Häufig gestellte Fragen zu Antidoten in der Homöopathie
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Häufig gestellte Fragen zu Antidoten in der Homöopathie „Seit den frühesten Tagen der Homöopathie sahen Homöopathen Patienten, die, leider sehr häufig durch ärztliche Behandlung, Vergiftungserscheinungen, oftmals von beträchtlicher Heftigkeit, zeigten. Wenn wir uns die hygienischen Verhältnisse von damals vorstellen, wird uns klar, dass verdorbene Nahrungsmittel und schlechtes Trinkwasser, verschmutzte Lebensräume, ihr Übriges dazu taten. Für den Umgang mit solchen Fällen konnten Homöopathen also von Anfang an routinemäßig Erfahrungen sammeln. Auch heute noch ist dieser Bereich durchaus von einiger Relevanz. Sei es aus den gleichen zuvor genannten Gründen, sei es, dass wir mit Zuständen durch Arzneimittelmissbrauch, Alkohol- und Drogenkonsum konfrontiert sind – eine lange Liste ließe sich erstellen. Viele Homöopathen heutzutage finden für die Therapie von Vergiftungen jeglicher Couleur nur schwer den richtigen Einstieg. Zu viele Theorien und Vermutungen kursieren, und welche Informationen wirklich verlässlich sind, lässt sich schwer sagen. Jedenfalls ist erwiesen, dass der Anwendung von Antidoten gegen Substanzen unterschiedlicher Toxizität in der Homöopathie ein recht breites Feld eingeräumt wird. Die Ursache für ihre Anwendung liegt sogar nicht selten im Verschulden eines Homöopathen, da ja auch unsere Arzneimittel Verschlimmerungen des Krankheitsbildes bewirken können. Daher nun möchten wir im Folgenden ein paar Fragen stellen, die wir uns von anerkannten Fachleuten beantworten lassen, deren herausragende Erfahrungen und deren unmittelbarer Kontakt zur ursprünglichen Homöopathie in keinster Weise angezweifelt wird oder werden kann. Herr Dr. Samuel Hahnemann, haben sie in ihrer Praxis Antidote angewendet? Wenn ja, in welchen Fällen ziehen sie die Gabe eines Antidots in Erwägung?“ Dr. Samuel Hahnemann: „Sie haben vom Therapeuten selbst verschuldete Verschlimmerungen des Krankheitsbildes erwähnt. Darauf möchte ich kurz eingehen. Dies habe ich auch in Paragraf 249 der 6. Auflage des Organon getan. Nach meinen Erfahrungen kann fast keine Gabe einer hoch potenzierten, spezifisch passenden, homöopathischen Arznei zubereitet werden, die zu klein wäre, um deutliche Besserung in einer entsprechenden Krankheit zu bewirken. Daher ist es falsch und schädlich, bei Nicht-Besserung oder nur leichter Verschlimmerung der Symptome, die Gabe zu wiederholen oder gar zu verstärken. Jede Verschlimmerung durch neue Symptome, wenn nicht aktuelle Auslöser vorliegen, beweist nur die Unangemessenheit der vorigen Arznei in diesem Krankheitsfall, deutet nie aber auf eine Schwäche der Gabe hin! Für die Auslöschung neuer, arzneimittelbedingter und beschwerlicher Symptome kann mein ein Antidot geben, bevor man ein für den Fall genauer gewähltes Folgemittel einsetzt. In dieser 6. Auflage dieses Werkes habe ich übrigens eine neue Fußnote eingefügt, die in den vorangegangenen fehlt und die meine jüngsten Erfahrungen, vor allem mit den neuen Q- Potenzen, widerspiegelt: „Dem wohlunterrichteten und gewissenhaft behutsamen Arzt, kann nie der Fall vorkommen, dass er es nötig hätte, ein Antidot in seiner Praxis zu geben, wenn er, wie er soll, in der kleinstmöglichen Gabe seine wohl gewählte Arznei zu brauchen anfängt; eine eben so kleine Gabe der besser ausgewählten bringt alles wieder in Ordnung.“
„Dies ist der letzte Stand der Einstellung Hahnemanns zu Antidoten, die in der Vergangenheit eine nicht unwichtige Rolle in seiner Theorie und Praxis gespielt hatten. Und das tun sie heute noch in vielen homöopathischen Praxen, woran man erkennt, dass die richtige Dosierung homöopathischer Mittel häufig nicht gelingt. Nun stellt sich für einen so missglückten Fall zunächst die Frage, woran man die Notwendigkeit für ein Antidot erkennen kann und wie man es anwendet.“ Dr. Samuel Hahnemann: „Ich kann nur davor warnen, ‘empfohlene Antidote’ blind anzuwenden, so, wie ich es zum Beispiel im ersten Teil meiner Reinen Arzneimittellehre (1830) bei Belladonna beschreibe: ‘Fast alle Schriftsteller haben den Essig als Antidot der Belladonna aufgestellt, bloß aus Vermutung und weil es Einer dem Anderen nachschrieb auf Treue und Glauben, und dennoch ist nichts weniger wahr als dies. Meine wiederholte Erfahrung lehrt, dass Essig die widrigen Wirkungen großer Gaben Belladonna nur noch mehr verschlimmert.’ Wie wir besser vorgehen, habe ich für einen Fall, wie er für den Paragrafen 249 angenommen wird, in meinem Werk über Die Chronischen Krankheiten, Band 1 ab Seite 147 näher ausgearbeitet: Hier empfehle ich, dass bei der Entstehung neuer, arzneimittelinduzierter Symptome, die dem Arzneimittelbild entsprechen und die nicht von bedeutender Stärke sind, erst einmal nichts unternommen wird. Diese neuen Symptome vergehen unter der weiterhin heilsamen Wirkung des Mittels. Sind die neuen Beschwerden jedoch von erheblicher, lästiger Stärke, sehe ich das als Zeichen einer nicht richtig homöopathisch gewählten Arznei. Hier rate ich eine Antidotgabe an bzw. in Ermangelung einer solchen, ein genauer passendes homöopathisches Mittel. Verschlimmern sich vorhandene Krankheitssymptome im Rahmen einer homöopathischen Verschlimmerung in den ersten Tagen nach der Arzneimittelgabe, ist Heilung zu erwarten. Anders verhält es sich, wenn eine solche Verschlimmerung verspätet eintritt, was für eine zu große Gabe und eine daraus resultierende Heilungsverhinderung sprechen kann. Schlimmer noch, die Arznei kann Symptome entfalten, die die Ähnlichkeit aufheben und eine unähnliche chronische Krankheit an die Stelle der Natürlichen setzt ohne die Ursprüngliche auszulöschen. Dies erfordert die Gabe eines Antidots, oder wenn dieses nicht bekannt ist, eines Mittels, das möglichst genau zu den JETZIGEN Symptomen passt – und zwar in sehr mäßiger Gabe! Eventuell muss noch ein Folgemittel nachgeschoben werden, wenn die Krankheit davon noch nicht getilgt wurde. Wenn es jetzt noch angemessen ist, kann endlich das ursprüngliche Mittel in viel geringerer Gabe und viel höherer Potenz verabreicht werden.“ C. v. Bönninghausen: „An dieser Stelle möchte ich auf einen Artikel von Dr. J. Aegidi aufmerksam machen, auf den ich in meinem Systematisch-Alphabetischen Repertorium der homöopathischen Arzneien (1833) auf der Seite IX hinweise. Dieser Artikel erschien im Archiv für die homöopathische Heilkunst (XII. 1, 121 ff). Darin schreibt Aegidi über die Möglichkeiten, wie ein homöopathisches Arzneimittel den Krankheitszustand ändern und dabei verschlimmern, oder aber auch der Krankheit einen anderen Symptomen-Komplex geben kann: ‘Sehen wir den Krankheitszustand sich verschlimmern, nämlich die charakteristischen Symptome erhöhen sich intensiv, ohne sich zu verändern oder umzugestalten; die sogenannte homöopathische Verschlimmerung. Hier hat das Arzneimittel das Leiden in seinem Wesen erfasst und es darf nun vorerst nichts weiter geschehen, wenn nicht etwa die gar zu bedeutenden Beschwerden die Anwendung eines geeigneten Antidots
nötig machen, welches man in den meisten Fällen einer zweiten (wo möglich noch kleineren) Gabe desselben Mittels findet. Betrifft die Veränderung den Symptomen-Komplex, beweist dies, dass das Arzneimittel unpassend gewählt war und sobald als möglich mit einem passenden vertauscht werden muss.’“ „Passend vs. Unpassend. Nun war man in dem Glauben, das richtige Mittel ausgewählt zu haben, aber man hat sich getäuscht und der erwünschte Erfolg bleibt aus. Was kann man tun, um seine Arzneimittelwahl besser zu treffen? Was hilft uns, daraufhin das passende Mittel genau zu bestimmen?“ C. v. Bönninghausens: „Als ersten Ansatz dafür würde ich verstehen lernen, in welchen unterschiedlichen Beziehungen unsere Arzneien zueinander stehen können. Ich habe ein Buch mit dem Titel ‘Versuch über die Verwandtschaften der Homöopathischen Arzneien, nebst einer abgekürzten Übersicht Ihrer Eigentümlichkeiten und Hauptwirkungen (1836)’ geschrieben. Ab Seite 1 bin ich dort näher auf dieses Thema eingegangen: Hier ziehe ich auch die Grenze zwischen dem verwandtschaftlichen und und dem bloß antidotarischen Verhältnis der Arzneien zueinander. Also, wenn eine Arznei das Vermögen besitzt, die von einer Anderen hervorgerufenen Arznei-Symptome, nach der Ähnlichkeit ihrer eigenen Wirkungen, heilkräftig (also in der Nachwirkung) auszulöschen, so bezeichne ich das gegenseitige Verhältnis, welches zwischen diesen beiden Arzneien besteht, mit dem Worte Verwandtschaft. Aus dieser Definition geht hervor, dass ich einen wesentlichen Unterschied mache zwischen dem verwandtschaftlichen und bloß antidotarischen Verhältnis der Arzneien zueinander, bei welchem Letzteren auch die Beschaffenheit der Erstwirkung in Betracht kommen kann, wenn sie bei schnell wirkenden Arzneien entsprechend ist und bei heftigen Vergiftungen dadurch eine Entkräftung (Indifferenzierung, Neutralisierung) der giftigen Substanz zuwege gebracht wird. Hat man gegen Krankheitssymptome, die durch eine arzneikräftige Substanz hervorgerufen sind, ein Antidot angewendet, welches (bei hinreichend zeitiger Darreichung) solche durch seine Erstwirkung hinweg nimmt, so werden erfahrungsgemäß nur diese getilgt, während sonstige Krankheitszustände, die sich an dem Leidenden vorfinden, dadurch in keiner Weise gebessert werden. Anders verhält es sich, wenn man in solchem Falle ein Antidot reicht, welches durch seine Nachwirkung die Heilung hervorbringt. Hat man nämlich für den Leidenden eine Arznei ausgewählt, welche der vorhandenen Symptomengruppe am vollständigsten homöopathisch entspricht, (mithin der früher genommenen Arznei verwandt ist), so wird man in der Regel finden, dass diese nicht nur die neuerdings erregten Arzneisymptome fortnimmt, sondern auch, wenn sonst noch Beschwerden da sind, welche irgend im Bereich derselben liegen, diese Letzteren heilkräftig auslöscht … Einige Arzneimittel wirken weit heilkräftiger, wenn ein anderes (verwandtes) vorhergegangen ist! Das Verständnis, so wie der Gebrauch der nachstehenden Übersicht der Verwandtschaften ergibt sich zwar schon aus dem zuvor Erwähnten. Indessen dürfte es für die Anfänger nicht überflüssig sein, in der Kürze noch folgendes Wenige darüber auszuführen:
Die verwandten Arzneimittel sind gegenseitig Antidote, und können innerhalb der Ähnlichkeit der Symptome vorzugsweise als solche mit Erfolg angewendet werden. Sie werden gewisser als ein anderes Mittel, auch wenn dieses teilweise ähnliche Symptome darbieten sollte, die entstandenen Arzneibeschwerden heilkräftig, (also nicht palliativ oder durch Erstwirkung) auslöschen. Der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass jede Arznei außer den bemerkten, stark und deutlich hervortretenden Symptomen, jedes Mal noch viele andere, schwächere und daher unbeachtete Befindensveränderungen erregt, die oft der nicht verwandten Arznei nicht entsprechen und wodurch das Gesamt-Krankheitsbild demnach für Letztere nicht homöopathisch geeignet ist. Es darf dabei aber auch nicht übersehen werden, dass nicht jedes verwandte Arzneimittel imstande ist, alle Krankheitssymptome, welche das vorhergehende erzeugt hat, zu tilgen, sondern dass jede Arznei nur solche Heilkräfte äußern kann, welche innerhalb ihres Wirkungskreises liegen. Die verwandten Mittel, nacheinander gereicht, wirken erfahrungsgemäß weit heilkräftiger als Nichtverwandte. Dass dessen ungeachtet das Prinzip der Ähnlichkeit stets die erste und notwendigste Rücksicht bei der Wahl der Arznei abgegeben muss, versteht sich von selbst. Aber gewöhnlich wird man finden, dass unter mehreren zur Wahl konkurrierenden Heilmitteln, namentlich bei komplizierten chronischen Beschwerden, sich mehrere Verwandte befinden. Oft ist mir selbst der Fall vorgekommen, dass sich bei fernerer genauerer Erforschung und Nachfrage noch manches bisher unbeachtet gebliebene Symptom ergab, welches einem solchen Heilmittel ganz entschieden den Vorzug einräumte, und der Erfolg war dann jedes Mal ungemein erfreulich. Es ereignet sich bekanntlich zuweilen, dass nach einem passend scheinenden Mittel die Symptome sich erhöhen, wie bei einer starken Erstwirkung, ohne dass Besserung darauf folgt. Nicht immer ist dieses die Folge eines früheren Missbrauchs der eben gereichten Arznei, und der Grund solcher Erscheinungen lässt sich manchmal auf keine Weise auffinden. Hier ist eine Gabe einer verwandten und den Symptomen entsprechenden Arznei ganz vorzüglich an ihrem Orte. In solchen Fällen warte ich die Nachwirkung nicht lange ab, sondern reiche schon bald das folgende möglichst nahe verwandte Mittel und habe dann fast immer die Freude gehabt, nicht nur schnelle Linderung der erhöhten Beschwerden, sondern auch sehr ansehnliche Besserung des ganzen ursprünglichen Krankheitszustandes zu bewirken.“ „Herr Bönninghausen, haben sie eine Erklärung dafür, worauf überhaupt die Kraft der Antidote beruhen könnte?“ C. v. Bönninghausen: „1832 habe ich ein Buch mit dem Titel ‘Systematisch-alphabetisches Repertorium der antipsorischen Arzneien’ drucken lassen. Auf Seite XI habe ich dazu einige Worte gefunden. Ich bin mir sicher, die Kraft der Antidote beruht ganz allein auf rein homöopathischen Prinzipien. Nur da kann ein antidotarisches Verhältnis obwalten, wo sich eine Ähnlichkeit in den Wirkungen vorfindet. Weil nun jeder Heilstoff in dieser Beziehung seine Eigentümlichkeiten besitzt, so muss es natürlich auch viele Fälle geben, wo nur wenige oder gar keine Symptome zutreffen. Somit bleibt hier ein sonst wirksames Antidot ohne den erwarteten Erfolg. Daher kommt es, dass z. B. Kaffee und Wein bei dem einen Kranken die Wirkungen von Nux vomica aufheben können, bei anderen aber dem Heilmittel nichts entgegenzusetzen haben. Auch die treffliche Erfahrung neuerer Zeit, dass nämlich sehr hoch
potenzierte Arzneien weit weniger empfindlich gegen rohe Genüsse antidotarischer Art sind, scheint lediglich aus diesem Gesichtspunkte betrachtet werden zu müssen.“ „Herr Bönninghausen, wenn sie auch hier wieder sagen, dass die antidotarische Wirkung auf rein homöopathischen Prinzipien beruht, heißt das dann, dass die Anwendung von Antidoten sich nicht von einer gewöhnlichen homöopathischen Therapie unterscheidet? C. v. Bönninghausen: „In ‚Die Aphorismen des Hippokrates nebst den Glossen eines Homöopathen‘, Seite 272, wiederhole ich: Bei allen solchen Zufällen, welche durch übergroße Arzneigaben oder durch sonstige Vergiftungen entstanden sind, helfen nur, so lange überhaupt noch Hilfe möglich ist, diejenigen Arzneimittel, welche das Vermögen besitzen, ähnliche Beschwerden zu erzeugen, und bestätigen also abermals die Richtigkeit unseres Grundprinzips: Similia Similibus. Bevor wir uns nun mit nutzlosen Grübeleien und Spitzfindigkeiten aufhalten, schauen wir einmal, wie mein werter Freund, der Leibarzt Ihrer Königlichen Hoheit, Dr. Aegidi, darüber im Archiv für die homöopathische Heilkunst Band XII, 1. Heft, Seite 123 ausgesprochen hat (nachzulesen auch in meinem Buch ‚Die Homöopathie, ein Lesebuch für das gebildete, nicht- ärztliche Publikum‘, Seite 176): ‚Nach Darreichung der passendst (nach der Ähnlichkeit der Symptome) gewählten Arzneimittel tritt schon (spätestens) nach Verlauf von acht Tagen (bei akuten Krankheiten in weit kürzerer Zeit, oft schon nach einer Minute), von zweien Fällen gewiss einer ein, nämlich entweder: A. der Krankheitszustand verändert sich, oder B. er verändert sich nicht. Die Veränderung des Krankheitszustandes begreift wieder drei Fälle: 1. Der Zustand bessert sich, oder 2. Er verschlimmert sich, oder 3. Die Krankheit verändert ihren Symptomen-Komplex.‘ Für uns sind die Fälle 2. und 3. in diesem Zusammenhang interessant. Aegidi: ‚Im zweiten Falle sehen wir den Krankheitszustand sich verschlimmern, nämlich die charakteristischen Symptome erhöhen sich intensiv, ohne sich zu verändern oder umzugestalten; die sogenannte homöopathische Verschlimmerung. Hier hat das Arzneimittel das Leiden in seinem Wesen erfasst und es darf nun weiter nichts geschehen; man lasse ruhig die Reaktion vorübergehen, oder falls sie zu stark wäre oder zu lange dauerte, gebe man das geeignete Antidot. Es wird darauf Besserung erfolgen, nach deren Stillstand man, den Umständen gemäß, entweder das Mittel nochmals wiederholen, dann aber in noch schwächeren Gaben, oder ein anderes, nun passenderes geben muss. Der dritte Fall betrifft die Veränderung des Symptomen-Komplexes, als Beweis, wo sich diese ereignet, dass das Arzneimittel unpassend gewählt war und sobald als möglich mit einem passenderen vertauscht werden muss. Noch ist der unter B. erwähnte Fall zu berücksichtigen, in welchem sich der Krankheitszustand nach dem mit aller Umsicht gewählten Mittel (und ungeachtet der untadelhaften Diät und Lebensweise des Leidenden) gar nicht verändert und bleibt, wie er war. Hier gebe man, je nachdem bei dem Kranken zu ermittelnden Grade der Rezeptivität (nach Vorgang der für solche Reizlosigkeit oft spezifisch passenden Arzneien) von dem sorgfältig gewählten Mittel öfter oder seltener eine Gabe, bis entweder eine deutliche homöopathische Verschlimmerung eintritt, worauf die Besserung unaufhaltsam fortschreiten wird, oder bis sich mehrere, dem Mittel eigentümliche Symptome zeigen, die in dem Symptomenkomplex der Krankheit früher nicht einbegriffen waren, und wodurch nun der Zustand zwar kompliziert wird, sich aber nicht selten zu bessern anfängt oder man anderenfalls die Indikation zu einem zweiten Mittel erhält.
Es wird hierdurch einleuchtend, wie es auch in dieser Beziehung der neuen Heillehre keineswegs an festen Normen gebricht, um selbst in zweifelhaften Fällen jeden unnötigen Zeitverlust zu vermeiden und die Heilung so schnell herbeizuführen, als es die Natur der Krankheit gestattet. Aber ebenso muss auch jeder einsehen, dass ein Missgriff nur da schleunig genug erkannt werden kann, wo der Arzt mit dem ganzen Umfang der Wirkungen einer Arznei völlig vertraut ist, und dass ein solcher Missgriff nur da ohne Nachteil wieder gutzumachen ist, wo die Arznei in solcher Kleinheit gereicht wurde, dass ihre Kraft schnell genug wieder ausgelöscht werden kann.‘ Das dürfte ihre Frage ausreichend beantwortet haben.” „Eingangs haben wir erfahren, dass der wahre Heilkünstler die Anwendung von Antidoten alleine durch Vermeidung einer Überdosierung der Arzneimittel vermeiden kann. Können sie uns noch etwas über dieses wichtige Thema anfügen?“ C. v. Bönninghausen: „Ja schauen sie doch einmal in meinen ‚Kleinen Medizinischen Schriften‘ auf Seite 315 nach: Dort geht es um die Kleinheit der Gaben. Zu diesem Thema haben sich Widersprüche auf Widersprüche angehäuft. Merkwürdig dabei ist der Umstand, dass man die Geschichte der allmählichen Verkleinerung der Arzneigaben und was Hahnemann in verschiedenen Zeiten, nach Maßgabe seiner fortgesetzten Versuche, Beobachtungen und Erfahrungen, darüber gelehrt hat, gänzlich zu ignorieren scheint. Hahnemann über homöopathische Verschlimmerung: ‚Zeigen sich aber diese erhöhten, ursprünglichen Symptome an den späteren Tagen noch von gleicher Stärke wie anfangs, oder gar in den späteren noch stärker, so ist das ein Zeichen dafür, dass die Gabe dieses, obwohl homöopathisch gewählten, Mittels allzu groß war. Dies lässt befürchten, dass keine Heilung durch sie erfolgen kann. Arznei in dieser Gabengröße vermag eine in einiger Hinsicht ähnliche Wirkung zu erzielen. Aber die Arznei entfaltet bei dieser Heftigkeit noch ihre anderen, die Ähnlichkeit aufhebenden Symptome und setzt eine unähnliche chronische Krankheit an die Stelle der natürlichen fest, die größer und beschwerlicher ist, ohne dass die alte, ursprüngliche dadurch ausgelöscht wurde.‘ In den hervorgehobenen Worten liegt eine große, nirgends angefochtene, und durch zahlreiche Erfolge allopathischer Behandlung chronischer Krankheiten vielfach bestätigte Wahrheit, welche wohl der Beherzigung wert ist. Hahnemann fährt fort: ‚Dies – (nämlich die zu große Arzneigabe) – entscheidet sich schon in den ersten 16, 18, 20 Tagen der Wirkung der in allzu hoher Gabe gereichten Arznei. Dem muss man Einhalt gebieten, entweder durch Verordnung ihres Antidots, oder, wenn dies noch nicht bekannt ist, durch Eingeben einer anderen, auf die jetzt für die Symptome möglichst passenden, antipsorischen Arznei. Dies muss in sehr mäßiger Gabe erfolgen, und wenn diese noch nicht zur Tilgung dieser schiefen Arzneikrankheit hinreicht, durch die Verordnung einer zweiten dann, so gut wie möglich, homöopathisch Passenden. Ich (Hahnemann) habe diesen, der Heilung sehr hinderlichen und daher nicht sorgfältig genug zu vermeidenden Unfall selbst erfahren. Zum Beispiel, als ich die Sepia, noch in Unkenntnis der Stärke ihrer Kräfte, in zu großen Gaben reichte. Noch auffallender aber, als ich Lycopodium und Silicea noch in einer billionenfachen Potenzierung zu 4, 6 Streukügelchen (obschon von der Kleinheit eines Mohnsamens) zur Gabe Kranke nehmen ließ.‘ Wie wenig eine große Arzneigabe vermögend ist, ihre volle Heil bringende Wirksamkeit zu entfalten, ergibt sich auch noch aus dem, was der Stifter der Homöopathie sogleich darauf
folgen lässt: ‚Hat sich nun so der stürmische Angriff von der allzu großen Gabe der, obschon homöopathisch wohl gewählten Arznei durch das Antidot oder den Nachgebrauch einiger anderer antipsorischen Mittel gelegt, so kann später dieselbe, nur durch ihre überwiegende Stärke schädlich gewesene, antipsorische Arznei dennoch wieder einmal, und zwar, sobald sie homöopathisch angezeigt ist, mit dem besten Erfolg gegeben werden, nur in weit kleinerer Gabe und in viel höher potenzierter Verdünnung, das ist, in gemilderter Eigenschaft.‘ Endlich sagt Hahnemann noch: ‚… dass man nichts damit versieht, wenn man die Gaben (wenn es möglich wäre) noch kleiner verordnete, als ich sie selbst angegeben habe. Man kann sie fast nicht zu klein gewählt haben, wenn nur alles in der Diät und dem übrigen Verhalten des Kranken die Arzneiwirkung hindernde oder gar aufhebende vermieden wird. Wenn man dann die Wahl des Arzneimittels nicht richtig getroffen hat, bleibt uns der große Vorteil übrig, die unrichtig gewählte Arznei in dieser kleinsten Gabe, auf obige Weise, leichter außer Wirksamkeit setzen zu können, worauf man folglich mit einem passenden Antipsorikum in der Kur ohne Aufenthalt fortfahren kann.‘ – Dieser Ausspruch sollte besonders von den Anfängern beherzigt und befolgt, und dabei die dringende Warnung Hahnemanns (in dem Vorworte zu dem Werke über die Chronischen Krankheiten) nicht so leicht in den Wind geschlagen werden, worin er besonders in dieser Beziehung sich also äußert: ‚Was würden sie gewagt haben, wenn sie meinen Angaben gleich anfänglich gefolgt und gerade diese kleinen Gaben zuerst in Gebrauch gezogen hätten? Aber bei ihrer unverständigen, eigenmächtigen Anwendung großer Gaben zu homöopathischem Gebrauche, gingen sie nur, in der Tat, abermals denselben für die Kranken so gefahrvollen Umweg zur Wahrheit, den ich schon, um ihnen denselben zu ersparen, mit Zittern, aber glücklich zurückgelegt hatte, und mussten nach Anrichtung manchen Unheils und nach vergeudeter schöner Lebenszeit, doch endlich, wenn sie wirklich heilen wollten, an dem einzig richtigen Ziele anlangen, was ich ihnen treulich und offen und im Grunde längst zuvor schon dargelegt hatte.‘ Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass Spezifiker die unerwiesene Behauptung aufstellten, dass der Urheber der Homöopathie selbst in den letzten Jahren wieder von der, wie sie es nennen, übertriebenen Kleinheit der Gaben abgekommen sei und größere gebe, wie in der ersten Epoche der Homöopathie. Abgesehen davon, dass das zu Ende des Jahres 1838 geschriebene Vorwort zum letzten Bande der Chronischen Krankheiten, zweite Auflage, gerade das Gegenteil besagt, bin ich außerdem imstande, durch einen, seit der Mitte des Jahres 1830 bis zu Anfang Mai dieses Jahres, also bis etwa zwei Monate vor seinem Tod, ununterbrochen fortgeführten und fleißigen Briefwechsel nachzuweisen, dass an jener Behauptung nicht nur nichts Wahres ist, sondern dass die Gaben bis zuletzt noch immer mehr verkleinert wurden.“ „Was uns wieder zu dieser neuen Fußnote des Paragrafen 249 der 6. Auflage des Organon führt. Nun lässt es sich aber ganz bestimmt nicht leugnen, dass die Anwendung der homöopathischen Antidote zu einem beträchtlichen Teil im Sinne von Antagonisten – als Gegenspieler zur Erregungsursache – angewendet werden. Lässt sich dies mit dem oben genannten Simile-Prinzip, dem auch die antidotarische Behandlung unterliegt, vereinbaren?“ G.H.G. Jahr: „Das darf ich hier einmal ganz deutlich und unzweifelhaft klären. In meinem Buch ‚ ‘Die Lehren und Grundsätze der gesamten theoretischen und praktischen Homöopathischen Heilkunst‘, Seite 300, habe ich einen Aufsatz zu diesem Thema verfasst. Eine tatsächlich nicht selten in unserer Schule gebräuchliche Art, die passende Arznei zu
ermitteln, ist die Erforschung der veranlassenden Ursache, welcher die vorliegende Krankheit ihr Entstehen verdankt. Denken wir zum Beispiel an Arzneimittelmissbrauch, Genuss schädlicher Speisen oder Getränke, verdorbenen Magen, übermäßige Geistesanstrengung, körperliche Ermüdung, mechanische Verletzungen, Gemütsbewegungen, Erhitzung, Erkältung, Durchnässung usw. Nach deren richtiger Erkennung glaubt man sich dann nicht selten berechtigt, dasjenige Mittel, welches gegen eine solche Ursache als mehr oder weniger spezifisch bekannt ist, ohne weitere Untersuchung der Ähnlichkeit seiner Zeichen mit denen des vorliegenden Krankheitsfalles, als ganz besonders angezeigt in Anwendung zu bringen. Es kann nun nicht geleugnet werden, dass Arzneien bekannt sind, in homöopathischer Beziehung zu irgend einer bestimmten Krankheitsursache zu stehen. Wenigstens müssen diese Arzneien teilweise zu den durch diese Ursache erregten Zeichen ebenfalls in echt homöopathischer Beziehung stehen. Diese Mittel werden daher gewiss sehr oft auch in der Tat fast blindlings gegen einen solchen Fall gereicht und mit Erfolg angewandt werden können. Das sehen wir sogar auch sehr häufig in der Praxis, wenn wir gegen ein von Ärger erzeugtes Gallenfieber Kamille, gegen die nachteiligen Folgen übermäßiger Freude Coffea, gegen gastrische Beschwerden von Magenverderbnis Pulsatilla, gegen Kaffeemissbrauch Nux vomica, oft ohne alle weitere Untersuchung der Zeichenähnlichkeit und doch nicht selten mit dem besten Erfolge reichen. Dennoch aber kann auch dieses Verfahren nicht unbedingt als wahrhaft rationell zur Nachahmung empfohlen werden. Denn wenn auch in vielen Fällen der Erfolg eine solche Wahl rechtfertigt und wenngleich es ebenfalls klar ist, dass ein so gegen die veranlassende Ursache gewähltes Mittel immer auch mehreren charakteristischen Symptomen des Falles, als der unbedingten Folgen ihres einen Faktors entsprechen muss: Die entsprechenden Zeichen unterliegen nur einem Faktor, nicht aber beiden, denen sie angehören müssen. Ein solches sogenanntes spezifisches Antidot entspricht nur der veranlassenden Ursache. Es entspricht aber nicht dem anderen Faktor, nämlich der Entsprechung der durch die Individualität des erkrankten Organismus bedingten Zeichen! Es wird gar oft in der Praxis durch Fälle bestätigt, dass bei dergleichen Spezifika gegen veranlassende Ursachen diese auch gar nichts tun. Der Arzt ist genötigt, sich nach einem besser angezeigten Gegenmittel umzusehen. Die Erkenntnis der veranlassenden Ursache ist für die Aufstellung des Heilplanes oft wichtig. Zumal, wenn direkte Gegenmittel gegen dieselbe bekannt sind. Und so sicher diese Erkenntnis die Wahl in vielen Fällen leiten kann, so wenig ist sie doch geeignet, ohne fernere Beachtung der vorliegenden Zeichen für sich allein ein Mittel mit Bestimmtheit anzuzeigen, ganz gleich, wie dieses Mittel als noch so spezifisch gegen dieselbe anerkannt sein sollte. Die Gegenmittel gegen die verschiedenen veranlassenden Ursachen stehen demnach gerade so da, wie gewisse Spezifika gegen pathognomonische Zustände oder gegen einzelne charakteristische Symptome. D. h., sie sind wahlfähige Mittel, aber nie ohne weiteres angezeigte. Mit anderen Worten: Die veranlassende Ursache kann in jedem Falle die Mittel angeben, welche vorzugsweise in Betracht gezogen zu werden verdienen. Die Ursache kann aber nicht angeben, welche Arznei als die beste jedes Mal anzuwenden sind. Dazu kommt nun noch überdies, dass sehr häufig nichts schwieriger ist, als die richtige Erkennung der wahren Gelegenheitsursache. So kann der Arzt, wenn ihm in dieser Hinsicht nicht sichere Kennzeichen vorliegen, sehr leicht einen falschen Heilplan einleiten, wenn er mit Unrecht seine Diagnose auf diese oder jene Gelegenheitsursache stellt, und wenn er sich durch eine solche irrige Diagnose bei der Wahl des Mittels leiten lässt. Nur da, wo erweislichermaßen eine solche Gelegenheitsursache vorliegt, wie z. B. bei langwierigem Arzneimissbrauch, oder anderen langsamen oder akuten Vergiftungen, oder bei offenbaren
Folgen von Gemütsbewegungen, übermäßigen Anstrengungen usw., da allein kann und darf der Heilplan auf solche Gelegenheitsursachen gebaut werden. Aber auch da noch kann der Arzt sich nie mit voller Sicherheit auf die gegen jene Ursache empfohlenen Mittel verlassen. Er kann nie wissen, ob diejenigen Ärzte, welche diese Mittel empfohlen haben, ihrerseits auch gewiss waren, dass in den Fällen, wo sie die spezifische Hilfskraft eines Mittels gegen eine solche Ursache zu beobachten glaubten, die von ihnen vermutete Ursache auch in der Tat die veranlassende gewesen sei. Daraus folgt, dass alle solche sogenannten Spezifika zuletzt nie ohne gleichzeitige Erforschung der Zeichenähnlichkeit angewendet werden können. In jedem Fall wird der Arzt viel besser tun, dort, wo diese Ähnlichkeit nicht genügend befunden wird, jedes andere nur irgend zeichenähnliche Mittel eher anzuwenden, als eines jener gegen die veranlassende Ursache empfohlenen Spezifika. Ähnliches gilt von den sogenannten Antidoten gegen Arzneien. Der Unterschied liegt nur darin, dass hier die spezifische Wirkung der als Antidote empfohlenen Mittel auf vielfache bewusste Beobachtungen beruhen und sie daher meist viel sicherer sind, als bei den gegen andere Gelegenheitsursachen gerühmten Mitteln. Doch ist auch hier wieder, wegen der verschiedenen Eigentümlichkeiten der einzelnen Organismen und der nie ganz genügenden Zulänglichkeit eines Mittels zur Deckung der gesamten Wirkungssphäre eines anderen, ebenso richtig, dass es fast gegen keine Arznei irgend ein absolutes Antidot gibt. Kein Mittel kann alle Erscheinungen vernichten, die eine Arznei im Körper hervorgerufen hat. In den meisten Fällen nimmt ein Mittel einen Teil der Beschwerden hinweg. Ein anderes weitere Beschwerden. Dies hängt von der Ähnlichkeit der Zeichen der Arznei mit denen des Antidotes ab. Daraus folgt dann, dass diejenigen Antidote, welche mit ihren wesentlichen und charakteristischen Zeichen den meisten Zeichen der Arznei entsprechen, stets die besten und am häufigsten anwendbaren sein werden, und dass, wenn in einem vorliegenden Falle ein solches allgemein passendes Antidot auch im Einzelnen angezeigt ist, dieses jedenfalls den Vorzug vor jedem anderen verdienen wird. Dagegen aber muss auch ebenso bestimmt wieder nicht nur von dem Hauptantidote jeder Arznei, sondern überhaupt von allen bisher als Antidot gegen dieselbe angegebenen Mitteln ganz und unbedingt abgesehen werden, wenn in irgend einem besonderen Fall keines derselben den vorliegenden Zeichen entspricht. Denn was die antidotarische Kraft des einen Mittels gegen das andere begründet, das ist, wie bei den natürlichen Krankheiten, die Zeichenähnlichkeit. Nur bei Vergiftungen mit großen Gaben, wo die chemischen Wirkungen gewisser noch in den ersten Wegen befindlicher Stoffe auf chemischem Wege zu neutralisieren sind, treten andere Gesetze ein, die aber nicht hierher gehören. Zusammenfassend heiß das: Obgleich die veranlassende Ursache stets ein höchst wichtiges, bei keiner Mittelwahl außer Acht zu lassendes Moment ist, so kann diese doch für sich allein ohne gleichzeitige Untersuchung der Zeichenähnlichkeit nie die Wahl entscheiden. Ja, sie kann sogar da, wo nicht, wie z. B. gegen gewisse Arzneien, sichere Antidote vorliegen, sondern nur unbestimmte Gegenmittel empfohlen sind, nicht einmal immer ganz zuverlässige Andeutungen für die wahlfähigsten Mittel geben. Sogar in den Fällen, wo sichere Antidote vorliegen, ist stets noch die Zeichenähnlichkeit eines solchen Mittels mit dem vorliegenden Falle in Betracht zu ziehen, und, wenn diese sich nicht bestätigt, jederzeit ein anderes besser angezeigtes Mittel zu erforschen. Dieses sollte auch ganz außer dem Kreise aller gegen solche Ursachen empfohlenen Gegenmittel gesucht werden.“ „Das haben sie sehr verständlich klargestellt. Nun gibt es noch den Einwand, dass die übliche niedrige Dosierung der homöopathischen Gabe in Fällen von Zuständen nach schweren
Vergiftungen jeglicher Art nichts ausrichten kann. Ist es nicht so, dass man bei einem solchen schwerwiegenden Zustand hoch dosiert eingreifen muss, um überhaupt etwas Positives ausrichten zu können? Schließlich handelt es sich doch hier um einen Notfall und das Gift muss schnellstens unwirksam gemacht und die Gesundheit wieder hergestellt werden!“ C. v. Bönninghausen: „Zu diesem Thema finden sie etwas in meinem Buch ‚Die Homöopathie, ein Lesebuch für das gebildete, nicht-ärztliche Publikum‘ auf Seite 232. Nun, zunächst einmal macht die Homöopathie keinen wesentlichen Unterschied zwischen Gift und Arznei. Wenn man nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch unter dem Wort Gift nur solche Substanzen verstanden werden, welche schon in geringen Mengen lebensgefährliche Zustände erregen, so wird dadurch im Grunde nur ein höherer Grad von Kraft und Wirksamkeit bezeichnet. Das Maß dafür ist aber nicht bloß von der Substanz, sondern auch von dem Individuum und dessen Empfänglichkeit abhängig. Anders als die normale Nahrung können sowohl die Arzneien, als auch die Gifte, eine Befindens-Veränderung im menschlichen Körper bewirken. Dies gilt für den kranken und den gesunden Zustand des Menschen. Ebenso gut also, wie Arsen, das ätzende Quecksilber- Sublimat und die Blausäure bei Allopathen und Homöopathen zu den Arzneimitteln gezählt und von ihnen angewendet werden, ebenso gut muss man, wie es auch die Homöopathen tun, Kamille, Flieder, Kaffee, China, Wurmkraut und dergleichen zu den Giften zählen. Nur die ganz unarzneilichen, die nährenden Dinge, wie Salep, Kakao, Arrowroot, arabischer Gummi usw., welche die Apotheker führen, sind weder das eine noch das andere, sondern Nahrungsmittel, welche mehr der Küche als der Apotheke angehören. Die bisherige Arzneikunst hat, in der wohltätigen Absicht, die Übersicht zu erleichtern und dadurch umso schneller und sicherer Hilfe bringen zu können, die Gifte unter besondere allgemeine Rubriken gebracht und für jedes derselben im Allgemeinen die Gegengifte (Antidote) angegeben. So rät man z. B. bei Vergiftungen mit korrosiven Dingen Milch und schleimige Substanzen, bei narkotischen, Salzwasser, Essig, Kaffee, Zitronensaft usw. anzuwenden. Die homöopathische Heilmethode, deren Wesen überhaupt in dem strengsten Individualisieren besteht, beschränkt sich nicht auf solche allgemeine Vorschriften. Was die Homöopathie mit der Allopathie gemeinsam hat, ist, dass sie erwägt, ob das Gift etwa noch in Substanz im Körper vorhanden ist und daher so schnell wie möglich entweder durch Ausleerungen fortgeschafft oder chemisch zersetzt werden muss, oder ob nur die rein dynamische Wirkung desselben auf den lebenden Organismus fortbesteht und zu vernichten ist. Die gleichsam mechanische Fortschaffung, so wie die chemische Neutralisierung der noch in Substanz vorhandenen Giftstoffe ist bei beiden Heilmethoden im Ganzen dieselbe und muss natürlich dieselbe sein, weil hier überall die Verfahrensweise auf Empirie gebaut ist. So wie man die Schmerzen im Auge durch einen hineingeratenen Fremdkörper nicht eher heilen kann, bis dieser herausgeschafft ist, so ist es auch unmöglich, den Vergifteten wieder herzustellen, solange das Gift in seinen Eingeweiden wütet. Ist nun aber die giftige Substanz nicht mehr als solche im Körper vorhanden, so bleibt doch fast immer eine dynamische Wirkung derselben zurück. Um diese auszulöschen, stehen dem Arzte zweierlei Wege offen, nämlich der allopathische und der homöopathische. Die allopathische Behandlung kann nur da Anwendung finden, wo entweder das Gift an und für sich nur eine sehr kurze Wirkungsdauer besitzt oder wo solche Hilfe nötig ist, um die anfängliche mechanische Fortschaffung desselben zu befördern. Der Homöopath weiß, dass dadurch anhaltende Krankheits-Symptome so wenig aufgehoben und vernichtet werden, dass sie vielmehr nach kurzdauernder, scheinbarer Linderung dann nur in desto verstärkterem Grade wieder hervorbrechen und sich offenbar verschlimmern.
Der Homöopath schlägt daher in den bei weitem zahlreichsten Fällen den homöopathischen Heilweg ein. Er behandelt solche dynamische Gift- und Arzneiwirkungen gerade wie jede andere dynamische Krankheit, indem er diejenigen Mittel reicht, welche am entschiedensten die Kraft und die Neigung besitzen, ähnliche Beschwerden im lebenden Organismus zu erregen und die meiste Ähnlichkeit mit den Wirkungen des Giftes oder der Arznei besitzen. Um das hiervor nur kurz Angedeutete anschaulicher zu machen, wollen wir angeben, wie der homöopathische Arzt bei einer vorhandenen Vergiftung verfährt, und wählen dafür zuerst einen Fall von Vergiftung mit einer einzigen Dosis einer giftigen Substanz, z. B. der Frucht der Belladonna. Hat jemand einige Beeren dieser giftigen (arzneikräftigen) Pflanze verschluckt, so wird der hinzugerufene Arzt unverzüglich versuchen, dieselben mechanisch wieder fortzuschaffen. Hier tritt ihn aber schon gleich die durch das Gift entstandene große Unreizbarkeit des Magens, gewöhnlich mit tetanischen Krämpfen verbunden, hinderlich entgegen, welche die Wirkung eines gereichten Brechmittels vereiteln würde. In diesem Falle ist er verpflichtet, um das Leben zu retten, durch die antipathischen Mittel, nämlich durch eine Menge starken Kaffeetranks, oder noch schneller und wirksamer durch die weingeistige Tinktur des rohen Kaffees, in kurz nacheinander wiederholten kleinen Gaben, diese Reizlosigkeit des Magens und der Speiseröhre zu tilgen und durch gleichzeitige mechanische Reizung des Schlundes mit einer Federfahne Erbrechen zu bewirken. Hätte aber das Gift seine Wirkung schon weiter entfaltet, sodass daneben auch Bauchschmerzen mit lähmigen Zuständen eingetreten wären, so würde man mit Kaffee den Zweck nicht mehr erreichen, sondern es müsste dann der Mohnsaft zu Hilfe genommen werden, welcher hier ebenfalls nur antipathisch und palliativ wirken würde. Ist nun aber die Ausleerung erfolgt und die Substanz solchergestalt fortgeschafft, so hat die mechanische sowohl, als die allopathische Methode das ihrige getan, und die Tilgung der zurückgebliebenen Beschwerden dynamischer Art wird nur auf homöopathischem Wege erwirkt werden können, indem der Arzt nach Maßgabe der jedes Mal vorwaltenden Symptome das nach der Ähnlichkeit seiner reinen Wirkungen gewählte Heilmittel reicht. – Wie er dabei verfährt, wollen wir in einigen Beispielen sehen. Zuvorderst wird häufig nach Vergiftungen mit Belladonna eine gewisse Schlummersucht beobachtet, ähnlich einem lethargischen, apoplexartigen Zustand. Hier wird sich am häufigsten und schnellsten Mohnsaft als hilfreich erweisen, und zwar nun nicht mehr antipathisch, sondern homöopathisch. Zuweilen wird Magnetis polus arcticus, oder, besonders wenn wirkliche Lähmungen damit verbunden sind, Cocculus, helfen. Diese drei Mittel erregen alle in dieser Beziehung mit der Belladonna ähnliche Erstwirkungen. Tritt dagegen, wie nicht selten geschieht, ein Zustand von Betäubung ein, oder entsteht Wahnsinn und Wut, so wird man am schnellsten und gewissesten durch einige sehr kleine Gaben Hyoscyamus Hilfe bringen, welches ebenfalls die häufig gleichzeitige Geschwulst und Verengung des Schlundes in kurzer Zeit wegnimmt, weil sowohl das Eine wie das Andere in dem Umfange der reinen Wirkungen dieser Arznei liegt. Blieb aber im günstigeren Fall bloß eine gewisse Art von Trunkenheit, wie von einem Rausch zurück, so wird dieser schnell nach Genuss von etwas Wein weichen, (wie schon der alte Botaniker Tragus in seinem Kräuterbuch lehrt), nach der bekannten Kraft dieses Getränks. Zuweilen ereignet es sich, dass die Belladonna, auch als Arzneimittel in übergroßen Gaben gereicht, Kopfweh mit Weinerlichkeit und Frostigkeit erzeugt, mit abendlicher Verschlimmerung, wobei der Leidende vor Mitternacht nicht einschlafen kann. Diesen Zustand heilt Pulsatilla, welche ähnliche Beschwerden, verbunden mit der abendlichen Exazerbation unter ihre am meisten charakteristischen Eigentümlichkeiten zählt. Die rotlaufartigen Geschwülste, welche die Belladonna in so ausgezeichnetem Grad hervorzubringen geneigt ist, werden bald durch eine kleine Gabe Hepar sulfuris calcarea
beseitigt, weil auch diese in gleichem Grade die Fähigkeit besitzt, ähnliche Rotlauf- Geschwülste am gesunden menschlichen Körper zu verursachen. Es würde zu weit führen, diesen Faden weiter zu verfolgen und alle Mittel aufzuzählen, welche das Vermögen besitzen, als homöopathische Antidote die nachteiligen Wirkungen der Belladonna zu tilgen. So möchte ich nur noch China, Colchicum, Cuprum und Senega erwähnen, deren Wirkungen in einigen Punkten mit denen der Belladonna übereinkommen und ihre antidotarische Wirksamkeit bei entsprechenden Zuständen bereits bewährt haben. Nur das müssen wir noch hinzufügen, dass der von fast allen Schriftstellern als Antidot gegen die narkotische Belladonna gerühmte Essig nichts weniger als Heil bringend ist, sondern die Beschwerden nur verschlimmert.“ „Sie sprechen von kleinen bzw. sehr kleinen Gaben..“ Samuel Hahnemann: „In meiner Reinen Arzneimittellehre finden sie bei Ipecacuanha noch einmal mehr meine Bestätigung dafür. Bei Anwendung dieses Heilmittels als homöopathische Arznei, und Vergiftungen sind davon nicht ausgenommen, nein, ich habe Beispiele sogar extra noch gegeben, gilt: In allen diesen Fällen von homöopathischer Heilanwendung dieser Wurzel sind ebenfalls nur ganz kleine Gaben angezeigt. Ich gab bisher die verdünnte Tinktur zu einem Tropfen, welcher ein Millionstel eines Grans Ipekakuanha-Kraft enthielt, habe aber aus der noch oft unnötig starken Wirkung in vielen Fällen gesehen, dass die Gabe zu homöopathischem Gebrauche (versteht sich, bei Entfernung aller andern, fremdartigen, arzneilichen Einflüsse) noch mehr verkleinert sein müsse. Nur wo eine starke Vergiftung mit einer grossen Gabe Mohnsaft zu besiegen ist, muss eine grosse Gabe Ipekacuanha-Tinktur (zu 30, 40, 60 Tropfen der starken Tinktur) angewendet werden – wo nicht vielmehr starker Kaffeetrank (oder Kampher) den Umständen nach angezeigt ist.“ Siegfried Letzel
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