Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2021 - Harsewinkel, 21.09.2021 Aufgestellt
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Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2021 Harsewinkel, 21.09.2021 Aufgestellt: Bestätigt: Stefan Volmering Sabine Amsbeck-Dopheide Kämmerer Bürgermeisterin
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) geändert worden ist, hat der Rat der Stadt Harsewinkel mit Beschluss vom XX.XX.2021 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 24.02.2021 erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen und damit der Gesamtbetrag festgesetzten erhöht vermindert des Haushaltsplans Gesamtbeträge um um einschließlich des 1. Nachtrags festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 53.078.944 4.283.784 0 57.362.728 Aufwendungen 57.859.562 866.600 0 58.726.162 Finanzplan Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 43.962.434 7.000.000 0 50.962.434 Auszahlungen 52.302.311 866.600 0 53.168.911 aus der Investitionstätigkeit: Einzahlungen 14.370.703 0 0 14.370.703 Auszahlungen 19.675.890 88.000 0 19.763.890 aus der Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 12.400.000 0 0 12.400.000 Auszahlungen 5.768.400 0 0 5.768.400 §2 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.547.200 EUR um 1.527.500 EUR erhöht und auf 6.074.700 EUR festgesetzt.
§4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.780.618 EUR um 3.417.184 vermindert und damit auf 1.363.434 EUR festgesetzt. §5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. §7 -entfällt- §8 Über die Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer (§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Als über- und außerplanmäßig werden die Aufwendungen und Auszahlungen bezeichnet, die den Zuschussbedarf der jeweiligen Fachbereichsbudgets überschreiten. Eine Ausnahme gilt für erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen. Diese bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW). Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, sind erheblich, wenn diese im Einzelfall mehr als 50 % des Ansatzes ausmachen und mindestens einen Betrag von 50.000 Euro übersteigen.
Nachtragshaushaltsplan zum Haushaltsplan der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2021 Im Haushaltsplan 2021 werden gem. § 10 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) die nachstehenden Veränderungen vorgenommen: I. Änderung der Haushaltsansätze Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden Seite im und damit der Haushalts- Sachkonto/ die bisherigen Gesamtbetrag plan Produkt Investitions- Beschreibung festgesetzten erhöht um vermindert um des Nr. Gesamtbeträge Haushaltsplans einschl. des 1. Nachtrag festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 127 61100 4013000 Gewerbesteuer 15.000.000 7.000.000 22.000.000 127 61100 4911000 außerordentlicher Ertrag - 3.214.052 2.716.216 497.836 Minderung der Haushaltsbelastung aufgrund der COVID-19-Pandemie Aufwendungen 127 61100 5341000 Gewerbesteuerumlage -1.418.919 -665.000 -2.083.919 202 12200 5291500 Einsatz Wachschutz - siehe -8.000 -87.000 -95.000 Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL- 164/2021) 246 21115 5211008 Parkettsanierung Marienschule - -3.500 -64.000 -67.500 siehe Ratsbeschluss vom 25.08.2021 (VL-184/2021) 482 54700 5431002 Mobilitätskonzept ÖPNV - siehe -40.000 -50.600 -90.600 Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL- 48/2021)
Finanzplan aus der laufenden Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 130 61100 Gewerbesteuer 15.000.000 7.000.000 22.000.000 Auszahlungen 130 61100 Gewerbesteuerumlage -1.418.919 -665.000 -2.083.919 204 12200 Einsatz Wachschutz - siehe -8.000 -87.000 -95.000 Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL- 164/2021) 249 21115 Parkettsanierung Marienschule- -3.500 -64.000 -67.500 siehe Ratsbeschluss vom 25.08.2021 (VL-184/2021) 483 54700 Mobilitätskonzept - laut -40.000 -50.600 -90.600 Ratsbeschluss vom 30.06.2021 (VL- 48/2021) aus Investitionstätigkeit: Auszahlungen 388 11150 311110009 archäologische Untersuchungen in -224.000 -88.000 -312.000 den Baugebieten „Olden Hof“, "Zunftstraße", "Heinrich-Heine- Straße" II. Änderung von Zielen und Kennzahlen Ziele und Kennzahlen werden nicht geändert.
III. Änderung der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 2021, aus deren Inanspruchnahme noch Ausgaben Voraussichtlich fällige Auszahlungen fällig werden. Maßnahmen 2021 2022 2023 2024 Folgejahr TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Raumlufttechnische Maßnahmen in den Grundschulen und der KiTa Himmelszelt 0 1.388 0 0 0 - siehe Ratsbeschluss vom 25.08.2021 (VL-193/2021) Umgestaltung des Heimathofes - Sonnenschutz - siehe Vorlage Planungs- 0 140 0 0 0 und Bauausschuss vom 23.09.2021 (VL- 210/2021) Erwerb von Immobilien (u. a. Grunderwerb) 718 522 0 0 0 Sanierungsmaßnahmen an der Astrid- 105 951 0 0 0 Lindgren-Schule Erneuerung Alte Brockhäger Straße 300 638 0 0 0 Umgestaltung des Heimathofes 569 169 0 0 0 Erneuerung "Theo-Claas-Damm" - ISEK 0 500 198 0 0 Straßenbau im BG Olden Hof 500 118 0 0 0 Erschließung GG westlich der Steinhäger 513 0 0 0 0 Straße Erneuerung Bahnhofsumfeld - ISEK 0 200 267 0 0 Abbiegespur Steinhäger Straße 325 0 0 0 0 Mobilstation (Bus/Bahn) Harsewinkel 8 198 99 0 0 Mobilstation (Bus/Bahn) Marienfeld 8 197 98 0 0 Gestaltung Dorfplatz Greffen 280 0 0 0 0 Sanierung Asphaltfläche Schulhof St. 250 0 0 0 0 Johannes-Schule Straßenbau im BG Am Krummen Timpen 0 240 0 0 0 neue Brücke GW Bielefelder Straße 185 0 0 0 0 (Wöstenbach) BW: 5.4.2 Straßenbau im BG Remse III 120 0 0 0 0 Neubau ZOB Heimathof 102 0 0 0 0 Neubau Geh-/ Radweg Steinhäger Straße 0 60 0 0 0
Verlegung Leerrohre - im BG Olden Hof 40 10 0 0 0 Ergänzung der Beleuchtung Alter 18 28 0 0 0 Brockhäger Straße Straßenbeleuchtung im BG Olden Hof 35 8 0 0 0 Straßenbeleuchtung Umgestaltung des 25 10 0 0 0 Heimathofes Straßenbeleuchtung im BG Remse III 30 0 0 0 0 Verlegung Leerrohre - Alte Brockhäger 9 19 0 0 0 Straße Straßenbeleuchtung im GG westlich der 11 0 0 0 0 Steinhäger Straße Verlegung Leerrohre - B 513/Schwarzer 2 7 0 0 0 Weg Straßenbeleuchtung im BG Am Krummen 9 0 0 0 0 Timpen Straßenbeleuchtung im BG Am Krummen 0 8 0 0 0 Timpen Verlegung Leerrohre Umgestaltung des 5 2 0 0 0 Heimathofes Summe 4.167 5.413 662 0 0 Nachrichtlich: In der Finanzplanung vorgesehene 5.400 11.600 3.500 5.300 0 Kreditaufnahmen für Investitionen. In der Finanzplanung vorgesehene 7.000 0 0 0 0 Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung.
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