HALLOHALLO - Stadt Bonndorf

 
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 >> Das Bonndorfer Blättle
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2  Donnerstag, 01. April 2021

                                  >> WICHTIGE RUFNUMMERN
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                         >> DAS RATHAUS INFORMIERT
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   Information zur Weiterführung
   des Glasfasernetzes im Gebäude/in Wohnungen
   Der Abschluss des gemeindeeigenen Glasfasernetzes erfolgt bis zum Hausübergabepunkt. Die Verlegung von Glasfaser
   im Gebäude und in den Wohnungen ist jedoch alleinige Sache des Hauseigentümers.
   Zur Kopplung (Spleißarbeiten) des hausinternen Netzes mit dem gemeindeeigenen Netz sind am Hausübergabepunkt
   Arbeiten erforderlich, die lediglich nur von zertifizierten Betrieben ausgeführt werden dürfen. Im Zuge der inter-
   kommunalen Zusammenarbeit beim Glasfaserausbau haben sich für diese Spleißarbeiten am Glasfasernetz folgende
   Betriebe zertifizieren lassen:

   Bonndorf:
   Elektro Dietsche              Elektro Robold               Burger Energie- und Gebäudetechnik
   Martinstr. 25                 Glattsteina 5                Propsteistr. 14
   79848 Bonndorf                79848 Bonndorf               79777 Ühlingen-Birkendorf
   Tel. 07703/91037              Tel. 07703/931477            Tel. 07743/94661

   Telefon-Shop-Temesberger      Elektrohaus Wietschorke      GrafenhausenEggingen
   Christian-Dunker-Str. 22      Martinstr. 35                Elektro Isele                Elektro Krichbaum
   79848 Bonndorf                79848 Bonndorf               Kirchweg 2                   Industriestr. 3
   Tel. 07703/920070             Tel. 07703/560               79865 Grafenhausen           79805 Eggingen
                                                              Tel. 07748/5412              Tel. 07746/9296880
   Stühlingen
   Elektro–Frey GmbH             Elektrotechnik               Wir möchten Sie bitten, mit einer der oben genannten Fir-
   Breitenfeldstr. 11            Preiser GmbH                 men Kontakt diesbezüglich aufzunehmen. Die Kosten für
   79780 Stühlingen-Weizen       Ehrenbachstr. 52             diese Arbeiten sind vom Hauseigentümer zu tragen.
   Tel. 07744/5144               79780 Stühlingen-Weizen
                                 Tel. 07744/1363              Ihr Breitbandteam
                                                              breitband@bonndorf.de
   Ühlingen-Birkendorf
   Rüde Elektroanlagen           Elektro Zimmermann GmbH
   Im Vorderdorf 7               Höhenstr. 14
   79777 Ühlingen-Birkendorf     79777 Ühlingen-Birkendorf
   Tel. 07743/5522               Tel. 07747/244

   BREITBAND AKTUELL
   Arbeiten in Bonndorf Stadt und Ortsteilen
   Die Arbeiten für den Glasfaserausbau     Tiefbauarbeiten Bonndorf              Tiefbauarbeiten Roggenbach
   sind im Gange. Wir informieren Sie       (Fa. Stoll)                           (Fa. Heitzmann & Wenzel)
   über den aktuellen Stand der Bau-        • Martinstraße                        • Wittlekofen nach Roggenbach
   stellen.                                 • Haarschwärze
   Die „Selbstgraber“ bitten wir, das Ma-   • Schwimmbadstraße
   terial abzuholen und die Arbeiten aus-   • Alpenstraße                         Glasfasermontagearbeiten
   zuführen. Telefonnummer für Materi-      • Schützenstraße                      (Fa. Vetter)
   alausgabe: 07703/9380-0. Wenn Sie                                              • Viehmarktstraße
   sich für den Tiefbau durch die Stadt                                           • Lindenstraße
   entschieden haben, wird die Baufirma     Tiefbauarbeiten Dillendorf            • Donaueschinger Straße
   auf Sie zukommen.                         (Fa. Stoll)                          • Ob dem Tal
   Beblasen der Hausanschlüsse              • Tillostraße                         • Nikolausstraße (Brunnadern)
   Die Firma Vetter hat mit dem Be-         • Kohlgrubweg                         • Am Reichenbächle (Holzschlag)
   blasen der Hausanschlüsse begon-                                               • Bonndorfer Straße (Holzschlag)
   nen. Gleichzeitig wird der Glasfase-
   rübergabepunkt (GF-Üp) gesetzt,          Tiefbauarbeiten Holzschlag            Über den aktuellen Stand werden wir
   an diesem GF-Üp ist kein Strom           (Fa. Kundt)                           Sie wöchentlich hier im „Bonndorfer
   erforderlich, da es sich hier nur um     • Schulstraße                         Blättle“ informieren.
   den Übergang vom Erdkabel auf das
   durch Sie zu verlegende Hausinstalla-                                          Ihr Breitbandteam
   tionskabel handelt.                      Hausanschlüsse Tiefbau durch die      breitband@bonndorf.de
   Folgende Arbeiten werden derzeit         Stadt Bonndorf (Fa. Morath)
   ausgeführt:                              • In der Wallgis
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Hundekot auf öffentlichen                                                                             • Bonndorf – Kernstadt und OT Boll,
                                                                                                        Brunnadern, Dillendorf, Ebnet, Wel-
Flächen - leider immer                                                                                  lendingen, Wittlekofen
wieder ein Ärgernis
Es häufen sich wieder die Klagen über                                                                 • Wutach – OT Ewattingen, Lembach,
mit Hundekot verunreinigte Gehwege                                                                      Münchingen
                                              Verschiebung
und öffenliche Plätze. Oftmals ist es
schlicht Gedankenlosigkeit, wenn Hun-         der Müllabfuhr an                                       Aufgrund der Corona-Pandemie führen
debesitzer ihre Haustiere unbeaufsich-        den Osterfeiertagen                                     wir die Ablesung im April in hybrider
tigt im Bereich der öffentlichen Straßen                                                              Form durch.
und Wege laufen bzw. „ihr Geschäft“           Aufgrund der Osterfeiertage wird die
verrichten lassen, dort wo andere Mit-        Müllabfuhr und die Biomüllabfuhr ent-
                                                                                                      Objekte ab fünf Zählern in der Anlage
bürger eigentlich ohne ständig auf            sprechend der üblichen Feiertagsre-
                                              gelung verlegt. Diese Verschiebung                      werden vor Ort durch Mitarbeiter unse-
unliebsame Hinterlassenschaften der                                                                   res Ablesedienstleisters U-Serv abge-
Hunde achten zu müssen ihres Weges            ist im aktuellen Müllkalender, in der
                                              Abfall-App und der Homepage des                         lesen. In Mehrfamilienhäusern dieser
gehen möchten. Wir bitten die Hunde-
                                              Landkreises Waldshut bereits be-                        Größe befinden sich die Zähler immer
halter deshalb herzlich darum, mit dem
„besten Freund des Menschen“ mög-             rücksichtigt.                                           im Keller oder einem separaten Raum,
lichst abseits gelegene Plätze, die nicht                                                             in dem eine kontaktlose Ablesung mög-
von Fußgängern begangen oder von              Die Verschiebung erfolgt in Bonndorf                    lich ist.
Kindern zum Spielen benutzt werden,           von Ostermontag, den 05.04.2021
auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass         auf Dienstag, den 06.04.2021.                            An alle anderen Kunden werden wir
Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen,                                                                   zum Schutz ihrer Gesundheit Kunden-
Schulhöfe, Schulwiesen und sonstige                                                                    selbstablesekarten versenden. Dies
öffentliche Flächen sowie der Nachbar-                                                                 bedeutet, unsere Kunden erhalten eine
garten keine geeigneten Hundetoiletten                                                                 Karte mit der Bitte, ihren Stromzähler
sind. Da ein Hund ein Gewohnheitstier                                                                  selbst abzulesen. Die Daten können
ist, kann man diesen so erziehen, dass                                                                 dann auf verschiedenen Wegen (Inter-
er sich an seinen üblichen Platz ge-                                                                   net, Post, Telefon) an uns übermittelt
wöhnt. Diesen Platz sollte jedoch der
                                                                                                       werden.
Hundehalter und nicht der Hund aus-           Stromablesung im April
wählen.
Vorbildliche Hundebesitzer neh-               Als zuständiger Netzbetreiber sind wir                   Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen
men die „Hinterlassenschaften“ ih-            einmal jährlich dazu verpflichtet die                    uns montags bis donnerstags von 8 bis
rer Hunde anschließend einfach mit            Stromzähler in unserem Netzgebiet ab-                    16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter
- dies sollte heutzutage selbstver-           zulesen. Die Ablesung findet im April in                 07623 92-1854. Oder Sie schreiben uns
ständlich sein.                               folgenden (Teil-)Orten statt:                            eine Mail an ablesung-1@ednetze.de

                            >> SCHLOSS-NARRENSTUBEN
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                    >> AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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                              Stadt/Gemeinde                                             Landkreis

                              Bonndorf im Schwarzwald                                    Waldshut

                         Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der
                              X Wahl                                                          Neuwahl

                                  des Oberbürgermeisters/                                X des Bürgermeisters/
                                  der Oberbürgermeisterin                                     der Bürgermeisterin
                          am
                              Datum

                              25. April 2021
                         Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht:

                         1.     Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

                         2.     Die Gemeinde            bildet einen Wahlbezirk   X   ist in folgende     5          Wahlbezirke eingeteilt:
                                  Nummer
                                    des
                                  Wahlbe-               Abgrenzung des Wahlbezirks mit Wahlraum                                Wahlraum ist
                                   zirks
                                            Stadtkern I,
                                001-01                                                                                          barrierefrei
                                            Stadthallenfoyer, Schwimmbadstr. 10
                                            Stadtkern II
                                001-02                                                                                       nicht barrierefrei
                                            Grundschule, Zimmer 3 (EG), Mühlenstr. 13
                                            Stadtkern III mit Stadtteil Ebnet
                                001-03                                                                                       nicht barrierefrei
                                            Grundschule, Zimmer 4 (EG), Mühlenstr. 13
                                            Stadtteile Boll, Holzschlag und Gündelwangen
                                002-01                                                                                       nicht barrierefrei
                                            Grundschule Gündelwangen, Espan 22
                                            Stadtteile Brunnadern Dillendorf, Wellendingen und Wittlekofen
                                003-01                                                                                          barrierefrei
                                            Bürgerhaus Wellendingen, Konstantin-Fehrenbach-Str. 24

                               In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 04.April 2021 übersandt worden sind, sind
                               der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.

                         3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt
                            gemacht wurden. Der Wähler kann auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deut-
                            sche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der
                            Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr
                            vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
                            im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
                         4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
                            - den Namen eines/einer im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise
                              ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht,
                              oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person
                              in die freie Zeile einträgt.
                         5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
                            Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.
                            Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitäts-
                            ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
                            Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom
                            Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise
                            gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
                         6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
08/021/5270/27 (21010)

                            a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde
                            oder
                            b) durch Briefwahl
                            teilnehmen.
8  Donnerstag, 01. April 2021

      Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm-
      zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-
      schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag
      angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
      der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise dar-
      über, wie durch Briefwahl gewählt wird.

  7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die
     Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält.
     Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder
     Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

  8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch
     einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 KomWG).
     Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme
     gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei
     der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige
     Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willens-
     bildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
     besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt
     hat.
      Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-
      heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent-
      gegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten
      eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
  9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder-
     mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
                                                                   Bürgermeisteramt
    Ort, Datum                                                     Unterschrift, Amtsbezeichnung

    Bonndorf i. Schw., 29.03.2021
                                                                   Scharf, Bürgermeister

        >> VOLKSHOCHSCHULE HOCHSCHWARZWALD
Donnerstag, 01. April 2021  9

                     >> KINDER, JUGEND UND BILDUNG > VEREINE BERICHTEN
10  Donnerstag, 01. April 2021

                                  >> KIRCHENNACHRICHTEN > WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Für die vielen Glückwünsche und Geschenke
                          anlässlich meines

                       95. Geburtstages
   möchte ich mich bei allen Gratulanten herzlich bedanken.
   Besonderen Dank an Herrn Bürgermeister Michael Scharf,
   dem Stadtpfarrer Fabian Schneider und dem Kirchenchor
                       Gündelwangen.
    Es war ein großer Segen so weit auf meinem Lebensweg                           Die Erzdiözese Freiburg sucht
      zu kommen, den ich froh und dankbar gefeiert habe.                           zum 01.06.2021 mit einem Beschäftigungsumfang
                                                                                   von 80 -100 Prozent (39,5 Wochenstunden = 100 %)
       Einen ganz besonderen Dank an meine Familie, die                            teilweise befristet Elternzeit eine/n
       viel dazu beigetragen hat, ihn in Freude zu erleben.
                                                                                         FINANZSACHBEARBEITER/IN (m/w/d)
                            Mit vielen Grüßen                                      für die Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden
                     Peter Gremmelspacher                                          in Stühlingen

                                                                                   Die Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Stühlingen
                                                                                   ist eine moderne Dienstleistungseinrichtung der Erzdiözese Frei-

Wir suchen ein Haus oder Bauplatz
                                                                                   burg. Sie berät und unterstützt Kirchengemeinden und kirchliche
                                                                                   Einrichtungen in personellen, finanziellen, organisatorischen,
Wir sind ein Paar, welches in Bonndorf aufgewachsen ist. Wir haben uns auch hier   rechtlichen und baulichen Angelegenheiten.
kennen und lieben gelernt, deswegen wollen wir auch in Bonndorf bleiben. Doch
der Immobilienmarkt ist extrem überlaufen und schwierig, für uns Einheimische,     IHRE AUFGABEN:
etwas zu finden und aus diesem Grund versuchen wir es über diesen Weg, um          • Zuordnung, Kontierung und Verbuchung von
etwas Passendes zu finden, in dem wir unsere Zukunft planen können.                  Rechnungen und Abrechnungen der Kirchengemeinden
Tel.: 07703 / 243 99 77 • Email: HausinBonndorf@web.de                               sowie die Abwicklung des dazugehörigen Zahlungsverkehrs

Suche Grundstück für kleines Haus
                                                                                   • Erfassung von Aufwendungen und Erträgen in sachlicher
                                                                                     und zeitlicher Reihenfolge
                                                                                   • Abruf, Überwachung und Anforderung von Forderungen
                                                                                     und Zuschüssen
                                                                                   • Mitwirken bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für
                      Tel. 0151-28830685                                             die Kirchengemeinden (Bilanz, GuV,…)

       3½-Zi.-Wohnung
                                                                                   IHRE QUALIFIKATION:
                                                                                   • abgeschlossene Berufsausbildung im Verwaltungs- oder
                                                                                     kaufmännischen Bereich
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                                                                                   • Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen
                                                                                     Kirche
          Tel.: 07703/2000128                                                      • Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen
                                                                                     Kirche / evangelischen Landeskirche

Wohnung gesucht ab 70 m²
                                                                                   • sicherer Umgang mit EDV-Programmen
                                                                                     (insbesondere Word, Excel und Outlook)
                                                                                   • Kenntnisse und Erfahrungen mit der kaufmännischen
                                                                                     Buchführung (Doppik)
Junges und ruhiges Paar, Nichtraucher, sucht Wohnung
  vorzugsweise mit Balkon/Terrasse in Bonndorf und                                 UNSER ANGEBOT:
     Umgebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.                                       • eine teilweise befristete Stelle in Ent-geltgruppe 8
       Sie erreichen uns unter 015237881636                                          nach AVO (in Anlehnung an den TV-L)

                                                                                   Im Sinne einer aktiven Gleichstellungspolitik fordern wir
                                                                                   ausdrücklich Frauen zur Bewerbung auf.

                                                                                   Für Fragen steht Ihnen Herr Winfried Ebner unter der
                                                                                   Telefonnr. 07744 9201 11 gerne zur Verfügung.
                                                                                   Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
           Arbeitsassistenz                                                        www.vst-stuehlingen.de
 sowie Bundesfreiwillige (m/w/d) gesucht
                                                                                   Ihre Bewerbung
     Für unseren Fachbereich Arbeit suchen wir gegen                               richten Sie bitte bis 15.04.2021
 steuerfreie Aufwandsentschädigung eine Arbeitsassistenz,                          mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen
1 Tag/Woche, ca. 6 Stunden. Im Kindergarten Regenbogen                             (Lebenslauf, Zeugnissen)
         können wir zum 01.09.2021 eine Stelle im                                  ausschließlich per E-Mail in einem zusammengefügten
                                                                                   pdf-Dokument an:
 Bundesfreiwilligendienst anbieten. Ausführliche Infos und
      Kontakt unter www.lebenshilfe-ssw.de/jobs                                    info@vst-stuehlingen.de
Os er-W che                               ark                    Wir versüßen Euch die Osterfeiertage
                                                                                   mit unserem hausgemachten Eis
              am Ostersamstag, 0 .0 .
                                                                                   Abholen und Zuhause genießen
 8.00-      .00 Uhr vor der Grundschule Bonndorf
                                                                           von Mittwoch 31.03.21 bis einschl. Ostermontag
      Metzgerei Gut, Fam. Keller Röschenhof,                                 05.04.21 sind wir von 11-21 Uhr für Euch da.
        Kuchen Vuko ac, Obsthof Stefan,                                  Unsere Pizzazeiten sind von 12-14 Uhr und 17-21 Uhr
         Bio-Hof Zengel, Honig Bernhart                                            Vorbestellung unter: 07703-1382
              Wir sind für Euch da.                                                Frohe Ostern wünscht Euch
     Frohe Ostern ünschen Eure Marktleute!

Klavier-, Akkordeon-, Keyboardunterricht
 für Kinder und Erwachsene in Bonndorf, auch online
möglich. Instrumente können zur Verfügung gestellt werden.

                               Telefon 0 76 51 / 57 07

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Bürgermeisterwahl 25.04.2021
Ich werbe um Ihr Vertrauen!                              Ich stelle mich Ihnen vor:

                                                          MARLON JOST
                                                        Vor der Stadthalle Bonndorf
                                                        am Samstag, den 03.04.2021
                                                             Beginn: 10:00 Uhr
Mein Name ist MARLON JOST
                                                               bis 11:30 Uhr
und ich will Bürgermeister meiner Heimatstadt werden!
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           Zahle bis zu 60,- € pro Zahnbrücke
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