Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - E-Mitwirkung

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - E-Mitwirkung
Kanton     Aargau     Öffentliche Auflage
                   Gemeinde   Rothrist

Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                                   5. Juli 2021
Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - E-Mitwirkung
Begleitkommission Nutzungsplanung
Werner Christen, Baukommission
Ralph Erismann, Gemeindeammann
Walter Gloor, Leiter Planung und Bau
Kirsten Hauri, Leiterin Fachbereich Baugesuche
Daniel Klaus, Baukommission
Beat Rüegger, Naturschutzverein
Hans Rudolf Sägesser, Gemeinderat
Markus Strub, Gewerbeverein
Roger Wymann, Baukommission/VRU

Bearbeitung
PLANAR AG für Raumentwicklung
Gutstrasse 73, 8055 Zürich
Tel 044 421 38 38
www.planar.ch, info@planar.ch

Oliver Tschudin, Josua Schwegler
Bildquelle Titelseite: www.rothrist.ch
Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - E-Mitwirkung
Inhaltsverzeichnis

1     Ausgangslage                                     4

1.1   Gründe für eine Gesamtrevision                   4
1.2   Bestandteile der Vorlage                         5

2     Organisation und Verfahren                       6

2.1   Projektorganisation                              6
2.2   Planungsverfahren                                6

3     Grundlagen und Rahmenbedingungen                13

3.1   Rahmenbedingungen Bund                          13
3.2   Rahmenbedingungen Kanton                        13
3.3   Regionale Grundlagen                            15
3.4   Kommunale Grundlagen                            16

4     Analyse                                         19

4.1   Siedlung                                        19
4.2   Verkehr                                         22
4.3   Natur und Landschaft                            24

5     Räumliches Entwicklungsleitbild                 25

6     Zentrale Sachthemen                             27

6.1   Zentrumsentwicklung                             27
6.2   Zentrale Achse                                  27
6.3   Ortsbildschutz                                  28
6.4   Handlungsprogramm Innenentwicklung              30
6.5   Arbeitszonen                                    34
6.6   Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen        35
6.7   Abstimmung Siedlung und Verkehr                 36
6.8   Weitere Themen                                  37

7     Erläuterungen zu den Planungsinhalten           40

7.1   Bereinigung der Plangrundlagen und Geodaten     40
7.2   Änderungen innerhalb des Baugebiets             40
7.3   Änderungen im Kulturland und im Wald            52
7.4   Schutzobjekte                                   53
7.5   Festlegen der Gewässerräume                     55
7.6   Hochwasserschutz                                57

8     Änderungen an der Bau- und Nutzungsordnung      58

9     Auswirkungen und Zielerreichung                 62

9.1   Übereinstimmung mit den Inventaren des Bundes   62
9.2   Fassungsvermögen und Einwohnerdichten           62
9.3   Umwelt                                          63
9.4   Planbeständigkeit                               63

10    Weiterer Handlungsbedarf                        65

      Anhang                                          67
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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                      1         Ausgangslage
                                      Die Gemeinde Rothrist hat sich in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der räumlichen
                                      Entwicklung auseinandergesetzt. Diese Auseinandersetzung erfolgte im Lichte der raumpla-
                                      nungsrechtlichen Änderungen auf Bundesebene, der Überarbeitung des kantonalen Richt-
                                      plans, namentlich im Bereich Siedlung, sowie des generell anstehenden Revisionsbedarfs
                                      der eigenen Planungsinstrumente. Im Vorfeld der Revision der Planungsinstrumente wurde
                                      das «Entwicklungsleitbild 2040+» erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für die weitere
                                      räumliche Entwicklung bzw. die Gesamtrevision der Nutzungsplanung.

                                      1.1       Gründe für eine Gesamtrevision
         Planungshorizont erreicht    Nutzungspläne sind zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse
                                      erheblich geändert oder die Planungsinstrumente ihren zeitlichen Horizont erreicht haben.
                                      Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Nutzungspläne alle 15 Jahre überprüft und gegebe-
                                      nenfalls angepasst werden. Die nachfolgend aufgeführten Beschluss- und Genehmigungs-
                                      daten der Nutzungsplanung Rothrist zeigen, dass der Planungshorizont von 15 Jahren er-
                                      reicht ist:

          Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland                          Beschluss                             Genehmigung
                                                                           Gemeindeversammlung                   Grosser Rat
          Bauzonenplan (BZP)                                               29.11.2001                            23.09.2003
          Kulturlandplan (KLP)                                             29.11.2001                            23.09.2003
          Bau- und Nutzungsordnung (BNO)                                   29.11.2001                            23.09.2003
          Änderungen                                                       Beschluss                             Genehmigung
                                                                           Gemeindeversammlung                   Regierungsrat
          Teiländerung 1. Etappe:                                          24.11.2005                            29.03.2009
          BNO-Teiländerung: Ergänzung § 10 (Gewerbezone G) für das
          Areal «Grund»
          BZP-Teiländerung: Diverse Umzonungen, Einzonung Areal
          «Grund»
          KLP-Teiländerung: Umzonung Areal «Grund»
          Teiländerung 2. Etappe:                                          26.11.2009                            23.02.2011
          BNO-Teiländerung: Anpassung §§ 6, 10, 11, 17, 43
          BZP-Teiländerung: Diverse Umzonungen,
          Gestaltungsplanpflicht Bahnhof / Bernstrasse
          KLP-Teiländerung: Umzonung Gfill

         Veränderte Rechtsgrundlage   Seither wurden übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen revidiert und füh-
                                      ren zu Anpassungsbedarf der kommunalen Nutzungsplanung. Dies sind auf Bundesebene
                                      das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz, auf kantonaler Ebene der Richt-
                                      plan und das Baugesetz inkl. Bauverordnung. Letztere wurden im Hinblick auf den Beitritt
                                      des Kantons Aargau zum Konkordat über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) über-
                                      arbeitet und verpflichten die Gemeinden, ihre kommunalen Nutzungsplanungen ebenfalls
                                      auf die IVHB-Begriffe anzupassen.

PLANAR                                                                                                                                4 / 71
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                                1.2       Bestandteile der Vorlage
                                Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst folgende grundeigentümer-
                                verbindliche Bestandteile:

                                      –   Bauzonenplan im Massstab 1:2’500
                                      –   Kulturlandplan im Massstab 1:5’000
                                      –   Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

                                Ergänzend dazu dienen nachfolgende Bestandteile der Information und Erläuterung:

                                      –   Planungsbericht nach Art. 47 RPV
                                      –   Änderungsplan Bauzonen im Massstab 1:2’500
                                      –   Änderungsplan Kulturland im Massstab 1:5’000
                                      –   Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2040+
                                      –   Landschaftsinventar Rothrist, 2019
                                      –   Studie Eignungsgebiete für Höhere Bauten Rothrist, 2018 (aktualisiert 2021)

         Planungsbericht nach   Gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung ist der vorliegende Planungsbericht eine
         Art. 47 RPV
                                zwingende Aufgabe der Nutzungsplanung. Er soll aufzeigen, wie die Nutzungsplanung von
                                Rothrist die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen von Bund und Kanton berück-
                                sichtigt und wie die regionale Abstimmung erfolgt ist. Er begründet zudem die wichtigsten
                                Änderungen an der geltenden Nutzungsplanung und zeigt die zugrundeliegenden Interes-
                                senabwägungen und die aus den Änderungen zu erwartenden Auswirkungen auf.

                                Der Planungsbericht richtet sich an die Bevölkerung und die Grundeigentümer, welche im
                                Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Gesamtrevision Stellung nehmen können. Er rich-
                                tet sich auch an die kantonalen Behörden als Genehmigungsorgan, um die beabsichtigten
                                Änderungen zu erläutern und zu begründen. Und er ist eine wichtige Grundlage für die Ge-
                                meindeversammlung als beschliessendes Organ der Nutzungsplanung.

PLANAR                                                                                                                          5 / 71
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         2         Organisation und Verfahren

         2.1       Projektorganisation
         Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde durch die eigens für die Revision
         konstituierte Begleitkommission im Rahmen regelmässiger Sitzungen ausgearbeitet.
         Folgende Kommissionsmitglieder wurden vom Gemeinderat eingesetzt:

               –   Werner Christen, Baukommission
               –   Ralph Ehrismann, Gemeindeammann
               –   Walter Gloor, Leiter Planung und Bau
               –   Kirsten Hauri, Leiterin Fachbereich Baugesuche
               –   Daniel Klaus, Baukommission
               –   Beat Rüegger, Naturschutzverein
               –   Hans Rudolf Sägesser, Gemeinderat
               –   Markus Strub, Gewerbeverein
               –   Roger Wymann, Baukommission/VRU

         Begleitet wurde die Kommission von Gemeindeschreiber Stefan Jung. Die PLANAR AG für
         Raumentwicklung, Zürich, vertreten durch Oliver Tschudin und Josua Schwegler, wurde als
         Planungsbüro beauftragt.

         2.2       Planungsverfahren
         In § 15 des aargauischen Baugesetzes ist das Verfahren der allgemeinen Nutzungsplanung
         Siedlung und Kulturland festgelegt. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Rothrist
         wurde in folgenden Verfahrensschritten erarbeitet:

         2.2.1     Entwicklungsleitbild, Studie Höhere Bauten und Landschaftsinventar

         Zu Beginn wurde in einer ersten Phase eine Analyse durchgeführt. Diese bildet unter ande-
         rem die Grundlage für das im Anschluss erarbeitete räumliche Entwicklungsleitbild, mit wel-
         chem die Gemeinde die anzustrebende Stossrichtung festlegt. Parallel dazu hat die Ge-
         meinde eine Studie erarbeitet, um Eignungsgebiete für Höhere Bauten zu prüfen. Für das
         Leitbild und die Studie Höhere Bauten wurde von Januar bis Februar 2018 eine Behörden-
         vernehmlassung durchgeführt. Weiter wurde das kommunale Landschaftsinventar aktuali-
         siert.

         2.2.2     Entwürfe der Planungsinstrumente

         Gestützt auf die Grundlagen der ersten Phase wurden in einem nächsten Schritt die Ent-
         würfe der Planungsinstrumente (Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsord-
         nung) sowie der orientierenden Dokumente (Planungsbericht, etc.) erarbeitet. Bei der Erar-
         beitung wurden bedarfsweise weitere Wissensträger der Gemeinde beigezogen, so bspw.
         der Naturschutzverein Rothrist.

PLANAR                                                                                                    6 / 71
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         2.2.3    Mitwirkungsverfahren

         Der Einbezug der Bevölkerung in die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist der Ge-
         meinde Rothrist ein grosses Anliegen. Über www.ortsplanung-rothrist.ch wird über die
         zentralen Inhalte der Vorlage informiert: Informationen zum Planungsverfahren, Erläute-
         rung der zentralen Inhalte und Absichten, Informationen zur öffentlichen Mitwirkung,
         Download aller Dokumente mit Genehmigungsinhalt und weitere orientierende Unterlagen
         sowie Antworten zu den wichtigsten Fragen der Ortsplanung. Die Instrumente der allgemei-
         nen Nutzungsplanung wurden der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Der Gemein-
         derat hat an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 20. Juni 2019 die Unterlagen
         in den Grundzügen vorgestellt. Die öffentliche Mitwirkung fand vom 20. Juni bis am 19. Au-
         gust 2019 statt. Die Bevölkerung, politische Behörden, Parteien und Verbände konnten ihre
         Stellungnahmen über die digitale Mitwirkung via www.ortsplanung-rothrist.ch (oder alter-
         nativ auf herkömmliche Art in schriftlicher Form) abgeben. Während dieser Zeit lagen die
         Dokumente zudem auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

         Die Möglichkeit zur Mitwirkung haben rund 40 Personen, Firmen und Vereine genutzt und
         insgesamt knapp 90 Anträge eingereicht. Die Stellungnahme des Gemeinderates und die
         Entscheide zur Berücksichtigung der Anträge sind im Mitwirkungsbericht ersichtlich, der
         Teil dieser Vorlage bildet und im Rahmen der öffentlichen Auflage veröffentlicht wird.

         Aufgrund von Anträgen aus der Mitwirkung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

         –   Mehrere Mitwirkungen betrafen die Innenentwicklungsmassnahmen in den Wohnzo-
             nen W2, insbesondere die Aufzonung in die Wohnzone W3, wodurch neu Mehrfamili-
             enhäuser zu erstellen sind. Angesichts der tiefen Einwohnerdichten in den W2-Zonen
             und des anstehenden Bevölkerungswachstums ist die Gemeinde angehalten, Massnah-
             men für eine qualitative Innenentwicklung zu treffen. Es ist der Gemeinde ein grosses
             Anliegen, dass die Innenentwicklung insbesondere in den ortsbaulich sensiblen Einfa-
             milienhausquartieren mit hoher Qualität erfolgt und dass unerwünschte bauliche Zu-
             stände verhindert werden können.
             Beim Gebiet südlich des «Oberwilerwegs» handelt es sich um ein einheitliches Einfami-
             lienhausquartier. Die kleinteilige, auf die Einfamilienhäuser ausgerichtete Parzellen-
             struktur lässt unter Berücksichtigung der zonengemässen Grenzabstände den Bau von
             Mehrfamilienhäusern ohne Grenzmutationen nur schwer zu. Die bestehenden Einfami-
             lienhäuser wurden nahezu alle innerhalb der letzten 40 Jahren erstellt. Ersatzneubau-
             ten (MFH statt EFH) und die damit erwünschte Innenentwicklung sind in den nächsten
             15 Jahren kaum zu erwarten. Dieses Gebiet soll daher mit vorliegender Gesamtrevision
             nicht in die Wohnzone W3 aufgezont werden. Die Nutzungsboni gemäss § 44 und 45
             BNO zur Förderung einer sorgfältigen Innenentwicklung sind in diesem Gebiet jedoch
             nach wie vor möglich. Die Gemeinde fördert bzw. ermöglicht den Generationenwech-
             sel durch das Anbieten von generationengerechtem Wohnraum, wodurch die Einwoh-
             nerdichte in den Einfamilienhausgebieten erhöht wird (vgl. Kap. 6.8.1).
         –   Im Gebiet «Fleckenhausen» grenzt gemäss rechtskräftigem Bauzonenplan die vierge-
             schossige Wohn- und Gewerbezone WG4 (neu WA4) an die zweigeschossige Wohn-
             zone W2. Auf Anregung der Mitwirkenden wurde hier im Sinne eines verträglichen
             Übergangs im Bereich des «Scharfen Ecken» eine Umzonung zur dreigeschossigen

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - E-Mitwirkung
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

             Wohnzone W3 vorgenommen. Entlang der Bernstrasse wird, gestützt auf das Räumli-
             che Entwicklungsleitbild (Entwicklungsachse Bernstrasse), eine mindestens dreige-
             schossige Mischzone beibehalten. In den Erdgeschossen, welche an die Bernstrasse an-
             grenzen, wird eine Geschosshöhe von mind. 4 m vorgeschrieben, um eine flexible Nut-
             zung (insb. Gewerbe) zuzulassen.
         –   Die Gemeinde hat nochmals eingehend diskutiert, ob alle in der Studie «Eignungsge-
             biete für Höhere Bauten Rothrist» als geeignet bezeichneten Gebiete im Bauzonenplan
             als Eignungsgebiete bezeichnet werden sollen. Der Standort am Bahnhof ist unbestrit-
             ten, im bestehenden «Entwicklungsrichtplan Bahnhof» sind höhere Bauten vorgese-
             hen. Der Standort beim Zentrum «Dörfli» soll jedoch nicht mit vorliegender Gesamtre-
             vision im Bauzonenplan bezeichnet werden. Die Entwicklung wird in den nächsten 15
             Jahren primär im Gebiet «Breiten» und im Zentrumsgebiet beim Bahnhof erwartet. Die
             Einschätzung der Studie zu den Höheren Bauten behält jedoch ihre Gültigkeit: Bei kon-
             kreten Planungsabsichten für Höhere Bauten im Gebiet «Dörfli» kann auch nach der
             Gesamtrevision mit einer Teiländerung der Nutzungsplanung die Grundlage für Höhere
             Bauten gelegt werden.
         –   In § 4 BNO (Planungsgrundsätze) wird ergänzt, dass für ruhende Güter und Fahrzeuge
             die 3. Dimension vorgesehen werden soll (z.B. Hochregallager) und dass auf Reserve-
             haltung von unbebautem Boden verzichtet werden soll. Damit soll auch in den Arbeits-
             zonen ein haushälterischer Umgang mit dem Boden erreicht werden.
         –   § 12 BNO (Zonenbestimmungen Wohnzonen) legt fest, dass die Wohnzone W2 für Ein-
             und Zweifamilienhäuser mit bis zu 4 Wohnungen bestimmt ist. Mittels Teiländerung
             der BNO wurde im Jahr 2017 die ergänzende Bestimmung aufgenommen, dass im Rah-
             men von Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen bei einer Arealfläche von mind.
             4'000 m² auch Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten zulässig sind, wenn sie sich
             gut einpassen. Aus Gründen der Planungssicherheit ist diese Bestimmung in ihrem
             Grundsatz zu belassen. Die minimale Arealfläche von 4'000 m² wird jedoch aufgeho-
             ben, da sie im Widerspruch zur neuen Minimalfläche für den Nutzungsbonus gemäss §
             44 BNO sowie zur Minimalfläche bei Arealüberbauungen (§ 45 BNO) stehen würde
             (hinsichtl. Planbeständigkeit vgl. Kap. 9).
         –   Die Zonengrenze Arbeitszone A1 / Grünzone im Gebiet «Rishalde» wird dem heutigen
             tatsächlichen Verlauf bzw. den aktuellen AV-Daten (Bodenbedeckungslinie) des befes-
             tigten Parkplatzes angepasst (Änderung U.10).
         –   Auf die Erweiterung der Liegewiese beim Schwimmbad «Stampfi» wird mangels Be-
             darfs (geplante Beachvolley-Felder sind nicht mehr vorgesehen) und aufgrund eines
             Mitwirkungsantrags der Grundeigentümerschaft verzichtet.
         –   Verzicht auf die Umsetzung des Objekts ROT912 als kommunales Substanzschutzob-
             jekt. Das Objekt wurde bei der letzten Gesamtrevision von Gemeinderat und kant.
             Denkmalpflege nicht als Schutzobjekt aufgenommen (vgl. Kap. 7.4.1).
         –   Verzicht auf die Festlegung einer Naturschutzzone «Fromentalwiese» beim Objekt Nr.
             02.10, da diese Fläche im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (gem. Direkt-
             zahlungsverordnung des Bundes) oder von Vereinbarungen (gemäss § 14 NLD) ange-
             legt wurde.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

         –   Nach gemeinsamer Diskussion mit Waldeigentümer und Kreisforstamt wurden die
             Bestimmungen zu den Naturschutzzonen im Wald textlich präzisiert, auf die Umset-
             zung der Waldgesellschaften Nr. 46a wird verzichtet, sofern diese nicht im Waldinven-
             tar enthalten oder mit einem Pflegevertrag überlagert sind.
         –   Gemäss Auftrag aus dem kantonalen Richtplan wird das Kulturland südlich des Kraft-
             werks im Gebiet «Lehen» als Landschaftsschutzzone aufgenommen. Die konkrete Ab-
             grenzung im Plan wird auf die Abgrenzungen der Landschaftskammer angepasst (süd-
             lich und östlich bis zum Siedlungsrand).
         –   Zonenbereinigung beim SBB-Gleisareal (Änderung A.06).

         2.2.4   Kantonale fachliche Stellungnahme

         Die Vorlage wurde am 24. Juni 2019 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Die fachliche
         Stellungnahme des Kantons wurde mit Schreiben vom 11. März 2020 der Gemeinde zuge-
         stellt, die wesentlichen Inhalte wurden im Rahmen einer Sitzung mit dem Kreisplaner disku-
         tiert. Die Auflagen, Hinweise und Empfehlungen des Kantons wurden von der Planungs-
         kommission geprüft und entsprechend in der Überarbeitung der Dokumente berücksich-
         tigt. Anlässlich der fachlichen Stellungnahme wurden folgende Änderungen an der Vorlage
         vorgenommen:

         –   Vorgaben zu maximalen Ladenflächen von Verkaufsgeschäften in den Zentrumszonen
             Za, Zb und Zc werden nicht aufgenommen, da diese gemäss Richtplanvorgaben in
             Kern- und Zentrumszonen von Gemeinden, die gemäss Raumordnungskonzept dem ur-
             banen Entwicklungsraum zugeordnet sind, keiner Regelung in der BNO bedürfen. In
             den übrigen Zonen bleiben die Beschränkungen bestehen, mittelgrosse Verkaufsge-
             schäfte sollen sich in den Zentrumszonen konzentrieren. Aufgrund der unterschiedli-
             chen Funktionen der Zentrumszonen (Umsteigeort Bahnhof, Ortszentrum Dörfli, histo-
             risches «Quartierzentrum» Rössli) braucht es aus Sicht der Gemeinde jedoch keine zu-
             sätzlichen Vorgaben, mit denen eine gegenseitige Konkurrenzierung verhindert wer-
             den müsste.
         –   In den Gestaltungsplan-Pflichtgebieten «Bahnhof», «Dörfli» und «Oberwilerfeld» wird
             in § 6 BNO das Ziel einer «lagegerechten Dichte im Sinne einer qualitativen Innenent-
             wicklung» ergänzt.
         –   Die Umlagerung der Arbeitszone Oberwilerfeld wird von vorliegender Gesamtrevision
             ausgeklammert, da die Voraussetzungen für eine Einzonung der Arbeitszone zwischen
             der neuer Wiggertalstrasse und der A1 nicht gegeben sind. Gemäss Kanton braucht es
             für eine Einzonung eine gesicherte Rekultivierung des heutigen Materialabbaugebiets
             im Oberwilerfeld. Weiter erschwert die noch nicht abschliessend geklärte Linienfüh-
             rung der neuen Wiggertalstrasse und deren flankierende Massnahmen (u.a. ökologi-
             scher Ausgleich etc.) eine exakte Zonenabgrenzung. Die Umlagerung soll daher in ei-
             nem separaten Verfahren (Teiländerung Nutzungsplanung) nach vorliegender Gesamt-
             revision erfolgen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen geklärt sind.
         –   Als Folge des Verzichts auf die Auszonung im Oberwilerfeld wird auch die Einzonung
             der Arbeitszone A1 nördlich der Bahnlinie (Lagerplatz ansässiges Gewerbe) nicht mit
             vorliegender Gesamtrevision umgesetzt. Sie soll im Rahmen der späteren Umlagerung
             des Oberwilerfelds nochmals geprüft werden.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

         –   Auf die Einzonung für eine regionale Sportanlage wird vorerst verzichtet. Diese kann
             gemäss Kanton erst dann erfolgen, wenn der Bedarf nachgewiesen wurde und geklärt
             ist, wie die Einzonung kompensiert wird resp. die erforderlichen Nachweise für eine
             Beanspruchung eines «regionalen oder kantonalen Topfs» an OeBA-Zone erbracht
             wurden.
         –   Für die Erweiterung der Spielfelder des FC Rothrist ist gemäss Kanton der Nachweis der
             besseren Anordnung der Spielfelder (unter Berücksichtigung des Tennisplatzes) beizu-
             bringen. Das Vorhaben wird daher nicht mit vorliegender Gesamtrevision umgesetzt.
         –   Auf die Einzonung der Teil-Parzelle Nr. 318 im Gebiet «Schluhen» wird verzichtet. Die
             Einzonung von rund 180 m² am Bauzonenrand hätte zu einem sinnvolleren Bauzonen-
             rand geführt. Es wäre dadurch jedoch die ansonsten rein landwirtschaftlich genutzte
             Parzelle Nr. 318 von der Bauzonengrenze zerschnitten worden. Die 180 m² neue
             Bauzonenfläche hätte zudem nicht separat bebaut werden können.
         –   Das Quartier am Blumenweg wird in Anlehnung an das östliche Gebiet «Breiten» statt
             der Wohnzone W4 der Wohn- und Arbeitszone WA4 zugewiesen, da ansonsten zwi-
             schen den angrenzenden Zonen Zc «Bahnhof» und WA4 eine Wohnzoneninsel geschaf-
             fen wird.
         –   Auf die Umzonung der Grünzone beim Rössliweg wird verzichtet. Die neue Wigger-
             talstrasse kommt in den Bereich der Grünzone zu liegen. Diese Fläche wird voraussicht-
             lich weitgehend für die neue Strassenverbindung genutzt. Die Zuweisung zur Arbeits-
             platzzone ist nicht notwendig und führt überdies zu einer Mehrwertabgabepflicht. Die
             Grünzone wird daher wie bisher belassen.
         –   Die rechtskräftige Sondernutzungsplanpflicht im Gebiet Winterhalden- / Lindenweg
             wird nicht aufgehoben, und die Sondernutzungsplanpflicht im Gebiet «Breiten» wird in
             eine Gestaltungsplanpflicht geändert, da beide Gebiete noch nicht vollständig umge-
             setzt sind. Für die GP-Pflicht «Breiten» werden in der BNO Zielvorgaben eingeführt,
             welche mit den Sondernutzungsvorschriften des rechtskräftigen Gestaltungsplans
             «Breiten» abgestimmt sind.
         –   Waldflächen bei den Gebieten «Längacher», «Ruppoldinger Inseln» und «Boniger In-
             seln» liegen teilweise innerhalb der Aue von kantonaler Bedeutung und werden daher
             gemäss kantonaler Auflage in diesen Bereichen mit einer Naturschutzzone im Wald
             überlagert.
         –   Die Siedlungseier (Erweiterungsmöglichkeit innerhalb der Landschaftsschutzzone) wird
             gemäss kantonaler Auflage auf die heute aktiven landwirtschaftlichen Betriebe be-
             grenzt.
         –   Gemäss kantonaler Auflage werden die Zonenbestimmungen zur Landwirtschaftszone
             hinsichtlich des im Richtplan eingetragenen Siedlungstrenngürtels zwischen Rothrist
             und Oftringen ergänzt.
         –   Im Bauzonenplan werden im Orientierungsinhalt das «Hochwassergefährdete Gebiet»
             und die «Flächen mit Hochwasser-Restgefährdung» mit einer separaten Signatur auf-
             geführt. Gemäss kantonaler Empfehlung werden diese Flächen zusammen als «Hoch-
             wassergefährdetes Gebiet» mit einer Signatur bezeichnet.
         –   Diverse redaktionelle und formale Anpassungen an der BNO werden gemäss den Hin-
             weisen und Auflagen des Kantons umgesetzt.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

         2.2.5     Regionale Abstimmung

         Der Gemeinderat lud den Regionalplanungsverband zofingenregio ein, zu den Unterlagen
         der Gesamtrevision Nutzungsplanung Stellung zu nehmen. Der Planungsverband erfasste
         seine Rückmeldung mithilfe der digitalen Mitwirkung. Er weist auf folgende Punkte hin:

         –   Die Regionalplanung stellt sich die Frage, ob mit der vorliegenden Planung die Innent-
             wicklungspotenziale ausreichend ausgeschöpft werden und inwiefern die gemäss kan-
             tonalem Raumkonzept vorgegebenen Zieldichten erreicht werden.
         –   Es wird empfohlen, in den Arbeitszonen A1 den Verkauf von Gütern des täglichen Be-
             darfs gemäss Kapitel 4.1 Buchstabe b des regionalen Entwicklungsmoduls 1 auszu-
             schliessen. Diese Massnahme unterstütze die angestrebten Entwicklungen entlang der
             Bernstrasse und der zukünftigen Zentren.
         –   Es wird angeregt, den Ausschluss jeglicher Logistiknutzung in der Arbeitszone A2 zu
             prüfen.
         –   Die Regionalplanung begrüsst die Regelung zur Arealüberbauung und die geplanten
             Entwicklungen entlang der Bernstrasse ausdrücklich.
         –   Es wird empfohlen, die Einzonung der regionalen Sportanlage sowie die Verlagerung
             der Arbeitszone Oberwilerfeld in den weiteren Handlungsbedarf (Kap. 10) auszulagern
             und damit noch nicht mit vorliegender Gesamtrevision umzusetzen.
         –   Die Einzonungsvorhaben für eine neue regionale Sportanlage und für die Verlagerung
             des Arbeitsgebiets Oberwilerfeld an die A1 sei der Standort noch nicht abschliessend
             regional abgestimmt. Der Regionalplanungsverband empfiehlt, diese Vorhaben in den
             weiteren Handlungsbedarf zu verschieben und die weiteren Schritte für die regionale
             Abstimmung einzuleiten.

         Die Gemeinde hat die regionalen Anliegen geprüft und wie folgt berücksichtigt:

         –   Qualitative Dichtevorgaben in der BNO bei den Zielbestimmungen zu den Gestaltungs-
             plan-Pflichtgebieten.
         –   Ausschluss der Verkaufsnutzung von Gütern des täglichen Bedarfs in den Arbeitszonen
             A1.
         –   Logistiknutzungen werden in den Arbeitszonen A1 und in der Überlagerung «Bahnhof
             Nord» ausgeschlossen.
         –   Die Einzonungsabsichten betreffend die regionale Sportanlage und die Umlagerung des
             Arbeitsgebiets Oberwilerfeld werden in den weiteren Handlungsbedarf verschoben.

         Gemäss Auflage aus der kantonalen fachlichen Stellungnahme wurde das Dossier nach der
         Überarbeitung (aufgrund der fachlichen Stellungnahme und der Mitwirkung) erneut an den
         Regionalplanungsverband zofingenregio zur Stellungnahme zugestellt. Mit Schreiben vom
         12. März 2021 beurteilt die Regionalplanung die Vorlage zusammenfassend als regional
         abgestimmt.

         2.2.6     Abschliessende kantonale Vorprüfung

         Nach erfolgter Überarbeitung der Vorlage, basierend auf den Mitwirkungsanträgen und der
         fachlichen Stellungnahme des Kantons, wurden die Dokumente dem Kanton am 15. Dezem-
         ber 2020 zur abschliessenden Vorprüfung eingereicht. Mit Schreiben vom 1. April 2021 liegt

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

         der abschliessende Vorprüfungsbericht des Kantons vor. Er enthält Vorbehalte und Hin-
         weise. Neben dem Vorprüfungsbericht liegt auch der Prüfbericht Geodaten vor. Die Geoda-
         ten erreichen bereits eine sehr gute Qualität. In bestimmten Punkten ist noch eine Überar-
         beitung notwendig. Diese gehen aus der neuen technischen Richtlinie des Kantons hervor.
         Sie haben keine inhaltlichen Änderungen zur Folge.

         Aufgrund der abschliessenden Vorprüfung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

         –   Zuweisen der gelb bandierten Fläche in der Arbeitszone A2 im Westen der Gemeinde
             (Parzelle Nr. 3599), da die Frist zur Bebauung dieser bedingten Einzonung am
             23.02.2021 ungenutzt verstrichen ist
         –   Nachführen fehlender Gewässerräume (Punktsignaturen) im Kulturlandplan, nament-
             lich bei den Gewässern «Holzweid», «Steibächli» und «Wässerungsgrabe»
         –   Abstand von Bauten und Anlagen gegenüber Gewässern gemäss kant. Vorgabe als se-
             paraten Paragrafen 26a und nicht als Teil des Paragrafen 26 in der BNO aufführen (in-
             haltlich keine Änderung, lediglich Neustrukturierung)
         –   Aktualisieren der im Plan orientierend dargestellten Fliessgewässer anhand der vom
             Kanton nachgeführten AV-Daten im Bereich der Fliessgewässer
         –   Erweitern des orientierenden Planeintrags «Hochwassergefährdetes Gebiet» um die
             Kategorie «Restgefährdung» gemäss Gefahrenkarte.
         –   Kleine Präzisierungen und Ergänzungen im Planungsbericht gemäss Hinweisen des Kan-
             tons.

         Im abschliessenden Vorprüfungsbericht als Vorbehalt angemerkt, dass in sämtlichen Zonen
         ausser der Spezialzone Gländ Bordelle und dgl. verboten würden. Ein generelles Verbot sei
         ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.

         Diese Feststellung ist nicht korrekt. Seit der letzten Gesamtrevision (genehmigt durch den
         Grossen Rat am 23.09.2003) sind Betriebe mit ideellen Immissionen ohne Wohnanteilbe-
         schränkung in der Wohnzone WG4 nicht verboten. Dies entspricht einem Viertel der ge-
         samten Wohn- und Gewerbeflächen (WG3/WG4). Zusammen mit allen Arbeitszonen
         kommt dies einer Fläche von über 30 ha gleich.

         Mit vorliegender Gesamtrevision wird die diesbezügliche Bestimmung in der Wohn- und Ar-
         beitszone WA4 nicht verändert. Sowohl die bisherige wie auch die revidierte BNO gewäh-
         ren damit die Wirtschaftsfreiheit.

         2.2.7    Öffentliche Auflage

         (wird ergänzt)

         2.2.8    Beschlussfassung und Genehmigung

         (wird ergänzt)

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                          3         Grundlagen und Rahmenbedingungen

                                          3.1       Rahmenbedingungen Bund
                                          Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV)
                                          sind gesetzliche Grundlagen, die Sachpläne wichtige Planungsinstrumente auf Bundes-
                                          ebene, um raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abstimmen und mit den Bestrebungen
                                          der Kantone harmonisieren zu können. Die Nutzungsplanung von Rothrist wurde mit den
                                          Sachplänen des Bundes abgestimmt.

                                          Auf Bundesebene sind folgende Inventare zu berücksichtigen:

                                                –   Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS (1988)
                                                –   Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS (2007)
                                                –   Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz ICOMOS (1998)

                                          3.2       Rahmenbedingungen Kanton
                                          Die Nutzungsplanung von Rothrist ist an die geänderte kantonale Gesetzgebung und die ge-
                                          änderten Planungsinstrumente anzupassen.

                                          3.2.1     Kantonaler Richtplan

                                          Der kantonale Richtplan ist in der kommunalen Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Seine
                                          Ziele und Inhalte sind gemäss den Festlegungen im Richtplantext grundeigentümerverbind-
                                          lich umzusetzen. Der Grosse Rat beschloss die Gesamtrevision des Richtplans am 20. Sep-
                                          tember 2011 und eine Überarbeitung des Richtplans am 24. März 2015. Gemäss kantona-
                                          lem Raumkonzept, welches dem Richtplan zugrunde liegt, befindet sich Rothrist im urba-
                                          nen Entwicklungsraum und zählt mit Aarburg, Oftringen und Zofingen zum Kerngebiet der
                                          Agglomeration Olten - Zofingen. Die Erreichbarkeit und der Anschluss ans übergeordnete
                                          Verkehrsnetz sind zu gewährleisten und die Lebensqualität sowie die Standortattraktivität
                                          für das urbane Wohnen und Arbeiten sind zu steigern.

         Wirtschaftlicher Entwicklungs-   Das Raumkonzept weist in Rothrist einen wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt (ESP)
         schwerpunkt
                                          aus. Damit werden Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung an gut erschlossenen
                                          Standorten bezeichnet. Hier sollen durch aktive Bewirtschaftung Voraussetzungen für wett-
                                          bewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. In Rothrist eignen sich gemäss Raumkon-
                                          zept die Standorte Grund, Bifang, Oberwilerfeld und Dietiwart für produzierende und verar-
                                          beitende Nutzungen (PVN) und der Standort am Bahnhof Rothrist für arbeitsplatzintensive
                                          Nutzungen (APN).
         Abb. 1: Raumkonzept Aargau
         (Quelle: BVU)

PLANAR                                                                                                                                   13 / 71
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                         Der kantonale Richtplan legt Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet, Fruchtfolgeflächen und
                                         das Waldgebiet fest. Weitere wichtige planerische Festsetzungen sind:

                                             –   Bahnhof Rothrist: Anlage kombinierter Verkehr (symbolische Darstellung)
                                             –   Bifang Ost: Standort für Nutzungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen (symboli-
                                                 sche Darstellung)
                                             –   neue Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord (durchgezogene rote Linie)
                                             –   Siedlungstrenngürtel zwischen Rothrist und Oftringen/Aarburg (rote Schraffur)
                                             –   Landschaft von kantonaler Bedeutung (grüne Schraffur)
                                             –   Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (dunkelgrün / schwarze Schraffur)
                                             –   Auenschutzpark Ruppoldingen: Boniger-Inseln (blaue Schraffur)
                                             –   Hölzliweide: Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung (Zwischenergebnis,
                                                 symbolische Darstellung)
         Abb. 2: Auszug kantonaler
         Richtplan 2011 (Quelle: AGIS)

         Anlage kombinierter Verkehr     Die Gemeinden sorgen regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infra-
                                         strukturelle Entwicklung dieser Schwerpunkte sowie für Qualitätsanforderungen für die be-
                                         troffenen Industrie- und Gewerbezonen.
         Standort für Nutzungen mit      Die Gemeinde zeigt auf, wie die Siedlungsentwicklung auf die Kapazitäten des Verkehrsnet-
         hohem Verkehrsaufkommen
                                         zes abgestimmt wird. Die gültige BNO von Rothrist enthält bereits geeignete Regelungen
                                         der Nutzungsart und -dichte und spezifische Zonenbestimmungen, mit denen Einfluss auf
                                         den Verkehr genommen werden kann.
         Neue Wiggertalstrasse           Die neue Wiggertalstrasse wird die Bernstrasse deutlich entlasten, sodass die heutige Kan-
                                         tonsstrasse zur Gemeindestrasse abklassiert werden kann. Zurzeit wird ein Betriebs- und
                                         Gestaltungskonzept zur Aufwertung des Strassenraums und des angrenzenden Siedlungs-
                                         gebiets ausgearbeitet.
         Bevölkerungsentwicklung         Mit der Überarbeitung des Richtplans 2015 wurde die Bevölkerungsentwicklung bis im Jahr
                                         2040 prognostiziert. In Rothrist wird bis 2040 mit 11'810 Einwohner gerechnet. Im Rahmen
                                         der Nutzungsplanung ist aufzuzeigen, dass das erwartete Bevölkerungswachstum mit geeig-
                                         neten Massnahmen aufgenommen werden kann.

PLANAR                                                                                                                                  14 / 71
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

         Demographische Entwicklung   Nebst der rein quantitativen Zunahme der Bevölkerungszahl wird sich künftig eine alters-
                                      mässig deutlich veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung ergeben. Ein wichtiger An-
                                      satz, wie diesem Umstand begegnet werden soll, liegt in der Weiterentwicklung der örtli-
                                      chen Alters- und Pflegeheime, der Erhaltung eines Grundangebotes an kommunaler Versor-
                                      gung und generationengerechtem Wohnraum an gut erschlossenen Lagen.

                                      3.2.2    Bauinventar

                                      Parallel zur Gesamtrevision wurde das bestehende Kurzinventar der Kulturobjekte im Kan-
                                      ton Aargau (neu: Bauinventar) von der kantonalen Denkmalpflege unter Einbezug der Ge-
                                      meinde aktualisiert. Das Bauinventar bildet eine wichtige fachliche Grundlage für die Ge-
                                      meinde und enthält die schützenswerten historischen Bauten und Kulturobjekte vor 1920.
                                      Es handelt sich um ein behördenverbindliches Dokument, das als Entscheidungshilfe dient.
                                      Gegen die Inventaraufnahme kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Eine eigentümerver-
                                      bindliche Umsetzung des Bauinventars erfolgt erst durch die Gemeinde im Rahmen der
                                      Nutzungsplanung. Die Gemeinde überprüft mittels Interessenabwägung, ob die Objekte in
                                      der Nutzungsplanung als kommunale Substanzschutzobjekte umgesetzt werden können. Im
                                      Rahmen der Mitwirkung und des Einwendungsverfahrens der Gesamtrevision Nutzungspla-
                                      nung können die Eigentümer entsprechend Stellung nehmen.

                                      3.2.3    Gewässerräume von Fliessgewässern

                                      Mit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Inkraftsetzung der Gewäs-
                                      serschutzverordnung (GSchV) sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Raumbedarf
                                      für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen Funktionen, des Hochwasser-
                                      schutzes und der Gewässernutzung sicherzustellen. In den Nutzungsplänen hat die Ge-
                                      meinde für alle Gewässer die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festzulegen. Als
                                      Grundlage dient die vom Regierungsrat des Kantons Aargau erlassene Fachkarte Gewässer-
                                      raum.

                                      3.2.4    Hochwasserschutz

                                      Um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, sind Kanton und Gemeinden verpflichtet,
                                      die Gefahrenkarten und Massnahmenplanungen zur Vermeidung von Personen- und Sach-
                                      schäden umzusetzen. Anhand der Gefahrenkarte Hochwasser (Abrufbar über AGIS) legt die
                                      Gemeinde in den Nutzungsplänen Hochwassergefahrenzonen fest und erlässt entspre-
                                      chende Schutzbestimmungen in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO).

                                      3.3      Regionale Grundlagen
         Agglomerationsprogramme      Die Kantone Aargau und Solothurn haben gemeinsam das Agglomerationsprogramm Aare-
                                      Land beim Bund eingereicht (1. bis 3. Generation). Darin sind für Rothrist verschiedene
                                      Massnahmen vorgesehen: Der Flussraum entlang der Wigger und der Aare soll aufgewertet
                                      werden. Die kantonale Radroute R510 (Rothrist – Aarburg) soll eine neue Linienführung er-
                                      halten. Entlang der Bernstrasse (K235) soll ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) er-
                                      arbeitet werden. Beim Bahnhof Rothrist soll eine zentrale ÖV-Drehscheibe mit verbesserter
                                      Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr und mit Optimierungen für Menschen mit einge-
                                      schränkter Mobilität entstehen. Zudem ist die 3. Etappe der neuen Wiggertalstrasse, wel-

PLANAR                                                                                                                               15 / 71
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                   che auf Rothrister Gemeindegebiet südwestlich der A1 geplant ist, im Aggloprogramm ent-
                                   halten. Das Aggloprogramm der 4. Generation ist zurzeit in Vorbereitung. Darin ist voraus-
                                   sichtlich ein neuer Aare-Übergang vorgesehen.
         Siedlungs- und            Angestossen durch das Agglomerationsprogramm AareLand 2007 haben die beiden Regio-
         Verkehrskonzept Unteres
                                   nalverbände AareLand und zofingenregio mit dem Siedlungs- und Verkehrskonzept Unteres
         Wiggertal
                                   Wiggertal eine Gesamtbetrachtung von Siedlung, Verkehr und Landschaft vorgenommen.
                                   In Rothrist sollen Siedlungsgebiete in ÖV-Nähe verdichtet und die Landschaft entlang der
                                   Aare in Wert gesetzt werden.
         Entwicklungsmodul 1:      Im Entwicklungsmodul 1: «Koordinierte Raumentwicklung» (zofingenregio, 2011) verpflich-
         «Koordinierte
                                   ten sich die unterzeichnenden Gemeinden – darunter Rothrist – zur Koordination der Ent-
         Raumentwicklung»
                                   wicklungsaufgaben in den Gemeinden. Das Entwicklungsmodul enthält eine Präambel mit
                                   organisatorischen Regelungen, eine Strategie für die anzustrebende Entwicklung sowie Um-
                                   setzungsmassnahmen. Die Gemeinden setzen diese Massnahmen im Rahmen ihrer Planun-
                                   gen und Tätigkeiten um. Im Entwicklungsmodul 1 sind zentrale Grundsätze zur Entwicklung
                                   der Wohn- und Arbeitsgebiete enthalten, die bei der Gesamtrevision berücksichtigt werden
                                   sollen.

                                   Gemäss der Karte «Aufgaben und Prioritäten» bildet die Bernstrasse die zentrale Achse in
                                   Rothrist. Hier und beim Bahnhof soll prioritär die Verdichtung im Rahmen von Nutzungspla-
                                   nungen stattfinden. Der Bau von freistehenden Einfamilienhäusern in mehrgeschossigen
                                   Zonen soll verhindert werden. Spezifische Standortqualitäten werden gezielt gefördert:
                                   dichte Überbauungen in Bahnhofsnähe und an Zentrumslagen, hochwertige Wohnräume
                                   für Eigentum an exponierten Hanglagen. Für grössere unbebaute Areale errichten die Ge-
                                   meinden eine Pflicht zur Sondernutzungsplanung.

                                   Die Arbeitsgebiete nördlich des Bahnhofs sind als Entwicklungsschwerpunkt gekennzeich-
                                   net. In bahnhofnahen und gut mit dem ÖV erschlossenen Gebieten werden nur arbeits-
                                   platzintensive Unternehmen angesiedelt.

                                   3.4       Kommunale Grundlagen

                                   3.4.1     Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2040+

                                   Als erste Phase der Gesamtrevision Nutzungsplanung hat die Gemeinde das Räumliche Ent-
                                   wicklungsleitbild – Vision 2040+ (REL) erarbeitet. Darin werden die Zielvorstellungen der
                                   räumlichen Entwicklung bis 2040 und darüber hinaus festgelegt und der Handlungsbedarf
                                   umschrieben, der zum Erreichen des Zielbildes nötig ist. Den lokalen Interessenvertretern
                                   wie die Ortsparteien, der Gewerbeverein, die Vereinigung Rothrister Unternehmungen
                                   VRU, der Naturschutzverein und die Umweltschutzkommission wurde das REL an der Info-
                                   veranstaltung vom 17. Januar 2018 in den Grundzügen vorgestellt und im Anschluss zur
                                   Vernehmlassung aufgelegt. Das Entwicklungsleitbild wurde aufgrund der Rückmeldungen
                                   aus der Vernehmlassung überarbeitet und vom Gemeinderat am 14. Mai 2018 beschlossen.
                                   Es bildet als Beilage einen orientierenden Bestandteil der Gesamtrevision (vgl. Kap. 5).

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                3.4.2    Kommunaler Gesamtplan Verkehr

                                Die Gemeinde hat 2015 einen Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet. Dieser
                                analysiert die aktuelle Verkehrssituation und zeigt auf, welche verkehrlichen Veränderun-
                                gen im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung zu erwarten sind. Übergeordnete Pla-
                                nungen und Rahmenbedingungen wurden bei der Formulierung der eigenen Ziele für die
                                künftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Um diese zu erreichen, wurden verschiedene
                                geeignete Massnahmen formuliert, wobei alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und die
                                Verkehrsmittel aufeinander abgestimmt wurden. Einige Massnahmen sind mit der vorlie-
                                genden Gesamtrevision rechtsverbindlich in der Nutzungsplanung (BNO) umzusetzen (vgl.
                                Kap. 6.7).

                                3.4.3    Entwicklungsrichtplan Bahnhof

                                Der Bahnhof Rothrist soll gemäss Massnahme im Agglomerationsprogramm Aareland
                                (ÖV301A, 3. Generation) zu einer intermodalen ÖV-Drehscheibe entwickelt werden. Das
                                Aggloprogramm formuliert, dass der Verkehr entflochten, das Angebot und die Sicherheit
                                für den Fuss- und Radverkehr optimiert, Park+Ride sowie Bike+Ride ausgebaut und die
                                Wohnqualität verbessert werden sollen.

                                Für das Gebiet rund um den Bahnhof Rothrist wurde 2016 in Zusammenarbeit von Kanton,
                                Gemeinde, Grundeigentümern und Planern ein Entwicklungsrichtplan erarbeitet. Dieser be-
                                absichtigt in erster Linie die Optimierung der öffentlichen Freiräume sowie der Umsteige-
                                beziehungen am Bahnhof. Der Entwicklungsrichtplan verfolgt insbesondere folgende Ziele:
         Teilziele Nutzung          –    dichte Bauweise mit publikumsorientierten Erdgeschossnutzungen
                                    –    ein durchmischtes und attraktives Wohnraumangebot
                                    –    ein Grundangebot der Nahversorgung
         Teilziele Gestaltung       –    die öffentlichen Räume Bahnhofplatz und Bernstrasse sollen aufgewertet und ge-
                                         fasst werden
                                    –    ein städtebaulicher Akzent in Form einer höheren Baute soll das Bahnhofquartier
                                         betonen und seine Wahrnehmung im Siedlungsgefüge erhöhen
                                    –    Berücksichtigung der Lärmsituation bei der Setzung der Baukörper
         Teilziele Freiraum         –    Aufwertung des Bahnhofplatzes, grosszügige Freifläche als Begegnungsraum
                                         schaffen
                                    –    Differenzierung privater und öffentlicher Freiräume für eine hohe Wohnqualität
                                    –    Aufwertung der Strassenachsen Bahnhof- und Bernstrasse
         Teilziele Verkehr          –    Optimierung der Bushaltestelle
                                    –    Begegnungszone auf der Bahnhofstrasse
                                    –    gedeckte Veloabstellplätze in Bahnhofsnähe
                                    –    unterirdische Sammelgaragen für Bewohner- und Beschäftigten-Parkplätze
                                    –    direkte und attraktive Wege für den Fuss- und Radverkehr sicherstellen
                                    –    Standort Park+Ride mit Baumdach anbieten
                                    –    angemessenes Angebot an Kurzzeit-Parkplätzen bereitstellen

                                Der Perimeter wird in vier Teilbereiche mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen differen-
                                ziert. Für jeden Teilbereich werden – basierend auf den Entwicklungszielen – Festlegungen
                                zu Nutzung, Bebauung, Freiraum sowie Erschliessung und Parkierung gemacht. Diese sind

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                                     in den nachgelagerten Gestaltungsplanungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Nutzungs-
                                     planung sollen eine zweckmässige Zonierung und die Grundlage für Höhere Bauten gelegt
                                     werden.

                                     3.4.4     Eignungsgebiete für Höhere Bauten

                                     Parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Gemeinde Rothrist eine Studie zu
                                     Höheren Bauten erarbeiten lassen mit dem Ziel, an den entsprechend geeigneten Standor-
                                     ten in der Nutzungsplanung die Grundlage zu legen. Im schrittweisen Evaluationsverfahren
                                     unter Berücksichtigung von ÖV-Erschliessung, landschaftlichen Aspekten und anhand einer
                                     stadtmorphologischen Analyse wurden Positivstandorte bestimmt. Diese Gebiete wurden
                                     einer vertieften städtebaulichen Prüfung unterzogen, um beurteilen zu können, wo Höhere
                                     Bauten explizit erwünscht sind. Höhere Bauten sollen zur Massstäblichkeit des Stadtraumes
                                     beitragen, zur besseren Orientierung verhelfen sowie die Zentralität und Identität eines
                                     Ortsteils bekräftigen.

                                     In der Thematik der Höheren Bauten und Hochhäuser wird eine Koordination mit den
                                     Nachbargemeinden bzw. der Region angestrebt. Die nachfolgende Karte zeigt die drei un-
                                     terschiedlichen Eignungsgebiete: Gebiete mit Eignung für höhere Bauten bis 30 m und sol-
                                     che bis 38 m, jeweils mit der Pflicht zur Erarbeitung eines Gestaltungsplans zur Qualitätssi-
                                     cherung, und Gebiete für höhere Bauten bis 30 m ohne Gestaltungsplanpflicht (Arbeitsge-
                                     biete).
         Abb. 3 Ausschnitt aus dem
         Syntheseschema
         (Quelle: PLANAR, 2018)

                                     Mit Ausnahme der Gebiete in der Arbeitszone bedingt die Erstellung von Höheren Bauten
                                     eine Folgeplanung (Gestaltungsplan) und Massnahmen zur Qualitätssicherung. Für die Be-
                                     urteilung der Einpassung ist ein zugrundeliegendes Richtprojekt in einem qualitätssichern-
                                     den Varianzverfahren (Wettbewerb, Studienauftrag o.ä.) zu erarbeiten, bei dem die Ge-
                                     meinde in geeigneter Weise mitgewirkt hat.

                                     3.4.5     Landschaftsinventar

                                     Parallel zur Nutzungsplanung hat die Gemeinde das bestehende Landschaftsinventar aus
                                     dem Jahr 1989 überarbeitet. Bestehende Objekte wurden überprüft, neue Objekte aufge-
                                     nommen und abgegangene oder eindeutig nicht mehr schützenswerte Objekte aus dem In-
                                     ventar entlassen. Das Inventar bildet die Grundlage zur Überarbeitung der Nutzungspläne
                                     und enthält nebst Inventarplan für jedes Objekt ein Inventarblatt mit Beschrieb, Bedeu-
                                     tung, Entwicklungsziel, Pflegemassnahmen und Objektfotos.

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                                           4        Analyse
                                           Eine vorgängige Ortsanalyse als Grundlage für die Zielvorstellungen und die Massnahmen
                                           im Rahmen der Gesamtrevision ist im «Räumlichen Entwicklungsleitbild – Vision 2040+»
                                           der Gemeinde Rothrist abgebildet. Demgegenüber enthält der Kommunale Gesamtplan
                                           Verkehr die Analyse zur Verkehrssituation und formuliert entsprechende Massnahmen.

                                           Nachfolgende Ausführungen basieren teilweise auf den beiden genannten Dokumenten.
                                           Sie werden hier nochmals erwähnt, weil sie für das Verständnis und die Herleitung der an
                                           den Planungsinstrumenten vorgenommenen Änderungen hilfreich sind.

                                           4.1      Siedlung

                                           4.1.1    Ortsbild und Identität
         Grossteils dörflicher Charakter   Rund die Hälfte des Siedlungsgebiets in Rothrist besteht aus Quartieren mit ein- bis zweige-
                                           schossigen Wohnbauten, grösstenteils Einfamilienhäuser. In den flacheren Lagen sind hete-
                                           rogene Siedlungsstrukturen anzutreffen. Areale mit mehrgeschossigen Wohnbauten wech-
                                           seln sich ab mit Gevierten von eher geringerer Dichte und mit lockeren Strukturen. Dieser
                                           Umstand verleiht Rothrist trotz seiner flächenmässigen Grösse und Einwohnerzahl einen
                                           dörflichen Charakter, was sich auch im Verständnis der Bevölkerung widerspiegelt, welche
                                           Rothrist nicht als Stadt, sondern als Dorf versteht. Urbane Züge sind in der Nähe der gross-
                                           flächigen Arbeitsgebiete und in den jüngst realisierten und zeitgemäss interpretierten
                                           Wohnüberbauungen in den flachen Lagen ablesbar.
         Fehlendes Zentrum                 Einen eigentlichen Dorfkern mit einer Konzentration an ausgeprägter historischer Struktur
                                           und Substanz existiert in Rothrist nicht. Aufgrund seiner Geschichte sind über das gesamte
                                           Gemeindegebiet vereinzelte Zeugen älterer Strukturen anzutreffen. Eine Ansammlung his-
                                           torisch geprägter Kernstrukturen konzentriert sich um den «Rössli-Kreisel». Diese bilden
                                           aber aufgrund ihrer Nutzung und Geschichte keinen eigentlichen Dorfkern. Eine unterge-
                                           ordnete Art der Zentrumsbildung, bedingt durch eine Ansammlung publikumsorientierter
                                           Nutzungen, ist im Umfeld des Gemeindehauses und des Bahnhofs ablesbar.

                                           Rothrist verfügt über ein breites Angebot an Einkaufsmöglichkeiten für die tägliche Versor-
                                           gung. Diese verteilen sich dispers entlang der Bernstrasse und deren Umgebung. Hier sind
                                           auch öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen wie die Gemeindeverwaltung, die
                                           Post, die Banken etc. zu finden. Die fehlende räumliche Konzentration dieser Nutzungen ei-
                                           nerseits und die Entstehung von Rothrist aus vielen Kleinsiedlungen andererseits führen
                                           dazu, dass kein klares Orts- oder Dorfzentrum ablesbar ist. Vielmehr funktionieren mehrere
                                           Hotspots wie Bahnhof, Sennhof/Dörfli und Rössli als Quartierzentren.
         Periphere Kleinsiedlungen         In den etwas abseits gelegenen, ländlichen und meist nur mässig erschlossenen Gebieten,
                                           so z.B. in den Gebieten «Gfill» und «Gländ», finden sich noch etliche Zeitzeugen aus der
                                           Zeit, als Rothrist aus vielen bäuerlichen Gehöften und Kleinsiedlungen bestand. Diese Struk-
                                           turen ziehen sich auch entlang der südlichen Siedlungsgrenze unterhalb der bewaldeten
                                           Hügelflanken.

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                                            4.1.2       Bevölkerungsentwicklung
         Abb. 4:
         Bevölkerungsentwicklung
         1985 bis 2020 und Prognose
         bis 2040
         (Quelle: Statistik Aargau, kant.
         Richtplan Aargau)

                                            Der kantonale Richtplan prognostiziert, dass bis im Jahr 2040 rund 11'800 Menschen in Rot-
                                            hrist leben werden. Die Bevölkerungsdichte, also die Anzahl Einwohner pro Hektare, ist
                                            heute in Rothrist vergleichsweise tief. Der kantonale Richtplan weist aus, dass die Ge-
                                            meinde Rothrist bis im Jahr 2040 durchschnittlich 70 Einwohner pro Hektare in den heute
                                            bereits bebauten Gebieten und im Durchschnitt 90 Einwohner pro Hektare in den noch un-
                                            bebauten Entwicklungsgebieten aufweisen müsste, um das erwartete Bevölkerungswachs-
                                            tum aufnehmen zu können.

                                            Nachfolgende Abbildung zeigt für Wohn- und Mischquartiere die heutige Einwohnerdichte.
                                            Grösstenteils liegt sie unter 50 E/ha (gelb), meist bei ca. 30 E/ha. Lediglich im Bereich um
                                            den Bahnhof sowie in einigen mit Gestaltungsplan oder Arealüberbauung entwickelten Ge-
                                            bieten – vor allem entlang der Bernstrasse – liegt die Dichte bei rund 50 bis 80 E/ha (orange
                                            und rot).

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         Abb. 5: Aktuelle Einwohnerdichten (E/ha) nach Quartieren in Wohn- und Mischgebieten (Quelle: PLANAR, 2019)

                                         4.1.3     Arbeitsplatzentwicklung

                                         Die Anzahl der Beschäftigten hat insbesondere in den letzten Jahren stetig zugenommen.
                                         Während der Primärsektor (Land- und Forstwirtschaft) und der sekundäre Sektor (Gewerbe
                                         und Industrie, blau) relativ konstant blieben, hat der tertiäre Sektor (Dienstleistung, orange)
                                         in den letzten zehn Jahren um rund die Hälfte zugenommen.

         Abb. 6: Entwicklung der Anzahl Beschäftigten in Rothrist (Quelle: Statistik Aargau)

                                         Im regionalen Vergleich mit den Nachbargemeinden Zofingen, Oftringen und Aarburg ist
                                         das Wachstum in Rothrist im dritten Sektor ab 2012 überdurchschnittlich. Einzig in Zofingen
                                         nahm die Anzahl Arbeitsstätten im Dienstleistungssektor die letzten Jahre ebenfalls zu, seit
                                         2015 sind diese allerdings wieder rückläufig.

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                                4.1.4    Belastete Standorte
         Abb. 7: Kataster der
         belasteten Standorte
         (Quelle: AGIS, 2019)

                                Im Kataster der belasteten Standorte sind in Rothrist etliche Gebiete bezeichnet, die zwar
                                belastet sind, wo jedoch keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind
                                und kein Überwachungs- und Sanierungsbedarf besteht.

                                Im Arbeitsgebiet nördlich des Bahnhofs sind grossflächig Standorte vorhanden, die belastet
                                sind, deren Untersuchungsbedürftigkeit jedoch noch nicht definiert ist.

                                Der Schild zwischen Bahnlinie, Neue Industriestrasse und Industrieweg ist belastet und un-
                                tersuchungsbedürftig.

                                Die mit der Gesamtrevision vorgesehenen Änderungen erfordern keine unmittelbare Not-
                                wendigkeit zur Untersuchung oder Sanierung dieser Standorte.

                                4.2      Verkehr
         Verkehrsbelastung      Ein wichtiger Faktor der Standortqualität von Rothrist ist die hervorragende Anbindung an
                                die wichtigen Autobahnen A1 und A2. Als Folge davon weist Rothrist einen überdurch-
                                schnittlichen Motorisierungsgrad auf, die Ortsdurchfahrt Bernstrasse ist stark verkehrsbe-
                                lastet. Von der guten Erschliessung profitieren auch die grossen strassengebundenen
                                Transportunternehmen. Diese generieren jedoch auch einen hohen LKW-Anteil im Ortsver-
                                kehr und bewirken damit eine Abwertung der Aufenthaltsqualität entlang den Hauptstras-
                                sen sowie Luft- und Lärmemissionen. Mit der neuen Wiggertalstrasse (Teil Nord) sollen die
                                Kantonsstrassen Bernstrasse und Rössliweg entlastet und zu Sammelstrassen (Gemein-
                                destrassen) abklassiert werden.
         Siedlung und Verkehr   Die beabsichtigte räumliche Entwicklung der Gemeinde sieht vor, dass die Bevölkerungszu-
                                nahme vor allem in den Zentren, entlang der Bernstrasse und in einigen strategischen Ent-
                                wicklungsgebieten stattfinden wird. Dies führt naturgemäss auch zu Mehrverkehr. Dieser

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                                 soll, wenn irgend möglich, durch den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Radverkehr sowie
                                 mit kombinierter Mobilität1 abgedeckt werden.
         Langsamverkehr          Im Bereich des Langsamverkehrs besteht Optimierungsbedarf. Teils fehlen Querungsmög-
                                 lichkeiten bei Hauptstrassen, teils müssen Schulwege sicherer gestaltet werden. Für Ve-
                                 lofahrer sollte eine Alternative zur stark befahrenen Strecke entlang der Bernstrasse ange-
                                 boten werden. Im Rahmen des aktuell laufenden Betriebs- und Gestaltungskonzepts kann
                                 die Radverkehrsführung auf der Bernstrasse optimiert werden.
         Öffentlicher Verkehr    Durch die Haltestelle der SBB verfügt Rothrist über eine Groberschliessung durch den Bahn-
                                 verkehr. Die Buslinie 3 führt von Zofingen über Oftringen nach Rothrist und weiter via Mur-
                                 genthal nach Glashütten. Die Linie 6 führt von Zofingen nach Strengelbach und via Vordem-
                                 wald nach Rothrist. Eine Nachtbuslinie führt von Olten via Rothrist nach Brittnau. Die Busli-
                                 nien erschliessen hauptsächlich die Gebiete entlang der Bernstrasse und zwischen dem
                                 Oberwilerfeld und Galli. Etliche Teile der etwas peripher gelegenen Wohnquartiere weisen
                                 deshalb eine sehr schlechte ÖV-Erschliessungsgüte auf. Die Gemeinde möchte bessere Ver-
                                 bindungen nach Zofingen und in die Region schaffen, entsprechende Bestrebungen der SBB
                                 werden aktiv unterstützt. Quartiere, die nicht gut mit dem ÖV erreichbar sind, sollen besser
                                 angebunden werden. Zudem sollen die Wartezeiten beim Umsteigen mit einer besseren
                                 Abstimmung verkürzt werden.
         Kombinierte Mobilität   Die ursprünglich zur Förderung der kombinierten Mobilität angebotenen Parkfelder am
                                 Bahnhof werden nicht wie erhofft genutzt, da in der Umgebung nicht bewirtschaftete Park-
                                 möglichkeiten vorhanden sind. Der Gemeinderat soll deshalb die Bewirtschaftung auf pri-
                                 vatem Grund vorschreiben dürfen.

                                 1   Kombinierte Mobilität: optimale Verknüpfung des ÖV mit dem Fuss- und Radverkehr sowie dem
                                     Individualverkehr (z.B. Carsharing, Taxi etc.) mit dem Ziel, die Stärken der verschiedenen Verkehrs-
                                     mittel und -träger zu vereinen.

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