HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096

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HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
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HALFENSCHIENEN HTU-S
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Z-21.4-2096

                                         Z_HTU-S 03/21
HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
HALFEN HTU-S TRAPEZBLECHBEFESTIGUNG
Allgemeine Hinweise

Verwendung von Fremdprodukten

Diese Zulassung ist nur gültig für Original HALFEN Produkte.
Sollten HALFEN Produkte durch Fremdprodukte ersetzt werden, so sind
die Angaben in dieser Zulassung nicht darauf übertragbar und der Anwender
übernimmt die Haftung für aus dem Austausch resultierende Personen- oder
Sachschäden in vollem Umfang.
HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
Deutsches
                                                                               Institut
                                                                                    für
                                                                            Bautechnik         DIBt
                                                                     Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam
                                                                     getragene Anstalt des öffentlichen Rechts

                                                                     Zulassungs- und Genehmigungsstelle
Allgemeine                                                           für Bauprodukte und Bauarten

bauaufsichtliche                                                      Datum:              Geschäftszeichen:
Zulassung/                                                            02.03.2021          1 25-1.21.4-69/20
Allgemeine
Bauartgenehmigung

Nummer:                                                              Geltungsdauer
2-21.4-2096                                                          vom: 2. März 2021
                                                                     bis:    17. Dezember 2023
Antragsteller:
HALFEN GmbH
Liebigstraße 14
40764 Langenfeld

Gegenstand dieses Bescheides:
HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich
zugelassen/genehmigt.
Dieser Bescheid umfasst sechs Seiten und sieben Anlagen.
Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt die allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Nr. 2-21.4-2096 vom 11. November 2019.
Der Gegenstand ist erstmals am 17. Dezember 2018 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.

DIBtI Kolonnenslraße 30 BI D-10829 Berlin I Tel.: +493078730-01 Fax: +493078730-3201 E-Mail:dibt@dibt.deIwww.dibt.de
HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                               Deutsches

                                                                                      DIBt
Allgemeine Bauartgenehmigung                                            Institut
Nr. Z-21.4-2096                                                              für
                                                                    Bautechnik

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            ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

            Mit   diesem Bescheid      ist  die   Verwendbarkeit   bzw.  Anwendbarkeit             des
            Regelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

2           Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich
            vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.

3           Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte,
            erteilt.

4           Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weiter
            gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides zur
            Verfügung zu stellen. Zudem ist der Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes
            darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungs- bzw. Anwendungsstelle
            vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur
            Verfügung zu stellen.

5           Dieser Bescheid darf nur vollständig ve�rvielfältigt werden. Eine auszugsweise
            Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des DE:Utschen Instituts für Bautechnik. Texte und
            Zeichnungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen,
            Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte
            Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.

6           Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und
            geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.

7           Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und
            vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht
            erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.

8           Die von diesem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich als
            allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart.

213174.21                                                                                       1.21.4-69/20
HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                               Deutsches
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-21.4-2096
                                                                       Institut
                                                                            für
                                                                    Bautechnik        DIBt
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II          BESONDERE BESTIMMUNGEN

1           Regelungsgegenstand und Veiwendungs- bzw. Anwendungsbereich

1.1         Zulassungsgegenstand und Veiwendungsbereich
            Zulassungsgegenstand ist die HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S, bestehend aus einer
            verzinkten, nahezu U-förmigen Schiene mit nach außen abspreizenden Schenkeln. Unter dem
            breiten Schienenrücken befindet sich ein Füllstreifen. Die Schiene wird als Verankerung
            verwendet und dient der Befestigung von Stahltrapez-, Kassettenprofilen und vergleichbaren
            Konstruktionen.
1.2         Genehmigungsgegenstand und Anwendungsbereich
            Genehmigungsgegenstand ist die Planung, Bemessung und Ausführung der Verankerung
            mittels Trapezblechbefestigung HTU-S in Betonfertigteilen zur Befestigung von Stahltrapez­
            bzw. Kassettenprofilen sowie vergleichbaren Konstruktionen.
            Auf der Anlage 1 ist die Schiene im eingebauten Zustand dargestellt.
            Die Trapezblechbefestigung HTU-S darf nur zur Befestigung von Stahltrapez- bzw.
            Kassettenprofilen sowie vergleichbaren Konstruktionen mit hierfür allgemein bauaufsichtlich
            zugelassenen oder europäisch technisch bewerteten Bohrschrauben (einreihig und
            zweireihig/Doppelbefestigung) angewendet werden und durch statische und quasi-statische
            Einwirkungen belastetet werden.
            Die Trapezblechbefestigung HTU-S ist in Stahl- und Spannbetonbauteilen aus Normalbeton
            der Festigkeitsklasse von mindestens C25/30 und höchstens C50/60 nach
            DIN EN 206-1 :2001-07 "Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und
            Konformität" oberflächenbündig zu verankern. Der Zuschlag des Normalbetons muss der
            Sieblinie A/B 16 entsprechen.
            Die Trapezblechbefestigung HTU-S darf im gerissenen und ungerissenen Beton angewendet
            werden.
            Die Trapezblechbefestigung HTU-S aus verzinktem Stahl darf in Umgebungen ausgeführt
            werden, die der Korrosivitätskategorie C1 (unbedeutend), C2 (gering) oder C3 (mäßig) nach
            DIN EN ISO 12944-2:2018-04 zugeordnet werden können.

2           Bestimmungen für das Bauprodukt

2.1         Eigenschaften und Zusammensetzung
            Die Schienen müssen den Zeichnungen und Anf]aben der Anlagen entsprechen.
            Die in diesem Bescheid nicht angegebenen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und
            Toleranzen der Schienen müssen den beim Deutschen Institut für Bautechnik, bei der
            Zertifizierungsstelle und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegten Angaben entsprechen.
2.2         Herstellung und Kennzeichnung
2.2.1       Herstellung
            Die Herstellung der Schienen ist im Werk vorzunehmen.
2.2.2       Kennzeichnung
            Jeder Lieferschein der Schienen muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen
            (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet
            werden. Zusätzlich ist auf dem Lieferschein das Werkzeichen, die Zulassungsnummer und die
            vollständige Bezeichnung der Schienen anzugeben.
            Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt
            sind.
            Jede Schiene ist gemäß Anlage 2 zu kennzeichnen.

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HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                                 Deutsches
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Allgemeine Bauartgenehmigung                                             Institut
Nr. 2�21.4-2096                                                               für
                                                                      Bautechnik

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2.3         Übereinstimmungsbestätigung
2.3.1       Allgemeines
            Die Bestätigung der Übereinstimmung der Schienen mit den Bestimmungen der von dem
            Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichem Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit
            einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen
            Produktionskontrolle und eines Übereinstimmungszertifikates einer hierfür anerkannten
            Zertifizierungsstelle sowie einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine anerkannte
            Überwachungsstelle nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen:
            Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich
            der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Schienen eine hierfür
            anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle
            einzuschalten.
            Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Schienen mit
            dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck
            abzugeben.
            Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr
            erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.
2.3.2       Werkseigene Produktionskontrolle
            In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und
            durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller
            vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser
            sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der von diesem
            Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.
            Für Umfang, Art und Häufigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle ist der beim Deutschen
            Institut für Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend.
            Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten.
            Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
            - Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausuangsmaterials und der Bestandteile
            - Art der Kontrolle oder Prüfung
            - Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials
               oder der Bestandteile
            - Ergebnis der Kontrolle und Prüfungen und soweit zutreffend Vergleich mit den
               Anforderungen
            - Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.
            Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für die
            Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem
            Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf
            Verlangen vorzulegen.
            Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen
            Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen
            nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden
            ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist- soweit technisch möglich und zum
            Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich -- die bestehende Prüfung unverzüglich zu
            wiederholen.

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HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                                Deutsches

                                                                                       DIBt
Allgemeine Bauartgenehmigung                                            Institut
Nr. Z-21.4-2096                                                              für
                                                                     Bautechnik

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2.3.3       Fremdüberwachung
            In jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine
            Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich.
            Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung der Schienen durchzuführen und es
            sind Stichproben zu entnehmen. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der
            anerkannten Überwachungsstelle.
            Für Umfang, Art und Häufigkeit der Fremdüberwachung ist der beim Deutschen Institut für
            Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend.
            Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre
            aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierun�Jsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem
            Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf
            Verlangen vorzulegen.

3           Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung

3.1         Planung
            Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu planen. Unter Berücksichtigung der zu
            verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen und Konstruktionszeichnungen
            anzufertigen. Die Konstruktionszeichnungen müssen die genaue Lage, Größe und Länge der
            Schienen enthalten.
            Anforderungen an den Beton bezüglich Festigkeitsklasse und Expositionsklassen sind auch
            in Hinblick auf die Lagerungsbedingungen des Betonfertigteils einzuhalten.
            Die Mindestmaße der Achs- und Randabstände sowie die Bauteilabmessungen des Fertigteils
            nach Anlage 5 und 6 dürfen nicht unterschritten werden.
            Die maximale Einbaulänge einer Schiene beträgt 6 m.
3.2         Bemessung
3.2.1       Allgemeines
            Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu bemessen. Der Nachweis der unmittelbaren
            örtlichen Krafteinleitung von der Schiene in den Beton ist erbracht.
            Die Weiterleitung der zu verankernden Lasten im Bauteil ist nachzuweisen.
            Die Schwächung des Betonquerschnitts durch den Einbau von Schienen ist ggf. beim
            statischen Nachweis zu berücksichtigen.
3.2.2       Erforderliche Nachweise
            Es ist nachzuweisen, dass der Bemessungswert der Einwirkung (Beanspruchung) FEd den
            Bemessungswert des Widerstandes (Beanspruchbarkeit) FRd nicht überschreitet:
            FEd � FRd X \jfc
            Die möglichen Beanspruchungsrichtungen sind Anlage 7 zu entnehmen.
            Die Bemessungswiderstände FRd und die Erhöhungsfaktoren 'Jfc für die Beton­
            festigkeitsklassen sind in Anlage 5, Tabelle 1 und Anlage 6, Tabelle 2 aufgeführt.
            Der statische Nachweis ist mit den Einzellastem, die aus den Bohrschrauben resultieren
            (Lastweiterleitung über die Schiene in den Beton), zu führen. Der Dauerlastanteil (z. B. aus
            Eigengewicht) darf für Zugeinwirkungen FEd,z maximal 15 % der gesamten Einwirkung
            betragen. Für Einwirkungen in Querrichtung (FEd,y und FEd,x) gelten keine Begrenzungen.
            Der Nachweis der Bohrschrauben für den Anschluss von Stahltrapez- bzw. Kassettenprofilen
            sowie vergleichbarer Konstruktionen an die Schienen ist nicht Gegenstand dieser allgemeinen
            bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung.

213174.21                                                                                        1.21.4-69/20
HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.4-2096
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
                                                                                  -            -
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Allgemeine Bauartgenehmigung                                           Institut
Nr. 2-21.4-2096                                                             für
                                                                    Bautechnik

                                                                Seite 6 von 6 1 2. März 2021

3.3         Ausführung
3.3.1       Einbau der Schienen
            Der Einbau der Schiene ist nach den gem�3ß Abschnitt 3.1 gefertigten Konstruktions­
            zeichnungen ausschließlich in Fertigteilwerken vorzunehmen. Die Montageanleitung auf den
            Anlagen 3 und 4 ist zu beachten.
            Die Schiene ist in Frischbeton einzusetzen, unmittelbar nachdem der Beton ausreichend
            verdichtet wurde. Dabei muss die Schiene zunEtchst um die Längsachse gedreht mit einem
            Schenkel in den Beton eingedrückt werden, um sie danach mit einer gleichmäßig abrollenden
            Bewegung vollständig in den Beton eindrücken zu können. Bis zur vollständigen Erhärtung
            des Betons ist die Lage der Schiene mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. mit Magnethaltern zu
            sichern. Um Lufteinschlüsse unter dem Profil zu verhindern, darf der Beton nach dem Einbau
            der Schiene nicht nachverdichtet werden.
            Generell ist die Schiene oberflächenbündig im Betonbauteil einzubauen. überstände der
            Schienenoberkante bis zu maximal 3 mm über die Betonoberkante sind dabei zulässig.
3.3.2       Befestigung von Stahltrapez-, Kassettenprofilen und vergleichbaren Konstruktionen
            Die Befestigung der Stahltrapez- bzw. Kassettenprofile sowie vergleichbarer Konstruktionen
            durch Bohrschrauben als einreihige Befestigung muss im mittleren Drittel der Breite des
            Schienenrückens erfolgen. Somit ist eine maximale Ausmitte der Schrauben zur
            Schienenlängsachse (x-Achse) in einreihiger Befestigung von 10 mm beim Profil
            HTU 60/25/2,5-S bzw. 16 mm beim Profil HTU 100/25/3,0-S zulässig. Bei zweireihiger
            Befestigung (Doppelbefestigung) darf die Ausmitte der Schrauben zur Schienenlängsachse
            (x-Achse) maximal 35 mm betragen. Die Mindestwerte der Rand- und Achsabstände der
            Schrauben gemäß Anlage 5 bis 7 sind einzuhaltE�n.

Dipl.-Ing. Beatrix Wittstock
Referatsleiterin

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                                                                          Deutsches

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Nr. Z-21.4�2096 vom 2. März 2021                                         Bautechnik

       Einbauzustand

         HTU 60/25/2,5 - S: Einzelbefestigung mit einer Schraube

                                                            Tr�rpezb/ech
                                                       7
                                                        L
                                                               , Bohrschraube
                                    HTU-S
                                                               r Füllung

                                                               Betonbauteil

         HTU 100/25/3,0 - S: exemplarische Darstellung einer Doppelbefestigung mit zwei Schrauben

                                                           Trapezblech
                                                        7L                                 1
                                HTU-S                              Füllung     i
                                                                /
                       Bohrschraube                                  Bohrschrau�e
                                                               / /
                                                                                           !

                                                                   Betonbauteil

       HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S
                                                                                                           Anlage 1
       Einbauzustand

 213173.21                                                                                                       1.21.4-69/20
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       Profilabmessungen

              Querschnitt:
                                     B1
                                                                                         B1     B2
                                                                   Schienenprofil
                                                                                        [mm]   [mm]    [mm]
                                                                       HTU
                                                                                        58,5   58       2,5
                                                        lO
                                                        C\J         60/25/2,5-5
                                                                       HTU
                                                                                        98,5    98      3,0
                                                                   100/25/3,0-S
                                    B2

              Oberflächenstruktur:        Detail                  Schnitt A-A

                                          A
                                                                   �n;p�   2,5

       Werkstoff und Kennzeichnung

              Schiene:                        1.0244 ( 5280 GD) verzinkt

              Kennzeichnung:

       HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S
                                                                                                     Anlage 2
       Profilabmessungen, Werkstoffe und Kennzeichnung

 Z13173.21                                                                                                    1.21.4-69/20
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       Montageanleitung

         Exemplarischer Einbau nach Einbringen des Betons

                                                  Ablängen der Schiene auf die gewünschte Länge.
                                                  Sichtprüfung der Lage des Füllers (bündig mit
             1                                    Schienenenden). Ggf. Reinigung, wenn die seitliche
                                                  Oberflächenstrukturierung verschmutzt ist.

             2                                    Einbau der Bewehrungseisen und Verfüllen mit Beton bis
                                                  auf die gewünschte Höhe des Bauteils.

                                                  Verdichten des Betons und Nachfüllen auf gewünschte
             3                                    Höhe des Bauteils.

                                                  Eindrücken der Schiene in den Frischbeton an einer
             4                                    Seite.

                                                  Schiene über deren Längsachse gleichmäßig abrollen bis
                                                  die Lage der Oberfläche der Schiene der gewünschten
             5                                    Höhenlage im Bauteil entspricht. Lufteinschlüsse sind
                                                  dabei zu vermeiden daher ist auf ein Nachverdichten des
                                                  Beton nach dem Einbau der Schiene zu verzichten.

       HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S
                                                                                            Anlage 3
       Montageanleitung, Schritte 1-5

 Z13173.21                                                                                         1.21.4-69/20
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                                                           Bautechnik

                                         Lage der Schiene im Bauteil prüfen und überflüssigen
            6                            Beton seitlich abstreichen. Schiene ggf. von
                                         Betonschlempe befreien.

            7                            Lage der Schiene fixieren mittels geeigneter
                                         Befestigung.(z.B. Magnethalter)

            8                            Beton aushärten lassen und Bauteil ausschalen.

                                         Anbauteil (Trapezblech / Wandkassettenprofil) mittels
            9                            Bohrschraube an der Schiene befestigen. Zulässige
                                         Schraubenabstände beachten!

        10
                                         Beispielanwendung Trapezblech auf Dachbinder
            A

        10
                                         Beispielanwendung Wandkassettenprofile an Stütze
            B

      HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S
                                                                                        Anlage 4
      Montageanleitung, Schritte 6-10

213173.21                                                                                     1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                                                                                      Deutsches
                                                                                                                                         .                  .

                                                                                                                                                     DIBt
Allgemeine Bauartgenehmigung                                                                                                  Institut
                                                                                                                                   für
Nr. 2-21.4�2096 vom 2. März 2021                                                                                           Bautechnik

         Tabelle 1: HTU 60/25/2,5-S Mindestbauteilabmessungen, Schraubenabstände und
         Bemessungswiderstände FRd für die Betonfestigkeitsklasse C30/37.

             Mindestlänge                                            Lmin                                            150                      250                 310
             Mindestbreite                                          bmin                                                                     2 X Cl
             Mindesthöhe                                       h min (D                                                                      200
             Minimaler Randabstand                                                              [mm]                                          90
                                                              Cl,min @
             minimaler Abstand zwischen
                                                                    C2, min                                            75                     125                 155
             Schraube und Schienenende
             Mindestabstand Schrauben                               Smin                                             150                      250                 310
             Bemessungswiderstand                              FRd ®                             [kN]                 3,6                      4,9                5,7
                                                              (30/37                                                                         1,00
                                                              C35/45                                                                         1,10
             Erhöhungsfaktor für FRd                          C40/50                            LiJc [-]                                     1,16
                                                              C45/55                                                                         1,22
                                                            :?:C50/60                                                                        1,27
         (D Abweichend ist eine Mindestbauteilhöhe hm;n = 120mm mö1glich. In diesen Fall muss der Widerstand FRd mit
               dem Faktor 0,85 abgemindert werden. Zwischenwerte dürfen interpoliert werden.
         (l) Abweichend ist eine minimaler Randabstand c1,min = 60mm möglich. In diesen Fall muss der Widerstand FRd mit
             dem Faktor 0, 70 abgemindert werden. Zwischenwerte dürfen interpoliert werden.
         @ Für Beton der Festigkeitsklasse C25/30 müssen die Widerstände mit dem Faktor 0,91 abgemindert werden. In
               Abhängigkeit der Betonfestigkeitsklasse darf FRd mit dem Erhöhungsfaktor LiJc multipliziert werden.

              Achs- und Randabstände: HTU 60/25/2,5-S                                                                          Sch rau benexzentrizität

                                                                                                                                                                   .
               Lastangriffspunkte
                                                                     '
                                                                                                                                                    1

               (FEd,z exemplarisch)                                                                                                                             --
                                                   -��-
                                                                                                                                                                 �

                                                                                                                                    �§�
                                            y�
                                                                         /,,                                                                        1                  h
                                                                                                                                                                   .
                                   s /
                                   / �/1 ,,./                                                                                            emax � 10 mm

                  y���;>:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                                               Deutsches
                                                                                                   .               .,,

                                                                                                           [)IBt
Allgemeine Bauartgenehmigung                                                           Institut
                                                                                            für
Nr. Za21.4a2096 vom 2. März 2021                                                    Bautechnik

        Tabelle 2: HTU 100/25/3,0-S Mindestbauteilabmessungen, Schraubenabstände und
        Bemessungswiderstände FRd für die Betonfestigkeitsklasse C30/37.

                Mindestbauteillänge                  Lmin                    150                  250                310
                Mi ndestbautei lbreite              bmin                                          2 X C1
                Bauteilmindesthöhe                  hmin                                          200
               Minimaler Randabstand                C1,min     [mm]                               120
             Minimaler Abstand zwischen
                                                    C2,min                    75                  125                155
             Schraube und Schienenende
             Mindestabstand Schrauben               Smin                      150                 250                310
               Bemessungs-           (E)inzel                                 2,4                  3,5                   4,2
                                                    F Rd(D      [kN]
                widerstand          (D)oppel                                  4,2                   6                    7,1
                                                  C30/37                                          1,00
                                                  (35/45                                          1,10
               Erhöhungsfaktor für FRd            C40/50       4-'c [-]                           1,16
                                                  C45/55                                          1,22
                                                  �CS0/60                                         1,27
         (D Für Beton der Festigkeitsk/asse C25/30 müssen die Widerstände mit dem Faktor 0, 91 abgemindert werden.
              In Abhängigkeit der Betonfestigkeitsklasse darf FRd mit dem Erhöhungsfaktor l.JJc multipliziert werden.

             Achs- und Randabstände: HTU 100/25/3,0-S                                              Lastang rittspu nkte
                                                                                                   (F Ed,z exemplarisch)
               Detail: Doppelbefestigung

                  Schraubenabstand für
                   Doppelbefestigung:
                     Sq ,max = 70 mm
                     sq ,min = 50 mm

       HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S
                                                                                                                         Anlage 6
       Bauteilabmessungen, Achs- und Randabstände, Widerstände
       der HTU 100/25/3,0-S
 213173.21                                                                                                                     1.21.4-69/20
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/                                     Deutsches
                                                                                                         .                        '

                                                                                                                          [)IEt
Allgemeine Bauartgenehmigung                                                 Institut
Nr. Z-21.4-2096 vom 2. März 2021                                                  für
                                                                          Bautechnik

       Schraubenanordnung für HTU 100/25/3,0-S und zulässige Belastungsrichtungen

             Schraubenexzentrizität                                Schraubenexzentrizität
             {Einzelbefestigung)                                   {Doppe I befestigung)

                        :._·: _ ·J·.·.· . _:·;·'                           · :·:':;: j�:.: : :�;'.i !\/:'./;.�.\�},: :·
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                                                           h                                    !                                       h
                    emax::; 16 mm
                                                                           emax =:;         35 mm

         Zulässige Belastungsrichtungen der HTU-S Profile

             Belastungsrichtungen
                                                               Die Lastkomponenten FEct,x, FEct,y sowie hct,z sind zu
                                                   FEd,z
                                                               kombinieren:

                FEd,x

       HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S
                                                                                                                                      Anlage 7
       Bauteilabmessungen, Achs- und Randabstände, Widerstände
       der HTU-S
 213173.21                                                                                                                                  1.21.4-69/20
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Ghodbunder Road, Kapurbawdi,                    Ortigas Center                                   Houghton Regis LU5 5AW
Thane West, Thane,                              Pasig City                                       Tel.: +44 - 1582 - 470 300
Maharashtra 400607                              Tel.: +63 - 2 7957 6381                          E-Mail: info.uk@leviat.com
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                                                                                                 Für nicht aufgeführte Länder
                                                Leviat                                           E-Mail: info@leviat.com
                                                Ul. Obornicka 287
                                                60-691 Poznań
                                                Tel.: +48 - 61 - 622 14 14
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