Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederhofen für die Haushaltsjahre 2021/2022
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederhofen für die Haushaltsjahre 2021/2022 Seite 1 von 84
Inhaltsverzeichnis Seiten 1. Haushaltssatzung 3 - 4 2. Vorbericht 5 - 19 3. Gesamt-Ergebnis- und Finanzhaushalt 20 - 23 4. Teilergebnis- und Finanzhaushalt 24 - 27 5. Finanzplan B -Investitionsmassnahmen- 28 - 38 6. Produktübersicht 39 - 40 7. Produktbuch 41 - 55 8. Ergebnishaushalt auf Produktebene 56 - 75 9. Stellenplan 76 10. Berechnung der freien Finanzspitze 77 11. Bewirtschaftungsregeln 78 12. Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen 79 und ähnlicher Vorgänge 13. Übersicht Jahresergebnisse Ergebnishaushalt 80 14. Übersicht Jahresergebnisse Finanzhaushalt 81 15. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 82 16. Bilanz des letzten Haushaltsjahres, für das ein 83 - 84 Jahresabschluss vorliegt Seite 2 von 84
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederhofen für die Haushaltsjahre 2021/2022 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahr Festgesetzt werden 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt Posten der Gesamtbetrag der Erträge auf 438.080 € 449.180 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 449.860 € 470.770 € der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf -11.780 € -21.590 € 2. im Finanzhaushalt Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 11.860 € 1.530 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.000 € 0€ die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.810 € 10.000 € Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -8.810 € -10.000 € Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -3.050 € 8.470 € § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0€ 0€ verzinste Kredite auf 0€ 10.000 € zusammen auf 0€ 10.000 € § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0€ 0€ Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushalts- jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0€ 0€ Seite 3 von 84
§ 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) auf 300 v.H. 300 v.H. - Grundsteuer B (Grundstücke) auf 365 v.H. 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. 365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 36,00 € 36,00 € für den zweiten Hund 55,00 € 55,00 € für jeden weiteren Hund 75,00 € 75,00 € Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung der OG Niederhofen über die Hundesteuer für den ersten Hund 360,00 € 360,00 € für den zweiten Hund 550,00 € 550,00 € für jeden weiteren Hund 750,00 € 750,00 € § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.Juni 1995 (GVBl S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl S. 57) werden festgesetzt: 1. Beitrag für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für Flächen liegend im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Niederhofen 10,00 € / ha 10,00 € / ha beitragspflichtiges Grundstück § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 2.414.667,81 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 2.396.061,74 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 2.380.041,74 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 2.368.261,74 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.346.671,74 € § 7 Wertgrenzen Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. Niederhofen, den Ortsgemeinde Niederhofen (S.) (Kuhlmann) Ortsbürgermeister Seite 4 von 84
Vorbericht Einleitung: Dem Rat als politischer Willensträger obliegt die Aufgabe, jährlich einen Haushaltsplan zu erstellen. Er ist die Grundlage der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kon- trollen. Mit der Einführung eines doppischen Rechnungswesens und der Festlegung von Zielvorgaben, bezogen auf die kommunalen Dienstleistungen (Outputorientierung), sollen ein kostenbewusstes und effektives Verwaltungshandeln gefördert und mehr Transparenz ge- schaffen werden. Hierzu nachfolgend ein Überblick in Kurzform. Der doppische Haushalt im Überblick Das Haushaltswesen ist eine "Drei-Komponenten-Rechnung" auf doppischer Grundlage mit einer Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Alle drei Kom- ponenten sind durch die Technik der doppelten Buchführung logisch miteinander verbunden. Ergebnishaushalt Die Ergebnisrechnung bzw. der Ergebnishaushalt entspricht der kaufmännischen Ge- winn- und Verlustrechnung, die periodengerecht die beiden zentralen Rechengrößen von Aufwand (Ressourcenverbrauch) und Ertrag (Ressourcenaufkommen) abbildet. Die Rechen- größen Ertrag und Aufwand enthalten zahlungswirksame wie nicht zahlungswirksame Grö- ßen (z.B. aktivierte Eigenleistungen, Abschreibungen, Auflösung und Zuführung von Rück- stellungen). Im Zentrum der doppischen Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan. In ihm werden • die geplanten Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, aber auch • Abschreibungen auf die abnutzbaren Vermögensgegenstände, Seite 5 von 84
• Zuführung zu Rückstellungen z.B. für zukünftig zu zahlende Beamtenpensionen und • andere Aufwendungen ausgewiesen. Der Summe dieser Aufwendungen stehen die Erträge gegenüber und ergeben im Saldo das Jahresergebnis. + Das Jahresergebnis = beinhaltet das laufende Ergebnis der Verwal- tungstätigkeit zzgl. Zin- sen zum Ordentlichen + Ergebnis zzgl. außeror- dentliche Geschäfte zum Außerordentlichen = Ergebnis. Der Rat ermächtigt die Verwaltung mit dem Ergebnishaushalt, die entsprechenden Ressour- cen einzusetzen. Die Ergebnisrechnung stellt auch die grundlegende Bezugsgröße für den Haushaltsausgleich dar: Die Aufwendungen sollen grundsätzlich durch Erträge gedeckt sein. Finanzhaushalt: Der Finanzhaushalt tritt als ergänzende Komponente neben den Ergebnishaushalt und stellt mit den Rechengrößen Einzahlung und Auszahlung alle erwarteten Zahlungsströme eines Haushaltsjahres dar, ohne eine Periodenabgrenzung vorzunehmen. Der Finanzhaushalt stellt in summarischer Form die Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit dar. Hinzu kommen die Geldflüsse aus Investitionen (z. B. Grundstückskauf, Neubau Schule, Fahrzeugkauf) und Finanzierungen (z. B. Anliegerbeiträge, Landeszuwendungen, Kreditauf- nahmen). Es gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip. Der Finanzhaushalt erfüllt somit einerseits die Funktion einer Auszahlungsermächtigung, andererseits dient er zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs der Kommune (Finanzierungs- planung). Teilhaushalte: Der Gesamtergebnishaushalt und der Gesamtfinanzhaushalt werden sodann in Teilhaushal- te gegliedert, deren Struktur im Rahmen der landesgesetzlichen Vorgaben durch die Ge- meinde angepasst werden können. Seite 6 von 84
Für die Ortsgemeinden sind jeweils 2 Teilhaushalte gebildet. • Teilhaushalt 1: Allgemeiner Teil • Teilhaushalt 6: Zentrale Finanzdienstleistungen Die Gliederung der Teilhaushalte entspricht grundsätzlich der Gliederung der Gesamthaus- halte. Jedoch werden beispielsweise im Teilergebnishaushalt zusätzlich die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ausgewiesen (soweit diese überhaupt erfasst sind). Dies wird in Niederhofen –wie auch bei den meisten übrigen Kommunen in Rheinland-Pfalz- erst dann der Fall sein, wenn eine Kosten- und Leistungsrechnung einge- richtet ist. Viel wichtiger ist, dass in den Teilfinanzhaushalten die für jeden Bereich geplanten investi- ven Mittel separat dargestellt werden. Hierzu ist eine Wertgrenze in der Haushaltssatzung festzulegen, bei deren Erreichen die Investition einzeln dargestellt wird. In den Teilergebnishaushalten werden somit alle Erträge und Aufwendungen dieses jewei- ligen Bereiches dargestellt. In den Teilfinanzhaushalten werden die korrespondierenden Ein- und Auszahlungen ge- zeigt (als Salden). Hinzukommen die Einzahlungen und Auszahlungen aus dem investiven Bereich. Diese Investitionen werden sodann im Teilfinanzhaushalt B als einzelne Maßnahmen dar- gestellt, inklusive der dazugehörigen Finanzierungen. Produkthaushalt: Zusätzlich erfolgt schließlich die Darstellung aller Informationen auf Produktebene. Insoweit ist das Produkt das zentrale Betrachtungselement für den Rat. Produkte sind die Ergebnisse des Verwaltungshandelns, die im Sinne eines Sachzieles der Kommune (Organisationszweck) der Bedürfnisbefriedigung Dritter dienen sollen. Ein Produkt kann aus einer oder mehreren Leistungen bestehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich • um materielle Arbeitsergebnisse (z.B. Arbeitsleistungen durch den Bauhof) oder • um immaterielle Leistungen im Sinne von Dienstleistungen (z.B. Beratung von Sozialhil- feempfängern) handelt. Unerheblich ist auch, ob der Empfänger des Produkts dafür einen • Gewinnbringenden, • kostendeckenden, • subventionierten oder • gar keinen Preis zahlt. Für die Definition einer Verwaltungsleistung als Produkt ist auch nicht von Bedeutung, ob der Empfänger • die Verwaltungsleistung freiwillig nachfragt oder • Betroffener einer hoheitlichen Maßnahme ist. Produkte sind also die bereitgestellten Güter und Dienstleistungen einer Kommune. Leistungen sind einzelne Arbeitsergebnisse, die zur (Teil-) Erstellung eines Produktes er- forderlich sind. Seite 7 von 84
Im Produktplan wird das Produkt bzw. die Leistung zunächst beschrieben. Sodann werden die Auftragsgrundlage sowie die Zielgruppe erläutert und der Produktverantwortliche ge- nannt. Später kommen die Ziele und Kennzahlen als steuerungsrelevante Größen hinzu. Schließlich werden auf Produktebene die Aufwendungen und Erträge dargestellt, so dass alle produktbezogenen Daten transparent werden. Der Gesamt-Produktplan der Ortsgemeinde Niederhofen ist in einer gesonderten Übersicht dargestellt. Stellenplan Der Stellenplan wird gesondert ausgewiesen. Hierzu wird das verbindliche Muster 12 zu § 5 Abs. 1 und 2 GemHVO verwendet. Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt: Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn Erträge größer / gleich Aufwendungen sind, so wird Substanzerhaltung gewährleistet. Ist die Summe der festgestellten oder veranschlagten Jahresergebnisse der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaushaltes negativ, hat die Ge- meinde darzustellen, durch welche Maßnahmen die haushaltswirtschaftliche Lage der Ge- meinde verbessert werden kann. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrages bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen unberücksichtigt. Diese sind unmittelbar mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Finanzhaushalt Ordentliche und außerordentliche Einzahlungen müssen ausreichen, um die ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen sowie die planmäßige Tilgung zu decken. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die laufenden Einzahlungen ausreichen, um die lau- fenden Auszahlungen zu decken und nicht etwa neue Kredite zur Tilgung alter Kredite auf- genommen werden. Bilanz Die Bilanz ist als dritte Komponente die Vermögensrechnung. Auf der Aktivseite wird das gesamte Vermögen dargestellt, also wofür die Mittel eingesetzt worden sind z. B, Grundstü- cke, Gebäude, Wald, Fahrzeuge etc. (= Anlagevermögen), sowie auch z.B. Vorräte, Forde- rungen, Bankguthaben (= Umlaufvermögen). Auf der Passivseite wird die Herkunft der Mittel dargestellt, z.B. die laufenden Kredite, die Zuwendungen für Einzelprojekte, Rückstellungen etc. (= Fremdkapital) sowie das Eigenkapi- tal. Eigenkapital Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich auf der Passivseite rein rechnerisch aus dem Saldo Vermögen (=Summe Aktivseite) minus Fremdkapital. Sollte es im Laufe der Jahre zu „nega- tivem Eigenkapital“ kommen bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen der Gesetzgeber letztlich bei einer dauernden Überschuldung vorsehen wird. Analyse der doppischen Haushaltsplanung 2021/2022 der Ortsge- meinde Niederhofen: Seite 8 von 84
Mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird erneut von der Möglichkeit eines Doppel- haushaltes Gebrauch gemacht. Anstatt wie üblich einen Haushalt für ein Jahr kann eine Gemeinde einen Doppelhaushalt für zwei Jahre verabschieden. Auch beim Doppelhaushalt gilt jedoch der Grundsatz der Jährlichkeit. D. h., alle Ansätze sind für jedes Jahr getrennt zu veranschlagen. Es gibt also weiterhin Bewilligungen für jedes einzelne Haushaltsjahr, die mit Ablauf des Jahres zu wirken aufhören. Die Rechts- grundlage liefert § 95 Abs. 5 GemO (Gemeindeordnung). Die relevanten Plandaten des doppischen Haushaltes der Ortsgemeinde Niederh- ofen 2021/2022 ergeben sich aus den beigefügten Auswertungen. Wie bisher werden die dazugehörigen Teilhaushalte ausgewiesen. Dann folgt die produktorientierte Betrachtung der Erträge und Aufwendungen. Die Produkte werden zunächst einzeln dargestellt und beschrieben. In einem weite- ren Block folgen dann je Produkt die Erträge und Aufwendungen. Zudem werden die Investitionen im Teilfinanzplan B nach Produkten dargestellt. Die laufenden Erträge und Aufwendungen sind überwiegend geprägt von den Pflichtaufgaben die zu erfüllen sind und hier insbesondere von den laufenden Unter- haltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Personalaufwendungen. Ergebnishaushalt Haushaltsplan Haushaltsplan Haushaltsplan Abweichungen zum Haushalt 2020 2021 2022 2021 2022 Gesamtbetrag der Erträge 438.220 € 438.080 € 449.180 € -140 € 10.960 € Gesamtbetrag der Aufwendungen 454.240 € 449.860 € 470.770 € -4.380 € 16.530 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -16.020 € -11.780 € -21.590 € 4.240 € -5.570 € Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.780 € und im Planjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 21.590 € aus. Die wesentlichen Veränderungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres ergeben sich u.a. durch die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzu- weisungen, den Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Reduzierung der Personalkosten, den Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen, der Erhöhung der Kosten für die Einleitung der Oberflächenabwässer in die Kanalisation und die Reduzierung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Nach vorliegender Preiskalkulation erhöhen die Verbandsgemeindewerke ab 2021 den Beitrag für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen von 0,50 €/qm auf 0,64 €/qm. Zur Kostendeckung wird der Beitrag in den nächsten Jahren zumindest auf 0,76 €/qm ansteigen. Die letzte Erhöhung wurde in den Jahren 2010 und 2011 gestaffelt umgesetzt. Die Reduzierung der Kreis- und Verbandsgemein- deumlage basiert auf gesunkenen Umlagegrundlagen (Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen). Zu planen sind im Ergebnishaushalt auch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Hierzu gehören: Seite 9 von 84
2021 2022 Abschreibungen für abnutzbare Vermögensgegenstände -56.240 € -55.920 € Zuführung zur Ehrensoldrückstellung -850 € -850 € Auflösungserträge aus Zuwendungen 17.600 € 17.600 € Auflösungserträge aus Beiträgen und Zuwendungen 14.560 € 14.560 € Auflösungsertrag passiver Rechnungsabgrenzungsposten für Pflege Pflanzfläche 720 € 720 € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 570 € 570 € -23.640 € -23.320 € Per Saldo erfolgt hier aus Abschreibungen und Auflösungserträgen eine Belastung in Höhe von 23.640 € bzw. 23.320 €. Die Abschreibungen und Auflösungserträge sind gegenüber dem Vorjahr fortge- schrieben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen sind im Ergebnishaushalt (Gesamtplan Nr. E9) mit 16.930 €/17.130 € ausgewiesen und liegen um 6.800 €/6.600 € unter dem Ansatz des Vorjahres (23.730 €). Für 2020 waren noch Haushaltsmittel für einen geringfügig Beschäftigten als Gemeindearbeiter kalkuliert. Nach Ausscheiden des Mitarbeiters werden die Arbeiten von einem Dienstleister übernommen. In den Personalausgaben sind die festgeschriebenen tariflichen Erhöhungen der Be- schäftigten eingerechnet. Seite 10 von 84
Übersicht über besondere Erträge und Aufwendungen Produkt Bezeichnung Betrag Betrag Begründung w esentlicher Ertrag/Aufw and Mehrertrag/ Haushaltsplan Mehraufw and (incl. Mehrertrag/ Mehraufw and 1143-1 Unterhaltung Bauhof 3.000 € ) 4.200 € Material für Dachreparatur, die in Eigenleistung ausgeführt w ird und Erneuerung eines Tores. 5411-1 Vergütungen für -5.160 € 500 € Der geringfügig Beschäftigte Gemeindearbeiter ist Arbeitnehmer ausgeschieden. Die Stelle w urde nicht neu besetzt. 5411-1 Unterhaltung Straßen, 5.000 € 8.500 € Nachdem die Stelle des geringfügig beschäftigten Wege, Plätze Gemeindearbeiters nicht mehr besetzt w urde, w erden die Arbeiten von einem Dienstleister ausgeführt. 5411-2 Unterhaltung 3.500 € 9.500 € Mehraufw endungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung (Leistungen Syna, Betriebsführung und Wartung, Servicefälle Tiefbau und Entflechtung STB Schaltfelder). 5731 Mieten und Pachten -4.200 € 8.400 € Bedingt durch die Corona-Pandemie w urden die Grillhütte und Planansätze für die Einnahmen aus der Vermietung der Dorfgemeinschafts- Grillhütte und des Dorfgemeinschaftshauses reduziert. haus 5731-1 Unterhaltung 3.000 € 4.500 € Für das Haushaltsjahr 2022 sind 3.000 € für eine Dorfgemeinschafts- Ersatzbeschaffung der Einbauspülmaschine eingeplant. haus 5731-1 Unterhaltung Betriebs- 400 € 1.000 € Mehraufw endungen für den Erw erb einer Leinw and. und Geschäftsaus- stattung DGH 6111 Grundsteuer B 1.000 € 39.000 € Mehreinnahmen gem. Jahressollstellung 6111 Gew erbesteuer -5.800 € 4.200 € Mindereinnahmen gem. Jahressollstellung 6111 Gemeindeanteil a.d. 24.000 € 178.200 € Mehreinnahmen lt. Steuerschätzung des Einkommensteuer Bundesministeriums der Finanzen. 6111 Gemeindeanteil a.d. 240 € 2.100 € Mehreinnahmen lt. Steuerschätzung des Umsatzsteuer Bundesministeriums der Finanzen. 6111 Familienleistungs- 4.100 € 19.900 € Mehreinnahmen lt. Steuerschätzung des ausgleich Bundesministeriums der Finanzen. 6111 Schlüsselzu- -20.610 € 140.390 € Die landesdurchschnittliche Steuerkraft pro Einw ohner w eisungen vom Land (Schw ellenw ert) liegt für 2021 bei 914,93 €. Die Ortsgemeinde Niederhofen hat für 2021 eine Steuerkraft pro Einw ohner von 573,33 € und liegt damit 341,60 € unter dem Landesdurchschnitt und erhält daher gem. vorläufigen Berechnungen Schlüsselzuw eisungen A in Höhe von 140.390 €. Die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr ist bedingt durch eine höhere Steuerkraft und gesunkene Einw ohnerzahlen. 6111 Gew erbesteuer- -560 € 400 € Reduzierung des Planansatzes entsprechend den umlage niedrigeren Gew erbesteuereinnahmen. 6111 Kreisumlage -2.410 € 161.170 € Der Umlagesatz der Kreisumlage bleibt gegenüber dem 6111 Verbandsgemeinde- -10.250 € 153.330 € Vorjahr unverändert bei 43%; der Umlagesatz der umlage Verbandsgemeindeumlage w urde um 0,93% auf 40,77% gesenkt. Seite 11 von 84
Erträge ErgebnishaushaltSonstige laufende Erträge Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3% Zinserträge 0% 0% Privatrechtliche Leistungsentgelte Grundsteuer A und B 1% 9% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4% Gewerbesteuer 1% Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge 4% Schlüsselzuweisungen 32% Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer u. Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen Hundesteuer 46% 0% AUFWENDUNGEN ERGEBNISHAUSHALT Sonstige laufende Zinsaufwendungen Personalaufwendungen Aufwendungen 1% 4% 2% Sonstige Zuweisungen Sach- und 2% Dienstleistungen 9% Abschreibungen 12% Verbandsgemeindeumlage 34% Gewerbesteuerumlage 0% Kreisumlage 36% Seite 12 von 84
Finanzhaushalt Haushaltsplan Haushaltsplan Haushaltsplan Abweichungen zum Haushalt 2020 2021 2022 2021 2022 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 7.770 € 11.860 € 1.530 € 4.090 € -6.240 € Der Finanzhaushalt weist in 2021 einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 11.860 € aus, in 2022 beträgt der geplante Saldo 1.530 €. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich hier in 2021 eine Verbesserung von 4.090 € und in 2022 eine Verschlechterung von 6.240 €. Die Veränderungen im Finanzhaushalt im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich weitestgehend aus den vorgenannten Erläute- rungen zum Ergebnishaushalt, weil diese Buchungsvorgänge überwiegend auch zahlungswirksam sind und somit den Finanzhaushalt ebenfalls berühren. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist in 2021 einen Fi- nanzmittelüberschuss von 3.050 € aus. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in Hö- he von 5.680 € verbleibt ein Finanzmittelfehlbetrag von 2.630 €, der durch Liquidi- tätskredite (Belastung der Einheitskasse) gedeckt werden muss. Für das Jahr 2022 beträgt der Finanzmittelfehlbetrag insgesamt 13.400 €, die Deckung erfolgt durch einen Investitionskredit in Höhe von 10.000 € und Liquiditätskredite in Höhe von 3.400 €. Es verbleibt für das Haushaltsjahr 2021 eine „freie Finanzspitze“ von 6.180 € und für das Jahr 2022 eine negative „freie Finanzspitze“ von 3.400 €. Die Zielvorgabe zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit wird somit nur in 2021 erreicht. Der Stand der Liquiditätskredite der Ortsgemeinde Niederhofen beträgt per 31.12.2020 9.416,70 €. Entwicklung der Investitionskredite / ordentlichen Tilgung Jahr Investitionskredite Ordentliche Tilgung 2016 117.090,43 € 4.809,80 € 2017 112.120,69 € 4.969,74 € 2018 107.043,31 € 5.077,38 € 2019 101.388,54 € 5.654,77 € 2020 95.454,90 € 5.933,64 € 2021 89.774,90 € 5.680,00 € 2022 94.844,90 € 4.930,00 € incl. Sondertilgung geplant Seite 13 von 84
Investitionskredite 140.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € - € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Investitionskredite Ordentliche Tilgung incl. Sondertilgung 7.000,00 € 6.000,00 € 5.000,00 € 4.000,00 € 3.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € - € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Ordentliche Tilgung Seite 14 von 84
Entwicklung der sog. „freien Finanzspitze“ vorzutragende Jahr Saldo Ein- Auszahlungen Ordentliche Tilgung Beträge 2016 - 20.026,02 € 4.809,80 € - 24.835,82 € 2017 27.705,22 € 4.969,74 € 22.735,48 € 2018 16.819,29 € 5.077,38 € 11.519,57 € 2019 - 2.090,33 € 5.654,77 € - 7.563,15 € 2020 7.770,00 € 5.933,64 € 2.283,53 € 2021 11.860,00 € 5.680,00 € 6.180,00 € 2022 1.530,00 € 4.930,00 € - 3.400,00 € geplant Entwicklung der freien Finanzspitze 40.000,00 € 30.000,00 € 20.000,00 € 10.000,00 € - € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -10.000,00 € -20.000,00 € -30.000,00 € Saldo Ein- Auszahlungen Ordentliche Tilgung vorzutragende Beträge Seite 15 von 84
Investitionsübersicht 2021 Produkt Investitionsmaßnahme Einzahlungen Auszahlungen 2021 2021 1143-2 Einzahlung aus der Veräußerung von 3.000 € beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Traktor) 1143-2 Ersatzbeschaffung Traktor 5.000 € 3661-3 Zuwendung vom Zweckverband Kirchspiel 5.250 € Urbach für Bodentrampolin auf dem Kinderspielplatz 3661-3 Spenden für Bodentrampolin auf dem 750 € Kinderspielplatz 3661-3 Bodentrampolin Kinderspielplatz 6.000 € 5421-1 Abrechnung Grunderwerbskosten mit dem 6.810 € Landkreis Neuwied für den Ausbau K 123, Ortslage Niederhofen 5421-1 Errichtung einer Buswartehalle a.d. K 121, 3.000 € Ortslage Niederhofen 5421-1 Pauschale Zuwendung für Buswartehalle a.d. K 3.000 € 121, Ortslage Niederhofen Übertrag: 12.000 € 20.810 € Haushaltsausgleich Finanzhaushalt Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt für das Haus- haltsjahr 2021 -8.810 €. Die Finanzierung erfolgt durch den Finanzmittelüberschuss aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen. Seite 16 von 84
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt 2% Sonstige laufende Sonstige Zuwendungen, allgemeinde Umlagen und sonstige Einzahlungen Investitionseinzahlungen Zinseinzahlungen Transfereinzahlungen 2% 1% 0% 0% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0% Grundsteuer A und B 10% Privatrechtliche Leistungsentgelte Gewerbesteuer 1% 1% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0% Schlüsselzuweisungen 34% Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer u. Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen Hundesteuer 48% 1% Auszahlungen für Sachanlagen 5% Auszahlungen Finanzhaushalt Personalauszahlungen 4% Ordentliche Tilgung und Sach- und Sondertilgung Dienstleistungen 1% 12% Zinsauszahlungen 1% Sonstige laufende Gewerbesteuerumlage Auszahlungen 0% 2% Verbandsgemeindeumlage 37% Kreisumlage 38% Seite 17 von 84
Übersicht der wichtigsten Investitionen 2022 und Folgejahre 2022 Erneuerung der Bestuhlung im Dorfgemeinschaftshaus 10.000 € Für 2022 beträgt der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 10.000 €, der über einen Investitionskredit finanziert werden muss. Haushaltsausgleich Die Kommunalaufsichten werden im Haushaltsrundschreiben des Landes 2015 vom 15.10.2014 u.a. angehalten, auf die Einhaltung des Nachweises nach § 18 GemHVO zu achten. Diese Vorschrift regelt den „Haushaltsausgleich“. Demnach kann ein ent- standener Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Ausweis erfolgt unter dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit der Kapital- rücklage vorzunehmen. Nun muss (!) die Ortsgemeinde Niederhofen nachweisen, wie sie den Ausgleich innerhalb der nächsten fünf Jahre vornehmen will. Das Land konkretisiert in besagtem Schreiben, dass in diesen Nachweisen verbindli- che Festlegungen mit einer detaillierten Beschreibung der vorgesehenen Konsolidie- rungsmaßnahmen unter Angabe des Zeitraums des angestrebten Haushaltsausglei- ches zu treffen sind. Hierzu erklärt die Ortsgemeinde Niederhofen folgendes: Dorfgemeinschaftshaus Die Ortsgemeinde Niederhofen hat im Dorfgemeinschaftshaus energetische Sanie- rungsmaßnahmen durchgeführt um die laufenden Kosten nachhaltig zu reduzieren. Die Benutzungsgebühren wurden zum 01.01.2019 angehoben. Grillhütte Die Benutzungsgebühren wurden zum 01.01.2019 angehoben. Straßenbeleuchtung Die Ortsgemeinde hat die Straßenbeleuchtung teilweise auf LED-Leuchten umgerüs- tet und kann damit die Energiekosten nachhaltig reduzieren. Das Einsparpotential ist im Haushaltsplan berücksichtigt. Allgemein Die Ortsgemeinde Niederhofen wird weiterhin versuchen, die defizitäre Haushaltsla- ge durch Spendengelder, Eigenleistungen usw. zu regulieren. Da die Bereitschaft für die Eigenleistungen in der Gemeinde sehr hoch ist, wird z. Zt. auf eine mögliche Steuererhöhung verzichtet. Seite 18 von 84
Jagdgenossenschaften Die Jagdgenossenschaft Harschbach-Niederhofen als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ortsgemein- de Niederhofen rechtverbindlich erklärt, die Jagdpachteinnahmen (abzüglich der Auskehrungen) für den gemeindlichen Wegebau zur Verfügung zu stellen, um so eine Anrechnung auf den beitragsfähigen Aufwand nach § 11 KAG zu erlangen und im Ergebnis keine Wegebaubeiträge zahlen zu müssen. Der kumulierte, bisher nicht verausgabte Betrag stellt aus Sicht der Ortsgemeinde eine Verbindlichkeit dar, da eine Zahlungsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach besteht. Die Wegebau- erträge- und Aufwendungen werden im Produkt 5559, die Jagdpacht sowie die Erträ- ge und Aufwendungen der Wildschäden werden unter der Leistung 5551-2 darge- stellt. In einer jährlich fortgeführten Nebenrechnung werden der Jahresanfangsbestand (=Jahresendbestand Vorjahr) zzgl. der Jahresinnahmen abzüglich der Jahresausga- ben zu einem Jahresendbestand fortgeschrieben. Im Jahresabschluss 2019/2020 werden diese Daten detailliert dargestellt und im Rahmen der örtlichen Rechnungs- prüfung mit geprüft. Dieser ist in der Schlussbilanz des Vorjahres unter der Bilanzpo- sition Passiva 4.10 auszuweisen. Der voraussichtliche Gesamtstand zum 01.01.2021 beträgt 1.428,19 €. Schlussbemerkung In den Planfolgejahren kann nach heutigen Erkenntnissen bis einschließlich 2023 weder der Ergebnishaushalt noch der Finanzhaushalt ausgeglichen werden. Erst im Jahr 2024 weist lediglich der Finanzhaushalt einen geringen Finanzmittelüberschuss aus. Die Finanzmittelfehlbeträge müssen durch Liquiditätskredite über die Verbandsge- meindekasse Puderbach ausgeglichen werden und summieren sich so Jahr für Jahr auf. Im Ergebnishaushalt kommen die nicht zahlungswirksamen Vorgänge hinzu, die pro Jahr zusätzlich mit über 23.000 € zu Buche schlagen, so dass sich in der Folge das bilanzielle Eigenkapital durch entsprechende Verlustvorträge reduzieren wird. Die Steuereinnahmen steigen in 2021 insgesamt um rd. 24.000 €. Die Grundsteuer A und B bewegen sich im Rahmen der Planansätze vom Vorjahr. Die Gewerbesteuer reduziert sich, der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Familienleistungsausgleich steigen gemäß den Einschätzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ beim Bundesministerium der Finanzen an. Aufgrund der Corona- Pandemie kann es hierbei auch in den Folgejahren noch zu Veränderungen kom- men, die z. Zt. nicht abschätzbar sind. Die Steuerkraftzahlen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (von 210.730 € auf 235.637 €) und die Einwohnerzahl (von 436 auf 411) gesunken. Dies hat zur Folge, dass sich die Schlüsselzuweisungen A gegenüber dem Haushalt 2020 um 20.610 € reduzieren. Somit gilt es, sparsam zu sein und insbesondere verantwortlich und schonend mit den vorhandenen Vermögensgegenständen umzugehen d. h., z. B. notwendige Un- terhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen zeitnah und wirtschaftlich sinnvoll durchzu- führen. Seite 19 von 84
Mandant OG Niederhofen Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR Entstehung des Jahresergebnisses aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit E1 + Steuern und ähnliche Abgaben 215.057,27 222.260 246.100 253.000 264.291 277.175 289.482 40110000 Grundsteuer A 502,92 500 500 500 494 494 487 40120000 Grundsteuer B 38.043,50 38.000 39.000 39.200 39.474 39.751 40.029 40130000 Gewerbesteuer 6.282,62 10.000 4.200 4.300 4.438 4.673 4.846 40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 151.194,03 154.200 178.200 184.600 195.122 207.025 218.411 40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.095,43 1.860 2.100 2.100 2.140 2.176 2.211 40330000 Hundesteuer 2.079,67 1.900 2.200 2.200 2.000 2.000 2.000 40521000 Familienleistungsausgleich 14.859,10 15.800 19.900 20.100 20.623 21.056 21.498 E2 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und 178.158,00 179.480 158.860 158.860 160.264 161.622 162.924 sonstige Transfererträge 41110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 159.690,00 161.000 140.390 140.390 141.794 143.212 144.644 41444000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Zweckverbänden 800,00 800 800 800 800 800 800 41446000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Sparkassen 70,00 80 70 70 70 70 70 41510000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 17.598,00 17.600 17.600 17.600 17.600 17.540 17.410 E4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16.090,35 15.880 15.880 15.880 15.510 14.500 13.750 43120000 Gebühren für die Erteilung von Bescheiden (u.a. Genehmigungen, 330,00 120 120 120 120 120 120 Ablehnungen, Untersagungen) 43650000 Jagdpacht 1.201,65 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 43710000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und 14.558,70 14.560 14.560 14.560 14.190 13.180 12.430 ähnlichen Entgelte E5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 9.950,13 8.780 4.580 8.780 8.780 8.780 8.780 44120000 Mieten und Pachten 9.950,13 8.780 4.580 8.780 8.780 8.780 8.780 E6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8.230,02 930 870 870 870 870 870 44290000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen 8.230,02 930 870 870 870 870 870 E7 + Sonstige laufende Erträge 11.113,29 10.390 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 46250000 Konzessionsabgaben 9.246,71 9.100 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 46290000 Sonstige laufende Erträge 446,30 0 0 0 0 0 0 46291000 Erträge aus der Bereitstellung von Ausgleichsflächen 0,00 720 720 720 720 720 720 46614000 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 570 570 570 570 570 570 46620000 Erträge aus Zuschreibung 356,72 0 0 0 0 0 0 46999000 Sonstige Erträge für Vorjahre (alle Ertragsarten) 1.063,56 0 0 0 0 0 0 E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 438.599,06 437.720 437.580 448.680 461.005 474.237 487.096 E9 - Personal- und Versorgungsaufwendungen 18.460,15 23.730 16.930 17.130 17.185 17.239 17.294 50110000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige an Bürgermeister 7.726,64 7.200 7.300 7.400 7.400 7.400 7.400 50120000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige an Beigeordnete 922,52 700 700 700 700 700 700 Seite 20 von 84
Mandant OG Niederhofen Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR 50140000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige an Rats- und 296,00 300 300 300 300 300 300 Ausschussmitglieder 50221000 Vergütungen an Arbeitnehmer 4.574,23 9.450 3.200 3.250 3.283 3.315 3.348 50410000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beamte (u.a. 690,77 800 1.400 1.450 1.465 1.479 1.494 Nachversicherung) 50420000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer 885,99 2.030 730 730 737 745 752 51130000 Versorgungsaufwendungen an ehrenamtlich Tätige 3.364,00 2.400 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 51700000 Zuführungen zu Ehrensoldrückstellungen 0,00 850 850 850 850 850 850 E10 - Aufwendungen für Sach- und 47.854,72 28.650 42.500 42.300 42.422 42.544 42.669 Dienstleistungen 52200000 Aufwendungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall 11.082,29 8.100 8.900 9.600 9.696 9.792 9.890 52310000 Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und 844,79 2.700 5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 Gebäudeeinrichtungen 52320000 Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und 234,56 2.500 2.600 2.600 2.626 2.652 2.679 Gebäudeeinrichtungen 52330000 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 34.925,43 12.700 22.200 21.700 21.700 21.700 21.700 52350000 Fahrzeugunterhaltung 368,49 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 52360000 Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen 353,53 750 800 800 800 800 800 52370000 Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung 45,63 600 1.000 600 600 600 600 52490000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 0,00 300 300 300 300 300 300 E11 - Abschreibungen 56.836,77 56.390 56.240 55.920 55.510 52.940 50.900 53210000 Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 3.049,94 3.050 2.980 2.960 2.960 2.960 2.780 53410000 Abschreibung auf bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 8.329,76 8.330 8.300 8.300 8.300 8.300 8.300 Rechte 53510000 Afa auf das Infrastrukturverm. (einschließlich Grundstücke und 41.694,64 41.290 41.290 41.290 40.890 38.470 37.020 grundstücksgl. Rechte) 53710000 Abschreibungen auf Kunstgegenstände, Denkmäler 127,41 130 130 130 130 130 130 53810000 Afa auf Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen, BGA 3.635,02 3.590 3.540 3.240 3.230 3.080 2.670 E12 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige 322.265,97 334.520 323.050 344.650 355.724 368.026 379.843 Transferaufwendungen 54131000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Eigenbetriebe 6.363,00 6.400 8.150 8.150 8.150 8.150 8.150 54310000 Gewerbesteuerumlage 1.566,97 960 400 420 426 448 465 54421000 Allgemeine Umlagen an Landkreise 157.619,00 163.580 161.170 168.040 173.574 179.714 185.614 54423000 Allgemeine Umlagen an Verbandsgemeinden 156.717,00 163.580 153.330 168.040 173.574 179.714 185.614 E14 - Sonstige laufende Aufwendungen 8.546,49 7.330 7.730 7.530 7.558 7.584 7.613 56130000 Aufwendungen für übernommene Reisekosten für Dienstreisen und 599,20 650 500 500 500 500 500 Dienstgänge 56210000 Mieten, Pachten und Erbbauzinsen 436,72 510 510 510 510 510 510 Seite 21 von 84
Mandant OG Niederhofen Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR 56290000 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und 5.077,89 800 600 600 600 600 600 Diensten 56310000 Büromaterial 783,88 800 1.100 800 800 800 800 56330000 Porto und Versandkosten 3,30 30 30 30 30 30 30 56340000 Telefon, Datenübertragungskosten 547,55 620 620 620 620 620 620 56410000 Versicherungsbeiträge 2.469,97 2.150 2.630 2.720 2.748 2.774 2.803 56420000 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereinen 229,90 260 230 240 240 240 240 56551000 Einzelwertberichtigung -4.335,43 0 0 0 0 0 0 56590000 Sonstige Aufwendungen 1.881,96 0 0 0 0 0 0 56810000 Grundsteuer 59,56 60 60 60 60 60 60 56820000 Kraftfahrzeugsteuer 37,00 40 40 40 40 40 40 56920000 Sonstige lfd. Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit 307,38 400 400 400 400 400 400 56930000 Repräsentationen 165,00 330 330 330 330 330 330 56940000 Aufwendungen für Schadensfälle 0,00 680 680 680 680 680 680 56999000 Sonstige Aufwendungen für Vorjahre (alle Aufwandsarten) 282,61 0 0 0 0 0 0 E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 453.964,10 450.620 446.450 467.530 478.399 488.333 498.319 E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit -15.365,04 -12.900 -8.870 -18.850 -17.394 -14.096 -11.223 E17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 31,21 500 500 500 500 500 500 47400000 Erträge aus Beteiligungen ohne assoziierte Unternehmen 4,21 0 0 0 0 0 0 47920000 Vollverzinsung aus Gewerbesteuer (§ 233a AO) 27,00 500 500 500 500 500 500 E18 - Zinsaufwendungen und sonstige 3.272,24 3.620 3.410 3.240 3.070 2.900 2.220 Finanzaufwendungen 57511000 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an Banken 3.126,83 3.000 2.810 2.660 2.490 2.330 2.150 57512000 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an Sparkassen 145,41 120 100 80 80 70 70 57910000 Sonstige Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen aus der 0,00 500 500 500 500 500 0 Vollverzinsung der Gewerbesteuer (§ 233a AO) E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge -3.241,03 -3.120 -2.910 -2.740 -2.570 -2.400 -1.720 und -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis -18.606,07 -16.020 -11.780 -21.590 -19.964 -16.496 -12.943 E21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 0 E22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0 0 0 0 0 0 E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -18.606,07 -16.020 -11.780 -21.590 -19.964 -16.496 -12.943 F23 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -2.090,33 7.770 11.860 1.530 3.316 5.284 7.677 Entstehung des Finanzmittelüberschusses/- fehlbetrages aus Investitionstätigkeit Seite 22 von 84
Mandant OG Niederhofen Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR F24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 428,40 0 9.000 0 0 0 0 68142000 Investitionszuwendungen von dem Land 428,40 0 3.000 0 0 0 0 68144000 Investitionszuwendungen von Zweckverbänden 0,00 0 5.250 0 0 0 0 68159000 Investitionszuwendungen vom sonstigen privaten Bereich 0,00 0 750 0 0 0 0 F25 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 709,77 0 0 0 0 0 0 68265000 Anzahlungen für Beiträge vom privaten Bereich 709,77 0 0 0 0 0 0 F26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 3.000 0 0 0 0 68561000 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des 0,00 0 3.000 0 0 0 0 Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 410,00 Euro F27 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.138,17 0 12.000 0 0 0 0 F29 - Auszahlungen für Sachanlagen 622,61 3.500 20.810 10.000 0 0 0 78523000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0 3.000 0 0 0 0 78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 0,00 0 5.000 0 0 0 0 78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens oberhalb 428,40 3.500 6.000 10.000 0 0 0 der Wertgrenze i.H.v. 410,00 Euro 78593000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 194,21 0 6.810 0 0 0 0 F32 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 622,61 3.500 20.810 10.000 0 0 0 F33 Saldo der Ein- uns Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 515,56 -3.500 -8.810 -10.000 0 0 0 F34 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag -1.574,77 4.270 3.050 -8.470 3.316 5.284 7.677 F35 + Aufnahme von Investitionskrediten 0,00 1.390 0 10.000 0 0 0 69250000 Aufnahme von Krediten für Investitionen vom inländischen Geldmarkt 0,00 1.390 0 10.000 0 0 0 Finanzierungstätigkeit F36 - Tilgung von Investitionskrediten 5.654,77 5.660 5.680 4.930 5.180 5.260 5.440 79250000 Tilgung von Krediten für Investitionen vom inländischen Geldmarkt 5.654,77 5.660 5.680 4.930 5.180 5.260 5.440 F37 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten -5.654,77 -4.270 -5.680 5.070 -5.180 -5.260 -5.440 F38 Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde 7.229,54 0 0 0 0 0 0 im Rahmen der Einheitskasse F39 Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde 0,00 0 2.630 3.400 1.864 -24 -2.237 im Rahmen der Einheitskasse F40 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.574,77 -4.270 -3.050 8.470 -3.316 -5.284 -7.677 F42 Verwendung Finanzmittelüberschuss / 1.574,77 -4.270 -3.050 8.470 -3.316 -5.284 -7.677 Deckung Finanzmittelfehlbetrag F43 Veränderung der liquiden Mittel 7.229,54 0 0 0 0 0 0 (einschl. durchlaufende Gelder) F44 nachrichtlich: -7.745,10 2.110 6.180 -3.400 -1.864 24 2.237 Ausgleich Finanzhaushalt Seite 23 von 84
Mandant OG Niederhofen Teilhaushalt 2021 / 2022 Budget: 1 Teilhaushalt 1 (Allgemeiner Teil) lfd. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR Entstehung des Jahresergebnisses aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit E2 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und 18.468,00 18.480 18.470 18.470 18.470 18.410 18.280 sonstige Transfererträge E4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16.090,35 15.880 15.880 15.880 15.510 14.500 13.750 E5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 9.950,13 8.780 4.580 8.780 8.780 8.780 8.780 E6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8.230,02 930 870 870 870 870 870 E7 + Sonstige laufende Erträge 10.756,57 10.390 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 63.495,07 54.460 51.090 55.290 54.920 53.850 52.970 E9 - Personal- und Versorgungsaufwendungen 18.460,15 23.730 16.930 17.130 17.185 17.239 17.294 E10 - Aufwendungen für Sach- und 47.854,72 28.650 42.500 42.300 42.422 42.544 42.669 Dienstleistungen E11 - Abschreibungen 56.836,77 56.390 56.240 55.920 55.510 52.940 50.900 E12 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige 6.363,00 6.400 8.150 8.150 8.150 8.150 8.150 Transferaufwendungen E14 - Sonstige laufende Aufwendungen 12.881,92 7.330 7.730 7.530 7.558 7.584 7.613 E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 142.396,56 122.500 131.550 131.030 130.825 128.457 126.626 E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit -78.901,49 -68.040 -80.460 -75.740 -75.905 -74.607 -73.656 E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0 0 und -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis -78.901,49 -68.040 -80.460 -75.740 -75.905 -74.607 -73.656 E21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 0 E22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0 0 0 0 0 0 E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -78.901,49 -68.040 -80.460 -75.740 -75.905 -74.607 -73.656 F23 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -57.080,84 -44.250 -56.820 -52.420 -52.625 -52.827 -53.036 Entstehung des Finanzmittelüberschusses/- fehlbetrages aus Investitionstätigkeit F24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 428,40 0 9.000 0 0 0 0 F25 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 709,77 0 0 0 0 0 0 F26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 3.000 0 0 0 0 F27 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.138,17 0 12.000 0 0 0 0 F29 - Auszahlungen für Sachanlagen 622,61 3.500 20.810 10.000 0 0 0 F32 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 622,61 3.500 20.810 10.000 0 0 0 F33 Saldo der Ein- uns Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 515,56 -3.500 -8.810 -10.000 0 0 0 F34 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag -56.565,28 -47.750 -65.630 -62.420 -52.625 -52.827 -53.036 Seite 24 von 84
Mandant OG Niederhofen Teilhaushalt 2021 / 2022 Budget: 1 Teilhaushalt 1 (Allgemeiner Teil) lfd. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR Finanzierungstätigkeit F37 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 0,00 0 0 0 0 0 0 F38 Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde 0,00 0 0 0 0 0 0 im Rahmen der Einheitskasse F39 Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde 0,00 0 0 0 0 0 0 im Rahmen der Einheitskasse F40 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 F42 Verwendung Finanzmittelüberschuss / 0,00 0 0 0 0 0 0 Deckung Finanzmittelfehlbetrag F43 Veränderung der liquiden Mittel 0,00 0 0 0 0 0 0 (einschl. durchlaufende Gelder) F44 nachrichtlich: -57.080,84 -44.250 -56.820 -52.420 -52.625 -52.827 -53.036 Ausgleich Finanzhaushalt Seite 25 von 84
Mandant OG Niederhofen Teilhaushalt 2021 / 2022 Budget: 6 Teilhaushalt 6 (Zentrale Finanzleistungen) lfd. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR Entstehung des Jahresergebnisses aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit E1 + Steuern und ähnliche Abgaben 215.057,27 222.260 246.100 253.000 264.291 277.175 289.482 E2 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und 159.690,00 161.000 140.390 140.390 141.794 143.212 144.644 sonstige Transfererträge E7 + Sonstige laufende Erträge 356,72 0 0 0 0 0 0 E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 375.103,99 383.260 386.490 393.390 406.085 420.387 434.126 E12 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige 315.902,97 328.120 314.900 336.500 347.574 359.876 371.693 Transferaufwendungen E14 - Sonstige laufende Aufwendungen -4.335,43 0 0 0 0 0 0 E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 311.567,54 328.120 314.900 336.500 347.574 359.876 371.693 E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 63.536,45 55.140 71.590 56.890 58.511 60.511 62.433 E17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 31,21 500 500 500 500 500 500 E18 - Zinsaufwendungen und sonstige 3.272,24 3.620 3.410 3.240 3.070 2.900 2.220 Finanzaufwendungen E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge -3.241,03 -3.120 -2.910 -2.740 -2.570 -2.400 -1.720 und -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis 60.295,42 52.020 68.680 54.150 55.941 58.111 60.713 E21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 0 E22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0 0 0 0 0 0 E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) 60.295,42 52.020 68.680 54.150 55.941 58.111 60.713 F23 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 54.990,51 52.020 68.680 53.950 55.941 58.111 60.713 Entstehung des Finanzmittelüberschusses/- fehlbetrages aus Investitionstätigkeit F27 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 F32 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 F33 Saldo der Ein- uns Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 F34 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag 54.990,51 52.020 68.680 53.950 55.941 58.111 60.713 F35 + Aufnahme von Investitionskrediten 0,00 1.390 0 10.000 0 0 0 Finanzierungstätigkeit F36 - Tilgung von Investitionskrediten 5.654,77 5.660 5.680 4.930 5.180 5.260 5.440 F37 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten -5.654,77 -4.270 -5.680 5.070 -5.180 -5.260 -5.440 F38 Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde 7.229,54 0 0 0 0 0 0 im Rahmen der Einheitskasse Seite 26 von 84
Mandant OG Niederhofen Teilhaushalt 2021 / 2022 Budget: 6 Teilhaushalt 6 (Zentrale Finanzleistungen) lfd. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2019 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR F39 Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde 0,00 0 2.630 3.400 1.864 -24 -2.237 im Rahmen der Einheitskasse F40 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.574,77 -4.270 -3.050 8.470 -3.316 -5.284 -7.677 F42 Verwendung Finanzmittelüberschuss / 1.574,77 -4.270 -3.050 8.470 -3.316 -5.284 -7.677 Deckung Finanzmittelfehlbetrag F43 Veränderung der liquiden Mittel 7.229,54 0 0 0 0 0 0 (einschl. durchlaufende Gelder) F44 nachrichtlich: 49.335,74 46.360 63.000 49.020 50.761 52.851 55.273 Ausgleich Finanzhaushalt Seite 27 von 84
Mandant OG Niederhofen Investitionsübersicht 2021 / 2022 11.4.300 B. Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Produktbereich: 11 Innere Verwaltung Produktgruppe: 11.4 Zentrale Dienste Produkt: 11.4.300 sonstige zentrale Dienste, Bauhof lfd. Investitionsmaßnahmen oberhalb bis ein- Ansatz Ansatz Planung Planung Planung Gesamt- Nr. der festgesetzten Wertgrenze schließlich 2021 2022 2023 2024 2025 ein-/ des Haushalts- auszah- vorjahres lungen bereitge- über den stellte Mittel Gesamt- zeitraum der Maßnahme) in EUR Maßnahme: 071800400000 Fahrzeuge Bauhof Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 5.000 0 0 0 0 0 78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 0 5.000 0 0 0 0 0 07110.40000 Dienstfahrzeuge 0 5.000 0 0 0 0 0 darunter: Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 -5.000 0 0 0 0 0 Erläuterungen zu den Positionen Sachkonto Untersachkonto 78560000 07110.40000 Dienstfahrzeuge HPL 2021 5.000 EUR Ersatzbeschaffung Traktor Maßnahme: 630000935000 Erwerb von Fahrzeugen Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 3.000 0 0 0 0 0 68561000 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des 0 3.000 0 0 0 0 0 Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 410,00 Euro 07110.00000 Dienstfahrzeuge 0 3.000 0 0 0 0 0 darunter: Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 3.000 0 0 0 0 0 Seite 28 von 84
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