Bauen ausserhalb der Bauzonen Begriffe von A bis Z
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&Umwelt Dossier zur Raumentwicklung Raum September 3/2020 Bauen ausserhalb der Bauzonen Begriffe von A bis Z
Impressum Raum & Umwelt, EspaceSuisse Dossier zur Raumentwicklung für Mitglieder des Verbands für Raumplanung EspaceSuisse. Raum & Umwelt erscheint viermal jährlich in deutscher und französischer Sprache. Herausgeberin EspaceSuisse Verband für Raumplanung Association pour l’aménagement du territoire Associazione per la pianificazione del territorio Associaziun per la planisaziun dal territori Sulgenrain 20 CH-3007 Bern Tel. +41 31 380 76 76 espacesuisse.ch Redaktion Damian Jerjen, Direktor Samuel Kissling, Leiter Recht Monika Zumbrunn, Leiterin Kommunikation Korrektorat Andrea Weibel Bildredaktion/-bearbeitung Felix Wyss, Kommunikation EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Titelfoto Die Baselbieter Feldscheune «Rieden» in Arboldswil. Foto: Simon Mader, feldscheunen.ch Gestaltung Ludwig Zeller Druck Galledia AG, 9442 Berneck Die verwendeten Bilder unterstehen dem Copyright und sind Eigentum der aufgeführten Quellen. Der Nachdruck von Texten und Bildern von EspaceSuisse ist unter Angabe der Quelle erlaubt. 2
Bauen ausserhalb der Bauzonen Begriffe von A bis Z Ausgabe 2020 Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist ein fundamenta- ler Grundsatz der Raumplanung in der Schweiz: Das Nichtbaugebiet soll möglichst frei gehalten werden von Bauten und Anlagen. Dieser Grundsatz trägt massgeblich dazu bei, eine attraktive Landschaft mit hohem Erholungswert sowie den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Die Trennung sorgt zudem für tiefe Bodenpreise für Landwirtschaftsland. Das Dossier Raum & Umwelt zum Bauen ausserhalb der Bauzonen erfreut sich als Nachschlagewerk für die Praxis und für die Recht sprechung grosser Beliebtheit. Knapp zwei Jahre nach dem Erschei- nen der letzten Ausgabe sind die gedruckten Exemplare vergriffen. Da neue, wegweisende Bundesgerichtsurteile vorliegen – so zu den Weilerzonen, zur inneren Aufstockung oder zur Besitzstandsgarantie im Gewässerraum –, hat sich EspaceSuisse für eine Neuauflage entschieden. Im vorliegenden Dossier finden die Leserinnen und Leser nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch einige neue Stichworte wie die «längerfristige Existenzfähigkeit» oder die «Resolutivbedingung», aber auch Ergänzungen und Präzisierungen, beispielsweise zu den schützenswerten Bauten. EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 3
Inhalt Agrotourismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Altrechtliche Bauten und Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Altrechtliche g ewerbliche Bauten und Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Aufstockung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Ausnahmebewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bäuerliches Bodenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Besitzstandsgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bewilligungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bewirtschaftung naturnaher Flächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Biogasanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bodenunabhängige Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Deckungsbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Energiegewinnung aus Biomasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Erschliessung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Erweiterung einer zonenwidrigen Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Ferien auf dem Bauernhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ferienwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Freizeit- und Sportanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Freizeitlandwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Fruchtfolgeflächen (FFF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Gartenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Gewässerraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Identität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Innere Aufstockung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Intensivlandwirtschaftszone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Interessenabwägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Lagerung landwirtschaftlicher Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Landschaftsprägend geschützte Bauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Landwirtschaftliches Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Landwirtschaftszone: Begriff und Multifunktionalität . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Landwirtschaftszone: Zonenkonformität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Längerfristige Existenzfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Lohnunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Mobilfunkanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Nebenerwerbslandwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb: A llgemeines . . . . . . . . . . . . . . . 43 Nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb: ohne e ngen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 4
Nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb: mit engem sachlichem Bezug zum landwirtschaftlichen G ewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Ökologische Ausgleichsfläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Ökonomiegebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Pilzproduktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Pferdehaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Planungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Raumbeobachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Reitsport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Resolutivbedingung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Schützenswerte Bauten: Zweckänderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Schützenswerte Bauten: Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schützenswerte Bauten: Schutzwürdigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Solaranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Speziallandwirtschaftszone: Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Speziallandwirtschaftszone: Planungsgrundsätze und -ziele . . . . . . . . . . . . 55 Speziallandwirtschaftszone: Rechtsnatur und Zonenkonformität . . . . . . . . . 56 Standardarbeitskraft (SAK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Standortgebundenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Streusiedlungsgebiet: Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Streusiedlungsgebiet: Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Streusiedlungsgebiet: Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Teilweise Änderung: Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Teilweise Änderung: Umfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Tierhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Tierhaltung, hobbymässige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Trockensubstanzpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Verkauf landwirtschaftlicher Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Weiler- und Erhaltungszonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Wesensgleichheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Wettbewerbsverzerrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Wohnen: Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone . . . . . . . . . . . . . . 71 Wohnen, nichtlandwirtschaftliches: Dauerwohnsitz . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Wohnen, nichtlandwirtschaftliches: Z weitwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Zonenkonformität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Zweckänderung von landwirtschaftlichen Bauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Literaturauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Gesetzliche Grundlagen: Bauen in der Landwirtschaftszone . . . . . . . . . . . . 78 Gesetzliche Grundlagen: Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5
Agrotourismus von einem landwirtschaftlichen Gewerbe angeboten werden kann. Das heisst, dass Agritourisme gewerbliche Betriebe kein solches Angebot ausserhalb der Bauzonen anbieten können. Agrotourismus ist ein touristisches Angebot auf Zur Präzisierung: Bei Besenwirtschaften muss einem Landwirtschaftsbetrieb. Darunter fallen ein namhafter Teil des Angebots aus selbst unter anderem Besenwirtschaften, Schlafen im produzierten Lebensmitteln bestehen, bei Stroh oder Gästezimmer auf dem Bauernhof. Mit Übernachtungsangeboten sollen die Gäste dem Ziel, der Landwirtschaft mehr unternehme- am Leben auf dem Landwirtschaftsbetrieb rischen Spielraum einzuräumen, wurden 1998 teilhaben und bei den Gästezimmern ist und 2007 im Raumplanungsgesetz (RPG) die ein Standard zu wählen, der nicht auf eine entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ge- Dauervermietung einer unabhängigen schaffen. Unter den folgenden Voraussetzungen Wohneinheit abzielt. So ist bei Letzterem sind agrotouristische Angebote möglich: konsequent auf eine Kochgelegenheit zu ver- –– Es muss ein landwirtschaftliches Gewerbe zichten. Eine Dauervermietung von Zimmern im Sinne der Artikel 5 oder 7 des Bundes- oder Wohnungen ist unter dem Titel Agro- gesetzes über das bäuerliche Bodenrecht tourismus nicht erlaubt. ➔ Ferienwohnung vorliegen (BGBB). –– Die anfallende Arbeit muss überwiegend –– Für das agrotouristische Angebot sind nur von der Familie der Betriebsleitung ausgeübt bestehende Bauten nutzbar, die landwirt- werden. Die Anstellung von Arbeitskräften für schaftlich nicht mehr benötigt werden. All- die agrotouristische Aktivität ist aber möglich. fällige Ausbauten sind bis zu maximal 100 m2 erlaubt. Diese sind zwingend unmittelbar Die weiteren allgemeinen Voraussetzungen an einer bestehenden Baute zu erstellen. sind unter ➔ Nichtlandwirtschaftlicher Neben Fahrnisbauten, Tipis, Zelte und dergleichen betrieb: Allgemeines näher ausgeführt. Sind die sind wie Anbauten anzurechnen. Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, –– Die Aktivität oder Dienstleistung hat sich fällt die Bewilligung von Gesetzes wegen dahin. dem Hauptbetrieb baulich und betrieblich ➔ Resolutivbedingung unterzuordnen. Es muss eine enge Ver- In temporären Betriebszentren sind gastwirt- knüpfung mit dem Landwirtschaftsbetrieb schaftliche Nebenbetriebe (Bewirtung und Be- bestehen. Ausschlaggebend ist, dass herbergung) in bestehenden Bauten möglich. eine Aktivität oder Dienstleistung einzig Der Betrieb beschränkt sich auf die Zeit, während EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Feste feiern auf dem Bauernhof, auch das ist Agrotourismus. Foto: L. Bühlmann, EspaceSuisse 6
der die Tiere auf der Alp sind. Wintertourismus- sie nicht unter den Begriff der altrechtlichen angebote, zum Beispiel Après-Ski-Bars, sind Bauten und Anlagen, denn sie wurden durch die deshalb unter dieser Bestimmung nicht zulässig. Trennung nicht zonenwidrig. Bei solchen Angeboten ist zu prüfen, ob sie als ➔ Teilweise Änderung: Anwendungsbereich standortgebunden bewilligt werden können. Seit der Revision im Jahr 2000 existiert für ➔ Standortgebundenheit ➔ altrechtliche gewerbliche Bauten und Anla- gen ein separater Artikel (Art. 37a RPG). Quellen Art. 24b RPG; Art. 40 RPV. Quellen Erweiterung Wohnraum für Agrotourismus: BGer Urteil Art. 24c RPG; Art. 37a RPG; Art. 41 RPV; Art. 42 RPV. 1C_461/2016 vom 28.02.2017 (Entlebuch LU) in Urteils- Stichtag 1. Juli 1972: Urteil BGer 1C_22/2019, sammlung (US) EspaceSuisse Nr. 5283; Restauration auf 1C_476/2019 vom 6.4.2020 (Saas-Balen VS) in US Rebbaubetrieb: Urteil der Baurekurskommission des EspaceSuisse Nr. 5798; Urteil BGer 1C_655/2015, Kantons Zürich vom 6.11.2007 (Kanton ZH) in US Espace 1C_17/2016, 1C_27/2016 vom 16.11.2016 (Neuen- Suisse Nr. 3803 ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, kirch LU) in US EspaceSuisse Nr. 5223; Urteil BGer IV Ziff. 2.4.2; ARE, Erläuterungen zur Revision der RPV 1C_415/2014 vom 1.10.2015 (Walchwil ZG) in US Espace vom 4. Juli 2007, Art. 40. Suisse Nr. 4942; landwirtschaftlich genutzte Bauten MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 24b. fallen nicht unter den Begriff der altrechtlichen Bauten und Anlagen: Urteil BGer 1C_145/2019 vom 20.5.2020 (Laupersdorf SO) in US EspaceSuisse Nr. 5807. ARE, Erläuterungen zur Revision der Raumplanungsver- ordnung vom 10. Oktober 2012. Altrechtliche Bauten und MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 24c; MUGGLI Anlagen RUDOLF/PFLÜGER MICHAEL, Bestehende Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen, in: EspaceSuisse (VLP-ASPAN), Raum & Umwelt 1/2013. Constructions et installations érigées selon l’ancien droit Als altrechtlich gelten alle Bauten und Anlagen, Altrechtliche gewerbliche die rechtmässig erstellt oder geändert wurden, Bauten und Anlagen bevor das betreffende Grundstück Bestandteil des Nichtbaugebiets im Sinne des Bundesrechts Constructions et installations à usage wurde, die weiterhin bestimmungsgemäss nutz- commercial érigées selon l’ancien droit bar sind (Art. 41 Abs. 1 RPV). Darunter fallen alle Gebäude, die am 1. Juli 1972 bereits bestanden: Artikel 37a RPG ist das Pendant zu Artikel 24c Dann trat das Gewässerschutzgesetz (GSchG) für altrechtliche gewerbliche Bauten. Die Re- EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 in Kraft und führte damit erstmals eine klare geln über die Zweckänderung zonenwidrig Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet gewordener gewerblicher Bauten weichen ein. Unter den Begriff «altrechtlich» fallen auch etwas ab von den Vorschriften für die nichtge- nach diesem Stichtag entstandene Gebäude, werblichen Bauten. ➔ Teilweise Änderung: wenn das Grundstück bei der Erstellung in einer Anwendungsbereich Die erweiterte Besitz- Bauzone liegt, später aber einer Nichtbauzone standsgarantie von Artikel 37a RPG und Arti- zugewiesen wird, beispielsweise weil eine Ge- kel 43 RPV betrifft zwei besondere Kategorien meinde ihre überdimensionierten Bauzonen gewerblicher Bauten: Die vor dem 1. Januar reduziert. Werden Bauten, die bei der Trennung 1980 (dem Inkrafttreten des RPG) rechtmässig zwischen Bau- und Nichtbaugebiet bereits be- erstellten Bauten und die später in der Bauzone standen, noch landwirtschaftlich genutzt, fallen zonenkonform erstellten, aber infolge Zonen- 7
Gewerbebetriebe ausserhalb der Bauzone, wie diese Garage in Bäch SZ, dürfen nur beschränkt erweitert werden. Foto: Markus Hägi planänderung zonenwidrig gewordenen Bauten Buchstaben b bis c und in Artikel 43a RPV aufge- (z. B. durch Rückzonung infolge zu gross dimen- listet. ➔ Ausnahmebewilligung Im Widerspruch sionierter Bauzonen). Der vom Gesetzgeber un- zu Wortlaut und Systematik des Gesetzes lässt zutreffenderweise genannte Abgrenzungszeit- die Verordnung bei altrechtlichen Gewerbebau- punkt des 1. Januar 1980 verkennt, dass schon ten Erweiterungen im Umfang von 30 Prozent seit dem 1. Juli 1972 ausserhalb der Bauzonen der zonenwidrig genutzten Fläche zu. Innerhalb keine Gewerbebauten mehr zonenkonform er- des bestehenden Gebäudevolumens werden stellt werden konnten. Der Vergleich von Artikel diese nur zur Hälfte angerechnet. Ausserhalb 24c RPG mit 37a RPG zeigt, dass der Gesetzge- des bestehenden Gebäudevolumens ist eine ber bei altrechtlichen gewerblichen Bauten eine Erweiterung um mehr als 100 m2 nur zulässig, grosszügigere Änderungspraxis ermöglichen wenn sie für die Fortführung des Betriebs objek- wollte. tiv erforderlich ist. Im Gegensatz zu Artikel 24c RPG (➔ Glossar) Die Privilegien für die zonenwidrig geworde- EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 können altrechtliche gewerbliche Bauten voll- nen aktiven Gewerbebetrieben gehen auf eine ständig geändert werden. Voraussetzung ist, lange Debatte im eidgenössischen Parlament dass in den Bauten ein aktives Gewerbe betrie- zurück. Die Sonderregelung erlaubt diesen ak- ben wird. Statt auf das Erfordernis der ➔ Identität tiven Gewerbebetrieben mehr Flexibilität, um stellt der Artikel 43 RPV vor allem auf die Auswir- konkurrenzfähig zu bleiben. Dies trägt dazu kungen auf Raum und Umwelt ab, insbesondere bei, die Ausscheidung von Kleinbauzonen zu aber auf die Erschliessung. Es gilt somit nicht der vermeiden. Eine Verlegung in die Bauzone ist Grundsatz «ein Gewerbe bleibt ein Gewerbe», erst erforderlich, wenn eine grössere Flächen- weil die Auswirkungen auf Raum und Umwelt je ausdehnung ansteht. Die Sonderregelung trägt nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sein können. der Tatsache Rechnung, dass im ländlichen Raum Die Voraussetzungen sind in Artikel 43 Absatz 1 bis zum Inkrafttreten des RPG zahlreiche isolierte 8
Gewerbetriebe entstanden sind. Spätestens seit MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 37a; dem Inkrafttreten des RPG sind sie ausserhalb BÜHLMANN LUKAS, Gewerbe in der Landwirtschafts zone – konfliktträchtig und problematisch, in: der Bauzonen zonenwidrig. EspaceSuisse (VLP-ASPAN), Inforaum 5/2012, S. 8 ff. Im Unterschied zu Artikel 24c sind g estützt auf Artikel 37a RPG auch weitergehende Zweckänderungen zulässig, nicht aber der Ab- bruch und Wiederaufbau. Letzterer richtet sich Aufbereitung landwirt- nach dem Grundtatbestand von Artikel 24c RPG. schaftlicher Produkte ➔ Altrechtliche Bauten und Anlagen Allerdings ist die Umwandlung von Gewerbebauten in Préparation de produits agricoles Wohnbauten mit der Absicht des Gesetzgebers nicht vereinbar: Es ging ihm bei Artikel 37a um Die Aufbereitung (Verarbeitung) der eigenen den Entwicklungsspielraum für aktive Gewer- Landwirtschaftsprodukte auf dem Landwirt- bebetriebe ausserhalb der Bauzone und nicht schaftsbetrieb ist bis zu einer bestimmten Ver- um die Umnutzung funktionslos gewordener arbeitungstiefe zonenkonform. Die erlaubte Gewerbebauten. Solche Umnutzungen richten Grenze wird überschritten, wenn die Aufberei- sich folglich ebenfalls nach dem Grundtatbe- tung einen gewerblich-industriellen Charakter stand von Artikel 24c (➔ Altrechtliche Bauten annimmt oder wenn mit ihr der landwirtschaftli- und Anlagen) und nicht nach der Sonderregel für che beziehungsweise gartenbauliche Charakter gewerbliche Bauten, wie es Artikel 37a erlaubt. des Standortbetriebs nicht mehr gewahrt bleibt Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe im (Art. 34 Abs. 2 RPV). Industriell-gewerblich ist Sinne von Artikel 24b RPG fallen als Bestandteil eine Aufbereitung, wenn beispielsweise bedeu- eines ➔ landwirtschaftliches Gewerbe nicht un- tende Investitionen in den Maschinenpark oder ter Artikel 37a RPG. Für altrechtliche gewerbliche in grösserem Umfang Personal für die Verarbei- Bauten und Anlagen im ➔ Gewässerraum ist das tung notwendig sind. Dies gilt grundsätzlich Gewässerschutzgesetz (GSchG) massgebend. auch für Bauten und Anlagen in ➔ Spezialland- wirtschaftszonen. Quellen Die Aufbereitung umfasst regelmässig die Art. 24c RPG; Art. 37a RPG; Art. 43 RPV; Art. 43a RPV. erste Verarbeitungsstufe, beispielsweise das Anwendungsbereich, eigenständiger Betrieb: Urteil Waschen und Rüsten von Gemüse. Nicht dazu BGer 1A.186/2004 vom 12.05.2005 (Marthalen ZH) in gehört die Veredelung und Weiterverarbeitung US EspaceSuisse Nr. 3028; Kein Abbruch und Wieder- der Produkte, zum Beispiel die Herstellung von aufbau für Gewerbe: Urteil BGer 1C_382/2016 vom Fertigfondue oder Kartoffelchips. EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 6.4.2017 (Obersaxen Mundaun GR) in US EspaceSuisse Nr.5292; Erweiterungen, Änderungen abgelehnt: Bau- Wenn möglich ist für die Aufbereitung bereits unternehmen, Urteil BGer 1C_655/2015, 1C_17/2016, vorhandenes Bauvolumen zu nutzen. Allfällige 1C_27/2016 vom 16.11.2016 (Neuenkirch LU) in US EspaceSuisse Nr. 5223; Zweckänderung in Wohnraum, Neubauten müssen hinsichtlich des Standorts BGE 140 II 509 (Mels SG) in US EspaceSuisse Nr. 5164; und der Ausgestaltung grundsätzlich in einer un- Änderung von Schlachtlokal zu Fleischproduktion: mittelbaren funktionalen Beziehung zum Land- Urteil BGer 1C_243/2008 vom 16.10.2008 (Hirzel ZH) in US EspaceSuisse Nr. 3721; Erweiterung Altauto wirtschaftsbetrieb stehen. Eine Grenze besteht verwertungsbetrieb erlaubt: Urteil BGer 1A.289/2004 auch bezüglich die Grösse der Baute: Die Aus- vom 7.6.2005 (Uster ZH) in US EspaceSuisse Nr. 3027; wirkungen auf Raum und Umwelt müssen sich Zum Anwendungsbereich bei einem eigenständigen Betrieb: Urteil BGer 1A.186/2004 vom 12.5.2005 im Rahmen des Zwecks der Landwirtschaftszone (Marthalen ZH) in US EspaceSuisse Nr. 3028. bewegen (Art. 34 Abs. 4 Bst. b RPV). Zonenkon- ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, IV Ziff. 2.4.5. form ist somit eine «traditionell-handwerkliche 9
Verarbeitung». Drittprodukte dürfen nach Artikel Ausnahmebewilligung 34 Absatz 2 RPV für die Aufbereitung (sowie für Autorisation exceptionnelle den ➔ Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und die ➔ Lagerung landwirtschaftlicher Produkte) dazugekauft werden, sofern sie weniger als die Im Nichtbaugebiet dürfen – vor dem Hinter- Hälfte der verwendeten Produkte ausmachen. grund des Trennungsgrundsatzes – neue, nicht- Produkte von mehreren, zu einer formlosen landwirtschaftliche Bauten und Anlagen nur mit Produktionsgemeinschaft zusammengeschlos- grösster Zurückhaltung bewilligt werden. Auch senen Produzenten zählen als eigene Produkte. die Umnutzung bestehender Bauten ausserhalb Die Fremdprodukte müssen indessen immer aus der Bauzonen ist nur unter strengen Vorausset- der Region stammen. zungen möglich. Bauten, die nicht zonenkon- form sind, können deswegen nur ausnahmswei- Quellen se erstellt oder verändert werden. Art. 16a RPG; Art. 34 Abs. 2 und 4 RPV; Art. 34a RPV. Das Bundesrecht regelt abschliessend, in Zu den Begriffen funktionale Betriebsnähe, betriebs- welchen Fällen eine Ausnahmebewilligung er- eigene Erzeugnisse: Urteil BGer 1C_54/2016 vom 28.6.2017 ( Blonay VD) in US EspaceSuisse Nr. 5386; teilt werden kann. Kantone haben aber gewisse Urteil BGer 1A.226/2003 vom 27.5.2004 (Murten FR) Einflussmöglichkeiten. Sie können auf dem Weg in US EspaceSuisse Nr. 2799; Urteil BGer 1A.133/2004 der kantonalen Gesetzgebung einschränkende vom 22.9.2004 (Trélex VD) in US EspaceSuisse Nr. 2819; Zulässige Verarbeitungstiefe bei Kräuterproduzent: BGE Bestimmungen zu den Artikeln 16a Absatz 2, 125 II 278 (Boppelsen ZH) in US EspaceSuisse Nr. 1833; 24b, 24c Absatz 2 und 24d erlassen (Art. 27a Definition der Region, Bauten in Rebbauzone: BGE 129 II RPG). Die Einschränkungen sollen in Bereichen 413 (Grandvaux VD) in US EspaceSuisse Nr. 2667. möglich sein, in denen sie sich aus besonderen ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, IV Ziff. 2.3.1. Gründen oder aufgrund der örtlichen Verhältnis- MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Vorbem. zu den Art. 16 bis 16b N 46; HOFER, Kommentar BGBB, se aufdrängen. In der Praxis wurde von dieser Vorbem. zu den Art. 6 bis 10; HOFER, Kommentar BGBB, Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht. Artikel Art. 6; BOLZ MARCEL, Zonenkonforme Bauten in der 27a RPG erlaubt nur Einschränkungen: Es ist den Landwirtschaftszone – neue Aspekte, ZBl 2001 281. Kantonen nicht erlaubt, weitergehende Locke- Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte: Weisungen und Erläuterungen vom 1. Januar 2019 zur Verordnung rungen zu beschliessen. über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft Die Ausnahmebewilligungen unterliegen (Strukturverbesserungsverordnung, SVV; SR 913.1) vom einer Reihe von allgemeinen Voraussetzungen, 7. Dezember 1998 (Stand am 31. Oktober 2018), S. 12 f. welche die Konflikte zwischen der landwirt- schaftlichen Nutzung und den allgemeinen Raumplanungszielen in Grenzen halten wollen EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Aufstockung (Art. 43a RPV): –– Soll eine bestehende Baute umgenutzt wer- Développement interne den, muss sichergestellt sein, dass sie für die ➔ Innere Aufstockung ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr notwendig ist und aus diesem Grund auch später kein Ersatzbau erforderlich sein wird (Art. 43a Bst. a und b RPV), denn dies widerspräche dem Trennungsgrundsatz. –– Ein Neubau oder eine Umnutzung darf höchstens zu einer geringfügigen Erweite- rung der bestehenden Erschliessung führen. 10
Zudem sind sämtliche Infrastrukturkosten auf Bäuerliches Bodenrecht den Eigentümer zu überwälzen (Art. 43a Droit foncier rural Bst. c RPV). Voraussetzung für eine Be- willigung ist also eine ausreichende oder nur geringfügig erweiterungsbedürftige Das Raumplanungsrecht verweist an einigen Erschliessung. Stellen auf das Bundesgesetz über das bäuerli- –– Die Bewirtschaftung der umliegenden Land- che Bodenrecht (BGBB). Das BGBB regelt, wer wirtschaftsflächen darf durch einen Neubau unter welchen Voraussetzungen landwirtschaftli- oder durch eine Umnutzung nicht gefährdet che Grundstücke und Gewerbe erwerben kann. werden – dies unabhängig davon, ob das Auch Bestimmungen über die Teilung, Verpfän- Grundstück, auf dem das Gebäude steht, aus dung und Zerstückelung der Landwirtschafts- dem bäuerlichen Bodenrecht entlassen wurde flächen sind im BGBB enthalten. So dürfen von oder nicht (Art. 43a Bst. d RPV). Daraus landwirtschaftlichen Gewerben, die eine wirt- ergeben sich namentlich Einschränkungen schaftliche Einheit bilden, grundsätzlich keine für Sitzplätze, Autoabstellplätze, Hecken einzelnen Grundstücke abgetrennt und verkauft und Zäune sowie Terrainveränderungen werden. Ziel des BGBB ist, dass die bäuerlichen (Emissionen der Landwirtschaft, Behinderung Familienbetriebe geschützt werden, denn sie landwirtschaftlicher Bewirtschaftung). bilden die Grundlage einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung aus Den Bau- und Umnutzungsvorhaben dürfen kei- gerichteten Landwirtschaft. Ferner will das BGBB ne überwiegenden Interessen entgegenstehen die Stellung des Selbstbewirtschafters und des (Art. 43a Bst. e RPV), was auf die umfassende Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Ge- ➔ Interessenabwägung hinweist. werbe und Grundstücke stärken. Selbstbewirt- Die Ausnahmebewilligungen müssen – wie schafter ist, wer den landwirtschaftlichen Boden alle Baubewilligungen ausserhalb der Bauzo- selbst bearbeitet und wer ein landwirtschaftli- ne – von einer kantonalen Behörde erteilt oder ches Gewerbe – sofern es sich um ein solches wenigstens von ihr genehmigt werden. ➔ Bewil- handelt – persönlich leitet (Art. 9 Abs. 1 BGBB). ligungsverfahren Die kantonale Instanz sorgt da- Weiter will das BGBB auch übersetzte Preise für für, dass das Bundesrecht kantonsweit einheitlich den landwirtschaftlichen Boden verhindern. Das angewandt wird. Raumplanungsrecht unterscheidet zwischen ➔ landwirtschaftlichem Gewerbe im Sinne des Quellen BGBB und Landwirtschaftsbetrieben unterhalb Art. 24-24d RPG; Art. 25 RPG; Art. 27a RPG; dieser Gewerbegrenze. Das heisst: Als land- EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Art. 37a RPG. wirtschaftliches Gewerbe gilt ein Betrieb dann, Von einer unzuständigen Behörde erteilte Bewilligung ist nichtig: Urteil BGer 1C_655/2015, 1C_17/2016, wenn er mindestens eine ➔ Standardarbeitskraft 1C_27/2016 vom 16.11.2016 (Neuenkirch LU) in (SAK) erreicht (Art. 7 BGBB). Die Kantone kön- US EspaceSuisse Nr. 5223; Urteil BGer 1C_486/2015 nen die Schwelle für Betriebe, die eine SAK nicht vom 24.5.2016 (Leysin VD) in US EspaceSuisse Nr. 5136; Urteil BGer 1A.43/2002 vom 6.6.2002 (Salvan VS) in erreichen, auf 0,6 SAK herabsetzen (Art. 5 Bst. a US EspaceSuisse Nr. 2409; Delegation der Bewilligungs- BGBB). Die Freizeitlandwirtschaft gilt nicht als kompetenz an Bezirksbehörden ist unzulässig: BGE 128 I Landwirtschaftsbetrieb. ➔ Freizeitlandwirtschaft 254 (Kanton BE) in US EspaceSuisse Nr. 2512. Nur landwirtschaftliche Gewerbe (Gewerbe RUCH, Praxiskommentar RPG: Rechtsschutz und Verfahren, Art. 25. nach Art. 7 BGBB) können neue landwirtschaft- liche Wohnbauten errichten, neue Bauten und Anlagen zur Haltung von Pferden erstellen und 11
einen ➔ nichtlandwirtschaftlichen Nebenbe- Quellen trieb angliedern. Art. 24b Abs. 4 RPG; Art. 49 RPV; Art. 7 BGBB; Art. 4a VBB. Für die Errichtung neuer ➔ Ökonomiegebäu- Abparzellierungen: Urteil BGer 1C_262/2018 vom 3.12.2018 (Küssnacht am Rigi SZ) in US EspaceSuisse de ist die Gewerbegrenze nach BGBB irrelevant. Nr. 5604; Urteil BGer 2C_729/2016 vom 7.4.2017 Die Vorschriften des bäuerlichen Bodenrechts (Kanton GE) in US EspaceSuisse Nr. 5336; BGE 139 III sind einerseits anwendbar auf einzelne Grund- 327 (Kanton GE) in US EspaceSuisse Nr. 4591; BGE 125 III 175 (Schwende AI) in US EspaceSuisse Nr. 1819. stücke. Andererseits auch auf Grundstücke, die ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, Ziff. III; Agrar- zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe (Art. 7 politik 2011, BBl 2006 6337; Agrarpolitik 2014 – 2017, BGBB, Art. 5 Bst. a BGBB) gehören, für die eine BBl 2012 2075. landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist und die MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Vorbem. zu grundsätzlich ausserhalb der Bauzone liegen Art. 16 bis 16b; SCHMID-TSCHIRREN CHRISTINA/ BANDLI CHRISTOPH, Kommentar BGBB, Art. 5; HOFER, (Art. 2 BGBB). Das BGBB ist daher auf die gan- Kommentar BGBB, Art. 7, Landwirtschaftliches Gewerbe; ze Landwirtschaftszone anwendbar, auch für die HOFER, Kommentar BGBB, Art. 9 Selbstbewirtschafter; ➔ Speziallandwirtschaftszone. WASSERFALLEN ANDREAS, Bäuerliches Bodenrecht, in: NORER ROLAND (Hrsg.), Handbuch zum Agrarrecht, Wer landwirtschaftliche Gewerbe oder Grund- Bern 2017, S. 331 ff.; ZÜRCHER FRANÇOIS, Koordination stücke erwerben will, braucht eine Bewilligung zwischen Raumplanung und bäuerlichem Bodenrecht, in: (Art. 61 Abs. 1 BGBB). Die Bewilligungspflicht soll EspaceSuisse (VLP-ASPAN), Raum & Umwelt 2004, S. 1 ff. sicherstellen, dass ein solcher Erwerb mit den Ziel- setzungen des BGBB in Einklang steht, nament- lich mit dem Selbstbewirtschafterprinzip. Besitzstandsgarantie Raumplanerisch problematisch ist das Ent- Garantie de la situation aquise lassen einzelner Bauten aus dem BGBB, insbe- sondere von Wohnbauten, die nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Die Bestandes- oder Besitzstandsgarantie ist Bei allfälligen Nutzungsänderungen müssen die Ausfluss der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV). Sie kantonalen Behörden vorab eine raumplanungs- hält fest, dass eine durch Rechts- oder Planän- rechtliche Verfügung erlassen. Damit stellen sie derung rechtswidrig gewordene Baute erhal- die Rechtmässigkeit der nicht mehr benötigten ten und erneuert werden darf. In der Bauzone Baute fest. Danach erfolgt der Entscheid darüber, wird diese verfassungsrechtlich definierte Be- ob das Grundstück mit der Baute aus dem bäuerli- standesgarantie häufig vom kantonalen Recht chen Bodenrecht entlassen werden kann (Art. 4a ausgeweitet. So darf nicht nur die ursprünglich Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht rechtmässig errichtete Baute bestehen bleiben. [VBB]). Bei der Abparzellierung ursprünglich Zugelassen sind auch gewisse Veränderungen EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 landwirtschaftlich genutzter Bauten und Anlagen und Erweiterungen. Beim Bauen ausserhalb der und der meist darauffolgenden Umnutzung in Bauzonen definiert der Bundesgesetzgeber die- eine landwirtschaftsfremde Nutzung ist sicherzu- se erweiterte Bestandesgarantie abschliessend stellen, dass damit nicht neue Bedürfnisse nach in Artikel 24c, 24d und 37a RPG sowie in Artikel landwirtschaftlichen Neubauten geschaffen wer- 41–43 RPV. den. Nur Wohnraum, der nicht betriebsnotwen- Eine erweiterte Besitzstandsgarantie genies dig ist, kann vom landwirtschaftlichen Gewerbe sen die ➔ altrechtlichen Bauten. Diese Katego- abgetrennt und aus dem Geltungsbereich des rie umfasst Bauten, die vor dem Stichtag der BGBB entlassen werden. Dabei ist eine an den bundesrechtlichen Trennung von Bauzonen und raumplanungsrechtlichen Vorgaben orientierte, Nichtbauzonen (1. Juli 1972) erstellt oder später zukunftsgerichtete Beurteilung vorzunehmen. durch Rückzonung der Nichtbauzone zugewie- 12
wurden durch die Trennung nicht zonenwidrig (Urteil Laupersdorf SO). Die erweiterte Besitzstandsgarantie lässt un- ter gewissen Voraussetzungen auch die hobby mässige Tierhaltung in unbewohnten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu (Art. 24e RPG ➔ Tier- haltung, hobbymässige). Nutzungen, die sich darauf stützen, sind bei den Erweiterungsmög- lichkeiten gemäss Artikel 42 und 42a RPV zu be- rücksichtigen (Art. 42b RPV). Bestehende Wohnhäuser ausserhalb der Bauzone, wie Sonderfälle der Besitzstandsgarantie beste- dieses Wohnhaus in Gspon VS, unterliegen einer erwei- hen auch für ➔ schützenswerte Bauten (Art. 24d terten Besitzstandsgarantie. Foto: R. Muggli, EspaceSuisse Abs. 2 RPG), für Bauten in ➔ Streusiedlungs gebiet (Art. 39 Abs. 1 RPV) und in ➔ Weiler- und sen wurden. Letzteres kann beispielsweise der Erhaltungszonen (Art. 33 RPV) sowie für ➔ land- Fall sein, wenn Gemeinden zu gross dimensi- schaftsprägend geschützte Bauten (Art. 39 Abs. onierte Bauzonen verkleinern müssen. Für die 2 RPV). Für Bauten und Anlagen im ➔ Gewäs- altrechtlichen Bauten sind die Artikel 24c RPG serraum ist das Gewässerschutzgesetz massge- und 42 RPV anwendbar (bzw. für ➔ a ltrechtliche bend. gewerbliche Bauten und Anlagen Art. 37a RPG/ Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang 43 RPV). Für die Privilegierung spricht, dass auch Artikel 24a RPG, der die Zweckänderung diese Bauten in den meisten Fällen vor der erst- bestehender Bauten erlaubt, sofern damit kei- maligen strengen Trennung von Bauzone und ne bewilligungspflichtigen Massnahmen im Nichtbauzone rechtmässig erstellt wurden. Der Sinne von Artikel 22 Absatz 1 RPG verbunden Grundsatz von Treu und Glauben legt nahe, bei sind. Die Zweckänderung darf aber nur erfol- deren Weiterverwendung trotz des Bauverbots gen, wenn damit keine neuen Auswirkungen ausserhalb der Bauzonen eine gewisse Flexibili- auf Raum, Erschliessung und Umwelt entste- tät walten zu lassen. hen. Solche Auswirkungen ergeben sich in der Der 2012 neu eingeführte Artikel 24c Absatz ➔ Landwirtschaftszone jedoch sehr schnell, da 3 RPG sieht für alle ehemals landwirtschaftlichen landwirtschaftliche Bauten oft nur bescheiden Wohnbauten eine erweiterte Besitzstandsgaran- erschlossen sind und Konflikte mit dem Natur- tie vor – unabhängig davon, ob sie am Stichtag und Landschaftsschutz häufiger vorkommen als des 1. Juli 1972 noch landwirtschaftlich genutzt in der Bauzone. EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 wurden oder nicht. Sie können über die verfas- Quellen sungsmässige Besitzstandesgarantie hinaus an Art. 26 BV; Art. 24a RPG; Art. 24c RPG; Art. 24d RPG; die Bedürfnisse eines zeitgemässen Wohnens Art. 24e RPG; Art. 37a RPG; Art. 33 RPV; Art. 39 RPV; angepasst, freiwillig abgebrochen und wieder- Art. 42 RPV; Art. 42a RPV; Art. 43 RPV; Art. 43a RPV. aufgebaut werden, sofern die ➔ Identität der Keine Besitzstandsgarantie für illegale Bauten: Urteil Baute in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt BGer 1C_171/2017 vom 3.10.2017 (Einsiedeln SZ) in US EspaceSuisse Nr. 5344; Urteil BGer 1C_514/2011 (Art. 42 RPV). Bauten, die bei der Trennung des vom 6.6.2012 (Maladers GR) in US EspaceSuisse Bau- vom Nichtbaugebiet bereits bestanden Nr. 4384; Keine Besitzstandsgarantie für Wohnbaute, und sowohl damals wie heute landwirtschaftlich deren Abbruch verfügt wurde: Urteil 1C_49/2019 vom 11.11.2019 (Schüpfheim LU) in US EspaceSuisse genutzt werden, fallen nicht unter den Begriff Nr. 5750; Bestimmungsgemässe Nutzbarkeit verneint: der altrechtlichen Bauten und Anlagen, denn sie Urteil BGer 1C_325/2018 vom 15.3.2019 (Flums SG) in 13
US EspaceSuisse Nr. 5654; Urteil BGer 1C_207/2015 der Gemeinschaft. Betriebsgemeinschaften kön- vom 9.9.2015 (Chésopelloz FR) in US EspaceSuisse nen ihre Tiere in einem Gemeinschaftsstall oder Nr. 4932; Urteil BGer 1C_356/2010 vom 21.2.2011 (Mat- zendorf SO) in US Espace Suisse Nr. 4094; Erhaltungs- im Stall eines Gesellschafters halten. zone: Urteil BGer 1C_62/2018 vom 12.12.2018 (Arosa Es gilt zwischen einer Betriebsgemeinschaft GR) in US EspaceSuisse Nr. 5600; zu 24a RPG: Urteil und einer Betriebszweiggemeinschaft zu unter- BGer 1C_283/2017 vom 23.8.2017 (Hochwald SO) in US EspaceSuisse Nr. 5412. scheiden: Bei Letzterer halten mehrere Betriebs- MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 24c N 11 mit leiter einen Teil ihrer Nutztiere oder führen einen Hinweis auf GRIFFEL; RUCH ALEXANDER, Die erweiterte Teil ihrer Betriebszweige gemeinsam. Das Ziel ist Besitzstandsgarantie und die wichtigen Anliegen der ein rationeller Einsatz der Produktionsfaktoren. Raumplanung, in: BENOÎT BOVAY (Hrsg.), Mélanges Pierre Moor, 2005, S. 747; MUGGLI RUDOLF/PFLÜGER Bei beiden Gemeinschaften müssen die Be- MICHAEL, Bestehende Wohnbauten ausserhalb der triebszentren der beteiligten Betriebe innerhalb Bauzonen, in: EspaceSuisse (VLP-ASPAN), Raum & Umwelt einer Fahrdistanz von 15 km liegen. Zudem muss 1/2013; BÜHLMANN LUKAS, Ställe dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen umgenutzt werden, in: EspaceSuisse, jeder der beteiligten Betriebe vor dem Zusam- Inforaum, 2/2019, S. 19 ff. menschluss einen Mindestarbeitsaufwand von 0,2 SAK (➔ Standardarbeitskraft) erreichen. Neue Gemeinschaftsställe können unter Einhaltung der Voraussetzungen von Artikel 35 Betriebs- und Betriebs- RPV errichtet werden: Es muss eine amtlich an- zweiggemeinschaft erkannte Betriebs- beziehungsweise Betriebs zweiggemeinschaft vorliegen, die über einen Communauté et communauté partielle Gemeinschaftsvertrag mit mindestens zehn Jah- d‘exploitation ren Gültigkeitsdauer verfügt. Diese Vorausset- zung soll Missbräuche verhindern (Schein- oder Die Betriebsgemeinschaft (BG) ist ein Zusam- Pseudogemeinschaften). menschluss von zwei oder mehr Betrieben zu Bewilligungen nach Artikel 35 RPV sind un- einem einzigen Betrieb unter gemeinschaftlicher ter der ➔ Resolutivbedingung zu erteilen: Das Führung der beteiligten Gesellschafter. In aller heisst, die Bewilligung fällt automatisch dahin, Regel ist sie als einfache Gesellschaft (Art. 10 wenn die Gemeinschaft aufgelöst wird. In diesem Landwirtschaftliche Begriffsverordnung [LBV]) Fall sind die bewilligten Bauten und Anlagen von organisiert. Mit der Gründung einer Betriebs Gesetzes wegen zu beseitigen (Art. 16b Abs. 2 gemeinschaft übertragen die einzelnen Betriebe RPG) –, es sei denn, der Standortbetrieb errei- entweder ihren Tierbestand oder ihre Maschinen che in der Zwischenzeit allein die Grösse eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder schliesse EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 sich mit einem anderen Betrieb zu einer neuen, anerkannten Gemeinschaft zusammen. Quellen Art. 34 Abs. 2 RPV; Art. 35 RPV; Art. 10 LBV. Folgen der Auflösung einer Betriebsgemeinschaft: Urteil BGer 1C_431/2015 vom 14.03.2016 (Kanton LU). ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, IV Ziff. 2.3.1 und 2.3.2. HOFER, Kommentar BGBB, Art. 7 N 9a; Schweizerischer Beispiel einer gemeinschaftlichen Stallbaute in Bauernverband, Agriexpert: Beispielvertrag Betriebs- Einsiedeln SZ. Foto: B. Jud, EspaceSuisse gemeinschaften, abrufbar unter agridea.ch > Liste nach 14
Themen > Unternehmen und Familie > Zahlen: Betriebs- und Hauswirtschaft, Rechtsfragen > Betriebsgemein- schaft, Beispielverträge. Bewilligungsverfahren Procédure d’autorisation Über Bewilligungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone entscheidet eine kantonale Behör- de – unabhängig davon, ob das Vorhaben zo- nenkonform ist oder nicht (Art. 25 Abs. 2 RPG). Anstelle einer formellen Baubewilligung genügt auch eine blosse Zustimmung durch den Kanton. In diesem Fall erteilt die Gemeinde die Bewilli- Ökologische Ausgleichsfläche bei Alten ZH. gung. Verlangt wird jedoch eine zentrale kanto- Foto: A. Straumann, EspaceSuisse nale Behörde, welche die Gesamtverantwortung übernimmt. Dies soll in den Kantonen einen ein- heitlichen Gesetzesvollzug gewährleisten. Der Kanton darf die Aufgabe, Baugesuche zu beur- Bewirtschaftung teilen, nicht an eine Bezirksbehörde übertragen. naturnaher Flächen Die Bewilligungsbehörden haben nicht nur die Voraussetzungen zu prüfen, ob eine Baubewil- Exploitation de surfaces proches de leur ligung ausserhalb der Bauzone erteilt werden état naturel kann. Nach erteilter Bewilligung müssen sie kon- trollieren, ob die Vorgaben der Baubewilligung Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe b RPV erklärt die erfüllt wurden. Dies erfolgt meist im Rahmen der Bewirtschaftung naturnaher Flächen als zonen- Bauabnahme. Werden Abweichungen festge- konform. Deren Pflege ist eine landwirtschaftli- stellt, ist unter Umständen ein baupolizeiliches che Tätigkeit, selbst wenn sie kein eigentliches Verfahren einzuleiten. ➔ Wiederherstellung des landwirtschaftliches Erzeugnis abwirft, sondern rechtmässigen Zustandes Weiter geht Artikel vor allem einen ökologischen Nutzen schafft. 40 Absatz 5 der RPV: Wenn eine oder mehrere Dieser Nutzen wird mit Beiträgen (Direkt EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Voraussetzungen für einen nichtlandwirtschaftli- zahlungsverordnung) entschädigt. chen Nebenbetrieb wegfällt, ist auch die Bewilli- gung von Gesetzes wegen dahin. Quellen ➔ Resolutivbedingung Art. 16 Abs. 1 RPG; Art. 34 RPV; Art. 34 Abs. 5 RPV. Quellen Zonenkonformität Badeweiher: Urteil BGer 1A.93/1999 Art. 25 Abs. 2 RPG; Art. 40 Abs. 5 RPV. vom 16.8.1999 (Nennigkofen SO) in US EspaceSuisse Nr. 1866. BGE 128 I 254 (Kanton BE) in US EspaceSuisse Nr. 2512. ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, Ziff. IV 2.3.1. RUCH, Praxiskommentar RPG: Rechtsschutz und Verfahren, Art. 25. NUSSBERGER NICOLE, Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone, Diss. Zürich, 2005; Die Ausscheidung ökologischer Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone, BlAR 2006 3. 15
Biogasanlagen Die Unterscheidung spielt eine Rolle bei der Frage der Zonenkonformität. ➔ Landwirtschafts- Installations de biogaz zone: Zonenkonformität Weil die Landwirt- ➔ Energiegewinnung aus Biomasse schaftszone von Bauten möglichst freizuhalten ist (Art. 16 Abs. 1 RPG), sollen nur jene Bauten zugelassen werden, die von ihrer Funktion her am Ort der Bodenbewirtschaftung nötig − also Bodenunabhängige standortgebunden − sind. Dieser Grundsatz Landwirtschaft wurde mit der RPG-Revision 1998 innerhalb klar definierter Grenzen gelockert, um moder- Agriculture non dépendante du sol ne landwirtschaftliche Produktionsformen zu ermöglichen. ➔ Innere Aufstockung ➔ Spezial Bodenunabhängig ist eine landwirtschaftliche landwirtschaftszone Mit der Teilrevision 2007 Betriebsform, die keinen ausreichenden Bezug kam es zu einer weiteren Lockerung, indem bei zum Boden hat. Die Bodenbewirtschaftung ist der inneren Aufstockung nicht mehr nachge- also nicht ein zentraler Produktionsfaktor. Dies ist wiesen werden muss, dass der Betrieb auf das der Fall, wenn bei der Tierhaltung die betriebs Zusatzeinkommen aus bodenunabhängiger Pro- eigene Futtergrundlage fehlt und beim G emüse- duktion angewiesen ist. beziehungsweise Gartenbau der Boden als Pro- Allein schon die Verwendung technischer duktionsgrundlage durch technische Hilfsmittel Hilfsmittel (künstliches Licht, Heizung) genügt, ersetzt wird (z. B. Hors-sol-Kulturen, Container- um der Produktion landwirtschaftlicher Erzeug- pflanzen). Als bodenabhängige Landwirtschaft nisse die Bodenabhängigkeit abzusprechen gilt demgegenüber die pflanzliche oder tieri- (Urteil Golaten BE). sche Produktion, soweit dafür der natürliche Boden genutzt wird (Ackerbau und Futteranbau, Quellen namentlich Graswirtschaft, Gemüse- und Obst- Art. 16 Abs. 3 RPG; Art. 38 RPV. bau, Beeren-, Heilkräuterpflanzungen, Rebbau Tierhaltung: Urteil B 2018/46 des Verwaltungsgerichts St. Gallen vom 24.10.2019 (Kanton SG) in US Espace usw.). Suisse Nr. 5726; Urteil BGer 1C_426/2016 vom 23.8.2017 (Waldkirch SG) in US EspaceSuisse Nr. 5381; Urteil B 2015/32 des Verwaltungsgerichts St. Gallen vom 19.7.2016 (Waldkirch SG) in US EspaceSuisse Nr. 5440; Urteil BGer 1C_221/2016 vom 10.7.2017 (Bonfol JU) Urteil BGer 1C_71/2015 vom 23.6.2015 (Schönerholz- wilen TG) in US EspaceSuisse Nr. 4866; Folientunnel: EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Urteil BGer 1C_193/2013 vom 4.12.2014 (Golaten BE) in US EspaceSuisse Nr. 4742; BGer Urteil 1C_561/2012 vom 4.10.2013 (Nennigkofen SO) in US EspaceSuisse Nr. 4526; Verwaltungsgericht des Kantons Bern Urteil VGE 22210 vom 24.10.2005 (Golaten BE) in US Espace Suisse Nr. 3105. ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, IV Ziff. 2.3.1; ARE, Erläuterungen zur Revision der Raumplanungs verordnung vom 4. Juli 2007, Art. 34a, 36 und 37. MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 16; RUCH/ MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 16a. Bodenunabhängige Tomatenproduktion in Kerzers FR. Foto: M. Ramseyer, EspaceSuisse 16
Deckungsbeitrag vom 10.7.2017 (Bonfol JU); BGE 133 II 370 (Böttstein AG) in US EspaceSuisse Nr. 3426. Marge brute ARE, Erläuterungen/Empfehlungen RPV, Ziff. IV 2.3.3; ARE, Neues Raumplanungsrecht, Deckungsbeitrags- und Trockensubstanzkriterium nach Artikel 36 RPV, Der Deckungsbeitrag (DB) ist die Differenz zwi- 2001; Agridea Lindau und Lausanne, FiBL, Deckungs- schen dem Umsatz und den variablen Kosten beiträge (jeweils neueste Auflagen); Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz KOLAS, Arbeitsblatt eines Produktionszweiges. Er muss die Fixkosten DB/TS Tabellenkalkulation, abrufbar unter ldk-cdca.ch decken. Der DB spielt eine Rolle bei der Frage, >K OLAS/COSAC > Geschäfte > Landwirtschaftliches in welchem Rahmen ein überwiegend boden- Bauen. abhängiger Landwirtschaftsbetrieb in der Land- RUCH/MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 16a. wirtschaftszone eine bodenunabhängige Tier- haltung betreiben darf. ➔ Innere Aufstockung ➔ Bodenunabhängige Landwirtschaft Energiegewinnung aus Die Zonenkonformität eines Tierhaltungsbe- Biomasse triebes in der Landwirtschaftszone (ausgenom- men die ➔ Speziallandwirtschaftszone) hängt Production d’énergie à partir de biomasse von der ausreichenden eigenen Futtergrundlage ab. Im Rahmen der inneren Aufstockung sind Unter Biomasse wird sämtliches durch Foto jedoch unter bestimmten Bedingungen Tierhal- synthese direkt oder indirekt erzeugtes organi- tungen ebenfalls zonenkonform, auch wenn sie sches Material verstanden, das nicht über geolo- über keine eigene Futtergrundlage verfügen: Sie gische Prozesse verändert wurde. Sie enthält also müssen einen untergeordneten Teil eines boden- die Masse aller Lebewesen, der abgestorbenen abhängigen Landwirtschaftsbetriebes sein. Bis zu Organismen und die organischen Stoffwechsel- welcher Grenze die Zonenkonformität gegeben produkte. Biomasse zählt zu den erneuerbaren ist, bestimmt sich gemäss der bundesgerichtli- und klimaneutralen Energiequellen. chen Rechtsprechung (Urteil Waldkirch SG) so- Energiegewinnung aus Biomasse ist ein Ver- wohl nach der Höhe des DB als auch nach dem edelungsprozess: Die bestehende Energie der Umfang des ➔ Trockensubstanzpotenzials. Biomasse wird in eine besser verfügbare, besser Die Konferenz der Landwirtschaftsämter der transportierbare, besser lagerbare und/oder Schweiz (KOLAS) bietet für die Berechnung des hochwertigere Form umgewandelt. Die Nut- Deckungsbeitrags Tabellen an, die regelmässig zung von Biomasse kann in der Schweiz einen aktualisiert werden. Diese erlauben es, den Ein- wesentlichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. kommensanteil aus der bodenunabhängigen Die meistverbreitete und traditionsreichste Art, EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Landwirtschaft im Voraus nach einem standardi- Biomasse als Energieträger zu nutzen, ist die sierten Rechnungsmodell zu bestimmen. Nutzung von Brennholz. Die Anlagen zur Ener- giegewinnung aus Biomasse und damit zusam- menhängende Kompostanlagen können seit der Quellen Teilrevision des RPG 2007 – unter bestimmten Art. 36 RPV. Voraussetzungen – in der Landwirtschaftszone Überwiegende Bodenabhängigkeit verneint: Urteil Ver- waltungsgericht St. Gallen B 2018/46 vom 24.10.2019 als zonenkonform bewilligt werden. (Kanton SG) in US EspaceSuisse Nr. 5726; BGer Nicht nur ➔ landwirtschaftliche Gewerbe Urteil 1C_426/2016 vom 23.8.2017 (Waldkirch SG) in im Sinne des Bundesgesetzes über das ➔ bäu- US EspaceSuisse Nr. 5381; Urteil B 2015/32 des Verwal- tungsgerichts St. Gallen vom 19.7.2016 (Waldkirch SG) erliche Bodenrecht (BGBB) dürfen Bauten und in US EspaceSuisse Nr. 5440; Urteil BGer 1C_221/2016 Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse 17
erstellen. Diese Möglichkeit steht auch Betrie- ben offen, welche die Gewerbegrenze nicht erreichen. Artikel 34a Absatz 1 RPV präzisiert, welche Bauten und Anlagen konkret gestützt auf Artikel 16a Absatz 1bis RPG zulässig sind. Vorausgesetzt wird, dass ein gewisser Anteil der Biomasse aus der Landwirtschaft sowie aus dem Stand- ortbetrieb stammen muss. Wie hoch der Anteil landwirtschaftlicher Substrate mindestens sein muss, woher sie genau stammen und welchen Energiegehalt sie aufweisen müssen, ist in der Raumplanungsverordnung geregelt (Art. 34a Biogasanlagen wie hier in Ittigen BE sind in der Abs. 2 RPV). Damit die Biomasse nicht über Landwirtschaftszone unter gewissen Voraussetzungen zonenkonform. Foto: M. Ramseyer, EspaceSuisse weite Distanzen hin- und hertransportiert wird, legt die Verordnung bei Substraten von ande- ren Landwirtschaftsbetrieben eine Begrenzung oder wird die Anlage durch Dritte finanziert, der Fahrdistanz von in der Regel 15 km fest. Die ist das Kriterium der Unterordnung nicht mehr Quellen der restlichen Substrate (insbesondere erfüllt. Die Unterordnung ist aus zwei Gründen nichtlandwirtschaftliche Cosubstrate) müssen wichtig: Einerseits soll dem Grundsatz der Tren- innerhalb einer Fahrdistanz von in der Regel nung von Bau- und Nichtbaugebiet Rechnung 50 km liegen (Art. 34a Abs. 2 RPV). Ausnahms- getragen werden, damit nicht auf «günstigem» weise können längere Fahrdistanzen bewilligt Landwirtschaftsland grosse – von Dritten finan- werden. Die ganze Anlage muss sich dem Land- zierte – eigentliche Heizzentralen entstehen; an- wirtschaftsbetrieb unterordnen (Art. 34a Abs. 3 dererseits sollen ➔ Wettbewerbsverzerrungen RPV). Zudem sind die Voraussetzungen von Ar- bzw. ungleiche Bedingungen zwischen diesen tikel 34 Absatz 4 RPV zu beachten (➔ längerfris- und in der Bauzone ansässigen Gewerbebetrie- tige Existenzsicherheit des Betriebs; keine ent- ben vermieden werden. gegenstehenden, überwiegenden Interessen Nach Bundesrecht spielt es – nach der ent- etc.). Mit Blick auf die möglichen Auswirkungen sprechenden Anpassung der Raumplanungsver- auf Raum und Umwelt sind insbesondere die ordnung von 2012 – keine Rolle mehr, wohin die Transportfahrten hervorzuheben. Namentlich erzeugte Wärme transportiert wird: Leitungen für ist zu klären, ob sie in Bezug auf die gesetzten den Energietransport sind grundsätzlich zulässig EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Energie- und Umweltziele verhältnismässig sind. (Art. 34a Abs. 1 Bst. d RPV). Ursprünglich waren Zur Frage der Unterordnung nach Artikel 34a solche Transporte nur zur Versorgung von Bauten Absatz 3 RPV ist gesamthaft zu prüfen, wie sich zulässig, welche zusammen mit dem Hofbereich die Anlage in den Gesamtbetrieb einordnet. eine Gebäudegruppe bilden. Heute ist eine Ver- Bauten und Anlagen zur Energiegewinnung aus sorgung von Gebäuden auch über eine grössere Biomasse sollten sich dem gesamten Landwirt- Distanz möglich, solange die Anlage den aktuel- schaftsbetrieb nicht nur in räumlicher, sondern len Standards hoher Energieeffizienz Rechnung auch in wirtschaftlicher Hinsicht unterordnen. trägt. Als Basis dienen die Mustervorschriften Diese Sichtweise teilt auch das Bundesgericht: der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Beige- Stammt das Einkommen eines Landwirtschafts- zogen werden kann auch die detailliertere SIA- betriebs mehrheitlich aus der Energiegewinnung Norm 384 «Heizungsanlagen in Gebäuden». 18
Die Bewilligungen für Biogasanlagen sind an die Bedingung {➔ Resolutivbedingung) zu koppeln, dass sie nur zum bewilligten Zweck verwendet werden. Fällt der Bedarf weg, ist die Anlage zu beseitigen (Art. 16a Abs. 1bis Satz 2 RPG). Quellen Art. 16a Abs. 1bis RPG ; Art. 34 RPV; Art. 34a RPV. Unterordnung: Urteil BGer 1C_416/2011 vom 2.4.2012 (Bedigliora TI) in US EspaceSuisse Nr. 4349; KGE-JU ADM 148/2010 vom 29.4.2012; Standortevaluation: Urteil BGer 1C_437/2009 vom 16.6.2010 (Thayngen SH) in US EspaceSuisse Nr. 3980. ARE, Erläuterungen zur Revision der Raumplanungs verordnung vom 4. Juli 2007, Art. 34a; ARE, Erläuterungen zur Revision der Raumplanungs Wohnbauten ausserhalb der Bauzone können der verordnung vom 10. Oktober 2012. Gemeinde zusätzliche Kosten verursachen, beispiels- weise durch Schultransporte. Foto: A. Straumann, EspaceSuisse RUCH/MUGGLI, Praxiskommentar RPG: BaB, Art. 16a; BÜHLMANN LUKAS/KISSLING SAMUEL, Energiege- winnung aus Biomasse, in: EspaceSuisse (VLP-ASPAN), Raum & Umwelt 4/2010; BLIND SONIA, Biogasanlagen: abgeleitet werden. Die Anforderungen an die Enger Bezug zum Standortbetrieb, in: EspaceSuisse Zonenkonformität einer durch die Landwirt- (VLP-ASPAN), Inforaum 6/2012, S. 10 ff. schaftszone führenden Erschliessungsstrasse sind die gleichen wie jene für landwirtschaftli- che Gebäude. Demnach sind Weganlagen nur Erschliessung zonenkonform, wenn sie hinsichtlich Standort und Ausgestaltung in einer unmittelbaren funk- Équipement tionellen Beziehung zum Landwirtschaftsbetrieb stehen beziehungsweise in ihrer konkreten Aus- Eine zeitgemässe Erschliessung einer Baute um- gestaltung notwendig und nicht überdimensio- fasst ihren Anschluss an das Strassennetz, die niert sind. Dient eine Erschliessungsstrasse nur Wasserversorgung, die Kanalisation oder das teilweise der landwirtschaftlichen Bewirtschaf- Stromnetz. In der Bauzone ist das Gemeinwesen tung, zur Hauptsache jedoch der Erschliessung verantwortlich für die Erschliessung. Es darf die nicht landwirtschaftlich genutzter Häuser, ist sie Kosten aber ganz oder teilweise auf die Nutz nicht zonenkonform (Urteil Saanen BE 2005). niesser überwälzen (Art. 19 RPG). Ausserhalb der Seit der Teilrevision des RPG 2012 erlaubt EspaceSuisse | Raum & Umwelt | September 3/2020 Bauzone hat das Gemeinwesen keine Pflicht zur Artikel 43a RPV bei sämtlichen Ausnahmebe- Erschliessung. Dort werden die Erschliessungs- willigungen ausserhalb der Bauzone höchstens kosten in der Regel ganz von den Privaten getra- einen geringfügigen Ausbau der bestehenden gen (Weggenossenschaften usw.). Beiträge der Erschliessungen. Gehen diese über punktuel- öffentlichen Hand sind dabei möglich, sofern le Strassenausbauten und neue Kanalisationen ein öffentliches Interesse besteht (z. B. im Rah- hinaus, sind sie unzulässig – selbst wenn sie men von landwirtschaftlichen Strukturverbes- sich finanzieren liessen. Die Eigentümerschaft serungen). Bei altrechtlichen, in ihrem Bestand der umgenutzten Bauten soll die mit solchen geschützten Wohnbauten ausserhalb der Bau- Umnutzungen und Zweckänderungen verbun- zone, kann aus der ➔ Besitzstandsgarantie kein denen Infrastrukturkosten möglichst selber Anspruch auf eine zeitgemässe Erschliessung tragen (Erschliessung, Schneeräumung, Abfall- 19
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