Re-Start in Italien Präsentation zu "Italien Navigator | umfassend & zielgenau beraten" - 26. Mai 2020 - DIHK

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Re-Start in Italien

Präsentation zu „Italien Navigator | umfassend & zielgenau beraten“ – 26. Mai 2020
Re-Start in Italien Präsentation zu "Italien Navigator | umfassend & zielgenau beraten" - 26. Mai 2020 - DIHK
AHK Italien

➢ Seit 1921 tätig
➢ 700 Mitglieder
➢ 50 spezialisierte und zweisprachige Mitarbeiter
➢ Die größte bilaterale Handelskammer in Italien
➢ Umsatz 2019: € 6m

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Italian Facts

• Wirtschaftlicher Motor Europas:
  BIP / Kopf wie Süddeutschland
• Italien ist EU Netto-Einzahler
  (ohne GB = Nr. 3)
• 2. Industrienation in Europa (21%
  Anteil am BIP in 2017 )
• 8. größte Volkswirtschaft der
  Welt (ohne GB = Nr. 3 in Europa)
• Rückgrat: Hidden Champions

                                      Quelle: eurostat 2017; bpb.de; statista
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Perspektive Deutschland 2019
                Export (Mrd. €)                                     Import (Mrd. €)                           Handelsvolumen Total (Mrd. €)

 1.   USA                         118,6                   China                       109,6                   China                         205,7
 2.   Frankreich                  106,8                   Niederlande                  98,7                   Niederlande                   190,4
 3.   China                        96,1                   USA                          71,5                   USA                           190,1
 4.   Niederland                   91,7                   Frankreich                   66,1                   Frankreich                    172,9
 5.   Großbritannien               78,7                   Polen                        57,6                   Italien                       125,2 -3,8%
                                                                                                                                                  vs. PY (130,2)

                                          -2,7%                                               -5,1%
 6.   Italien                      68,1   vs. PY (70,0)
                                                          Italien                      57,1   vs. PY (60,2)
                                                                                                              Polen                         123,4
 7.   Österreich                   65,9                   Tsch. Republik               47,8                   Großbritannien                117,0
 8.   Polen                        65,8                   Schweiz                      46,3                   Österreich                    109,9
 9.   Schweiz                      56,3                   Österreich                   44,0                   Schweiz                       102,6
10.   Belgien                      46,1                   Belgien                      43,1                   Tsch. Republik                  92,7

                                                                                                                            Quelle: Destatis, Jan-Dez 2019

                                                                                                                                                       4
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TOP 5 Handels-Regionen in Italien
Handelsvolumina zwischen Deutschland
                und:
                 [Imp.+Exp.] (Mrd. €)

1.   Lombardei                   43,3    >   Südkorea                   29,6
2.   Venetien                    20,9    >   Kanada                     16,3
3.   Emilia-Romagna              14,4    >   Australien                 12,2
4.   Piemont                     11,1    >   Thailand                   11,0
5.   Latium                        8,5   >   Griechenland                8,2

                                                        Quelle: Auswertungen AHK Italien auf der Basis der Daten von Destatis und Istat, Jan-Dez 2019

                                                                                                                                                  5
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Industrielle Sektoren als Treiber
            Export Italien nach Deutschland (%)                                                             Export Deutschland nach Italien (%)

                                                      Maschinen (14,5%)                                                                                Chemie/Pharma (18,6%)
                                                                                                         Sonstige Sektoren
    Sonstige Sektoren                                                                                        (21,1%)
        (24,1%)

                                                                   Stahlindustrie (12,6%)

                                                                                                     Textil (3,7%)

Elektrotechnik und                                                                                                                                               Automotive (16,0%)
Elektronik (5,3%)
                                                                                                       Food (7,3%)

       Textil (7,0%)                                               Automotive (11,4%)

                                                                                                         Stahlindustrie
                                                                                                            (8,5%)

                                                                                                                                                     Maschinen (13,8%)
                       Food (10,7%)
                                                   Chemie/Pharma (14,4%)                                      Elektrotechnik und Elektronik
                                                                                                                         (11,0%)

                                      Industrie: 58,2%                                                                            Industrie: 67,9%

                                                                                            Quelle: Auswertungen AHK Italien auf der Basis der Daten Destatis, Jan-Dez 2019

                                                                                                                                                                               6
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Zwei eng miteinander verwobene Industrienationen
                                                Verarbeitendes Gewerbe
                                                            (Jan 2017 = 100)

        108

        106

                                                                                                               Italien
        104
                                                                                                               Deutschland

        102

        100
              Jan Feb Mar Apr Mai Juni   Juli Aug Set Okt    Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Juni   Juli Aug Sep Okt Nov

                                                                                                            Quelle: Elaborazioni CSC auf Basis Eurostat

                                                                                                                                                    7
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Supply chain – Perspektive Deutschland
 2019 hat Deutschland Halbfertigwaren im Wert von 606 Mrd. Euro importiert:
 55% des Gesamtimports

Ca. zwei Drittel des Imports von
Halbfertigwaren stammen aus der EU.
Italien steht dabei auf dem 4. Platz

                                                      Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis Eurostat

                                                                                                                    8
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Aktuelle Situation
➢ Am 31.01. (vor 114 Tagen) Notstand erklärt
➢ Schulen + Unis seit 23.02. (98 Tage)
  geschlossen
➢ 09.03. Bewegungseinschränkung (87 Tage)
➢ 70 Tage (11.03.-18.5.) Lockdown im Handel
➢ 42 Tage Lockdown Produktion (23. März – 4.
  Mai), Ausnahme systemrelevante
  Wirtschaftszweige
➢ Seit 27.04 / 04.05. Phase 2

                                               9
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Phase 2
➢ 27. April: strategische, industrielle und
  verarbeitende Unternehmen, mit Exportquote
➢ 4. Mai: großer Teil der Unternehmen, von der
  verarbeitenden Industrie bis zum Baugewerbe
➢ Dienstreisen/Entsendung: Aufenthalt max.
  72h, darüber hinaus 14-tägige Quarantäne
➢ Maskenpflicht in geschlossenen öffentl.
  Räumen
➢ Temperaturmessung Arbeitsplatz (37,5°C)
➢ Ab 18. Mai Wiedereröffung Einzelhandel
➢ Ab 1. Juni Bars, Restaurant, Frisöre
  (vorgezogen auf 18. Mai)

                                                 10
Maßnahmen
➢ 17. März: Dekret Cura Italia - € 25 Mrd. Paket
   • Kurzarbeit, Kündigungsschutz
   • Einmalunterstützung Selbständige
   • Steuerstundungen
   • Quarantäne = Krankheit
   • Elternurlaub
➢ 8. April: Dekret Liquidità - € 400 Mrd. Paket
   • Für Selbständige, KMU und große Unternehmen
   • Limit: 25% des Jahresumsatzes 2019 oder max. 2x Personalkosten
   • Bis € 25.000 keine Genehmigung notwendig
   • Dauer: 6 Jahre / verhandelbar
   • Staatsgarantie 100% Staatsfond PMI / 70% SACE (staatl. Garantiegeber)
   • Covenant: u.a. keine Dividendenausschüttung, Finanzierung von Personalkosten,
      Investitionen oder working capital

                                                                                     11
Auswirkungen auf
die ital. Wirtschaft
➢ BIP 1. Halbjahr -10%
➢ Gesamtjahr 2020: -9%
➢ Erwartetes Wachstum 2021: 5,6%
➢ Erwarteter Verschuldungsgrad: 159%

                                       Quelle: Confindustria, 10.5.2020

                                                                          12
Branchenausblick 2020

Welche Branchen kommen relativ schnell aus der Krise:
• Healthcare

Aufwärtsentwicklung, wenn auch langsam:
• Chemie / Bauwirtschaft / Handel / Konsumgüter

Situation weiterhin unsicher:
• Automotive / Maschinenbau / Tourismus

                                                        13
Steuergutschriften für innovative Anlagen

Das Fördersystem wurde Anfang 2020 von Sonderabschreibungen (Superammortamento und
Iperammortamento) auf Steuergutschriften (credito d'imposta) umgestellt:

•   für konventionelles Equipment sind 6 Prozent für Investitionen bis 2 Millionen Euro
    vorgesehen
•   für Industrie-4.0-Ausrüstung 40 Prozent für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro
•   darüber hinaus 20 Prozent für Investitionen bis zu 10 Millionen Euro.
•   10 Prozent für effizienzsteigerndes Equipment
•   Des Weiteren subventioniert Italien weiterhin im Rahmen des Förderinstruments "Nuova
    Sabatini" Darlehen für den Kauf neuer Kapitalgüter.
•   Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zur Weiterbildung bezüglich Industrie 4.0 und
    Digitalisierung in der Industrie.

                                                                                           14
Nach der Corona-Pandemie, Prognosen für den Umsatz 2020:

               100%                  1,9%
                        4,5%
                        5,4%
               90%
                                     26,9%
               80%      22,0%
                                                Eine Zunahme des Umsatzes

               70%
                                                Eine Ermäßigung von 25% auf 50%
                        5,5%                    Eine Ermäßigung zwischen 10% und 25%
               60%                              Eine Ermäßigung von bis zu 10%
                                     28,8%
                                                Keine Änderung
               50%
                                                Es ist noch zu früh, um Einschätzungen
               40%                              vorzunehmen
                                     13,5%
               30%      62,2%
                                     5,8%
               20%

               10%                   23,1%

                0%
                      04.03.2020   08.04.2020

                                                                                   15
Falls Sie Auswirkungen auf Ihre Geschäfte hatten: wann wird Ihr
Unternehmen Ihrer Meinung nach wieder zur normalen Geschäftstätigkeit
zurückkehren?
                   100%
                            7,6%
                    90%                  19,2%
                    80%     19,8%

                    70%                             Innerhalb eines Jahres
                    60%                             Innerhalb von 6 Monaten
                            33,0%        48,1%
                    50%                             Innerhalb von 3 Monaten
                    40%                             Innerhalb eines Monates
                    30%     15,4%                   Wir hatten keine Auswirkungen

                    20%                  23,1%

                    10%     24,2%
                                         5,8%
                    0%                   3,8%
                          04.03.2020   08-04.2020

                                                                               16
Personenverkehr innerhalb Italiens (gültig
bis zum 02.06.2020)
Der Personenverkehr in Italien innerhalb einer Region ist frei und es ist nicht mehr verpflichtend, eine
Selbstescheinigung mit sich zu führen.
Der Personenverkehr in Italien zwischen unterschiedlichen Regionen ist weiterhin bis zum 02.06.2020
eingeschränkt. Man darf sich zwischen unterschiedlichen Regionen ausschließlich aus folgenden Gründen
bewegen:
•   nachgewiesenes Arbeitsbedürfnis
•   absolute Dringlichkeit
•   Gesundheitsgründe
Dabei muss immer die aktuelle Fassung der Selbstbescheinigung mit sich geführt werden (Vorlage unter
www.interno.gov.it; sollte man die deutsche Hilfsübersetzung unter www.esteri.it benutzen, muss der Satz „ed
adottate ai sensi degli artt. 1 e 2 del decreto legge 25 marzo 2020 n. 19“ bzw. „die gemäß Art. 1 und 2 des
Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 ergriffen worden sind“ gestrichen werden)
Achtung: Falsche Erklärungen sind strafrechtlich verfolgbar!

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Lockerung der Einreiseeinschränkungen
nach Italien
Bevorzugte Herkunftsländer

Die Tragweite der Lockerung der Einreiseeinschränkungen nach Italien hängt vom Herkunftsland des Einreisenden ab.
Die Einreise aus folgenden Ländern

•            EU-Mitgliedsstaaten
•            Schengen-Länder
•            Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland
•            Andorra
•            Fürstentum Monaco
•            San Marino Republik
•            Vatikanstadt

wird bereits seit dem 18.05.2020 vereinfacht.

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Meldepflichten bei Dienstreisen bzw.
Entsendungen nach Italien (1)
a.          Einreise nach Italien wegen nachgewiesenen Arbeitsbedürfnis (gültig ab dem 18.05.2020)
Einreisen aus den unter Punkt 1. aufgelisteten Ländern wegen nachgewiesenen Arbeitsbedürfnis sind ab
dem 18.05.20 frei.
Aktuell gibt es keine Formvorschrift im Hinblick auf den Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsbedürfnisses.
In der Übergangsphase ist es allerdings empfehlenswert, dass der Einreisende z.B. ein Schreiben seines
Arbeitgebers (idealerweise auf Italienisch oder Englisch) sowie des italienischen Geschäftspartners
(idealerweise auf Italienisch), das den geschäftlichen Grund der Reise erklärt, mit sich führt.
Darüber hinaus wird der Einreisende wie üblich die A1 Bescheinigung (hilfsweise den Antrag) mit sich führen
müssen.
Sollte der Einreisende ein Arbeitnehmer sein, der in Italien im Rahmen der Dienstleistungserbringung
zugunsten eines in Italien ansässigen Unternehmens tätig ist, muss dessen Entsendung gemeldet werden
und es ist empfehlenswert, dass er auch die entsprechende Meldung mit sich führt (s. Merkblatt der AHK
Italien zum Thema Arbeitnehmerentsendung nach Italien)

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Meldepflichten bei Dienstreisen bzw.
Entsendungen nach Italien (2)
b.               Einreise nach Italien wegen absoluter Dringlichkeit oder Gesundheitsgründe (gültig vom 18.05.2020 bis zum 02.06.2020)
Im Falle von Einreisen wegen absoluter Dringlichkeit oder Gesundheitsgründe vom 18.05.2020 bis zum 02.06.2020 aus den unter Punkt 1. aufgelisteten
Ländern und einem Aufenthalt in Italien für nicht länger als 72 Stunden (zzgl. weiterer 48 Stunden bei gerechtfertigter Verlängerung), muss keine 14-tägige
Quarantäne eingehalten werden.
Bei Einreise müssen allerdings folgende Meldepflichten eingehalten werden:
•    Meldung bei der beim Grenzübergang örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde der eigenen Anwesenheit in Italien
•    Übergabe (dem Beförderer bzw. der beim Grenzübergang örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde) einer Erklärung, die folgende Informationen bzw.
     Verpflichtungen beinhält (falsche Erklärungen sind strafrechtlich verfolgbar!):
•    Spezifizierung des Einreisegrundes
•    Dauer des Aufenthalts in Italien
•    Adresse und Telefonnummer, an denen man während des Aufenthalts anzutreffen bzw. zu erreichen ist
•    Angabe des benutzten Fahrzeuges, um die o.g. Adresse zu erreichen
•    Verpflichtung, Italien nach Ablauf der Aufenthaltsdauer sofort zu verlassen oder die 14-tägige Quarantäne zu beginnen
•    Verpflichtung, bei Krankheitssymptomen die zuständige italienische Gesundheitsbehörde umgehend zu informieren und sich zu isolieren
Nach Ablauf der 72 (zzgl. evtl. 48) Stunden muss man
•                entweder Italien sofort verlassen
•                oder die 14-tägige Quarantäne beginnen und die entsprechenden Mitteilungen vornehmen (s. Punkt c.)

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Meldepflichten bei Dienstreisen bzw.
Entsendungen nach Italien (3)
c.         Einreise nach Italien allgemein (gültig vom 18.05.2020 bis zum 02.06.2020)
Einreisende nach Italien aus den unter Punkt 1. aufgelisteten Ländern, deren Einreisegrund nicht ein
nachgewiesenes Arbeitsbedürfnis, absolute Dringlichkeit oder ein Gesundheitsgrund ist, müssen
•          eine 14-tägige Quarantäne einhalten
•          die eigene Anwesenheit der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ortes, wo die Quarantäne
           eingehalten wird, melden
•          die Adresse und eine Telefonnummer angeben, wo man während der Quarantäne anzutreffen
           bzw. zu erreichen ist
•          das benutzte Privatfahrzeug, um die o.g. genannte Adresse zu erreichen, angeben
•          bei Einreise mit Flugzeug, Zug o.a., dem Beförderer eine Erklärung mit Angabe der o.g.
           Informationen zzgl. Reisegrund aushändigen (bei Fieber oder unvollständiger Dokumentation
           wird die Einreise verweigert)

                                                                                                  21
Personenverkehr Ausland → Italien
Ausnahmen
Die genannten Vorschriften finden keine Anwendung auf

     ➢   Fahrer von Verkehrsmitteln und begleitendes Personal*
     ➢   fahrendes Personal von Unternehmen mit Sitz im Ausland*
     ➢   Pflege- und Gesundheitspersonal
     ➢   Grenzgänger
     ➢   Durchfahrt, um ein weiteres Land zu erreichen; hierbei ist zu beachten:
     ✓   Meldung der Einreise bei der zuständigen Behörde
     ✓   maximale Aufenthaltsdauer: 24 Stunden (bzw. + 12 Stunden bei nachgewiesenen Bedürfnissen)
     ✓   nach Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer finden die Verpflichtungen bei Einreise nach Italien Anwendung
     ✓   bei Krankheitssymptomen, umgehende Mitteilung an die zuständige italienische Behörde

* Achtung: Selbstbescheinigung evtl. weiterhin erforderlich

                                                                                                                 22
Weitere Informationen

➢ https://www.ahk-italien.it/

➢ https://www.ahk-italien.it/coronavirus

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Kompetenz
  Vertriebsunterstützung
  Definition einer Vertriebsstrategie, Vertriebspartnersuche
  Kundenakquise, Marktanalysen

  Investitionsprojekte
  Scouting von Übernahmekandidaten und Investoren (M&A)
  Standortsuche und Fördermittel
  Finanz- und Lohnbuchhaltung im Outsourcing

  Beschaffungswesen
  Lieferantensuche
  Lieferantenqualifizierung

  Beratung Recht & Steuern
  Direktidentifizierung, Mitarbeiterentsendung
  Mehrwertsteuerrückerstattung, Fachberatung

  Compliance
  Produktverantwortung
  Verpackungsmanagement

                                                               24
Kontakte:

Jörg Buck                                                   Sebastian Euchenhofer
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied                        Team leader – Market & Business Development
Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK)                    Tel. +39 02 39800904
Tel. +39 02 67913.202                                       euchenhofer@deinternational.it
buck@ahk-italien.it

                                           www.ahk-italien.it
AHK Italien
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