GESUNDHEIT LEBEN. Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete - KFL
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Online erleichtert vieles! Ihr Versicherungspartner, die KFL auf einen Blick. www.kflooe.at KFL-Versichertenbereich Dieser Bereich steht ausschließlich unseren Versicherten zur Verfügung und bietet ein breites Informationsspektrum und Service zur einfachen Abwicklung. Sicher ist sicher. Wir schützen Ihre vertraulichen Daten! online.kflooe.at Login-MÖGLICHKEITEN: Handy-Signatur Benutzername + Kennwort Fragen zum Login: hilfe.kflooe.at
Krank- und Gesundmelden Rechnungen Die Krank- und Gesund- einreichen meldung ist auch online möglich. Ein weiteres Service Die elektronische Rechnungs- der KFL, um Ihren administra- einreichung bietet viele Vorteile, Genauer tiven Aufwand in Grenzen wie hohe Transparenz und zu halten. informiert Sicherheit. Wählen Sie diese bequeme und rasche Form Auf dem neuesten Stand bei der Abwicklung. gesetzlichen Veränderungen in Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versicherungslandschaft die Einreichung per Mail nicht möglich! oder bei Fragen zu Leistungen und Abwicklungen.
Ihre Gesundheitsfürsorge Die Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete ist für ihre Versicherten der verlässliche, kompetente und leistungsstarke Partner. Oö. Landesbedienstete sind bei der KFL kranken- und unfallversichert. Mit diesem Folder geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Besonderheiten.
Verrechnung & Selbstbehalt KFL-Versicherte sind bei ärztlichen Leistungen (ausgenommen Spitalsaufenthalte) sogenannte Selbstzahler. Das heißt, Sie erhalten von den Ärzten oder jeweiligen Leistungserbringern die Rechnung an Ihre Privat- adresse. Diese müssen Sie eigenständig begleichen und zur Rückvergütung an die KFL schicken. Der einfachste und schnellste Weg für Sie, Rechnungen einzureichen, erfolgt über den KFL-Versichertenbereich (online.kflooe.at). Sie bekommen den anerkannten Betrag (90% des Tarifsatzes) umgehend auf Ihr Konto überwiesen und wissen immer, welche Leistungen zu welchen Tarifen abgerechnet wurden. Infoblätter und Formulare zum Download finden Sie im Versichertenbereich unter online.kflooe.at ©istock/shapecharge
Was ist nun mit den restlichen 10%? KFL-Versicherte haben einen Selbstbehalt zu tragen. Ausgenommen von diesem 10%igen Selbstbehalt sind Krankenhaus- aufenthalte der allgemeinen Gebühren- klasse sowie alle Behandlungskosten infolge von Dienstunfällen. Zusatzversicherung Eine Abdeckung des Selbstbehaltes ist durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung möglich. Mit UNIQA, Merkur und Wiener Städtische wird eine Direktverrechnung des Selbst- behaltes durch die KFL sichergestellt. Bei Merkur und UNIQA besteht ein speziell FREIHEIT auf das Leistungsspektrum der KFL abge- stimmter Gruppentarif. GENIESSEN. Informationen dazu gibt es bei der Personalvertretung (LPA, ZBR, ZA).
Qualitätsvolles Leistungsspektrum Der Selbstbehalt steht dafür, in allen Belangen höchste medizinische Gesund- heitsleistungen anbieten zu können. Das beginnt bei der Vorsorge und umfasst sämtliche fachspezifische Bereiche. Die wichtigsten Beispiele dafür sind: freie Arztwahl Sonderklasse * (Mehrbettzimmer) * Jedoch nicht Einzelzimmer bei Spitalsaufenthalten Bitte beachten Sie: Die Inanspruchnahme der Sonderklasse (Mehrbett) ist frühestens nach 6-monatiger KFL-Versicherungszeit (Wartefrist) möglich, bei Kindern erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres! Mittels privater Zusatzversicherung ist eine Aufhebung der Wartezeit und damit eine sofortige Inanspruchnahme möglich. Zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsangebote (GVA - Gesundheitsvorsorge Aktiv, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck etc.)
SICHER VERSORGT. ©istock/anders
Mitversicherte Kinder Selbstverständlich sind der KFL auch Ihre Angehörigen wichtig. Grundsätzlich können Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert werden. Jedoch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- bzw. Berufsaus- bildung befinden, Familienbeihilfe bezogen wird und keine eigene Pflichtversicherung vorhanden ist. Sofern der zweite Elternteil bei einem anderen Träger krankenversichert ist, sind Kinder doppelt versichert und es besteht vor jeder Behandlung Wahlmöglichkeit (bei Spitalsaufenthalten sind Kassen der Eltern anzugeben). Beitragszuschlag • für selbstversicherte EhepartnerInnen • LebensgefährtInnen • eingetragene PartnerInnen bei Anstaltspflege Gegen einen Beitragszuschlag können KFL- Versicherte auch ihre PartnerInnen, die selbst bei einem anderen Versicherungsträger krankenversichert sind, in die Leistung der Sonderklasse (Mehrbettzimmer) bei stationären Krankenhausaufenthalten mitversichern. ©istock/Liderina
Bestens informiert. Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete Promenade 28, 4021 Linz Öffnungszeiten Montag - Freitag: 7 Uhr bis 13 Uhr Telefonisch Montag - Freitag: 7 Uhr bis 13 Uhr Montag, Dienstag & Donnerstag: 14 Uhr bis 16 Uhr Allgemeines 0732 77 20-138 60 info@kflooe.at Sicher im Urlaub Abrechnungen 0732 7720-138 50 Für Urlaube innerhalb der EU sowie der Schweiz, Krank- und Gesundmeldungen Liechtenstein, Island, Norwegen, Serbien, Montenegro, GVA, Kur, Reha und Chefarzttermine Bosnien-Herzegowina und Mazedonien kann bei der Krankengeld KFL die Europäische Krankenversicherungskarte 0732 7720-138 70 angefordert werden. Sie gilt 5 Jahre. Für alle anderen krank_gesund@kflooe.at Auslandsaufenthalte informieren Sie sich bitte vor Urlaubsantritt bei der KFL bzw. in unserem Versicherung, Mitversicherung Versichertenbereich online.kflooe.at. 0732 7720-138 40
4021 Linz info@kflooe.at www.kflooe.at Kranken- und Promenade 28 Landesbedienstete Tel. 0732 7720-138 50 Unfallfürsorge für oö. Fax 0732 7720-2138 75 LEBEN. GESUNDHEIT Für den Inhalt verantwortlich: Dipl. KH-BW Stefan Horner, Direktor der KFL Konzept/Layout: broinger.design | Bilder: istock | Stand: 09/2019 Druck: BTS Druckkompetenz, Engerwitzdorf
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