓ maximale Aufenthaltsdauer: 24 Stunden (bzw. + 12 Stunden bei nachgewiesenen Bedürfnissen) ✓ nach Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer finden die Verpflichtungen bei Einreise nach Italien Anwendung ✓ bei Krankheitssymptomen, umgehende Mitteilung an die zuständige italienische Behörde * Achtung: Selbstbescheinigung evtl. weiterhin erforderlich 22
Weitere Informationen ➢ https://www.ahk-italien.it/ ➢ https://www.ahk-italien.it/coronavirus 23
Kompetenz Vertriebsunterstützung Definition einer Vertriebsstrategie, Vertriebspartnersuche Kundenakquise, Marktanalysen Investitionsprojekte Scouting von Übernahmekandidaten und Investoren (M&A) Standortsuche und Fördermittel Finanz- und Lohnbuchhaltung im Outsourcing Beschaffungswesen Lieferantensuche Lieferantenqualifizierung Beratung Recht & Steuern Direktidentifizierung, Mitarbeiterentsendung Mehrwertsteuerrückerstattung, Fachberatung Compliance Produktverantwortung Verpackungsmanagement 24
Kontakte: Jörg Buck Sebastian Euchenhofer Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Team leader – Market & Business Development Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK) Tel. +39 02 39800904 Tel. +39 02 67913.202 euchenhofer@deinternational.it buck@ahk-italien.it www.ahk-italien.it
AHK Italien
Sie können auch lesen