HALLOHALLO - Stadt Bonndorf
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4 Donnerstag, 01. April 2021 Information zur Weiterführung des Glasfasernetzes im Gebäude/in Wohnungen Der Abschluss des gemeindeeigenen Glasfasernetzes erfolgt bis zum Hausübergabepunkt. Die Verlegung von Glasfaser im Gebäude und in den Wohnungen ist jedoch alleinige Sache des Hauseigentümers. Zur Kopplung (Spleißarbeiten) des hausinternen Netzes mit dem gemeindeeigenen Netz sind am Hausübergabepunkt Arbeiten erforderlich, die lediglich nur von zertifizierten Betrieben ausgeführt werden dürfen. Im Zuge der inter- kommunalen Zusammenarbeit beim Glasfaserausbau haben sich für diese Spleißarbeiten am Glasfasernetz folgende Betriebe zertifizieren lassen: Bonndorf: Elektro Dietsche Elektro Robold Burger Energie- und Gebäudetechnik Martinstr. 25 Glattsteina 5 Propsteistr. 14 79848 Bonndorf 79848 Bonndorf 79777 Ühlingen-Birkendorf Tel. 07703/91037 Tel. 07703/931477 Tel. 07743/94661 Telefon-Shop-Temesberger Elektrohaus Wietschorke GrafenhausenEggingen Christian-Dunker-Str. 22 Martinstr. 35 Elektro Isele Elektro Krichbaum 79848 Bonndorf 79848 Bonndorf Kirchweg 2 Industriestr. 3 Tel. 07703/920070 Tel. 07703/560 79865 Grafenhausen 79805 Eggingen Tel. 07748/5412 Tel. 07746/9296880 Stühlingen Elektro–Frey GmbH Elektrotechnik Wir möchten Sie bitten, mit einer der oben genannten Fir- Breitenfeldstr. 11 Preiser GmbH men Kontakt diesbezüglich aufzunehmen. Die Kosten für 79780 Stühlingen-Weizen Ehrenbachstr. 52 diese Arbeiten sind vom Hauseigentümer zu tragen. Tel. 07744/5144 79780 Stühlingen-Weizen Tel. 07744/1363 Ihr Breitbandteam breitband@bonndorf.de Ühlingen-Birkendorf Rüde Elektroanlagen Elektro Zimmermann GmbH Im Vorderdorf 7 Höhenstr. 14 79777 Ühlingen-Birkendorf 79777 Ühlingen-Birkendorf Tel. 07743/5522 Tel. 07747/244 BREITBAND AKTUELL Arbeiten in Bonndorf Stadt und Ortsteilen Die Arbeiten für den Glasfaserausbau Tiefbauarbeiten Bonndorf Tiefbauarbeiten Roggenbach sind im Gange. Wir informieren Sie (Fa. Stoll) (Fa. Heitzmann & Wenzel) über den aktuellen Stand der Bau- • Martinstraße • Wittlekofen nach Roggenbach stellen. • Haarschwärze Die „Selbstgraber“ bitten wir, das Ma- • Schwimmbadstraße terial abzuholen und die Arbeiten aus- • Alpenstraße Glasfasermontagearbeiten zuführen. Telefonnummer für Materi- • Schützenstraße (Fa. Vetter) alausgabe: 07703/9380-0. Wenn Sie • Viehmarktstraße sich für den Tiefbau durch die Stadt • Lindenstraße entschieden haben, wird die Baufirma Tiefbauarbeiten Dillendorf • Donaueschinger Straße auf Sie zukommen. (Fa. Stoll) • Ob dem Tal Beblasen der Hausanschlüsse • Tillostraße • Nikolausstraße (Brunnadern) Die Firma Vetter hat mit dem Be- • Kohlgrubweg • Am Reichenbächle (Holzschlag) blasen der Hausanschlüsse begon- • Bonndorfer Straße (Holzschlag) nen. Gleichzeitig wird der Glasfase- rübergabepunkt (GF-Üp) gesetzt, Tiefbauarbeiten Holzschlag Über den aktuellen Stand werden wir an diesem GF-Üp ist kein Strom (Fa. Kundt) Sie wöchentlich hier im „Bonndorfer erforderlich, da es sich hier nur um • Schulstraße Blättle“ informieren. den Übergang vom Erdkabel auf das durch Sie zu verlegende Hausinstalla- Ihr Breitbandteam tionskabel handelt. Hausanschlüsse Tiefbau durch die breitband@bonndorf.de Folgende Arbeiten werden derzeit Stadt Bonndorf (Fa. Morath) ausgeführt: • In der Wallgis
Donnerstag, 01. April 2021 5 Hundekot auf öffentlichen • Bonndorf – Kernstadt und OT Boll, Brunnadern, Dillendorf, Ebnet, Wel- Flächen - leider immer lendingen, Wittlekofen wieder ein Ärgernis Es häufen sich wieder die Klagen über • Wutach – OT Ewattingen, Lembach, mit Hundekot verunreinigte Gehwege Münchingen Verschiebung und öffenliche Plätze. Oftmals ist es schlicht Gedankenlosigkeit, wenn Hun- der Müllabfuhr an Aufgrund der Corona-Pandemie führen debesitzer ihre Haustiere unbeaufsich- den Osterfeiertagen wir die Ablesung im April in hybrider tigt im Bereich der öffentlichen Straßen Form durch. und Wege laufen bzw. „ihr Geschäft“ Aufgrund der Osterfeiertage wird die verrichten lassen, dort wo andere Mit- Müllabfuhr und die Biomüllabfuhr ent- Objekte ab fünf Zählern in der Anlage bürger eigentlich ohne ständig auf sprechend der üblichen Feiertagsre- gelung verlegt. Diese Verschiebung werden vor Ort durch Mitarbeiter unse- unliebsame Hinterlassenschaften der res Ablesedienstleisters U-Serv abge- Hunde achten zu müssen ihres Weges ist im aktuellen Müllkalender, in der Abfall-App und der Homepage des lesen. In Mehrfamilienhäusern dieser gehen möchten. Wir bitten die Hunde- Landkreises Waldshut bereits be- Größe befinden sich die Zähler immer halter deshalb herzlich darum, mit dem „besten Freund des Menschen“ mög- rücksichtigt. im Keller oder einem separaten Raum, lichst abseits gelegene Plätze, die nicht in dem eine kontaktlose Ablesung mög- von Fußgängern begangen oder von Die Verschiebung erfolgt in Bonndorf lich ist. Kindern zum Spielen benutzt werden, von Ostermontag, den 05.04.2021 auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass auf Dienstag, den 06.04.2021. An alle anderen Kunden werden wir Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen, zum Schutz ihrer Gesundheit Kunden- Schulhöfe, Schulwiesen und sonstige selbstablesekarten versenden. Dies öffentliche Flächen sowie der Nachbar- bedeutet, unsere Kunden erhalten eine garten keine geeigneten Hundetoiletten Karte mit der Bitte, ihren Stromzähler sind. Da ein Hund ein Gewohnheitstier selbst abzulesen. Die Daten können ist, kann man diesen so erziehen, dass dann auf verschiedenen Wegen (Inter- er sich an seinen üblichen Platz ge- net, Post, Telefon) an uns übermittelt wöhnt. Diesen Platz sollte jedoch der werden. Hundehalter und nicht der Hund aus- Stromablesung im April wählen. Vorbildliche Hundebesitzer neh- Als zuständiger Netzbetreiber sind wir Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen men die „Hinterlassenschaften“ ih- einmal jährlich dazu verpflichtet die uns montags bis donnerstags von 8 bis rer Hunde anschließend einfach mit Stromzähler in unserem Netzgebiet ab- 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter - dies sollte heutzutage selbstver- zulesen. Die Ablesung findet im April in 07623 92-1854. Oder Sie schreiben uns ständlich sein. folgenden (Teil-)Orten statt: eine Mail an ablesung-1@ednetze.de >> SCHLOSS-NARRENSTUBEN
Donnerstag, 01. April 2021 7 Stadt/Gemeinde Landkreis Bonndorf im Schwarzwald Waldshut Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der X Wahl Neuwahl des Oberbürgermeisters/ X des Bürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin der Bürgermeisterin am Datum 25. April 2021 Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht: 1. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk X ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Nummer des Wahlbe- Abgrenzung des Wahlbezirks mit Wahlraum Wahlraum ist zirks Stadtkern I, 001-01 barrierefrei Stadthallenfoyer, Schwimmbadstr. 10 Stadtkern II 001-02 nicht barrierefrei Grundschule, Zimmer 3 (EG), Mühlenstr. 13 Stadtkern III mit Stadtteil Ebnet 001-03 nicht barrierefrei Grundschule, Zimmer 4 (EG), Mühlenstr. 13 Stadtteile Boll, Holzschlag und Gündelwangen 002-01 nicht barrierefrei Grundschule Gündelwangen, Espan 22 Stadtteile Brunnadern Dillendorf, Wellendingen und Wittlekofen 003-01 barrierefrei Bürgerhaus Wellendingen, Konstantin-Fehrenbach-Str. 24 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 04.April 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler kann auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deut- sche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel - den Namen eines/einer im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht, oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt. 5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitäts- ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl 08/021/5270/27 (21010) a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder b) durch Briefwahl teilnehmen.
8 Donnerstag, 01. April 2021 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm- zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver- schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise dar- über, wie durch Briefwahl gewählt wird. 7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags. 8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 KomWG). Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willens- bildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent- gegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder- mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Bürgermeisteramt Ort, Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung Bonndorf i. Schw., 29.03.2021 Scharf, Bürgermeister >> VOLKSHOCHSCHULE HOCHSCHWARZWALD
Donnerstag, 01. April 2021 9 >> KINDER, JUGEND UND BILDUNG > VEREINE BERICHTEN
10 Donnerstag, 01. April 2021 >> KIRCHENNACHRICHTEN > WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meines 95. Geburtstages möchte ich mich bei allen Gratulanten herzlich bedanken. Besonderen Dank an Herrn Bürgermeister Michael Scharf, dem Stadtpfarrer Fabian Schneider und dem Kirchenchor Gündelwangen. Es war ein großer Segen so weit auf meinem Lebensweg Die Erzdiözese Freiburg sucht zu kommen, den ich froh und dankbar gefeiert habe. zum 01.06.2021 mit einem Beschäftigungsumfang von 80 -100 Prozent (39,5 Wochenstunden = 100 %) Einen ganz besonderen Dank an meine Familie, die teilweise befristet Elternzeit eine/n viel dazu beigetragen hat, ihn in Freude zu erleben. FINANZSACHBEARBEITER/IN (m/w/d) Mit vielen Grüßen für die Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Peter Gremmelspacher in Stühlingen Die Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Stühlingen ist eine moderne Dienstleistungseinrichtung der Erzdiözese Frei- Wir suchen ein Haus oder Bauplatz burg. Sie berät und unterstützt Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen in personellen, finanziellen, organisatorischen, Wir sind ein Paar, welches in Bonndorf aufgewachsen ist. Wir haben uns auch hier rechtlichen und baulichen Angelegenheiten. kennen und lieben gelernt, deswegen wollen wir auch in Bonndorf bleiben. Doch der Immobilienmarkt ist extrem überlaufen und schwierig, für uns Einheimische, IHRE AUFGABEN: etwas zu finden und aus diesem Grund versuchen wir es über diesen Weg, um • Zuordnung, Kontierung und Verbuchung von etwas Passendes zu finden, in dem wir unsere Zukunft planen können. Rechnungen und Abrechnungen der Kirchengemeinden Tel.: 07703 / 243 99 77 • Email: HausinBonndorf@web.de sowie die Abwicklung des dazugehörigen Zahlungsverkehrs Suche Grundstück für kleines Haus • Erfassung von Aufwendungen und Erträgen in sachlicher und zeitlicher Reihenfolge • Abruf, Überwachung und Anforderung von Forderungen und Zuschüssen • Mitwirken bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für Tel. 0151-28830685 die Kirchengemeinden (Bilanz, GuV,…) 3½-Zi.-Wohnung IHRE QUALIFIKATION: • abgeschlossene Berufsausbildung im Verwaltungs- oder kaufmännischen Bereich mit Balkon ab sofort frei. EBK, Bad ohne Fenster, 2. OG, Parkplatz, UNSERE ERWARTUNGEN: 850,- € warm + 2 Monatsmieten Kaution. • Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche Tel.: 07703/2000128 • Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche / evangelischen Landeskirche Wohnung gesucht ab 70 m² • sicherer Umgang mit EDV-Programmen (insbesondere Word, Excel und Outlook) • Kenntnisse und Erfahrungen mit der kaufmännischen Buchführung (Doppik) Junges und ruhiges Paar, Nichtraucher, sucht Wohnung vorzugsweise mit Balkon/Terrasse in Bonndorf und UNSER ANGEBOT: Umgebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. • eine teilweise befristete Stelle in Ent-geltgruppe 8 Sie erreichen uns unter 015237881636 nach AVO (in Anlehnung an den TV-L) Im Sinne einer aktiven Gleichstellungspolitik fordern wir ausdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Für Fragen steht Ihnen Herr Winfried Ebner unter der Telefonnr. 07744 9201 11 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Arbeitsassistenz www.vst-stuehlingen.de sowie Bundesfreiwillige (m/w/d) gesucht Ihre Bewerbung Für unseren Fachbereich Arbeit suchen wir gegen richten Sie bitte bis 15.04.2021 steuerfreie Aufwandsentschädigung eine Arbeitsassistenz, mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen 1 Tag/Woche, ca. 6 Stunden. Im Kindergarten Regenbogen (Lebenslauf, Zeugnissen) können wir zum 01.09.2021 eine Stelle im ausschließlich per E-Mail in einem zusammengefügten pdf-Dokument an: Bundesfreiwilligendienst anbieten. Ausführliche Infos und Kontakt unter www.lebenshilfe-ssw.de/jobs info@vst-stuehlingen.de
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ACHTUNG ZAHNGOLD Zahle bis zu 60,- € pro Zahnbrücke Kaufe Bernsteinschmuck, Modeschmuck, Goldschmuck Zinn und versilbertes Besteck, zahle bar, komme gleich. Tel. 0173 / 98 55 44 6 oder 0761 / 456 782 6 2 Ponys (Minishetty´s) suchen eine neues zu Hause (Todesfall). Tel. 07703-9336681 Bauteam sucht Bautiger als Vor- und Facharbeiter Wir sind eine junge Firma. Wir haben jede dritte Woche ein verlängertes Wochenende. Bau Wir geben am Ende des Monats die verdiente Ernte. Du hast Bock auf Du kannst Du bist Dann melde dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf dich. Wir bilden übrigens auch aus. Frohnwiesenstr. 4 79879 Wutach nachricht@bauteam-bk.de 07709 25 73 248 0152 058 054 15
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