Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln - Europäischer Meeres- und Fischereifonds - Land Tirol
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Impressum Herausgeber: Ländliches Fortbildungsinstitut NÖ in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten Redaktion: DI DI Leo Kirchmaier, Referat Tierzucht, LK Niederösterreich Autorinnen/Autoren: DI DI Leo Kirchmaier, LK Niederösterreich; Dr. Matthias Lentsch, BMLFUW; DI Michael Meissinger, NÖ Landesregierung; DI Andrea Moldaschl, MSc, LK Niederösterreich; Ing. Michael Temmel, LK Steiermark Layout: Marlene Mitmasser und Eva Kail, LK Niederösterreich Fotos: siehe jeweilige Bildquelle Druck: Sandler, Marbach a.d. Donau Redaktionshinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Broschüre trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und jegliche Haftung des AutorInnenteams ausgeschlossen ist. Diese Broschüre wurde nach derzeitigem Stand des Wissens zusammengestellt und gibt nur überblicks- mäßig einen Einblick in die einschlägige Sonderrichtlinie des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014-2020 und deckt keinesfalls alle Details dieser Richtlinie ab. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt- schaft zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich für den Europäischen Meeres- und Fi- schereifonds 2014-2020, GZ BMLFUW-LE.2.2.2/0014-II/2/2015, wurde für die Erstellung dieser Broschüre auf eine geschlechtssensible und situationsadäquate Ausdrucksweise geachtet. Erschienen im April 2016 2 EMFF 2014-2020
Allgemeines zur vorliegenden Broschüre Die vorliegende Broschüre informiert Sie über die wichtigsten förderbaren Maß- nahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für bäuerliche Fischpro- duzentinnen und Fischproduzenten und bietet Ihnen eine Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln. Nicht abgebildet werden in dieser Broschüre die Fördergegenstände der ebenfalls in der einschlägigen Sonderrichtlinie ent- haltenen Maßnahmen der Datenerhebung und des Humankapitals und sozialen Dialogs. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Broschüre keinesfalls das Studium der einschlägigen Sonderrichtlinie des EMFF ersetzten kann. Die Richtlinie kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Wasser- wirtschaft und Umwelt unter www.bmlfuw.gv.at heruntergeladen werden. Einen Link zur Webseite bietet der folgende QR-Code: EMFF 2014-2020 3
Allgemeines zum EMFF Als einer der fünf Struktur- und Investitionsfonds der EU dient der Europäische Meeres- und Fischereifonds, kurz EMFF genannt, der Unterstützung bei der Um- setzung der Meeres- und Fischereipolitik der EU für den Zeitraum 2014-2020. In Österreich soll der EMFF dazu dienen, neben der ehrgeizigen Zielsetzung einer Erhöhung der jährlichen Produktionsmenge von Süßwasserfisch auf 5.350 t im Jahr 2020, auch neue Arbeitsplätze in diesem Bereich zu schaffen, sowie eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Fischereisektors zu gewährleisten. Die einschlägige nationale Sonderrichtlinie wurde am 30. Juni 2015 durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft genehmigt, weshalb eine Antragstellung seit Juli möglich ist. Diese löst auch die seit Herbst 2014 geschaffene Möglichkeit einer vorläufigen Angtragstellung ab. Foto: Florian Kainz/Archiv Aqua Ziele Steigerung der inländischen Produktion, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen, Verbesserung der Rentabilität der Unternehmen und der Produktionsbedin- gungen der Unternehmerinnen/Unternehmer, Sicherung und Ausbau eines ausreichend hohen Beschäftigungsniveaus, Steigerung der Qualität der Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, Verbesserung der Versorgungslage mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, Verbesserung der Haltungs- und Hygienebedingungen, Verringerung der Umweltbelastung und Verbesserung der Wasserqualität, Anpassung der Kapazitäten an den Markt durch eine höhere Diversität von Produkten, Vernetzung der Akteurinnen/Akteure und Aktivitäten im Bildungs- und Ver- marktungsbereich, Erhebung von Daten im Fischereisektor, Vermehrte Information der Verbraucherinnen/Verbraucher über die Vorteile einer biologischen oder regionalen Erzeugung Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua 4 EMFF 2014-2020
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss eine für die Durchfüh- rung des Vorhabens ausreichende berufliche Qualifikation aufweisen: Berufserfahrung in der Fischerei mindestens 5 Jahre, oder spezifische Fischereiausbildung (40 Stunden Grundkurs für Forellenzucht, Karpfenteichwirtschaft oder Aquakulturkreislaufanlagen gemäß den vom Begleitausschuss genehmigten Lehrplänen), oder FacharbeiterInnenausbildung in der Fischerei, oder MeisterInnenausbildung in der Fischerei Als Förderungswerberin/Förderungswerber kommen in Betracht: natürliche Personen, juristische Personen (Beteiligung von Gebietskörperschaften
Förderbare Maßnahmen in der Aquakultur Die wichtigsten Fördermaßnahmen für heimische Fischproduzenteninnen/ Fischproduzenten sind im Folgenden überblicksmäßig aufgezählt: Produktive Investitionen in der Aquakultur - Maßnahmencode F2.2.2 Förderinhalt dieser Maßnahme ist die Steigerung des Selbstversorgungsgra- des durch eine nachhaltige Produktion. Dazu gehören insbesondere der Bau neuer und die Sanierung, Erweiterung bzw. Modernisierung bestehender An- lagen (inklusive Schutz vor Prädatoren) sowie Investitionen in die Diversifizie- rung (der Aquakulturerzeugnisse und der gezüchteten Arten sowie ergänzen- Foto: Florian Kainz/Archiv Aqua de Tätigkeiten) und Direktvermarktung. Förderbare Maßnahmen im Detail gemäß Richtlinie: Produktive Investitionen in der Aquakultur – Bau neuer und Erweiterung bestehender Anlagen einschließlich Bruthäuser*) Investitionen, die die Auswirkungen der Aquakulturunternehmen auf den Was- serverbrauch und die Wasserqualität deutlich reduzieren, insbesondere durch Verringerung der verwendeten Menge an Wasser oder Chemikalien, Antibio- tika und anderen Arzneimitteln bzw. durch Verbesserung der Qualität des Ab- wassers, auch über den Einsatz multitrophischer Aquakultursysteme*) Geschlossene Aquakultursysteme (zB Kreislaufanlagen), in denen Aquakul- Foto: Florian Kainz/Archiv Aqua turerzeugnisse zur Minimierung des Wasserverbrauchs in geschlossenen Kreislaufsystemen gezüchtet werden*) Sanierung bestehender Fischteiche durch Entschlammung oder Verhinde- rung der Verlandung*) *) Bis zu 40 % Fördersatz möglich, siehe Erläuterungen in der Sonderrichtlinie Foto: Günther Gratzl/Archiv Aqua 6 EMFF 2014-2020
Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse und der gezüchteten Arten Modernisierung von Aquakulturanlagen, einschließlich der Verbesserung der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen Verbesserungen und die Modernisierung in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz einschließlich Ausrüstungen zum Schutz der Anlagen gegen Raubtiere Investitionen zur Steigerung der Qualität oder des Mehrwertes der Aqua- kulturerzeugnisse - einschließlich Direktvermarktung Diversifizierung der Einkünfte von Aquakulturunternehmen durch den Auf- bau ergänzender Tätigkeiten Investitionen zur Verringerung der negativen Auswirkungen oder zur Stei- Foto: BAW-ÖKO/Archiv Aqua gerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhöhung der Ressourceneffizienz Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Aquakulturbetrieben Investitionen zur Förderung der Umstellung von Aquakulturbetrieben auf erneuerbare Energiequellen Art und Ausmaß der Förderung von anrechenbaren Investitionskosten: Fördersatz generell 30 % bzw. 40 % bei Investitionsmaßnahmen im Rahmen der „Innovation“ der Aquakultur, oder bei einer gewissen Mehrproduktion mit genau definierten Kriterien bei Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua jenen Maßnahmen die mit einem *) gekennzeichnet sind. Mindestinvestitionssumme: 10.000 Euro, Obergrenze der förderbaren Kosten: 700.000 Euro Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua EMFF 2014-2020 7
Vermarktungsmaßnahmen - Maßnahmencode F2.3.1 Ziel ist die Steigerung des Absatzes von Fisch und Fischprodukten durch ver- stärkte Information der Verbraucherinnen/Verbraucher. Die Vorhaben können auch die Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten der Versor- gungskette umfassen, wobei diese nicht auf Handelsketten ausgerichtet sein dürfen. Förderbare Maßnahmen im Detail gemäß Richtlinie: Organisation regionaler, nationaler oder transnationaler Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Art und Ausmaß der Förderung von anrechenbaren Kosten (Sach- und Perso- nalaufwand): Fördersatz generell 50 % bzw. 100 % bei Erfüllung des kollektiven Interesses Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua gemäß Art. 95 Abs. 3 lit. a der VO (EU) Nr. 508/2014 Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua Foto: LK NÖ/Andrea Moldaschl Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua 8 EMFF 2014-2020
Verarbeitung von Fischerei - und Aquakulturerzeugnissen - Maßnahmencode F2.3.2 Mit dieser Maßnahme sollen gewerbliche Verarbeitungsbetriebe in ihrer Wettbe- werbsfähigkeit gestärkt oder deren Produktvielfalt weiterentwickelt werden. Förderbare Maßnahmen im Detail gemäß Richtlinie: Energieeinsparungen oder Verringerung der Umweltbelastung, einschließ- lich Abfallbehandlung Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, der Gesundheit, und der Arbeits- bedingungen Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, die bei der Hauptverarbeitung anfallen Verarbeitung von ökologischen/biologischen Aquakulturerzeugnissen ge- mäß den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 734/2007 Neue oder verbesserte Erzeugnisse, neue oder verbesserte Verfahren oder neue oder verbesserte Systeme der Verwaltung oder Organisation Art und Ausmaß der Förderung von anrechenbaren Investitionskosten: Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua Fördersatz: generell 25 % Mindestinvestitionssumme: 10.000 Euro; Obergrenze der förderbaren Kosten: 2 Millionen Euro Foto: Viktor Divos/vidi.at/Archiv Aqua Foto: Leo Kirchmaier/Archiv Aqua Foto: Viktor Divos/vidi.at/Archiv Aqua EMFF 2014-2020 9
Innovation in der Aquakultur - Maßnahmencode F2.2.1 Das Ziel ist die Entwicklung von innovativen Methoden und Verfahren (in part- nerschaftlicher Zusammenarbeit der Förderungswerberin/des Förderungswer- bers mit einer öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen oder technischen Stelle), die auch bei Erhöhung der Produktionsintensität eine nachhaltige und umweltfreundliche Produktion gewährleisten. Die Ergebnisse des eingereich- ten Projektes sind in der Öffentlichkeit im entsprechender Art und Weise zu- Foto: Günther Gratzl/Archiv Aqua gänglich zu machen. Schleien Förderbare Maßnahmen im Detail gemäß Richtlinie: Entwicklung technischer, wissenschaftlicher oder organisatorischer Er- kenntnisse in Aquakulturunternehmen, mit denen insbesondere die Um- weltauswirkungen und die Abhängigkeit von Fischmehl und –öl verringert, eine nachhaltige Ressourcenverwendung in der Aquakultur gefördert, der Tierschutz verbessert oder neue nachhaltige Produktionsmethoden erleich- tert werden Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel Entwicklung oder Markteinführung von neuen Zuchtarten mit guten Markt- Futtermittel aussichten, neuen oder entscheidend verbesserten Erzeugnissen, neuen oder verbesserten Verfahren oder neuen oder verbesserten Systemen der Verwaltung oder Organisation Prüfung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit von Innovationen, Erzeugnissen oder Verfahren Art und Ausmaß der Förderung von anrechenbaren Kosten: Für Sach- und Personalaufwand beträgt der Fördersatz generell 50 % bzw. 80 % Foto: Günther Gratzl/Archiv Aqua bei Erfüllung des kollektiven Interesses gemäß Art. 95 Abs. 3 lit. a der VO (EU) Aalrutten Nr. 508/2014. Für Investitionskosten beträgt der Fördersatz generell 40 %. Foto: Günther Gratzl/Archiv Aqua 10 EMFF 2014-2020
Förderbare Maßnahmen in der Binnenfischerei Investitionen in der Binnenfischerei - Maßnahmencode F2.1.1 Ziel dieser Maßnahme ist die nachhaltige, umweltschonende Bewirtschaftung der Fischbestände in natürlichen Gewässern, die Erhaltung der Seenfischerei im bestehenden Ausmaß, die Erhöhung der Wertschöpfung und die Steige- rung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Förderbare Maßnahmen im Detail gemäß Richtlinie: Foto: Höplinger/Archiv Aqua Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Investitionen an Bord Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Angeltourismus Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Restaurants Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Umweltleistungen Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Schulungsmaß- nahmen Investitionen an Bord zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicher- Foto: Eva Kirchmaier/Archiv Aqua heits- und Arbeitsbedingungen Investitionen in persönliche Ausrüstungen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen Investitionen in Ausrüstung oder an Bord zur Reduzierung des Schadstoff- und Treibhausgasausstoßes und zur Steigerung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen Investitionen in Fanggeräte Investitionen für Energieeffizienzprüfungen und -pläne Foto: BAW-ÖKO/Archiv Aqua Art und Ausmaß der Förderung von anrechenbaren Investitionskosten: Zuschuss zu den förderbaren Investitionskosten im Ausmaß von 30 %; Mindestinvestitionssumme je Vorhaben: 4.000 Euro EMFF 2014-2020 11
Tipps aus der Praxis für Antragstellerinnen und Antragsteller Nicht anrechenbare Kosten Rechnungsbeträge über 5.000 Euro netto, die bar bezahlt wurden Kosten für Eigenleistungen Kosten für nicht neuwertige Geräte und Anlagen (Gebrauchtgegenstände) – ausgenommen sind Vorführgeräte Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter 50 Euro netto resultieren Rechtzeitige Antragst ellung Kosten die zeitlich vor der Antragstellung oder nach Ablauf der bewilligten Achtung: Wurde bereits Projektdauer aufgelaufen sind vor An- tragstellung mit der Pro Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind jektum- setzung begonnen, so zu einer Ablehnung des führt dies indirekte Abgaben, zB Ortstaxe, Schotterabgabe Gesamt- Verfahrenskosten betreffend Verfahren von Verwaltungsbehörden oder projektes! Unter Projektumsetzung versteht Gerichten man unter anderem: Auftrags- Finanzierungs- und Versicherungskosten vergaben, bauliche Um setzun- Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, Abschreibungen gen, die Vorlage von projekt- bezogenen Rechnunge n, die Lizenzgebühren zeitlich vor der Antrag stellung Leasingraten entstanden sind. Unterbringungskosten (zB Miete oder Pacht) Kosten für Landkäufe Kosten für den Kauf von Unternehmen Nicht bezahlte bzw. nicht in Anspruch genommene Rechnungs-Teilbeträge (Garantieleistungen, Skonti, Rabatte etc.) 12 EMFF 2014-2020
Zu Beachten Übersteigt der Rechnungsbetrag für eine zusammengehörige Leistung 5.000 Euro netto, muss eine unbare Zahlung nachgewiesen werden (das heißt, es ist eine Kontotransaktion nachzuweisen, zB mittels Kontoauszug). Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss sicherstellen, dass eine Investition in die Infrastruktur oder eine produktive Investition wäh- rend der ab der Letztzahlung beginnenden Nutzungsdauer (Behaltefrist) von 5 Jahren von ihm ordnungsgemäß genutzt und instand gehalten wird und darf innerhalb von weiteren 5 Jahren die Produktionstätigkeit nicht an einen Standort außerhalb der Union verlagern. Bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse kann von einer Rückforde- rung dann Abstand genommen werden, wenn dadurch der Förderungs- zweck nicht gefährdet wird und ein Vertragsbeitritt bei Übernahme des Vor- habens durch eine Dritte/einen Dritten erfolgt. Im Falle einer Buchführungspflicht müssen die Ausgaben der Projekte in der Buchführung getrennt erfasst oder durch einen Buchführungscode ge- kennzeichnet werden. Die Förderungswerberin/der Förderungswerber ist verpflichtet, alle die För- derung betreffenden Aufzeichnungen und Unterlagen 10 Jahre ab Ende des Jahres der Letztzahlung der Förderung, mindestens jedoch bis 31. 12. 2026 sicher und überprüfbar aufzubewahren. Foto: Günther Gratzl/Archiv Aqua EMFF 2014-2020 13
Beantragung und Ablauf Projektidee Ablaufschema der Förderung im Europäischen Meeres-und Fischereifonds Beratung einholen Allfällige Nachreichung Antragstellung Prüfung des Vorhabens von Unterlagen (Projektbeginn möglich; Zulassung/Nichtzulassung zum Aus- Förderung nicht gesichert) wahlverfahren Warteliste Auswahlverfahren Ablehnung je nach Förderstelle/Bundesland werden mehrere Termine pro Jahr angeboten* (Weitere) Umset- Meldung Bewilligung zung Projekte Fertigstellung Vorlage Rechnungen Auszahlung, Pro- 5 Jahre nach Auszahlung: Kontrolle vor Ort Kontrolle Behaltefrist vor Ort jektabschluss *Die jeweiligen Termine für das nächste Auswahlverfahren werden auf der Webseite der jeweiligen Förderstelle veröffentlicht. 14 EMFF 2014-2020
Erforderliche Unterlagen, insbesondere Für die Antragstellung: Antrag auf Fördermittel für die jeweilige Maßnahme Verpflichtungserklärung für die jeweilige Maßnahme Projektbeschreibung (siehe Musterbeispiel) Wasserrechtliche, baurechtliche und/oder andere notwendige Bewilligungen Für Gebäude zusätzlich: Baupläne Kostenschätzung/Kostenaufstellung, Finanzierungsplan Kostenplausibilisierung: diese erfolgt in der Regel anhand von Vergleichs- angeboten. Ab 10.000 Euro sind mindestens drei Angebote erforderlich. Für geringere Beträge ist die genaue Vorgangsweise mit der jeweiligen Förderstelle abzuklären Für Gebäude erfolgt die Kostenplausibilisierung durch die Förderstellen an Hand von Pauschalkostensätzen im jeweiligen Bundesland (Landwirtschaftliche) Betriebs- oder Firmenbuchnummer Lageplan des Projektes (Grundstücks- und Katastralgemeindenummer) Für die Ausbildung: Qualifikationsnachweis (zB Nachweis der fünfjährigen Berufserfahrung an Hand langjähriger, zu- rückliegender Pachtvertäge; Kursbestätigung über anerkannte Grundkur- se (40 Unterrichtseinheiten) Forellenzucht, Karpfenteichwirtschaft oder Warmwasser-Kreislaufanlagen; FacharbeiterInnenzeugnis oder Meister- Innenbrief) Bei Biobetrieben: Zertifikat oder Kontrollvertrag Bestätigung bzw Nachweis einer allfälligen Mitgliedschaft beim TGD oder Nachweis einer allfälligen Betreuung durch eine/einem Betreuungstier- ärztin/Betreuungstierarzt Bei Teilnahme an Qualitätsprogrammen: Bestätigung (zB Lizenzvertrag Waldviertler Karpfen) Für die Abrechnung: Rechnung, Zahlungsbestätigung und Kontoauszug jeweils im Original Empfehlenswert: fotografische Dokumentation Gegebenenfalls Fertigstellungsmeldung durch die Baubehörde Bei produktiven Investitionen in der Aquakultur mit erhöhtem Förder- satz müssen zusätzliche Nachweise der Produktionssteigerung erbracht werden EMFF 2014-2020 15
Für Neueinsteigerinnen/Neueinsteiger zusätzlich (siehe Richtlinie Pkt. 2.2.2.4): Betriebskonzept, Durchführbarkeitsstudie mit Umweltprüfung (der Nachweis erfolgt durch Erbringen der Summe an benötigten behördlichen Genehmigungen) Unabhängiger Vermarktungsbericht (bei > 50.000 Euro Investitionskosten), dieser erfolgt als Verweis auf die derzeitige Marktlage (Statistik Austria, Pro-Kopf-Verbrauch usw.) Bei Kosten über 250.000 Euro zusätzlich (siehe Richtlinie Pkt. 1.8.4.2): ein Fischerei-Fachgutachten (einer unabhängigen Stelle, zB BAW) und ein betriebswirtschaftliches Gutachten (von einer/einem gerichtlich be- eideten Sachverständigen bzw. einer/einem Amtssachverständigen) in dem hervorgeht: die wirtschaftliche Ausgangssituation des Unternehmens, zB auf Basis der Daten der letzten drei Bilanzjahre. Bei einkommensteuerpauschalier- ten Betrieben sind sonstige geeignete Unterlagen (zB Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, Einkommensteuerbescheid) heranzuziehen. die Beschreibung der geplanten Investition einschließlich der damit ver- folgten Ziele sowie deren Finanzierbarkeit und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung des Unternehmens. en Stelle der Zwischengeschaltetüber Bankgarantie erk Eingangsverm die Höhe der zugesagtenengesch Fördermittel für den Zeit- altete Stelle zu vergeben) Eingangsnummer (durch Zwisch raum der Behaltefrist (=5 Jahre ab letzter Fördermittelauszahlung) altete Stelle zu vergeben) Antragsnummer (durch Zwischengesch Antrag auf Fördermittel Rahmen zur Förderung eines Vorhabens im reifonds (EMFF) 2014-2020 eich Europäischer Meeres- und Fische des Operationellen Programms Österr Zutreffendes bitte ankreuzen! füllen. Die nachfolgenden Felder sind auszu Maßnahme der Aquakultur F 2.2.2 Produktive Investitionen in es auf Fördermittel gemäß der jeweiligen Beilage des Antrag Bezeichnung der geplanten Maßnahme Förderungswerberin Angaben zum Förderungswerber/zur ja nein Vorsteuerabzugsberechtigt er: Betriebsnummer/ Firmenbuchnumm natürliche Person Geburtsdatum Titel, Name, Vorname rschaft Ehegemeinschaft/eingetragene Partne Geburtsdatum Titel, Name, Vorname Geburtsdatum Titel, Name, Vorname ragene Personengesellschaft juristische Person / im Firmenbuch einget Name/Unternehmen ZVR/FB-Nr. Gesellschaftsform en sind auf dem Zusatzblatt anzugeben) Personenvereinigung (beteiligte Person Name Gesellschaftsform 16 Geburtsdatum EMFF 2014-2020 Vertretungsbefugte/r Geburtsdatum
Anleitung für eine Projektbeschreibung 1. Darstellung der Ausgangssituation des Betriebes Darstellung der Ist-Situation des Betriebes (Vollerwerb, Nebenerwerb – An- gabe zusätzlicher Wirtschaftszweige, etc.) Beschreibung der Teichwirtschaft/des Fischzuchtbetriebes (produzierte Fischarten, Größenklassen und deren Umtrieb, Jahresproduktionsmengen = Zunahme an Fischbiomasse in einem Jahr. Sie ergibt sich aus dem Zu- wachs einschließlich der Reproduktionsbiomasse und Fischverlusten, Art der Vermarktung, etc.) Derzeit in der Teichwirtschaft/im Fischzuchtbetrieb beschäftigte Personen 2. Darstellung der Ziele und geplanten Maßnahmen für das Vorhaben Beschreibung, welche Ziele (betrieblich und überbetrieblich) mit dem Vorha- ben erreicht werden sollen – auch im Hinblick auf das Auswahlverfahren (zB Modernisierung des Fischereibetriebes, Sicherung der Produktion, Steige- rung der Produktionsmenge, bessere Befahrung/Erreichbarkeit der Anlage, bessere Absatzmöglichkeiten, Schutz vor Prädatoren, Diversifizierung, Stei- gerung der Qualität der Produkte, Umstieg auf Bio-Produktion, Teilnahme an Qualitätsprogrammen etc.) Beschreibung, welche Maßnahmen im Detail für das Vorhaben geplant sind (gemäß beizulegenden Bauplänen, wenn benötigt) Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung für das geplante Vorhaben 4. Ermittlung der Marktleistung aus der Teichwirtschaft/Fischproduktion Siehe Berechnungsmodell im folgenden Musterbeispiel EMFF 2014-2020 17
Beispiel Musterbeispiel einer Projektbeschreibung 1. Darstellung der Ausgangssituation des Betriebes Die Teichwirtschaft im Ausmaß von ca. 5 ha auf zwei Teichen (Teich 1 mit 3,8 ha und Teich 2 mit 1,2 ha) wird im Nebenerwerb geführt. Auf der Teichanlage, die schon seit drei Generationen besteht, werden jährlich ca. 2,2 t Karpfen mit Nebenfischen (Zander) produziert (Jahresproduktion). Die Karpfen wurden bis jetzt an den Großhandel vermarktet. Einjährige Karpfen werden zugekauft (K1) und in einem jährlichen Umtrieb bis zu den Größenklassen K2 (K1 zu K2) und K3 (K2 zu K3) weiterproduziert. Der Betrieb wird von mir als Betriebsführer neben einer Halbtagsbeschäftigung im Baugewerbe geführt. Nur während der Abfi- schungszeit (Herbst und Frühjahr) werden tageweise Fremdarbeitskräfte im Be- trieb beschäftigt. Derzeit wird ein Großteil der Karpfen nach den Abfischungen direkt an den Großhandel abgegeben, dies wirkt sich natürlich auf die erzielbaren Preise aus. Nicht alle produzierten K2 am Betrieb können selbst zu K3 weiter- gefüttert werden da derzeit nicht ausreichend Teichfläche für das Abwachsen der K3 zur Verfügung steht, wodurch diese als Besatzfische an andere Betriebe ab- gegeben werden müssen. 2. Darstellung der Ziele und geplanten Maßnahmen für das Vorhaben Beschreibung der Ziele, die mit dem Vorhaben betrieblich und überbetrieb- lich erreicht werden sollen – auch im Hinblick auf das Auswahlverfahren (siehe Seite 24 - 25 der Broschüre) Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse und der gezüchteten Arten oder Diversifizie- rung der Einkünfte der Aquakulturproduzentinnen/Aquakulturproduzenten Da die Preise über die Absatzwege des Großhandels nicht zufriedenstellend sind, wurde der Entschluss gefasst, den Großteil der Fische direkt ab Hof bzw. über die Gastronomie zu vermarkten. Dazu ist der Umbau bereits bestehen- der Räumlichkeiten zu einem Verkaufs- und Kühlraum, inklusive Ankauf einer Verkaufsvitrine, erforderlich. Durch Anschaffung eines Räucherofens kann die Produktpalette durch das Anbieten innovativer Räucherprodukte erweitert werden. Durch diese Maßnahme der Diversifizierung soll die Wirtschaftlich- keit des Betriebes gesteigert werden. Zusätzlich soll das Anbringen von Wer- beschildern an einer nahegelegenen Hauptverkehrsroute dazu dienen, die Kundinnen und Kunden gezielt zu unserem Hofladen zu führen. Neubauten oder Revitalisierung von Teichen Die derzeitige Jahresproduktion mit einer Flächenausstattung von 5,0 ha bei 2,2 t Karpfen und Nebenfischen und soll durch den Teichneubau von 0,9 ha Teich- fläche auf 2,74 t gesteigert werden. Der neu errichtete Teich kann als zusätzlicher Abwachsteich (von K2 zu K3) genutzt werden, wodurch die Mehrproduktion an 18 EMFF 2014-2020
Beispiel zweijährigen Karpfen (K2) am Betrieb nicht mehr als Besatzfisch abgegeben werden muss, da die gesamte betriebliche K2 Produktion weiter zu Speise- fischen veredelt werden kann. Es soll das betriebseigene Wiesengrundstück unterhalb der bereits bestehenden Teiche zum Teichneubau herangezogen werden. Dieses Grundstück bietet optimale Lagebedingungen und die beste Bonitätsklasse für die Karpfenteichwirtschaft. Umweltschutz, Wasser- oder Energieeinsparung Da die Teichanlage am neuesten Stand der Technik gebaut wird, kann sowohl der Umweltschutz des Vorfluters durch Errichtung eines Umleiters und Ab- setzbeckens gewährleistet werden, als auch eine Wassereinsparung durch Nutzung des Wassers aus den Oberlieger-Teichen erreicht werden. Zusätzlich trägt der Teich auch insofern zum Umweltschutz bei, als dadurch die Biodiver- sität der Kleinregion bzw. der angegebenen Fläche durch die Errichtung der Teichanlage und deren extensive Bewirtschaftung gesteigert wird. Reinigungsanlagen für Abwässer, die durch die Produktion verursacht werden Die Errichtung des Absetzbeckens, das dem neu errichteten Teich nachge- schalten wird, sorgt für eine 30 minütige Absetzzeit der Schwebstoffe, wo- durch die anfallenden Abwässer in der Fischproduktion unbelastet in den Vorfluter gelangen. Steigerung der Qualität der Erzeugnisse einschließlich Direktvermarktung Die Errichtung eines Verkaufs- und Kühlraumes gemäß den „Leitlinien für eine gute Hygienepraxis“ und eine damit einhergehende rasche Verarbeitung ga- rantieren höchste Frische und Qualität der Fische und Fischprodukte in der neu geschaffenen betrieblichen Direktvermarktung. Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung der geplanten Maßnahmen (Schätzung des Kapitalbedarfes für das gesamte Projekt): Kostenart Nettokosten in € Baggerarbeiten Teichbau (Damm, Zufahrtsrampe, Ufersicherung, Umleiter, 63.400 Euro Absetzbecken, Setzen des Mönches und Verlegung der Ablassrohre...) Teichmönch 2.518 Euro Umbauarbeiten bestehender Räume inklusive Neuverfliesung der Räume, Einbau 13.765 Euro einer Kühlanlage und Installationsarbeiten Ankauf und Einbau eines Verkaufspultes für Frischfisch 6.540 Euro Ankauf von Werbeschildern 750 Euro Ankauf von Verkaufswaagen 6.320 Euro Räucherschrank 10.150 Euro Gesamtsumme 103.443 Euro EMFF 2014-2020 19
Beispiel 3. Ermittlung der Marktleistung aus der Teichwirtschaft Im Folgenden ist ein Berechnungsmodell zur Ermittlung der Marktleistung des Betriebes unter Berücksichtigung der geplanten Investition dargestellt. Die Marktleistung des Betriebes errechnet sich durch die Ermittlung der am Betrieb produzierten Menge an Fisch mal dem dafür erzielbaren Preis. Werden am Betrieb mehrere Größenklassen produziert, so bildet die Sum- me der Marktleistung der einzelnen Größenklassen zuzüglich der Erlöse für die Nebenfischproduktion die Marktleistung des Betriebes. Achtung! Wenn ein Betrieb ausschließlich Karpfen der Größenklasse K3 vermarktet, jedoch nur K1 einkauft, so ist auch die Produktion von K1 auf K2 mit einem marktüblichen Preis zu bewerten, da dieses Jahr der Vorbe- reitung auch eine Leistung des Betriebes darstellt (die K2 könnten ja auch tatsächlich als K2 verkauft werden). Bei dieser Annahme ist vorausgesetzt, dass die Teiche einmal jährlich abgefischt werden. Marktleistung des Betriebes nach Projektabschluss …Stk/Jahr Besatz von K1 - …% Verslustrate = Direktvermarktung …Stk/Jahr x …kg Stückgewicht bei Abfischung K2 x €/Jahr und Betrieb …% Direktvermarktung x ... €/kg Abfischertrag K2 …Stk/Jahr Besatz von K1 - …% Verslustrate = Handelsvermarktung …Stk/Jahr x …kg Stückgewicht bei Abfischung K2 x €/Jahr und Betrieb ...% Handel x ...€/kg Summe Marktleistung K2 €/Jahr und Betrieb …Stk/Jahr Besatz von K2- …% Verslustrate = Abfischertrag K3 Direktvermarktung …Stk/Jahr x …kg Stückgewicht bei Abfischung K3 x €/Jahr und Betrieb …% Direktvermarktung x ... €/kg …Stk/Jahr Besatz von K2 - …% Verslustrate = Handelsvermarktung …Stk/Jahr x …kg Stückgewicht bei Abfischung K3 x €/Jahr und Betrieb ...% Handel x ...€/kg Summe Marktleistung K3 €/Jahr und Betrieb …Stk/Jahr Besatz von K3 - …% Verslustrate = Abfischertrag K4 Direktvermarktung …Stk/Jahr x …kg Stückgewicht bei Abfischung K4 x €/Jahr und Betrieb …% Direktvermarktung x ... €/kg …Stk/Jahr Besatz von K3 - …% Verslustrate = Handelsvermarktung …Stk/Jahr x …kg Stückgewicht bei Abfischung K4 x ...% €/Jahr und Betrieb Handel x ...€/kg Summe Marktleistung K4 €/Jahr und Betrieb Abfischertrag ...kg/Jahr und Betrieb x ...€/kg €/Jahr und Betrieb Nebenfische Marktleistung des Betriebes €/Jahr und Betrieb 20 EMFF 2014-2020
Produktionstheoretische Überlegungen der verschiedenen Aquakultursparten (überarbeitet nach Butz et al. 1993; Bauer et al. 2014) Die Produktionskapazität in der Karpfenteichwirtschaft, Forellenproduktion in Durchflussanlagen bzw. von Kreislaufanlagen hängt von unterschiedlichen produktionstheoretischen Parametern ab. Diese sind in nachfolgender Tabelle für die drei Aquakultursparten beispielhaft als Gegenüberstellung angeführt. Forellenzucht/ Warmwasser-Kreislaufanlage f. Afri- Karpfenteichwirtschaft Durchflussanlage kanische Welse Wachstumsperiode 4 – 5 Monate ganzjährig ganzjährig Umtrieb 3 bis 4 Jahre, ergibt Laich- und Winte- 1,5 bis 2 Jahre, je nach 0,5 bis 1,5 Jahre rungsprobleme Temperaturniveau des Zulaufes je nach gehaltener Fischart Flächenbedarf sehr groß durch die Abhängigkeit von der gering, da unabhängig sehr gering Naturnahrung von der Naturnahrung Wasserbedarf erhöhter Wasserbedarf zum Bespannen sehr gering, zwischen der Teiche, ansonsten nur Verdunstungs- hoher Wasserbedarf 5 – 20 % pro Tag ausgleich Volumenaustausch der Anlage Haltungsdichte 500 – 700 kg / ha ca. 100 kg pro Sekundenliter 250 kg / m3 Naturnahrung wichtige Komponente, ca. 50% Anteil am Produktion ist davon Produktion ist davon Körperzuwachs unabhängig unabhängig Fütterung v.a. Beifutter in Form von Getreide, Legu- minosen mit ca. 50 % Anteil am Körper- zuwachs (FQ = 4 – 5). Relativer FQ, unter ausschließlich Mischfutter, Berücksichtigung von Getreide und Natur- ausschließlich Mischfutter FQ = 1,0 – 1,5 nahrung = 1,2 – 2. Zur Konditionierung bzw. bei Naturnahrungsmangel auch Ver- abreichung von Mischfutter. Wassertemperatur optimal: > 20°C im Sommer 10 bis 19 °C 26 bis 28 °C Wasserqualität geringe Ansprüche hohe Ansprüche geringe Ansprüche Literatur: Butz I., Odehnal H. & Schlott G. (1993). Karpfenteiche und ihre Vorfluter, Ergebnisse des Arbeitskrei- ses 41 an der Akademie für Umwelt und Energie in Laxenburg. Akad. für Umwelt u. Energie. Reihe Dokumentation, Band 3, Wien - Laxenburg. Bauer, C (Ed.) 2014. Grundkurs Karpfenteichwirtschaft 2014, Skriptum zum Kurs in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Berufsschule Edelhof. Bundesamt für Wasserwirtschaft, Wien. EMFF 2014-2020 21
Zulauf Teich C und Umleiter; 1:50 Längsschnitt, Einlaufbauwerk 1:50 A Oberkante 10,77= 643.85 0,3 Regenwasserumleiter Marktgemeinde Großschönau Regelung des Einlaufes Mauer mittels 90° - Bogen (drehbar) 644,86 = 11,78 Sohle 10,60 Sohle 10,41 = 643,49 6,0 0 1,8 Stabrechen 5 6 Stababstand 10cm RW Umleiter DN500 PP Überlaufkante 643.85 = 10,77 643.79 = 10,71 14,16 DN Mauerkrone 10,93 50 hen 0P Einlaufhöhe Teich C unbenannter Zubringer 643.49 = 10,41 4,3 Rec P 0 zum Maisbach 13,93 Einlaufbauwerk (Marktgemeinde Großschönau) Bau- und Lagepläne Oberkante 10,77= 643.85 RW/1 12,84 Mauerkrone 11,38 Haimzeichen 3 rel. Höhe 11,82 Roh 0 Sohle 10,41 = 643,49 3,7 Zulauf Teich C 40/40 Scheitel 10,91 = 643,99 r DN sind für eine Förderung Sohle 10,71 = 643,79 0,3 Mauerkrone 10,93 = 644,01 12,17 Regelung mit Schieber Einlauf 40/40, Sohle 10,71 = 643,79 m.ü.A. 25 Gerinnesohle 10,82 0 Regelung mit Schieber Mauerkrone 11,78 Mauerkrone 11,78 einzureichen. Sohle PVC 250;10,60 12,25 Regelung des Einlaufes Haimzeichen 3 rel. Höhe 11,82 mittels 90° - Bogen 11,15 0.3 Mauerkrone 11,78 = 644,86 Mauerkrone 11,38 = 644,46 5Rechen 12,28 Teich C, Blickrichtung Südost Teich C, Blickrichtung Nordwest A 11,43 11,72 11,60 PVC NW 250 Mauerkrone 11,78 12,30 12,44 11,20 13,07 6 12,29 Rohrsohle 10,38 12,26 ge wa 5 12,82 c hs 12,18 en Re Querschnitt Überlauf Teich C 1:50 e ge Te 410 Sohle 10,25 Bö 11,35 nw DN 0.35 0.2 sc as 1 1.5 0.95 1 65 500 12,09 se hu rum Da 5 o.92 mPP ichm² ng leit m Profil 5; 1:200 er /oo m 11,78 OK Mauer 11,94 d er 10,93 OK Mauer 11,47 Ma Gr rkt C ge ab 10,68 10,81 11,06 11,08 11,22 11,44 10,68 me VE 10,00 en 12,82 12,29 11,20 11,43 Mönch 1:50 ind VE 8,00 20 0 11,78 eG W ,71 roß r N 10 roh te sc 11,45 nd an hö Sta berk 8 RW/2 Überlauf Teich C O 0,5 na 11,60 uD D 644.96 N 50 S 643.17 0P Da OK Mönch 10,81 Rechen l=2,4m P T=1,79 mm ,51 4 3 0 Sohle PVC 200; 9,38 0,5 OK 10,96 11,32 Staumaß 10,71 Überlauf b=1,5m; 10,68 offenes Gerinne 10,96 11,39 11,52 3 Sohle Natursteine abgestuft 11,22 Sohle 9,88 11,16 11,49 10,22 11,08 10,68 UK Einlaufgitter; 9,77 10,66 10,48 Teich B, Blickrichtung Teich C 10,41 10,39 10,22 PVC NW 200 4 10,34 Sohle 9,15 11,19 3 10,53 BFR NW 300 Sohle 9,45 Querschnitt Überlauf Teich B; 1:50 11,58 2,02 9,75 Einstellung OK Überlauf Dez. 2013 = 9,40 10.91 1,58 8,17 Te 59 ich B ge wa ch 0m Staumaß 9,44 10.09 se ne ² Bö sc hu Überlauf, b = 2,02m Höhe mit 9,75 ng Haimzeichen 2 Dammbalken einstellbar rel. Höhe 9.62 9,75 9,32 8,87 7,75 Querschnitt Ein 10,18 8,87 1,7 Einstellu 9,32 Dez. 201 8,87 11,98 2 ge wa ch se Überlauf Teich B ne Bö sc hu ng Querschnitt Überlauf 2 Teich A; 1 2.05 9,4 8,85 0.6 Profil 2; 1:200 Straße Überla OK Überlauf Teich B Einstellung Dez. 2013 = 9,40 9,75 9,75 8,17 11,98 10,18 10,09 10,91 12,45 VE 6,00 Profil 1; 1:200 8,80 Ablaufrinne Überlauf 1 8,85 Überlauf 2 Straße 12,07 12,07 9,45 9,27 9,45 9,72 9,66 9,45 9,46 9,72 9,09 9,59 9,73 9,45 VE 6,00 22 EMFF 2014-2020
Schnitt A - A; 1:50 644,86 = 11,78 RW Umleiter DN500 PP Überlaufkante 644,01 = 10,93 643.85 = 10,77 Sohle DN 250 = 10,60 Einlauf 40/40, Sohle 10,73 = 643,78 m.ü.A. 643.49 = 10,41 Profil 6; 1:200 10,93 OK Mauer 11,60 13,07 12,44 11,72 11,15 12,17 12,84 13,93 14,16 VE 6,00 Profil 4; 1:200 9,88 Bachsohle 10,68 Überlauf Teich C 11,19 10,41 10.22 11,22 11,44 10,68 10,68 10,81 11,06 11,08 11,16 11,39 11,52 9,88 VE 6,00 Profil 3; 1:200 11,58 10,53 10,34 10,22 10,39 10,48 11,49 2 VE 6,00 12,45 DN 53 500 P .7 9o 5m P /oo Teich A, Blickrichtung Überläufe 1 RW/3 D 644.89 S 642.70 T=2,19 Teich A, Blickrichtung Teich B DN 6 50 32 8.33 0 P ge wa o/ m P oo ch nlauf Teich A; 1:50 se ne 1,1 0,9 Bö 9,75 sc hu ng ung OK Überlauf 13 = 9,40 Haimzeichen 1 0,45 rel. Höhe = 10.00 1 1,12 7,75 Überlauf 1 Teich A 10,65 Querschnitt Überlauf 1 Teich A; 1:20 Teich A Gitter - lichte Weite 2,8 cm, Stabstärke 5 mm 0,39 2770 m² 9,27 8,92 9,09 9,72 1,65 Überlauf A 1,60 Überlauf B Mönch 1:50 T=0,92 0,5 5 RW/4 D 641.45 0,9 S 640.53 Re Staumaß 8,95 9,73 ge nw 1:50 ge as DN wa Sohle NW 600; 5,11 se m ch rum 54 500 8 0,9 Dam se leit 1,3 45 ne OK Mauer 9,53 er 73 .86 mPP Bö 1,2 de o/o sc OK Mönch 9,11 rM o hu ark ng B 8,82 BFR NW 600, L = 12m, 3,0% tge ein m Überlauf 1; 8,92 A 9,46 Sohle NW 600; 4,75 Höhenbezug:Haimzeichen Höhenbezug: Haimzeichen1, 1,relative relative de Höhe == 10,00 Höhe 10,00 Länge 1,65 u. 1,60 9,45 Gr oß auf 2 - Teich A 9,59 sch Sohle Tosbecken 4,04 ön au 8,62 DN 50 Sohle Überlaufrinne 5,47 Sohle Auslauf Tosbecken 4,55 0P 9,66 P Rechen l = 6m, OK 9,17 offenes Gerinne Sohle NW 600; 4,14 Sohle mit Natursteinplatten befestigt Überlauf 2; b = 2,05m BFR NW 600, L = 5m, 2,0% Auslauf Sohle NW 300; 4,34 m Beton OK 8.85 m Da % Sohle NW 600; 4,04 , 6,9 9,72 ,8m Mauer OK 9,45 9,45 ,L = 20 OK Weg 5,28 Ablauf Überlauf 2 8,69 W 300 Ablauf Überlauf 1 1 9,45 BFRN 12,07 8,32 Sohle NW 300; 5,78 Dez. 2014 Mag. Ing. Stefan Bauer - Teichanlage in der KG Engelstein Gurkgasse 21/3, 1140 Wien offenes Gerinne Sohle Natursteine in Beton verlegt 1:200 10,65 Bestandslageplan EMFF 2014-2020 23
Auswahlverfahren Neu ist in der Förderabwicklung, dass die ordnungsgemäß eingereichten und den Zugangsvoraussetzungen entsprechenden Anträge einem Auswahlver- fahren unterzogen werden. Dadurch soll eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel gewährleistet werden. Bei diesem Auswahlverfahren werden all jene Anträge miteinbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorha- bensspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können. Jene Pro- jekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorge- gebene Mindestpunkteanzahl von 5 erreichen, werden abgelehnt. Vorhaben, In dieser Broschüre wer- die die Mindestpunkteanzahl oder mehr Punkte erreichen, werden entspre- den die Auswahlkriterien chend der erreichten Punkteanzahl gereiht und abhängig vom für die Aus- für die Fördergegenstän- wahlrunde festgelegten Budget für eine Förderung ausgewählt. Vorhaben, die de der Maßnahmen im zwar grundsätzlich als förderbar bewertet wurden, jedoch auf Grund der bud- Zuge der Datenerhebung getären Lage in der jeweiligen Auswahlrunde nicht zum Zug gekommen sind, und des Humankapitals können in die nächste Runde übernommen werden. Die Antragstellerinnen/ und sozialen Dialogs nicht Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens dargestellt. informiert. Jährlich gibt es, abhängig von der Förderstelle, zumindest einen Vergleichen Sie dazu den oder mehrere Stichtage für die Einbeziehung ins Auswahlverfahren durch die Punkt Allgemeines zur vor- Förderstelle. liegenden Broschüre). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden allgemeine und projektspezifische Auswahlkriterien bewertet. Punkte- Allgemeine Auswahlkriterien Nachweis anzahl Qualifikation Berufserfahrung in der Fischerei (mind. 5 Jahre) 1 FacharbeiterInnenausbildung in der Fischerei 2 Qualifikationsnachweis MeisterInnenausbildung in der Fischerei 3 Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze mindestens 0,5 AK) Nicht ausgebildetes Personal 1 Fachpersonal (mindestens Facharbeiterin/Facharbei- Qualifikationsnachweis 2 ter) Zertifikat oder Anerkannte BIO-Betriebe 1 Kontrollvertrag TGD-Mitgliedschaft oder 2 Mitgliedschaft Betreuungstierärztin/Betreuungstierarzt Bestätigung der für die Um- setzung des Qualitätspro- Teilnahme an Qualitätsprogrammen 2 grammes verantwortlichen Stelle 24 EMFF 2014-2020
Punkte- Projektspezifische Auswahlkriterien Nachweis anzahl Investitionen in der Binnenfischerei Modernisierung oder Ausrüstung von Binnenfischereifahrzeugen (Gesundheit, Si- 4 cherheit und Arbeitsbedingungen) Modernisierung oder Ausrüstung von Binnenfischereifahrzeugen (Steigerung der Projektbeschreibung 4 Energieeffizienz, Fanggeräte) Diversifizierung des Einkommens von Binnenfischerinnen/Binnenfischern 4 Innovation in der Aquakultur Entwicklung neuer Erkenntnisse in Aquakulturunternehmen 4 Markteinführung neuer Zuchtarten, Produkte 4 Projektbeschreibung Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie/einer Wirtschaftlichkeitsstudie 4 Produktive Investitionen in der Aquakultur Umweltschutz, Wasser- oder Energieeinsparung 3 Neubauten oder Revitalisierung von Teichen 2 Neubauten, Erweiterungen oder Modernisierung von Hälteranlagen, Fließkanälen, Projektbeschreibung 2 Beckenanlagen oder Bruthäusern Neubau oder Erweiterung von geschlossenen Kreislaufanlagen 2 Steigerung der Jahresproduktion um mindestens 10% innerhalb von 3 Jahren 1 Projektbeschreibung Steigerung der Jahresproduktion um mindestens 20% innerhalb von 3 Jahren 3 Reinigungsanlagen für Abwässer, die durch die Produktion verursacht werden 2 Projektbeschreibung Schutz vor Prädatoren 3 Projektbeschreibung Steigerung der Qualität der Erzeugnisse einschließlich Direktvermarktung 2 Projektbeschreibung Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse und der gezüchteten Arten oder Diversi- 4 Projektbeschreibung fizierung der Einkünfte der Aquakulturproduzentinnen/Aquakulturproduzenten Vermarktungsmaßnahmen Bundesländerübergreifende Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen 6 (mindestens 2 Bundesländer) Projektbeschreibung Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen (1 Bundesland) 4 Schaffung von VZÄ (mind. 0,5 AK) 3 Investitionen in der Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Umweltschutz oder Energieeffizienz 3 Sicherheit, Gesundheit oder Arbeitsbedingungen 2 Verarbeitung von Erzeugnissen aus zertifizierten Bioprodukten oder Projektbeschreibung 2 Nebenerzeugnissen Neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren oder Systeme der Verwaltung 2 EMFF 2014-2020 25
Förderstellen (Antragsentgegennahme, Überprüfung, Genehmigung) je nach Bundesland Niederösterreich Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten Tel. 02742 9005 13658, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 10 - Land - und Forstwirtschaft Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt Tel. 05 0536 65571, Tel. 05 0536 65572, E-Mail: abt10.post@ktn.gv.at Oberösterreich Amt der OÖ Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Land- und Forstwirtschaft Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Tel. 0732 7720 11817, E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie Fanny-von-Lehnert-Straße1, 5020 Salzburg Tel. 0662 8042 2368, E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at Tirol Amt der Tiroler Landesregierung Gruppe Agrar Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck Tel. 0512 508 3907, E-Mail: gr.agrar@tirol.gv.at Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 4a - Agrar- und Veterinärwesen Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Tel. 02682 600 2292, E-Mail: post.abteilung4a@bgld.gv.at 26 EMFF 2014-2020
Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Va - Landwirtschaft Landhaus, 6901 Bregenz Tel. 05574 779867 E-mail: nikolaus.schotzko@vorarlberg.at Steiermark Bezirkskammer Deutschlandsberg Schulgasse 28, 8530 Deutschlandsberg Tel. 03462 2264 4202 E-Mail: michael.temmel@lk-stmk.at Landwirtschaftskammer Steiermark Am Tieberhof 31, 8200 Gleisdorf Tel. 03112 7737 8041 E-Mail: margit.krenosz@lk-stmk.at Wien Wirtschaftsagentur Wien.Ein Fonds der Stadt Wien. Ebendorferstraße 2, 1010 Wien Tel. 01 4000 86590 E-Mail: pauger@wirtschaftsagentur.at Tel. 01 4000 86774 E-Mail: strobl@wirtschaftsagentur.at Die einschlägige Sonderrichtlinie des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014-2020 und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der jeweiligen Förderstelle der Bundesländer bzw. des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt. EMFF 2014-2020 27
Die Broschüre als E-Book finden Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftskammern. Hier wird ein QR code eingefügt! 28 EMFF 2014-2020
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