GRILL & BBQ - Anmeldunterlagen 16 - Januar 2021 Offenburg - Messe ...
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Herzlich willkommen. Nach den großen Erfolgen in Sindelfingen, Düsseldorf und Offenburg wird die Grill & BBQ, unser junges, feuriges Messeformat, jetzt zum heißen „Dauerbrenner“. Deshalb schmeißen wir auch im Jahr 2021 wieder an unseren „Hotspots“ den Grill an und entführen unser Publikum ins Universum der Glut … Wir laden Sie herzlich ein, bei der Grill & BBQ in der Messe Offenburg-Ortenau vom 16. bis 17. Januar 2021 mit Feuer und Flamme dabei zu sein.
Informationen Termin und Veranstaltungsort 16. - 17. Januar 2021 Messe Offenburg-Ortenau, Schutterwälder Straße 3, 77656 Offenburg Öffnungszeiten Samstag 10:00 - 18:00 Uhr Sonntag 11:00 - 18:00 Uhr Aussteller haben jeweils 2 Stunden vor Hallenöffnung Zugang zur Halle. Aufbau Freitag, 05. Januar 2021 08:00 - 20:00 Uhr Abbau Sonntag, 17. Januar 2021 18:00 - 22:00 Uhr Montag, 18. Januar 2021 08:00 - 12:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Das Befahren der Halle ist ab Samstag, 16. Januar 2021, 08:00 Uhr nicht mehr möglich. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Aufbauplanung zu berücksichtigen. Danke für Ihr Verständnis. Eintrittspreise Tageskarte 12,00 € Ermäßigt 10,00 € Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Eintritt frei Veranstalter Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Mahdentalstraße 116, D-71065 Sindelfingen www.messe-sindelfingen.de Verwaltung Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Marie-Curie-Straße 11 71083 Herrenberg Projektleitung Sabine Goldemann Tel.: +49 70 31.7 91-1 32 Fax: +49 70 31.7 91-2 32 sabine.goldemann@messe-sindelfingen.de Ute Schönfeld Tel.: +49 7031.7 91-1 25 Fax: +49 7031.7 91-2 25 ute.schoenfeld@messe-sindelfingen.de
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Anmeldung (Mietvertrag über eine Ausstellungsfläche) KdNr.: AB am: 1. Firma SB am: Stand-Nr.: Firma Art/Größe: Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail 2. Ansprechpartner (für die Veranstaltung) 3. Abweichende Rechnungsanschrift Vor- und Nachname Firma Telefon inkl. Vorwahl Straße E-Mail PLZ/Ort/Land Vertragspartner im Rahmen der oben genannten Messe bleibt die unter 1. genannte Firma. Sie haftet gegebenenfalls neben dem Rechnungsadressaten für sämtliche Forderungen. 4. Standwunsch Im Standmietpreis sind enthalten: Bodenfläche inklusive Standbegrenzungsfläche. Hiermit mieten wir folgende Fläche an: Standwunsch Preis pro m2 Front in m Tiefe in m Fläche in m2 Reihenstand (1 Seite offen) 98,00 € 0,00 Eckstand (2 Seiten offen) 104,00 € 0,00 Kopfstand (3 Seiten offen) 112,00 € 0,00 Blockstand (4 Seiten offen) 117,00 € 0,00 Zuzüglich einmaliger Medienpauschale für jeden Aussteller und Mitaussteller: 100,00 € Sollten Sie Ihren eigenen Messestand (Standwände) mitbringen, so teilen Sie uns dies bitte im Vorfeld mit. Wir bringen unseren eigenen Messestand mit und installieren unsere eigenen Rück- und Trennwände. Wir haben ein Pavillon bzw. ein Standbau der höher als 2,50 m ist. Die Benutzung eines Bodenbelags ist erwünscht! Bestellung Teppichboden Teppich 9 €/m2 (inkl. verlegen und entsorgen): Graphit Grasgrün Blau Rot Bestellung Elektroinstallation Wechselstrom bis 3 kW / 16A inkl. 1 Steckdose..........................98,50 € DS-Anschluß bis 10 kW / 3 x 16A inkl. CEE-Kupplung 16A..........168,50 € Die Abrechnung der bestellten Böden und Anschlüse erfolgt über die comcut Messeservice GmbH 5. Rabattierung: Abhängig von der gemieteten Standfläche bieten wie folgende Rabattierungen an: 50 m2 - 99 m2 - 5% Preisnachlass 100 m2 - 150 m2 - 10% Preisnachlass ab 151 m2 - 15% Preisnachlass 6. Frühbucherrabatt Bei Anmeldung bis zum 01.Mai 2020 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt von 5%. 7. Aufplanungsbeginn: August 2020 Die Standmietrechnung wird Ihnen voraussichtlich im November 2020 zugeschickt. Der Rechnungsbetrag wird erst nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Serviceunterlagen für technische Bestellungen, Mobiliar, Teppich und weitere Services unserer Partnerfirma comcut Messeservice GmbH wer- den mit der Standbestätigung versendet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der unterschriebenen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG anerkannt. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Vertragserfüllung personalisierte Daten gespeichert, verarbeitet und genutzt werden (u. a. Weitergabe an (externe) Dienstleister, Newsletter). Ort, Datum Vor- und Nachname Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Anmeldung Mitaussteller KdNr.: AB am: 1. Hauptaussteller MP: Stand-Nr.: Firma Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt Ansprechpartner Telefon inkl. Vorwahl Vertragspartner im Rahmen der oben genannten Messe bleibt die unter 1. genannte Firma. Sie haftet gegebenenfalls neben dem Rechnungsadressaten für sämtliche Forderungen. 2. Mitaussteller Pro Mitaussteller berechnen wir eine einmalige Medienpauschale in Höhe von 100,00 € Mitaussteller 1 Firma Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Mitaussteller 2 Firma Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Mitaussteller 3 Firma Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der unterschriebenen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG anerkannt. Ort, Datum Vor- und Nachname Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Bestellung Ausstellerausweise KdNr.: Stand-Nr.: 1. Firma Größe: Anzahl: Firma Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Bitte bestellen Sie auf diesem Formular die Gesamtzahl Ihrer benötigten Ausstellerausweise. Die Anzahl der kostenlos zur Verfügung stehenden Ausweise richtet sich nach der Standgröße und ist wie folgt gestaffelt: Standgröße Anzahl Ausstellerausweise bis 9 m² 3 bis 20 m² 5 je zusätzliche 10 m² +1 Die über Ihr Kontingent hinausgehend benötigten Ausweise berechnen wir Ihnen mit 12,50 € pro Stück inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Standgröße Anzahl an Ausstellerausweisen Für Abholung verantwortliche Person Die Ausstellerausweise können während des Aufbaus an der Information im Foyer von der angegebenen Person abgeholt werden. Ein Versand der Ausstellerausweise im Vorfeld der Messe ist nicht möglich. Sollten Sie keine Ausstellerausweise bestellen, so bereiten wir die Anzahl an Ausweisen vor, die Ihnen entsprechend der Standgröße zusteht. Abholberechtigt ist in diesem Fall der im Vertrag stehende Ansprechpartner. Ort, Datum Vor- und Nachname Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Bestellung Parkplatz KdNr.: Eingang: Stand-Nr.: Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt Firma Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Hiermit bestellen wir verbindlich Gesamtanzahl Einzelpreis Parkplatz für PKW 15,13 € zzgl. MwSt. Amtliches Kennzeichen: __________________________ (bitte angeben) Amtliches Kennzeichen: __________________________ (bitte angeben) Kühlwagen und Wohnwagen/-mobil inkl. Stromanschluss mit 3 kW 115,97 € zzgl. MwSt. Amtliches Kennzeichen: __________________________ (bitte angeben) Amtliches Kennzeichen: __________________________ (bitte angeben) Kühlwagen und Wohnwagen/-mobil inkl. Stromanschluss mit 10 kW 184,87 € zzgl. MwSt. Amtliches Kennzeichen: __________________________ (bitte angeben) Amtliches Kennzeichen: __________________________ (bitte angeben) Die Vergabe der Parkplätze erfolgt nach Eingang der Bestellung, da nur eine begrenzte Anzahl verfügbar ist. Die Reservierung gilt für die Veranstaltung, nicht für den Auf- und Abbau. Die Parkausweise können ab Freitag, 15. Januar 2021 an der Information im Foyer von der angegebenen Person abgeholt werden. Für Abholung verantwortliche Person Parkausweise sollten bis Freitag, 15. Januar 2021, 18.00 Uhr abgeholt werden. Die Parkplätze werden 6 - 8 Wochen vor Messebeginn in Rechnung gestellt. Nur bei vorab beglichener Rechnung hat der Aussteller Anspruch auf den Parkplatz. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei Nichtinanspruchnahme der Parkplätze erfolgt keine Kostenerstattung. Unsere Preise beziehen sich auf die Dauer der Veranstaltung. Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ort, Datum Vor- und Nachname Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Bestellung Werbemittel KdNr.: Versandt: Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt Firma Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Die Welt der Werbemittel Nutzen Sie die Möglichkeit Werbemittel für die Grill & BBQ zu bestellen und gestalten Sie Ihre Kundenmailings individuell. Bestellbare Werbemittel: EINE VERANSTALTUNG DER Badische Grillmeisterschaft 17.01.2021 Sponsored by Napoleon GRILL & BBQ Seien Sie dabei, wenn in Offenburg der zweite Badische Grillmeister gekürt wird und einen begehrten Napoleon-Grill ge- GRILL & BBQ DIE MESS winnt! E. Amateurgrillteams aus ganz Deutsch- land versammeln sich zu diesem Top- termin auf dem Außengelände der Mes- se Offenburg und zaubern vor den Augen von Jury und Einladung zur Publikum ein spektakuläres 4-gängiges BBQ-Menü: 1. Gang: Bratwurst mit Beilage 2. Gang: Presa vom Iberico mit Beilage (Warenkorb der Firma Edeka) GRILL & BBQ Offenburg DIE MES 3. Gang: „Ich nehme meinem Essen das Essen Veranstaltungsort weg“ (vegetarischer Gang mit Beilage) Messe Offenburg 4. Gang: Dessert mit Beilage Schutterwälder Straße 3 77656 Offenburg SE. Öffnungszeiten Die Badische Grillmeisterschaft ist GBA-zertifiziert und Sa. 10 - 18 Uhr läuft streng nach der Wettkampfordnung der GBA ab. DIE MESSE So. 11- 18 Uhr . Eintritt Vorverkauf 10,- € Tageskarte 12,- € Einladungskarte, DIN lang, 2-seitig ermäßigt 10,- € Kinder bis 15 Jahre in Begleitung Erwachsener Eintritt frei nergrill: Der Gewin RogueSE525 Veranstalter 16. - 17. Jan. 2021 16. - 17. Januar 2021 Napoleon Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Mahdentalstraße 116 Änderungen vorbehalten Messe Offenburg 71065 Sindelfingen +49 (0) 70 31.7 91-0 Messe Offenburg kontakt@messe-sindelfingen.de www.messe-sindelfingen.de www.grill-bbq-messe.de grill-bbq-messe.de • Sa. 10 - 18 Uhr, So. 11 - 18 Uhr Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Mahdentalstraße 116 • 71065 Sindelfingen Flyer, DIN lang, 6-seitig Tel.: 0 70 31.7 91- 0 Plakat DIN A3 Layouts/Werbemittel vorläufig. Änderungen möglich. Plakat A3 Kostenlos Anzahl: Flyer DIN lang, 6-seitig Kostenlos Anzahl: Aufkleber für Werbemailings, rund 20 Aufkleber pro Bogen Kostenlos ca. 4,5 cm Durchmesser Anzahl: Einladungskarten € 5,- (s.u.) Anzahl: Einladungskarten Mit den Einladungskarten bieten Sie Ihren Kunden etwas Besonderes und profitieren dabei selbst davon, wenn Sie diese auf Ihrem Stand begrüßen. Wir berechnen Ihnen nach der Veranstaltung nur die tatsächlich eingelösten Einladungskarten zu einem Preis von € 5,- zzgl. MwSt. pro Einladung. (Abstempeln bitte nicht vergessen!) Bestellschluss ist der 18. September 2020. Bestellungen darüber hinaus werden nach Verfügbarkeit erfüllt. Ort, Datum Vor- und Nachname Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Kostenloser Eintrag im Internet Bitte füllen Sie das Formular gut leserlich aus. Für Mitaussteller reichen Sie bitte ein separates Formular (Kopie) ein. Eintrag im Ausstellerverzeichnis Firma Straße Postleitzahl Ort Land Telefon inkl. Vorwahl Fax inkl. Vorwahl Homepage E-Mail Die von Ihnen angegebene URL wir automatisch mit unserer Homepage verlinkt. Desweiteren werden wir auf diversen Social Media Kanälen (teil- weise auch mit Fotos) über die Messe informieren. Sollten Sie dies nicht wünschen, so bitten wir um Benachrichtigung. Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe: Eintrag im Produktverzeichnis Bitte nennen Sie Ihr Produktangebot und geben Sie eine kurze Beschreibung. Produkte Beschreibung Einsendeschluss: 30. August 2020 Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Hompage. Mit ihrer Unterschrift haben Sie Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimmen dieser zu, dass ihre Angaben und Daten zur Verwendung elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an Datenschutz@messe-sindelfingen.de widerrufen. Ort, Datum Vor- und Nachname Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Allgemeine Geschäftsbedingungen 1/2 1. Vertragsschluss machen und nicht von der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG zu vertreten sind. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG erstellt für die jeweiligen In diesem Fall ist sie berechtigt, die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen oder Messeveranstaltungen einen Vordruck, auf dem der Aussteller einen Standplatz zeitlich zu verlegen oder zu verkürzen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, ordern kann. Diese Bestellung ist verbindlich. Sie kann nur innerhalb einer längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25% Frist von 14 Tagen nach Absenden der Bestellung widerrufen werden. Mit der Standmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 der Bestellung verpflichtet sich der Aussteller, die gesetzlichen, arbeits- und Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %. Außerdem sind die gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung einzuhalten. Mit die Messe/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung Eingang der Anmeldungsbestätigung oder mit Eingang der Rechnung beim Kunden geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden ist der Vertrag zwischen dem Kunden und Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Bei einer zeitlichen Verlegung der Messe/ zustande gekommen. Ausstellung kann der Aussteller Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen, 2. Auswahlkriterien sofern er nachweist, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer Der einzelne Aussteller hat keinen Anspruch auf Vertragsschluss. Über die anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt. Im Falle einer Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet Verkürzung der Veranstaltung ist der Aussteller nicht berechtigt, Entlassung aus die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG dem Vertrag zu verlangen oder eine Ermäßigung der Standmiete. In allen Fällen ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten entscheidet die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG allein. Eine Bekanntgabe der Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche Entscheidung erfolgt so frühzeitig wie möglich. Schadenersatzansprüche sind in vorzunehmen. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG kann aus sachlich jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz 6. Rücktritt nicht ausreicht, einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise Sie kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich von der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG ein Rücktritt zugestanden, so sind bei ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen Kündigung bis 6 Monate vor Veranstaltung 33 %, bis 3 Monate vor Veranstaltung beschränken. Es besteht kein Konkurrenzschutz für den einzelnen Aussteller. 66 % und 6 Wochen vor Veranstaltung 100 % der Miete als Kostenentschädigung Der Aussteller verpflichtet sich, ausschließlich angemeldete und von der Messe sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus Sindelfingen GmbH & Co. KG zugelassene Waren auszustellen. Die erteilte bereits erteilten Aufträgen zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall Anmeldungsbestätigung kann von der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG vor ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass der Messe Beginn der Veranstaltung widerrufen werden, wenn die Voraussetzung für die Sindelfingen GmbH & Co. KG kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden Erteilung beim Aussteller nicht oder nicht mehr gegeben sind. Soweit es aus ist. Das Rücktrittsverlangen kann nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist nur tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist, ist die Messe Sindelfingen dann rechtswirksam vereinbart, wenn die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG berechtigt, eine Änderung der Bestellung des Ausstellers in Bezug ebenfalls schriftlich eingewilligt hat. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG kann auf Ausstellungsgegenstände oder Fläche etc. vorzunehmen. Dieses wird dem die Entlassung davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig Aussteller mitgeteilt. vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem 3. Zahlungsbedingungen Vertrag, jedoch hat evtl. der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn und der erzielten Miete zu tragen, zuzüglich der sich aus Absatz 1 ergebenden trotz Mahnung die Rechnung vom Aussteller nicht fristgerecht bezahlt wird und Beträge. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Messe er sich im Zahlungsverzug befindet. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Sindelfingen GmbH & Co. KG berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG kann nach vergeblicher Mahnung und anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für Dekoration bzw. der Aussteller-Ausweise verweigern. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG behält Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Mieters. sich für diesen Fall vor, den durch den Rücktritt entstehenden Schaden gegenüber 7. Standeinteilung dem Aussteller geltend zu machen. In jedem Fall ist der Aussteller zu einem Die Standeinteilung erfolgt durch die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG nach pauschalen Schadensersatz von 25 % der vereinbarten Standmiete verpflichtet Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das Messe- und Ausstellungsthema aufgrund der bis dahin entstandenen Kosten der Messe Sindelfingen GmbH & Co. gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. KG. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die steht der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG an den eingebrachten Messe-/ Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Die Messe Sindelfingen Bekanntgabe der Hallen- und Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen GmbH & Co. KG haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen. Der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind. Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete. 4. Sorgfaltspflichten des Ausstellers Das gilt nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände. Der Aussteller hat bei Durchführung der Messeveranstaltung darauf zu achten und Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Die Messe zu sorgen, dass er und seine eingesetzten Hilfspersonen die anderen Teilnehmer und Sindelfingen GmbH & Co. KG hat dem betroffenen Aussteller einen möglichst Besucher Kunden der Veranstaltung nicht behindern und dass durch ihn und seine gleichwertigen Stand/Fläche zu geben. Hilfspersonen die Durchführung der Veranstaltung nicht gestört wird. Soweit durch 8. Untervermietung an Dritte den einzelnen Aussteller Störungen hervorgerufen werden, ist die Messe Sindelfingen Die Untervermietung an Dritte durch den Aussteller ist nicht gestattet. In GmbH & Co. KG berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Ausnahmefällen kann die Untervermietung von der Messe Sindelfingen Diese Maßnahmen können bei Zuwiderhandlungen des Ausstellers in einem GmbH & Co. KG genehmigt werden. Die Mitaufnahme eines Mitausstellers ist Platzverweis enden. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG behält sich in einem gebührenpflichtig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe solchen Fall das Recht vor, mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Verträgen mit des Standes sind vom Aussteller, sofern die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG dem diesbezüglichen Aussteller zurückzutreten. nicht Räumung der durch den Untermieter belegten Fläche verlangt, 50 % der 5. Höhere Gewalt Standmiete zusätzlich zu entrichten. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG haftet nicht für unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe/Ausstellung unmöglich Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
Grill & BBQ 16. - 17. Januar 2021 I Messe Offenburg-Ortenau Allgemeine Geschäftsbedingungen 2/2 9. Gesamtschuldnerische Haftung wenn die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen Diese Geltendmachung des Pfandrechts ist gegenüber den im Stand anwesenden als Gesamtschuldner. Sie haben einen gemeinsamen Vertreter in der Anmeldung Vertretern des Standinhabers durch die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG zu benennen. Dieser ist gegenüber der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG mündlich auszusprechen. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegenstände verhandlungsbevollmächtigt und an diesen erfolgt die Rechnungsstellung. entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. Für Beschädigungen des 10. Gestaltung und Ausstattung der Stände Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls von der Messe Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material und Beschädigungen sind Sindelfingen GmbH & Co. KG gestellten einheitlichen Aufbaus ist Sache des einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist die Messe Sindelfingen GmbH & Co. Ausstellers. Die Richtlinien der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG sind im KG berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. Nach dem kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Messe-/Ausstellungsgegenstände werden von der Messe Sindelfingen GmbH & Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu Co. KG auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für vermerken. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind Verlust und Beschädigung eingelagert. der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG bekannt zu geben. Eine Überschreitung 16. Anschlüsse der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der Allgemeinstrom geht zu Lasten der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG. Soweit vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung auf Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG dem hierfür vorgesehenen Formular zu bestellen. Einrichtung und Verbrauch gehen kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss ist bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt nur von den von der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG zugelassenen Firmen werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24 Stunden ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die Messe Sindelfingen Zustimmung der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG und erteilen Rechnung für GmbH & Co. KG auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe Sindelfingen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der GmbH & Co. KG bekannt gegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den Standmiete nicht gegeben. einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE und des örtlichen EVU 11. Werbung – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Kosten des Ausstellers von der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG entfernt oder Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Der Betrieb von außer Betrieb gesetzt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art – Benutzung nicht gemeldeter und nicht von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung ausgeführter Anschlüsse entstehen. Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG haftet und ist rechtzeitig anzumelden. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/ Geräten, von Lichtbildgeräten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Abwasser-, Gas- und Druckluftversorgung. Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes 17. Haftung auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt die Messe 12. Aufbau Sindelfingen GmbH & Co. KG ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der Fristen, die gesondert Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst bekannt gegeben werden, aufzubauen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann die Messe Sindelfingen sind nur mit Vertragsfirmen der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG zulässig. GmbH & Co. KG über den Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet der Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete an Messe-/Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie und darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche Folgeschäden. Soweit der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG ein Verschulden durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Alle für den Aufbau nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verwendeten Materialien müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. beschränkt. 13. Ausweise 18. Fotografieren – Zeichnen – Filmen Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des Messe-/ Stand- und Bedienungspersonal Ausweise. Die jeweilige Anzahl ist dem Formblatt Ausstellungsgeländes ist nur den von der Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG „Wichtige Informationen“ zu entnehmen. Bei nachgewiesenem Bedarf können zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet. zusätzliche Ausweise kostenpflichtig ausgegeben werden. Bei Missbrauch wird 19. Hausordnung der Ausweis entschädigungslos entzogen. Für die Zeit des Auf- und Abbaus bleibt Die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG übt das Hausrecht im Messe-/ die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten. Ausstellungsgelände aus. Sie kann eine Hausordnung erlassen. Aussteller und 14. Betrieb des Standes ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde vor Beginn Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe/ der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Gelände spätestens eine Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht Stunde nach Schluss der Messe-/Ausstellung verlassen haben. Übernachtung im ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal Gelände ist verboten. besetzt zu halten. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss 20. Verwirkungsklausel täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Dem Aussteller Ansprüche der Aussteller gegen die Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG, die nicht ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll zu trennen nach verwertbaren spätestens 2 Wochen nach Schluss der Messe-/Ausstellung schriftlich geltend Stoffen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip gemacht werden, sind verwirkt. berechnet. 21. Änderungen 15. Abbau Von den Messe- und Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand Höhe der halben Standmiete bezahlen. Die Messe-/Ausstellungsgegenstände Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Messe Sindelfingen GmbH & Co. dürfen nach Beendigung der Messe/Ausstellung nicht abtransportiert werden, KG in Sindelfingen. Messe Sindelfingen Verwaltung Kontakt Registergericht Stuttgart HRA 726628 Persönlich haftende Gesellschaft Mahdentalstraße 116 Messe Sindelfingen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)7031.7 91-0 USt.ID-Nr. DE 145 169 939 Messe Sindelfingen Verwaltungs-GmbH 71065 Sindelfingen Marie-Curie-Straße 11 Fax: +49 (0)7031.7 91-1 02 Steuernummer: 56076/07703 Sitz: 71065 Sindelfingen 71083 Herrenberg kontakt@messe-sindelfingen.de Vertreter: Ralph-Michael Hohenstein, Amtsgericht Stuttgart www.messe-sindelfingen.de Philipp Lauinger; Geschäftsführer HRB 737984
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