Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung

 
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Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Kanton Aargau
Gemeinde Staffelbach

Vorprüfung

Revision Bau- und Nutzungsordnung

Planungsbericht nach Art. 47 RPV

Aarau, 18.03.2021

suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft
Entfelderstrasse 2  5001 Aarau  Telefon +41 (0)58 310 57 80
www.suisseplan.ch  raum@suisseplan.ch
Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Impressum
Verfasser:        Gabriele Horvath, Philipp Baur

Auftraggeber:     Gemeinde Staffelbach
                  Dorfstrasse 11
                  5053 Staffelbach
                  www.staffelbach.ch

Auftragnehmer:    suisseplan Ingenieure AG
                  raum + landschaft
                  Entfelderstrasse 2 / Postfach
                  5001 Aarau
                  www.suisseplan.ch

Datei:            N:\29 AG\56 Staffelbach\01 BNO-Revision\13 Nutzungsplan\30
                  Vorprüfung\Bericht\Ber_Nupla_Staffelbach_VP_V03.docx

Änderungsverzeichnis
Datum             Projektstand
18.03.2021        Bereinigung nach GR-Sitzung – Vorprüfung
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Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                            Vorprüfung

Inhaltsverzeichnis

1           Planungsgegenstand und Ziele                                                          1

1.1         Planungsgegenstand und Bestandteile                                                   1

1.2         Planungsziele                                                                         2

2           Ausgangslage und Rahmenbedingungen                                                    3

2.1         Rechtskräftige Planungsinstrumente                                                    3

2.2         Raumplanungsgesetz (RPG)                                                              3

2.3         Bundesinventare                                                                       3
2.3.1       Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)                      3
2.3.2       Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)                        5
2.3.3       Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)                              6
2.3.4       Liste der historischen Gärten und Anlagen (ICOMOS)                                    6

2.4         Kantonales Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV)                                  6

2.5         Berücksichtigung des kantonalen Richtplans und der regionalen Entwicklungskonzepte    7
2.5.1       Kantonaler Richtplan                                                                  7
2.5.2       Regionales Entwicklungskonzept Suhrental (REK)                                       10
2.5.3       Landschaftsentwicklungsprogramm Suhrental (LEP)                                      11

3           Zentrale Sachthemen                                                                  12

3.1         Entwicklung der Gemeinde                                                             12
3.1.1       Bevölkerungsentwicklung                                                              12
3.1.2       Geburtenüberschuss und Wanderung                                                     14
3.1.3       Einwohnerdichte                                                                      14
3.1.4       Bevölkerungsprognose                                                                 15
3.1.5       Arbeit und Erwerb                                                                    15
3.1.6       Bau- und Wohnungswesen                                                               16

3.2         Innere Siedlungsentwicklung                                                          17
3.2.1       Bauzonenreserven                                                                     17
3.2.2       Handlungsprogramm Innenentwicklung                                                   17

3.3         Abstimmung Siedlung und Verkehr                                                      22
3.3.1       Erschliessungsqualität                                                               22
3.3.2       Auswirkungen der Nutzungsplanungsänderungen                                          22
3.3.3       Erschliessungsprogramm                                                               23
3.3.4       Kommunaler Gesamtplan Verkehr                                                        23

3.4         Harmonisierung der Baubegriffe (Konkordat IVHB)                                      23

3.5         Mehrwertabgabe                                                                       23
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Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                       Vorprüfung

3.6         Kommunale Inventare (Natur- und Kulturobjekte)                  24
3.6.1       Kommunale Kulturobjekte                                         24
3.6.2       Geschützte Naturobjekte                                         24

3.7         Gewässerschutz - Ausscheidung der Gewässerräume                 25
3.7.1       Grundsätze                                                      25
3.7.2       Nutzungsplanungsverfahren                                       26

3.8         Naturgefahren - Hochwasserschutz                                29

3.9         Energie                                                         29

3.10        Wald                                                            30

4           Erläuterung zu den Planungsinhalten                            31

4.1         Erläuterung zum Bauzonenplan                                    31
4.1.1       Allgemeines                                                     31
4.1.2       Grundsätzliches                                                 32
4.1.3       Ortsbildschutzzone                                              33
4.1.4       Kulturobjekte                                                   33
4.1.5       Sichtungsgebiete für Auszonungen                                34
4.1.6       Änderungen im Bauzonenplan                                      39
4.1.7       Flächenbilanz                                                   52

4.2         Erläuterungen zum Kulturlandplan                                54
4.2.1       Naturschutzzonen im Kulturland                                  54
4.2.2       Naturschutzzonen Wald                                           55
4.2.3       Landschaftsschutzzone                                           56
4.2.4       Wildtierkorridor                                                57
4.2.5       Schutzobjekte Naturschutz                                       57
4.2.6       Materialabbauzone                                               58
4.2.7       Speziallandwirtschaftszonen                                     58
4.2.8       Weiteres                                                        58

4.3         Erläuterungen zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO)                59
4.3.1       Grundsätzliches                                                 59
4.3.2       Zusammenfassung der Änderungen                                  59

5           Bericht nach Art. 47 RPV                                       66

5.1         Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung       66

5.2         Berücksichtigung der Anregungen aus der Bevölkerung             68

5.3         Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen                    68
5.3.1       Nutzungsreserven gemäss rechtsgültigem Bauzonenplan             69
5.3.2       Nutzungsreserven gemäss revidiertem Bauzonenplan                70
5.3.3       Massnahmen zur Mobilisierung der Nutzungsreserven               71

5.4         Planbeständigkeit                                               73
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Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                 Vorprüfung

5.5          Planungsablauf                                                                             74

6            Fazit                                                                                    74

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1       Planausschnitt ISOS der Gemeinde Staffelbach, Ortsteil Staffelbach                              4

Abb. 2       Planausschnitt ISOS der Gemeinde Staffelbach, Ortsteil Wittwil                                  5

Abb. 3       Planausschnitt BLN 1317 Endmoränenzone von Staffelbach, BAFU 2017                               6

Abb. 4       Ausschnitt Richtplan Gesamtkarte vom 24.03.2015, Stand 01.07.2020, Kanton Aargau                8

Abb. 5       Ausschnitt Raumordnungskonzept Kanton Aargau vom 20.09.2011                                     9

Abb. 6       Ausschnitt Staffelbach, Karte REK Suhrental vom 28.08.2012                                  10

Abb. 7       Einwohnerentwicklung und Altersstruktur in Staffelbach 2000-2019 (Quelle: Kantonale
Bevölkerungsstatistik, Kanton Aargau 2020)                                                               12

Abb. 8       Altersstruktur in Staffelbach 2000-2019 (Quelle: Kantonale Bevölkerungsstatistik, Kanton
Aargau 2020)                                                                                             13

Abb. 9       Bevölkerungsentwicklung von 1998 bis 2013 nach Gemeinden im Aargau (Quelle: Statistik
Aargau, BVU ARE 2013)                                                                                    13

Abb. 10         Geburtenüberschuss und Wanderungsbilanz in Staffelbach 2000-2019 (Quelle: Kantonale
Bevölkerungsstatistik, Kanton Aargau 2020)                                                               14

Abb. 11         Entwicklung der Arbeitsstätten und der Beschäftigten, 2011-2017 (Quelle: Bundesamt für
Statistik)                                                                                               15

Abb. 12         Neu erstellte Wohnungen in Staffelbach, 2013-2018 (Quelle: Bundesamt für Statistik,
Eidgenössisches Gebäude- und Wohnbauregister)                                                            16

Abb. 13         Wohnungsbestand in Staffelbach nach Zimmergrösse, 2013-2018 (Quelle: Bundesamt für
Statistik, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnbauregister)                                                 16

Abb. 14         öV-Güteklassen Staffelbach, Quelle: www.ag.ch/agis, 03.02.2021                           22

Abb. 15         Natürlicher Gewässerverlauf der Suhre im Gebiet Bodenmatt in Staffelbach, Foto:
suisseplan 2020                                                                                          27

Abb. 16         Ausschnitt Fachkarte Gewässerraum, Bereich Wehranlage, Quelle: www. ag.ch/agis           28

Abb. 17         Auszug BZP Staffelbach vom 18.03.2020, Ortsbildschutzperimeter: braun gestrichelte Linie
                                                                                                         33

Abb. 18         Ausschnitt REL-Plan Teil Landschaft, 17.09.2020                                          54

Abb. 19         Auszug Kulturlandplan, Naturschutzzone im Gebiet Sattel                                  55

Abb. 20         Auszug Kulturlandplan, Naturschutzzone im Gebiet Kaltacker                               55
Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                              Vorprüfung

Abb. 21         Auszug Kulturlandplan, ergänzte Landschaftsschutzzone                                56

Abb. 22         Auszug Kulturlandplan, Standorte für landwirtschaftliche Bauten mit einem „L“-Symbol 57

Abb. 23         Skizzen zur neuen Gesamt- und Fassadenhöhe gemäss BauV/IVHB, Quelle: Erläuterungen
zum Bau- und Nutzungsrecht des Kantons Aargau, Version 3.1 vom Januar 2014                           60

Abb. 24         Ausschnitt Chemierisikokataster des Kantons Aargau, 15.10.2020, Quelle: www.ag.ch/agis
                                                                                                     65

Tabellenverzeichnis
Tab. 1      Umzonungen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen                                       52

Tab. 2      Umzonung gemäss Richtplanbeschluss S1.2, Planungsanweisung 3.5                           52

Tab. 3      Umzonungen zur Ausschöpfung des Anordnungsspielraums und Auszonungen                     53

Tab. 4      Kapazitätsberechnung rechtsgültiger Bauzonenplan (Quelle: BfS-Daten 2019, Berechnung
suisseplan)                                                                                          69

Tab. 5      Kapazitätsberechnung revidierter Bauzonenplan (Quelle: BfS-Daten 2019, Berechnung
suisseplan)                                                                                          70

Tab. 6      Einwohnerkapazitäten und Dichten in unüberbauten Schlüsselgebieten (Berechnung
suisseplan)                                                                                          71

Tab. 7      Einwohnerkapazitäten und Dichten in unüberbauten Wohn- und Mischzonen ohne
Schlüsselareale (Berechnung suisseplan)                                                              72

Tab. 8      Zusammenzug Einwohnerkapazitäten und Dichten in unüberbauten Wohn- und Mischzonen
(Berechnung suisseplan)                                                                              72

Tab. 9      Einwohnerkapazitäten und Dichten in überbauten Wohn- und Mischzonen (Berechnung
suisseplan)                                                                                          72

Tab. 10      Realisierbare Innenentwicklung in den Wohn- und Mischzonen R+I (Berechnung suisseplan)
                                                                                                     73
Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                             Vorprüfung

Anhangverzeichnis

Übersicht Umzonungen vom 18.03.2021

Fachkarte Gewässerraum vom 28.08.2019

Kapazitätsberechnung ZO (rechtsgültiger Bauzonenplan)

Kapazitätsberechnung Z1 (revidierter Bauzonenplan)

Beilagenverzeichnis
1           Räumliches Entwicklungsleitbild, 17.09.2020

2           Bauzonenplan und Kulturlandplan, 18.03.2021

3           Bau- und Nutzungsordnung, 10.02.2021

4           Synoptische Darstellung BNO, 10.02.2021

5           Natur- und Landschaftsinventar 2020, 27.10.2020
Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                 Vorprüfung

1           Planungsgegenstand und Ziele

1.1         Planungsgegenstand und Bestandteile
            Die Vorlage bezweckt die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Staffel-
            bach. Umfassend revidiert wird die zwischenzeitliche mehrmals teilrevidierte Bau- und Nut-
            zungsordnung (BNO) vom 21. November 1997. Der Bauzonen- und Kulturlandplan wird auf
            seine Inhalte hin überprüft und soweit angepasst, als dies aufgrund zwischenzeitlich verän-
            derter Verhältnisse nötig ist. Weiter wird das Baugebiet an verschiedenen Stellen optimiert.
            Die Planungsinstrumente werden in der revidierten Form gesamthaft beschlossen, geneh-
            migt und in Kraft gesetzt. Formell handelt es sich somit um eine Gesamtrevision.

            Die Instrumente der Nutzungsplanung werden auf die übergeordnete Richtplanung sowie
            das kantonale Bau- und Nutzungsrecht abgestimmt und orientiert sich diesbezüglich an den
            aktuellen kantonalen Vorgaben, insbesondere der kantonalen Muster-BNO. Die Revision der
            Bauvorschriften wurde mit der Regionalen Bauverwaltung Schöftland abgestimmt, da diese
            für die Prüfung von Planungs- und Bauvorhaben für die Gemeinde Staffelbach zuständig ist.

            Als Planungsgrundlage wurde ein Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet, an dem
            die Bevölkerung in einem halbtägigen Workshop mitgewirkt hat. Das REL bildet die strategi-
            sche und konzeptionelle Grundlage zur Revision der Nutzungsplanung. Das Leitbild hat ori-
            entierenden Charakter und wurde am 17. September 2020 vom Gemeinderat beschlossen.
            Die kantonale Abteilung Raumentwicklung (ARE) des Departementes Bau, Verkehr und Um-
            welt (BVU) hat im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeinde am 17. August
            2020 dazu Stellung genommen.

            Die vorliegende Revision der Nutzungsplanung umfasst folgende verbindliche Bestandteile:

                 •     Bauzonenplan (BZP) 1:2‘000
                       mit verbindlichem und orientierendem Inhalt;
                 •     Kulturlandplan (KLP) 1:5‘000
                       mit verbindlichem und orientierendem Inhalt;
                 •     Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
                       Bestimmungen zum Bauzonen- und Kulturlandplan;

            Der Orientierung und Erläuterung dienen folgende Dokumente:

                 •     Synoptische Darstellung der BNO;
                       die vergleichende Darstellung zeigt die Änderungen der revidierten gegenüber der
                       rechtsgültigen BNO;
                 •     Natur- und Landschaftsinventar 2020;
                       als Grundlage für die Revision des Kulturlandplanes wurde das Landschaftsinventar
                       aktualisiert.

            Ebenfalls Bestandteil der Vorlage, aber nicht beschluss- und genehmigungspflichtig, ist der
            vorliegende Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV).

                                                 1
Revision Bau- und Nutzungsordnung - Kanton Aargau Gemeinde Staffelbach Vorprüfung
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                Vorprüfung

1.2         Planungsziele
            Mit der vorliegenden Revision der Nutzungsplanung werden die folgenden Ziele verfolgt:

            Formelle Ziele

                 •     Abstimmung auf das aktuelle übergeordnete Recht:
                       Raumplanungsgesetz (RPG) und Raumplanungsverordnung (RPV), kantonales
                       Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), kantonale Bauverordnung
                       (BauV), Konkordat zur Harmonisierung der Baubegriffe IVHB;

                 •     Abstimmung auf den kantonalen Richtplan sowie regionale Pläne und Konzepte:
                       Kantonaler Richtplan, regionales Entwicklungskonzept Suhrental (REK), Land-
                       schaftsentwicklungsprogramm Suhrental LEP.

            Das REL formuliert die räumliche Entwicklungsstrategie und definiert im Rahmen der
            Handlungsschwerpunkte die folgenden zentralen Ziele:

            Inhaltliche Ziele

                 •     Umsetzung der Innenentwicklungsstrategie gemäss REL: Förderung der Innenent-
                       wicklung und Siedlungsverdichtung unter Wahrung der ortsbaulichen Qualitäten der
                       einzelnen Quartiere sowie der Siedlungsqualität;
                 •     Bewahren der Quartierbilder und des Ortskerns Wittwil;
                 •     Reduktion, Überprüfung und Optimierung der bestehenden Bauzone bezüglich Lage
                       und Ausdehnung;
                 •     moderate Verdichtung und Konzentration der öffentlichen Bauten und Anlagen im
                       Ortszentrum;
                 •     Freihaltung der Gewässerräume, unter anderem für die Aufwertung und Revitalisie-
                       rung Suhre;
                 •     Aufwertung der Aussenräume und der Siedlungsrandgestaltung;
                 •     Zuweisung der landwirtschaftlichen Bauten gemäss ihrem Zweck;
                 •     Überprüfung und Ergänzung Materialabbau sowie Natur- und Landschaftsschutz;
                 •     Schutz und Aufwertung der wichtigen Elemente von Landschaft und Natur.

                                                 2
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                Vorprüfung

2           Ausgangslage und Rahmenbedingungen

2.1         Rechtskräftige Planungsinstrumente
            Die Gemeinde Staffelbach verfügt über eine vollständige allgemeine Nutzungsplanung. Die
            rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurde am 21. November 1997 von der Ge-
            meindeversammlung beschlossen, der Bauzonenplan und der Kulturlandplan am 15. Juni
            2007. Mittlerweile wurde die BNO in den Jahren 2007, 2013 und 2018 teilrevidiert. Teilrevisi-
            onen am Bauzonen- und Kulturlandplan haben in den Jahren 2010, 2013, 2017 und 2018
            stattgefunden.

2.2         Raumplanungsgesetz (RPG)
            Zu beachten ist, dass das Baugebiet durch das Inkrafttreten des revidierten Raumplanungs-
            gesetzes im Mai 2014 nicht mehr erweitert werden darf, bis die entsprechende Anpassung
            des kantonalen Richtplans vom Bundesrat genehmigt ist. Einzonungen sind danach dort
            möglich, wo der kantonale Richtplan dies vorsieht und es die weiteren neuen Gesetzes- und
            Verordnungsbestimmungen von Bund und Kanton zulassen. Die Konsequenzen werden im
            Folgenden detailliert erläutert.

2.3         Bundesinventare
            Mit dem Bundesgerichtsentscheid (BGE) Rüti aus dem Jahr 2009 hat das Bundesgericht be-
            stätigt, dass die Bundesinventare nach Art. 5 des Natur- und Heimatschutzes (NHG) auch bei
            der Erfüllung kantonaler und kommunaler Aufgaben zu berücksichtigen sind, da sie «ihrer
            Natur nach […] Sachplänen und Konzepten im Sinne von Art. 13 RPG» gleichkommen. Den
            Schutzanliegen der Bundesinventare ist im Rahmen der Nutzungsplanung Rechnung zu tra-
            gen.

2.3.1       Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
            Die Gemeinde Staffelbach weist zwei Ortsbilder von regionaler Bedeutung gemäss dem Bun-
            desinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) auf: Objekt-Nr. 291 Staffel-
            bach und Objekt-Nr. 364 Wittwil.

            Beim Ortsbild von Staffelbach handelt es sich gemäss ISOS-Beschrieb um ein in den wesent-
            lichen Teilen unverbautes Bauerndorf mit besonderen Lagequalitäten durch den ausgepräg-
            ten Bezug der Bebauung zur Topographie mit charakteristischer Silhouettenbildung der auf
            der Hangkante über einer Senke der Suhre situierten Dorfteile.

                                               3
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                               Vorprüfung

            Eine besondere Substanz bilden die streng auf die Strassenkreuzung ausgerichteten Bauten
            (1.1), welche gleichsam eine markante südliche Ortseinfahrt markieren. Die beiden bäuerli-
            chen Dorfteile Milchgasse (2) und Bühl (3) weisen durch ihre Situation auf gegenüberliegen-
            den Hangkanten einen ausgeprägten optischen Wechselbezug auf.

Abb. 1      Planausschnitt ISOS der Gemeinde Staffelbach, Ortsteil Staffelbach

                                                       4
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                Vorprüfung

            Der Ortsteil Wittwil ist ein in den wesentlichen Teilen unverbauter Bauernweiler mit gewissen
            Lagequalitäten durch die Situation auf der ersten Geländestufe am Rande der Ebene. Im Be-
            reich der Hangkante befindet sich eine charakteristische sillhouettenwirksame Bebauung.

Abb. 2      Planausschnitt ISOS der Gemeinde Staffelbach, Ortsteil Wittwil

            Im Ortsteil Wittwil sind die zwei besonders wertvollen, je eine Strassengabelung betonenden
            Häusergruppen mit dem bestehenden Ortsbildschutzperimeter in der Nutzungsplanung be-
            reits geschützt. Um den Schutz der besonders wertvollen, die Bärenkreuzung betonende
            Häusergruppe im Ortsteil Staffelbach zu gewährleisten, werden die noch bestehenden Bau-
            ten bei der Kreuzung ebenfalls mit einem Ortsbildschutzperimeter überlagert.

2.3.2       Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)
            In der Gemeinde Staffelbach bestehen gemäss dem Bundesinventar historischer Verkehrs-
            wege verschiedene historische Verkehrswege von regionaler und lokaler Bedeutung, teil-
            weise mit viel Substanz. Im Bauzonenplan und Kulturlandplan sind die Linienführungen der
            IVS-Wege orientierend dargestellt. Auf kommunaler Stufe werden keine IVS-Wege aufgrund
            ihres Zustandes als kommunales Schutzobjekt gesichert.

                                                       5
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                Vorprüfung

2.3.3       Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)
            Das südliche Gemeindegebiet von Staffelbach liegt im BLN-Gebiet Nr. 1317 „Endmoränen-
            zone von Staffelbach“. Die morphologisch gut erhaltene Moränenlandschaft ist ein bedeuten-
            des Relikt der eiszeitlichen Landschaftsentwicklung. Der Perimeter des BLN-Gebietes wird im
            Kulturlandplan orientierend dargestellt.

Abb. 3      Planausschnitt BLN 1317 Endmoränenzone von Staffelbach, BAFU 2017

2.3.4       Liste der historischen Gärten und Anlagen (ICOMOS)
            In Staffelbach sind drei Objekte gemäss der Liste historischer Gärten und Anlagen der
            Schweiz des internationalen Rats für Denkmäler und historische Stätten (ICOMOS) vorhan-
            den. Im Rahmen der Überarbeitung des Natur- und Landschaftsinventars wurden sie über-
            prüft. Aufgrund ihres Zustandes werden die historischen Gärten jedoch nicht speziell in der
            Nutzungsplanung geschützt.

2.4         Kantonales Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV)
            Mit Beschluss des Grossen Rates vom 15. September 2009 ist der Kanton Aargau der Inter-
            kantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Das
            entsprechende Konkordat ist am 26. November 2010 in Kraft getreten. Der Regierungsrat
            hat am 25. Mai 2011 mit der revidierten BauV die kantonalen Ausführungsbestimmungen er-

                                                   6
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                               Vorprüfung

            lassen (in Kraft seit 1. September 2011). Gemäss § 64 BauV passen die Gemeinden ihre all-
            gemeinen Nutzungspläne bis spätestens zehn Jahre nach Inkraftsetzung dieser Verordnung
            an die neuen Baubegriffe und Messweisen der IVHB an, das heisst bis zum Jahr 2021.

            Für die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume hat der Kanton das
            kantonale Baugesetz angepasst. Der revidierte § 127 BauG ist am 1. Mai 2016 für die Ge-
            biete innerhalb der Bauzonen in Kraft getreten, am 1. Januar 2017 wurde er auch aus-
            serhalb der Bauzonen rechtskräftig.

            Am 1. Mai 2017 ist die Mehrwertabgabe mit einer erneuten Revision des BauG in Kraft getre-
            ten. Ziel ist der Ausgleich von Planungsvorteilen bei Einzonungen.

2.5         Berücksichtigung des kantonalen Richtplans und der regi-
            onalen Entwicklungskonzepte

2.5.1       Kantonaler Richtplan
            Der kantonale Richtplan legt die übergeordneten räumlichen Zielsetzungen und die
            Planungsgrundsätze für die einzelnen Sachbereiche im Sinne von Leitplanken fest.
            Raumwirksame Vorhaben haben grundsätzlich diesen übergeordneten Zielsetzungen zu
            entsprechen (Auszug Richtplan Aargau, G1). Die im Richtplan dargelegten Grundzüge der
            Raumordnungspolitik sind behördenverbindlich.

            Mit Inkrafttreten des revidierten RPG am 1. Mai 2014 wurden die Kantone verpflichtet, ihre
            kantonalen Richtpläne anzupassen. Insbesondere müssen sie aufzeigen, wie die Entwicklung
            nach Innen umgesetzt wird und wie gross ihr Bauzonenbedarf für die nächsten 15 Jahre ist.
            Für die Richtplananpassung wurde den Kantonen eine Frist von fünf Jahren eingeräumt.

            Mit Datum vom 23. August 2017 hat der Bundesrat den kantonalen Richtplan genehmigt.
            Das Siedlungsgebiet wurde im Richtplan für die Gemeinden grundsätzlich abschliessend
            festgelegt. Dieses umfasst jedoch einen Anordnungsspielraum bei der Detailabgrenzung der
            Bauzonen im Rahmen der Nutzungsplanung (vgl. Richtplankapitel S 1.2, Planungsanweisung
            1.1). Gemäss Planungsanweisung 1.2 können die Gemeinden das Siedlungsgebiet räumlich
            kommunal oder überkommunal anders anordnen. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die
            Gesamtfläche nicht vergrössert werden darf. Einzonungen werden nur noch bei flächen-
            gleichen kompensatorischen Auszonungen und bei Vorliegen der unter Planungsanweisung
            1.2 im Richtplan umschriebenen Voraussetzungen genehmigt.

            Die Gemeinden müssen den Innenentwicklungspfad zur Erreichung der geforderten
            Mindestdichten gemäss Richtplankapitel S 1.2, Planungsanweisung 2.1/2.2 sowie zur
            kurzfristigen Bereitstellung eines gemäss Raumkonzept Aargau (R 1) hinreichenden
            Fassungsvermögens im Sinne einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen künftig
            konsequent in der Nutzungsplanung umsetzen.

            Der kantonale Richtplan enthält diverse konkrete Festlegungen, die sich auf das
            Gemeindegebiet von Staffelbach beziehen: Grösse/Abgrenzung der Bauzonen (entspricht
            dem heutigen Bauzonenplan), zwei Ortsbilder von regionaler Bedeutung (Ortsteile

                                               7
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                               Vorprüfung

            Staffelbach und Wittwil), Landschaften von kantonaler Bedeutung rund um die Bauzonen,
            Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung im Kulturland und im Wald, kantonales
            Interessengebiet für Grundwasserschutzareal entlang der Suhre im nördlichen Bereich,
            kantonales Interessengebiet Grundwassernutzung im Nordosten der Gemeinde, landwirt-
            schaftliche Strukturverbesserungen, Materialabbaugebiete von kantonaler Bedeutung
            (Gebiete Stolten, Obere Stolten, Chaltbrunnenboden, Ober-/Unterfeld) und weitere Gebiete
            und Zonen gemäss Art. 18 RPG (Materialabbauzone). Der grösste Teil dieser Inhalte ist
            bereits in der heutigen Planung umgesetzt. Anpassungsbedarf besteht jedoch bezüglich der
            Naturschutzzonen im Wald, Landschaftsschutzzonen sowie der sachgerechten Umsetzung
            des Ortsbidlschutzes im Ortsteil Staffelbach.

Abb. 4      Ausschnitt Richtplan Gesamtkarte vom 24.03.2015, Stand 01.07.2020, Kanton Aargau

                                                    8
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                 Vorprüfung

            Raumkonzept Aargau

            Die Gemeinde Staffelbach liegt gemäss kantonalem Richtplan in einem ländlichen Entwick-
            lungsraum und einem Kernraum für die Landschaftsentwicklung. Ländliche Entwicklungs-
            räume zeichnen sich durch eine hohe Lebensraumqualität aus. Sie dienen dem ländlichen
            Wohnen und Arbeiten, der Freizeit und Erholung. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihr
            ländlicher, teils semiurbaner Charakter erhalten bleibt und sie sich weiter entwickeln können,
            die ländliche Siedlungs- und Wohnqualität und die Ortskerne und Ortsbilder aufgewertet
            werden, sich die Dörfer von innen heraus mit sorgfältigen Neu- und Umbauten und mit sanf-
            ter Nachverdichtung erneuern (innere Siedlungsentwicklung), wobei die ländlichen Sied-
            lungs- und Wohnqualitäten mit den Ortskernen und dem Ortsbild aufgewertet werden sollen.
            Weiter sollen für die Wirtschaft Baulandreserven, vorab für Klein- und Mittelbetriebe, zur
            Verfügung stehen, sofern diese an geeigneten Lagen vorhanden sind.

            Kernräume für die Landschaftsentwicklung zeichnen sich durch ihre vielfältigen Landschafts-
            räume aus. Im Vordergrund stehen eine multifunktionale Land- und Forstwirtschaft für die
            nachhaltige Produktion von gesunden Nahrungsmitteln und naturnah produzierten Rohstof-
            fen, die Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Pflege der Landschaft so-
            wie Erholungsfunktionen.

Abb. 5      Ausschnitt Raumordnungskonzept Kanton Aargau vom 20.09.2011

                                                  9
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                              Vorprüfung

2.5.2       Regionales Entwicklungskonzept Suhrental (REK)
            Zur besseren Steuerung und Koordination der regionalen Entwicklung hat der Regionalver-
            band Suhrental ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Es ist am 28. August
            2012 vom Vorstand des Regionalverbandes beschlossen worden und bildet eine Richtvor-
            gabe für alle kommunalen Planungsvorhaben in der Region.

            In Staffelbach werden mit der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision alle wesentlichen In-
            halte des REK berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Grösse und Abgrenzung des
            Siedlungsgebietes, die Inhalte zum Thema Natur/Landschaft sowie den Wildtierkorridor. Für
            den möglichen Standort für grössere Gewächshäuser auf der Seite von Schöftland angren-
            zend an die Gemeindegrenze besteht derzeit kein Bedarf.

            Das regionale Entwicklungskonzept Suhrental (REK) wird derzeit vom Regionalverband Suh-
            rental RVS überarbeitet.

Abb. 6      Ausschnitt Staffelbach, Karte REK Suhrental vom 28.08.2012

                                                     10
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                              Vorprüfung

2.5.3       Landschaftsentwicklungsprogramm Suhrental (LEP)
            Das Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) aus dem Jahr 2003 für den Perimeter des Re-
            gionalverbandes Suhrental legt über die Gemeindegrenzen hinweg die wichtigsten Ziele und
            Elemente zur Aufwertung und Vernetzung im Bereich Natur und Landschaft fest. Es bildet
            damit eine wesentliche Grundlage für alle weiterführenden Planungsüberlegungen zu den
            lokalen und regionalen Naturräumen. Die Umsetzung soll in wesentlichen Teilen direkt und
            auf der Ebene von Einzelverträgen erfolgen. Wo eine angemessene Berücksichtigung auf der
            Ebene der Nutzungsplanung sinnvoll ist, erfolgt sie im Rahmen der vorliegenden Revision.
            Dies betrifft namentlich die Überprüfung von Schutzzonen und Schutzobjekten (Hecken, Ein-
            zelbäume usw.).

                                             11
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                                      Vorprüfung

3           Zentrale Sachthemen

3.1         Entwicklung der Gemeinde

3.1.1       Bevölkerungsentwicklung
            Die Gemeinde Staffelbach wies zwischen 2000 und 2012 eine eher geringe Bevölkerungszu-
            nahme auf. Ab dem Jahr 2012 ist ein deutlicheres Bevölkerungswachstum zu erkennen. Per
            01.01.2017 zählte die Gemeinde 1‘113 Personen, was einen Zuwachs seit 2012 von 83 Ein-
            wohnern oder 8 % bedeutet, das entspricht 1.6 % pro Jahr. Ende 2019 waren es 1‘301 Ein-
            wohner, das sind 188 Personen mehr. Wird der Zeitraum zwischen 2000 und 2016 gesamt-
            haft betrachtet, hat die Bevölkerungszahl um 9.7 % zugenommen oder um 0.6 % pro Jahr.
            Verglichen mit der Region Suhrental (14 %) und dem gesamten Kantonsgebiet (19 %) ist
            dieses Wachstum unterdurchschnittlich. Mit einer Zunahme von 2.4 % zwischen 2015 und
            2016 und von 17.1 % in nächsten drei Jahren bis Ende 2019 ist ein für die Gemeinde unver-
            hältnismässig hohes Wachstum erfolgt, was sich durch die Fertigstellung einer grossen Über-
            bauung und die entsprechende Zuwanderung ergibt.

            Gemäss Berechnung des Kantons ist im Zeitraum zwischen 2009 und 2016 die Bevölkerungs-
            zahl um ca. 6.3 % oder 0.88 % pro Jahr gestiegen. Diese Wachstumsrate ist etwa doppelt
            so hoch wie die vorgesehene Entwicklung gemäss Richtplan für ländliche Entwicklungsräume
            gemäss kantonalem Raumkonzept (ca. +0.45 % pro Jahr). Die Prognose des Kantons geht
            von 1‘150 Personen im Jahr 2030 aus. Diese wurde bereits im Jahr 2017 mit einem Bevölke-
            rungsbestand von 1‘242 Personen übertroffen.

Abb. 7      Einwohnerentwicklung und Altersstruktur in Staffelbach 2000-2019 (Quelle: Kantonale Bevölkerungsstatistik, Kanton
            Aargau 2020)

                                100%                                                                1500
                                                                                                    1400
                                90%
                                                                                                    1300
                                80%                                                                 1200
                                                                                                    1100
                                70%
                                                                                                    1000
                Altersanteile

                                                                                                           Einwohner

                                60%                                                                 900                     ab 65
                                                                                                    800
                                50%                                                                                         40-64
                                                                                                    700
                                40%                                                                 600                     20-39
                                                                                                    500
                                30%                                                                                         0-19
                                                                                                    400
                                20%                                                                 300                     Einwohner
                                                                                                    200
                                10%
                                                                                                    100
                                 0%                                                                 0
                                       2003
                                       2004
                                       2005
                                       2006
                                       2007
                                       2008
                                       2009
                                       2000
                                       2001
                                       2002

                                       2010
                                       2011
                                       2012
                                       2013
                                       2014
                                       2015
                                       2016
                                       2017
                                       2018
                                       2019

                                                            Jahr

                                                     12
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                                    Vorprüfung

            Seit dem Jahr 2002 sind die Anteile der über 40-Jährigen von 41 % auf 56 % im Jahr 2012
            gestiegen, was auf eine deutliche Überalterungstendenz hinweist. Seit dem Jahr 2008 ist
            mehr als die Hälfte der Bevölkerung von Staffelbach 40 Jahre und älter. Seit 2013 ist dieser
            Wert stabil bei ca. 56 % geblieben. Bis 2019 ist der Anteil wiederum auf 50.7 % gesunken,
            was auf die Zuwanderung junger Erwachsener und Familien hindeutet. Diese Entwicklung ist
            vor allem für die Ermittlung des Bedarfs an Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulraum, Al-
            terswohnungen, Alterspflege- und Betreuungseinrichtungen wichtig.

Abb. 8      Altersstruktur in Staffelbach 2000-2019 (Quelle: Kantonale Bevölkerungsstatistik, Kanton Aargau 2020)

              500                                                                        476
              450                                                                  407
                                                                384
              400                                                            348
              350                             317                      301
                        284 268                     296
              300                       258               259
                                  233
              250
                                                                                                               183
              200
                                                                                                     134 143
              150                                                                              113
              100
               50
                0
                              0-19                  20-39                    40-64                   ab 65

                                               2000         2005      2010     2019

Abb. 9      Bevölkerungsentwicklung von 1998 bis 2013 nach Gemeinden im Aargau (Quelle: Statistik Aargau, BVU ARE 2013)

                                                           13
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                                Vorprüfung

3.1.2       Geburtenüberschuss und Wanderung
            Der Geburtenüberschuss war seit dem Jahr 2000 mit wenigen Ausnahmen stets positiv mit
            einem Überschuss von bis zu 11 Geburten gegenüber den Sterbefällen pro Jahr. Im Jahr
            2019 erreichte dieser Wert mit -7 ein Rekordtief.

            Die Wanderungsbilanz schwankt relativ stark und war in den Jahren 2000 bis 2005 leicht po-
            sitiv. In den Jahren 2005 bis 2012 war die Wanderungsbilanz meistens negativ mit einem
            Wanderungssaldo zwischen -5 und -20 Personen pro Jahr. Ab dem Jahr 2013 ist die Bilanz
            wieder deutlich positiv mit einer Nettozuwanderung zwischen 10 und über 30 Personen pro
            Jahr. Der Sprung im Jahr 2017 ist auf den Einzug der Bewohnenden in den Neubau im Ge-
            biet Oberfeld zurückzuführen. Die starke Bevölkerungszunahme in jüngster Zeit ist damit in
            erster Linie auf die Zuwanderung zurückzuführen, der zunehmende Geburtenüberschuss
            (ausser 2019) weist auf die Zuwanderung junger Paare und Familien hin.

Abb. 10     Geburtenüberschuss und Wanderungsbilanz in Staffelbach 2000-2019 (Quelle: Kantonale Bevölkerungsstatistik,
            Kanton Aargau 2020)

                           130

                           110

                           90

                           70
                Personen

                                                                                                    Geburtenüberschuss
                           50
                                                                                                    Wanderungsbilanz
                           30

                                                                                                    Saldo Geburtenüberschuss /
                           10
                                                                                                    Wanderung
                           -10

                           -30
                                 2000

                                 2004
                                 2001
                                 2002
                                 2003

                                 2005
                                 2006
                                 2007
                                 2008
                                 2009
                                 2010
                                 2011
                                 2012
                                 2013
                                 2014
                                 2015
                                 2016
                                 2017
                                 2018
                                 2019

                                                         Jahr

3.1.3       Einwohnerdichte
            Die Gemeinde Staffelbach weist per Ende 2015 eine Einwohnerdichte von 30.4 Einwohner
            pro Hektare (E/ha) auf. Im Richtplankapitel S1.2 Siedlungsgebiet werden die Gemeinden
            aufgefordert, die notwendigen Schritte aufzuzeigen, wie sie bis 2040 die festgelegten Min-
            destdichten erreichen. Gemäss dem Kantonalen Richtplan liegt die Gemeinde in einem ländli-
            chen Entwicklungsraum. Für diesen Raumtyp beträgt die Mindestdichte für überbaute Wohn-
            und Mischzonen 40 E/ha, für unüberbaute Wohn- und Mischzonen gilt ein zu erreichender

                                                    14
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                               Vorprüfung

            Mindestwert von 60 E/ha. Die bestehenden Einwohnerdichten pro Quartier sind dem Räumli-
            chen Entwicklungsleitbild mit der detaillierten Quartieranalyse (vgl. Beilage) zu entnehmen.
            Die Zielerreichung der unüberbauten Bauzonen ist dem Abs. 5.3.3 zu entnehmen.

3.1.4       Bevölkerungsprognose
            Die Planungsannahme für die Gemeinde im ländlichen Entwicklungsraum geht gemäss Richt-
            plan (Raumkonzept Aargau) von einer Bevölkerung von ca. 1'150 Personen im Jahr 2030
            und ca. 1'180 Personen im Jahr 2040 aus. Dies entspricht einem Wachstum von 14 % bis
            2040 gegenüber dem Bezugsjahr 2012 (+ 0.45 % pro Jahr). Dieser Zielwert wurde jedoch
            bereits im Jahr 2017 mit 1‘242 Personen übertroffen.

            Ende 2018 lebten gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) 1'318 Personen in Staffelbach.
            Hochgerechnet mit dem Wachstumswert gemäss Raumkonzept Aargau von 0.45 % pro Jahr
            würde dies einer Bevölkerungszahl von ca. 1'390 Personen im Jahr 2030 und ca. 1'455 Per-
            sonen im Jahr 2040 entsprechen. Die Bauzonenreserven sind auf die aktuelle Entwicklung
            anzupassen.

3.1.5       Arbeit und Erwerb
            Seit dem Jahr 2011 ist die Anzahl an Arbeitsstätten in der Gemeinde Staffelbach leicht rück-
            läufig. Im Jahr 2017 zählte die Gemeinde 90 Arbeitsstätten, im 2011 waren es noch 105. Im
            Gegensatz dazu hat die Anzahl der Beschäftigten seit 2011 um 38 Personen zugenommen
            auf 365 Personen im Jahr 2017, wobei diese im Jahr 2017 erstmals wieder abnahmen. Die
            Zunahme der Beschäftigten deutet darauf hin, dass die Personen nicht nur zum Wohnen
            nach Staffelbach ziehen, sondern auch zum Arbeiten.

Abb. 11     Entwicklung der Arbeitsstätten und der Beschäftigten, 2011-2017 (Quelle: Bundesamt für Statistik)

              Anzahl
                400
                                                                                                        2011

                350                                                                                     2012

                                                                                                        2013
                300
                                                                                                        2014
                250                                                                                     2015

                200                                                                                     2016

                                                                                                        2017
                150

                100

                  50

                   0
                                        0                                      0

                                                      15
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                                 Vorprüfung

3.1.6       Bau- und Wohnungswesen
            Die Zunahme der Bevölkerung spiegelt sich denn auch im Bau- und Wohnungswesen nieder.
            In den Jahren 2016 und 2017 wurden insgesamt 93 neue Wohnungen erstellt. Der Anteil an
            kleineren Wohnungen (ein bis drei Zimmer) war im 2016 mit rund zwei Dritteln sehr hoch, in
            den Jahren 2017 und 2018 wurden wieder vermehrt grössere Wohnungen erstellt. Die neu
            erstellten Wohnungen sind auch in der Abbildung des Wohnungsbestandes ersichtlich. Der
            grosse Sprung im Jahre 2017 ist auf die Fertigstellung der Überbauung im Gebiet Oberfeld
            zurückzuführen.

Abb. 12     Neu erstellte Wohnungen in Staffelbach, 2013-2018 (Quelle: Bundesamt für Statistik, Eidgenössisches Gebäude-
            und Wohnbauregister)

              70

              60

              50

              40

              30

              20

              10

               0
                       2013         2014       2015          2016        2017    2018

                          1-3 Zimmer-Wohnung                 4-6 Zimmer-Wohnung

Abb. 13     Wohnungsbestand in Staffelbach nach Zimmergrösse, 2013-2018 (Quelle: Bundesamt für Statistik, Eidgenössisches
            Gebäude- und Wohnbauregister)

              200
              180
              160
              140
              120
              100
               80
               60
               40
               20
                 0
                       1 Zimmer            2 Zimmer      3 Zimmer          4 Zimmer     5 Zimmer   6 und mehr
                                                                                                     Zimmer

                                           2013       2014        2015   2016    2017    2018

                                                             16
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3.2         Innere Siedlungsentwicklung
            Eines der Hauptziele der Raumplanung auf Bundes- und Kantonsebene ist die sogenannte
            Siedlungsentwicklung nach innen: Das Wachstum und die zunehmenden Raumansprüche
            der Bevölkerung sollen so weit wie möglich durch die Überbauung von Baulücken, die Mobili-
            sierung von Bauland sowie durch eine dichtere Bauweise aufgefangen werden. Erweiterun-
            gen der Bauzonen sind nur in Betracht zu ziehen, wenn der Nachweis erbracht werden kann,
            dass die vorgängig erwähnten Möglichkeiten nicht ausreichen und sich die neu einzuzonende
            Fläche unter Einbezug aller raumplanerischen Aspekte für den vorgesehenen Zweck gut eig-
            net. § 4 der kantonalen Bauverordnung (BauV) enthält eine Liste der Fragen, die von den
            Gemeinden in diesem Zusammenhang bei Neu- und Umzonungen zu beantworten sind. Zu-
            sätzlich wird mit dem neuen Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist,
            ein Richtplaneintrag für Erweiterungen des Siedlungsgebietes zu Wohnzwecken vorausge-
            setzt.

3.2.1       Bauzonenreserven
            Die Gemeinde Staffelbach verfügte gemäss dem Bericht des Departements Bau, Verkehr und
            Umwelt (BVU) über den Stand der Erschliessung von 2019 über eine Bauzonenfläche von
            48.3 ha. Davon sind 8.4 ha oder 17 % unüberbaut. Diese Fläche teilt sich auf die Wohn-,
            Mischzonen und Zonen für öffentliche Bauten mit 7.6 ha und die Spezialgewerbezone mit
            0.8 ha auf. In der vorliegenden Revision der Nutzungsplanung wird aufgezeigt, inwieweit die
            Bauzonen reduziert und optimiert werden können und mit welchen Massnahmen die noch
            unüberbauten Bauzonen einer Überbauung zugeführt werden (Baulandmobilisierung).

3.2.2       Handlungsprogramm Innenentwicklung
            Als Grundlage für die Nutzungsplanung und der Siedlungsentwicklung nach innen dient das
            Räumliche Entwicklungsleitbild der Gemeinde Staffelbach vom 17. September 2020. Es
            nimmt die übergeordneten Planungen auf und definiert innerhalb dieses Spielraumes, auf
            der Grundlage einer detaillierten Quartieranalyse, die Innenentwicklungsstrategie, die
            Schwerpunkt- und Schlüsselgebiete sowie weitere relevante Themen der räumlichen Ent-
            wicklung. Zu den einzelnen Themen Siedlung, Arbeit, Verkehr, Natur und Landschaft sowie
            Ver- und Entsorgung wurden jeweils Leitsätze formuliert und konkrete Massnahmen festge-
            legt. Die kommunale Gesamtschau ist somit stufengerecht erfolgt. Die Umsetzung der ein-
            zelnen Massnahmen werden jeweils bei den Erläuterungen zu den Planungsinhalten er-
            wähnt.

                                              17
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                               Vorprüfung

            Innentwicklungsstrategie

            Gemäss dem Kapitel zum Räumlichen Entwicklungsleitbild des Planungswegweisers „Hoch-
            wertige Siedlungsentwicklung nach innen“ werden für die Gemeinde Staffelbach folgende
            Strategieansätze verfolgt. Die Umsetzung der einzelnen Strategien werden jeweils bei den
            Erläuterungen zu den Planungsinhalten erwähnt.

            Weiterentwickeln und Erneuern

            Ziele                                                 Umsetzen in den Quartieren:
            • Zentrumsentwicklung (Ortskern)                       • entlang der Kantonsstrasse in den Quar-
            • Erreichen von höheren Dichten                           tieren Oberfeld, Sonnmatt und Blumenweg
            • Schliessen von Baulücken                             • Pelzacker

            Umstrukturieren

            Ziele                                                 Umsetzen in den Quartieren:
            • Typologische Neuinterpretation                       • Dorfkern: Schule/Ankenberg/Oberfeld
            • Quantitative und qualitative Entwicklung             • Teilweise in: Wittwil, Blumenweg und
            • Optimierung der Zonenzuweisung                          Milchgasse

            Erhalten

            Ziele                                                 Umsetzen in den Quartieren:
            • Sanfte Nachverdichtung                               • homogene Einfamilienhausquartiere
            • Erhalt Quartierbilder
            • Erneuerung der Bausubstanz
            • Sorgfältige Einordnung von Neu- und Umbauten

            Bewahren

            Ziele                                                 Umsetzen in den Quartieren:
            • Pflege und qualitative Aufwertung bestehender        • Ortsbildschutzperimeter Wittwil
                 Bausubstanz                                       • Dorfzentrum Staffelbach gemäss ISOS

            Schwerpunktgebiete/Schlüsselgebiet
            Die künftige Entwicklung soll in erster Linie um den Dorfkern herum und entlang der Kan-
            tonsstrasse in den Quartieren Sonnmatt und Oberfeld sowie im Pelzacker stattfinden. Die
            Strategieansätze werden im REL und in den folgenden Steckbriefen genauer beschrieben.

            Die übrigen Gebiete sollen weitest gehend bewahrt werden resp. die Verdichtung soll im Be-
            stand bei einem Erhalt der Quartierbilder erfolgen. Bei den Flächen zur Umstrukturierung
            wird die aktuelle Zonenzuweisung überprüft.

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 1      Sonnmatt: Schwerpunktgebiet
 Ausschnitt Zonenplan 2007                              Ausschnitt REL 2020
 inkl. Quartierabgrenzung

 Entwicklungsziele
 Die eher locker bebaute erste Bautiefe entlang der Hauptstrasse weist ein hohes Potenzial für eine zentrums-
 nahe Entwicklung auf. Die unüberbauten Flächen sollen qualitätsvoll überbaut werden, die in die Jahre gekom-
 mene Bausubstanz einiger Parzellen eignet sich für hochwertige Neubauten.

 Innenentwicklungsstrategie
 Zentrumsentwicklung (Dorfkern): Eine qualitativ hochwertige verdichtete Überbauung der locker oder nicht be-
 bauten Flächen soll dem Zentrum auf der gegenüberliegenden Strassenseite mit Schule und Einkaufsladen ge-
 recht werden. Das Entwicklungsgebiet zieht sich bis zum Quartier Blumenweg hin.

 Massnahmen
 Gespräche mit einzelnen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, punktuelle Aufzonung von Teilflächen
 prüfen, Gestaltungsplanpflicht mit speziellen Anforderungen prüfen.
 Die grosse Flächenreserve der Parzelle-Nr. 656 soll mit einer Baupflicht versehen werden, damit eine zeitnahe
 Überbauung erfolgt oder die Fläche in einer nächsten Teilrevision ausgezont werden kann.

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Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                       Vorprüfung

 2      Oberfeld: Schwerpunktgebiet
 Ausschnitt Zonenplan 2007                               Ausschnitt REL 2020
 inkl. Quartierabgrenzung

 Entwicklungsziele
 Das Quartier Oberfeld und die ganze Gemeinde sind mit der neuen Überbauung stark gewachsen. Der östliche
 Bereich des Oberfelds soll mittelfristig zur Hauptstrasse hin mit qualitativ hochwertigen Bauten abgeschlossen
 werden. Die zum Teil ältere Bausubstanz kann durch Neubauten ersetzt werden.

 Innenentwicklungsstrategie
 Zentrumsentwicklung: Die zentrale Lage direkt neben der Schule bietet eine vorzügliche Basis für ein zentrums-
 nahes attraktives Wohngebiet. Dies wurde mit der neuen Überbauung teilweise bereits umgesetzt, jedoch wer-
 den die grossvolumigen Bauten und die Riegelwirkung negativ wahrgenommen. Die Lücke zur Hauptstrasse hin
 ist zu schliessen.
 Umstrukturieren: Die an die OEBA angrenzende Parzelle ist im Besitz der Ortsbürgergemeinde. Hier bietet sich
 die Möglichkeit einer Erweiterung der Schul- resp. Freizeitanlage.
 Massnahmen
 Gespräche mit einzelnen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden; Umzonung der Flächen, welche in Ge-
 meindebesitz sind.

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Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                        Vorprüfung

 3      Pelzacker: Schlüsselgebiet
 Ausschnitt Zonenplan 2007                              Ausschnitt REL 2020
 inkl. Quartierabgrenzung

 Entwicklungsziele
 Das Gebiet Pelzacker wird aufgrund seiner von Wohn- und Gewerbebauten umgebenen grossen unüberbauten
 Flächen als Schlüsselgebiet für künftige Mischnutzungen betrachtet. Es bietet sich als Gebiet für eine qualita-
 tive Siedlungsentwicklung nach innen an. Dem Wunsch aus der Bevölkerung, Gewerbeflächen zur Verfügung
 zu stellen, könnte allenfalls auf diesen Flächen nachgekommen werden. Jedoch beschränkt sich die Zulässig-
 keit aufgrund der Festlegung als Wohn- und Gewerbezone auf mässig störende Gewerbebetriebe ohne grosses
 Verkehrsaufkommen.
 Innenentwicklungsstrategie
 Weiterentwickeln und Erneuern: Die zusammenhängende unüberbaute Fläche soll verdichtet und weiterentwi-
 ckelt werden. Eine hohe Qualität und angemessene Dichte der Überbauung ist sicherzustellen.
 Massnahmen
 Gespräche mit einzelnen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, Gestaltungsplanpflicht prüfen.

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Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                               Vorprüfung

3.3         Abstimmung Siedlung und Verkehr

3.3.1       Erschliessungsqualität
            Die Gemeinde Staffelbach ist mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) gut an das regi-
            onale Verkehrsnetz angeschlossen. Die Dorfstrasse als Kantonsstrasse K325 führt nach
            Schöftland, der Stammrain als Kantonsstrasse K327 nach Kirchleerau, von wo die Hauptver-
            kehrsstrasse nach Aarau und Luzern führt. Mit dem öffentlichen Verkehr (öV) ist die Ge-
            meinde mit einer Buslinie nur mässig erschlossen. Im Einzugsradius der Bushaltestellen be-
            steht die öV-Güteklasse D, welche einen Grossteil der Bauzonen umfasst. Die übrigen Ge-
            biete liegen in der Güteklasse E oder F.

Abb. 14     öV-Güteklassen Staffelbach, Quelle: www.ag.ch/agis, 03.02.2021

3.3.2       Auswirkungen der Nutzungsplanungsänderungen
            Durch die geänderten Bauzonendefinitionen und Vorschriften ist nicht von einer relevanten
            Änderung der Verkehrsbelastung auszugehen. Gleiches gilt für die Umzonungen im Ortszent-
            rum von der W2 in die WG2 resp. W2 in die W2b sowie die weiteren Umzonungen. In den
            Gestaltungsplananforderungen gemäss § 5 BNO ist in den Gebieten mit Gestaltungsplan-
            pflicht die zweckmässige Erschliessung aufzuzeigen.

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Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                 Vorprüfung

3.3.3       Erschliessungsprogramm
            Die Gemeinde Staffelbach verfügt über kein bestehendes Erschliessungsprogramm. Da sämt-
            liche Bauzonen, ausser der Baugebietsreserve im Gebiet Roschbrunnen, die teilweise ausge-
            zont wird, bereits vollständig erschlossen sind, wird kein Erschliessungsprogramm erstellt.
            Die detaillierte Erschliessung der unüberbauten Bauzonen ist jeweils im Rahmen der Gestal-
            tungspläne aufzuzeigen.

3.3.4       Kommunaler Gesamtplan Verkehr
            Da keine neuen Flächen eingezont werden und die Umzonungen keine zusätzlichen relevan-
            ten Bevölkerungskapazitäten schaffen, wird das künftige Verkehrsaufkommen in etwa auf
            dem gleichen Stand bleiben wie heute. Die Belange der Siedlung und des Verkehrs werden
            laufend koordiniert, soweit dies erforderlich ist. Gravierende Verkehrsprobleme kennt die Ge-
            meinde Staffelbach zurzeit nicht und es zeichnen sich auch in naher Zukunft keine ab. Zu
            welchem Zeitpunkt die Gemeinde allenfalls vom Planungsinstrument Kommunaler Gesamt-
            plan Verkehr (KGV) gemäss § 54a BauG und § 2 BauV Gebrauch macht, ist noch offen.

            Bei der Ortsdurchfahrt handelt es sich um eine Kantonsstrasse, die Kompetenz liegt daher
            beim Kanton. Die Gemeinde wird sich im Rahmen von Bauvorhaben für die Schaffung eines
            attraktiven Ortskerns einsetzen und im Rahmen einer allfälligen Umgestaltung der Kantons-
            strasse für deren Aufwertung.

3.4         Harmonisierung der Baubegriffe (Konkordat IVHB)
            Gemäss § 50a BauG definiert der Regierungsrat Baubegriffe und Messweisen. Seit dem
            1. September 2011 ist die neue, an die Bestimmungen des Konkordats angepasste Bauver-
            ordnung (BauV) in Kraft. Den Gemeinden wird darin eine Frist von maximal 10 Jahren einge-
            räumt, um ihre kommunalen Regelungen an die neuen Begriffe und Messweisen anzupas-
            sen. Im Rahmen der vorliegenden Revision wird dieser Forderung Folge geleistet. Damit wird
            eine verlässliche Rechtsgrundlage auf der Basis der aktuellen kantonalen Regelungen ge-
            schaffen.

3.5         Mehrwertabgabe
            Auf 1. Mai 2017 ist das revidierte BauG in Kraft getreten mit einem neuen Abschnitt zum
            Ausgleich von Planungsvorteilen. Gemäss § 28a leisten Grundeigentümerinnen und –eigen-
            tümer, deren Grundstücke in eine Bauzone eingezont werden, eine Abgabe von 20 % des
            Mehrwerts. Der Einzonung gleichgestellt ist die Umzonung innerhalb Bauzonen, wenn das
            Grundstück vor der Umzonung in einer Zone liegt, in der das Bauen verboten oder nur für
            öffentliche Zwecke zugelassen ist. Die Gemeinden können den Abgabesatz auf höchstens
            30 % erhöhen und in verwaltungsrechtlichen Verträgen Leistungen vereinbaren, die den
            Ausgleich anderer Planungsvorteile bezwecken. Der Gemeinderat Staffelbach hat entschie-
            den, den Abgabesatz auf 30 % zu erhöhen. Dazu wird ein neuer Artikel in die BNO eingefügt

                                              23
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                Vorprüfung

            (vgl. Abs. 4.3.2). Die Abgabe ist zweckgebunden, die Hälfte der gesetzlichen Mehrwertgabe
            von 20 % geht an den Kanton.

            Der Gemeinderat orientiert gemäss § 28b BauG bei der öffentlichen Auflage aufgrund der
            Schätzungen durch das kantonale Steueramt die betroffenen Grundeigentümer über die vo-
            raussichtliche Höhe der Abgabe. Die Schätzungen erfolgen zeitgleich zur kantonalen Vorprü-
            fung, die Auflistung der betroffenen Grundstücke und sämtliche erforderlichen Unterlagen
            wurden von der Gemeinde eingereicht. Die Verfügung über die definitive Höhe wird nach
            Genehmigung der Nutzungsplanung erlassen und im Grundbuch angemerkt.

            Gemäss § 28i BauG legt der Gemeinderat als Massnahme zur Baulandverflüssigung bei Ein-
            zonungen eine Frist für die Überbauung fest. Bei Nichteinhaltung der Frist erhebt der Ge-
            meinderat jährlich eine Lenkungsabgabe von 2 % des steuerrechtlichen massgebenden
            Grundstückverkehrswerts.

3.6         Kommunale Inventare (Natur- und Kulturobjekte)

3.6.1       Kommunale Kulturobjekte
            Die Liste der kommunal geschützten Bauten ist auf der Grundlage des aktualisierten Bauin-
            ventars (Februar 2020) der kantonalen Denkmalpflege von Grund auf überprüft worden. Auf
            der Ebene der Nutzungsplanung hat dies innerhalb der Bauzonen zu diversen Änderungen
            geführt (vgl. Abs. 4.2.5). Zudem wurde in der BNO die Bestimmung zu den Kulturobjekten
            der Muster-BNO des Kantons angeglichen und die Kulturobjekte werden weiterhin in ihrer
            Substanz geschützt (vgl. Abs. 4.3.2).

3.6.2       Geschützte Naturobjekte
            Das ursprüngliche Inventar stammt aus dem Jahre 1992. Bestandteil des Kulturlandplans
            von 2007 waren unter anderem verschiedene Objekttypen aus dem Bereich Natur- und
            Landschaft. Die Einträge im Inventar 1992 und im Kulturlandplan 2007 sind jedoch nicht
            identisch. Durch den stetigen Wandel der Landschaft stimmten viele der Einträge nicht mehr
            mit den heutigen Gegebenheiten überein. Zudem entspricht die Genauigkeit insbesondere
            der im Inventarplan 1992 eingezeichneten Objekte nicht mehr den heutigen Ansprüchen.
            Daher wurde das bestehende Inventar als Grundlage für die Revision der Kulturlandplanes
            überarbeitet und heisst nun Natur- und Landschaftsinventar 2020. Im Rahmen der Feldbe-
            gehungen wurden sämtliche Naturobjekte überprüft. Aufgenommen wurden Objekte in der
            Gemeinde Staffelbach, nicht Bestandteil des Aufnahmegebiets war der Meliorationsperime-
            ter, da hier grössere Veränderungen zu erwarten sind. Objekte in der Bauzone und im Wald
            wurden nicht ins Natur- und Landschaftsinventar 2020 aufgenommen (Ausnahme: Geotope
            und Kleinstgewässer im Wald, vgl. Beilage 5). Die detaillierte Umsetzung der geschützten
            Naturobjekte in den Kulturlandplan wird unter Abs. 4.2.5 erläutert.

                                              24
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                Vorprüfung

3.7         Gewässerschutz - Ausscheidung der Gewässerräume
            Für die Ausscheidung der Gewässerraumzone sind die Fachkarte Gewässerraum des Kantons
            und die entsprechende Musterbestimmung massgebend. Mit der Änderung des Bundesgeset-
            zes über den Gewässerschutz per 1.1.2011 und der Inkraftsetzung der Gewässerschutzver-
            ordnung (GSchV) am 1.6.2011 sind Kantone und Gemeinden aufgefordert, den Raumbedarf
            für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen Funktionen, des Hochwasserschut-
            zes und der Gewässernutzung sicherzustellen. Die Ermittlung der Breite der festzulegenden
            Gewässerräume richtet sich nach Art. 41a GSchV, deren Gestaltung und Bewirtschaftung
            nach Art. 41c GSchV.

            Die Gewässerräume hätten bis Ende 2018 festgelegt werden sollen. Es gelten daher weiter-
            hin Übergangsbestimmungen, die in der Regel strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben
            nach Erhebung der Gerinnesohlebreite mit der Breitenvariabilität und dem daraus resultie-
            renden Gewässerraum.

            Der Kanton Aargau organisiert die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässer-
            räume in zwei Phasen: In einer ersten Phase wurde das kantonale Baugesetz (BauG) ange-
            passt und der Gewässerraum darin mittels der Definition von Uferstreifen für eine Vielzahl
            der Gewässer festgelegt (§ 127 BauG). In einer zweiten Phase erfolgt die Festlegung der Ge-
            wässerräume für die übrigen Gewässer in der kommunalen Nutzungsplanung.

            Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2016-000289 vom 16. März 2016 wurden die Revision BauG
            in Kraft gesetzt und die Gewässerraumkarte beschlossen. Der revidierte § 127 BauG ist am
            1. Mai 2016 in Kraft getreten, für Gebiete ausserhalb der Bauzonen am 1. Januar 2017.

            Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat sich im August 2017 in einem Entscheid zur
            korrekten Publikation von Baugesuchen bei Vorhaben im Gewässerraum auch zum Verfahren
            der Festlegung der Gewässerräume geäussert. Es erachtet die Gewässerräume mit der am
            1. Mai 2017 in Kraft gesetzten Änderung des Baugesetzes als noch nicht ausreichend grund-
            eigentümerverbindlich umgesetzt. § 127 BauG kann gemäss Beurteilung des Verwaltungsge-
            richts nicht direkt angewendet werden und stellt damit lediglich eine behördenverbindliche
            (nicht aber grundeigentümerverbindliche) Bestimmung zur Umsetzung im Nutzungspla-
            nungsverfahren dar. Die Abteilung Raumentwicklung des BVU empfiehlt daher, die Gewäs-
            serräume für sämtliche Gewässer in den kommunalen Nutzungsplänen umzusetzen. Auf-
            grund der Forderungen des Verwaltungsgerichts sowie der vorliegenden kantonalen Grund-
            lagen hat sich die Gemeinde entschlossen, den Gewässerraum für sämtliche Gewässer defi-
            nitiv und grundeigentümerverbindlich festzulegen. Der Verzicht auf einen Gewässerraum
            muss ebenfalls in den Plänen rechtlich klar erkennbar sein.

3.7.1       Grundsätze
            Für die Ausscheidung der Gewässerräume innerhalb und ausserhalb der Bauzone sind fol-
            gende Grundlagen verfügbar und massgebend:

                 •     Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 24. Januar 1991;
                 •     Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998;
                 •     Baugesetz des Kantons Aargau (BauG) vom 19. Januar 1993;

                                               25
Gemeinde Staffelbach
Revision Bau- und Nutzungsordnung                                                                      Vorprüfung

                 •     Gewässerraum – Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässer-
                       raums in der Schweiz, BPUK, LDK, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für
                       Raumentwicklung (ARE), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Juni 2019;
                 •     Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung, Arbeitshilfe
                       BVU Abteilung Landschaft und Gewässer vom Januar 2017
                 •     Gewässerraumkarte gemäss RRB vom 16. März 2016
                 •     Umsetzung der Gewässerräume im Kanton Aargau gemäss GSchG/GSchV, FACT
                       SHEET BVU Abteilung Landschaft und Gewässer vom 29. Oktober 2015

            Die Umsetzung in Staffelbach richtet sich nach diesen Grundsätzen:

                 a. Auf die Festlegung des Gewässerraumes wird gemäss Art. 41a, Abs. 5 GSchV und
                       § 127 Abs. 1bis verzichtet, soweit keine überwiegenden Interessen (z. B. Hoch-
                       wasserschutz) entgegenstehen:
                            •       bei künstlich angelegten Gewässern ohne ökologische Bedeutung,
                            •       ausserhalb Bauzonen, wenn die bestehende Gerinnesohle nicht breiter ist
                                    als 50 cm (es gilt ein Mindestabstand für Bauten und Anlagen von 6 m),
                            •       im Wald.
                 b. In jedem Fall muss der Hochwasserschutz gewährleistet sein.
                 c.    Die Ausscheidung des Gewässerraums erfolgt in der Regel symmetrisch, d. h. der
                       Gewässerraum wird gleichmässig ab der Gewässermitte auf die beiden Uferseiten
                       verteilt.
                 d. In besonderen Fällen kann der Gewässerraum als Korridor definiert werden, wel-
                       cher punktuell schmaler ist als die Gewässerraumbreite gemäss GSchV, in der Fläche
                       aber grösser.
                 e. Die Gewässerräume werden vermasst.
                 f.    Für rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen im Gewässerraum besteht eine Be-
                       standesgarantie gemäss Art. 41 c Abs. 2 GSchV. Inwieweit bestehende Bauten
                       und Anlagen baulich oder bezüglich deren Nutzung verändert werden dürfen, richtet
                       sich innerhalb der Bauzonen nach kantonalem Recht (§ 68 BauG).
                 g. Für den Gewässerraum an eingedolten Gewässerabschnitten ausserhalb der
                       Bauzone bestehen keine Bewirtschaftungseinschränkungen gemäss Art. 41c GSchV.

3.7.2       Nutzungsplanungsverfahren
            Gemäss Fachkarte Gewässerraum vom 28. August 2019 (vgl. Anhang B) und den Vorgaben
            der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer sowie Raumentwicklung wurden die Ge-
            wässerräume gemäss GSchG/GSchV in der Gemeinde Staffelbach ausgeschieden. Gemäss
            neuer Musterbestimmung wurde eine überlagernde Gewässerraumzone als Schutzzone im
            Sinne von Art. 17 RPG ausgeschieden, deren zulässige Gestaltung und Bewirtschaftung di-
            rekt und abschliessend durch Art. 41c GSchV bestimmt wird (vgl. § 21 BNO). Die Überlage-
            rung hat den Vorteil, dass die Bauzone innerhalb des Gewässerraums zur anrechenbaren
            Grundstücksfläche hinzugerechnet werden kann. Die neue Gewässerraumzone ersetzt den
            Uferschutzstreifen, welcher bisher entlang der Suhre festgelegt wurde.

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