Gesellschaft, Globalisierung und Entwicklung - (M.A.) PO 2013 Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie - Institut für Politische ...

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Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie

Gesellschaft, Globalisierung und Entwicklung
(M.A.) PO 2013
Studiengangsleitfaden
Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie

Wichtiger Hinweis:

Sie studieren nach einer auslaufenden Prüfungsordnung. Daher wird Ihr Studiengang vo-
raussichtlich zum Wintersemester 2020/21 (31.03.2021) auslaufen. Bitte berücksichtigen
Sie dies bei der Studienplanung.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Mentorat.

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Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie

Inhalt

I. Aufbau des Studiengangs ..................................................................................................... 4
   1. Pflichtbereich ..................................................................................................................... 4
   2. Wahlpflichtbereich I ......................................................................................................... 5
   3. Wahlpflichtbereich II ........................................................................................................ 5
   4. Masterarbeit...................................................................................................................... 6
II. Ansprechpersonen für Rückfragen und weitere Informationen ..................................... 7

Dieser Leitfaden ist eine Unterstützung zur Organisation Ihres Studiums, allerdings kein
rechtsgültiges Dokument. Daher raten wir Ihnen dazu, auch die Prüfungsordnung zu le-
sen.

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Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie

I. Aufbau des Studiengangs
Der Studiengang „Gesellschaft, Globalisierung und Entwicklung“ (M.A.) besteht aus Mo-
dulen, das heißt aus Einheiten von zusammengehörigen Lehrveranstaltungen. Als Veran-
staltungstypen sind in der Regel Vorlesungen, Übungen und Seminare vorgesehen. Ver-
anstaltungen sind üblicherweise zweistündig. Ein Modul aus zwei Veranstaltungen um-
fasst daher z.B. insgesamt 4 Stunden Unterricht (sog. Semesterwochenstunden/SWS).
Die Module werden jeweils mit einer Prüfungsleistung bzw. in manchen Fällen mit zwei
Teilprüfungen abgeschlossen. Als Voraussetzung für den Abschluss der Module müssen
von den Studierenden in den Lehrveranstaltungen sogenannte Studienleistungen er-
bracht werden, wie zum Beispiel Referate, Übungsaufgaben oder Protokolle. Durch den
Abschluss der Module werden Leistungspunkte (LP) erworben.

Die Prüfungsleistung in zweisemestrigen Modulen kann nur abgelegt werden, wenn alle
Veranstaltungen des Moduls mit Studienleistung absolviert wurden.

Der Masterstudiengang „Gesellschaften, Globalisierung und Entwicklung“ ist aufgeglie-
dert in einen Pflichtbereich, den alle Studierenden absolvieren müssen, sowie zwei
Wahlpflichtbereiche, in denen jeweils eine Auswahl zwischen verschiedenen Modulen
getroffen werden kann. Insgesamt sind Module im Umfang von 120 Leistungspunkten
(LP) in einer Regelstudienzeit von 4 Semestern zu absolvieren.

Der Leitfaden ist eine Zusammenfassung des Modulhandbuchs. Dort finden Sie weitere
Informationen zu den jeweiligen Modulen.

1. Pflichtbereich
Der Pflichtbereich besteht aus insgesamt 5 Modulen, in denen eine fundierte Ausbildung
in soziologischer Theorie und empirischer Forschungsmethodik vermittelt wird. Alle fünf
folgenden Module müssen dabei absolviert werden:
      Modul Forschungsmethoden der quantitativen Datenanalyse (FMDA, 10 LP, Prü-
       fungsform: Klausur)
      Modul Vergleichende Gesellschaftsanalyse: Westliche Gesellschaften (VGWG, 10
       LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Modul Vergleichende Gesellschaftsanalyse: Entwicklungsgesellschaften (VGEW, 10
       LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Modul Globalisierung und Entwicklung (GLE, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Modul Masterforum (MAFO, 10 LP, Prüfungsform: mündl. Prüfung)

Es wird empfohlen, das 1. Kolloquium im 2. und 3., das 2. Kolloquium im 3. oder 4. Semes-
ter zu absolvieren.

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2. Wahlpflichtbereich I
Im Wahlpflichtbereich I (WP I) bietet eine Auswahlmöglichkeit zwischen weiteren ver-
schiedenen Modulen aus dem Bereich der Soziologie. Die Studierenden müssen dabei
zwei der folgenden drei Module absolvieren:
      Modul Forschungspraxis der Datenerhebung (FPDE, 10 LP, Prüfungsform: ab Win-
       tersemester 2017/18 Hausarbeit)
      Modul Forschungspraxis der Datenauswertung (FPDA, 10 LP, Prüfungsform: ab
       Wintersemester 2017/18 Hausarbeit)
      Modul Raum, Politik und Gesellschaft (RPG, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)

Das Modul FPDE wird lediglich im Wintersemester angeboten, während das Modul FPDA
nur im Sommersemester belegt werden kann. Beide Module bestehen aus jeweils einem
Seminar, welches jedoch vier Semesterwochenstunden umfasst. Das Modul RPG besteht
hingegen aus zwei Seminaren à zwei Semesterwochenstunden.
Die Anforderungen an die Studienleistungen sind dieselben wie im Pflichtbereich 1, als
Prüfungsleistung sind für die Module FPDE, FPDA und RPG jeweils Hausarbeiten vorgese-
hen.
Da die verschiedenen Module nicht aufeinander aufbauen, ist Zeitpunkt und Abfolge des
Absolvierens jedem Studierenden selber überlassen.

Es wird empfohlen, die Module aus dem Pflichtbereich (außer das Modul Masterforum)
und dem WP I im Laufe der ersten beiden Semester zu absolvieren.

3. Wahlpflichtbereich II
Der Wahlpflichtbereich II (WP II) bietet individuelle Spezialisierungsmöglichkeiten für je-
den Studierenden, die auch außerhalb der Soziologie in den Nachbarfächern der Politik-
wissenschaft und der Asienwissenschaft möglich sind. Insgesamt müssen 2 der folgenden
Module absolviert werden:
      Modul Nichtwestliche Gesellschaften 1 (NWG 1, 10 LP, Prüfungsform: ab Winter-
       semester 2017/18 Klausur)
      Modul Nichtwestliche Gesellschaften 2 (NWG 2, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Modul Globalisierung und Recht (GR, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Modul Institutionenanalyse und Politische Kultur (IPK, 10 LP, Prüfungsform:
       Hausarbeit)
      Modul Prozessanalyse und Politikfelder (PP, 10 LP, Prüfungsform: ab Winterse-
       mester 2018/19 mündliche Prüfung)
      Modul Internationale Beziehungen (IB, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Modul Weltpolitische Problemfelder (WP, 10 LP, Prüfungsform: ab Wintersemester
       2018/19 mündliche Prüfung)
      Modul Demokratietheorie (DT, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)

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      Modul Theorie der Politik (TP, 10 LP, Prüfungsform: ab Wintersemester 2018/19
       mündliche Prüfung)
      Modul Europapolitik (EP, 10 LP, Prüfungsform: Hausarbeit)
      Module Wirtschaft 1 und Modul Wirtschaft 2 werden nicht mehr angeboten!

Insgesamt müssen 20 LP aus den genannten Bereichen absolviert werden. Leistungs-
punkte werden Ihnen nur gutgeschrieben, wenn Sie alle erforderlichen Veranstaltungen
in einem Modul absolviert haben. Sie können keine Einzelveranstaltungen belegen.
Bitte schauen Sie die Anforderungen hinsichtlich der Studien- und Prüfungsleistungen im
Modulhandbuch und in der Prüfungsordnung nach. Alle Module (außer die soziologi-
schen und politikwissenschaftlichen Module) sind Importe aus anderen Fachbereichen.
Daher gelten in den jeweiligen Veranstaltungen die Vorschriften des anbietenden Insti-
tuts. Beachten Sie für Ihre Studienorganisation, dass nicht alle Module in jedem Semester
angeboten werden.

Es wird empfohlen, die beiden Module aus dem Wahlpflichtbereich 2 bis zum einschließ-
lich dritten Semester absolviert zu haben.

4. Masterarbeit
Die Masterarbeit bildet die abschließende Prüfungsleistung des Masterstudiums und soll-
te in der Regel im Verlauf des 4. Semesters geschrieben werden. Die Masterarbeit kann
angemeldet werden, wenn mindestens 60 LP erreicht wurden. Für die Anmeldung müs-
sen Sie einen konkreten Titel und eine/n Erst- und Zweitprüfer/in angeben. Mit Bestehen
der Masterarbeit werden 30 LP vergeben.
Die Vergabe eines Themas für die MA-Arbeit sollte in der Regel am Ende des dritten Se-
mesters erfolgen. Es empfiehlt sich dazu, frühzeitig eine/n mögliche/n Erstprüfer/in aufzu-
suchen und mit ihm ein Thema abzusprechen, damit die Vergabe des Themas rechtzeitig
erfolgen kann. Planen Sie den Zeitpunkt der Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit
sorgfältig im Hinblick auf anschließende Bewerbungen und entsprechende Fristen, und
beachten Sie dabei auch den Zeitraum für die Korrektur (6 Wochen).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung und dem
Leitfaden zur Masterarbeit auf den Internetseiten des Prüfungsamtes.

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II. Ansprechpersonen für Rückfragen und weitere Informationen

         Anliegen                 Anlaufstelle                     Kontakt             Sprechstunde1

Bewerbungsangele-            Studierenden-                                            Siehe
genheiten                    sekretariat                                              Homepage

Beratung für                 Mentorat                 mentorat.ipws@uni-bonn.de       Mo, 15-17 Uhr,
Studieninteressierte/        Isabelle Ohl,            Hofgarten 15, 1. OG             Mi, 13-15 Uhr;
Studierende                  Janine Welsch                                            Telefonsprech-
                                                                                      stunde n.V.

Beratung und                 Fachschaft               sprechstunde@fs-sozpol.de       Im Semester:
studentische                 Politik und              Lennéstr. 27, 3. OG             Di, Do, 12-13 Uhr
Interessen-                  Soziologie                                               Semesterferien:
vertretung                                                                            Mi, 13-14 Uhr

Härtefallberatung            Studiengangs-            Studiengangsmanage-             Mo, 14-16 Uhr
                             manager                  ment.ipws@uni-bonn.de           Mit vorheriger
                             Dr. Lutz Haarmann        Lennéstr. 25, 1. OG, R. 1.004   Anmeldung
Prüfungsangelegen-           Prüfungsbüro                                             Siehe
heiten (Fristver-                                                                     Homepage
längerungen, Rück-
tritte)

Anerkennung von              Anerkennungs-            anerkennung.ipws@uni-           Mi 15-17 Uhr
erbrachten Prü-              beauftragter             bonn.de                         (Erstkontakt
fungsleistungen und          Dr. Manuel Becker        Am Hofgarten 15, 1. OG          per E-Mail)
Einstufung in höhere
Fachsemester

Erasmusbüro                  Erasmus-                 outgoings-ipws@uni-bonn.de  Di 9:30-11 Uhr
                             Fachkoordinator          Am Hofgarten 15, 1. OG      (Erstkontakt
                             Dr. Lutz Haarmann                                    per E-Mail)
Auslandsauf-                 Auslandsstudien-         auslandsstudium@uni-bonn.de Di, Mi, 10-12:30
enthalte außerhalb           beratung                 Poppelsdorfer Allee 53      Uhr, Do 14:30-17
Europas                                               Gebäude I                   Uhr

Anerkennung von              Praktikumsbüro           praktikum.ipws@uni-bonn.de      Do, 16-17 Uhr
Praktika                     Fabian Fries             Lennéstr. 25, 2. OG             Mit vorheriger
                                                                                      Anmeldung

grundlegende Prob- Zentrale Studien-                  zsb@uni-bonn.de                 Siehe
leme im Studium und beratung                                                          Homepage
Fachwechsel

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    Hinweis: In den Semesterferien gelten z.T. abweichende Sprechzeiten!
Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie

                                            Herausgegeben vom Institut für
                                    Politische Wissenschaft und Soziologie
                                                       der Universität Bonn
                                                            Stand: Mai 2020
                                             Redaktion: Dr. Lutz Haarmann
                                                Alle Angaben ohne Gewähr!
Es gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung und des Modulhandbuchs.

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