Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl-kerungsschutz in Kraft getreten
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Nummer 01 Jahrgang 2021 6. Februar 2021 Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl- kerungsschutz in Kraft getreten (ID) Am 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Innenministerium die "Außergewöhnliche Einsatzlage" festgestellt. „Ganz aktuell, beim Aufbau und Be- trieb der Corona-Impfzentren, ist ein- mal mehr das Ehrenamt im Bevölke- rungsschutz besonders gefragt. Wir unterstützen diejenigen, die ehrenamt- lich im Bevölkerungsschutz tätig sind und rufen die ‚Außergewöhnliche Ein- satzlage‘ aus. Das ermöglicht, den Ehrenamtlichen Aufwendungs- und Schadensersatz zu gewähren und die Betriebskosten von eingesetzten Fahr- zeugen zu übernehmen – über die im Bereich der Impfzentren bereits beste- henden vertraglichen Regelungen hin- aus“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Innenminister Thomas Strobl inmitten unseres baden-württembergischen Bevölkerungsschutzes anlässlich der Übergabe der Förderbescheide „Corona-Pandemie“. Bild: Steffen Schmid Kernpunkte der gesetzlichen Neurege- lung sind die Einführung des Begriffs dass wir uns auf unseren starken Be- zu erleichtern. Diese Möglichkeit hat „Außergewöhnliche Einsatzlage“ im völkerungsschutz verlassen können. das Innenministerium genutzt und Landeskatastrophenschutzgesetz, um Besonders den vielen ehrenamtlich zeitgleich mit dem Inkrafttreten des auch in Fällen unterhalb der Katastro- engagierten Helferinnen und Helfern Gesetzes die Außergewöhnliche Ein- phenschwelle den ehrenamtlichen sind wir hierbei zu großem Dank ver- satzlage landesweit festgestellt. Im Einsatz von Helferinnen und Helfern pflichtet.“ Frühjahr, bei der ersten Pandemie- der Hilfsorganisationen zu erleichtern Welle, wurde der Einsatz dieser Ehren- und rechtssicher zu gestalten. Gleich- Das Inkrafttreten des Gesetzes bietet amtlichen durch die Richtlinie zur Si- zeitig gibt es eine Ausdehnung der nun die Grundlage, die „Außergewöhn- cherung der Helferrechte kurzfristig Regelungen zur Helferfreistellung und liche Einsatzlage“ erstmals festzustel- sichergestellt. Nunmehr kann dies der Gewährung von Verdienstausfall len, um den Einsatz ehrenamtlicher durch das Gesetz dauerhaft gewähr- auf den Bereich der „Außergewöhn- Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen leistet werden. lichen Einsatzlage“. Zudem bietet das Gesetz die Grundlage zur Einführung eines anteiligen, pauschalierten Finan- zierungsbeitrags des Landes für Aus- und Fortbildung sowie die notwendige Video-Tipp: „Im Einsatz bei ihrem Einsatz als Mobiles Impf- persönliche Schutzausrüstung der als Mobiles Impfteam“ team. Sie verraten in dem Video unter ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfs- anderem, was sie ganz persönlich organisationen. Am 6. Februar um antreibt, ihre Freizeit in dieses beson- 19.00 Uhr: Premiere dere Engagement zu investieren. Innenminister Thomas Strobl dankt des ersten Spots der DLRG zur Ar- aus diesem Anlass noch einmal aus- beit in der SARS-CoV-2-Pandemie. Anschauen können Sie sich das Video drücklich den vielen im Bevölkerungs- Begleitet wurden Timo, Julia und in YouTube unter: schutz Engagierten: „Gerade die Daniel aus der Ortsgruppe Bruchsal https://kurzelinks.de/gj2k Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Infodienst Ausgabe 01/2021 Seite 2 Erneute Änderung der Corona-Verordnung des Landes (ID) Mit Beschluss vom 30. Januar 2021 hat die Landesregierung aufgrund der aktuellen Lage ihre Rechtsverordnung über infektions- schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen sind am 1. Februar 2021 in Kraft getreten. Relevant für die Einsatzkräfte von Feu- Stationäre Einrichtungen für Men- onsmöglichkeit erwehr, Rettungsdienst, Polizei und schen mit Pflege- und Unterstützungs- gegenüber den Katastrophenschutz sind die Regelun- bedarf: Patientinnen gen zum Zutritt zu Krankenhäusern Der Zutritt von Besuchern und exter- und Patienten und Pflegeeinrichtungen. nen Personen ist nur nach vorherigem bzw. den Heim- negativen Antigentest und mit einem bewohnerinnen Krankenhäuser: Atemschutz zulässig. Der Atemschutz und -bewohnern Grundsätzlich ist der Zutritt von Besu- hat die Anforderungen der Standards vermieden wird. chern zu Krankenhäusern nur nach FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 Hierzu gehören vorherigem negativem Antigentest und oder eines vergleichbaren Standards beispielsweise: mit einem Atemschutz, der die Anfor- zu erfüllen. Einsatzkräfte von Feuer- nur so viele Bild: Pixabay derungen des Standards FFP2 (DIN EN wehr, Rettungsdienst, Polizei und Kata- Einsatzkräfte in 149:2001), KN95, N95 oder eines strophenschutz, deren Zutritt zur Erfül- das Gebäude, wie nach Einsatzauftrag vergleichbaren Standards erfüllt, zu- lung eines Einsatzauftrages notwendig notwendig sind; notwendige Kontakte lässig. Für sonstige externe Personen, ist, sind von der Durchführung eines so kurz wie möglich halten; nur Kon- zu denen auch Einsatzkräfte von Feu- Antigentests ausgenommen. takt mit Personen aufnehmen, wenn erwehr, Rettungsdienst, Polizei und dies zur Erfüllung des Einsatzauftrags Katastrophenschutz zur Erfüllung ei- Hinweise für die Einsatzkräfte: notwendig ist. nes Einsatzauftrags zählen, gilt: Der Die Einsatzkräfte müssen in jedem Fall Zutritt ist nach vorherigem negativem einen Atemschutz tragen, der die An- Die aktuell gültige Fassung der Corona- Antigentest oder mit einem Atem- forderungen des Standards FFP2 (DIN Verordnung finden Sie auf der Home- schutz, welcher die Anforderungen des EN 149:2001), KN95, N95 oder eines page der Landesregierung unter: Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), vergleichbaren Standards erfüllt. Dies https://kurzelinks.de/p0lq KN95, N95 oder eines vergleichbaren ist sicherzustellen. Wichtig ist auch, Standards erfüllt, zulässig. dass im Einsatz jede unnötige Infekti- Ein Beispiel aus Offenburg: Mobiles Impfteam des Roten Kreuzes vom Impfstart an im Einsatz (DRK) Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums an der Elz in Kollmarsreute gehören zu den ersten, die in Deutschland gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden. Ein mobiles Impfteam (MIT) aus Offenburg brachte den empfindlichen Impfstoff am 27. Dezember 2020, dem Tag des bundesweiten Impfstarts, in die Einrichtung. Die Ehrenamtlichen aus verschiede- nen Ortsvereinen des Roten Kreuzes in der Ortenau lieferten nicht nur den Impfstoff, sondern unterstützen die Ärztinnen und Ärzten vor Ort auch bei den Vorbereitungen und der Durchfüh- rung der Impfungen. Pünktlich drei Wochen nach der ersten Immunisierung wurden Bewohnerin- nen, Bewohner und Pflegekräfte Mitte Januar das zweite Mail geimpft – wie- der von einem MIT mit Rotkreuzlerin- nen und Rotkreuzlern aus der Ortenau. Im Seniorenzentrum an der Elz ist man stolz auf die rechtzeitige Planung und gute Vorbereitung, vor allen Dingen ist man erleichtert, dass Bewohnerinnen und Bewohner ebenso wie das Team jetzt viel besser geschützt sind. „Gebt Corona keine Chance! Wir sind ge- impft!“ steht den auch gut sichtbar auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mobilen Impfteams beim Einsatz im Seniorenzentrum an der Elz in der Startseite der Internetpräsenz der Emmendingen-Kollmarsreute. Bild: Antje Kössl-Janssen, 3sam Pflegeeinrichtung. Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Infodienst Ausgabe 01/2021 Seite 3 Versammlungen und Wahlen der Feuerwehren unter Pandemiebedingungen (ID) Satzungsmuster des Gemeindetags für eine Feuerwehrsatzung wurde um Regelungen zu alternativen Formaten für Versammlun- gen und Wahlen ergänzt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kon- taktbeschränkungen wird die Durch- führung von Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren in Form von Präsenzveranstaltungen erschwert. Um alternative Formate zur Durchfüh- rung der Hauptversammlungen und Wahlen nutzbar zu machen und um den Feuerwehrangehörigen wo immer möglich unnötige Kontakte und Infekti- onsrisiken zu ersparen, bedarf es ent- sprechenden Regelungen in der Feuer- wehrsatzung. Aus diesem Grund wurde aktuell das Satzungsmuster des Gemeindetags für eine Feuerwehrsatzung unter Mitwir- kung des Innenministeriums, des Lan- desfeuerwehrverbandes und der Ge- meindeprüfungsanstalt angepasst. Das Satzungsmuster enthält nun ins- Bild: Steffen Schmid besondere Regelungen zur Durchfüh- rung von Versammlungen und Wahlen satzungen anzupassen, damit die Feu- feuerwehrschule unter im Falle nicht möglicher Präsenzveran- erwehren die alternativen Formate https://kurzelinks.de/223w staltungen. nutzen können. sowie im Mitgliederbereich des Ge- meindetags unter Für Städte und Gemeinden besteht Das Satzungsmuster des Gemeinde- https://kurzelinks.de/a6eu nun die Möglichkeit, ihre Feuerwehr- tags ist auf der Homepage der Landes- zum Download abrufbar. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht (ID) Im Bundesanzeiger wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Sozi- ales veröffentlicht. Sie gilt seit dem 27. Januar 2021 und tritt am 15. März 2021 außer Kraft. Mit der Verordnung soll das Risiko ei- ner Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit minimiert und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Gere- gelt werden Maßnahmen zur Kontakt- reduktion im Betrieb, beispielsweise was bei der Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu beachten ist. Zudem enthält die Verordnung Re- gelungen zum Mund-Nasen-Schutz. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzver- ordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: Grafik: Bundesregierung https://kurzelinks.de/wmjy NINA kann Leben retten. Werben Sie dafür, damit NINA noch bekannter wird. Nähere Informationen unter: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/warnung-der-bevoelkerung/ Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Infodienst Ausgabe 01/2021 Seite 4 ZEUS-BS – Neues Mitglied der Elektronischen Lagedarstellung für den Bevölke- rungsschutz (ID) Die Elektronische Lagedarstellung für den Bevölkerungsschutz (ELD-BS) dient als einfach zu bedienendes sowie funktional einsetz- bares Werkzeug zur hierarchieübergreifenden Unterstützung der Stabsarbeit für die Bewältigung allgemeiner Einsatzlagen im Katastro- phenschutz (Stabsinformationssystem). Wie in unserer letzten Ausgabe angekündigt, haben wir weitere Informationen zu unserem neuen Mitglied der ELD-BS Familie. In den Jahren 2018 und 2019 wurde einer Evakuierung vor- die ELD-BS im Funktionsumfang und in zuplanen. Als eine ge- der Komplexität durch unseren Tech- eignete Planungsgröße nologiepartner Fraunhofer-Institut für werden generell Unter- Optronik, Systemtechnik und Bildaus- bringungsmöglichkei- wertung (IOSB), Karlsruhe, erheblich ten für eine Größenord- erweitert und findet bei den nutzenden nung von ein Prozent Stellen großen Zuspruch. Jüngstes der Einwohnerzahl des Kind ist die Zentrale Evakuierungs- jeweils aufnehmenden und Unterbringungssteuerung für den Bundeslandes vorge- Bevölkerungsschutz – kurz gesagt schlagen. Dieser bun- ZEUS-BS, mit der wir den zuständigen desweit geltende Mei- Behörden ein praxisorientiertes Tool lenstein ermöglicht es, an die Hand geben. Menschen im Bedarfs- fall auch in anderen Auslöser zur Entwicklung des Tools Ländern unterzubringen, waren einmal mehr, die Erfahrungen wenn die eigenen Kapa- Die Gruppe bei einem der Workshops im Jahr 2019 aus dem Reaktorunfall von Fukushima, zitäten erschöpft sind. Vordere Reihe, v.l.n.r.: Tobias Hellmund (IOSB), Nicole Tettweiler (BF Mannheim), der sich dieses Jahr zum zehnten Mal Thomas Ackermann (RP Karlsruhe), Hans Springer (IM), Jürgen Moßgraber (IOSB). Hintere Reihe, v.l.n.r.: Daniel van Eeck (RP Freiburg), Manfred Schenk jährt. Auf dieser Basis hat die Ständige Evakuierungen gehö- (IOSB), Frank Winterfeld (BF Pforzheim) Konferenz der Innenminister und ren zu den anspruchs- -senatoren der Länder (IMK) in ihrer vollsten Aufgaben, die eine Gefahren- Ergebnisse zweier Workshops gelang 200. Sitzung am 11./12.12.2014 abwehrbehörde und die sie unterstüt- es dem IOSB-Team gemeinsam mit mehrere Beschlüsse zu den Folgerun- zenden Führungsorgane und Organisa- den Praktikern, die einsatztaktischen gen für den Katastrophenschutz in der tionen sowie weitere mitwirkende Stel- Anforderungen zu fixieren und die ent- Umgebung kerntechnischer Anlagen len ereilen kann. Um den Verantwortli- sprechenden technischen Umset- aus den Ereignissen in Fukushima chen die Arbeit zu erleichtern, hat das zungsschritte in ein Fachkonzept zu gefasst. Die IMK war sich darüber ei- Innenministerium Fraunhofer IOSB im überführen. Hier zeigte sich die ganze nig, dass die AG Fukushima, eingesetzt Herbst 2019 beauftragt, ein entspre- Stärke des praxisorientierten Ansat- vom Arbeitskreis V – Feuerwehrangele- chendes Tool zu entwickeln, das die zes, indem Entwickler und Anwender genheiten, Rettungswesen, Katastro- Vorgaben der vorgenannten Rahmen- ihr Erfahrungswissen direkt zusam- phenschutz und zivile Verteidigung der empfehlung aufgreift und praxisge- menführten, direktes Feedback mög- IMK (AK V), erarbeitete „Rahmen- recht umsetzt. Dazu wurde von IOSB lich war und somit Anwendungsdesign empfehlung über die Planung und zunächst ein Fachkonzept erstellt, das und eine funktions- / handlungsorien- Durchführung von Evakuierungsmaß- die technischen Erfordernisse und tierte Entwicklung des Tools Hand in nahmen einschließlich der Evakuie- Anforderungen definiert. Grundlage Hand gingen. Auf Grundlage des Fach- rung für eine erweiterte Region“ bei des Fachkonzepts waren neben der konzepts konnte IOSB die Entwick- den Planungen des Katastrophen- Rahmenempfehlung Erfahrungen aus lungsarbeiten an der Zentralen Evaku- schutzes zu berücksichtigen ist. Als we- der Praxis, die unmittelbar eingeflos- ierungs- und Unterbringungssteuerung sentliche Ergebnisse der Rahmenemp- sen sind. Dieses Praxiswissen steuer- für den Bevölkerungsschutz im Jahr fehlung sind neben einheitlichen Emp- ten Vertreter der Referate 16 der Re- 2020 beginnen und fristgerecht ab- fehlungen und Definitionen zur Pla- gierungspräsidien Karlsruhe und Frei- schließen. Die Anlage einer ZEUS-BS nung und Durchführung von großräu- burg, des Amts für Feuerwehr und Ka- Lage, die mit einer Lage in der ELD-BS migen Evakuierungen die Beschlüsse tastrophenschutz der Stadt Mannheim Lage-Chronologie verknüpft werden zur länderübergreifenden „Aufnahme sowie des Sachgebiets Katastrophen- kann, die Festlegung des Evakuie- von Betroffenen einer großräumigen schutz/Einsatzvorbereitung der Be- rungsgebiets, die Kalkulation der zu Evakuierung“ umzusetzen und Unter- rufsfeuerwehr der Stadt Pforzheim und Evakuierenden und die Verwaltung von bringungsmöglichkeiten für Betroffene des Innenministeriums bei, Anlaufstellen, Sammelstellen sowie wofür wir den entsendenden Notunterkünften sind nur einige Mög- Stellen noch einmal Danke lichkeiten, auf die die Nutzer zukünftig sagen. Ihr Praxiswissen hat bei der Planung und Durchführung von erheblich zum Gelingen des Evakuierungen zurückgreifen können. Projekts beigetragen und ge- holfen, wesentliche erfolgskri- Sie sind weiter an ZEUS-BS interes- tische Faktoren praxisorien- siert, dann freuen Sie sich auf unsere tiert und anwenderfreundlich nächste Ausgabe, in der wir Ihnen wei- zu gestalten. Auf Basis der tere Einblicke gewähren. Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Infodienst Ausgabe 01/2021 Seite 5 Bundestag beschließt Änderung des Notfallsanitäter- In Gedenken gesetzes Am 15. Januar 2021 (ID) In seiner Sitzung vom 28. Januar 2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Not- verstarb fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch der Ehrenlandesvorsitzende der teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverant- Bergwacht Schwarzwald wortlich durchzuführen, wenn diese Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensge- Walter Böcherer fahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden. minister und Als langjähriger Landesvorsitzen- -senatoren der der und Ehrenlandesvorsitzender Länder (IMK) auf der Bergwacht Schwarzwald hat Initiative von sich Herr Walter Böcherer sehr Baden-Württem- engagiert und für deren Belange berg dafür einge- eingesetzt. Er hat sich dabei in setzt, dass die vorbildlicher Weise um die Belange Notfallsanitäte- der Bergrettung und des Bevölke- rinnen und Not- rungsschutzes verdient gemacht fallsanitäter im und die Grundlagen für das bis Rahmen ihrer heute erfolgreiche Wirken der Berufsausübung Bergwacht für die Sicherheit der rechtliche Hand- Menschen im Schwarzwald gelegt. lungssicherheit Anderen Menschen zu helfen, war erhalten. Zudem ein zentraler Lebensinhalt von war das Land Herrn Walter Böcherer. Für sein Bild: Adobe Stock einer entspre- Engagement wurde er mit der Ver- chenden Initiati- dienstmedaille des Landes Baden- Zur Ausübung dieser Maßnahmen wer- ve im Bundesrat, die die Länder Bay- Württemberg ausgezeichnet. den Notfallsanitäterinnen und Notfall- ern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den sanitäter bereits im Rahmen ihrer Aus- Weg gebracht hatten, beigetreten. Wir werden Herrn Walter Böcherer bildung befähigt. Die Ausübung der ein ehrendes Andenken bewahren. erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in „Wenn der Bundesrat dem Gesetzent- der Praxis barg für sie bisher aber das wurf nun zustimmt, werden die Not- Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Gleichzeitig setzten sich die Notfallsani- das Erlernte endlich auch in der Praxis täterinnen und Notfallsanitäter zumin- einsetzen dürfen. Das dient nicht zu- dest dem Vorwurf der Unterlassenen letzt auch der Verbesserung der Ver- Hilfeleistung aus, wenn sie die erfor- sorgung der Notfallpatientinnen und derlichen Handlungen nicht durchführ- Notfallpatienten. Es ist schön, dass ten. unsere Initiativen und Bemühungen aus Baden-Württemberg einen Beitrag Diesem Dilemma wird nun durch die dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz Bild: privat neue bundesgesetzliche Regelung bekommen die Notfallsanitäter endlich abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich Klarheit“, sagte Innenminister Thomas die Ständige Konferenz der Innen- Strobl. Videokonferenz von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie (ID) Am 19. Januar 2021 sind Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu einer Videoschaltkonferenz zusammengetreten, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten. Auch wenn es zu Beginn des Jahres weitere Maßnahmen erforderlich, um Hausstandes und mit einer weiteren durch den Start der Impfungen und die Neuinfektionszahlen weiter zu sen- nicht im Haushalt lebenden Person den Rückgang der Neuinfektionen gro- ken. gestattet. Zudem wurden weitere Maß- ße Hoffnung gibt, stehen auf der ande- nahmen beschlossen. Die Pflicht zum ren Seite große Herausforderungen an. Bund und Länder haben sich in ihrer Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen Vor allem bereiten die Mutationen des Konferenz darauf verständigt, dass die in öffentlichen Verkehrsmitteln und Ge- Corona-Virus Sorge. Sollten sie tat- bisherigen Beschlüsse zunächst befris- schäften wurde zum Beispiel verbind- sächlich deutlich ansteckender sein, tet bis zum 14. Februar 2021 weiterhin lich auf eine Pflicht zum Tragen von ist eine weitere Verschärfung der Situ- gelten. So sind beispielsweise private medizinischen Masken konkretisiert. ation wahrscheinlich. Dies gilt es zu Zusammenkünfte weiterhin nur im vermeiden. Aus diesem Grund sind Kreis der Angehörigen des eigenen Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6 Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Infodienst Ausgabe 01/2021 Seite 6 Bund und Länder haben erneut an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert: „Auf die nächsten Wochen in der Pan- demie kommt es entscheidend an. Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wie- der dauerhaft unter eine 7-Tage- Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres bei niedrigem Infektionsniveau wieder Normalität zurückgewinnen können.“ Die Beschlüsse der Konferenz von Bund und Ländern finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung unter: https://kurzelinks.de/6dh0 Bundeskanzlerin Angela Merkel und Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), bei der Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Bundeskanzleramt. Bild: Bundesregierung / Kugler, Steffen Warnung der Bevölkerung: 189 MoWaS-Meldungen im Jahr 2020 (ID) Um die Bevölkerung vor Gefahrensituationen zu warnen, nutzt das Land Baden-Württemberg seit inzwischen über vier Jahren er- folgreich das modulare Warnsystem MoWaS. Die Anzahl der Warnmeldungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger bisher informiert wurden, ist dabei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Landkreisen im Land veranlasst. So wurden die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei Bränden, Trinkwas- serverunreinigungen, Bombenfunden oder Sirenenproben über MoWaS ge- warnt. Ganz neu war im zurückliegen- den Jahr, dass erstmals auch Warnun- gen im Zusammenhang mit dem Coro- navirus von den Behörden versendet wurden. Allein 68 Mal war dies der Fall und zeigt, dass sich die Nutzung des modularen Warnsystems auch in Zei- ten der Corona-Pandemie bewährt hat. Im vergangenen Jahr wurden allein in Baden-Württemberg insgesamt 189 Warnmeldungen versendet. Ein Ver- gleich zu 2019 mit 117 Warnmeldun- gen und zu 2018 mit 90 Warnmeldun- gen zeigt, dass die Behörden im Land immer mehr auf das satellitengestütz- te Warnsystem des Bundes setzen. Der große Vorteil dabei: Mit nur einer einzigen Eingabe können zeitgleich die verschiedensten Warnmedien und Multiplikatoren, wie Radio- und Fern- sehsender, Onlinemedien oder die Warn-App NINA angesteuert werden. Die große Mehrheit der Warnmeldun- gen wurde auch im Jahr 2020 von den Städten, Gemeinden sowie Stadt- und Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Infodienst Ausgabe 01/2021 Seite 7 „Stadt - Land - Quiz“ – diesmal zum Thema Feuer – Bruchsal spielt gegen Hermeskeil (ID) „Bruchsal ist Sitz der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg“, so beginnt die SWR-Sendung „Stadt - Land - Quiz“, in der Bruchsal gegen Hermeskeil zum Thema „Feuer“ spielt. Bruchsal wird schließlich nicht umsonst heimliche Feuerwehrhauptstadt Baden- Württembergs genannt. Und was hat Hermeskeil mit Feuer zu tun? Richtig! Hermeskeil beheimatet das rheinland-pfälzische Feuerwehrer- lebnismuseum, das immer einen Be- such wert ist. Wenn Sie einige schöne Filmsequenzen zur Landesfeuerwehr- schule und zum Feuerwehrerlebnismu- seum sehen wollen und Interessantes zum Thema Feuer erfahren möchten, dann schauen Sie doch einfach mal in die Sendung des SWR: https://kurzelinks.de/jebe Und hier ein Blick ins rheinland- pfälzische Feuerwehrerlebnismuseum: https://kurzelinks.de/4jae V.l.n.r.: Moderator Jens Hübschen, Ullrich Koukola, Ehrenkommandant der Feuerwehr Bruchsal, und Thomas Moos, Stadtarchivar von Bruchsal. Screenshot der SWR-Sendung „Stadt - Land - Quiz“ vom 12.12.2020 (Urheber: SWR) VwV-Feuerwehrausbildung angepasst (ID) Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wurde die neue Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung eingeführt, die damit die bisherige Verwaltungsvorschrift an neue Rahmenbedingungen anpasst. Erfahrungen wäh- tergehenden Führungsausbildung zu rend der pandemie- vermeiden und eine klare Vergleich- b edi ngten E in- barkeit der Abschlüsse herzustellen. schränkung des Zudem werden die Kosten für die Qua- Lehrgangsbetriebs lifikation der Jugendgruppenleiter jetzt soll diese Möglich- vollumfänglich inklusive des Verdienst- keit auch künftig ausfalls vom Land übernommen. genutzt werden kön- nen. Eine weitere Die neugefasste Vorschrift ist zu fin- wichtige Änderung den unter: ist auch die Abbil- https://kurzelinks.de/bk3w dung des Berufs- bilds des Werkfeu- Die Stühle mit taktischen Zeichen stehen auf dem Platz des Unterflurhydranten der erwehrmannes/der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal. Werkfeuerwehrfrau nach dem Berufsbil- Impressum Neu aufgenommen wurde die Option, dungsgesetz in der VwV-Feuerwehr- Lehrgänge oder Lehrgangsteile online ausbildung, um eine unnötige Doppel- Herausgeber: anzubieten. Aufgrund der positiven ausbildung als Grundlage für die wei- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Abt. 6 — Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart Tel.: (0711) 231 - 4 E-Mail: poststelle@im.bwl.de Achtung: Änderung beim Sie sich dann erneut registrieren, Redaktion: Versand des Infodiens- wenn Sie den Infodienst weiterhin Prof. Hermann Schröder (v.i.S.d.P.) tes erhalten möchten. Wir werden Sie Kim Dunklau-Fox rechtzeitig darüber informieren, wo Layout / Gestaltung: Leider steht uns die Sie sich für das neue Abo eintragen Kim Dunklau-Fox Newsletter-Funktionalität auf der können. Homepage der Landesfeuerwehr- Quellen: Bei Bildern ohne Quellenangabe liegt das Copyright schule aufgrund eines Plattform- Wir hoffen sehr, dass wir Sie – trotz beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Mig- Wechsels zukünftig nicht mehr zur des Aufwands einer Neuregistrie- ration. Für externe Quellenangaben kann keine Verant- Verfügung.. Im Moment arbeiten wir rung – auch zukünftig zu unseren wortung und Haftung übernommen werden. an einer Alternative, die uns hoffent- Abonnentinnen und Abonnenten Hinweis: lich in Kürze zur Verfügung stehen zählen dürfen! Der Nachdruck der mit (ID) gekennzeichneten Beiträge wird. Bedauerlicherweise müssen ist unter der Quellenangabe des Herausgebers erlaubt. Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
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