Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2021 - Harsewinkel, 21.09.2021 Aufgestellt

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Nachtragshaushaltssatzung

                               und

                    Nachtragshaushaltsplan

                               der

                       Stadt Harsewinkel

                   für das Haushaltsjahr 2021

                      Harsewinkel, 21.09.2021

Aufgestellt:                         Bestätigt:

Stefan Volmering                     Sabine Amsbeck-Dopheide

Kämmerer                             Bürgermeisterin
1. Nachtragssatzung

                           zur Haushaltssatzung der Stadt Harsewinkel
                                    für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Gesetz vom
29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) geändert worden ist, hat der Rat der Stadt
Harsewinkel mit Beschluss vom XX.XX.2021 folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 24.02.2021 erlassen:

                                                 §1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

                            die bisherigen                                 und damit der Gesamtbetrag
                             festgesetzten      erhöht       vermindert        des Haushaltsplans
                            Gesamtbeträge         um            um        einschließlich des 1. Nachtrags
                                                                                   festgesetzt auf
                                EUR             EUR            EUR                      EUR
 Ergebnisplan
 Erträge                           53.078.944   4.283.784             0                        57.362.728
 Aufwendungen                      57.859.562     866.600             0                        58.726.162

 Finanzplan
 Aus der laufenden
 Verwaltungstätigkeit:
 Einzahlungen                      43.962.434   7.000.000             0                        50.962.434
 Auszahlungen                      52.302.311     866.600             0                        53.168.911

 aus der
 Investitionstätigkeit:
 Einzahlungen                      14.370.703          0              0                        14.370.703
 Auszahlungen                      19.675.890     88.000              0                        19.763.890

 aus der
 Finanzierungstätigkeit:
 Einzahlungen                      12.400.000            0            0                        12.400.000
 Auszahlungen                       5.768.400            0            0                         5.768.400

                                                 §2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

                                                 §3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 4.547.200 EUR um 1.527.500 EUR erhöht und auf 6.074.700 EUR
festgesetzt.
§4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen
Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
4.780.618 EUR um 3.417.184 vermindert und damit auf 1.363.434 EUR festgesetzt.

                                            §5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht
geändert.

                                            §6

Die Steuersätze werden nicht geändert.

                                            §7

-entfällt-

                                            §8

Über die Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen entscheidet der Kämmerer (§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Als über- und
außerplanmäßig werden die Aufwendungen und Auszahlungen bezeichnet, die den
Zuschussbedarf der jeweiligen Fachbereichsbudgets überschreiten.

Eine Ausnahme gilt für erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen. Diese bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht auf gesetzlicher
oder tariflicher Grundlage beruhen, sind erheblich, wenn diese im
Einzelfall mehr als 50 % des Ansatzes ausmachen und mindestens einen Betrag von 50.000
Euro übersteigen.
Nachtragshaushaltsplan zum Haushaltsplan der
                                                      Stadt Harsewinkel
                                                 für das Haushaltsjahr 2021

Im Haushaltsplan 2021 werden gem. § 10 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) die nachstehenden Veränderungen vorgenommen:

I.   Änderung der Haushaltsansätze

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

  Seite im                                                                                                            und damit der
 Haushalts-          Sachkonto/                                        die bisherigen                                Gesamtbetrag
   plan     Produkt Investitions-            Beschreibung               festgesetzten     erhöht um vermindert um          des
                        Nr.                                            Gesamtbeträge                                 Haushaltsplans
                                                                                                                     einschl. des 1.
                                                                                                                        Nachtrag
                                                                                                                     festgesetzt auf

                                                                           EUR              EUR         EUR               EUR
Ergebnisplan
Erträge
        127    61100       4013000 Gewerbesteuer                            15.000.000     7.000.000                      22.000.000
        127    61100       4911000 außerordentlicher Ertrag -                3.214.052                   2.716.216           497.836
                                   Minderung der Haushaltsbelastung
                                   aufgrund der COVID-19-Pandemie

Aufwendungen
       127   61100         5341000 Gewerbesteuerumlage                      -1.418.919      -665.000                       -2.083.919
       202   12200         5291500 Einsatz Wachschutz - siehe                   -8.000       -87.000                          -95.000
                                   Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL-
                                   164/2021)
        246    21115       5211008 Parkettsanierung Marienschule -               -3.500      -64.000                         -67.500
                                   siehe Ratsbeschluss vom
                                   25.08.2021 (VL-184/2021)
        482    54700       5431002 Mobilitätskonzept ÖPNV - siehe              -40.000       -50.600                         -90.600
                                   Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL-
                                   48/2021)
Finanzplan
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
         130    61100                   Gewerbesteuer                      15.000.000   7.000.000   22.000.000

Auszahlungen
        130       61100                Gewerbesteuerumlage                 -1.418.919    -665.000   -2.083.919
        204       12200                Einsatz Wachschutz - siehe              -8.000     -87.000      -95.000
                                       Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL-
                                       164/2021)
         249      21115                Parkettsanierung Marienschule-          -3.500     -64.000      -67.500
                                       siehe Ratsbeschluss vom
                                       25.08.2021 (VL-184/2021)
         483      54700                Mobilitätskonzept - laut               -40.000     -50.600      -90.600
                                       Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL-
                                       48/2021)

aus Investitionstätigkeit:
Auszahlungen
        388       11150      311110009 archäologische Untersuchungen in      -224.000     -88.000     -312.000
                                       den Baugebieten „Olden Hof“,
                                       "Zunftstraße", "Heinrich-Heine-
                                       Straße"

II.   Änderung von Zielen und Kennzahlen

Ziele und Kennzahlen werden nicht geändert.
III.   Änderung der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen
       Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO

                                              Übersicht
                           über die aus Verpflichtungsermächtigungen
                          voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

   Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des
Jahres 2021, aus deren Inanspruchnahme noch Ausgaben           Voraussichtlich fällige Auszahlungen
                     fällig werden.

Maßnahmen                                   2021       2022            2023         2024         Folgejahr
                                            TEUR       TEUR            TEUR         TEUR          TEUR
Raumlufttechnische Maßnahmen in den
Grundschulen und der KiTa Himmelszelt
                                             0         1.388             0             0              0
- siehe Ratsbeschluss vom 25.08.2021
(VL-193/2021)
Umgestaltung des Heimathofes -
Sonnenschutz - siehe Vorlage Planungs-
                                             0         140               0             0              0
und Bauausschuss vom 23.09.2021 (VL-
210/2021)
Erwerb von Immobilien (u. a. Grunderwerb)   718        522               0             0              0
Sanierungsmaßnahmen an der Astrid-
                                            105        951               0             0              0
Lindgren-Schule
Erneuerung Alte Brockhäger Straße           300        638               0             0              0

Umgestaltung des Heimathofes                569        169               0             0              0

Erneuerung "Theo-Claas-Damm" - ISEK          0         500              198            0              0

Straßenbau im BG Olden Hof                  500        118               0             0              0
Erschließung GG westlich der Steinhäger
                                            513         0                0             0              0
Straße
Erneuerung Bahnhofsumfeld - ISEK             0         200              267            0              0

Abbiegespur Steinhäger Straße               325         0                0             0              0

Mobilstation (Bus/Bahn) Harsewinkel          8         198              99             0              0

Mobilstation (Bus/Bahn) Marienfeld           8         197              98             0              0

Gestaltung Dorfplatz Greffen                280         0                0             0              0
Sanierung Asphaltfläche Schulhof St.
                                            250         0                0             0              0
Johannes-Schule
Straßenbau im BG Am Krummen Timpen           0         240               0             0              0
neue Brücke GW Bielefelder Straße
                                            185         0                0             0              0
(Wöstenbach) BW: 5.4.2
Straßenbau im BG Remse III                  120         0                0             0              0

Neubau ZOB Heimathof                        102         0                0             0              0

Neubau Geh-/ Radweg Steinhäger Straße        0          60               0             0              0
Verlegung Leerrohre - im BG Olden Hof        40      10       0       0      0
Ergänzung der Beleuchtung Alter
                                             18      28       0       0      0
Brockhäger Straße
Straßenbeleuchtung im BG Olden Hof           35       8       0       0      0
Straßenbeleuchtung Umgestaltung des
                                             25      10       0       0      0
Heimathofes
Straßenbeleuchtung im BG Remse III           30       0       0       0      0
Verlegung Leerrohre - Alte Brockhäger
                                             9       19       0       0      0
Straße
Straßenbeleuchtung im GG westlich der
                                             11       0       0       0      0
Steinhäger Straße
Verlegung Leerrohre - B 513/Schwarzer
                                             2        7       0       0      0
Weg
Straßenbeleuchtung im BG Am Krummen
                                             9        0       0       0      0
Timpen
Straßenbeleuchtung im BG Am Krummen
                                             0        8       0       0      0
Timpen
Verlegung Leerrohre Umgestaltung des
                                             5        2       0       0      0
Heimathofes
Summe                                       4.167   5.413    662      0      0
Nachrichtlich:
In der Finanzplanung vorgesehene            5.400   11.600   3.500   5.300   0
Kreditaufnahmen für Investitionen.

In der Finanzplanung vorgesehene            7.000     0       0       0      0
Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung.
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