Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten

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Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
Nummer 01     Jahrgang 2021                                                                                                         6. Februar 2021

   Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-
   kerungsschutz in Kraft getreten
(ID) Am 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz
in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Innenministerium die "Außergewöhnliche Einsatzlage" festgestellt.
„Ganz aktuell, beim Aufbau und Be-
trieb der Corona-Impfzentren, ist ein-
mal mehr das Ehrenamt im Bevölke-
rungsschutz besonders gefragt. Wir
unterstützen diejenigen, die ehrenamt-
lich im Bevölkerungsschutz tätig sind
und rufen die ‚Außergewöhnliche Ein-
satzlage‘ aus. Das ermöglicht, den
Ehrenamtlichen Aufwendungs- und
Schadensersatz zu gewähren und die
Betriebskosten von eingesetzten Fahr-
zeugen zu übernehmen – über die im
Bereich der Impfzentren bereits beste-
henden vertraglichen Regelungen hin-
aus“, sagte Innenminister Thomas
Strobl.
                                                  Innenminister Thomas Strobl inmitten unseres baden-württembergischen Bevölkerungsschutzes anlässlich der
                                                                                      Übergabe der Förderbescheide „Corona-Pandemie“. Bild: Steffen Schmid
Kernpunkte der gesetzlichen Neurege-
lung sind die Einführung des Begriffs        dass wir uns auf unseren starken Be-                    zu erleichtern. Diese Möglichkeit hat
„Außergewöhnliche Einsatzlage“ im            völkerungsschutz verlassen können.                      das Innenministerium genutzt und
Landeskatastrophenschutzgesetz, um           Besonders den vielen ehrenamtlich                       zeitgleich mit dem Inkrafttreten des
auch in Fällen unterhalb der Katastro-       engagierten Helferinnen und Helfern                     Gesetzes die Außergewöhnliche Ein-
phenschwelle den ehrenamtlichen              sind wir hierbei zu großem Dank ver-                    satzlage landesweit festgestellt. Im
Einsatz von Helferinnen und Helfern          pflichtet.“                                             Frühjahr, bei der ersten Pandemie-
der Hilfsorganisationen zu erleichtern                                                               Welle, wurde der Einsatz dieser Ehren-
und rechtssicher zu gestalten. Gleich-       Das Inkrafttreten des Gesetzes bietet                   amtlichen durch die Richtlinie zur Si-
zeitig gibt es eine Ausdehnung der           nun die Grundlage, die „Außergewöhn-                    cherung der Helferrechte kurzfristig
Regelungen zur Helferfreistellung und        liche Einsatzlage“ erstmals festzustel-                 sichergestellt. Nunmehr kann dies
der Gewährung von Verdienstausfall           len, um den Einsatz ehrenamtlicher                      durch das Gesetz dauerhaft gewähr-
auf den Bereich der „Außergewöhn-            Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen                   leistet werden.
lichen Einsatzlage“. Zudem bietet das
Gesetz die Grundlage zur Einführung
eines anteiligen, pauschalierten Finan-
zierungsbeitrags des Landes für Aus-
und Fortbildung sowie die notwendige                          Video-Tipp: „Im Einsatz                bei ihrem Einsatz als Mobiles Impf-
persönliche Schutzausrüstung der                              als Mobiles Impfteam“                  team. Sie verraten in dem Video unter
ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfs-                                                              anderem, was sie ganz persönlich
organisationen.                                           Am 6. Februar um                           antreibt, ihre Freizeit in dieses beson-
                                                          19.00 Uhr: Premiere                        dere Engagement zu investieren.
Innenminister Thomas Strobl dankt             des ersten Spots der DLRG zur Ar-
aus diesem Anlass noch einmal aus-            beit in der SARS-CoV-2-Pandemie.                       Anschauen können Sie sich das Video
drücklich den vielen im Bevölkerungs-         Begleitet wurden Timo, Julia und                       in YouTube unter:
schutz Engagierten: „Gerade die               Daniel aus der Ortsgruppe Bruchsal                     https://kurzelinks.de/gj2k
Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll,

          Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
Infodienst                Ausgabe 01/2021                                                                                                  Seite 2

   Erneute Änderung der Corona-Verordnung des Landes
(ID) Mit Beschluss vom 30. Januar 2021 hat die Landesregierung aufgrund der aktuellen Lage ihre Rechtsverordnung über infektions-
schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen sind am 1. Februar
2021 in Kraft getreten.
Relevant für die Einsatzkräfte von Feu-                 Stationäre Einrichtungen für Men-                        onsmöglichkeit
erwehr, Rettungsdienst, Polizei und                     schen mit Pflege- und Unterstützungs-                    gegenüber den
Katastrophenschutz sind die Regelun-                    bedarf:                                                  Patientinnen
gen zum Zutritt zu Krankenhäusern                       Der Zutritt von Besuchern und exter-                     und Patienten
und Pflegeeinrichtungen.                                nen Personen ist nur nach vorherigem                     bzw. den Heim-
                                                        negativen Antigentest und mit einem                      bewohnerinnen
Krankenhäuser:                                          Atemschutz zulässig. Der Atemschutz                      und -bewohnern
Grundsätzlich ist der Zutritt von Besu-                 hat die Anforderungen der Standards                      vermieden wird.
chern zu Krankenhäusern nur nach                        FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95                        Hierzu gehören
vorherigem negativem Antigentest und                    oder eines vergleichbaren Standards                      beispielsweise:
mit einem Atemschutz, der die Anfor-                    zu erfüllen. Einsatzkräfte von Feuer-                    nur so viele                  Bild: Pixabay
derungen des Standards FFP2 (DIN EN                     wehr, Rettungsdienst, Polizei und Kata-                  Einsatzkräfte in
149:2001), KN95, N95 oder eines                         strophenschutz, deren Zutritt zur Erfül-                 das Gebäude, wie nach Einsatzauftrag
vergleichbaren Standards erfüllt, zu-                   lung eines Einsatzauftrages notwendig                    notwendig sind; notwendige Kontakte
lässig. Für sonstige externe Personen,                  ist, sind von der Durchführung eines                     so kurz wie möglich halten; nur Kon-
zu denen auch Einsatzkräfte von Feu-                    Antigentests ausgenommen.                                takt mit Personen aufnehmen, wenn
erwehr, Rettungsdienst, Polizei und                                                                              dies zur Erfüllung des Einsatzauftrags
Katastrophenschutz zur Erfüllung ei-                    Hinweise für die Einsatzkräfte:                          notwendig ist.
nes Einsatzauftrags zählen, gilt: Der                   Die Einsatzkräfte müssen in jedem Fall
Zutritt ist nach vorherigem negativem                   einen Atemschutz tragen, der die An-                     Die aktuell gültige Fassung der Corona-
Antigentest oder mit einem Atem-                        forderungen des Standards FFP2 (DIN                      Verordnung finden Sie auf der Home-
schutz, welcher die Anforderungen des                   EN 149:2001), KN95, N95 oder eines                       page der Landesregierung unter:
Standards FFP2 (DIN EN 149:2001),                       vergleichbaren Standards erfüllt. Dies                   https://kurzelinks.de/p0lq
KN95, N95 oder eines vergleichbaren                     ist sicherzustellen. Wichtig ist auch,
Standards erfüllt, zulässig.                            dass im Einsatz jede unnötige Infekti-

   Ein Beispiel aus Offenburg: Mobiles Impfteam des Roten Kreuzes vom Impfstart an
   im Einsatz
(DRK) Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums an der Elz in Kollmarsreute gehören zu den ersten, die in Deutschland
gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden. Ein mobiles Impfteam (MIT) aus Offenburg brachte den empfindlichen Impfstoff am 27. Dezember
2020, dem Tag des bundesweiten Impfstarts, in die Einrichtung.
                                                                                                                 Die Ehrenamtlichen aus verschiede-
                                                                                                                 nen Ortsvereinen des Roten Kreuzes
                                                                                                                 in der Ortenau lieferten nicht nur den
                                                                                                                 Impfstoff, sondern unterstützen die
                                                                                                                 Ärztinnen und Ärzten vor Ort auch bei
                                                                                                                 den Vorbereitungen und der Durchfüh-
                                                                                                                 rung der Impfungen.

                                                                                                                 Pünktlich drei Wochen nach der ersten
                                                                                                                 Immunisierung wurden Bewohnerin-
                                                                                                                 nen, Bewohner und Pflegekräfte Mitte
                                                                                                                 Januar das zweite Mail geimpft – wie-
                                                                                                                 der von einem MIT mit Rotkreuzlerin-
                                                                                                                 nen und Rotkreuzlern aus der Ortenau.

                                                                                                                 Im Seniorenzentrum an der Elz ist man
                                                                                                                 stolz auf die rechtzeitige Planung und
                                                                                                                 gute Vorbereitung, vor allen Dingen ist
                                                                                                                 man erleichtert, dass Bewohnerinnen
                                                                                                                 und Bewohner ebenso wie das Team
                                                                                                                 jetzt viel besser geschützt sind. „Gebt
                                                                                                                 Corona keine Chance! Wir sind ge-
                                                                                                                 impft!“ steht den auch gut sichtbar auf
          Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mobilen Impfteams beim Einsatz im Seniorenzentrum an der Elz in   der Startseite der Internetpräsenz der
                                                  Emmendingen-Kollmarsreute. Bild: Antje Kössl-Janssen, 3sam     Pflegeeinrichtung.

 Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
Infodienst          Ausgabe 01/2021                                                                                     Seite 3

   Versammlungen und Wahlen der Feuerwehren unter Pandemiebedingungen
(ID) Satzungsmuster des Gemeindetags für eine Feuerwehrsatzung wurde um Regelungen zu alternativen Formaten für Versammlun-
gen und Wahlen ergänzt.
Aufgrund der aktuellen pandemischen
Lage und den damit verbundenen Kon-
taktbeschränkungen wird die Durch-
führung von Hauptversammlungen
und Wahlen der Feuerwehren in Form
von Präsenzveranstaltungen erschwert.
Um alternative Formate zur Durchfüh-
rung der Hauptversammlungen und
Wahlen nutzbar zu machen und um
den Feuerwehrangehörigen wo immer
möglich unnötige Kontakte und Infekti-
onsrisiken zu ersparen, bedarf es ent-
sprechenden Regelungen in der Feuer-
wehrsatzung.

Aus diesem Grund wurde aktuell das
Satzungsmuster des Gemeindetags für
eine Feuerwehrsatzung unter Mitwir-
kung des Innenministeriums, des Lan-
desfeuerwehrverbandes und der Ge-
meindeprüfungsanstalt angepasst.
Das Satzungsmuster enthält nun ins-                                                                                   Bild: Steffen Schmid
besondere Regelungen zur Durchfüh-
rung von Versammlungen und Wahlen            satzungen anzupassen, damit die Feu-             feuerwehrschule unter
im Falle nicht möglicher Präsenzveran-       erwehren die alternativen Formate                https://kurzelinks.de/223w
staltungen.                                  nutzen können.                                   sowie im Mitgliederbereich des Ge-
                                                                                              meindetags unter
Für Städte und Gemeinden besteht             Das Satzungsmuster des Gemeinde-                 https://kurzelinks.de/a6eu
nun die Möglichkeit, ihre Feuerwehr-         tags ist auf der Homepage der Landes-            zum Download abrufbar.

   SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht
(ID) Im Bundesanzeiger wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Sozi-
ales veröffentlicht. Sie gilt seit dem 27. Januar 2021 und tritt am 15. März 2021 außer Kraft.

                                                                                              Mit der Verordnung soll das Risiko ei-
                                                                                              ner Infektion mit dem Coronavirus
                                                                                              SARS-CoV-2 bei der Arbeit minimiert
                                                                                              und die Sicherheit und Gesundheit der
                                                                                              Beschäftigten geschützt werden. Gere-
                                                                                              gelt werden Maßnahmen zur Kontakt-
                                                                                              reduktion im Betrieb, beispielsweise
                                                                                              was bei der Nutzung von Räumen
                                                                                              durch mehrere Personen zu beachten
                                                                                              ist. Zudem enthält die Verordnung Re-
                                                                                              gelungen zum Mund-Nasen-Schutz.

                                                                                              Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzver-
                                                                                              ordnung finden Sie auf der Homepage
                                                                                              des Bundesministeriums für Arbeit
                                                                                              und Soziales unter:
                                                                    Grafik: Bundesregierung   https://kurzelinks.de/wmjy

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    Nähere Informationen unter: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/warnung-der-bevoelkerung/

          Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
Infodienst           Ausgabe 01/2021                                                                                                       Seite 4

   ZEUS-BS – Neues Mitglied der Elektronischen Lagedarstellung für den Bevölke-
   rungsschutz
(ID) Die Elektronische Lagedarstellung für den Bevölkerungsschutz (ELD-BS) dient als einfach zu bedienendes sowie funktional einsetz-
bares Werkzeug zur hierarchieübergreifenden Unterstützung der Stabsarbeit für die Bewältigung allgemeiner Einsatzlagen im Katastro-
phenschutz (Stabsinformationssystem). Wie in unserer letzten Ausgabe angekündigt, haben wir weitere Informationen zu unserem
neuen Mitglied der ELD-BS Familie.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde             einer Evakuierung vor-
die ELD-BS im Funktionsumfang und in          zuplanen. Als eine ge-
der Komplexität durch unseren Tech-           eignete Planungsgröße
nologiepartner Fraunhofer-Institut für        werden generell Unter-
Optronik, Systemtechnik und Bildaus-          bringungsmöglichkei-
wertung (IOSB), Karlsruhe, erheblich          ten für eine Größenord-
erweitert und findet bei den nutzenden        nung von ein Prozent
Stellen großen Zuspruch. Jüngstes             der Einwohnerzahl des
Kind ist die Zentrale Evakuierungs-           jeweils aufnehmenden
und Unterbringungssteuerung für den           Bundeslandes vorge-
Bevölkerungsschutz – kurz gesagt              schlagen. Dieser bun-
ZEUS-BS, mit der wir den zuständigen          desweit geltende Mei-
Behörden ein praxisorientiertes Tool          lenstein ermöglicht es,
an die Hand geben.                            Menschen im Bedarfs-
                                              fall auch in anderen
Auslöser zur Entwicklung des Tools            Ländern unterzubringen,
waren einmal mehr, die Erfahrungen            wenn die eigenen Kapa-                                      Die Gruppe bei einem der Workshops im Jahr 2019
aus dem Reaktorunfall von Fukushima,          zitäten erschöpft sind.      Vordere Reihe, v.l.n.r.: Tobias Hellmund (IOSB), Nicole Tettweiler (BF Mannheim),
der sich dieses Jahr zum zehnten Mal                                             Thomas Ackermann (RP Karlsruhe), Hans Springer (IM), Jürgen Moßgraber
                                                                              (IOSB). Hintere Reihe, v.l.n.r.: Daniel van Eeck (RP Freiburg), Manfred Schenk
jährt. Auf dieser Basis hat die Ständige      Evakuierungen gehö-                                                      (IOSB), Frank Winterfeld (BF Pforzheim)
Konferenz der Innenminister und               ren zu den anspruchs-
-senatoren der Länder (IMK) in ihrer          vollsten Aufgaben, die eine Gefahren-                 Ergebnisse zweier Workshops gelang
200. Sitzung am 11./12.12.2014                abwehrbehörde und die sie unterstüt-                  es dem IOSB-Team gemeinsam mit
mehrere Beschlüsse zu den Folgerun-           zenden Führungsorgane und Organisa-                   den Praktikern, die einsatztaktischen
gen für den Katastrophenschutz in der         tionen sowie weitere mitwirkende Stel-                Anforderungen zu fixieren und die ent-
Umgebung kerntechnischer Anlagen              len ereilen kann. Um den Verantwortli-                sprechenden technischen Umset-
aus den Ereignissen in Fukushima              chen die Arbeit zu erleichtern, hat das               zungsschritte in ein Fachkonzept zu
gefasst. Die IMK war sich darüber ei-         Innenministerium Fraunhofer IOSB im                   überführen. Hier zeigte sich die ganze
nig, dass die AG Fukushima, eingesetzt        Herbst 2019 beauftragt, ein entspre-                  Stärke des praxisorientierten Ansat-
vom Arbeitskreis V – Feuerwehrangele-         chendes Tool zu entwickeln, das die                   zes, indem Entwickler und Anwender
genheiten, Rettungswesen, Katastro-           Vorgaben der vorgenannten Rahmen-                     ihr Erfahrungswissen direkt zusam-
phenschutz und zivile Verteidigung der        empfehlung aufgreift und praxisge-                    menführten, direktes Feedback mög-
IMK (AK V), erarbeitete „Rahmen-              recht umsetzt. Dazu wurde von IOSB                    lich war und somit Anwendungsdesign
empfehlung über die Planung und               zunächst ein Fachkonzept erstellt, das                und eine funktions- / handlungsorien-
Durchführung von Evakuierungsmaß-             die technischen Erfordernisse und                     tierte Entwicklung des Tools Hand in
nahmen einschließlich der Evakuie-            Anforderungen definiert. Grundlage                    Hand gingen. Auf Grundlage des Fach-
rung für eine erweiterte Region“ bei          des Fachkonzepts waren neben der                      konzepts konnte IOSB die Entwick-
den Planungen des Katastrophen-               Rahmenempfehlung Erfahrungen aus                      lungsarbeiten an der Zentralen Evaku-
schutzes zu berücksichtigen ist. Als we-      der Praxis, die unmittelbar eingeflos-                ierungs- und Unterbringungssteuerung
sentliche Ergebnisse der Rahmenemp-           sen sind. Dieses Praxiswissen steuer-                 für den Bevölkerungsschutz im Jahr
fehlung sind neben einheitlichen Emp-         ten Vertreter der Referate 16 der Re-                 2020 beginnen und fristgerecht ab-
fehlungen und Definitionen zur Pla-           gierungspräsidien Karlsruhe und Frei-                 schließen. Die Anlage einer ZEUS-BS
nung und Durchführung von großräu-            burg, des Amts für Feuerwehr und Ka-                  Lage, die mit einer Lage in der ELD-BS
migen Evakuierungen die Beschlüsse            tastrophenschutz der Stadt Mannheim                   Lage-Chronologie verknüpft werden
zur länderübergreifenden „Aufnahme            sowie des Sachgebiets Katastrophen-                   kann, die Festlegung des Evakuie-
von Betroffenen einer großräumigen            schutz/Einsatzvorbereitung der Be-                    rungsgebiets, die Kalkulation der zu
Evakuierung“ umzusetzen und Unter-            rufsfeuerwehr der Stadt Pforzheim und                 Evakuierenden und die Verwaltung von
bringungsmöglichkeiten für Betroffene                   des Innenministeriums bei,                  Anlaufstellen, Sammelstellen sowie
                                                        wofür wir den entsendenden                  Notunterkünften sind nur einige Mög-
                                                        Stellen noch einmal Danke                   lichkeiten, auf die die Nutzer zukünftig
                                                        sagen. Ihr Praxiswissen hat                 bei der Planung und Durchführung von
                                                        erheblich zum Gelingen des                  Evakuierungen zurückgreifen können.
                                                        Projekts beigetragen und ge-
                                                        holfen, wesentliche erfolgskri-             Sie sind weiter an ZEUS-BS interes-
                                                        tische Faktoren praxisorien-                siert, dann freuen Sie sich auf unsere
                                                        tiert und anwenderfreundlich                nächste Ausgabe, in der wir Ihnen wei-
                                                        zu gestalten. Auf Basis der                 tere Einblicke gewähren.

 Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
Infodienst           Ausgabe 01/2021                                                                                  Seite 5

   Bundestag beschließt Änderung des Notfallsanitäter-                                                     In Gedenken
   gesetzes                                                                                                Am 15. Januar 2021
(ID) In seiner Sitzung vom 28. Januar 2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Not-                        verstarb
fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen
der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch            der Ehrenlandesvorsitzende der
teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverant-                  Bergwacht Schwarzwald
wortlich durchzuführen, wenn diese Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensge-                   Walter Böcherer
fahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.
                                                                      minister      und       Als langjähriger Landesvorsitzen-
                                                                      -senatoren der          der und Ehrenlandesvorsitzender
                                                                      Länder (IMK) auf        der Bergwacht Schwarzwald hat
                                                                      Initiative    von       sich Herr Walter Böcherer sehr
                                                                      Baden-Württem-          engagiert und für deren Belange
                                                                      berg dafür einge-       eingesetzt. Er hat sich dabei in
                                                                      setzt, dass die         vorbildlicher Weise um die Belange
                                                                      Notfallsanitäte-        der Bergrettung und des Bevölke-
                                                                      rinnen und Not-         rungsschutzes verdient gemacht
                                                                      fallsanitäter im        und die Grundlagen für das bis
                                                                      Rahmen       ihrer      heute erfolgreiche Wirken der
                                                                      Berufsausübung          Bergwacht für die Sicherheit der
                                                                      rechtliche Hand-        Menschen im Schwarzwald gelegt.
                                                                      lungssicherheit         Anderen Menschen zu helfen, war
                                                                      erhalten. Zudem         ein zentraler Lebensinhalt von
                                                                      war das Land            Herrn Walter Böcherer. Für sein
                                                    Bild: Adobe Stock einer     entspre-      Engagement wurde er mit der Ver-
                                                                      chenden Initiati-       dienstmedaille des Landes Baden-
Zur Ausübung dieser Maßnahmen wer-            ve im Bundesrat, die die Länder Bay-            Württemberg ausgezeichnet.
den Notfallsanitäterinnen und Notfall-        ern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den
sanitäter bereits im Rahmen ihrer Aus-        Weg gebracht hatten, beigetreten.               Wir werden Herrn Walter Böcherer
bildung befähigt. Die Ausübung der                                                            ein ehrendes Andenken bewahren.
erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in       „Wenn der Bundesrat dem Gesetzent-
der Praxis barg für sie bisher aber das       wurf nun zustimmt, werden die Not-
Risiko der strafrechtlichen Verfolgung.       fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Gleichzeitig setzten sich die Notfallsani-    das Erlernte endlich auch in der Praxis
täterinnen und Notfallsanitäter zumin-        einsetzen dürfen. Das dient nicht zu-
dest dem Vorwurf der Unterlassenen            letzt auch der Verbesserung der Ver-
Hilfeleistung aus, wenn sie die erfor-        sorgung der Notfallpatientinnen und
derlichen Handlungen nicht durchführ-         Notfallpatienten. Es ist schön, dass
ten.                                          unsere Initiativen und Bemühungen
                                              aus Baden-Württemberg einen Beitrag
Diesem Dilemma wird nun durch die             dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz                                           Bild: privat
neue bundesgesetzliche Regelung               bekommen die Notfallsanitäter endlich
abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich           Klarheit“, sagte Innenminister Thomas
die Ständige Konferenz der Innen-             Strobl.

   Videokonferenz von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie
(ID) Am 19. Januar 2021 sind Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu einer
Videoschaltkonferenz zusammengetreten, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten.

Auch wenn es zu Beginn des Jahres             weitere Maßnahmen erforderlich, um            Hausstandes und mit einer weiteren
durch den Start der Impfungen und             die Neuinfektionszahlen weiter zu sen-        nicht im Haushalt lebenden Person
den Rückgang der Neuinfektionen gro-          ken.                                          gestattet. Zudem wurden weitere Maß-
ße Hoffnung gibt, stehen auf der ande-                                                      nahmen beschlossen. Die Pflicht zum
ren Seite große Herausforderungen an.         Bund und Länder haben sich in ihrer           Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Vor allem bereiten die Mutationen des         Konferenz darauf verständigt, dass die        in öffentlichen Verkehrsmitteln und Ge-
Corona-Virus Sorge. Sollten sie tat-          bisherigen Beschlüsse zunächst befris-        schäften wurde zum Beispiel verbind-
sächlich deutlich ansteckender sein,          tet bis zum 14. Februar 2021 weiterhin        lich auf eine Pflicht zum Tragen von
ist eine weitere Verschärfung der Situ-       gelten. So sind beispielsweise private        medizinischen Masken konkretisiert.
ation wahrscheinlich. Dies gilt es zu         Zusammenkünfte weiterhin nur im
vermeiden. Aus diesem Grund sind              Kreis der Angehörigen des eigenen                      Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6

           Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
Infodienst           Ausgabe 01/2021                                                                                                        Seite 6

Bund und Länder haben erneut an alle
Bürgerinnen und Bürger appelliert:
„Auf die nächsten Wochen in der Pan-
demie kommt es entscheidend an. Wir
müssen die Infektionszahlen jetzt wie-
der dauerhaft unter eine 7-Tage-
Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohner senken, damit wir
ähnlich wie im Sommer des letzten
Jahres bei niedrigem Infektionsniveau
wieder Normalität zurückgewinnen
können.“

Die Beschlüsse der Konferenz von
Bund und Ländern finden Sie auf der
Homepage der Bundesregierung unter:
https://kurzelinks.de/6dh0

                                                   Bundeskanzlerin Angela Merkel und Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin und Vorsitzender der
                                                  Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), bei der Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
                                                                                       der Länder im Bundeskanzleramt. Bild: Bundesregierung / Kugler, Steffen

   Warnung der Bevölkerung: 189 MoWaS-Meldungen im Jahr 2020
(ID) Um die Bevölkerung vor Gefahrensituationen zu warnen, nutzt das Land Baden-Württemberg seit inzwischen über vier Jahren er-
folgreich das modulare Warnsystem MoWaS. Die Anzahl der Warnmeldungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger bisher informiert
wurden, ist dabei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
                                                                                                        Landkreisen im Land veranlasst. So
                                                                                                        wurden die Bürgerinnen und Bürger
                                                                                                        beispielsweise bei Bränden, Trinkwas-
                                                                                                        serverunreinigungen, Bombenfunden
                                                                                                        oder Sirenenproben über MoWaS ge-
                                                                                                        warnt. Ganz neu war im zurückliegen-
                                                                                                        den Jahr, dass erstmals auch Warnun-
                                                                                                        gen im Zusammenhang mit dem Coro-
                                                                                                        navirus von den Behörden versendet
                                                                                                        wurden. Allein 68 Mal war dies der Fall
                                                                                                        und zeigt, dass sich die Nutzung des
                                                                                                        modularen Warnsystems auch in Zei-
                                                                                                        ten der Corona-Pandemie bewährt hat.

Im vergangenen Jahr wurden allein in
Baden-Württemberg insgesamt 189
Warnmeldungen versendet. Ein Ver-
gleich zu 2019 mit 117 Warnmeldun-
gen und zu 2018 mit 90 Warnmeldun-
gen zeigt, dass die Behörden im Land
immer mehr auf das satellitengestütz-
te Warnsystem des Bundes setzen.
Der große Vorteil dabei: Mit nur einer
einzigen Eingabe können zeitgleich die
verschiedensten Warnmedien und
Multiplikatoren, wie Radio- und Fern-
sehsender, Onlinemedien oder die
Warn-App NINA angesteuert werden.

Die große Mehrheit der Warnmeldun-
gen wurde auch im Jahr 2020 von den
Städten, Gemeinden sowie Stadt- und

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   „Stadt - Land - Quiz“ – diesmal zum Thema Feuer – Bruchsal spielt gegen Hermeskeil
(ID) „Bruchsal ist Sitz der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg“, so beginnt die SWR-Sendung „Stadt - Land - Quiz“, in der
Bruchsal gegen Hermeskeil zum Thema „Feuer“ spielt. Bruchsal wird schließlich nicht umsonst heimliche Feuerwehrhauptstadt Baden-
Württembergs genannt.
Und was hat Hermeskeil mit Feuer zu
tun? Richtig! Hermeskeil beheimatet
das rheinland-pfälzische Feuerwehrer-
lebnismuseum, das immer einen Be-
such wert ist. Wenn Sie einige schöne
Filmsequenzen zur Landesfeuerwehr-
schule und zum Feuerwehrerlebnismu-
seum sehen wollen und Interessantes
zum Thema Feuer erfahren möchten,
dann schauen Sie doch einfach mal in
die Sendung des SWR:
https://kurzelinks.de/jebe

Und hier ein Blick ins rheinland-
pfälzische Feuerwehrerlebnismuseum:
https://kurzelinks.de/4jae                              V.l.n.r.: Moderator Jens Hübschen, Ullrich Koukola, Ehrenkommandant der Feuerwehr Bruchsal, und Thomas Moos,
                                                           Stadtarchivar von Bruchsal. Screenshot der SWR-Sendung „Stadt - Land - Quiz“ vom 12.12.2020 (Urheber: SWR)

   VwV-Feuerwehrausbildung angepasst
(ID) Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wurde die neue Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung eingeführt, die damit die bisherige
Verwaltungsvorschrift an neue Rahmenbedingungen anpasst.
                                                                                   Erfahrungen wäh-             tergehenden Führungsausbildung zu
                                                                                   rend der pandemie-           vermeiden und eine klare Vergleich-
                                                                                   b edi ngten    E in-         barkeit der Abschlüsse herzustellen.
                                                                                   schränkung     des           Zudem werden die Kosten für die Qua-
                                                                                   Lehrgangsbetriebs            lifikation der Jugendgruppenleiter jetzt
                                                                                   soll diese Möglich-          vollumfänglich inklusive des Verdienst-
                                                                                   keit auch künftig            ausfalls vom Land übernommen.
                                                                                   genutzt werden kön-
                                                                                   nen. Eine weitere            Die neugefasste Vorschrift ist zu fin-
                                                                                   wichtige Änderung            den unter:
                                                                                   ist auch die Abbil-          https://kurzelinks.de/bk3w
                                                                                   dung des Berufs-
                                                                                   bilds des Werkfeu-
 Die Stühle mit taktischen Zeichen stehen auf dem Platz des Unterflurhydranten der erwehrmannes/der
                           Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal.    Werkfeuerwehrfrau
                                                                                   nach dem Berufsbil-             Impressum
Neu aufgenommen wurde die Option,                           dungsgesetz in der VwV-Feuerwehr-
Lehrgänge oder Lehrgangsteile online                        ausbildung, um eine unnötige Doppel-                Herausgeber:
anzubieten. Aufgrund der positiven                          ausbildung als Grundlage für die wei-               Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
                                                                                                                Abt. 6 — Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
                                                                                                                Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
                                                                                                                Tel.: (0711) 231 - 4
                                                                                                                E-Mail: poststelle@im.bwl.de
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                                                                                                                Redaktion:
                Versand des Infodiens-                 wenn Sie den Infodienst weiterhin                        Prof. Hermann Schröder (v.i.S.d.P.)
                tes                                    erhalten möchten. Wir werden Sie                         Kim Dunklau-Fox
                                                       rechtzeitig darüber informieren, wo
                                                                                                                Layout / Gestaltung:
             Leider steht uns die                      Sie sich für das neue Abo eintragen                      Kim Dunklau-Fox
 Newsletter-Funktionalität auf der                     können.
 Homepage der Landesfeuerwehr-                                                                                  Quellen:
                                                                                                                Bei Bildern ohne Quellenangabe liegt das Copyright
 schule aufgrund eines Plattform-                      Wir hoffen sehr, dass wir Sie – trotz                    beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Mig-
 Wechsels zukünftig nicht mehr zur                     des Aufwands einer Neuregistrie-                         ration. Für externe Quellenangaben kann keine Verant-
 Verfügung.. Im Moment arbeiten wir                    rung – auch zukünftig zu unseren                         wortung und Haftung übernommen werden.

 an einer Alternative, die uns hoffent-                Abonnentinnen und Abonnenten                             Hinweis:
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