KONTROLLAMT DER STADT WIEN
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TO 21 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA I - 7/17-1/10 INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H., Nachprüfung Tätigkeitsbericht 2010
KA I - 7/17-1/10 Seite 2 von 25 KURZFASSUNG Die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. (Betriebsgesellschaft) führt unter der Bezeichnung "Vienna's English Theatre" das rd. 230 Sitzplätze fassende Theater in Wien 8, Josefsgasse 12. Die Nachprüfung ergab u.a., dass die in den diesbezüglichen Förderungsverträgen fest- gelegten Vereinbarungen mit der Magistratsabteilung 7 - Kultur grundsätzlich erfüllt wur- den. Betreffend der weiterhin eng verflochtenen Struktur auf Geschäftsführer- und Eigen- tümerebene mit einer gesellschaftsrechtlich unabhängigen Firma empfahl das Kontroll- amt nochmals, zur erforderlich erscheinenden Transparenz der Verwendung von Förde- rungsmitteln der Stadt Wien eine Zusammenführung der beiden Gesellschaften zu prü- fen.
KA I - 7/17-1/10 Seite 3 von 25 INHALTSVERZEICHNIS 1. Prüfungsgegenstand ...................................................................................................4 2. Gesellschaftsrechtliche Daten der Betriebsgesellschaft ..............................................4 2.1 Rechtliche Verhältnisse .............................................................................................4 2.2 Steuerliche Verhältnisse ............................................................................................5 3. Wirtschaftliche Aktivitäten der Betriebsgesellschaft.....................................................5 4. Umsetzung der Empfehlungen des Kontrollamtes.......................................................6 4.1 Einhaltung der wirtschaftlichen Kennzahlen lt. Förderungsvereinbarungen der Magistratsabteilung 7 - Kultur ..........................................................................................6 4.2 Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Aufstellung sowie zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse .................................................................................7 4.3 Rückstellung für Lohnabgaben ..................................................................................7 4.4 Neugestaltung des Geschäftsführervertrages ...........................................................8 4.5 Entwicklung der Positionen Rechts- und Beratungsaufwand bzw. Telefon-, Fax- und Portokosten ............................................................................................................11 4.6 Steuernachforderung der Abgabenbehörde gegenüber der INTER-THALIA Theater Holding Gesellschaft m.b.H. (Holding) .............................................................14 5. Wirtschaftliche Entwicklung der Betriebsgesellschaft in den Jahren 2006 bis 2008 ..15 5.1 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).......................................................................15 5.2 Bilanz zu den Stichtagen 31. Dezember 2006 bis 2008 der Betriebsgesellschaft ...16 6. Neuausrichtung der Gesellschafterstruktur................................................................17 7. Rückstellung für unterlassene Reparaturen...............................................................19 8. Gliederung und Ausweis von Positionen der Bilanz und der GuV .............................20 9. Neugestaltung des Jahresabschlusses aus formal- und materiell-rechtlicher Sichtweise .....................................................................................................................22 10. Freiwillige Jahresabschlussprüfung .........................................................................23 Anhang ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE ..................................25
KA I - 7/17-1/10 Seite 4 von 25 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Prüfungsgegenstand Die Gebarung der Betriebsgesellschaft in den Jahren 2000 bis 2002 war im Jahr 2004 Gegenstand einer Einschau durch das Kontrollamt. Die hieraus resultierenden Feststellungen sind im Tätigkeitsbericht (TB) 2004, INTER-THALIA Theater Betriebsge- sellschaft m.b.H., Prüfung der Gebarung 2000 bis 2002, veröffentlicht und führten u.a. zu Empfehlungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsorientierung, der Einhaltung der for- malen gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung, der Ausgestaltung des Ge- schäftsführervertrages sowie der Optimierung der Gesellschaftsstruktur. Die gegenständliche Einschau betrifft in erster Linie die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen aus dem TB 2004 sowie die weitere wirtschaftliche Entwicklung in den Folgejahren einschließlich des Jahres 2008. 2. Gesellschaftsrechtliche Daten der Betriebsgesellschaft 2.1 Rechtliche Verhältnisse Die Betriebsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 1. September 1986 ge- gründet und beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer - FN 95356 f - er- fasst. Der Sitz der Gesellschaft ist in Wien 8, Josefsgasse 12. Der Gesellschaftsvertrag wurde zuletzt durch Beschluss der Generalversammlung vom 6. März 1989 geändert. Laut Firmenbuchauszug vom 16. Februar 2010 wird die Betriebsgesellschaft von Frau Julia Schafranek als alleinige Geschäftsführerin selbstständig nach außen vertreten. Sie ist gleichzeitig Alleineigentümerin der Betriebsgesellschaft. Diese leitet Frau Schafranek seit dem Jahr 1997 als Direktorin unter der Bezeichnung des "Vienna's English Thea- tre", welches im Jahr 1963 gegründet worden ist. Der Unternehmensgegenstand der Betriebsgesellschaft ist die Produktion und die In- szenierung von fremdsprachigen Bühnenwerken, Filmwerken und Fernsehaufzeichnun-
KA I - 7/17-1/10 Seite 5 von 25 gen, die Übernahme fremdsprachiger literarischer Werke zum Zweck der Produktion und öffentlichen Aufführung und die Weitergabe solcher Inszenierungen und Produkti- onen an Unternehmen gleicher Art. Bei der Betriebsgesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 221 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Sie ist weder aufsichtsrats- noch prüfpflichtig. Die Erstellung eines Lageberichtes ist gleichermaßen nicht erforderlich. 2.2 Steuerliche Verhältnisse Die Betriebsgesellschaft wird beim Finanzamt für den 8., 16. und 17. Gemeindebezirk unter der Steuernummer 211/1356 geführt. Die letzte steuerliche Prüfung betraf die USt für den Zeitraum Jänner bis Juni 2007 und wurde nach Angaben der rechtsfreundlich beauftragten Wirtschaftstreuhandkanzlei im September 2007 ohne Feststellungen ab- geschlossen. 3. Wirtschaftliche Aktivitäten der Betriebsgesellschaft Auf dem Spielplan des rd. 230 Sitzplätze fassenden Theaters finden sich neben Klassi- kern der englischen und amerikanischen Theaterliteratur Kriminalstücke, Komödien und Farcen sowie zeitgenössisches englischsprachiges Theater. Fallweise werden franzö- sisch- oder italienischsprachige Produktionen dargebracht. In den Jahren 2006 bis 2008 kamen 21 Produktionen mit 593 Vorstellungen, die von insgesamt 93.773 Personen aufgesucht wurden, zur Aufführung. Die Anzahl der zah- lenden Besucherinnen bzw. Besucher reduzierte sich zwar im gegenständlichen Betrachtungszeitraum von 32.706 im Jahr 2006 auf 29.605 im Jahr 2008 um rd. 9,5 %, erreichte aber im Jahr 2009 mit 31.575 wieder das Niveau des Jahres 2007. Unter Bezugnahme auf das Fassungsvermögen beträgt der durchschnittliche Auslas- tungsgrad im langjährigen Mittel des Theaterbetriebes rd. 70 %. Abgesehen vom Spiel- jahr 2006, in welchem ein Auslastungsgrad von lediglich rd. 66 % erreicht wurde, konn- te dieses langfristige Nachfrageniveau in den betrachteten Geschäftsjahren gehalten werden.
KA I - 7/17-1/10 Seite 6 von 25 4. Umsetzung der Empfehlungen des Kontrollamtes 4.1 Einhaltung der wirtschaftlichen Kennzahlen lt. Förderungsvereinbarungen der Ma- gistratsabteilung 7 Im TB 2004 empfahl das Kontrollamt, die Einhaltung der in den Dreijahresförderungen der Magistratsabteilung 7 in den Jahren 1998 bis 2000 bzw. 2001 bis 2003 festgelegten Gesamtfinanzierung (betreffend die öffentliche Hand) pro Besucherin bzw. Besucher von maximal 25,44 EUR in den folgenden Geschäftsjahren verstärkt zu beachten. In der nachstehenden Übersicht stellte das Kontrollamt die durchschnittlichen öffentli- chen Förderungen je Besucherin bzw. Besucher anhand der Subventionen der Stadt Wien und des Bundes, die Anzahl der Gesamtbesucherinnen bzw. Gesamtbesucher und den Eigendeckungsgrad der Betriebsgesellschaft in den Jahren 2006 und 2008 ta- bellarisch dar: 2006 2007 2008 Subvention Stadt Wien in EUR 600.000,00 600.000,00 600.000,00 Subvention Bund in EUR 260.000,00 260.000,00 260.000,00 Subventionen gesamt in EUR 860.000,00 860.000,00 860.000,00 Anzahl der Gesamtbesucherinnen bzw. Gesamtbesucher 36.825 34.955 33.340 Durchschnittliche Förderungen je Besucherin bzw. Besucher in EUR 23,35 24,60 25,79 Eigendeckungsgrad in % 42,9 45,9 40,9 Die Einschau zeigte Unterschreitungen von 2,09 EUR bzw. 0,84 EUR in den Jahren 2006 und 2007 bzw. eine geringfügige Überschreitung im Jahr 2008 von 0,35 EUR je Besucherin bzw. Besucher. Diese Abweichungen waren allerdings insoweit zu relativieren, als die Magistratsabtei- lung 7 als Förderungsgeberin für die Vierjahresförderungszusage 2005 bis 2009 nur mehr die Erreichung eines Eigendeckungsgrades in der Höhe von 25 % fordert. Diese Kennzahl wurde in allen Jahren erreicht. Als Grund für die Komprimierung des den Förderungsvereinbarungen immanenten Leis- tungsanforderungskataloges wurde durch die Förderungsgeberin die mögliche Annah- me des Leistungsaustausches zwischen der Förderungsgeberin und der Förderungs-
KA I - 7/17-1/10 Seite 7 von 25 nehmerin im Fall einer stetigen Verdichtung ökonomisch zu erbringender Leistungspa- rameter ins Treffen geführt. Würde ein Leistungsaustausch als Folge eines durch die Förderungsgeberin gewährten direkten Leistungsentgelts oder eines sogenannten un- echten Zuschusses unterstellt, wäre für die geleisteten Zahlungen USt abzuführen. 4.2 Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Aufstellung sowie zur Prüfung und Feststel- lung der Jahresabschlüsse Im TB 2004 stellte das Kontrollamt fest, dass die formalen gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Rechnungslegung, im Besonderen die Fristen zur Aufstellung bzw. zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse im Rahmen der Generalversammlung, nicht eingehalten wurden. Die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben auf der Grundlage der unternehmensrechtlichen Bestimmungen in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzu- stellen. Die Generalversammlung hat nach den Regelungen des GmbH-Gesetzes in den ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers zu beschließen. Die neuerliche Überprüfung zeigte, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse und Umlauf- beschlüsse 2005 bis 2008 - von einer Ausnahme abgesehen - den unternehmensrecht- lichen Bestimmungen entsprechend aufgestellt bzw. durch die Generalversammlung geprüft und festgestellt wurden. 4.3 Rückstellung für Lohnabgaben Im Jahresabschluss 2002 wurde durch die Betriebsgesellschaft eine Rückstellung für Lohnabgaben in der Höhe von rd. 594.000,-- EUR ausgewiesen und deren Dotierung damit begründet, dass im Rahmen einer Prüfung der Lohnabgaben in den Jahren 1998 bis 2000 durch die Abgabenbehörde eine Steuernachforderung wegen der Beschäfti-
KA I - 7/17-1/10 Seite 8 von 25 gung ausländischer (vor allem britischer) Schauspielerinnen bzw. Schauspieler für mög- lich gehalten wurde. Im Jahr 2003 fand eine Nachdotierung von rd. 31.000,-- EUR statt. Die steuerliche Betriebsprüfung ergab nach Maßgabe des Prüfberichtes der Abgaben- behörde keine Feststellungen, weswegen ein Teilbetrag in der Höhe von rd. 561.000,-- EUR ertragswirksam aufgelöst wurde. Der verbleibende Restbetrag von rd. 64.000,-- EUR wurde nach Angaben der steuerlichen Vertretung bestimmungsgemäß verwendet. Die Ergebniswirksamkeit der Rückstellungsauflösung wurde jedoch nur bedingt schla- gend, weil gleichermaßen eine Rückstellung für unterlassene Reparaturen in der Höhe von 480.000,-- EUR gebildet wurde. Darauf wird im Pkt. 7 des Berichtes noch näher eingegangen. 4.4 Neugestaltung des Geschäftsführervertrages Im TB 2004 empfahl das Kontrollamt, den Dienstvertrag der Geschäftsführerin als 100%ige Eigentümerin der Betriebsgesellschaft einer Anpassung mit der Förderungs- geberin zu unterziehen. 4.4.1 Festzuhalten war, dass ein in dieser Form im Jahr 2001 schriftlich abgeschlosse- ner Dienstvertrag zwischen der Betriebsgesellschaft als Arbeitgeberin und der Ge- schäftsführerin als Dienstnehmerin allein schon deswegen kritisch zu reflektieren ist, weil die Gesellschafter-Geschäftsführerin bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses über 100 % der Anteile an der Betriebsgesellschaft besaß und daher sowohl aus ar- beitsrechtlicher als auch aus sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Perspek- tive nicht als Dienstnehmerin zu qualifizieren ist. Ein "echtes Dienstverhältnis" liegt nämlich nur dann vor, wenn die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer zu persönlicher, auf Dauer angelegter Arbeit unter Leitung und mit Mitteln der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers, in persönlicher und wirtschaft- licher Abhängigkeit und Unterordnung in die Unternehmensorganisation der GmbH ver- pflichtet ist. Das durchschlagendste Wesensmerkmal der persönlichen Abhängigkeit ist die Weisungsgebundenheit der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.
KA I - 7/17-1/10 Seite 9 von 25 Eine Weisungsgebundenheit liegt im konkreten Fall nicht vor, weswegen nur der Ab- schluss eines selbstständigen Geschäftsführervertrages zwischen der Betriebsgesell- schaft und der Geschäftsführerin infrage kommt. 4.4.2 Obwohl nach Angaben der Gesellschafter-Geschäftsführerin der im Dienstvertrag festgehaltene Anspruch auf 16 volle Monatsbezüge nach Rücksprache mit der Magis- tratsabteilung 7 als Förderungsgeberin auch formell auf 14 reduziert wurde, fehlt hiefür eine entsprechende schriftliche Festlegung im Dienstvertrag. Die diesbezügliche Ein- schau in die Lohnkonten der Jahre 2003 bis 2008 zeigte jeweils 14 Geschäftsführerver- gütungen. Den Aufzeichnungen waren allerdings gleichermaßen Bilanzgelder und Prä- mien zu entnehmen, wobei eine positive Gebarung lediglich in einem Geschäftsjahr er- zielt wurde. Die im Dienstvertrag enthaltene Regelung über die Gewährung von Bilanzgeldern ist nach Meinung des Kontrollamtes derart unbestimmt ("Derartige Zahlungen sind aller- dings freiwillige Sonderleistungen, auf die lediglich die moralische Anwartschaft bei ent- sprechend erfolgreicher Gestaltung der Geschäftsführertätigkeit besteht..."), dass eine strukturelle Bereinigung im Gesamtkontext unter Bezugnahme auf stringente erfolgs- wirtschaftliche Parameter geboten ist. 4.4.3 Die von den früheren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern der Betriebsge- sellschaft Anfang des Jahres 1997 in mündlicher Form beschlossene und Ende des Jahres 2001 in den Dienstvertrag aufgenommene Regelung über die Pensionsvorsorge für die nunmehrige Geschäftsführerin erforderte bilanziell die Dotierung einer Rückstel- lung, welche zum Stichtag 31. Dezember 2008 einen Wert von rd. 118.000,-- EUR auf- weist. Im Zuge der Einschau stellte das Kontrollamt fest, dass als Bemessungsgrundlage ge- mäß versicherungsmathematischen Gutachten für die Bildung der Pensionsrückstellung entgegen der formellen Vereinbarung mit der Förderungsgeberin weiterhin 16 Monats- bruttogehälter herangezogen werden. Die Rücksprache mit der steuerlichen Vertretung ergab, dass als faktische Bemessungsgrundlage 14 Monatsbruttogehälter zuzüglich der
KA I - 7/17-1/10 Seite 10 von 25 durch die Geschäftsführerin bezogenen Bilanzgelder und Prämien durch die Gutachte- rin herangezogen wurden. Die Berücksichtigung solcherart bloß freiwilliger und wider- ruflicher Vergütungen und Zulagen ist allerdings mit den Regelungen des bestehenden Dienstvertrages nicht vereinbar. Das Kontrollamt empfahl daher, die Höhe der Pensionsrückstellung auf der Grundlage der obigen Bezugsgrößen zu errechnen und im Rahmen der Erstellung des Jahresab- schlusses 2009 auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Betriebsgesellschaft nimmt die Empfehlung zur Kenntnis und wird die Berechnung der Pensionsrückstellung von einem Exper- ten evaluieren lassen. Der Jahresabschluss 2009 wurde fristge- recht abgegeben und es sind daher keine Änderungen mehr mög- lich. Die Betriebsgesellschaft wird jedoch in Zukunft auf das Er- gebnis der Evaluierung Bedacht nehmen. 4.4.4 Beginnend mit dem Jahresabschluss 2003 wurde erstmalig unter Bezugnahme einer etwaigen Anwendbarkeit des Kollektivvertrages des Wiener Bühnenvereins und mit Verweis auf das unternehmensrechtliche Vorsichtsprinzip die Bildung einer Rück- stellung für Jubiläumsgelder vorgenommen. Demnach haben Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer nach einer Betriebszugehörig- keit von 25 Jahren Anspruch auf einen einfachen Monatsbezug, nach 40 Jahren auf einen zweifachen Monatsbezug als Jubiläumsgeld. Zum Stichtag 31. Dezember 2008 ist ein Betrag in der Höhe von 11.157,05 EUR ausgewiesen. Die Einschau in den Bilanzakt ergab, dass im Wirtschaftsjahr 2007 eine ungewöhnlich hohe Rückstellung von rd. 6.000,-- EUR gebildet wurde, während in den Jahren 2006 und 2008 insgesamt nur eine Zuführung von rd. 1.700,-- EUR erfolgte. Nach Informa- tionen der steuerlichen Vertretung ist der Berechnungssprung auf eine Änderung des EDV-Personalverrechnungsprogrammes zurückzuführen.
KA I - 7/17-1/10 Seite 11 von 25 Die Geschäftsführerin wird als Dienstgeberin ebenfalls mitgeführt. Der erworbene An- spruch begründet sich nach Angaben der steuerlichen Vertretung darin, dass die Ge- schäftsführerin ursprünglich als Dienstnehmerin auch im Hinblick auf die Geltung eines allfälligen Kollektivvertrages begann und solcherart erworbene Ansprüche auch nicht durch den späteren Erwerb der Anteile an der Betriebsgesellschaft verloren gehen. Demgegenüber vertrat das Kontrollamt die Auffassung, dass beginnend mit dem Zeit- punkt der Übernahme der Mehrheitsanteile an der Betriebsgesellschaft der Anspruch auf Auszahlung eines Jubiläumsgeldes als verwirkt anzusehen ist. Zusammenfassend empfahl das Kontrollamt daher, die arbeitsrechtlichen Grundlagen für das Vorliegen einer selbstständigen Geschäftsführerinnentätigkeit unter Wahrung des Grundsatzes der Kostenneutralität bei gleichzeitiger Einbindung der Förderungsge- berin zu schaffen. Als Bemessungsgrundlage für die Dotierung der Abfertigungsrück- stellung sind 14 Monatsbruttogehälter heranzuziehen. Die Korrekturen im Bereich der Jubiläumsgeldrückstellung sind ebenfalls durchzuführen. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Betriebsgesellschaft dankt für die Anregungen bzgl. der Ge- schäftsführerinnentätigkeit und wird einen Experten beauftragen, die Betriebsgesellschaft in der Umsetzung dieser zu beraten. 4.5 Entwicklung der Positionen Rechts- und Beratungsaufwand bzw. Telefon-, Fax- und Portokosten 4.5.1 In den Jahren 2005 bis 2008 wurden Rechts- und Beratungsleistungen in der Höhe von insgesamt rd. 152.800,-- EUR verrechnet. Dies entspricht jährlichen Aufwen- dungen von rd. 38.200,-- EUR. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen für die Buchführung als Eigenleistung durch die Betriebsgesellschaft erbracht werden und daher nicht einbezogen sind. Unter Hinzurechnung der Leistungen für die Buchfüh- rung ergaben sich in den Jahren 2005 bis 2008 vergleichsweise hohe Gesamtkosten von rd. 223.000,-- EUR bzw. jährliche Kosten von rd. 55.700,-- EUR.
KA I - 7/17-1/10 Seite 12 von 25 Das Kontrollamt empfahl daher nochmals, die Kosten über die zu erbringenden Leistun- gen mit der steuerlichen Vertretung zu evaluieren und aufgrund der langjährigen Erfah- rungswerte kostendämpfende Maßnahmen festzulegen. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Rechts- und Beratungskosten sind in der Betriebsgesellschaft leider viel höher als in anderen Betrieben und vor allem in anderen Theatern. Während andere Häuser nur in Ausnahmefällen auf ausländische Gastschauspielerinnen bzw. Gastschauspieler zu- rückgreifen müssen, ist das in der Betriebsgesellschaft der Regel- fall. Das führt zu einer Vielzahl an steuerlichen und rechtlichen Fragen, z.B. in welchem Land die Schauspielerinnen bzw. Schau- spieler Steuer zahlen müssen und sozialversichert sind. Meist muss die Betriebsgesellschaft von den Gagen 20 % an das Finanzamt abführen, die Schauspielerinnen bzw. Schauspieler be- kommen diese 20 % in ihrem Heimatstaat angerechnet (oder auch nicht, d.i. oft von Fall zu Fall und von Land zu Land anders). Je- denfalls ist das eine hochkomplizierte Materie, welche die Be- triebsgesellschaft ohne Steuerexpertinnen bzw. Steuerexperten nicht bewältigen kann. Die - überwiegend englischen oder amerikanischen - Schauspiele- rinnen bzw. Schauspieler der Betriebsgesellschaft stehen für eine durchschnittliche Abendgage von 50,-- EUR auf der Bühne und sind mit den Steuererklärungen und sonstigen Formularen, die da auszufüllen sind, heillos überfordert. Damit die Betriebsgesell- schaft die Schauspielerinnen bzw. Schauspieler bekommt, muss sie ihnen diese Formalitäten abnehmen. So brauchen beispiels- weise die englischen Schauspielerinnen bzw. Schauspieler für ihr Finanzamt eigene von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuer- berater zu bestätigende Aufstellungen über ihre österreichischen Gagen und das Jahr für Jahr für ca. 50 Personen.
KA I - 7/17-1/10 Seite 13 von 25 Diese Kosten machen den weitaus überwiegenden Teil der Rechts- und Beratungskosten der Betriebsgesellschaft aus. Angesichts der umfangreichen und hochkomplizierten Arbeiten in diesem Zusammenhang hält die Geschäftsführerin die dafür ange- fallenen Kosten für absolut angemessen. Die Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH der Betriebsgesellschaft ist seit vielen Jahren mit der Materie vertraut, und die Geschäftsführerin hat den Eindruck, dass dort sehr professionell und vor allem auch effizient gearbeitet wird. Die Geschäftsführerin wird aber dennoch die An- regung des Kontrollamtes aufgreifen und genauestens prüfen, ob es hier Einsparungspotenzial gibt. 4.5.2 Die Telefon-, Fax- und Portokosten betrugen in den Jahren 2005 bis 2008 rd. 122.500,-- EUR (jährlich rd. 30.600,-- EUR) und konnten gegenüber dem Vergleichs- zeitraum von 2000 bis 2002 um rd. 11,8 % reduziert werden. Das Kontrollamt sah wei- terhin Möglichkeiten, diese Aufwendungen unter Ausschöpfung der sich durch die Infor- mationstechnologie ergebenden Nutzungspotenziale zu optimieren. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Betriebsgesellschaft freut sich, dass sie die Kosten für Telefon-, Fax- und Portokosten um 11,8 % reduzieren konnte, obwohl in allen Bereichen die Kosten in den letzten Jahren gestiegen sind. Die Anregung des Kontrollamtes für weitere Ein- sparungen nimmt die Geschäftsführerin gerne auf, möchte jedoch darauf hinweisen, dass Aussendungen per Post eine viel nach- haltigere Wirkung erzielen als bloß eine E-Mail, um die Pro- duktionen der Betriebsgesellschaft zu bewerben. Die Betriebsge- sellschaft stellte in den letzten Jahren wirklich ALLE ihre Abon- nentinnen bzw. Abonnenten und Mailinglist-Kundinnen bzw. -Kunden die Willens waren, auf E-Mail um, hat aber doch eine
KA I - 7/17-1/10 Seite 14 von 25 Klientele, die zum Großteil den "Informationstechnologien" nicht gewogen ist. 4.6 Steuernachforderung der Abgabenbehörde gegenüber der INTER-THALIA Theater Holding Gesellschaft m.b.H. (Holding) Im TB 2004 stellte das Kontrollamt finanzielle Verflechtungen zwischen der Betriebsge- sellschaft und der Holding fest. Die Holding wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Jänner 1984 gegründet und bestand unmittelbar vor ihrer Umfirmierung im Jahr 2005 mangels operativer Geschäftstätigkeit nur mehr aus steuerlichen Gründen. Im Jahr 2001 stellte die Abgabenbehörde im Rahmen einer Betriebsprüfung der Holding fest, dass die Forderungen der Betriebsgesellschaft gegenüber der Holding zur Gänze abgeschrieben wurden. Die korrespondierende Verbindlichkeit bei der Holding bestand ungeachtet dessen aber weiter, weswegen die Abgabenbehörde eine ertragswirksame Auflösung und damit verbunden eine Steuernachzahlung begehrte. Nach Angaben der Geschäftsführerin der Betriebsgesellschaft konnte eine Steuernachforderung vermieden werden. Nach Informationen der steuerlichen Vertretung wurden die Anteile der Holding im Jahr 2005 an einen früheren Geschäftsführer der rechtsfreundlich beauftragten Wirtschafts- treuhandkanzlei zum Kaufpreis von 1,-- EUR abgetreten. Der diesbezügliche Abtre- tungsvertrag war nach Angaben der steuerlichen Vertretung nicht auffindbar. Nach Ab- tretung der Anteile an der Holding wurde diese lt. Firmenbuch-Eintragung vom 15. Juli 2005 vom neuen Eigentümer in die Firma X. umfirmiert. Eine abschließende Beurteilung, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß weiterhin Leistungsbeziehungen zwischen der Betriebsgesellschaft und der Firma X. bestehen, war nicht möglich, weil die erforderlichen Jahresabschlüsse dem Kontrollamt unter Be- rufung auf den durchgeführten Eigentümerwechsel nicht vorgelegt wurden. Diesbezüglich wurde der Magistratsabteilung 7 als Förderungsgeberin empfohlen, diese fehlenden Informationen im Zuge des nächsten Förderungsansuchens von der Be- triebsgesellschaft einzufordern.
KA I - 7/17-1/10 Seite 15 von 25 Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Betriebsgesellschaft freut sich mitteilen zu können, dass der Abtretungsvertrag in der Betriebsgesellschaft aufliegt und es nur deshalb etwas länger dauerte, da dieser in Linz bei dem neuen Eigentümer war. Der Vollständigkeit halber möchte die Geschäftsführerin darauf hinweisen, dass der Abtretungsbetrag 4.800,-- EUR betrug. Stellungnahme der Magistratsabteilung 7: Die Kulturabteilung wird im Zuge künftiger Förderungsverfahren die angesprochenen Informationen von der Förderungsnehmerin einfordern. 5. Wirtschaftliche Entwicklung der Betriebsgesellschaft in den Jahren 2006 bis 2008 5.1 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Anhand wichtiger Positionen in der GuV ergab sich folgendes Bild (in EUR): 01.01.-31.12.2006 01.01.-31.12.2007 01.01.-31.12.2008 Umsatzerlöse 639.891,02 673.743,50 601.403,81 Subventionen der Stadt Wien 600.000,00 600.000,00 600.000,00 Subventionen Bund 260.000,00 260.000,00 260.000,00 Sonstige betriebliche Erträge 40.163,81 25.037,10 19.765,21 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen -625.911,30 -592.983,10 -572.138,39 Personalaufwand -639.351,52 -650.923,39 -667.678,12 Abschreibungen -23.314,88 -28.141,18 -26.524,14 Sonstige betriebliche Aufwendungen -295.790,85 -251.005,44 -251.279,87 Betriebsergebnis -44.313,72 35.727,49 -36.451,50 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig- keit (EGT) -38.791,47 38.657,48 -39.795,43 Bilanzverlust -482.440,96 -447.878,90 -487.674,33 Während im gegenständlichen Betrachtungszeitraum Umsatzerlöse zwischen rd. 600.000,-- EUR und 674.000,-- EUR erzielt wurden und damit gegenüber dem Vorprü- fungszeitraum bis Ende 2002 eine nominelle Stabilität erreicht wurde, schwankten die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen in den Jah-
KA I - 7/17-1/10 Seite 16 von 25 ren 2006 bis 2008 bezogen auf die Umsatzerlöse zwischen rd. 88 % im positiven Ge- schäftsjahr 2007 und rd. 97,8 % im Jahr 2006. Gegenüber dem Jahr 2006 gingen die Umsatzerlöse im Jahr 2008 zwar um rd. 6 % zurück, auf der Ebene der Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen konnte jedoch gleicherma- ßen ein quantitativ höheres Einsparungspotenzial von rd. 8,6 % abgeschöpft werden. Der Personalaufwand stieg vom Jahr 2006 auf das Jahr 2008 um rd. 4,4 %. Unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen waren im Wesentlichen Mietaufwendun- gen, Telefon-, Fax- und Portokosten, Energiekosten, Rechts- und Beratungsaufwendun- gen und Werbung ausgewiesen. Diese Aufwendungen konnten durch Einsparungen in den angeführten Kernbereichen (ausgenommen Mietaufwendungen) von 2006 auf 2008 um rd. 15 % reduziert werden. 5.2 Bilanz zu den Stichtagen 31. Dezember 2006 bis 2008 der Betriebsgesellschaft Anhand wichtiger Positionen der Bilanz der Jahre 2006 bis 2008 ergab sich folgendes Bild (in EUR): 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 Anlagevermögen 309.521,40 280.565,57 252.012,52 davon Sachanlagevermögen 202.947,75 161.475,55 115.287,03 Umlaufvermögen 329.008,24 363.546,05 317.972,39 Rechnungsabgrenzungsposten 16.189,41 18.852,04 13.520,55 Gesamtvermögen 654.719,05 662.963,66 583.505,46 Negatives Eigenkapital -446.104,54 -411.542,48 -451.337,91 Rückstellungen 672.062,97 664.412,54 678.013,37 davon sonstige Rückstellungen 495.007,70 492.185,14 488.865,59 Verbindlichkeiten 68.775,02 91.331,38 86.158,21 Rechnungsabgrenzungsposten 359.985,60 318.762,22 270.671,79 Gesamtkapital 654.719,05 662.963,66 583.505,46 Im Bereich des Sachanlagevermögens war festzuhalten, dass in den Jahren 2006 bis 2008 Netto-Abschreibungen von rd. 78.000,-- EUR durch Reinvestitionen von rd. 20.000,-- EUR nicht annähernd ausgeglichen werden. Der Buchwert des Sachanlage- vermögens ging von rd. 268.000,-- EUR im Jahr 2002 auf rd. 115.000,-- EUR im Jahr 2008 zurück. Der Sachanlagenabnutzungsgrad erreichte im Jahr 2008 rd. 77 %. Sowohl die fehlende Investitionsdeckung als auch der bereits in beträchtlichem Umfang eingetretene Wertverzehr bei den Sachanlagengegenständen konnten daher als exter-
KA I - 7/17-1/10 Seite 17 von 25 ne Kriterien für einen zu erwartenden Investitionsbedarf in den kommenden Jahren he- rangezogen werden. Aus bilanzieller Sichtweise war das stark negative Eigenkapital in der Höhe von rd. 451.000,-- EUR zum 31. Dezember 2008 augenscheinlich, welches fast ausschließlich auf die Dotierung der Rückstellung für unterlassene Reparaturen in der Höhe von rd. 424.000,-- EUR zurückzuführen war. 6. Neuausrichtung der Gesellschafterstruktur Die bereits im TB 2004 durch das Kontrollamt geforderte Bereinigung der auf Ge- schäftsführer- und Eigentümerebene eng verflochtene Struktur zwischen der Betriebs- gesellschaft, der Vienna's English Theatre Gastspiel Gesellschaft m.b.H. (Gastspiel Ge- sellschaft m.b.H.) welche englische Schauspielerinnen bzw. Schauspieler beschäftigt, die im Rahmen von Schultourneen Theaterstücke für Schülerinnen bzw. Schüler in ganz Österreich zur Aufführung bringen, und der Holding wurde zwar nach außen durch die Abtretung der Geschäftsanteile der zuletzt angeführten Gesellschaft und die folgen- de Umfirmierung durch den neuen Eigentümer zum Teil Rechnung getragen. Eine voll- ständige Entflechtung der durch die Doppelvertretung der geschäftsführenden Gesell- schafterin resultierenden Geschäftsbeziehungen zwischen der Betriebsgesellschaft und der Gastspiel Gesellschaft m.b.H. wurde jedoch nicht erreicht. Das Kontrollamt stellte in seiner Einschau Verrechnungen in den Jahren 2003 bis 2005 zwischen den beiden Gesellschaften fest. Nach Angaben der steuerlichen Vertretung handelt es sich dabei um Gelder, welche die Gastspiel Gesellschaft m.b.H. der Be- triebsgesellschaft kurzfristig zur Verfügung stellte. Über nach dem Jahr 2005 bestehen- de Verrechnungen konnte keine Aussage getroffen werden, weil die Jahresabschluss- unterlagen der Gastspiel Gesellschaft m.b.H. unter Berufung auf die fehlende Subventi- onierung durch die Stadt Wien nicht vorgelegt wurden. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 7 als Förderungsgeberin auch in die- sem Fall, die Vorlage der fehlenden Unterlagen im Rahmen des nächsten Förderungs- antrages zu begehren.
KA I - 7/17-1/10 Seite 18 von 25 Stellungnahme der Magistratsabteilung 7: Die Kulturabteilung wird im Zuge künftiger Förderungsverfahren die angesprochenen Informationen von der Förderungsnehmerin einfordern. Gegen eine Verschmelzung der Betriebsgesellschaft und der Gastspiel Gesellschaft m.b.H. wurde durch die Geschäftsführerin ins Treffen geführt, dass die Gastspiel Ge- sellschaft m.b.H. Theaterstücke in englischer Sprache an Schulen in ganz Österreich und Südtirol aufführt und diese Tätigkeit mit dem Theaterbetrieb der Betriebsgesell- schaft nichts zu tun hat. Weiters führte die Geschäftsführerin an, dass sie mindestens 60 Stunden wöchentlich in der Betriebsgesellschaft tätig ist und ihre Tätigkeit für die Gastspiel Gesellschaft m.b.H. sich weiter reduzierte. Demgegenüber vertrat das Kontrollamt die Auffassung, dass die Verschmelzung der beiden Körperschaften Doppelgleisigkeiten (zwei in etwa gleich hoch dotierte Arbeits- verträge und Pensionszusagen, gleichnamige steuerliche Vertretung, Schaffung eines einheitlichen Buchungskreises u.dgl.) beseitigt und brauchbare Synergien schafft. Eine gleichzeitige Zusammenführung mit der Gastspiel Gesellschaft m.b.H. sollte die Finanz- kraft stärken und Investitions- und Finanzierungsspielräume eröffnen. Das Kontrollamt empfahl daher zu evaluieren, ob eine gesellschaftsrechtliche Ver- schränkung der beiden Gesellschaften unter Beurteilung möglicher damit verknüpfter wirtschaftlicher Risiken zielführend wäre, damit bei künftigen Förderungsansuchen klare Vermögens- und Kompetenzstrukturen bestehen. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Betriebsgesellschaft hat vor, eine gesellschaftliche Verknüp- fung beider Gesellschaften unter Beurteilung der vom Kontrollamt angeführten Punkte zu evaluieren.
KA I - 7/17-1/10 Seite 19 von 25 7. Rückstellung für unterlassene Reparaturen Die im Jahresabschluss 2004 erstmalig dotierte Rückstellung für unterlassene Repara- turen in der Höhe von 480.000,-- EUR betraf nach Angaben der steuerlichen Vertretung der Betriebsgesellschaft in der Zukunft beabsichtigte, durchzuführende Umbauarbeiten des Theaters und stellt eine Aufwandsrückstellung dar, für welche unternehmensrecht- lich ein Ansatzwahlrecht besteht. Voraussetzung ist, dass es sich um ihrer Eigenart nach genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zu- zuordnende Aufwendungen handelt, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder si- cher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. Das Tatbestandsmerkmal "ihrer Eigenart nach genau umschrieben" bedeutet, dass Zweck und Inhalt der Rückstellung feststehen und dass sie sowohl Aktivitäten in der Vergangenheit als auch einer konkreten, später vorzunehmenden Maßnahme zuorden- bar sein müssen. Die dem Kontrollamt vorliegende Kostenschätzung in der Höhe von rd. 481.000,-- EUR betraf überwiegend Umbauarbeiten der WC-Anlagen, der Garderobe und des Pausen- raumes. Die angeführten Maßnahmen wären daher größtenteils als aktivierungspflichtige Auf- wendungen und nicht als Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen einzustu- fen. Rückstellungsfähig sind jedoch immer nur solche Aufwendungen, die im Zeitpunkt ihres Anfalls sofort als Aufwand verbucht werden könnten, d.h. aktivierungspflichtige Aufwendungen können nicht rückgestellt werden (vgl. hiezu Straube: Kommentar zum HGB, 2. Band, 2. Auflage, S. 172 ff). Nach Ansicht des Kontrollamtes entsprach die Dotierung der Rückstellung für unterlas- sene Reparaturen nicht den unternehmensrechtlichen Erfordernissen für einen solchen Ansatz. Eine ertragswirksame Auflösung der dotierten Rückstellung ist im Ausmaß der darauf entfallenden Herstellungsaufwendungen vorzunehmen. Durch die partielle Auflösung der Rückstellung wird bilanztechnisch eine Reduktion des negativen Eigenkapitals erreicht. Anzumerken blieb weiters, dass steuerrechtlich Auf- wandsrückstellungen nach Ansicht des Kontrollamtes nicht zulässig sind.
KA I - 7/17-1/10 Seite 20 von 25 Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Nachdem es leider in der Vergangenheit immer wieder zu Unfäl- len, zum Teil auch mit Rettungseinsatz, gekommen ist, ist eine Sa- nierung der Baumängel im Toilettenbereich von allergrößter Dring- lichkeit. Da eine solche Sanierung von der Baubehörde nur be- willigt wird, wenn zugleich ein behindertengerechtes WC geschaf- fen wird, ist sie leider sehr teuer (der beauftragte Architekt hat die Kosten auf fast eine halbe Mio.EUR geschätzt). Ohne eine Sanie- rung läuft das Theater Gefahr, für weitere Sach-, aber insbesonde- re auch Personenschäden haftbar gemacht zu werden. Eine Nicht- berücksichtigung dieser Sanierungsverpflichtung in der Bilanz wür- de ein grob falsches Bild von der wirtschaftlichen Lage des Thea- ters geben. Gegenäußerung des Kontrollamtes: Das Kontrollamt verkennt nicht, dass zur Erreichung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft Sanierungs- maßnahmen für das Theatergebäude bilanziell zu berücksichtigen sind. Da- bei ist jedoch - wie bereits im TB ausführlich dargestellt - zu differenzieren, in- wiefern derartige künftige Sanierungsmaßnahmen als Herstellungsaufwen- dungen oder als Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen zu quali- fizieren sind. Eine Rückstellungsbildung für aktivierungspflichtige Aufwendun- gen ist nicht zulässig. Im gegenständlichen Fall liegen nach Meinung des Kontrollamtes großteils aktivierungsfähige Aufwendungen vor, weshalb eine Rückstellungsdotierung im darauf entfallenden Ausmaß nicht den unterneh- mensrechtlichen Erfordernissen entspricht. 8. Gliederung und Ausweis von Positionen der Bilanz und der GuV In einzelnen Fällen wurden in den Jahresabschlüssen debitorische Kreditoren entgegen dem Grundsatz des Verrechnungsverbotes unter den Verbindlichkeiten und nicht als Forderung ausgewiesen. Im Folgejahr durchgeführte Auf- und Umgliederungen zwi-
KA I - 7/17-1/10 Seite 21 von 25 schen einzelnen Bilanz- bzw. GuV-Konten (z.B. Aufgliederung der Betriebs- und Ge- schäftsausstattung, Umgliederung zwischen Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Er- träge, Umgliederung des Postens Subventionen zu den Umsatzerlösen) führten bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu einer nicht in jedem Fall optimal gewährleisteten Darstellungskontinuität. Die Positionen Subventionen des Bundes und der Gemeinde Wien wurden als Unter- posten zu den Umsatzerlösen ausgewiesen. Entsprechend den Empfehlungen des Ins- tituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer sind diese jedoch einheitlich als gesonderter Posten darzustellen. Im komprimierten Teil des Jahresabschlusses 2007 betreffend die GuV waren aufgrund eines EDV-Fehlers sichtbare Darstellungs- und Rechenfehler zu erkennen. Das Kontrollamt empfahl daher, diesen Jahresabschluss neu auszufertigen. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Hier bezieht sich das Kontrollamt zum einen auf eine "nicht in je- dem Fall optimal gewährleistete Darstellungskontinuität". Die Be- triebsgesellschaft wird danach trachten, künftig eine solche opti- mal zu gewährleisten. Bezüglich der Subventionen empfahl das Kontrollamt einen Aus- weis als gesondertem Posten, wies aber auch darauf hin, dass diese als Unterposten im Umsatz ausgewiesen (also als solche und betragsmäßig dort klar ersichtlich) sind. Die Betriebsgesell- schaft wird dennoch künftig gerne der Anregung des Kontrollam- tes Folge leisten. Schließlich bezog sich das Kontrollamt auf einen EDV-Fehler in der Darstellung. Die Betriebsgesellschaft weist darauf hin, dass
KA I - 7/17-1/10 Seite 22 von 25 der formelle Jahresabschluss weder in seinem Inhalt noch in sei- ner Form betroffen ist. Der Fehler hat lediglich die Berichtsausferti- gung betroffen und die Betriebsgesellschaft hat diesen umgehend behoben. Die Einschau des Kontrollamtes zeigte weiters, dass der Mietaufwand für das Theater in der Josefsgasse von 18.841,94 EUR im Jahr 2005 auf 67.528,92 EUR im Jahr 2006 ungewöhnlich stark anstieg. Als Begründung wurde hiefür ein Buchungsfehler aus dem Jahr 2004 im Zusammenhang mit den Kosten für die Londoner Proberäume ins Treffen geführt. Diese Kosten von jährlich fast 50.000,-- EUR wurden im Jahr 2004 irrtümlich doppelt eingebucht. Im Jahr 2005 wurde der Fehler ausgeglichen. Der Ausgleich er- folgte irrtümlich aber nicht unter der Position Materialaufwand und sonstige bezogene Herstellungsleistungen, sondern im Mietaufwand. 9. Neugestaltung des Jahresabschlusses aus formal- und materiell-rechtlicher Sicht- weise Nach Durchsicht der durch die steuerliche Vertretung erstellten Jahresabschlüsse der Betriebsgesellschaft regte das Kontrollamt an, den Jahresabschluss in Hinkunft in die Teilbereiche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu gliedern und ins- besondere die wirtschaftlichen Verhältnisse mit Vermögens- bzw. betriebswirtschaftlich normierten praktikablen finanz- und erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen (z.B. Eigenmit- telquote bzw. fiktive Schuldentilgungsdauer auf der Grundlage des Unternehmensreor- ganisationsgesetzes - URG, Liquiditätskennzahlen wie das Working Capital, Geldfluss- rechnung, Eigendeckung, Anzahl der Vorstellungen, Förderquote je Besucherin bzw. Besucher) zu versehen. Das Kontrollamt empfahl ferner, im Zuge der Erstellung des Anhangs die in dieser Hinsicht unternehmensrechtlich gebotenen Erläuterungen anzuführen, zumal die ge- genständliche Prüfung u.a. das teilweise Fehlen von Erläuterungen zu wesentlichen Bilanz- und GuV-Positionen ergab. Diese Empfehlungen sind als im Einklang mit den Bestimmungen des UGB zu sehen, wonach der Jahresabschluss dem "Unternehmer" ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln hat.
KA I - 7/17-1/10 Seite 23 von 25 Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: In diesem Punkt regte das Kontrollamt an, insbesondere die Dar- stellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Theaters im Jahres- abschlussbericht, z.B. durch Anführen von Kennzahlen, zu verbes- sern. Die Betriebsgesellschaft wird diese Anregungen in den künf- tigen Jahresabschlussberichten gerne umsetzen. 10. Freiwillige Jahresabschlussprüfung Die Betriebsgesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des UGB nicht prüfpflichtig. Die Durchführung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung dient dazu, die internen Prozessabläufe und die Buchführung einer externen Revision zu unterziehen und daraus einen für die Geschäftsführung verwertbaren Nutzenvorteil zu lukrieren. Darüber hinaus verschafft das durch eine unabhängige Wirtschaftsprüferin bzw. einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer versehene Testat gem. § 274 UGB insbe- sondere der Geschäftsführung rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit sowie Kontinui- tät, einen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechenden Jahresab- schluss aufgestellt zu haben. Das Kontrollamt empfahl daher, die Vorteilhaftigkeit einer freiwilligen Jahresabschluss- prüfung auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen und gegebenenfalls einen derartigen Prüfauftrag an eine unabhängige Wirtschaftstreuhandkanzlei zu verge- ben. Stellungnahme der INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H.: Die Betriebsgesellschaft wird die Vorteilhaftigkeit einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung überprüfen.
KA I - 7/17-1/10 Seite 24 von 25 Die Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnit- ten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im Dezember 2010
KA I - 7/17-1/10 Seite 25 von 25 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE Betriebsgesellschaft ...................... INTER-THALIA Betriebsgesellschaft m.b.H. EDV ............................................... Elektronische Datenverarbeitung FN.................................................. Firmenbuchnummer Gastspiel Gesellschaft m.b.H. ....... Vienna's English Theatre Gastspiel Gesellschaft m.b.H. GuV ............................................... Gewinn- und Verlustrechnung HGB............................................... Handelsgesetzbuch Holding .......................................... INTER-THALIA Theater Holding Gesellschaft m.b.H. TB.................................................. Tätigkeitsbericht UGB............................................... Unternehmensgesetzbuch Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflich- tung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.
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