HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
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® HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096 Z_HTU-S 03/21
HALFEN HTU-S TRAPEZBLECHBEFESTIGUNG Allgemeine Hinweise Verwendung von Fremdprodukten Diese Zulassung ist nur gültig für Original HALFEN Produkte. Sollten HALFEN Produkte durch Fremdprodukte ersetzt werden, so sind die Angaben in dieser Zulassung nicht darauf übertragbar und der Anwender übernimmt die Haftung für aus dem Austausch resultierende Personen- oder Sachschäden in vollem Umfang.
Deutsches Institut für Bautechnik DIBt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Zulassungs- und Genehmigungsstelle Allgemeine für Bauprodukte und Bauarten bauaufsichtliche Datum: Geschäftszeichen: Zulassung/ 02.03.2021 1 25-1.21.4-69/20 Allgemeine Bauartgenehmigung Nummer: Geltungsdauer 2-21.4-2096 vom: 2. März 2021 bis: 17. Dezember 2023 Antragsteller: HALFEN GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld Gegenstand dieses Bescheides: HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen/genehmigt. Dieser Bescheid umfasst sechs Seiten und sieben Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Nr. 2-21.4-2096 vom 11. November 2019. Der Gegenstand ist erstmals am 17. Dezember 2018 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden. DIBtI Kolonnenslraße 30 BI D-10829 Berlin I Tel.: +493078730-01 Fax: +493078730-3201 E-Mail:dibt@dibt.deIwww.dibt.de
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut Nr. Z-21.4-2096 für Bautechnik Seite 2 von 6 1 2. März 2021 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Mit diesem Bescheid ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Regelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 3 Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 4 Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungs- bzw. Anwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen. 5 Dieser Bescheid darf nur vollständig ve�rvielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des DE:Utschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen, Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 6 Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. 7 Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen. 8 Die von diesem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart. 213174.21 1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.4-2096 Institut für Bautechnik DIBt Seite 3 von 6 1 2. März 2021 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Regelungsgegenstand und Veiwendungs- bzw. Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegenstand und Veiwendungsbereich Zulassungsgegenstand ist die HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S, bestehend aus einer verzinkten, nahezu U-förmigen Schiene mit nach außen abspreizenden Schenkeln. Unter dem breiten Schienenrücken befindet sich ein Füllstreifen. Die Schiene wird als Verankerung verwendet und dient der Befestigung von Stahltrapez-, Kassettenprofilen und vergleichbaren Konstruktionen. 1.2 Genehmigungsgegenstand und Anwendungsbereich Genehmigungsgegenstand ist die Planung, Bemessung und Ausführung der Verankerung mittels Trapezblechbefestigung HTU-S in Betonfertigteilen zur Befestigung von Stahltrapez bzw. Kassettenprofilen sowie vergleichbaren Konstruktionen. Auf der Anlage 1 ist die Schiene im eingebauten Zustand dargestellt. Die Trapezblechbefestigung HTU-S darf nur zur Befestigung von Stahltrapez- bzw. Kassettenprofilen sowie vergleichbaren Konstruktionen mit hierfür allgemein bauaufsichtlich zugelassenen oder europäisch technisch bewerteten Bohrschrauben (einreihig und zweireihig/Doppelbefestigung) angewendet werden und durch statische und quasi-statische Einwirkungen belastetet werden. Die Trapezblechbefestigung HTU-S ist in Stahl- und Spannbetonbauteilen aus Normalbeton der Festigkeitsklasse von mindestens C25/30 und höchstens C50/60 nach DIN EN 206-1 :2001-07 "Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität" oberflächenbündig zu verankern. Der Zuschlag des Normalbetons muss der Sieblinie A/B 16 entsprechen. Die Trapezblechbefestigung HTU-S darf im gerissenen und ungerissenen Beton angewendet werden. Die Trapezblechbefestigung HTU-S aus verzinktem Stahl darf in Umgebungen ausgeführt werden, die der Korrosivitätskategorie C1 (unbedeutend), C2 (gering) oder C3 (mäßig) nach DIN EN ISO 12944-2:2018-04 zugeordnet werden können. 2 Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung Die Schienen müssen den Zeichnungen und Anf]aben der Anlagen entsprechen. Die in diesem Bescheid nicht angegebenen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und Toleranzen der Schienen müssen den beim Deutschen Institut für Bautechnik, bei der Zertifizierungsstelle und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegten Angaben entsprechen. 2.2 Herstellung und Kennzeichnung 2.2.1 Herstellung Die Herstellung der Schienen ist im Werk vorzunehmen. 2.2.2 Kennzeichnung Jeder Lieferschein der Schienen muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist auf dem Lieferschein das Werkzeichen, die Zulassungsnummer und die vollständige Bezeichnung der Schienen anzugeben. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Jede Schiene ist gemäß Anlage 2 zu kennzeichnen. 213174.21 1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches 1 DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut Nr. 2�21.4-2096 für Bautechnik Seite 4 von 6 1 2. März 2021 2.3 Übereinstimmungsbestätigung 2.3.1 Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung der Schienen mit den Bestimmungen der von dem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichem Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und eines Übereinstimmungszertifikates einer hierfür anerkannten Zertifizierungsstelle sowie einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen: Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Schienen eine hierfür anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten. Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Schienen mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben. 2.3.2 Werkseigene Produktionskontrolle In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der von diesem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Für Umfang, Art und Häufigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle ist der beim Deutschen Institut für Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausuangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung - Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile - Ergebnis der Kontrolle und Prüfungen und soweit zutreffend Vergleich mit den Anforderungen - Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für die Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist- soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich -- die bestehende Prüfung unverzüglich zu wiederholen. 213174.21 1.21.4-69/20
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut Nr. Z-21.4-2096 für Bautechnik Seite 5 von 6 1 2. März 2021 2.3.3 Fremdüberwachung In jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich. Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung der Schienen durchzuführen und es sind Stichproben zu entnehmen. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten Überwachungsstelle. Für Umfang, Art und Häufigkeit der Fremdüberwachung ist der beim Deutschen Institut für Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend. Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierun�Jsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. 3 Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung 3.1 Planung Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu planen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen und Konstruktionszeichnungen anzufertigen. Die Konstruktionszeichnungen müssen die genaue Lage, Größe und Länge der Schienen enthalten. Anforderungen an den Beton bezüglich Festigkeitsklasse und Expositionsklassen sind auch in Hinblick auf die Lagerungsbedingungen des Betonfertigteils einzuhalten. Die Mindestmaße der Achs- und Randabstände sowie die Bauteilabmessungen des Fertigteils nach Anlage 5 und 6 dürfen nicht unterschritten werden. Die maximale Einbaulänge einer Schiene beträgt 6 m. 3.2 Bemessung 3.2.1 Allgemeines Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu bemessen. Der Nachweis der unmittelbaren örtlichen Krafteinleitung von der Schiene in den Beton ist erbracht. Die Weiterleitung der zu verankernden Lasten im Bauteil ist nachzuweisen. Die Schwächung des Betonquerschnitts durch den Einbau von Schienen ist ggf. beim statischen Nachweis zu berücksichtigen. 3.2.2 Erforderliche Nachweise Es ist nachzuweisen, dass der Bemessungswert der Einwirkung (Beanspruchung) FEd den Bemessungswert des Widerstandes (Beanspruchbarkeit) FRd nicht überschreitet: FEd � FRd X \jfc Die möglichen Beanspruchungsrichtungen sind Anlage 7 zu entnehmen. Die Bemessungswiderstände FRd und die Erhöhungsfaktoren 'Jfc für die Beton festigkeitsklassen sind in Anlage 5, Tabelle 1 und Anlage 6, Tabelle 2 aufgeführt. Der statische Nachweis ist mit den Einzellastem, die aus den Bohrschrauben resultieren (Lastweiterleitung über die Schiene in den Beton), zu führen. Der Dauerlastanteil (z. B. aus Eigengewicht) darf für Zugeinwirkungen FEd,z maximal 15 % der gesamten Einwirkung betragen. Für Einwirkungen in Querrichtung (FEd,y und FEd,x) gelten keine Begrenzungen. Der Nachweis der Bohrschrauben für den Anschluss von Stahltrapez- bzw. Kassettenprofilen sowie vergleichbarer Konstruktionen an die Schienen ist nicht Gegenstand dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung. 213174.21 1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ - - Deutsches DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut Nr. 2-21.4-2096 für Bautechnik Seite 6 von 6 1 2. März 2021 3.3 Ausführung 3.3.1 Einbau der Schienen Der Einbau der Schiene ist nach den gem�3ß Abschnitt 3.1 gefertigten Konstruktions zeichnungen ausschließlich in Fertigteilwerken vorzunehmen. Die Montageanleitung auf den Anlagen 3 und 4 ist zu beachten. Die Schiene ist in Frischbeton einzusetzen, unmittelbar nachdem der Beton ausreichend verdichtet wurde. Dabei muss die Schiene zunEtchst um die Längsachse gedreht mit einem Schenkel in den Beton eingedrückt werden, um sie danach mit einer gleichmäßig abrollenden Bewegung vollständig in den Beton eindrücken zu können. Bis zur vollständigen Erhärtung des Betons ist die Lage der Schiene mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. mit Magnethaltern zu sichern. Um Lufteinschlüsse unter dem Profil zu verhindern, darf der Beton nach dem Einbau der Schiene nicht nachverdichtet werden. Generell ist die Schiene oberflächenbündig im Betonbauteil einzubauen. überstände der Schienenoberkante bis zu maximal 3 mm über die Betonoberkante sind dabei zulässig. 3.3.2 Befestigung von Stahltrapez-, Kassettenprofilen und vergleichbaren Konstruktionen Die Befestigung der Stahltrapez- bzw. Kassettenprofile sowie vergleichbarer Konstruktionen durch Bohrschrauben als einreihige Befestigung muss im mittleren Drittel der Breite des Schienenrückens erfolgen. Somit ist eine maximale Ausmitte der Schrauben zur Schienenlängsachse (x-Achse) in einreihiger Befestigung von 10 mm beim Profil HTU 60/25/2,5-S bzw. 16 mm beim Profil HTU 100/25/3,0-S zulässig. Bei zweireihiger Befestigung (Doppelbefestigung) darf die Ausmitte der Schrauben zur Schienenlängsachse (x-Achse) maximal 35 mm betragen. Die Mindestwerte der Rand- und Achsabstände der Schrauben gemäß Anlage 5 bis 7 sind einzuhaltE�n. Dipl.-Ing. Beatrix Wittstock Referatsleiterin 213174.21 1.21.4-69/20
r Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ ' Deutsches [)IBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut für Nr. Z-21.4�2096 vom 2. März 2021 Bautechnik Einbauzustand HTU 60/25/2,5 - S: Einzelbefestigung mit einer Schraube Tr�rpezb/ech 7 L , Bohrschraube HTU-S r Füllung Betonbauteil HTU 100/25/3,0 - S: exemplarische Darstellung einer Doppelbefestigung mit zwei Schrauben Trapezblech 7L 1 HTU-S Füllung i / Bohrschraube Bohrschrau�e / / ! Betonbauteil HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Anlage 1 Einbauzustand 213173.21 1.21.4-69/20
r " Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut für Nr. Z-21.4a2096 vom 2. März 2021 Bautechnik Profilabmessungen Querschnitt: B1 B1 B2 Schienenprofil [mm] [mm] [mm] HTU 58,5 58 2,5 lO C\J 60/25/2,5-5 HTU 98,5 98 3,0 100/25/3,0-S B2 Oberflächenstruktur: Detail Schnitt A-A A �n;p� 2,5 Werkstoff und Kennzeichnung Schiene: 1.0244 ( 5280 GD) verzinkt Kennzeichnung: HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Anlage 2 Profilabmessungen, Werkstoffe und Kennzeichnung Z13173.21 1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches [)IBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut für Nr. 2-21.4-2096 vom 2. März 2021 Bautechnik Montageanleitung Exemplarischer Einbau nach Einbringen des Betons Ablängen der Schiene auf die gewünschte Länge. Sichtprüfung der Lage des Füllers (bündig mit 1 Schienenenden). Ggf. Reinigung, wenn die seitliche Oberflächenstrukturierung verschmutzt ist. 2 Einbau der Bewehrungseisen und Verfüllen mit Beton bis auf die gewünschte Höhe des Bauteils. Verdichten des Betons und Nachfüllen auf gewünschte 3 Höhe des Bauteils. Eindrücken der Schiene in den Frischbeton an einer 4 Seite. Schiene über deren Längsachse gleichmäßig abrollen bis die Lage der Oberfläche der Schiene der gewünschten 5 Höhenlage im Bauteil entspricht. Lufteinschlüsse sind dabei zu vermeiden daher ist auf ein Nachverdichten des Beton nach dem Einbau der Schiene zu verzichten. HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Anlage 3 Montageanleitung, Schritte 1-5 Z13173.21 1.21.4-69/20
r ' Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut Nr. 2-21.4�2096 vom 2. März 2021 für Bautechnik Lage der Schiene im Bauteil prüfen und überflüssigen 6 Beton seitlich abstreichen. Schiene ggf. von Betonschlempe befreien. 7 Lage der Schiene fixieren mittels geeigneter Befestigung.(z.B. Magnethalter) 8 Beton aushärten lassen und Bauteil ausschalen. Anbauteil (Trapezblech / Wandkassettenprofil) mittels 9 Bohrschraube an der Schiene befestigen. Zulässige Schraubenabstände beachten! 10 Beispielanwendung Trapezblech auf Dachbinder A 10 Beispielanwendung Wandkassettenprofile an Stütze B HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Anlage 4 Montageanleitung, Schritte 6-10 213173.21 1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches . . DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut für Nr. 2-21.4�2096 vom 2. März 2021 Bautechnik Tabelle 1: HTU 60/25/2,5-S Mindestbauteilabmessungen, Schraubenabstände und Bemessungswiderstände FRd für die Betonfestigkeitsklasse C30/37. Mindestlänge Lmin 150 250 310 Mindestbreite bmin 2 X Cl Mindesthöhe h min (D 200 Minimaler Randabstand [mm] 90 Cl,min @ minimaler Abstand zwischen C2, min 75 125 155 Schraube und Schienenende Mindestabstand Schrauben Smin 150 250 310 Bemessungswiderstand FRd ® [kN] 3,6 4,9 5,7 (30/37 1,00 C35/45 1,10 Erhöhungsfaktor für FRd C40/50 LiJc [-] 1,16 C45/55 1,22 :?:C50/60 1,27 (D Abweichend ist eine Mindestbauteilhöhe hm;n = 120mm mö1glich. In diesen Fall muss der Widerstand FRd mit dem Faktor 0,85 abgemindert werden. Zwischenwerte dürfen interpoliert werden. (l) Abweichend ist eine minimaler Randabstand c1,min = 60mm möglich. In diesen Fall muss der Widerstand FRd mit dem Faktor 0, 70 abgemindert werden. Zwischenwerte dürfen interpoliert werden. @ Für Beton der Festigkeitsklasse C25/30 müssen die Widerstände mit dem Faktor 0,91 abgemindert werden. In Abhängigkeit der Betonfestigkeitsklasse darf FRd mit dem Erhöhungsfaktor LiJc multipliziert werden. Achs- und Randabstände: HTU 60/25/2,5-S Sch rau benexzentrizität . Lastangriffspunkte ' 1 (FEd,z exemplarisch) -- -��- � �§� y� /,, 1 h . s / / �/1 ,,./ emax � 10 mm y���;>:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches . .,, [)IBt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut für Nr. Za21.4a2096 vom 2. März 2021 Bautechnik Tabelle 2: HTU 100/25/3,0-S Mindestbauteilabmessungen, Schraubenabstände und Bemessungswiderstände FRd für die Betonfestigkeitsklasse C30/37. Mindestbauteillänge Lmin 150 250 310 Mi ndestbautei lbreite bmin 2 X C1 Bauteilmindesthöhe hmin 200 Minimaler Randabstand C1,min [mm] 120 Minimaler Abstand zwischen C2,min 75 125 155 Schraube und Schienenende Mindestabstand Schrauben Smin 150 250 310 Bemessungs- (E)inzel 2,4 3,5 4,2 F Rd(D [kN] widerstand (D)oppel 4,2 6 7,1 C30/37 1,00 (35/45 1,10 Erhöhungsfaktor für FRd C40/50 4-'c [-] 1,16 C45/55 1,22 �CS0/60 1,27 (D Für Beton der Festigkeitsk/asse C25/30 müssen die Widerstände mit dem Faktor 0, 91 abgemindert werden. In Abhängigkeit der Betonfestigkeitsklasse darf FRd mit dem Erhöhungsfaktor l.JJc multipliziert werden. Achs- und Randabstände: HTU 100/25/3,0-S Lastang rittspu nkte (F Ed,z exemplarisch) Detail: Doppelbefestigung Schraubenabstand für Doppelbefestigung: Sq ,max = 70 mm sq ,min = 50 mm HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Anlage 6 Bauteilabmessungen, Achs- und Randabstände, Widerstände der HTU 100/25/3,0-S 213173.21 1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Deutsches . ' [)IEt Allgemeine Bauartgenehmigung Institut Nr. Z-21.4-2096 vom 2. März 2021 für Bautechnik Schraubenanordnung für HTU 100/25/3,0-S und zulässige Belastungsrichtungen Schraubenexzentrizität Schraubenexzentrizität {Einzelbefestigung) {Doppe I befestigung) :._·: _ ·J·.·.· . _:·;·' · :·:':;: j�:.: : :�;'.i !\/:'./;.�.\�},: :· i h ! h emax::; 16 mm emax =:; 35 mm Zulässige Belastungsrichtungen der HTU-S Profile Belastungsrichtungen Die Lastkomponenten FEct,x, FEct,y sowie hct,z sind zu FEd,z kombinieren: FEd,x HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S Anlage 7 Bauteilabmessungen, Achs- und Randabstände, Widerstände der HTU-S 213173.21 1.21.4-69/20
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