Herzlich Willkommen zum Spielgruppen Backup Frühling 2018
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Zeitlicher Ablauf Zeitrahmen Aktivität Begrüßung 14:00 – 15:30 „Spielzeugfreie Zeit“ 15:30 – 16:00 Pause 16:00 – 16:30 AKS – Birgit Höfert 16:30 – 17:00 Allfälliges: Datenschutzgrundverordnung Leitfaden In-House Schulungen Fortbildungsprogramm Buchempfehlungen 2
Allfälliges Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Mit der ab 25. Mai 2018 in Geltung tretenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht. Für weitere Informationen und Fragen zur Datenschutzgrundverordnung können folgende Personen kontaktiert werden: • der Landesverband für selbstorganisierte Kindergruppen, Obfrau Frau Bea Madlener • die Servicestelle für Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren, Angelika Gstach-Mallaun Außerdem bitte auch die Formulare zur DSGVO auf der Homepage des Familypoints beachten! 31.07.2018 Fußzeile 6
DSGVO Vorankündigung: Veranstaltung zur DSGVO (Christoph Tschohl) im Oktober 2018 Genaue Informationen folgen noch! Bei dieser Veranstaltung wird konkret auf den Bereich der Spielgruppen und Kleinkindbetreuungen eingegangen. 31.07.2018 Fußzeile 7
Allfälliges Die Erstellung des Leitfadens für Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen geht in die Endphase Präsentation und Einführung im Oktober 2018 Genaue Informationen folgen noch! 31.07.2018 Fußzeile 8
Allfälliges NEU: „Seminare vor Ort“ – Fortbildungsprogramm Referentinnen und Referenten kommen in eure Gruppen oder Räume, die ihr für eure Teams aussucht und referieren zu einem ganz speziellen Thema. • es können die „Seminare vor Ort“ im Fortbildungsprogramm dafür gebucht werden • Einrichtungen suchen geeignete Räumlichkeiten • mindestens 15 Personen • kleinere Teams können sich mit anderen Spielgruppen bzw. Kleinkindbetreuungen vernetzen und das Angebot gemeinsam in Anspruch nehmen • Anmeldung erfolgt über das Online-Formular 31.07.2018 Fußzeile 9
Weitergabe von Daten Der Entwicklungsstand der Kinder muss auf Verlangen an die nächste Einrichtung weitergegeben werden. Bitte die Eltern auf der Anmeldung oder beim Elternabend darüber in Kenntnis setzen. § 17a (Kindergartengesetz) Datenverwendung bei einem Wechsel der Betreuungseinrichtung Die Kindergartenpädagoginnen (Kindergartenpädagogen) haben bei einem Wechsel des Kindergartens der Leitung des neuen Kindergartens oder bei Eintritt in die Schule der Schulleitung auf Verlangen Auskünfte betreffend die körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder zu erteilen oder solche Daten zu übermitteln, soweit diese für die Feststellung des Förderbedarfs, insbesondere auch für die Schulreife der Kinder notwendig sind. (2) Für Betreuerinnen (Betreuer) einer anderen Kinderbetreuungseinrichtung (darunter sind Kinderbetreuungseinrichtungen im Vorfeld des Kindergartens aber auch Spielgruppen zu verstehen) gilt bei einem Wechsel in einen Kindergarten im Falle eines entsprechenden Verlangens der Leitung des Kindergartens die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften oder Übermittlung von Daten im Sinne des Abs. 1 sinngemäß.“ 31.07.2018 Fußzeile 11
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